Deutscher Bundestag Drucksache 20/13259
20. Wahlperiode 02.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12713 –
Aktueller Stand zum 49-Euro-Ticket
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Über ein Jahr nach Einführung des „49-Euro-Tickets“ – auch
Deutschlandticket genannt – ist seine Zukunft aus Sicht der Fragesteller, von
Branchenverbänden, Medien und der Mehrheit der Länder ungewiss (vgl.
www.fr.de/verbr
aucher/verbraucherschuetzer-klarheit-49-euro-ampel-regierung-schloz-bahn-d
b-deutschlandticket-zukunft-zr-92755321.html). Insbesondere der aktuelle
Preis von 49 Euro pro Ticket und Monat ist aus Sicht von Branchenexperten
nicht zu halten, ohne dass Bund und Länder ihren heutigen jeweils hälftigen
Anteil massiv erhöhen. Die Länder beabsichtigen eine Erhöhung des
Ticketpreises spätestens ab dem nächsten Jahr – der damalige Parlamentarische
Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr, Michael
Theurer, hielt die voraussichtliche Preiserhöhung für „durchaus vorhersehbar
und auch angemessen“ (vgl.
www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschla
ndticket-preis-102.html).
Im Laufe des Jahres 2024 hat die Verkehrsministerkonferenz der Länder in
diesen Zusammenhängen unter anderem die folgenden Entscheidungen zur
Zukunft des Tickets getroffen: Im Januar 2024 wurde bei einer Sonder-
Verkehrsministerkonferenz beschlossen, dass „der monatliche Ticketpreis von
49 Euro im Jahr 2024 beibehalten wird“ (vgl.
www.verkehrsministerkonferen
z.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-01-22-sonder-vmk-telefonschaltkonferen
z/24-01-22-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3). In der Sonder-
Verkehrsministerkonferenz im April 2024 forderten die Länder die
Bundesregierung erneut auf, „unverzüglich die erforderliche Änderung des
Regionalisierungsgesetzes zur Übertragung der Restmittel 2023 auf das Jahr 2024“
vorzunehmen und „diese Überjährigkeit der Mittelverwendung auf den
Gesamtzeitraum 2023 bis 2025“ auszudehnen (vgl.
www.verkehrsministerkonferenz.de/V
MK/DE/termine/sitzungen/24-04-29-sonder-vmk-telefonschaltkonferenz/24-0
4-29-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Im Juli 2024 lehnen die
Länder im Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz wesentliche
Inhalte des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung
des Regionalisierungsgesetzes ab. Außerdem gehen sie von einer
Preiserhöhung des Tickets im nächsten Jahr aus. Der neue Ticketpreis soll im Herbst
2024 festgelegt werden (vgl.
www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/te
rmine/sitzungen/24-07-08-sonder-vmk-telefonschaltkonferenz/24-07-08-besch
luss.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom
2. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nachdem die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung bereits Anfang
2024 umfangreich zum 49-Euro-Ticket befragt hat, und die Bundesregierung
aus Sicht der Fragesteller keine substanziellen Antworten zu relevanten
Punkten gegeben hat, ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, Klarheit zur
Zukunft des 49-Euro-Tickets zu erhalten (vgl. dip.bundestag.de/drucksache/auf-d
ie-kleine-anfrage-drucksache-20-10322-erste-bilanz-aktueller-stand/272995).
Das gebietet aus Sicht der Fragesteller die Verantwortung für den
Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder sowie das hohe finanzielle Risiko, dass
insbesondere die Kommunen hinsichtlich ihrer Rolle als Aufgabenträger und
auch Gesellschafter von Verkehrsunternehmen tragen.
Mehr und mehr drängt sich aus Sicht der Fragesteller der Eindruck auf, dass
die Bundesregierung die Verantwortung und den Gestaltungswillen für das 49-
Euro-Ticket vollständig ab- und in die Hände der Länder geben will. So hat
die Bundesregierung über ein halbes Jahr gebraucht, um eine im November
2023 vereinbarte Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorzulegen. Mit
dem Gesetzentwurf plant die Bundesregierung die vereinbarte Übertragung
von im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommenen Mitteln des Bundes auf das
Jahr 2024 und eine Erweiterung der Übertragbarkeit auf 2025. Gleichzeitig
sollen die Regionalisierungsmittel einmalig um den gleichen Betrag (350 Mio.
