Deutscher Bundestag Drucksache 20/12574
20. Wahlperiode 13.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12307 –
Ausbau des Zukunftsfonds für Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unternehmensgründungen sind für den Standort Deutschland von
herausgehobener Bedeutung. Unser Wohlstand hängt von neuen Geschäftsideen,
technologischen Innovationen, disruptiven Prozessen und mutigen Unternehmern
und Unternehmerinnen ab. Über die vergangenen Jahrhunderte hat
Deutschland sich als ein Land der Tüftler und Pioniere mit Innovationen hervorgetan,
die sich global verbreitet haben.
Um diese Grundlage des Wohlstandes heute und morgen politisch zu
unterstützen, wurde noch unter der vorangegangenen CDU/CSU-geführten
Bundesregierung ein umfassender Zukunftsfonds ins Leben gerufen. Dieser wurde
mit einem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 10 Mrd. Euro ausgestattet, die
über unterschiedliche Programme und Intermediäre in die
Wachstumsfinanzierung von Start-ups fließen sollen. Durch seine Co-Investments zusammen mit
privaten Anlegern mobilisiert der Zukunftsfonds nach Ansicht der
Fragestellerin zusätzliches privates Kapital für Investitionen in wichtige
Zukunftstechnologien. Damit wurden auch die aus dem Zukunftsfonds folgenden Programme
wie der Deep Tech & Climate Fonds oder der Wachstumsfonds bereits durch
die CDU/CSU-geführte Bundesregierung initiiert. Der Fonds soll in den
kapitalintensiven Wachstumsphasen die Finanzierungslücken für Start-ups
verkürzen. Damit soll die Skalierung von Start-ups deutlich erleichtert werden.
In einer Studie des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) wird der
zusätzliche Kapitalbedarf von 2023 bis 2030 prognostiziert, der nötig wäre,
um die Finanzierungslücke zu den USA zu schließen (
https://bdi.eu/artikel/ne
ws/mit-risikokapital-innovationen-hervorbringen). Er entspricht jährlich
11,4 Mrd. Euro oder in Summe 91,1 Mrd. Euro. Der Zukunftsfonds setzt hier
an und soll Start-ups in der Wachstumsphase unterstützen und dadurch ihre
Abwanderung unterbinden.
Die Relevanz des von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung initiierten
Zukunftsfonds wird nach Ansicht der Fragestellerin auch von der aktuellen
Bundesregierung erkannt. Er wird nicht nur fortgeführt, sondern sogar
erweitert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben am 7. Februar 2024 in einer
Pressemitteilung die Erweiterung des bereitgestellten Kapitals für junge,
innovative Technologie-Unternehmen um 1,75 Mrd. Euro angekündigt (
www.bund
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 12. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
esfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/0
2/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html).
Gleichwohl stellen sich nach Ansicht der Fragestellerin Fragen, wie es jetzt
konkret weitergeht und welche zusätzlichen Impulse zur Stärkung von Deep-
Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu wenig Wachstumsfinanzierung
erhalten, geplant sind.
1. Verändert die Einbettung des Zukunftsfonds in die Worldwide-Image-
Navigation-Initiative (WW-Initiative) die bisherige Governance des
Fonds (
www.exist.de/EXIST/Redaktion/DE/Aktuelles/Nachrichten/win-i
nitiative-start-ups.html), und wenn ja, welche Änderungen sind konkret
an den Bausteinen und fünf Intermediären, die bisher zentral für die
Governance des Fonds sind?
Die Initiative für Wagnis- und Wachstumskapital für Deutschland (WIN-
Initiative) hat keine Auswirkungen auf die Ausgestaltung oder Steuerung des
Zukunftsfonds oder einzelner seiner Bausteine.
2. In welcher Höhe sind die Mittel aus dem Zukunftsfonds im Rahmen der
einzelnen Module investiert worden (bitte die Einzelprojekte und den
jeweiligen Mitteleinsatz tabellarisch auflisten)?
Die KfW setzt den Zukunftsfonds als Treuhandgeschäft für den Bund um.
Zusagen können bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 ausgesprochen werden
(„Zusagezeitraum“). Die Mittel im Rahmen des Zukunftsfonds waren zum
Stichtag 31. Dezember 2023 wie folgt zugesagt.
