Deutscher Bundestag Drucksache 20/12259
20. Wahlperiode 10.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11830 –
Cyberangriffe auf Wissenschaft und Forschung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland sieht sich mit einer wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe
konfrontiert, die u. a. Privatpersonen, Unternehmen,
Wissenschaftseinrichtungen und politische Parteien betreffen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) stiegen
die aus dem Ausland begangenen Cyberstraftaten 2023 um 28 Prozent an, was
zu einem Schaden von knapp 148 Mrd. Euro führte (
www.bka.de/DE/Aktuelle
Informationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Cybercrime/2023/CC_202
3.html).
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind in den
vergangenen Jahren vermehrt in das Fadenkreuz von Kriminellen geraten und
Ziel bzw. Opfer von Cyberangriffen geworden. Cyberangriffe wie auf die
Berliner Hochschule für Technik (
www.tagesspiegel.de/wissen/
sicherheitsvorfallberliner-hochschule-fur-technik-von-cyberangriff-betroffen-11243161.html),
die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (www.
faz.net/aktuell/rhein-main/cyberangriff-sensible-daten-von-hessischer-polizeih
ochschule-gestohlen-19724405.html) und die Hochschule Hannover (
www.spi
egel.de/netzwelt/web/ransomware-hackerangriff-beeintraechtigt-teile-der-hoc
hschule-hannover-a-e6247f8b-7adb-4bdd-986c-7a85068b38a3) sind nur eine
unvollständige kleine Auswahl von Fällen, die jüngst bundeweit Schlagzeilen
gemacht haben.
Auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stehen in diesem Hinblick
vor enormen Herausforderungen. Die Präsidentin der Leibniz Gemeinschaft,
Dr. Martina Brockmeier, hob im Mai 2024 für ihre Forschungseinrichtung
hervor:
„Ich habe, was unsere Finanzierung als Forschungsgemeinschaft angeht,
große Sorgen, wobei noch zwei Kostenfaktoren hinzukommen, die Sie nicht
genannt haben. Einerseits der Präventivschutz vor und die Kosten von akuten
Cyberattacken, von denen wir zuletzt mehrere hatten, andererseits die
notwendigen Investitionen in Klimaneutralität und Nachhaltigkeit. Das sind
Aufgaben, für die wir keinerlei Rücklagen haben“ (
www.jmwiarda.de/https-www.
jmwiarda.de-2024-05-13-wir-spueren-doch-alle-das-spannungsfeld/).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 10. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat ihren Antworten folgende Definition zugrunde gelegt:
„Ein Cyberangriff ist eine Einwirkung auf ein oder mehrere andere
informationstechnische Systeme im oder durch den Cyberraum, die zum Ziel hat, deren
IT-Sicherheit durch informationstechnische Mittel ganz oder teilweise zu
beeinträchtigen.“
Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021, vgl. S. 133 (Glossar)
Allgemeine Ausführungen zu der föderalen Kompetenzverteilung bzgl.
Hochschulen, zum Recht der Selbstverwaltung von Hochschulen sowie zu
außeruniversitären Forschungseinrichtungen:
Die Hochschulen liegen gemäß der föderalen Kompetenzverteilung in der
Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Sicherheit der IT-Infrastrukturen.
Die meisten Landesverfassungen gestehen den Hochschulen zudem das Recht
der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze zu. Die Hochschulen sind nicht
zur Meldung von Cyberangriffen an Bundesbehörden verpflichtet. Vor diesem
Hintergrund erfasst die Bundesregierung nicht systematisch Daten über
Cyberangriffe auf IT-Systeme an Hochschulen und kann daher zu den Fragen zu den
Hochschulen in Länderzuständigkeit keine umfassenden Auskünfte geben.
