Deutscher Bundestag Drucksache 20/13515
20. Wahlperiode 22.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13095 –
Praktische Auswirkungen des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
veröffentlichte am 4. September 2024 sein sogenanntes Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz. Oberstes Ziel dieses Programms ist die Reduzierung der
Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir erklärte in diesem Kontext, ihm sei „die
Beteiligung und enge Einbindung der unterschiedlichen Interessengruppen wichtig“
gewesen (BMEL – Pressemitteilungen – BMEL legt Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz vor,
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0
88-zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen
Landwirtschaft – eine Landwirtschaft, in der die Bäuerinnen und Bauern
ökonomisch tragfähig wirtschaften können und zugleich die Grundlagen der
Landwirtschaft – Artenvielfalt, gesunde Böden, saubere Luft und unbelastetes
Wasser – für kommende Generationen erhalten, schützen und gegebenenfalls ihre
Wiederherstellung unterstützen.
Dafür soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch ein im
Koalitionsvertrag verankertes Maßnahmenpaket ambitioniert reduziert werden. Dabei
unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich das von der EU-Kommission in der
„Farm to Fork“-Strategie vorgeschlagene Ziel, die Verwendung und das Risiko
bis zum Jahr 2030 insgesamt um 50 Prozent zu reduzieren, sieht aber in der
Umsetzung Verbesserungsbedarf. Auch die Zukunftskommission
Landwirtschaft hat in ihrem 2021 vorgelegten Abschlussbericht empfohlen, die
Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Umwelt, Artenvielfalt und die
Gesundheit so gering wie möglich zu halten und stabile Agrarökosysteme zu
schaffen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bundesministerien und welche Ressortforschungseinrichtungen
waren bei der Erarbeitung des sogenannten Zukunftsprogramms
Pflanzenschutz einbezogen, und warum handelt es sich bei dem Programm
nicht um einen Beschluss der Bundesregierung, sondern nur um einen
des BMEL?
2. Welche Bundesministerien unterstützen das sogenannte
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz, und welche lehnen es ab?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Es handelt sich um ein Programm des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), da das BMEL innerhalb der Bundesregierung
federführend für den Pflanzenschutz zuständig ist. Das BMEL hat mit allen
relevanten Akteuren das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz erarbeitet (s. Antwort
zu den Fragen 3 bis 5). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wurde zu Maßnahmen mit
direkter inhaltlicher Betroffenheit beratend einbezogen. Zudem wurde zu
speziellen Fragestellungen die Expertise nachgeordneter Behörden, wie dem Julius
Kühn-Institut und dem Thünen-Institut, herangezogen.
Ablehnende Haltungen von Bundesministerien sind nicht bekannt.
3. Welche Verbände, Interessengruppen, Einzelpersonen,
Wissenschaftseinrichtungen, parteinahen Stiftungen, internationalen Organisationen etc.
waren an der Erarbeitung der Diskussionsgrundlage zum
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz beteiligt?
4. Welche Verbände, Interessengruppen, Einzelpersonen,
Wissenschaftseinrichtungen, parteinahen Stiftungen, internationalen Organisationen etc.
waren an der Erarbeitung des veröffentlichten Zukunftsprogramms
beteiligt?
5. Hat das BMEL sich ausreichend mit dem Berufsstand ausgetauscht, um
das sogenannte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz zu erarbeiten, wenn
ja, welche dessen Anregungen wurden dabei berücksichtigt, und welche
ökonomischen Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für die
Landwirtschaft im Kontext des Programms?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMEL möchte die Betriebe in der Landwirtschaft auf dem Weg zu einem
gezielteren und biodiversitätsschonenden Pflanzenschutz unterstützen. Nur mit
einer gemeinsamen Anstrengung können der Einsatz und das Risiko von
Pflanzenschutzmitteln reduziert werden, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit der
Betriebe zu gefährden.
