Deutscher Bundestag Drucksache 20/12872
20. Wahlperiode 09.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12548 –
Soziales Netzwerk TikTok
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
TikTok ist ein weltweit verfügbares soziales Netzwerk, das als mobile App auf
Handys verfügbar ist und vom chinesischen Unternehmen Bytedance
betrieben wird. In der Volksrepublik China läuft es unter dem Namen Douyin.
Allein in Deutschland hat TikTok etwa 20,9 Millionen Nutzer (
www.deutschla
ndfunk.de/tiktok-gibt-erstmals-nutzerzahl-fuer-deutschland-bekannt-20-9-mill
ionen-102.html). Somit steigt nach Einschätzung der Fragesteller die Relevanz
von TikTok für den öffentlichen Diskurs in Deutschland täglich und
insbesondere auch mit Blick auf die demokratische Willensbildung (
www.bpb.de/lerne
n/bewegtbild-und-politische-bildung/themen-und-hintergruende/lernen-mit-un
d-ueber-tiktok/548544/achtung-desinformationen-die-europawahl-auf-tiktok/).
In der Vergangenheit wurde immer wieder über Unsicherheiten bezüglich des
Daten- und Jugendschutzes und über Bedenken bezüglich möglicher Spionage
berichtet; die Verbindungen des Mutterkonzerns Bytedance zur chinesischen
Regierung bleiben nach Ansicht der Fragesteller weiterhin unklar. Für
Regierungs- und Verwaltungsangestellte in den USA, in Kanada, Organen der
Europäischen Union, Belgien, Estland, den Niederlanden, in Lettland, Österreich,
Frankreich, Großbritannien, Neuseeland, Australien und Taiwan gilt bereits
ein Verbot der App auf Dienstgeräten (
www.dw.com/de/welche-l%C3%A4nd
er-verbieten-tiktok-und-warum/a-65681872). In Indien sind TikTok und die
Programme einiger anderer chinesischer Anbieter seit Mitte 2020 komplett
verboten (
www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-verbot-tiktok-100.html).
Anhand der Gegenmaßnahmen anderer Videoplattformen, wie z. B. YouTube,
sind Propaganda- und Manipulationstaktiken nachvollziehbar (
www.blog.goo
gle/threat-analysis-group/tag-bulletin-q1-2024/). In Großbritannien zeigte sich
im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas eine zunehmende
Polarisierung nach Generationen (
www.reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/digital-news-r
eport/2023), die auch auf den Konsum sozialer Netzwerke wie TikTok
zurückzuführen sei. Darüber hinaus nutzen Islamisten TikTok gezielt zur
Radikalisierung junger Menschen (www1.wdr.de/nachrichten/radikalisierung-auf-social-
media-100.html).
Doch nicht nur eine Manipulation der Debatte, sondern auch eine Zensur
unerwünschter Themen stellt aus Sicht der Fragesteller ein zunehmendes Problem
dar. Das automatisierte Sperren bestimmter Begriffe durch Wortfilter (z. B.
Ukraine, Krieg), laut TikTok zum Schutz der Nutzer, kann demnach bestimm-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 6. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
te Themen unterrepräsentiert darstellen oder zu fehlender Meinungsvielfalt
führen (
www.tagesschau.de/investigativ/ndr/tik-tok-begriffe-101.html).
Weiterhin biete TikTok nach Auffassung der Fragesteller ein enormes
Manipulationspotenzial für Desinformationskampagnen insbesondere staatlicher
Akteure, weil die Inhalte einer Recherche zufolge mutmaßlich anhand der
Interaktion der Nutzer angezeigt werden (
www.hateaid.org/tiktok-propaganda/).
Laut „Forbes“ (
www.forbes.com/sites/iainmartin/2023/07/26/tiktok-chinese-p
ropaganda-ads-europe/?sh=2a024656203d) geht aus der Werbebibliothek von
TikTok hervor, dass bis Mitte 2023 mehr als 1 000 Werbeanzeigen von
chinesischen Staatsmedien mit größtenteils pro-chinesischen Narrativen geschaltet
wurden und Millionen von Nutzern in Deutschland, Österreich, Italien, den
Niederlanden und in zahlreichen weiteren europäischen Ländern präsentiert
wurden. Außerdem kam eine Studie vom Network Contagion Research
Institute (NCRI) vom Dezember 2023 (
www.networkcontagion.us/reports/12-21-2
3-a-tik-tok-in-timebomb-how-tiktoks-global-platform-anomalies-align-with-th
e-chinese-communist-partys-geostrategic-objectives/) zu dem Ergebnis, dass T
ikTok anscheinend systematisch Inhalte fördere oder zurückstufe, je nach
Relevanz des Themas für die chinesische Regierung.
Darüber hinaus ist unklar, was mit den von TikTok generierten Daten passiert,
wer darauf Zugriff hat und wie umfangreich die Datenerhebungen sind. Das
Ausspionieren von Bewegungsdaten von US-Journalisten ist ein bekannter
Fall aus dem Jahr 2022. Dabei sollen aus China heraus die Standortdaten, über
die auf dem Handy installierte App abgegriffen worden sein (
www.t-onlin
e.de/digital/aktuelles/id_100101708/tiktok-gibt-spionage-bei-us-journalisten-z
u-.html). Inzwischen werde TikTok in den USA als Risiko für die nationale
Sicherheit gesehen, weil die Regierung in Peking das Unternehmen zwingen
könne, Nutzerdaten herauszugeben. Weiterhin könne die chinesische
Regierung versuchen, mithilfe von TikTok die US-Präsidentschaftswahlen zu
beeinflussen. Deshalb hat der US-Kongress dem Mutterkonzern Bytedance ein
Ultimatum gestellt, TikTok entweder an ein amerikanisches Unternehmen zu
verkaufen oder die App nicht länger in den USA betreiben zu dürfen (
www.tages
schau.de/ausland/amerika/usa-verbot-tiktok-100.html).
Die Europäische Kommission hat ihrerseits am 19. Februar 2024 ein
förmliches Verfahren gegen TikTok eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den
Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende
sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und
schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen
hat (
www.ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_24_926).
Die Fragesteller interessieren sich daher insbesondere für die Einhaltung des
Digitale-Dienste-Gesetzes durch TikTok, die etwaigen externen
Einflussmöglichkeiten von TikTok auf nationale, öffentliche Debatten und die
Meinungsfreiheit sowie mögliche Zugriffsmöglichkeiten der App-Betreiber auf Daten
der Nutzer. Hier braucht es aus Sicht der Fragesteller mehr Klarheit, wie der
Einzelne, die Gesellschaft, Minderheiten und unser demokratisches System
geschützt werden können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die externen Einflussmöglichkeiten über Soziale Medien, hier insbesondere auf
TikTok bezogen, auf nationale, öffentliche Debatten und damit Aspekte der
Desinformation bilden das übergreifende und verbindende Thema für die
Vielzahl der detailliert gestellten Fragen.
Desinformation ist falsche oder irreführende Information, die gezielt verbreitet
wird. Desinformation wird von nicht-staatlichen Akteuren aus dem In- und
Ausland sowie von ausländischen staatlichen Akteuren eingesetzt, um die
Empfängerinnen und Empfänger zu täuschen und dazu zu verleiten, falsche und
irreführende Informationen weiterzuverbreiten. Wird Desinformation von
einem fremden Staat verbreitet, um dadurch illegitim Einfluss auf einen
anderen Staat auszuüben, handelt es sich um eine hybride Bedrohung.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des
Unternehmens Bytedance zur Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), und wenn
ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?
