[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4161
17. Wahlperiode 10. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Aydan Özoğuz, Lars Klingbeil,
Martin Dörmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3897 –
Verbesserung von Medienkompetenz und Medienbildung im Onlinebereich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Rufe nach mehr Medienkompetenz bzw. mehr Medienbildung werden in
Presse und Gesellschaft immer dann laut, wenn es um die Preisgabe von
persönlichen Daten in sozialen Netzwerken, um Fälle von Cyber-Mobbing oder
um Abo- bzw. Abzockerfallen im Internet geht. Im „FOKUS“ stehen dabei oft
Kinder und Jugendliche (und ihre manchmal hilflosen Eltern) oder Seniorinnen
und Senioren, die vermeintlich der Gruppe der sogenannten Digital Immigrants
angehören. Medienkompetenz ist aber nicht nur die Vermeidung von Gefahren
oder Betrügereien, unter Medienkompetenz versteht man gerade auch die
Fähigkeit, sich aktiv einzubringen und die Möglichkeiten der Gestaltung und
Partizipation – die das Internet so vielfältig bietet – zu nutzen. Ebenso umfasst
Medienkompetenz natürlich den kritischen und verantwortungsvollen Umgang
mit alten und neuen Medien.
1. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Medienkompetenz bzw.
Medienbildung?
Medienkompetenz umfasst nach Auffassung der Bundesregierung neben dem
sachgerechten technischen Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln
auch das inhaltliche Verständnis der Angebote, ihre sach- und
interessengerechte Bewertung sowie die Fähigkeit, selbst in angemessener Form zu
interagieren. Der Begriff der Medienkompetenz wird häufig undifferenziert und
inflationär in der Öffentlichkeit verwendet. Auch die wissenschaftlichen
Fachrichtungen Medienpädagogik und (Medien-)Informatik haben sich mit
unterschiedlichen Konzepten zur Medienkompetenz geäußert.
Eine grundlegende Medienbildung umfasst die Vermittlung von Fähigkeiten
und Fertigkeiten im Umgang mit neuen Medien. Medienbildung impliziert aber
noch mehr als lediglich Medienkompetenz: Medienbildung ist als
ganzheitlicher Ansatz zu verstehen, der alle Aspekte der medialen Gestaltung der
Lebens- und Arbeitswelt des Einzelnen einschließt: die technische, ökonomische, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4161 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodepolitische, rechtliche und ethische Dimension. Der Einzelne muss in die Lage
versetzt werden, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt
und die damit verbundenen Konsequenzen für sein Handeln adäquat
berücksichtigen zu können. Er muss situationsabhängig beurteilen können, welchen
Lernbedarf er hat und wie er diesen decken kann; er muss aus mannigfaltigen
Quellen zielgerichtet selektieren können, Persönlichkeits- und Produktrechte
beachten, Wissensprozesse für sich und andere organisieren und realisieren
können. Medienbildung beinhaltet damit die Fähigkeit zu einem
verantwortungsbewussten und reflektierenden Umgang mit digitalen Medien.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine digitale Spaltung
der Gesellschaft zwischen den unterschiedlichen Generationen?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine digitale Spaltung
der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine digitale Spaltung
der Gesellschaft zwischen unterschiedlichen sozialen Schichten bzw.
zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine digitale Spaltung
der Gesellschaft zwischen der Bevölkerung in Städten und ländlichen
Regionen?
Welchen Einfluss hat hierbei der unterschiedliche Zugang zu Breitband-
Internetverbindungen?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die digitale Spaltung
der Gesellschaft zwischen den in den Fragen 2 bis 5 genannten
gesellschaftlichen Gruppen zu schließen?
Die Fragen 2 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die in der Wissenschaft inzwischen weitgehend
anerkannte Einschätzung, dass eine Spaltung der Gesellschaft heute weniger im
Hinblick auf die Nutzung neuer Informations- und
Kommunikationstechnologien an sich, sondern hinsichtlich der Art, wie sie genutzt werden, festzustellen
ist: Während die sogenannte Info-Elite, die in der Regel auch über höhere
formale Bildungsabschlüsse verfügt, nicht nur Printmedien und elektronische
Angebote intensiv für Information, Bildung und Beruf nutzt, konzentriert sich die
Nutzung von Onlinediensten durch formal weniger hoch gebildete und an
gesellschaftlichen sowie politisch relevanten Themen geringer interessierten
Bevölkerungskreise vorrangig auf Spiele, Sport und Unterhaltung. Dabei sind keine
großen Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund
festzustellen. Migrationshintergrund allein ist daher kein Merkmal der digitalen
Spaltung. Alter, Bildungsabschluss und Einkommen wirken in ähnlicher Weise
auf die Nutzung wie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Zu einem
ähnlichen Ergebnis kommt auch eine erste bundesweite Repräsentativbefragung
der ARD-/ZDF-Medienkommission zur Mediennutzung von in Deutschland
lebenden Menschen mit Migrationshintergrund 2007 (ARD-/ZDF-
Medienkommission: Migranten und Medien 2007, Juni 2007).
Laut dem aktuellen (N)ONLINER Atlas, herausgegeben von der Initiative D21
und TNS Infratest im Juli 2010, bleibt das über Jahre beobachtete Stadt-Land-
Gefälle bei der Internetnutzung grundsätzlich bestehen. Zwischen der größten
und der kleinsten Ortsgrößenklasse beträgt der Abstand 9 Prozentpunkte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4161Aufgeschlüsselt nach Ortsgrößenklassen ergeben sich laut (N)ONLINER Atlas
2010, S. 19, folgende Onlineranteile an der Bevölkerung (ab 14 Jahren): Orte mit
weniger als 5 000 Einwohnern: 65,8 Prozent; Orte mit 5 000 bis 19 999
Einwohnern: 70,4 Prozent; Orte mit 20 000 bis 99 999: 68,5 Prozent; Orte mit 100 000
bis 499 999 Einwohnern: 72,9 Prozent; Orte mit 500 000 Einwohnern und mehr:
74,8 Prozent. Allerdings kann ein deutlicher Fortschritt bei der Überwindung der
sogenannten digitalen Spaltung im Zuge der Umsetzung der Breitbandstrategie
der Bundesregierung festgestellt werden. Seit dem Start der Breitbandstrategie
Anfang 2009 konnten zusätzlich 1,8 Millionen Haushalte im ländlichen Raum mit
einem Breitbandzugang von mindestens 1 Mbit/s versorgt werden, was ein
Anstieg der Breitbandversorgung von 94 Prozent auf 98,5 Prozent der deutschen
Haushalte bedeutet. Die restlichen rund 600 000 noch nicht hinreichend mit
einem Breitbandzugang versorgten Haushalte werden voraussichtlich im Laufe des
nächsten halben Jahres mit Hilfe der LTE-Technologie und unter Nutzung der im
Mai diesen Jahres versteigerten Frequenzen aus der sogenannten Digitalen
Dividende versorgt werden. Grundsätzlich flächendeckend verfügbar sind bereits
heute Satellitendienste, deren Qualität sich zunehmend verbessert (momentan bis
zu einer Übertragungsrate von 4 Mbit/s je Download).
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen
Maßnahmen (dazu wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen) das Ziel verfolgt,
Seniorinnen und Senioren an die neuen Medien und ihre Nutzung heranzuführen
und erhöhte Nutzungszahlen zu erreichen. Seither haben sich die Nutzerzahlen
bei den sogenannten jungen Alten erheblich erhöht. Immer mehr Seniorinnen
und Senioren surfen im Internet. Der von der Initiative D21 in Auftrag gegebene
(N)ONLINER Atlas 2010 weist für die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen
mit 5,5 Prozentpunkten die höchsten Zuwachsraten bei der Internetnutzung auf.
Dennoch ist festzustellen, dass mit steigendem Alter die Internutzung, die
durchschnittlich bei 72 Prozent liegt, abnimmt. Während die 50- bis 59-Jährigen
mit 71,8 Prozent Internetnutzung noch nah beim Durchschnitt liegen, beträgt
dieser Wert bei den 60- bis 69-Jährigen 54 Prozent und bei der Altersgruppe
70plus nur noch 23,3 Prozent.
Deutliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Differenzierung nach dem
Geschlecht. Vor allem bei Männern und Frauen über 50 Jahren gibt es einen
erheblichen Abstand bei der Internetnutzung. Während bei den 50- bis 59-Jährigen
knapp 80 Prozent der Männer online sind, sind es bei den gleichaltrigen Frauen
nur 64,6 Prozent. Die größten Nutzungsunterschiede bestehen in den
Altersgruppen der 60- bis 69-Jährigen und der 70 Jahre und älteren. Während also bei
den über 60-Jährigen immer noch etwa jeder dritte Mann online ist, ist es bei
den Frauen nur jede siebte. Hier sind vor allem öffentliche und private
Bildungsträger gefordert, mit geeigneten Maßnahmen auch älteren Menschen den
Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln zu erleichtern. Als besonders
hilfreich haben sich dafür selbst organisierte Projekte und Angebote wie
Computerclubs und Internetcafes erwiesen, die älteren Menschen auch über den
Schulungszeitpunkt hinaus Hilfestellung und eine soziale Anbindung bieten.
Mit Blick auf das Problem der digitalen Spaltung und die sich verändernden
Nutzungsroutinen ist die breit angelegte Förderung der Medienkompetenz
insbesondere junger Menschen eine immer dringendere gesellschaftliche und
politische Aufgabe, der sich die Bundesregierung mit einer Vielzahl
unterschiedlicher Projekte und Maßnahmen annimmt (s. dazu insbesondere die Antwort zu
Frage 10). Ferner hat die Initiative D21 im Rahmen des Nationalen
Integrationsplanes in der IT-Roadmap „E-Integration“ beste Praxisbeispiele IT- gestützter
Integrationsprojekte zusammengetragen und dokumentiert. Dabei werden durch
die Einbindung der digitalen Medien neue Wege in der Integrationsarbeit
aufgezeigt, etwa bei der Sprachförderung, in der Stadtteilarbeit oder bei der
beruflichen Qualifizierung.
Drucksache 17/4161 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche Erkenntnisse und Schlüsse in Bezug auf Medienkompetenz bzw.
Medienbildung zieht das Bundesministerium des Innern aus der
Veranstaltungsreihe „Netzdialog“?
Um die Bedürfnisse im Umgang mit dem Internet besser zu verstehen, hat das
Bundesministerium des Innern (BMI) im ersten Halbjahr 2010 vier
Dialogveranstaltungen zu den Perspektiven deutscher Netzpolitik durchgeführt. Die
Dialogveranstaltungen dienten in erster Linie dazu, auf die unterschiedlichen
Akteure der Netzpolitik aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und
Verwaltung zuzugehen. Die Veranstaltungen fanden zu den Themen „Datenschutzes
und Datensicherheit im Internet“, „Das Internet als Mehrwert erhalten“,
„Staatliche Angebote im Internet“ und „Schutz der Bürger und Bekämpfung von
Identitätsdiebstahl und sonstiger Kriminalität im Internet“ statt. Die Veranstaltungen
wurden auf der Onlineplattform
www.e-konsultation.de/netzpolitik
dokumentiert. Auch wenn die Themenschwerpunkte der Veranstaltungen andere waren,
hat das Thema Medienkompetenz bei allen vier Veranstaltungen immer wieder
eine Rolle gespielt. Auch die anschließende Onlinekonsultation der
netzpolitischen Thesen von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière hat gezeigt, dass
Medienkompetenz als Grundlage für einen bewussten Umgang mit dem Internet
angesehen wird. Dies gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch
für Eltern, Lehrer und die öffentliche Verwaltung. Das BMI unterstützt daher
ausdrücklich die Aktivitäten des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Enquete-Kommission „Internet und
Digitale Gesellschaft“, die für diesen Bereich eine eigene Projektgruppe eingerichtet
hat.
8. Welche Erkenntnisse und Schlüsse zieht das Bundesministerium für
Bildung und Forschung aus der in Auftrag gegebenen Studie „Kompetenzen in
einer digital geprägten Kultur“?
Der Bericht „Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur“, den eine vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingesetzte
Expertenkommission zur Medienbildung ausgearbeitet hat, zeigt die Notwendigkeit
einer umfassenden Medienbildung auf.
Die grundlegende Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang
mit digitalen Medien ist ein unverzichtbarer Baustein für die
Persönlichkeitsentwicklung, die gesellschaftliche Partizipation und die
Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen. Das BMBF teilt die Auffassung, dass sich nur ein
kritischer und kompetenter Nutzer in einer digitalen Welt dauerhaft zurecht finden
kann. Es ist daher notwendig, Medienbildung weiterhin als
Querschnittsaufgabe in unser Bildungssystem zu integrieren. Hier Orientierung zu vermitteln,
ist ein Teil der staatlichen Bildungsförderung.
Intention des BMBF ist es, ein integriertes Konzept der Medienbildung in der
Ausbildung zu entwickeln, um dies nachhaltig in der Lern- und Lebenswelt zu
verankern. Derzeit wird auf Arbeitsebene diese Initiative weiter in Richtung
einer Förderinitiative operationalisiert.
9. Welche Erkenntnisse und Schlüsse zieht das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie aus der „Initiative Internet erfahren“?
Mit der Initiative „Internet erfahren“ möchte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Zahl der Internetnutzer erhöhen und
gleichzeitig die Internet-Kompetenz derjenigen, die schon die ersten Schritte
im Internet gemacht haben, erweitern. Auf einer Fachkonferenz am 8.
November 2010 im BMWi wurde eine erste Zwischenbilanz der Initiative präsentiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4161Danach hat sich das Konzept der Initiative bewährt, die Angebote in den
verschiedenen Programmen der Initiative treffen auf große Nachfrage, einzelne
Angebote sind bereits jetzt bis Ende 2011 so gut wie ausgebucht. Weitere
fundierte Erkenntnisse erwartet das BMWi von den Ergebnissen der laufenden
Evaluierung der Initiative. Die Evaluierung soll im April 2011 abgeschlossen
werden.
10. Welche Programme zur Förderung von Medienkompetenz bzw.
Medienbildung werden durch die Bundesregierung unterstützt (bitte aufschlüsseln
nach Ressorts, Höhe und Laufzeit)?
Die Bundesregierung sieht in der Förderung der Medienkompetenz eine der
zentralen Aufgaben der Medien-, Jugend-, Familien- und Bildungspolitik und
betreibt eine Vielzahl entsprechender Projekte. Diese Projekte sind in ihren
generellen Zielsetzungen und im Einzelnen im „Medien- und Kommunikationsbericht
der Bundesregierung 2008“ unter Abschnitt D Nr. IV.2 ausführlich dargestellt.
Programme im Bereich des BMFSFJ
Initiative „SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.“
Die Initiative wendet sich insbesondere an Eltern und Erziehende der
Dreijährigen bis 13-Jährigen, um mit Informationen und Tipps die erzieherischen
Kompetenzen zu stärken. Mit der Förderung der Kindersuchmaschine
www.blinde-
kuh.de wurde eine deutschsprachige, nicht-kommerzielle Suchmaschine speziell
für Kinder geschaffen, die sich als Startseite für das Internet eignet. Sie
gewährleistet, dass Kinder nicht auf problematische Seiten im Internet stoßen, sondern
kindgerechte Materialien zu eingegebenen Suchbegriffen finden. Dieses Projekt
fördert das BMFSFJ seit 2003 mit derzeit jährlich 595 000 Euro.
„jugendschutzaktiv“
Das Internetportal wurde im Juni 2009 eingerichtet und informiert sowohl
Gewerbetreibende und Veranstalter als auch Eltern und Erziehende sowie alle
Interessierten über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz. Das
Projekt wird derzeit mit jährlich rund 25 000 Euro gefördert.
