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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10826)

(insgesamt 88 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

02.08.2024

Aktualisiert

13.08.2024

BT20/1192424.06.2024

Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10826)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/11924 20. Wahlperiode 24.06.2024 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Israelfeindliche und antisemitische Äußerungen auf der Berlinale (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10987) Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU durch die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) auf Bundestagsdrucksache 20/10987 sind Fragen offengeblieben, wurden aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend beantwortet oder konnten aus Sicht der BKM „wegen der Kürze der Zeit, die für die Beantwortung der Fragen gegeben wurde, nicht fundiert beantwortet werden“ (vgl. o. g. Kleine Anfrage). Die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) „die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu beantworten“ sind (www.gesetze-i m-internet.de/btgo_1980/__104.html). Des Weiteren ergeben sich Nachfragen durch Äußerungen der BKM in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 10. April 2024. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind gleichwohl der festen Überzeugung, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Ziel teilt, die Geschehnisse rund um die diesjährige Berlinale lückenlos aufzuklären. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Liegt der BKM der, laut Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, von der Berlinale-Leitung angeforderte schriftliche Bericht inzwischen vor? a) Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte, und wann bzw. wo ist dieser öffentlich zugänglich? b) Wenn nein, weshalb nicht, und wann wird er vorliegen?  2. Was waren Inhalt und Ergebnis der Gespräche, die zwischen der Festivalleitung und Sponsoren der Berlinale „gegen Ende des Festivals“ stattgefunden haben (vgl. die Antwort zu den Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Gab es Reaktionen der Sponsoren an die BKM oder die Berlinale- Leitung, die im Zusammenhang mit den antiisraelischen und antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale stehen, und wenn ja, welche? b) Wie hoch waren die finanziellen Beteiligungen der Sponsoren an der Berlinale 2024 (bitte einzeln auflisten)? c) Welche Absichtserklärungen von oder Verträge mit Sponsoren liegen für die Berlinale 2025 bereits vor (bitte einzeln auflisten)?  3. Welchen Inhalt hatte das Sicherheitskonzept „für Filmvorführungen, den Filmmarkt, und die Gesamtsituation um den Berlinale Palast“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte detailliert ausführen)? a) In welchen konkreten Situationen war die Hinzuziehung von Sicherheitspersonal vorgesehen (bitte einzeln auflisten)? b) Bei welchen „ausgewählten Veranstaltungen“ und „Filmen mit Nahost-Bezug“ wurde das Sicherheitspersonal verstärkt, und welche konkreten personellen Veränderungen hat dies bedeutet (bitte einzeln auflisten)? c) Welches Unternehmen war für die Sicherheit der Berlinale verantwortlich, und welche Kosten sind durch die Beauftragung entstanden? d) Sehen die Verantwortlichen das Sicherheitskonzept angesichts der mehrfachen Störungen als wirksam an, und wenn nein, welche Konsequenzen werden daraus gezogen?  4. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung Shai Hoffmann als externen Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Auf wessen Vorschlag wurde Shai Hoffmann als externer Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt? b) Auf welcher fachlichen Grundlage bezeichnet die BKM Shai Hoffmann als „Experten für Antisemitismus und Rassismus im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt“? c) Waren der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass sich auf der Internetseite von Shai Hoffmann (https://shaihoffmann.de/) kein Hinweis auf eine Expertise im Bereich Antisemitismus finden lässt?  5. Wer hat auf Grundlage welcher Ausschreibung die übrigen Mitglieder der Prozessbegleitung ausgewählt (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Auf wessen Vorschlag wurden die externen Prozessbegleiter für die Berlinale ausgewählt? b) Haben die Mitglieder der externen Prozessbegleitung eine Aufwandsentschädigung erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln auflisten)?  6. Welchen Inhalt hat die „Positionality des Festivals“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)? a) Bei welchen Vorfällen und Formulierungen sollte die „Positionality”“ konkret greifen? b) Auf wessen Idee geht die Entwicklung einer „Positionality“ für die Berlinale zurück? c) Weshalb wurde die „Positionality“ der Berlinale nicht veröffentlicht?  7. Welchen Inhalt hatten die „Deeskalationsworkshops“ für Moderatoren und Kinobetreuer (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)? a) Wie häufig wurden diese Deeskalationsworkshops angeboten, und von wie vielen Mitarbeitern wurden sie jeweils wahrgenommen (bitte einzeln auflisten)? b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch waren die damit verbundenen Kosten? c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die Workshopleiter ausgewählt? d) Wurden die Workshops evaluiert, und haben sie sich aus Sicht der BKM sowie der Berlinale-Leitung bewährt?  