Deutscher Bundestag Drucksache 20/12414
20. Wahlperiode 26.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12273 –
Interne Ermittlungen bei Bundespolizeibehörden und dem Zoll seit 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Polizeien des Bundes und der Länder sollen als staatliche Exekutive nicht
nur die Einhaltung von Gesetzen garantieren bzw. die Rechtsprechung
umsetzen, sondern auch die Demokratie schützen. Gleichwohl ist in den
vergangenen Monaten immer wieder über die innere Verfasstheit der Polizeibehörden,
die dort herrschende Dominanzkultur und mehr oder minder verbreitete
negative Einstellungen gegenüber Minderheiten, Teilnehmerinnen und
Teilnehmern von Demonstrationen linker oder umweltpolitischer Gruppen – sei derlei
latent bei einzelnen Beamten vorhanden oder in Folge der Dienstausübung
bzw. des Arbeits- und Kommunikationsklimas entstanden – diskutiert worden
(vgl. u. a.
www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/rechtsextreme-chatgruppe
n-polizei-rassismus-problem-nrw/komplettansicht;
www.zeit.de/gesellschaft/2
020-08/rafael-behr-racial-profiling-polizeigewalt-ausbildung-polizisten; www.
faz.net/aktuell/politik/inland/reul-appelliert-an-polizei-rechtsextreme-umtrieb
e-zu-melden-16957776.html). Presserecherchen ergaben, dass im Jahr 2024
gegen mindestens 400 Polizeibeamte in den Bundesländern
Disziplinarverfahren oder Ermittlungen wegen Verdachts auf eine rechtsextremistische
Gesinnung und/oder Verschwörungsideologie geführt werden (
www.stern.de/gesells
chaft/hunderte-rechtsradikale-und-mutmassliche-reichsbuerger-in-den-polizeie
n-der-bundeslaender-34596762.html). Bei der Bundespolizei selbst wird laut
Auskunft der Bundesregierung derzeit in 18 Fällen wegen des Verdachts einer
rechtsextremistischen Gesinnung bzw. der Verbreitung von
Verschwörungsideologien ermittelt und im Bundeskriminalamt (BKA) in drei Fällen (vgl.
Antwort auf die Mündliche Frage 41 auf Plenarprotokoll 20/162).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind Beamtinnen
und Beamte unabdingbar an die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue
gebunden.
So müssen sie sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Er-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 26. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
haltung eintreten sowie bei politischer Betätigung Mäßigung und
Zurückhaltung wahren.
Daraus ergibt sich, dass jegliches Überschreiten dieser Grundpflichten oder
erhobene Vorwürfe mit den gebotenen Mitteln des Beamten- und
Disziplinarrechts verfolgt, geahndet und interne Ermittlungen niederschwellig eingeleitet
werden.
Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190 000
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten rechtstreu und integer verhält, beschränken sich
extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen. Das
zum 1. April 2024 geänderte Bundesdisziplinargesetz (BDG) verfügt über
wirksame Mechanismen, um Verstöße gegen die Pflicht zur beamtenrechtlichen
Verfassungstreue konsequent zu ahnden.
1. Gegen wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte von Bundespolizei,
Bundeskriminalamt und Zoll wurden seit 2023 interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet (bitte nach Jahr, Behörde, Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung,
Tatvorwurf aufschlüsseln)?
2. Wie viele gegen Beamte und Tarifbeschäftigte von Bundespolizei,
Bundeskriminalamt und Zoll seit 2023 eingeleitete interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren wurden abgeschlossen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Zeitraum gemäß Fragestellung wurden in den Behörden Bundespolizei
(BPOL), BKA und Bundeszollverwaltung (Zoll) folgende Verfahren erfasst.
Zudem äußert sich die Bundesregierung nicht zu Einzelheiten laufender
Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden.
BPOL:
Im Jahr 2023 wurden innerhalb der Bundespolizei 20 interne Ermittlungen,
269 Disziplinarverfahren sowie 84 Strafverfahren eingeleitet und bis zum
12. Juli 2024 abgeschlossen.
Eine Beantwortung der nachgefragten „Tatvorwürfe“ war in Anlehnung an die
Disziplinarstatistik nur in Zuordnung zu den beamtenrechtlichen
Pflichtverletzungen möglich und wird entsprechend nachfolgend aufgeführt:
• 1x § 60 Absatz 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes (BBG),
• 1x § 60 Absatz 2 BBG,
• 21x § 61 Absatz 1 Satz 1 BBG,
• 19x § 61 Absatz 1 Satz 2 BBG,
• 158x § 61 Absatz 1 Satz 3 BBG,
• 11x § 62 Absatz 1 Satz 1 BBG,
• 51x § 62 Absatz 1 Satz 2 BBG,
• 1x § 62 Absatz 2 Satz 2 BBG,
• 1x § 67 Absatz 1 BBG,
• 2x § 96 Absatz 1 BBG,
• 3x § 99 Absatz 1 BBG.
