Deutscher Bundestag Drucksache 20/12493
20. Wahlperiode 05.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12337 –
Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die eIDAS-Verordnung (eIDAS = electronic Identification, Authentication
and Trust Services) von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen
geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit
den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale
Souveränität Europas zu stärken, hat die Europäische Kommission die eIDAS-
Verordnung überarbeitet und die eIDAS 2.0-Verordnung initiiert. Am 29. Februar
2024 hat das Europäische Parlament die novellierte eIDAS-Verordnung
beschlossen. Am 26. März 2024 folgte der Rat der Europäischen Union (
www.c
onsilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/26/european-digital-identi
ty-eid-council-adopts-legal-framework-on-a-secure-and-trustworthy-digital-w
allet-for-all-europeans/).
Die neue eIDAS 2.0-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung sicherer digitaler
Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die
Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen. Dafür
sieht die Verordnung die Einführung einer europäischen digitalen Identitäts-
Wallet vor, die den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU)
ermöglichen soll, ihre Identität elektronisch nachzuweisen und digitale
Zertifikate sicher zu verwalten. Diese Identitäts-Wallet soll binnen Zweijahresfrist ab
Amtsblatt-Veröffentlichung (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/
?uri=OJ:L_202401183) für jeden EU-Bürger ab dem 11. April 2026 zur
Verfügung stehen. Diese zeitliche Vorgabe setzt weitreichende gesetzliche
Anpassungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten und insbesondere in Deutschland
voraus. So sollen knapp 50 Durchführungsakte notwendig sein, um eine
europaweite Harmonisierung einzuleiten, welche in zwei Paketen erst im
November 2024 und dann im Mai 2025 verabschiedet werden sollen (
www.bundesdr
uckerei.de/de/innovation-hub/eidas/eidas-2-0). Die Durchführungsakte bilden
die Rahmengesetzgebung für die Umsetzung von eIDAS 2.0 in den jeweiligen
Mitgliedstaaten. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass auch auf nationaler
Ebene Gesetze angepasst werden müssen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 5. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung
federführend für die Umsetzung von eIDAS 2.0 zuständig, und welche
Bundesministerien sind mit welchem Aufgabenbereich beteiligt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 wird verwiesen.
2. Welches Bundesministerium ist federführend für den Bereich der
Vertrauensdienste zuständig, und welche Bundesministerien sind daran
beteiligt?
Für den Bereich der Vertrauensdienste ist das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) federführend zuständig. Das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) ist im Hinblick auf die Einbindung des
Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eng beteiligt. Im
Übrigen erfolgt die Beteiligung anderer Ressorts entsprechend den Vorgaben der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Insoweit wird
ebenfalls auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 verwiesen.
3. Gibt es eine schriftlich geregelte Vereinbarung zur Aufteilung der
Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien im Bereich digitale
Identitäten?
Es existiert eine schriftliche Vereinbarung zur Aufteilung der Zuständigkeiten
zwischen den Bundesministerien im Bereich Digitale Identitäten. Das BMI hat
– basierend auf dem Eckpunktepapier vom 31. August 2022 „Digitalpolitik der
Bundesregierung: Neuordnung digitalpolitischer Zuständigkeiten“ – die
Federführung für die Umsetzung der Digitalen Identitäten inne.
4. Bei welchen bestehenden Gesetzen sieht die Bundesregierung konkret
Änderungsbedarf mit Blick auf die Umsetzung von eIDAS 2.0 (bitte
auflisten)?
Der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte
eIDAS-Verordnung wird derzeit noch geprüft. Eine Auflistung ist noch nicht
möglich.
5. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen,
um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung in Deutschland
vorzubereiten und umzusetzen?
Die Bundesregierung hat bereits mehrere konkrete Schritte unternommen, um
die Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung in der Bundesrepublik
Deutschland vorzubereiten und voranzutreiben. Bereits am 31. Juli 2023
wurde, noch vor der Verabschiedung der novellierten eIDAS-Verordnung, ein
transparenter und partizipativer Architektur- und Konsultationsprozess für
EUDI-Wallets gestartet. In diesem Prozess werden zentrale Fragen zur
Erarbeitung einer eIDAS 2.0-konformen Infrastruktur offen mit der Öffentlichkeit
diskutiert. Bisher wurden zwei Versionen des Architekturkonzeptes veröffentlicht,
wobei die neueste Version „Architecture Proposal Version 2“ am 21. März
2024 auf der Plattform OpenCoDE veröffentlicht wurde. Bis Herbst 2025 soll
ein umfassendes Konzept vorliegen, das alle zentralen Fragen zur deutschen
Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung klärt und somit die Grundlage
für die Umsetzung bis Anfang 2027 darstellt.
6. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vorgaben
der eIDAS 2.0-Verordnung in nationales Recht umzusetzen, und wenn ja,
welche?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die erforderlichen
Gesetzesanpassungen werden derzeit vorbereitet.
7. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Anforderungen
der eIDAS 2.0-Verordnung fristgerecht erfüllt werden?
Es wurde frühzeitig ein partizipativer und transparenter Architektur- und
Konsultationsprozess für EUDI-Wallets initiiert. Dieser Prozess erfolgt unter
Einbeziehung von Expertinnen und Experten für digitale Identitäten und digitale
Wallets. Darüber hinaus wird ein iterativer Projektansatz verfolgt, bei dem die
Arbeit bereits begonnen hat. Dieser Ansatz ermöglicht es, schrittweise eine voll
funktionsfähige EUDI-Wallet gemäß den Anforderungen der novellierten
eIDAS-Verordnung zu entwickeln und diese fristgerecht bereitzustellen,
vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel für Entwicklung, Rollout und
Betrieb in 2025 und den folgenden Jahren.
8. Wie plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-
Verordnung bzw. der vorgesehenen European Digital Identity Wallet (EUDI-
Wallet) eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger
sicherzustellen?
Die Bundesregierung stellt die umfassende barrierefreie Nutzbarkeit der EUDI-
Wallet im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung durch mehrere
Maßnahmen sicher. Im bisherigen Architektur- und Konsultationsprozess werden
gezielt Interviews mit Akteuren geführt, die sich intensiv mit Barrierefreiheit
beschäftigen, um die entsprechenden Anforderungen bestmöglich zu verstehen.
