Deutscher Bundestag Drucksache 20/13130
20. Wahlperiode 21.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara
Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia
Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der
Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12944 –
Stand der polizeilichen Datenhaltung und des Programms P20
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den polizeilichen Informationssystemen werden umfassend Daten zu
polizeilichen Vorgängen verarbeitet und gespeichert. Neben der eigentlichen
Erhebung der personenbezogenen Daten sind auch die weitere Verarbeitung und
ggf. Speicherung grundrechtserheblich. Daher erfragt die Gruppe Die Linke
im Deutschen Bundestag regelmäßig den Umfang dieser Datenverarbeitung.
Zugleich befindet sich die polizeiliche Datenhaltung seit Jahren in einem
Umorganisationsprozess durch das Programm P20 (ursprünglich „Polizei 2020“
oder „P 20|20“). Um diesen Prozess wirksam parlamentarisch zu begleiten,
wird erneut nach dem aktuellen Umsetzungsstand gefragt.
1. Welche Amts-, Zentral- und Verbunddateien werden derzeit beim
Bundeskriminalamt (BKA) geführt (bitte wie auf Bundestagsdrucksache
20/7864 auflisten)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
2. Welche PIAV-Operativ-Dateien (PIAV = Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund) führt das BKA, und an welche Verbunddateien in
PIAV-Operativ sind diese angebunden (bitte mit Errichtungsdatum, Zahl
der gespeicherten Daten, Zahl der gespeicherten Personendatensätze,
Zahl der Datensätze zu Institutionen bzw. Gruppen bzw.
Personenzusammenschlüssen, durchschnittlicher Speicherdauer der enthaltenen
Datensätze auflisten)?
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt keine eigenen PIAV-Operativ-Dateien
(PIAV = Polizeilicher Informations- und Analyseverbund). Insofern können
solche auch an keine Verbunddateien in PIAV-Operativ angebunden sein. Der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13130 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 18. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
PIAV-Operativ ist ein Verbundsystem, dessen Dateien für die
Verbundteilnehmer nach § 29 Absatz 3 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) entsprechend
der jeweiligen Berechtigung zur Verfügung stehen.
Der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben zu Errichtungsdatum der
jeweiligen Datei sowie die Zahlen der gespeicherten Daten (Vorgänge), der
gespeicherten Personendatensätze und der Datensätze zu Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse zu entnehmen, jeweils aufgeschlüsselt nach BKA-
Datenbestand und Gesamtdatenbestand per 31. August 2024.
Errichtung 1. Juni 2018 Datei Rauschgiftkriminalität
Datenbestand BKA
Datei Rauschgiftkriminalität
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 426 218 797
Personendatensätze: 1 821 233 150
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
704 4 731
Errichtung 2. Mai 2016 Datei Gewaltdelikte/
gemeingefährliche Straftaten
Datenbestand BKA
Datei Gewaltdelikte/
gemeingefährliche Straftaten
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 139 442 393 250
Personendatensätze: 4 203 157 182
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
74 17 014
Errichtung 17. Juni 2020 Datei Cybercrime
Datenbestand BKA
Datei Cybercrime
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 35 897 132
Personendatensätze: 141 354 307
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
96 128 953
Errichtung 17. Juni 2020 Datei Dokumentenkriminalität
Datenbestand BKA
Datei Dokumentenkriminalität
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 280 99 955
Personendatensätze: 1 625 91 283
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
31 8 476
Errichtung 17. Juni 2020 Datei Eigentumskriminalität und
Vermögensdelikte
Datenbestand BKA
Datei Eigentumskriminalität und
Vermögensdelikte
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 80 1 748 843
Personendatensätze: 125 1 149 344
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
75 221 332
Errichtung 17. Juni 2020 Datei Schleusung,
Menschenhandel, Ausbeutung
Datenbestand BKA
Datei Schleusung,
Menschenhandel, Ausbeutung
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 1 006 84 054
Personendatensätze: 4 595 95 094
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
148 4 888
Errichtung 17. Juni 2020 Datei Sexualdelikte
Datenbestand BKA
Datei Sexualdelikte
Datenbestand Gesamt
Datensätze: 37 342 335 846
Personendatensätze: 22 728 213 231
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
651 5 359
Die Frage nach der durchschnittlichen Speicherdauer der Datensätze respektive
der „Vorgänge“ im PIAV-Operativ kann nicht valide beantwortet werden.
3. Wie viele Datensätze (Vorgänge) sind im Vorgangsbearbeitungssystem
des BKA gespeichert?
Im Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) des BKA sind 29 678 719 Vorgänge
gespeichert (Stand: 24. September 2024).
4. Wie viele Strafverfolgungsdateien werden derzeit beim BKA geführt,
wie viele davon betreffen laufende Strafverfahren und wie viele
abgeschlossene Strafverfahren inklusive Vollstreckungsverfahren (bitte
bezogen auf die verfahrensführenden Abteilungen des BKA angeben)?
Bei der Definition des „abgeschlossenen Strafverfahrens“ wird § 489 Absatz 2
der Strafprozessordnung (StPO) zugrunde gelegt und davon ausgegangen, dass
das Strafverfahren das Vollstreckungsverfahren mit umfasst.
Daraus ergeben sich folgende Zahlen:
– Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität:
– 228 Strafverfolgungsdateien
– Abteilung Polizeilicher Staatsschutz:
– 661 Strafverfolgungsdateien
– Abteilung Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus:
– 506 Strafverfolgungsdateien*
– Abteilung Cybercrime:
– 91 Strafverfolgungsdateien
Zu der Anzahl der abgeschlossenen Strafverfahren kann keine weitergehende
Auskunft gegeben werden, da die vorgenannten Verfahren trotz möglichem
Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, der Abgabe an die zuständige
Staatsanwaltschaft und der dortigen Erledigung aus verschiedenen (rechtlichen)
Gründen noch nicht zur Löschung anstehen und somit die Datei selber nicht als
abgeschlossen gezählt werden kann.
5. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden bei der Bundespolizei zu
Zwecken der Straftatverhütung bzw. Strafverfolgungsvorsorge geführt
(bitte wie in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6633
auflisten)?
6. Welche Dateien bzw. Datenbanken werden zu Zwecken der
Strafverfolgung derzeit bei der Bundespolizei geführt (bitte wie in der Antwort zu
Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6633 auflisten)?
Die Antworten zu den Fragen 5 und 6 sind zusammen beantwortet und können
der Anlage 2 entnommen werden.**
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/6633 verwiesen.
* Die hohe Anzahl an Strafverfolgungsdateien im Vergleich zu der Antwort der gleichen Frage innerhalb der Bundestagsdrucksache 20/6341 ist auf die Anpassung der
Zählweise der Dateien zurückzuführen. Die Zählweise der aufgeführten Deliktsbereiche ist nunmehr identisch.
** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13130 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
7. Wie viele der in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ beim BKA
gespeicherten Personendatensätze sind welchen Phänomenbereichen
zugeordnet (bitte für die Datensätze im Datenbesitz des BKA und die
Gesamtzahl der Datensätze und wie auf Bundestagsdrucksache 20/7864 für die
Phänomenbereiche getrennt angeben)?
In der Datei INPOL-Fall „Innere Sicherheit“ (IF-IS) sind insgesamt 98 534
Personendatensätze von allen Verbundteilnehmern inkl. dem BKA gespeichert.
Die gespeicherten Datensätze sind den nachfolgend aufgeführten
Phänomenbereichen zugordnet:
– Zugeordnet Politisch motivierte Kriminalität (PMK) = 83 113 Personen
– Rechtsextremismus + Aktionen durch Rechte + Aktionen gegen Ausländer
+ Ausländerfeindlich = 10 433 Personen
– Linksterrorismus + Aktionen durch Linke = 191 Personen
– Terrorismus (hierbei liegt keine Spezifikation für religiöse oder
ausländische Ideologie vor) = 4 164 Personen.
Das BKA ist für 1 113 Personen im IF-IS Datenbestand der verantwortliche
Datenbesitzer oder ist an einem Vorgang eines anderen Verbundteilnehmers
beteiligt.
Die gespeicherten Datensätze des BKA sind den nachfolgend aufgeführten
Phänomenbereichen zugordnet:
– Zugeordnet PMK = 314 Personen
– Rechtsextremismus + Aktionen durch Rechte + Aktionen gegen Ausländer
+ Ausländerfeindlich = 4 Personen
– Linksterrorismus + Aktionen durch Linke = 93 Personen
– Terrorismus (hierbei liegt keine Spezifikation für religiöse oder
ausländische Ideologie vor) = 339 Personen.
Es gilt zu beachten, dass die spezifische Erfassung der Phänomenbereiche in
INPOL-Fall nicht verpflichtend ist. Bei den Zahlen nach den
Phänomenbereichen handelt es sich somit um ein Datenextrakt aus dem Gesamtdatenbestand
der IF-IS. Aus diesem Grund ist die Gesamtzahl der gespeicherten Personen in
der IF-IS höher, als die daraus ermittelte Gesamtmenge der Personen mit einer
Phänomenbereichszuordnung.
8. Wird die in der Verbunddatei „Innere Sicherheit“ der Katalogwert
„Sonstige Zuordnung“ mittlerweile gesondert ausgewiesen, war hierfür eine
Änderung der Errichtungsanordnung notwendig, und auf welchem
Verfahrensweg wurde sie vorgenommen?
Der Katalogwert „Sonstige Zuordnung“ wird derzeit noch nicht gesondert
ausgewiesen. Die gesonderte Ausweisung wurde in der Pre-Produktionsumgebung
bereits eingespielt und erfolgreich getestet. Der Produktiv-Gang steht
unmittelbar bevor.
9. Wie viele Anträge auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von
personenbezogenen Daten wurden im Jahr 2023 mit Bezug zu den in den
Fragen 1 bis 4 erfragten Dateien, Datenbanken etc. beim BKA und bei
der Bundespolizei gestellt, und in wie vielen Fällen wurde die Auskunft
ganz oder teilweise verweigert?
Zu 9. (BKA):
Im Jahr 2023 sind beim BKA 5 916 Ersuchen eingegangen. In 159 Fällen
wurde die Auskunft eingeschränkt, in 25 Fällen in Gänze verweigert.
Zu 9. (Bundespolizei):
Im Jahr 2023 wurden bei der Bundespolizei 1 297 Ersuchen auf Erteilung von
Auskunft über in den polizeilichen Systemen gespeicherte personenbezogene
Daten gestellt. Aufgrund der kurzen Antwortfrist können die Anträge auf
Berechtigung und Löschung nicht quantifiziert werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6633 verwiesen.
10. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2023 Personen über die Speicherung
von Daten zu Kindern, für die sie sorgeberechtigt sind, nach § 75 des
Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) informiert, und in wie vielen
Fällen ist eine solche Information wegen der möglichen Gefährdung der
Aufgabenwahrnehmung des BKA unterblieben?
Eine belastbare Beantwortung kann mangels eines statistischen Nachhalts nicht
erfolgen.
11. Gab es im Jahr 2023 Beanstandungen vonseiten der
datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden, wenn ja welche, und wie wurden
Beanstandungsverfahren abgeschlossen?
Die nachfolgenden Beanstandungen für den geforderten Zeitraum, die aus den
Kontrollbesuchen des Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationssicherheit beim BKA resultieren, sind dem 32. Tätigkeitsbericht für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit zu entnehmen.
Gegenstand einer Kontrolle im Jahr 2023 war die Speicherung von
personengebundenen Hinweisen (PHW) gemäß § 16 Absatz 6 Nummer 1 BKAG und
ermittlungsunterstützenden Hinweisen (EHW) gemäß § 16 Absatz 6 Nummer 2
BKAG durch das BKA. Beanstandungen gab es zur Speicherung nicht-
referenzierter PHW und EHW (konsolidiert als sogenannte W-Gruppen), der Vergabe
von PHW „psychisch und Verhaltensstörung“ auf Grundlage von Interpol-
Ausschreibungen als auch einer bestimmten unzureichenden Dokumentation. Die
nicht referenzierten Daten der W-Gruppen wurden zwischenzeitlich bereinigt.
Die Themen unzureichende Dokumentation und PHW befinden sich derzeit in
Abklärung.
12. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Aufbau des Polizeilichen
Informations- und Analyseverbundes, insbesondere hinsichtlich
a) der Umsetzung der Stufen 5 bis 7, und ist hier das Ziel eines
Abschlusses bis Mitte 2025 erreichbar, wenn nein, warum nicht,
Im Rahmen der Umsetzung der PIAV-Operativ Stufen 5 bis 7 werden die PIAV-
Dateien Arzneimittelkriminalität, Falschgeldkriminalität, Geldwäsche,
Korruption, Politisch Motivierte Kriminalität, Organisierte Kriminalität sowie
Wirtschafts- und Umweltkriminalität implementiert.