Ein erster Austausch zu möglichen Eckpunkten für ein Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz hat im Rahmen des Forums zum Nationalen Aktionsplan zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel (NAP) am 30. Januar 2024
stattgefunden. Im März 2024 hat das BMEL dann einen breiten
Beteiligungsprozess gestartet, um die vielfältigen Perspektiven, aber auch weitere
innovative Ideen, Empfehlungen und Anregungen für die Erarbeitung des
„Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ zu berücksichtigen. In den
Beteiligungsprozess wurden die Bundesländer, die relevanten Verbände der Agrarwirtschaft,
des Natur- und Umweltschutzes sowie des Verbraucherschutzes,
Jugendorganisationen und das „Dialognetzwerks zukunftsfähige Landwirtschaft“
eingebunden. Basis dieses Beteiligungsprozesses bildete eine vom BMEL erstellte und
veröffentlichte Diskussionsgrundlage. Eine Auflistung der im Prozess
beteiligten Akteure ist der Anlage 1* zu den Fragen 3 bis 5, „Verteiler für das
Beteiligungsverfahren zum „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz““, zu entnehmen.
Mehr als 90 schriftliche Stellungnahmen sind eingegangen, hierunter
Stellungnahmen von 40 Agrarverbänden, von 16 Umwelt-, Naturschutz- und
Wasserverbänden, von 14 Bundesländern sowie von 9 Mitgliedern des
„Dialognetzwerkes Zukunftsfähige Landwirtschaft“. Diese Rückmeldungen waren eine
wichtige Grundlage für die finale Ausgestaltung des Zukunftsprogramms. Auch
die im Jahr 2023 erarbeiteten Vorschläge des „Dialognetzwerk zukunftsfähige
Landwirtschaft“ sind eingeflossen. Bestehende Programme aus den
Bundesländern sollen mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz verbunden werden, um
Synergien zu nutzen. Vorbilder sind beispielsweise das
Biodiversitätsstärkungsgesetz aus Baden-Württemberg oder der sogenannte Niedersächsische Weg.
Im Zukunftsprogramm Pflanzenschutz hat das BMEL vielen im Rahmen des
Beteiligungsprozesses übermittelten Hinweisen und Einschätzungen Rechnung
getragen. Beispielsweise hat das BMEL einen stärkeren Fokus auf die Stärkung
des kooperativen Naturschutzes, die Stärkung des integrierten
Pflanzenschutzes, die Verbesserung der Verfügbarkeit biologischer Pflanzenschutzverfahren
und risikoarmer Pflanzenschutzmittel, die Förderung von Technik, Forschung
und Innovationen sowie die Stärkung des Wissenstransfers gesetzt.
Die Maßnahmen des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz sind im Wesentlichen
auf Kooperation und Freiwilligkeit angelegt, so dass das BMEL von dem
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz einen positiven ökologischen Effekt erwartet,
aber keine negativen ökonomischen Auswirkungen, da viele der
vorgeschlagenen Maßnahmen multifaktoriell (bspw. Beratung, Förderung) sind.
6. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung ebenfalls ein nationales Programm zur Reduzierung des Einsatzes
von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent bis 2030?
Das Ziel, die Verwendung und das Risiko von chemischen
Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um insgesamt 50 Prozent zu reduzieren, wurde im Rahmen der im
Oktober 2020 beschlossenen „Farm-to-Fork“-Strategie der EU-Kommission
festgelegt und wird folglich von allen europäischen Mitgliedstaaten getragen.
Frankreich verfolgt beispielsweise mit der „Stratégie Écophyto“ seit 2008 ein
ambitioniertes Programm zur Reduktion der Pflanzenschutzmittelanwendung.
7. Warum hat das BMEL nicht nach dem Vorbild der Zukunftskommission
Landwirtschaft (ZKL) oder des Niedersächsischen Wegs (Der
Niedersächsische Weg | Portal Niedersachsen,
www.niedersachsen.de/niedersae
chsischer-weg) gemeinsam mit dem Berufsstand, den Verbänden, der
Wissenschaft, der Wirtschaft etc. das sogenannte Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz erarbeitet und stattdessen das klassische
Beteiligungsverfahren (BMEL – Pflanzenschutz – BMEL legt Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz vor,
www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pfla
nzenschutz/zukunftsprogramm-pflanzenschutz.html) und anschließend
nicht weitere Einbindung der Akteure gewählt?
