Deutscher Bundestag Drucksache 20/12406
20. Wahlperiode 26.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12256 –
Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
auf den Arbeitsmarkt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 1,7 Millionen Stellen können in Deutschland nicht besetzt werden
(
www.businessinsider.de/wirtschaft/der-fachkraeftemangel-treibt-firmen-ins-a
usland-173-millionen-offene-stellen/). Dieser Fachkräftemangel hat
Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt. Unternehmen müssen teilweise
Projekte verschieben oder sogar ablehnen, weil sie nicht genügend qualifizierte
Arbeitskräfte finden können (
www.wiwo.de/politik/deutschland/
arbeitsmarktdiese-folgen-hat-der-fachkraeftemangel-fuer-den-standort-deutschland/295317
78.html). Nach Auffassung der Fragesteller beeinträchtigt der
Fachkräftemangel die Wettbewerbsfähigkeit und die langfristigen
Wachstumsmöglichkeiten Deutschlands erheblich. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung“ wollte die Bundesregierung und die sie tragende
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
die Hürden für die Einwanderung von Fachkräften abbauen, sodass Fachkräfte
schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können (
www.bundesr
egierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/fachkraefteeinwanderungsges
etz-2182168).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zu den Fragen 25 bis 34 wird insgesamt auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/12277 verwiesen.
1. Welches Bundesministerium ist federführend bei der
Fachkräftezuwanderung?
Die Federführung für das Gesamtthema „Fachkräftezuwanderung“ mit all
seinen Facetten ist keinem Bundesministerium in alleiniger Federführung
zugeordnet. Während das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die gemeinsame
Federführung für die Entwicklung der Entwürfe der Bundesregierung für das
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 26. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und die begleitende
Verordnung hatten, bearbeiten die übrigen fachlich betroffenen Ressorts in
eigener Zuständigkeit weitere für die Umsetzung der Eckpunkte der
Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten vom 30. November
2022 (
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteilungen/2022/eck
punkte-fachkraefteeinwanderung-drittstaaten.pdf?__blob=publicationFile
&v=6) wichtige Themen. Hierzu wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
Zum Thema „Fachkräfteeinwanderung“ findet, wie in der Fachkräftestrategie
der Bundesregierung von Oktober 2022 (
www.bmas.de/SharedDocs/Download
s/DE/Publikationen/fachkraeftestrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publ
icationFile&v=8, S. 26) vorgesehen, zusätzlich ein regelmäßiger Austausch der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur Weiterentwicklung der gesetzlichen
und untergesetzlichen Rahmenbedingungen statt. Die gemeinsame
Federführung liegt beim BMAS, dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK), dem BMI, dem Auswärtigem Amt (AA) und dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Zudem sind das
Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
regelmäßig eingebunden.
2. Welche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung in den Bereichen
Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung hat das
a) Bundeskanzleramt; insbesondere die Staatsministerin für Migration
und Integration,
b) Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
c) Auswärtige Amt (AA),
d) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
e) Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
f) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
Zu den Fragen 2a bis 2f wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/3477 verwiesen.
Zudem teilt sich BMBF mit BMAS die Ko-Federführung der Nationalen
Weiterbildungsstrategie und diesbezüglicher Fördermaßnahmen, deren Ziel es unter
anderem auch ist, zur bildungsbereichsübergreifenden Fachkräftesicherung
beizutragen.
g) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ)?
Das BMZ ist zuständig für die entwicklungspolitische Gestaltung der deutschen
Migrationspolitik. Darunter fällt auch die entwicklungspolitische Flankierung
der Politik zur Fachkräfteeinwanderung der Bundesregierung. Dabei legt das
BMZ einen Fokus darauf, dass Fachkräfte- und Ausbildungsmigration einen
Nutzen für alle Beteiligten bringt: Deutschland als Zielland, den
Herkunftsländern sowie den Migrantinnen und Migranten selbst.
3. Warum wurden die Zuständigkeiten für „Fachkräftesicherung Grundsatz
und Ausland“ und „Spezielle Fragen der Fachkräftesicherung Inland“ im
BMWK in zwei unterschiedliche Referate aufgeteilt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3477 verwiesen.
4. Gab es im Rahmen der Zergliederung der Referate „Fachkräftesicherung
Grundsatz und Ausland“ und „Spezielle Fragen der Fachkräftesicherung
Inland“ im BMWK einen zusätzlichen Personalaufbau in diesen
Referaten, wenn ja, in welcher Personalstärke, und in welchen
Besoldungsgruppen?
Im Zuge der Neuorganisation ist der Personalbestand in den betroffenen
Referaten des BMWK (hier: Referat VII B5 und VII B6) um eine zusätzliche Stelle
im gehobenen Dienst gewachsen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Fachkräftemangel auf
dem Arbeitsmarkt in Deutschland?
Es gibt keine allumfassende Kennzahl zur Messung von Fachkräfteengpässen.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzt in ihrer
Fachkräfteengpassanalyse eine auf mehrere Indikatoren gestützte Methodik, um
Engpassberufe zu ermitteln. Trotz leichter konjunktureller Eintrübung zeigt die aktuelle
Fachkräfteengpassanalyse weiterhin Besetzungsschwierigkeiten bei offenen
Stellen aufgrund von Fachkräfteengpässen in vielen Berufen. Darauf deutet
auch die Zahl der offenen Stellen aus der Stellenerhebung des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hin. Es ist nicht sachgerecht, die Zahl
der offenen Stellen mit einer sogenannten Fachkräftelücke gleichzusetzen. Der
Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine hohe Dynamik bei Eintritten in und
Austritten aus Beschäftigung aus. Der Großteil der offenen Stellen wird besetzt und
bleibt nicht dauerhaft vakant.
