Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10826)
(insgesamt 88 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
02.08.2024
Antwortdauer
39 Tage
Aktualisiert
13.08.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1192424.06.2024
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10826)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11924
20. Wahlperiode 24.06.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)
Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU durch
die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) auf Bundestagsdrucksache
20/10987 sind Fragen offengeblieben, wurden aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller unzureichend beantwortet oder konnten aus Sicht der BKM
„wegen der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung der Fragen gegeben
wurde, nicht fundiert beantwortet werden“ (vgl. o. g. Kleine Anfrage). Die
Fragestellerinnen und Fragesteller weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach
§ 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) „die Fragen
innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu beantworten“ sind (www.gesetze-i
m-internet.de/btgo_1980/__104.html). Des Weiteren ergeben sich Nachfragen
durch Äußerungen der BKM in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 10. April 2024. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller sind gleichwohl der festen Überzeugung, dass die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Ziel teilt, die
Geschehnisse rund um die diesjährige Berlinale lückenlos aufzuklären.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegt der BKM der, laut Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/10987, von der Berlinale-Leitung angeforderte schriftliche Bericht
inzwischen vor?
a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte, und wann bzw. wo ist
dieser öffentlich zugänglich?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann wird er vorliegen?
2. Was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche, die zwischen der
Festivalleitung und Sponsoren der Berlinale „gegen Ende des Festivals“
stattgefunden haben (vgl. die Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Gab es Reaktionen der Sponsoren an die BKM oder die Berlinale-
Leitung, die im Zusammenhang mit den antiisraelischen und
antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale stehen, und wenn ja, welche?
b) Wie hoch waren die finanziellen Beteiligungen der Sponsoren an der
Berlinale 2024 (bitte einzeln auflisten)?
c) Welche Absichtserklärungen von oder Verträge mit Sponsoren liegen
für die Berlinale 2025 bereits vor (bitte einzeln auflisten)?
3. Welchen Inhalt hatte das Sicherheitskonzept „für Filmvorführungen, den
Filmmarkt, und die Gesamtsituation um den Berlinale Palast“ (vgl. die
Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987;
bitte detailliert ausführen)?
a) In welchen konkreten Situationen war die Hinzuziehung von
Sicherheitspersonal vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?
b) Bei welchen „ausgewählten Veranstaltungen“ und „Filmen mit
Nahost-Bezug“ wurde das Sicherheitspersonal verstärkt, und welche
konkreten personellen Veränderungen hat dies bedeutet (bitte einzeln
auflisten)?
c) Welches Unternehmen war für die Sicherheit der Berlinale
verantwortlich, und welche Kosten sind durch die Beauftragung entstanden?
d) Sehen die Verantwortlichen das Sicherheitskonzept angesichts der
mehrfachen Störungen als wirksam an, und wenn nein, welche
Konsequenzen werden daraus gezogen?
4. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung Shai Hoffmann als
externen Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt (vgl. die Antwort zu den
Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Auf wessen Vorschlag wurde Shai Hoffmann als externer
Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt?
b) Auf welcher fachlichen Grundlage bezeichnet die BKM Shai
Hoffmann als „Experten für Antisemitismus und Rassismus im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt“?
c) Waren der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass sich auf der
Internetseite von Shai Hoffmann (https://shaihoffmann.de/) kein
Hinweis auf eine Expertise im Bereich Antisemitismus finden lässt?
5. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung die übrigen Mitglieder der
Prozessbegleitung ausgewählt (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Auf wessen Vorschlag wurden die externen Prozessbegleiter für die
Berlinale ausgewählt?
b) Haben die Mitglieder der externen Prozessbegleitung eine
Aufwandsentschädigung erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln
auflisten)?
6. Welchen Inhalt hat die „Positionality des Festivals“ (vgl. die Antwort zu
den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret
ausführen)?
a) Bei welchen Vorfällen und Formulierungen sollte die „Positionality”“
konkret greifen?
b) Auf wessen Idee geht die Entwicklung einer „Positionality“ für die
Berlinale zurück?
c) Weshalb wurde die „Positionality“ der Berlinale nicht veröffentlicht?
7. Welchen Inhalt hatten die „Deeskalationsworkshops“ für Moderatoren und
Kinobetreuer (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)?
a) Wie häufig wurden diese Deeskalationsworkshops angeboten, und von
wie vielen Mitarbeitern wurden sie jeweils wahrgenommen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch
waren die damit verbundenen Kosten?
c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die
Workshopleiter ausgewählt?
d) Wurden die Workshops evaluiert, und haben sie sich aus Sicht der
BKM sowie der Berlinale-Leitung bewährt?
8. Welchen Inhalt hatte der „Workshop für Moderatorinnen und Moderatoren
zur Vorgehensweise bei Protesten oder Störungen bzw. antisemitischen
Äußerungen“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)?
a) Wie viele Moderatorinnen und Moderatoren haben das Angebot
wahrgenommen?
b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch
waren die damit verbundenen Kosten?
c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die
Workshopleiter ausgewählt?
d) Wurde der Workshop evaluiert, und hat er sich aus Sicht der BKM
sowie der Berlinale-Leitung bewährt?
9. Welche fachliche Expertise hat die von der BKM in der Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987 erwähnte „Diversitäts- und
Inklusions-Koordinatorin“ in den Themenfeldern Nahost-Konflikt und
Antisemitismus?
a) Wann, und durch wen wurde die „D&I-Koordinatorin“ ausgewählt
und eingestellt?
b) Welche Vertragslaufzeit hat die Stelle der „D&I-Koordinatorin“?
10. Welche „weiteren Expertinnen und Experten (vgl. die Antwort zu Frage 7
auf Bundestagsdrucksache 20/10987) mussten die „D&I-Koordinatorin“
bei der Beantwortung von Mitarbeiterfragen unterstützen (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wann, und durch wen wurden diese zusätzlichen Experten ausgewählt
und eingestellt?
b) Welche Kosten sind durch die Hinzuziehung dieser zusätzlichen
Experten entstanden?
11. Welche Fragen (vgl. die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
20/10987) wurden von Mitarbeitern der Berlinale an die „D&I-
Koordinatorin“, Shai Hoffmann sowie die „weiteren Experten“ gestellt
(bitte einzeln auflisten)?
12. Wie hat die Berlinale bzw. haben ihre Mitarbeiter auf die „Free-
Palestine“-Rufe bei der Filmvorführung von „No Other Land“ am 17.
Februar 2024 gemäß der eigenen „Positionality“ reagiert (vgl. die Antwort
zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn
sie nicht reagiert hat, wieso nicht?
a) Wurde die Einhaltung der „Positionality“ grundsätzlich auf der
Berlinale kontrolliert, wenn ja, durch wen, und wenn nein, wie konnte sie
dann nach Einschätzung der BKM sowie der Berlinale-Leitung, ein
geeignetes Instrument gegen Israelhass und Antisemitismus sein?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus
dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf
ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10
0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde
(vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos
t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em
otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#
Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert?
c) Ist der Berlinale-Leitung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus
dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf
ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10
0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde
(vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos
t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em
otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#
Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert,
zumal die Geschäftsführerin Mariette Rissenbeek die Leugnung von
Israels Existenzrecht als „rote Linie“ und gemäß der „Positionality“ als
Eingriffsgrund für die Moderation benannt hat (vgl. Minute 55:20,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfae
lle-berlinale-995316)?
d) Hat die Berlinale Strafanzeige gestellt, und wenn nein, wieso nicht?
e) Hat die Berlinale-Leitung Konsequenzen aufgrund des fehlenden
Eingreifens der Moderatorin gezogen, wenn ja, welche, und wenn nein,
wieso nicht?
13. Teilt die BKM die Einschätzung, dass die Moderatoren einer
Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige (pro-palästinensische)
Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den Fragen 8 und 9
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
14. Teilt die Berlinale-Leitung die Einschätzung, dass die Moderatoren einer
Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige
(propalästinensische) Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den
Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein, wie
stuft sie das Verhalten der Moderation ein?
a) Wer hat die entsprechende Diskussionsrunde moderiert?
b) Wer war für die Auswahl der Moderation an dem Abend
verantwortlich?
15. Gab es, nach Maßgabe des eigenen Sicherheitskonzepts, das „die
Gesamtsituation um den Berlinale-Palast“ in die Lagebewertung miteinbezog
(vgl. die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), nach
den pro-palästinensischen Mahnwachen auf dem Potsdamer Platz bzw.
vor dem Berlinale-Palast, Gespräche zwischen der BKM und der
Festivalleitung, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (vgl. die Antwort zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein, wieso
nicht?
16. Gab es Gespräche von Vertretern der Berlinale oder der BKM und
Mitgliedern der „Filmworkers for Palestine“ bzw. ihnen nahestehender
Zusammenschlüsse, wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Inhalt
(bitte einzeln auflisten)?
17. Was ist das „Leitbild“ der Berlinale (vgl. die Antwort zu den Fragen 11
bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und welchen Inhalt hat es?
a) Wieso ist unter dem Schlagwort „Leitbild Berlinale“ kein
entsprechendes Suchergebnis zu erzielen?
b) Wer ist für die Erarbeitung des „Leitbilds“ der Berlinale zuständig,
und wer hat die Erarbeitung initiiert?
18. Wie viele „D&I-Referenten“ haben die Kulturveranstaltungen des Bundes
Berlin (KBB)?
a) Wie viele „D&I-Referenten“ der KBB waren an der Erarbeitung des
Verhaltenskodex der Berlinale beteiligt?
b) Welche fachlichen und beruflichen Kompetenzen weisen die „D&I-
Referenten“ der KBB sowie die „D&I-Koordinatorin“ in den
Themengebieten israelbezogener Antisemitismus und Antisemitismus in Kunst
und Kultur auf (bitte einzeln für jede Person auflisten)?
19. Aus wem (bitte einzeln nach fachlicher und beruflicher Kompetenz sowie
nach Abteilung in der Berlinale auflisten) setzt sich die Arbeitsgruppe
(AG) Diversity & Inclusion zusammen (vgl. die Antwort zu den
Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Hat die AG Diversity & Inclusion im Nachgang der Berlinale die
Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit ihres Verhaltenskodex evaluiert, wenn
ja, wann, mit wem, und mit welchen konkreten Ergebnissen, und wenn
nein, weshalb nicht?
b) Stehen die Mitglieder der AG Diversity & Inclusion sowie die „D&I-
Koordinatorin“ in einem, wie auch immer gearteten
Abhängigkeitsverhältnis (dazu zählen persönliche und berufliche Kontakte, frühere
Zusammenarbeit oder personelle Überschneidungen, gemeinsame
Ausbildungswege usw.) zu den von ihnen vorgeschlagenen Vereinen und
den dort tätigen Personen, die die Einhaltung des Code of Conduct
gewährleisten sollten (bitte detailliert auflisten)?
20. Wie ist der Sachstand in der Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses
der BKM, Kultusminister und kommunalen Spitzenverbände vom
13. März 2024 „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ (www.kmk.or
g/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonfe
renz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html),
insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von
Antisemitismus und der Präzisierung von Förderbedingungen (vgl. die
Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987;
bitte einzeln auflisten)?
a) Durch welche Maßnahmen wird die BKM sicherstellen, dass eine
„angemessene Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus und
Rassismus sicherzustellen“, umgesetzt wird (vgl. die Antwort zu den
Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen wird „die Eigenverantwortung
geförderter Einrichtungen und Projekte“ gestärkt (vgl. die Antwort zu
den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
21. Wie setzt die Berlinale ihren Verhaltenskodex Antidiskriminierung durch,
und wie kontrolliert sie dessen Einhaltung?
a) Wer kontrolliert die Einhaltung des Verhaltenskodex
Antidiskriminierung der Berlinale, und welche fachliche Kompetenz besteht dafür?
b) Welche konkreten Maßnahmen werden umgesetzt, sollte es zu
Verstößen gegen den Verhaltenskodex Antidiskriminierung kommen?
22. Gab es vor oder während der Berlinale Vorfälle oder Ereignisse, die einen
Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen, wenn ja, wann, und welche
Konsequenzen wurden daraus gezogen (bitte einzeln auflisten)?
23. Ist die BKM der Ansicht, dass der Verhaltenskodex eine wirksame
Maßnahme im Kampf gegen israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen
und Aktivitäten auf der diesjährigen Berlinale war, und wenn nein, welche
Formulierungen wären aus Sicht der BKM notwendig und geeignet
gewesen, um israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen während der
Berlinale effektiv begegnen zu können?
24. Wann wird der Code of Conduct der KBB veröffentlicht (vgl. die Antwort
zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
25. Durch wen und wann wurden „Schulungen und Workshops“ für
Moderatoren angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Wodurch unterscheiden sich diese „Schulungen und Workshops“ für
Moderatoren von dem „Workshop für Moderatoren“ (vgl. die
Antworten zu den Fragen 5, 23 und 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
b) Welches inhaltliche Konzept lag den Schulungen zugrunde, und wie
und durch wen wurde das Angebot angenommen?
26. Wie sah die in den wöchentlichen Abteilungsleitungsbesprechungen
ermöglichte „Unterstützung zum Thema Nahost-Konflikt [und]
Antisemitismus“ (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)
aus, und wer hat an diesen Sitzungen teilgenommen?
27. Durch wen und wann (bitte einzelne „Handlungsoptionen“ für
„Konfliktsituationen“ auflisten) wurde „ein Deeskalationstraining“ für „Personal
mit hochfrequentiertem unmittelbare[n] Publikums- bzw. Gästekontakt“
angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
20/10987), welches inhaltliche Konzept lag dem zugrunde, und wie, und
durch wen wurde das Angebot angenommen?
28. Wie wurde das von der Berlinale-Leitung formulierte Ziel „Polarisierung
zu verhindern und möglichen antisemitischen Äußerungen klar
entgegenzutreten“ konkret umgesetzt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
29. Wer moderierte die „offene Aussprache“ aller Mitarbeiter vor
Festivalbeginn zum Nahostkonflikt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Welche Bedenken und Anliegen wurden von den Mitarbeitern
geäußert, und wie wurde auf diese reagiert?
b) Wie viele Mitarbeiter (auch im Vergleich zur Gesamtzahl) beteiligten
sich?
30. Wurden die „wöchentlichen Treffen der Abteilungsleitungen“ (vgl. die
Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)
protokolliert, und was waren ihre wesentlichen Inhalte in Bezug auf den
„Umgang mit Protesten/Demonstrationen“, mit welchem Ergebnis wurde
über welche Proteste und Demonstrationen gesprochen (bitte einzeln
auflisten)?
31. Was veranlasste die Berlinale-Leitung angesichts der vielen
vorangegangenen Störungen zu der Annahme, dass es bei der Abschlussgala nicht zu
israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen kommen würde (vgl.
die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
32. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin, Prof. Dr.
Samuel Salzborn, beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit
welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht?
33. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin beraten
lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, wieso nicht?
34. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein,
beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein, wieso nicht?
35. Was war Inhalt des Sicherheitskonzepts der Berlinale (vgl. die Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wodurch
unterscheidet sich dieses Sicherheitskonzept von jenem „für Filmvorführungen“
(vgl. Frage 3 dieser Kleinen Anfrage)?
36. Was war Inhalt der „Handlungsempfehlungen“ an Mitarbeiter, die bei
Missachtung der „Positionality“ (vgl. die Antwort zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987) zum Tragen kommen sollten (bitte
detailliert ausführen)?
a) Nach welchen Kriterien wurde beurteilt, ob die „Positionality“
missachtet wurd, und durch wen ist dies erfolgt?
b) Wie viele Verstöße gegen die „Positionality“ gab es, und welche
Konsequenzen folgten daraus (bitte einzeln auflisten)?
37. Nach welchen Kriterien erfolgt die Preisvergabe der unabhängigen
Fachjurys bei der Berlinale (vgl. die Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987), und sind diese öffentlich einsehbar?
38. Weshalb fand das Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ nur an drei Tagen
statt (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
und hat sich die BKM aktiv für eine längeren Zeitraum eingesetzt, den sie
als „wünschenswert“ bezeichnet hat (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wie?
39. Zur Beratung welcher Kulturinstitutionen hat die BKM Shai Hoffmann
und Jouanna Hassoun bereits „zu Rate gezogen“ (vgl. die Antwort zu
Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln auflisten),
und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden?
40. In welcher Höhe sind Mittel an den „Bund für Antidiskriminierungs- und
Bildungsarbeit e. V.“ (bdb e. V.) geflossen, und in welcher Höhe sind
Mittel an die „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ geflossen (vgl. die
Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln für
beide Vereine auflisten)?
41. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat der „bdb e. V.“ im
Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die Antwort zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und thematische Schwerpunkte
auflisten)?
42. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat die „Landesvereinigung
Selbsthilfe e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die Antwort zu
Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und
thematische Schwerpunkte auflisten)?
43. War der Bundesregierung bekannt, dass auf der Internetseite des „bdb
e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet (vgl. die
Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
44. War der BKM bekannt, dass auf der Internetseite der „Landesvereinigung
Selbsthilfe e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet (vgl.
die Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
45. Welche personelle und fachliche Expertise hat der im Verhaltenskodex als
Ansprechpartner genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und
Bildungsarbeit e. V.“ im Bereich moderner Erscheinungsformen von
Antisemitismus, insbesondere in Kunst und Kultur, wenn er, laut Antwort zu Frage 31
auf Bundestagsdrucksache 20/10987, „für alle Diskriminierungsthemen
engagiert“ wurde?
46. Wie schlüsseln sich die Ausgaben der Berlinale im Bereich
„Antisemitismusprävention“ konkret auf (vgl. die Antwort zu Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte nach Personal-, Sach-, Verwaltungs- und
Veranstaltungskosten auflisten)
47. Distanziert sich die Bundesregierung nicht nur von den auf der
Abschlussgala der Berlinale öffentlich verwendeten Begriffe „Apartheid“ und
„ongoing genocide“ in Bezug auf Israel und hält diese „für falsch“, sondern
bewertet sie diese auch als Ausdruck für israelbezogenen Antisemitismus
(vgl. die Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass Antisemitismus und Rassismus „Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit“ sind (vgl. die Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987), jedoch kategoriale Unterschiede in der
Herkunft und Ausprägung bestehen, sodass Antisemitismus nicht als
„Rassismus besonderer Ausprägung“ verstanden werden kann (wenn nein, bitte
wissenschaftlich begründen)?
49. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Rassismus und
Antisemitismus auf unterschiedliche Weise zu bekämpfen, wenn ja, auf welche
Weise, und wenn nein, wieso nicht?
50. Welche „verschiedene[n] Definitionen“ verwendet die Berlinale, neben
der IHRA-Definition (IHRA = International Holocaust Remembrance
Alliance), um Antisemitismus zu erkennen (vgl. die Antwort zu Frage 36 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Worüber „versucht sich“ die Berlinale „laufend weiter zu informieren“
(vgl. die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
b) Wieso wurde die IHRA-Definition nicht in den Code of Conduct der
Berlinale eingearbeitet?
c) Welche Bemühungen hat die BKM unternommen, damit die Berlinale
die IHRA-Definition anwendet (vgl. auch Bundestagsdrucksache
19/10191 und www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bek
aempfung-antisemitismus/ihra-definition/ihra-definition-node.html)?
d) Wird die BKM zukünftige Mittelausreichungen an die Berlinale von
der Anwendung und Implementierung der IHRA-Definition abhängig
machen, und wenn nein, warum nicht?
51. Wendet das Haus der Kulturen der Welt die IHRA-Arbeitsdefinition an,
um antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn
nein, warum nicht, und welche stattdessen?
52. Wenden die Berliner Festspiele die IHRA-Arbeitsdefinition an, um
antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn nein,
warum nicht, und welche stattdessen?
53. Wie ist der aktuelle (Ermittlungs-)Stand bei der von der Berlinale
gestellten Strafanzeige im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacking einer
ihrer Social-Media-Seiten (vgl. die Antwort zu den Fragen 37 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
54. Liegt der Bundesregierung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen
Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media-
Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor
(vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn
ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht sie
daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen?
55. Liegt der Berlinale-Leitung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen
Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media-
Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor
(vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn
ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht sie
daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen?
56. Wie kann es sein, dass laut Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987, der „Social-Media-Manager der von Panorama […] zu
dem Zeitpunkt [der Befragung der Verantwortlichen der Sektion
Panorama, Anm. der Fragestellerinnen und Fragesteller] nicht erreichbar“ war, er
jedoch den beiden Verantwortlichen „bekräftigen“ konnte, den Post nicht
erstellt oder gepostet zu haben, und wann, und auf welchem Weg ist dies
geschehen?
57. Hat die Berlinale-Leitung eidesstattliche Erklärungen der
verantwortlichen Mitarbeiter der Sektion Berlinale gefordert, um den Wahrheitsgehalt
ihrer Aussagen bezüglich des Account-Hackings und des Postens
antisemitischer Inhalte, rechtssicher festzuhalten?
58. Wer ist für die Blockierung des ehemaligen Abgeordneten und
Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, durch den X-
Account der Berlinale verantwortlich (https://twitter.com/Volker_Beck/sta
tus/1761861496978669634; vgl. die Antwort zu Frage 40 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Welche Gründe gab es für diese Blockierung?
b) Wer hat die Blockierung von Volker Becks X-Account wieder
aufgehoben, und aus welchen Gründen ist dies geschehen (https://twitte
r.com/Volker_Beck/status/1762136223668187364)?
c) Nach welchen Kriterien hat das Social-Media-Team der Berlinale
Konten auf seinen Social-Media-Plattformen blockiert?
d) Welche Konten hat die Berlinale auf den von ihr betriebenen Social-
Media-Plattformen blockiert (bitte einzeln mit Datum und Grund der
Blockung [und ggf. der Aufhebung] für jeden Social-Media-Account
auflisten)?
59. Für welche Social-Media-Accounts der Berlinale wurde standardmäßig
eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung genutzt (vgl. die Antwort zu
Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn sie nicht
genutzt wurde, warum nicht, und wenn ja, wer betätigt die Zweit-
Authentifizierung (bitte einzeln für jeden Account auflisten)?
a) Bestand eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung für den Kanal der
Berlinale-Sektion Panorama, und wenn ja, wie ist es trotzdem zu
einem Hacking und zur Verbreitung antisemitischer Beiträge
gekommen?
b) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Posts und Storys auf den
Instagram-Kanälen der Berlinale?
c) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Beiträge, Kommentare und
Likes auf den übrigen Social-Media-Kanälen der Berlinale?
d) Gibt es interne Nutzungs- und Anwendungsrichtlinien für die
offiziellen Social-Media-Accounts der Berlinale, wenn ja, mit welchem
Inhalt, und wenn nein, weshalb nicht?
e) Wie viele Mitarbeiter waren im Social-Media-Team der Berlinale tätig
(bitte für jeden Kanal und jedes Medium einzeln auflisten)?
f) Welche Kosten sind durch die Betreuung der einzelnen Accounts
(Werbung, Personal etc.) entstanden (bitte einzeln auflisten)?
g) Welche Beiträge und Storys wurden auf den Instagram-Kanälen der
Berlinale im Zuge der diesjährigen Festivalausgabe geteilt (bitte für
jeden Kanal einzeln anhand der Instagram-Funktion „Deine
Aktivitäten“ für „Interaktionen“ („Gefällt mir“-Angaben und Kommentare),
„Entfernte und archivierte Inhalte“ („Vor Kurzem gelöscht“ sowie
„Archiviert“) und „Inhalte, die du geteilt hast“ (Beiträge, Reels,
Highlights) auflisten)?
h) Welche ungewöhnlichen Anmeldungen lassen sich mit welchem
Datum und Standort anhand des Instagram-Anmeldeverlaufs
rekonstruieren (bitte für jeden Account einzeln auflisten)?
i) Wie wird ein Like durch den offiziellen Instagram-Account der
Berlinale-Sektion Generation unter dem betreffenden antisemitischen
Post der Panorama-Sektion begründet?
j) Hat die Berlinale Konsequenzen aus dem Liken antisemitischer Posts
durch die Social-Media-Teams anderer Sektionen gezogen, und wenn
ja, welche?
60. Welche „nicht offensichtlichen“ antisemitischen Vorfälle (vgl. die Antwort
zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) sind der Berlinale-
Leitung und der BKM bekannt, handelt es sich bei den mehrfach
getätigten Israel delegitimierenden, dämonisierenden und doppelte Standards
anlegenden Äußerungen während der Berlinale, nicht um israelbezogene
antisemitische Vorfälle?
61. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „collective
statement“ und den darin enthaltenen Forderungen („end the occupation“,
„we support Strike Germany“), dass im Rahmen einer Veranstaltung der
Reihe „Common Tongues“ verlesen wurde (Antwort zu Frage 43 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; https://twitter.com/nongallei/status/1760228
389628072248)?
62. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement
from Berlinale Talents alumni“ (https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIp
QLSdCvUMI3PeAp_Kkjeyg1Sz8iDc63kXe_GZIrpZ6rDADbXJd5g/view
form?pli=1)?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, dass u. a.
von 34 diesjährigen Mitwirkenden der Berlinale-Sektion Panorama
unterschrieben wurde?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel
erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
63. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement
from Berlinale workers – adding our voices“ (https://docs.google.com/for
ms/d/e/1FAIpQLSc1boJlSYx8WaMbErnc3hGgbrotLTULmaEapYpcu5b
VMsK5Kw/viewform?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAabwGh70-4n
5KvZwHKvxt5JXH0dDkHribC9kNAQwmYFbiQPXdiaoq9lkEz0_aem_
AXpTniq0uaYKgBJoOZVmPHttXbZ8EqfifbcRsJ6gMs5J7qU8Cg5q17IT
yzKitlhJ3RfBG3GGB134CxmGo4vWDZiZ)?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und
welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern
geführt (bitte detailliert auflisten)?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition die in dem Statement einseitig gegen Israel
erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
64. Welche Konsequenzen zieht die Berlinale-Leitung aus dem Inhalt des
Offenen Briefes „A letter from filmmakers participating in the 74th
Berlinale“ (https://docs.google.com/forms/d/1f0C29mBDUNd-kvFJyZP5hBf4lqd
DTcrFy_A6PSXuqCE/viewform?edit_requested=true&fbclid=PAZXh0bg
NhZW0CMTEAAaZQvlBkvBuFbGLnS2QUzsC19wWgByRvjd5IOBEih
5kRdBYKLjLLCRLUO1U_aem_AXpd01xDz8adB2G8l97LSEY-bnb37
wsDLryPnos8KSOyKj6lsUmsKnfMm6XbfhyjgofBl4RuENIZA452rUUq
0wSi) sowie zum Inhalt des auf dem dazugehörigen Instagram-Account
geteilten Beitrags (www.instagram.com/p/C3sHkL8ODSV/?igsh=MTh5d
TdubXB0N3RuZg%3D%3D&img_index=2) und den darin erhobenen
Forderungen und Anschuldigungen gegen Israel und Deutschland, und hat
sie Gespräche mit den Unterzeichnern geführt?
65. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Statement des
„Palestine Film Institute“ in Bezug auf die Berlinale (www.palestinefilmi
nstitute.org/en/berlinale-2024) und den darin enthaltenen Forderungen
und Anschuldigungen gegen Israel und Deutschland?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und
welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern
geführt (bitte detailliert auflisten)?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel
erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
c) Hat es in den vergangenen fünf Jahren mittel- oder unmittelbaren
Kontakt und Zusammenarbeit zwischen bundesgeförderten
Einrichtungen und dem „Palestine Film Institute“ gegeben, und wurden
Finanzmittel an das „Palestine Film Institute“ ausgereicht (wenn ja, bitte
detailliert ausführen)?
66. Wie erklärt sich die BKM, dass trotz Zugangskontrollen zum European
Film Market, großflächige Transparente und Banner sowie erhebliche
Mengen an Flyern ins Gebäude gelangen konnten (vgl. die Antwort zu
Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Wieso heißt es in der Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache
20/10987, dass beim European Film Market (EFM) „nach Auskunft
der Berlinale“ lediglich ein Waffenstillstand für den Gaza-Streifen
gefordert wurde, wenn zahlreiche Videos vorliegen, die Israel einen
Genozid vorwerfen und Deutschland der Mittäterschaft beschuldigen
(vgl. z. B. www.instagram.com/reel/C4OxjFzI6H5/?igsh=MW0zbWp
wcGowNTAz)?
b) Wie lange lief die Protestaktion auf den Eingangsstufen des Martin-
Gropius-Baus (www.instagram.com/reel/C3glYdIowhK/?igsh=MWd1
NW5qaGN3c2t0Mg%3D%3D)?
c) Wurden im Zuge der Protestaktionen Strafanzeigen gestellt, wenn ja,
mit welchem Ausgang, und wenn nein, wieso nicht?
d) Welche Konsequenzen wurden oder werden nach Kenntnis der BKM
aufseiten der Berlinale gezogen, um in Zukunft Störaktionen durch
akkreditierte Teilnehmer des EFM zu verhindern (wenn keine gezogen
werden, bitte begründen)?
67. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rede von
Emilia Beatriz (www.instagram.com/reel/C3px-4_MwQC/?igsh=MWQ4bW o
5ejJ0N2J3Zw==), die sie im Rahmen einer Filmaufführung ihres Films
„Barrunto“ hielt (vgl. die Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in der Rede einseitig gegen Israel erhobenen
Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
b) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte
Solidarisierung mit „Strike Germany“?
c) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte
Solidarisierung mit dem Inhalt der in den Fragen 65 bis 68 thematisierten
Statements?
d) Waren die Äußerungen der Filmschaffenden von der „Positionality“
der Berlinale gedeckt, und wenn nein, wieso wurde nicht eingegriffen?
68. Welche Strategien und Initiativen zur Prävention von Extremismus und
Antisemitismus hat die Beauftragte für Antisemitismus- und
Extremismusprävention der BKM seit Beginn ihrer Tätigkeit entwickelt und
ausgebaut (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und detailliert ausführen)?
69. Welche Kontakte zu welchen „Verbänden, Institutionen etc.“ hat die
Beauftragte für Antisemitismus- und Extremismusprävention der BKM seit
Beginn ihrer Tätigkeit ausgebaut und „gepflegt“ (vgl. die Antwort zu den
Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und
detailliert ausführen)?
70. Welche Projekte und Aufgaben hat die Beauftragte für Antisemitismus-
und Extremismusprävention der BKM nach dem 7. Oktober 2023
verantwortet (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
71. Mit welchen Maßnahmen, Programmen oder Veranstaltungen „bekämpft“
die Bundesregierung „jede Form von Antizionismus“ (vgl. die Antwort zu
Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
72. Weshalb hat für die BKM „Die Bewertung des Ablaufs der Berlinale bis
vor dem Abend der Bärenverleihung […] weiter Bestand“ (vgl. die
Antwort zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), insbesondere im
Hinblick auf die Berlinale als „Ort für Dialog, unterschiedliche
Perspektiven, Vielfalt und Demokratie“, vor dem Hintergrund der israelfeindlichen
und antisemitischen Vorfälle und dem aus Sicht der Bundesregierung zu
kurz angesetzten Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ (vgl. die Antwort zu
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
73. Wer gehörte außer Tricia Tuttle „dem Feld der möglichen Intendantinnen
und Intendanten der Berlinale“ an (vgl. die Antwort zu Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
74. Welcher Vertreter der Bundesregierung hat an dem Screening des Films
„Youth“ teilgenommen (vgl. die Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Wieso haben sich weder die Leiterin der Berlinale noch der Vertreter
der Bundesregierung im Rahmen der Filmvorführung bzw. der
anschließenden Veranstaltung zu Wort gemeldet?
b) Aus welchen Gründen hat die „Festivalleitung darauf verzichtet“, auf
das Schicksal von David Cunio aufmerksam zu machen (vgl. die
Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
obwohl es nicht unüblich ist, im Rahmen der Berlinale auf
Einzelschicksale hinzuweisen?
75. Wie steht die Bundesregierung zu den von Carlo Chatrian und Mark
Peranson in ihren Funktionen als Künstlerischer Leiter bzw. Programmchef
der Berlinale (siehe Unterschriften) in einem öffentlichen Statement am
1. März 2024 verbreiteten Äußerungen, wonach es möglich sein müsse,
dass „jeder“ Film gezeigt werden können, auch solche, die antisemitisch,
rassistisch oder menschenverachtend sind und wonach „jeder“ Gast
willkommen sein müsse, auch wenn er antisemitische, rassistische oder
menschenverachtende Positionen vertrete (https://x.com/CarloChatrian/status/
1763566000560025822?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetemb
ed%7Ctwterm%5E1763566000560025822%7Ctwgr%5E5f9ba74851de2e
21962862a5ead7636d790fdf56%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2
F%2Fwww.spiegel.de%2Fkultur%2Fkino%2Fisraelkritik-bei-berlinale-ca
rlo-chatrian-stellt-sich-vor-filmschaffende-und-jurymitglieder-a-9b011d7
b-dd5f-4d61-a865-58795e996096; vgl. die Antwort zu Frage 58 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Gibt es eine Position der aktuellen Berlinale-Leitung zu dem Inhalt
des Statements?
b) Hat die Berlinale-Leitung Kenntnis von dem Grund der Absage von
Carlo Chatrian zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien am 10. April 2024?
c) Wie lange lief bzw. läuft der Vertrag von Mark Peranson?
76. Welche konkreten Schritte, abgesehen von einer tagesaktuellen Reaktion
auf die Vorgänge der Preisverleihung und die antisemitischen Postings,
gab es seitens der Festivalleitung bislang, um die israelfeindlichen und
antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale aufzuarbeiten (vgl. die
Antwort zu Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
77. Zwischen welchen Stakeholdern und Organisationseinheiten gab es einen
„mangelhaften Informationsaustausch“ im Zuge der Berlinale (vgl. die
Antwort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzelne
Fälle auflisten)?
a) Welche Absprachen wurden durch wen wann nicht eingehalten?
b) Wann wird dem Aufsichtsrat ein Abschlussbericht über die
unautorisierten Social-Media-Posts vorgelegt, und wenn dies bereits erfolgt ist,
welchen Inhalt hat er?
c) Welche Maßnahmen haben „die anderen Geschäftsbereiche der KBB“
seit dem Aufsichtsratsbeschluss vom 11. März 2024 ergriffen, „um
eine unauthorisierte Nutzung der Social-Media-Kommunikation der
Gesellschaft für die Zukunft auszuschließen“?
d) Wann wird der Aufsichtsrat seinen Code of Conduct veröffentlichen?
e) Welche „Überlegungen“ hat Tricia Tuttle dem Aufsichtsrat konkret
präsentiert, und welche der Maßnahmen wurden bereits auf den Weg
gebracht?
78. Wie stellt die Bundesregierung resultierend aus ihrer Bekräftigung, jede
Form von Antisemitismus strikt abzulehnen (vgl. die Antwort zu Frage 64
auf Bundestagsdrucksache 20/10987), sicher, dass es keine
Bundesfördermittel für Projekte, Veranstaltungen oder Institutionen geben darf, an
denen Personen mitwirken, die Israelhass und Antisemitismus verbreiten?
79. Wie, und durch wen wurde das Sicherheitskonzept der Berlinale im
Nachgang „überprüft und verbessert“ (vgl. Minute 8:12, www.bundestag.de/do
kumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316), und
trifft es zu, dass die Untersuchungsergebnisse nicht veröffentlicht werden?
80. Wie oft hat die Berlinale-Leitung die BKM seit Abschluss der Berlinale
über die laufende Aufarbeitung informiert (vgl. Minute 8:30, www.bundes
tag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-99
5316)?
81. Teilt die BKM die Ansichten von Mariette Rissenbeek über die
Presseberichterstattung im Nachgang der Berlinale-Preisverleihung, die
„erschütternd“ und „schwer nachvollziehbar“ gewesen sei, weil die Berlinale-
Leitung den Abend nicht als „antiisraelisch“ wahrgenommen habe (vgl.
Minute 16:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k
ultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
82. Ist es nach Kenntnis der BKM und der Berlinale-Leitung zu
antiisraelischen Äußerungen im Rahmen der Podiumsdiskussion „FILMMAKING
AS A TOOL FOR DIALOGUE IN TIMES OF CRISES“ gekommen (vgl.