Das BMEL hat im Rahmen des Beteiligungsprozesses 103 Verbänden und
Jugendorganisationen sowie allen Bundesländern die Möglichkeit zur
schriftlichen Stellungnahme in einem aktiven Prozess eröffnet. Ein Großteil der
beteiligten Stakeholder hat die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrgenommen. Die
Stellungnahmen wurden auf Fachebene des BMEL unter Einbeziehung der
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/13515 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
nachgeordneten Behörden ausgewertet und umsetzbare Strategien und
Lösungsansätze herausgearbeitet, welche sich im finalen Zukunftsprogramm
widerspiegeln.
8. Welche konkreten Gesetze, Verordnungen etc. plant die
Bundesregierung, aus dem sogenannten Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
abzuleiten?
9. Schließt das BMEL mit Blick auf die Zusage von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, keine Auflagen und bzw. oder
ordnungsrechtliche Vorgaben zu schaffen (siehe die in der Vorbemerkung der
Fragesteller erwähnte Pressemitteilung), Einschränkungen und höhere
Standards über gesetzliche Änderungen für die Landwirte aufgrund des
Zukunftsprogramms aus?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMEL setzt in seinem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vor allem auf
Kooperation, Anreize, Unterstützung und Beratung sowie auf innovative
Technik. Die im Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vorgesehenen
ordnungsrechtliche Regelungen beschränken sich auf die auch vom Berufsstand und den
Bundesländern gewünschte Erarbeitung einer Nützlingsverordnung und die
Aktualisierung der „Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im
Pflanzenschutz“.
Mit der Erarbeitung einer Nützlingsverordnung will das BMEL für mehr
Rechtssicherheit beim Einsatz von Organismen zur Bekämpfung bestimmter
Schadorganismen sorgen, ohne die Belastung für die heimische Artenvielfalt zu
erhöhen. Damit soll insbesondere der Anbau von Sonderkulturen gestärkt
werden, bei dem der Einsatz von Nützlingen bereits heute fester Bestandteil des
Integrierten Pflanzenschutzes ist.
Die geltenden Grundsätze zur Durchführung der guten fachlichen Praxis im
Pflanzenschutz stammen aus dem Jahr 2010. Inzwischen hat sich sowohl in der
Wissenschaft als auch in der Anwendungstechnik viel weiterentwickelt. Hier
besteht daher Aktualisierungsbedarf. Den Prozess zur Überarbeitung der
Grundsätze zur „Durchführung der guten fachlichen Praxis“ setzt das BMEL
zusammen mit den Verbänden und Ländern auf.
10. Warum hat das BMEL das sogenannte Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz nur auf die Reduzierung des Pflanzenschutzeinsatzes bzw. auf
Alternativen des chemischen Pflanzenschutzes ausgerichtet, und welche
Maßnahmen unternimmt das BMEL zur Stärkung des chemischen
Pflanzenschutzes als wichtigen Baustein des Pflanzenschutzes?
Mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz will das BMEL die Betriebe in der
Landwirtschaft und im Sonderkulturanbau unterstützen, sämtliche
Möglichkeiten des Pflanzenschutzes zu nutzen und ganz im Einklang mit den Grundsätzen
des integrierten Pflanzenschutzes zu arbeiten. Beim Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln muss gelten: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Guter
Pflanzenschutz ist komplex – er besteht aus verschiedenen aufeinander
abgestimmten Maßnahmen, bei denen der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel
das letzte Mittel der Wahl darstellt.
11. Wie genau sollen nach Einschätzung der Bundesregierung
konventionelle und ökologische Landwirtschaft voneinander profitieren, wie es im
sogenannten Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vorgesehen ist?
Bereits seit vielen Jahren ist der integrierte Pflanzenschutz und die gute
fachliche Praxis mit weiten Fruchtfolgen eine verbindliche Größe bei vorbeugenden
und nachhaltigen Lösungsansätzen für den Schutz von Kulturpflanzen.
Hierunter zählen unter anderem die Verwendung von robusten und
krankheitsresistenten Sorten, der Schutz und die Förderung von heimischen Nützlingen sowie die
Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und
Pflanzenerzeugnissen durch vorbeugende Maßnahmen. Im Rahmen von Projekten,
Modellbetrieben und Modellregionen sollen innovative und praktikable neue Maßnahmen
und Verfahren auf Praxisebene sowohl in konventionell als auch ökologisch
wirtschaftenden Betrieben umgesetzt und demonstriert werden. Auf diese Art
und Weise soll der Austausch zwischen ökologischem Landbau und
konventioneller Landwirtschaft gestärkt werden, damit beide Wirtschaftsweisen
voneinander lernen und profitieren. So können etwa bewährte Verfahren im
ökologischen Anbau auf ihre Praxistauglichkeit im konventionellen Anbau geprüft und
übertragen werden.