6. Wie vielen ausländischen Fachkräften wurde seit Inkrafttreten des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung eine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt, und wie viele dieser Fachkräfte erhielten ihre
Aufenthaltserlaubnis ausschließlich aufgrund von Neuregelungen durch
das Gesetze zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung?
Die folgenden Erteilungszahlen beziehen sich jeweils auf den Zeitraum ab
Inkrafttreten der für die jeweilige Rechtsgrundlage wichtigsten Änderungen im
Zusammenhang mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung
der Fachkräfteeinwanderung.
Vor dem Hintergrund der Frage 6n beziehen sich die folgenden Zahlen
grundsätzlich nach tatsächlichen Einreisen auf Erteilungen von Visa im Sinne des § 4
Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (Stand: 16. Juli
2024). Die Zahlen zu den Fragen 6h und 6k beziehen sich auf Erteilungen von
Aufenthaltserlaubnissen mit Stand vom 30. Juni 2024.
Es kann – außer bei vollständig neu eingeführten Aufenthaltstiteln wie der
Chancenkarte – statistisch nicht ermittelt werden, wie vielen Personen ein
Aufenthaltstitel ausschließlich aufgrund der jüngsten Neuregelungen erteilt wurde.
a) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18a des Aufenthaltsgesetzes?
1 260 (seit 18. November 2023).
b) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes?
3 177 (seit 18. November 2023).
c) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18d des Aufenthaltsgesetzes?
e) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18f des Aufenthaltsgesetzes?
4 555 (seit 18. November 2023; zusammengefasste Zahl für die Fragen 6c und
6e).
d) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18e des Aufenthaltsgesetzes?
Es werden keine Aufenthaltstitel nach § 18e AufenthG erteilt, da § 18e
AufenthG regelt, dass in Fällen kurzfristiger Mobilität für Forscher kein
Aufenthaltstitel erforderlich ist.
f) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18g des Aufenthaltsgesetzes?
9 971 (seit 18. November 2023).
g) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18h des Aufenthaltsgesetzes?
Es werden keine Aufenthaltstitel nach § 18h AufenthG erteilt, da § 18h
AufenthG regelt, dass in Fällen kurzfristiger Mobilität für Inhaber einer Blauen
Karte EU kein Aufenthaltstitel erforderlich ist.
h) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 18i des Aufenthaltsgesetzes?
Vier (seit 18. November 2023); es handelt sich hierbei letztlich um
Aufenthaltserlaubnisse nach der jeweiligen Alternative von § 18g AufenthG in Verbindung
mit § 18i AufenthG.
i) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel in Form einer ICT-Karte (ICT = Intra-Corporate-Transfer)?
2 780 (seit 18. November 2023); zusammengefasst für die §§ 19 (2 716) und
19b (64) AufenthG. § 19a AufenthG selbst ist keine Rechtsgrundlage für einen
Aufenthaltstitel.
j) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach den §§ 19a bis 19c des Aufenthaltsgesetzes?
§§ 19a, 19b: siehe Antwort zu Frage 6i.
§ 19c Absatz 1 (seit 1. März 2024): 20 145
§ 19c Absatz 2 (seit 1. März 2024): 53
k) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 19d des Aufenthaltsgesetzes?
1 024 (seit 1. März 2024; Stichtag 30. Juni 2024).
l) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel nach § 19e des Aufenthaltsgesetzes?
1 851 (seit 1. März 2024).
m) Wie viele ausländische Fachkräfte und sonstige Personen erhielten seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen
Aufenthaltstitel in Form einer Chancenkarte?
377 (seit 1. Juni 2024).
n) Wie viele von den in den Fragen 6a bis 6m benannten berechtigten
Personen sind tatsächlich nach Deutschland eingereist?
Tatsächliche Einreisen von Visainhabern werden statistisch nicht erfasst.
7. Wie vielen Personen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ein Visum zur Arbeitsaufnahme
verweigert?
Seit dem Inkrafttreten der ersten Stufe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung am 18. November 2023 wurden weltweit insgesamt
13 250 Visumanträge zu Zwecken der Erwerbstätigkeit abgelehnt, davon 4 475
für Fachkräftevisa.
a) Was waren die zehn häufigsten Ablehnungsgründe (bitte die Anzahl
der abgelehnten Anträge zu jedem Ablehnungsgrund auflisten)?
Ablehnungsgründe werden zwar in jedem Einzelfall im Visumvorgang, jedoch
nicht statistisch erfasst. Eine Datenerhebung in Form händischer Auswertung
stellt angesichts des Umfangs der zu sichtenden Unterlagen und des hiermit
verbundenen Personaleinsatzes einen im Rahmen der Gesamtabwägung
unverhältnismäßig erscheinenden Aufwand dar und würde die Arbeitsfähigkeit der
Auslandsvertretungen und der hiermit befassten Arbeitseinheit im AA
erheblich beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ständiger Rechtsprechung bestätigt
hat, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht. Eine vollständige Beantwortung der Frage 7a kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der fristgerechten Erhebung verbunden
wäre, daher nicht erfolgen.
b) Aus welchen Herkunftsländern stammten die Personen, deren Anträge
abgelehnt wurden (bitte die Herkunftsländer aufzählen und die Anzahl
der Ablehnungen aus dem jeweiligen Land angeben)?