Minute 19:20, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k
ultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
a) Liegt ein Mitschnitt der Diskussion vor?
b) Wer hat den Moderator des Panels, Hanno Hauenstein, ausgewählt,
und nach welchen Kriterien?
c) Welche Aufwandsentschädigung hat der Moderator Hanno Hauenstein
für seine Mitwirkung an der Berlinale erhalten?
d) Waren der Bundesregierung sowie der Berlinale-Leitung bekannt, dass
sich Hanno Hauenstein, insbesondere in den sozialen Medien, teils
sehr einseitig antiisraelisch positioniert (vgl. https://x.com/hahauens
tein)?
83. Im Gegensatz zu den Antworten zu den Fragen 5, 17 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987, wonach den Mitarbeitern der Berlinale
Workshops „angeboten“ wurden, spricht Mariette Rissenbeek im Ausschuss für
Kultur und Medien davon, dass die Teilnahme verpflichtend gewesen sei
(vgl. Minute 20:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-
pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316), welche Aussage ist zutreffend, und
wenn eine Teilnahmepflicht bestand, haben alle Moderatoren und
Mitarbeiter die für sie vorgesehenen Workshops besucht?
84. Teilt die BKM die Befürchtung von Mariette Rissenbeek, dass in
Deutschland zukünftig „Zensur“ ausgeübt werden könnte (vgl. Minute 22:50,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-
vorfaelleberlinale-995316)?
85. Welche Ausgestaltung hat die von Tricia Tuttle angekündigte „neue
Leitungsstruktur“ der Berlinale, und wann wird diese umgesetzt (vgl.
Minute 27:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-
kulturvorfaelle-berlinale-995316)?
86. Aus welcher konkreten vertraglichen Formulierung leitet die BKM die
Aussage „Die Verantwortung für die Abschlussgala trägt die Berlinale als
Veranstalterin. Das ZDF produziert die Bühnenveranstaltung der
Eröffnung, der Verleihung des Goldenen Ehrenbären und der finalen
Preisverleihung. Die Moderatorin und der Moderator der Veranstaltungen wurden
dabei vom ZDF ausgewählt und sind journalistisch unabhängig.“ ab (vgl.
die Antwort zu den Fragen 25 und 26 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
a) Wer trägt die Verantwortung dafür, dass den antiisraelischen
Äußerungen während der Abschlussgala nicht widersprochen wurde (www.berl
iner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/antisemitismus-bei-der-berlinale-i
m-kulturausschuss-des-bundestags-ist-jetzt-das-zdf-schuld-li.220
4663)?
b) Lag die Gesamtverantwortung für die Abschlussgala bei der Berlinale
oder bei 3sat (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/berlinale-antisemitism
us-eklat-claudia-roth-1.6538816?reduced=true), und wenn sie bei der
Berlinale lag, wieso hat sie ihre eigene „Positionality“ nicht
durchgesetzt?
c) Wer war für die Auswahl der Moderation für die Eröffnungs- und
Abschlussgala verantwortlich?
d) Welche Gespräche fanden zwischen der Berlinale und ZDF/3sat im
Nachgang an die Berlinale statt (bitte einzeln auflisten)?
e) Stand die Moderatorin mit der Berlinale oder ZDF/3sat in
vertraglicher Abhängigkeit?
f) Wer trug die inhaltliche Verantwortung für die Abschlussgala der
Berlinale (www.juedische-allgemeine.de/kultur/ist-etwa-das-zdf-an-alle
m-schuld/)?
g) Wer hätte der Moderatorin die Anweisung zum Eingreifen geben
können, und wer trägt die Verantwortung dafür, dass dies nicht geschehen
ist (www.instagram.com/p/C5sclFvMDRd/?igsh=MTc1cDQ3ZGZod
HU0MQ==)?
h) Ist es nach der Berlinale zu Gesprächen zwischen der BKM bzw.
Berlinale und der Moderatorin Hadnet Tesfai gekommen, wenn ja, wann,
und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht?
87. Wann hat die BKM die IHRA-Arbeitsdefinition gegen Antisemitismus als
„schwierig“ bezeichnet, wie es Tricia Tuttle im Ausschuss für Kultur und
Medien erklärte („Was die Definition des Antisemitismus angeht, kann ich
nur das wiederholen, was Frau Roth sagt, nämlich, dass die Definition
schwierig ist.“, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k
ultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
a) Was meint die BKM, wenn sie die IHRA-Arbeitsdefinition als
„schwierig“ bezeichnet?
b) Sind der Berlinale-Leitung und Tricia Tuttle bekannt, dass die IHRA-
Arbeitsdefinition die maßgebliche Antisemitismusdefinition für
zahlreiche Länder und multilaterale Organisationen wie die Vereinten
Nationen (UN) und die Europäische Union (EU) ist?
88. Sind der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass israelische
Branchenvertreter aus Angst vor Anschlägen die Berlinale vorzeitig verlassen
haben (www.nzz.ch/feuilleton/gaza-krieg-und-metoo-wie-cannes-zum-pol
itischen-schauplatz-wird-ld.1830451), und wenn ja, wann haben sie davon
erfahren, und wie haben sie reagiert?
a) Wenn ja, lag eine Gefährdungslage vor?
b) Wenn nein, werden die BKM und die Berlinale-Leitung das Gespräch
mit den Betroffenen suchen?
c) Wer hat die Entscheidung getroffen, den Vertrag von Mariette
Rissenbeek um ein halbes Jahr zu verlängern (vgl. www.zeit.de/news/
2024-02/05/berlinale-geschaeftsfuehrerin-rissenbeek-bleibt-laenger),
und welche Aufgaben und Funktionen übernimmt Mariette
Rissenbeek in diesen sechs Monaten?
Berlin, den 20. Juni 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1245902.08.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11924 - Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10987)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12459
20. Wahlperiode 02.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11924 –
Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU durch
die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) auf Bundestagsdrucksache
20/10987 sind Fragen offengeblieben, wurden aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller unzureichend beantwortet oder konnten aus Sicht der BKM
„wegen der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung der Fragen gegeben
wurde, nicht fundiert beantwortet werden“ (vgl. o. g. Kleine Anfrage). Die
Fragestellerinnen und Fragesteller weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach
§ 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) „die
Fragen innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu beantworten“ sind (www.gese
tze-im-internet.de/btgo_1980/__104.html). Des Weiteren ergeben sich
Nachfragen durch Äußerungen der BKM in der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 10. April 2024. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller sind gleichwohl der festen Überzeugung,
dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Ziel
teilt, die Geschehnisse rund um die diesjährige Berlinale lückenlos
aufzuklären.
1. Liegt der BKM der, laut Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
20/10987, von der Berlinale-Leitung angeforderte schriftliche Bericht
inzwischen vor?
a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte, und wann bzw. wo ist
dieser öffentlich zugänglich?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann wird er vorliegen?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die vormalige Berlinale-Leitung hat dem Aufsichtsrat der
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH in Vorbereitung auf die Sondersitzung
am 11. März 2024 einen schriftlichen Bericht übermittelt, der in der Sitzung
mündlich ergänzt wurde. Im Bericht wurden u. a. die Bärenverleihung, die
unautorisierten Social-Media-Posts und Vorbereitungen der Berlinale im Hinblick
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 31. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf das Sicherheitskonzept thematisiert. Es handelt sich um Sitzungsunterlagen
des Aufsichtsrates, die nicht veröffentlicht werden. Hinsichtlich des
Ergebnisses der Sitzung wird auf die Antwort zu Frage 62 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987 verwiesen.
2. Was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche, die zwischen der
Festivalleitung und Sponsoren der Berlinale „gegen Ende des Festivals“
stattgefunden haben (vgl. die Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nach Auskunft der Berlinale-Leitung werden die jährlich durchgeführten
Gespräche im Nachgang des Festivals und die Ergebnisse der
Sponsorenbeziehungen ausgewertet und geben einen ersten Ausblick auf das kommende Festival,
diesmal unter einer neuen Leitung. Die gemeinsam mit den Sponsoren
durchgeführten Veranstaltungen und Aktivitäten für 2024 sind alle vereinbarungsgemäß
verlaufen. Nach Auskunft der Berlinale-Leitung begegnen die Sponsoren und
Partner der neuen Berlinale-Leitung sowie der angestrebten Weiterentwicklung
des Festivals in Struktur und Programm positiv.
a) Gab es Reaktionen der Sponsoren an die BKM oder die Berlinale-
Leitung, die im Zusammenhang mit den antiisraelischen und
antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale stehen, und wenn ja, welche?
Es liegen nach Auskunft der Berlinale seitens der Sponsoren keine expliziten
Beschwerden bezüglich der hier erwähnten Aspekte vor. Die neue Berlinale-
Leitung steht in einem offenen Dialog mit allen Sponsoren, um eine positive
Weiterentwicklung des Festivals zu gewährleisten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) steht nicht
in unmittelbaren Kontakt mit den Sponsoren der Berlinale. Auch eine
Rückmeldung der Sponsoren an die BKM liegt daher nicht vor.
b) Wie hoch waren die finanziellen Beteiligungen der Sponsoren an der
Berlinale 2024 (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale ist mit den Sponsoren und Partnern vertraglich
Vertraulichkeit bezüglich ihrer jeweiligen Leistungen vereinbart.
c) Welche Absichtserklärungen von oder Verträge mit Sponsoren liegen
für die Berlinale 2025 bereits vor (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale laufen die Gespräche mit den bisherigen und
potentiellen Sponsoren für 2025 derzeit und sind noch nicht abgeschlossen.
3. Welchen Inhalt hatte das Sicherheitskonzept „für Filmvorführungen, den
Filmmarkt, und die Gesamtsituation um den Berlinale Palast“ (vgl. die
Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987;
bitte detailliert ausführen)?
Nach Auskunft der Berlinale hatte das Sicherheitskonzept folgenden Inhalt:
• Definition von Schutzzielen, Betriebszuständen, Veranstaltungsarten,
verantwortlichen Personen, Rollen von Dienstleistenden,
• Gefährdungsanalyse der Gesamtveranstaltung unter Berücksichtigung der
allgemeinen Sicherheitslage in enger Abstimmung mit Bundeskriminalamt
und Landeskriminalamt sowie der einzelnen Veranstaltungsorte,
• präventive Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Brandschutz,
Zugangskontrollen, Personenkontrollen, Arbeitsakkreditierungen, Filmpiraterie,
Hundeschau, Überfahrschutz,
• Gefährdungsanalyse von Einzelveranstaltungen u. a. auch unter
Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungen von anwesenden Einzelpersonen oder
aufgrund von politischen Themensetzungen,
• ergänzende Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel Aufstockung des
Sicherheitspersonals, Bereitstellung mobiler Spezial-Teams und von
zusätzlichem Begleitschutz, erhöhte Aufmerksamkeit und Vorort-Präsenz durch
die Sicherheitsbehörden,
• Verfahrensweisen in unterschiedlichen Stör- und Krisenfällen inklusive
Definition von Verantwortlichkeiten, Kommunikations- und Meldeketten
sowie bei dem Zusammenspiel mit Sicherheitsbehörden,
• Reaktionsszenarien für spezifische Fälle wie z. B. Extrem-Wetter, störendes
Publikumsverhalten, Versagen von Aufbauten, Angriffe von außen,
Kundgebungen und Störungen.
Das Sicherheitskonzept definiert nicht, welche inhaltlichen Positionierungen
jenseits klar definierter strafrechtlicher Grenzen im Rahmen einer
Veranstaltung als Gefährdung einzustufen sind. Diese Definition erfolgt im Rahmen der
Positionierung durch die Festivalleitung (siehe Erläuterungen z. B. zu Frage 6).
In inhaltlichen Belangen entscheidet der Sicherheitsdienst auch nicht selbst
über ein mögliches Einschreiten, sondern stimmt sich darüber vor Ort mit
inhaltlich verantwortlichen Personen (z. B. der Sektionsleitung) ab.
a) In welchen konkreten Situationen war die Hinzuziehung von
Sicherheitspersonal vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale war das Sicherheitspersonal standardmäßig an
nahezu allen Veranstaltungsorten des Festivals im Einsatz.
b) Bei welchen „ausgewählten Veranstaltungen“ und „Filmen mit
Nahost-Bezug“ wurde das Sicherheitspersonal verstärkt, und welche
konkreten personellen Veränderungen hat dies bedeutet (bitte einzeln
auflisten)?
Für folgende Filme und Veranstaltungen mit „Nahost-Bezug“ wurden nach
Auskunft der Berlinale zusätzliche mobile Spezialteams und teilweise auch
Begleitschutz bereitgestellt:
• SHIKUN
• NO OTHER LAND
• SUKOUN
• WE WILL NOT BE THE LAST OF OUR KIND
• BARRUNTO
• Preisverleihung rbb-Dokumentarfilmpreis an NO OTHER LAND
• Panel FILMING AS A TOOL OF DIALOGUE IN TIMES OF CRISIS
c) Welches Unternehmen war für die Sicherheit der Berlinale
verantwortlich, und welche Kosten sind durch die Beauftragung entstanden?
Nach Auskunft der Berlinale wurde das Sicherheitsmanagement des Festivals
der Firma GROSKOPF Consulting e. K. übertragen. Zu den übertragenen
Aufgaben zählen u. a. die Erstellung des Sicherheitskonzeptes für die
Gesamtveranstaltung, die Ausführung und Begleitung von Genehmigungsprozessen, die
enge Abstimmung mit allen Sicherheitsbehörden, das
Unterweisungsmanagement und die Koordination des Ordnungs- und Sicherheitspersonals. Die
genauen Kosten unterliegen der vertraglich vereinbarten Vertraulichkeit.
d) Sehen die Verantwortlichen das Sicherheitskonzept angesichts der
mehrfachen Störungen als wirksam an, und wenn nein, welche
Konsequenzen werden daraus gezogen?
Das Sicherheitskonzept der vorherigen Geschäftsführung war nach Auskunft
der Berlinale wirksam. Die neue Berlinale-Leitung wird nach eigenen Angaben
das Konzept dennoch auch im Hinblick auf ggf. veränderte Risikofaktoren
weiterentwickeln.
4. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung Shai Hoffmann als
externen Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt (vgl. die Antwort zu
den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Auf wessen Vorschlag wurde Shai Hoffmann als externer
Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt?
b) Auf welcher fachlichen Grundlage bezeichnet die BKM Shai
Hoffmann als „Experten für Antisemitismus und Rassismus im
Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt“?
c) Waren der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass sich auf der
Internetseite von Shai Hoffmann (https://shaihoffmann.de/) kein
Hinweis auf eine Expertise im Bereich Antisemitismus finden lässt?
Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet.
Die vorherige Geschäftsführung hat Shai Hoffmann nach Auskunft der
Berlinale als externen Prozessbegleiter ausgewählt und beauftragt.
Die vorherige Geschäftsführung hat nach Angaben der Berlinale an
Veranstaltungen mit Shai Hoffmann teilgenommen und über das TRIALOG-Projekt
auch aus den Medien erfahren. Auf der Basis eines erfolgreichen Vorgesprächs
wurde Shai Hoffmann beauftragt.
Nach Auskunft der Berlinale wurden Shai Hoffmann und Jouanna Hassoun
seitens der vorherigen Geschäftsführung insbesondere für ihre vermittelnden
Ansätze und Aktivitäten in Bezug auf den aktuellen Nahostkonflikt ausgewählt.
Vergleiche auch:
• Auszeichnung der Bundeszentrale für politische Bildung zu
Botschafterinnen und Botschaftern für Demokratie und Toleranz
www.bpb.de/die-bpb/presse/pressemitteilungen/548790/auszeichnung-der-b
otschafterinnen-und-botschafter-fuer-demokratie-und-toleranz-2024,
• Ehrenpreis der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Trialog-
Projekt
www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/fair-at-sch
ool/Schulwettbewerb_2024.html.
5. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung die übrigen Mitglieder
der Prozessbegleitung ausgewählt (vgl. die Antwort zu den Fragen 5
und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die vorherige Geschäftsführung hat nach Auskunft der Berlinale weitere
Personen ausgewählt. Die Prozessbegleitung blieb gleichwohl durchgehend offen,
eine Beratung war nicht auf diesen Kreis beschränkt.
a) Auf wessen Vorschlag wurden die externen Prozessbegleiter für die
Berlinale ausgewählt?
Die vorherige Geschäftsführung hat nach Auskunft der Berlinale weitere
Personen selbst ausgewählt.
b) Haben die Mitglieder der externen Prozessbegleitung eine
Aufwandsentschädigung erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln
auflisten)?
Shai Hoffmann hat nach Auskunft der Berlinale eine Vergütung für die
Prozessbegleitung erhalten, über deren Höhe Vertraulichkeit besteht. Sonstige
Aufwandsentschädigungen wurden nicht geleistet.
6. Welchen Inhalt hat die „Positionality des Festivals“ (vgl. die Antwort zu
den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret
ausführen)?
Die vorherige Berlinale-Leitung entwickelte nach Auskunft der Berlinale für
das Festival 2024 das folgende Arbeitspapier:
Positionality of the Berlinale:
• The Berlinale is a platform for honest and respectful dialogue.
• We see the conflict between Israel and Palestine as a humanitarian
catastrophe.
• We believe in a two-state solution based on equality, freedom, and dignity,
anchored in international human rights.
• We acknowledge intersectionality within different parties (political, artistic
intersectionality within Israel).
• We support the right of existence and the security of the State of Israel.
• The Berlinale condemns hatred and discrimination; both anti-Semitism and
hatred towards Muslims.
• Respect for human dignity and equality is a cornerstone of our Code of
Conduct and has not just been reflected in our work since October 7th.
The Berlinale’s position remains based on the preamble (November 2023):
Film festivals provide a space for artistic expression and enable peaceful
dialogue. They are places of encounter and exchange and contribute to
international understanding. We believe that through the power of films and open
discussions, we can help foster empathy, awareness, understanding – even and
especially in painful times like these.
(Filmfestivals bieten einen Raum für künstlerischen Ausdruck und ermöglichen
friedlichen Dialog, sie sind Orte der Begegnung und des Austauschs und leisten
einen Beitrag zur internationalen Verständigung. Wir glauben, dass wir durch
die Kraft von Filmen und offenen Diskussionen dazu beitragen können,
Empathie, Bewusstsein, Verständigung zu fördern – auch und gerade in
schmerzhaften Zeiten wie diesen.)
a) Bei welchen Vorfällen und Formulierungen sollte die „Positionality”“
konkret greifen?