8. Welchen Inhalt hatte der „Workshop für Moderatorinnen und Moderatoren zur Vorgehensweise bei Protesten oder Störungen bzw. antisemitischen Äußerungen“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 5 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte konkret ausführen)? a) Wie viele Moderatorinnen und Moderatoren haben das Angebot wahrgenommen? b) Wer hat diese Deeskalationsworkshops durchgeführt, und wie hoch waren die damit verbundenen Kosten? c) Auf welcher fachlichen Grundlage und durch wen wurden die Workshopleiter ausgewählt? d) Wurde der Workshop evaluiert, und hat er sich aus Sicht der BKM sowie der Berlinale-Leitung bewährt?  9. Welche fachliche Expertise hat die von der BKM in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987 erwähnte „Diversitäts- und Inklusions-Koordinatorin“ in den Themenfeldern Nahost-Konflikt und Antisemitismus? a) Wann, und durch wen wurde die „D&I-Koordinatorin“ ausgewählt und eingestellt? b) Welche Vertragslaufzeit hat die Stelle der „D&I-Koordinatorin“? 10. Welche „weiteren Expertinnen und Experten (vgl. die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) mussten die „D&I-Koordinatorin“ bei der Beantwortung von Mitarbeiterfragen unterstützen (bitte einzeln auflisten)? a) Wann, und durch wen wurden diese zusätzlichen Experten ausgewählt und eingestellt? b) Welche Kosten sind durch die Hinzuziehung dieser zusätzlichen Experten entstanden? 11. Welche Fragen (vgl. die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) wurden von Mitarbeitern der Berlinale an die „D&I- Koordinatorin“, Shai Hoffmann sowie die „weiteren Experten“ gestellt (bitte einzeln auflisten)? 12. Wie hat die Berlinale bzw. haben ihre Mitarbeiter auf die „Free- Palestine“-Rufe bei der Filmvorführung von „No Other Land“ am 17. Februar 2024 gemäß der eigenen „Positionality“ reagiert (vgl. die Antwort zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn sie nicht reagiert hat, wieso nicht? a) Wurde die Einhaltung der „Positionality“ grundsätzlich auf der Berlinale kontrolliert, wenn ja, durch wen, und wenn nein, wie konnte sie dann nach Einschätzung der BKM sowie der Berlinale-Leitung, ein geeignetes Instrument gegen Israelhass und Antisemitismus sein? b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10 0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde (vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter# Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert? c) Ist der Berlinale-Leitung bekannt, dass bei der Filmvorführung aus dem Publikum die verbotene Hamas-Parole (vgl. www.daserste.de/inf ormation/talk/caren-miosga/sendung/immer-mehr-hass-und-gewalt-10 0.html) „From the river to sea, Palestine will be free“ skandiert wurde (vgl. www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/no-other-land-nahos t-konflikt-berlinale-bei-film-ueber-das-westjordanland-kochen-die-em otionen-hoch-li.2188282?utm_medium=Social&utm_source=Twitter# Echobox=1708208306), und wenn ja, wie hat sie darauf reagiert, zumal die Geschäftsführerin Mariette Rissenbeek die Leugnung von Israels Existenzrecht als „rote Linie“ und gemäß der „Positionality“ als Eingriffsgrund für die Moderation benannt hat (vgl. Minute 55:20, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfae lle-berlinale-995316)? d) Hat die Berlinale Strafanzeige gestellt, und wenn nein, wieso nicht? e) Hat die Berlinale-Leitung Konsequenzen aufgrund des fehlenden Eingreifens der Moderatorin gezogen, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht? 13. Teilt die BKM die Einschätzung, dass die Moderatoren einer Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige (pro-palästinensische) Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 14. Teilt die Berlinale-Leitung die Einschätzung, dass die Moderatoren einer Diskussionsrunde zu dem Film „No other land“ einseitige (propalästinensische) Stichwortgeber gewesen seien (vgl. die Antwort zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein, wie stuft sie das Verhalten der Moderation ein? a) Wer hat die entsprechende Diskussionsrunde moderiert? b) Wer war für die Auswahl der Moderation an dem Abend verantwortlich? 15. Gab es, nach Maßgabe des eigenen Sicherheitskonzepts, das „die Gesamtsituation um den Berlinale-Palast“ in die Lagebewertung miteinbezog (vgl. die Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), nach den pro-palästinensischen Mahnwachen auf dem Potsdamer Platz bzw. vor dem Berlinale-Palast, Gespräche zwischen der BKM und der Festivalleitung, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis (vgl. die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn nein, wieso nicht? 16. Gab es Gespräche von Vertretern der Berlinale oder der BKM und Mitgliedern der „Filmworkers for Palestine“ bzw. ihnen nahestehender Zusammenschlüsse, wenn ja, wann, durch wen, und mit welchem Inhalt (bitte einzeln auflisten)? 17. Was ist das „Leitbild“ der Berlinale (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und welchen Inhalt hat es? a) Wieso ist unter dem Schlagwort „Leitbild Berlinale“ kein entsprechendes Suchergebnis zu erzielen? b) Wer ist für die Erarbeitung des „Leitbilds“ der Berlinale zuständig, und wer hat die Erarbeitung initiiert? 18. Wie viele „D&I-Referenten“ haben die Kulturveranstaltungen des Bundes Berlin (KBB)? a) Wie viele „D&I-Referenten“ der KBB waren an der Erarbeitung des Verhaltenskodex der Berlinale beteiligt? b) Welche fachlichen und beruflichen Kompetenzen weisen die „D&I- Referenten“ der KBB sowie die „D&I-Koordinatorin“ in den Themengebieten israelbezogener Antisemitismus und Antisemitismus in Kunst und Kultur auf (bitte einzeln für jede Person auflisten)? 