Baustein/Finanzierungsinstrument Zukunftsfonds: Höhe
der investierten Mittel*
(in Millionen Euro)
ERP / Zukunftsfonds – Wachstumsfazilität (KfW
Capital)
537,00
GFF EIF Wachstumsfazilität (EIF) 1.646,00
DeepTech & Climate Fonds (DTCF) 333,23
Wachstumsfonds Deutschland (KfW Capital) 279,23
Venture Tech Growth Financing 2.0** (KfW) 170,64
European Tech Champions Initiative (EIF) 272,00
RegioInnoGrowth (KfW) 43,50
Green Transition Facility (KfW Capital) 44,00
* Höhe der investierten Mittel: Vertraglich bindende Investitionszusagen an
Fonds bzw. Landesförderinstitute (im Fall von RIG). I. R. des „Zukunftsfonds“
investieren die Mandatare und Dritte, wie das ERP-Sondervermögen,
zusätzliche Eigenmittel. Diese Mittel sind hier enthalten.
** Da im Rahmen des Bausteins VTGF Fremdkapital vergeben wird, lässt sich
keine äquivalente Zahl zu den Eigenkapitalinvestments der anderen Bausteine
ausweisen. Aus diesem Grund wird hier der Netto-Zusagebetrag an die
Unternehmen ausgewiesen.
3. Wie viele Vollzeitäquivalente werden im BMWK und bei den
Intermediären für die Administration und das Management des Zukunftsfonds
beansprucht (bitte nach Modulen tabellarisch auflisten)?
Beim Zukunftsfonds handelt es sich nicht um einen herkömmlichen Fonds mit
einem einheitlichen Management. Unter der Bezeichnung Zukunftsfonds
werden vielmehr verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Förderung von
Zukunftstechnologien gebündelt. Die Finanzierungsinstrumente haben
unterschiedliche Investitions- und Anlageziele und investieren mit verschiedenen
Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponenten in einzelne Fonds bzw. in
Portfoliounternehmen direkt. Die Finanzierungsinstrumente werden von den
Intermediären KfW, KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds (EIF), DeepTech &
Climate Fonds (DTCF) und High-Tech Gründerfonds (HTGF) umgesetzt.
Eine Berichterstattung nach Vollzeitäquivalenten ist im Zukunftsfonds nicht
vorgesehen und wird auch von den Intermediären nicht durchgeführt. Jedoch
werden die Kosten laufend eng überwacht. Die entstandenen Kosten werden
halbjährlich dem Bund in Rechnung gestellt. Für das gesamte Jahr 2023
belaufen sich die Verwaltungskosten für den Zukunftsfonds auf 19,1 Mio. Euro und
teilen sich wie folgt auf die Intermediäre auf:
• KfW und KfW Capital: 12,1 Mio. Euro
• European Investment Fund: 4,1 Mio. Euro
• Deep Tech & Climate Fonds: 2,9 Mio. Euro.
Das Referat im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),
welches u. a. auch federführend für den Zukunftsfonds zuständig ist, umfasst
aktuell eine Referatsleitung, vier Stellen aus dem höheren Dienst und jeweils
eine Stelle aus dem gehobenen und mittleren Dienst.
4. Nach welchen regulatorischen Vorgaben wird der Fonds gemanagt, und
erfolgt lediglich eine Orientierung an den regulatorischen
Rahmenwerken wie Solvency II oder eine strikte Umsetzung?
Der Begriff „Zukunftsfonds“ bezeichnet nicht eine rechtlich oder wirtschaftlich
selbständige Vermögensmasse, sondern vielmehr ein Maßnahmenpaket aus
verschiedenen Finanzierungsinstrumenten (siehe auch zu Frage 3). Einzelne die
Bausteine umsetzende Intermediäre (z. B. KfW und KfW Capital) unterliegen
als regulierte Institute den für sie jeweils geltenden regulatorischen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Bei Solvency II handelt es sich um eine Richtlinie, die das
Versicherungsaufsichtsrecht auf europäischer Ebene harmonisiert. Schwerpunkte bilden
risikobasierte Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung der
Versicherungsunternehmen und -gruppen, qualitative Anforderungen an das
Risikomanagement derselben sowie Berichtspflichten an die Versicherungsaufsicht und
Offenlegungspflichten. Ziel ist die Vermeidung von Insolvenzen der
Versicherungsunternehmen.
Der Zukunftsfonds ist von dieser Richtlinie nicht berührt.
5. Wie häufig werden die Anlagerichtlinien angepasst, nach welchen
Kriterien wird entschieden (beispielsweise Renditeziel, Portfoliokonstruktion)
und wer entscheidet?
