Deutscher Bundestag Drucksache 20/12428
20. Wahlperiode 31.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12081 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2024)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Im Herbst 2023 gab es bundesweit
insgesamt 776 offene Haftbefehle gegen 597 Rechtsextremisten (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11105). 146 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 142
wegen Gewaltdelikten gesucht. Vier weitere Haftbefehle wurden von
ausländischen Behörden gestellt. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren
Jahren gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen,
dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen
untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch
keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle
erledigen. Die Bundesregierung gibt zwar in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/11105 an, es seien 392 Haftbefehle „vollstreckt“
worden oder hätten sich anderweitig erledigt, tatsächlich ist dies aber
irreführend, weil sie eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich anderweitig
erledigt haben, etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung wegen
Verjährung usw. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung,
dass hier ein Defizit herrscht und die Sicherheitsbehörden in der Lage sein
sollten, zu ermitteln, ob flüchtige Neonazis tatsächlich von der Polizei gefasst
werden oder ihr Haftbefehl lediglich irgendwann wegen Verjährung
aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehlen gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag (28. März 2024) bestanden bundesweit insgesamt 798
offene, d. h. noch nicht vollstreckte, Haftbefehle gegen 606 Personen, die dem
politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Hinzu kommt ein Haftbefehl
einer ausländischen Behörde zwecks Auslieferung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
26 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 165 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikten u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2023 und März 2024 insgesamt
348 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet
werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (z. B. durch
Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit
Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder teilweise auch denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Erhebungsstichtag am 31. März
2024 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 28. März 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA), in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis
der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach
nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 28. März 2024 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS) 799 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Die
nationalen Fahndungen richteten sich gegen insgesamt 606 Personen, die aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
wurden. Bei einer der Fahndungen handelt es sich um eine Fahndung einer
ausländischen Behörde zur Festnahme zwecks Auslieferung.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK
(Politisch motivierte Kriminalität)-Deliktes vor (Mehrfachnennungen
bitte angeben)?
Zum Stichtag 28. März 2024 bestand zu insgesamt 153 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen acht dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um
ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 146 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 19 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 24
dieser 146 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 799 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 681 Fahndungen,
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 108 Fahndungen,
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung (StPO): fünf
Fahndungen,
• Haftbefehle zur Unterbringung: vier Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol): eine Fahndung.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 115 Personen, die sich gemäß Mitteilung
der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 32 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Polen: 22 Personen
Österreich: neun Personen
Schweiz: sieben Personen
Frankreich: sieben Personen
Türkei: sechs Personen
Paraguay: fünf Personen
Rumänien: fünf Personen
Italien: fünf Personen
Ukraine: vier Personen
Litauen: drei Personen
Russland: drei Personen
Bulgarien: drei Personen
Libyen: zwei Personen
Georgien: zwei Personen
Kosovo: zwei Personen
Niederlande: zwei Personen
Großbritannien: zwei Personen
Tschechien: zwei Personen
USA: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Griechenland: eine Person
Südamerika: eine Person
Senegal: eine Person
Afghanistan: eine Person
Panama: eine Person
Kasachstan: eine Person
Mexiko: eine Person
Pakistan: eine Person
Syrien: eine Person
Somalia: eine Person
Bosnien und Herzegowina: eine Person
Irak: eine Person
Libanon: eine Person
Indien: eine Person
Nigeria: eine Person
Kanada: eine Person
Kroatien: eine Person
Belgien: eine Person
Mongolei: eine Person
Slowakei: eine Person
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen
jeweils unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem
Haftbefehl zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt insbesondere den datenbesitzenden
Dienststellen in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben
machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind zum Erhebungsstichtag am
31. März 2024 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland
ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden
sich derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 799 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen,
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 167 Fahndungen,
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 631 Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden: eine Fahndung.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 146 Personen,
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 460 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
28. März 2024 in INPOL‑Z und im SIS verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z
bzw. das SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls
durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken)
gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung des HB in
INPOL-Z bzw. SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
28. März 2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 799 165 167 26
2013 1 0 1 0
2014 1 0 0 0
2015 0 0 0 0
2016 2 0 1 0
2017 3 1 1 0
2018 10 2 1 0
2019 16 2 5 0
2020 22 5 8 1
2021 90 28 24 7
2022 113 25 25 5
2023 309 66 56 11
2024 232 36 45 2
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen bei der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des HB in INPOL-Z
(ohne SIS)
Personen
(Stichtag: 28. März 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 606 158
2013 1 0
2014 1 0
2015 0 0
2016 2 1
2017 3 1
2018 9 3
2019 14 2
2020 19 7
2021 69 17
2022 81 20
2023 232 55
2024 175 52
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an. Von den o. g. 606 per Haftbefehl gesuchten Personen haben 96 bei der
Bundeswehr Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 1. Oktober 2023 bis zum
31. März 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurden 52 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte
aufgliedern)?
Im Zeitraum 29. September 2023 bis 28. März 2024 wurden insgesamt 103 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet, die aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
wurden. Es handelte es sich sowohl um Personen mit neuen Haftbefehlen (51)
als auch um Personen mit Haftbefehlen, die seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt wurden (52). Bei den in der Antwort zu Frage 6 genannten
52 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht
vollstreckt wurde, lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten)
zugrunde (bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu
einer Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten
(Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person
bei der nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität
berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.):
Priorität 1: 0 Haftbefehle,
Priorität 2: 18 Haftbefehle,
Priorität 3: 34 Haftbefehle.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt zehn Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 40 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 1. Oktober 2023 bis zum
31. März 2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
348 von 780 der zum Stichtag 29. September 2023 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 28. März 2024 vollstreckt
werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder
etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten
besprechen, diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a bis 7c gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe gegeben sind, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen
wurden (bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen ihren
gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen Wohnsitz
haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts versehen sind)?
Alle 606 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 28. März 2024 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 507 Personen,
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 238 Personen,
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 158 Personen,
• Gewalttäterdatei „rechts“: elf Personen,
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 23 Personen.
Von den durch das BKA gelisteten 606 mit offenem Haftbefehl gesuchten
Personen der PMK -rechts- sind 131 Personen mit Erkenntnissen im
„Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN) gespeichert.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Vier der 146 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Zwei der 24 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in
der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9c und 9d gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag wurde eine Person, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurde, aufgrund eines europäischen bzw. internationalen Haftbefehls
gesucht.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 238 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
muss eine entsprechende Prognose der sachbearbeitenden Dienststelle, dass die
Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 S. 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in
ähnlicher Weise gesuchte Rechtsextremisten aus dem europäischen
Ausland befanden sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bis zum
Erhebungsstichtag am 31. März 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
Zum Stichtag 28. März 2024 lag eine internationale Fahndung einer
ausländischen Behörde (SIS/Interpol) zu einer Person, die dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wird, vor. Es ist nicht bekannt in welchem Staat sich die
Person zum Stichtag aufhielt.
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