19. Aus wem (bitte einzeln nach fachlicher und beruflicher Kompetenz sowie nach Abteilung in der Berlinale auflisten) setzt sich die Arbeitsgruppe (AG) Diversity & Inclusion zusammen (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Hat die AG Diversity & Inclusion im Nachgang der Berlinale die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit ihres Verhaltenskodex evaluiert, wenn ja, wann, mit wem, und mit welchen konkreten Ergebnissen, und wenn nein, weshalb nicht? b) Stehen die Mitglieder der AG Diversity & Inclusion sowie die „D&I- Koordinatorin“ in einem, wie auch immer gearteten Abhängigkeitsverhältnis (dazu zählen persönliche und berufliche Kontakte, frühere Zusammenarbeit oder personelle Überschneidungen, gemeinsame Ausbildungswege usw.) zu den von ihnen vorgeschlagenen Vereinen und den dort tätigen Personen, die die Einhaltung des Code of Conduct gewährleisten sollten (bitte detailliert auflisten)? 20. Wie ist der Sachstand in der Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses der BKM, Kultusminister und kommunalen Spitzenverbände vom 13. März 2024 „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“ (www.kmk.or g/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonfe renz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html), insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung von Richtlinien zur Bekämpfung von Antisemitismus und der Präzisierung von Förderbedingungen (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln auflisten)? a) Durch welche Maßnahmen wird die BKM sicherstellen, dass eine „angemessene Sensibilisierung im Umgang mit Antisemitismus und Rassismus sicherzustellen“, umgesetzt wird (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? b) Durch welche konkreten Maßnahmen wird „die Eigenverantwortung geförderter Einrichtungen und Projekte“ gestärkt (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 21. Wie setzt die Berlinale ihren Verhaltenskodex Antidiskriminierung durch, und wie kontrolliert sie dessen Einhaltung? a) Wer kontrolliert die Einhaltung des Verhaltenskodex Antidiskriminierung der Berlinale, und welche fachliche Kompetenz besteht dafür? b) Welche konkreten Maßnahmen werden umgesetzt, sollte es zu Verstößen gegen den Verhaltenskodex Antidiskriminierung kommen? 22. Gab es vor oder während der Berlinale Vorfälle oder Ereignisse, die einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex darstellen, wenn ja, wann, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen (bitte einzeln auflisten)? 23. Ist die BKM der Ansicht, dass der Verhaltenskodex eine wirksame Maßnahme im Kampf gegen israelfeindliche oder antisemitische Äußerungen und Aktivitäten auf der diesjährigen Berlinale war, und wenn nein, welche Formulierungen wären aus Sicht der BKM notwendig und geeignet gewesen, um israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen während der Berlinale effektiv begegnen zu können? 24. Wann wird der Code of Conduct der KBB veröffentlicht (vgl. die Antwort zu den Fragen 11 bis 16 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 25. Durch wen und wann wurden „Schulungen und Workshops“ für Moderatoren angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Wodurch unterscheiden sich diese „Schulungen und Workshops“ für Moderatoren von dem „Workshop für Moderatoren“ (vgl. die Antworten zu den Fragen 5, 23 und 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? b) Welches inhaltliche Konzept lag den Schulungen zugrunde, und wie und durch wen wurde das Angebot angenommen? 26. Wie sah die in den wöchentlichen Abteilungsleitungsbesprechungen ermöglichte „Unterstützung zum Thema Nahost-Konflikt [und] Antisemitismus“ (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) aus, und wer hat an diesen Sitzungen teilgenommen? 27. Durch wen und wann (bitte einzelne „Handlungsoptionen“ für „Konfliktsituationen“ auflisten) wurde „ein Deeskalationstraining“ für „Personal mit hochfrequentiertem unmittelbare[n] Publikums- bzw. Gästekontakt“ angeboten (vgl. die Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), welches inhaltliche Konzept lag dem zugrunde, und wie, und durch wen wurde das Angebot angenommen? 28. Wie wurde das von der Berlinale-Leitung formulierte Ziel „Polarisierung zu verhindern und möglichen antisemitischen Äußerungen klar entgegenzutreten“ konkret umgesetzt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 29. Wer moderierte die „offene Aussprache“ aller Mitarbeiter vor Festivalbeginn zum Nahostkonflikt (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Welche Bedenken und Anliegen wurden von den Mitarbeitern geäußert, und wie wurde auf diese reagiert? b) Wie viele Mitarbeiter (auch im Vergleich zur Gesamtzahl) beteiligten sich? 30. Wurden die „wöchentlichen Treffen der Abteilungsleitungen“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) protokolliert, und was waren ihre wesentlichen Inhalte in Bezug auf den „Umgang mit Protesten/Demonstrationen“, mit welchem Ergebnis wurde über welche Proteste und Demonstrationen gesprochen (bitte einzeln auflisten)? 31. Was veranlasste die Berlinale-Leitung angesichts der vielen vorangegangenen Störungen zu der Annahme, dass es bei der Abschlussgala nicht zu israelfeindlichen oder antisemitischen Äußerungen kommen würde (vgl. die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 32. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Berlin, Prof. Dr. Samuel Salzborn, beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht? 33. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des Festivals von dem Antisemitismusbeauftragten der Polizei Berlin beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht? 34. Haben sich die Verantwortlichen in Vorbereitung oder während des Festivals von dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, beraten lassen oder Kontakt mit ihm gehabt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wieso nicht? 35. Was war Inhalt des Sicherheitskonzepts der Berlinale (vgl. die Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wodurch unterscheidet sich dieses Sicherheitskonzept von jenem „für Filmvorführungen“ (vgl. Frage 3 dieser Kleinen Anfrage)? 36. Was war Inhalt der „Handlungsempfehlungen“ an Mitarbeiter, die bei Missachtung der „Positionality“ (vgl. die Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) zum Tragen kommen sollten (bitte detailliert ausführen)? a) Nach welchen Kriterien wurde beurteilt, ob die „Positionality“ missachtet wurd, und durch wen ist dies erfolgt? b) Wie viele Verstöße gegen die „Positionality“ gab es, und welche Konsequenzen folgten daraus (bitte einzeln auflisten)? 37. Nach welchen Kriterien erfolgt die Preisvergabe der unabhängigen Fachjurys bei der Berlinale (vgl. die Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und sind diese öffentlich einsehbar? 38. Weshalb fand das Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ nur an drei Tagen statt (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und hat sich die BKM aktiv für eine längeren Zeitraum eingesetzt, den sie als „wünschenswert“ bezeichnet hat (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie? 39. Zur Beratung welcher Kulturinstitutionen hat die BKM Shai Hoffmann und Jouanna Hassoun bereits „zu Rate gezogen“ (vgl. die Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln auflisten), und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden? 40. In welcher Höhe sind Mittel an den „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“ (bdb e. V.) geflossen, und in welcher Höhe sind Mittel an die „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ geflossen (vgl. die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln für beide Vereine auflisten)? 41. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat der „bdb e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und thematische Schwerpunkte auflisten)? 42. Wie viele Beratungs- und Unterstützungsfälle hat die „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ im Rahmen der Berlinale betreut (vgl. die Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte Anzahl und thematische Schwerpunkte auflisten)? 43. War der Bundesregierung bekannt, dass auf der Internetseite des „bdb e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet (vgl. die Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 44. War der BKM bekannt, dass auf der Internetseite der „Landesvereinigung Selbsthilfe e. V.“ das Thema Antisemitismus keine Erwähnung findet (vgl. die Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 45. Welche personelle und fachliche Expertise hat der im Verhaltenskodex als Ansprechpartner genannte „Bund für Antidiskriminierungs- und Bildungsarbeit e. V.“ im Bereich moderner Erscheinungsformen von Antisemitismus, insbesondere in Kunst und Kultur, wenn er, laut Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, „für alle Diskriminierungsthemen engagiert“ wurde? 46. Wie schlüsseln sich die Ausgaben der Berlinale im Bereich „Antisemitismusprävention“ konkret auf (vgl. die Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte nach Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Veranstaltungskosten auflisten) 47. Distanziert sich die Bundesregierung nicht nur von den auf der Abschlussgala der Berlinale öffentlich verwendeten Begriffe „Apartheid“ und „ongoing genocide“ in Bezug auf Israel und hält diese „für falsch“, sondern bewertet sie diese auch als Ausdruck für israelbezogenen Antisemitismus (vgl. die Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass Antisemitismus und Rassismus „Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sind (vgl. die Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), jedoch kategoriale Unterschiede in der Herkunft und Ausprägung bestehen, sodass Antisemitismus nicht als „Rassismus besonderer Ausprägung“ verstanden werden kann (wenn nein, bitte wissenschaftlich begründen)? 49. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Rassismus und Antisemitismus auf unterschiedliche Weise zu bekämpfen, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, wieso nicht? 50. Welche „verschiedene[n] Definitionen“ verwendet die Berlinale, neben der IHRA-Definition (IHRA = International Holocaust Remembrance Alliance), um Antisemitismus zu erkennen (vgl. die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Worüber „versucht sich“ die Berlinale „laufend weiter zu informieren“ (vgl. die Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? b) Wieso wurde die IHRA-Definition nicht in den Code of Conduct der Berlinale eingearbeitet? c) Welche Bemühungen hat die BKM unternommen, damit die Berlinale die IHRA-Definition anwendet (vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/10191 und www.antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/DE/bek aempfung-antisemitismus/ihra-definition/ihra-definition-node.html)? d) Wird die BKM zukünftige Mittelausreichungen an die Berlinale von der Anwendung und Implementierung der IHRA-Definition abhängig machen, und wenn nein, warum nicht? 51. Wendet das Haus der Kulturen der Welt die IHRA-Arbeitsdefinition an, um antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn nein, warum nicht, und welche stattdessen? 