Deutscher Bundestag Drucksache 20/12232
20. Wahlperiode 08.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11709 –
Aktueller Stand der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft
und Forschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Wir wollen mehr als nur dabei sein! Menschen mit Behinderung und ihr
Recht auf Teilhabe“, unter diesem Motto veranstalteten die Lebenshilfe
Deutschland und die Universität Darmstadt im Jahr 2003 erstmals in
Deutschland einen Kongress für die Forschung zu Inklusion und der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen an der Wissenschaft (library.oapen.org/bitstrea
m/handle/20.500.12657/59308/978-3-658-38305-3.pdf?sequence=1&isAllow
ed=y). Sechs Jahre später ratifizierte der Deutsche Bundestag die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN = United Nations;
www.institut-fuer-menschenre
chte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk). Damit verpflichtete
sich der Bund unter anderem dazu, Informationen und Daten zur Teilhabe zu
sammeln sowie die empirische Teilhabeforschung oder inklusive Forschung in
dem Gebiet zu fördern. Seitdem etablierte sich die Teilhabeforschung als
Forschungsgebiet im deutschsprachigen Raum und entwickelte sich
kontinuierlich weiter. Die unionsgeführte Bundesregierung veröffentlichte vor diesem
Hintergrund mehrere Teilhabeberichte über die Lebenslagen von Menschen
mit Behinderungen und initiierte eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe
von Betroffenen (bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a125-2
1-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=7;
www.bmas.de/DE/Servic
e/Publikationen/Forschungsberichte/fb-598-abschlussbericht-repraesentativbef
ragung-teilhabe.html).
In ihrem im November 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP setzt sich die aktuelle
Bundesregierung das Ziel, die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten. Vor diesem Hintergrund
kündigt sie innerhalb der Wissenschaft und Forschung Maßnahmen zur Förderung
von Vielfalt und den Ausbau von Teilhabeangeboten an (
www.spd.de/fileadmi
n/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Auch die
Bundesregierung selbst muss aus Sicht der Fragesteller im Hinblick auf ihre
Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien Rechenschaft gegenüber
Menschen mit Behinderungen ablegen und eine Vorbildfunktion einnehmen. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist in 114
Aufsichtsgremien vertreten. In diesem Rahmen hat die Bundesregierung die
Möglichkeit, richtungweisend und inklusiv ihre personelle Vertretung zu entsenden
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 5. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und auf einen inklusiven Arbeitsmarkt und die Teilhabe im
Wissenschaftssystem hinzuwirken.
1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und Forschung ein?
Vielfalt in all ihren Dimensionen ist Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsfaktor
im Wissenschaftssystem und als solche zu fördern. Eine Dimension dieser
Vielfalt ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Wissenschaft und
Forschung.
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabeforschung
wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in dieser
Legislaturperiode initiiert (bitte tabellarisch inklusive Fördersumme und
Förderdauer auflisten)?
Die einzelnen Projekte und die jeweilige Projektdauer können der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Dafür wurden insgesamt 7 662 000 Euro
verausgabt/geplant. Da es sich teilweise um Aufträge handelt, werden aus
wettbewerblichen Gründen keine Einzelangaben veröffentlicht.
Maßnahme (Förder-)Dauer
Förderrichtlinie zur „Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“
(FIS):
• FIS-Stiftungsprofessur „Rechtebasierte Sozialpolitik: Kindheit und Jugend in einer
inklusiven Gesellschaft“
2024 bis 2028
• FIS-Stiftungsprofessur „Sozialpsychiatrische Teilhabeforschung“ 2024 bis 2028
• FIS-Projekt: „Arbeitsbezogene Berufung und Leistung für Menschen mit
Behinderungen
2021 bis 2024
• FIS-Projekt „Arbeitslosigkeit und Behinderung unter Berücksichtigung der
COVID-19-Pandemie und ihrer Bewältigung“
2021 bis 2025
Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – 2. Welle 2021 bis 2024
Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – 1. Welle:
Aufbereitung der Daten zur Übergabe als Scientific Use File an ein
Forschungsdatenzentrum
2023 bis 2024
3. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze im Bereich der
Teilhabeforschung zwischen den Jahren 2018 und 2024 in realen Preisen
entwickelt (bitte sowohl für das BMAS als auch für das BMBF tabellarisch
darstellen)?
Die Angaben erfolgen in nominalen Preisen. Für eine die Umrechnung in reale
Preise wird auf die Daten zum Verbraucherpreisindex des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) verwiesen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit dem
Jahr 2010 Forschung zu Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Im Jahr 2018 ist der zweite Bericht erschienen (beeinträchtigt studieren best2).