Entgegen der auf Bundestagsdrucksache 20/6633 veröffentlichten Planung zur
Wirkbetriebsaufnahme Mitte 2025 wird die Wirkbetriebsaufnahme der
vorgenannten Dateien erst Anfang März 2026 erfolgen. Dies ergibt sich unter
anderem aus der aktualisierten Umsetzungsplanung im Programm Polizei P20.
b) einer Verknüpfung von PIAV-Operativ und PIAV-Strategisch mit
weiteren Anwendungen außer den Zulieferungssystemen
(Vorgangsbearbeitungssysteme und Fallbearbeitungssysteme)?
Der PIAV-Operativ besitzt nur Schnittstellen zum Europol Information System
(EIS) und zum Abgleichservice (ABS). Weitere Schnittstellen sind nicht
geplant. PIAV-Strategisch besitzt keine Schnittstellen zu anderen als den
Zulieferungssystemen.
13. Wie ist der Stand des Aufbaus des Informationssystems des BKA nach
§ 13 BKAG?
a) Welche Phasen und Meilensteine sind innerhalb des Aufbauprojekts
geplant, und wie ist jeweils der Umsetzungsstand?
b) Welche sind die zentralen zu transformierenden Bestandssysteme, die
für die Transformation vorbereitet werden müssen?
c) Welche Abhängigkeiten von anderen Systemen bestehen, die die
Bundesregierung oder das BKA als bestimmend für das Tempo der
Transformation einstuft (Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/6633)?
d) In welcher Art von technischem Prozess soll im Informationssystem
des BKA zukünftig der Abgleich zwischen der Eingriffsintensität
bereits erhobener personenbezogener Daten und einer avisierten
Weiterverarbeitung (hypothetische Datenneuerhebung) vorgenommen
werden, und inwiefern wird der Entscheidungsprozess zur
Zulässigkeit der Weiterverarbeitung automatisiert systemseitig unterstützt?
Bei dem Informationssystem des BKA nach § 13 BKAG handelt es sich nicht
um ein einzelnes, übergreifendes System. Es ist als ein Zusammenschluss
mehrerer (Bestands-)Systeme zu verstehen.
Diese Systeme unterliegen einem stetigen Veränderungsprozess, in dem sich
die Systeme zum Zielsystem entwickeln. Die Weiterentwicklung unterliegt
einer Vielzahl an Abhängigkeiten, welche in dem Veränderungsprozess
mitberücksichtigt werden müssen. Diese Abhängigkeiten bestimmen das Tempo der
Umsetzung, so dass eine vollständige Fertigstellung noch nicht abschließend
absehbar ist.
14. Wie sind die Zahl und der Stand der Umsetzung der P20-Projekte, und in
welchen Release Trains und Shared Services sind sie gebündelt?
Das Programm P20 besteht aktuell aus elf Release-Trains (RTs) und 42
Projekten, die sich unter die einzelnen RTs gliedern. Das Programm befindet sich in
der Umsetzungsphase, weshalb sich keine P20-Projekte in der Konzeption
befinden. Bis auf die gesondert aufgeführten Projekte befinden sich alle
nachfolgend aufgeführten Projekte in der Entwicklung.
Der RT Datenhaus-Ökosystem (DHÖS) umfasst neun Projekte:
1. Datenhaus
2. Ermittlung (Themis)
3. Kernkomponenten
4. Mehrwert-Apps
5. Modulare Applikations-Integrationsplattform (MAI)
6. Geodateninfrastruktur/Geographisches Informationssystem (GDI/GIS)
7. Identity- und Accessmanagement (IAM)
8. Kataloge/Anbindung an iVBS (Abschluss für Ende 2024 geplant)
9. Protokollierung
Der RT Analyse umfasst neun Projekte:
1. Gesamtansatz Auswertung und Analyse (GAA)
2. Open Source Intelligence (OSINT)/Polizeiliches Internet Controlling (PIM)
3. Datencloud
4. Polizeiliche Sprecheridentifizierung (PSI)
5. Automatisierte Erkennung kinderpornographischen Materials mittels KI-
basierten Verfahren (Kinderpornographie)
6. Internetermittlungszugang (IEZ)
7. Untersuchungs- und Auswerteumgebung (IUA Verbund) (Abschluss für
Ende 2024 geplant)
8. Künstliche-Intelligenz-relevante Plattformen (KiRP)
9. PKS Geovisualisierung
Der RT Justiz bündelt zwei Projekte:
1. Elektronische Akte in Strafsachen (EAS)
2. Digitaler Austausch zwischen Polizei und Justiz (dAPJ)
Der RT des einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS) und PIAV umfasst
drei Projekte:
1. eFBS
2. PIAV – Operativ
3. PIAV – S PMK
Im RT Transformation Verbund/Zentralsysteme wird das Projekt Polizeilicher
Informationsverbund (IVP) geführt.
Der RT Kommunikation und Einsatzunterstützung umfasst sechs Projekte:
1. Mobilität (Messenger)
2. Polizeilicher Informationsaustausch bei Sporteinsätzen (PIAS 2.0)
3. INSITU (Tatortdokumentation)
4. Automatische Spracherkennungssoftware (ASEL)
5. Einsatzprotokollsystem – (EPS-FE)
6. Onlinewache
Der RT iVBS IGVP führt das gleichnamige Projekt iVBS IGVP.
Der RT iVBS @rtus führt das gleichnamige Projekt iVBS @rtus.
Der RT iVBS PLX führt das gleichnamige Projekt iVBS PLX.
Im RT INPOL-Land wird das Projekt eINPOL-Land geführt.
Der RT ZIMP umfasst zwei Projekte:
1. EPRIS-ADEP (European Police Record Index Systems)
2. ZIMP (Zentrales Informations-Management-Portal)
Darüber hinaus existieren weitere sechs Projekte, welche keinen RTs
zugeordnet sind, weil diese abgeschlossen wurden und sich nunmehr im Wirkbetrieb
befinden:
1. Extrapol Multimediaplattform
2. XPolizei Next Generation (NG)
3. EAM (Enterprise Architecture Management)
4. Wiederholungsprognose Assistent (WiPrAs)
5. Kriminaltechnischer Informationsverbund Urkunden (KIVU)
6. Social Media Content Management Tool (SMCMT)
Der RT hyDaNe hat zum 31. August 2024 erfolgreich seine Arbeiten beendet.
Im Programm P20 gibt es neben den RTs und den einzelnen Projekten auch die
sogenannten elf Shared Services, die programmübergreifende
Unterstützungsleistungen für die einzelnen RTs anbieten und demnach auch keinen RTs
zugeordnet sind. Dabei handelt es sich um nachfolgend gelistete Shared Services:
1. Koordinierungsstelle Programmmanagementoffice
2. Competence Center Fachlichkeit
3. Competence Center Architektur
4. UI/UX (User Interface/User Experience)
5. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Veränderungsmanagement
6. Recht und Datenschutz
7. Zentrales Anforderungsmanagement
8. Ressourcenmanagement
9. Change Request-Koordination
10. Testfactory/Qualitätsmanagement
11. Künstliche Intelligenz (KI) und Innovation bei der Polizei
15. Wie ist der derzeitige Entwicklungsstand des sogenannten initialen
Datenhauses (iDH), nachdem zuletzt die grundlegende Konzeption vorlag
und bis Ende 2023 der Aufbau in funktionsfähiger Testversion vorliegen
sollte (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6951), und
welche erfolgskritischen Schwierigkeiten konnten in diesem Prozess
identifiziert werden?
Das Projektziel des initialen Datenhauses (iDH) konnte in 2023 planmäßig
erreicht werden. In 2024 liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau des iDH zum
Sachbearbeitungs-Datenhaus. Dabei handelt es sich um ein Datenhaus, in
welchem Daten der polizeilichen Vorgangsbearbeitung gespeichert, gesucht,
gelesen und gelöscht werden können. Bereits zum Jahresende 2024 werden erste
nutzbare Mehrwerte generiert und das DHÖS wird produktiv bereitgestellt. Der
Beginn des Wirkbetriebs wird somit ein Jahr früher als in der bisherigen
Planung ausgewiesen erreicht werden.
Eine erfolgskritische Herausforderung ist die Erfüllung der hohen Performance-
Anforderungen bei gleichzeitiger maximaler technischer
Herstellerunabhängigkeit. Dafür wurde bewusst der Ansatz der polyglotten Datenhaltung auf Basis
von Open-Source-Produkten gewählt.
Weiterhin herausfordernd ist der Aufbau einer groß angelegten,
bundeszentralen Betriebsinfrastruktur, die hoch verfügbar und georedundant bereitgestellt
wird. Dabei soll die Herstellerunabhängigkeit mit einer Multi-Anbieter-
Strategie umgesetzt werden.
16. Wie weit ist die Weiterentwicklung des iDH zu einem produktiven
Sachbearbeitungs-Datenhaus („SB-Datenhaus“) gediehen, und welche
Bedeutung hat die Errichtung des SB-Datenhauses für den Betrieb des
Vorgangsbearbeitungssystems bzw. des Interims-Sachbearbeitungssystems
im BKA, v. a. hinsichtlich der Anbindung an die Amts-, Zentral- und
Verbunddateien inklusive den PIAV-Dateien des BKA?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen, in welcher die um ein Jahr
frühere Wirkbetriebsaufnahme des Sachbearbeitungs-Datenhauses (SB-
Datenhaus) erläutert wird.
Das BKA-Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) wird analog der VBS der
Länder an das SB-Datenhaus angeschlossen werden und nutzt bereits jetzt die zum
DHÖS gehörenden Basisdienste wie das föderale IAM. Im Zielbild werden
Funktionalitäten der VBS zentral im DHÖS bereitgestellt und dezentral
abgeschichtet.
Auch die genannten Verbunddateien werden zukünftig in das DHÖS integriert
und dabei technisch modernisiert. Ein zentrales Element ist hierbei die
Sicherstellung hoher datenschutzrechtlicher Standards wie die Umsetzung der
hypothetischen Datenneuerhebung (hyDaNe) und die Verbesserung der
Datenanlieferungsqualität.
17. Wurde der Testbetrieb des föderalen Identity- and Access-Management-
Systems (föderales IAM-System), der für Ende 2023 avisiert war
(Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/6951), durchgeführt, und
mit welchen Ergebnissen?
Das föderale IAM-System (F-IAM) ist im Jahr 2023 in den Produktivbetrieb
gegangen.
a) Gibt es in der Programmleitung eine Übersicht dazu, in welchen der
im Rahmen von P20 beteiligten Fachanwendungen die Umsetzung des
föderalen IAM technisch möglich ist, gibt es Fachanwendungen, die
hierfür noch nicht geeignet sind, und wenn ja, wie viele?
Der Basisdienst IAM pflegt eine Übersicht, welche Fachanwendungen der
Teilnehmer grundsätzlich zur Anbindung an das F-IAM geeignet sind, welche sich
in Anbindung befinden bzw. welche bereits angebunden sind.
Der technische Rahmen für die Anbindung an das F-IAM ergibt sich aus der
F-IAM Konzeption, die durch alle P20-Gremien konsentiert ist. Diese
Konzeption steht allen Teilnehmern und auch der Programmleitung zur Verfügung.
Es gibt derzeit keine bekannte Fachanwendung, welche nicht für eine F-IAM-
Anbindung geeignet ist.
b) Inwiefern werden die Rechte- und Rollenkonzepte der einzelnen
Fachanwendungen daraufhin überprüft, dass die von einer Behörde
entwickelten P20-Projektteile für alle anwendbar sind, und wie werden
Anpassungen an das jeweils geltende Bundes- oder Landesrecht
vorgenommen?
Das DHÖS sieht mehrere Berechtigungsebenen und -mechanismen vor, die
zum einen auf Ebene des Datenhauses generell und zum anderen spezifisch in
den verschiedenen Fachanwendungen wirken.