Barrierefreiheit wird bei der Entwicklung der Nutzungserfahrung und des
Nutzer-Interfaces prioritär berücksichtigt. Der Prozess wird in enger
Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten durchgeführt, die über umfangreiche
Erfahrung in der Barrierefreiheit digitaler Identitätsprodukte verfügen. Zusätzlich
wird die Barrierefreiheit durch frühzeitige Nutzertests validiert und damit
gewährleistet.
9. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind für die Umsetzung
und Harmonisierung von eIDAS 2.0 zuständig, und welche Aufgaben
übernehmen sie hierfür jeweils konkret?
Das BMI ist für die Umsetzung der Anforderungen aus Kapitel II
„Elektronische Identifizierung“ der novellierten eIDAS-Verordnung zuständig, welches
die elektronische Identifizierung, einschließlich eID und EUDI-Wallet, umfasst.
Die Anpassung insbesondere des Vertrauensdienstegesetzes wird vom BMDV
vorbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
10. Inwieweit ist der Nationale Normenkontrollrat bei der Umsetzung und
Harmonisierung von eIDAS 2.0 und der vorgesehenen EUDI-Wallet
eingebunden, und welche Aufgaben übernimmt der Normenkontrollrat
konkret?
Der Normenkontrollrat wird entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur
Einsetzung eines nationalen Normenkontrollrates an allen Gesetzesvorhaben
beteiligt.
11. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die vollständige
Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung in Deutschland aus?
12. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der
EUDI-Wallet in Deutschland aus?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf die anstehenden Gesetzesvorhaben gibt es noch keinen
konkreten Zeitplan. Nach der novellierten eIDAS-Verordnung erlässt die Europäische
Kommission bis zum 21. November 2024 bestimmte Durchführungsrechtsakte.
Jeder Mitgliedstaat stellt innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten dieser
Durchführungsrechtsakte mindestens eine europäische Brieftasche für die
Digitale Identität bereit.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
13. Welche EUDI-Wallet-Lösungen sind der Bundesregierung aus anderen
EU-Mitgliedstaaten bekannt (bitte auflisten)?
14. Haben EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine
EUDI-Wallet-konforme Lösung vollständig umgesetzt, und wenn ja,
welche (bitte auflisten)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit stellt kein EU-Mitgliedstaat eine EUDI-Wallet zur Verfügung, da die
finalen Anforderungen, die entsprechenden Durchführungsakte und
Regelungen zur Zertifizierung von EUDI-Wallets noch nicht existieren.
Die Bundesregierung ist im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit
verschiedenen Mitgliedstaaten, wie den Niederlanden, Frankreich, Italien oder
Spanien, in Gesprächen und steht im Rahmen dieser in einem intensiven
Austausch zu Aspekten der dortigen geplanten EUDI-Wallet-Lösungen.
15. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der EUDI-Wallet die
erhobenen Daten für die Wallet europaweit einheitlich sein, d. h. werden
die gleichen Standardangaben bei allen Europäerinnen und Europäern für
die EUDI-Wallet erhoben?
Nach der novellierten eIDAS-Verordnung sind Personenidentifizierungsdaten
ein Datensatz, der im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem nationalen
Recht ausgestellt wird und der es ermöglicht, die Identität einer natürlichen
oder juristischen Person oder einer natürlichen Person, die eine andere
natürliche Person oder eine juristische Person vertritt, festzustellen. Die
Bundesregierung erwartet eine gewisse Einheitlichkeit in der Erhebung der Daten für die
EUDI-Wallet. Das Architecture and Reference Framework (ARF) legt als
nicht-bindendes informelles Rahmenwerk einheitliche Standards für einen
Basisdatensatz fest. Darüber hinausgehende Regelungen können in Form von
Durchführungsrechtsakten festgelegt werden.
Die Problematik der Einheitlichkeit der Identitätsdaten besteht allerdings nicht
nur auf der Seite des herausgebenden Mitgliedstaates, sondern auch auf der
Seite der (ggf. auch regulierten) Anwendungen, die unterschiedliche
Anforderungen zwischen den Anwendungen und auch zwischen gleichen
Anwendungen unterschiedlicher Mitgliedstaaten aufweisen. Diese Problematik wird u. a.
in den Large Scale Pilots untersucht und individuelle Harmonisierungskonzepte
entwickelt.
16. Plant die Bundesregierung, der EUDI-Wallet-Verpflichtung mit einer
staatlichen Lösung zur Einhaltung der Zweijahresfrist nachzukommen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Zweijahresfrist zur Umsetzung und
Bereitstellung von EUDI-Wallets, die ab Verabschiedung aller entsprechenden
Durchsetzungsrechtsakte gilt, einzuhalten. Ob dies durch eine staatliche Lösung
realisiert wird, befindet sich derzeit in Klärung und ist bislang nicht
abschließend entschieden.
17. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung das EUDI-Wallet-
Ökosystem in Deutschland finanziert werden, und wie viele Mittel plant die
Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2025 dafür ein?
Die Ausgestaltung der Finanzierung des EUDI-Wallet-Ökosystems hängt von
noch nicht endgültig definierten Rahmenbedingungen in der eIDAS-
Novellierung sowie den noch zu verabschiedenden Durchführungsrechtsakten ab.