Zur grundsätzlichen Struktur des Zukunftsfonds und seiner Bausteine siehe die
Antwort zu Frage 3. Es gibt dementsprechend keine Anlagerichtlinie für den
Zukunftsfonds per se. Für jedes Finanzierungsinstrument wendet der
entsprechende Intermediär eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Anlagerichtlinie
an, welche bei konkretem Bedarf, nicht jedoch mit bestimmtem Turnus,
angepasst werden kann. Anpassungen erfolgen durch die Bundesregierung in
Abstimmung mit dem jeweiligen Intermediär.
Mit Blick auf den Zukunftsfonds als Ganzes können auf Basis der alle drei
Jahre stattfindenden Überprüfung des Zukunftsfonds Bausteinvolumina
verschoben und somit der Fokus des Zukunftsfonds angepasst werden, um auf
Marktentwicklungen zu reagieren. Die Entscheidung über derlei Anpassungen
liegt bei der Bundesregierung.
6. In welche Unternehmen wurde investiert, die aber zum aktuellen Stand
ihre Geschäftstätigkeit bereits wieder eingestellt haben oder sich in
einem geordneten Insolvenzverfahren befinden (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung ist kein Unternehmen bekannt, in welches
Zukunftsfondsmittel investiert wurden und welches zum Stichtag 31. Dezember 2023
seine Geschäftstätigkeit bereits wieder eingestellt hatte oder sich in einem
geordneten Insolvenzverfahren befand.
7. Sind Unternehmen, die Kapital über den Zukunftsfonds erhalten haben,
in das Ausland abgewandert, und wenn ja, wie viele Unternehmen sind
abgewandert und aus welchen Branchen, und wenn ja, wie hoch waren
die Investitionen über den Zukunftsfonds für die abgewanderten
Unternehmen (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung ist zum Stichtag 31. Dezember 2023 kein deutsches
Unternehmen bekannt, welches mit Zukunftsfondsmitteln finanziert wurde und in
das Ausland abgewandert ist.
8. Liegt eine Evaluation über das Management des Fonds für die jeweiligen
fünf Intermediäre Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), KfW Capital,
High-Tech-Gründerfonds, DeepTech & Climate Fonds und European
Investment Fonds vor?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Evaluation hinsichtlich der
investierten der Mittel, der Rendite, des bürokratischen Aufwandes einer
Beantragung und der beanspruchten Vollzeitäquivalente für das Fonds-
Management?
Wenn nein, mit welchen Instrumenten wird eine Überwachung des
Fondsmanagements durch die Intermediäre sichergestellt?
Im Rahmen von regelmäßigen Monitorings erhält die Bundesregierung
viertelbzw. halbjährlich aktuelle Informationen über Zusage-, Abruf- und
Performance-Kennzahlen. Zudem werden die entstehenden Kosten stets aufbereitet
und überwacht. Über die wissenschaftliche Begleitung des Zukunftsfonds
durch KfW Research und den regelmäßigen Austausch mit der KfW, KfW
Capital sowie den weiteren Mandataren des Zukunftsfonds ist die
Bundesregierung laufend über aktuelle Marktentwicklungen sowie die entsprechenden
Zukunftsfonds-Bausteine informiert.
Eine Evaluation des Zukunftsfonds hat bis dato noch nicht stattgefunden. KfW
Research fertigt aktuell erstmalig und turnusgemäß entsprechend der
vertraglichen Vereinbarungen einen Statusbericht zum Zukunftsfonds an. In diesem
werden übergeordnete Fragestellungen untersucht. Die Erstellung des
Statusberichts erfolgt alle 3 Jahre.
9. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Ausgestaltung und
Entwicklung der Produkte, die für die zusätzlichen 1,75 Mrd. Euro nun
vorgesehen werden (bitte den jeweiligen Entwicklungsstand und
geplanten Zeitpunkt zur Einführung jedes einzelnen zusätzlichen Produkts
auflisten)?
Die Bundesregierung hat sich gemäß der Pressemitteilung vom 7. Februar 2024
auf die folgende Aufteilung der bis dahin noch nicht allozierten
Zukunftsfondsmittel geeinigt:
• 850 Mio. Euro soll KfW Capital gemeinsam mit privaten Venture-Capital-
Fonds für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen
Technologiebereichen einsetzen.