Euro) im Jahr 2025 gekürzt werden. Die Nachzahlung dieser Mittel soll 2026
erfolgen, wenn nicht näher benannte Nachweise der Länder, für die
„ordnungsgemäße“ Verwendung erbracht werden. Welche Kriterien dazu zu
erfüllen sind, lässt die Bundesregierung offen. Die Länder lehnen die geplanten
Änderungen strikt ab (vgl. Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz
vom Juli 2024).
Aus Sicht der Fragesteller geht die Zukunft des 49-Euro-Tickets zulasten des
eigentlichen Ziels, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken.
Schleswig-Holstein plant als erstes Land konkret Abbestellungen im ÖPNV
aufgrund fehlender Bundesmittel (vgl.
www.schleswig-holstein.de/DE/landesr
egierung/ministerien-behoerden/VII/Presse/PI/2024/II_2024/240614_Abbestel
lungen.html). Weitere Länder haben ein ähnliches Vorgehen angekündigt.
Gleichzeitig bauen die Kommunen ihre Verkehre nicht wie geplant aus,
sondern streichen Angebote oder kündigen dies an (vgl. kommunal.de/warnung-4
9-euro-ticket-fuehrt-zur-ausduennung-des-oepnv). Dieses Vorgehen ist nicht
nur auf die Folgen eines übereilten und unbedachten Einführens des 49-Euro-
Tickets zurückzuführen. Vielmehr ist auch der sogenannte Ausbau- und
Modernisierungspakt im ÖPNV, den die Bundesregierung mit den Ländern,
Kommunen und der Branche abschließen wollte, bisher nicht zustande gekommen.
Hinzukommt, dass die Verkaufszahlen des Tickets mittlerweile stagnieren
(vgl.
www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/wirtschaft/deutschlandticket-entw
icklung-e672676/?reduced=true).
1. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit das 49-Euro-Ticket
zum gleichen Preis über das Jahr 2025 hinaus bestehen bleibt, und wenn
ja, welche?
5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der
Länder, den Einführungspreis des Tickets von 49 Euro je Monat bis auf
Weiteres für das Jahr 2024 stabil zu halten?
6. In welcher Form war die Bundesregierung in die Entscheidung, den
Einführungspreis des Tickets nicht zu erhöhen, eingebunden, und wenn die
Bundesregierung nicht in diese Entscheidung eingebunden war, warum
nicht?
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der
Länder, den Ticketpreis ab 2025 erhöhen zu wollen?
Die Fragen 1 und 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs und damit für das
Deutschlandticket liegt gemäß der föderalen Struktur in Deutschland bei den Ländern. Für
den Ausgleich der durch die Einführung des Deutschlandtickets entstandenen
finanziellen Nachteile (insbesondere entgangene Fahrgeldeinnahmen) stellt der
Bund den Ländern in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur
Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleicher Höhe. Mit den öffentlichen
Mitteln werden ferner auch weitere, mit dem Deutschlandticket
zusammenhängende Ausgaben finanziert, bspw. die Evaluation und die Datensammelstelle.
Ein Nachschuss öffentlicher Mittel durch Bund und Länder ist nicht
vorgesehen.
Sollten die genannten Kosten den festgelegten Finanzierungsrahmen von Bund
und Ländern übersteigen, ist dies über eine Ticketpreiserhöhung auszugleichen.
Die Länder haben in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 22. Januar
2024 einstimmig entschieden, den Einführungspreis des Deutschlandtickets
von 49 Euro je Monat bis auf Weiteres für das Jahr 2024 stabil zu halten. In
einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 23. September 2024 haben die
Länder sodann beschlossen, den Ticketpreis für das Deutschlandticket ab dem
1. Januar 2025 pro Monat um 9 Euro auf 58 Euro zu erhöhen, um somit die
auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2025 zu
sichern. Weitere Entscheidungen über den Ticketpreis obliegen den Ländern.
2. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, wie die langfristige
Finanzierung über 2025 hin geregelt werden könnte, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
3. Plant die Bundesregierung, sich über 2025 hinaus an der Finanzierung
des 49-Euro-Tickets zu beteiligen, wenn ja, in welchem Umfang, und
wenn nein, warum nicht?