Gleichzeitig beschäftigt sich die Bundesregierung intensiv mit der Frage der
nationalen Umsetzung der Rahmenbedingungen und Anforderungen aus der
novellierten eIDAS-Verordnung. Im Zuge des öffentlichen
Konsultationsprozesses wurde hierzu eine Arbeitsgruppe zu Fragen der Ökosystemgovernance
und Betriebsmodellen initiiert. Diese hat das Ziel, mögliche
Umsetzungsmodelle mit der breiten Öffentlichkeit zu konsultieren. Entsprechend notwendige
Finanzmittel leiten sich aus den Umsetzungsmodellen ab.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2025
am 17. Juli 2024 beschlossen. Da die Beratungen des Deutschen Bundestags
zum Regierungsentwurf noch nicht abgeschlossen sind, kann nur von den
veranschlagten Ansätzen des geltenden Finanzplans ausgegangen werden. Für das
Jahr 2025 sieht der Regierungsentwurf Mittel in Höhe von 40 000 000 Euro für
den Titel Europäisches Identitätsökosystem im Einzelplan 06 vor, aus denen
sich auch die Planung und Erarbeitung des deutschen Beitrages zum EUDI-
Wallet-Ökosystem speist. Die Planungen zur Aufteilung der Mittel innerhalb
dieses Titels, inklusive der Mittel zur Erarbeitung des EUDI-Wallet-
Ökosystems, sind noch nicht finalisiert.
18. Bis wann möchte die Bundesregierung über ihre Entscheidung zur
Umsetzung der EUDI-Wallet (staatlich, privat, staatlich-privat) informieren?
Die Bundesregierung plant, das finale Architekturkonzept, welches auch die
Rollen und Zuständigkeiten im EUDI-Wallet-Ökosystem definieren wird, im
Herbst 2025 zu veröffentlichen. Im Rahmen des Konsultationsprozesses für
EUDI-Wallets des BMI wird die Frage, wer in der Bundesrepublik Deutschland
die EUDI-Wallets herausgeben und betreiben wird, öffentlich diskutiert.
Zwischenstände zu diesen Überlegungen sollen in den kommenden Wochen
bekanntgegeben werden.
19. Plant die Bundesregierung, die Bürger über die EUDI und deren Vorteile
aufzuklären und die Wallet selbst zu bewerben, und wenn ja, bis wann?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig
umfassend über EUDI-Wallets und deren Vorteile aufzuklären sowie die EUDI-
Wallet selbst zu bewerben. Über einen konkreten Zeitplan wird noch
entschieden.
20. Bindet die Bundesregierung Länder und vor allem Kommunen in die
Einführung der EUDI-Wallet ein, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Länder und Kommunen in die Einführung
von EUDI-Wallets einzubinden, insbesondere nachdem das
Architekturkonzept, das Rollen klar definieren wird, finalisiert ist. Das Ausmaß und die
konkrete Ausgestaltung dieser Einbindung befinden sich derzeit noch in
Abstimmung.
Im Rahmen des Konsultationsprozesses für EUDI-Wallets haben Vertreterinnen
und Vertreter bereits die Möglichkeit, mit dem Projektteam des Prozesses in
den aktiven Austausch zu treten sowie Themen und Fragen einzubringen, etwa
über die Plattform OpenCoDE (
https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-walle
t/eidas2/start/) oder in den regelmäßig stattfindenden offenen Sprechstunden.
21. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Schulungen für
Beschäftigte der Kommunen vorgesehen?
Der Bedarf etwaiger Schulungen hängt von noch ausstehenden
Entscheidungen, zum Beispiel zum Wallet-Onboarding, Auswahl erster Anwendungsfälle
und der Niedrigschwelligkeit für Diensteanbieter ab. Eine Entscheidung hierzu
ist daher noch ausstehend.
22. Wie möchte die Bundesregierung europäische bzw. nationale
Souveränitätsansprüche bei der Einführung der EUDI-Wallet berücksichtigen?
Bereits mit der Einführung einer EUDI-Wallet an sich erzielt die
Bundesregierung einen Fortschritt in Richtung stärkerer Souveränität. Darüber hinaus wägt
die Bundesregierung die Möglichkeit ab, relevante und kritische
Kernbestandteile des EUDI-Wallet-Ökosystems staatlich zu betreiben, um auch auf diese
Weise die staatliche Souveränität zu sichern. Eine Entscheidung zum Betrieb
der EUDI-Wallets und ihrer Komponenten steht zum aktuellen Zeitpunkt noch
aus. Zudem wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 38 verwiesen.
23. Wäre es aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung technisch
möglich, eine EUDI-Wallet ohne Einbindung von den
Handybetriebssystembereitstellern, wie Apple (iOS) und Google (Android), anbieten zu
können, und wenn nein, auf welcher technischen Ebene wäre diese
Einbindung erforderlich?
Die Planung sieht vor, dass EUDI-Wallets beim Release in den üblichen App-
Stores zur Verfügung gestellt werden, die u. a. auch von den in der Frage
genannten Handybetriebssystembereitstellern betrieben werden. Eine separate
Einbindung der genannten Handybetriebssystembereitsteller soll vermieden
werden, kann aber im Hinblick auf mögliche technologische Entwicklungen
nicht ausgeschlossen werden.
Zum Beispiel sieht der Artikel 12b der eIDAS-Verordnung in Verbindung mit
der entsprechenden Regelung im Digital Markets Act (DMA) vor, dass die
großen Betriebssystemplattformen (u. a. Apple und Google) den Zugang zur
Sicherheitstechnologie der Sicherheitselemente bzw. eSIM gewähren müssen.
Hierfür sind sowohl die Aushandlung entsprechender Verträge als auch die
Durchsetzung offener Standards erforderlich.
24. Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der
Einführung der EUDI-Wallet nur auf nationale Anbieter setzen, und wenn ja,
welche EU-Staaten sind dies?
25. Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der
Einführung der EUDI-Wallet nur auf europäische Anbieter setzen, und wenn
ja, welche EU-Staaten sind dies?
26. Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der
Einführung der EUDI-Wallet auf außereuropäische Anbieter setzen, und
wenn ja, welche EU-Staaten sind dies?
Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine EU-Staaten bekannt, die zum aktuellen
Zeitpunkt entsprechende Einschränkungen oder Vorfestlegungen für eine spätere
Einführung einer EUDI-Wallet offiziell festgelegt haben.
27. Plant die Bundesregierung, eine Lösung zur Integration der EUDI-Wallet
für all ihre Behörden zu implementieren, und wenn ja, wie?