Der Begriff der „Wissenschaftseinrichtungen“ wird im Rahmen dieser Anfrage
so verstanden, dass damit die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Leibniz-
Gemeinschaft (WGL), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft
(FHG) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeint sind. Diese
Einrichtungen sind rechtlich selbständig. Sie unterliegen nicht der Fachaufsicht
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und sind
grundsätzlich eigenständig für ihre IT-Sicherheit verantwortlich. Eine Verpflichtung
zur Meldung von Cyberangriffen an Bundesbehörden besteht nicht.
Allgemeine Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen der Universitäten der
Bundeswehr:
Die beiden Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München wurden auf
der Grundlage von Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesregierung und
den Sitzländern errichtet. Sie sind nichtrechtsfähige Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Hinsichtlich der akademischen Angelegenheiten unterstehen sie
der Rechtsaufsicht ihrer Sitzländer und der des Bundesministeriums der
Verteidigung. In den übrigen Angelegenheiten sind sie Dienststellen der
Bundeswehrverwaltung.
Allgemeine Ausführungen zur Erfassung und Aufbereitung der Daten:
Die Bundesregierung hat zur Beantwortung der Fragen Angaben oben
aufgeführten Wissenschaftseinrichtungen entsprechend der o. g. Definition von
Cyberangriffen erbeten.
Bei den Angaben der Wissenschaftseinrichtungen ist zu berücksichtigen, dass
die Erfassung in den unterschiedlichen Einrichtungen nicht einheitlich
stattfindet und daher die Zählung zwischen den einzelnen Einrichtungen abweichen
kann (siehe dazu auch die jeweiligen Anmerkungen der einzelnen
Wissenschaftsorganisationen).
Die großen Differenzen in den ausgewiesenen Zahlen beruhen insbesondere
darauf, dass die Wissenschaftseinrichtungen die o. g. Definition des Begriffs
„Cyberangriff“ unterschiedlich ausgelegt haben. So bezieht sich die Antwort der
Leibniz-Gemeinschaft auf Cyberangriffe mit Schäden, die der Deutschen
Forschungsgemeinschaft auf erfolgreiche Cyberangriffe. Demgegenüber hat die
Helmholtz-Gemeinschaft alle Vorfälle aufgeführt, in deren Folge es theoretisch
zu einem Schadensereignis kommen konnte (daher die sehr hohen Fallzahlen in
den Antworten zu den Fragen 1, 7 und 22).
1. Wie viele Cyberangriffe auf Wissenschaftseinrichtungen wurden in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 festgestellt?
Dem Bundeskriminalamt sind in den Jahren 2022 bis 2024 mit Stand 19. Juni
2024 42 Cyberangriffe auf Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
bekannt geworden.
Entsprechend der Abfrage wurden durch die Wissenschaftseinrichtungen
folgende Daten gemeldet:
Fraunhofer-Gesellschaft
Die Definition wird so verstanden, dass speziell Ransomwareangriffe, Hacking,
Cyberspionage usw. gemeint sind, bei denen Netzwerke unterminiert, Server
übernommen, Daten verschlüsselt oder abgezogen wurden.
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 3
2023 0
2024 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 6
2023 2
2024 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Die Helmholtz-Gemeinschaft versteht die Definition so, dass alle Angriffe
gemeint sind, in deren Folge es zu einem Schadensereignis kommen kann. Dies
schließt etwa Phishing-Emails und verbotene Login-Versuche in Helmholtz-
Accounts ein.
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1 265
2023 1 290
2024 1 168
Leibniz-Gemeinschaft
Der Leibniz-Gemeinschaft liegen keine Übersichten darüber vor, wie viele
Cyberangriffe pro Jahr auf ihre Einrichtungen verübt wurden. In den Jahren 2022
bis 2024 sind fünf Angriffe auf Leibniz-Einrichtungen bekannt geworden, die
Schäden angerichtet haben.
Jahr Anzahl der Cyberangriffe mit Schäden
2022 2
2023 3
2024 0
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Jahr Anzahl der erfolgreichen Cyberangriffe
2022 0
2023 1
2024 0
2. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den seit 2022 jährlich
entstandenen Schaden durch Cyberangriffe auf Wissenschaftseinrichtungen in
Deutschland?
21. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der seit 2022 jährlich
entstandene Schaden durch Cyberangriffe auf Einrichtungen der FhG,
MPG, HGF und WGL beziffert (bitte einzeln entlang der Jahre 2022,
2023 und 2024 aufführen)?
Die Fragen 2 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen nach entsprechender Abfrage folgende Daten der
Wissenschaftseinrichtungen vor.
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Höhe des Schadens in Euro
2022 ca. 15 Mio. gesamt (beinhaltet: Analyse, Bereinigung, Wiederherstellung usw.
und abgeschätzte Folgeschäden)
2023 0
2024 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Höhe des Schadens in Euro
2022 500 000
2023 700 000
2024 0
Anmerkung: Der Schaden für die Wissenschaft lässt sich schwer beziffern, deshalb wurden hier nur
die externen Wiederherstellungskosten aufgeführt.
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Höhe des Schadens in Euro
2022 170 500
2023 12 336 280
2024 74 000
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Jahr Höhe des Schadens in Euro
2022 0
2023 0
2024 0
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Zahlen zur Leibniz-
Gemeinschaft vor.
3. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 die
Anzahl von Cyberangriffen auf Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland
zu Cyberangriffen auf Wissenschaftseinrichtungen in Frankreich, den
Niederlanden, Großbritannien, Polen, Tschechien, Italien und Spanien?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten zu Cyberangriffen auf
Wissenschaftseinrichtungen in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien,
Polen, Tschechien, Italien und Spanien vor. Daher kann die Bundesregierung
keinen Bezug zur Anzahl der Cyberangriffe auf Wissenschaftseinrichtungen in
Deutschland herstellen.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit 2022 entstandene jährliche Schaden
durch Cyberangriffe auf Wissenschaftseinrichtungen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten aus den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union über den entstandenen Schaden durch Cyberangriffe auf
Wissenschaftseinrichtungen vor.
5. In wie vielen Fällen wurden in Jahren 2022, 2023 und 2024 von
Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung in Deutschland in Reaktion auf
Cyberangriffe Lösegelder gezahlt (bitte entlang der Kategorien
„Hochschule“ und „außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ aufschlüsseln),
und in welcher durchschnittlichen Höhe wurden Lösegelder gezahlt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
6. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die
Ermittlungsbehörden des Bundes sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung jene der Länder bei der Bekämpfung von Cyberattacken involviert,
und in wie vielen Fällen wurden dabei in welcher durchschnittlichen
Höhe Lösegelder gezahlt?
In allen unter Frage 1 (Kenntnisse der Bundesregierung) aufgeführten Fällen
waren bzw. sind Ermittlungsbehörden der Länder oder des Bundes involviert.
Hinsichtlich der Teilfrage 2 zu Lösegeldzahlungen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
Die angefragten Wissenschaftseinrichtungen haben Folgendes gemeldet.
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Einbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 2 0 0
2023 0 0 0
2024 0 0 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Einbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 5 0 0
2023 2 0 0
2024 0 0 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Einbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 0 0 0
2023 4 0 0
2024 1 0 0
Leibniz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Einbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 2 0 –
2023 3 0 –
2024 – – –
Der Bundesregierung sind keine derartigen Fälle bei der Deutschen
Forschungsgemeinschaft bekannt.
7. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die
Ermittlungsbehörden des Bundes sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung jene der Länder der Bekämpfung von Cyberattacken nicht
involviert, und in wie vielen Fällen wurden dabei in welcher
durchschnittlichen Höhe Lösegelder gezahlt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Die angefragten Wirtschaftseinrichtungen haben folgendes gemeldet.