Die Prüfung der Rechte-/Rollenkonzepte der einzelnen Fachanwendungen
obliegt den jeweiligen Themenführern. Diese binden vor der Einführung einer
P20-Anwendung die Rechtsbereiche der betroffenen Teilnehmer ein, um die
teilnehmerspezifischen rechtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
18. Wie weit ist die Umsetzung einer Eigenentwicklung für die
verfahrensübergreifende Recherche und Analyse, die als Alternative zu
kommerziellen Produkten dienen soll, im BKA oder im Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) mittlerweile gediehen, und
Die polizeifachlichen Fähigkeiten im Programm P20, so auch die Recherche-
und Analysefähigkeit, sollen im Rahmen der Erstellung des P20-DHÖS
entwickelt und umgesetzt werden. Die Einbindung des Services der Recherche-
und Analysefähigkeit setzt den zumindest teilweisen Aufbau des Datenhauses
voraus. Mit ersten Umsetzungsergebnissen ist ab 2025 zu rechnen.
a) welche rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz einer solchen
Anwendung wurden dabei identifiziert,
Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Systemen zur automatisierten
Datenanalyse ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
16. Februar 2023, Az. 1 BvR 1547/19.
b) wurden Festlegungen getroffen oder sind in der Entwicklung, auf
welche Quellsysteme eine solche Anwendung zugreifen können sollte,
Es wurden bisher keine Festlegungen getroffen oder sind in der Entwicklung,
auf welche Quellsysteme eine solche Anwendung zugreifen können sollte.
c) inwiefern und inwieweit soll bei der Analyse und Aufbereitung von
Informationen in einem solchen System auf KI-Komponenten (KI =
Künstliche Intelligenz) zurückgegriffen werden,
Inwiefern und wie weit bei der Analyse und Aufbereitung von Informationen in
einem solchen System auf KI-Komponenten zurückgegriffen werden soll, ist
noch nicht entschieden.
d) wie wird der Kreis der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
definiert,
Eine Definition des Kreises der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ist
noch nicht erfolgt.
e) wie weit ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit in die Entwicklung einbezogen, und inwieweit wurden
seine Empfehlungen dabei berücksichtigt?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird
regelmäßig über den aktuellen Sachstand des Programmes P20 einschließlich
der Teilprojekte informiert. Da die Entwicklung der Services der Recherche-
und Analysefähigkeit noch aussteht, ist eine spezielle Einbeziehung hierzu
noch nicht erfolgt.
19. Welche INPOL-Fall-Dateien (INPOL = Informationssystem der Polizei)
werden nach Abschluss des Aufbaus von PIAV-Operativ selbstständig
weitergeführt, und wie werden sie in das Datenhaus bzw. das Datenhaus-
Ökosystem überführt oder auch dann noch separat weitergeführt?
Die Lagefalldateien werden nach aktuellem Stand unabhängig von PIAV-
Operativ und dem DHÖS in INPOL-Fall weitergeführt. Dazu zählen sowohl
Lagefalldateien für vergangene oder laufende als auch für zukünftige Verfahren. Die
Datei LAPOS-NEU (LAPOS = Lagebild Auswertung politisch motivierter
Straftaten) wird ebenfalls noch weiter in INPOL-Fall geführt werden, da der
Datenbestand nicht in die bereits bestehende Folgeanwendung übernommen
werden konnte. Über den Fortbestand der Anwendung Tatmittelmeldedienst
muss noch abschließend entschieden werden.
20. Sind die Datenmigrationskonzepte für die bisherigen Verbunddateien des
BKA in das neue Verbundsystem nach § 9 BKAG mittlerweile weiter
spezifiziert worden, und wie ist die Meilensteinplanung für die Migration
dieser Daten?
Der § 9 BKAG betrifft die allgemeinen Datenerhebungsbefugnisse durch und
an das BKA. Maßnahmen zur Migration der den polizeilichen
Informationsverbund nach § 29 BKAG betreffenden Daten werden im Rahmen einer
detaillierten Transformationsplanung mit allen Teilnehmern des Informationsverbundes
als Verantwortliche für die im Verbund gespeicherten Daten entwickelt und
abgestimmt.
21. Sind mittlerweile mehr als sieben Bundesländer an das
Justizfachverfahren Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MESTA) beteiligt,
welche Bundesländer sind neu hinzugekommen, und aus welchen
Gründen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer oder
Staatsanwaltschaften nicht an MESTA teil?
Das Justizfachverfahren Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation (MES-
TA) ist ein von den Staatsanwaltschaften der Länder Schleswig-Holstein,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
und Berlin im Verbund entwickeltes und genutztes Justizfachverfahren. Neue
Länder sind nicht hinzugekommen, da es daneben das Fachverfahren Web.Sta
gibt, welches ebenfalls in einem Verbund der übrigen neun Länder (Baden-
Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) genutzt und weiterentwickelt wird.
22. Welche Kürzungen gegenüber der Finanzplanung mussten im Entwurf
des Haushaltsplans für 2025 vorgenommen werden, um die Einsparziele
im Haushaltsaufstellungsverfahren zu erreichen?
Zur Erfüllung der Einsparziele im Haushaltsaufstellungsverfahren mussten
gegenüber der Finanzplanung im Entwurf des Haushaltsplans für 2025 insgesamt
69 Mio. Euro eingespart werden. Trotz erheblicher Einsparungen kann der
Betrieb der Bestandssysteme sichergestellt werden und der Aufbau des
Datenhausökosystems erfolgen.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
Seite 1 von 39
Name Datei/Datenverarbeitung Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage Datum
Erstanordnung/Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
AFIS-A (Automatisiertes
Fingerabdruckidentifizierungssystem -
Amtshilfe)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 16 Abs.3 bis 6 Asylgesetz
(AsylG),
§ 49 Abs. 3 bis 9 und § 89
Aufenthaltsgesetz (AufenthG), §
1 Abs. 3
Ausländerzentralregistergesetz
(AZRG)
1992 Verarbeitung von
Fingerabdruckdaten aus
erkennungsdienstlichen
Behandlungen, die das BKA in
Amtshilfeverfahren verarbeitet.
AFIS-P (Automatisiertes
Fingerabdruckidentifizierungssystem -
Polizei)
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 6 BKAG-alt 1992 Verarbeitung von
Fingerabdruckdaten aus
erkennungsdienstlichen
Behandlungen sowie Tatortspuren
Analysedatei KhAD Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 23.02.2018 Die Datei dient dazu, im Rahmen
eines beim BKA durchgeführten
Auswerteprojektes Erkenntnisse
und Informationen aus in
verschiedenen Bundesländern
geführten Ermittlungsverfahren
wegen Mordes gegen Angehörige
staatlicher Organe in Afghanistan
zur Zeit des kommunistischen
Regimes im Zeitraum von 1978 bis
1992, insbesondere des ehemaligen
Geheimdienstes KhAD, zu sammeln
und auszuwerten. Gleichermaßen
sollen Erkenntnisse aus zur
gleichen Thematik bestehenden
Prüfvorgängen erfasst werden.
Antiterrordatei (ATD) Sonstige Datei Antiterrordateigesetz (ATDG) 13.12.2016 Zur Aufklärung und Bekämpfung
des internationalen Terrorismus mit
Bezug zur Bundesrepublik
Deutschland wird beim BKA die
ATD betrieben. Sie wurde 2007 zur
Verbesserung des
Erkenntnisaustausches und als
Kontaktanbahnungsinstrument
zwischen den beteiligten
Nachrichtendiensten und Polizeien
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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eingeführt. Mit der ATD werden
keine neuen Informationen erfasst,
es werden ausschließlich bereits bei
den Teilnehmern erfasste ATD-
relevante Informationen in einer
zentralen Datei bereitgestellt. Die
gespeicherten Informationen dienen
in erster Linie der Identifizierung von
abgefragten Personen oder Sachen
und der anschließenden
Kontaktaufnahme mit der
datenbesitzenden Behörde.
APOK Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 06.04.2005 Merkmale der Organisierten
Kriminalität sind neben anderen
phänomenologischen Aspekten der
konspirative Zusammenschluss und
die systematische Abschottung der
kriminellen Personenverbindungen
gegen die Strafverfolgung.
Wirkbetriebsaufnahme in PIAV
"Organisierte Kriminalität" in Stufe
5/7_ erfolgt Ende 2022!
Auftragsmanagement
Internetermittlungen in der Abteilung TE
(AUMA@TE)
Informationssystem
des BKA (BKAG-
neu)
§ 13 BKAG-neu 10.09.2021 Die Anwendung AUMA@TE dienst
dem Servicereferat für
Internetermittlungen in der Abteilung
TE bei der Verarbeitung von frei im
Internet zugänglichen Informationen
sowie Informationen aus
Erkenntnismitteilungen
ausländischer Online Service
Provider (OSP) im Rahmen von
strafprozessualen
Ermittlungsverfahren, Zentralstellen-
und Gefahrenabwehrvorgängen.
Auswertungen und Ermittlungen SO Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 30 BKAG-alt 15.05.2009
BDA-Creator Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
im Rahmen von
Zentralstellenvorgängen gem.
§§16 Abs. 1 i.V.m. 12 BKAG, in
10.05.2023 Mit der Anwendung sollen künftig
Anfragen zu Bestands- und
Nutzungsdaten (BDA) an
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Ermittlungsverfahren gem.
§§483 ff. StPO und in
Gefahrenabwehrvorgängen
gem. §40 BKAG.
ausländische Online Service
Provider (teil-)automatisiert erstellt
werden. Die Weiterverarbeitung der
Daten erfolgt im Rahmen von
Zentralstellenvorgängen gem. §§16
Abs. 1 i.V.m. 12 BKAG, in
Ermittlungsverfahren gem. §§483 ff.
StPO und in
Gefahrenabwehrvorgängen gem.
§40 BKAG.
Bilddatenbank Kinderpornografie Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 17.07.2002 Vergleichsbildsammlung zur
Identifizierung von Filmmaterial mit
kinderpornografischen Inhalten steht
im Zusammenhang mit Datei Hash-
DB-PS (SO42).
BKA-Aktennachweis (AN) Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei:
• § 7 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. 4 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die BPOL und den Zoll:
• § 13 Abs. 3 BKAG-alt
Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an
die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union:
• § 14a BKAG-alt
09.05.2021 Die Datei weist Kriminalakten nach,
die im Bundeskriminalamt aufgrund
des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes oder Schriftverkehrs
im Zusammenhang mit
Ermittlungsverfahren,
erkennungsdienstlichen Unterlagen,
sonstigem polizeilich relevanten
Schriftverkehr angelegt werden,
wenn sie nicht in der Datei
Kriminalaktennachweis (KAN)
gespeichert sind.
Die Datei ermöglicht
• Kriminalakten,
• Akten zu Personen, die ihr
Einverständnis zur Speicherung
gegeben haben,
nachzuweisen.
Citkomm Waffenverwaltungssystem Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 40 Abs. 4 Waffengesetz
(WaffG)
08.01.2013 Die Datenbank wird aufgrund einer
gesetzlichen Verpflichtung
unterhalten. Sie dient der
Verarbeitung eigener Daten sowie
von Daten des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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(BAFA) einschließlich der
Übermittlung derselben an die
zentrale Komponente des
Nationalen Waffenregisters.
Die Datei ist eine Amtsdatei des
Bundeskriminalamtes zur Abbildung
der im Rahmen seiner
spezialgesetzlichen Zuständigkeiten
gem. §40 Abs. 4 WaffG
(Ausnahmegenehmigungen für
verbotene Waffen) anfallenden
Daten. Die Anwendung ist die im
BKA geführte örtliche Komponente
zur Zulieferung relevanter Daten an
das Zentralsystem des Nationalen
Waffenregisters (NWR) beim
Bundesverwaltungsamt (BVA).
Cyberkriminalität-Z Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der Cyberkriminalität
anfallenden Informationen. AUCH
Abteilung CC!
DAD-I (DNA-Analysedatei International) Zentraldatei
(BKAG-alt)
Vertrag von Prüm 2008 System für DNA-Abgleiche über
Staatengrenzen hinweg;
führt ausländische Anfragen im
deutschen DNA-Bestand aus, leitet
deutsche Anfragen an ausländische
DNA-Analyse-Bestände weiter und
liefert die zugehörigen Ergebnisse
an die Anfragesteller zurück.
DAD-Z (DNA-Analysedatei Zentral) Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1, 3 und 6 BKAG-alt §
81 g Abs. 5 StPO
17.04.1998 Die Datei dient der Speicherung und
der Recherche von DNA-
Informationen zu Personen oder
Spuren. INPOL-B bietet eine
Oberfläche zum Zugriff auf die DAD-
Z an (lesender und schreibender
Zugriff).
Die DAD-Z dient der Vorsorge für
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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die künftige Verfolgung von
Straftaten von erheblicher
Bedeutung. Verarbeitet werden
personenbezogene Daten im
Zusammenhang mit nur solchen
DNA-Merkmalen, die für die
Identifizierung einer Person oder die
Zuordnung zu einer bestimmten
Person erforderlich sind. Die Daten
der DAD-Z liegen in INPOL-Z.
Dateinenrundlauf "Standard-SGF2-PUE" Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 9 BKAG-alt Das BKA, Abt. Sicherungsgruppe,
führt im Rahmen des gesetzlichen
Auftrages gem. § 6 BKAG
Überprüfungen von Personen durch,
die Zutritt zu Dienstsitzen von
Schutzpersonen des BKA oder
Veranstaltungen, an denen
Schutzpersonen des BKA
teilnehmen, erhalten möchten.
Ziel der polizeilichen
Zuverlässigkeitsüberprüfung ist der
Schutz von Leben, körperlicher
Unversehrtheit sowie Willens - und
Handlungsfreiheit der
Schutzpersonen. Gem. § 9 Abs. 2
BKAG kann das BKA, soweit dies
zur Erfüllung seiner Aufgaben nach
den §§ 6 bis 8 BKAG erforderlich ist,
personenbezogene Daten erheben.
Datenverarbeitung im Zusammenhang
mit der schengenweiten Fahndung
Verbunddatei
(BKAG-alt)
Art. 24 VO (EU) 2018/1861 Art.