• Bis zu 500 Mio. Euro sind als deutscher Beitrag zur Stärkung der Exit-
Finanzierung europäischer Tech-Champions vorgesehen. Gemeinsam mit den
anderen europäischen Partnern ist der Aufbau einer europäischen Exit-
Initiative bei der Europäischen Investitionsbank (EIB-Gruppe) vorgesehen.
• 200 Mio. Euro sollen KfW Capital für den Wachstumsfonds II zur
Verfügung gestellt werden, einem Nachfolgeprodukt des 2023 erfolgreich
angelaufenen Wachstumsfonds Deutschland.
• 200 Mio. Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sogenannte
Impact Venture Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen
Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen.
Hiermit soll das neue Marktsegment des Impact Investing gezielt unterstützt
werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Bausteine „Direktinvestitionen“ und
„Impact Investing“ bis Ende des Jahres 2024 an den Start zu bringen. Da sich der
Wachstumsfonds Deutschland aktuell noch in der Investitionsphase befindet, ist
ein Wachstumsfonds II erst für frühestens Ende des Jahres 2025 geplant.
Hinsichtlich der Stärkung der Exit-Finanzierung ist die Europäische
Investitionsbank (EIB-Gruppe) gebeten worden, einen Arbeitsprozess aufzusetzen und
Vorschläge für die Konzeption zu unterbreiten. Konkrete Ergebnisse einschließlich
Zeitplanungen liegen derzeit nicht vor.
10. Wieso plant die Bundesregierung, mit dem Aufstockungsbetrag von
1,75 Mrd. Euro nach Ansicht der Fragestellerin lediglich dieselbe
Summe an privaten Mitteln zu hebeln?
Für die Allokation der verbliebenen 1,75 Mrd. Euro wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen. Die Höhe der damit gehebelten privaten Investitionen ist
nur nachträglich bezifferbar. Es ist unzutreffend, dass von einer Hebelung von
nur 1,75 Mrd. Euro an privaten Investitionen auszugehen sei.
11. Nach welchen Kriterien sollen die 500 Mio. Euro, die für die Förderung
von Exit-Finanzierungen vorgesehen sind, vergeben werden, ist hier
allein die Wettbewerbsfähigkeit des Geschäftsmodells ausschlaggebend,
oder spielen sonstige Ziele der Bundesregierung eine Rolle (und wenn ja,
bitte nennen)?
Aktuell ist die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe) gebeten worden,
Vorschläge einschließlich eines Arbeitsprozesses zu entwickeln. Die konkrete
Ausgestaltung hängt von den Vorschlägen der EIB-Gruppe ab, die derzeit nicht
vorliegen. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 9.
12. Was hat den Ausschlag dafür gegeben, die zusätzlichen Mittel in Höhe
von 1,75 Mrd. Euro für den Zukunftsfonds zu über 70 Prozent in den
Intermediär KfW Capital fließen zu lassen?
Plant die Bundesregierung einen weiteren Ausbau der Mittel, die von der
KfW Capital gemanagt werden?
Die Allokation der 1,75 Mrd. Euro wurde anhand der Bedarfe zur weiteren
Stärkung des Venture-Capital-Marktes in Deutschland festgelegt und geht
einher mit einer Stärkung der KfW Capital als zentralem Akteur für die
Weiterentwicklung des Wagniskapitalmarktes. Ein weiterer qualitativer und quantitativer
Aufbau ist nötig, um die Ziele, die nach entsprechenden Entscheidungen des
Parlaments mit der Gründung der KfW Capital im Jahr 2018 verfolgt wurden,
zu erreichen (siehe Bundestagsdrucksache 18/12748). Ein weiterer Ausbau der
Mittel, die von der KfW Capital verwaltet werden, ist aktuell nicht geplant.
13. Nach welchen Kriterien werden die 850 Mio. Euro (von den 1,75 Mrd.
Euro) vergeben, die für Direktinvestitionen in junge innovative
Technologieunternehmen vorgesehen sind (
www.bundesfinanzministerium.de/C
ontent/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-e
rweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html)?
a) Nach welchen Kriterien werden Investitionsentscheidungen
getroffen?
b) Welche Beteiligungsquoten strebt die Bundesregierung bei
Direktinvestments an, und sind – je nach Beteiligungshöhe – Eingriffe in das
operative oder strategische Management der Förderempfänger
geplant?
c) Nach welchen Kriterien werden neue Investments getätigt, welche
Rolle spielen dabei die Kriterien Diversifizierung und
Risikotragfähigkeit des Portfolios, und wie wird die erforderliche Fonds-
Compliance in dieser Hinsicht sichergestellt?
d) Wie viele Beteiligungen soll das Portfolio umfassen?
e) Wie lange ist das Geld in den Direktinvestitionen minimal und
maximal gebunden?
f) Gibt es die Möglichkeit, frühzeitig aus einer Direktinvestition
auszusteigen, und wenn ja, wie wird über einen Abzug von Mitteln
entschieden?