EUDI-Wallets in der Bundesrepublik Deutschland werden gemäß der
novellierten eIDAS-Verordnung interoperabel sein und standardisierte Schnittstellen
bedienen, was den niedrigschwelligen Einsatz bei allen Behörden ermöglichen
soll. Ein separater Anschluss je Behörde ist somit nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht nötig.
28. Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung für die Umsetzung der
eIDAS 2.0-Verordnung vor (bitte getrennt nach Einzelplänen aufführen
und für das Jahr 2024 und den Regierungsentwurf 2025 angeben)?
Für die Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung sind im Jahr 2024 im
Verantwortungsbereich des BMI (Kapitel II der eIDAS-Verordnung) im
Einzelplan 06, Titel „0602 532 34 Europäisches Identitätsökosystem“ momentan
Mittel in Höhe von 18 839 077,80 Euro eingeplant.
Im aktuellen Stand des Entwurfs für 2025 sind bereits 9 719 792,66 Euro im
gleichen Einzelplan eingeplant. Dies ist jedoch nur als Zwischenstand zu
verstehen, die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
29. Plant die Bundesregierung, die Anwendungsfälle für digitale
Identifizierungen eindeutig zu begrenzen, und wenn ja, auf welche (bitte nach
Anwendungsfällen auflisten)?
Gemäß der novellierten eIDAS-Verordnung (Artikel 5b, Absatz 9) ist
vorgesehen, dass Anwendungsfälle für digitale Identifizierungen klar begrenzt sind.
So kann eine Identifizierung von Nutzenden nur dann eingefordert werden, wo
diese im europäischen oder nationalen Recht vorgeschrieben ist, so
beispielsweise im Fall des Geldwäschegesetzes oder des Telekommunikationsgesetzes.
In allen Fällen, in denen keine Identifizierung rechtlich vorgeschrieben ist, wird
Nutzenden das Verwenden von Pseudonymen ermöglicht.
30. Plant die Bundesregierung, eine staatliche Basis-Wallet einzuführen, und
wenn ja, ist hier eine Beschränkung der Anwendungsfälle vorgesehen
und auf welche Anwendungsfälle?
Die Frage, ob eine staatliche Basiswallet eingeführt werden soll, befindet sich
in der Abstimmung.
31. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung nach den
Workshops des Konsultationsprozesses bei der Frage zur Bereitstellung
staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im
Rahmen der eIDAS-Verordnung, welche dieser Varianten bevorzugt die
Bundesregierung derzeit und warum?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die hohe staatliche Souveränität in der
Bereitstellung staatlicher Wallets vorteilhaft. Die Möglichkeit, dass damit
nichtstaatliche Anbieter möglicherweise vom Markt verdrängt werden, ist hingegen
ebenso wie anfallende Kosten für den Staat als nachteilig zu bewerten. Die
Bereitstellung von ausschließlich nicht-staatlicher Wallets wiederum zeichnet sich
durch eine größere Flexibilität hinsichtlich der Bedienung von
Marktanforderungen und möglicherweise geringere Kosten aus. Diese Variante entlässt den
Gesetzgeber jedoch nicht aus der Verantwortung, die Anerkennungsfähigkeit
dieser Lösungen durch entsprechende technische Vorgaben und
Zertifizierungsverfahren gegenüber anderen Mitgliedstaaten sicherzustellen. In einer dritten
Bereitstellungsvariante, die eine Mischform von sowohl staatlichen als auch
nicht-staatlichen Wallets nebeneinander umfasst, erkennt die Bundesregierung
in der über eine Basiskomponente gesicherte Bereitstellung von Wallets einen
Vorteil, der allerdings mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Dabei ist ein
Nachteil gegenüber den anderen Bereitstellungsvarianten, dass redundante
Lösungen durch parallele Entwicklungen ähnlicher Produkte entstehen können.
Eine Entscheidung über die bevorzugte Variante in der Bereitstellung von
EUDI-Wallets im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung ist zum
aktuellen Zeitpunkt ausstehend. Eine umfangreiche Dokumentation der
Workshopergebnisse ist auf OpenCoDE zu finden (vgl. Antwort zu Frage 20).
32. An welchen Vorhaben im Bereich digitale Identitäten arbeitet die
Bundesregierung derzeit (bitte getrennt nach federführenden Ressorts und
Behörden auflisten)?
Im Kontext Digitale Identitäten arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer
Vielzahl von Vorhaben, die zum Teil unter der Leitung verschiedener Ressorts
im Gesamtprojekt GovLabDE Digitale Identitäten stehen (siehe Tabelle).
Vorhaben Federführendes Ressort/Behörde
Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Weiterentwicklung der
AusweisApp
BSI
Optimierung des Online-Ausweises BMI
Projekt PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst BMI
Entwicklung der nationalen EUDI-Wallet-Lösung BMI
Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zum nationalen EUDI-Wallet-
Ökosystem
BMI
Large Scale Pilot (LSP) POTENTIAL BMI
BundID BMI
Teilvorhaben „Roadmap Digitale Identitäten“ des GovLabDE Digitale
Identitäten
BMI
Teilvorhaben „Organisationsidentitäten“ des GovLabDE Digitale
Identitäten
BMI
Teilvorhaben „Regulatorik“ des GovLabDE Digitale Identitäten BMI (Digitale Identitäten), BMDV
(Vertrauensdienste)
Teilvorhaben „Use Cases“ des GovLabDE Digitale Identitäten Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK)
Schaufenster „Idunion“, „ID-IDEAL“ und „Sichere Digitale
Identitäten Karlsruhe – SDIKA“ im Rahmen seines Technologie-
Förderprogramms „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“
BMWK
Begleitforschung zum Technologieprogramm „Schaufenster Sichere
Digitale Identitäten“
BMWK
ELSTER als „substantielle“ Ergänzungslösung zum eID-
Bestandssystem
Bundesministerium der Finanzen
(BMF)
Projekt Digitales Identitätsmanagement (DIGID), u. a. BundID als
zusätzliche Form der Authentifizierung am online Portal der
Bundesagentur für Arbeit
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS)
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Fünften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB V) zu digitalen Identitäten im Gesundheitswesen
Bundesministerium für Gesundheit
(BMG)
33. Wie viele Mittel waren und sind für die in der Antwort zu Frage 32
genannten Vorhaben in den Bundeshaushalten 2023, 2024 sowie im
Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 vorgesehen (bitte je
Vorhaben getrennt für die Jahre 2023, 2024 und 2025 angeben)?