An das Unternehmen ByteDance ist Beijing Douyin Info Services Co., Ltd.
über Lizenzvereinbarungen angeschlossen. Die Gesellschaft gibt eine
sogenannte Goldene Aktie aus und weist mit diesem Konstrukt eine unmittelbare
Staatsbeteiligung auf. Dabei handelt es sich um eine ein Prozent Beteiligung,
die verschiedene Sonderrechte überproportional in Relation zur
Kapitalbeteiligung erhält.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6487 verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Verbindung des
Unternehmens Bytedance mit dem chinesischen Militär, und wenn ja, wie stellt
sich diese Verbindung dar?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6487 verwiesen.
3. Unterliegt das chinesische Unternehmen Bytedance nach Kenntnis der
Bundesregierung dem chinesischen Gesetz, und wenn ja, wäre das
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung damit zur Zusammenarbeit
mit chinesischen Geheimdiensten verpflichtet?
Chinesische Unternehmen unterliegen den dort geltenden Gesetzen. Nach dem
Verständnis der Bundesregierung unterliegt das chinesische Unternehmen
Bytedance gemäß dem chinesischen Nationalen Geheimdienstgesetz von 2017 der
Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit chinesischen Nachrichtendiensten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6487 verwiesen.
4. Sind der Bundesregierung etwaige Sicherheitsvorfälle in Deutschland
mit Bezug zum Unternehmen Bytedance bekannt (bitte einzeln
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Welche Bundesministerien und nachgelagerten Behörden sind konkret
für die Beobachtung, Analyse, Verfolgung oder Unterbindung von
externer Beeinflussung innerdeutscher Debatten aus Drittstaaten durch soziale
Medien, über die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) und die
Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung
hinaus, zuständig (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde und
konkretem Aufgabengebiet getrennt aufführen)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat Desinformation,
die fremde Staaten u. a. auf den sozialen Medien verbreiten, um den
öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess in Deutschland zu beeinflussen,
genau im Blick.
Das Auswärtige Amt (AA) beobachtet anlassbezogen ausländische Debatten
auf Sozialen Medien zur vollständigen Erfassung des Lagebildes. Teil dessen
ist eine verhaltensbasierte Analyse ausländischer Informationsmanipulation
(Foreign Information Manipulation and Interference).
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundesnachrichtendienst
(BND) bearbeiten Desinformations- und Einflussaktivitäten fremder Staaten im
Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten. Darunter sind auch entsprechende
Aktivitäten im Internet und den Sozialen Medien zu subsumieren.
Die Zuständigkeit des Bundeskriminalamts (BKA) ist auf die Arbeit in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten ausgerichtet. In diesem Sinne unterstützt das
BKA die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten. Das BKA befasst sich mit strafrechtlich relevanten
Sachverhalten, diese können Teil einer „Beeinflussung von Debatten“ sein.
Das BKA nimmt gem. § 13 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Verbindung mit
§ 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) Meldungen nach Artikel 18
Digital Services Act (DSA) entgegen und verarbeitet diese im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgabenbefugnisse. Die Beaufsichtigung und Durchsetzung der
Regelungen des DSA obliegt in erster Linie der EU-Kommission sowie dem
Koordinator für Digitale Dienste, der gem. § 12 DDG in Verbindung mit
Artikel 49 DSA bei der Bundesnetzagentur angegliedert ist.
6. Beobachtet die Bundesregierung systematisch den Einfluss sozialer
Medien auf den demokratischen Willensbildungsprozess, wenn ja, wie, und
durch welches Bundesministerium oder welche nachgelagerte Behörde
konkret?
a) Nutzt die Bundesregierung Werkzeuge (z. B. Künstliche Intelligenz
[KI]) zur systematischen Erkennung von Desinformation oder
manipulierten Inhalten auf sozialen Medien und TikTok im Speziellen,
wenn ja, wie werden diese Werkzeuge genutzt, und wenn nein,
warum nicht?
b) Plant die Bundesregierung, hier weitere Werkzeuge zu nutzen, und
wenn ja, welche konkret?
Die Fragen 6, 6a und 6b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Das AA nutzt eigens entwickelte Werkzeuge zur Erkennung von
manipulativem Verhalten auf sozialen Medien. Die Anwendung dieser Werkzeuge ist in
Bezug auf TikTok aus technischen Gründen nicht möglich.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) verfolgt die
Diskurse in den Sozialen Medien mittels Social-Listening-Tools. Dabei werden
auch Accounts, die aus dem Bereich Desinformation bereits bekannt sind,
beobachtet. Eine systematische Erkennung von Desinformation oder
manipulierten Inhalten findet dabei nicht statt.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Nutzung von Werkzeugen im Sinne
der Fragestellung.
7. Findet in Bezug auf TikTok eine Zusammenarbeit mit der Division
Strategic Communication, Task Forces and Information Analysis des
Europäischen Auswärtigen Dienstes statt, und wenn ja, in welcher Form?
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) stellt eine Austauschplattform
namens Rapid Alert System (RAS) bereit. Sie dient dem Austausch von
Informationen zu ausländischer Informationsmanipulation und möglicher
Einflussnahme auf Sozialen Medien, u. a. TikTok. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) können die Plattform nutzen.
Die Ratsarbeitsgruppe zur Abwehr hybrider Bedrohungen (HWP ERCHT) hat
in der EU die koordinierende Rolle für eine gemeinsame Reaktion der EU auf
hybride Bedrohungen einschließlich Desinformation, dort wird sich auch, z. B.
im Rahmen der Europawahl, mit dem Einfluss Sozialer Medien auf
demokratische Prozesse befasst.
8. Plant die Bundesregierung eine nationale Agentur bzw. Behörde für den
Schutz der Bevölkerung vor Desinformationskampagnen aus dem
Ausland, wie dies in Frankreich mit VIGINUM oder in Schweden mit der
Agentur für psychologische Verteidigung vorhanden ist, wenn ja, wann,
und wenn nein, warum nicht?
Zum 1. Juni 2024 hat eine interministeriell zusammengesetzte Projektgruppe
zum Aufbau einer „Zentralen Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation“ (ZEAM) ihre Arbeit im BMI aufgenommen. Ziel der ZEAM soll
es sein, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gegenüber aus dem
Ausland gesteuerten Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum
zum Schutz des freiheitlich-demokratischen Diskurses zu gewährleisten. Die
mit der beabsichtigten Gründung einer solchen Zentralen Stelle
zusammenhängenden Fragen werden derzeit geprüft.
9. Plant die Bundesregierung die Erstellung von Lageberichten bezüglich
der hybriden Bedrohung durch Desinformation?
Die Bundesregierung erstellt unter Federführung des BMI seit 2020 in der
Regel alle zwei Wochen den Lagebericht Hybride Bedrohungen, der als
Verschlusssache-„Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist. Darin finden sich
u. a. Beiträge zu ausländischer Desinformation.
10. Welche konkrete Struktur hat die Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen
(AG Hybrid) der Bundesregierung, und welche spezifischen
Unterarbeitsgruppen existieren aktuell?
Die ressort- und behördenübergreifende Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen
(AG Hybrid) unter Leitung des BMI dient der strategischen Koordination der
Bundesregierung zum Umgang mit hybriden Bedrohungen. Die AG Hybrid
umfasst alle Ressorts auf Abteilungsleitungsebene.