12. Verfolgt das sogenannte Zukunftsprogramm Pflanzenschutz aus Sicht der
Bundesregierung das Ziel, dass mehr Betriebe von konventioneller auf
ökologische Landwirtschaft umstellen?
Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 Prozent Ökolandbau an
der Landwirtschaftsfläche bis 2030. Die im November 2023 vorgestellte Bio-
Strategie 2030 zielt darauf ab, entlang der gesamten Wertschöpfungskette –
also von der Betriebsmittelbereitstellung über die Erzeugung und Verarbeitung
bis hin zum Handel und Konsum – die geeigneten Rahmenbedingungen zu
schaffen und bestehende Hürden zu beseitigen, damit bis zum Jahr 2030
30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ökologisch
bewirtschaftet werden können. Auch die in der Antwort zu Frage 10 beschriebenen
Maßnahmen sollen die Zielerreichung unterstützen.
13. Wie genau sehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell finanzielle
Anreize für den Wechsel in den ökologischen Landbau aus, und wie soll
sich dies nach dem Willen der Bundesregierung entwickeln?
In allen Bundesländern gibt es Fördermittel für die zwei- bis dreijährige
Umstellungsphase und die anschließende Beibehaltung der ökologischen
Wirtschaftsweise. Über die im November 2023 vorgestellte Bio-Strategie 2030
sollen die Rahmenbedingungen für die ökologische Agrar- und
Lebensmittelwirtschaft weiter verbessert werden.
14. Wie sollen Anbausysteme unterstützt werden, „die sich an den
agrarökologischen Grundprinzipien orientieren und Ökosystemleistungen
stärken“, wie es in dem Programm genannt wird, und wie genau sehen diese
Anbausysteme aus?
Das BMEL will die Entwicklung und Etablierung von diversifizierten und
innovativen Anbausystemen unterstützen, welche die Ökosystemleistungen der
biologischen Vielfalt gezielt für eine resilientere landwirtschaftliche Produktion
nutzen. Durch stärkere Berücksichtigung der ökologischen Grundausstattung
von Agrarlandschaften sollen natürliche Gegenspieler gezielt gefördert und so
die Regulierung des Schaderregeraufkommens unterstützt werden.
15. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass sowohl der
bürokratische Aufwand als auch die Dauer der Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel reduziert bzw. verkürzt werden?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Zulassungssystem für
Pflanzenschutzmittel zukunftsfähiger zu gestalten. Transparenz und
Rechtssicherheit sowie eine Bewertung nach wissenschaftlichen Kriterien sind dabei
weiterhin wichtige Eckpfeiler. Empfehlungen, wie das Zulassungssystem für
Pflanzenschutzmittel unter diesen Prämissen modernisiert werden kann,
wurden im Projekt „Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“ des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet. Der
Abschlussbericht ist hier veröffentlicht: „Abschlussbericht BVL
Pflanzenschutzmittel-Zulassung 2030“. Derzeit prüft das BMEL die Möglichkeiten der
Umsetzung dieser Empfehlungen. Prioritär werden dabei die Möglichkeiten zur
Beschleunigung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit biologischen
bzw. Low-Risk-Wirkstoffen auch unter Berücksichtigung von bürokratiearmen
Prozessen geprüft.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Konsequenzen auf die
Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln in Deutschland, wenn der
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbiert werden soll?
24. Wie will das BMEL kurzfristig den Anbau von Obst- und
Gemüsekulturen so absichern, dass die Landwirte diese Kulturen weiter ökonomisch
erfolgreich anbauen können – besonders unter dem Aspekt, dass
vorhandene Pflanzenschutzmittel weiter reduziert werden sollen?
Die Fragen 16 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz hat das BMEL konkrete
Maßnahmen vorgelegt, die es den landwirtschaftlich und gartenbaulichen Betrieben
ermöglichen sollen, ihre Kulturen nachhaltig gesund zu erhalten und gleichzeitig
auch in Zukunft einen betriebswirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften.