Seit dem Jahr 2019 werden Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
nicht mehr separat, sondern im Rahmen der „Studierendenbefragung in
Deutschland“ befragt. Es handelt sich deshalb bei den unten abgebildeten
Beträgen um die jährliche Gesamtzuwendung des Verbundvorhabens
„Studierendenbefragung in Deutschland“ 2021 und 2025. Im Rahmen des
Verbundvorhabens zur „Studierendenbefragung in Deutschland“ 2021 wurde u. a. die
Publikation „best3“ gefördert. Die Ausgaben für diese Studie lassen sich nicht von
der Gesamtzuwendung trennen. Die Gesamtzuwendung für die
„Studierendenbefragung in Deutschland“ 2025 fällt geringer aus als für die
Vorgängerbefragung, da weniger Verbundpartner beteiligt sind. Zudem können für die erste
Durchführung erarbeitete Prozesse und Analysen im Rahmen der zweiten
Befragung erneut eingesetzt werden, so dass weniger personelle Ressourcen für
die zweite Durchführung der „Studierendenbefragung in Deutschland“
erforderlich sind.
Teilhabeforschung 2018 (in
T Euro)
2019 (in
T Euro)
2020 (in
T Euro)
2021 (in
T Euro)
2022 (in
T Euro)
2023 (in
T Euro)
2024 (in
T Euro)
Studie „beeinträchtigt
studieren best2“
29 0 0 0 0 0 0
Studierendenbefragung
in Deutschland 2021
0 760 1 066 1 326 1 092 1 133 238
Studierendenbefragung
in Deutschland 2025
0 0 0 0 0 0 547
SUMME 29 760 1 066 1 326 1 092 1 133 785
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert im Rahmen
der Teilhabeforschung verschiedene Forschungsvorhaben und Projekte
(Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
Teilhabebericht, FIS, Evaluationen nach § 12k BGG und nach § 32 SGB IX, Linked). Die
Ausgaben bis zum Jahr 2023 und geplante Summe für das Jahr 2024 sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Ausgaben/Haushaltsansatz in T Euro
2018 2 240
2019 2 267
2020 2 376
2021 2 504
2022 2 320
2023 2 226
2024 4 682
4. Welche konkreten Maßnahmen inklusive Förderprogramme zur Stärkung
der Teilhabeforschung wurden vom BMBF in dieser Legislaturperiode
initiiert (bitte tabellarisch inklusive Fördersumme und Förderdauer
auflisten)?
In der 20. Legislaturperiode hat das BMBF die zweite Durchführung der
„Studierendenbefragung in Deutschland“ initiiert, in dessen Rahmen auch
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen befragt werden. Die
Veröffentlichung des zugehörigen Berichts best4 ist für die 21. Legislaturperiode
geplant. Es handelt sich bei den unten abgebildeten Beträgen um den Anteil der
Gesamtzuwendung für das Deutsche Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW), das mit der Durchführung der Befragung und der
Erstellung des Berichts best4 betraut ist.
Im Rahmen der Förderlinie „Studienerfolg und Studienabbruch“ wurde das
Projekt ErfolgInklusiv gefördert, das den Studienerfolg bei Krankheit und
Behinderung durch Nachteilsausgleich, Beratung, Gesundheitsförderung und
Inklusion untersuchte.
Im September 2023 veranstaltete das BMBF eine Tagung zum Thema „Vielfalt
und Chancengerechtigkeit in Studium und Wissenschaft“. Im Rahmen der
Tagung wurden zwei Sessions zum Studieren mit gesundheitlicher
Beeinträchtigung angeboten.
Maßnahme Laufzeit Fördersumme (in T Euro)
Studierendenbefragung in Deutschland 2024 bis 2026 1 442
ErfolgInklusiv 2021 bis 2024 583
Tagung „Vielfalt und Chancengerechtigkeit in
Studium und Wissenschaft“, Sessions zu Studierenden
mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
2023 bis 2023 –
5. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF und dem BMAS in den Jahren 2024 und 2025 für
Neubewilligungen im Bereich der Teilhabeforschung zur Verfügung?
Für die im Jahr 2024 neubewilligte „Studierendenbefragung in Deutschland“,
in deren Rahmen Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung befragt
werden, stehen im Haushaltsjahr 2024 Mittel in Höhe von 238 000 Euro und im
Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 754 000 Euro zur Verfügung. Weitere
Neubewilligungen sind nach gegenwärtiger Planung nicht vorgesehen.