Die in der Antwort zu Frage 32 dargestellten Vorhaben des BMI werden
grundsätzlich aus Titel 0602 532 34 finanziert. Für diesen Titel sind im
Bundeshaushaltsplan 2023 60 Mio. Euro veranschlagt, im Bundeshaushaltsplan 2024
40 Mio. Euro und im Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2025
ebenfalls 40 Mio. Euro. Das Vorhaben BundID wird aus Titel 0602 532 73
finanziert, im Haushaltsjahr 2023 ist daraus ein Budget in Höhe von rund
20 Mio. Euro, im Haushaltsjahr 2024 ein Budget in Höhe von rund 30,1 Mio.
Euro vorgesehen; im Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2025
sind für die Titelgruppe (Digitalisierung der Verwaltung und
Verwaltungsdienstleistungen) insgesamt 114,3 Mio. Euro vorgesehen. Zu einer konkreten
Verteilung kann derzeit, insbesondere aufgrund des noch nicht durch das
Parlament beschlossenen Haushalts 2025, noch keine Aussage getroffen werden.
Für die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Weiterentwicklung der
AusweisApp sind im Bundeshalshalt 2023 und 2024 jeweils 900 000 Euro und im
Bundeshaushaltsplan 2025 ein Budget von 1,1 Mio. Euro vorgesehen.
Für die in Frage 32 genannten Schaufenster Sichere Digitale Identitäten stellte
das BMWK 2023 12,9 Mio. Euro und für 2024 9,6 Mio. Euro zur Verfügung.
In 2025 sind 5,6 Mio. Euro vorgesehen. Für die Begleitforschung stellte das
BMWK für 2023 rund 3,2 Mio. Euro und für 2024 2,4 Mio. Euro zur
Verfügung. Das Vorhaben zur Begleitforschung endet am 31. Dezember 2024, daher
sind dafür keine Mittel im Bundeshaushaltsplan 2025 vorgesehen.
Für das Vorhaben „ELSTER als Ergänzungslösung zum eID-Bestandssystem“
sind im Bundeshaushalt aktuell keine Haushaltsmittel geplant.
Die Umsetzung des Projekts DIGID wird überwiegend über die budgetierten
Mittel des Gesamtbudgets Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
refinanziert, zu einem weiteren Anteil über die zur Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) bereitgestellten Mittel.
Die Finanzierung der genannten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im
SGB V zu digitalen Identitäten im Gesundheitswesen erfolgt durch die
gesetzliche Krankenversicherung und ist daher nicht im Bundeshaushalt veranschlagt.
34. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Vorhaben zu digitalen
Identitäten die Vermeidung einer Abhängigkeit von außereuropäischen
Akteuren, um die digitale Souveränität zu stärken, und wenn ja, wie?
Die technologische und digitale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
ist Leitmotiv der Digital- und Innovationspolitik der Bundesregierung.
Technologische und digitale Souveränität sind notwendig, um die Handlungsfähigkeit
zu stärken und Abhängigkeiten zu reduzieren. Zu ihrer Erreichung zielt die
Bundesregierung auf eine zielgerichtete Innovationsförderung, den Ausbau von
Kompetenzen in Schlüsseltechnologien, den Ausbau einer fortschrittlichen
digitalen Infrastruktur, die konsequente Förderung von Open-Source-Ansätzen
und daneben auf die Schaffung der regulatorischen Rahmenbedingungen ab.
Eine entscheidende Maßnahme zur Erhaltung digitaler Souveränität ist die
Bereitstellung der regulatorischen und technologischen Rahmenbedingungen zur
Nutzung von dezentralen Hardware-Ankern (SE/eSIM) in mobilen Endgeräten,
wie sie zwar in Artikel 12b der eIDAS-Verordnung in Verbindung mit dem
DMA angelegt ist, in den Implementing Acts jedoch noch umgesetzt werden
muss. Für den Betrieb dieser Vertrauensanker werden auch solche Dienstleister
erforderlich sein, die im Sinne der Anforderungen der digitalen Souveränität
vertrauenswürdig sind.
In Bezug auf die in der Antwort zu Frage 32 genannten Vorhaben wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 76 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 zum Stand der Umsetzung
der novellierten eIDAS-Verordnung verwiesen.
35. Wie ist der Stand zur Einführung des gemeinsam geplanten
Markenschirms für alle staatlichen eID-Produkte (eID = elektronische Identität;
digitalstrategie-deutschland.de/digitale-identitaeten/), und mit welchen
externen Partnern arbeitet die Bundesregierung für die Umsetzung
zusammen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 69 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 zum Stand der
Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung wird verwiesen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich bekannt gewordenen
Sicherheitsbedenken rund um die Bund-ID (
www.heise.de/news/Sicherheit
sluecke-in-kommunaler-Verwaltungs-Webseite-oeffnet-Datenleck-in-Bu
ndID-9770233.html)?
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit beim Betrieb des Nutzerkontos
BundID höchste Priorität. Im beschriebenen Szenario ist weder die
Infrastruktur noch die Anwendung der BundID von einer Schwachstelle betroffen.
Ebenfalls sind entgegen den Aussagen im vorbenannten Pressebereicht bei der
Identifizierung auf der Seite des Angreifers keine Daten der BundID abgeflossen
und die Aussage zu einem Datenleck nicht korrekt.
Die Schnittstelle der BundID wurde nicht kompromittiert, jedoch wurde durch
eine fehlerhafte Implementierung einer Komfortfunktion der Schnittstelle
innerhalb eines Onlinedienstes die Ausnutzung einer Schwachstelle möglich.
Das BMI als Verfahrensverantwortlicher der BundID sowie die Partner AKDB
(Softwarehersteller) und Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
(Betrieb) unterstützen die Behörden intensiv bei der Implementierung der
Schnittstellen an die BundID.