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Nichteinbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 1 0 0
2023 0 0 0
2024 0 0 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Nichteinbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 1 0 0
2023 0 0 0
2024 0 0 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Nichteinbeziehung
von Ermittlungsbehörden
Anzahl der
Lösegeldzahlungen
Durchschnittliche Höhe
der Lösegeldzahlungen
2022 1 265 0 0
2023 1 286 0 0
2024 1 167 0 0
Der Bundesregierung sind bzgl. der Leibniz-Gemeinschaft und der Deutschen
Forschungsgemeinschaft keine entsprechenden Fälle bekannt.
8. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der Ermittlungsbehörden des Bundes
sowie nach Kenntnis der Bundesregierung jene der Länder bei etwaigen
Cyberangriffen auf Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung in
den Jahren 2022, 2023 und 2024?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor.
9. In wie vielen Fällen von Cyberangriffen auf staatliche und nichtstaatliche
Einrichtungen wurde das Kommando Cyber- und Informationsraum
(KdoCIR) der Bundeswehr um Amtshilfe gebeten?
Das Kommando Cyber- und Informationsraum wurde im Jahre 2023 in zwei
Fällen um Amtshilfe ersucht.
10. In wie vielen Fällen hat das KdoCIR dem Amtshilfeersuchen
entsprochen?
Das KdoCIR hat in keinem Fall dem Amtshilfeersuchen entsprochen.
11. In wie vielen Fällen konnte bzw. konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung der oder die Täter der Cyberangriffe ermittelt werden, und was
weiß die Bundesregierung über diese Täter?
25. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung Täter
der Cyberangriffe ermittelt werden, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Täter?
26. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf
Hauptursprungsländer von Cyberangriffen auf Einrichtungen der FHG, MPG,
HGF und WGL in den Jahren 2022, 2023 und 2024?
Die Fragen 11, 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet.
In einem Großteil der der Bundesregierung bekannten Fälle konnten die
eingesetzten Schadsoftware-Varianten festgestellt sowie weitergehende
Ermittlungsansätze generiert werden. Aufgrund noch laufender Ermittlungsverfahren
können keine weitergehenden Ausführungen zu den Tätern gemacht werden. Trotz
der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach
konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des
Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Das Interesse
der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls
Verfassungsrang. Die gewünschte Auskunft würde weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse hat.
12. Welche sind die fünf Hauptursprungsländer von Cyberangriffen auf
deutsche Hochschulen in den Jahren 2022, 2023 und 2024?
Aufgrund noch laufender Ermittlungsverfahren können keine weitergehenden
Ausführungen zu den Tätern gemacht werden. Zur Begründung wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Der Verfassungsschutzbericht 2023 nennt als Hauptakteure gegen Deutschland
gerichteter Spionage einschließlich nachrichtendienstlich gesteuerter
Cyberangriffe insbesondere die Russische Föderation, die Volksrepublik China und
die Islamische Republik Iran.
13. Wie viele Hochschulen waren wie oft nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 von Cyberangriffen betroffen (bitte entlang der Jahre
2022, 2023 und 2024 sowie nach Bundesländern auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren 36 verschiedene Hochschulen und
Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung durch Cyberangriffe betroffen.
Von diesen 36 Hochschulen und Einrichtungen aus Wissenschaft und
Forschung sind zwei mehrmals Ziel durch Cyberangriffe geworden. Im Jahr 2022
erfolgten 19 Angriffe, im Jahr 2023 18 Angriffe und bisher im Jahr 2024 fünf
Angriffe.
14. Wie oft wurden seit 2022 die Bundeswehruniversitäten in Hamburg und
in München Ziel eines Cyberangriffs?
Seit 2022 gab es zwei Vorfälle im Bereich der Universität der Bundeswehr
München.
15. In wie vielen Fällen konnte der Angriff ohne Schaden abgewendet
werden?
16. In wie vielen Fällen wurde der Angriff erst nach mehr als einem Monat
erkannt?
18. In wie vielen Fällen wurde forschungsrelevantes Material und bzw. oder
Daten entwendet oder beschädigt?