Als Arbeitsmuskel der AG Hybrid dient die vom BMI geleitete Task Force
gegen Desinformation, die aus der Unterarbeitsgruppe Russland/Ukraine (UAG
RUS/UKR) hervorgegangen ist. Die Task Force umfasst alle Ressorts auf
Arbeitsebene. Durch sie wird ein intensiver ressort- und
behördenübergreifender Austausch zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen,
insbesondere Desinformation, sichergestellt. Die Task Force koordiniert auch den Schutz
von Wahlen vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation.
Zu generellen Fragen der Kommunikation im Kontext von Desinformation
arbeitet unter dem Dach der AG Hybrid die Expertengruppe „Medien- und
Informationsarbeit zu Desinformation in hybriden Bedrohungslagen“ (EG
Desinformation) unter Leitung von AA und BPA. Darüber hinaus sind im Rahmen der
AG Hybrid Expertengruppen zu den Themenbereichen „Nachrichtendienstliche
Analyse“ und „Szenarien“ aktiv.
11. Liegen der Bundesregierung konkrete Beispiele möglicherweise
versuchter Beeinflussung oder Desinformation durch China, Russland oder den
Iran mit Bezug zu TikTok vor, und wenn ja, welche?
Der Nachweis, dass eine Desinformation aus einer bestimmten Quelle stammt,
kann in der Regel nur schwer erbracht werden. Grund hierfür sind die Nutzung
automatisierter Accounts oder der Einsatz weiterer Verschleierungstechniken.
Aufgrund der Geschwindigkeit der Verbreitung kann in der Regel nur schwer
nachvollzogen werden, auf welcher Plattform eine Desinformation erstmalig
verbreitet wurde.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine beobachtet die
Bundesregierung eine Zunahme von Desinformation und Propaganda in den
Sozialen Medien. In einzelnen Fällen gibt es starke Anhaltspunkte für einen
russischen Ursprung entsprechender Aktivitäten. TikTok ist dabei ein
Verbreitungsmedium neben anderen.
Der technische Bericht des AA über die sog. Doppelgänger-Kampagne nennt
beispielhaft animierte Kurzvideos auf TikTok, welche die Politik der deutschen,
US-amerikanischen und ukrainischen Regierungen diskreditieren. In den vom
Europäischen Auswärtigen Dienst geteilten Informationen im Rapid Alert
System finden sich eine Reihe von Fällen, in denen TikTok-Accounts in
Informationsmanipulation involviert waren.
12. Liegen der Bundesregierung konkrete Fälle möglicherweise versuchter
Beeinflussung oder Desinformation auf TikTok durch staatliche und bzw.
oder nichtstaatlich organisierte Gruppierungen im Kontext des Nahost-
Konflikts sowie seiner Auswirkungen in Deutschland vor, und wenn ja,
welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
13. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der externen Beeinflussung
innerdeutscher Debatten im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt
durch soziale Medien und konkret den Zusammenhang zwischen einem
Anstieg des Antisemitismus in Deutschland und auf TikTok ausgespielter
Inhalte ein?
Grundsätzlich bieten Soziale Medien wie Facebook, Twitter, Instagram,
Telegram und auch TikTok eine Plattform zur besonders effizienten Multiplikation
von Propaganda- und Desinformationsinhalten. Soziale Medien sind für
Einflussakteure attraktiv, da sie die Möglichkeit bieten, dass Beiträge in
Sekundenschnelle weitergeleitet, geliked und kommentiert werden. So wird eine
unmittelbare Verbreitung von Desinformations- und Propagandabeiträgen
ermöglicht und es kann eine schnelle Aufmerksamkeit erzeugt werden. Daneben
können Propaganda- und Desinformationsinhalte über Soziale Medien deutlich
ressourcenärmer verbreitet werden als dies im Bereich linearer Medien der Fall ist.
Im Übrigen liegen zu einer möglichen Beeinflussung der innerdeutschen
Debatte im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt durch staatliche
Einflussakteure über Soziale Medien keine Erkenntnisse vor.
Soziale Medien wie TikTok spielen auch eine große Rolle in der
Propagandaverbreitung islamistischer Organisationen, beim Konsum von jihadistischer
Propaganda und bei der Zunahme von Antisemitismus bereits unter
Jugendlichen. Die digitale Bilderflut in den Sozialen Medien, oft gepaart mit
Propaganda und Desinformation, wird von Extremisten gezielt genutzt und weiter
befeuert. Dies kann als Radikalisierungsfaktor fungieren. Im Zusammenhang mit
der aktuellen Lage im Nahen Osten wurden zahlreiche antisemitische bzw.
israelfeindliche Beiträge extremistischer Akteure – insbesondere pro-
palästinensischer Extremisten sowie aus den Szenen des Islamismus und des türkischen
bzw. deutschen Linksextremismus – in den Sozialen Medien festgestellt. Neben
der Mobilisierung und Radikalisierung wollen Extremisten auf diese Weise
auch neue Anhänger für sich gewinnen.
Das Verhältnis der Entwicklung des Antisemitismus in Deutschland und der
Beiträge auf Tiktok kann nicht valide bewertet werden.
14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Drittstaaten konkret versucht,
die Bundestagswahl 2021 über die sozialen Medien zu beeinflussen, und
wenn ja, welche Drittstaaten, und wie?
Im Kontext der Bundestagswahl 2021 gab es v. a. seitens Russlands Versuche
der indirekten Einflussnahme auf die Wahl durch eine Beeinflussung der
öffentlichen Meinungs- und Willensbildung.
Russische Staatsmedien versuchten, CDU/CSU und SPD sowie insbesondere
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diskreditieren. Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass die Bundestagswahl 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
stattfand, die mit einem erheblichen Ausmaß u. a. russischer Desinformation
einherging.
15. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Drittstaaten konkret versucht,
die Wahl zum Europaparlament 2024 über die sozialen Medien zu
beeinflussen, und wenn ja, welche Drittstaaten, und wie?
Im Kontext der Europawahl 2024 gab es v. a. seitens Russlands Versuche der
indirekten Einflussnahme auf die Wahl durch eine Beeinflussung der
öffentlichen Meinungs- und Willensbildung.
Im Vorfeld der Europawahl in Deutschland verbreiteten ausländische Akteure
bereits bekannte Desinformationsnarrative, zumeist ohne direkten Bezug zur
Europawahl. So versuchte z. B. die russische Regierung weiterhin, die von
Deutschland und seinen Partnerstaaten ausgehende Unterstützung der Ukraine
zu diskreditieren.
Zu beachten ist zudem, dass die pro-russische Desinformationskampagne
„Doppelgänger“ weiterhin aktiv ist und ihre Aktivitäten in den Sozialen
Medien bezüglich europawahlbezogener Inhalte im Laufe der Zeit verstärkt hat. Auf
den Accounts der Kampagne auf Sozialen Medien wurde teils explizit zur Wahl
bestimmter Parteien aufgerufen. Neben Deutschland sind auch andere EU-
Mitgliedstaaten wie bspw. Frankreich und Italien von diesen Aktivitäten der
Doppelgänger-Kampagne betroffen.
16. Kann die Bundesregierung konkrete strategische Unterschiede bei dem
Versuch der Debattenbeeinflussung durch Drittstaaten in den sozialen
Medien erkennen, z. B. in der Nutzung eines spezifischen Mediums
(Video, Kommentar, Bild etc.), einer Plattform oder Taktik (flooding,
targeting etc.), und wenn ja, wie äußern sich diese (bitte einzeln nach
Drittstaaten aufführen)?