Für die im Jahr 2024 beginnenden FIS-Projekte sind für das Jahr 2024 rund
114 000 Euro und für 2025 rund 514 000 Euro vorgesehen. Da die
Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 noch nicht beschlossen sind, können zu den
Mitteln für Neubewilligungen im Jahr 2025 noch keine Angaben gemacht werden.
6. Welche konkreten Schritte zur Stärkung inklusiver Forschung plant die
Bundesregierung, welcher Zeitplan liegt den Plänen zugrunde, und mit
wie vielen Mitteln sind diese jeweils hinterlegt?
7. Welche konkreten Schritte zur Stärkung inklusiver Forschung befinden
sich in der Umsetzung, und mit welchen Haushaltsmitteln sind diese
unterlegt?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Ausgaben wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 verwiesen.
Im Rahmen der Stärkung eines vielfältigen Wissenschaftssystems soll auch
eine inklusive Forschung im Sinne einer Stärkung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an Wissenschaft und Forschung
gestärkt werden. Das BMBF führt dazu seit dem Jahr 2022 Gespräche mit
Expertinnen und Experten sowie Round Tables u. a. mit Interessensvertretungen
von Forschenden mit Vielfaltsmerkmalen durch, um Bedarfe und
Handlungsfelder zu sondieren.
Über Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die
Vertragsstaaten „zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich
statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische
Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und
umzusetzen.“ Dieser Auftrag hat in den vergangenen Jahren zu einer neuen Ausrichtung
der Teilhabeforschung und -berichterstattung sowie der Forschungsförderung
des BMAS geführt. Dies betrifft die Ansätze, mit denen geforscht wird, wie
auch die Gestaltung des Forschungsprozesses selbst. Im Mittelpunkt steht die
Erhebung von Daten mit einer neuen, menschenrechtsorientierten Definition
von Behinderung. Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen
werden zudem systematisch in den Forschungsprozess einbezogen.
Das BMAS hat seine Forschungsförderung Schritt für Schritt an der Definition
von Behinderung ausgerichtet, die der International Classification of
Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation
entspricht. Behinderung wird nicht länger als individuelles körperliches oder auch
psychisches Defizit einzelner Menschen betrachtet. In den Fokus rückt
vielmehr die Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen
und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Vor dem Hintergrund, dass es kaum verfügbare Daten mit einer solchen
Definition gibt, hat das BMAS im Jahr 2016 erstmals die Repräsentativbefragung zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegeben. In die
empirische Untersuchung wurden auch Menschen mit Beeinträchtigungen und
Behinderungen einbezogen, die bislang in Befragungen häufig nicht selbst zu Wort
kommen – etwa Menschen in Einrichtungen oder mit kognitiven
Beeinträchtigungen. Derzeit wird die zweite Welle durchgeführt.
Der Teilhabebericht zu den Lebenslagen von Menschen wird mit diesen Daten
auf eine solide Basis gestellt. Im IV. Teilhabebericht werden die Daten aus
dieser Befragung im Mittelpunkt der Analysen stehen.
Das BMAS fördert auch sekundärstatistische Auswertungen dieser Daten. Die
Daten werden zudem noch in diesem Jahr in einem Forschungsdatenzentrum
Forschenden, Verbänden von Menschen mit Behinderungen und der
interessierten Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
8. Welche Relevanz hat die inklusive Forschung in den Förderprojekten mit
Bezug zum Themengebiet Citizen Science, die im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung angekündigt wurden, und wie viele Menschen sind
inklusiv an den einzelnen Projekten jeweils beteiligt?
Das BMBF unterstützt inklusive Citizen Science. Hierfür fördert das BMBF im
Rahmen der zweiten „Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen
Vorhaben“ das Projekt „IncluScience“ (Laufzeit: 2021 bis 2024). Im Projekt
„IncluScience“ waren Menschen mit Behinderungen als Citizen Scientists in
allen Projektphasen involviert. Es wurden inklusive partizipative Methoden für
Citizen-Science-Projekte entwickelt und erprobt. Die gesammelten
Erkenntnisse werden in Form eines Instrumentenkoffers für andere Projekte nutzbar
gemacht. In den Citizen-Science-Projekten der zweiten Richtlinie wurden
insgesamt rund 6 800 zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter beteiligt.
Bei dieser Abfrage wurden keine personenbezogenen Daten und damit auch
nicht solche zur Inklusion erhoben.
9. Welchen Stellenwert nehmen Menschen mit Behinderungen bei der im
Koalitionsvertrag angekündigten Einführung von Micro-Degrees ein,
und wie viele Micro-Degrees wurden bereits an betroffene Menschen
vergeben?