3 VO (EU) 2018/1860.
13.02.2023 Aufgabenbereiche, Zwecke der
Verarbeitung:
Neben dem Zweck der
Gefahrenabwehr, Strafverfolgung
und Wahrnehmung von
Zentralstellenaufgaben, dient die
Verarbeitung der Daten zur
schengenweiten Fahndung der
Durchsetzung von Einreise- und
Aufenthaltsverweigerung nach Art.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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24 VO (EU) 2018/1861 sowie von
Rückkehrentscheidungen nach Art.
3 VO (EU) 2018/1860.
DIGI-Libi (erkennungsdienstliche
Lichtbilder)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 6 BKAG-alt 2007
DigiFaBl-A (Datenbank für digitalisierte
Fingerabdrücke - Amtshilfe)
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 16 Abs. 3 bis 6 AsylG, §§ 49
Abs. 3 bis 9, 89 AufenthG, § 1
Abs. 3 AZRG
2003 Speicherung von digital
vorliegenden Fingerabdruckblättern
aus erkennungsdienstlichen
Behandlungen, die das BKA in
Amtshilfe verarbeitet. Die im
Rahmen der ed-Behandlung
erhobenen Daten,
Fingerabdruckdaten und
Personalien, werden in der Datei
„DigiFABl-A“ in einer NIST-Datei
gespeichert.
DigiFABl-E (Datenbank für digitalisierte
Fingerabdrücke – E)
Sonstige Datei § 81b Abs. 4 StPO 2003 Zur Erfüllung seines gesetzlichen
Auftrages gem. § 81b Abs. 4 StPO
unterstützt das BKA das Bundesamt
für Justiz (BfJ) bei der nationalen
Umsetzung des Europäischen
Strafregisterinformationssystems
ECRIS-TCN, mit dessen Hilfe
Strafregisterinformationen von
rechtskräftig verurteilten
Drittstaatsangehörigen/Staatenlosen
ausgetauscht werden. Im Zuge
dieser Zusammenarbeit stellt das
BKA Fingerabdruckdaten bereit,
welche durch die zuständigen
Landespolizeien auf Anordnung der
zuständigen Staatsanwaltschaften
erhoben wurden.
DigiFaBl-P (Datenbank für digitalisierte
Fingerabdrücke -Polizei)
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§§ 8 Abs. 6, BKAG-alt 2003 Speicherung von digital
vorliegenden Fingerabdruckblättern
aus polizeilichen
erkennungsdienstlichen
Behandlungen. Die im Rahmen der
ed-Behandlung erhobenen Daten,
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Fingerabdruckdaten und
Personalien, werden in der Datei
„DigiFABl-P“ in einer NIST-Datei
gespeichert.
DORIS (DORIS) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 01.10.1999 Die Datei dient durch Ordnen,
Sortieren und Auswerten von
Informationen über
Druckerzeugnisse, Handschriften,
Ton- oder Bildträger sowie
Abbildungen der Verfolgung
von Straftaten die meldepflichtig
sind i.S.d. kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in
Staatsschutzsachen bzw. nach § 20
Abs. 1 Nrn. 1 - 4 des
Vereinsgesetzes und § 47 Abs. 1
Nr. 7 des Ausländergesetzes.
EDL Ortskräfte Amtsdatei (BKAG-
alt)
Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach § 73b
Die Datei "VBS-ZI EDL Ortskräfte"
ist eine Amtsdatei des
Bundeskriminalamtes zur
Vorgangsbearbeitung und -
verwaltung im Verfahren
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §
73b AufenthG; Zusammenarbeit mit
externen Dienstleistungserbringern
nach § 73c AufenthG.
Diese Sicherheitsüberprüfungen
werden zwar zu den
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
(ZVÜ) gezählt, jedoch als logisch
getrennter Bereich im
Vorgangsbearbeitungssystem (VBS)
betrieben.
Das AA übermittelt in
unregelmäßigen Abständen per Mail
Excel-Listen mit Personalien
externer Dienstleister, Inhaber,
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Geschäftsführer und Mitarbeiter, die
im Visumverfahren eingesetzt sind.
Zweck ist die Feststellung der
Zuverlässigkeit von nicht entsandten
Personen, denen die Erfüllung von
Aufgaben im Visumverfahren
anvertraut ist oder werden soll.
EGE- Ausland-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 17.02.2010 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in
Zusammenhang mit der Abwehr von
Gefahren des internationalen
Terrorismus
(Aufgabenwahrnehmung gemäß §
4a Abs. 1
Satz 1 BKAG-alt) gewinnt.
Eigentum-Z Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 17.01.2008 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Eigentumskriminalität anfallenden
Informationen.
Erkennungsdienst Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei: • § 8
Abs. 6 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. 4 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
• § 16 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 2
AsylG
• § 89 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 49
AufenthG
• § 6 Abs. 3 Passgesetz (PassG)
• § 9 Abs. 4
Personalausweisgesetz
27.09.2018 Die Datei dient dem Nachweis von
Hautleistenbildern (Einzelfinger- und
Zehnfinger-abdrücke sowie
polizeilich erhobene
Handflächenabdrücke), Lichtbildern,
Personenbeschreibungen und
Handschriften einschließlich der
zugehörigen personenbezogenen
Daten, der Information über
bisherige erkennungsdienstliche
Behandlungen sowie der Nutzung
von Gesichtserkennungssystemen.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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(PAuswG)
Für die Datenanlieferung durch
die Bundespolizei (BPOL) und
den Zoll:
• § 13 Abs. 3 BKAG-alt
• § 16 Abs. 1 i.V.m. § 18 Abs. 5
AsylG
• § 89 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 49
AufenthG
Für die Datenanlieferung durch
die Ausländerbehörden, die
Erstaufnahmeeinrichtungen der
Länder, die
Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland
oder das BVA:
• § 16 Abs. 1i.V.m., § 19 Abs. 2
AsylG
• § 73 Abs. 1, 4 oder § 89 Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 49 AufenthG
Für die Datenanlieferung durch
das Bundesamt für Migration
und Flüchtlingsangelegenheiten
(BAMF):
• § 16 Abs. 3 AsylG
Für die Datenanlieferung durch
die Straf-, Untersuchungshaft-
und Maßregelvollzugsbehörden:
• § 13 Abs. 5 BKAG-alt
Erstellung von Lageprodukten mittels
eines digitalen Erhebungsformulars
Finanzermittlungen PMK
Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 22 BKAG-neu 24.08.2023 Erstellung von Lageprodukten
mittels eines digitalen
Erhebungsformulars
Finanzermittlungen PMK
Falschgeld Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 24.04.2001 In der Datei werden Informationen
aus dem dezentralen nationalen und
dem zukünftigen europäischen
Falschgeld-Meldedienst abgebildet.
Erfassung v. im Rahmen d.
nationalen/zukünftigen europ.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Falschgeld-Meldedienstes
anfallenden Informationen.
Wirkbetriebaufnahme in PIAV
"Falschgeldkriminalität" erfolgt mit
Stufe 5/7 Ende 2022
FK-S (Fälschungskriminalität) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 483 StPO 30.09.2009 Phänomendatei zum Cluster
"Fälschungskriminalität"-
Strafverfahren
FK-Z (Fälschungskriminalität) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Fälschungskriminalität anfallenden
Informationen.
FuDa ReWo Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 19.10.2016 Funkzellendatenabgleich zu
Wohnungseinbruch-Diebstählen.
Fusion Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 17.08.2000 Die Datei dient der Aufklärung und /
oder Verhütung von Straftaten der
Rockerkriminalität mit
länderübergreifenden bzw.
internationalen Bezügen oder von
Straftaten mit erheblicher
Bedeutung. Auf Anfrage SO 54-115
folgende Antwort IT 12: Diese Inpol-
Datei bleibt vorerst so bestehen.
Geldwäsche-Datei Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.06.2000 Inpol-Fall-Verbunddatei Bereich
Geldwäsche
Gesamtliste Unterlagen zu möglichen
Gülen-nahen Personen und Institutionen
Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 7 BKAG-alt 11.05.2018 Es besteht die Notwendigkeit, die
durch die Türkei übermittelten
Unterlagen aufzubereiten und die
vorliegenden Daten weiter zu
vervollständigen und zu
aktualisieren, damit eine
Sensibilisierung möglichst vieler
vermeintlicher Gülen-naher
Personen bzw. Institutionen
gewährleitstet werden kann. Durch
den GBA wurden i.Z.m. mit den
Unterlagen diverse
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Darüber hinaus werden durch die
türkische Regierung in den letzten
Wochen weiterhin konstant Listen
mit vermeintlichen Gülen-
Anhängern übergeben (zuletzt mit
einer Verbalnote der Türkischen
Botschaft) bzw. kommt es in
regelmäßigen Abständen zu
Veröffentlichungen in der türkischen
Presse (z.B. Nennung von Namen
vermeintlicher Gülen-naher
Asylantragsteller in DEU, Einreise
hochrangiger Militärs in DEU denen
eine Beteiligung am Putsch und
somit eine Gülen-Nähe unterstellt
wird, usw.).
Das BMI bittet aufgrund der
sensiblen Thematik in den
jeweiligen Fällen bislang immer
darum, die jeweiligen Unterlagen
bzw. Presseveröffentlichungen
auszuwerten bzw. die Bundesländer
in Kenntnis zu setzten, damit mit
den betroffenen Personen
Sensibilisierungsgespräche
durchgeführt werden können.
Um gegenüber dem BMI vor allem
hinsichtlich der erfolgten
Sensibilisierungsgespräche bzw.
den Überschneidungen zw. den
Listen/Unterlagen auskunftsfähig zu
sein, bietet die Excel-Tabelle
optimale Möglichkeiten.
Weiterhin hat die Excel-Tabelle den
Zweck, eine aufbereitete Übersicht
aller Listen darzustellen – und somit
auch Mehrfach- bzw. Doppeltreffer
herausfiltern zu können. Hierfür ist
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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logischerweise eine konstante
Fortführung bzw. Erweiterung der
Excel-Tabelle um die jeweils neuen
Listen/Unterlagen notwendig.
GEWALTTÄTER LINKS Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.01.2001 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung
politisch motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität – Links“. Die
Datei dient insbesondere zur
Verhinderung gewalttätiger
Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten im
Zusammenhang mit öffentlichen
Veranstaltungen und
Nukleartransporten sowie zur
Abwehr von Gefahren, die von
Ansammlungen gewaltbereiter
Personen ausgehen.
Gewalttäter Personenschutz Verbunddatei
(BKAG-alt)
PDV 129 (VS-NfD) 21.07.2005 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung von
Straftaten mit länder-übergreifenden
Bezügen oder von erheblicher
Bedeutung zum Nachteil von
gefährdeten Personen gem. PDV
129 (VS-NfD).
Zu erfassen sind Personen, die in
Abgrenzung zu den
Gewalttäterdateien "Links", "Rechts"
und "Straftäter Politisch motivierter
Ausländerkriminalität" aus
Motivlagen außerhalb der Politisch
motivierten Kriminalität handeln. Die
der Erfassung zugrunde-liegenden
Tatsachen müssen in unmittelbarem
Zusammenhang mit einer zu
schützenden Person stehen.
Voraussetzung dafür ist weiter eine
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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recherchefähige Erfassung der
erlangten Er-kenntnisse aus
• eingeleiteten und
abgeschlossenen
Ermittlungsverfahren sowie
rechtskräftigen Verurteilungen
insbesondere in Fällen von
Straftaten unter Anwendung oder
An-drohung von Gewalt gegen Leib
oder Leben
• anlassbezogen durchgeführten
polizeilichen Maßnahmen zur
Verhinderung entsprechender
Straftaten.
GEWALTTÄTER POL.MOTIVIERTE
KRIMINALITÄT-RELIGIÖSE IDEOLOGIE
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 11.05.2018 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung
politisch motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität - religiöse
Ideologie“, insbesondere durch
gewalttätige extremistische
Gruppierungen, welche die hier
bestehenden Freiheitsrechte sowie
rechts- und sozialstaatliche
Möglichkeiten missbrauchen, um
religiöse Konflikte ihrer
Heimatregionen auf dem Boden der
Bundesrepublik auszutragen, sowie
zur Abwehr von Gefahren bei
öffentlichkeitswirksamen Aktionen
und Veranstaltungen im
Bundesgebiet. Darüber hinaus dient
die Datei auch zur Verhinderung
von Anschlägen ausländischer
Gruppierungen, aber auch (selbst-
)radikalisierter Einzeltäter und
autonom handelnder (Kleinst-
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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)Gruppen gegen deutsche
Staatsangehörige/Einrichtungen und
Interessen im In- und Ausland bzw.
Verfolgung von deutschen
Staatsangehörigen, die bei der
Planung/Ausführung von
Anschlägen im Ausland mitgewirkt
haben.
