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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Pläne der Bundesregierung zur Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende
(insgesamt 34 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
23.08.2024
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
06.09.2024
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1248808.08.2024
Pläne der Bundesregierung zur Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende
Kleine Anfrage
Der Volltext dieses Dokuments ist nicht verfügbar.
BT20/1272023.08.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12488 - Pläne der Bundesregierung zur Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12720
20. Wahlperiode 23.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12488 –
Pläne der Bundesregierung zur Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist die
zivile und militärische Sicherheitsforschung wieder in die öffentliche Debatte
gerückt. Dabei stellt sich nach Ansicht der Fragesteller auch die Frage nach
der Zweckmäßigkeit von Zivilklauseln und der Notwendigkeit einer
militärtechnischen und Dual-Use-Forschung.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger hat
sich auf dem FDP-Parteitag Ende April 2024 wie folgt positioniert:
„Wir erleben in diesen Tagen, dass die Welt sich um uns herum ändert und wir
erleben, dass neue Technologien oft einen mehrfachen Nutzen haben – das
sogenannte Dual Use. Es gibt heute keine scharfe Trennung mehr zwischen
ziviler und militärischer Forschung. Materialforschung, KI [Künstliche
Intelligenz], Optik – all das hat etwas damit zu tun, dass es diesen Dual-Use-
Charakter hat. Nein, wir wollen niemanden etwas vorschreiben.
Wissenschaftsfreiheit ist das oberste Gebot, das wir haben. Wir wollen aber Plattformen
schaffen. Wir wollen die Möglichkeit schaffen. Wir wollen dafür sorgen, dass
überflüssige Zivilklauseln nicht mehr existieren, damit jeder Wissenschaftler frei
entscheiden kann. Die DARPA [Defense Advanced Research Projects
Agency] in den USA hat es gezeigt, welchen tollen, zusätzlichen Nutzen eben diese
Aufhebung der strikten Trennung haben kann. Das hat etwas mit Souveränität
zu tun, mit technologischer Souveränität, aber auch mit geo-politischer
Souveränität. Und daher bitte ich, dass wir diese scharfe Trennung aufheben. Die
Zusammenarbeit ermöglichen, damit wir in Zukunft auch stärker sind in
Europa.“ (Quelle: www.youtube.com/watch?v=ljrNyi4clE8).
Auch das Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation
(EFI) empfiehlt, „die strikte Trennung zwischen militärischer und ziviler
Forschung und Entwicklung (FuE) aufzulösen. Damit könnten sogenannte
Spillover-Effekte ausgelöst und ein Dual Use gefördert werden“ (www.forschung-u
nd-lehre.de/politik/efi-empfiehlt-dual-use-ki-forschung-zu-staerken-6280).
Die verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu
Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck wird ebenso auf der
europäischen Ebene diskutiert. Während das Förderprogramm „Horizon Europe“
ausschließlich zivile Projekte unterstützt, ist der Europäische
Verteidigungsfonds (EDF) gezielt Verteidigungsanwendungen gewidmet. Ende Januar 2024
hat die Europäische Kommission ein „Weißbuch über Optionen für eine ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 22. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu Technologien mit
potenziell doppeltem Verwendungszweck“ vorgelegt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem am 15. März 2024 veröffentlichten Positionspapier des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur „Forschungssicherheit im
Lichte der Zeitenwende“ hat sich das BMBF positioniert. Mit dem
Positionspapier werden die Konsequenzen adressiert, mit denen Wissenschaft und
Forschung seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine konfrontiert sind.
Multipolarität, hybride Bedrohungen und systemische Rivalität, gerade mit
China, haben bereits davor stetig zugenommen. Die Welt im Umbruch hat
Konsequenzen für Wissenschaft und Forschung. Ein neuer Ansatz in Wissenschaft
und Forschung ist die richtige Antwort auf die Zeitenwende und das
Umdenken, das mit ihr begonnen hat. Bund, Länder und Wissenschaftsakteure sind
hier gleichermaßen gefordert.