„Jugend Online“
Das medienpädagogische Projekt fördert die Medienerziehung insbesondere der
Jugendlichen, die bislang die partizipativen Möglichkeiten des Internets nicht
ausschöpfen. Mit dem Jugendportal
www.netzcheckers.de können junge
Menschen unabhängig von ihrem Bildungshintergrund Kompetenzen im Umgang
mit den aktiven Möglichkeiten des Mediums Internet erwerben und mit Hilfe
niedrigschwelliger Elemente erproben. Ergänzt wird das Onlineangebot von
„netzcheckers.de“ durch einen medienpädagogischen Service und
Qualifikationsmaßnahmen für Fachkräfte in der Jugendarbeit. Während der
Projektlaufzeit von Juli 2008 bis Juni 2011 wird „Jugend Online“ vom Bund mit insgesamt
rund 2 Mio. Euro gefördert.
Darüber hinaus führt das Kinder- und Jugendfilmzentrum in Deutschland (KJF)
im Auftrag des BMFSFJ bundesweite Kreativwettbewerbe durch, veröffentlicht
Filmempfehlungen und Filmeditionen und entwickelt Konzepte und Angebote
zur Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Angebote werden laufend
überprüft und hinsichtlich ihres pädagogischen Bedarfs, ihrer
gesellschaftspolitischen Relevanz sowie technischer Perspektiven und wissenschaftlicher
Erkenntnisse erweitert. Hervorzuheben sind insbesondere der Deutsche
Jugendvideopreis, der Deutsche Jugendfotopreis, der Wettbewerb Video der
Generationen. Im Sinne einer Empfehlungsarbeit hat das KJF mit Unterstützung der
Drucksache 17/4161 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStiftung Deutsche Jugendmarke e. V. kürzlich „Kinderfilmwelt“, ein Filmportal
für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren gestartet. Die vielfältigen
Aktivitäten des KJF sind unter
www.kjf.de ersichtlich.
Im Übrigen wird zu dieser Frage auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Programme im Bereich des BMFSFJ und des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Initiative „Ein Netz für Kinder“
Damit Kinder Medienkompetenz erwerben können, ist eine hinreichende
Auswahl altersgerechter, interessanter und qualitativ hochwertiger Angebote
erforderlich, die Kinder begreifen und die für sie interessant sind. Die
Bundesregierung hat dazu im November 2007 die Initiative „Ein Netz für Kinder“ gestartet,
die sich seitdem äußerst erfolgreich entwickelt hat. Ihr Fortbestand und deren
Weiterentwicklung sind Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen CDU,
CSU und FDP.
Die Initiative besteht aus zwei Säulen: Die erste Säule ist der von namhaften
Unternehmen der Multimediabranche finanzierte Surfraum „fragFINN.de“, in dem
Kinder gefahrlos surfen und den sinnvollen Einsatz von Suchmaschinen
erlernen können. Dies gelingt über die sogenannte Whitelist, die Kinder über die
Suchfunktion auf der Internetseite
www.fragFINN.de durchsuchen können.
Grundlage für den Surfraum fragFINN.de ist eine täglich steigende Auswahl
von für Kinder unbedenklichen und gleichwohl interessanten Angeboten.
Zurzeit besteht der Surfraum aus rd. 9 000 Domains mit über 30 Millionen
Dokumenten. Die Eltern und Lehrer können den Surfraum ihrer Kinder mit Hilfe einer
Kinderschutzsoftware, die kostenlos zum Download bereitsteht, auf die
geprüften Seiten begrenzen.
Die zweite Säule ist das Förderprogramm, durch das innovative, qualitativ
hochwertige Internetangebote für Kinder finanziell gefördert werden. Für die seit
2008 bestehende Förderung stellt der Beauftragte der BKM jährlich 1 Mio. Euro
und das BMFSFJ jährlich 500 000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung
sollen Anzahl, Qualität und Auffindbarkeit guter Kinderangebote erhöht werden.
Denn trotz der großen Anzahl von Domains im Surfraum fragFINN und im
Internet insgesamt gibt es nicht genügend vergleichbare Angebote für Kinder im
Alter von 6 bis 14 Jahren. Die bisher sichtbaren Ergebnisse der Förderung
belegen den Erfolg der Initiative. Eine mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis
besetzte und sehr engagiert arbeitende Vergabekommission hat in den ersten
36 Monaten 51 neue Internetangebote mit einem Projektvolumen von 7,85 Mio.
Euro ausgewählt, die mit ca. 3,76 Mio. Euro gefördert werden.
Das Themenspektrum der geförderten Angebote ist sehr breit gefächert mit
Schwerpunkten auf kulturellen, gesellschaftspolitischen und
naturwissenschaftlichen Projekten sowie Angeboten mit einem starken Mitmachcharakter.
Da der Wunsch von Kindern nach einem Austausch mit anderen im Netz sehr
groß ist, bildet die Förderung von Seiten mit einer Chatmöglichkeit einen der
Schwerpunkte der Förderung. In den von Medienpädagogen moderierten Chats
können Kinder das richtige Verhalten in sozialen Netzwerken in einem
geschützten Umfeld erlernen. Damit Kinder mit Benachteiligungen an den neuen
Seiten teilhaben können, werden die Seiten so weit wie möglich barrierearm
gestaltet. Detailinformationen über die Initiative stehen im Internet unter
www.ein-netz-fuer-kinder.de zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4161Programme im Bereich des BMWi
Initiative „Internet erfahren“
Für den Zeitraum Dezember 2008 bis November 2011 sind insgesamt 4,4 Mio.
Euro eingestellt.
Programme im Bereich des BMBF
Projekt zur Medienqualifizierung von 30 000 Erzieherinnen und Erziehern
Für den Zeitraum 09/2008 bis 03/2011 sind insgesamt 12,5 Mio. Euro
(einschließlich ESF-Mittel) eingestellt.
„BIBER – Netzwerk frühkindliche Bildung“
Im Rahmen des Projektes wird ein Netzwerk für die frühkindliche Bildung
aufgebaut, erprobt und evaluiert. Aktuell bewilligt sind rd. 3,9 Mio. Euro für den
Zeitraum 01/2007 bis 12/2012.
Darüber hinaus wird Medienbildung indirekt auch in anderen Projekten im
Bereich „Neue Medien in der Bildung unterstützt.
Programme im Bereich des BKM
„Deutscher Computerspielpreis“
Um im Bereich der digitalen Spiele positive, also qualitativ wertvolle und der
Entwicklung junger Menschen förderliche Angebote zu unterstützen, hat der
BKM den Deutschen Computerspielpreis ins Leben gerufen, der seit 2008
jährlich in verschiedenen Kategorien verliehen wird. Die Laufzeit ist nicht
begrenzt; Unterstützung durch BKM bis zu 300 000 Euro/Jahr.
„Nationale Initiative Printmedien – Zeitungen und Zeitschriften in der
Demokratie“
Die im April 2008 gegründete Nationale Initiative Printmedien ist ein
bundesweites Netzwerk, unter dessen Dach die beteiligten Akteure gemeinsam das
öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Aufgabe fördern, junge
Menschen an den mündigen Umfang mit Zeitungen und Zeitschriften heranzuführen,
den Themenkreis „Jugend, Printmedien und Demokratie“ genauer zu
analysieren und an die Öffentlichkeit zu bringen. Zu den Initiativpartnern gehören neben
dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als Koordinator
der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL), der
Bundesverband Presse-Grosso, der Deutsche Presserat, der Verband
Jugendpresse Deutschland (JPD), die Stiftung Presse-Grosso, der Deutsche
Journalistenverband (DJV), die Deutsche Journalistenunion/ver.di (dju in verdi), die
Stiftung Lesen und die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die
Laufzeit ist nicht begrenzt; Unterstützung durch BKM bis zu 30 000 Euro/Jahr.
Detailinformationen über die Initiative stehen im Internet unter
www.nationale-
initiative-printmedien.de zur Verfügung.