BKA:
Arbeitsrechtliche Verfahren 2023:
Insgesamt 11
• Abmahnung, Ansehensschädigung,
• Abmahnung, Ansehensschädigung,
• Abmahnung, fehlende Mitwirkung bei betriebsärztlicher Untersuchung,
• Abmahnung, Verletzung von Informationspflicht bei Erkrankung,
• Abmahnung, Verletzung von Informationspflicht bei Erkrankung,
• Abmahnung, Nichtangezeigte Nebentätigkeit,
• Ermahnung, Verstoß gegen Weisungsrecht,
• Ermahnung, Verletzung von Informationspflicht bei Erkrankung,
• Ermahnung, Ansehensschädigung,
• Probezeitkündigung, Verstoß gegen Weisungsrecht, Störung des
Betriebsfriedens, Vergleich, Ansehensschädigung.
2024 (bis Juli):
Insgesamt 4
• Abmahnung, Ansehensschädigung,
• Abmahnung, Verletzung von Informationspflicht bei Erkrankung,
• Ermahnung, verspätete Anzeige einer Nebentätigkeit,
• Probezeitkündigung, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst,
• Beamtenrechtliche Verfahren (Entlassungen): keine.
Disziplinarverfahren (Disziplinarermittlungen, interne Ermittlungen hierzu
nicht separat aufgeführt):
2023:
Insgesamt 2
• Bestandskräftige Disziplinarverfügung, fahrlässige/unbeabsichtigte
Schussabgabe,
• Einstellung nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 BDG Verdacht des Verlusts
von Dienstausrüstung.
2024 (bis Juli):
Insgesamt 6
• Bestandskräftige Disziplinarverfügung, Verlust von Dienstausrüstung,
• Bestandskräftige Disziplinarverfügung, unberechtigte Abfrage,
• Bestandskräftige Disziplinarverfügung, Beleidigung/Mobbing,
• Disziplinarverfügung, sexuelle Belästigung,
• Disziplinarverfügung, Verstoß gegen Dienstanweisung,
• Einstellung nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDG, Verdacht des Verstoßes
nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)
sowie Verdacht des Verstoßes gegen Dienstanweisungen,
• Strafverfahren: keine.
Interne Ermittlungen die nicht in einem Disziplinarermittlungsverfahren
mündeten:
2023:
• Verdacht rassistischer Äußerungen,
• Verdacht sexueller Belästigung,
• Verdacht sexueller Belästigung,
• Verdacht des Verlusts von Munition,
• Verdacht vorsätzlichen Entzugs von IT-Berechtigungen,
• Verdacht unberechtigter Abfrage,
• Verdacht falscher Verdächtigung.
2024 (bis Juli)
• Verdacht auf unberechtigte Abfrage.
Zoll:
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlagen* verwiesen.
3. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts)“
zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
BPOL:
Eine gesonderte Zuordnung von internen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
zu dem Phänomenbereich „PMK-rechts“ erfolgt nicht. Daher können auch bei
der Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen zu „PMK-rechts“ keine
Angaben gemacht werden.
BKA:
Es wurde ein Verfahren geführt (interne Ermittlungen, 2023: Verdacht
rassistischer Äußerungen), wobei sich der Vorwurf nicht bestätigte.
Zoll:
Ermittlungs- und Disziplinarverfahren zu dem Phänomenbereich „PMK-rechts“
lagen im Erhebungszeitraum nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem
„Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-sonstige Zuordnung (PMK-
sonstige Zuordnung)“ zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
BPOL:
Eine gesonderte Zuordnung von internen Ermittlungs- und Disziplinarverfahren
zu dem Phänomenbereich „PMK – sonstige Zuordnung“ erfolgt nicht. Daher
können auch bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen zu
„PMK – sonstige Zuordnung“ keine Angaben gemacht werden.