GEWALTTÄTER POL.MOTIVIERTE
KRIMINALITÄT_nicht zuzuordnen
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 11.05.2018 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung
politisch motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität – sonstige
Zuordnung (vorher: nicht
zuzuordnen)“. Für die Erläuterung
des Deliktsbereiches wird auf das
Definitionssystem Politisch
motivierter Kriminalität verwiesen.
Die Datei dient insbesondere zur
Verhinderung gewalttätiger
Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten durch
Gewalttäter aus Bereichen, wie z. B.
sog. „Reichsbürger“ oder
Asylgegner ohne Bezug zum
Phänomenbereich PMK - rechts -
bzw. Tierschutz- oder
Umweltschutzaktivisten ohne Bezug
zum Phänomenbereich PMK – links
-. Diese Informationen sollten dazu
beitragen, geplante Straftaten von
regional und überregional
agierenden Gewalttätern zu
erkennen und zu verhindern.
Die Datei dient weiterhin der
Unterstützung der auf repressiven
und präventiven Maßnahmen und
Konzepte ausgerichteten
Aufgabenstellungen der Polizei
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
Seite 15 von 39
insbesondere in Bereichen, in
denen sich strafrechtlich relevanter
Bürgerprotest unmittelbar neben
extremistischer Gewalt äußert.
GEWALTTÄTER POLITISCH
MOTIVIERTE KRIMINALITÄT-
AUSL.IDEOLOGIE
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.01.2001 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung
politisch motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität-ausländische
Ideologie“, insbesondere durch
gewalttätige extremistische
Gruppierungen, welche die hier
bestehenden Freiheitsrechte sowie
rechts- und sozialstaatliche
Möglichkeiten miss-brauchen, um
politische, ethnische oder nationale
Konflikte ihrer Heimatregionen auf
dem Boden der Bundesrepublik
auszutragen, sowie zur Abwehr von
Gefahren bei
öffentlichkeitswirksamen Aktionen
und Veranstaltungen im
Bundesgebiet. Darüber hinaus dient
die Datei auch zur Verhinderung
von Anschlägen ausländischer
Gruppierungen, aber auch (selbst-
)radikalisierter Einzeltäter und
autonom handelnder (Kleinst-
)Gruppen, gegen deutsche
Staatsangehörige/Einrichtungen und
Interessen im In- und Ausland bzw.
Verfolgung von deutschen
Staatsangehörigen, die bei der
Planung/Ausführung von
Anschlägen im Ausland mitgewirkt
haben.
GEWALTTÄTER RECHTS Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.01.2001 Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung
politisch motivierter Straftaten im
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
Seite 16 von 39
Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität – Rechts“. Die
Datei dient insbesondere zur
Verhinderung gewalttätiger
Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten im
Zusammenhang mit einschlägigen
Musikkonzerten,
öffentlichkeitswirksamen Aktionen
und Veranstaltungen, insbesondere
Aufmärschen sowie zur Abwehr von
Gefahren, die von Ansammlungen
gewaltbereiter Personen ausgehen.
GS-Z (Gewalt- und Schwerkriminalität) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 22.01.2009 Phänomendtei zur Zentraldatei
"Gewalt- und Schwerkriminalität-Z"
GSL Vermisstenwesen in
Großschadenslagen
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 9 BKAG-alt 08.06.2011 Datei zur Abbildung von
Vermisstendaten, die in
Großschadenslagen vom
Auswärtigen Amt zugeliefert
werden.
GW - Geldwäsche-Z Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 27.08.2009 Phänomendatei zu Delikten der
Geldwäsche-Zentraldatei
Haftdatei Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei: • § 9
Abs. 2 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. 4 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an
die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union:
• § 14a BKAG-alt
11.05.2018 Die „Haftdatei" dient dem Nachweis
über Personen, die sich aufgrund
richterlich angeordneter
Freiheitsentziehung wegen einer
rechtswidrigen Tat in behördlichem
Gewahrsam befinden oder
befanden.
Die Datei ermöglicht
• Fahndungsausschreibungen zu
bereits in Gewahrsam befindlichen
Personen zu verhindern,
• Anhaltspunkte zur Alibi-
Überprüfung zu erlangen,
• bei entwichenen Strafgefangenen
die notwendigen Informationen zur
schnellstmöglichen Ergreifung zu
erlangen,
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
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• über offenen Vollzug,
Haftunterbrechungen,
bevorstehende Haftentlassungen
und über die Entlassungsadresse zu
informieren.
Hash-DB PS Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 12.09.2016 Hash-Datenbank Pornografische
Schriften. Beinhaltet Hash-Werte
von Fotos und Videosequenzen mit
kinder- und jugendpornografischen
Inhalten, um mittels Vergleich
bekanntes von nicht bekanntem
(neuem) Material trennen zu
können.
InfoZoom Menschenhandel China Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.12.2013 Auswertung von Daten aus EV des
Bundes und der Länder zum
illegalen Menschenhandel zur
sexuellen Ausbeutung zum Nachteil
chinesischer Frauen in mehreren
europäischen Ländern.
Innere Sicherheit (IFIS) Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 16.02.2007 Die Datei dient der Verhütung und
Aufklärung von politisch motivierten
Straftaten, die länderübergreifende,
internationale oder erhebliche
Bedeutung haben bzw. im
Zusammenhang mit anderen
Informationen der Zentralstelle
haben können, dem Erkennen und
Bewerten von Gefährdungen gemäß
den Richtlinien für den Meldedienst
„Gefährdungsdaten“ in ihrer jeweils
gültigen Fassung, der Unterstützung
bei der Wahrnehmung der Aufgaben
des Personen- und Objektschutzes
gemäß PDV 129, der Fahndung, der
Wahrnehmung des Aufgaben des
FAKS (Fahndungs- und
Aufklärungskonzept Staatsschutz) in
seiner jeweils gültigen Form, dem
Schutz von Mitgliedern der
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Verfassungsorgane (Personen- und
Objektschutz) gemäß § 5 BKAG
sowie dem Schutz von Personen
gemäß § 6 BKAG im
Zuständigkeitsbereich des
polizeilichen Staatsschutzes.
IntTE-GA Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 20v BKAG-alt 04.05.2010 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in
Zusammenhang mit der Abwehr von
Gefahren des internationalen
Terrorismus
(Aufgabenwahrnehmung gemäß §
4a Abs. 1 Satz 1 BKAG) gewinnt.
IntTE-GE Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 20v BKAG-alt 04.05.2010 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in
Zusammenhang mit der Verhütung
von Straftaten des internationalen
Terrorismus
(Aufgabenwahrnehmung gemäß §
4a Abs. 1 Satz 2 BKAG) gewinnt.
IntTE-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 19.10.2005 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in seiner
Funktion als Zentralstelle
(Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2
BKAG) in Fällen der Politisch
motivierten Kriminalität im Bereich
des internationalen
Terrorismus/Extremismus
(Islamismus, PMK Ausländer,
Verbrechen gegen die
Menschlichkeit) gewinnt.
ISA2.0 ATOMI (AtomSiG-NB BKA“
(Atomsicherheitsgesetz-Nachbericht BKA
Amtsdatei (BKAG-
alt)
Atomsicherheitsgesetz N.N. Die Datei ist eine Amtsdatei und
dient der Erfüllung der
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Nachberichtspflicht des BKA
gegenüber den
Atomsicherheitsbehörden.
Überprüfung der Zuverlässigkeit von
Personen zum Schutz gegen
Entwendung oder Freisetzung
radioaktiver Stoffe
Karbon InfoZoom Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 483 StPO 25.11.2010 Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Geldwäsche in
besonders schwerem Fall
Korruption Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.10.1997 Die Datei dient dazu,
Korruptionsstraftaten von
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung sowie
sonstige Straftaten, sofern
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
Hintergrund der Tat korruptive
Handlungen sind, zu erfassen, Tat
und Täterzusammenhänge zu
erkennen und Organisationsformen
der Korruptionskriminalität
darstellen zu können.
Wirkbetriebsaufnahme in PIAV
"Korruption" erfolgt Ende 2022!
KoSt RTE Register Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 08.07.2015 Dokumentation und Koordination
von Auswerte- und größeren E.-
verfahren der Polizeien des Bundes
und der Länder im
Phänomenbereich
"Eigentumskriminalität begangen
durch reisende Tätergruppen".
Kriminalaktennachweis (KAN) Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei:
• § 8 Abs. 1 und 2 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. 4 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
09.05.2018 Der Kriminalaktennachweis (KAN)
dient dem Nachweis von
Kriminalakten, die beim Bund und
bei den Ländern angelegt sind,
sowie zu diesen Kriminalakten
erfassten strafrechtlich relevanten
Ereignissen (Fallgrunddaten)
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die BPOL und den Zoll:
• § 13 Abs. 3 BKAG-alt
Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an
die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union:
• § 14a BKAG-alt
• über Beschuldigte oder sonst
tatverdächtige Personen wegen
schwerer
oder überregional bedeutsamer
Straftaten
• über Beschuldigte oder Verurteilte
/ gleichgestellte Personen wegen
Straftaten,
bei denen gemäß § 81g Abs. 1
StPO die Speicherung eines DNA-
Identifizierungsmusters in der DNA-
Analysedatei erfolgt ist oder
aufgrund bereits bestehender
Speicherung nicht erfolgen konnte,
obwohl die Voraussetzungen für
eine Speicherung vorgelegen
hätten.
Weiteres: s. Errichtungsanordnung
(EAO)
LAPOS-neu Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 15.05.2001 Die Datei dient dazu, die aus dem
nationalen und internationalen
Bereich übermittelten Informationen
zu sammeln, auszuwerten und
hierüber Nachweis zu führen, diese
inhaltlich für Zwecke der
Lagedarstellung (Statistik) und –
analyse zu erschließen und diese
zur weiteren Verarbeitung zu
steuern.
MDB-AiMI Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 08.07.2015 Die Datei soll den Mitarbeitern aus
dem Phänomenbereich des
islamistischen Terrorismus
der Abteilung Polizeilicher
Staatsschutz im BKA als
Mediendatenbank dienen. Sie
ermöglicht die Katalogisierung,
Recherche und Auswertung von
Publikationen sowie die
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Bereitstellung von
Publikationsinhalten mit direktem
oder indirektem
Bezug zum islamistischen
Terrorismus. Neben Medieninhalten,
wie z. B. Videos, Audios, Texte,
Zeitungsartikel, Bücher, Musik-CDs
etc., sollen weiterführende
Informationen zum Inhalt (z.B. Aus-
und Bewertungen, Übersetzungen,
Urteile, Einziehungsbeschlüsse und
Gutachten) und die mit der
Publikation in direkter Beziehung
stehenden Personen,
Organisationen und Ereignisse
zwecks Phänomen-
Beobachtung sowie zur Schriftgut-
und Medienauswertung im Bereich
der PMK abgebildet
werden. Die Datei dient damit der
strukturierten Sammlung und
Archivierung der nationalen
und internationalen
Berichterstattung mit Bezügen zum
islamistischen Terrorismus im
Internet sowie in den klassischen
Medien Print, TV und Hörfunk.
MDB-DAREX Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 08.07.2015 Die Datei soll den Mitarbeitern der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz
im BKA künftig
als Mediendatenbank dienen. Sie
ermöglicht die Katalogisierung,
Recherche und Auswertung von
Publikationen sowie die
Bereitstellung von
Publikationsinhalten mit direkten
oder indirekten
Bezug zur politisch motivierten
Kriminalität (PMK). Neben
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Medieninhalten, wie z. B.
Zeitungsartikeln, Büchern, Musik-
CDs, Videos etc., sollen
weiterführende Informationen zum
Inhalt (z.B. Urteile,
Einziehungsbeschlüsse,
Übersetzungen und Gutachten) und
die mit der Publikation in direkter
Beziehung stehenden Personen,
Organisationen
und Ereignisse zwecks Phänomen-
Beobachtung sowie zur Schriftgut-
und
Medienauswertung im Bereich der
PMK abgebildet werden.
Die Inhalte der MDB-DAREX
(HTML-Export) werden - wie die
Vorläuferdatei "DAREX"- einem
festgelegten Empfängerkreis
außerhalb des BKA zugänglich
gemacht. Dies geschieht mit Hilfe
eines Datenträgers (CD/DVD), der
den Empfängern per Postversand
zu geht. Die MDB-DAREX bietet die
Möglichkeit personenbezogene
Daten auszublenden, daher
ergeben sich unterschiedliche
Adressatenkreise.
MDB-DAREX-CUG Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
andere gemäß Freitext 25.11.2020 Bereitstellung von Inhalten (in Form
von HTML-Datenexporten) aus der
Datei MDB-DAREX in der Extrapol-
CUG-ST.
MDB-LINKS Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 08.07.2015 Die Datei soll den Mitarbeitern der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz
im BKA künftig
als Mediendatenbank dienen. Sie
ermöglicht die Katalogisierung,
Recherche und Auswertung von
Publikationen sowie die
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Bereitstellung von
Publikationsinhalten mit direkten
oder indirekten
Bezug zur politisch motivierten
Kriminalität (PMK). Neben
Medieninhalten, wie z. B.
