Deutscher Bundestag Drucksache 20/13189
20. Wahlperiode 26.09.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12665 –
Zukunft der Bäderbahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 6. Juni 2024 gab die Deutsche Bahn AG (DB AG) bekannt, dass sie die
Bäderbahn in Schleswig-Holstein behalten will. Das bedeutet, dass das 2021
angeschobene Stilllegungsverfahren für die Strecke zwischen Lübeck und
Neustadt in Holstein eingestellt wird. Die DB AG begründet das damit, dass
sie ihrem Versprechen nachkomme, „im Sinne der Gemeinwohlorientierung
keine Strecken mehr still zu legen“ (vgl.
www.deutschebahn.com/de/presse/pr
esse-regional/pr-hamburg-de/aktuell/presseinformationen-regional/Baederbah
n-in-Schleswig-Holstein-bleibt-im-Besitz-der-Deutschen-Bahn-12902568).
Die Bäderbahn ist nach Kenntnis der Fragesteller eng mit dem wichtigen
Schienenprojekt zur Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)
verbunden: Bis zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke rollt der Zugverkehr über
die Bäderbahn. Über eine neue Weiche bei Ratekau wird sie an die
Neubaustrecke angebunden. Der Planfeststellungsabschnitt 1.2 von Ratekau bis
Haffkrug befindet sich im Stadium der Vorplanung; ein Antrag auf Planfeststellung
ist noch nicht gestellt worden. Ursprünglich wurde sowohl von Vertretern der
DB InfraGO AG als auch dem Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-
Holstein mitgeteilt, dass die DB InfraGO AG die Bäderbahnstrecke zwischen
Ratekau und Haffkrug nicht weiter betreiben werde und deshalb eine
Stilllegung dieser Eisenbahn-Nahverkehrsstrecke anstrebe. Eine Anbindung der
Bäderbahn an die Neubaustrecke der FBQ-Hinterlandanbindung sei nicht
beabsichtigt. Damit wäre u. a. das Ostseebad Timmendorfer Strand nicht mehr
mit der Bahn erreichbar (vgl. pro-bahn-sh.de/bahnstrecke-neustadt-luebeck-d
b-infrago-betreibt-die-baederbahn-im-streckenabschnitt-haffkrug-ratekau-weit
erhin-selbst-aktivitaeten-fuer-einfuehrung-einer-regio-s-bahn-luebeck-buendel
n-und-inten/).
Die beabsichtigte Schließung hat zu massivem Protest nicht nur bei der
dortigen Bevölkerung geführt. Die Bäderbahn ist regional, aber auch überregional,
besonders aus touristischen Gründen sehr wichtig. Es handelt sich um eine
Strecke, die vor allem von Pendlerinnen und Pendlern sowie Touristen genutzt
wird und seit Jahren stark steigende Fahrgastzahlen vorweisen kann (vgl.
www.luebeck.de/files/stadtentwicklung/stadtplanung/B%C3%A4derbahn_Ver
kehrsmodell_HL.pdf). Auch vor dem Hintergrund, dass das Schienennetz in
Deutschland nicht weiter schrumpfen darf, macht eine Stilllegung der
Bäderbahn aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU keinen Sinn. Ende 2023 wurde
bekannt, dass die Norddeutsche Eisenbahn Niebüll (NEG) an der Übernahme der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 26. September 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Strecke interessiert ist. Kurze Zeit später, im Juni 2024, gab die DB AG
bekannt, dass die Bäderbahn nun doch im Besitz der DB AG bleibt. Aus Sicht
der Fragesteller ergeben sich aus dem Verhalten der DB AG Fragen –
insbesondere, ob der Umstand, dass die NEG Interesse angemeldet hat, zur
Entscheidung der DB AG geführt hat, die Bäderbahn doch zu behalten.
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der
DB AG, das Stilllegungsverfahren für die Bäderbahn einzustellen und
die Bäderbahn nun doch zu behalten?
2. Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Beendigung des Stilllegungsverfahrens geführt?
3. Welche entscheidungsrelevanten Kriterien haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vergleich zur ursprünglichen Entscheidung für ein
Stilllegungsverfahren geändert (bitte konkret aufführen)?