Die Fragen 13a bis 13f werden gemeinsam beantwortet:
Die Investitionskriterien befinden sich derzeit noch in der Abstimmung
zwischen der Bundesregierung und der KfW.
Ein explizites Ziel für eine feste Beteiligungsquote wird es im Programm nicht
geben. Die Beteiligungsquoten werden maßgeblich von den Größen der
Finanzierungsrunden abhängen, welche in späten Finanzierungsphasen sehr stark
variieren können. Ein Eingriff in das operative oder strategische Management der
Portfoliounternehmen ist nicht geplant.
Mit den Venture-Capital-Fondspartnern werden marktübliche Verträge für die
Co-Investitionen abgeschlossen. Nach aktueller Planung soll das aufzubauende
Portfolio etwa 30 bis 50 Beteiligungen umfassen. Gemäß des Pari-Passu-
Prinzips müssen die öffentlichen Investitionen aus dem Co-Investmentprogramm
die Investitionen eines privaten Investors spiegeln. Die Dauer der Bindung der
Investitionsmittel hängt damit von dem Vorgehen der privaten Marktakteure ab.
14. Welche Gründe waren ausschlaggebend, dass neben der Bundesagentur
für Sprunginnovationen und dem High-Tech-Gründerfonds nun mit der
KfW Capital eine dritter Akteur Direktinvestitionen tätigen kann?
Die Bundesagentur für Sprunginnovationen konzentriert sich genau wie der
High-Tech Gründerfonds (HTGF) auf eine sehr frühe Phase der
Unternehmensentwicklung. Es ist richtig, dass mit dem HTGF Opportunity bereits ein Modul
des Zukunftsfonds aufgesetzt wurde, das auch auf die Wachstumsphase zielt.
Dieses Modul ist jedoch auf das Portfolio des HTGF beschränkt. Durch den
Akteur KfW Capital für Direktinvestitionen in späten
Wachstumsfinanzierungsrunden werden auf Grund des Portfolios der KfW Capital, das bereits
mehr als 100 Fonds umfasst, umfangreiche weitere Gelegenheiten für attraktive
Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen geschaffen.
15. Wie wird ausgeschlossen, dass Unternehmen, in die direkt investiert
wird, kein unmittelbares oder mittelbares Privileg in ihrer
Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung und ihren Unterorganisationen
haben?
Sowohl die einzelnen Investitionsentscheidungen als auch die
Portfoliobetreuung durch die jeweiligen Intermediäre vollziehen sich eigenständig nach
Marktkriterien und ohne Einbindung der Bundesregierung. Im Übrigen bilden
für alle Fragen der Unternehmens- und Beteiligungsführung von
Bundesunternehmen neben den gesetzlichen Vorschriften (vor allem des Gesellschafts- und
Haushaltsrechts) die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver
Beteiligungsführung im Bereich des Bundes den Rahmen (siehe dazu
www.bundesfin
anzministerium.de/grundsaetze).
16. Nach welchen nachvollziehbaren Investmentkriterien werden die
200 Mio. Euro im sog. Impact Venture Capital-Fonds von KfW Capital
vergeben, und wie wird die Rendite gegenüber den Kriterien des Impact
Investing gewichtet (
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pres
semitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapital
zugang-fuer-start-up-firmen.html)?
Die Investitionskriterien befinden sich derzeit noch in der Abstimmung
zwischen der Bundesregierung und der KfW.
17. Gibt es eine Evaluation des im Oktober 2023 eingeführten Moduls
„Emerging Manager Facility“ des Zukunftsfonds (
www.bmwk.de/Redakt
ion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/20231019-bundesregierung-stockt-z
ukunftsfonds-auf.html)?