Auf Grundlage des Positionspapiers soll gemeinsam mit den Akteuren aus der
Wissenschaft ein strategischer Ansatz erarbeitet werden, der das hohe Gut der
Wissenschaftsfreiheit mit sicherheitspolitischen Interessen in der
internationalen Zusammenarbeit in Einklang bringt. Dabei soll auch die technologische
Souveränität Deutschlands im Bereich der Schlüsseltechnologien gestärkt
werden.
Mit Blick auf die internationalen Kooperationen, die essentiell für die
Spitzenforschung sind, will das BMBF Maßnahmen zur Forschungssicherheit in einem
angemessenen Verhältnis zu den Gefahren ergreifen. Unter dieser Vorgabe
sollen die bestehenden Instrumente, Strukturen und Verfahren der
Forschungssicherheit dahingehend geprüft werden, ob sie den nationalen
Sicherheitsinteressen weiterhin entsprechen.
Zu den Bedrohungen, die im Rahmen der Umsetzung des Positionspapiers
„Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ aufgegriffen werden sollen,
zählen insbesondere:
• der Missbrauch von Forschung
• ausländische Einflussnahme
• Ausspähen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
• der Abfluss von Know-how und Technologie ins Ausland.
Es gilt darüber hinaus, die teilweise strikte Trennung zwischen ziviler und
militärischer Forschung in Deutschland zu hinterfragen und die Angemessenheit
von Zivilklauseln in einem ergebnisoffenen Diskussionsprozess mit den
Ländern und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen beziehungsweise der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu reflektieren sowie die Möglichkeiten
einer besseren Verzahnung zwischen ziviler und militärischer Forschung zu
erörtern.
Das BMBF und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) stehen zum
Positionspapier „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ im engen
Austausch. Zur Umsetzung des Positionspapiers wurde ein Stakeholderprozess
aufgesetzt, in den die Wissenschaft, Wirtschaftsverbände, Sicherheitsbehörden
und weitere Ressorts, wie das BMVg, eingebunden werden. Einzelheiten hierzu
werden derzeit mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt.
Ziel des neuen strategischen Ansatzes ist die Verhinderung beziehungsweise
deutliche Verringerung von Risiken für die nationale Sicherheit sowie für das
deutsche Wissenschaftssystem im Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
und die Stärkung der Handlungssicherheit in internationalen Kooperationen.
Mit dem Positionspapier „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“
und dem aufgesetzten Stakeholderprozess hat das BMBF hierfür die Grundlage
geschaffen.
1. Wie sieht beim Thema Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende
die Arbeitsteilung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) aus?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Gibt es gemeinsame Ausschreibungen des BMBF mit dem BMVg, und
wenn ja, welche, und sind gemeinsame Ausschreibungen in Planung, und
wenn ja, welche?
Derzeit gibt es weder gemeinsame Ausschreibungen des BMBF mit dem
BMVg, noch sind solche derzeit in Planung.
3. Wie definiert die Bundesregierung „zivile Forschung“?
Die zivile Forschung umfasst alle Forschungsbereiche mit Ausnahme der
militärischen, wehrwissenschaftlichen oder Verteidigungsforschung. Spezifisch für
zivile Forschungen sind im Regelfall öffentliche Förderbekanntmachungen, bei
denen eine große Anzahl von Forschungseinrichtungen adressiert werden. Die
Vergabe der Mittel erfolgt in wettbewerblichen Verfahren. Die Mittelvergabe
erfolgt über Zuwendungen, wobei die Rechte und Pflichten der Verwertung der
Ergebnisse den Zuwendungsempfängern obliegt. Die Ergebnisse werden
veröffentlicht.