„Vision Kino“
Die von der Bundesregierung mitinitiierte und über den BKM geförderte
Gesellschaft „Vision Kino gGmbH – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz“
unter Schirmherrschaft von Bundespräsident Christian Wulff hat die Förderung
des Verständnisses für und die Kenntnis über das Medium Kinofilm und den
Erlebnisort Kino zum Ziel. Die Einrichtung unterstützt und koordiniert
bundesweit Initiativen und Institutionen im Bereich Kino und Schule sowie der
außerschulischen Filmarbeit mit engagierten Kinobetreibern und Filmverleihern.
Drucksache 17/4161 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAls größtes bundesweites Projekt zur Filmbildung veranstaltet Vision Kino die
SchulKinoWochen. Im Schuljahr 2009/2010 besuchten insgesamt 590 000
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aus allen Bundesländern
Kinovorstellungen in 775 Filmtheatern. Vision Kino erhält eine Förderung des BKM von
jährlich 575 000 Euro. Weiterer Hauptzuwendungsgeber ist die
Filmförderungsanstalt mit 540 000 Euro (2011). Die Förderung ist unbefristet.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Medienkompetenzförderung in den Bundesländern vor (bitte aufschlüsseln nach
Bundesländern, Projektansatz, Förderhöhe und Laufzeit)?
Die Förderung von Medienkompetenz in der Region ist eine Angelegenheit der
Länder. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Länder eine Vielzahl
unterschiedlicher Maßnahmen und Programme betreiben. Detaillierte Informationen
über die einzelnen Aktivitäten liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Gibt es im Vergleich zur vorherigen Bundesregierung eine Verschiebung
der Prioritäten in den geförderten Programmen des Bundes, und wenn ja,
warum?
Im Geschäftsbereich der Bundesregierung wurde keine Verschiebung der
Prioritäten vorgenommen.
13. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Vermittlung von
Medienkompetenz bzw. -bildung im Schulunterricht zu verbessern, und
inwieweit wird sie die Länder hierbei unterstützen?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat 2010 eine Initiative mit dem Ziel gestartet, die Vermittlung von
Alltagskompetenzen, u. a. im Umgang mit neuen Medien zu verbessern. Um
dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung begonnen, zusammen mit den
Ländern ein Netzwerk für eine verstärkte Vermittlung von
Verbraucherkompetenzen in Schulen zu knüpfen. Darüber hinaus sollen Lehrkräfte einen besseren
Zugang zu praxistauglichen Hilfen für den Unterricht über einen Online-
Kompass zu Verbraucherbildungsthemen erhalten. Dieser wird derzeit im Rahmen
eines Projektes vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) entwickelt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 20 verwiesen.
14. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die Lehrpläne an Schulen
bezüglich der Medienkompetenz zu vereinheitlichen (vgl. zur
unterschiedlichen Ausgestaltung der Lehrpläne in den einzelnen Bundesländern die
Studie der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein „Medienbildung –
(k)ein Unterrichtsfach?“), und wenn nein, warum nicht?
Die Zuständigkeit für Schulen obliegt in Deutschland ausschließlich den
Bundesländern, die demzufolge auch für die Ausgestaltung der Lehrpläne an
Schulen verantwortlich sind.
15. Spricht sich die Bundesregierung für ein eigenes Unterrichtsfach
Medienkompetenz/-bildung aus?
Auch hier liegt die Entscheidungskompetenz ausschließlich bei den
Bundesländern. Die Vermittlung von Medienbildung ist jedoch als eine fachübergrei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4161fende Schlüsselkompetenz zu sehen, die nicht auf ein singuläres
Unterrichtsfach fokussiert sondern in alle Unterrichtsfächer implementiert werden sollte.
Sie muss integrativ innerhalb der einzelnen Disziplinen und nicht als
gesondertes Schulfach vermittelt werden.
Mit einer solchen umfassenden Medienbildung ließe sich nicht nur die
Urteilsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich digitaler Medien sondern
auch Interesse und Aufgeschlossenheit gegenüber technischen Innovationen
wecken. Ein eigenes Unterrichtsfach „Medienkompetenz/-bildung“ wird daher
nicht angestrebt.
16. Spricht sich die Bundesregierung für eine Art bundesweiten
„Medienführerschein“ mit einheitlichen Lernzielen aus?
a) Wenn ja, in welcher Altersstufe?
b) Wenn ja, mit welchen Inhalten?
Im deutschsprachigen Internet gibt es bereits zahlreiche Angebote im Sinne
eines „Medienführerscheins“. Folgende Beispiele seien genannt:
● Bei der Internet-Rallye für Kinder von Klick-Tipps.net
www.klick-tipps.net/
klick-quiz (u. a. jugendschutz.net) lernen Kinder spielerisch gute
Kinderseiten kennen und beschäftigen sich gleichzeitig mit den für Kinder
besonders beliebten medienpädagogischen Themen Surfen, Chatten und Spielen
im Netz.
● Der Online-Selbsttest von Schau-Hin!
www.schau-hin.info/sh-medienpass.
html (u. a. BMFSFJ) für Eltern oder Eltern und ihre Kinder soll mehr
Sicherheit im Umgang mit elektronischen Medien geben.
Themenschwerpunkte sind Fernsehen, Internet, Handy und Spiele.
● Die Missionen der Internauten
www.internauten.de/mission/Seiten/Startseite.
aspx (u. a. FSM) behandeln sehr viele medienpädagogische Themen, u. a.
Web 2.0, Werbung und Gefahren im Netz.
● Der Surfschein des Internet-ABCs
www.internet-abc.de/kinder/dir/112093-
140585-1-surfschein_opt0510/index.html (u. a. Schirmherrschaft: Deutsche
UNESCO-Kommission e. V.) umfasst die Themen Surfen und Internet,
Multimedia, Kommunikation und Gefahren.
● Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ (siehe Antwort zu Frage
Nr. 10) wird u. a. in der Internautenschule von Kidsville
www.kidsville.de/
internautenstation das Thema Surfen im Internet mit praktischen Tipps in
verschiedenen Kursen erklärt.
● Der Medienführerschein Bayern
www.medienfuehrerschein.bayern.de
entwickelt verschiedene Module für pädagogische Fachkräfte, um die
Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu stärken.
Themen sind Nachrichten, Fernsehen, Kommunizieren, Computerspiele und
erste Schritte im Netz.
Mithilfe dieser Angebote können Kinder behutsam an eine kompetente
Nutzung des Internets herangeführt werden. Hierbei gilt es, altersgemäße,
pädagogische Formen zu entwickeln, die sowohl Chancen als auch Risiken
berücksichtigen sowie Eltern und pädagogische Bezugspersonen mit einbeziehen. Die
Bundesregierung setzt hierbei auf ein vielfältiges Angebot.
Drucksache 17/4161 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Lehrerinnen-
und Lehreraus- und -weiterbildung im Bereich Onlinemedien
weiterzuentwickeln, und welche Maßnahmen müssten hierfür ergriffen werden?
18. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Medienkompetenzförderung sowie die Förderung medienpädagogischer
Kompetenzen in die Lehreraus- und -weiterbildung zu integrieren?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als wichtiger Bestandteil der Professionalität ist den medienpädagogischen
Kompetenzen von Lehrerinnen und Lehrern ein hoher Stellenwert zuzumessen.
Die Modellierung, Beschreibung und Analyse von Medienkompetenz im
Hinblick auf die Verbesserung der Qualität und Effektivität von Unterricht wurde
explizit als Gegenstand der Förderung in den Richtlinien zum Schwerpunkt
„Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in
Bildungseinrichtungen“ im Rahmenprogramm des BMBF zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung aufgenommen.
Unter anderem durch den Ausbau und die Stärkung der Bildungsforschung
trägt die Bundesregierung dazu bei, Konzepte und Instrumente der Förderung
von Medienkompetenz weiter zu entwickeln. Die konkrete Ausgestaltung der
Lehreraus- und -weiterbildung, die auch die Förderung von Medienkompetenz
umfasst, wird durch die Länder geregelt.
19. Welche Grenzen sieht die Bundesregierung bei der Vermittlung von
Medienkompetenz, und welche darüber hinausgehende Möglichkeit sieht die
Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen?