Mit resilienteren Anbausystemen und einer ambitionierten Umsetzung des
Integrierten Pflanzenschutzes will die Bundesregierung bis 2030 die Menge und
das Risiko der eingesetzten chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel in
Deutschland insgesamt um 50 Prozent verringern. Dieses Ziel bedeutet nicht,
dass pauschal auf jeder Anbaufläche 50 Prozent weniger von jedem
Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, sondern es geht um den Gesamteinsatz
in Deutschland. In die Bilanzierung fließen Agrarumweltmaßnahmen ohne den
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ebenso ein wie der Ökolandbau.
Berücksichtigt werden soll neben der Giftigkeit von Stoffen künftig auch, dass
bestimmte Pflanzenschutzmittel leichter durch alternative Verfahren zu ersetzen
sind als andere.
Der Bezugszeitraum für das Reduktionsziel ist 2011 bis 2013. Mit diesem
Basiszeitraum trägt das BMEL den bisherigen Anstrengungen der Landwirtschaft
zur Pflanzenschutzmittelreduktion Rechnung, etwa bei der Ausweitung des
Ökolandbaus, bei der Ausdehnung vielfältiger Fruchtfolgen oder die
Anstrengungen der Landwirtschaft für Blühflächen, fließen so angemessen ein.
Beispielsweise hat der Industrieverband Agrar (IVA) in einer Studie
festgestellt, dass bei flächendeckendem Einsatz der schon jetzt vorhandenen
Pflanzenschutztechnik (z. B. sogenanntes „spot-spraying“) die Menge der
Pflanzenschutzmittel um 25 Prozent reduziert werden kann, ohne einen Ertragsverlust in
Kauf nehmen zu müssen.
17. Welche Maßnahmen ergreift das BMEL, um die Wirkstoffpalette im
chemischen Pflanzenschutz im Sinne der Ernährungssicherung und der
Vermeidung von Resistenzen auszudehnen?
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von
Pflanzenschutzmitteln (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) gelten hohe Anforderungen an
die Genehmigung von Wirkstoffen durch die EU-Kommission. Immer wieder
erhalten risikoreiche Wirkstoffe keine erneute EU-Genehmigung, da sie diese
hohen Anforderungen nicht erfüllen. Dadurch entstehen zunehmend
Bekämpfungslücken, die sich in einer steigenden Anzahl von Notfallzulassungen
niederschlagen. Mit dem Zukunftsprogramm Pflanzenschutz will das BMEL
Indikationslücken schließen und die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Betriebe dabei unterstützen, mit dem veränderten Wirkstoff- und Mittelspektrum
auszukommen. Zu diesem Zweck soll mit dem Zukunftsprogramm unter
anderem der Weg für alternative Verfahren und neuartige Ansätze geebnet werden.
Um den Pflanzenschutz nachhaltiger zu gestalten, muss die Verfügbarkeit von
Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, wie biologische
Mittel und Low-Risk-Produkte, verbessert werden. Ein Baustein, um dies zu
erreichen, sind Verbesserungen in den Zulassungsverfahren, z. B. im Hinblick
auf EU-weit harmonierte spezifische Datenanforderungen und
Risikobewertungen.
Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, bestehende Lücken bei der
Risikobewertung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln zu schließen.
Insbesondere sollen die möglichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf
die Biodiversität besser berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, setzt sich
die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine zügige Erarbeitung einer
harmonisierten, durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
anerkannten Methode für die Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte ein.
18. Hat die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten
Zukunftsprogramms Pflanzenschutz vor, auch einen Fokus auf die Züchtung zu
legen, welche nach Aussagen von u. a. der Bundesministerin für Bildung
und Forschung Bettina Stark-Watzinger wesentlich für den Schutz der
Umwelt und die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln sind und die
einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduzierung von
Pflanzenschutzmitteln leisten (siehe Stark-Watzinger: Die Neuen Züchtungstechniken
sind der Schlüssel für die großen Herausforderungen der Menschheit –
Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF],
www.bmbf.de/
bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/2023/07/230705-nzt.html und Start
neuer BMBF-Fördermaßnahme: Pflanzenforschung.de,
www.pflanzenfor
schung.de/de/pflanzenwissen/journal/start-neuer-bmbf-foerdermassn
ahme), wenn ja, in welcher Form, und welche Rolle spielen dabei
molekularbiologische Methoden wie CRISPR/Cas?