4. Wie definiert die Bundesregierung „militärische Forschung“?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Terminus „militärische Forschung“
ungenau und kann nur im Kontext bzw. in Abgrenzung der Termini
„Verteidigungsforschung“, „Wehrwissenschaftliche Forschung“ und
„Sicherheitsforschung“ definiert werden, wobei der jeweils verwendete Begriff mit dem
jeweiligen Handlungs- und Sprachkontext (z. B. aus dem Englischen übersetzt)
verbunden ist. Hierzu wird Folgendes ausgeführt:
a) „Militärische Forschung“ ist als Begriff in der deutschen Fachwelt unüblich
und deutet entweder auf eine Übersetzung aus dem Englischen („military
research“) oder auf eine umgangssprachliche Verwendung im zivilen
Kontext hin. Der Begriff könnte aber zur Beschreibung von militärisch
getriebener Forschung anderer Nationen genutzt werden, wenn diese beispielsweise
nicht allein der Verteidigung dient.
Spezifisch für die „militärische Forschung“ ist, dass diese nicht über
Förderbekanntmachungen erfolgt. Zur Umsetzung kommt lediglich eine
geringe Anzahl von Forschungseinrichtungen in Betracht, wobei in der Regel
Aufträge vergeben werden, deren Ergebnisse dem Auftraggeber gehören.
Die Ergebnisse werden zumeist nicht veröffentlicht.
b) Wehrwissenschaftliche Forschung ist der Sammelbegriff für die
Ressortforschung des BMVg, und wird von diesem (und auch im Bundesbericht
Forschung und Innovation) offiziell genutzt. Er bezieht sich auf die
wissenschaftliche Untersuchung von militärischen Themen und Fragen. Die
wehrwissenschaftliche Ressortforschung des BMVg besteht aus der
wehrtechnischen, wehrmedizinischen und militärpsychologischen,
militärgeschichtlichen und sozialwissenschaftlichen sowie geowissenschaftlichen Forschung.
Sie spielt eine wichtige Rolle, um den Bedarf der Bundeswehr an
militärischen Fähigkeiten zu decken, Fähigkeitslücken mittel- und langfristig zu
schließen und somit einen Beitrag zur sicherheitspolitischen Vorsorge zu
leisten.
c) Verteidigungsforschung ist vor allem eine Übersetzung des englischen
Begriffs „defence research“ und weitgehend Synonym zur
„wehrwissenschaftlichen Forschung“.
d) Sicherheitsforschung zielt auf Forschung für die zivile Sicherheit und
umfasst ein breites Spektrum an Themen. Hierunter versteht die
Bundesregierung die Fähigkeit von Staat und Verwaltung sowie Wirtschaft und
Bevölkerung, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen-
und Katastrophenlagen vorzubereiten und diese möglichst zu verhindern
beziehungsweise etwaige Folgen zu reduzieren. Die Sicherheitsforschung
verfolgt einen Allgefahrenansatz. Das heißt, dass die Auswirkungen aller
Gefahrenarten (zum Beispiel Naturgefahren, menschliches und bzw. oder
technisches Versagen, kriminelle Handlungen) sowie deren Wechselwirkungen
betrachtet werden.
5. Welche Spezifika unterscheidet die Förderung von ziviler Forschung von
der Förderung militärischer Forschung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
6. Welche Förderinstrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung,
um Kooperationen zwischen ziviler und militärischer Forschung zu
stärken?
Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile
Sicherheit“ werden in der themenspezifischen Förderung von Verbundprojekten zu
zivilen Szenarien auch die Schnittstellen zwischen der zivilen
Sicherheitsforschung und der wehrtechnischen Forschung auf fachlicher Ebene
berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere ebenen- und zuständigkeitsübergreifende
Fragestellungen des Bevölkerungsschutzes, der neben dem Katastrophenschutz auch
den Zivilschutz umfasst, sowie hybride Bedrohungen. Um die Schnittstellen
und die jeweiligen Fachkompetenzen ausreichend zu berücksichtigen, können
Akteure der Bundeswehr bzw. Ressortforschungseinrichtungen des BMVg als
direkte Partner in Forschungsvorhaben einbezogen werden.