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das 49-Euro-Ticket
langfristig allein durch die Länder angeboten werden sollte, wenn ja, warum,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erforderlichen Entscheidungen für die dauerhafte Finanzierung des
Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 müssen auf einer soliden Datengrundlage
getroffen werden, die die Entwicklung der Jahre 2023 und 2024 zutreffend
abbildet. Eine solche Datengrundlage liegt derzeit noch nicht vor. Für die
dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 ist ein
Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2025 erforderlich.
8. Welche „Effizienzreserven“, von denen der Bundesminister für Digitales
und Verkehr Dr. Volker Wissing und andere Vertreter des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sprechen, werden durch das
49-Euro-Ticket in den Vertriebsstrukturen und bei der Zahl der
Verkehrsverbünde nach Kenntnis der Bundesregierung freigesetzt (vgl. backgroun
d.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/theurer-preiserhoe
hung-beim-deutschlandticket-angemessen#:~:text=Die%20Verkehrsmini
ster%20der%20L%C3%A4nder%20hatten,Milliarden%20Euro%20f%C
3%BCr%20das%20Deutschlandticket)?
Das Deutschlandticket hat die Tarifsystematik deutlich vereinfacht und dem
ÖPNV einen Digitalisierungsschub verschafft. Aufbauend auf diese Vorteile
und Effizienzgewinne können die bestehenden Vertriebsstrukturen deutlich
verschlankt, weiter konsequent digitalisiert und insofern insgesamt
kostengünstiger gestaltet werden.
9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Vielzahl
unterschiedlicher Tarifbestimmungen des 49-Euro-Tickets, z. B. hinsichtlich der
Mitnahme von Dritten, Fahrrädern oder Hunden?
10. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, und welche plant sie, um
bundesweit einheitliche Tarifbestimmungen zu erreichen, und wenn ja,
welche?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Ticket
weiterzuentwickeln und zu fördern (bitte pro Maßnahme aufführen)?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verkaufsförderung
des 49-Euro-Tickets?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Deutschlandticket hat bereits jetzt die Tarifsystematik vereinfacht und die
Attraktivität des ÖPNV erhöht. Es ermöglicht die deutschlandweite Nutzung
des ÖPNV und ist damit ein wichtiger Beitrag, Mobilität attraktiver und
erschwinglicher zu machen.
Der Bund wird weiterhin Gespräche mit den Ländern führen und im Rahmen
der grundgesetzlichen Zuständigkeiten die Möglichkeiten der
Weiterentwicklung des Deutschlandtickets prüfen.
13. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung beim Angebot des ÖPNV
durch Infrastruktur und Betrieb gegenüber der Preissubventionierung für
den einzelnen Kunden?
Die Zuständigkeit für den ÖPNV obliegt den Ländern und Kommunen
beziehungsweise den von ihnen benannten Aufgabenträgern. Dies umfasst auch die
Prioritätensetzung bei Planung und Umsetzung von Infrastruktur und Betrieb
des konkreten Angebots vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältig in finanzieller Hinsicht. Die Förderung über
das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fokussiert hierbei auf Großvorhaben
der Infrastruktur des schienengebundenen ÖPNV.
14. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen sieht die Bundesregierung für
den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP vereinbarten Ausbau- und Modernisierungspakt (AMP) die
Kompetenz beim Bund?
Der Ausbau- und Modernisierungspakt (AMP) zwischen Bund, Ländern und
Kommunen ist ein politischer Auftrag des Koalitionsvertrags. Der
Koalitionsvertrag macht deutlich, dass der AMP auf Basis einer Verständigung zwischen
allen beteiligten Akteuren erfolgen soll. Das hierbei zu berücksichtigende
Kompetenzgefüge ist Teil der Beratungen.
15. Aus welchen Gründen wurde der AMP bisher noch nicht geschlossen?
16. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des AMP?
17. Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen zum AMP?
Die Fragen 15 bis 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die beteiligten Akteure sind hierzu noch im Austausch, um eine gemeinsame
Klärung der inhaltlichen, finanziellen und strukturellen Fragen zu erzielen. Die
vorbereitenden Beratungen für den AMP werden von der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe (BLAG), die mit Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz
(VMK) vom 23. Februar 2022 eingesetzt worden ist, unter Beteiligung der
Kommunalen Spitzenverbände weiter fortgeführt. Zur besseren Strukturierung
der inhaltlichen Arbeiten sind durch die BLAG bislang insgesamt vier
Unterarbeitsgruppen eingesetzt worden. Seitens Länder und Kommunaler
Spitzenverbände wird darauf gedrungen, Fragen zur Finanzierung und Lastenverteilung
vor Abschluss des AMP zu klären. Aus Sicht des Bundes sollte zunächst eine
Verständigung zu inhaltlichen und strukturellen Fragen erfolgen. Die BLAG
hat zuletzt am 16. September 2024 getagt, aktuelle Arbeitsergebnisse
besprochen und das weitere Vorgehen diskutiert.
