Deutscher Bundestag Drucksache 20/12456
20. Wahlperiode 01.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12308 –
Energiespeicher
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion der CDU/CSU hat im September 2023 einen Antrag zum Ausbau
der Energiespeicher in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache
20/8525). In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und
Energie gab es eine breite Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
(
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw39-de-energiespeicher-96
7320). Mittlerweile liegt auch eine Stromspeicher-Strategie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor (
www.bmwk.de/Redakt
ion/DE/Artikel/Energie/Energiespeicher/stromspeicher-strategie.html).
Trotzdem gibt es noch keine koordinierte gemeinsame Speicherstrategie für Strom,
Wärme und Wasserstoff, wie es im Antrag der Fraktion der CDU/CSU
gefordert wurde. Ob in dieser Legislaturperiode, neben der aktuell angekündigten
Ausschreibung von 500-MW-Langfristspeichern im Rahmen des Entwurfs des
Kraftwerkssicherheitsgesetzes zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie, noch
konkrete Maßnahmen zum Ausbau der Energiespeicher von der Ampel-
Koalition unternommen werden, ist nach Ansicht der Fragestellerin derzeit nicht
ersichtlich. Auch die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP haben in einem Entschließungsantrag zum sog. Solarpaket I in der
Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180 die
Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung von Stromspeichern auf den
Weg zu bringen und unter anderem in einem Solarpaket II umzusetzen.
1. Mit welchen Ressorts in der Bundesregierung wurde die Stromspeicher-
Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
abgestimmt, und wann wird das Kabinett diese Strategie beschließen?
42. In welcher Weise ist die Stromspeicher-Strategie mit europäischen
Partner- und Nachbarländern abgestimmt?
44. In welcher Weise wurden die Bundesländer in die Erarbeitung der
Stromspeicher-Strategie einbezogen, und welche konkreten Vereinbarungen
wurden in diesem Zusammenhang getroffen?
Die Fragen 1, 42 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 1. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Stromspeicher-Strategie ist eine Strategie des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Darin wird ausgeführt: „Dort, wo das
BMWK nicht federführend zuständig ist, verfolgt das Papier das Ziel, die
Position des BMWK zu formulieren und eine Debatte mit allen Beteiligten
anzustoßen und im Wege des offenen Austauschs zu gemeinsamen Positionen zu
kommen.“ Die Stromspeicher-Strategie wurde daher weder mit anderen Ressorts
oder den Bundesländern noch mit europäischen Partner- oder Nachbarländern
abgestimmt. Ein Beschluss im Bundeskabinett ist dementsprechend ebenfalls
nicht beabsichtigt.
2. Welche weiteren Schritte plant das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz zur Umsetzung der Stromspeicher-Strategie, und gibt
es hierzu einen Zeitplan?
3. Welche Maßnahmen der Stromspeicher-Strategie aus dem Bereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen noch in
dieser Legislaturperiode umgesetzt werden (bitte einzeln auflisten)?
4. Welche Maßnahmen der Stromspeicher-Strategie aus dem Bereich
anderer Bundesministerien sollen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt
werden (bitte einzeln auflisten)?
7. Wie ist der Sachstand bei der von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Entschließung
(Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180) geforderten Unterstützung
der Ausbaudynamik von Stromspeichern durch verlässliche
Rahmenbedingungen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung konkret
ergreifen (bitte einzeln auflisten)?
22. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit bei Großspeichern, und wenn ja, welche genau?
23. Wie ist der Sachstand der in der Stromspeicher-Strategie angekündigten
Speicherstatistik, mit der die Entwicklung einer Zubauprognostik
angedacht wird?
Die Fragen 2 bis 4, 7, 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Ganz allgemein ist anzumerken, dass die Handlungsfelder und konkreten
Maßnahmen der Stromspeicher-Strategie sehr divers und daher für eine einzelne
Gesetzesinitiative nicht geeignet sind. Die Umsetzung der Stromspeicher-
Strategie in all ihren Handlungsfeldern kann daher nicht „wie aus einem Guss“
erfolgen, sondern muss mit all ihren Facetten in teilweise gänzlich
unterschiedlichen Prozessen vorgenommen werden.
Mit dem Solarpaket I wurden bereits
• der vorrangige Netzanschluss sowie
• die Abgrenzung zwischen Grün- und Graustrom für Stromspeicher im
Kontext des EEG
umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
beabsichtigt als weitere Schritte, regulatorische Verbesserungen für Stromspeicher in
folgenden Bereichen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen:
• Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren,
• Transparenz im Netzanschlussverfahren,
• Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens,
• flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements,
FCA).