Aus dem Social-Media-Monitoring des AA im Ausland lassen sich gewisse
Rückschlüsse ziehen: Russland und China versuchen teilweise verschiedene
Zielländer zu beeinflussen. Russland fokussiert sich relativ häufiger auf Europa
und russischsprachige Zielgruppen, China fokussiert sich relativ häufiger auf
die USA und englischsprachige Zielgruppen.
Für russische staatliche Medien mit der Zielrichtung Deutschland kann zudem
festgehalten werden, dass die gleichen Inhalte in unterschiedlichen
Ausführungen über einen längeren Zeitraum immer wieder auf den einzelnen Online-
Präsenzen verwendet werden. Dies dient neben der Selbstbekräftigung dem Ziel
der Überladung des Informationsraums (flooding) und damit der
Desorientierung der Nachrichtenkonsumentinnen und -konsumenten in Deutschland.
17. Wie schätzt die Bundesregierung konkret die Gefahr der externen
Beeinflussung innerdeutscher Debatten im Vorhinein der Landtagswahlen
2024 in Ostdeutschland (Sachsen, Thüringen, Brandenburg) durch
soziale Medien ein?
18. Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Drittstaaten konkret
versuchen, die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen
und Brandenburg über soziale Medien zu beeinflussen, und wenn ja,
welche Drittstaaten, und wie?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung registriert vereinzelte Versuche der Beeinflussung
innerdeutscher Debatten durch ausländische Einflussakteure. Hervorzuheben ist hier
insbesondere wieder die Doppelgänger-Kampagne, die aktiv zur Unterstützung
von Parteien aufruft, die mit den langfristigen strategischen Zielrichtungen der
russischen Föderation übereinstimmen. Diese Versuche werden über ein
selbstreferenzierendes Botnetzwerk auf Sozialen Netzwerken künstlich verstärkt, um
mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Auf Grundlage der hier bisher
vorliegenden Erkenntnisse wird die Kampagne als wenig erfolgreich eingeschätzt.
Konkrete und maßgebliche Auswirkungen der Einflussnahmekampagne auf
den Meinungsbildungsprozess können für die Landtagswahlen in Deutschland
2024 bisher nicht beobachtet werden.
19. Wie schätzt die Bundesregierung konkret die Gefahr der externen
Beeinflussung innerdeutscher Debatten im Vorhinein der Bundestagswahl
2025 durch soziale Medien ein?
Fremde Staaten könnten versuchen, gezielt Einfluss auf die öffentliche Debatte
und den politischen Meinungsbildungsprozess im Vorfeld der Bundestagswahl
2025 zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl ist mit einer
Zunahme ausländischer Desinformation, insbesondere auf Sozialen Medien, und
ausländischen Manipulations- und Einflusskampagnen im Informationsraum zu
rechnen.
Aktuell liegen noch keine konkreten Erkenntnisse zu einer möglicherweise
geplanten Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 in Deutschland vor, jedoch
kann davon ausgegangen werden, dass ausländische Einflussakteure versuchen
werden, die Wahl in ihrem Sinne positiv zu beeinflussen.
Obwohl nur schwer gemessen werden kann, welche konkreten Auswirkungen
der Einsatz von Mitteln, die den Sozialen Medien eigen sind (z. B. Bots,
Propaganda-Kanäle etc.) tatsächlich auf demokratische Wahlen hat, geht von ihm
grundsätzlich eine Gefahr für den politischen Willensbildungsprozess und die
freie Meinungsbildung aus. Aufgrund der Verbreitungsmöglichkeiten
insbesondere in den Sozialen Medien und im Internet sowie automatisierter Prozesse
kann davon ausgegangen werden, dass die o. g. Mittel einen erheblichen
Schaden verursachen können, wenn sie z. B. das Vertrauen in staatliche Stellen, die
Unabhängigkeit der Medien und demokratische Prozesse, wie z. B. politische
Wahlen, in Deutschland untergraben. Dabei kann ein opportunes Verhalten
beobachtet werden. So werden in Deutschland öffentlich diskutierte Sachverhalte,
Ereignisse etc. durch die entsprechenden Akteure aufgenommen und im Sinne
der eigenen propagandistischen Erzählungen und Perspektiven verwendet.
Hinsichtlich der Bundestagswahl 2025 ist es als wahrscheinlich zu erachten, dass
fremde Akteure versuchen werden, durch die Diskreditierung demokratischer
Prozesse und das Schüren von Misstrauen in staatliche Stellen und die
Unabhängigkeit der Medien Einfluss zu nehmen.
20. Steht die Bundesregierung im Kontext von Wahlen und dahin gehender
Desinformationsrisiken im Austausch mit Vertretern von TikTok oder
anderen sozialen Medien, wenn ja, mit welchen in welcher Häufigkeit, und
wenn nein, warum nicht?
21. Steht die Bundesregierung im Kontext von Wahlen und dahin gehender
Desinformationsrisiken im Austausch mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen, wenn ja, mit welchen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung steht angesichts ausländischer Desinformation im
Kontext von Wahlen sowohl mit Vertreterinnen und Vertretern Sozialer Medien als
auch mit Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen
im Austausch.
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
22. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bisher über
den DSA und die Verordnung über die Transparenz und das Targeting
politischer Werbung hinaus, um die Bevölkerung vor Desinformation aus
Drittstaaten zu schützen?
Die Bundesregierung stellt auf der Webseite
www.bundesregierung.de/breg-de/
schwerpunkte/umgang-mit-desinformation einen Überblick über Maßnahmen
zum Schutz vor Desinformation zur Verfügung. Diesbezügliche Beiträge auf
den vom BPA betreuten Social-Media-Kanälen können auf den jeweiligen
Plattformen sowie der Webseite
www.bundesregierung.de/breg-de/service
eingesehen werden. Die zuständige Arbeitseinheit des BPA beantwortet darüber
hinaus die Fragen von Faktencheckern aus dem In- und Ausland regelmäßig
reaktiv und dementiert so auch Desinformation.
Das BMI stellt auf seiner Webseite
www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunk
te/DE/desinformation/artikel-desinformation-hybride-bedrohung.html
umfangreiche Informationsmaterialien zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das
Thema „Desinformation als hybride Bedrohung“ bereit.
Das AA weist in diesem Zusammenhang auf seinen veröffentlichten
„Technischen Bericht zur Analyse des Auswärtigen Amts: Deutschland im Fokus der
pro-russischen Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘“ hin, der zur
Sensibilisierung beitragen kann. Der Bericht ist hier verfügbar:
www.auswaertiges-a
mt.de/blob/2660362/73bcc0184167b438173e554ba2be2636/technischer-berich
t-desinformationskampagne-doppelgaenger-data.pdf.
a) Plant die Bundesregierung, ein Früherkennungssystem aufzubauen,
um Manipulation und Desinformation schneller zu erkennen?
Wegen der beabsichtigten Gründung einer „Zentralen Stelle zur Erkennung
ausländischer Informationsmanipulation“ (ZEAM) wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
b) Ist bei diesen Maßnahmen auch das Bundespresseamt eingebunden?
Ja.
c) Untersucht die Bundesregierung hierbei den Aufbau einer
Desinformations-Warnapp, die z. B. ähnlich wie die Warn-App NINA
aufgebaut sein könnte?