18. Welche Vorbehalte gegen den AMP tragen insbesondere die Länder und
Kommunen vor, und wie entgegnet die Bundesregierung diesen
Vorbehalten (bitte vor allem hinsichtlich der Gesamtfinanzierung des ÖPNV
und der Finanzierung des 49-Euro-Tickets aufführen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17 verwiesen. Fragen bezüglich
des Deutschlandtickets werden in den eigens hierfür geschaffenen Gremien
beraten.
19. Werden die Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2026 bedarfsgerecht um
rund 3 Mrd. Euro pro Jahr aufgestockt, und wann wird die
Bundesregierung diesen Finanzbedarf zur Verfügung stellen?
In den vergangenen Jahren hat der Bund mehrfach die Regionalisierungsmittel
erhöht, unter anderem im Rahmen des Klimaschutzpakets der
Bundesregierung, zur Unterstützung der Branche bei der Bewältigung der coronabedingten
finanziellen Nachteile oder zur Abfederung von Preissteigerungen in Folge des
Ukraine-Kriegs.
Die Regionalisierungsmittel für das Jahr 2022 wurden zunächst um 3,7 Mrd.
Euro erhöht (2,5 Mrd. Euro für das 9-Euro-Ticket, 1,2 Mrd. Euro für den
Rettungsschirm 2022).
Mit einer weiteren Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) im
Dezember 2022 wurden die Mittel zusätzlich um 1 Mrd. Euro erhöht und die jährliche
Dynamisierungsrate von 1,8 Prozent auf 3,0 Prozent ab dem Jahr 2023
angehoben. Im Zeitraum 2022 bis 2031 werden den Ländern damit zusätzliche
Regionalisierungsmittel in Höhe von rd. 17,3 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Erhöhungen der Regionalisierungsmittel sind derzeit nicht geplant. Die
langfristige Finanzierungsperspektive des ÖPNV ist Gegenstand der
Beratungen zum AMP.
20. Wie viele Tickets des digitalen 49-Euro-Tickets wurden seit dem 1. Mai
2023 verkauft?
21. Wie viele Tickets des digitalen 49-Euro-Tickets wurden seit dem 1.
Januar 2024 verkauft?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Derzeit nutzen rund 13 Millionen Abonnenten das Deutschlandticket –
inklusive der anlaufenden Deutschland-Semestertickets.
Die Verkäufe der Tickets werden nach Angaben der Datensammelstelle
monatsweise geführt. In der Tabelle 1 werden die Verkäufe bis einschließlich Juni
2024 aufgeführt (Abruf: 24. September 2024).
Tabelle 1
Monat Deutschlandtickets insgesamt in Mio.
Mai 2023 6,41
Juni 2023 7,52
Juli 2023 8,21
August 2023 9,31
September 2023 10,07
Oktober 2023 10,19
November 2023 10,81
Dezember 2023 11,68
Januar 2024 11,30
Februar 2024 11,55
März 2024 11,80
April 2024 12,77
Mai 2024 12,81
Juni 2024 12,99
Für die Monate Juli 2024 und August 2024 sind die Datenmeldungen noch
nicht vollständig. Darüber hinaus kann es zu Nachmeldungen und
Aktualisierungen kommen, die angegebenen Zahlen stellen daher den Stand zum
Abrufdatum dar.
22. In welcher Form werden die verkauften 49-Euro-Tickets digital erfasst,
und wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?
23. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsunternehmen,
die das 49-Euro-Ticket anbieten, durch die Länder verpflichtet, alle
verkauften Tickets zu melden, und wenn nein, warum nicht?
24. Wird die Bundesregierung die Erfassung der Anzahl der verkauften 49-
Euro-Tickets verbessern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets wurde eine Datensammelstelle
eingerichtet, an die alle Verkäufe des Deutschlandtickets zu melden sind. Die
Datenerfassung erfolgt digital. Hierfür werden von den meldenden Stellen
vorgegebene Formulare ausgefüllt und bei der Datensammelstelle hochgeladen.