Die Fragen 15, 16 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
17. In wie vielen Fällen wurden die Hochschulen durch den Angriff negativ
beeinträchtigt, und um welche Schäden handelte es sich in diesen Fällen?
In 30 der 42 in der Antwort zu Frage 1 genannten der Bundesregierung
bekannten Fälle von Cyberangriffen auf Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
wurden unterschiedliche Arten von Beeinträchtigungen festgestellt. Die
festgestellten Schäden reichen von Ausfällen der Hochschul-Website über zeitweise
Beeinträchtigungen von IT-gestützten Diensten und Hochschulangeboten, dem
Ausleiten von Daten bis hin zu großflächigen Verschlüsselungen von IT-
Servern und längerfristigen Ausfällen.
19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung und unter
Einbindung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Ausgaben bzw.
Haushaltsansätze zur Prävention und Bekämpfung von Cyberangriffen an
Hochschulen in Deutschland seit 2022 entwickelt?
Ausgaben bzw. Haushaltsansätze zur Prävention und Bekämpfung von
Cyberangriffen an Hochschulen werden bundesseitig nicht systematisch erfasst.
20. Wie viele Cyberangriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 auf Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), der Max-
Planck-Gesellschaft (MPG), der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren (HGF) und der Leibniz-Gemeinschaft (WGL)
festgestellt?
Der Bundesregierung sind sieben Angriffe auf die benannten Einrichtungen
bekannt.
Hinsichtlich der Meldungen der Wissenschaftseinrichtungen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
22. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung der
Angriff ohne Schaden abgewendet werden (bitte für die FhG, MPG, HGF
und WGL einzeln aufführen)?
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1
2023 0
2024 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 4
2023 1
2024 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1 167
2023 1 169
2024 1 146
Leibniz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1
2023 1
2024 –
23. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der
Angriff erst nach mehr als einem Monat erkannt (bitte für die FhG, MPG,
HGF und WGL einzeln aufführen)?
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 2
2023 0
2024 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 0
2023 2
2024 0
Leibniz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1
2023 1
2024 –
Der Bundesregierung sind bzgl. der Max-Planck-Gesellschaft keine derartigen
Fälle bekannt.
24. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
forschungsrelevantes Material und bzw. oder Daten entwendet oder
beschädigt?
Fraunhofer-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1
2023 0
2024 0
Max-Planck-Gesellschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 2
2023 0
2024 0
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 0
2023 2
2024 0
Leibniz-Gemeinschaft
Jahr Anzahl der Cyberangriffe
2022 1
2023 2
2024 –
Anmerkung: Hierzu liegen Informationen nur zu vier der fünf Einrichtungen
vor. Eine dieser Einrichtungen konnte einen Datenabzug verhindern, die drei
weiteren Fälle sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen.
27. Wie haben sich die Ausgaben bzw. Haushaltsansätze zur Prävention und
Bekämpfung von Cyberangriffen in der FHG, MPG, HGF und WGL seit
2022 entwickelt (bitte je außeruniversitäre Forschungseinrichtung – AuF
– einzeln für die Jahre entlang den Kategorien Prävention und
Bekämpfung aufführen sowie in Relation zum Gesamtbudget der AuF setzen)?
Fraunhofer-Gesellschaft:
Der Vorstand der Fraunhofer Gesellschaft hat mit der
Informationssicherheitskoordination und Sicherheitsinstituten als Reaktion auf Ransomwarevorfälle
zusätzlich zu den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen 2022 Sondermaßnahmen
zur Erhöhung der Cybersicherheit beschlossen. Hierfür wurden 2022 und 2023
zunächst ca. 500 000 Euro für Sofortmaßnahmen ausgegeben, im Jahr 2024
absehbar ca. 2,5 Mio. Euro und den Folgejahren sind derzeit ca. 3 Mio. Euro für
die Umsetzung strategischer Sondermaßnahmen vorgesehen. Zusätzlich
ergreifen die Institute ihre lokalen IT-Maßnahmen.
Max-Planck-Gesellschaft:
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen der Max-Planck-Gesellschaft vor.