Nein.
d) Hat die Bundesregierung eine Einschätzung über die Medienbildung
für den Umgang mit Desinformation, wenn ja, wie lautet diese, und
plant die Bundesregierung, auf die Kultusministerien der Länder
zuzugehen, um künftig diesen Bereich zu stärken?
Ausgehend von einem breiten Verständnis von Medienbildung und deren
Ausgestaltung im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung sowie der
digitalen Bildung ist eine umfassende und verallgemeinerbare Einschätzung im
Sinne der Fragestellung nicht möglich. Basierend auf wissenschaftlichen
Studien lassen sich jedoch einige zentrale und wiederkehrende Befunde festhalten.
Beispielhaft hinzuweisen ist auf die „Synopse zur Studienlage zur
Nachrichtennutzung und Nachrichtenkompetenz Jugendlicher und junger Erwachsener in
Deutschland“, die im Jahr 2022 durch das Leibniz-Institut für
Medienforschung, Hans-Bredow-Institut (HBI) Hamburg im Auftrag der Bundeszentrale
für politische Bildung (BpB) umgesetzt wurde (
www.bpb.de/system/files/doku
ment_pdf/220309_Wunderlich_Hoelig_UTN_Studiensynopse.pdf). Unter
Berücksichtigung der Befunde ist davon auszugehen, dass auch beim Erkennen
und Einordnen von Falschinformationen Nachholbedarf besteht.
Außerdem wird auf die vom BPA in Auftrag gegebene Studie „Politisches
Informationsverhalten und Umgang mit Desinformation“ von infratest dimap aus
dem Jahr 2023 verwiesen, die über diesen Link öffentlich einsehbar ist:
https://s
earch.gesis.org/research_data/ZA7940.
Die BpB trägt in ihren Angeboten den Herausforderungen im Umgang mit
Desinformation Rechnung und informiert hier über Debunking- und Factchecking-
Methoden, erstellt aber selber keine Faktenchecks. Durch den Ansatz des sog.
Prebunkings sollen Formate Bürgerinnen und Bürger vorbeugend dabei
unterstützen, Manipulationstechniken der Desinformation (wie etwa bewusste
Dekontextualisierung) zu erkennen. Dabei spielt die Plattform TikTok, die laut
„Jugend, Information, (Multi-)Media“ (JIM)-Studie ca. 60 Prozent der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen regelmäßig nutzen, eine immer größere Rolle,
da hier verstärkt Desinformation geteilt und konsumiert wird. Um
Desinformation etwas entgegenzustellen, sind politisch bildnerische Angebote, die (auch)
kritisch über die Infrastruktur der Plattform aufklären, unabdingbar.
Die Gestaltung der Lehrplaninhalte der allgemeinbildenden Schulen obliegt den
Ländern. Im Rahmen der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen arbeiten Bund und Länder an einem Gemeinsamen Aktionsplan gegen
Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie. Das BMI hat in diesem
Zusammenhang auch die Kultusministerinnen und -minister, die
Jugendministerinnen und -minister der Länder sowie die Landeszentralen für politische
Bildung um aktive Unterstützung bei der Erarbeitung des Aktionsplans gegen
Desinformation sowie um konkrete Maßnahmen für den Aktionsplan gebeten.
23. Hatte der Bundesminister für Digitales und Verkehr oder ein Vertreter
seines Bundesministeriums in der aktuellen Legislaturperiode Termine
mit Vertretern von TikTok, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
24. Hatte die Bundesministerin des Innern und für Heimat oder ein Vertreter
ihres Bundesministeriums in der aktuellen Legislaturperiode Termine mit
Vertretern von TikTok, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
25. Hatte die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) oder ein Vertreter ihrer Behörde in der aktuellen
Legislaturperiode Termine mit Vertretern von TikTok, und wenn ja,
welche (bitte auflisten)?
26. Hatte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) oder ein Vertreter
seiner Behörde in der aktuellen Legislaturperiode Termine mit Vertretern
von TikTok, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
Die Fragen 23, 24, 25 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11261 verwiesen.
Darüber hinaus hat sich Staatssekretär Richter (BMI) am 29. April 2024 mit
einem Vertreter von TikTok zu den Themen „IT-Sicherheit“ und „Bekämpfung
von Desinformation“ ausgetauscht.
Frau Staatssekretärin Seifert (BMI) hat am 17. Mai 2024 einen Austausch zum
Schutz der Europawahl im Informationsraum mit Vertreterinnen und Vertretern
von TikTok, Meta, Google, YouTube und SoundCloud sowie Vertretern von
Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS), Amadeu-Antonio-
Stiftung, Reset Tech und Institute for Strategic Dialogue (ISD) Germany
geleitet.
27. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu Medienberichten über
deutsche Wortfilter auf TikTok gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Hat die Bundesregierung die Rechtsfrage geprüft, ob die Wortfilter eine
Einschränkung der Meinungsfreiheit darstellen, wenn ja, zu welchem
Ergebnis ist sie gelangt, und ist die Einschränkung aus ihrer Sicht
gegebenenfalls gerechtfertigt, wenn sie nicht gerechtfertigt ist, warum nicht,
und wenn sie gerechtfertigt ist, wie plant die Bundesregierung, hiermit
umzugehen?
Die Meinungsfreiheit ist für unser freiheitliches demokratisches Gemeinwesen
eine wesentliche Grundvoraussetzung. Entsprechend regelt der DSA, dass
Anbieter von digitalen Diensten umfassend über alle Verfahren, Maßnahmen und
Werkzeuge, die zur Moderation von Inhalten eingesetzt werden, in klarer und
eindeutiger Sprache informieren müssen und bei der Anwendung und
Durchsetzung der in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten
Beschränkungen sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vorgehen und dabei die
Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer, etwa das Recht auf freie
Meinungsäußerung, beachten müssen. Um dies sicherzustellen, sieht der DSA
verschiedene Transparenz-, Informations- und Abhilfemechanismen, wie insbesondere
ein internes Beschwerdemanagement und die Möglichkeit einer
außergerichtlichen Streitbeilegung, vor. Darüber hinaus ist TikTok als sehr große Online-
Plattform im Rahmen des Risikomanagements zu geeigneten
Minderungsmaßnahmen hinsichtlich sämtlicher nachteiliger Auswirkungen auf die Ausübung
der Grundrechte durch seine Dienste verpflichtet. Für die Überwachung und
Durchsetzung des DSA gegenüber TikTok sind ausschließlich die Europäische
Kommission und der irische Koordinator für digitale Dienste zuständig.
28. Befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit TikTok bezüglich
der Anwendung von Wortfiltern?
Nein. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Aufsicht über TikTok als
sehr große Online-Plattform nach dem DSA ausschließlich bei der
Europäischen Kommission liegt.
29. Liegt der Bundesregierung eine aktuelle Liste (2023 oder aktueller) der
auf TikTok verwendeten Wortfilter vor, und wenn ja, welche Wörter
stehen auf dieser Liste (bitte auflisten)?
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
30. Gibt es innerhalb der Bundesregierung oder ihrer nachgeordneten
Behörden eine oder mehrere Stellen, die sich mit der Anwendung von
Wortfiltern in sozialen Medien sowie deren Auswirkungen auf den
gesellschaftlichen Diskurs und Diskriminierung beschäftigen, und wenn ja, welche
genau (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde und Aufgabengebiet
getrennt aufführen)?