Die „Positionality“ diente nach Auskunft der Berlinale im Sinne eines
Arbeitspapiers als hausinterne Orientierungshilfe für aktuelle, insbesondere den
Nahostkonflikt betreffende Aktivitäten, um weiterhin ein auf Dialogbereitschaft
und Verständigung fokussiertes Festival 2024 zu ermöglichen. Sie weist dabei
auch auf die Haltung der Berlinale hin, insbesondere das Existenzrecht Israels
oder die klare Verurteilung von jedweder Gewalt, Antisemitismus und
Diskriminierung betreffend.
b) Auf wessen Idee geht die Entwicklung einer „Positionality“ für die
Berlinale zurück?
Die „Positionality“ wurde nach Auskunft der Berlinale auf Bestreben der
vorherigen Berlinale-Leitung entwickelt.
c) Weshalb wurde die „Positionality“ der Berlinale nicht veröffentlicht?
Die „Positionality“ ist nach Auskunft der Berlinale ein internes Dokument und
diente als Arbeitspapier der Schulung und Weisung von Mitarbeitern und
Moderatorinnen und Moderatoren im Festival 2024. Eine Veröffentlichung war
nicht vorgesehen.
7. Welchen Inhalt hatten die „Deeskalationsworkshops“ für Moderatoren
und Kinobetreuer (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)?
Im Fokus der Deeskalationsworkshops standen nach Auskunft der Berlinale
Mitarbeitende mit hochfrequentiertem unmittelbarem Publikums- bzw.
Gästekontakt (in der Regel Kinopersonal, Eventpersonal, Personal zur
Gästebetreuung), weniger die Moderierenden. Diesem Personenkreis wird bereits seit zwei
Jahren ein Trainingsangebot gemacht, das die Teilnehmenden mit passenden
Ansätzen und Handlungsoptionen ausstattet, um eventuelle Konfliktsituationen
(v. a. im Eingangsbereich, beim Ticketing etc.) zu lösen. Der Umgang mit
programmatischen und anderen inhaltlichen Fragestellungen steht nicht im Fokus
der Deeskalationsworkshops.
a) Wie häufig wurden diese Deeskalationsworkshops angeboten, und von
wie vielen Mitarbeitern wurden sie jeweils wahrgenommen (bitte
einzeln auflisten)?
Es wurden nach Auskunft der Berlinale für das Festival 2024 zwei
Deeskalationsworkshops für insgesamt 81 Mitarbeitende angeboten.
b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch
waren die damit verbundenen Kosten?
Nach Auskunft der Berlinale erfolgte die Konzeption und Moderation durch die
der KBB GmbH mit einem Rahmenvertrag verbundene Beratungsagentur
denkmodell GmbH. Über Kosten kann aus Gründen der Vertraulichkeit keine
Angabe gemacht werden.
c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die
Workshopleiter ausgewählt?
Die denkmodell GmbH hat nach Auskunft der Berlinale einen Rahmenvertrag
mit der KBB GmbH für Beratungsleistungen und ist dafür im Vorfeld
eingehend geprüft worden. Ihr Schwerpunkt und ihre fachliche Kompetenz liegen
seit über 30 Jahren in der Moderation von Mitarbeiterschulungen insbesondere
in methodisch gestützten Beteiligungs- und Großgruppenformaten.
d) Wurden die Workshops evaluiert, und haben sie sich aus Sicht der
BKM sowie der Berlinale-Leitung bewährt?
Nach Auskunft der Berlinale wurde das Angebot von den Mitarbeitern sehr
begrüßt und in großer Zahl angenommen. Deeskalationsworkshops sollen auch
künftig wieder angeboten werden. Das methodische und inhaltliche Konzept
wird jährlich überarbeitet.
8. Welchen Inhalt hatte der „Workshop für Moderatorinnen und
Moderatoren zur Vorgehensweise bei Protesten oder Störungen bzw.
antisemitischen Äußerungen“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)?
Der Workshop hatte nach Auskunft der Berlinale zum Ziel, eigene Fertigkeiten
und neue Methoden im konkreten Umgang mit unvorhersehbaren Situationen
z. B. innerhalb eines Gesprächsverlaufs zu thematisieren und zu schulen. In
kleinen Gruppen wurden dazu ein Erfahrungsaustausch angeregt und unter
fachlicher Anleitung von Moderationstrainerinnen und -trainern mögliche
Reaktionen erarbeitet. Die „Positionality“ und der Verhaltenskodex
Antidiskriminierung dienten dabei als Orientierungsmarken; der Fokus des Workshops lag
aber weniger auf inhaltlichen als auf einer generell methodischen Schulung für
Moderierende.
a) Wie viele Moderatorinnen und Moderatoren haben das Angebot
wahrgenommen?
Nach Auskunft der Berlinale haben ca. 80 Personen online teilgenommen.
b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch
waren die damit verbundenen Kosten?
Die Konzeption und Moderation erfolgte nach Auskunft der Berlinale durch die
der KBB GmbH mit einem Rahmenvertrag verbundene Beratungsagentur
denkmodell GmbH. Über Kosten kann aus Gründen der Vertraulichkeit keine
Angabe gemacht werden.
c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die
Workshopleiter ausgewählt?
Die denkmodell GmbH hat nach Auskunft der Berlinale mit der KBB GmbH
einen Rahmenvertrag für Beratungsleistungen und ist dafür im Vorfeld
eingehend geprüft worden. Ihr Schwerpunkt und ihre fachliche Kompetenz liegen
seit über 30 Jahren in der Moderation von Mitarbeiterschulungen insbesondere
in methodisch gestützten Beteiligungs- und Großgruppenformaten.
d) Wurde der Workshop evaluiert, und hat er sich aus Sicht der BKM
sowie der Berlinale-Leitung bewährt?
Das Workshopangebot hat sich nach Auskunft der Berlinale bewährt. Der
Austausch zwischen den Moderatorinnen und Moderatoren war wesentlich, um im
Vorfeld des Festivals eine ausgeglichenere Informations- und Wissenslage zu
erzielen.
Auch die neue Berlinale-Leitung setzt nach Auskunft der Berlinale auf eine
frühzeitige Schulung und Weisung von Mitarbeitenden und stärkt dafür derzeit
die internen Kommunikationsstrukturen personell. Das methodische und
inhaltliche Konzept wird jährlich überarbeitet.
9. Welche fachliche Expertise hat die von der BKM in der Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987 erwähnte „Diversitäts- und
Inklusions-Koordinatorin“ in den Themenfeldern Nahost-Konflikt und
Antisemitismus?
Die Stelle der Diversitäts- und Inklusions-Koordinatorin (D&I-Koordinatorin)
setzt nach Angabe der Berlinale Erfahrungen in der praktischen Umsetzung
entsprechender Konzepte voraus. Wo erforderlich, wird mittels externer
Fachleute inhaltliche Expertise z. B. in den Themenfeldern Nahostkonflikt und
Antisemitismus hinzugezogen.
a) Wann, und durch wen wurde die „D&I-Koordinatorin“ ausgewählt
und eingestellt?
Die D&I-Koordinatorin wurde nach Auskunft der Berlinale im September 2023
auf der Basis einer Stellenausschreibung durch die vorherige Geschäftsführung
der Berlinale ausgewählt und eingestellt.
b) Welche Vertragslaufzeit hat die Stelle der „D&I-Koordinatorin“?
Neun Monate.
10. Welche „weiteren Expertinnen und Experten (vgl. die Antwort zu
Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) mussten die „D&I-
Koordinatorin“ bei der Beantwortung von Mitarbeiterfragen unterstützen (bitte
einzeln auflisten)?
a) Wann, und durch wen wurden diese zusätzlichen Experten
ausgewählt und eingestellt?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10987 muss nach Auskunft der Berlinale präzisiert werden: Mitarbeiter
konnten sich im Arbeitsalltag und freiwillig mit Fragen an die Berlinale-
Leitung und die D&I-Koordinatorin wenden; ein Direktkontakt zwischen Shai
Hoffmann und den Mitarbeitern bestand nicht; weitere Expertinnen und
Experten wurden zur direkten Beantwortung von Fragen der Mitarbeiter nicht
ausgewählt oder herangezogen.
b) Welche Kosten sind durch die Hinzuziehung dieser zusätzlichen
Experten entstanden?
Nach Auskunft der Berlinale sind keine Kosten entstanden.
11. Welche Fragen (vgl. die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
20/10987) wurden von Mitarbeitern der Berlinale an die „D&I-
Koordinatorin“, Shai Hoffmann sowie die „weiteren Experten“ gestellt (bitte
einzeln auflisten)?
Wie in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/10987 ausgeführt, war die D&I-Koordinatorin nach Auskunft der Berlinale
die Ansprechperson für Diskriminierungsfragen und konnte daher Auskunft
z. B. zum Verhaltenskodex Antidiskriminierung geben. Fragen zum Umgang
mit dem Nahostkonflikt oder Antisemitismus mussten direkt an die vorherige
Berlinale-Leitung weitergeleitet werden, die die „Positionality“ verantwortete.
12. Wie hat die Berlinale bzw. haben ihre Mitarbeiter auf die „Free-
Palestine“-Rufe bei der Filmvorführung von „No Other Land“ am 17. Februar
2024 gemäß der eigenen „Positionality“ reagiert (vgl. die Antwort zu den
Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn sie nicht
reagiert hat, wieso nicht?
Den nachträglichen Recherchen der Berlinale zufolge waren die genannten
Ausrufe im Zuschauerraum eine direkte Reaktion auf eine andere
Zuschauerreaktion. Nach Ansicht der Berlinale ist der Ausruf „Free Palestine“ an sich vom
Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt. Dennoch wurde seitens der
Moderation unmittelbar und wiederholt zu einer gemäßigten und respektvollen
Diskussion aufgerufen.
a) Wurde die Einhaltung der „Positionality“ grundsätzlich auf der
Berlinale kontrolliert, wenn ja, durch wen, und wenn nein, wie konnte sie
dann nach Einschätzung der BKM sowie der Berlinale-Leitung, ein
geeignetes Instrument gegen Israelhass und Antisemitismus sein?
Als öffentliche Institution ist die Berlinale verpflichtet, sich insbesondere an
das Grundgesetz (GG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und alle
anderen rechtlichen Regelungen zu halten. Der Verhaltenskodex
Antidiskriminierung definiert nach Ansicht der Berlinale auf Basis dieses rechtlichen
Rahmens die Regeln des sozialen Miteinanders für alle Bereiche der
Internationalen Filmfestspiele. Die „Positionality“ war ein Arbeitspapier für das Festival
2024.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus
dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf
ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10
0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde
(vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos
t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em
otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#
Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert?
Die Bundesregierung hat die Presseberichte zur Kenntnis genommen.
c) Ist der Berlinale-Leitung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus
dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf
ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10
0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde
(vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos
t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em
otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter#
Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert,
zumal die Geschäftsführerin Mariette Rissenbeek die Leugnung von
Israels Existenzrecht als „rote Linie“ und gemäß der „Positionality“ als
Eingriffsgrund für die Moderation benannt hat (vgl. Minute 55:20,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfae
lle-berlinale-995316)?
Den nachträglichen Recherchen der Berlinale zu Folge waren die Ausrufe im
Publikum Teil eines Meinungsaustauschs zwischen mehreren Zuschauern.
Nach Auskunft der Berlinale hat die Moderation daraufhin umgehend
deeskalierend eingegriffen und darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung bei
Fortsetzung bzw. Wiederholung abgebrochen werden müsse. Zusätzlich hat die im
Saal anwesende Panorama-Sektionsleitung nach Auskunft der Berlinale das
Publikum eindringlich zur Ruhe gemahnt.
d) Hat die Berlinale Strafanzeige gestellt, und wenn nein, wieso nicht?
Da es nach Auskunft der Berlinale im direkten Verlauf gelungen ist, die
Situation und die Ausrufenden unter Kontrolle zu bringen, wurde das Gespräch mit
dem übrigen Publikum und situationsbedingt ohne Erstattung einer Anzeige
fortgesetzt.
e) Hat die Berlinale-Leitung Konsequenzen aufgrund des fehlenden
Eingreifens der Moderatorin gezogen, wenn ja, welche, und wenn nein,
wieso nicht?
Die Moderation und die Panorama-Sektionsleitung haben nach Auskunft der
Berlinale umgehend deeskalierend eingegriffen und die Situation beruhigt. Die
neue Berlinale-Leitung evaluiert derzeit weiterhin alle diese Ereignisse aus dem
Jahr 2024 im Hinblick auf die Regelungen für zukünftige Veranstaltungen. Im
Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12c und 12d verwiesen.
13. Teilt die BKM die Einschätzung, dass die Moderatoren einer
Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige (pro-palästinensische)
Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den Fragen 8 und 9
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987 verwiesen.
14. Teilt die Berlinale-Leitung die Einschätzung, dass die Moderatoren einer
Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige (pro-
palästinensische) Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den
Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein, wie
stuft sie das Verhalten der Moderation ein?
Nach Auskunft der Berlinale haben die Moderatoren die Diskussionsrunde
gemäß den Vorabsprachen sachlich auf den Aspekt des Filmemachens bezogen
geführt; im Fokus standen die Filmschaffenden und ihre Aussagen.
a) Wer hat die entsprechende Diskussionsrunde moderiert?
Nach Auskunft der Berlinale wurde die Diskussionsrunde vom Panorama-Team
moderiert.
b) Wer war für die Auswahl der Moderation an dem Abend
verantwortlich?
Nach Auskunft der Berlinale war die Panorama-Sektionsleitung hierfür
verantwortlich.
15. Gab es, nach Maßgabe des eigenen Sicherheitskonzepts, das „die
Gesamtsituation um den Berlinale-Palast“ in die Lagebewertung
miteinbezog (vgl. die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
nach den pro-palästinensischen Mahnwachen auf dem Potsdamer Platz
bzw. vor dem Berlinale-Palast, Gespräche zwischen der BKM und der
Festivalleitung, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (vgl. die
Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein,
wieso nicht?
Die sogenannten Mahnwachen fanden nicht im Rahmen der Berlinale, sondern
im öffentlichen Raum statt und wurden daher von der örtlich zuständigen
Polizei- und Ordnungsbehörde beurteilt und begleitet.
16. Gab es Gespräche von Vertretern der Berlinale oder der BKM und
Mitgliedern der „Filmworkers for Palestine“ bzw. ihnen nahestehender
Zusammenschlüsse, wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Inhalt
(bitte einzeln auflisten)?
Es gab keine Gespräche von Vertretern der BKM und Mitgliedern der
„Filmworkers for Palestine“. Nach Auskunft der Berlinale gab es keine Gespräche
mit „Filmworkers for Palestine“.
17. Was ist das „Leitbild“ der Berlinale (vgl. die Antwort zu den Fragen 11
bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und welchen Inhalt hat es?
Nach Auskunft der Berlinale ist das Berlinale-Leitbild ein internes
Arbeitspapier zur generellen Ausrichtung und Entwicklung der Organisation, z. B. als
Publikumsfestival oder hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeitsbestrebungen.
Es gibt Mitarbeitenden Orientierung im Arbeitsalltag, macht aber keine
Haltungsvorgaben, insbesondere nicht in politischer Hinsicht.
a) Wieso ist unter dem Schlagwort „Leitbild Berlinale“ kein
entsprechendes Suchergebnis zu erzielen?
Das Berlinale-Leitbild ist nach Auskunft der Berlinale ein internes
Arbeitspapier und daher nicht veröffentlicht. Das veröffentlichte Gesamtleitbild der KBB
GmbH gilt auch für die Berlinale: www.kbb.eu/ueber-die-kbb/leitbild.
b) Wer ist für die Erarbeitung des „Leitbilds“ der Berlinale zuständig,
und wer hat die Erarbeitung initiiert?
Nach Auskunft der Berlinale ist das Leitbild der Internationalen Filmfestspiele
Berlin (IFB) ein bereits unter der vorvorhergehenden Berlinale-Leitung
initiiertes Instrument der Organisationsentwicklung, spielt aber aktuell keine zentrale
Rolle. Die neue Berlinale-Leitung wird das Festival neu ausrichten.
18. Wie viele „D&I-Referenten“ haben die Kulturveranstaltungen des
Bundes Berlin (KBB)?
Zwei.
a) Wie viele „D&I-Referenten“ der KBB waren an der Erarbeitung des
Verhaltenskodex der Berlinale beteiligt?
Zwei.
b) Welche fachlichen und beruflichen Kompetenzen weisen die „D&I-
Referenten“ der KBB sowie die „D&I-Koordinatorin“ in den
Themengebieten israelbezogener Antisemitismus und Antisemitismus in Kunst
und Kultur auf (bitte einzeln für jede Person auflisten)?
Die D&I-Referenten wurden nach Auskunft der Berlinale aufgrund ihrer
Erfahrungen in der praktischen Umsetzung entsprechender Konzepte und Aufgaben
angestellt. Wo erforderlich, kann mittels externer Fachleute Expertise z. B. in
genannten Themenfeldern hinzugezogen werden.
19. Aus wem (bitte einzeln nach fachlicher und beruflicher Kompetenz
sowie nach Abteilung in der Berlinale auflisten) setzt sich die
Arbeitsgruppe (AG) Diversity & Inclusion zusammen (vgl. die Antwort zu den
Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die Teilnahme an der AG Diversity & Inclusion ist nach Auskunft der
Berlinale freiwillig, sie besteht aus einem, je nach Vertragslaufzeit wechselnden,
namentlich daher nicht genauer zu bezeichnenden Kreis von durchschnittlich
zehn Vertretern verschiedener Fachbereiche. In der Regel bündelt die AG
insbesondere die Bereiche Inklusionsmaßnahmen (Kommunikationsabteilung),
Accessibility (Technische Koordination), Gendermonitoring (Presseabteilung)
etc. Die AG tauscht sich aus, berät die Berlinale-Leitung und bereitet
Maßnahmen vor. Ihr obliegt aber keine eigene Entscheidungskompetenz.
a) Hat die AG Diversity & Inclusion im Nachgang der Berlinale die
Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit ihres Verhaltenskodex evaluiert, wenn
ja, wann, mit wem, und mit welchen konkreten Ergebnissen, und wenn
nein, weshalb nicht?