Darüber hinaus soll im Rahmen des Stakeholderprozesses zur Umsetzung des
BMBF-Positionspapiers „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“
geprüft werden, ob entsprechende Förderinstrumente entwickelt werden.
7. Wie hat die Bundesregierung seit Februar 2022 Kooperationen zwischen
ziviler und militärischer Forschung gestärkt, und mit welchem Ergebnis?
Im Hinblick auf das Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für
die zivile Sicherheit“ wurden mögliche Schnittstellen zwischen ziviler und
militärischer Sicherheitsforschung auf Arbeitsebene zwischen BMBF und BMVg
eruiert, um neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht werden
und Erkenntnisse gegenseitig nutzen zu können. Hier steht aktuell der
Austausch zwischen thematisch ähnlich gelagerten Projekten, die Vernetzung
zwischen forschenden Akteuren aus dem zivilen und dem militärischen Bereich
sowie der Transfer von Forschungsergebnissen im Fokus.
8. Welche Kooperationsprojekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Einrichtungen der zivilen und der militärischen Forschung, und
plant die Bundesregierung weitere Kooperationen, und wenn ja, welche?
Derzeit werden folgende Verbundprojekte mit Beteiligung von Partnern aus
dem Geschäftsbereich BMVg gefördert:
• Forensische Untersuchung von Selbstbaudrohnen (FOCUS)
• Effiziente Reaktion auf lT-Sicherheitsvorfälle in transnationalen
Lieferketten (CONTAIN)
• Bewertung von Sicherheitsvorfällen in kritischer Infrastruktur und
Generierung von Handlungsempfehlungen für das Personal durch KI-basiertes Text-
Mining (SILK)
• Koordiniertes Teaming von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen
bei der Rettung Vermisster (MENTHON)
• Stressresilienz durch Exposition in der simulierten Vorsichtung (STRESS)
• Mobiles Hochdruck-Massenspektrometer mit Funktion als
Ionenmobilitätsspektrometer zur schnellen Gefahr- und Sprengstoffdetektion (HiP-MS-
PRO)
• FISH im Feld (FIELD)
• Layer-by-Layer-beschichtete Keramikmembranen für die
ressourceneffiziente Erzeugung von Trink- und Brauchwasser (KeraRes)
• KI-gestützte Vorausschau zur Erkennung wertschöpfungsrelevanter Signale
(WERTSCHOEPFUNGSRADAR)
• 3xa – Simulationssoftware für Exascale-Supercomputer zur Berechnung
von Dreikörperwechselwirkungen
• Beyond5 – Energiesparende und vertrauenswürdige
Höchstfrequenzelektronik aus Europa
• WindHPC – In Windkraftanlagen integrierte Second-Life-Rechencluster
• Passive optische Netze der nächsten Generation – PONGO –
• Energieeffiziente, sichere und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur
im Metro- und Kernnetz für die hypervernetzte Gesellschaft – HYPER-
CORE –
• Entwicklung von neuen Architekturen, Technologien und Betriebskonzepte
für optische Zugangsnetze, die die Robustheit und Widerstandsfähigkeit
nachhaltig verbessern – FRONT-RUNNER –
• Adaptives und KI-gestütztes Resilienz- und Security-Framework für
Tunnelleitzentralen – AKITA –
• Multikernfasern und -verstärker höchster Kapazität – Multi-Cap –
• Deterministische Einzelphotonenquellen für faserbasierte Inter-City-
Verbindungen – QuNET+ICLink –
• Einsatz von Quantentechnologien für quantengesicherte Kommunikation –
QuNET-gamma –
• Messgerätunabhängige QKD und sichere System-Synchronisation für
Anwendungen in Gasleitsystemen und kritischer Infrastruktur – MANTIS –
• Komplexitätsoptimierter Quantenreceiver mit Freistrahl-Schnittstelle – Qu-
Net+RECONNAITRE –
• Produktives Vier-Parteien QKD-Testbed zur Entwicklung eines gebündelten
Quanten- und Kommunikationskanals mittels innovativer Hohlkernfasern –
Q-Fiber –
• QuNET+ skalierbare Bodenstationen – QuNET+SKALE –
• KMUi-Verbundprojekt: Adaptive Datenschutz-Cockpits in digitalen
Ökosystemen – Daccord –
• Datenschutzfreundliche Vermessung und Auswertung persönlicher Daten
mit Wearables zur Erhöhung der Arbeitssicherheit – WearPrivate –
• Plattform für zukünftige Kommunikationstechnologien und 6G – 6G-
Plattform –
• Ultra Scalable Wireless Access – USWA –
• Hardwarebasierte Sicherheit für industrielle Produktionsanlagen – Hard-
ShiP –
• Anonymisierung für vernetze Mobilitätssysteme – ANYMOS
• Validierung der milchsauren Fermentation als alternative
Inaktivierungsmethode für Fäkalien im Tierseuchenfall – MisaFermTs
Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Kooperationsprojekte zwischen
Einrichtungen der zivilen und der militärischen Forschung geplant.
9. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Kooperationen
zwischen ziviler und militärischer Forschung konkret fördern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Wie definiert die Bundesregierung „Technologien mit potenziell
doppeltem Verwendungszweck“?
11. Hat sich die Bundesregierung für eine etwaige Definition des in Frage 10
genannten Begriffs auf europäischer Ebene eingesetzt, und wenn ja, wie,
und wann?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Debattenstand auf
europäischer Ebene, und welche EU-Staaten haben sich ggf. der von der
Bundesregierung vertretenen Definition angeschlossen?
Die Fragen 10 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung erarbeitet im Kontext des BMBF-Positionspapiers
„Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ eine Definition. Die
Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Weißbuch der Europäischen
Kommission über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung
und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem
Verwendungszweck positioniert.
13. Wie viele Projekte fördert das BMBF aktuell im Rahmen der
Projektförderung mit Bezug zu Technologien mit potenziell doppeltem
Verwendungszweck?
14. Wie hat sich die Zahl der im BMBF geförderten Projekte zu
Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck seit 2022 entwickelt?
Die Frage 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF fördert keine Forschung, die gezielt Zwecken gemäß den
Antworten zu den Fragen 4a bis 4c zugeordnet werden kann.
15. Wie viele Mittel stehen nach gegenwärtiger Planung der
Bundesregierung dem BMBF in den Jahren 2025 und 2026 für die Projektförderung
im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung zur Verfügung, und wie
viele Mittel davon sind für die Bewilligung neuer Projekte vorgesehen?
Gemäß Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sind im Kapitel 3004
Titel 683 27 „Zivile Sicherheitsforschung“ für 2025 Ausgabeermächtigungen in
Höhe von 60,091 Mio. Euro vorgesehen. Davon ist ein großer Teil für bereits
laufende Projekte vorgesehen. Für die Bewilligung neuer Projekte stehen im
Jahr 2025 voraussichtlich ca. 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Zur regierungsinternen Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2026 können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.
16. Beabsichtigt Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger trotz
Zeitenwende den Fördertitel „Zivile Sicherheitsforschung“ zu kürzen,
und wenn ja, in welcher Höhe, warum, und welche konkreten Folgen hat
die avisierte Kürzung?
Hinsichtlich der Mittel in dem Titel „Zivile Sicherheitsforschung“ 3004/683 27
für das Jahr 2025 wird auf Bundestagsdrucksache 20/12400, Anlage zum
Einzelplan 30 verwiesen. Es handelt sich um eine geringfügige Anpassung im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung, welche möglicherweise mit
Verschiebungen einzelner Fördervorhaben bzw. Bewilligungen einhergehen wird.