Nein.
31. Befindet sich die Bundesregierung bezüglich der Anwendung von
Wortfiltern auf sozialen Medien und deren Folgen mit der Europäischen
Kommission im Austausch, und gibt es hier Pläne, regulatorische
Schritte einzuleiten?
Nein. Die Entscheidung über die Einleitung von möglichen regulatorischen
Schritten obliegt der Europäischen Kommission.
32. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung geopolitische Risiken,
sollte TikToks Algorithmus tatsächlich chinesische Staatsinteressen
bevorteilen, und wenn ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich
ergriffen bzw. müssten dann aus Sicht der Bundesregierung außenpolitisch
ergriffen werden?
33. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung nationale Risiken, sollte
TikToks Algorithmus tatsächlich chinesische Staatsinteressen
bevorteilen, und wenn ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen
bzw. müssten dann aus Sicht der Bundesregierung innenpolitisch
ergriffen werden?
Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sollte TikToks Algorithmus tatsächlich chinesische Staatsinteressen
bevorteilen, wäre hierdurch mit Blick auf bestimmte Themenfelder eine Beeinflussung
des öffentlichen Diskurses im Sinne der Kommunistischen Partei Chinas
(KPCh) möglich. Derzeit liegen hierzu jedoch keine gesicherten Erkenntnisse
vor.
34. Entstehen aus Sicht der Bundesregierung aktuell konkret durch die
Nutzung von TikTok für Bürger Sicherheitsrisiken, und wenn ja, welche?
Allgemein ist die Nutzung von Social-Media-Plattformen mit inhärenten
Risiken behaftet, die primär durch die Interaktionsmöglichkeiten der Nutzenden
untereinander entstehen. Typische Gefahren im IT-Sicherheitskontext sind
Phishing oder die Verbreitung von Links auf Schadsoftware etc. Gefahren wie
Belästigung, Stalking, Doxing oder die Verbreitung von Mis- und Desinformation
sind keine strikten IT-Sicherheitsprobleme, sie kommen aber, wie bei anderen
populären Social-Media-Plattformen auch bei TikTok vor. Wie andere populäre
Social-Media-Plattformen verfolgt TikTok ein datengetriebenes
Geschäftsmodell, woraus sich datenschutzrelevante Bedenken ergeben können.
Grundsätzlich haben die in der Antwort zu Frage 3 dargelegten Aspekte
potenzielle Sicherheitsimplikationen mit Blick auf eine Verwendung der App
TikTok. Es besteht die Gefahr, dass staatliche chinesische Stellen
weitreichenden Zugriff auf Daten von TikTok haben, die im Rahmen der Nutzung der App
anfallen.
Mit am 2. Dezember 2022 in Kraft getretenen Änderungen der
Datenschutzrichtlinien TikToks wies das Unternehmen europäische Nutzerinnen und Nutzer
darauf hin, dass „bestimmte Mitarbeitende“ in verschiedenen Ländern, darunter
auch China, per Fernzugriff auf die Nutzerdaten zugreifen dürfen. Dass dies
faktisch mitunter auch passieren kann, wurde bereits Ende 2022 bekannt: Byte-
Dance selbst musste öffentlich einräumen, dass aus China heraus auf
persönliche Daten US-amerikanischer Journalisten zugegriffen worden sei.
Presseberichten zufolge hätten sich ByteDance-Mitarbeiter die IP-Adressen der
Journalisten verschafft, um darüber herauszufinden, ob diese sich am selben Ort wie
andere, der vertraulichen Weitergabe von Informationen verdächtigter Personen
befanden. Onlinedienste chinesischen Ursprungs oder mit genutzter
Infrastruktur in China, z. B. auch TikTok, stehen immer wieder im Verdacht, Nutzerdaten
nach China auszuleiten – auch Daten von ausländischen Unternehmen oder
Personen. V. a. vor dem Hintergrund der in China geltenden
Rechtsvorschriften, welche dem Staat weitgehende Einsicht in Daten und Kommunikation von
Unternehmen in China gewähren, können potentiell sensible Daten von
Bürgerinnen und Bürgern abfließen.
Die Installation und Nutzung einer App birgt ebenso inhärente Risiken. Werden
einer App entsprechende Rechte gewährt, könnten diese missbraucht werden.
So wäre es potentiell möglich, Standortdaten und Kontaktdaten (z. B.
Telefonnummern) abzurufen, gespeicherte Daten auszulesen, auf die Kamera
zuzugreifen oder Schadcode nachzuladen. TikTok bittet die Nutzenden nicht,
ungewöhnliche oder verdächtige Rechte zu gewähren. Innerhalb der gewährten
Rechte liegen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
keine Informationen vor, dass diese seitens TikTok missbraucht wurden. Das
BSI hat in den letzten Jahren die TikTok-App wiederholt geprüft und zuletzt
keine Sicherheitsprobleme mehr gefunden. Grundsätzlich können Apps von
Dritten manipuliert werden. Dieses Risiko besteht insbesondere, wenn die Apps
nicht aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden.
35. Entstehen aus Sicht der Bundesregierung aktuell konkret durch die
Nutzung von TikTok für Angestellte von Bundesbehörden und demgemäß
für diese Behörden selbst Sicherheitsrisiken, und wenn ja, welche?
36. Entstehen aus Sicht der Bundesregierung aktuell konkret durch die
Nutzung von TikTok durch Angestellte von Bundesbehörden und demgemäß
für diese Behörden selbst Sicherheitsrisiken, und wenn ja, welche?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
Für Angestellte von Bundesbehörden bestehen die allgemeinen Risiken bei der
Nutzung einer Social-Media-Plattform und einer App in gleicher Weise wie für
andere Nutzerinnen und Nutzer. Da dem BSI aktuell keine Sicherheitslücken
bei der App TikTok bekannt sind, liegt es in der Verantwortung der jeweiligen
Behörde, ob sie die Nutzung der App gestattet.
37. Wurde eine Nutzung der App TikTok auf Dienstgeräten der
Bundesministerien und Bundesbehörden gänzlich untersagt, und wenn ja, in
welchen (bitte jeweils nach Bundesministerium und Behörde
aufschlüsseln)?
Gänzlich untersagt ist die Nutzung in folgenden Bundesministerien und
Bundesbehörden.
Abkürzung Bundesministerien und Bundesbehörden
BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat
BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
BAA Bundesausgleichsamt
BADV Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BESCHA Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
BfAA Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
BfN Bundesamt für Naturschutz
BfR Bundesinstitut für Risikobewertung
BFS Bundesamt für Strahlenschutz
BISP Bundesinstitut für Sportwissenschaft
BKartA Bundeskartellamt
BKG Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
BND Bundesnachrichtendienst
Abkürzung Bundesministerien und Bundesbehörden
BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
BSA Bundessortenamt
BZGA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
BZSt Bundeszentralamt für Steuern
JKI Julius-Kühn-Institut
PTB Physikalisch-Technische Bundesanstalt
THW Technisches Hilfswerk
TI Thünen-Institut
38. Wurde eine Nutzung der App TikTok auf Dienstgeräten der
Bundesministerien und Bundesbehörden teilweise untersagt, wenn ja, in
welchen, und in welcher Form (bitte jeweils nach Bundesministerium und
Behörde aufschlüsseln)?