52. Wenden die Berliner Festspiele die IHRA-Arbeitsdefinition an, um antisemitische Äußerungen und Stereotype zu erkennen, und wenn nein, warum nicht, und welche stattdessen? 53. Wie ist der aktuelle (Ermittlungs-)Stand bei der von der Berlinale gestellten Strafanzeige im Zusammenhang mit dem angeblichen Hacking einer ihrer Social-Media-Seiten (vgl. die Antwort zu den Fragen 37 und 38 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 54. Liegt der Bundesregierung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media- Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor (vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht sie daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen? 55. Liegt der Berlinale-Leitung das Untersuchungsergebnis der polizeilichen Befragung, im Zusammenhang mit dem Hacking eines Social-Media- Accounts der Berlinale sowie antisemitischen Postings, mittlerweile vor (vgl. die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), wenn ja, seit wann, und wenn nein, warum nicht, welche Schlüsse zieht sie daraus, und hat sie Maßnahmen ergriffen? 56. Wie kann es sein, dass laut Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, der „Social-Media-Manager der von Panorama […] zu dem Zeitpunkt [der Befragung der Verantwortlichen der Sektion Panorama, Anm. der Fragestellerinnen und Fragesteller] nicht erreichbar“ war, er jedoch den beiden Verantwortlichen „bekräftigen“ konnte, den Post nicht erstellt oder gepostet zu haben, und wann, und auf welchem Weg ist dies geschehen? 57. Hat die Berlinale-Leitung eidesstattliche Erklärungen der verantwortlichen Mitarbeiter der Sektion Berlinale gefordert, um den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen bezüglich des Account-Hackings und des Postens antisemitischer Inhalte, rechtssicher festzuhalten? 58. Wer ist für die Blockierung des ehemaligen Abgeordneten und Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, durch den X- Account der Berlinale verantwortlich (https://twitter.com/Volker_Beck/sta tus/1761861496978669634; vgl. die Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Welche Gründe gab es für diese Blockierung? b) Wer hat die Blockierung von Volker Becks X-Account wieder aufgehoben, und aus welchen Gründen ist dies geschehen (https://twitte r.com/Volker_Beck/status/1762136223668187364)? c) Nach welchen Kriterien hat das Social-Media-Team der Berlinale Konten auf seinen Social-Media-Plattformen blockiert? d) Welche Konten hat die Berlinale auf den von ihr betriebenen Social- Media-Plattformen blockiert (bitte einzeln mit Datum und Grund der Blockung [und ggf. der Aufhebung] für jeden Social-Media-Account auflisten)? 59. Für welche Social-Media-Accounts der Berlinale wurde standardmäßig eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung genutzt (vgl. die Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), und wenn sie nicht genutzt wurde, warum nicht, und wenn ja, wer betätigt die Zweit- Authentifizierung (bitte einzeln für jeden Account auflisten)? a) Bestand eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung für den Kanal der Berlinale-Sektion Panorama, und wenn ja, wie ist es trotzdem zu einem Hacking und zur Verbreitung antisemitischer Beiträge gekommen? b) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Posts und Storys auf den Instagram-Kanälen der Berlinale? c) Wie verläuft das Freigabeverfahren für Beiträge, Kommentare und Likes auf den übrigen Social-Media-Kanälen der Berlinale? d) Gibt es interne Nutzungs- und Anwendungsrichtlinien für die offiziellen Social-Media-Accounts der Berlinale, wenn ja, mit welchem Inhalt, und wenn nein, weshalb nicht? e) Wie viele Mitarbeiter waren im Social-Media-Team der Berlinale tätig (bitte für jeden Kanal und jedes Medium einzeln auflisten)? f) Welche Kosten sind durch die Betreuung der einzelnen Accounts (Werbung, Personal etc.) entstanden (bitte einzeln auflisten)? g) Welche Beiträge und Storys wurden auf den Instagram-Kanälen der Berlinale im Zuge der diesjährigen Festivalausgabe geteilt (bitte für jeden Kanal einzeln anhand der Instagram-Funktion „Deine Aktivitäten“ für „Interaktionen“ („Gefällt mir“-Angaben und Kommentare), „Entfernte und archivierte Inhalte“ („Vor Kurzem gelöscht“ sowie „Archiviert“) und „Inhalte, die du geteilt hast“ (Beiträge, Reels, Highlights) auflisten)? h) Welche ungewöhnlichen Anmeldungen lassen sich mit welchem Datum und Standort anhand des Instagram-Anmeldeverlaufs rekonstruieren (bitte für jeden Account einzeln auflisten)? i) Wie wird ein Like durch den offiziellen Instagram-Account der Berlinale-Sektion Generation unter dem betreffenden antisemitischen Post der Panorama-Sektion begründet? j) Hat die Berlinale Konsequenzen aus dem Liken antisemitischer Posts durch die Social-Media-Teams anderer Sektionen gezogen, und wenn ja, welche? 60. Welche „nicht offensichtlichen“ antisemitischen Vorfälle (vgl. die Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/10987) sind der Berlinale- Leitung und der BKM bekannt, handelt es sich bei den mehrfach getätigten Israel delegitimierenden, dämonisierenden und doppelte Standards anlegenden Äußerungen während der Berlinale, nicht um israelbezogene antisemitische Vorfälle? 61. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „collective statement“ und den darin enthaltenen Forderungen („end the occupation“, „we support Strike Germany“), dass im Rahmen einer Veranstaltung der Reihe „Common Tongues“ verlesen wurde (Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; https://twitter.com/nongallei/status/1760228 389628072248)? 62. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement from Berlinale Talents alumni“ (https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIp QLSdCvUMI3PeAp_Kkjeyg1Sz8iDc63kXe_GZIrpZ6rDADbXJd5g/view form?pli=1)? a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, dass u. a. von 34 diesjährigen Mitwirkenden der Berlinale-Sektion Panorama unterschrieben wurde? b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA- Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht? 63. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem „Statement from Berlinale workers – adding our voices“ (https://docs.google.com/for ms/d/e/1FAIpQLSc1boJlSYx8WaMbErnc3hGgbrotLTULmaEapYpcu5b VMsK5Kw/viewform?fbclid=PAZXh0bgNhZW0CMTEAAabwGh70-4n 5KvZwHKvxt5JXH0dDkHribC9kNAQwmYFbiQPXdiaoq9lkEz0_aem_ AXpTniq0uaYKgBJoOZVmPHttXbZ8EqfifbcRsJ6gMs5J7qU8Cg5q17IT yzKitlhJ3RfBG3GGB134CxmGo4vWDZiZ)? a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern geführt (bitte detailliert auflisten)? b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung und gemäß der IHRA- Arbeitsdefinition die in dem Statement einseitig gegen Israel erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht? 64. Welche Konsequenzen zieht die Berlinale-Leitung aus dem Inhalt des Offenen Briefes „A letter from filmmakers participating in the 74th Berlinale“ (https://docs.google.com/forms/d/1f0C29mBDUNd-kvFJyZP5hBf4lqd DTcrFy_A6PSXuqCE/viewform?edit_requested=true&fbclid=PAZXh0bg NhZW0CMTEAAaZQvlBkvBuFbGLnS2QUzsC19wWgByRvjd5IOBEih 5kRdBYKLjLLCRLUO1U_aem_AXpd01xDz8adB2G8l97LSEY-bnb37 wsDLryPnos8KSOyKj6lsUmsKnfMm6XbfhyjgofBl4RuENIZA452rUUq 0wSi) sowie zum Inhalt des auf dem dazugehörigen Instagram-Account geteilten Beitrags (www.instagram.com/p/C3sHkL8ODSV/?igsh=MTh5d TdubXB0N3RuZg%3D%3D&img_index=2) und den darin erhobenen Forderungen und Anschuldigungen gegen Israel und Deutschland, und hat sie Gespräche mit den Unterzeichnern geführt? 65. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Statement des „Palestine Film Institute“ in Bezug auf die Berlinale (www.palestinefilmi nstitute.org/en/berlinale-2024) und den darin enthaltenen Forderungen und Anschuldigungen gegen Israel und Deutschland? a) Wie hat die Berlinale-Leitung auf dieses Statement reagiert, und welche Gespräche hat sie diesbezüglich mit den Unterzeichnern geführt (bitte detailliert auflisten)? b) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA- Arbeitsdefinition, die in dem Statement einseitig gegen Israel erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht? c) Hat es in den vergangenen fünf Jahren mittel- oder unmittelbaren Kontakt und Zusammenarbeit zwischen bundesgeförderten Einrichtungen und dem „Palestine Film Institute“ gegeben, und wurden Finanzmittel an das „Palestine Film Institute“ ausgereicht (wenn ja, bitte detailliert ausführen)? 66. Wie erklärt sich die BKM, dass trotz Zugangskontrollen zum European Film Market, großflächige Transparente und Banner sowie erhebliche Mengen an Flyern ins Gebäude gelangen konnten (vgl. die Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Wieso heißt es in der Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, dass beim European Film Market (EFM) „nach Auskunft der Berlinale“ lediglich ein Waffenstillstand für den Gaza-Streifen gefordert wurde, wenn zahlreiche Videos vorliegen, die Israel einen Genozid vorwerfen und Deutschland der Mittäterschaft beschuldigen (vgl. z. B. www.instagram.com/reel/C4OxjFzI6H5/?igsh=MW0zbWp wcGowNTAz)? b) Wie lange lief die Protestaktion auf den Eingangsstufen des Martin- Gropius-Baus (www.instagram.com/reel/C3glYdIowhK/?igsh=MWd1 NW5qaGN3c2t0Mg%3D%3D)? c) Wurden im Zuge der Protestaktionen Strafanzeigen gestellt, wenn ja, mit welchem Ausgang, und wenn nein, wieso nicht? d) Welche Konsequenzen wurden oder werden nach Kenntnis der BKM aufseiten der Berlinale gezogen, um in Zukunft Störaktionen durch akkreditierte Teilnehmer des EFM zu verhindern (wenn keine gezogen werden, bitte begründen)? 67. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rede von Emilia Beatriz (www.instagram.com/reel/C3px-4_MwQC/?igsh=MWQ4bW o 5ejJ0N2J3Zw==), die sie im Rahmen einer Filmaufführung ihres Films „Barrunto“ hielt (vgl. die Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung, und gemäß der IHRA- Arbeitsdefinition, die in der Rede einseitig gegen Israel erhobenen Vorwürfe, bei Ausblendung der Verbrechen der Hamas, als israelbezogener Antisemitismus zu bewerten, und wenn nein, wieso nicht? b) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte Solidarisierung mit „Strike Germany“? c) Wie bewertet die BKM die von der Filmschaffenden ausgedrückte Solidarisierung mit dem Inhalt der in den Fragen 65 bis 68 thematisierten Statements? d) Waren die Äußerungen der Filmschaffenden von der „Positionality“ der Berlinale gedeckt, und wenn nein, wieso wurde nicht eingegriffen? 68. Welche Strategien und Initiativen zur Prävention von Extremismus und Antisemitismus hat die Beauftragte für Antisemitismus- und Extremismusprävention der BKM seit Beginn ihrer Tätigkeit entwickelt und ausgebaut (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und detailliert ausführen)? 69. Welche Kontakte zu welchen „Verbänden, Institutionen etc.“ hat die Beauftragte für Antisemitismus- und Extremismusprävention der BKM seit Beginn ihrer Tätigkeit ausgebaut und „gepflegt“ (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzeln und detailliert ausführen)? 