Darüber hinaus soll die Erörterung von Hemmnissen bei
Pumpspeicherkraftwerken fortgesetzt werden und in die Arbeiten zum Abbau von
genehmigungsrechtlichen Hemmnissen münden. Für weitere Handlungsfelder der
Stromspeicher-Strategie, insbesondere
• Hemmnisanalyse,
• Aktivierung der Potenziale des bidirektionalen Ladens,
• Stromspeicher als Flexibilitätsoption,
• Ermittlung der Stromspeicher-Potenziale im Energiesystem sowie
• Entwicklung einer Speicherstatistik
hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Vorhaben
ausgeschrieben, dessen Bezuschlagung für August 2024 beabsichtigt ist.
Als Maßnahme anderer Ressorts ist die Änderung der Gewerbesteuerzerlegung
für Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 15d des
Energiewirtschaftsgesetzes unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen
zu nennen, die im Sinne der seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz in der Stromspeicher-Strategie formulierten Position im
Jahressteuergesetz 2024 vom Bundeskabinett zur Stärkung von Standortgemeinden
beschlossen wurde. Zudem sollen mit dem Gesetzentwurf des
Bundesministeriums der Finanzen zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom-
und Energiesteuerrecht Stromspeicher stromsteuerrechtlich technologieoffen
als Teil des Versorgungsnetzes neu definiert und so Mehrfachbesteuerungen für
ein- und ausgespeisten Strom vermieden werden.
Die Umsetzung der vorgenannten Punkte soll in ihrer Gesamtheit die
Ausbaudynamik von Stromspeichern durch verlässliche Rahmenbedingungen und eine
verbesserte Wirtschaftlichkeit auch von Großspeichern unterstützen.
5. Inwiefern berücksichtigt die Stromspeicher-Strategie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auch Batterien, die elektrische
Energie in flüssigen Elektrolyten statt mit festen Elektroden speichern?
Die Stromspeicher-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz berücksichtigt grundsätzlich in allen Handlungsfeldern, die Batterien
mit festen Elektroden betreffen, auch Batterien mit flüssigen Elektrolyten.
6. Wie ist der Sachstand beim von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Entschließung
(Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180) geforderten Solarpaket II,
und wann wird dieses vom Bundeskabinett beschlossen?
Das am 16. Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket adressiert einen Großteil
der Handlungsbedarfe aus der Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Klimaschutz, die auf Basis mehrerer Branchendialoge
identifiziert wurden. Für verbleibende Fragen, wie zum Beispiel die weitere
Erleichterung von Energy-Sharing-Konzepten, erarbeitet das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz derzeit fachliche Lösungen und rechtliche
Umsetzungsmöglichkeiten. Damit diese möglichst rasch zu Vereinfachungen in der
Praxis führen, sollen diese sukzessive in bereits geplante energiewirtschaftliche
Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
8. Wie ist der Sachstand beim von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Entschließung
(Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180) geforderten Einwirken auf
die Bundesnetzagentur (BNetzA) auch über den Beirat der BNetzA, die
derzeit zum 31. Dezember 2028 befristete Netzentgeltbefreiung für
Stromspeicher in § 118 Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
für Neu- und Bestandsanlagen dauerhaft entfristet, und wann wird dies
geschehen?
9. Wie ist der Sachstand beim von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Entschließung
(Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180) geforderten Einwirken auf
die Bundesnetzagentur, dass die Bundesnetzagentur als nachgeordnete
Behörde die dauerhafte Netzentgeltbefreiung rechtssicher auch auf
Eigenverbrauchsspeicher anwendet, und wann wird dies geschehen?
10. Wie ist der Sachstand bei der von den Koalitionsfraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in ihrer Entschließung
(Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 20/11180) geforderten Prüfung, wie
die regional sehr unterschiedlichen und teilweise überhöhten
Baukostenzuschüsse, die die Netzbetreiber für den Anschluss von Großspeichern
verlangen können, einheitlich und verhältnismäßig ausgestaltet werden
können, beispielsweise durch eine bundeseinheitliche Speicher-
Netzanschluss-Verordnung?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der europäischen Gesetzgebung ist es dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz nicht möglich, auf die Bundesnetzagentur als
nationale Regulierungsbehörde für von dieser alleinverantwortete
Regulierungen einzuwirken.
Der EuGH urteilte im Jahr 2021, dass die Netzentgeltregulierung in die
alleinige Zuständigkeit der nationalen Regulierungsbehörden fällt und der
Gesetzoder Verordnungsgeber keinen Gestaltungsspielraum im Bereich der
Netzentgeltregelungen mehr hat. Mit der am 28. Dezember 2023 verkündeten EnWG-
Novelle wurde der nationale Rechtsrahmen entsprechend angepasst und der
Bundesnetzagentur der erforderliche Handlungsspielraum gegeben.