7. Inwiefern hat, wie von Ute Plambeck angedeutet, die Strategie „Starke
Schiene“ eine Rolle bei der Entscheidung zur Stilllegung der Strecke
gespielt (vgl.
www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-hambur
g-de/aktuell/presseinformationen-regional/Baederbahn-in-Schleswig-Hol
stein-bleibt-im-Besitz-der-Deutschen-Bahn-12902568)?
8. Wenn die Strategie „Starke Schiene“ eine Rolle gespielt hat, warum
wurde die Entscheidung zur Beendigung des Stilllegungsverfahrens erst
2024 getroffen – während die Konzernstrategie von 2019 datiert (
www.ta
gesspiegel.de/wirtschaft/wie-die-bahn-den-anspruchen-der-kunden-gerec
ht-werden-will-5555527.html)?
9. Welche Rolle hat die Entscheidung der NEG, die Bäderbahn übernehmen
zu wollen, bei der Entscheidung der DB InfraGO AG gespielt, die
Bäderbahn doch behalten zu wollen, und wenn dies keine Rolle gespielt hat,
warum nicht?
Die Fragen 1, 2, 3, 7, 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sieht vor, dass eine Strecke vor einer
Stilllegung zum Verkauf ausgeschrieben werden muss. Gibt es einen Käufer,
kann die Strecke nicht stillgelegt werden. Nach Auskunft der DB InfraGO AG
wurde demnach bisher kein Stilllegungsverfahren beantragt, da es zunächst
Verhandlungen mit einem Kaufinteressenten gab. Nachdem der Kaufinteressent
NEG im Dialog-forum mitteilte, dass er die Strecke erwerben, aber selbst keine
Verkehre fahren möchte oder Investitionen in die Strecke vorsieht, hat die
Deutsche Bahn AG (DB AG) die Veräußerung der Strecke im Bereich der
Bäderbahn nochmal neu überdacht.
Mit dem Zusammenschluss der DB Netz AG und der DB Station & Service AG
zur DB InfraGO AG im Januar 2024 richtet sich die
Eisenbahninfrastruktursparte im Sinne der Gemeinwohlorientierung neu aus. Nach eigener Auskunft
komme die DB AG mit dem betriebsbereiten Erhalt der Bäderbahnstrecke
ihrem Versprechen nach, keine Bahnstrecken mehr stillzulegen. Damit würden
alle Optionen für Ideen einer zukünftigen Nutzung offengehalten. Der Erhalt
der Infrastruktur im Besitz der DB InfraGO AG bedeutet zudem keine
Schlechterstellung gegenüber dem Angebot der NEG, die keine Entwicklung der
Bahnstrecke geplant hatte. Ein Verkauf an die NEG hätte wiederum bedeutet, dass
weitere Schnittstellen, Absprachen und Verhandlungen in dem ohnehin schon
sehr komplexen Projekt der Schienenanbindung erforderlich geworden wären.
Für die Entscheidung, die Bäderbahnstrecke zu behalten, war nach Aussage der
DB AG die Strategie der Starken Schiene maßgeblich. Auf diese Weise wird
ein Beitrag zu den Kapazitätswachstums- und Klimaschutzzielen der Starken
Schiene als Ausdruck der Gemeinwohlorientierung geleistet.
4. Aus welchen Gründen hatte die DB InfraGO AG zunächst die
Entscheidung getroffen, die Bäderbahn, eine der lukrativsten Strecken in
Schleswig-Holstein, nicht weiter zu betreiben, obwohl der Verkehr sich nur zu
einem kleinen Teil auf die Neubaustrecke verlagern lässt und auf eine
Schienenanbindung von Timmendorfer Strand verzichtet würde?
16. Ist nach Inbetriebnahme der Hinterlandanbindung Schienenverkehr auf
der Bäderbahn geplant, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Basierend auf dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Dänemark hat der Bund die DB AG beauftragt, eine
leistungsstarke Bahnverbindung zwischen Lübeck und Fehmarn als Anbindung des
Fehmarnbelt-Tunnels zu planen. Die beauftragte Planung sah ursprünglich
einen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Bestandstrecke mit der
Bäderbahn vor.