Helmholtz-Gemeinschaft
Jahr Ausgaben/HH-Ansätze
zur Prävention in Euro
Prozentualer Anteil
am Gesamtbudget
Ausgaben/HH-Ansätze
zur Bekämpfung in Euro
Prozentualer Anteil
am Gesamtbudget
2022 6 947 227 k. A. 94 500 k. A.
2023 13 819 794 k. A. 3 141 280 k. A.
2024 10 232 537 k. A. 1 046 000 k. A.
Die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft sind rechtlich unabhängig und
agieren in eigener Verantwortung, das gilt auch für die Verausgabung von Mitteln
zur Prävention und Bekämpfung von Cyberangriffen. Die Mittel, die die
Zentren verausgabt haben, sind ausgewiesen. Aufgrund der unterschiedlichen
Größen und individuellen Situationen der Zentren, wird die institutionelle
Förderung des Bundes gemäß Einzelplan 30 Titel 3004 685 70 (Betrieb)
angegeben: 2022: 2 341 454 000 Euro; 2023: 2 428 925 000 Euro; 2024:
2 486 267 000 Euro.
Leibniz-Gemeinschaft:
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen aus den einzelnen
Einrichtungen vor. Im Jahr 2023 war an 90 der 97 Leibniz-Einrichtungen jeweils
mindestens eine Person für IT-Sicherheit beschäftigt. Des Weiteren ist in der
Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft eine Referentin für
Informationssicherheit zuständig.
Zum 1. Oktober 2023 haben 58 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft einen
Rahmenvertrag für Incident Response Dienstleistungen abgeschlossen. In
diesem Rahmen können die Einrichtungen professionelle Unterstützung durch
einen international führenden IT-Sicherheitsdienstleister beziehen. Neben der
Schadensminimierung im Falle eines Cyber-Angriffs umfasst das Angebot
präventive Maßnahmen und Schulungen zu hervorragenden Konditionen.
28. Was hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen,
um die Resilienz von Wissenschaftseinrichtungen gegen Cyberangriffe
zu erhöhen und bei der Abwehr von Cyberangriffen aktiv zu
unterstützen, und welche internationalen Kooperationen hat die Bundesregierung
mit dieser Zielstellung geschlossen?
Die Wissenschaftseinrichtungen sind rechtlich selbständig und für die
Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen grundsätzlich selbst verantwortlich. Der
Bund und die Länder bieten mit ihrer verlässlichen Grundfinanzierung
Rahmenbedingungen, um die Fähigkeiten an die jeweiligen Herausforderungen
anzupassen.
Die Bundesregierung fördert seit November 2022 das Vorhaben „Reallabor für
moderne Cybersicherheit in Forschungseinrichtungen“, das exemplarisch für
zwei Wissenschaftseinrichtungen untersucht und aufzeigt, mit welchen Mitteln
eine höhere Sicherheit vor Cyberangriffen an derartigen Einrichtungen
geschaffen werden kann.
Mit Blick auf die Resilienz von Wissenschaftseinrichtungen gegen
Cyberangriffe unterstützt die Bundesregierung u. a. mit speziell auf die Bedürfnisse
von Wissenschaftseinrichtungen zugeschnittenen Angeboten, wie etwa das in
2022 veröffentlichte IT-Grundschutzprofil für Hochschulen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet
kontinuierlich die Cybersicherheitslage und berichtet hierzu in Form von
unterschiedlichen Lageprodukten (z. B. Tageslagebild, Monatslagebild,
Cybersicherheitswarnungen), um Organisationen bei einer realistischen Lageeinschätzung
zu unterstützen. Das BSI tauscht sich hierzu auch mit internationalen Partnern
aus.
Das BSI bietet mit dem IT-Grundschutz einen Standard für alle Organisationen
an, mit dem Cybersicherheit einfach und effektiv umgesetzt werden kann.
Dieser wird kontinuierlich evaluiert und fortgeschrieben.