Durch die Pflanzenzüchtung stehen heutzutage von vielen Kulturarten
leistungsstarke und gegen einige Schaderreger resistente Sorten zur Verfügung.
Diese sind ein wichtiger Baustein für den integrierten Pflanzenschutz und
tragen dazu bei, die Erträge und Erntequalitäten zu sichern.
Die Resistenzzüchtung steht dabei – ebenso wie der Pflanzenschutz – sehr
unterschiedlichen Pflanzenkrankheiten und Schaderregern gegenüber. Dennoch
ist es gelungen, gegen einige gängige Pilzkrankheiten resistente Sorten zu
züchten. Dies trägt dazu bei, den Einsatz von Fungiziden zu reduzieren. Bei der
Verbesserung der Toleranz bzw. Resistenz von Kulturpflanzen gegenüber
Schadinsekten steht die Resistenzzüchtung jedoch vor großen
Herausforderungen. Die Bundesregierung wird weiterhin Forschungs- und
Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen Bereich der Züchtungsforschung zur Verbesserung
von Kulturpflanzen im Hinblick auf Toleranz- und Resistenzeigenschaften,
aber auch Ertrag und Qualität fördern.
19. Ist seitens der Bunderegierung auch geplant, die Entwicklung der
Applikationstechnik von z. B. Pflanzenschutzspritzen voranzutreiben, und
wenn ja, wie?
20. Welche zusätzlichen Mittel stellt das BMEL zur Umsetzung der
Maßnahme Investitionen in moderne Maschinen und Geräte im
Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) zur Verfügung, und woher stammen die
Mittel?
21. Welche konkreten Fördermaßnahmen für die Investition, Beratung und
Anwendung bei Digitalisierung und Anwendungstechnik (siehe S. 9 des
sogenannten Zukunftsprogramms) plant das BMEL konkret –
insbesondere mit Blick auf kleinere und mittlere Betriebe?
Die Fragen 19 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMEL fördert verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte, um
die Potenziale digitaler Techniken und Künstlicher Intelligenz zu erschließen.
Dazu gehören z. B. Projekte zur automatisierten Erstellung von
Unkrautverteilungskarten und zur Erprobung einer autonom durchgeführten
Unkrautbekämpfung auch innerhalb von Kulturpflanzenreihen.
Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik zur exakten
Pflanzenschutzmittelausbringung wurden seit Januar 2021 über das
Investitionsprogramm Landwirtschaft gefördert. Nach Auslaufen des Programms zum 31.
Dezember 2024 soll die Geräteförderung ab 2025 wieder in das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) aufgenommen werden. Derzeit finden
Abstimmungen mit den Ländern zu dieser Förderung statt. Die beabsichtigte
Wiederaufnahme der Maschinen-Förderung im AFP soll im Rahmen der
Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) an die Länder erfolgen. Welche Anteile der GAK-Mittel in
die Investitionen für Geräte zur Pflanzenschutzmittelausbringung fließen
werden, obliegt der Zuständigkeit der Länder.
Mit den digitalen Experimentierfeldern und den Zukunftsbetrieben wurden und
werden auch in den kommenden Jahren Projekte gefördert, in welchen digitale
Techniken entwickelt, in der Praxis getestet und bewertet werden sowie der
dazu benötigte Wissenstransfer stattfindet.
22. Wie soll die Umsetzung der Reduktionsmaßnahmen konkret evaluiert
und gemonitort werden, und wie hoch ist die im Programm angegebene
Ausgangsbasis des Zeitraums von 2011 bis 2013?
Um regelmäßig zu überprüfen, ob die Ziele des Zukunftsprogramms erreicht
werden, misst das BMEL – neben den Fortschritten bei der Reduzierung der
Anwendung und der Risikominimierung von Pflanzenschutzmitteln – auch
Entwicklungen im Bereich des Biodiversitäts-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Dafür sollen bereits verfügbare und geeignete Indikatoren genutzt sowie neue
Indikatoren zeitnah entwickelt werden.
