Deutscher Bundestag Drucksache 20/12431
20. Wahlperiode 31.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12112 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Personen im Bereich „Politisch
motivierte Kriminalität“ mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“
(Frühjahr 2024)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Personen aus den Phänomenbereichen der „Politisch motivierten
Kriminalität“ (PMK) mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die
per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich weiterhin im dreistelligen
Bereich. Zwischen Herbst 2022 und Herbst 2023 hat sich deren Zahl darüber
hinaus weiter erhöht. So lagen zum Erhebungsstichtag 30. September 2022
insgesamt 212 offene nationale Haftbefehle gegen 155 Personen vor, die den
Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“
zugerechnet werden. Von diesen 155 Personen wurden wiederum 43 Personen
dem Phänomenbereich PMK-rechts und 118 Personen dem Phänomenbereich
PMK-sonstige Zuordnung (bis zum 31. Dezember 2022: PMK-nicht
zuzuordnen) zugeordnet. Sechs Personen, bei denen der Hinweis „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ bestand, wurden dabei in beiden Phänomenbereichen
aufgeführt (vgl. Antwort zu Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 20/5183). Im
Vergleich dazu lagen zum Erhebungsstichtag vom 29. September 2023 insgesamt
244 offene nationale Haftbefehle gegen 179 Personen mit dem Hinweis
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ vor. Hiervon wurden zum Erhebungsstichtag
26 Personen dem Phänomenbereich PMK-rechts und 153 Personen dem
Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugeordnet (vgl. Antwort zu
Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/10863).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
Motivierten Kriminalität zuzuordnen sind und als Verdächtige oder Verurteilte von
Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Bei der vorliegenden Auswertung hinsichtlich des Hinweises „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ handelt es sich um eine personenbezogene Auswertung, die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
31. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gemäß den Vorgaben der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Offene Haftbefehle II“
die Fahndungen ausländischer Behörden (SIS/Interpol) nicht berücksichtigt.
Zum Erhebungsstichtag 28. März 2024 bestanden bundesweit insgesamt 231
offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 182 Personen, die einen
Ermittlungshinweis (EHW) „Reichsbürger/Selbstverwalter“ in INPOL-Z
aufweisen.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
16 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 63
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politischer Motivation, wie beispielsweise
Nötigung (§ 240 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Volksverhetzung (§ 130
StGB). Die übrigen Haftbefehle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität
ohne politische Motivation zuzuordnen
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2023 und März 2024 insgesamt
117 Haftbefehle zu Personen, die durch ihren EHW der Reichsbürger/
Selbstverwalter-Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere
Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die
Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder teilweise auch denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Im Zuge der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird explizit darauf
hingewiesen, dass das vorhandene Personenpotenzial Reichsbürger/Selbstverwalter
entweder im GETZ -rechts- oder im GETZ ‑links- vorgestellt und behandelt
wird.
Ebenso sei darauf hingewiesen, dass das vorhandene Personenpotenzial,
welches mit dem Hinweis „Reichsbürger und Selbstverwalter“ gekennzeichnet ist,
z. B. im Phänomenbereich der PMK -rechts- oder im Phänomenbereich der
PMK -sonstige Zuordnung- eingestuft wird, da es sich um keinen
eigenständigen Phänomenbereich handelt.
1. Gegen wie viele Personen, die den Phänomenbereichen der PMK mit
dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, lagen
zum Erhebungsstichtag am 31. März 2024 wie viele nicht vollstreckte
Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 28. März 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis
der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach
nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 28. März 2024 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) 231 Fahndungen zu 182 Personen vor, die aufgrund ihres
Ermittlungshinweises (EHW) der Reichsbürger/Selbstverwalter-Szene zugeordnet
wurden.
a) Wie viele dieser Personen werden dem Phänomenbereich PMK-rechts
zugeordnet?
Zum Stichtag 28. März 2024 waren 23 der 182 Personen dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen.
b) Wie viele dieser Personen werden dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugeordnet?
Zum Stichtag 28. März 2024 waren 159 der 182 Personen dem
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zuzuordnen.
c) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 28. März 2024 bestand zu insgesamt 58 Personen mindestens ein
offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen
fünf dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
d) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 48 Personen mindestens ein
offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen zwei dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 16
dieser 48 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
e) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 231 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 202 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 28 Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung: eine Fahndung
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 22 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 20 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern auf:
Schweiz: drei Personen
Ungarn: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Frankreich: zwei Personen
Griechenland: eine Person
Panama: eine Person
Tschechien: eine Person
Österreich: eine Person
Niederlande: eine Person
Thailand: eine Person
Paraguay: eine Person
Nicaragua: eine Person
Georgien: eine Person
Zypern: eine Person
Brasilien: eine Person
Spanien: eine Person
Kroatien: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt insbesondere den datenbesitzenden
Dienststellen in den Bundesländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine
Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland - eines Auslieferungsantrags, werden
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Personen, die den Phänomenbereichen der PMK
mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden,
sind zum Erhebungsstichtag am 31. März 2024 (bitte getrennt
darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land
nennen), und wie viele befinden sich derzeit in Auslieferungshaft
(bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 231 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 50 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 181 Fahndungen.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung lediglich einmal in der wertigsten Priorität
berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 2: 48 Personen
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 3: 134 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte die Anzahl der gesuchten Personen nennen und
zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob
die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
28. März 2024 in INPOL‑Z verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen
Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit einem
EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden, aufgeschlüsselt nach
dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen
Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der
Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z nicht zwingend um das Jahr der
Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden
(SIS /Interpol-Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden
Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
28.03.2024)
Haftbefehle,
denen ein
politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle,
denen ein
Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle,
denen ein
politisch
motiviertes
Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Alle Jahre 231 63 50 16
2019 5 0 0 0
2020 6 3 1 0
2021 18 3 2 1
2022 44 17 16 5
2023 102 23 17 5
2024 56 17 14 5
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
den Phänomenbereichen PMK -rechts- und PMK -sonstige Zuordnung-
zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der
Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des
HB in INPOL-Z
Personen
(Stichtag: 28.03.2024)
davon Personen mit
PHW „gewalttätig“
alle Jahre 182 29
2019 5 2
2020 4 1
2021 13 4
2022 33 3
2023 81 11
2024 46 8
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an. Von den o. g. 182 per Haftbefehl gesuchten Personen haben 16 bei der
Bundeswehr Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 1. Oktober 2023 bis zum
31. März 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurden 12 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 wurden insgesamt 16 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ betrachtet. Bei den 16
besprochenen Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse den Phänomenbereichen
der PMK mit dem EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugeordnet wurden,
handelte es sich sowohl um Personen mit neuen Haftbefehlen (vier) als auch
um Personen mit Haftbefehlen, die seit mehr als einem halben Jahr nicht
vollstreckt wurden (12). Bei den in der Antwort zu Frage 6 genannten 12 Personen,
bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt
wurde, lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. (Bei der
personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person
mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.).
• Priorität 1: 0 Haftbefehle
• Priorität 2: 11 Haftbefehle
• Priorität 3: 1 Haftbefehl
b) Wie lange dauern die Sitzungen der Arbeitsgruppe (AG)
Personenpotentiale im Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in der
Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt fünf Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 45 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtern und entscheidend zur
Festnahme beitragen?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März
2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
117 von 244 der zum Stichtag 29. September 2023 in INPOL-Z eingestellten
Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen mit einem EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden,
konnten bis zum 28. März 2024 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig
erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa wegen
Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a bis 7c gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe gegeben sind, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die
entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts (GETZ-R)
besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das Bundeskriminalamt erhält bei Vollstreckung der
Haftbefehle grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der
Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (wenn nein, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ bzw. GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ bzw. Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum - rechts (GETZ-R) dienen vorrangig
dem länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten
– Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen ihren
gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen Wohnsitz
haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ bzw. GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen,
die den Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ zugerechnet werden, gespeichert (bitte auch angeben,
wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis [EHW] PMK-
rechts bzw. PMK-sonstige Zuordnung)?
Alle 182 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit einem EHW
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden und zum Stichtag einen
offenen Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) aufwiesen, waren
zum Stichtag 28. März 2024 in INPOL‑Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 98 Personen
EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 16 Personen
EHW „PMK-S“ in INPOL-Z: 25 Personen
PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 29 Personen
Gewalttäterdatei „rechts“: zwei Personen
Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): zwei Personen.
Von den durch das BKA gelisteten 606 mit offenem Haftbefehl gesuchten
Personen der PMK -rechts- sind 30 mit Bezügen zu den Phänomenbereichen
Reichsbürger und Selbstverwalter mit Erkenntnissen im
„Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN) gespeichert.
a) Wie viele jener Personen, die den Phänomenbereichen der PMK mit
dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden und
die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Zwei der 182 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit einem EHW
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst. Keine der Personen wird wegen eines Gewaltdeliktes gesucht.
b) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
c) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9b und 9c gemeinsam
beantwortet.
Bei der Auswertung nach vergebenen EHW, somit auch hinsichtlich
Reichsbürgern/Selbstverwaltern, handelt es sich um eine personenbezogene Auswertung,
die gemäß den Vorgaben der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Offene
Haftbefehle II“ die Fahndungen ausländischer Behörden (SIS/Interpol) nicht
berücksichtigt.
d) Wie viele der gesuchten Personen sind als „Gefährder“ eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu der Frage,
inwiefern von den flüchtigen Personen, die den Phänomenbereichen der PMK
mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden
(bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch
motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes
gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen
wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den Antworten zu Frage 1c
zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Wie in Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 182 Personen mit dem Hinweis
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe muss
eine entsprechende Prognose der sachbearbeitenden Dienststelle, dass die
Person zukünftig politisch motivierte Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Personen, die den
Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ zugerechnet werden und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden
mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG)) und ein offener
Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch ist eine
Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als „Gefährder“ oder
in ähnlicher Weise gesuchte Personen, die den Phänomenbereichen der
PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet
werden, aus dem europäischen Ausland befanden sich in den Jahren 2023
sowie 2024 bis zum Erhebungsstichtag am 31. März 2024 nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9b und 9c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333