70. Welche Projekte und Aufgaben hat die Beauftragte für Antisemitismus- und Extremismusprävention der BKM nach dem 7. Oktober 2023 verantwortet (vgl. die Antwort zu den Fragen 47 und 48 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 71. Mit welchen Maßnahmen, Programmen oder Veranstaltungen „bekämpft“ die Bundesregierung „jede Form von Antizionismus“ (vgl. die Antwort zu Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 72. Weshalb hat für die BKM „Die Bewertung des Ablaufs der Berlinale bis vor dem Abend der Bärenverleihung […] weiter Bestand“ (vgl. die Antwort zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), insbesondere im Hinblick auf die Berlinale als „Ort für Dialog, unterschiedliche Perspektiven, Vielfalt und Demokratie“, vor dem Hintergrund der israelfeindlichen und antisemitischen Vorfälle und dem aus Sicht der Bundesregierung zu kurz angesetzten Dialogformat „TinyHouse-Projekt“ (vgl. die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 73. Wer gehörte außer Tricia Tuttle „dem Feld der möglichen Intendantinnen und Intendanten der Berlinale“ an (vgl. die Antwort zu Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 74. Welcher Vertreter der Bundesregierung hat an dem Screening des Films „Youth“ teilgenommen (vgl. die Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Wieso haben sich weder die Leiterin der Berlinale noch der Vertreter der Bundesregierung im Rahmen der Filmvorführung bzw. der anschließenden Veranstaltung zu Wort gemeldet? b) Aus welchen Gründen hat die „Festivalleitung darauf verzichtet“, auf das Schicksal von David Cunio aufmerksam zu machen (vgl. die Antwort zu den Fragen 54 bis 57 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), obwohl es nicht unüblich ist, im Rahmen der Berlinale auf Einzelschicksale hinzuweisen? 75. Wie steht die Bundesregierung zu den von Carlo Chatrian und Mark Peranson in ihren Funktionen als Künstlerischer Leiter bzw. Programmchef der Berlinale (siehe Unterschriften) in einem öffentlichen Statement am 1. März 2024 verbreiteten Äußerungen, wonach es möglich sein müsse, dass „jeder“ Film gezeigt werden können, auch solche, die antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtend sind und wonach „jeder“ Gast willkommen sein müsse, auch wenn er antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Positionen vertrete (https://x.com/CarloChatrian/status/ 1763566000560025822?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweetemb ed%7Ctwterm%5E1763566000560025822%7Ctwgr%5E5f9ba74851de2e 21962862a5ead7636d790fdf56%7Ctwcon%5Es1_&ref_url=https%3A%2 F%2Fwww.spiegel.de%2Fkultur%2Fkino%2Fisraelkritik-bei-berlinale-ca rlo-chatrian-stellt-sich-vor-filmschaffende-und-jurymitglieder-a-9b011d7 b-dd5f-4d61-a865-58795e996096; vgl. die Antwort zu Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Gibt es eine Position der aktuellen Berlinale-Leitung zu dem Inhalt des Statements? b) Hat die Berlinale-Leitung Kenntnis von dem Grund der Absage von Carlo Chatrian zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 10. April 2024? c) Wie lange lief bzw. läuft der Vertrag von Mark Peranson? 76. Welche konkreten Schritte, abgesehen von einer tagesaktuellen Reaktion auf die Vorgänge der Preisverleihung und die antisemitischen Postings, gab es seitens der Festivalleitung bislang, um die israelfeindlichen und antisemitischen Äußerungen auf der Berlinale aufzuarbeiten (vgl. die Antwort zu Frage 60 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? 77. Zwischen welchen Stakeholdern und Organisationseinheiten gab es einen „mangelhaften Informationsaustausch“ im Zuge der Berlinale (vgl. die Antwort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 20/10987; bitte einzelne Fälle auflisten)? a) Welche Absprachen wurden durch wen wann nicht eingehalten? b) Wann wird dem Aufsichtsrat ein Abschlussbericht über die unautorisierten Social-Media-Posts vorgelegt, und wenn dies bereits erfolgt ist, welchen Inhalt hat er? c) Welche Maßnahmen haben „die anderen Geschäftsbereiche der KBB“ seit dem Aufsichtsratsbeschluss vom 11. März 2024 ergriffen, „um eine unauthorisierte Nutzung der Social-Media-Kommunikation der Gesellschaft für die Zukunft auszuschließen“? d) Wann wird der Aufsichtsrat seinen Code of Conduct veröffentlichen? e) Welche „Überlegungen“ hat Tricia Tuttle dem Aufsichtsrat konkret präsentiert, und welche der Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht? 78. Wie stellt die Bundesregierung resultierend aus ihrer Bekräftigung, jede Form von Antisemitismus strikt abzulehnen (vgl. die Antwort zu Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 20/10987), sicher, dass es keine Bundesfördermittel für Projekte, Veranstaltungen oder Institutionen geben darf, an denen Personen mitwirken, die Israelhass und Antisemitismus verbreiten? 79. Wie, und durch wen wurde das Sicherheitskonzept der Berlinale im Nachgang „überprüft und verbessert“ (vgl. Minute 8:12, www.bundestag.de/do kumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316), und trifft es zu, dass die Untersuchungsergebnisse nicht veröffentlicht werden? 80. Wie oft hat die Berlinale-Leitung die BKM seit Abschluss der Berlinale über die laufende Aufarbeitung informiert (vgl. Minute 8:30, www.bundes tag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur-vorfaelle-berlinale-99 5316)? 81. Teilt die BKM die Ansichten von Mariette Rissenbeek über die Presseberichterstattung im Nachgang der Berlinale-Preisverleihung, die „erschütternd“ und „schwer nachvollziehbar“ gewesen sei, weil die Berlinale- Leitung den Abend nicht als „antiisraelisch“ wahrgenommen habe (vgl. Minute 16:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k ultur-vorfaelle-berlinale-995316)? 