Auf Nachfrage hat die Bundesnetzagentur darüber informiert, dass sie die
Arbeiten zur Neuregelung der Netzentgelte bereits aufgenommen hat und eine
öffentliche Konsultation hierzu im Jahr 2025 beabsichtigt ist. In der Frage der
Baukostenzuschüsse wartet die Bundesnetzagentur im Übrigen noch die
Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem hierzu anhängigen Prozess ab.
11. Wie werden im Rahmen des Branchendialogs zur Beschleunigung von
Netzanschlüssen Speicher an Netzanschlüssen von neuen oder
bestehenden Wind- oder Solarparks berücksichtigt?
Den angesprochenen Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen
verantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der
Bereich des Netzanschlusses wird bei der Arbeit im Branchendialog ganzheitlich
betrachtet. Bei jedem Thema wird die jeweilige Relevanz für
Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten berücksichtigt.
Das Thema der „Co-located“-Stromspeicherung am selben
Netzverknüpfungspunkt mit Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wird
dabei insbesondere im Rahmen der Arbeiten um „innovative
Netzanschlusskonzepte“ behandelt, wozu flexible Netzanschlussverträge zählen. Diese
können einen Anreiz für die Errichtung von Speicherkapazitäten, insbesondere
durch Batteriespeicher, setzen.
12. Wie ist der Sachstand beim Branchendialog zur Beschleunigung von
Netzanschlüssen, und welche konkreten Vorschläge wurden bereits
erarbeitet, die nach Ansicht der Bundesregierung für die baldige Umsetzung
infrage kommen?
Grundlage der Arbeiten des Branchendialogs zur Beschleunigung von
Netzanschlüssen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist eine
Fokus-Agenda, die im Rahmen des Netzanschluss-Gipfels am 16. April 2024
gemeinsam mit den betroffenen Branchenverbänden verabschiedet wurde
(siehe
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/branchendialog-zur-beschleu
nigung-von-netzanschluessen.html). Nachfolgend ein kurzer Überblick über
den Stand der Arbeiten.
In der Branchenumsetzung befinden sich Maßnahmen
• zur Vereinheitlichung der Netzanschlussbedingungen,
• zur Vereinfachung der Zertifizierung und
• zur Vereinfachung der Anschlussverfahren durch eine digitale Beauftragung
von Niederspannungsanschlüssen.
Vor einem Gesetzgebungsprozess stehen Maßnahmen
• zur Vereinfachung des Anschlussverfahrens durch verbindliche
Rückmeldefristen sowie
• zur besseren Nutzbarmachung von Netzanschlusskapazitäten durch die
unverbindliche Netzanschlussauskunft und Reservierungsfristen.
In der Konzeptphase befinden sich Maßnahmen
• zur Vereinfachung von Netzanschlussverfahren durch die vollständig
digitale Abwicklung und Beauftragung in der Mittelspannung,
• zur besseren Nutzbarmachung von Netzanschlusskapazitäten durch
innovative Konzepte für den Netzanschluss sowie
• zur Erleichterung der Inbetriebnahme durch die digitale Identifikation von
Installateuren.
13. Unter welchen Voraussetzungen wird eine Speichertechnologie als ein
„Langzeitspeicher“ im Sinne der auf der Homepage des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz angekündigten ersten Säule des
Kraftwerkssicherheitsgesetzes, welches eine Ausschreibung von 500-
MW-Langzeitspeicher vorsieht, gelten?
Mit den geplanten technologieneutralen Ausschreibungen sollen Anlagen
angereizt werden, die Strom über längere Zeit speichern können. So sollen diese
Anlagen auch einen Beitrag zur Überbrückung sogenannter Dunkelflauten
leisten können. Genaue Kriterien werden derzeit erarbeitet.
14. Welche weiteren Voraussetzungen oder Einschränkungen sind für die
Teilnahme an der Ausschreibung der 500-MW-Langzeitspeicher im
Rahmen der Kraftwerksstrategie von der Bundesregierung vorgesehen?
Die Einzelheiten des Ausschreibungsdesigns werden derzeit erarbeitet.
15. Wann plant die Bundesregierung, die Ausschreibung der 500-MW-
Langzeitspeicher zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie voraussichtlich zu
starten?
Ziel ist es, dass (nach Erhalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die
Europäische Kommission) Ausschreibungen möglichst noch im Jahr 2024
stattfinden können. Die genaue Aufteilung von Ausschreibungsrunden der
einzelnen Segmente wird derzeit noch geprüft.