Veröffentlicht die Bundesregierung im Rahmen einer parlamentarischen
Anfrage Ablehnungszahlen zu den Auslandsvertretungen in einem bestimmten
Land, bekommt diese Aussage gegenüber dem betroffenen Land ein erheblich
stärkeres Gewicht als bei einer abstrakten nicht einzelnen Ländern
zuordenbaren Angabe. Aus dem Kontext gerissene Ablehnungszahlen könnten als
Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu
anderen Staaten wahrgenommen werden. Daher enthalten auch die auf der
Webseite des Auswärtigen Amts veröffentlichten Statistiken lediglich Zahlen
zu je Auslandsvertretung bewilligten Visaanträgen, nicht zu Ablehnungen.
Würde die Bundesregierung diese länderspezifischen Ablehnungszahlen im
vorliegenden Fall im Rahmen des Fragewesens veröffentlichen, könnte dies die
Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen.
Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung das Interesse des Deutschen
Bundestages, zu diesem Themenkomplex angemessen informiert zu werden. Die
Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht
durch die Veröffentlichung der Information zu belasten mit dem
Informationsinteresse des Bundestags ergibt weiterhin, dass eine eingestufte Herausgabe der
Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Zur Beantwortung der Frage
wird insofern auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen, die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ übermittelt wird.*
c) Was waren die 20 häufigsten Berufe, die von den Antragstellern
ausgeübt werden sollten und für die ein Visum zur Arbeitsaufnahme
verweigert wurde?
Angaben zur geplanten Berufsausübung der Antragstellenden werden
statistisch nicht erfasst. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Antwort zu
Frage 7a verwiesen.
8. Welche Herausforderungen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung
für die deutschen Auslandsvertretungen im Hinblick auf die
Terminvergabe zur Beantragung von Einreisevisa zur Fachkräfteeinwanderung
grundsätzlich?
Steigt die Visumnachfrage an einzelnen Auslandsvertretungen kurzfristig stark
an, kann dies trotz Personalverstärkungen und Optimierung der Verfahren
vorübergehend zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe führen. Aufgrund
der weltweit steigenden Antragszahlen können sowohl personelle als auch
räumliche Kapazitäten zumindest kurz- und mittelfristig an ihre Grenzen
stoßen.
Um derartigen Lagen unmittelbar abhelfen zu können und schnellstmögliche
Verstärkung der Kapazitäten und Reduzierung von Terminwartezeiten zu
gewährleisten, setzt das AA seit Anfang 2023 konsequent ein ambitioniertes
Maßnahmenpaket aus dem Aktionsplan Visabeschleunigung um; im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 8c und 8d verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit auf einen
Vorsprachetermin zu diesem Aufenthaltszweck (bei mehreren Verfahrensarten,
beispielsweise beschleunigtem Fachkräfteverfahren, bitte nach
Verfahrensarten aufschlüsseln)?
Bei Wartezeiten handelt es sich um rechnerische Momentaufnahmen, die über
das Jahr hinweg in Abhängigkeit von Nachfrage und verfügbarer
Bearbeitungskapazitäten schwanken. Durchschnittswerte werden daraus nicht errechnet. Für
qualifizierte Erwerbstätigkeit gibt es derzeit an den allermeisten Visastellen in
der Regel keine oder Wartezeiten von wenigen Wochen bis Monaten; im
beschleunigten Fachkräfteverfahren beträgt die Wartezeit auf einen Termin in
aller Regel maximal drei Wochen.
b) Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die zehn
Auslandsvertretungen mit der quantitativ höchsten Nachfrage nach Terminen zur
Fachkräfteeinwanderung (bitte anhand geeigneter Indikatoren wie
Terminwartezeiten oder der Zahl an Registrierungen auf
Terminwartelisten aufschlüsseln)?
Die meisten Visa zur Fachkräfteeinwanderung wurden im 1. Halbjahr 2024 an
den Auslandsvertretungen Bangalore, Hanoi, Rabat, Istanbul, Tunis, Teheran,
Ankara, Pristina, Jaunde und Izmir bearbeitet. Diese Zahl ist ein wesentlicher
Indikator für das Fachkräfteaufkommen und damit für die Nachfrage nach
Fachkraftvisaterminen. Ergänzend wird auf die zehn Auslandsvertretungen mit
den meisten für Zwecke der Erwerbstätigkeit insgesamt bearbeiteten Visa
hingewiesen: Belgrad, Bangalore, Pristina, Sarajewo, Skopje, Tirana, Ankara,
Hanoi, Manila, Istanbul.
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Ende der
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Terminvergabe
unternommen, um die Terminwartezeit zu verringern oder gering zu halten bzw.
die Terminkapazitäten zu erhöhen?
d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Ende der
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Visumentscheidung
unternommen, um die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen (wenn dies
nicht verallgemeinert beantwortet werden kann, bitte für die zehn
Auslandsvertretungen mit der quantitativ höchsten Nachfrage nach
Terminen zur Fachkräfteeinwanderung – siehe Frage 8b – aufschlüsseln)?
Die Fragen 8c und 8d werden gemeinsam beantwortet.
Das AA setzt seit Anfang 2023 ein ambitioniertes Maßnahmenpaket aus dem
Aktionsplan Visabeschleunigung konsequent um. Das Visumverfahren wird
moderner, transparenter und leistungsstärker. Schlüsselelemente dabei sind
Ressourcensteigerung, Digitalisierung und Zentralisierung der Visabearbeitung.