23. Verfolgt das BMEL nach wie vor das Ziel des Nationalen Aktionsplans
zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP; siehe
S. 36, Startseite: NAP-Pflanzenschutz Portal,
www.nap-pflanzenschut
z.de/), bis 2023 in 80 Prozent aller relevanten Anwendungsgebiete
mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung zu haben, und warum
wurde dieses Ziel nicht in das sogenannte Zukunftsprogramm
Pflanzenschutz aufgenommen und entsprechende Maßnahmen hierfür
vorgesehen?
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde am 10. April 2013 von der Bundesregierung beschlossen.
Der NAP ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie
2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige
Verwendung von Pestiziden und hat weiterhin Bestand.
Der bestehende NAP ist Teil des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz. Eine
Wiederholung der im NAP verankerten Maßnahmen und Ziele ist somit
entbehrlich.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
25. Rechnet die Bundesregierung mit einem Preisanstieg von Lebensmitteln
für Obst und Gemüse aufgrund fehlender Möglichkeiten im integrierten
Pflanzenschutz, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem
begegnen?
Die Erntemengen und Qualitäten sowie die Vermarktungspreise werden durch
multiple Faktoren beeinflusst. Ob und welche Auswirkungen aufgrund der
Pflanzenschutzmittelverfügbarkeit bestehen, lässt sich nicht quantifizieren.
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Wirtschaftsakteure, einer ausreichenden
Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln Sorge zu tragen. Die Auswirkungen
aufgrund ggf. fehlender Bekämpfungsmöglichkeiten auf die Preise zu
quantifizieren, ist daher nicht möglich.
26. Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand (insbesondere
Bürokratiekosten und bürokratischer Aufwand) rechnet die Bundesregierung bei
der Evaluierung und dem Monitoring für Bürgerinnen und Bürger, für
die Wirtschaft und für die Verwaltung, und mit welchen sonstigen Kosten
für die Wirtschaft und insbesondere welchen Auswirkungen auf das
Preisniveau und die Einzelpreise rechnet die Bundesregierung, wenn die
Ziele des Programms so umgesetzt würden?
Das BMEL verfolgt seit Beginn der Legislaturperiode das Ziel, Maßnahmen
zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen zu identifizieren und
umzusetzen. Ziel des BMEL ist es, mit klaren, einfachen, nachvollziehbaren und
leicht einzuhaltenden Regelungen die Produktion von sicheren Lebensmitteln
zu ermöglichen, ohne Standards zum Schutz von Umwelt und Gesundheit von
Mensch und Tier abzubauen und damit den nötigen Wandel unseres Agrar- und
Ernährungssystems hin zu mehr Nachhaltigkeit zu gefährden.
Das Indikatorenset, das fundierte Auskunft über die erreichten Ergebnisse
(Monitoring) geben soll, wird derzeit entwickelt, so dass noch keine Aussage zu
dem Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und für die Verwaltung möglich ist.
Bezüglich der erfragten Auswirkungen auf das Preisniveau und Einzelpreise
wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller
bestehenden Widerspruch, im sogenannten Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Forschung, Innovation und moderne Techniken verstärkt fördern zu
wollen, während gleichzeitig im Haushaltsplan des BMEL die Mittel für
Forschung und Innovation sowie Digitalisierung gekürzt werden?
Der Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2025 enthält weiterhin Mittel für
Forschungs- und Förderprogramme, wie beispielsweise das
Innovationsprogramm, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau, die Ackerbaustrategie
sowie das Programm zur Digitalisierung in der Landwirtschaft. Auch für die
Züchtungsforschung sind weiterhin Mittel im Haushalt des BMEL vorgesehen.
Diese Förderprogramme tragen zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz bei.
Zudem unterstützen zahlreiche Artenschutzmaßnahmen die Populationen von
Nützlingen, der Bodenfruchtbarkeit und anderer Beiträge zum Pflanzenschutz.
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Anlage 1 zu den Fragen 3 bis 5
Verteiler für das Beteiligungsverfahren zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
Institutionen / Länder
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.
Agrarhandelsjunioren (AHJ) (Arbeitskreis junger Führungskräfte)
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) / Evangelische Jugend
in ländlichen Räumen (ejl)
Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner e.V. (AdJ)
Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW)
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Deutschland e. V. - ANW - Deutschland
Assoziation ökologische Lebensmittelhersteller / Arbeitskreis Jungunternehmer (Junge AÖL)
Aurelia Stiftung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Bioland e. V. - Ökologischer Landbau
BNN Next (Bundesverband Naturkost Naturwaren e. V.)