Grundsätzlich bieten flexiblere Lernoptionen wie die genannten Micro-Degrees
die Möglichkeit individuelle Bedürfnisse besser zu berücksichtigen. Menschen
mit Behinderungen können davon ebenso profitieren wie andere
Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, für die die Teilnahme an traditionellen Formaten
aufgrund familiärer, beruflicher und gesundheitlicher Faktoren eine
Herausforderung ist. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu vergebenen Micro-
Degrees vor.
10. Wie viele Professuren und Lehrstühle zur Inklusionsforschung, zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, und wie viele Professuren und
Lehrstühle mit dem Schwerpunkt Inklusive Bildung gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Voll- und
Teildenomination aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Zahl der Professuren bzw.
Lehrstühle für Inklusionsforschung, für Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen oder mit dem Schwerpunkt Inklusive Bildung vor. Die im Rahmen der
Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamts eingesetzte Klassifikation der
Fachgebiete, der die Hochschulen ihr Lehrpersonal fachlich zuordnen, ist
bereits eine Verdichtung des spezifischen Lehrangebots an den Hochschulen. Sie
ermöglicht keine gesonderte Erfassung und somit auch keinen gesonderten
Nachweis von „Inklusionsforschung“, „Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen“ oder „Inklusiver Bildung“.
11. Welchen Stellenwert nimmt die Teilhabeforschung innerhalb des
Bundesprogramms „Digitale Hochschule“ ein?
Aufgrund der herausfordernden Haushaltslage lassen sich vorerst nicht alle
ursprünglich angedachten Maßnahmen des Koalitionsvertrags umsetzen. Dies
betrifft auch das geplante Programm „Digitale Hochschule“.
12. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Anteil der
Menschen mit Behinderungen in den in den Fragen 8 bis 10
angesprochenen Maßnahmen zu erhöhen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen.
13. In wie vielen Gremien bzw. Aufsichtsräten ist das BMBF vertreten?
Das BMBF hat die Federführung für 114 Aufsichts- und 23 wesentliche
Gremien.
14. In welchen Gremien bzw. Aufsichtsräten ist das BMBF vertreten (bitte
tabellarisch auflisten)?
Eine Auflistung über die Aufsichts- und wesentlichen Gremien, für die das
BMBF die Federführung hat, ist entsprechend § 5 Absatz 2 BGremBG auf der
Webseite des BMBF abrufbar.
15. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind in den Aufsichtsgremien
und wesentlichen Gremien seit Dezember 2021 durch das BMBF
entsendet worden (bitte für die einzelnen Gremien in absoluten und anteiligen
Zahlen auflisten)?
Die Entsendungen erfolgen fach- und funktionsbezogen. In fünf
Aufsichtsbzw. wesentlichen Gremien, für die das BMBF die Federführung hat, sind
Menschen mit Behinderung entsendet. Die Berufungen erfolgten vor Dezember
2021. Die tatsächlichen Zahlen könnten darüber hinausgehen, da behinderte
Menschen nicht verpflichtet sind, ihre Behinderung offen zu legen.
16. Welche gesetzlichen Vorgaben haben außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen mit Blick auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
einzuhalten?
Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gelten die allgemeinen
gesetzlichen Vorgaben zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
17. Gilt § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) für
Einrichtungen in Wissenschaft und Forschung, wenn ja, was konkret bedeutet
das, und wenn nein, warum nicht?
18. Gilt § 160 SGB IX für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
(AuF), wenn ja, was konkret bedeutet das, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
§ 160 Absatz 1 SGB IX sieht vor, dass Arbeitgeber für jeden unbesetzten
Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe
entrichten müssen, sofern sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter
Menschen nicht beschäftigen. Arbeitgeber sind private und öffentliche Arbeitgeber
mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (§ 154
Absatz 1 SGB IX). Was unter „Arbeitsplatz“ zu verstehen ist, ist in § 156 SGB IX
ausgeführt. Wenn eine Einrichtung in Wissenschaft und Forschung bzw. eine
außeruniversitäre Forschungseinrichtung die genannten Voraussetzungen
erfüllt, gilt die beschriebene Rechtsfolge des § 160 Absatz 1 SGB IX.
19. Wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil von Menschen mit
Behinderungen in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Helmholtz-
Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Leibnitz-Gemeinschaft
(WGL) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG; bitte einzeln
aufführen)?