Der Bereich Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) führt eine langjährige vertrauensvolle Kooperation mit dem
Arbeitskreis Sicherheit und Wissenschaft (AK SuWi, Teil des Arbeitskreis
Informationssicherheit der deutschen Forschungseinrichtungen – AKIF). In
diesem sind Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und den deutschen
Forschungsgemeinschaften versammelt. Hier finden regelmäßig Treffen statt, um
sich über aktuelle Trends, Lagefeststellungen und zukünftige Entwicklungen
von Bedrohungen auszutauschen.
Im Rahmen der Entwicklung einer nationalen Wirtschaftsschutzstrategie (die
ausdrücklich auch Wissenschaftsschutz vorsieht) durch das Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) wurde seitens des Bereichs Wirtschafts- und
Wissenschaftsschutz die Einbindung des AK SuWi angeboten. Zusätzlich
erfolgen proaktiv Sensibilisierungen von Forschungsgruppen, die aufgrund von
internen Risikobewertungen einem erhöhtem Aufklärungsdruck unterliegen.
29. Steht die Bundesregierung zum Thema „Cyberangriffe auf deutsche
Wissenschaftseinrichtungen“ im Austausch mit der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und der
Kultusministerkonferenz (KMK)?
30. Wenn ja, wie viele Gespräche gab es jeweils seit 2022 zwischen der
Bundesregierung und der HRK, Allianz der Wissenschaftsorganisationen und
der KMK zum Thema deutsche Wissenschaftseinrichtungen als Ziel von
Cyberkriminalität?
31. Welche Schlüsse wurden aus diesen Gesprächen seitens der
Bundesregierung gezogen?
Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMBF steht über regelmäßige Austauschformate mit den Leitungsebenen
der Allianz in konstantem Austausch.
Dieser beinhaltet jeweils aktuelle, von beiden Seiten zu benennende Themen
und in diesem Sinne anlassbezogen auch Bedrohungen durch
Cyberkriminalität. Da dieser Austausch aber nicht unter einer bestimmten thematischen
Überschrift erfolgt, sondern eben multithematisch aufgebaut ist, lässt sich die
Anzahl der Gespräche zu eben diesem Thema nicht rekonstruieren.
Das BMBF hat das Thema Cyberangriffe auf Wissenschaftseinrichtungen in
den Sitzungen der Kultusministerkonferenz (KMK) bzw. den
Amtschefkonferenzsitzungen (AK) in dieser Legislaturperiode nicht thematisiert.
Auf Steuerungsebene wie auch auf Arbeitsebene ist ein Austausch im Rahmen
der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (BLoAG
Hybrid, Federführung BMI) in der Struktur der Innenministerkonferenz (IMK)
etabliert. Im Rahmen der BLoAG Hybrid wurden für die Bereiche: „Wirtschaft“,
„Politik und Verwaltung“ und „Wissenschaft“ Unterarbeitsgruppen gebildet,
die einen gemeinsamen Bericht zum Thema „Hybride Bedrohungen/illegitime
Einflussnahme fremder Staaten – Notwendigkeit einer verstärkten
Zusammenarbeit von Bund und Ländern einschließlich Kommunen“ verfasst haben. Das
BMI hat den Bericht der IMK zu deren Frühjahrsitzung 2024 zur Kenntnis
vorgelegt. Zur Abstimmung des Berichts fand ein Austausch auf Arbeitsebene
zwischen dem BMBF und der KMK statt.
32. Wie oft hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Bettina Stark-Watzinger, seit 2022 mit der Bundesministerin des Innern
und für Heimat, Nancy Faeser, zum Thema „deutsche
Wissenschaftseinrichtungen als Ziel von Cyberattacken“ ausgetauscht, und welche
Ergebnisse wurden erzielt bzw. welche gemeinsamen Initiativen ergriffen?
