Tourismuspolitische Aktivitäten des Parlamentarischen Staatssekretärs für Mittelstand und Tourismus
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Elvira Drobinski- Weiß, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung der Fragesteller
In der 16. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung von CDU, CSU und SPD zur personellen Stärkung der Tourismuspolitik das eigenständige Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus geschaffen. Der Tourismusbeauftragte vertrat die tourismuspolitischen Anliegen innerhalb der Bundesregierung und im parlamentarischen Bereich und war herausgehobener Ansprechpartner für die Tourismuswirtschaft und ihre Verbände. Durch sein eigenständiges Amt konnte der Tourismusbeauftragte in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl von Initiativen zur Förderung des Deutschlandtourismus umsetzen und dem Tourismus durch ein thematisch breites Spektrum an Fachkonferenzen, Reden und Gesprächen einen hohen Stellenwert geben. Auch die Erarbeitung der Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung von 2008 bestätigten die Richtigkeit der damaligen Entscheidung der großen Koalition, das Amt des Tourismusbeauftragten ins Leben zu rufen.
Die jetzige Bundesregierung von CDU, CSU und FDP hat das eigenständige Amt des Tourismusbeauftragten abgeschafft. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, ist am 9. Dezember 2009 vom Bundeskabinett zum Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus bestellt worden. Diese Aufteilung der Verantwortlichkeit des beauftragten Parlamentarischen Staatssekretärs auf Mittelstands- und Tourismuspolitik weist auf einen Bedeutungsschwund der Tourismuspolitik unter der schwarz-gelben Bundesregierung hin.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung misst den Erfolg ihrer Politik nicht an der Zahl der durchgeführten Pressekonferenzen und anderer öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Das gilt auch für die Tourismuspolitik. Die Politik der Bundesregierung stärkt den Tourismusstandort Deutschland und deren Bewertung erfolgt nach belastbaren ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien.
Die erstmalige Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs zum Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus stärkt die Tourismuspolitik. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Umsetzung der tourismuspolitischen Forderungen, die erstmals in einem eigenständigen Kapitel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP verankert wurden. Mit dem sofort verabschiedeten Wachstumsbeschleunigungsgesetz, an dessen Erarbeitung und Durchsetzung der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus beteiligt war, entlastet die Bundesregierung zum richtigen Zeitpunkt spürbar Haushalte sowie Unternehmen und stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit. Das schafft neues Vertrauen und wirkt damit unmittelbar stabilisierend. Davon profitiert insbesondere der Mittelstand, dem in Deutschland eine zentrale Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung zukommt, und es begünstigt die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Tourismusbranche.
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP werden die Tourismuspolitischen Leitlinien kontinuierlich fortentwickelt und konkret ausgestaltet. Die Schwerpunkte und Maßnahmen zur Umsetzung sind im Arbeitsprogramm des Tourismusbeauftragten für die 17. Legislaturperiode beschrieben.
Fragen und Antworten16
Welche konkreten Aufgaben umfasste das Amt des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode?
Gemäß Kabinettsvorlage vom 9. Dezember 2005 heißt es zu den Aufgaben des Tourismusbeauftragten: „Der Beauftragte ist Ansprechpartner für Anliegen der Tourismuswirtschaft und ihrer Verbände und vertritt tourismuspolitische Anliegen in der Bundesregierung und im parlamentarischen Bereich.“
Welche konkreten tourismuspolitischen Aufgaben übernimmt der aktuell zuständige Parlamentarische Staatssekretär als Beauftragter für Mittelstand und Tourismus?
Gemäß Kabinettsvorlage vom 3. Dezember 2009 heißt es zu den Aufgaben des Parlamentarischen Staatssekretärs und Beauftragten für Mittelstand und Tourismus: Der Beauftragte ist „ein zentraler Ansprechpartner für die Anliegen der Tourismuswirtschaft und ihrer Verbände sowie ein Vertreter der tourismuspolitischen Anliegen in der Bundesregierung und im parlamentarischen Bereich (und) trägt wesentlich zu dem Ziel bei, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu stärken. Der Beauftragte wird sich dafür einsetzen, dass der Tourismusstandort Deutschland weiter gestärkt und zusätzliche Wachstumspotenziale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft freigesetzt werden.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus hat die Aufgabe, die Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der Tourismuspolitik stärker zu koordinieren und konzeptionell auszubauen. Er ruft im Auftrag des Bundesministers den Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie zusammen, dem nicht nur Vertreter der Tourismuswirtschaft sowie Wissenschaftler, sondern auch die Tourismuspolitischen Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen angehören.