16. Wie groß schätzt die Bundesregierung die benötigte
Langzeitspeicherkapazität ein, um 2030 einen nennenswerten Beitrag zur Netzstabilität zu
leisten, und auf welcher Grundlage wurde entschieden, die
Ausschreibung auf 500-MW-Langzeitspeicher in der Stromspeicher-Strategie zu
begrenzen?
Es gibt keinen Aspekt der Netzstabilität, der ausschließlich von
Langzeitspeichern adressiert werden kann. Viele Optionen können zur Netzstabilität
beitragen, beispielsweise Netzbetriebsmittel, Speicher aller Art und flexible
Verbraucher. Mit den Ausschreibungen für Langzeitstromspeicher im Rahmen der
Kraftwerksstrategie soll neue Technik angereizt werden. Da es sich um eine
Erprobung handelt, ist ein Ausschreibungsvolumen von 500 MW vorgesehen.
17. Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der Teilnahme am
Mechanismus „Nutzen statt Abregeln“, § 13k EnWG, Speicher zukünftig
einzuplanen?
33. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
lokalen Engpässe im Stromnetz mit der Herstellung und Speicherung von
Wasserstoff koppeln?
Die Fragen 17 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Netzgebundene Speicher werden ebenso wie Elektrolyseure in der Festlegung
der Bundesnetzagentur zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der
Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt
und können am Mechanismus Nutzen-statt-Abregeln teilnehmen. Daneben ist
die Systemdienlichkeit von Elektrolyseuren Voraussetzung für eine mögliche
Förderung in den Ausschreibungen nach § 96 Nummer 9 WindSeeG.
18. Warum hat die Bundesregierung die Errichtung von Infrastrukturgebieten
für Energiespeicher bei der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie III (RED III) bisher vollständig ausgeklammert (siehe
Bundestagsdrucksache 20/11226)?
19. Plant die Bundesregierung die Errichtung von Infrastrukturgebieten für
Energiespeicherprojekte, die wie zum Beispiel Pumpspeicherkraftwerke
eine sehr lange Planungs- und Genehmigungsdauer haben?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 2, 3, 7 und 22 ausgeführt wurde, ist
seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt,
die bereits angelaufene Erörterung der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse
bei Stromspeichern und insbesondere Pumpspeicherkraftwerken in die Arbeiten
zum Abbau der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse münden zu lassen. Ziel
ist es, Genehmigungsverfahren für Energiespeicher – ausdrücklich auch für
Speicher, die nicht in unmittelbarer Nähe von Erzeugungsanlagen errichtet
werden sollen – zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Im Zuge der
Identifikation der besten Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsoptionen soll auch
entschieden werden, ob bzw. in welcher Form die von der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie in Artikel 15e ihrer dritten Fassung („RED III“) den
Mitgliedstaaten erlaubte (aber nicht zwingende) Ausweisung von Infrastrukturgebieten
für Energiespeicher aller Art umgesetzt wird, was in der genannten
Bundestagsdrucksache noch nicht geschehen ist.
Die Umsetzung der verpflichtenden Vorgabe der RED III, Energiespeicher am
Standort erneuerbarer Energien in die entsprechenden Beschleunigungsgebiete
einzubeziehen (Artikel 15c Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie), wurde indes
am 24. Juli 2024 im Bundeskabinett verabschiedet.
20. Plant die Bundesregierung Beschleunigungsmaßnahmen bei der
Genehmigung von Stromspeichern außerhalb der Umsetzung der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie in deutsches Recht analog beispielsweise eine
umfassende Planfeststellung für Pumpspeicher anstelle einer Vielzahl von
einzelrechtlichen Verfahren oder die Definitionen von verbindlichen
Fristen und Stichtagsregelungen für die Vollständigkeitsprüfung der
Unterlagen und Genehmigungserteilung sowie weitere Maßnahmen
analog zu Regelungen bei erneuerbaren Energien?
Welche konkreten Beschleunigungsmaßnahmen bei der Genehmigung von
Stromspeichern umgesetzt werden sollen, kann erst im Rahmen der Arbeiten
zum Abbau der genehmigungsrechtlichen Hemmnisse von Stromspeichern
entschieden werden. Auf die Antworten zu den Fragen 2, 3, 7, 18, 19 und 22 wird
insofern verwiesen.
21. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung fördern, dass die
Großspeicher netzdienlich arbeiten, um Probleme der
Spannungsstabilität für Netzbetreiber zu vermeiden, wenn ein Umspannwerk mit viel
Einspeisung erneuerbarer Energien durch eine börsenpreisgetriebene
Entladung eines Großspeichers eine zusätzliche Einspeisung bekommt?