Ein großer Teil der Berlinale-Belegschaft besteht nach Auskunft der Berlinale
aus Angestellten und freiberuflich Beschäftigten mit Kurzzeitverträgen. Da
zahlreiche Vertragsverhältnisse kurz nach der Berlinale ausliefen, konnte bisher
keine Evaluation durchgeführt werden.
b) Stehen die Mitglieder der AG Diversity & Inclusion sowie die „D&I-
Koordinatorin“ in einem, wie auch immer gearteten
Abhängigkeitsverhältnis (dazu zählen persönliche und berufliche Kontakte, frühere
Zusammenarbeit oder personelle Überschneidungen, gemeinsame
Ausbildungswege usw.) zu den von ihnen vorgeschlagenen Vereinen und
den dort tätigen Personen, die die Einhaltung des Code of Conduct
gewährleisten sollten (bitte detailliert auflisten)?
Es besteht nach Auskunft der Berlinale kein Abhängigkeitsverhältnis.
20. Wie ist der Sachstand in der Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses
der BKM, Kultusminister und kommunalen Spitzenverbände vom
13. März 2024 „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ (www.kmk.o
rg/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkon
ferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html),
insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung von Richtlinien zur
Bekämpfung von Antisemitismus und der Präzisierung von Förderbedingungen
(vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache
20/10987; bitte einzeln auflisten)?
a) Durch welche Maßnahmen wird die BKM sicherstellen, dass eine
„angemessene Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus und
Rassismus sicherzustellen“, umgesetzt wird (vgl. die Antwort zu den
Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
b) Durch welche konkreten Maßnahmen wird „die Eigenverantwortung
geförderter Einrichtungen und Projekte“ gestärkt (vgl. die Antwort
zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Aktivitäten der BKM wird auf die Antwort zu Frage 68
verwiesen.
21. Wie setzt die Berlinale ihren Verhaltenskodex Antidiskriminierung
durch, und wie kontrolliert sie dessen Einhaltung?
Als öffentliche Institution erfolgt die Arbeit der Berlinale nach eigenen
Angaben insbesondere auf dem normativen Boden des Grundgesetzes und des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Verhaltenskodex
Antidiskriminierung definiert auf Basis dieses rechtlichen Rahmens die Regeln des sozialen
Miteinanders für alle Bereiche der Internationalen Filmfestspiele.
Die Berlinale, als Teil der KBB GmbH, hat nach eigener Auskunft
professionell betreute Kontakt- sowie Beschwerdestellen für die Meldung von selbst
erfahrener oder beobachteter Diskriminierung bestimmt und unterrichtet darüber
die Öffentlichkeit (z. B. www.kbb.eu/verantwortung/diversitaet-inklusion).
Zusätzlich steht es jeder diskriminierten Person frei, sich auch an unabhängige
Stellen zu wenden.
Im Zuge der aktuellen Entwicklung eines weitergehenden Code of Conducts
der KBB GmbH werden nach Auskunft der Berlinale auch der Verhaltenskodex
Antidiskriminierung der Berlinale und dort angegebene Beratungsstellen
evaluiert.
a) Wer kontrolliert die Einhaltung des Verhaltenskodex
Antidiskriminierung der Berlinale, und welche fachliche Kompetenz besteht dafür?
Jeder eingehenden Meldung muss nach Auskunft der Berlinale widerspruchslos
nachgegangen werden, beteiligte Mitarbeitende sind in den Verfahren zu
unterrichten. Die Berlinale und KBB GmbH gewährleisten und kontrollieren die
ordnungsgemäße Umsetzung.
b) Welche konkreten Maßnahmen werden umgesetzt, sollte es zu
Verstößen gegen den Verhaltenskodex Antidiskriminierung kommen?
Nach Auskunft der Berlinale behält sie sich bei Verletzung des Verhaltenskodex
das Recht vor, Personen den Zugang zur Berlinale ohne Vorankündigung zu
entziehen und zu verwehren. Sind Mitarbeiter betroffen oder involviert, regelt
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz die Maßnahmen.
22. Gab es vor oder während der Berlinale Vorfälle oder Ereignisse, die
einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen, wenn ja, wann, und
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen (bitte einzeln auflisten)?
41. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat der „bdb e. V.“ im
Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die Antwort zu Frage 30 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und thematische Schwerpunkte
auflisten)?
42. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat die
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die
Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und
thematische Schwerpunkte auflisten)?
Die Fragen 22, 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Das Awarenessteam evaluiert nach Auskunft der Berlinale seine Arbeit in einer
anonymisierten Form und mit der Absicht, strukturelle Verbesserungen
anzustoßen. Schwerpunkte der Anfragen lagen wie in den Vorjahren in den Feldern
Rassismus, Diskriminierung, Disability/Barrierefreiheit, Gender, Sexuelle
Belästigung. Der Verlauf dieser Gespräche unterliegt dem
Verschwiegenheitsgebot. Bei Anrufen mit direktem Bezug zum Nahostkonflikt und zu
Antisemitismus wurden Verweisberatungen an die im Verhaltenskodex genannten
Fachstellen durchgeführt.
23. Ist die BKM der Ansicht, dass der Verhaltenskodex eine wirksame
Maßnahme im Kampf gegen israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen
und Aktivitäten auf der diesjährigen Berlinale war, und wenn nein,
welche Formulierungen wären aus Sicht der BKM notwendig und
geeignet gewesen, um israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen
während der Berlinale effektiv begegnen zu können?
Die Berlinale hat sich sowohl mit dem Verhaltenskodex als auch die vorherige
Berlinale-Leitung in ihrer Rede zu Beginn der Preisverleihung klar gegen
Antisemitismus positioniert. Dies sind aus Sicht der BKM geeignete Maßnahmen
im Kampf gegen Antisemitismus.
24. Wann wird der Code of Conduct der KBB veröffentlicht (vgl. die
Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die KBB GmbH plant, ihren Code of Conduct bis Jahresbeginn 2025
abzuschließen und intern für bindend zu erklären.
25. Durch wen und wann wurden „Schulungen und Workshops“ für
Moderatoren angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Wodurch unterscheiden sich diese „Schulungen und Workshops“ für
Moderatoren von dem „Workshop für Moderatoren“ (vgl. die
Antworten zu den Fragen 5, 23 und 17 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
b) Welches inhaltliche Konzept lag den Schulungen zugrunde, und wie
und durch wen wurde das Angebot angenommen?
Die Fragen 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich einerseits um den Workshop wie in der Antwort zu Frage 8
erläutert.
Ergänzend wurden nach Auskunft der Berlinale wie auch in den Vorjahren in
einzelnen Sektionen die Moderatorinnen und Moderatoren und
Kinobetreuerinnen und Kinobetreuer zusätzlich geschult. Diese Schulungen fokussieren sich
nicht auf spezifische Themenfelder (z. B. den Nahostkonflikt), sondern zielen
auf eine generelle Sensibilisierung für die Inhalte des Programms sowie
spezifische Anforderungen, z. B. die Vermittlung von Filmen an ein Kinder- und
Jugendpublikum. Je nach Themengebiet kommen z. B. auch filmdidaktische
Konzepte und Fachleute zum Einsatz.
26. Wie sah die in den wöchentlichen Abteilungsleitungsbesprechungen
ermöglichte „Unterstützung zum Thema Nahost-Konflikt [und]
Antisemitismus“ (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
20/10987) aus, und wer hat an diesen Sitzungen teilgenommen?
Nach Auskunft der Berlinale wurde den Mitarbeitern die generelle Möglichkeit
signalisiert, Herausforderungen in der Abteilung anzusprechen und dafür
Lösungen zu suchen. Ziel war es, arbeits- und ablaufbezogene Problemfelder
frühzeitig zu erkennen und die Teams entsprechend handlungsleitend z. B. durch
das Workshopangebot zu unterstützen. An den wöchentlichen Besprechungen
nahmen ausschließlich die Berlinale-Leitung und die Abteilungsleitungen teil.
27. Durch wen und wann (bitte einzelne „Handlungsoptionen“ für
„Konfliktsituationen“ auflisten) wurde „ein Deeskalationstraining“ für „Personal
mit hochfrequentiertem unmittelbare[n] Publikums- bzw. Gästekontakt“
angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
20/10987), welches inhaltliche Konzept lag dem zugrunde, und wie, und
durch wen wurde das Angebot angenommen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 7d verwiesen.
28. Wie wurde das von der Berlinale-Leitung formulierte Ziel „Polarisierung
zu verhindern und möglichen antisemitischen Äußerungen klar
entgegenzutreten“ konkret umgesetzt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Als Plattform für Dialog und interkulturelle Verständigung spricht sich die
Berlinale nach eigenen Angaben klar gegen jedwede Form von Diskriminierung,
Rassismus und Antisemitismus in ihren Veranstaltungen aus. In
Weiterentwicklung der auch in dieser Kleinen Anfrage beschriebenen Regelwerke,
Weiterbildungsangebote, Kontaktstellen und Sicherheitskonzepte schafft die neue
Berlinale-Leitung die Strukturen für ein möglichst diskriminierungsfreies
Veranstalten, Erleben und Zusammenarbeiten.
29. Wer moderierte die „offene Aussprache“ aller Mitarbeiter vor
Festivalbeginn zum Nahostkonflikt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nach Auskunft der Berlinale moderierte die vorherige Berlinale-Leitung.
a) Welche Bedenken und Anliegen wurden von den Mitarbeitern
geäußert, und wie wurde auf diese reagiert?
Persönliche Sichtweisen einzelner Mitarbeiter zur Berlinale-Haltung durften
nach Auskunft der Berlinale ausgesprochen werden. Der Informationsbedarf
seitens der Mitarbeiter z. B. zu Ablauffragen war nach Auskunft der Berlinale
zu diesem Zeitpunkt der Festivalvorbereitung immer noch groß. So wurden
auch noch einmal alle Konzepte erklärt und seitens der vorherigen Berlinale-
Leitung begründet.
b) Wie viele Mitarbeiter (auch im Vergleich zur Gesamtzahl) beteiligten
sich?
Es war nach Auskunft der Berlinale ein digitales Treffen ohne verpflichtende
Teilnahme, an der über den Verlauf der Veranstaltung ca. 150 Personen
teilnahmen.
30. Wurden die „wöchentlichen Treffen der Abteilungsleitungen“ (vgl. die
Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)
protokolliert, und was waren ihre wesentlichen Inhalte in Bezug auf den
„Umgang mit Protesten/Demonstrationen“, mit welchem Ergebnis wurde
über welche Proteste und Demonstrationen gesprochen (bitte einzeln
auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale dienten die „wöchentlichen Treffen der
Abteilungsleitungen“ wie bereits erläutert lediglich dem Informationsfluss;
ergänzende oder vom allgemeinen Sicherheitskonzept abweichende Regelungen
bezüglich des Umgangs mit Protesten und Demonstrationen gingen aus diesen
Treffen nicht hervor.
31. Was veranlasste die Berlinale-Leitung angesichts der vielen
vorangegangenen Störungen zu der Annahme, dass es bei der Abschlussgala nicht zu
israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen kommen würde (vgl.
die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nach Auskunft der Berlinale unterlag die Abschlussgala dem gleichen
Sicherheitskonzept wie auch alle anderen Veranstaltungen der Berlinale.
Entsprechende Rahmenbedingungen sowie Arbeitspapiere zu Haltungs- und
Verhaltensfragen („Positionality“, Verhaltenskodex Antidiskriminierung etc.) wurden durch
die vorherige Berlinale-Leitung im Vorfeld mit den Beteiligten erläutert. Die
neue Berlinale-Leitung evaluiert derzeit das Konzept der Gala, um in Zukunft
mögliche Ereignisse im Ablauf besser antizipieren zu können.
32. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin, Prof.
Dr. Samuel Salzborn, beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht?
Die vorherige Berlinale-Leitung stand nach Auskunft der Berlinale nicht in
Kontakt mit Prof. Dr. Samuel Salzborn.
33. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin beraten
lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, wieso nicht?
Nach Auskunft der Berlinale gehört der regelmäßige Austausch mit der Polizei
Berlin zum Grundgerüst des Berlinale-Sicherheitskonzepts. Es wurden in
diesem Zusammenhang auch mögliche Störungen im Zusammenhang mit dem
Nahostkonflikt thematisiert; der Antisemitismusbeauftragte wurde seitens der
Polizei Berlin nicht hinzugezogen. Die neue Berlinale-Leitung wird mit dem
Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin gerne in Dialog treten.
34. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des
Festivals von dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein,
beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht?
Die vorherige Berlinale-Leitung stand nach Auskunft der Berlinale nicht in
Kontakt mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus. Die neue Berlinale-
Leitung wird mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus gerne in Dialog treten.
35. Was war Inhalt des Sicherheitskonzepts der Berlinale (vgl. die Antwort
zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wodurch
unterscheidet sich dieses Sicherheitskonzept von jenem „für
Filmvorführungen“ (vgl. Frage 3 dieser Kleinen Anfrage)?
Nach Auskunft der Berlinale umfasst das Sicherheitskonzept (wie in den
Antworten zu den Fragen 3 und 7 erläutert) die Durchführung sowohl von
Filmvorführungen, von deren Publikumsgesprächen als auch der
Sonderveranstaltungen.
36. Was war Inhalt der „Handlungsempfehlungen“ an Mitarbeiter, die bei
Missachtung der „Positionality“ (vgl. die Antwort zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987) zum Tragen kommen sollten (bitte
detailliert ausführen)?
Die Handlungsempfehlungen waren nach Auskunft der Berlinale Bestandteil
der Workshops für Moderatorinnen und Moderatoren. Sie umfassen, wie bereits
im Zusammenhang mit dem Sicherheitskonzept und den Workshops erläutert,
zunächst Deeskalationsmaßnahmen in der Gesprächssituation, das mögliche
Hinzuziehen von Sicherheitspersonal sowie, im bedrohlichen Ausnahmefall,
die Unterstützung durch Polizeikräfte.
a) Nach welchen Kriterien wurde beurteilt, ob die „Positionality“
missachtet wurd, und durch wen ist dies erfolgt?
Die vorherige Berlinale-Leitung entwickelte nach Auskunft der Berlinale die
„Positionality“ als einen Kriterienkatalog und beurteilte dessen Einhaltung
selbst.
b) Wie viele Verstöße gegen die „Positionality“ gab es, und welche
Konsequenzen folgten daraus (bitte einzeln auflisten)?
• Verwendung „From the River to the Sea“ durch eine Mitarbeiterin
(Strafanzeige durch IFB und KBB gestellt, Verfahrensausgang noch offen).
• Verwendung „From the River to the Sea“ im Rahmen eines
Publikumsgesprächs, siehe Antworten zu den Fragen 12c bis 12e (Lage umgehend
deeskaliert und inhaltlich abgegrenzt, situationsbedingt keine Strafanzeige
gestellt).
37. Nach welchen Kriterien erfolgt die Preisvergabe der unabhängigen
Fachjurys bei der Berlinale (vgl. die Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987), und sind diese öffentlich einsehbar?
Nach Auskunft der Berlinale gelten Jurys, die ihre Preise im Namen externer,
vom Festival unabhängigen Organisationen und Institutionen vergeben, als
unabhängig. Die Kriterien der unabhängigen Jurys und somit die Wahl der
ausgezeichneten Filme sowie die Ausgestaltung der Verleihungen obliegen den
Preisstiftenden. Die Preisverleihungen sind für die Presse zugänglich.
38. Weshalb fand das Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ nur an drei Tagen
statt (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
und hat sich die BKM aktiv für eine längeren Zeitraum eingesetzt, den
sie als „wünschenswert“ bezeichnet hat (vgl. die Antwort zu Frage 28
auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn nein, warum nicht, und
wenn ja, wie?
Nach Auskunft der Berlinale stand Shai Hoffmann nur an den drei Tagen
während des Festivals zur Verfügung. Einem Wunsch nach zeitlicher Ausdehnung
des Angebots konnte demnach nicht entsprochen werden.
39. Zur Beratung welcher Kulturinstitutionen hat die BKM Shai Hoffmann
und Jouanna Hassoun bereits „zu Rate gezogen“ (vgl. die Antwort zu
Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln auflisten),
und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden?
Im Nachgang eines digitalen kulturpolitischen Austauschs im November 2023
hat die BKM, um diesen Austausch fortzusetzen und zu vertiefen, am 17.
Januar 2024 von 14 bis 17 Uhr zu einer Folgeveranstaltung mit ca. 120
Vertreterinnen und Vertretern der BKM-Einrichtungen, Projektpartnerinnen und
Projektpartnern und Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern in das
Haus der Kulturen der Welt eingeladen. Dort haben Shai Hoffmann und
Jouanna Hassoun von ihrer Arbeit berichtet. Shai Hoffmann erhielt für seinen
Vortrag ein Honorar in Höhe von 500 Euro netto. Jouanna Hassoun erhielt für
ihren Vortrag ein Honorar in Höhe von 500 Euro netto.
40. In welcher Höhe sind Mittel an den „Bund für Antidiskriminierungs- und
Bildungsarbeit e. V.“ (bdb e. V.) geflossen, und in welcher Höhe sind
Mittel an die „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ geflossen (vgl. die
Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln
für beide Vereine auflisten)?
Über vertragliche Einzelheiten besteht nach Aussage der Berlinale
Vertraulichkeit. Die „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ war der assoziierte Partner des
bdb e. V. für den Bereich Barriere-Reduktion. Es sind an sie keine zusätzlichen
Geldmittel durch die IFB geflossen.
43. War der Bundesregierung bekannt, dass auf der Internetseite des „bdb
e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet (vgl. die
Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nein.
44. War der BKM bekannt, dass auf der Internetseite der
„Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung
findet (vgl. die Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nein.
45. Welche personelle und fachliche Expertise hat der im Verhaltenskodex
als Ansprechpartner genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und
Bildungsarbeit e. V.“ im Bereich moderner Erscheinungsformen von
Antisemitismus, insbesondere in Kunst und Kultur, wenn er, laut Antwort zu
Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, „für alle
Diskriminierungsthemen engagiert“ wurde?