So konnten im Jahr 2023 mit 452 102 Visa bereits 18 Prozent mehr Visa
bearbeitet werden als vor Ausbruch der Corona-Pandemie (vgl. 384 648 im Jahr
2019). Mehr als die Hälfte dieses Aufwuchses (53 Prozent) geht auf die
Zentralisierung der Visabearbeitung zurück. Ziel ist es, perspektivisch alle
wesentlichen Fachkräftevisa mit dazugehörigem Familiennachzug im Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zu bündeln. Bis Ende dieses Jahres sollen
dort bereits 100 000 Visumanträge entschieden werden, was gemessen an den
Zahlen des Vorjahres rund 20 Prozent der weltweiten Gesamtleistung an
nationalen Visa (D-Visa) entspricht. Terminwartezeiten an den Visastellen im
Ausland konnten an einigen Standorten für Fachkräftevisa deutlich reduziert
werden. Termine zur Beantragung der Blauen Karte EU sowie für
Hochqualifizierte werden in der Regel unmittelbar oder innerhalb weniger Wochen vergeben.
Weitere Schlüsselfaktoren des Visaaktionsplans sind neben der Zentralisierung
der Visumbearbeitung insbesondere die Stärkung und Flexibilisierung des
Personaleinsatzes in den Visastellen sowie die Digitalisierung der Antragsannahme
und -bearbeitung.
Um mehr Visumanträge annehmen zu können, stärkt das AA die personellen
Kapazitäten an den Visastellen deutlich: Dienstposten für das Visumverfahren
werden bei Personalentscheidungen ausdrücklich priorisiert; bereits zum
Sommer 2023 konnten Vakanzen an Visastellen beträchtlich reduziert werden.
Durch flexible personelle Unterstützung besonders belasteter Visastellen
können punktuelle Schwerpunkte berücksichtigt und eine möglichst kontinuierliche
Antragsbearbeitung sichergestellt werden. Zusätzlich wird die Antragsannahme
durch externe Dienstleister weiter ausgebaut. Die Einrichtung sogenannter
Akademischer Prüfstellen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD) wird weiter vorangetrieben – sie verbessern durch eine fachliche
Vorprüfung die Qualität der Anträge und entlasten die Visastellen zusätzlich.
Akademische Prüfstellen wurden bereits in China, Indien und Vietnam eingerichtet.
Ende 2023 hat das AA zudem eine Rahmenvereinbarung mit der Deutschen
Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterzeichnet, die eine engere
Zusammenarbeit mit den Außenhandelskammern im Vorfeld der Antragstellung
ermöglicht. Ziel ist, die Antragsqualität zu steigern und die Verfahren so zu
beschleunigen. Weitere Maßnahmen umfassen unter anderem die
Organisationsberatung im Tagesgeschäft und vor Ort, die Einrichtung von Terminwartelisten
zur effizienteren Kapazitätssteuerung, Bereinigung von Terminwartelisten um
Fehl- und Doppelregistrierungen der Antragstellenden zu korrigieren,
Verschiebung regionaler Zuständigkeitsbereiche, teilweise durch Bündelung der
Bearbeitung von Anträgen an einer Visastelle zur Entlastung anderer Visastellen
innerhalb des Gastlandes.
In Umsetzung des Ziels, das nationale Visumverfahren bis zum 1. Januar 2025
umfassend zu digitalisieren, sind seit August 2023 die für Fachkräfte relevanten
Anträge als Online-Anträge verfügbar. Sie werden aktuell an 51
Auslandsvertretungen genutzt, womit zugleich in sechs der zehn wichtigsten
Herkunftsländer für Fachkräfte Online-Anträge zur Verfügung stehen. Dies entspricht fast
einem Drittel der Auslandsvertretungen, die mit über 40 Prozent einen deutlich
höheren Anteil am Visumaufkommen haben. Schrittweise werden so bis zum
Jahresende weitere Antragsarten und zusätzliche Funktionalitäten
hinzukommen. Die Online-Antragstellung über das Auslandsportal soll außerdem
weltweit zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Ende-zu-Ende-
Digitalisierung des Verfahrens konnte eine zusätzliche Beschleunigung durch die
Einführung einer Schnittstelle erreicht werden. Seit August 2023 übermitteln die
Auslandsvertretungen Visumakten in den wenigen verbleibenden Fällen, in denen
die Ausländerbehörden im Inland im Visumverfahren zu beteiligen sind,
grundsätzlich digital an diese. Dadurch entfallen vier bis sechs Wochen Postlaufzeit.
9. Wie viele offene Anträge auf Visaerteilung für Fachkräfte sind aktuell
anhängig (Stand: 1. Juni 2024)?
10. Wie viele Anträge auf Visaerteilung für Fachkräfte sind seit über einem
halben Jahr anhängig, wie viele solcher Visaanträge sind seit über einem
Jahr anhängig, und wie viele solcher Anträge sind länger als eineinhalb
Jahre offen?
11. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Entscheidung
über Anträge auf Visaerteilung für Fachkräfte?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Eine statistische Erfassung offener Anträge und ihrer Bearbeitungszeiten, also
der Dauer zwischen Antragstellung und positiver bzw. negativer Entscheidung
über den Visumantrag, findet nicht statt. Angaben zu offenen Anträgen oder
durchschnittlichen Bearbeitungszeiten können daher nicht gemacht werden. Die
Bearbeitungszeit ist vom konkreten Einzelfall abhängig und kann daher stark
schwanken; sie hängt unter anderem davon ab, ob die Antragsunterlagen
vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen
erforderlich wird oder ob die Rückmeldungen zu den erforderlichen Beteiligungen von
Behörden im Inland erfolgt sind.