Der aktuelle prozentuale Anteil von Menschen mit Behinderungen in der Max-
Planck-Gesellschaft (MPG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-
Gesellschaft (FhG), Leibnitz-Gemeinschaft (WGL) und der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Organisation Prozentualer Anteil von
Menschen mit Behinderungen
Deutsche Forschungsgemeinschaft 5,55
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. 2,6
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. 2,9
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. 3,46
Leibniz-Gemeinschaft 3,0
20. Welche internen Weisungen bzw. Vorgaben wurden im BMBF auf
Bundesminister- und Staatssekretärsebene zur Ausübung von
Aufsichtspflichten in etwaigen Gremien mit Bezug zu den Belangen von
Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 2020 erteilt, und von wem
wurden die Weisungen veranlasst?
Staatssekretär a. D. Wolf-Dieter Lukas hat im Jahr 2021 die Vertreterinnen und
Vertreter des BMBF in den einschlägigen Gremien von FhG, HGF, MPG und
WGL gebeten, dort die Einhaltung der gesetzlichen Ziele zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen anzumahnen.
21. In wie vielen und welchen außeruniversitären Forschungseinrichtungen
ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Inklusionsbeauftragte oder
ein Inklusionsbeauftragter aktiv?
Bei der FhG ist ein Inklusionsbeauftragter tätig. In 17 der 18 Zentren der HGF
gibt es Inklusionsbeauftragte. Die MPG hat eine Gesamtinklusionsbeauftragte
bestellt. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Instituten lokale
Inklusionsbeauftragte. In 69 der 97 Institute der WGL gibt es Inklusionsbeauftragte.
22. Welche Kenntnisse hat das BMBF über die bauliche und informationelle
Barrierefreiheit der außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Mit der neuen Zertifizierungspflicht nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges
Bauen (BNB) Silber sind Mindeststandards gefordert, die auch die
behindertengerechte Errichtung und Ausstattung von Gebäuden betreffen, und die
entsprechend von der FhG, HGF und MPG umzusetzen sind.
Der Vorstand der FhG hat aktuell eine Policy Barrierefreiheit verabschiedet und
kommuniziert. Im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention wird die
FhG in fünf grundlegenden Dimensionen die Barrierefreiheit, wie z. B.
räumlich, technisch-digital, strukturell und institutionell, sicherstellen, soweit es die
FhG mit allen zumutbaren Anstrengungen möglich ist. Die Umsetzung der
Policy Barrierefreiheit erfolgt seit dem Jahr 2024. Neben den Fachabteilungen der
Zentrale werden die Institute eingebunden und begleitet, um Know-how
aufzubauen, wie sie das Querschnittsthema Barrierefreiheit vor Ort in konkrete,
messbare und umsetzbare Schritte und Maßnahmen überführen können. Diese
werden im Rahmen des „Inklupreneurprogramms“ durch Trainings- und
Aktivierungskonzepte sowie Beratungsleistungen bei der Transformation zu einer
inklusiven Organisation begleitet.
Die Mitgliederversammlung der HGF hat im Jahr 2020 ihre Leitlinie zu
Diversität und Inklusion verabschiedet. Darin verpflichtet sich die HGF zur
Etablierung einer diversitätssensiblen Kultur, um Vielfalt und Inklusion in den Zentren
umzusetzen und weiter zu fördern. Die Teilhabe von Menschen mit
Behinderung wird als explizites Handlungsfeld benannt, wobei Prozesse, Strukturen,
aber auch räumliche Gegebenheiten zur Organisationskultur zählen. Auf
Gemeinschaftsebene unterstützt die Förderinitiative „Diversitätssensible
Personalprozesse“ die Zentren dabei, ihre Personalgewinnungsprozesse
diversitätssensibel weiterzuentwickeln. Im Zuge dessen werden z. B. Webseiten auf
Barrierefreiheit geprüft und umgestaltet. Die gewonnene Expertise wird im Austausch
mit allen Zentren geteilt, u. a. auch im HGF-weiten Netzwerk for Diversity,
Equity and Inclusion.
Die MPG ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt Barrierefreiheit um,
dort wo es möglich und insbesondere für die Zugänglichkeit durch die
Öffentlichkeit und die lokalen Bedarfe ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
notwendig ist. Zusätzlich bietet sie in jedem Gebäude barrierefreie Büro- und
Laborarbeitsplätze an, die auf spezifische Bedarfe der Personen angepasst werden
können. Die Webseiten der MPG basieren auf aktuellen Content-Management-
Systemen mit responsiven Webdesigns, die kontinuierlich auch im Hinblick auf
Barrierefreiheit weiterentwickelt werden.