Die Datensammelstelle ist in erster Linie ein Instrument zum einen für die
Entwicklung des neuen Einnahmeaufteilungsverfahrens und zum anderen zur
Gewinnung von Basisdaten für die Evaluation. Zur Feinjustierung der
Datensammelstelle sind Bund, Länder und die Branche regelmäßig im Austausch.
25. Wird die Bundesregierung die Datenlage hinsichtlich der Nutzung des
49-Euro-Tickets verbessern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beteiligt sich durch ihren Anteil an der Finanzierung des
Deutschlandtickets auch am Deutschlandticket-Monitor, in dem relevante
Daten des Deutschlandtickets gesammelt werden. Ebenso ist der Bund an der
Finanzierung der Evaluation beteiligt, die vor allem mit den Mitteln der
Marktforschung mit dem dazu federführend beauftragten Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) Daten zur Nutzung des Deutschlandtickets sammelt
und auswertet. Außerdem hat die Bundesregierung eine eigene längerfristig
angelegte Evaluation des Deutschlandtickets beauftragt, die gezielt die
Erkenntnisinteressen des Bundes umfasst, beispielsweise die verkehrlichen,
sozioökonomischen, klimaseitigen, technologischen und vertrieblichen sowie die
finanziellen und tariflichen Auswirkungen des Deutschlandtickets.
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen
Landkreistages, dass das Risiko für den Defizitausgleich nach derzeitiger
Rechtslage „weiterhin allein bei den kommunalen Aufgabenträgern“ liege (vgl.
www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/3392-deutschlandt
icket-alle-wesentlichen-baustellen-bleiben-ungeloest#:~:text=Der%20De
utsche%20Landkreistag%20stellt%20ern%C3%BCchtert,weiterhin%20a
uf%20Sicht%20gefahren%20werden), wenn ja, warum setzt sich die
Bundesregierung nicht dafür ein, dass alle Länder einen gesetzlichen
Anwendungsbefehl festlegen, und wenn nein, warum nicht?
Das Deutschlandticket wird aufgrund der grundgesetzlich festgelegten
Zuständigkeit der Länder auch von ihnen umgesetzt. Bund und Länder legen bisher
jährlich detaillierte Regelungen für den Ausgleich der finanziellen Nachteile in
einer Musterrichtlinie fest. Die Musterrichtlinie wurde von allen Ländern in
eine Landesförderrichtlinie überführt und regelt den Anspruch der ÖPNV-
Aufgabenträger gegenüber dem Land (je nach landesrechtlichen Bestimmungen
können dies bspw. Verkehrsverbünde oder kommunale Aufgabenträger sein).
Soweit die Aufgabenträger nicht selbst erlösverantwortlich für die
Verkehrsleistung sind, reichen sie die Mittel diskriminierungsfrei unter Anwendung der
Regelungen zur Ausgleichsberechnung nach den Vorgaben der Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 über allgemeine Vorschriften oder öffentliche
Dienstleistungsaufträge oder über andere beihilferechtlich zulässige Instrumente an die
Verkehrsunternehmen aus. Die Musterrichtlinie 2025 ist derzeit in der
Abstimmung.
Ziel von Bund und Ländern war und ist eine rechtssichere Umsetzung des
Vorhabens. Der vereinbarte Ausgleichsmechanismus soll sicherstellen, dass
sinkende (Fahrgeld-) Einnahmen der Verkehrsbetriebe nicht zu Streckenkürzungen
oder Stilllegungen von Verkehrsangeboten führen.
27. Wie hoch ist der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer des 49-Euro-Tickets
in Städten und städtischen Gebieten, und wenn die Bundesregierung
nicht über die Zahlen verfügt, warum nicht?
28. Wie hoch ist der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer des 49-Euro-Tickets
im ländlichen Raum, und wenn die Bundesregierung nicht über die
Zahlen verfügt, warum nicht?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen Zahlen aus dem Jahresbericht der VDV-
Marktforschung für die Monate Mai bis Dezember 2023 nach RegioStaR 7 vor.