82. Ist es nach Kenntnis der BKM und der Berlinale-Leitung zu antiisraelischen Äußerungen im Rahmen der Podiumsdiskussion „FILMMAKING AS A TOOL FOR DIALOGUE IN TIMES OF CRISES“ gekommen (vgl. Minute 19:20, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k ultur-vorfaelle-berlinale-995316)? a) Liegt ein Mitschnitt der Diskussion vor? b) Wer hat den Moderator des Panels, Hanno Hauenstein, ausgewählt, und nach welchen Kriterien? c) Welche Aufwandsentschädigung hat der Moderator Hanno Hauenstein für seine Mitwirkung an der Berlinale erhalten? d) Waren der Bundesregierung sowie der Berlinale-Leitung bekannt, dass sich Hanno Hauenstein, insbesondere in den sozialen Medien, teils sehr einseitig antiisraelisch positioniert (vgl. https://x.com/hahauens tein)? 83. Im Gegensatz zu den Antworten zu den Fragen 5, 17 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/10987, wonach den Mitarbeitern der Berlinale Workshops „angeboten“ wurden, spricht Mariette Rissenbeek im Ausschuss für Kultur und Medien davon, dass die Teilnahme verpflichtend gewesen sei (vgl. Minute 20:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15- pa-kultur-vorfaelle-berlinale-995316), welche Aussage ist zutreffend, und wenn eine Teilnahmepflicht bestand, haben alle Moderatoren und Mitarbeiter die für sie vorgesehenen Workshops besucht? 84. Teilt die BKM die Befürchtung von Mariette Rissenbeek, dass in Deutschland zukünftig „Zensur“ ausgeübt werden könnte (vgl. Minute 22:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-kultur- vorfaelleberlinale-995316)? 85. Welche Ausgestaltung hat die von Tricia Tuttle angekündigte „neue Leitungsstruktur“ der Berlinale, und wann wird diese umgesetzt (vgl. Minute 27:50, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa- kulturvorfaelle-berlinale-995316)? 86. Aus welcher konkreten vertraglichen Formulierung leitet die BKM die Aussage „Die Verantwortung für die Abschlussgala trägt die Berlinale als Veranstalterin. Das ZDF produziert die Bühnenveranstaltung der Eröffnung, der Verleihung des Goldenen Ehrenbären und der finalen Preisverleihung. Die Moderatorin und der Moderator der Veranstaltungen wurden dabei vom ZDF ausgewählt und sind journalistisch unabhängig.“ ab (vgl. die Antwort zu den Fragen 25 und 26 auf Bundestagsdrucksache 20/10987)? a) Wer trägt die Verantwortung dafür, dass den antiisraelischen Äußerungen während der Abschlussgala nicht widersprochen wurde (www.berl iner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/antisemitismus-bei-der-berlinale-i m-kulturausschuss-des-bundestags-ist-jetzt-das-zdf-schuld-li.220 4663)? b) Lag die Gesamtverantwortung für die Abschlussgala bei der Berlinale oder bei 3sat (vgl. www.sueddeutsche.de/kultur/berlinale-antisemitism us-eklat-claudia-roth-1.6538816?reduced=true), und wenn sie bei der Berlinale lag, wieso hat sie ihre eigene „Positionality“ nicht durchgesetzt? c) Wer war für die Auswahl der Moderation für die Eröffnungs- und Abschlussgala verantwortlich? d) Welche Gespräche fanden zwischen der Berlinale und ZDF/3sat im Nachgang an die Berlinale statt (bitte einzeln auflisten)? e) Stand die Moderatorin mit der Berlinale oder ZDF/3sat in vertraglicher Abhängigkeit? f) Wer trug die inhaltliche Verantwortung für die Abschlussgala der Berlinale (www.juedische-allgemeine.de/kultur/ist-etwa-das-zdf-an-alle m-schuld/)? g) Wer hätte der Moderatorin die Anweisung zum Eingreifen geben können, und wer trägt die Verantwortung dafür, dass dies nicht geschehen ist (www.instagram.com/p/C5sclFvMDRd/?igsh=MTc1cDQ3ZGZod HU0MQ==)? h) Ist es nach der Berlinale zu Gesprächen zwischen der BKM bzw. Berlinale und der Moderatorin Hadnet Tesfai gekommen, wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt, und wenn nein, warum nicht? 87. Wann hat die BKM die IHRA-Arbeitsdefinition gegen Antisemitismus als „schwierig“ bezeichnet, wie es Tricia Tuttle im Ausschuss für Kultur und Medien erklärte („Was die Definition des Antisemitismus angeht, kann ich nur das wiederholen, was Frau Roth sagt, nämlich, dass die Definition schwierig ist.“, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-pa-k ultur-vorfaelle-berlinale-995316)? a) Was meint die BKM, wenn sie die IHRA-Arbeitsdefinition als „schwierig“ bezeichnet? b) Sind der Berlinale-Leitung und Tricia Tuttle bekannt, dass die IHRA- Arbeitsdefinition die maßgebliche Antisemitismusdefinition für zahlreiche Länder und multilaterale Organisationen wie die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union (EU) ist? 88. Sind der BKM und der Berlinale-Leitung bekannt, dass israelische Branchenvertreter aus Angst vor Anschlägen die Berlinale vorzeitig verlassen haben (www.nzz.ch/feuilleton/gaza-krieg-und-metoo-wie-cannes-zum-pol itischen-schauplatz-wird-ld.1830451), und wenn ja, wann haben sie davon erfahren, und wie haben sie reagiert? a) Wenn ja, lag eine Gefährdungslage vor? b) Wenn nein, werden die BKM und die Berlinale-Leitung das Gespräch mit den Betroffenen suchen? c) Wer hat die Entscheidung getroffen, den Vertrag von Mariette Rissenbeek um ein halbes Jahr zu verlängern (vgl. www.zeit.de/news/ 2024-02/05/berlinale-geschaeftsfuehrerin-rissenbeek-bleibt-laenger), und welche Aufgaben und Funktionen übernimmt Mariette Rissenbeek in diesen sechs Monaten? Berlin, den 20. Juni 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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