Bund und Länder haben beschlossen darauf hinzuwirken, dass die WGL-
Einrichtungen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Produkten und
Ergebnissen im Sinne der zum Behindertengleichstellungsgesetz erlassenen
Rechtsverordnungen ergreifen. Zudem hat die WGL eine Erklärung abgegeben,
der zufolge sie anstrebt, ihre Internetauftritte im Einklang mit den nationalen
Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des
Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Zu den
Baumaßnahmen ist zu beachten, dass bei den WGL-Einrichtungen
ausschließlich Länderrecht gilt (so auch im Bau), da die WGL-Einrichtungen keine
Zuwendungsempfängerinnen des Bundes sind, sondern der Bund seinen
finanziellen Anteil den Ländern zuweist. Somit finden die Richtlinien für die
Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes (RZBau) keine unmittelbare
Anwendung. Gleichwohl findet nach Kenntnis des Bundes das
Bundesschwerbehindertengesetz in allen Ländern sinngemäß Anwendung.
23. Wie viele Menschen mit Behinderungen bewerben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen in
den außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
24. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Vorstellungsgesprächen in der MPG, HGF, WGL
und DFG eingeladen (bitte einzeln aufführen)?
25. Wie hoch ist der prozentuale Anteil an den insgesamt durchgeführten
Bewerbungsgesprächen?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu werden zentral keine Informationen erfasst.
26. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen wurden in den Jahren 2022
und 2023 in der MPG, HGF, WGL und DFG eingestellt?
Die Antwort kann nur in Bezug auf schwerbehinderte und gleichgestellte
Personen erfolgen.
Anzahl der eingestellten Menschen mit Beeinträchtigungen
Organisation 2022 2023
DFG 2 1
HGF* 101 86
MPG 40 33
WGL** 16 12
* Stellen
** wissenschaftliche Stellen; Zahlen liegen nur für den wissenschaftlichen Bereich vor
Die tatsächlichen Zahlen könnten darüber hinausgehen, da schwerbehinderte
Menschen nicht verpflichtet sind, ihre Behinderung offenzulegen.
27. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten
Gründe für eine Nichtberücksichtigung von Menschen mit
Behinderungen in außeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Hierzu werden für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zentral
keine Informationen erfasst.
28. Wie viele Institute bzw. Zentren haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 ggf. Ausgleichsabgaben gemäß § 160 SGB IX zu zahlen
(bitte nach AuF gegliedert und je nach Stufe der Ausgleichsabgabe
auflisten)?
Die Ausgleichsabgabe ist vom Arbeitgeber an das für seinen Sitz zuständige
Integrationsamt zu zahlen (§ 161 Absatz 4 Satz 1 SGB IX). Die
Integrationsämter sind Landesbehörden. Die entsprechenden Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
29. Ist für die Jahre 2024, 2025 ff. ein Budget für Assistenzleistungen (z. B.
zum Einscannen von Literatur, Guides, Gebärdensprachdolmetscher etc.)
zugunsten Studierender mit Behinderungen, das von Universitäten und
Hochschulen abgerufen werden kann, veranschlagt, und wenn ja, in
welcher Höhe?
30. Plant die Bundesregierung, das Budget für Assistenzleistungen für
weiterführende („Aufbau“-)Studiengänge (Promotion, Habilitation)
auszuweiten, wenn ja, was konkret ist in Planung, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Durchführung sind die Länder und Träger der Eingliederungshilfe
zuständig. Durch die Bundesregierung erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage
des SGB IX keine institutionelle Förderung
31. Verfügt die Bundesregierung über Referenzwerte, wie viele Menschen
mit Behinderungen seit 2000 ein Universitäts- bzw. Hochschulstudium
aufgenommen haben?
a) Wie viele dieser Studierenden mit Behinderungen haben ihr Studium
in welcher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen?
b) Wie viele dieser Studierenden mit Behinderungen haben ihr Studium
nicht erfolgreich beendet?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. In der amtlichen
Studierenden- und Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamts wird das
Merkmal Behinderung nicht erhoben. In den Befragungen von
studienberechtigten Schulabsolventinnen und -absolventen sowie von
Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die durch das DZHW durchgeführt werden, werden
Zufallsstichproben ausgewählter Abschlussjahrgänge befragt. Aussagen über die
Anzahl von Studierenden mit Behinderung, die ihr Studium abgeschlossen oder
abgebrochen haben, sind deshalb nicht möglich.
c) Verfügt die Bundesregierung über eine Statistik darüber, welche
Fachrichtungen je nach Behinderungsart (bevorzugt) studiert werden?
Auf Grundlage der amtlichen Statistik können hierzu keine Aussagen getroffen
werden. Im Bericht „best3 – Studieren mit einer gesundheitlichen
Beeinträchtigung“ (DZHW (Hrsg.): Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3 –
Studieren mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Hannover) wird
dargestellt, wie sich Studierende mit einer studienerschwerenden gesundheitlichen
Beeinträchtigung auf die Studienbereiche verteilen.