17. Welche bestehenden Instrumente, Strukturen und Verfahren wurden mit
Blick auf die Forschungssicherheit seit Veröffentlichung des
„Positionspapieres des BMBF zur Forschungssicherheit im Lichte der
Zeitenwende“ geprüft, und welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt (www.bmb
f.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/2024/03/240311-positionspapie
r-forschungssicherheit.html)?
18. Welche „niedrigschwelligen, zentral abrufbaren Informations- und
Unterstützungsangebote, Schulungen sowie ggf. ergänzende Strukturen“, die
aus Sicht des BMBF nötig sind, sind in Planung, wie sieht der jeweilige
Zeitplan der Arbeitsprozesse aus, und wie viele Mittel stehen hierfür zur
Verfügung?
19. Hat das BMBF mittlerweile Antworten auf die selbsterklärte Absicht
gefunden, „die – teilweise – Trennung zwischen ziviler und militärischer
Forschung zu hinterfragen, um mögliche Synergien zu heben“, und wenn
ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
20. Hat das BMBF mit „anderen Zuwendungsgebern“ mittlerweile eruiert,
„inwieweit Förderanreize für die verstärkte Kooperation zwischen ziviler
und militärischer Forschung in geeigneten Bereichen sinnvoll sind“, und
wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
21. Hat das BMBF aus Gründen der Forschungssicherheit seit 2022
Förderrichtlinien überarbeitet, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch inklusive
Fördersumme und Laufzeit auflisten)?
22. Hat das BMBF aus Gründen der Forschungssicherheit seit 2022
Förderrichtlinien neu aufgesetzt, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch
inklusive Fördersumme und Laufzeit auflisten)?
Die Fragen 21 und 22 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF hat seit dem Jahr 2022 keine Förderrichtlinien allein aus Gründen
der Forschungssicherheit überarbeitet oder neu aufgesetzt.
23. Hat die Bundesregierung die vom BMBF angekündigte Prüfung eines
Forschungspreises für zivil-militärische Forschung mittlerweile
abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
24. Stehen nach gegenwärtiger Planung der Bundesregierung dem BMBF in
den Jahren 2025 und 2026 für die Ausrichtung eines Forschungspreises
für zivil-militärische Forschung Mittel zur Verfügung, und wenn ja, wie
viele, und wie viele Mittel davon sind für die Bewilligung neuer Projekte
vorgesehen?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die diesbezüglichen Planungen auf Grundlage des Stakeholderprozesses zur
Umsetzung des BMBF-Positionspapiers „Forschungssicherheit im Lichte der
Zeitenwende“ sind derzeit noch nicht abgeschlossen.
25. Hat die Bundesregierung den Austausch und die Kooperation zwischen
den bundeseigenen Agenturen Bundesagentur für Sprunginnovation
(SPRIND) und der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
gestärkt, und wenn ja, wie, und wie quantifiziert die Bundesregierung den
Austausch und die Kooperation?
Zwischen dem BMVg, BMI, BMBF und BMWK findet in regelmäßigen
Abständen auf Arbeitsebene ein Informationsaustausch zu den Tätigkeiten der
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH (Cyberagentur) und der
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) statt. Zudem erfolgen in
diesem Format sog. Redundanzprüfungen. Fördervorhaben werden im Vorfeld mit
Projektsteckbriefen angezeigt, damit die Ressorts im Wege der Prüfung
Doppelförderungen ausschließen können. Zudem erfolgt ein regelmäßiger
unmittelbarer Austausch zwischen der Cyberagentur und der SPRIND.
26. Wie viele Lehrstühle der strategischen Sicherheitsforschung gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland (bitte tabellarisch
auflisten)?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für Hochschulen grundsätzlich bei den
Ländern. In der Zuständigkeit des Bundes existieren keine Lehrstühle der
strategischen Sicherheitsforschung.