Welches durchschnittliche zeitliche Budget steht dem Parlamentarischen Staatssekretär für den originären Bereich der Tourismuspolitik neben seinem Amt als Beauftragter für Mittelstandspolitik und den weiteren Aufgaben als Parlamentarischer Staatssekretär zur Verfügung?
Parlamentarische Staatssekretäre halten im Rahmen der Ausübung ihres Amtes regelmäßig Reden vor Verbänden, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, karitativen Organisationen, öffentlichen und privaten Schulen und Hochschulen und anderen Foren und pflegen Kontakte mit staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen im In- und Ausland. Gesonderte Aufstellungen hierzu werden nicht geführt.
Eine inhaltliche wie zeitliche Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche des Parlamentarischen Staatssekretärs ist nicht möglich. Im Gegenteil kommt es durch die Verknüpfung mit der Mittelstandspolitik zu gewünschten Synergieeffekten gerade zugunsten der Tourismuspolitik als Querschnittsaufgabe: Für die Bundesregierung hat der Mittelstand als Motor für Wachstum und Beschäftigung eine zentrale Bedeutung. Von dieser Politik profitieren die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Tourismusbranche in hohem Maße.
Welche regelmäßigen und besonderen Aktivitäten unternahm der damalige Tourismusbeauftragte in der 16. Legislaturperiode?
Die in der Antwort zu Frage 3 bereits dargestellten Ausführungen zur Amtsausübung von Parlamentarischen Staatssekretären gelten auch für Beauftragte der Bundesregierung.
Welche regelmäßigen und besonderen tourismuspolitischen Aktivitäten hat der Parlamentarische Staatssekretär als Beauftragter für Mittelstand und Tourismus bisher unternommen?
Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.
Welche tourismuspolitischen Projekte initiierte und unterstützte der damalige Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, und welche darüber hinausgehenden tourismuspolitischen Themen brachte er inhaltlich voran?
Siehe Antwort zu Frage 4.
Welche tourismuspolitischen Projekte hat der Parlamentarische Staatssekretär als Beauftragter für Mittelstand und Tourismus initiiert und unterstützt, und welche darüber hinausgehenden tourismuspolitischen Themen hat er inhaltlich vorangebracht?
Siehe Vorbemerkung der Bundesregierung und Antworten zu den Fragen 2 und 3.
Wie viele Sitzungen des Tourismusbeirates fanden seit Dezember 2009 statt, und an welchen nahm der Parlamentarische Staatssekretär als Vorsitzender teil?
Die konstituierende Sitzung des für die 17. Legislaturperiode neu berufenen Tourismusbeirates fand am 5. Juni 2010 unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher als Beauftragter für Mittelstand und Tourismus und Teilnahme von Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Rainer Brüderle statt. Die nächste Sitzung ist für das Frühjahr 2011 geplant.
An welchen regionalen, nationalen, europäischen und internationalen tourismuspolitischen Konferenzen und hochrangigen Gesprächen nahm der Parlamentarische Staatssekretär teil, und welche davon hat er initiiert?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche Gespräche zur Tourismuspolitik hat der Parlamentarische Staatssekretär mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern anderer Staaten geführt?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche koordinierenden Gespräche zur Tourismuspolitik mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer hat der Parlamentarische Staatssekretär geführt?
Siehe Antwort zu Frage 3.
An welchen tourismuspolitisch wichtigen Verbandstreffen nahm der Parlamentarische Staatssekretär teil?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche Pressekonferenzen und andere öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zum Thema Tourismuspolitik hat der Parlamentarische Staatssekretär durchgeführt?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche tourismuspolitischen Informationsbesuche und -reisen hat der Parlamentarische Staatssekretär unternommen?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Zu welchen wichtigen tourismuspolitischen Anliegen hat der Parlamentarische Staatssekretär Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern anderer Bundesministerien bzw. Bundesministerinnen und Bundesministern des Bundeskabinetts geführt?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Welche konkreten Maßnahmen hat der Parlamentarische Staatssekretär zur Umsetzung der Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung ergriffen, insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit sowie attraktiverer Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen zur Begegnung des Fachkräftemangels im Tourismus?
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP werden die Tourismuspolitischen Leitlinien kontinuierlich fortentwickelt und konkret ausgestaltet. Die Schwerpunkte und Maßnahmen zur Umsetzung sind im Arbeitsprogramm des Tourismusbeauftragten für die 17. Legislaturperiode beschrieben.
Siehe auch Antwort zu Frage 3.