„Es zeigt sich, dass Studierende mit Bewegungsbeeinträchtigung anteilig
häufiger als andere Gruppen in medizinischen bzw. gesundheitswissenschaftlichen
Studiengängen (inkl. Sport) eingeschrieben sind (11,0 Prozent). [...]
Hörbeeinträchtigte Studierende studieren hingegen besonders häufig
Erziehungswissenschaften bzw. Sozialwesen sowie Maschinenbau, Verfahrens-, Elektro- und
Informationstechnik (10,9 bzw. 12,8 Prozent). [...] Zu beachten ist aber, dass
unter männlichen Studierenden mit studienerschwerender Beeinträchtigung
etwas mehr Studierende mit Teilleistungsstörungen, Hör- oder
Sehbeeinträchtigungen zu finden sind als unter weiblichen Studierenden […]. Der höhere
Anteil an Studierenden mit diesen studienerschwerenden Beeinträchtigungen in
Mathematik bzw. Naturwissenschaften und Informatik könnte daher mit dem
generell höheren Männeranteil in diesen Studienbereichen zusammenhängen.
Studierende mit psychischer Erkrankung oder gleich schwerer
Mehrfachbeeinträchtigung sind häufiger als Studierende mit anderen Beeinträchtigungsarten
in einem sozial-, politik-, regional- bzw. verwaltungswissenschaftlichen Fach
oder Psychologie eingeschrieben (jeweils 10,3 Prozent). [...] Studierende mit
Teilleistungsstörungen studieren am häufigsten unter den Studierenden mit
studienerschwerender Beeinträchtigung Maschinenbau bzw. Verfahrens-, Elektro-
und Informationstechnik (12,3 Prozent) [...].“ (S. 43)
32. Wie viele Menschen mit Behinderungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit Inhaber einer Professur bzw. eines Lehrstuhls?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
33. Wie viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den Lehrstühlen in welcher Funktion
angestellt (bitte nach öffentlichen und privaten Hochschullehrstühlen
auflisten sowie nach Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw.
Fachhochschulen (FH) und Universitäten sowie Art der Behinderung [zur
Wahrung der Persönlichkeitsrechte ohne Angabe der jeweiligen
Universität bzw. Hochschule oder des Bundeslands] unterteilen)?
In der amtlichen Hochschulpersonalstatistik ist das Merkmal Beeinträchtigung
nicht erfasst. In der vom DZHW durchgeführten Befragung von
Promovierenden und Promovierten (NACAPS) sind nicht alle Mitarbeitende an Lehrstühlen
erfasst, sondern nur solche, die promovieren oder promoviert haben. Zudem
handelt es sich um keine Vollerhebung, so dass keine absoluten Zahlen ermittelt
werden können. Von den Promovierenden an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben 1,44 Prozent eine offiziell anerkannte
Behinderung. Der Anteil an Personen mit einer Beeinträchtigung beträgt dagegen
37 Prozent. Dieser Anteil ist auch deshalb deutlich höher, weil danach gefragt
wird, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und diese Angabe dann auf einer
Selbstauskunft beruht. Folgende Beeinträchtigungen werden erfasst:
Bewegungsbeeinträchtigungen (z. B. beim Gehen, Stehen, Greifen), Blindheit/
Sehbeeinträchtigungen, Gehörlosigkeit/Hörbeeinträchtigungen,
Sprechbeeinträchtigungen (z. B. Stottern), Psychische Erkrankung (z. B. Depression,
Essstörung), Körperlich länger andauernde/chronische Krankheiten (z. B. Rheuma,
MS, Darmerkrankung) sowie Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie,
Dyskalkulie).
Aufgrund der geringen Gruppengröße sind Auswertungen nach Trägerschaft,
Hochschulart und Art der Behinderungen nicht möglich.
34. Wie viele Hochschulen für angewandte Wissenschaften („University of
Applied Sciences“) bzw. Fachhochschulen bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischenzeitlich die Möglichkeit der
wissenschaftlichen Promotion an, und wird die Möglichkeit der „FH-Promotion“ von
Menschen mit Behinderungen (z. B. aus Gründen der Barrierefreiheit
oder der vorherigen, grundständigen Diplom- bzw. Bachelor- und
Master-Studiengänge) bevorzugt genutzt?