In der Regel wird in den Bundesministerien und Bundesbehörden die
Installation der App TikTok technisch verhindert. In Ausnahmefällen und bei
dienstlicher Notwendigkeit kann teilweise eine Installation auf separaten dienstlichen
Geräten erfolgen, insbesondere zur Erfüllung dienstlich übertragener Aufgaben
und unter Einhaltung der dazu vereinbarten Rahmenbedingungen. Eine private
Nutzung der App TikTok auf dienstlichen Geräten ist in der Regel nicht
zulässig. Teilweise untersagt ist die Nutzung in folgenden Bundesministerien und
Bundesbehörden.
Abkürzung Bundesministerium und Bundesbehörden
AA Auswärtiges Amt
BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BMVg Bundesministerium der Verteidigung
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BMWSB Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
BAF Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
BAfG Bundesanstalt für Gewässerkunde
BALM Bundesamt für Logistik und Mobilität
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
BAV Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
BAW Bundesanstalt für Wasserbau
BEU Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
BEV Bundeseisenbahnvermögen
BFU Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
BfV Bundesamt für Verfassungsschutz
BPA Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
BSH Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BSU Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
DWD Deutscher Wetterdienst
EBA Eisenbahn-Bundesamt
FBA Fernstraßen-Bundesamt
GZD Generalzolldirektion
HK Havariekommando
ITZBund Informationstechnikzentrum Bund
KBA Kraftfahrt-Bundesamt
LBA Luftfahrt-Bundesamt
WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
39. Ist eine Nutzung der Desktopversion von TikTok in Bundesministerien,
Bundesbehörden und Bundesanstalten möglich und erlaubt, und wenn ja,
in welchen Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundesanstalten
(bitte auflisten)?
Wenn die Vorfrage bejaht wurde, schätzt die Bundesregierung das mit
der Nutzung der Desktopversion einhergehende Risiko geringer ein als
bei der mobilen Version, und wenn ja, wieso?
In der Regel wird in den Bundesministerien und Bundesbehörden die
Installation von Apps auf dem Desktop technisch verhindert. In Ausnahmefällen und bei
dienstlicher Notwendigkeit kann teilweise eine Installation bzw. Nutzung
erfolgen, insbesondere zur Erfüllung dienstlich übertragener Aufgaben und unter
Einhaltung der dazu vereinbarten Rahmenbedingungen. Eine private Nutzung
der App TikTok auf dienstlichen Geräten ist in der Regel nicht zulässig. Das
Risiko bei Nutzung der Desktopversion von TiKTok wird analog zu den
mobilen Versionen eingeschätzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 35
und 36 verwiesen. TikTok kann in folgenden Bundesbehörden und
Bundesanstalten per Desktopversion genutzt werden.
Abkürzung Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundesanstalten
BfR Bundesinstitut für Risikobewertung
BIB Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
BISP Bundesinstitut für Sportwissenschaft
BKA Bundeskriminalamt
FLI Friedrich-Loeffler-Institut
StBA Statistisches Bundesamt
40. Beurteilt die Bundesregierung die private Nutzung der App innerhalb der
Liegenschaften der Bundesregierung als Sicherheitsrisiko, wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant,
um mit diesem Sicherheitsrisiko umzugehen?
Die Nutzung von Sozialen Medien ist immer mit abstrakten Risiken für den
Datenschutz und für die operative Sicherheit verbunden. Zu konkreten
Sicherheitsrisiken bei der privaten Nutzung innerhalb von Liegenschaften liegen hier
derzeit keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich wird den Beschäftigten zum
vorsichtigen Umgang bei der Nutzung von Social Media Apps geraten.
41. In welcher Form und im Rahmen welcher internationalen Organisationen
kooperiert die Bundesregierung auf internationaler Ebene mit anderen
demokratischen Staaten zum Thema der Beeinflussung demokratischer
Prozesse durch soziale Medien (bitte einzeln nach Organisation
aufführen)?
Die Bundesregierung kooperiert auf internationaler Ebene in verschiedenen bi-
und multilateralen Formaten, um die Beeinflussung demokratischer Prozesse
durch Soziale Medien und in diesem Kontext Desinformation in Form von
gezielt verbreiteten Falschinformationen zu adressieren. Einen Schwerpunkt
bildet dabei die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und mit weiteren engen Partnern.
Nachstehend sind die wichtigsten Organisationen und Kooperationsformen
aufgeführt:
Europa und Europäische Union
• Aktivitäten des EAD: Der EAD hat seine Fähigkeiten zur Identifizierung,
Analyse und Bewertung ausländischer Informationsmanipulation und
Einflussnahme (engl.: Foreign Information Manipulation and Interference, FI-
MI) ausgebaut und weiter verbessert mit dem Ziel, eine gezieltere und
wirksamere Reaktion auf FIMI zu ermöglichen, um die demokratischen
Prozesse sowie die Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen. Es besteht eine
enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den zuständigen deutschen
Behörden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
• Nachdem der Krisenreaktionsmechanismus des Rates (IPCR) von April bis
Ende Juni 2024 zu ausländischer Einmischung im Kontext der Europawahl
im Information-Sharing-Mode aktiviert war, besteht weiterhin für die EU-
Mitgliedstaaten die Möglichkeit zum Austausch relevanter Informationen
über die IPCR-Webplattform.
• Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO): Die
Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten von EDMO, die darauf abzielen, den
Austausch von Wissen und Best Practices im Umgang mit Desinformation
zu fördern.
• Weimarer Dreieck: Seit 2024 gibt es eine verstärkte trilaterale
Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Polen zu FIMI.
Vereinte Nationen (VN)
• VN-Internet Governance Forum (IGF): Die Bundesregierung engagiert sich
im IGF, einem offenen Forum für die Diskussion von Themen der Internet-
Governance, einschließlich der Beeinflussung demokratischer Prozesse
durch Soziale Medien.
• United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
(UNESCO): Im Rahmen der UNESCO beteiligt sich Deutschland an
Programmen zur Förderung von Medienkompetenz und dem Schutz von
Meinungsfreiheit, die auch den Einfluss von Sozialen Medien auf
demokratische Prozesse umfassen.
North Atlantic Treaty Organization (NATO)
• StratCom Centre of Excellence: Im Rahmen der NATO arbeitet
Deutschland über das Zentrum für strategische Kommunikation in Riga daran mit,
Desinformationskampagnen zu identifizieren und Gegenstrategien zu
entwickeln.
• Zudem bringt sich Deutschland in den für Desinformation einschlägigen
Arbeitsgruppen im NATO-Rahmen ein. Konkret werden dort gemeinsame
Informations- und Reaktionsmechanismen der NATO-Alliierten auf
Desinformation thematisiert.
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
• Wahlbeobachtung: Die OSZE beobachtet Wahlen in ihren Mitgliedsländern
und untersucht dabei auch die Rolle Sozialer Medien und deren Einfluss.
Deutschland unterstützt diese Aktivitäten finanziell und personell.
G7
• G7 Rapid Response Mechanism (RRM): Deutschland ist mit einem Focal
Point im RRM vertreten und arbeitet dort eng mit den anderen G7-Staaten,
EAD und NATO zusammen, um eine bessere Koordinierung zum Umgang
mit hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation zu erreichen.
U. a. werden Informationen und Analysen ausgetauscht und Möglichkeiten
für koordinierte Reaktionen geprüft.
Europarat
• Steering Committee on Media and Information Society (CDMSI):
Deutschland beteiligt sich an der Arbeit dieses Lenkungsausschusses, der sich mit
Meinungsfreiheit, Medien, Internet-Governance und anderen
informationsgesellschaftsbezogenen Themen sowie dem Datenschutz befasst.