Für einen stabilen Stromnetzbetrieb muss sich die Spannung an jedem
Netzknoten immer innerhalb des vorgegebenen Spannungsbandes bewegen. Zur
Anpassung der Spannung wird unter anderem sogenannte Blindleistung
eingesetzt. Grundsätzlich bestehen für die Netzbetreiber drei verschiedene
Beschaffungswege für die benötigte Blindleistung:
Erstens werden über die technischen Anschlussregeln technische
Mindestanforderungen zur Erbringung von Blindleistung an die angeschlossenen Erzeuger
und Verbraucher (wie auch Speicher) gestellt, zweitens können die
Netzbetreiber eigene Netzbetriebsmittel zur Spannungshaltung bauen und betreiben und
drittens wurde von der Bundesnetzagentur gerade ein marktgestütztes
Beschaffungskonzept für Blindleistung verabschiedet, an dem sich auch Stromspeicher
beteiligen können.
Für einen sicheren Netzbetrieb ist es zudem wichtig, dass Erzeugung und
Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht stehen. Am Strommarkt geben die
Marktpreise Speicherbetreibern dabei das Signal, ob es in einem Zeitintervall viel
oder wenig Strom gibt und ob sie daher laden oder entladen sollten. In der
Regel werden Speicher laden, wenn viele Erzeugungsanlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien einspeisen, und entladen, wenn wenig Erzeugungsanlagen
zur Nutzung erneuerbarer Energien einspeisen. Eine gleichzeitige Einspeisung
aus diesen Anlagen und aus Stromspeichern, die die Netzinfrastruktur belasten
würde, ist daher regelmäßig unwahrscheinlich. Sollte es dennoch situativ und
unvorhergesehen zu Überlastungen im Stromnetz kommen, können die
Netzbetreiber die Einspeiseleistung sowohl der Erzeugungsanlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien als auch der Stromspeicher im Rahmen des sogenannten
Redispatch anpassen und so den sicheren Netzbetrieb gewährleisten.
24. Ist es geplant, den Einsatz von Speichern auch in der
Transparenzplattform der Bundesnetzagentur (
www.smard.de/home) darzustellen?
Die künftige Darstellung des Einsatzes von Speichern wird innerhalb der
Bundesnetzagentur erwogen. Über den konkreten Zeitpunkt der Einführung hat die
Bundesnetzagentur noch keine Entscheidung getroffen.
25. Wer ist an der Entwicklung der Wärmespeicherstrategie beteiligt (bitte
beteiligte Ressorts und gegebenenfalls Externe nennen)?
Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz, weitere Ressorts werden entsprechend ihrer Zuständigkeit beteiligt.
Externe Beratung zur Entwicklung der Wärmespeicherstrategie erfolgt seit April
2024 über die Deutsche Energieagentur GmbH (dena), die ein Konsortium aus
sieben Instituten einbezieht. Ein erster Entwurf der Wärmespeicher-Strategie
wurde im Mai 2024 unter dem Titel „Speicher für die Energiewende“ auf der
Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
veröffentlicht.
26. Plant die Bundesregierung, die verstärkte Nutzung von Wärmespeichern
in der Heiz- und Fernwärme sowie im Bereich Gewerbe und Industrie für
Prozesswärmeerzeugung wirtschaftlich anzureizen, und wenn ja, mit
welchen Maßnahmen?
Der Bau und Einsatz von Wärmespeichern werden aktuell bereits über folgende
Programme gefördert:
• Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Die Förderung von
Wärmespeichern ist im Modul 2 der BEW (systemische Förderung von
Neubau, Ausbau und Transformation vom Wärmenetzen) förderfähig.
Investitionen in Erzeugungsanlagen, Wärmespeicher und weitere
Wärmenetz-Infrastruktur können mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten
bezuschusst werden. Zudem sind Wärmespeicher auch als Einzelmaßnahme
(Modul 3) mit einem Investitionskostenzuschuss von 40 Prozent
förderfähig.
• Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
(EEW): Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger gelten unter
Modul 2 der EEW als förderfähige Investitionskosten. Die maximale
Förderung beträgt 20 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben. Die Höhe der
Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei
kleinen Unternehmen 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen 50 Prozent und
bei Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent.
• Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Wärmespeicher als Teil
einer Produktionstransformationsinvestition können förderfähige Kosten im
1. Modul (Dekarbonisierung) sein, wenn sie zur CO2-Reduktion beitragen;
pro Investitionsvorhaben sind insgesamt bis zu 200 Mio. Euro Förderung
möglich.