Zeitungsartikeln, Büchern, Musik-
CDs, Videos etc., sollen
weiterführende Informationen zum
Inhalt (z.B. Urteile,
Einziehungsbeschlüsse,
Übersetzungen und Gutachten) und
die mit der Publikation in direkter
Beziehung stehenden Personen,
Organisationen
und Ereignisse zwecks Phänomen-
Beobachtung sowie zur Schriftgut-
und Medienauswertung im Bereich
der PMK abgebildet werden.
NNSach Kunst Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 11.05.2010 Speicherung von Daten zu
entwendeten oder anders abhanden
gekommenen Kunstgegenständen.
OK-Z Organisierte Kriminalität Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der organisierten
Kriminalität anfallenden
Informationen
Personenfahndung Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei: • § 9
Abs. 1 und 3 BKAG-alt • § 15
BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
24.05.2018 Die Datei dient dem Nachweis der in
Nr. 3 (EAO) aufgeführten Personen
zum Zwecke der Fahndung,
insbesondere zur
Festnahme/Ingewahrsamnahme
oder Aufenthaltsermittlung,
Polizeilichen Beobachtung,
Überwachung im Rahmen der
Führungsaufsicht und Überwachung
nach zollrechtlichen Bestimmungen.
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die BPol und den Zoll: • § 13
Abs. 3 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV),
Bundesnachrichtendienst (BND)
und Militärischer Abschirmdienst
(MAD): • § 17 Abs. 3
Bundesverfassungsschutzgesetz
(BVerfSchG)
Für die Datenanlieferung durch
die Ausländerämter: • § 50
Abs. 6 AufenthG
Für die Datenanlieferung durch
die Polizei des Deutschen
Bundestages:
• § 29 Abs. 3 Nr. 3 BKAG
Für die Datenanlieferung durch
die Zollfahndungsämter:
• § 29 Abs. 3 Nr. 5 BKAG
Für die Datenübermittlung: • §§
10 und 14, § 14a BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BAMF:
• § 66 AsylG
Personenfahndung Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei: • § 9
Abs. 1 und 3 BKAG-alt • § 15
BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA: • § 13 Abs. 4 BKAG-
alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die BPol und den Zoll: • § 13
Abs. 3 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
BfV, BND und MAD: • § 17
24.05.2018 Die Datei dient dem Nachweis der in
Nr. 3 (EAO) aufgeführten Personen
zum Zwecke der Fahndung,
insbesondere zur
Festnahme/Ingewahrsamnahme
oder Aufenthaltsermittlung,
Polizeilichen Beobachtung,
Überwachung im Rahmen der
Führungsaufsicht und Überwachung
nach zollrechtlichen Bestimmungen.
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Abs. 3 BVerfSchG
Für die Datenanlieferung durch
die Ausländerämter: • § 50
Abs. 6 AufenthG
Für die Datenanlieferung durch
die Polizei des Deutschen
Bundestages:
• § 29 Abs. 3 Nr. 3 BKAG
Für die Datenanlieferung durch
die Zollfahndungsämter:
• § 29 Abs. 3 Nr. 5 BKAG
Für die Datenübermittlung: • §§
10 und 14, § 14a BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BAMF (Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge):
• § 66 AsylG
Personenliste ausländische Ideologie Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 23.09.2013 Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität –
Ausländer- zu dokumentieren und
damit zusammenhängende
Informationen für den
Informationsaustausch zwischen
den betreffenden Behörden, welche
im GETZ vertreten sind (BKA, BfV,
BND, BPOL, MAD,
Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof (GBA), Europol,
16 Landeskriminalämter (LKÄ), 16
Landesbehörden für
Verfassungsschutz (LfV) sowie
phänomenbezogen Zollkriminalamt
(ZKA), BAMF), zu speichern.
Personenliste Links Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 22.01.2015 Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
Links zu dokumentieren und damit
zusammenhängende Informationen
für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden
Behörden, welche
im GETZ vertreten sind (BKA, BfV,
BND, BPOL, MAD, GBA, Europol,
16 LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu
speichern.
Personenliste Rechts Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 25.04.2012 Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
Rechts zu dokumentieren und damit
zusammenhängende Informationen
für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden
Behörden, welche im GETZ
vertreten sind (BKA, BfV, BND,
BPOL, MAD, GBA, Europol, 16
LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu
speichern.
Personenliste religiös Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 02.05.2018 Die Datei ermöglicht eine
Zusammenfassung, statistische
Aufbereitung, Präsentation und
tabellarische Übermittlung von
Grundinformationen aus BKA- und
Ländererkenntnissen zu Gefährdern
und Relevanten Personen des
islamistischen Spektrums.
Die tabellarischen Übersichten zu
Gefährdern und Relevanten
Personen werden den im GTAZ
teilnehmenden Behörden
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regelmäßig übermittelt, so dass
bundesweit ein einheitlicher
Informationsstand gewährleistet ist.
Personenliste sonstige Zuordnung Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 25.04.2012 Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
sonstige Zuordnung zu
dokumentieren und damit
zusammenhängende Informationen
für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden
Behörden, welche im GETZ
vertreten sind (BKA, BfV, BND,
BPOL, MAD, GBA, Europol, 16
LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu
speichern.
PIAV Arzneimittelkriminalität Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Cybercrime Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 02.05.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten im
Bereich der Cybercrime mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung. In der
Datei werden die hierfür
erforderlichen (PIAV-relevanten)
Informationen gesammelt und
ausgewertet.
PIAV Dokumentenkriminalität Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 05.03.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung und
umfasst die Deliktsbereiche
Urkundenfälschung, Straftaten im
Amt sowie Straftaten im Rahmen
grenzpolizeilicher Aufgaben. In der
Datei werden die hierfür
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
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erforderlichen (PIAV-relevanten)
Informationen gesammelt und
ausgewertet.
PIAV Eigentumskriminalität und
Vermögensdelikte
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 02.05.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten im
Bereich der Eigentumskriminalität
und der Vermögensdelikte mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung. In der
Datei werden die hierfür
erforderlichen (PIAV-relevanten)
Informationen gesammelt und
ausgewertet.
PIAV Falschgeldkriminalität Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Geldwäsche Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Gewaltdelikte und
gemeingefährliche Straftaten
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 14.03.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung und
umfasst die Deliktsbereiche Waffen-
und Sprengstoffkriminalität,
Tötungs- und Gewaltdelikte, Delikte
mit Todesfolge, Straftaten gegen die
die persönliche Freiheit und
gemeingefährliche Straftaten.
PIAV Korruption Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Organisierte Kriminalität (OK) Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Politisch motivierte Kriminalität
(PMK)
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PIAV Rauschgiftkriminalität Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 14.03.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten der
Rauschgiftkriminalität mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung. In der
Datei werden die hierfür
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
BT-Drucksache 20/12944
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erforderlichen (PIAV-relevanten)
Informationen gesammelt und
ausgewertet.
PIAV Schleusung, Menschenhandel,
Ausbeutung
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 05.03.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung und
umfasst die Deliktsbereiche
Schleusung, Menschenhandel
sowie Ausbeutung. In der Datei
werden die hierfür erforderlichen
(PIAV-relevanten) Informationen
gesammelt und ausgewertet.
PIAV Sexualdelikte Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 02.05.2018 Die Datei dient der Verhütung und
Verfolgung von Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung. In der
Datei werden die hierfür
erforderlichen (PIAV-relevanten)
Informationen gesammelt und
ausgewertet.
PIAV Wirtschaft- und Umweltkriminalität Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
PMK-links-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 03.01.2008 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in seiner
Funktion als Zentralstelle
(Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2
BKAG) in Fällen der Politisch
motivierten Kriminalität - links
gewinnt.
PMK-rechts-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 03.01.2008 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in seiner
Funktion als Zentralstelle
(Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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BKAG) in Fällen der Politisch
motivierten Kriminalität - rechts
gewinnt.
PNR Kernsystem Sonstige Datei FlugDaG 23.05.2018 Teil des
Fluggastdateninformationssystems
Prüfdatei Zentralstelle Cybercrime Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
bezüglich Cyberkriminalität für
Informationen die durch in- oder
ausländische Sicherheitsbehörden
eingehen.
Prüfdatei Zentralstelle Eigentum Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Eigentumsdelikten die dem BKA
durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen
Prüfdatei Zentralstelle Falschgeld Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Falschgeldkriminalität die dem BKA
durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen
Prüfdatei Zentralstelle Geldwäsche Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Geldwäsche die dem BKA durch
inoder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen
Prüfdatei Zentralstelle GS Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Gewalt- und Schwerkriminalität die
dem BKA durch in- oder
ausländische Sicherheitsbehörden
zugehen
Prüfdatei Zentralstelle OK Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Organisierter Kriminalität die dem
BKA durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen
Prüfdatei Zentralstelle Rauschgift Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Rauschgiftkriminalität die dem BKA
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen
Prüfdatei Zentralstelle Wikri Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Wirtschaftskriminalität, Korruption,
Umwelt die dem BKA durch in- oder
ausländische Sicherheitsbehörden
zugehen
RADAR-iT WebApp Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 13 BKAG-neu 01.11.2021 Bei der WebApp handelt es sich um
ein browserbasiertes IT-Verfahren,
welches über welches über ein
standardisiertes Verbundsystem des
BKA (die PSP - Polizei Service
Plattform) den
Staatsschutzdienststellen der
Bundesländer bereitgestellt wird. Mit
diesem IT-Verfahren erfolgt eine
Modernisierung des bereits
regelmäßig stattfindenden
Informationsaustausches im Bereich
der Risikobewertung zwischen dem
BKA und den einzelnen
Bundesländern zu Gefährdern und
Relevanten Personen im
Phänomenbereich religiöse
Ideologien (RADAR-iTE =
Regelbasierte Analyse potenziell
destruktiver Täter zur Einschätzung
des akuten Risikos - islamistischer
Terrorismus. RADAR-iTE ermöglicht
eine nachvollziehbare und
vergleichbare Risikobewertung aller
Personen der Zielgruppe,
insbesondere der Gefährder und
Relevanten Personen des
islamistischen Spektrums.)
RADAR-rechts WebApp Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 13 BKAG-neu Bei der WebApp handelt es sich um
ein browserbasiertes IT-Verfahren,
welches über EXTRAPOL den
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Staatsschutzdienststellen der
Bundesländer bereitgestellt wird. Mit
diesem IT-Verfahren erfolgt eine
Modernisierung des bereits
regelmäßig stattfindenden
Informationsaustausches im Bereich
der Risikobewertung zwischen dem
BKA und den einzelnen
Bundesländern zu Gefährdern und
Relevanten Personen im
Phänomenbereich Politisch
motivierte Kriminalität rechts
(RADAR-rechts = Regelbasierte
Analyse potenziell destruktiver Täter
zur Einschätzung des akuten
Risikos - PMK-rechts). RADAR-
rechts ermöglicht eine
nachvollziehbare und vergleichbare
Risikobewertung aller Personen der
Zielgruppe, insbesondere der
Gefährder und Relevanten
Personen des rechtsextremen
Spektrums.)
Rechtsextremismusdatei (RED) Sonstige Datei REDG 13.12.2016 Zur Aufklärung und Bekämpfung
des Rechtsextremismus mit Bezug
zur Bundesrepublik Deutschland
wird beim BKA die RED betrieben.
Sie wurde 2016 zur Verbesserung
des Erkenntnisaustausches und als
Kontaktanbahnungsinstrument
zwischen den beteiligten
Nachrichtendiensten und Polizeien
eingeführt. Mit der RED werden
keine neuen Informationen erfasst,
es werden ausschließlich bereits bei
den Teilnehmern erfasste RED-
relevante Informationen in einer
zentralen Datei bereitgestellt. Die
gespeicherten Informationen dienen
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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in erster Linie der Identifizierung von
abgefragten Personen oder Sachen
und der anschließenden
Kontaktaufnahme mit der
datenbesitzenden Behörde.
RG-Rauschgiftkriminalität-Z Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 27.08.2009 Phänomendatei zu
Rauschgiftdelikten-Zentralstelle
Risikomanagement PMK-links WebApp Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 13 BKAG-neu Bei der WebApp handelt es sich um
ein browserbasiertes IT-Verfahren,
welches über EXTRAPOL den
Staatsschutzdienststellen der
Bundesländer bereitgestellt wird. Mit
diesem IT-Verfahren erfolgt eine
Modernisierung des bereits
regelmäßig stattfindenden
Informationsaustausches im Bereich
der Risikobewertung zwischen dem
BKA und den einzelnen
Bundesländern zu Gefährdern und
Relevanten Personen im
Phänomenbereich Politisch
motivierte Kriminalität links.