Demnach besaßen insgesamt 16 Prozent der Befragten ein Deutschlandticket. In
Stadtregionen waren es in „Metropolen“ 32 Prozent, in „Regiopolen und
Großstädten“ 21 Prozent, in „Mittelstädten, städtischem Raum“ 14 Prozent und im
„kleinstädtischen, dörflichen Raum“ 10 Prozent. In ländlichen Regionen waren
es in „zentralen Städten“ 13 Prozent, im „städtischen Raum“ 10 Prozent und im
„kleinstädtischen, dörflichen Raum“ 8 Prozent der Befragten.
29. Wann ist die Auswertung der Daten nach Raumtypen und die dafür
vorgesehene BMDV-eigene Evaluation geplant (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/10681)?
Die Evaluation hat bereits begonnen. Mit ersten Ergebnissen ist im Herbst 2024
zu rechnen.
30. Warum plant die Bundesregierung im Entwurf eines Zehnten Gesetzes
zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Verschiebung der
Auszahlung von Regionalisierungsmitteln in Höhe von 350 Mio. Euro aus
dem Jahr 2025 bis ans Ende des Jahres 2026, und wie sollen die Länder
und kommunalen Aufgabenträger mögliche Finanzierungslücken bis
dahin schließen bzw. überbrücken?
31. Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer finanziellen Mehrbelastung
für die Länder, weil diese bereits eingegangene vertragliche
Verpflichtungen für SPNV-Betriebsleistungen (SPNV =
Schienenpersonennahverkehr) vorfinanzieren müssen, und wenn nein, warum nicht?
32. Warum plant die Bundesregierung im Entwurf eines Zehnten Gesetzes
zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Auszahlung der
Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 350 Mio. Euro erst
nach vollständiger und fristgerechter Vorlage der Verwendungsnachweise
für die Mittel und für das Jahr 2025 durch die Länder?
33. Welche Kriterien müssen dazu von den Ländern erfüllt werden, und
warum diese Kriterien (bitte einzeln aufführen)?
34. Warum plant die Bundesregierung im Entwurf eines Zehnten Gesetzes
zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, dass sich die Länder
mindestens in gleicher Höhe an der Finanzierung des 49-Euro-Tickets
beteiligen sollen, statt wie bisher, dass sich Bund und Länder die
Finanzierung des Tickets zur Hälfte teilen?
35. Bedeutet das, dass die Nachschusspflicht des Bundes für das 49-Euro-
Ticket ab dem Jahr 2024 entfällt, wenn ja, warum, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 30 bis 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit dem Gesetzentwurf wird der Beschluss des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 umgesetzt.
Ergänzend wird die sog. Überjährigkeit auf das Jahr 2025 ausgedehnt. Die
gemeinsame Abrechnung der Ausgleichsbeträge der Jahre 2023 bis 2025 erfordert
eine Änderung des § 9 RegG und wird damit rechtlich abgesichert. Diese sog.
Überjährigkeit sorgt dafür, dass die in den Jahren 2023 bis 2025 zur Verfügung
gestellten und nicht verbrauchten Mittel insgesamt für den Ausgleich der
finanziellen Nachteile aus dem Deutschlandticket eingesetzt werden können.
Darüber hinaus wird mit dem Entwurf eine haushaltskonsolidierende
Maßnahme umgesetzt. Ein Teilbetrag in Höhe von 350 Mio. Euro an
Regionalisierungsmitteln des Jahres 2025 wird zunächst einbehalten und den Ländern im
Jahr 2026 ausgezahlt, wenn der gesetzlich vorgesehene Nachweis über die
Verwendung der Mittel aus dem Vorjahr erbracht ist.
Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (vgl. Bundesratdrucksache 393/24)
enthaltenen Regelungen sind in erster Linie Präzisierungen, die zum einen den
Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der
Länder vom 6. November 2023 nachvollziehen. Die ursprünglich für das Jahr
2023 vorgesehene Nachschusspflicht des Bundes und der Länder kann
nunmehr entfallen. Für das Jahr 2024 bestand zu keiner Zeit eine
Nachschusspflicht des Bundes.
36. Wie hoch sind die Restmittel der Regionalisierungsmittel für das 49-
Euro-Ticket pro Land im Jahr 2023, und wenn die Bundesregierung
darüber keine Kenntnisse hat, warum nicht?