Nach Auskunft der Berlinale koordiniert der bdb e. V. als Vertreter im
Awarenessteam vor allem die erste Vermittlungsberatung. Für fachliche Expertise und
spezialisierte Beratung von Betroffenen von antisemitischer Gewalt und
Diskriminierung verweist der Verhaltenskodex auf den OFEK e. V. – Beratungs- und
Interventionsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung.
46. Wie schlüsseln sich die Ausgaben der Berlinale im Bereich
„Antisemitismusprävention“ konkret auf (vgl. die Antwort zu Frage 33 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte nach Personal-, Sach-, Verwaltungs- und
Veranstaltungskosten auflisten)
Die Antisemitismusprävention ist nach Auskunft der Berlinale wichtiger Teil
der Berlinale-Antidiskriminierungsarbeit und damit Gegenstand der Leistungen
der Berlinale-Leitung sowie, in organisatorischer Hinsicht, der D&I-
Koordinationsstelle. Die Honorar- und Durchführungskosten für Prozessbegleitung,
Moderation oder Vermittlungsarbeit im Festival 2024 entsprechen dem in der
Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10987
genannten Kostenrahmen. Weitere anteilige Sach-, Verwaltungs- und
Veranstaltungskosten sind aus der übrigen Festivalarbeit nicht einzeln separierbar.
47. Distanziert sich die Bundesregierung nicht nur von den auf der
Abschlussgala der Berlinale öffentlich verwendeten Begriffe „Apartheid“
und „ongoing genocide“ in Bezug auf Israel und hält diese „für falsch“,
sondern bewertet sie diese auch als Ausdruck für israelbezogenen
Antisemitismus (vgl. die Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
Die Bundesregierung hält diese Aussagen für israelfeindlich und für falsch.
Israel hat das Recht, sich zu verteidigen und für die Sicherheit seiner
Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass Antisemitismus und Rassismus „Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sind (vgl. die Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987), jedoch kategoriale Unterschiede in der
Herkunft und Ausprägung bestehen, sodass Antisemitismus nicht als
„Rassismus besonderer Ausprägung“ verstanden werden kann (wenn
nein, bitte wissenschaftlich begründen)?
Ja.
49. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Rassismus und
Antisemitismus auf unterschiedliche Weise zu bekämpfen, wenn ja, auf welche
Weise, und wenn nein, wieso nicht?
Bei Antisemitismus und Rassismus handelt es sich um unterschiedliche Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Im Kampf gegen Rassismus und
Antisemitismus gibt es Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede.
50. Welche „verschiedene[n] Definitionen“ verwendet die Berlinale, neben
der IHRA-Definition (IHRA = International Holocaust Remembrance
Alliance), um Antisemitismus zu erkennen (vgl. die Antwort zu Frage 36
auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Worüber „versucht sich“ die Berlinale „laufend weiter zu
informieren“ (vgl. die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
b) Wieso wurde die IHRA-Definition nicht in den Code of Conduct der
Berlinale eingearbeitet?
c) Welche Bemühungen hat die BKM unternommen, damit die
Berlinale die IHRA-Definition anwendet (vgl. auch Bundestagsdrucksache
19/10191 und www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/be
kaempfung-antisemitismus/ihra-definition/ihra-definition-nod
e.html)?
d) Wird die BKM zukünftige Mittelausreichungen an die Berlinale von
der Anwendung und Implementierung der IHRA-Definition
abhängig machen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 50 bis 50d werden gemeinsam beantwortet.
Die Berlinale verwendet nach eigener Auskunft die IHRA-Definition und
orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Definitionen und
Arbeitsdefinitionen. Die Arbeit der Berlinale erfolgt insbesondere auf dem normativen Boden
des Grundgesetzes. Der IFB-Verhaltenskodex Antidiskriminierung bezieht sich
dabei nicht auf einzelne Definitionen von Antisemitismus und von anderen
Formen der Diskriminierung.
Die neue Berlinale-Leitung möchte das Festival auf dem Boden der
gesetzlichen Grundlagen auch zukünftig als Ort für künstlerischen Ausdruck, Dialog
sowie internationale und interkulturelle Verständigung gestalten.
Diesbezüglichen Diskursen in der Öffentlichkeit, Politik und Presse begegnet die
Berlinale daher mit laufendem Interesse.
Die BKM unterstützt die geförderten Einrichtungen dabei, sich im Bereich
Antisemitismus fortzubilden (s. dazu die Antwort zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10987) und befürwortet die
Implementierung entsprechender Verhaltenscodices. Eine Verpflichtung, ausschließlich die
IHRA-Definition zu verwenden, gibt es nicht.
51. Wendet das Haus der Kulturen der Welt die IHRA-Arbeitsdefinition an,
um antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn
nein, warum nicht, und welche stattdessen?
Das Haus der Kulturen der Welt verwendet nach eigenen Angaben die zur
Verfügung stehenden Definitionen und Arbeitsdefinitionen.
52. Wenden die Berliner Festspiele die IHRA-Arbeitsdefinition an, um
antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn nein,
warum nicht, und welche stattdessen?
Die Berliner Festspiele nutzen nach eigenen Angaben die bestehenden
Arbeitsdefinitionen.
53. Wie ist der aktuelle (Ermittlungs-)Stand bei der von der Berlinale
gestellten Strafanzeige im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacking einer
ihrer Social-Media-Seiten (vgl. die Antwort zu den Fragen 37 und 38 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
54. Liegt der Bundesregierung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen
Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media-
Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor
(vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht
sie daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen?
55. Liegt der Berlinale-Leitung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen
Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media-
Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor
(vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht
sie daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen?
56. Wie kann es sein, dass laut Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987, der „Social-Media-Manager der von Panorama […] zu
dem Zeitpunkt [der Befragung der Verantwortlichen der Sektion
Panorama, Anm. der Fragestellerinnen und Fragesteller] nicht erreichbar“ war,
er jedoch den beiden Verantwortlichen „bekräftigen“ konnte, den Post
nicht erstellt oder gepostet zu haben, und wann, und auf welchem Weg
ist dies geschehen?
57. Hat die Berlinale-Leitung eidesstattliche Erklärungen der
verantwortlichen Mitarbeiter der Sektion Berlinale gefordert, um den
Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen bezüglich des Account-Hackings und des Postens
antisemitischer Inhalte, rechtssicher festzuhalten?
Die Fragen 53 bis 57 werden gemeinsam beantwortet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat zum Ermittlungsstand und zur
Einstellung des Verfahrens am 7. Juni 2024 folgende Mitteilung veröffentlicht, auf
die verwiesen wird: www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitt
eilungen/2024/pressemitteilung.1454423.php.
58. Wer ist für die Blockierung des ehemaligen Abgeordneten und
Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, durch den X-
Account der Berlinale verantwortlich (https://twitter.com/Volker_Beck/st
atus/1761861496978669634; vgl. die Antwort zu Frage 40 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die kurzzeitige Blockierung des Accounts ist nach Auskunft der Berlinale
voreilig erfolgt. Sie wurde nach weiterer dortiger Prüfung umgehend rückgängig
gemacht. Sowohl die vorherige als auch die neue Berlinale-Leitung bedauern
diesen Fehler.
a) Welche Gründe gab es für diese Blockierung?
Nach Auskunft der Berlinale keine.
b) Wer hat die Blockierung von Volker Becks X-Account wieder
aufgehoben, und aus welchen Gründen ist dies geschehen (https://twitte
r.com/Volker_Beck/status/1762136223668187364)?
Die Berlinale-Kommunikationsabteilung.
c) Nach welchen Kriterien hat das Social-Media-Team der Berlinale
Konten auf seinen Social-Media-Plattformen blockiert?
Auf Basis der von der Berlinale festgelegten Netiquette (www.berlinale.de/de/s
ocial-media-netiquette.html) werden nach Auskunft der Berlinale Konten in
schwerwiegenden Ausnahmefällen blockiert.
d) Welche Konten hat die Berlinale auf den von ihr betriebenen Social-
Media-Plattformen blockiert (bitte einzeln mit Datum und Grund der
Blockung [und ggf. der Aufhebung] für jeden Social-Media-Account
auflisten)?
Auf den folgenden drei Hauptkanälen wurden nach Auskunft der Berlinale
Blockierungen auf der Grundlage der von der Berlinale definierten Netiquette
vorgenommen:
• X: 31 Konten
• Facebook: 360 Konten
• Instagram: 150 Konten.
59. Für welche Social-Media-Accounts der Berlinale wurde standardmäßig
eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung genutzt (vgl. die Antwort zu
Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn sie nicht
genutzt wurde, warum nicht, und wenn ja, wer betätigt die Zweit-
Authentifizierung (bitte einzeln für jeden Account auflisten)?
Für die Hauptkanäle des Festivals gab es nach Auskunft der Berlinale bereits
eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Für die Accounts der Sektionen gab es
diese zum Zeitpunkt des letzten Festivals noch nicht. Dies wurde umgehend
geändert und nun zur verpflichtenden Praxis bei allen Kanälen. Die neue
Berlinale-Leitung hat die Notwendigkeit erkannt, in Vorbereitung auf das nächste
Festival die bisherige Kommunikationspraxis, alle Richtlinien und
Sicherheitsprotokolle für Social Media erneut zu überprüfen und ggf. zu verändern.
a) Bestand eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung für den Kanal der
Berlinale-Sektion Panorama, und wenn ja, wie ist es trotzdem zu einem
Hacking und zur Verbreitung antisemitischer Beiträge gekommen?
Zum Zeitpunkt des Hackings bestand nach Auskunft der Berlinale keine Zwei-
Faktoren-Authentifizierung des Panorama-Accounts. Für alles Weitere vgl.
www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/press
emitteilung.1454423.php.
b) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Posts und Storys auf den
Instagram-Kanälen der Berlinale?
c) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Beiträge, Kommentare und
Likes auf den übrigen Social-Media-Kanälen der Berlinale?
Die Fragen 59b und 59c werden gemeinsam beantwortet.
Auf Basis des Redaktionsplans, in dem Posts entworfen und bearbeitet werden,
werden nach Auskunft der Berlinale Posts zu Filmen, Screenings etc. durch die
Chefredaktion freigegeben. Posts zu politischen Themen werden zur
Abteilungsleitung bzw. Berlinale-Geschäftsführung eskaliert und dort einzeln
abgenommen.
Die neue Berlinale-Leitung überprüft nach Auskunft der Berlinale derzeit alle
Web- und Social-Media-Protokolle und setzt eine Reihe von Änderungen
durch, wie z. B. bereits die flächendeckende Einführung des Zwei-Faktoren-
Systems. Ein Großteil des Berlinale-Kommunikationsteams hat keine
durchgehenden Verträge, so dass Veränderungen für das Festival 2025 vorrangig im
Herbst 2024 umgesetzt werden. Die neue Berlinale-Leitung bestimmt jedoch
bereits jetzt (und erstmals) eine ganzjährige Direktorin für Kommunikation, die
alle Maßnahmen und Praktiken genau überwachen wird.
d) Gibt es interne Nutzungs- und Anwendungsrichtlinien für die
offiziellen Social-Media-Accounts der Berlinale, wenn ja, mit welchem
Inhalt, und wenn nein, weshalb nicht?
Nach Auskunft der Berlinale ist der interne Social-Media-Editorial-Guide
Grundlage aller Social-Media-Arbeit bei der Berlinale. Er behandelt alle
Aspekte von Grafik bis zu Inhalten und verweist auch auf die Netiquette und
die in der Antwort zu den Fragen 59b und 59c beschriebene Freigaberegelung.
Dieser Guide steht Mitarbeitenden im Intranet Verfügung und wird für alle mit
Social Media betrauten Kolleginnen und Kollegen regelmäßig geschult. Auch
dieser Guide wird im Rahmen der erwähnten Revision für das Festival 2025
angepasst.
e) Wie viele Mitarbeiter waren im Social-Media-Team der Berlinale tätig
(bitte für jeden Kanal und jedes Medium einzeln auflisten)?
Im Social-Media-Team waren nach Angaben der Berlinale drei Mitarbeitende
sowie eine Praktikantin für die Hauptkanäle der Berlinale-Dachmarke
(Instagram, FB, LinkedIn, X, YouTube) zuständig. Eine Aufteilung nach Kanälen
existiert nicht.
f) Welche Kosten sind durch die Betreuung der einzelnen Accounts
(Werbung, Personal etc.) entstanden (bitte einzeln auflisten)?
Für die Betreuung der Hauptkanäle der Berlinale-Dachmarke sind nach
Auskunft der Berlinale zusätzlich zu den Personalkosten für o. g. Mitarbeitende
noch reguläre Kosten für Social-Media-Werbeleistungen (1 600 Euro) sowie
für temporäre unterstützende Redaktionsleistungen durch die Social-Media-
Agentur entstanden. Über vertragliche Einzelheiten besteht Vertraulichkeit.
g) Welche Beiträge und Storys wurden auf den Instagram-Kanälen der
Berlinale im Zuge der diesjährigen Festivalausgabe geteilt (bitte für
jeden Kanal einzeln anhand der Instagram-Funktion „Deine
Aktivitäten“ für „Interaktionen“ („Gefällt mir“-Angaben und Kommentare),
„Entfernte und archivierte Inhalte“ („Vor Kurzem gelöscht“ sowie
„Archiviert“) und „Inhalte, die du geteilt hast“ (Beiträge, Reels,
Highlights) auflisten)?
Nach Angaben der Berlinale:
Inhalte, die du geteilt hast
• Beiträge: 64
• Reels: 35
• Highlights: 2 Highlights mit jeweils 32 und 81 Stories
Interaktionen
• Likes: 120 Posts
• Kommentare (fast alle unter eigenen Posts/Antworten): 63
Entfernte und archivierte Inhalte
• Vor kurzem gelöscht: 0
• Archiviert: 7 (alles Entwürfe für Beiträge und Reels, die später auch
veröffentlicht wurden).
h) Welche ungewöhnlichen Anmeldungen lassen sich mit welchem
Datum und Standort anhand des Instagram-Anmeldeverlaufs
rekonstruieren (bitte für jeden Account einzeln auflisten)?
Zum Tathergang vgl. www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemit
teilungen/2024/pressemitteilung.1454423.php.
i) Wie wird ein Like durch den offiziellen Instagram-Account der
Berlinale-Sektion Generation unter dem betreffenden antisemitischen Post
der Panorama-Sektion begründet?
Es war nach Angabe der Berlinale übliche Praxis, dass die Sektionen Posts vom
Festival und von den anderen Sektionen liken. Der Post wurde unbedacht und
ohne Rücksprache mit der Sektionsleitung markiert. Dies war ein
schwerwiegender Fehler; die „Like-Praxis“ wurde umgehend verschärft.
j) Hat die Berlinale Konsequenzen aus dem Liken antisemitischer Posts
durch die Social-Media-Teams anderer Sektionen gezogen, und wenn
ja, welche?
Wie erläutert, überprüft die neue Berlinale-Leitung nach eigener Auskunft alle
Web- und Social-Media-Protokolle und setzt eine Reihe von Änderungen
durch. Bereits jetzt sind die Sektionen verpflichtet, dass alle Aktivitäten auf
Social Media von mindestens zwei Personen (eine davon ist mindestens die
Sektionsleitung) freigegeben werden müssen.
60. Welche „nicht offensichtlichen“ antisemitischen Vorfälle (vgl. die
Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) sind der
Berlinale-Leitung und der BKM bekannt, handelt es sich bei den mehrfach
getätigten Israel delegitimierenden, dämonisierenden und doppelte Standards
anlegenden Äußerungen während der Berlinale, nicht um israelbezogene
antisemitische Vorfälle?
Auf die der neuen Berlinale-Leitung bekannten Vorfälle ist nach Auskunft der
Berlinale in der Antwort zu Frage 42 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987 Bezug genommen worden.
61. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „collective
statement“ und den darin enthaltenen Forderungen („end the
occupation“, „we support Strike Germany“), dass im Rahmen einer
Veranstaltung der Reihe „Common Tongues“ verlesen wurde (Antwort zu
Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; https://twitter.com/nongal
lei/status/1760228389628072248)?
Das in der Frage erwähnte „collective statement“ ist der Bundesregierung nicht
bekannt und unter dem angeführten Link nicht abrufbar.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, jede einzelne Äußerung zu
bewerten, die es aus Anlass der jüngsten Berlinale von Künstlerinnen und
Künstlern oder anderen Akteurinnen und Akteuren gegeben hat.
62. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement
from Berlinale Talents alumni“ (https://docs.google.com/forms/d/e/1FAI
pQLSdCvUMI3PeAp_Kkjeyg1Sz8iDc63kXe_GZIrpZ6rDADbXJd5g/vi
ewform?pli=1)?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, dass u. a.
von 34 diesjährigen Mitwirkenden der Berlinale-Sektion Panorama
unterschrieben wurde?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel
erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso
nicht?
Die Fragen 62 bis 62b werden gemeinsam beantwortet.
Das unabhängig lancierte Statement einer in keiner Weise repräsentativen
Gruppe von „Berlinale Talents alumni“ wurde seitens der BKM und der
Berlinale-Leitung nicht unterstützt und wird in seiner Aussage abgelehnt. Nach
Auskunft der Berlinale wurde den unterzeichnenden Mitarbeitenden einzelner
Abteilungen dies auch im persönlichen Gespräch mitgeteilt. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 61 verwiesen.
63. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement
from Berlinale workers – adding our voices“ (https://docs.google.com/fo
rms/d/e/1FAIpQLSc1boJlSYx8WaMbErnc3hGgbrotLTULmaEapYpcu5
bVMsK5Kw/viewform?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAabwGh70-
4n5KvZwHKvxt5JXH0dDkHribC9kNAQwmYFbiQPXdiaoq9lkEz0_ae
m_AXpTniq0uaYKgBJoOZVmPHttXbZ8EqfifbcRsJ6gMs5J7qU8Cg5q
17ITyzKitlhJ3RfBG3GGB134CxmGo4vWDZiZ)?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und
welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern
geführt (bitte detailliert auflisten)?
Die Fragen 63 und 63a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Berlinale wurde das unabhängig lancierte Statement einer in
keiner Weise repräsentativen Gruppe von „Berlinale workers“ seitens der
Berlinale-Leitung nicht unterstützt und in seiner Aussage abgelehnt. Den
unterzeichnenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzelner Abteilungen wurde
dies auch im persönlichen Gespräch mitgeteilt.