Die Zuständigkeit für das Promotionsrecht an Hochschulen liegt bei den
Ländern. Alle Länder sehen die Möglichkeit der kooperativen Promotion an
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) vor. Folgende Länder haben
darüber hinaus mittlerweile die Möglichkeit geschaffen, eigenständige
Promotionen an HAW durchzuführen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Eine
Übersicht über die genaue Anzahl der HAW, die davon Gebrauch machen, liegt
der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
keine Informationen darüber vor, ob die Möglichkeit der Promotion an einer
HAW von Menschen mit Behinderung bevorzugt genutzt wird. Die amtliche
Statistik zum Personal an Hochschulen weist das Merkmal „Behinderung“ oder
„Behinderungsgrad“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen
(wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie verwaltungs-,
technisches und sonstiges Personal) nicht aus.
35. Wie viele Universitäten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 ggf. Ausgleichsabgaben gemäß § 160 SGB IX zu zahlen (bitte je
nach Stufe der Ausgleichsabgabe auflisten)?
36. Wie viele Universitäten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
keine Ausgleichsabgaben gemäß § 160 SGB IX zahlen (bitte je nach
Stufe der Ausgleichsabgabe auflisten)?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausgleichsabgabe ist vom Arbeitgeber an das für seinen Sitz zuständige
Integrationsamt zu zahlen (§ 161 Absatz 4 Satz 1 SGB IX). Die
Integrationsämter sind Landesbehörden. Die entsprechenden Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
37. Wie werden die aus der Ausgleichsabgabe generierten Mittel seit dem
1. Januar 2024 verteilt, und kommen die Mittel der inklusiven Forschung
zugute, wenn ja, wie viele Mittel, und wenn nein, warum nicht?
Das Aufkommen an Ausgleichsabgabe beträgt jährlich rund 870 Mio. Euro.
82 Prozent verbleiben bei den Integrationsämtern der Länder. Die Mittel
werden dort vorrangig für die begleitende Hilfe schwerbehinderter Menschen im
Arbeitsleben (z. B. Finanzierung einer Arbeitsassistenz, behinderungsgerechte
Einrichtung des Arbeitsplatzes) verwendet. Auch die Förderung von
Forschungsvorhaben durch die Integrationsämter ist möglich. Hierzu liegen der
Bundesregierung aber keine Informationen vor.
16 Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhält die Bundesagentur für
Arbeit für die besondere Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen
am Arbeitsleben (insbesondere Eingliederungs- und Ausbildungszuschüsse an
Arbeitgeber).
Zwei Prozent des Aufkommens an Ausgleichsabgabe fließen in den
Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales für befristete
überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben. Auch die Förderung von Forschungsvorhaben ist möglich (§ 41 Absatz 1
Nummer 6 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung). Der Beirat
für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat ein Vorschlagsrecht, ob
ein eingereichter Antrag gefördert werden soll (§ 86 Absatz 1 SGB IX). Seit
dem 1. Januar 2024 hat der Beirat dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales noch kein Forschungsvorhaben zur Förderung empfohlen.
38. Welche neuen Publikationen plant die Bundesregierung zur
Teilhabeforschung, und welche wurden von der Bundesregierung in Auftrag
gegeben, nachdem der Gesamtbericht über die Lebenslagen von Menschen
mit Beeinträchtigungen im April 2021 und die Repräsentativbefragung
zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Juni 2022
veröffentlicht wurden, und wenn keine neuen Publikationen geplant sind, wieso
nicht?
Das BMBF plant die Publikation „best4 – Studierenden mit einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung“. Die Veröffentlichung ist für die Jahre 2026/2027
vorgesehen.
Seit dem Jahr 2021 wurden diverse Studien durch das BMAS publiziert. Diese
werden grundsätzlich auf der Website des BMAS veröffentlicht. Exemplarisch
seien hier folgende Studien genannt:
• Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts,
inklusive Forschungsbericht vom Dezember 2022,
• Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen – Unterstützungsbedarfe und
Hinweise auf Inklusionshürden (Forschungsbericht Nummer 630 vom
November 2022),
• Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
(Forschungsbericht Nummer 620 vom April 2023),
• Abschlussbericht der Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und
zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in
Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt (Forschungsbericht Nummer 626 vom September 2023).
Folgende Publikationen sind nach derzeitigem Stand durch das BMAS geplant:
• Abschlussbericht zur zweiten Welle der „Repräsentativbefragung zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ (Ende 2024),
• Abschlussbericht der Kurzexpertise „Teilhabe gemeinsam planen“ (Ende
2024),
• IV. Teilhabebericht (Mitte 2025),
• Abschlussbericht der Evaluation nach § 12k BGG („Assistenzhundestudie“,
Mitte 2025).
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