Das Land Schleswig-Holstein führte von 2010 bis 2014 ein
Raumordnungsverfahren durch. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens war, dass statt des
ursprünglichen zweigleisigen Ausbaus der vorhandenen 88 Kilometer langen
Strecke nun eine insgesamt 55 Kilometer lange Neubaustrecke geplant wird,
die sich am Verlauf der A 1/E 47 orientiert.
Entsprechend dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird nach
Inbetriebnahme der Neu- und Ausbaustrecke der Nahverkehr gemäß Bestellung des
Landes Schleswig-Holstein ausschließlich über diese geführt. Diese
Entscheidung wurde im Jahr 2023 durch das Land Schleswig-Holstein nochmals
bestätigt.
5. Warum hat das Stilllegungsverfahren drei Jahre gedauert?
6. Inwiefern war das „Vorgehen rund um das Stilllegungsverfahren der
Bäderbahn […] für alle Beteiligten aufwendig und zeitintensiv“ (vgl.
www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-hamburg-de/aktuel
l/presseinformationen-regional/Baederbahn-in-Schleswig-Holstein-bleib
t-im-Besitz-der-Deutschen-Bahn-12902568; bitte konkret auflisten)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB InfraGO AG hat diese im Jahr 2021 abgefragt, ob
andere Eisenbahnunternehmen ein Interesse am Kauf des Streckenabschnitts
haben. Dies ist Voraussetzung für ein Stilllegungsverfahren (vgl. Antwort zu
Frage 1). Hierfür gab es laut DB InfraGO AG anfangs zwei Interessenten,
wobei nur einer in Verhandlungen mit der DB AG eintrat. Die Verhandlungen
wurden demnach zeitweilig seitens des Interessenten ausgesetzt. Nachdem die
DB AG daraufhin die Gespräche abbrach, wurde erneut Interesse durch den
Kaufinteressenten gemeldet.
Auf Wunsch des Landes Schleswig-Holstein fanden ab Anfang des Jahres 2023
Abstimmungen unter Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein, der NAH.SH
und der DB AG statt, um mögliche Betriebskonzepte und deren Auswirkungen
auf einen Weiterbetrieb der Bäderbahn zu prüfen. Die wesentliche Bedingung
dieser Gespräche war, dass der Termin für die Inbetriebnahme der
Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung nicht gefährdet wird. Im September
2023 bestätigt das Land Schleswig-Holstein im Ergebnis dieser Gespräche,
dass auf der Bäderbahn-Strecke mit Inbetriebnahme der Hauptstrecke keine
Verkehre bestellt werden.
10. Trifft es zu, dass der Erhalt der Strecke, nach Argumentation der DB AG,
die Planung der neuen Trasse „ernsthaft verzögern“ würde, weil sie ihre
Plan-Unterlagen ändern müsse (vgl.
www.ndr.de/nachrichten/
schleswigholstein/Luebecker-Bucht-Ist-Stilllegung-der-Baederbahn-rechtlich-in-O
rdnung,baederbahn152.html), wenn ja, um welchen Zeitraum wird die
Planung der neuen Trasse verzögert, und warum wurde der Erhalt der
Strecke dennoch beschlossen, und wenn nein, warum wird die Planung
der neuen Trasse nun nicht mehr verzögert?
11. Ist ein Weiterbetrieb der Bäderbahn auch nach Auffassung der
Bundesregierung „eine zeitraubende und damit für die Fertigstellung der
Beltquerung gefährliche Anpassung, der Planungen erfordern“ würde (vgl.
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/
VII/Presse/PI/2023/IV_2023/231205_Baederbahn.html), wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein elektrifizierter Weiterbetrieb der Bäderbahn, im Gegensatz zu der
Entscheidung die Infrastruktur der Bäderbahn im Bestand zu behalten, würde nach
Angaben der DB AG eine umfangreiche Anpassung der Planungen der
Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung mit den nachfolgenden
Konsequenzen erfordern:
• Eine Anbindung der Bäderbahn müsste beauftragt und damit in die
Planungen aufgenommen werden.
• Die mit einem Weiterbetrieb der Bäderbahn verbundenen Auswirkungen auf
die planfeststellungsrechtlich relevanten Belange (u. a. Umwelt, Lärm,
Flächeninanspruchnahme durch Anbindung der Bäderbahn) müssten
fachgutachterlich untersucht und bewertet werden.