RUN-TKÜ Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 483 StPO 05.08.2013 Ermittlungsverfahren wg Verdachts
des Rauschgifthandels
Sachfahndung Verbunddatei
(BKAG-alt)
Für die Führung der Datei:
• § 2 Abs. 4 Nr. 2 BKAG-alt • §
7 Abs. 1 BKAG-alt
• § 9 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs. 4 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13 Abs. 1 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
die BPol:
• § 13 Abs. 3 BKAG-alt, § 32
Abs. 1BPolG
16.05.2018 Die Datei dient der Ausschreibung
von Sachen, etc. Weitere Angaben:
s. EAO
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Für die Datenanlieferung durch
den Zoll:
• § 13 Abs. 3 BKAG-alt
Für die Datenanlieferung durch
BfV, BND und MAD:
§ 17 Abs. 3 BVerfSchG
Für die Datenanlieferung durch
die Polizei des Deutschen
Bundestages:
• § 29 Abs. 3 Nr. 3 BKAG
Für die Datenanlieferung durch
die Zollfahndungsämter:
• § 29 Abs. 3 Nr. 5 BKAG
Für die Datenübermittlung: • §§
10 und 14, §14a BKAG-alt
Social Network Harvester (SNH) Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 9 BKAG-neu 07.12.2020 Die Datenverarbeitung mit der
Software Social Networt Harvester
(SNH) - automatisierte beweisfeste
Sicherung von Informationen von
Profilen in den sozialen Medien
(z.B. Facebook) - dient der
Aufgabenerfüllung innerhalb der
ermittlungsunterstützenden und
ermittlungsinitiierenden Auswertung
(Strafverfolgung im Bereich der
PMK) sowie der lagebegleitenden
phänomenspezifischen
Auswertungen der
Zentralstellenreferate im Bereich der
PMK.
Spionage/Tec-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 17.01.2008 Die Datei dient dem
Bundeskriminalamt bei der
Sammlung und Auswertung von
Erkenntnissen, die es in seiner
Funktion als Zentralstelle
(Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2
BKAG) in Fällen der Politisch
motivierten Kriminalität aus den
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Bereichen Spionage,
Staatsterrorismus, illegaler
Technologie- und Warentransfer,
Proliferation und ABC-Kriminalität
gewinnt.
ST-Libi-Z Amtsdatei (BKAG-
alt)
§§ 7, 8 BKAG-alt 13.03.2017 Die Datei dient den beim
Bundeskriminalamt mit der
Bekämpfung der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK links
und rechts, PMK Ausländer,
islamistischer Terrorismus,
Verbrechen gegen die
Menschlichkeit) beauftragten
Referaten der Zentralstelle
zur Sammlung und Speicherung der
im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung
anfallenden Bild- und Videodateien
(einschließlich zugehöriger
Metadaten) sowie zur
Identifizierung von unbekannten
polizeilich relevanten Personen aus
den genannten
Phänomenbereichen. Sie stellt in
diesem Zusammenhang eine
potentielle Ermittlungshilfe
dar und dient der Gewinnung von
neuen Ermittlungsansätzen.
Während verbundfähige Lichtbilder
in der bereits existenten Datei Digi-
Libi (INPOL) vorgehalten und somit
über das
Gesichtserkennungssystem (GES)
abgeglichen werden können,
ermöglicht die Datei ST-Libi-Z ein
Abgleich mit nicht-verbundfähigen
Lichtbildern des ST-
Datenbestandes. Die Datei dient
somit dem Abgleich von Lichtbildern
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des ST-Bestandes in Ergänzung
zum Abgleich mit dem INPOL-
Bestand.
Tagebuch OA Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 8 BKAG-alt 02.03.1998 Recherchierbare Abbildung aller
Ermittlungsverfahren der Abteilung
OA.
Übersicht Anschläge im Bereich PMK Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 22 BKAG-neu 27.01.2023 Phänomenübergreifende Übersicht
über terroristische Anschläge im
Bereich Politisch motivierte
Kriminalität. Die Tabelle bietet den
Fachbereichen im Bereich PMK und
den zuständigen Abteilungsstäben
(ST-AS und TE-AS) im BKA eine
gemeinsame, aktuelle und
einheitliche Datengrundlage bei
Fragestellungen im Zusammenhang
mit Anschlägen im Bereich PMK.
Übersicht Ermittlungsverfahren OA Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 30 BKAG-alt 05.06.2002 Übersicht der OA
Tagebuchnummern und der
dazugehörigen Ermittlungsverfahren
von 1998 bis 2005.
Übersicht offener Haftbefehle PMK Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 06.11.2013 Die Datei ermöglicht eine
tabellarische Übersicht von
Grundinformationen (Personalien/
letzter Aufenthaltsort/Angaben zum
Haftbefehl) zu Fahndungen von
Personen, die mindestens den
Status eines Verdächtigen im
Bereich der PMK haben und zu
denen ein offener Haftbefehl (im
Bereich PMK oder einem anderen,
beispielsweise
allgemein-kriminellen,
Deliktsbereich) besteht.
Umfangsverfahren KiPo Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 17.05.2009 Auswertungen der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bez.
Besitzes/Besitzverschaffens sowie
der Verbreitung von
Kinderpornografie im Internet mit
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Deutschlandbezügen eingehenden
Meldungen und Informationen
Umfangsverfahren KiPo steht im
Zusammenhang mit "KiPo-
Massendaten" (im SO-Portal)
VBS-Genehmigungen Waffen Amtsdatei (BKAG-
alt)
§ 30 BKAG-alt 22.12.2009 Datei ist abgeschlossener,
separater Teil innerhalb VBS, auf
den lediglich die Mitarbeiter des
zuständigen Sachgebietes SO13
Zugriff haben.
VERMI / UTOT Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 9 BKAG-alt 01.03.1984 Vermisste/Unbekannte Tote
Rücksprache mit IT 12 am
12.11.2020: Diese Datei bleibt bis
ca. 2021 als Inpol-Anwendung
bestehen. Eine neue Plattform für
diese Datei ist bei IT in Arbeit.
VISA KzB-Verfahren (INPOL-A) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt 23.06.2012 Die Datei ist eine Zentraldatei des
Bundeskriminalamtes als
Zentralstelle für die Verarbeitung
sowohl eigener BKA- als auch
Ländererkenntnisse im Verfahren
der Konsultation zentraler Behörden
(KzB).
Die Datei dient der Recherche,
Analyse und Auswertung zur
Unterstützung von
Organisationseinheiten des BKA
sowie externen Dienststellen bei
Auswertungs- und
Ermittlungskomplexen,
insbesondere im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung. Darüber
hinaus dient die Datei der Erstellung
von Statistiken.
Weiteres: s. EAO
Webcrawler Datenverarbeitung
(BKAG-neu)
§ 9 BKAG-neu 05.01.2022 Erhebung von Daten per
Webcrawler (softwarebasierte
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Suchmaschine) von einschlägigen
Escotwebsites zur Recherche durch
Polizeien hier
Menschenhandelsdienststellen um
Ausbeutungssachverhalte zu
ermitteln.
Datei wird seit Mai 2020 genutzt!
Wirtschaftskriminalität (WiKri) Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 29.06.2007 Die Datei Wikri dient dazu, alle
bekannt gewordenen Fälle von
Wirtschaftsstraftaten und sonstiger
Straftaten, sofern Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass Hintergrund
der Tat wirtschaftskriminelle
Handlungen sind, zu erfassen, Tat-
und Täterzusammenhänge zu
erkennen und Organisationsformen
der Wirtschaftskriminalität darstellen
zu können.
Wirtschaftskriminalität/Korruption/Umwelt-
Z
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt 18.01.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität, Korruption
und Umweltkriminalität anfallenden
Informationen.
WLV (Wahl-Lichtbild-Vorlage) Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 483 StPO N.N. Die WLV bzw. LVD soll es dem
Benutzer ermöglichen, eine
Lichtbildauswahl zur
Zeugenvorlage/-einsichtnahme
zusammenzustellen
(Recherchetool). Zur
Wiedererkennung bzw. Überführung
von Beschuldigten als Täter, ist im
polizeilichen Alltag die Durchführung
von Wahllichtbildvorlagen (WLV)
bzw. Lichtbildvorlagen (LVD)
erforderlich. Die WLV/LVD
ermöglicht dem Benutzer die
Zusammenstellung einer
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke
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Lichtbildauswahl zur
Zeugenvorlage/-einsichtnahme. Bei
der WLV/LVD wird das Bild eines
Tatverdächtigen bzw. die Bilder
mehrerer Tatverdächtiger einer
Auswahl an Lichtbildern zugeordnet.
Die Daten der WLV/LVD liegen in
INPOL-Z und werden von INPOL-B
lediglich zur weiteren Nutzung
angezeigt.
Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten
Martina Renner u. a. und der Gruppe Die Linke; BT-Drucksache 20/12944
Zu 5. und 6.:
Zur Beantwortung der Fragen 5. Und 6. wird auf folgende tabellarische Übersicht
verwiesen.
Die in der Bundespolizei im Sinne der Anfrage geführten Dateien/Datenbanken
entsprechen sowohl den Zwecken der Straftatenverhütung bzw.
Strafverfolgungsvorsorge sowie den Zwecken der Strafverfolgung.
A:
1. Bezeichnung: Elektronische Kriminalakte (eKA) der
Bundespolizei / Aktennachweis der
Bundespolizei (BAN)
2. Datum: Seit April 2014 mit bestehender
Errichtungsanordnung (EAO) im
Wirkbetrieb.
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Rechtsgrundlage im
Bundespolizeigesetz (BPOLG) bilden
die §§ 1 bis 7, 12 und 29 BPOLG
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die eKA dient
a) der Bündelung polizeilicher
Erkenntnisse zu (in VBS @rtus Bund)
gespeicherten Personen
b) Ermittlungen zur Aufklärung von
polizeilichen Sachverhalten,
insbesondere von Straftaten sowie die
Feststellungen von Verdächtigen zu
unterstützen,
c) Information zu Personen-, Tat – und
Ereigniszusammenhängen
bereitzuhalten,
d) Ermittlungsansätze zur Festnahme
gesuchter Personen zu liefern,
e) Erkenntnisse für die Bewertung und
Abwehr von Gefahren bereitzuhalten,
f) Hinweise für das taktische Vorgehen
und die Eigensicherung bereitzuhalten.
Der BAN dient dem Nachweis von
personenbezogenen Akten, deren
Dienststellen der
Bundespolizei sowie für den
grenzpolizeilichen Bereich bei den
entsprechenden
Stellen der beauftragten
Polizeibehörden in den
Ländern Bayern und der der Hansestadt
Hamburg zur
Erfüllung der ihnen obliegenden
Aufgaben auf dem
Gebiet der Strafverfolgung und der
Gefahrenabwehr
erforderlich ist.
5. Zahl der Datensätze: 485.564 (Stand: 01. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 485.564
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
-/-
B:
1. Bezeichnung: Einheitliches
Fallbearbeitungssystem (eFBS)
2. Datum: Seit Januar 2008 mit bestehender
EAO im Wirkbetrieb.
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Rechtsgrundlage im BPOLG bilden
§ 29 i.V.m. §12 BPOLG
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei dient im Rahmen der
Bundespolizei obliegenden
Aufgaben der polizeilichen
Fallbearbeitung mit komplexen
Ermittlungen, der Recherche und der
Analyse von
Informationen zur Aufklärung und
Verhütung von Straftaten
und nutzt dabei auch die durch die
Bundespolizei bereits in
anderen Dateien einmal erfassten
personenbezogenen
Daten über entsprechende
Schnittstellen.
5. Zahl der Datensätze: 33.728.040 (Stand: 23. September
2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 280.397
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
11.096
C:
1. Bezeichnung: @rtus Bund
2. Datum: Seit 2008 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Zum Zwecke
- der Gefahrenabwehr einschließlich der
Verhütung von Straftaten: § 1 bis 7, §
12, § 13, § 23 Abs. 1 Nr. 4, § 26 Abs. 1
und 3, § 27 S. 1 Nr. 2 und § 29 Abs. 1
bis 3 BPOLG
- der Aufgabenwahrnehmung aus
übertragenden Gesetzen: §1 Abs. 2
i.V.m. § 29 Abs. 1 BPOLG,
insbesondere i.V.m. §§ 71 Abs. 3 Nr. 1
und Nr. 7 sowie 67 Abs. 3
Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
- eines konkreten Strafverfahrens: § 29
Abs. 1 i.V.m. § 12 BPOLG und §§ 483
Abs. 3 i.V.m. 161, 163 stopp
- eines künftigen Strafverfahrens: § 29
Absatz 2 i.V.m. § 12 BPOLG und § 484
Abs. 4 stopp
- der Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten: § 13 i.V.m. § 29
Abs. 1 BPOLG, § 49 c
Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)
- der Vorgangsverwaltung oder der
befristeten Dokumentation: § 29 Abs. 5
BPOLG
- allgemeiner polizeilicher
Dienstleistungen und allgemeiner
Verwaltungszwecke, insofern nicht
spezialgesetzlich geregelt, gem. § 18
Abs. 2 i.V.m. § 12
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei dient der
Vorgangsbearbeitung und der
Vorgangsverwaltung oder der
befristeten
Dokumentation polizeilichen Handelns
für die der
Bundespolizei obliegenden Aufgaben
nach dem
Bundespolizeigesetz, den sich aus
diesem Gesetz
übertragenen Aufgaben, der Verfolgung
von
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
die Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten.