Nach Auskunft der Berlinale wird die neue Berlinale-Leitung mit dem Ziel, der
gemeinsamen Verantwortung für den Ruf der Berlinale besser gerecht zu
werden, im Vorfeld des nächsten Festivals den engeren Austausch mit allen
Mitarbeitenden suchen und sie dabei auch genauer über ihr Rollenverständnis
informieren und schulen. Die Bundesregierung begrüßt dieses geplante Vorgehen.
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition die in dem Statement einseitig gegen Israel erhobenen
Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
Auf die Antwort zu Frage 61 wird verwiesen.
64. Welche Konsequenzen zieht die Berlinale-Leitung aus dem Inhalt des
Offenen Briefes „A letter from filmmakers participating in the 74th
Berlinale“ (https://docs.google.com/forms/d/1f0C29mBDUNd-kvFJyZP5hB
f4lqdDTcrFy_A6PSXuqCE/viewform?edit_requested=true&fbclid=PAZ
Xh0bgNhZW0CMTEAAaZQvlBkvBuFbGLnS2QUzsC19wWgByRvjd5
IOBEih5kRdBYKLjLLCRLUO1U_aem_AXpd01xDz8adB2G8l97LSE
Y-bnb37wsDLryPnos8KSOyKj6lsUmsKnfMm6XbfhyjgofBl4RuENIZA
452rUUq0wSi) sowie zum Inhalt des auf dem dazugehörigen Instagram-
Account geteilten Beitrags (www.instagram.com/p/C3sHkL8ODSV/?igs
h=MTh5dTdubXB0N3RuZg%3D%3D&img_index=2) und den darin
erhobenen Forderungen und Anschuldigungen gegen Israel und
Deutschland, und hat sie Gespräche mit den Unterzeichnern geführt?
Nach Auskunft der Berlinale wurde das unabhängig lancierte Statement einer in
keiner Weise repräsentativen Gruppe von „filmmakers participating in the
74th Berlinale“ seitens der Berlinale-Leitung nicht unterstützt. Es wurde kein
Gespräch mit den Unterzeichnenden gesucht.
65. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Statement des
„Palestine Film Institute“ in Bezug auf die Berlinale (www.palestinefilmi
nstitute.org/en/berlinale-2024) und den darin enthaltenen Forderungen
und Anschuldigungen gegen Israel und Deutschland?
a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und
welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern
geführt (bitte detailliert auflisten)?
b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel
erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso
nicht?
Die Fragen 65 bis 65b werden gemeinsam beantwortet.
Das unabhängig lancierte Statement wurde seitens der Bundesregierung und
der Berlinale-Leitung nicht unterstützt. Nach Auskunft der Berlinale wurde
kein Gespräch mit den Unterzeichnenden gesucht. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 61 verwiesen.
c) Hat es in den vergangenen fünf Jahren mittel- oder unmittelbaren
Kontakt und Zusammenarbeit zwischen bundesgeförderten Einrichtungen
und dem „Palestine Film Institute“ gegeben, und wurden Finanzmittel
an das „Palestine Film Institute“ ausgereicht (wenn ja, bitte detailliert
ausführen)?
Es hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
keine Zusammenarbeit zwischen bundesgeförderten Einrichtungen und dem
„Palestine Film Institute“ gegeben. Es wurden auch keine Finanzmittel an das
„Palestine Film Institute“ ausgereicht.
66. Wie erklärt sich die BKM, dass trotz Zugangskontrollen zum European
Film Market, großflächige Transparente und Banner sowie erhebliche
Mengen an Flyern ins Gebäude gelangen konnten (vgl. die Antwort zu
Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Der BKM liegen keine Informationen darüber vor, wie die Banner und
Transparente trotz Zugangskontrollen ins Gebäude gelangen konnten.
a) Wieso heißt es in der Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache
20/10987, dass beim European Film Market (EFM) „nach Auskunft
der Berlinale“ lediglich ein Waffenstillstand für den Gaza-Streifen
gefordert wurde, wenn zahlreiche Videos vorliegen, die Israel einen
Genozid vorwerfen und Deutschland der Mittäterschaft beschuldigen
(vgl. z. B. www.instagram.com/reel/C4OxjFzI6H5/?igsh=MW0zbWp
wcGowNTAz)?
Dies ist nach Auskunft der Berlinale die Einschätzung der vorherigen
Berlinale-Leitung. Wegen des Protestes im Martin-Gropius-Bau wurde Strafanzeige
erstattet.
b) Wie lange lief die Protestaktion auf den Eingangsstufen des Martin-
Gropius-Baus (www.instagram.com/reel/C3glYdIowhK/?igsh=MWd1
NW5qaGN3c2t0Mg%3D%3D)?
Der Protest fand nach Angaben der Berlinale auf den Stufen des Martin-
Gropius-Baus statt, die Protestierenden befanden sich nicht im Gebäude. Der Protest
wurde von der Polizei aufgelöst. Genauere Angaben liegen der BKM nicht vor.
c) Wurden im Zuge der Protestaktionen Strafanzeigen gestellt, wenn ja,
mit welchem Ausgang, und wenn nein, wieso nicht?
Wegen des Protestes im Martin-Gropius-Bau wurde nach Auskunft der
Berlinale Strafanzeige erstattet. Die Polizei hat die Ermittlungen eingestellt, da keine
strafbaren Handlungen erkannt wurden.
d) Welche Konsequenzen wurden oder werden nach Kenntnis der BKM
aufseiten der Berlinale gezogen, um in Zukunft Störaktionen durch
akkreditierte Teilnehmer des EFM zu verhindern (wenn keine gezogen
werden, bitte begründen)?
Die Berlinale hat die Störaktion im Martin-Gropius-Bau nach eigenen Angaben
schnellstmöglich aufgelöst. Das Sicherheitskonzept habe gegriffen. Auch
künftig würden Protestaktionen zügig aufgelöst und, sofern erforderlich,
mutmaßliche Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Die neue Berlinale-Leitung
evaluiert derzeit weiterhin alle Ereignisse aus dem Jahr 2024 im Hinblick auf die
Regelungen für zukünftige Veranstaltungen.
67. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rede von
Emilia Beatriz (www.instagram.com/reel/C3px-4_MwQC/?igsh=MWQ4
bW o5ejJ0N2J3Zw==), die sie im Rahmen einer Filmaufführung ihres
Films „Barrunto“ hielt (vgl. die Antwort zu Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA-
Arbeitsdefinition, die in der Rede einseitig gegen Israel erhobenen
Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als
israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht?
b) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte
Solidarisierung mit „Strike Germany“?
c) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte
Solidarisierung mit dem Inhalt der in den Fragen 65 bis 68
thematisierten Statements?
Die Fragen 67 bis 67c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 61 verwiesen.
d) Waren die Äußerungen der Filmschaffenden von der „Positionality“
der Berlinale gedeckt, und wenn nein, wieso wurde nicht eingegriffen?
Die vorherige Berlinale-Leitung hat sich nach Auskunft der Berlinale zu
diesem Vorfall wie folgt positioniert und damit ihre Handlungen begründet: „Die
Äußerungen der Filmschaffenden wurden von der Positionality der Berlinale
gedeckt. Emilia Beatriz spricht sich in ihrer Einführung zum Screening ihres
Films ‚Barrunto‘ gegen Rassismus und Antisemitismus, sowie für einen
Waffenstillstand im Krieg zwischen Israel und der Hamas aus. Darüber hinaus gibt
sie ihrem Verständnis für die drei Künstlerinnen und Künstler Ausdruck, die
ihre Arbeiten aus dem Programm von Forum Expanded zurückgezogen hatten
und verweist auf einen offenen Brief an die Leitung der Berlinale, den sie mit
initiiert hatte. Diese Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
68. Welche Strategien und Initiativen zur Prävention von Extremismus und
Antisemitismus hat die Beauftragte für Antisemitismus- und
Extremismusprävention der BKM seit Beginn ihrer Tätigkeit entwickelt und
ausgebaut (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und detailliert ausführen)?
69. Welche Kontakte zu welchen „Verbänden, Institutionen etc.“ hat die
Beauftragte für Antisemitismus- und Extremismusprävention der BKM seit
Beginn ihrer Tätigkeit ausgebaut und „gepflegt“ (vgl. die Antwort zu den
Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und
detailliert ausführen)?
70. Welche Projekte und Aufgaben hat die Beauftragte für Antisemitismus-
und Extremismusprävention der BKM nach dem 7. Oktober 2023
verantwortet (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die Fragen 68 bis 70 werden gemeinsam beantwortet.
Die BKM handelt als Behörde. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten
die Behördenleitung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Die BKM pflegt
Kontakte zu zahlreichen Verbänden und Initiativen und hat neben anderen
Aktivitäten eine Gesprächsreihe mit jüdischen und israelischen Kulturschaffenden
sowie Vertreterinnen und Vertretern jüdischer Gemeinden in mehreren deutschen
Städten initiiert und organisiert. Staatsministerin Claudia Roth hat nach dem
Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 mehrfach zu Treffen mit von der BKM
geförderten Kunst-, Kultur- und Gedenkeinrichtungen eingeladen, um über die
Auswirkungen der jüngsten Eskalation des Nahostkonflikts auf die Arbeit der
Einrichtungen zu beraten. Ziel ist es unter anderem, die antisemitismuskritische
Sensibilisierung zu stärken, Sicherheitskonzepte vorzustellen und über die
aktuelle Situation in Israel zu informieren. Das nächste Treffen dieser Art ist
für September geplant. Viele Einrichtungen haben mittlerweile Codes of
Conduct u. a. zur Antisemitismusprävention erarbeitet oder tun dies aktuell und
werden dabei von der BKM unterstützt. Die BKM hat zudem ein
Leistungsangebot erarbeitet für antisemitismuskritische Schulungen und
Sensibilisierungsprogramme für den Kulturbereich, das den Zuwendungsempfängern zur
Verfügung gestellt wird. Zugleich stärkt die BKM die deutsch-israelischen
Beziehungen in der historischen Bildungsarbeit, indem sie Yad Vashem bei einer
Machbarkeitsstudie für ein Bildungszentrum in Deutschland unterstützt. Im
Zusammenhang mit dem Eurovision Song Contest hat sich der israelische
Staatspräsident Jitzchak Herzog persönlich bei Staatsministerin Claudia Roth für ihre
Unterstützung bedankt.
71. Mit welchen Maßnahmen, Programmen oder Veranstaltungen
„bekämpft“ die Bundesregierung „jede Form von Antizionismus“ (vgl. die
Antwort zu Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die Bundesregierung bekämpft jede Form von Antisemitismus. Dazu gehört
auch israelbezogener Antisemitismus. Beispielhaft steht dafür das
Betätigungsverbot der Terrororganisation Hamas und des internationalen Netzwerks
„Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland. Die
Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, auch agierend unter den Bezeichnungen
„HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und
„Hirak e. V.“, verbreitete israel- und judenfeindliche Propaganda und wurde
verboten und aufgelöst. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung mit
institutioneller Förderung Organisationen wie die Recherche- und
Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die israelbezogenen Antisemitismus dezidiert
benennt und bekämpft. Auch bei zahlreichen anderen von der Bundesregierung
geförderten Institutionen und Initiativen, wie beispielsweise dem Zentralrat der
Juden in Deutschland, der WerteInitiative e. V. oder ELNET umfasst die
Bekämpfung des israelbezogenen Antisemitismus einen wichtigen Teil ihrer
Arbeit.
72. Weshalb hat für die BKM „Die Bewertung des Ablaufs der Berlinale bis
vor dem Abend der Bärenverleihung […] weiter Bestand“ (vgl. die
Antwort zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), insbesondere im
Hinblick auf die Berlinale als „Ort für Dialog, unterschiedliche
Perspektiven, Vielfalt und Demokratie“, vor dem Hintergrund der
israelfeindlichen und antisemitischen Vorfälle und dem aus Sicht der
Bundesregierung zu kurz angesetzten Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ (vgl. die
Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Das Festival wurde insgesamt erfolgreich organisiert und durchgeführt. Die
dafür erbrachten Leistungen der einzelnen Teams sowie der Festivalleitung sind,
unabhängig von der Bärenverleihung, grundsätzlich anzuerkennen.
73. Wer gehörte außer Tricia Tuttle „dem Feld der möglichen Intendantinnen
und Intendanten der Berlinale“ an (vgl. die Antwort zu Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Den Kandidatinnen und Kandidaten wurde im Rahmen des Auswahlverfahrens
Vertraulichkeit zugesichert.
74. Welcher Vertreter der Bundesregierung hat an dem Screening des Films
„Youth“ teilgenommen (vgl. die Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Ein Mitarbeiter der BKM.
a) Wieso haben sich weder die Leiterin der Berlinale noch der Vertreter
der Bundesregierung im Rahmen der Filmvorführung bzw. der
anschließenden Veranstaltung zu Wort gemeldet?
Nach Auskunft der Berlinale war die Berlinale vorab mit der Organisatorin der
Filmvorführung im Austausch. Es war keine öffentliche Wortmeldung seitens
der Berlinale vorgesehen.
Seitens der BKM war ebenfalls keine Wortmeldung vorgesehen. Sharon On
und das Kino Krokodil waren über die Anwesenheiten informiert.
b) Aus welchen Gründen hat die „Festivalleitung darauf verzichtet“, auf
das Schicksal von David Cunio aufmerksam zu machen (vgl. die
Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf Bundestagsdrucksache 20/10987),
obwohl es nicht unüblich ist, im Rahmen der Berlinale auf
Einzelschicksale hinzuweisen?
Nach Auskunft der Berlinale bedauern es die vorherige und neue Berlinale-
Leitung, nicht auf das Einzelschicksal von David Cunio aufmerksam gemacht zu
haben. Die Berlinale hat u. a. bei der Preisverleihung auf das Schicksal aller
Geiseln hingewiesen und deren Freilassung gefordert.
75. Wie steht die Bundesregierung zu den von Carlo Chatrian und Mark
Peranson in ihren Funktionen als Künstlerischer Leiter bzw.
Programmchef der Berlinale (siehe Unterschriften) in einem öffentlichen Statement
am 1. März 2024 verbreiteten Äußerungen, wonach es möglich sein
müsse, dass „jeder“ Film gezeigt werden können, auch solche, die
antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtend sind und wonach „jeder“ Gast
willkommen sein müsse, auch wenn er antisemitische, rassistische oder
menschenverachtende Positionen vertrete (https://x.com/CarloChatrian/st
atus/1763566000560025822?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etwe
etembed%7Ctwterm%5E1763566000560025822%7Ctwgr%5E5f9ba748
51de2e21962862a5ead7636d790fdf56%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https
%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fkultur%2Fkino%2Fisraelkritik-bei-be
rlinale-carlo-chatrian-stellt-sich-vor-filmschaffende-und-
jurymitgliedera-9b011d7b-dd5f-4d61-a865-58795e996096; vgl. die Antwort zu
Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Die Berlinale soll einen Raum für künstlerischen Ausdruck sowie friedlichen
Dialog ermöglichen, solange im Rahmen von Begegnungen, Austauschen
sowie Dialogen der gesetzlich von der Meinungsfreiheit gedeckte Rahmen
eingehalten wird. Im Übrigen wird die Position der Berlinale in der Antwort zu
Frage 75a geteilt.
a) Gibt es eine Position der aktuellen Berlinale-Leitung zu dem Inhalt
des Statements?
Nach Auskunft der Berlinale wurde das Statement nach Ende des Festivals
unabhängig und ohne Ankündigung oder Abstimmung mit der Berlinale auf dem
Privat-Account von Carlo Chatrian veröffentlicht und gibt damit ausschließlich
die persönliche Meinung der unterzeichnenden Personen wider.
b) Hat die Berlinale-Leitung Kenntnis von dem Grund der Absage von
Carlo Chatrian zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für
Kultur und Medien am 10. April 2024?
Carlo Chatrian war zum Zeitpunkt der Sitzung bereits nach Italien abgereist
und hatte dort nach eigenen Angaben Verpflichtungen.
c) Wie lange lief bzw. läuft der Vertrag von Mark Peranson?
Mark Peranson war vom 1. Juli 2019 bis zum 31. März 2024 als
Programmleiter beschäftigt.
76. Welche konkreten Schritte, abgesehen von einer tagesaktuellen Reaktion
auf die Vorgänge der Preisverleihung und die antisemitischen Postings,
gab es seitens der Festivalleitung bislang, um die israelfeindlichen und
antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale aufzuarbeiten (vgl. die
Antwort zu Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)?
Nach Auskunft der Berlinale will die neue Berlinale-Leitung auf dem Boden
der gesetzlichen Grundlagen das Festival auch in Zukunft als Ort des freien
künstlerischen Ausdrucks, des Dialogs und der internationalen und
interkulturellen Verständigung erhalten und weiter ausbauen.
Nach Auskunft der Berlinale-Leitung soll der Einsatz gegen Diskriminierung,
Rassismus und Antisemitismus Verpflichtung und Aufgabe aller
Mitarbeitenden, des Publikums, der Künstlerinnen und Künstler und auch der beteiligten
Öffentlichkeit in Presse, Politik und Gesellschaft bleiben. Die neue Berlinale-
Leitung unterstützt dies derzeit aktiv mit einer personell verstärkten inneren
Führungsstruktur, verbesserten Kommunikationswegen innerhalb des Hauses
und zu externen Stellen sowie einer weiteren Diversifizierung des Teams und
der Berater.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10987 verwiesen.
77. Zwischen welchen Stakeholdern und Organisationseinheiten gab es einen
„mangelhaften Informationsaustausch“ im Zuge der Berlinale (vgl. die
Antwort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzelne
Fälle auflisten)?
a) Welche Absprachen wurden durch wen wann nicht eingehalten?
Die Fragen 77 und 77a werden gemeinsam beantwortet.
Das Zitat ist falsch. Der Aufsichtsrat hat die Berlinale in der Sondersitzung am
11. März 2024 dazu aufgefordert, die Kommunikation zu verbessern. Dies
betrifft die Kommunikation mit der BKM, dem ZDF und den Moderatorinnen und
Moderatoren. Wörtlich heißt es in der Antwort zu Frage 62 und im Beschluss:
„Der Aufsichtsrat bedauert die Vorkommnisse während der Bären-
Preisverleihung am 24. Februar 2024 und nimmt den Bericht der Berlinale-Leitung zur
Kenntnis. Der Aufsichtsrat bittet die Berlinale, für die Zukunft sicherzustellen,
dass ein reibungsloser Informationsaustausch zwischen allen Stakeholdern und
Organisationseinheiten des Festivals sichergestellt ist und Absprachen
eingehalten werden.“
b) Wann wird dem Aufsichtsrat ein Abschlussbericht über die
unautorisierten Social-Media-Posts vorgelegt, und wenn dies bereits erfolgt ist,
welchen Inhalt hat er?