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und Bundesministerin Nancy Faeser
tauschen sich regelmäßig zu relevanten politischen Themen aus. Die
Leitungsgespräche werden nicht protokolliert, so dass im Nachgang eine genaue
Rekonstruktion der behandelten Inhalte nicht möglich ist.
33. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es vonseiten der
Bundesregierung im Falle eines Cyberangriffs auf eine deutsche
Wissenschaftseinrichtung?
Das BSI verfügt über eine breite Palette von Unterstützungsmöglichkeiten, bei
denen je nach Einzelfall seitens des BSI mehr oder weniger Ressourcen
gebunden werden. Welche davon eingesetzt werden, muss und wird im Einzelfall und
in Rücksprache mit den Betroffenen entschieden.
Der Bereich Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz des BfV bietet
Unterstützung bei Cyberangriffen an, die auf staatliche (gesteuerte) Akteure
zurückgehen. Sensibilisierungen, Empfehlungen und eine operative Bearbeitung sind
dabei möglich.
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
34. Welche präventiven Unterstützungsmöglichkeiten gibt es seitens der
Bundesregierung für Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen der
Abwehr von Cyberangriffen?
35. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Akteure in Wissenschaft und
Forschung über die Unterstützungsleistungen seitens des Bundes
bestmöglich informiert sind?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 33 wird verwiesen.
36. Plant die Bundesregierung, nach Vorbild des Landes Nordrhein-
Westfalen, die Einrichtung einer durchgehend erreichbaren Kontaktstelle
„Cybercrime“, an die sich betroffene Wissenschaftseinrichtungen
unkompliziert wenden können, wenn ja, zu wann, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundeskriminalamt unterhält wie auch Nordrhein-Westfalen und die
anderen Länder eine ZAC (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) und ist
Vorsitzender des sogenannten ZAC-Verbunds.
37. Plant die Bundesregierung weiterführende Maßnahmen zur
Unterstützung von Wissenschaftseinrichtungen mit Blick auf den Schutz militär-
und sicherheitsrelevanter Forschung, wenn ja, welche, und zu wann
sollen diese in Kraft treten, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf das Positionspapier „Forschungssicherheit im Lichte der
Zeitenwende“ des BMBF verwiesen (abrufbar unter:
www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/
kurzmeldungen/de/2024/03/240311-positionspapier-forschungssicherhei
t.html).
38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zum verstärkten
Schutz der Bundeswehruniversitäten in Hamburg und München vor
Cyberangriffen?
Über die vorhandenen Schutzmaßnahmen dieser Dienststellen hinaus sind
keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
39. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die deutschen
Wissenschaftseinrichtungen bei der Ertüchtigung ihrer IT-Infrastruktur zum
Schutz vor Cyberangriffen zu unterstützen?
Die Bundesregierung beabsichtigt hinsichtlich der
Ressortforschungseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Ertüchtigung der IT-Infrastruktur
zum besseren Schutz vor Cyberangriffen im Rahmen des Programms IT-
Konsolidierung Bund. So können etwa Ressortforschungseinrichtungen auf
gehärtete Anwendungen und IT-Infrastrukturplattformen der IT-Konsolidierung
Bund zurückgreifen.
Die Bundesregierung fördert seit November 2022 das Vorhaben „Reallabor für
moderne Cybersicherheit in Forschungseinrichtungen“, das exemplarisch für
zwei Wissenschaftseinrichtungen untersucht und aufzeigt, mit welchen Mitteln
eine höhere Sicherheit vor Cyberangriffen an derartigen Einrichtungen
geschaffen werden kann.
40. Gab es in Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts „Die Lage der
IT-Sicherheit in Deutschland“ des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) in den Jahren 2022 und 2023 innerhalb der
Bundesregierung Gespräche zu Möglichkeiten der Verbesserung der
Resilienz deutscher Wissenschaftseinrichtungen vor Cyberangriffen?
a) Wenn ja, was war der Erkenntnisgewinn aus diesen Gesprächen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 40 bis 40b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 33, 37 und 39 wird verwiesen.
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