Die erfassten Daten können zu
statistischen Zwecken
ausgewertet werden.
5. Zahl der Datensätze: 3.792.702 Vorgänge (Stand: 31. August
2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 3.650.275 Personen in @rtus-Bund
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
-/-
Bezeichnung der Datei/Datenbank, Datum der Errichtungsanordnung, Datum der
Errichtung, Rechtsgrundlage im BPOLG, Zweck der Datei/Datenbank, Zahl der
Datensätze, Zahl der Personendatensätze, Zahl der
Institutionen/Gruppen/Personenzusammenschlüsse
D:
1. Bezeichnung:
2. Datum: Seit August 2008 mit bestehender EAO
im Wirkbetrieb.
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Rechtsgrundlage für die Führung der
Datei sind §§ 30, 31 i.V.m. § 2 Abs. 2
Nr. 2b BPOLG
4. Zweck der Datei/Datenbank: Der Geschützte
Grenzfahndungsbestand dient der
Fahndung nach Personen und Sachen,
die von der
Bundespolizei und/oder von den mit der
grenzpolizeilichen
Kontrolle beauftragten
Behörden/Dienststellen
gesucht werden;
⇒ Geschützte Grenzfahndung Bereich
Personenfahndung zum Zwecke
• der Festnahme,
• der Ingewahrsamnahme,
• der Kontrolle,
• der Zurückweisung,
• der Ausreiseuntersagung und
• der grenzpolizeilichen Beobachtung,
⇒Geschützte Grenzfahndung Bereich
Sachfahndung zum Zwecke der
grenzpolizeilichen Überwachung
insbesondere von
• Ausweisdokumenten,
• Sichtvermerken,
• benutzte oder eingesetzte
Kraftfahrzeuge die zur Feststellung
einer von der Person oder Sache
ausgehenden Gefahr dienen.
5. Zahl der Datensätze: 3934
(Stand: 01. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 3827
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
werden in der Grenzfahndungsdatei
(GFD) nicht geführt
E:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV – Rauschgiftkriminalität (RGK))
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 3 BDSG, §§ 163ff, 483ff
StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die Datenübermittlung
an das BKA als Zentralstelle ergibt sich
aus §§ 29, 32 BKAG, §§ 2, 3
Europolgesetz (EuropolG) i. V. m. § 32
Abs. 1 - 3 BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Rauschgiftkriminalität"
als Teil des PIAV-Operativ
Bundespolizei (RGK PIAV-O BPOL)
ermöglicht den Zugriff auf die
Verbunddatei "PIAV
Rauschgiftkriminalität" des BKA. Sie
bildet das technische Bindeglied
zwischen der Datei der Bundespolizei
und der Datei des BKA.
Alle anlieferungspflichtigen Daten
werden aus dem VBS und dem FBS in
die Datei RGK PIAV- O BPOL
übertragen und von dort in die
Verbunddatei des BKA gespiegelt.
Als technisches Bindeglied zur zentralen
Datei des
BKA PIAV Rauschgiftkriminalität
ermöglicht sie die
Datenbereitstellung und -verwaltung und
gewährleistet damit die Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 1.798 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 79
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
-/-
F:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund (PIAV –
Gewaltdelikte/gemeingefährliche
Straftaten)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 4 BDSG, §§ 163ff, 483ff
StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die
Datenübermittlung an das BKA als
Zentralstelle ergibt
sich aus §§ 11, 13 BKAG, §§ 2, 3
EuropolG i.V.m. § 32 Abs. 1 - 3 BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Gewaltdelikte und
gemeingefährliche Straftaten" als Teil
des PIAV-Operativ Bundespolizei (WSK
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV
Gewaltdelikte und gemeingefährliche
Straftaten" des BKA. Sie bildet das
technische Bindeglied zwischen der
Datei der Bundespolizei und der Datei
des BKA. Alle anlieferungspflichtigen
Daten werden aus dem VBS und dem
FBS in die Datei WSK PIAV-O BPOL
übertragen und von dort in die
Verbunddatei des BKA gespiegelt. Als
technisches Bindeglied zur zentralen
Datei des BKA PIAV Gewaltdelikte und
gemeingefährliche Straftaten ermöglicht
sie die Datenbereitstellung und -
verwaltung und gewährleistet damit die
Verhütung und Verfolgung von
Straftaten mit länderübergreifender,
internationaler oder erheblicher
Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 123.014 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 2.235
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
24
G:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV –Cybercrime)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 4 BDSG, §§ 163ff, 483ff
StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die Datenübermittlung
an das BKA als Zentralstelle ergibt
sich aus §§ 11, 13 BKAG, §§ 2, 3
EuropolG i. V .m. § 32 Abs. 1 - 3
BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Cybercrime“ als Teil
des PIAV-Operativ Bundespolizei (CYB
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV Cybercrime“
des BKA. Sie bildet das technische
Bindeglied zwischen der Datei der
Bundespolizei und der Datei des BKA.
Alle anlieferungspflichtigen Daten
werden aus dem VBS und FBS in die
Datei CYB PIAV-O BPOL übertragen
und von dort in die Verbunddatei des
BKA gespiegelt. Als technisches
Bindeglied zur zentralen Datei des BKA
PIAV CYB ermöglicht sie die
Datenbereitstellung und -verwaltung und
gewährleistet damit die Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 9.139 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 628
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
15
H:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV – Dokumentenkriminalität)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus
den §§ 29, 32, 35 BPOLG, § 4 BDSG,
§§ 163ff, 483ff StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die Datenübermittlung
an das BKA als Zentralstelle ergibt
sich aus §§ 11, 13 BKAG, §§ 2, 3
EuropolG i. V. m. § 32 Abs. 1 - 3
BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-
Dokumentenkriminalität“ als Teil des
PIAV-Operativ Bundespolizei (DOK
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV
Dokumentenkriminalität“ des BKA. Sie
bildet das technische Bindeglied
zwischen der Datei der Bundespolizei
und der Datei des BKA. Alle
anlieferungspflichtigen Daten werden
aus dem VBS und FBS in die Datei
DOK PIAV-O BPOL übertragen und von
dort in die Verbunddatei des BKA
gespiegelt. Als technisches Bindeglied
zur zentralen Datei des
5. Zahl der Datensätze: 204.223 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 15.911
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
228
I:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV – Eigentumskriminalität und
Vermögensdelikte)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 4 BDSG, §§ 163ff, 483ff
StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die Datenübermittlung
an das BKA als Zentralstelle ergibt sich
aus §§ 11, 13 BKAG, §§ 2, 3 EuropolG
i. V. m. § 32 Abs. 1 - 3 BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Eigentumskriminalität
und Vermögensdelikte“ als Teil des
PIAV-Operativ Bundespolizei (EIV
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV
Eigentumskriminalität und
Vermögensdelikte“ des BKA. Sie bildet
das technische Bindeglied zwischen der
Datei der Bundespolizei und der Datei
des BKA. Alle anlieferungspflichtigen
Daten werden aus dem VBS und FBS in
die Datei EIV PIAV-O BPOL übertragen
und von dort in die Verbunddatei des
BKA gespiegelt. Als technisches
Bindeglied zur zentralen Datei des BKA
PIAV EIV ermöglicht sie die
Datenbereitstellung und -verwaltung und
gewährleistet damit die Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 90.465 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 7.738
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
240
J:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV – Schleusung,
Menschenhandel, Ausbeutung)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 4 BDSG, §§ 163ff, 483ff
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Schleusung,
Menschenhandel, Ausbeutung“ als Teil
des PIAV-Operativ Bundespolizei (SMA
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV Schleusung,
Menschenhandel, Ausbeutung“ des
BKA. Sie bildet das technische
Bindeglied zwischen der Datei der
Bundespolizei und der Datei des BKA.
Alle anlieferungspflichtigen Daten
werden aus dem VBS und FBS in die
Datei SMA PIAV-O BPOL übertragen
und von dort in die Verbunddatei des
BKA gespiegelt. Als technisches
Bindeglied zur zentralen Datei des BKA
PIAV SMA ermöglicht sie die
Datenbereitstellung und -verwaltung und
gewährleistet damit die Verhütung und
Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 469.137 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 49.444
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
630
K:
1. Bezeichnung: Polizeilicher Informations- und
Analyseverbund
(PIAV – Sexualdelikte)
2. Datum: Seit Juni 2018 mit bestehender EAO im
Wirkbetrieb
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Die Befugnis zur Datenverarbeitung
ergibt sich aus den §§ 29, 32, 35
BPOLG, § 4 BDSG, §§ 163ff, 483ff
StPO.
Die rechtliche Grundlage und die
Verpflichtung für die Datenübermittlung
an das BKA als Zentralstelle ergibt sich
aus §§ 11, 13 BKAG, §§ 2, 3 EuropolG
i. V. m. § 32 Abs. 1 - 3 BPOLG.
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die Datei "PIAV-Sexualdelikte“ als Teil
des PIAV-Operativ Bundespolizei (SXD
PIAV-O BPOL) ermöglicht den Zugriff
auf die Verbunddatei "PIAV
Sexualdelikte“ des BKA. Sie bildet das
technische Bindeglied zwischen der
Datei der Bundespolizei und der Datei
des BKA. Alle anlieferungspflichtigen
Daten werden aus dem VBS und FBS in
die Datei SXD PIAV-O BPOL
übertragen und von dort in die
Verbunddatei des BKA gespiegelt. Als
technisches Bindeglied zur zentralen
Datei des BKA PIAV SXD ermöglicht sie
die Datenbereitstellung und -verwaltung
und gewährleistet damit die Verhütung
und Verfolgung von Straftaten mit
länderübergreifender, internationaler
oder erheblicher Bedeutung.
5. Zahl der Datensätze: 1.227 (Stand: 23. September 2024)
6. Zahl der Personendatensätze: 104
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
1
L:
1. Bezeichnung: Passagier Daten Datei (PDD) -
Übermittlung von Fluggastdaten
2. Datum: Seit 2004
3. Rechtsgrundlage im BPolG: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung
des BPOLG am 1. April 2008 wurde die
Richtlinie des Rates 2004/82/EG vom
29. April 2004 über die Verpflichtung
von Beförderungsunternehmen,
Angaben über die beförderten Personen
zu übermitteln, für den Luftverkehr in
Deutschland in nationales Recht
umgesetzt. Die rechtliche Befugnis des
§ 31a BPOLG erlaubt dem
Bundespolizeipräsidium
Luftfahrtunternehmen (LFU), die
Passagiere über die
Schengenaußengrenzen in das
Bundesgebiet befördern, aufzufordern
Fluggastdaten zu erheben und an die
Bundespolizei zu übermitteln. Die Norm
zielt darauf ab, unerlaubte Einreisen
wirkungsvoll zu verhindern und
Gefahren für die Bundesrepublik
Deutschland abzuwehren. Die Befugnis
wird in Deutschland nicht als
Generalanordnung an alle
Luftfahrtunternehmen umgesetzt. Das
Bundespolizeipräsidium bestimmt
Risikoflugstrecken auf Grundlage einer
Lage- und Gefährungsbewertung
4. Zweck der Datei/Datenbank: Die gemäß § 31a Absatz 3 BPOL zu
übermittelnden Daten sind ausreichend
und stellen durch eine zeitlich
vorgelagerte fahndungsmäßige
Überprüfung einen Mehrwert für die
grenzpolizeiliche Einreisekontrolle dar.
Diese polizeiliche IT-Anwendung
ermöglicht den automatisierten Abgleich
von Personen- und Sachdaten mit dem
polizeilichen Verbund-
Informationssystem (INPOL) und die
gezielte Übermittlung der
Überprüfungsergebnisse an die
zuständigen Dienststellen der
Bundespolizei und anderer mit der
grenzüberschreitenden
Aufgabenwahrnehmung beauftragten
Behörden. Ziel ist die Übermittlung von
Fluggastdaten vor dem Abflug. Ziel ist
die Erhöhung der Qualität der
grenzpolizeilichen Kontrolle, da bereits
bei Ankunft die Ergebnisse der
Fahndungsabfragen vorliegen und die
Zeit während der Einreise weiteren
grenzpolizeilichen Analysen zur
Verfügung steht. Die Vorschrift ist ein
wichtiges Instrument für die
grenzpolizeiliche Kontrolle und
verbessert die Bekämpfung der illegalen
Migration, des internationalen
Terrorismus und sonstiger schwerer
Straftaten.
5. Zahl der Datensätze: 22.832.065
6. Zahl der Personendatensätze:
7. Zahl der
Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333