Durch das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren (Zehntes Gesetz zur
Änderung des RegG) soll die Überjährigkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten
Mittel für die Jahre 2024 und 2025 geregelt werden. Somit sollen dann auch die
Jahre 2023 bis 2025 gemeinsam abgerechnet werden. Die durch die Länder
eingereichten Verwendungsnachweise nach § 9 Absatz 6 RegG basieren auf den
von den Ländern übermittelten Antragszahlen und sind somit noch nicht
abschließend. Gemäß den Festlegungen in der Musterrichtlinie 2023 müssen die
Antragsteller bis zum 31. März 2025 die finalen Daten vorlegen. Dann werden
diese in den Ländern geprüft und dem Bund zur Verfügung gestellt. Demnach
können derzeit keine weiteren Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen
werden.
37. Wie ist der aktuelle Stand zum geplanten nachfrageorientierten
Einnahmeaufteilungsverfahren?
a) Wann wird das Verfahren zur genauen Einnahmeaufteilung nach
Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen sein?
b) Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei diesem wesentlichen
Aspekt des 49-Euro-Tickets, und in welcher Form bringt sich die
Bundesregierung in welchen Gremien dazu ein?
Der Koordinierungsrat zum Deutschlandticket, in dem auch das BMDV
vertreten ist, hat am 20. März 2023 die Entwicklung eines
Einnahmeaufteilungsverfahrens (EAV) in drei Stufen beschlossen, wobei das endgültige EAV ab dem
Jahr 2026 greifen soll. Zum 1. Januar 2024 sollte die Stufe 2 (Verteilung nach
Wohnortprinzip, ergänzt um eine Balance-Schublade zur Abdeckung
touristischer Verkehre und Transit) starten. Bislang wurde der Übergang zu Stufe 2
noch nicht vollzogen, da noch nicht alle offenen Fragen geklärt wurden. Auch
hier liegt in erster Linie die Zuständigkeit bei den Ländern und der Branche.
38. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der „Stellungnahme des
Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr zum Deutschlandticket“ (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/
wissenschaftlicher-beirat-deutschlandticket.pdf?__blob=publication
File)?
39. Wird die Bundesregierung einzelne Vorschläge der „Stellungnahme des
Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr zum Deutschlandticket“, insbesondere zur Einnahmeaufteilung, in
die Weiterentwicklung des Tickets miteinfließen lassen, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In seiner Kurzstellungnahme hat der Wissenschaftliche Beirat Empfehlungen
für eine dauerhafte Gestaltung des Deutschlandtickets gegeben. Insbesondere
verweist er auf die Notwendigkeit der Schaffung der erforderlichen
wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Gestaltung der
europarechtskonformen Ausgleichsregelungen und der Weiterentwicklung des
Tickets. Die Kurzstellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zu Fragen der
Umsetzung des Deutschlandtickets ist aufgrund der unabhängigen Expertise
fachlich sehr wertvoll und wird seitens der Fachreferate sowie durch weitere
Beteiligte ausgewertet.
Für die dauerhafte Finanzierung des Deutschlandtickets ab dem Jahr 2026 ist
ein Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2025 erforderlich. Gemeinsam mit den
Ländern, den Kommunalen Spitzenverbänden und der Branche erfolgen
intensive Arbeiten wie Erhebungen, Auswertungen und umfangreiche
Abstimmungen bzgl. der noch offenen Fragen zum Deutschlandticket, einschließlich des
langfristigen Ausgleichsmechanismus und der Finanzierung. Neben den
wissenschaftlichen und finanziellen Aspekten werden z. B. Fragen einer
tragfähigen, praktikablen, rechtssicheren und mehrheitsfähigen Umsetzungslösung in
diesen schwierigen Abstimmungsprozessen erörtert. Eine Aussage und
Begründung, ob und welche Vorschläge der Kurzstellungnahme des
Wissenschaftlichen Beirats Berücksichtigung finden werden, ist daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht möglich.
40. Wie viele 49-Euro-Tickets wurden seit 1. Mai 2023 über den DB
Navigator (DB = Deutsche Bahn) verkauft?
Informationen darüber, wie viele Deutschlandtickets die DB AG verkauft,
stellen geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB AG dar. Die
Offenlegung dieser Informationen kann das wirtschaftliche Handeln der DB AG
deutlich beeinträchtigen, erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und
damit das fiskalische Interesse des Bundes berühren. Eine Offenlegung
konkreter Verkaufszahlen zu den Deutschlandtickets kann Auswirkungen auf die
komplexen Erlösaufteilungsmechanismen im Nahverkehr haben und diese
beeinträchtigen.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unter
Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für die DB AG andererseits hat
die Bundesregierung die erbetenen Informationen als Verschlusssache „VS –
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des
Deutschen Bundestages eingesehen werden.*
41. Warum stagnieren nach Meinung der Bundesregierung seit Monaten die
Verkaufszahlen des Tickets?