• Klimaschutzverträge (KSV): Reine Wärmespeicherprojekte sind nicht
förderfähig; Wärmespeicherinvestitionen können aber Teil eines
Transformationsvorhabens sein, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt werden.
• Förderung über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): Das KWKG
fördert neben dem Bau von Wärmenetzen auch die Installation von
Wärmespeichern.
Ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, wird im
Rahmen der Erarbeitung der Wärmespeicher-Strategie geprüft werden.
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Reduktion von Netzentgelten für
Prozesswärmeerzeugung aus Strom in industriellen Anwendungen
anzureizen, um Sektorenkopplung zu ermöglichen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Jahr 2021, dass die
Netzentgeltregulierung in die alleinige Zuständigkeit der nationalen
Regulierungsbehörden fällt und der Gesetz- oder Verordnungsgeber keinen
Gestaltungsspielraum im Bereich der Netzentgeltregelungen mehr hat. Mit der am 28.
Dezember 2023 verkündeten EnWG-Novelle wurde der nationale Rechtsrahmen
entsprechend angepasst und der Bundesnetzagentur der erforderliche
Handlungsspielraum gegeben.
28. Plant die Bundesregierung, die verstärkte Nutzung von Abwärme
wirtschaftlich anzureizen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme gelten unter Modul 4 der
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) als
förderfähige Investitionskosten. Die maximale Förderung beträgt 20 Mio. Euro
pro Investitionsvorhaben. Die Förderhöhe kann bei kleinen Unternehmen bis zu
45 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent und bei Unternehmen
ohne KMU-Status bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
betragen. Für ausgewählte Maßnahmen im Bereich Abwärmenutzung kann
zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten
bewilligt werden.
29. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Abwärmenutzung durch
Dritte der Abwärmenutzung innerhalb des Unternehmens bei der
Anrechnung auf CO2-Zertifikate gleichzustellen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Anrechnung von CO2-Zertifikaten für die Nutzung von Abwärme im
Bereich des EU-Emissionshandels ist in der EU-Zuteilungsverordnung
(EU 2019/331) geregelt. Für die Nutzung der Abwärme durch Dritte ist eine
kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten möglich. Die EU-
Zuteilungsverordnung gilt EU-weit einheitlich. Daher sind abweichende nationale Regelungen
nicht zulässig, so dass die Bundesregierung auch keine abweichenden
Regelungen in Erwägung zieht.
30. Plant die Bundesregierung, Wärmespeicher in ihrer technologischen
Vielfalt in verschiedenen Förderprogrammen explizit als
Maßnahmenoption zur Effizienzsteigerung, Dekarbonisierung und Sektorenkopplung zu
nennen?
Wärmespeicher dienen im Wärmeversorgungssystem zunehmend als
kostengünstige Flexibilitätsoption für den Stromsektor zur Optimierung der Nutzung
erneuerbar erzeugten Stroms. Ebenso sind Wärmespeicher für nicht mit Strom
betriebene Wärmeerzeuger von wachsender Bedeutung, indem sie etwa dazu
beitragen, Wärme aus Geothermie, Solarthermie, Abfallverbrennung oder
industrieller Abwärme vollständig nutzen zu können. Wärmespeicher erhöhen
damit die Effizienz des Energiesystems und erleichtern die Dekarbonisierung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verweisen.
31. Welche Leuchtturmprojekte werden von der Bundesregierung im Bereich
der Prozesswärmedekarbonisierung aktuell gefördert, und sind weitere
Demonstrationsprojekte und Referenzprojekte geplant?
Die Prozesswärmedekarbonisierung ist ein wichtiger Schlüssel zur Reduktion
der Industrieemissionen. Im Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“
werden insgesamt 29 Vorhaben gefördert, ein Großteil davon zielt auf die
Dekarbonisierung von Prozesswärme durch Elektrifizierung ab, z. B. das Projekt
„NextGen Furnace“ der Ardagh Glass GmbH zur Elektrifizierung der
Behälterglasherstellung, das mit rund 12 Mio. Euro gefördert wird, Infos unter www.
klimaschutz-industrie.de/foerderung/dekarbonisierung-in-der-industrie/projekt/
nextgen-furnace/. Auch künftig sollen Projekte zur
Prozesswärmedekarbonisierung, sowohl Investitions- als auch Innovationsvorhaben, mit dem
Nachfolgeprogramm „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) gefördert
werden. Auch die Klimaschutzverträge können Leuchtturmprojekte der
Prozesswärmedekarbonisierung fördern.