Im beschleunigten Fachkräfteverfahren erfolgt die Entscheidung innerhalb der
gesetzlichen Frist des § 31a Absatz 2 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV).
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen auf den Weg
zu bringen, um das Antragsverfahren, das nach Ansicht der Fragesteller
als Flaschenhals bei der Fachkräfteeinwanderung die Bearbeitung von
Anträgen verzögert, zu verbessern?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass dies
beispielsweise durch die organisatorische Trennung zwischen Asylverfahren
und Einwanderung sowie eine gesetzliche Festlegung der
Rahmenbedingungen für Erwerbsmigration – insbesondere die Voraussetzung
bestimmter Qualifikationen – geschehen könnte, damit ein Spurwechsel
oder gar eine „Wahlfreiheit“ zwischen Asylverfahren und
Erwerbsmigration grundsätzlich nicht mehr notwendig sind, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend, auch in Zusammenarbeit mit den
Ländern, die mit den Ausländerbehörden das Aufenthaltsgesetz in eigener
Zuständigkeit ausführen, daran, die Verfahren im Zusammenhang mit der
Einwanderung zu Erwerbszwecken in ihrer Gesamtheit auf Potentiale für
Effizienzsteigerungen zu untersuchen. Die Durchführung der Asylverfahren (Zuständigkeit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) ist bereits heute
organisatorisch von den anderen Verfahren (Visumverfahren: Zuständigkeit AA;
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: Zuständigkeit Ausländerbehörde) getrennt. Die
Rahmenbedingungen für die Erwerbsmigration sind gesetzlich und untergesetzlich
umfassend festgelegt. Es besteht keine von den Fragestellern behauptete
„Wahlfreiheit“ zwischen Asylverfahren und Erwerbsmigration.
13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fraktion der CDU/CSU, dass
sich das BAMF und die kommunalen Ausländerbehörden wegen der
hohen Belastung zukünftig auf die Gruppe der Asylbewerber konzentrieren
sollten, während eine Bundesagentur für Einwanderung („Work-and-
Stay-Agentur“) für die Einwanderung von Fachkräften zuständig wäre,
um so Fachkräften Service aus einer Hand, von der
Arbeitsplatzvermittlung, der Prüfung der Voraussetzungen für die Einreise über das nötige
Visum bis hin zum Aufenthaltstitel nach Ankunft in Deutschland,
ermöglichen zu können?
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion der CDU/CSU,
dass eine solche Bundesagentur für Einwanderung künftig alle Verfahren
der Einwanderung, die zurzeit bei den deutschen Auslandsvertretungen,
bei den Bundesländern und den Landkreisen und Kommunen geführt
werden und die keine Asylverfahren sind, übernehmen und künftig die
Einwanderung von Fachkräften und die Arbeitsplatzvermittlung in
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit fördern sollte?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung will der laufenden Diskussion zu einer möglichen
organisatorischen Neuaufstellung/Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahrens
nicht vorgreifen. In Umsetzung eines im Antrag auf Bundestagsdrucksache
20/7394, S. 31 enthaltenen Auftrags
„Wir fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen einer externen
Machbarkeitsstudie zu prüfen, inwieweit durch Zentralisierung der Verfahren der
Erwerbsmigration bei der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten, anderen Behörden oder einer neuen Behörde eine
Effizienzsteigerung erreicht werden kann. Die Machbarkeitsstudie soll auch die
Schaffung einer digitalen Einwanderungsagentur umfassen. Die
Machbarkeitsstudie ist im Jahr 2024 vorzulegen.“
hat die Bundesregierung eine externe Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben,
deren Ergebnisse im Herbst 2024 erwartet werden.
15. Wie will die Bundesregierung ansonsten das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) entlasten, das nach Ansicht der Fragesteller
aufgrund der hohen Antragszahlen zu Asyl, Flüchtlingsschutz und
subsidiärem Schutz sowie offener Visaanträge von Fachkräften mit der
doppelten Aufgabe Flüchtlingsschutz und Fachkräfteeinwanderung erheblich
belastet ist?
Das BAMF hat entgegen der Annahme der Fragesteller keine Zuständigkeiten
im Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltstiteln im Zusammenhang mit der
Fachkräfteeinwanderung.
16. Ist der Bundesregierung das Gutachten des Verbands „Die
Familienunternehmer“ bekannt, welches zu dem Schluss kommt (
www.familienuntern
ehmer.eu/fileadmin/schnelluploads/240221_FamU_JungU_Gutachten_S
ozialeSicherung_WEB_DS.pdf), dass durch den Fachkräftemangel die
Sozialversicherungsbeiträge signifikant ansteigen würden, sofern eine
Nettozuwanderung von 250 000 Fachkräften pro Jahr nicht erreicht
würde, wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die demografische Entwicklung
und die mit ihr einhergehenden Fachkräfteengpässe die Sozialversicherungen
vor große Herausforderungen stellen. Mit ihrer Fachkräftestrategie arbeitet die
Bundesregierung aktiv daran, die Volkswirtschaft und die sozialen
Sicherungssysteme für den weiteren demografischen Wandel zu wappnen. Wie auch das in
der Fragestellung genannte Gutachten betont, kann die Zuwanderung
ausländischer Fachkräfte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Ein zentraler Baustein
der Fachkräftestrategie ist daher, Deutschlands Attraktivität als Zielland für
internationale Fachkräfte weiter auszubauen.