27. Macht sich die Bundesregierung die auf dem Parteitag der FDP von der
Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger geäußerte
Ankündigung von Plattformen und Möglichkeiten zu eigen, und wenn ja, was
versteht die Bundesregierung konkret unter diesen Plattformen und
Möglichkeiten, und welche Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den aktuellen
Stakeholder-Prozess verwiesen, den das BMBF zur Umsetzung des BMBF-
Positionspapiers „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ aufgesetzt hat.
28. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Richtlinie zur
Förderung von Projekten zum Thema „Quantum International – Internationale
Kooperationen in den Quantentechnologien“ bereit (bitte tabellarisch
entlang den Haushaltsjahren auflisten)?
Die Förderrichtlinie (FRL) „Quantum International – Internationale
Kooperationen in den Quantentechnologien“ hat eine Gesamtlaufzeit bis zum 15.
November 2026; Stichtage für Einreichungen sind der 15. Mai und der 15.
November jedes Jahres. Es ist eine Finanzierung aus den Haushaltstiteln
3004/682 25: Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik und
3004/683 20: Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit vorgesehen. Auf
Grundlage des Regierungsentwurfs 2025 sind für das Jahr 2025 über beide HH-Titel
hinweg gegenwärtig für die FRL 4 bis 7 Mio. Euro avisiert. Für die folgenden
Jahre können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.
Nationale Mittelbereitstellungen werden auf der Basis eines Auswahl- und
Bewilligungsverfahren festgelegt, das die Evaluierung der eingereichten
Projektvorschläge und die Finanzierungszusagen der beteiligten Partnerländer
miteinschließt. Bisher wurden noch keine abschließenden Festlegungen getroffen, da
noch kein Auswahl- und Bewilligungsverfahren abgeschlossen wurde.
Aktuell befinden sich im Rahmen von „Quantum International“ zwei
Maßnahmen im Auswahl- und/oder Bewilligungsprozess.
• Eine trilaterale Fördermaßnahme mit Frankreich und den Niederlanden. Mit
Bewilligungen wird für das Jahr 2025 gerechnet.
• Die deutsche Beteiligung am Eureka-Call zu „Applied Quantum
Technologies“ mit insgesamt 16 Partnerländern. Auswahl- und
Bewilligungsverfahren sind nicht abgeschlossen. Mit Bewilligungen wird für das Jahr 2025
gerechnet.
29. Was ist die Position der Bundesregierung zum Weißbuch der EU-
Kommission über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung
und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem
Verwendungszweck?
30. Welche Vorschläge der EU-Kommission in diesem Rahmen unterstützt
die Bundesregierung, und aus welchen Gründen?
31. Welche Vorschläge der EU-Kommission in diesem Rahmen unterstützt
die Bundesregierung ggf. nicht, und aus welchen Gründen?
32. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der EU-
Kommission dargelegten Option, eine Streichung der ausschließlichen
Ausrichtung auf zivile Anwendungen in ausgewählten Teilen des
Nachfolgeprogramms zu „Horizont Europa“ in Betracht zu ziehen?
33. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Fraktion der CDU/
CSU, die Einrichtung einer europäischen Agentur für
Forschungsprojekte im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, die sich eng an das
erfolgreiche Modell der DARPA in den USA anlehnt, zu prüfen, und wenn ja,
wie, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (www.cdu
csu.de/sites/default/files/2024-07/Positionspapier%20Impulse%20k%C3
%BCnftige%20EU-Agenda.pdf)?
Die Fragen 29 bis 33 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend zum Weißbuch der
Europäischen Kommission über Optionen für eine verstärkte Unterstützung
von Forschung und Entwicklung zu Technologien mit potenziell doppeltem
Verwendungszweck positioniert.
34. Ist die verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu
Technologien mit potenziell doppeltem Verwendungszweck Thema bei
Gesprächen mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen und mit den Ländern, und wenn ja,
inwiefern?
Sie ist Thema der Vorbereitungen mit der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und den Ländern für den in der
Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Stakeholderprozess zur
Umsetzung des BMBF-Positionspapiers „Forschungssicherheit im Lichte der
Zeitenwende“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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