32. Wer ist an der Entwicklung der Wasserstoffspeicherstrategie beteiligt,
und wie ist der aktuelle Stand (bitte Referate und gegebenenfalls Externe
nennen)?
Die unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz stehende Wasserstoffspeicher-Strategie soll bis Ende 2024 vorgelegt
werden. Derzeit finden hierzu Vorarbeiten statt. Federführend innerhalb des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist das Referat WEB4.
Darüber hinaus sind folgende Referate des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz beteiligt: WEB1, WEW1, WEW2, WEW3, WEW4, IIB1,
IIC4, IIIA4, IIIA5, IVB2, KA1 und KA3.
34. Welche Kriterien werden seitens der Bundesregierung an den Neubau
von Wasserstoffspeichern im Hinblick auf deren Systemdienlichkeit
gestellt?
Die saisonale Speicherung von Wasserstoff für den Einsatz in
Wasserstoffkraftwerken wird ein wesentliches Element des zukünftigen Energiesystems sein
und den Wasserstoffspeicherbedarf maßgeblich bestimmen. Insofern wird die
Systemdienlichkeit inhärenter Treiber des Wasserstoffspeicherausbaus sein.
Detailliert wird sich die Wasserstoffspeicher-Strategie mit dieser Frage
auseinandersetzen.
35. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von auf Wasserstoff
umzuwidmenden Gasspeichern zu neu zu bauenden Wasserstoffspeichern
ein?
Der exakte Bedarf lässt sich nicht vorhersagen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die Anzahl der neu zu bauenden Wasserstoffspeicher die der allein
durch Umwidmung zu gewinnenden Wasserstoffspeicher übersteigen wird.
36. Wie ist der aktuelle Stand in der Planung und Umsetzung bei der
Umwidmung bestehender Gasspeicher hin zu Wasserstoffspeichern (bitte in
einzelne Projekte aufschlüsseln)?
37. Gibt es im Hinblick auf das sich nun konkretisierende
Wasserstoffkernnetz bereits konkrete Pläne, welche Gaskavernenspeicher in
Wasserstoffspeicher umgewidmet werden sollen?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Die Umwidmung bestehender Gasspeicher wird nicht staatlich geplant. Sie
unterliegt der marktwirtschaftlichen Abwägung der Speicherbetreiber. Speicher
sind bergrechtlich von den Bergbehörden der Länder zu genehmigen. In einigen
Bundesländern gibt es derzeit Überlegungen zu Umrüstungen von Speichern
oder Untersuchungen zur Umrüstmöglichkeit von Erdgas- auf
Wasserstoffspeicherung. Erforderliche Anträge auf Genehmigung zur Umrüstung und die
diesbezüglichen Verfahren sind aber an die zuständigen Bergbehörden der Länder
und nicht an den Bund zu richten.
38. Von welchen Kosten für den Zubau pro Megawatt (MW) und Kilowatt
(kW) geht die Bundesregierung in den Jahren 2025 bis 2030 bei den
einzelnen Speichertechnologien aus?
39. Von welcher Ersparnis für den Netzausbau durch den Zubau pro 100-
MW-Speichertechnologie geht die Bundesregierung aus?
40. Mit welchen Kosten pro MWh und kWh ist bei Nutzung der
unterschiedlichen Speichertechnologien in den einzelnen Jahren 2025 bis 2030 zu
rechnen, wie hoch schätzt die Bundesregierung den notwendigen Import
von Seltenen Erden für die einzelnen Speichertechnologien bis 2032 ein,
und welche Bezugsländer für diese Rohstoffe stehen zur Verfügung?
41. Von welchem Flächenverbrauch geht die Bundesregierung bei
Umsetzung der Speicherstrategie bis 2030 aus, und wie verteilt dieser sich
voraussichtlich auf das Bundesgebiet?
Die Fragen 38 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Fragen würde zumindest konkrete Ziele zum
Speicherausbau voraussetzen, die die Bundesregierung bislang nicht gefasst hat.
Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Angaben hierzu vor.
43. Welche konkreten mengenmäßigen und finanziellen Auswirkungen
erwartet die Bundesregierung auf negative Strompreise durch die
Umsetzung der Stromspeicher-Strategie?
Grundsätzlich führt der marktgetriebene Einsatz von Speichertechnologien am
Strommarkt dazu, dass Preisschwankungen reduziert werden – also negative
Strompreise angehoben und Preisspitzen gesenkt werden. Über die konkreten
mengenmäßigen und finanziellen Auswirkungen liegen der Bundesregierung
keine Angaben vor.
45. Welche Modell- oder Pilotprojekte bei den einzelnen
Speichertechnologien werden von der Bundesregierung in welchem Umgang finanziell
unterstützt?