• Zudem fördert die Bundesregierung durch finanzielle Zuwendungen
Programme und Projekte des Europarats, bei denen es um die Stärkung der
Resilienz gegenüber Desinformationskampagnen in Sozialen Medien geht.
Global Partnership on Artificial Intelligence (GPAI)
• Die GPAI ist eine bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) angesiedelte Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine
wertegebundene und verantwortungsvolle Nutzung von Künstlicher
Intelligenz (KI) sicherzustellen. Deutschland ist Mitglied in dieser internationalen
Initiative, die sich u. a. mit den Auswirkungen von KI auf Desinformation
und die Beeinflussung demokratischer Prozesse durch Soziale Medien
beschäftigt.
International Partnership to Counter State-Sponsored Disinformation (IPCSD)
• Im Rahmen der IPCSD haben sich mehrere Länder, darunter
Großbritannien, die Niederlande und die USA zusammengeschlossen, um sich
untereinander auf Expertenebene zu Desinformationskampagnen auszutauschen
und ihre Bemühungen zur Aufdeckung und Abwehr von FIMI zu bündeln.
Seit 2021 beteiligt sich Deutschland an diesem Format.
42. Was ist aktuell die konkrete Position der Bundesregierung zu einem
Verbot von TikTok in Deutschland?
Ein Verbot von TikTok in Deutschland ist derzeit kein Gegenstand von
Überlegungen der Bundesregierung.
43. Werden die TikTok-Kanäle von Bundesministerien ausschließlich auf
dafür vorgesehenen, separaten Handys betrieben, und wenn ja, bei welchen
Bundesministerien?
Ja, folgende Bundesministerien betreiben TikTok-Kanäle auf dafür
vorgesehenen, separaten Handys.
Abkürzung Bundesministerien
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BMVg Bundesministerium der Verteidigung
BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
44. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den möglichen
Einfluss von TikTok auf die Gesundheit von Jugendlichen vor, wie
bewertet sie dies, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Nach Einschätzung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
(BzKJ) können aus der kinder- und jugendmedienschutzrechtlichen Perspektive
bei TikTok viele Risiken ausgemacht werden, bspw. in den Bereichen
Datenschutz, Hassinhalte, Falschinformationen und gesundheitsgefährdende Inhalte.
Eine Übersicht findet sich in dem Bericht von jugendschutz.net praxisin-
fo_tiktok_2021.pdf (
www.jugendschutz.net/fileadmin/daten/publikationen/prax
isinfos_reports/praxisinfo_tiktok_2021.pdf).
Online-Plattformen sind nach dem DSA verpflichtet, im Rahmen von
Risikominderungsmaßnahmen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum
Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an
Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen innerhalb ihres Dienstes zu
sorgen. Für besonders große Plattformen mit mehr als durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der Europäischen Union führt die EU-
Kommission die Aufsicht. Die EU-Kommission hat nach Analyse des
Risikoberichts von TikTok und aufgrund der Antworten von TikTok ein förmliches
Verfahren gegen TikTok im Februar 2024 eingeleitet. Insbesondere wird der
Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, süchtig machendes Design und
schädliche Inhalte kritisiert. So seien die Tools zur Altersüberprüfung, um den Zugang
Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern, möglicherweise nicht
angemessen, verhältnismäßig und wirksam.
Die BzKJ ist zudem mit TikTok im Rahmen des Strategieformates ZU-
KUNFTSWERKSTATT zur Weiterentwicklung des Kinder- und
Jugendmedienschutzes im Austausch. Dort werden Maßnahmen wie eine stärkere
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, etwa in Hinblick auf Ausgestaltung und
Design von Funktionen und Vorsorgemaßnahmen, umfassendere und
zielgruppengerechtere Aufklärung von jungen Nutzerinnen und Nutzern sowie deren
Erziehungsberechtigten über Vorsorgemaßnahmen, Elternbegleitungstools etc.
durch die Plattformen angemahnt.
45. Plant die Bundesregierung – jenseits der freiwilligen Anwendung von
Altersverifikationen, wie sie derzeit im Auftrag des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelt wird
(
www.background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/sozial
e-medien-machen-alterskontrollen-sinn) –, eine wirksamere
Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Netzwerke im Internet einzuführen,
wenn ja, wie, und auf welches Alter?
Das Mindestalter für die unabhängige rechtmäßige Nutzung Sozialer Medien
liegt bei 16 Jahre. Diese Altersgrenze ergibt sich aus der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), die die Einwilligung zur Verarbeitung
personenbezogener Daten festlegt, die bei der Eröffnung eines Kontos bei den Sozialen Medien
erforderlich ist (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 8
Absatz 1 Satz 1 DSGVO). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen laut
DSGVO die Dienste mit einer Einwilligungserklärung ihrer Eltern nutzen
(Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 DSGVO). Zudem sind die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der verschiedenen Plattformen zu berücksichtigen. So legt
TikTok in den Nutzungsbedingungen fest, dass die Nutzenden mindestens
13 Jahre alt sein müssen. Eine wirksame Überprüfung ist jedoch zweifelhaft,
siehe Antwort zu Frage 44.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Entwicklung eines wirksamen,
datensparsamen und grundrechtsschonenden Systems zur sicheren Altersprüfung.
Nach dem DSA sind Online-Plattformen verpflichtet, im Rahmen von
Risikominderungsmaßnahmen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum
Schutz von Minderjährigen zu ergreifen, siehe Antwort zu Frage 44. Eine
mögliche Risikominderungsmaßnahme ist dabei auch der Einsatz von wirksamen
Altersverifikationsmechanismen. Zur Konkretisierung der
Risikominderungsmaßnahmen kann die Europäische Kommission Leitlinien herausgeben.
Bislang ist dies noch nicht erfolgt.
46. Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob ein Verbot von TikTok in
Deutschland technisch möglich wäre, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
ist sie gelangt?
Nein.
47. Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, ob ein Verbot von TikTok in
Deutschland rechtlich möglich wäre, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist
sie gelangt, und auf welcher rechtlichen Grundlage wäre ein Verbot
gegebenenfalls möglich?
Nein.
Der DSA enthält europaweit Rechte und Pflichten für Online-Plattformen wie
TikTok bezüglich des Umgangs mit fremden Inhalten. Die Europäische
Kommission hat TikTok im April 2023 als sogenannte Very Large Online Platform
(VLOP) eingestuft. Damit muss TikTok seit August 2023 die Vorschriften des
DSA einhalten. Zuständig für die Durchsetzung des DSA für die ganze EU ist
die Europäische Kommission mit dem Koordinator für digitale Dienste in
Irland, dem Sitzland TikToks. So hat die Europäische Kommission bspw. im
Rahmen eines förmlichen Verfahrens gegen TikTok eine Verpflichtungszusage
TikToks für bindend erklärt, das Programm „TikTok Lite Rewards“ in der EU
dauerhaft einzustellen und keine anderen Programme einzuführen, die diese
Einstellung umgehen würden.
48. Kann die Bundesregierung durch eigene Erkenntnisse Medienberichte
bestätigen, denen zufolge TikTok bei Suchvorschlägen die AfD
gegenüber anderen Parteien bevorteilt (
www.wired.com/story/tiktok-german-v
oters-afd/), und wenn ja, durch welche?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333