Die Überprüfung des Zukunftsfonds und seiner Bausteine findet turnusgemäß
alle drei Jahre und erstmalig im Jahr 2024 mit Stichtag 31. Dezember 2023
statt. Die Emerging Manager Facility ist im Oktober 2023 als neues Programm
bei KfW Capital gestartet und tätigt wie alle anderen Bausteine des
Zukunftsfonds Investitionen bis 2030. Eine aussagekräftige Evaluation des Programms
im Jahr 2024 ist daher aufgrund einer unzureichenden Datenbasis noch nicht
möglich.
18. Welchen Ausschlag geben die für das Modul genannten
Identitätskriterien von jüngeren, weiblichen und geschlechtsvielfältig ausgestellten
Managementteams von Venture Capital-Fonds bei dem Zugang zu Kapital,
und in wie viele Managementteams wurde aufgrund ihrer
Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund bereits
investiert?
Im Rahmen der im Juli 2022 vorgestellten Start-up-Strategie hat die
Bundesregierung das Ziel ausgegeben, Diversität im Start-up-Ökosystem zu stärken.
Ein zentraler Bestandteil der Strategie ist die Stärkung der
Finanzierungsmöglichkeiten für divers aufgestellte Fondsmanagementteams. Dafür wurde mit der
Emerging Manager Facility ein neues Instrument geschaffen.
Die Zielfonds müssen mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
– Das Management-Team besteht zu mindestens einem Drittel aus weiblichen
und/oder non-binären Personen oder
– das Senior Investment-Team besteht zu mindestens 40 Prozent aus
weiblichen und/oder non-binären Personen oder
– das Investment Committee als das Gremium des Anlagefonds, das über
dessen Anlage-/Investmenttätigkeit entscheidet, ist zu mindestens 40 Prozent
mit weiblichen und/oder non-binären Personen besetzt.
Teams mit männlichen Personen sind nicht ausgeschlossen, sofern sie die oben
genannten Bedingungen erfüllen.
Das Programm ist im Oktober des vergangenen Jahres gestartet. Es wurde
seitdem in einen Venture Capital Fonds investiert. Neben der Erfüllung der oben
genannten Kriterien hat der Fonds erfolgreich eine marktübliche Due-
Diligence-Prüfung durchlaufen.
19. Gibt es eine Abwägung in dem Modul mit weiteren Kriterien einer
klassischen Due Diligence wie der Rendite, die der Fonds des
Managementteams erwirtschaftet, welche Renditeerwartungen verbinden sich mit der
Vergabe von Mitteln nach den in Frage 18 genannten Kriterien, und ist
das BMWK hier bereit, ggf. auch Mindererträge (Underperformances) zu
tolerieren?
Die Erfüllung der genannten Diversitätskriterien ist eine Nebenbedingung. Die
Fonds durchlaufen eine marktübliche Due-Diligence-Prüfung und nur
diejenigen Fonds, die diese erfolgreich durchlaufen, können eine Investitionszusage
erhalten. Die jeweiligen Fonds müssen im Zuge der Due-Diligence-Prüfung
nachvollziehbar darlegen, dass sie marktübliche Renditen erzielen werden.
Kein Fonds wird ausschließlich „aufgrund ihrer Zusammensetzung nach Alter,
Geschlecht und Migrationshintergrund“ ohne die Due-Diligence-Prüfung
erfolgreich durchlaufen zu haben, eine Investitionszusage im Rahmen der EMF
erhalten.
20. Liegen dem BMWK Statistiken über die identitäre Zusammensetzung
der Managementteams weiterer Unternehmen aus dem Zukunftsfonds
vor, fragen das BMWK bzw. die Intermediäre die identitäre
Zusammensetzung bei den Investitionen über den Zukunftsfonds ab, und wenn ja,
bitte Statistik darlegen?
Dies sind keine Kriterien, die Teil der regelmäßigen Monitorings sind (siehe
auch Antwort zu den Fragen 2 und 3).
21. Gibt es eine prozentuale Zielgröße, bei der die positive Diskriminierung
für unterrepräsentierte Gruppen, die mit dem Modul angestrebt wird,
abgeschlossen ist, und wenn ja, woraus leitet sich die prozentuale Zielgröße
ab?
Es gibt keine prozentuale Zielgröße. Für den Baustein stehen für Investitionen
bis ins Jahr 2030 bis zu 200 Mio. Euro bei KfW Capital zu Verfügung.
22. Benutzt das BMWK für weitere Programme und Instrumente
Identitätskriterien wie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund, und plant das
BMWK, solche Formen der positiven Diskriminierung bei zukünftigen
Programmen und Instrumenten zu verstetigen?