Bei der Fern- und Nahwärmeversorgung finden Speicher bereits zunehmende
Verbreitung. So werden über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
(BEW) aktuell bereits über 100 Projekte gefördert, die den Bau und Einsatz
eines Wärmespeichers vorsehen.
Zur Sicherung der Innovationsfähigkeit, technologischen Souveränität und zur
ökologisch nachhaltigen Abdeckung der Wertschöpfungskette Batterie wird der
Aufbau eigener Kapazitäten für die Batteriezellproduktion in Deutschland und
Europa angestrebt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
stellt für die Förderung Mittel in Höhe von bis zu 1 Mrd. Euro bereit, die
Bundesländer werden eigene Kofinanzierungsanteile von rund einem Drittel
erbringen. Eine Förderung ist unter dem Beihilfeinstrument „Important Projects of
Common European Interest“ (IPCEI) möglich, die beihilferechtlichen
Genehmigungen für konkrete Projekte wurden 2019 und 2021 erteilt. Förderungen
werden nur rückwirkend nach den getätigten Ausgaben der Unternehmen
ausgezahlt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Jahr 2023 eine
ergänzende Förderrichtlinie zur Stärkung der Batterie-Wertschöpfungskette
veröffentlicht. Gefördert werden können großskalige Investitionen zum Auf- und
Ausbau von Produktionskapazitäten entlang der gesamten Batterie-
Wertschöpfungskette: vom Rohstoff über alle Zwischen- und Zulieferprodukte bis hin zur
Systemintegration der Batterie sowie auch die spätere Nachnutzung („Second
Life“) und das Recycling. Die Gewährung der Beihilfen für investive
Tätigkeiten erfolgt auf Grundlage der „BKR-Bundesregelung
Transformationstechnologien“.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen des
Dachkonzepts Batterieforschung zahlreiche Themen zur Wertschöpfungskette
Batteriezelle, unter anderem mit einem Fokus auf neue und verbesserte
Speichermaterialien.
Im Übrigen werden im Rahmen des Energieforschungsprogramms folgende
Reallabore der Energiewende gefördert.
Projektname Speichertechnologie Beschreibung Zuwendung
Energiepark Bad
Lauchstädt
Wasserstoff Speicherung von Wasserstoff in
Salzkavernen
40 081 193 Euro
JenErgieReal Strom Elektrische Großspeicher zur
Flexibilisierung des Stromnetzes/Sektor-Kopplung
von Gebäude- und Verkehrsbereich in
Jena
20 563 722 Euro
REFLAU Wasserstoff & Strom Wasserstoffspeicher und Stromspeicher
zum Betrieb eines
Wasserstoffspeicherkraftwerkes
28 359 681 Euro
Geospeicher
Berlin
Wärme Hochtemperatur-Aquiferspeicher für das
Berliner Fernwärmenetz
12 150 022 Euro
Next-MEBA Strom Stromspeicher – Li-Ionen-Großspeicher
inklusive Feldtest von 3 Megastore-
Einheiten
13 081 436 Euro
Im Rahmen des IPCEI Wasserstoff werden in der Hy2Infra-Welle drei
Wasserstoff-Speicherprojekte durch den Bund (70 Prozent) und das jeweilige Sitzland
(30 Prozent) gefördert.
Projektname Speichertechnologie Beschreibung Zuwendung
GOSpeicher –
Green Octopus
Mitteldeutschland
H2-Speicher im
großindustriellen Maßstab
Kavernenspeicher für Wasserstoff 61 148 577 Euro
Get H2 Speicher H2-Speicher im
großindustriellen Maßstab
Wasserstoffspeicher am Kavernen-
Speicherstandort in Gronau-Epe
127 528 474 Euro
H2S H2-Speicher im
großindustriellen Maßstab
Großtechnische Speicherung von
Wasserstoff in einer Salzkaverne
44 976 379 Euro
In den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit mehr als
700 Mio. Euro geförderten Wasserstoff-Leitprojekten entwickeln Wirtschaft
und Wissenschaft gemeinsam die Lösungen zum Hochlauf einer deutschen
Wasserstoffwirtschaft. Speziell das Leitprojekt TransHyDE bewertet und testet
Wasserstoff-Speicher- und Transportlösungen in Demonstrations-Projekten.
Projektname Speichertechnologie Beschreibung Zuwendung
TransHyDE Wasserstoff Speicherung und Transport von H2 in
(1) Hochdruckbehältern, (2) bestehenden
und neuen Gasleitungen, in Form von
(3) Ammoniak oder (4) dem
Trägermedium LOHC
145 555 584 Euro
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