17. Wie plant die Bundesregierung, die Nettozuwanderung auf die laut
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) notwendige Zahl von
400 000 Personen pro Jahr (iab.de/presseinfo/nur-mit-einer-jaehrlichen-n
ettozuwanderung-von-400-000-personen-bleibt-das-arbeitskraefteangebo
t-langfristig-konstant/#:~:text=Nur%20mit%20einer%20j%C3%A4hrlich
en%20Nettozuwanderung%20von%20400.000%20Personen%20bliebe%
20das,und%20Berufsforschung%20(IAB)%20hervor) zu erhöhen?
18. Welche weiteren Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die Lücke
zwischen tatsächlicher und benötigter Fachkräftezuwanderung schließen?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die vom IAB als für notwendig gehaltene Nettozuwanderung von 400 000
bezieht sich nicht auf die Fachkräfte-, sondern auf die allgemeine Zuwanderung.
Dazu gehören auch Kinder, Rentnerinnen und Rentner und Familienangehörige
– sowohl aus Drittstaaten als auch aus der Europäischen Union (EU). Die Zahl
umfasst somit verschiedene Einwanderungsgründe und Herkunftsländer.
Deshalb ist sie nur bedingt ein Vergleichsmaßstab für mögliche Auswirkungen von
Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung.
Die Gesamt-Nettozuwanderung ist von zahlreichen Faktoren abhängig. So lag
sie im Jahr 2021 bei 329 000, im Jahr 2022 (durch den russischen Angriffskrieg
auf die Ukraine) bei 1,462 Millionen, im Jahr 2023 bei 663 000. Die
Bundesregierung sowie nichtstaatliche Akteure, insbesondere die Arbeitgeber, tragen
durch eine Vielzahl an gesetzlichen, untergesetzlichen und sonstigen Initiativen
zur Erhöhung des Anteils an der Nettozuwanderung, der sich Fachkräften
zuordnen lässt, bei. Diese sind im Wesentlichen in den Eckpunkten der
Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten beschrieben.
19. Welche volkswirtschaftlichen Folgekosten entstehen nach Einschätzung
der Bundesregierung durch den Fachkräftemangel pro Jahr, sofern keine
belastbaren Erkenntnisse vorliegen, von welchen Grundannahmen geht
die Bundesregierung aus?
Zur Frage, wie hoch die jährlichen volkswirtschaftlichen Folgekosten von
Fachkräfteengpässen sind, liegen der Bundesregierung keine eigenen
Schätzungen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Andreas Audretsch auf
Bundestagsdrucksache 20/11833 verwiesen.
20. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der
Fachkräfteengpass in den kommenden zehn Jahren entwickeln?
Das Fachkräftemonitoring für das BMAS schätzt plausible mittelfristige
Fachkräftebedarfe sowie wahrscheinliche Fachkräfteengpässe und
Fachkräfteüberschüsse in kritischen Berufsgruppen ab, auf Grundlage der aktuellen Welle der
Qualifikations- und Berufsprojektionen (Qube-Projekt). Das wissenschaftlich
unabhängige Projekt „Qualifikation und Beruf in der Zukunft“ erstellt diese
Projektionen bereits seit 2007 unter der gemeinsamen Leitung des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des IAB in Zusammenarbeit mit der
Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS).
Laut der aktuell vorliegenden Mittelfristprognose für die Jahre 2022 bis 2027
(siehe Fachkräftemonitoring für das BMAS Mittelfristprognose bis 2027) wird
die Lage auf dem Arbeitsmarkt mit Blick auf Arbeitskräfteengpässe
perspektivisch im Jahr 2027 etwas weniger angespannt sein als in der vorigen Prognose
erwartet. Begründet wird dies mit den veränderten gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Allerdings werden sich erneut die Passungsprobleme bei
zahlreichen Berufsgruppen verschärfen, mit unterschiedlichen Auswirkungen
in einzelnen Branchen und Regionen. Da manche Berufsgruppen von
konjunkturellen Veränderungen stärker betroffen sind als andere (bspw. im
Baugewerbe), können sich hier mit Blick auf eine bundesweite Betrachtung kurzfristig
Fachkräfteengpässe auch wieder leicht entspannen.
Trotz großer Unsicherheit und stagnierender Wirtschaft im Jahr 2023 sinkt die
Erwerbslosenzahl ab 2023 bis zum Jahr 2027 laut der Prognose auf ein
historisch niedriges Niveau. Dies ist eine Folge des erwarteten deutlich steigenden
Arbeitskräftebedarfs, des geänderten Arbeitsverhaltens (Arbeitszeit) und des
demografisch bedingten Rückgangs des Arbeitskräfteangebots.
Zentrales Ergebnis der vorliegenden Mittelfristprognose ist, dass bei 23
Berufsgruppen (von 140) in den kommenden Jahren Fachkräfteengpässe erwartet
werden. Damit ist die Zahl der Berufe mit Engpässen im Vergleich zur
Mittelfristprognose von 2022 – damals 36 Berufsgruppen – deutlich gesunken, was
vornehmlich auf das geringere zu erwartende Wirtschaftswachstum
zurückzuführen ist.