Kinder und Jugendliche sind heute ganz selbstverständlich im Internet zuhause.
Im Umgang mit dem Internet erwerben sie wichtige Schlüsselkompetenzen im
digitalen Bereich, die sie für die Teilhabe in unserer Mediengesellschaft
dringend benötigen. Allerdings gibt es im Netz auch Gefahren. Ohne ausreichende
Medienkompetenz legen viele Kinder und Jugendliche im Umgang mit den
eigenen, zum Teil sehr persönlichen Informationen ein gewisses Maß an
Unbekümmertheit an den Tag, deren Folgen sie nicht selten erst dann spüren,
wenn sie mit unerwünschter Kommunikation konfrontiert sind.
Neben der Stärkung der Medienkompetenz geht es bei dem Schutz von Kindern
und Jugendlichen auch um Kontrolle und Filter sowie um konkrete
Hilfsangebote. Das Internet muss zu einem Medium weiterentwickelt werden, das
altersangemessene Angebote bereithält und Kindern und Jugendlichen ein
unbeeinträchtigtes Surfen und Kommunizieren ermöglicht. Das ist eine Frage der
Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen, die gesamtgesellschaftlich
zu tragen ist.
Es ist dennoch primär Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu einem
verantwortungsbewussten Umgang mit Medien zu erziehen und über Gefahren im Netz
aufzuklären. Auch die Kinder und Jugendlichen selbst müssen bestimmte
Grundregeln beachten. Mobbing und Cyberbullying sind Beispiele ernster
Verletzungen, die nicht hinnehmbar sind. Hier setzt die Bundesregierung mit
Angeboten für Kinder und Eltern an, denn die Förderung der Medienkompetenz
und die Vermittlung von Medienerziehungskompetenz an Eltern und
pädagogische Fachkräfte ist eine zentrale Voraussetzung eines effektiven
Jugendmedienschutzes (Antwort zu Frage 10). Sie ergänzt die bestehenden Regelungen zum
Jugendschutz und die Maßnahmen der Freiwilligen Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft (FSK), der Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) und der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/416120. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Verbraucherschutz und die Medienkompetenz insbesondere mit Blick auf Kinder und
Jugendliche oder bei Seniorinnen und Senioren bei der Nutzung des
Internet und der sozialen Netzwerke zu stärken?
Maßnahmen aus dem Bereich des BMFSFJ
Die Bedeutung von Medien, insbesondere von elektronischen Medien wie
Internet und Computerspiele hat rapide zugenommen. Neue Medien bieten für
alle Nutzer große Chancen – eine Vielzahl von Möglichkeiten der Information
und der Kommunikation. Sie bergen aber auch Gefahren, vor denen Kinder und
Jugendliche ganz besonders zu schützen sind. Den sichersten Schutz bietet ein
verantwortungsvoller Umgang mit den Medien. Kinder und Jugendliche
müssen diesen erst lernen, aber auch Eltern und Erziehende brauchen
Medienkompetenzen, denn sie sind wichtige Vorbilder.
Das BMFSFJ hat eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebraucht, um
Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Eltern zu stärken. Viele der
Projekte wurden speziell für Jugendliche oder speziell für jüngere Kinder
entwickelt:
„Blinde Kuh“
Das seit Dezember 2002 geförderte Internet-Angebot für Kinder im Alter von
6 bis 14 Jahren bildet eine Anlaufstelle und Orientierungshilfe. Die „Blinde
Kuh“ ist Zugangsportal, Suchmaschine, interaktive Homepage und Ratgeber.
Das Angebot eröffnet Kindern die Welt des Internets, holt sie aber zugleich im
Positiv-Angebot der kindgerechten Seiten ab und bildet damit vertrauensvolle
Haltepunkte für Kinder im Netz. Es wird daher auch von vielen Schulen,
insbesondere Grundschulen, als Zugangsportal eingerichtet.
„MB 21 – mediale Bildwelten“
Bei dem deutschen Multimediawettbewerb für Kinder und Jugendliche bis
21 Jahre werden herausragende bundesweite Leistungen von Jugendlichen bei
der kreativen Produktion neuer Medieninhalte gewürdigt.
„Ohrenblick mal!“
Der Handyclipwettbewerb prämiert jährlich innovative Beiträge Jugendlicher
zur multimedialen Mediennutzung. Ziel des Wettbewerbs ist es, Jugendlichen
die Möglichkeit zu geben, ihre Welt aus der ungewöhnlichen Perspektive des
Handydisplays zu zeigen und sich dabei den kreativen Potenzialen ihres
multimedialen Geräts zu nähern.
Studie „Medien und Gewalt; Befunde der Forschung 2004 bis 2009“
Mögliche schädliche Konsequenzen sogenannter gewaltbeherrschter
Computerspiele und von Gewaltdarstellungen in anderen Medien werden in der
Öffentlichkeit insbesondere nach Amokläufen wie denen von Littleton, USA (1999),
Erfurt (2002), Emsdetten (2006) oder Winnenden (2009) kontrovers und oft sehr
emotional diskutiert. Die Studie „Medien und Gewalt“ stellt dieser Debatte eine
sachliche Betrachtung und differenzierte Beurteilung der aktuellen
wissenschaftlichen Befunde gegenüber. Prof. Dr. Michael Kunczik (Johannes
Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Publizistik) und Dr. Astrid Zipfel (Heinrich-
Heine-Universität Düsseldorf, Institut für Sozialwissenschaften) haben hierfür
eine systematische interdisziplinäre Forschungsbilanz der Jahre 2004 bis 2009
vorgenommen. Die Forschungsbilanz beschäftigt sich mit den Ursachen für die
Attraktivität gewalthaltiger Medien und mit den Mechanismen, durch die
mögliche Wirkungen zustande kommen. Ausführlich wird der Frage nachgegangen,
welche konkreten Charakteristika von Gewaltdarstellungen bzw. welche Eigen-
Drucksache 17/4161 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschaften und Erfahrungen des Rezipienten das Wirkungsrisiko erhöhen bzw.
verringern können.
Darüber hinaus stellt das Ministerium Informationsmaterial in Form von
Broschüren und Handreichungen zur Verfügung, insbesondere „Ein Netz für
Kinder – Surfen ohne Risiko?“, „Handy ohne Risiko?“, „Geflimmer im Zimmer“,
„Chatten ohne Risiko“ und „Spiel- und Lernsoftware – pädagogisch beurteilt“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Um auch älteren Menschen den Zugang zur elektronischen Kommunikation zu
erleichtern, hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen unterstützt.
Auch wenn hier die Zuständigkeit grundsätzlich bei Ländern und Kommunen
liegt, hat das BMFSFJ mit dem gemeinsamen Ziel, die Teilhabe der älteren
Generation an den neuen Kommunikationsmöglichkeiten zu stützen, erfolgreich
mit Verbänden, Seniorenorganisationen, Bildungseinrichtungen und
Unternehmen zusammengearbeitet. Auch künftig strebt das BMFSFJ an, die besonderen
Ressourcen derartiger Kooperationen zu nutzen und auszubauen. Zahlreiche
Projekte zur Förderung der Internetnutzung durch ältere Menschen sind in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 13. Oktober 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10540) enthalten:
„Onlinejahr 50plus – Internet verbindet“
Die im Rahmen dieses Programms bundesweit angebotenen Internetkurse
speziell für ältere Menschen liefen sehr erfolgreich von 2006 bis Ende des Jahres
2008. Die Initiativen der Bundesregierung haben Nachahmung in zahlreichen
regionalen Projekten gefunden.
„Wirtschaftskraft Alter“
Das Programm gibt Anstöße für Wirtschaftsunternehmen, den bedeutenden
Markt speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittener Produkte
zu entdecken und zu nutzen. Hierzu gehören u. a. auch benutzerfreundliche PCs
und entsprechende Softwareprodukte.
