Deutscher Bundestag Drucksache 20/12432
20. Wahlperiode 31.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12113 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Personen im Phänomenbereich
„sonstige Zuordnung“ der Politisch motivierten Kriminalität (Frühjahr 2024)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Personen aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität-sonstige Zuordnung (PMK-sonstige Zuordnung), die per Haftbefehl
gesucht werden, bewegt sich weiterhin im höheren dreistelligen Bereich. Im
Herbst 2023 gab es in diesem Bereich bundesweit insgesamt 621 offene
Haftbefehle, die sich auf 449 Personen verteilten (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 der Abgeordneten Martina Renner auf
Bundestagsdrucksache 20/10863). Außerdem bestand zum Erhebungsstichtag vom
29. September 2023 zu insgesamt 110 Personen mindestens ein offener
nationaler Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag (vgl. ebd.). Im Vergleich
zum Erhebungsstichtag vom 31. März 2023 ist demnach sogar ein minimaler
Anstieg der offenen Haftbefehle im genannten Phänomenbereich zu
verzeichnen. So verteilten sich im Frühjahr 2023 noch 609 offene Haftbefehle auf
448 Personen. Keine Angaben wurden dazu gemacht, wie vielen dieser
offenen Haftbefehle ein Gewaltdelikt zugrunde lag (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Martina Renner auf
Bundestagsdrucksache 20/8636).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die dem Phänomenbereich der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) -sonstige Zuordnung- angehören und als Verdächtige oder
Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 28. März 2024 bestanden bundesweit insgesamt 601
offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 451 Personen, die dem
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung-
zuzurechnen sind. Hinzu kommt ein Haftbefehl ausländischer Behörden zwecks
Auslieferung.
Es lag einem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde (§ 129a des
Strafgesetzbuches (StGB), insgesamt 35 Haftbefehlen ein politisch motiviertes
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 31. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gewaltdelikt (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte). 117 Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit
politischer Motivation, wie beispielsweise Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung
(§ 185 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Die übrigen Haftbefehle sind dem
Bereich der Allgemeinkriminalität ohne politische Motivation zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2023 und März 2024 insgesamt
252 Haftbefehle zu Personen, die der Politisch motivierten Kriminalität -
sonstige Zuordnung- zugeordnet werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere
Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die
Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Im Zuge der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wird explizit darauf
hingewiesen, dass kein eigenständiges GETZ -sonstige Zuordnung- existiert und
somit das vorhandene Personenpotenzial zu diesem Phänomenbereich entweder
im GETZ -rechts- oder im GETZ ‑links- vorgestellt und behandelt wird.
Ebenso sei darauf hingewiesen, dass das vorhandene Personenpotenzial,
welches mit dem Hinweis „Reichsbürger und Selbstverwalter“ gekennzeichnet ist,
z. B. im Phänomenbereich der PMK ‑rechts- oder im Phänomenbereich der
PMK -sonstige Zuordnung- eingestuft wird, da es sich um keinen
eigenständigen Phänomenbereich handelt.
1. Gegen wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet werden, lagen zum Erhebungsstichtag am 31. März
2024 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 28. März 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA), in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA), durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität wider. Bei dem Ergebnis der
Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich
um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits
vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht
Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 28. März 2024 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS) 602 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnungvor. Hiervon handelte es sich bei einer der Fahndungen um eine Fahndung
ausländischer Behörden zur Festnahme zwecks Auslieferung. Die nationalen
Haftbefehle richteten sich gegen insgesamt 451 Personen, die aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet
wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 28. März 2024 bestand zu insgesamt 108 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen neun dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines
politisch motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um
ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 126 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen acht dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 35
dieser 126 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 602 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 509 Fahndungen,
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 81 Fahndungen,
• Haftbefehle gemäß § 456a StPO: vier Fahndungen,
• Haftbefehle zur Unterbringung: fünf Fahndungen,
• Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw.
Aufenthaltsgesetzes: zwei Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol): eine Fahndung.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 74 Personen, die sich gem. Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 23 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern auf.
Marokko fünf Personen
Niederlande fünf Personen
Tschechien vier Personen
Österreich vier Personen
Tunesien vier Personen
Ungarn vier Personen
Schweiz drei Personen
Türkei drei Personen
Algerien drei Personen
Frankreich drei Personen
Spanien drei Personen
Georgien drei Personen
Belgien zwei Personen
Afghanistan zwei Personen
Libyen zwei Personen
Ver. Staaten v. Amerika zwei Personen
Senegal eine Person
Polen eine Person
Russland eine Person
Mali eine Person
Somalia eine Person
Tansania eine Person
Großbritannien eine Person
Kolumbien eine Person
Kosovo eine Person
Nordmazedonien eine Person
Thailand eine Person
Griechenland eine Person
Iran eine Person
Nicaragua eine Person
Syrien eine Person
Dom. Republik eine Person
Zypern eine Person
Estland eine Person
Paraguay eine Person
Kroatien eine Person
Brasilien eine Person
Nigeria eine Person
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen
jeweils unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem
Haftbefehl zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt insbesondere den datenbesitzenden
Dienststellen in den Bundesländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine
Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein standardisiertes
polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugerechnet werden, sind zum Erhebungsstichtag am
31. März 2024 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland
ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land nennen), und wie viele
befinden sich derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 602 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): eine Fahndung,
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 135 Fahndungen,
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 465 Fahndungen,
• Haftbefehle ausländischer Behörden: eine Fahndung.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) werden gem. den
Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich
des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet. Eine Aussage
zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 1: eine Person,
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 2: 126
Personen,
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 3: 325
Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte die Anzahl der gesuchten Personen nennen und
zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob
die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
28. März 2024 in INPOL‑Z und im SIS verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnung- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung
der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei
ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung
in INPOL-Z bzw. das SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des
Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird
darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS /Interpol-
Rotecken) gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene
Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht
bewertet werden.