Bei der, bis dato sehr hohen Anzahl von angebundenen Onlinediensten an die
BundID besteht leider dennoch eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass Fehler
bei der Implementierung auftreten können.
Das BMI befindet sich in enger Abstimmung mit dem Anbieter des betroffenen
Onlinedienstes sowie mit dem BSI. Gemeinsam wird eruiert, inwieweit weitere
technische und organisatorische Maßnahmen sowohl auf Seiten der BundID als
auch durch die Anbieter der Onlinedienste getroffen werden können bzw.
gegebenenfalls auch durch das BMI vorgegeben werden müssen.
37. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung weitere Sicherheitsbedenken
rund um die Bund-ID in ihrer Architektur, und wenn ja, wie plant die
Bundesregierung diese von vornherein auszuschließen, und welche
Maßnahmen unternimmt sie konkret?
Die BundID wird fortwährend einer sowohl konzeptionellen als auch
praktischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen und hierbei auch gegen mögliche
zukünftige Angriffe abgesichert. Potentielle Schwachstellen können bereits bei
der Weiterentwicklung der Anwendung sowie vor der tatsächlichen
Inbetriebsetzung erkannt werden.
Das BSI führt regelmäßig Prüfungen der IT-Sicherheitskonzepte sowie der
Applikation durch Pentests und Webchecks durch. Grundsätzlich berücksichtigt
die Architektur der BundID alle Anforderungen und Maßnahmen, die durch die
technischen Richtlinien des BSI basierend auf den Festlegungen im OZG
erstellt wurden. Durch die Architektur innerhalb der BundID ist es insbesondere
möglich, bei Vorfällen dediziert betroffene Onlinedienste von den Schnittstellen
der BundID zu trennen und den Betrieb für nicht betroffene Onlinedienste
aufrecht zu erhalten.
38. Führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Unternehmen zur
Bereitstellung einer Secure-Element-Variante zur Umsetzung der EUDI-
Wallet, und wenn ja, mit wem, und wie ist hier der Stand?
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) „EUDI Wallet Prototypes“ (Formatname: Funke) entwickeln
elf Teams Prototypen für EUDI-Wallets und implementieren dabei
verschiedene PID-Varianten. Eines der Teams im Wettbewerb entwickelt auch einen
Prototypen, in dem das Secure Element des Smartphones als Sicherheitsanker
dient.
Über den Austausch mit Teams des SPRIND-Innovationswettbewerbs hinaus
führt die Bundesregierung derzeit zwar keine unmittelbaren Gespräche mit
Unternehmen zur Bereitstellung einer Secure Element Variante zur Umsetzung der
EUDI-Wallet. Jedoch bemüht sich die Bundesregierung in ihren Gesprächen
mit der Europäischen Kommission, auf eine zentrale Regelung auf europäischer
Ebene hinzuwirken, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten die Möglichkeit
erhalten, den von ihnen dafür qualifizierten Dienstleistern den Zugang zu
entsprechenden Hardwareankern mit den Herstellern auf der Grundlage
diskriminierungsfreier Vertragsbedingungen und offener Standards zu verschaffen.
39. Wie ist der Stand zur Entwicklung einer softwarebasierten
Authentifizierungslösung?
Zur Entwicklung einer neuen softwarebasierten Authentifizierungslösung sind
der Bundesregierung keine Informationen bekannt.
40. An welchen Alternativen zum kostenlosen PIN-Rücksetzbrief arbeitet
die Bundesregierung derzeit, und für wann plant die Bundesregierung die
Umsetzung einer Alternative?
Die Bundesregierung verfolgt derzeit zwei Wege: Zum einen die Umsetzung
eines komplett digitalen PIN-Rücksetzdienstes mittels einer EUDI-Wallet.
Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel könnte mit einer ersten
Version einer EUDI-Wallet mit Identifizierungsfunktion – auch zur Nutzung für
eine digitale PIN-Rücksetzung – in der zweiten Jahreshälfte 2025 gerechnet
werden. Darüber hinaus wird die Einführung einer kostenpflichtigen PIN-
Rücksetzbrief-Bestellmöglichkeit geprüft. Vorbehaltlich zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel wäre eine Einführung im Laufe des zweiten Halbjahres
2024 umsetzbar.
41. Arbeitet die Bundesregierung aktuell an der Einführung zusätzlicher
Funktionen für die AusweisApp2, und wenn ja, an welchen, und wie ist
der Stand?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage auf die mittlerweile
als AusweisApp bezeichnete App bezieht. Die Weiterentwicklung der Ausweis-
App konzentriert sich nach dem umfassenden Redesign Ende letzten Jahres
aktuell vornehmlich auf die weitere Verbesserung von Usability und
Barrierefreiheit und der Einführung eines Onboardings. Die Einführung zusätzlicher
Funktionen ist aktuell nicht geplant.
42. Wie bewertet die Bundesregierung ihren Konsultationsprozess
hinsichtlich der Fortschritte beim Thema Organisationsidentitäten?
Zum Thema Organisationsidentitäten führt die Bundesregierung keinen
Konsultationsprozess durch. Der Architektur- & Konsultationsprozess für EUDI-
Wallets fokussiert sich auf die Bereitstellung von EUDI-Wallets für natürliche
Personen. Die Ausgestaltung einer Wallet für juristische Personen wird aktuell
im Architektur- & Konsultationsprozess für EUDI-Wallets noch diskutiert.
43. Welche Behörden sind perspektivisch für die Ausstellung und Prüfung
von Organisationsidentitäten zuständig?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 zum Stand der
Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung wird verwiesen.
44. Welche Bundesministerien sind für die Umsetzung bzw. Einführung von
Organisationsidentitäten zuständig?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8201 zum Stand der
Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung wird verwiesen.
45. Wie oft hat die Expertengruppe für Digitale Identitäten im GovLabDE
(Zusammenarbeitsplattform der Bundesregierung) bisher getagt, und
welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt?