• Darauf aufsetzend müssten die Planfeststellungsunterlagen aktualisiert,
überprüft und angepasst werden.
• Durch die Änderung der Planung wären Kapazitäten bei den beteiligten
Planern (Umwelt- und bautechnischen Planern) erforderlich, die für die
laufende Genehmigungsplanung gebunden sind.
• Je nach Beauftragung könnte dies mindestens zwei Jahre in Anspruch
nehmen.
• Die damit einhergehenden Verzögerungen könnten eine gemeinsame
Inbetriebnahme der Schienenanbindung mit der Festen Fehmarnbeltquerung
(s. Staatsvertrag) stark gefährden.
12. Auf welche Weise beabsichtigt die DB InfraGO AG, die Anbindung der
Bäderbahnstrecke an die Neubaustrecke vorzunehmen?
Ein Anschluss der Bäderbahn wird im Südbereich bei Ratekau vorgesehen.
13. Über wie viele Weichen soll die Anbindung bei Ratekau an die
Neubaustrecke erfolgen?
Der Anschluss der Neubaustrecke an die nichtelektrifizierte Bäderbahnstrecke
erfolgt über eine Weiche, welche neu eingebaut wird.
14. Warum ist laut DB AG keine Verknüpfung zwischen der Neubaustrecke
und der Bäderbahn bei Haffkrug geplant?
Der Anschluss der Bäderbahn an die Neu- und Ausbaustrecke im Bereich des
heutigen Bahnhofs Haffkrug ist laut DB AG betrieblich nicht erforderlich, da
alle Schienenverkehre über die neue elektrifizierte Strecke und entlang der
neuen Verkehrsstation Haffkrug geführt werden.
15. Wie bemisst die Bundesregierung folgende Aspekte der Anbindung der
Hinterlandanbindung an die Bestandsstrecke:
Die Schienenanbindung (hier „Hinterlandanbindung“) ist der elektrifizierte
Neu- und Ausbau der Bestandsstrecke. Aufgrund der oben erläuterten Historie
verbleibt der Teil der dann ehemaligen Bäderbahn als nicht-elektrifizierte
Schieneninfrastruktur im Eigentum der DB InfraGO AG. Dies vorausgesetzt
werden die Fragen 15a bis 15d wie folgt beantwortet.
a) den technischen Aufwand,
Einbau einer Weiche in Ratekau
b) die Dauer der Bautätigkeiten,
Die Dauer der Bautätigkeiten wird im Rahmen der weiteren Planung ermittelt
c) die Auswirkungen auf die Planfeststellung der neuen
Hinterlandanbindung und
Die unter a. genannte Weiche hat keine Auswirkungen auf die Planfeststellung,
da diese im laufenden Planungsprozess ohne Zeitverlust in die Unterlagen
integriert werden kann
d) die Kosten?
Die Kosten werden im Rahmen der weiteren Planung ermittelt.
17. Welche Investitionen plant die DB InfraGO AG für die Instandhaltung
und Ertüchtigung der Bäderbahn in den kommenden 15 Jahren, und
welche Maßnahmen sind vorgesehen (bitte einzeln auflisten)?
Die Strecke der Bäderbahn muss aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 11
Absatz 1 Satz 1 AEG durch die DB InfraGO AG betriebsbereit gehalten
werden. Das heißt, es werden bei Bedarf Erneuerungen und Verstärkungen an der
Infrastruktur vorgenommen. Die konkreten Maßnahmen werden nach Angaben
der DB InfraGO AG im Rahmen regelmäßiger Streckenprüfungen ermittelt.
18. Ist geplant, die Bahnsteige am Bahnhof Timmendorfer Strand komplett
zu erneuern, und wenn nein, warum nicht (vgl.
www.schleswig-holstei
n.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/Presse/PI/2023/IV_
2023/231205_Baederbahn.html)?
Eine Erneuerung der Bahnsteige am Bahnhof Timmendorfer Strand ist nicht
geplant, da an der Neubaustrecke ein gemeinsamer Haltepunkt Timmendorfer
Strand/Ratekau entstehen wird.