BKA und Zoll:
Es wurde kein Verfahren in dem Phänomenbereich „PMK – sonstige
Zuordnung“ geführt.
5. Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen liefen oder laufen
gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen,
Disziplinar- oder Strafverfahren (bitte nach Jahr, Behörde, Art des
Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
BPOL und Zoll:
Innerhalb des Berichtszeitraums der im Zeitraum vom 1. Januar 2023
eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen Verfahren wurde kein derartiger
Fall bekannt.
BKA:
Gegen drei Personen liefen mehrere Verfahren (arbeitsrechtliche Verfahren,
2023: Verletzung von Informationspflicht bei Erkrankung; 2024: Verletzung
von Informationspflicht bei Erkrankung; 2024: nichtangezeigte
Nebentätigkeit).
6. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurden seit 2023 aufgrund
von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren versetzt,
beurlaubt, suspendiert oder aus dem Dienst entlassen (bitte nach Jahr,
Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und
Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
BPOL:
Innerhalb der im Zeitraum vom 1. Januar 2023 eingeleiteten und bis 12. Juli
2024 abgeschlossenen Verfahren wurden in
• 5 Fällen eine Versetzung,
• 5 Fällen eine Suspendierung und
• 60 Fällen Entlassungen
ausgesprochen.
BKA:
Gegen eine Person wurde ein vorläufiges Verbot der Führung der
Dienstgeschäfte nach § 66 BBG ausgesprochen (Disziplinarverfahren, 2023: Verdacht
des Verstoßes nach KrWaffKontrG sowie Verdacht des Verstoßes gegen
Dienstanweisungen).
Zoll:
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage* verwiesen.
7. Wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden bei den geführten
Verfahren rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder
sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder
Handlungen oder die Teilnahme daran vorgeworfen bzw. waren
entsprechende Vorwürfe Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren?
BPOL:
Bei den im Zeitraum vom 1. Januar 2023 eingeleiteten und bis 12. Juli 2024
abgeschlossenen Verfahren bestand in 34 Fällen der Anfangsverdacht
rassistischer, antisemitischer, sexistischer, homophober oder sonstiger
menschenfeindlicher bzw. verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen oder der
Teilnahme daran.
BKA:
In fünf Verfahren, bestand der Anfangsverdacht rassistischer, antisemitischer,
sexistischer, homophober oder sonstiger menschenfeindlicher bzw.
verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen oder der Teilnahme daran,
wobei sich der Vorwurf nur in zwei Verfahren erhärtete.
Zoll:
Innerhalb der Bundeszollverwaltung waren in keinem Fall vorgeworfene
rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige
menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die
Teilnahme daran Ausgangspunkt für die im Erfassungszeitraum abgeschlossenen
Verfahren.
8. Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden zunächst
wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren
eingeleitet und erst infolge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische,
antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche
bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die
Teilnahme daran bzw. dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende
Straftaten oder Dienstverfehlungen festgestellt?
Innerhalb des Berichtszeitraums der im Zeitraum vom 1. Januar 2023
eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen Verfahren wurde bei keiner der
abgefragten Behörden ein derartiger Fall bekannt.
9. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien der extrem rechten Szene an, verfügen über Kontakte dorthin oder
sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-
rechts in Erscheinung getreten (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder
Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
Innerhalb des Berichtszeitraums der im Zeitraum vom 1. Januar 2023
eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen Verfahren wurde bei keiner der
abgefragten Behörden ein derartiger Fall bekannt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach
Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien der Szene der sogenannten Reichsbürger/Selbstverwalter an,
verfügen über Kontakte dorthin oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten
im Phänomenbereich der PMK-rechts oder PMK-sonstige Zuordnung in
Erscheinung getreten (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder
Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf
aufschlüsseln)?
Innerhalb des Berichtszeitraums der im Zeitraum vom 1. Januar 2023
eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen Verfahren wurde bei keiner der
abgefragten Behörden ein derartiger Fall bekannt.
11. Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten
internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren wurden eingestellt
(bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie
Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
BPOL:
Von den im Jahr 2023 eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen
Verfahren wurden in 168 Fällen die geführten internen Ermittlungen, Disziplinar-
und Strafverfahren eingestellt.