Das GovLabDE Digitale Identitäten ist eine interministerielle Arbeitsgruppe
unter Federführung des BMI, zudem sind das Bundeskanzleramt, BMWK,
BMF, Bundesministerium der Justiz (BMJ), BMAS, BMG, BMDV und das
BSI beteiligt. Die Arbeitsgruppe trifft sich regelmäßig am GovTech Campus in
Berlin sowie in hybriden Formaten. Es finden folgende Regeltermine statt:
Lenkungsausschuss (quartalsweise) und Townhall-Meeting (vierzehntägig).
Darüber hinaus finden spezifische Abstimmungstermine zu den Teilprojekten
im GovLabDE Digitale Identitäten und zu weiteren Themen je nach Bedarf
statt. Im Hinblick auf bisherige Ergebnisse wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/8201 zum Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-
Verordnung verwiesen. Darüber hinaus wurden folgende Ergebnisse erzielt:
– Weiterentwicklung der Organisationsstruktur und Governance der
interministeriellen Arbeitsgruppe im GovLabDE Digitale Identitäten
– Abgestimmte aktualisierte Zieldefinition des GovLabDE Digitale
Identitäten
– Entwurf eines Fahrplans Digitale Identitäten mit Meilensteinen bis Ende der
Legislaturperiode, zum Zeitpunkt der Einführungsverpflichtung nach
novellierter eIDAS-Verordnung sowie in der Endausbaustufe mit vollem
Fähigkeitsumfang
– Ermittlung von Zielgruppen, Ident-Ansätzen sowie Geschäftsprozessen und
Anforderungen zur weiteren Konzeption einer Organisationsidentität und
einer Organisationswallet
– Initiierung des Projekts ELSTER als Ergänzungslösung zum eID-
Bestandssystem auf Vertrauensniveau substanziell
– Bestandsaufnahme der Gesetzeslandschaft Digitaler Identitäten mittels
Hausabfrage im GovLabDE Digitale Identitäten für Transparenz weiterer
Prüfbedarfe der Ressorts im Rechtsrahmen der novellierten eIDAS-
Verordnung.
46. Welche Fortschritte gab es nach Auffassung der Bundesregierung bei
ihrem Projekt mit Hebelwirkung aus der Digitalstrategie (S. 11) „Sichere
und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register“ bisher?
Durch die Weiterentwicklung des eID-Ökosystems wurden und werden
Fortschritte hin zu sicheren und nutzerfreundlichen Digitalen Identitäten erzielt.
Das eID-Ökosystem rund um den Online-Ausweis stellt derzeit die zentrale
Komponente der staatlich garantierten digitalen Identität für Bürgerinnen und
Bürger in der Bundesrepublik Deutschland dar. Um dieses Ökosystem weiter
zu stärken, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen die
Einführung eines zentralen First-Level-Supports für Anliegen von Bürgerinnen
und Bürgern zum Online-Ausweis und der BundID. Außerdem wurden in den
letzten Jahren die eID-Serverkapazitäten erhöht, sodass das System die
steigende Nutzung des Online-Ausweises bewältigen kann. Darüber hinaus wurden
Optimierungspotenziale bei der Kostenstruktur und rund um den Prozess für
den Erwerb von Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter identifiziert.
Berechtigungszertifikate ermöglichen wiederum die Schaffung neuer
Anwendungsfälle, da Diensteanbieter sie erwerben müssen, wenn sie im Online-
Ausweis gespeicherten Daten für ihren Onlinedienst verwenden, ohne dass die
Identifizierung im Onlinedienst über einen zertifizierten Service Dritter
angeboten wird.
Zudem fand eine Ausweitung des eID-Ökosystems durch das Weiterentwickeln
und Ergänzen von Produkten und Komponenten, sowie Umsetzung von
Maßnahmen zur weiteren Skalierbarkeit der Nutzendenzahlen und Diensteanbieter
im eID-System statt. In den letzten Jahren wurden neue Anwendungsfälle für
den Online-Ausweis in Wirtschaft und Verwaltung etabliert. Dazu zählen
Anwendungen im Bereich Banking sowie seit kurzem die Möglichkeit, eine
Erklärung im Organ- und Gewebespenderegister mit dem Online-Ausweis
abzugeben. Darüber hinaus wurde die Benutzerfreundlichkeit durch ein Re-Design der
ehemaligen AusweisApp2 erhöht, die im November 2023 in AusweisApp
umbenannt wurde. All diese Maßnahmen haben zu steigenden Nutzungszahlen des
Online-Ausweises beigetragen.
Im Rahmen der novellierten eIDAS-Verordnung besteht die Verpflichtung,
sogenannte EUDI-Wallets voraussichtlich ab 2027 EU-weit sowohl Bürgerinnen
und Bürgern als auch Unternehmen und anderen Organisationen
bereitzustellen. Der vom BMI geführte Architektur- & Konsultationsprozess für EUDI-
Wallets ist ein innovatives Format zur aktiven Einbindung von Akteuren aus
Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, um eine möglichst hohe
Akzeptanz und Datenschutzstandards bei deutschen EUDI-Wallets für natürliche
Personen zu gewährleisten. Ziel ist die Erstellung eines umfassenden
Architekturkonzepts und die Entwicklung einer prototypischen Infrastruktur. Eine zweite
Version des Architekturkonzepts wurde bereits im März 2024 veröffentlicht.
Bestandteil des Konsultationsprozesses ist der sogenannte SPRIND-
Innovationswettbewerb „EUDI Wallet Prototypes“ (Formatname: Funke) der SPRIND,
der im Mai 2024 startete. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Wallet-
Prototypen dem Large Scale Pilot (LSP) POTENTIAL zur Erprobung von
Anwendungsfällen und zur Sicherstellung der europäischen Interoperabilität
bereitgestellt. Das Konsortium POTENTIAL ist ein deutsch-französisch geführtes
Konsortium mit rund 140 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedstaaten und der
Ukraine (Stand: Juli 2024). Mit dem LSP-Konsortium POTENTIAL können die
Funktionalitäten von EUDI-Wallets in Form von konkreten Anwendungsfällen
wie der Eröffnung eines Bankkontos, der Registrierung einer SIM-Karte oder
dem digitalen Führerschein erprobt und deren Interoperabilität sichergestellt
werden. Zudem werden ressortübergreifend in der Arbeitsgruppe GovLabDE
Digitale Identitäten die Anforderungen an Organisationsidentitäten geprüft, die
wiederum die Grundlage für EUDI-Wallets für juristische Personen,
sogenannte Organisationswallets, darstellen.