„Rate mal, wer dran ist?“
Der Ratgeber gibt Tipps, wie sich gerade ältere Menschen vor Internetdelikten
schützen können und trägt damit dem gerade bei älteren Nutzerinnen und
Nutzern bestehenden Sicherheitsbedürfnis Rechnung. Internetdelikte sind zwar
nach einer Studie des BMFSFJ meist noch nicht auf ältere Menschen
ausgerichtet. Da immer mehr Seniorinnen und Senioren das Internet nutzen, sind
sie dennoch zunehmend von Betrugversuchen betroffen. Die vom BMFSFJ
finanzierte Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat
ergänzend eine Checkliste erarbeitet, die Älteren dabei helfen soll, sich sicher im
Netz zu bewegen.
Maßnahmen aus dem Bereich des BMELV
Das BBMELV fördert verschiedene Projekte, die dazu beitragen sollen, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert und aufgeklärt sind und
sich deshalb sicherer im Internet bewegen können:
„Verbraucherrechte in der digitalen Welt“
Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ (Projektträger
Verbraucherzentrale Bundesverband, 2008 bis 2010) soll zur besseren Durchsetzung
der Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt beitragen, indem es einerseits
Rechtsmissbrauch bei den einzelnen Angeboten im Internet aufspürt und
rechtliche Maßnahmen dagegen einleitet und andererseits durch die gezielte Auf-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4161klärung Verbraucher besser über ihre Rechte informiert und sie damit in ihrer
Medienkompetenz stärkt. Über die projektbezogene Internetseite
www.surfer-
haben-rechte.de werden den Verbrauchern umfangreiche Informationen
einschließlich Musterschreiben und Checklisten zur Verfügung gestellt. Über die
Kontaktstelle „Schwarzes Schaf melden“ können die Verbraucherinnen und
Verbraucher Fehlverhalten von Anbietern melden.
„Verbraucher sicher Online“
Bereitstellen eines umfassenden Informationsportals
www.verbraucher-sicher-
online.de (Projektträger TU Berlin, 2008 bis 2011) zu verbraucherrelevanten
Themen mit verständlichen Informationen zur sicheren Internetnutzung und
Integrität informationstechnischer Systeme einschließlich des Datenschutzes im
Internet. Dabei werden vor allem sicherheitstechnische und andere praktische
Informationen einfach und für den Laien verständlich aufgearbeitet. Weitere
Themen sind der barrierefreie Zugang zu digitalen Informationen und die
Interoperabilität von Hard- und Software.
„Jugendkampagne zur Sensibilisierung im Umgang mit persönlichen Daten im
Internet“
Durchführung der Kampagne
www.watchyourweb.de zur Sensibilisierung von
Jugendlichen im Umgang mit persönlichen Daten im Internet innerhalb des
BMFSFJ-Projekts „Jugend online“, das bereits seit 2006 läuft. Junge Menschen
sollen über die Gefahren der Preisgabe von persönlichen Daten im Internet
aufklärt und dafür sensibilisiert werden, sorgsam und kritisch mit ihren eigenen
und den Daten anderer umzugehen. Die Bedeutung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung soll ihnen vermittelt und ihre Medienkompetenz
gestärkt werden. Die Zielgruppe sind insbesondere die jugendlichen Nutzer
sozialer Netzwerke im Internet.
„Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger“
Vor allem durch das Heranführen an die Internetnutzung und die
Kommunikation durch E-Mails sollen Seniorinnen und Senioren stärker in die neuen
Kommunikationswege eingebunden und ihre Teilhabe an wesentlichen Inhalten, die
über das Internet transportiert werden, gesichert werden. Der Wegweiser durch
die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger wurde durch die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen erstellt und mittlerweile in
vierter Auflage vor. Im Herbst 2009 ist wiederum mit Förderung des BMELV
die Hörversion für sehbehinderte und blinde Menschen erschienen. Die dritte
und vierte Auflage wurde mit der Unterstützung anderer Sponsoren
nachgedruckt.
21. Welche Erkenntnisse und Zahlen hat die Bundesregierung über die
quantitative und qualitative (bundesweite) Ausstattung der Schulen mit
zeitgemäßen Computern und mit entsprechenden Internetzugängen (bitte
aufschlüsseln nach Ländern und Schulformen)?
22. Gibt es in Bezug auf den Grad der Ausstattung Unterschiede zwischen den
Schulformen, und wenn ja, wie sind diese begründet?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine aktuellen Erkenntnisse und Zahlen
vor. Aufgrund der veränderten Zuständigkeitsregelungen durch die
Föderalismusreform wird derartiges Datenmaterial seit 2007 nicht mehr von Seiten des
BMBF erhoben.
Drucksache 17/4161 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie letzte bundesweite Studie zur Mediennutzung und eLearning in Schulen
liegt vor in Form des Arbeitsberichtes Nr. 122 des Büros für Technikfolgen-
Abschätzung beim Deutschen Bundestag – TAB – (
www.tab.fzk.de/de/projekt/
zusammenfassung/ab122.pdf) vom Dezember 2007.
23. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Verbesserung
von Medienkompetenz auch in außerschulischen Einrichtungen
(Jugendzentren etc.) zu fördern?
Mit dem Projekt „Jugend Online“ fördert das BMFSFJ die Verbesserung von
Medienkompetenz auch in außerschulischen Einrichtungen: Anbieten und
Erproben Medienkompetenz bildender Module für die Arbeit mit Jugendlichen
insbesondere in Jugendeinrichtungen, Mitorganisation von multimedialen
bundesweiten Wettbewerben, Aufbau und Unterhaltung sogenannter Partnerportale
mit Web-2.0-Features, Aufbau von Kooperationsnetzwerken in der medialen
Jugendbildung unter Einbeziehung aller Akteure (u. a. Jugendmedienschutz,
Verbraucherschutz, Internetindustrie, Spielewirtschaft, Provider sozialer
Netzwerke, Verbände und Institutionen). Die Organisation und Durchführung eines
Jugend-Barcamps erprobten neue Beteiligungsformate für junge Menschen und
verbanden das Internet mit Präsenzveranstaltungen in partizipativer Weise.
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 10.
Eine weitere Möglichkeit sieht das BMFSFJ in der Förderung von Zeitschriften
und Handreichungen von Jugendverbänden, die auf Bundesebene für die
Landes- und Ortsverbände entwickelt werden und das Thema Medienkompetenz
aufgreifen. Weitere Maßnahmen werden insbesondere im Rahmen des Dialog
Internet des BMFSFJ geprüft.
24. Inwieweit sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Vermittlung
von Medienkompetenz auch in der Ausbildung von Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine
Rolle spielen?
Nach Auffassung der Bundesregierung könnte die Vermittlung von
Medienbildung/Medienkompetenz auch in der Ausbildung von Sozialarbeiterinnen und
Sozialarbeitern sinnvoll und notwendig sein.
Mit soliden Grundkenntnissen rund um den Computer und das Internet sowie
anschaulichen Beispielen aus der Praxis könnten Beschäftigte im
sozialpädagogischem Bereich medienpädagogische Basiskompetenzen erhalten und sich
Kompetenzen aneignen, das Internet zur eigenen Weiterbildung zu nutzen. Ein
medienkompetentes Handeln erfordert fundierte Kenntnisse über technische
Grundlagen, Bedingungen der medialen Produktion und Verbreitung, ein
Bewusstsein über die rechtliche, ökonomische, politische und ethische Dimension
der medialen Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt von Menschen. Dies ist
gerade auch bei pädagogischen Angeboten für Jugendliche, Heranwachsende
mit Migrationshintergrund und Menschen aus benachteiligten Sozialmilieus im
Hinblick auf entsprechende Unterstützungsangebote von großer Bedeutung.
25. Inwieweit sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Vermittlung
von Medienkompetenz auch in der Aus- und Weiterbildung von
Erzieherinnen und Erziehern eine Rolle spielen?