Bund der Deutschen Landjugend e.V. (BDL)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) im
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
(2024 - 2025)
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Klimaschutz des Landes Brandenburg (2024 - 2025)
Bundesausschuss Obst und Gemüse
- Fachgruppe Obstbau
- Bundesfachgruppe Gemüsebau
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e.V.
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V.
Bundesverband deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V.- BVEO
Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft e.V.
Bündnis Junge Landwirtschaft e.V c/o Fördergemeinschaft ökologischer Landbau Berlin-
Brandenburg e.V. (FÖL)
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Institutionen / Länder
DER AGRARHANDEL e.V.
Deutsche Bahn AG
- Strategie & Reporting Nachhaltigkeit und Umwelt (GUU)
- Analytics & Data Management Nachhaltigkeit und Umwelt (GUW)
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.
Deutsche Gartenbauwissenschaftliche Gesellschaft e.V.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Sektorvorhaben „Nachhaltige Landwirtschaft“
Deutsche Landwirtschafts- Gesellschaft e.V.
Deutsche Phytomedizinische Gesellschaft e.V.
Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
Deutsche Umwelthilfe e.V, Bundesgeschäftsstelle Hannover
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Deutsche Waldjugend Bundesverband e.V.
Deutscher Bauernbund e.V.
Deutscher Bauernverband e.V.
Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.
Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e.V. (DBVW)
Deutscher Fachausschuss für Arznei-, Gewürz- und Aromapflanzen
Deutscher Forstverein e.V. (DFV)
Deutscher Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR)
Deutscher Fruchthandelsverband
Deutscher Golf Verband e.V.
Deutscher Imkerbund e.V.
Deutscher Naturschutzring -
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V.
Deutscher Raiffeisenverband e.V., Warenwirtschaft
Deutscher Schädlingsbekämpfer-Verband e.V. (DSV)
Deutscher Städtetag
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Deutscher Weinbauverband e.V.
Deutsches Maiskomitee e.V.
Die Freien Bäcker - Junges Netzwerk
Eigenheimerverband Deutschland e. V.
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
Farm-Food-Climate /ProjectTogether gGmbH
Foodwatch e. V.
Forschungsinstitut für biologischen Landbau – FiBL Deutschland e.V.
Fridays for Future Deutschland
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Institutionen / Länder
Greenpeace Deutschland e.V.
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
IBMA D/A
Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel
Industrieverband Agrar e. V.
Industrieverband Garten e.V.
Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUNDjugend)
Junge Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (jAbL)
Junge BAU (Jugendorganisation der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt)
Junge DLG
Junge ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft” (JöLL)
Junge Waldeigentürmer
JungeNGG (Jugendorganisation der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)
Junger DeFAF (Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft)
Junges Bioland e. V.
Junges Netzwerk Forst im Deutschen Forstverein e.V. (JNF)
Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e. V. (KLJB)
Katholische Landvolkbewegung Deutschland
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)
LandBauTechnik - Bundesverband e.V.
LANDWIRTSCHAFT VERBINDET DEUTSCHLAND E.V.
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-
Vorpommern
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes
Schleswig-Holstein
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Mitglieder des "Dialognetzwerkes zukunftsfähige Landwirtschaft"
NAJU (Naturschutzjugend im NABU) im NABU Deutschland e.V.
Naturschutzbund Deutschland e.V.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Öko-Junglandwirte
Pestizid Aktions-Netzwerk e.V.
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Bundesverband e.V.
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Institutionen / Länder
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen, Referat
Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Pflanzenschutz
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin
Slow Food Youth
Stiftung Europäisches Naturerbe - Euronatur
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
UFOP Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Umweltinstitut München e.V.
Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e. V. (UNIKA)
VDMA e. V. - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau,
Fachverband Landtechnik
Verband der Gartenbauvereine in Deutschland (VGiD)
c/o Verband der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz e.V.,
Kulturzentraum Bettinger Mühle
Verband der Landwirtschaftskammern
Verband deutscher Hopfenpflanzer e.V.
Verband Deutscher Mühlen e.V.,
Hauptstadtbüro
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wirtschaftliche Vereinigung Zucker
WWF Deutschland
Zentralverband Gartenbau e.V.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333