Bezüglich des Umsetzungsstands der Registermodernisierung wird auf die
Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10927 verwiesen.
Ergänzend wird ausgeführt, dass die Rechtsverordnung des BMI zur Benennung der
öffentlichen Stelle für die weitere Errichtung und den Betrieb des
Datenschutzcockpits – genannt in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10927 –
mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und das
Bundesverwaltungsamt diese Aufgabe übernimmt.
47. Welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung bei der Registermodernisierung?
48. Werden technische und organisatorische Maßnahmen zur
Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den eIDAS-2.0-Diensten und den
nationalen Registern ergriffen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 47 und 48 werden gemeinsam beantwortet.
Der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung hierzu
ist noch nicht abgeschlossen.
49. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Akzeptanz
und Nutzung der eIDAS-2.0-Dienste in der Wirtschaft zu fördern?
Die Bundesregierung ermöglicht im Rahmen des offenen Architektur- und
Konsultationsprozesses die aktive Einbindung der Öffentlichkeit. Hier wird der
Austausch mit Vertretenden der Wirtschaft, so auch insbesondere künftigen
Diensteanbietern, gefördert und so die Akzeptanz und aktive, langfristige und
systematische Einbindung der Wirtschaft gewährleistet. Weiterhin bringt sich
die Bundesregierung im LSP-Konsortium POTENTIAL ein, in dem auch in
einem europäischen Austauschformat EUDI-Wallets pilotiert und getestet und
Anwendungsfälle mit Wirtschaftspartnern aus Deutschland sowie 17 weiteren
EU-Mitgliedstaaten und der Ukraine erarbeitet werden.
50. Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der eIDAS-2.0-Umsetzung beim
Onlinezugangsgesetz Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf
beim Onlinezugangsgesetz hinsichtlich der novellierten eIDAS-Verordnung.
51. In welchem Umfang werden Bürger und Unternehmen bisher in den
Prozess der eIDAS-2.0-Umsetzung eingebunden, und welche Maßnahmen
sind zukünftig geplant?
Im Rahmen des Konsultationsprozesses werden Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen auf vier Wegen eingebunden. (1) Über eine öffentliche Open-
CoDE Webseite (
https://bmi.usercontent.opencode.de/eudi-wallet/eidas2/start/)
werden Konzeptpapiere, Vorträge und Information bereitgestellt und sind
kommentierbar. Diese Kommentare werden wiederum öffentlich beantwortet und
transparent in die Weiterentwicklung der Konzeptpapiere eingearbeitet. (2) Im
Rahmen der iterativen Entwicklung des Architekturkonzeptes finden
zweiwöchig und digital sogenannten „offene Sprechstunden“ statt, in denen die
Expertinnen und Experten ihre Arbeiten öffentlich vorstellen und Bürgerinnen und
Bürgern sowie Unternehmen die Möglichkeit geben, Fragen und Anmerkungen
in direktem Austausch zu diskutieren. Im Rahmen dieses Formates sind neben
den Iterationen des Architekturkonzepts auch Themen wie technische
Standards und Protokolle behandelt worden. (3) Des Weiteren werden zu besonders
relevanten Themen (Datenschutz, Betriebsmodelle) Workshops angeboten.
(4) Für zivilgesellschaftliche Akteure, Verbände und Bürgergruppen aus
unterschiedlichsten Bereichen wurden im Rahmen von Interviews Bedarfe und
Bedenken erfragt und diese finden anschließend ebenfalls Berücksichtigung im
Prozess der Umsetzung der novellierten eIDAS-Verordnung.
Neben der Fortführung der bereits aufgeführten Beteiligungsformate ist die
Etablierung einer Arbeitsgruppe zu Ökosystemgovernance und
Betriebsmodellen geplant, in der sowohl Bürger und Bürgerinnen als auch Unternehmen und
Organisationen aktiv an der Ausgestaltung der zu entwickelnden Konzepte im
Bereich EUDI-Wallet-Ökosystem und Betriebsmodelle mitarbeiten können.
52. Ist die Voraussetzung für die Aktivierung der Person Identification Data
auf der EUDI-Wallet nach den Plänen der Bundesregierung eine
Unionsbürgerschaft gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union
und Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union, und wenn ja, wie sollen Bürgerinnen und Bürger ohne
Unionsbürgerschaft die EUDI-Wallet in Deutschland nutzen können?
Die Nutzung der deutschen EUDI-Wallet ist für alle Personen mit in der
Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Identitätskarten mit aktiver eID-
Funktion geplant. Das umfasst Personen mit deutschem Personalausweis (eID),
Personen mit Unionsbürgerkarte für EU-Ausländer und Personen mit
elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) für Nicht-EU-Ausländer, sofern die eID-Funktion
freigeschaltet ist. Auch Bürgerinnen und Bürger ohne Unionsbürgerschaft
werden demnach mit einem eAT mit freigeschalteter eID-Funktion die EUDI-
Wallet nutzen können.
53. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung Menschen ohne eID, ohne
Unionsbürgerkarte oder ohne elektronischen Aufenthaltstitel die initiale
Aktivierung der EUDI-Wallet in Deutschland durchführen können, und
wenn ja, wie?
Die initiale Aktivierung der EUDI-Wallet in der Bundesrepublik Deutschland
wird nach Auffassung der Bundesregierung nicht ohne eines der genannten
persönlichen Dokumente möglich sein. Grund hierfür ist unter anderem, dass die
initiale Aktivierung gemäß der novellierten eIDAS-Verordnung nur mit einem
Identifizierungsmittel möglich sein wird, dass das Vertrauensniveau „hoch“
gemäß eIDAS-Verordnung aufweist. Denkbar ist eine initiale Aktivierung mit der
Onlineausweisfunktion sowie durch das Vor-Ort-Auslesen eines
Ausweisdokuments mit eID-Funktion.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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