Die Bundesregierung versteht die Frage im Kontext der Überschrift „Ausbau
des Zukunftsfonds für Deutschland“ und beantwortet sie für die
Zukunftsfondsmodule wie folgt: Für weitere Programme und Instrumente des Zukunftsfonds
nutzt das BMWK keine der von den Fragenstellern genannten
Identitätskriterien und plant dies aktuell auch nicht.
23. Wird der Gewährleistungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 in Höhe und
Dauer vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen ausgeweitet, wenn
ja, um wie viel sollen die 10 Mrd. Euro im Zukunftsfonds des BMWK
aufgestockt werden, und wenn nein, gibt es alternative Pläne für die
Unterstützung von Starts-ups in der Skalierungsphase?
Der Gewährleistungsrahmen in Höhe von insgesamt 8,5 Mrd. Euro für den
Zeitraum bis 2030 für den Zukunftsfonds wird nicht ausgeweitet. Gleiches gilt
für die zusätzlich im Haushalt eingebrachten Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Die große Mehrheit der geplanten
Bausteine des Zukunftsfonds steht am Markt bereits zur Verfügung und wird
angenommen. Zu den verbleibenden Mitteln siehe Antwort zuFrage 9.
24. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
die Finanzierungslücke für Deep-Tech-Start-ups, die bisher keine oder zu
wenig Wachstumsfinanzierung bekommen haben, zu schließen, und ist
eine steuerliche Förderung nach französischem Vorbild geplant?
Mit dem DeepTech & Climate Fonds verfügt der Zukunftsfonds bereits über
einen Baustein, der gezielt Kapital für Start-ups im Deep-Tech-Bereich
bereitstellt. Darüber hinaus unterstützt der Zukunftsfonds über seine Dachfonds-
Instrumente wie die ERP-Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität, die GFF-EIF-
Wachstumsfazilität oder dem Wachstumsfonds Deutschland
branchenübergreifend Investitionen in Start-ups. Mit der am 17. Juli 2024 im Bundeskabinett
beschlossenen Wachstumsinitiative will die Bundesregierung der Wirtschaft
zusätzliche Wachstumsimpulse geben und den Wirtschaftsstandort Deutschland
wettbewerbs- und zukunftsfähig aufstellen. Ziel der Bundesregierung ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland
weiter zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische
Unternehmen weiter zu verbessern. Dazu sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Dies
umfasst auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Geplant sind unter
anderem Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche
Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen,
und damit auch von Investitionen in Venture Capital-Fonds. Eine steuerliche
Förderung nach französischem Vorbild ist aktuell nicht geplant.
25. Würde es nach Auffassung der Bundesregierung Sinn machen, auch bei
der Auswahl der Asset Manager dem Vorbild Frankreichs zu folgen und
verpflichtend mehr Manager mit deutscher Domizilierung vorzunehmen?
Wesentliches Ziel des Zukunftsfonds ist es, die deutsche Start-up-Szene zu
stärken und die Lücken an Kapitalangeboten für Start-ups durch Bereitstellung
öffentlicher und Mobilisierung privater Mittel zu adressieren. Um die Ziele auf
der Start-up-Ebene zu erreichen, spielen Investitionen über deutsche
Fondsmanager eine wichtige Rolle. Aus verschiedenen Gründen sind Investitionen in
nicht-deutsche Fondsmanager sinnvoll. In den meisten Bausteinen des
Zukunftsfonds geht eine Investition aus dem Zukunftsfonds mit der Verpflichtung
einher, einen Anteil der Fondsmittel in deutsche Unternehmen zu investieren.
So kommen mindestens die Zukunftsfondsmittel und in den meisten Fällen
noch zusätzliche Mittel deutschen Start-ups zugute, auch wenn der
Fondsmanager nicht-deutsch ist. Zudem werden Verbindungen zwischen europäischen
Fondsmanagern und dem deutschen Start-up- und Wagniskapital-Ökosystem
gestärkt. Andere Bausteine, z. B. Venture Tech Growth Financing 2.0
(VTGF 2.0) oder RegioInnoGrowth (RIG) investieren ausschließlich in
deutsche Unternehmen. Somit ist sichergestellt, dass Mittel in beträchtlicher Höhe
in deutsche Unternehmen fließen, unabhängig davon, in welchem Land der
Fondsmanager ansässig ist.
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