Die monatlichen Verkaufszahlen des Tickets haben eine steigende Tendenz.
Auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 wird verwiesen.
42. Wie viele Sitzungen der Verkehrsministerkonferenz hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung und seit Beginn der Diskussionen um das Ticket
das Thema 49-Euro-Ticket auf der Agenda?
43. An welchen dieser Sitzungen hat jeweils welche Person aus dem BMDV
(Minister-, Staatssekretär- und bzw. oder Abteilungsleiter-Ebene)
teilgenommen (bitte je nach Sitzung aufgeschlüsselt darlegen)?
Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bund wird in der Regel als Gast zur VMK eingeladen. In der Regel
nehmen sowohl eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus dem Leitungsbereich
(Minister- und/oder Staatssekretärsebene) und die Leitungen der Verkehrs- und
Straßenbauabteilungen teil. Seit Beginn der Diskussionen zum
Deutschlandticket war das Thema zehnmal Bestandteil der Tagesordnung bzw. der Debatten,
darunter auch Sonder-VMK-Sitzungen spezifisch zum Deutschlandticket.
VMK-Termine zum Thema
Deutschlandticket
Teilnehmende
19. September 2022 Herr BM Dr. Wissing
Herr Sts Höppner
Frau Sts’in Henckel
Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
Herr AL Gratza
12./13. Oktober 2022 Frau Sts’in Henckel
Herr Sts Höppner
Herr AL Zielke
Herr AL Dr. Krause
Herr AL Gratza
Herr AL Colsman
Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
29. November 2022 Herr BM Dr. Wissing
Frau Sts’in Henckel
Herr AL Colsman
Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
22./23. März 2023 Frau Sts’in Henckel
Herr Sts Höppner
Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
Herr AL Johann Colsman
Herr AL Puschel
28. September 2023 (Sonder-VMK) Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
* Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
VMK-Termine zum Thema
Deutschlandticket
Teilnehmende
11./12. Oktober 2023 Herr BM Dr. Wissing
Frau Sts’in Henckel
Herr Sts Höppner
Herr AL Prof. Dr. Bonhoff
Herr AL Puschel
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
Herr AL Zielke
22. Januar 2024 (Sonder-VMK) Frau Sts’in Henckel
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
17./18. April 2024 Herr Sts Höppner
Frau Sts’in Henckel
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
Herr AL i.V. Wieczorek
Herr AL Puschel
Frau AL’in Reimold
8. Juli 2024 (Sonder-VMK) Keine Teilnahme durch
BMDV
23. September 2024 (Sonder-VMK) Frau Sts’in Henckel
Frau AL’in Prof. Dr. Salander
44. Hat die Einführung des 49-Euro-Tickets zu einer signifikanten
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beigetragen, wenn ja, wie lässt sich dies in
Zahlen ausdrücken, und sind damit die bisherigen erheblichen Zuschüsse
in Milliardenhöhe seitens des Bundes und der Länder zu rechtfertigen?
Das Deutschlandticket wird insbesondere aufgrund seines attraktiven Preises
(finanzielle Entlastungswirkung für die Nutzer) und aufgrund seiner Flexibilität
(deutschlandweite Gültigkeit) von vielen Fahrgästen sehr positiv bewertet.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass im vergangenen Jahr
7 Prozent mehr Fahrgäste mit Bussen und Bahnen im ÖPNV unterwegs waren,
was auch auf das Deutschlandticket zurückzuführen ist. Derzeit nutzen rund
13 Millionen Abonnenten das Deutschlandticket.
Der VDV kam in seiner Marktforschung zu dem Ergebnis, dass jedes zweite
Deutschlandticket ein digitales Handy-Ticket ist (53 Prozent). Fast zwei Drittel
der Deutschlandtickets wurden der VDV-Marktforschung zufolge digital
entweder über eine Webseite (40 Prozent) oder über eine App (24 Prozent)
gekauft. Damit trägt das Deutschlandticket zu mehr Digitalisierung im ÖPNV bei.
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