19. Ist geplant, den Bahnhof Haffkrug an der Neubaustrecke um ein Gleis zu
erweitern und den heutigen Haltepunkt Haffkrug an der Bestandsstrecke
zurückzubauen, und wenn nein, warum nicht (vgl.
www.schleswig-holste
in.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VII/Presse/PI/2023/IV_
2023/231205_Baederbahn.html)?
Die Neubaustrecke sieht im Bereich des neuen Bahnhofs Haffkrug drei Gleise
vor: zwei Gleise führen in Richtung Fehmarn bzw. Lübeck, ein Gleis führt als
Stichstrecke in Richtung Neustadt. Eine Erweiterung um ein zusätzliches
viertes Gleis ist hier nicht erforderlich, da alle bahnbetrieblichen Verkehre
abgewickelt werden können. Der Haltepunkt Haffkrug an der Bestandsstrecke wird
als Teil der DB-Infrastruktur ebenso betriebsbereit erhalten wie die Strecke.
20. Ist die vollständige Elektrifizierung der eingleisigen Strecke geplant,
wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Der DB InfraGO AG liegt derzeit kein Auftrag für eine Elektrifizierung der
eingleisigen Bäderbahnstrecke vor. Das Land Schleswig-Holstein hat
angekündigt, nach Inbetriebnahme der neuen Schienenanbindung alle Verkehre über die
Neubaustrecke zu bestellen.
21. Wie viel würde die Elektrifizierung der Bäderbahn nach Schätzung der
Bundesregierung ungefähr kosten?
Da die DB InfraGO AG hierzu keinen Planungsauftrag hat, wurden von dieser
bisher keine Kosten ermittelt.
22. Welche Vereinbarungen oder Absprachen haben die DB AG und/oder die
DB InfraGO AG mit der Bundesregierung und/oder der Landesregierung
von Schleswig-Holstein im Hinblick auf den Personennahverkehr
zwischen Lübeck und Neustadt, insbesondere im Hinblick auf den
Personennahverkehr auf der Bäderbahnstrecke, getroffen (bitte einzeln auflisten)?
23. Ist der Bundesregierung bekannt, ob, und wenn ja, warum, die
Landesregierung Schleswig-Holstein im Falle des Erhalts der Bäderbahn
Nahverkehr auf der Bäderbahn laufen lassen möchte?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In einem Letter of Intent bestätigte das Land Schleswig-Holstein 2014, dass
über die Bäderbahn keine Verkehre bestellt werden. 2023 wurde dies erneut
bekräftigt. Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus mitgeteilt, dass nur
Fahrzeuge für den Betrieb auf der elektrifizierten Neubaustrecke bestellt
wurden. Diese können auf der nicht-elektrifizierten Bäderbahn nach
Inbetriebnahme der Neubaustrecke nicht eingesetzt werden. Der Personennahverkehr
zwischen Lübeck und Neustadt wird zukünftig über die Neubaustrecke mit den
neuen Bahnhöfen Ratekau/Timmendorfer Strand, Scharbeutz (neu) und
Haffkrug (neu), Sierksdorf und Neustadt in Holstein elektrifiziert abgewickelt.
24. Wie hoch sind nach dem aktuellen Sachstand die Kosten differenziert
nach Baukosten der Bahnhöfe selbst, Anbindungskosten und sonstige
Kosten der neuen Bahnhöfe
a) Timmendorfer Strand/Ratekau,
b) Scharbeutz und
c) Haffkrug?
Die Planung für diese baulichen Maßnahmen wird die DB AG nach eigenen
Angaben in den kommenden Monaten auf Basis der dann abgeschlossenen
Genehmigungsplanung vertiefen. Erst mit dem Abschluss der Entwurfsplanung
können verlässliche Kosten genannt werden.
25. Wurde bezüglich des Erhalts der Bäderbahn eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, hinsichtlich der Frage, ob es im jetzigen
Szenario mit dem Erhalt der Bäderbahntrasse wirtschaftlicher wäre, auf die
Neubaubahnhöfe samt Anbindung zu verzichten, und stattdessen die
bisherige Trasse weiter zu nutzen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht?
Nein. Der Bund investiert in die neue Infrastruktur der Aus- und
Neubaustrecke. Insofern wären Investitionen in die Bestandsstrecke redundant und
somit unwirtschaftlich.
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