Zu den Berufen mit Engpässen zählen Berufe, die entweder aufgrund der
wirtschaftlichen Entwicklung (z. B. IT-Berufe und technische Forschung) oder
demografischen Entwicklung (Erziehungs- und Gesundheitsberufe) einen starken
Zuwachs des Beschäftigungsbedarfs verzeichnen und/oder einen hohen
Ersatzbedarf für altersbedingte Abgänge aus dem Erwerbsleben aufweisen, wie dies
bei vielen technischen Berufen der Fall ist, die im dualen Ausbildungssystem
erlernt werden. Letztlich sind die Branchen Pflege und Medizin, Erziehung und
Unterricht sowie die IT-Branche auch die Branchen, in denen sich am
häufigsten Engpassberufe konzentrieren.
Eine Aktualisierung der Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings für das
BMAS (für die Jahre 2023 bis 2028) wird im Frühherbst 2024 erwartet. Dann
steht ebenfalls die neue Langfristprojektion des Qube-Projekts bis zum Jahr
2040 an (8. Welle).
21. Welche Qualifikationen fragt nach Ansicht der Bundesregierung der
deutsche Arbeitsmarkt aktuell und in Zukunft nach (bitte nach Branchen
aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der BA waren im Juni 2024 rund 700 000 offene
Stellen der BA gemeldet. Diese verteilen sich auf viele verschiedene
Berufsgruppen. Die TOP 3 sind mit rund 47 000 Stellengesuchen Berufe in der
Lagerwirtschaft, Post, Zustellung und Güterumschlag, mit rund 42 000 gemeldeten
offenen Stellen Berufe im Verkauf sowie mit rund 31 000 gemeldeten offenen
Stellen Berufe der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege. Die
vollständige Übersicht ist unter dem nachfolgenden Link auf den Internetseiten der
Statistik der BA monatsaktuell verfügbar: statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobal
s/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1459928&topic_f=gemelde
te-arbeitsstellen.
Über besonders gefragte Berufe gibt die Fachkräfteengpassanalyse Auskunft,
die zuletzt im Juni 2024 veröffentlicht wurde. Diese Publikation gibt anhand
verschiedener Indikatoren einen Überblick über die aktuelle Fachkräftesituation
in Deutschland. Fachkräfteengpässe zeigen sich vor allem in Pflegeberufen, im
Bereich der medizinischen Berufe, in Bau- und Handwerksberufen und in IT-
Berufen. Auch Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen sowie Erzieher
und Erzieherinnen werden gesucht. Diese und weitere Informationen sind unter
dem nachfolgenden Link auf den Internetseiten der Statistik der BA
veröffentlicht: statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_For
mular.html?nn=20626&topic_f=fachkraefte-engpassanalyse.
Das Fachkräftemonitoring für das BMAS (siehe Antwort zu Frage 20) gibt
Auskunft über die mögliche zukünftige Fachkräftesituation in Deutschland.
Perspektivisch zeigen sich bis 2027 anhaltende Engpässe bei IT-Berufen,
Gesundheitsberufen, einigen technischen Berufen und Erziehungs- und
Lehrberufen. Hinzu kommen vereinzelte Berufe des Baugewerbes, in denen es –
ebenfalls wie in technischen Berufen – schwierig werden wird, in den Ruhestand
übergehende Personen zu ersetzen. Die Investitionen im Zuge der
sozialökologischen Transformation wirken hier dem erwarteten Rückgang im Neubau
etwas entgegen und stimulieren zugleich die Nachfrage nach hochqualifizierten
Berufen wie z. B. in der „Technischen Forschung und Entwicklung“ (siehe
auch: Fachkräftemonitoring für das BMAS Mittelfristprognose bis 2027).
22. Aus welchen Gründen werden die zur Verfügung stehenden Mittel der
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) gekürzt, die
nach Ansicht der Fragesteller auch bei der Integration eingewanderter
Fachkräfte helfen können?
Kürzungen bei der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
sind seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen. Nach dem
Kabinettbeschluss zum Haushalt 2025 und zur Finanzplanung bis 2028 sollen für die Jahre
2025 bis 2028 jeweils rund 77,5 Mio. Euro pro Jahr für die MBE bereitgestellt
werden. Dies entspricht dem Mittelansatz für die MBE im Haushaltsjahr 2024.
23. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Träger des
Beratungsangebots der MBE bereits aus der Beratung ausgestiegen sind oder demnächst
einen Ausstieg planen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
24. Wieso ist die Gruppe der Busfahrer nicht in der Liste der Engpassberufe
bei der Blauen Karte enthalten, obwohl die Bundesagentur für Arbeit in
der Berufsgruppe der „Bus-, Straßenbahnfahrer/innen“ bereits in vier von
fünf Kategorien schwache Anzeichen eines Engpasses feststellt (statistik.
arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fach
kraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html;jsessionid=47FE69217BCA8A3
71D33D56DAFB045A4)?
Die Blaue Karte EU wird entsprechend der maßgeblichen Richtlinie (EU)
2021/1883 Personen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
erteilt, wofür eine akademische Ausbildung bzw. eine Berufsausübung auf
akademischem Niveau erforderlich ist. Erleichterungen im Hinblick auf die
maßgeblichen Gehaltsschwellen sind für Führungskräfte und Personen in
akademischen Berufen (Hauptgruppen 1 und 2 der ICSO-08) möglich, vgl. Artikel 5
Absatz 4 der o. g. Richtlinie. Bus- und Straßenbahnfahrer/innen erfüllen die
genannten Voraussetzungen nicht.