Die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in den ersten Lebensjahren
hängt in hohem Maße von der Kompetenz des Personals in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab. Daher hat das BMBF eine Initiative
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4161zur Medienqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern bereits im
November 2008 auf den Weg gebracht. Mit der Medienqualifizierung soll das
pädagogische Fachpersonal im frühkindlichen Bereich an die digitalen Medien und
den „Lernort Netz“ praxisnah herangeführt werden. Mit soliden
Basiskenntnissen rund um den Computer und das Internet sowie anschaulichen Beispielen
aus der Praxis entwickeln die Erzieher und Erzieherinnen medienpädagogische
Basiskompetenzen und lernen, das Internet zur eigenen Weiterbildung zu
nutzen. Bundesweit werden bis Mitte 2011 rund 30 000 Erzieherinnen und
Erzieher mit Multiplikatorenfunktion für die Arbeit mit digitalen Medien
weitergebildet. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 10.
26. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung über die
Nutzungsdauer von digitalen Medien bei Kindern und Jugendlichen vor
(bitte nach Altersstufen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt keine Daten über die Nutzungsdauer digitaler
Medien bei Kindern und Jugendlichen. Die Bundesregierung beobachtet und
berücksichtigt bei ihren Überlegungen jedoch regelmäßig die einschlägigen
Studien. Danach hat sich das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen in
den letzten Jahren zugunsten der Nutzung von Computer, Handy und Internet
verändert. 56 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren nutzen den
Computer inzwischen ein- bis mehrmals in der Woche, knapp 60 Prozent sind
auch im Internet unterwegs. Für mehr als 40 Prozent dieser Altersgruppe gehört
die wöchentliche Nutzung von Computerspielen zur Freizeitbeschäftigung. Mit
zunehmendem Alter nimmt die Häufigkeit zu: Während lediglich 4 Prozent der
Sechs- bis Siebenjährigen täglich Computerspiele nutzen, steigt die Quote bei
den Zwölfjährigen bis 13-Jährigen bereits auf 22 Prozent (vgl. KIM-Studie
2008. Kinder + Medien, Computer + Internet, hrsg. vom Medienpädagogischen
Forschungsverbund Südwest, Stuttgart 2009).
Die am häufigsten genutzten Medien bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 19
Jahren sind Handy, Internet und Fernsehen. Während das Handy regelmäßig (täglich
oder mehrmals wöchentlich) bei 91 Prozent der Altersgruppe Verwendung findet,
hat das Internet inzwischen stark aufgeholt und liegt mit 90 Prozent inzwischen
vor dem Fernsehen (88 Prozent) (vgl. JIM-Studie 2010. Jugend, Information,
[Multi-]Media, hrsg. vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest,
Stuttgart 2010).
Laut JIM 2010 liegt die Dauer der Internetnutzung bei den täglichen
Nutzerinnen und Nutzern durchschnittlich bei 138 Minuten. Auch hier zeigt sich mit
zunehmendem Alter eine längere Nutzung: Während die Zwölfjährigen bis 13-
Jährigen 91 Minuten täglich im Internet verbringen, beträgt die Nutzungsdauer
der 18- bis 19-Jährigen pro Tag bereits 172 Minuten. 35 Prozent der
Zwölfjährigen bis 19-Jährigen nutzen mindestens mehrmals pro Woche alleine oder mit
anderen digitale Spiele. Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Computer-,
Konsolen- oder Onlinespielen liegt laut JIM 2010 unter der Woche bei 80
Minuten. Auch hier ist die Verweildauer der Zwölfjährigen bis 13-Jährigen mit 69
Minuten niedriger als bei den älteren Jugendlichen.
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Onlinesucht bei
Kindern und Jugendlichen sowie bei Erwachsenen?
Die Bundesregierung beobachtet seit längerem die Problematik der Online-
Sucht und der Medienabhängigkeit mit großer Aufmerksamkeit. Sowohl im
Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 als auch im
Drogen- und Suchtbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Drogen-
Drucksache 17/4161 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefragen vom Mai 2009 wird darauf verwiesen, dass die Nutzung elektronischer
Medien mit problematischen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen
verbunden sein kann. Auch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK)
hat im Juni 2009 einen Beschluss zum „Jugendmedienschutz/
Abhängigkeitspotential von Computerspielen“ verabschiedet.
Aus einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Studie zur
pathologischen Internetnutzung (s. Antwort zu den Fragen 29 und 30) wurde
deutlich, dass zwar das Ursache- und Wirkungsgefüge des pathologischen
Internetgebrauchs noch weitgehend unerforscht ist; die in der Beratungs- und
Behandlungspraxis zu beobachtenden Auswirkungen und Begleiterscheinungen
exzessiver Mediennutzung aber durchaus den Symptomen anderer
Suchterkrankungen wie der Alkohol- und der Spielsucht vergleichbar sind.
Die vom BMFSFJ geförderte Studie „Computerspielsucht“ der Autoren Prof.
Michael Kunczik (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) und Dr. Astrid
Zipfel (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) gibt den aktuellen
Kenntnisstand zur Computerspielsucht wieder und kommt zu dem Schluss, dass das
Phänomen einer Computerspielsucht existiert, aber deutlich von einem
intensiven Computerspielkonsum unterschieden werden muss und in der Häufigkeit
seines Vorkommens nicht überschätzt werden sollte. Der Schwerpunkt liegt
dabei auf der interdisziplinären Befundlage seit 2004. Der Bericht steht auf der
Homepage des BMFSFJ zum Download bereit. Des weiteren untersucht eine
im Oktober 2010 begonnene Studie der Universität Hamburg, Prof. Dr. Rudolf
Kammerl, die Zusammenhänge zwischen exzessiver Computer- und
Internetnutzung und familialer Interaktion. Der Abschlussbericht wird für Anfang 2012
erwartet.
28. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Bekämpfung von
Onlinesucht?
Maßnahmen im Bereich des BMG
Parallel zur Erarbeitung bzw. als Konsequenz aus der Studie zur pathologischen
Internetnutzung (s. Antwort zu den Fragen 29 und 30) wurden durch das BMG
weitere Projekte gefördert.
Dazu zählen eine Recherche zu Beratungsangeboten für pathologische
Glücksspieler im Internet, eine Erhebung zur Problematik exzessiver Medien-Nutzung
bei Patienten in der stationären Suchtrehabilitation, ein Expertentreffen junger
Internetnutzerinnen und -nutzer zur Prävention schädlicher Internetnutzung
sowie verschiedene Fachkonferenzen – darunter die Jahrestagung der
Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen im Jahr 2009 –, die sich mit den
unterschiedlichen Aspekten der Onlinesucht und Medienabhängigkeit befasst
haben. Gefördert wird darüber hinaus eine Studie der Universität Lübeck, die bis
Frühjahr 2011 eine gut fundierte Schätzung zum Anteil von Internetabhängigen
innerhalb der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland erbringen soll.
Zudem wurde im Oktober 2010 das auf zwei Jahre veranschlagte Modellprojekt
„ESCapade – Familienorientierte Intervention bei Computersucht“ gestartet.
Dabei handelt es sich um ein zielgruppenspezifisches und familienorientiertes
Interventionsprogramm für Jugendliche mit problematischer Computernutzung,
das an verschiedenen Standorten erprobt und angewendet werden soll.
Zielgruppe sind Familien mit Kindern im Alter zwischen 13 und 18 Jahren; die
Wirksamkeit des Programms wird wissenschaftlich evaluiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4161Maßnahmen im Bereich des BMFSFJ
Mit dem Projekt „Neue Medien in der Erziehungsberatung“ soll ein Konzept
für die Erziehungs- und Familienberatung entwickelt werden, das die
Qualifizierung und Sensibilisierung von Fachkräften für das Thema neue Medien und
mögliche Abhängigkeiten unterstützt. Denn insbesondere während der
Beratung ist es wichtig, mögliche Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und
fachlich korrekt darauf reagieren zu können. Ergebnisse hierzu werden im
Februar 2011 erwartet.
29. Liegt der Bundesregierung der auf Bundestagsdrucksache 17/1652 für
Mitte 2010 angekündigte Abschlussbericht der Studie „Beratungs- und
Behandlungsangebote zum pathologischen Internetgebrauch in
Deutschland“ des Deutschen Zentrums für Suchtfragen im Kindes- und
Jugendalter (DZSKJ) vor, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die
Bundesregierung daraus ab?