BKA:
Zehn Verfahren (2023: acht, 2024: zwei) wurden eingestellt bzw. führten nicht
zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens
2023
• Verdacht rassistischer Äußerungen,
• Einstellung nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 BDG, Verdacht des
Verlusts von Dienstausrüstungen,
• Verdacht sexueller Belästigung,
• Verdacht sexueller Belästigung,
• Verdacht des Verlusts von Munition,
• Verdacht vorsätzlichen Entzugs von IT-Berechtigungen,
• Verdacht unberechtigter Abfrage,
• Verdacht falscher Verdächtigung.
2024 (bis Juli)
• Einstellung nach § 32 Absatz 1 Nummer 1 BDG, Verdacht des Verstoßes
nach KrWaffKontrG sowie Verdacht des Verstoßes gegen
Dienstanweisungen
• Verdacht unberechtigte Abfrage.
Zoll:
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlagen* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Zu wie vielen Fällen von Strafverfahren gegen Beamte und
Tarifbeschäftigte von Landespolizeibehörden hat die Bundesregierung seit 2023
Kenntnis erhalten oder war in geführte Ermittlungen in irgendeiner
Weise (Informations- oder Datenaustausch, auch über als Zentralstellen
fungierende Bundesbehörden) involviert?
Die Auskunftspflicht der Bundesregierung bezieht sich nur auf Umstände, die
in den Verantwortungsbereich des Bundes fallen. Zu Sachverhalten, die die
Länder betreffen, nimmt sie aufgrund der grundgesetzlichen
Kompetenzaufteilung keine Stellung.
13. Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, bei denen in
ihrem Geschäftsbereich eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
privaten Sicherheitsdienstleistern, die im Objekt- und
Veranstaltungsschutz eingesetzt werden (beispielsweise der Bundespolizei oder des
Bundeskriminalamts) mit einschlägigen Straftaten oder Bezügen in den
Phänomenbereich PMK-rechts oder entsprechenden
verfassungsschutzrelevanten Bestrebungen auffällig geworden sind, und was waren die
Konsequenzen aus solchen Feststellungen?
Die Fragestellung beinhaltet weder eine Eingrenzung der
Geschäftsbereichsbehörden noch eine Eingrenzung in zeitlicher Hinsicht. Für eine umfassende
Beantwortung wäre die Abfrage von allen 15 Bundesministerien, des
Bundeskanzleramts sowie aller Geschäftsbereichsbehörden der Bundesregierung
(allein 19 Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat) erforderlich. Allein die Koordinierung der Abfrage würde einen
Arbeitsaufwand von mindestens 15 Personentagen erfordern. Der
Bundesregierung ist eine umfassende Beantwortung mit zumutbarem Arbeitsaufwand in der
gegebenen Zeit daher nicht möglich.
Für die BPOL, das BKA und den Zoll gilt, dass die Erfassungspraxis
unterschiedlich ist. Die BPOL erfasst und unterscheidet externe Dienstleister nicht
gesondert, das im BKA eingesetzte Personal wird grundsätzlich
sicherheitsüberprüft und im Zoll sind derartige Arbeitseinsätze nicht bekannt.
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ISSN 0722-8333
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 20/12273, Hier: Bundeszollverwaltung
Seite 1 von 5
lfd. Nr. Behörde Amtsbez. Frage 2/3:
abgeschl. Verfahren
Beamtinnen/Beamte
Art der
Pflichtverletzung
Frage 7 Frage 12
(Einstellung)
1 HZA Bremen ZAF 1 Folgepflicht
2 HZA Saarbrücken ZAM 1 Folgepflicht,
Uneigennützigkeit,
innerdienstliches
Wohlverhalten
3 HZA Singen ZHS 1 Gesunderhaltung
4 HZA Singen ZHS 1 Fernbleiben vom Dienst
5 GZD Ruhestand 1 Folgepflicht 1
6 HZA Ulm ZOSAnw 1 Fernbleiben vom Dienst,
Folgepflicht
1
7 HZA Rosenheim ZOS 1 innerdienstliches
Wohlverhalten
8 HZA Rosenheim ZHS 1 innerdienstliches
Wohlverhalten,
Pflicht zur
unneigennützigen
Amtsführung
9 HZA Rosenheim ZAM 1 innerdienstliches
Wohlverhalten,
Pflicht zur
unneigennützigen
Amtsführung
10 HZA Rosenheim ZIAnw 1 innerdienstliches
Wohlverhalten,
Pflicht zur
unneigennützigen
Amtsführung
Seite 2 von 5
11 HZA Düsseldorf ZOS 1 innerdienstliches
Wohlverhalten,
Arbeitszeitbetrug,
Nichtbuchen von
Wegezeiten zwischen
Dienst
an der Dienststelle und
mobilem Arbeiten
12 HZA Heilbronn ZI 1 außerdienstliches
Wohlverhalten,
Folgepflicht
13 ZFA Stuttgart ZOS 1 Gesunderhaltung
14 ZFA Stuttgart ZHS 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
15 HZA Oldenburg ZOS 1 Verstoß gegen
Uneigennützigkeit,
Vorteilsnahme
1
16 HZA Oldenburg ZHS 1 Verstoß gegen
Uneigennützigkeit,
Vorteilsnahme
1
17 ZFA München ZAI 1 Folgepflichtverletzung,
Verletzung der Pflicht zur
uneigennützigen
Amtsführung
(Datenschutzverstoß)
18 HZA Nürnberg ZIAnw 1 Verstoß gegen
Grundpflicht
1
19 HZA Dresden ZAI 1 Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht,
innerdienstliches
Wohlverhalten
Seite 3 von 5
20 HZA Dresden ZOSAnw 1 Verletzung sich durch
sein gesamtes Verhalten
zur freiheitlichen
demokratischen
Grundordnung im Sinne
des GG zu bekennen u.