25. Erfasst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch die
Abwanderung deutscher Fachkräfte ins Ausland, sind der Bundesregierung
Daten hierzu bekannt, und wenn ja, wie hat sich die Abwanderung
deutscher Fachkräfte ins Ausland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
tabellarisch die jährlich abgewanderten deutschen Fachkräfte für die
letzten zehn Jahre angeben)?
Als Annäherung an die Fragestellung sind in der folgenden Tabelle die Zuzüge
nach und Fortzüge aus Deutschland von Deutschen im Erwerbsalter von 20 bis
64 Jahren wiedergegeben. In der Wanderungsstatistik wird nicht unterschieden
zwischen Menschen im Erwerbsalter im Allgemeinen und qualifizierten
Fachkräften im Speziellen.
Tabelle: Wanderungen von Deutschen im Alter von 20 bis 64 Jahren über die
Grenzen Deutschlands [in Tsd.]
Jahr Deutsche
Zuzüge Fortzüge Saldo
2014 83,3 110,6 –27,2
2015 81,7 103,1 –21,4
2016 104,0 222,9 –118,9
2017 122,4 195,5 –73,1
2018 152,9 205,5 –52,6
2019 161,8 211,8 –50,0
2020 146,5 171,9 –25,3
2021 138,8 186,0 –47,2
2022 136,5 199,1 –62,5
2023 142,3 199,7 –57,4
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik
26. In welche Länder sind deutsche Fachkräfte am meisten ausgewandert?
Gemäß Wanderungsstatistik waren die zehn häufigsten Zielländer von ins
Ausland fortziehenden Deutschen im Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2023 die
Schweiz, Österreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, Spanien,
Frankreich, die Türkei, Großbritannien, Polen, die Niederlande und Italien.
27. Gibt es eine oder mehrere Branchen bzw. Qualifikationen, bei denen die
Abwanderung deutscher Fachkräfte ins Ausland vermehrt stattfindet?
28. Sind der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die
Abwanderung deutscher Fachkräfte ins Ausland bekannt, wenn ja, welche Gründe
liegen vor, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den
erheblichen Wegzug von Fachkräften zu verringern?
29. Wenn der Bundesregierung keine dieser Daten bekannt sind bzw.
vorliegen, wieso erfasst die Bundesregierung die Abwanderung deutscher
Fachkräfte ins Ausland nicht systematisch?
Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
30. Erfasst die Bundesregierung die Abwanderung ausländischer Fachkräfte,
die zuvor nach Deutschland eingewandert sind, sind der
Bundesregierung Daten dazu bekannt, und wenn ja, wie hat sich die Abwanderung
ausländischer Fachkräfte aus Deutschland erneut ins Ausland bzw.
Heimatland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch die
jährlich abgewanderten ausländischen Fachkräfte für die letzten zehn Jahre
angeben)?
Als Annäherung an die Fragestellung sind in der folgenden Tabelle die Zuzüge
nach und Fortzüge aus Deutschland von Nichtdeutschen im Erwerbsalter von
20 bis 64 Jahren wiedergegeben. In der Wanderungsstatistik wird nicht
unterschieden zwischen Menschen im Erwerbsalter im Allgemeinen und
qualifizierten Fachkräften im Speziellen.
Tabelle: Wanderungen von Ausländern im Alter von 20 bis 64 Jahren über die
Grenzen Deutschlands [in Tsd.]
Jahr Ausländer
Zuzüge Fortzüge Saldo
2014 1 080,4 665,0 415,4
2015 1 496,7 728,2 768,5
2016 1 286,5 895,6 391,0
2017 1 108,4 756,2 352,2
2018 1 131,1 797,7 333,4
2019 1 105,2 835,7 269,5
2020 818,5 649,0 169,5
2021 915,6 634,8 280,8
2022 1 701,8 734,1 967,7
2023 1 313,8 793,6 520,2
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik
31. In welche Länder sind diese ausländischen Fachkräfte aus Deutschland
am meisten ausgewandert?
Fortzüge von Nichtdeutschen aus Deutschland sind vielfach eine Rückkehr ins
Herkunftsland. Daher sind die Zielländer mit den meisten Fortzügen
gleichzeitig diejenigen Länder, aus denen viele Zuzüge in den Vorjahren zu verzeichnen
waren. Gemäß Wanderungsstatistik waren die zehn häufigsten Zielländer von
ins Ausland fortziehenden Nichtdeutschen im Fünfjahreszeitraum von 2019 bis
2023 Rumänien, Polen, Ukraine, Bulgarien, Italien, Ungarn, Türkei, Kroatien,
Griechenland und Spanien.
32. Gibt es eine oder mehrere Branchen bzw. Qualifikationen, bei denen die
Abwanderung ausländischer Fachkräfte von Deutschland erneut ins
Ausland bzw. Heimatland vermehrt stattfindet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12277 verwiesen.
33. Sind der Bundesregierung Gründe für die Abwanderung ausländischer
Fachkräfte von Deutschland erneut ins Ausland bzw. Heimatland
bekannt, und wenn ja, welche?
34. Wenn der Bundesregierung keine dieser Daten bekannt sind bzw.
vorliegen, wieso erfasst die Bundesregierung die Abwanderung
ausländischer Fachkräfte von Deutschland erneut ins Ausland bzw. Heimatland
nicht?
Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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