Wenn nein, wann wird der Abschlussbericht voraussichtlich vorliegen?
30. Wann ist mit der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Studie
„Beratungs- und Behandlungsangebote zum pathologischen Internetgebrauch
in Deutschland“ zu rechnen?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Studie „Beratungs- und Behandlungsangebote zum pathologischen
Internetgebrauch in Deutschland“ wurde vom BMG bereits 2008 in Auftrag
gegeben. Dabei wurde zunächst im Rahmen eines systematischen Reviews der
aktuelle Forschungsstand zum pathologischen Internetgebrauch zusammengefasst,
kritisch untersucht sowie die wichtigsten anstehenden Forschungsaufgaben
herausgearbeitet. Die Ergebnisse dieser Übersicht wurden im April 2009 als
Zwischenbericht „Pathologischer Internetgebrauch – eine Übersicht zum
Forschungsstand“ auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für
Drogenfragen veröffentlicht. Als zweite Stufe wurde die Situation in den
Beratungs- und Behandlungseinrichtungen in Deutschland analysiert, ein Überblick
über die bestehenden „good practice“-Ansätze gegeben und der weitere Bedarf
in der Praxis gesichtet. Der Abschlussbericht des DZSKJ lag wie angekündigt
Mitte 2010 vor und kann seit dem 16. Juli 2010 auf der Homepage der
Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen heruntergeladen werden. Zu den
konkreten Schlussfolgerungen aus dieser Studie zählen die in der Antwort zu
Frage 28 aufgeführten, vom BMG geförderten Maßnahmen.
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Wirksamkeit von medienpädagogischen Projekten und Initiativen vor?
Die Kampagne „watch your web“, gefördert von BMELV und BMFSFJ, fand
beachtliche Präsenz in den Medien und beeinflusste das Verhalten Jugendlicher
nachweisbar und nachhaltig. So gaben bei einer von schülerVZ durchgeführten
Umfrage mehr als ein Drittel der insgesamt 5,4 Millionen Zwölfjährigen bis
14-Jährigen Nutzerinnen und Nutzer an, dass ihnen „Webman“ als Protagonist
der Kampagne „watch your web“ und die Kampagne selbst bekannt seien.
Knapp die Hälfte der Befragten erklärte, ihr Verhalten in Bezug auf
Privatsphäreeinstellungen geändert zu haben und durch die Kampagne vorsichtiger in
Bezug auf die Veröffentlichung privater Daten im Netz geworden zu sein. Die
Kampagne wurde mit dem Internationalen Deutschen PR-Preis (PR = Public
Relation) 2010 ausgezeichnet.
Drucksache 17/4161 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Welche Forschungsprojekte zum Themenkomplex Medienkompetenz
werden von der Bundesregierung gefördert (bitte aufschlüsseln nach
Fragestellung, Methode, Stichprobe/Sample, Förderhöhe, Laufzeit), und
welche weiteren Forschungsprojekte sind geplant?
33. Inwieweit sieht die Bundesregierung im Hinblick auf das Thema
Medienkompetenz weiteren Forschungsbedarf?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Modellierung, Beschreibung und Analyse der Medienkompetenz von
Lehrkräften im Hinblick auf die Verbesserung der Qualität und Effektivität von
Unterricht wurde als Gegenstand der Förderung in den Richtlinien zum
Schwerpunkt „Entwicklung von Professionalität des pädagogischen Personals in
Bildungseinrichtungen“ im Rahmenprogramm des BMBF zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung aufgenommen (s. Antwort zu den Fragen 17 und 18).
Bei der Weiterentwicklung des Förderschwerpunkts wird die Bundesregierung
prüfen, inwieweit insbesondere eine weitere Stärkung der Forschung zur
Erfassung und Förderung von Medienkompetenz des pädagogischen Personals
erforderlich ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Rahmen des Dialog Internet
des BMFSFJ geprüft.
34. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung – insbesondere nach der in
der Evaluation des Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-
Institut beschriebenen schwindenden elterlichen Kontrolle in einer komplexer
werdenden Medienwelt – als notwendig an, um die Medienkompetenz der
Eltern und die elterliche Medienerziehung zu stärken?
35. Wo sieht die Bundesregierung nach dieser Evaluierung des
Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut – zusätzlich zu den
zwischenzeitlich bereits erfolgten Novellierungen – noch gesetzgeberischen
Handlungsbedarf bzw. wo sieht sie Bedarf für andere Maßnahmen, um den
Jugendmedienschutz weiter zu verbessern und die Medienkompetenz zu
stärken?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Verbesserung des Jugendmedienschutzes
eine ständige Aufgabe. Dabei kann ein wirksamer Jugendmedienschutz nicht
lediglich durch imperative staatliche Maßnahmen gewährleistet werden. Es
bedarf einer engen Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit den gesellschaftlichen
Akteuren. Die Bundesregierung setzt deshalb in diesen Bereichen auf das
Modell der Selbstregulierung, soweit es den jeweiligen verfassungsrechtlichen
Anforderungen an die Effektivität des zu gewährleistenden Schutzes gerecht
werden kann. Das setzt allerdings voraus, dass die gesellschaftlichen Akteure
willens und in der Lage sind, hierfür die Verantwortung zu übernehmen. Für die
Nutzer spielt in diesem Zusammenhang die Medienkompetenz eine
entscheidende Rolle.
Die Evaluation des Jugendschutzgesetzes des Bundes und des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) der Länder hat bestätigt, dass bei der Reform
des Jugendschutzsystems im Jahre 2003 die richtigen Weichenstellungen
vorgenommen worden sind. Die Einrichtungen, Instrumentarien und
Organisationsstrukturen des Jugendmedienschutzes in Deutschland haben sich im
Wesentlichen bewährt. Das Konzept der regulierten Selbstregulierung als Kernstück der
Reform des Jugendmedienschutzes ist bestätigt worden (siehe zu diesen
Aspekten ausführlich den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/41612008, Abschnitt D Nr. IV.1). Die Evaluierung hat jedoch auch Handlungsbedarf
erkennen lassen. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2008 ist eine
Reaktion auf die Analyseergebnisse. Entsprechendes gilt für das aktuelle
Vorhaben der Neugestaltung des für den Online-Bereich besonders bedeutenden
JMStV durch den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV).
Einen Beitrag, den novellierten JMStV mit Leben zu füllen, kann nicht zuletzt
der vom BKM gemeinsam mit den Ländern geleitete Runde Tisch
„Jugendschutzprogramme“ leisten. Dieser Kreis aus Vertretern von Staat, Wirtschaft
und Gesellschaft begleitet die Novellierung des JMStV seit Anfang 2009. Er
kann künftig auch unterstützendes Forum für die Klärung von Fragen sein, die
sich aus der Praxis der Umsetzung des JMStV im Bereich der
Jugendschutzprogramme ergeben.
Im Übrigen haben die Länder eine Evaluierung der Bestimmungen des 14. RÄStV
vorgesehen, die spätestens drei Jahre nach dessen Inkrafttreten stattfinden soll.
Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung kann sich weiterer Handlungsbedarf
ergeben.
Als weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes
und der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen ist die Fortführung
der sehr erfolgreichen Initiative „Ein Netz für Kinder“ der Bundesregierung zu
nennen, die zum einen mit Bundesmitteln finanzierte qualitativ hochwertige
Angebote für Kinder fördert und zum anderen den von führenden Unternehmen
der Multimediabranche finanzierten Surfraum „fragFINN“ anbietet, in dem
Kinder gefahrlos surfen und den sinnvollen Einsatz von Suchmaschinen
erlernen können. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen. Ferner
hat sich ganz entscheidend auch die Förderung und Fortentwicklung der
Kindersuchmaschine
www.blinde-kuh.de bewährt, die sich ebenfalls als Startseite
für das Internet eignet. Sie gewährleistet, dass Kinder nicht auf problematische
Seiten im Internet stoßen, sondern kindgerechte Materialien zu eingegebenen
Suchbegriffen finden (s. hierzu Antwort zu Frage 20).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]