Jahr der
Einstellung des
Haftbefehls in INPOL-Z
bzw. SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
28. März 2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 602 117 135 35
2013 1 0 1 0
2014 0 0 0 0
2015 2 0 1 0
2016 2 0 0 0
2017 4 0 0 0
2018 6 0 2 0
2019 25 2 9 2
2020 31 11 11 3
2021 53 5 12 1
2022 113 26 25 5
2023 237 47 44 14
2024 128 26 30 10
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, zu
entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus
verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den
betreffenden Personen ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung
des Haftbefehls in
INPOL-Z (ohne SIS)
Personen
(Stichtag: 28. März 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 451 73
2013 1 0
2014 0 0
2015 2 1
2016 2 2
2017 3 0
2018 4 0
2019 23 3
2020 20 4
2021 39 8
Jahr der Einstellung
des Haftbefehls in
INPOL-Z (ohne SIS)
Personen
(Stichtag: 28. März 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
2022 86 11
2023 169 26
2024 102 18
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an. Von den o. g. 451 per Haftbefehl gesuchten Personen haben 37 bei der
Bundeswehr Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 1. Oktober 2023 bis zum
31. März 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurde eine Person, bei der
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, im
Rahmen des im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte
aufgliedern)?
Im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. März 2024 wurden insgesamt drei mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ betrachtet. Bei den drei
besprochenen Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, handelte es sich sowohl
um Personen mit neuen Haftbefehlen (zwei) als auch um eine Person mit
Haftbefehl, der seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt wurde. Bei der in
der Antwort zu Frage 6 genannten einen Person, bei der der Haftbefehl seit
mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt wurde, lag die nachfolgende
Deliktsqualität (Priorität) zugrunde. (Bei der personenbezogenen Auswertung ist
zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit
verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist,
wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal in der
wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen
entstehen würden.)
Priorität 1: null Haftbefehle,
Priorität 2: null Haftbefehle,
Priorität 3: ein Haftbefehl.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der Arbeitsgruppe (AG)
Personenpotentiale im Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in der
Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 29. September 2023 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt zwei Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 48 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtern und entscheidend zur
Festnahme beitragen?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. März
2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
252 von 622 der zum Stichtag 29. September 2023 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, konnten bis zum 28. März
2024 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch
Zahlung einer Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten
besprechen, diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a bis 7c gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe gegeben sind, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum-Rechts (GETZ-R) besprochen
wurden (bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen. Die Vollstreckung
der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
Das Bundeskriminalamt erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle grundsätzlich
keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (wenn nein, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ bzw. GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 bis 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen ihren
gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen Wohnsitz
haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine Thematisierung
im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen,
die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet
werden, gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis [EHW] PMK-rechts bzw. PMK-Selbstverwalter/
Reichsbürger versehen sind)?
Alle 451 dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zuzuordnenden
Personen mit offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden)
waren zum Stichtag 28. März 2024 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde
liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der
Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 353 Personen,
Ermittlungsunterstützender Hinweis (EHW) „PMKR“ in INPOL-Z: 16
Personen,
EHW Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung- „PMKS“ in
INPOL-Z: 52 Personen,
EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ in INPOL-Z: 159 Personen,
Personengebundener Hinweis (PHW) „gewalttätig“ in INPOL-Z: 73 Personen,
Gewalttäterdatei „sonstige Zuordnung“: drei Personen,
Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): eine Person.
a) Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet werden und die wegen eines Gewaltdeliktes
gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Keine der Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-
zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der
Gewalttäterdatei „rechts“ und/oder der Gewalttäterdatei „sonstige Zuordnung“
erfasst.
b) Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet werden, die wegen eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst?
Keine der Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-
zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ und/oder der Gewalttäterdatei
„sonstige Zuordnung“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9c und 9d gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag wurde eine Person, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnung- zugeordnet wurde, aufgrund eines europäischen bzw. internationalen
Haftbefehls gesucht.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als „Gefährder“ eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu der Frage,
inwiefern von den flüchtigen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugerechnet werden (bzw. der Teilgruppe, die wegen
eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines
politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des
Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten
drohen (bitte den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 52 Personen mit dem
sogenannten EHW „PMK-S“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe muss
eine entsprechende Prognose der sachbearbeitenden Dienststelle, dass die
Person zukünftig politisch motivierte Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG)), und ein offener
Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ ist
eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als „Gefährder“ oder
in ähnlicher Weise gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugerechnet werden, aus dem europäischen Ausland
befanden sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bis zum Erhebungsstichtag
am 31. März 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Zum Stichtag 28. März 2024 lag eine internationale Fahndung einer
ausländischen Behörde (SIS/Interpol) zu einer Person in Deutschland, die dem
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wird, vor.
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ISSN 0722-8333