für deren Erhaltung
einzutreten (Kontakt zu
mutmaßlicher Neonazi-
/Hooligan-Szene)
- Pflicht zu achtungs- u.
vertrauenswürdigem
Verhalten außerhalb des
Dienstes (Graffiti)
1
21 HZA Bielefeld ZOS 1 Nebentätigkeit
22 HZA Bielefeld ZI 1 Nebentätigkeit
23 HZA Bielefeld ZOS 1 unentschuldigtes
Fernbleiben vom Dienst
24 HZA Koblenz ZOS 1 Folgepflicht
25 ZFA
Frankfurt/Main
ZAI 1 Unzulässige EWO-
Abfrage;
Verdacht der Verletzung
der
Wohlverhaltenspflicht
außerhalb des Dienstes;
Verdacht der Verletzung
der Pflicht zur
unparteiischen
Amtsführung und zur
Uneigennützigkeit sowie
der innerdienstlichen
Wohlverhaltenspflicht
und der Folgepflicht
1
Seite 4 von 5
26 ZFA
Frankfurt/Main
ZHS 1 Unzulässige EWO-
Abfrage;
Verdacht der Verletzung
der
Wohlverhaltenspflicht
außerhalb des Dienstes;
Verdacht der Verletzung
der Pflicht zur
unparteiischen
Amtsführung und zur
Uneigennützigkeit sowie
der innerdienstlichen
Wohlverhaltenspflicht
und der Folgepflicht
27 ZFA
Frankfurt/Main
ZAF 1 Unzulässige EWO-
Abfrage;
Verdacht der Verletzung
der
Wohlverhaltenspflicht
außerhalb des Dienstes;
Verdacht der Verletzung
der Pflicht zur
unparteiischen
Amtsführung und zur
Uneigennützigkeit sowie
der innerdienstlichen
Wohlverhaltenspflicht
und der Folgepflicht
1
28 HZA Braunschweig ZAI 1 innerdienstliches und
außerdienstliches
Wohlverhalten
1
29 ZFA Dresden ZHS 1 sexuelle Belästigung
Seite 5 von 5
30 HZA Potsdam ZOSAnw 1 Folgepflicht,
innerdienstliches
Wohlverhalten
31 HZA Potsdam ZOS 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
1
32 HZA Lörrach ZI 1 wiederholtes
Zuspätkommen und
unentschulddigtes Fernbleiben vom
Dienst, Nichtvorlage von
ärztlichen
Bescheinigungen
1
33 HZA Hannover ZIAnw 1 allgemeine
Dienstleistungspflicht,
innerdienstliches
Wohlverhalten,
Folgepflicht
1
34 HZA Hannover ZOS 1 allgemeine Dienstpflicht,
innerdienstliches
Wohlverhalten,
Gesunderhaltungspflicht
1
35 HZA Kiel ZOS 1 innerdienstliches
Wohlverhalten
1
36 HZA Darmstadt ZIAnw 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
37 HZA Darmstadt ZI 1 Folgepflicht
38 HZA
Frankfurt/Main
ZOS 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
39 HZA
Frankfurt/Main
ZOS 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
1
40 HZA
Frankfurt/Main
ZOS 1 außerdienstliches
Wohlverhalten
1
gesamt 40 3 13