Der Aufsichtsrat wird im nächsten Quartalsbericht der Geschäftsführung der
KBB GmbH über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens informiert.
Hinsichtlich des Inhalts wird auf die Antwort zu den Fragen 53 bis 57 verwiesen.
c) Welche Maßnahmen haben „die anderen Geschäftsbereiche der KBB“
seit dem Aufsichtsratsbeschluss vom 11. März 2024 ergriffen, „um
eine unauthorisierte Nutzung der Social-Media-Kommunikation der
Gesellschaft für die Zukunft auszuschließen“?
In allen Geschäftsbereichen der KBB GmbH wurde – soweit noch nicht
vorhanden – eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung eingeführt.
d) Wann wird der Aufsichtsrat seinen Code of Conduct veröffentlichen?
Der Aufsichtsrat der KBB GmbH wendet den Public Corporate Governance
Kodex des Bundes an. Darüber hinaus gibt es keinen Bedarf für einen eigenen
Code of Conduct des Aufsichtsrates.
e) Welche „Überlegungen“ hat Tricia Tuttle dem Aufsichtsrat konkret
präsentiert, und welche der Maßnahmen wurden bereits auf den Weg
gebracht?
85. Welche Ausgestaltung hat die von Tricia Tuttle angekündigte „neue
Leitungsstruktur“ der Berlinale, und wann wird diese umgesetzt (vgl.
Minute 27:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultu
r-vorfaelle-berlinale-995316)?
Die Fragen 77e und 85 werden gemeinsam beantwortet.
Tricia Tuttle hat dem Aufsichtsrat eine neue Organisationsstruktur der Berlinale
präsentiert. Dabei wurden im ersten Schritt insgesamt sechs neue Positionen
geschaffen, die die Abläufe und Kommunikation innerhalb der Berlinale
verbessern sollen. Tricia Tuttle hat das neue Team am 19. Juni 2024 öffentlich
vorgestellt: www.berlinale.de/de/2025/news-pressemitteilungen/256642.html#:~:te
xt=Berlinale%2DIntendantin%20Tricia%20Tuttle%20hat,ihre%20Positionen%
20im%20Juli%20antreten.
78. Wie stellt die Bundesregierung resultierend aus ihrer Bekräftigung, jede
Form von Antisemitismus strikt abzulehnen (vgl. die Antwort zu
Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), sicher, dass es keine
Bundesfördermittel für Projekte, Veranstaltungen oder Institutionen
geben darf, an denen Personen mitwirken, die Israelhass und
Antisemitismus verbreiten?
Die Förderung der Bundesregierung bewegt sich im grundgesetzlichen
Rahmen, nach dem in Artikel 1 Absatz 1 die Menschenwürde zu achten ist.
Diskriminierungen werden, unter Wahrung der Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3
GG, anhand der Merkmale des Artikels 3 Absatz 3 GG abgelehnt. Das
Haushaltsgesetz 2024 stellt klar, dass Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung
terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden dürfen und nicht an Empfänger
gewährt werden dürfen, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische
Vereinigungen unterstützen.
79. Wie, und durch wen wurde das Sicherheitskonzept der Berlinale im
Nachgang „überprüft und verbessert“ (vgl. Minute 8:12, www.bundesta
g.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-99
5316), und trifft es zu, dass die Untersuchungsergebnisse nicht
veröffentlicht werden?
Das Sicherheitskonzept wurde im Vorfeld der diesjährigen Berlinale zwischen
der Berlinale und der BKM besprochen. Im Nachgang wird aufgrund des
Wechsels der Leitung der Berlinale das Sicherheitskonzept nun zunächst durch
die neue Berlinale-Leitung evaluiert und im Anschluss auf dieser Grundlage
fortentwickelt.
80. Wie oft hat die Berlinale-Leitung die BKM seit Abschluss der Berlinale
über die laufende Aufarbeitung informiert (vgl. Minute 8:30, www.bund
estag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-
995316)?
Die BKM und die Berlinale-Leitung stehen in ständigem Austausch.
Gegenstand dieser Gespräche sind auch die Schritte im Rahmen der Aufarbeitung der
74. Berlinale, wie etwa der Verfahrensstand in Sachen Social-Media-Postings.
81. Teilt die BKM die Ansichten von Mariette Rissenbeek über die
Presseberichterstattung im Nachgang der Berlinale-Preisverleihung, die
„erschütternd“ und „schwer nachvollziehbar“ gewesen sei, weil die Berlinale-
Leitung den Abend nicht als „antiisraelisch“ wahrgenommen habe (vgl.
Minute 16:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-
pakultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
Mariette Rissenbeek steht es frei, Presseberichte zu kommentieren. Die BKM
sieht keine Veranlassung, diese Kommentare zu bewerten.
82. Ist es nach Kenntnis der BKM und der Berlinale-Leitung zu
antiisraelischen Äußerungen im Rahmen der Podiumsdiskussion „FILMMAKING
AS A TOOL FOR DIALOGUE IN TIMES OF CRISES“ gekommen
(vgl. Minute 19:20, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw1
5-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
Nach Auskunft der Berlinale waren nach bisherigem Erkenntnisstand alle
Äußerungen, sowohl von Panelgästen als auch vom Publikum, von der freien
Meinungsäußerung gedeckt.
a) Liegt ein Mitschnitt der Diskussion vor?
Nach Kenntnis der Berlinale liegt kein Mitschnitt der Diskussion vor.
b) Wer hat den Moderator des Panels, Hanno Hauenstein, ausgewählt,
und nach welchen Kriterien?
Nach Angaben der Berlinale hat die vorherige Geschäftsführung Hanno
Hauenstein wegen seiner Nahost-Expertise ausgewählt.
c) Welche Aufwandsentschädigung hat der Moderator Hanno Hauenstein
für seine Mitwirkung an der Berlinale erhalten?
Nach Auskunft der Berlinale hat Hanno Hauenstein eine Vergütung erhalten.
Über vertragliche Einzelheiten besteht Vertraulichkeit.
d) Waren der Bundesregierung sowie der Berlinale-Leitung bekannt, dass
sich Hanno Hauenstein, insbesondere in den sozialen Medien, teils
sehr einseitig antiisraelisch positioniert (vgl. https://x.com/hahauens
tein)?
Nach Auskunft der Berlinale fungierte Hanno Hauenstein im Rahmen der
Veranstaltung nur als Gesprächsleitung und hat in diesem Kontext nicht mit
eigener Meinung auf die Gäste oder das Publikum eingewirkt.
83. Im Gegensatz zu den Antworten zu den Fragen 5, 17 und 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/10987, wonach den Mitarbeitern der Berlinale
Workshops „angeboten“ wurden, spricht Mariette Rissenbeek im Ausschuss
für Kultur und Medien davon, dass die Teilnahme verpflichtend gewesen
sei (vgl. Minute 20:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/k
w15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316), welche Aussage ist
zutreffend, und wenn eine Teilnahmepflicht bestand, haben alle Moderatoren
und Mitarbeiter die für sie vorgesehenen Workshops besucht?
Moderatorinnen und Moderatoren stehen nach Auskunft der Berlinale in einem
freiberuflichen Arbeitsverhältnis mit der Berlinale. Die Teilnahme am
Workshop wurde daher allen Moderierenden im Zuge der Beauftragung angeboten
und nahegelegt; ein Großteil hat diese auch wahrgenommen.
84. Teilt die BKM die Befürchtung von Mariette Rissenbeek, dass in
Deutschland zukünftig „Zensur“ ausgeübt werden könnte (vgl.
Minute 22:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultu
r-vorfaelle-berlinale-995316)?
Nein.
86. Aus welcher konkreten vertraglichen Formulierung leitet die BKM die
Aussage „Die Verantwortung für die Abschlussgala trägt die Berlinale
als Veranstalterin. Das ZDF produziert die Bühnenveranstaltung der
Eröffnung, der Verleihung des Goldenen Ehrenbären und der finalen
Preisverleihung. Die Moderatorin und der Moderator der Veranstaltungen
wurden dabei vom ZDF ausgewählt und sind journalistisch unabhängig.“
ab (vgl. die Antwort zu den Fragen 25 und 26 auf Bundestagsdrucksache
20/10987)?
b) Lag die Gesamtverantwortung für die Abschlussgala bei der
Berlinale oder bei 3sat (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/berlinale-antisemit
ismus-eklat-claudia-roth-1.6538816?reduced=true), und wenn sie bei
der Berlinale lag, wieso hat sie ihre eigene „Positionality“ nicht
durchgesetzt?
Die Fragen 86 und 86b werden gemeinsam beantwortet.
Die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung liegt bei der Berlinale. Die
Berlinale-Leitung hat nach eigenen Angaben im Vorfeld mit der Moderation
und dem ZDF die inhaltlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf den
Nahostkonflikt besprochen und dabei die Berlinale-„Positionality“ erläutert. Des
Weiteren hat die vorherige Berlinale-Leitung in ihrer Rede zu Beginn der
Preisverleihung die Berlinale-Haltung auch erneut öffentlich kommuniziert.
a) Wer trägt die Verantwortung dafür, dass den antiisraelischen
Äußerungen während der Abschlussgala nicht widersprochen wurde (www.berl
iner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/antisemitismus-bei-der-berlinale-i
m-kulturausschuss-des-bundestags-ist-jetzt-das-zdf-schuld-li.220
4663)?
Die vorherige Berlinale-Leitung hat nach Auskunft der Berlinale in ihrer Rede
zu Beginn der Preisverleihung die Berlinale-Haltung erneut und klar
kommuniziert, insbesondere betraf dies die Verurteilung des Überfalls durch die
Terrorgruppe Hamas sowie die Forderung der Freilassung aller israelischen Geiseln.
Die anschließenden Äußerungen der Gewinner und Juroren waren einseitig,
jedoch nach bisherigem Erkenntnisstand von der freien Meinungsäußerung
gedeckt. Die neue Berlinale-Leitung evaluiert derzeit das Konzept der Gala, um
in Zukunft mögliche Ereignisse im Ablauf besser antizipieren zu können.
c) Wer war für die Auswahl der Moderation für die Eröffnungs- und
Abschlussgala verantwortlich?
Das ZDF und die Berlinale haben nach Auskunft der Berlinale gemeinsam die
Moderation bestimmt.
d) Welche Gespräche fanden zwischen der Berlinale und ZDF/3sat im
Nachgang an die Berlinale statt (bitte einzeln auflisten)?
Nach Auskunft der Berlinale haben die Berlinale-Abteilung Sponsoring, die
Berlinale-Leitung und ZDF/3sat im Anschluss an das Festival
Auswertungsgespräche geführt. Die neue Berlinale-Leitung führt Gespräche mit ZDF/3sat über
eine Fortsetzung der Partnerschaft; die Verhandlungen sind noch nicht
abgeschlossen.
e) Stand die Moderatorin mit der Berlinale oder ZDF/3sat in
vertraglicher Abhängigkeit?
Der Vertrag mit der Moderatorin wurde nach Auskunft der Berlinale zwischen
ZDF/3sat und der Moderation abgeschlossen.
f) Wer trug die inhaltliche Verantwortung für die Abschlussgala der
Berlinale (www.juedische-allgemeine.de/kultur/ist-etwa-das-zdf-an-alle
m-schuld/)?
Der Berlinale obliegt nach eigener Auskunft als Veranstalterin die
Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der Events. Das ZDF übernimmt in enger
Abstimmung mit der Berlinale die redaktionelle Ausarbeitung und Betreuung
der Veranstaltung, dies betrifft insbesondere die Erstellung der Abläufe und
Drehbücher.
g) Wer hätte der Moderatorin die Anweisung zum Eingreifen geben
können, und wer trägt die Verantwortung dafür, dass dies nicht geschehen
ist (www.instagram.com/p/C5sclFvMDRd/?igsh=MTc1cDQ3ZGZod
HU0MQ==)?
Nach Auskunft der Berlinale liegt die Gesamtverantwortung für die
Veranstaltung bei der Berlinale. Die neue Berlinale-Leitung evaluiert derzeit das
Konzept der Gala, um in Zukunft mögliche Ereignisse im Ablauf besser
antizipieren zu können.
h) Ist es nach der Berlinale zu Gesprächen zwischen der BKM bzw.
Berlinale und der Moderatorin Hadnet Tesfai gekommen, wenn ja, wann,
und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht?
Nach Auskunft der Berlinale erfolgte die Kommunikation im Nachgang des
Festivals über ZDF/3sat, die die Moderation auch beauftragt haben. Die neue
Berlinale-Leitung tritt mit Hadnet Tesfai gerne jederzeit in Dialog.
87. Wann hat die BKM die IHRA-Arbeitsdefinition gegen Antisemitismus
als „schwierig“ bezeichnet, wie es Tricia Tuttle im Ausschuss für Kultur
und Medien erklärte („Was die Definition des Antisemitismus angeht,
kann ich nur das wiederholen, was Frau Roth sagt, nämlich, dass die
Definition schwierig ist.“, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/202
4/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316)?
a) Was meint die BKM, wenn sie die IHRA-Arbeitsdefinition als
„schwierig“ bezeichnet?
Die Fragen 87 und 87a werden gemeinsam beantwortet:
Die BKM verweist auf das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Kultur
und Medien am 10. April 2024, laut dem sich Staatsministerin Claudia Roth
wie folgt geäußert hat: Für die Bundesregierung gelte seit Jahren die IHRA-
Arbeitsdefinition für Antisemitismus. Doch auch bei dieser Definition werde es
unvermeidbare Auslegungsfragen geben. Professor Christoph Möllers betone,
dass die Definition von Antisemitismus wissenschaftlich sei und nicht als
rechtssicheres Kriterium herangezogen werden könne. Man stecke mitten in
einem Prozess. Es sei nicht einfach, Förderbedingungen zu präzisieren, die
rechtssichere Regelungen enthielten. Am Beispiel des Landes Berlin habe man
die Schwierigkeiten sehen können. Das Land habe eine Antisemitismusklausel
für Kulturförderung auf den Weg gebracht und diese wieder zurücknehmen
müssen, da sie nicht verfassungskonform gewesen sei. Das aktuelle Gutachten
von Professor Christoph Möllers liege seit wenigen Tagen vor. Ihr Haus arbeite
nun mit den Ländern zusammen, um den Beschluss zur Präzisierung der
Förderbedingungen umzusetzen.
b) Sind der Berlinale-Leitung und Tricia Tuttle bekannt, dass die IHRA-
Arbeitsdefinition die maßgebliche Antisemitismusdefinition für
zahlreiche Länder und multilaterale Organisationen wie die Vereinten
Nationen (UN) und die Europäische Union (EU) ist?
Der Berlinale-Leitung ist dies nach Auskunft der Berlinale bekannt.
88. Sind der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass israelische
Branchenvertreter aus Angst vor Anschlägen die Berlinale vorzeitig verlassen
haben (www.nzz.ch/feuilleton/gaza-krieg-und-metoo-wie-cannes-zum-p
olitischen-schauplatz-wird-ld.1830451), und wenn ja, wann haben sie
davon erfahren, und wie haben sie reagiert?
Der BKM ist dies nicht bekannt. Die Berlinale hat nach eigener Auskunft keine
Kenntnis davon, dass israelische Branchenvertreter die Berlinale vorzeitig
verlassen haben. Die Berlinale stand nach dem Festival im Austausch mit
Filmschaffenden und anderen Vertretern der israelischen Filmbranche, die hiervon
keine Erwähnung machten.
Generell ist auch der neuen Berlinale-Leitung an einer für alle einladenden,
inklusiven und sicheren Berlinale sehr gelegen und sie hat dafür ein umfängliches
Sicherheitskonzept.
a) Wenn ja, lag eine Gefährdungslage vor?
Es gab nach Auskunft der Berlinale zu keinem Zeitpunkt wissentlich eine
Gefährdungslage, die Anschläge auf oder anlässlich der Berlinale nahelegte.
b) Wenn nein, werden die BKM und die Berlinale-Leitung das Gespräch
mit den Betroffenen suchen?
Die neue Berlinale-Leitung wird, nach Auskunft der Berlinale, Erlebnisse und
Erfahrungen ihrer Gäste weiter vorbehaltlos evaluieren und versuchen,
Bedingungen zum Wohle aller Gäste zu verbessern. Die Berlinale stand und steht
dafür auch weiterhin im engen Austausch mit israelischen Branchenvertretern.
c) Wer hat die Entscheidung getroffen, den Vertrag von Mariette
Rissenbeek um ein halbes Jahr zu verlängern (vgl. www.zeit.de/news/
2024-02/05/berlinale-geschaeftsfuehrerin-rissenbeek-bleibt-laenger),
und welche Aufgaben und Funktionen übernimmt Mariette Rissenbeek
in diesen sechs Monaten?
Der Vertrag mit Mariette Rissenbeek als Intendantin der Berlinale und
Geschäftsführerin der KBB GmbH endete vereinbarungsgemäß zum 1. April
2024. Diese Funktion wird seit dem 1. April 2024 von Tricia Tuttle
wahrgenommen. Mariette Rissenbeek unterstützt die neue Intendantin bei der
Einarbeitung und beendet dabei einige bereits begonnene Projekte in Zusammenhang
mit der 74. Berlinale (u. a. Sommerkino und Berlinale meets Fußball). Die
Entscheidung über eine sechsmonatige Anschlusstätigkeit wurde vom Aufsichtsrat
der KBB GmbH getroffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Fortschritt der Bauarbeiten am Freiheits- und Einheitsdenkmal ("Einheitswippe")
AfD07.09.2026
Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne
AfD16.09.2026
Die Zukunft der europäischen Kulturförderung unter dem Dach von AgoraEU - Auswirkungen auf die Unabhängigkeit von Kunst und Medien
DIE LINKE14.09.2026
Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
AfD14.09.2026