[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4321
17. Wahlperiode 21. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Garrelt Duin,
Sonja Steffen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4078 –
Stärkung des Schiffbaustandortes Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die maritime Branche besitzt eine besondere Bedeutung für die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf den Weltmärkten. Rund 95 Prozent des
interkontinentalen Warenaustausches und rund 90 Prozent des europäischen
Außenhandels werden über den Seeweg abgewickelt. Mehr als 40 Prozent des Umsatzes
der maritimen Wirtschaft werden in küstenfernen Bundesländern
erwirtschaftet. Deutschland verfügt insgesamt über die drittgrößte Handelsflotte der Welt,
beim Spezialschiffbau ist es Weltmarktführer. Doch die maritime Industrie hat
die Folgen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise noch nicht überwunden.
Die Branche steht vor einem grundlegenden Strukturwandel. Gleichwohl gibt
es kein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Fortführung der
Unterstützungsmaßnahmen in der bisherigen Form im Rahmen des Wirtschaftsfonds
Deutschland über den 31. Dezember 2010 hinaus.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation der
Werftindustrie in Deutschland und ihre Entwicklung in den vergangenen zehn
Jahren (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Auftragsbestand und
Umsatzvolumen)?
Die aktuelle Lage für die deutsche Schiffbauindustrie bleibt weiterhin
angespannt.
Deutsche Seewerften verzeichneten in den ersten drei Quartalen 2010 einen
Umsatz im Wert von rund 4,8 Mrd. Euro. Der Auftragseingang ist im Vergleich
zu den Boomjahren weiterhin gering. Die Verteilung der Aufträge auf die
Werften ist nicht gleichmäßig. In den ersten neun Monaten 2010 konnten nur
13 Bauaufträge für Seeschiffe im Wert von 428 Mio. Euro akquiriert werden.
Im Vergleich zum gesamten Krisenjahr 2009, in dem der Auftragseingang nur
475 Mio. Euro betrug und zudem die Auftragsstornierungen noch sehr hoch
waren, ist dies zumindest eine leichte Verbesserung. Der aktuelle
Auftragsbestand deutscher Werften ist Ende September 2010 auf 75 Schiffe im Wert von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
16. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4321 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6,6 Mrd. Euro gesunken. In diesen Zahlen sind allerdings die großen
Neuaufträge für den Bau von Kreuzfahrtschiffen noch nicht enthalten.
Entwicklung der Auftragsbestände deutscher Werften am Jahresende und
Jahresumsatz (Handelsschiffe)
Quelle: Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM)
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der deutschen Werften im
europäischen und internationalen Wettbewerb?
Die deutschen Werften verfügen über ein gutes Potential, in einem freien sowie
fairen Wettbewerb im Weltschiffbaumarkt zu bestehen. Die deutschen Werften
stehen für gesicherte und hohe Qualität, Flexibilität, Termintreue und
Kostenoptimierung über die gesamte Lebensdauer eines Schiffes. Sie sind bei
hochkomplexen Schiffstypen wie Fahrgastschiffen, Mega-Yachten, RoRo- und Ro-
Pax-Schiffen erfolgreich im Markt und sichern sich Kompetenzvorsprünge.
Der deutsche Schiffbau hat auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und
Finanzkrise reagiert. Er stellt sich auf zukünftige Marktentwicklungen ein und
diversifiziert sein Produktportfolio. Zu diesen Marktentwicklungen gehören zum
Beispiel die steigenden Umweltanforderungen, die auch für das im Vergleich
umweltfreundliche Transportmittel Schiff gelten. Interessante neue Marktbereiche
sind Schiffe für die Errichtung und Wartung von Offshore-Windenergieanlagen
oder eisgängige Schiffe für die Polargebiete.
3. Welchen Weltmarktanteil erreicht die deutsche Schiffbauindustrie, und wie
hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Im vergangenen Jahr erreichte die deutsche Werftindustrie, gemessen an der
Groß Tonnage (gt), einen Weltmarktanteil von einem Prozent. Eine Aufteilung
des Weltmarktes nach Umsatz liegt nicht vor. Da die deutsche
Schiffbauindustrie überwiegend hochwertige Spezialschiffe fertigt, liegt der Weltmarktanteil
der deutschen Werften gemessen am Umsatz höher, als derjenige an der
Tonnage.
Jahr Auftragsvolumen
in Mrd. €
Umsatz
in Mrd. €
2001 7,8 4,7
2002 5,5 5,2
2003 5,9 4,3
2004 7,0 4,5
2005 11,1 6,1
2006 13,4 6,2
2007 15,4 5,1
2008 13,3 7,2
2009 9,6 5,3
20101 6,6 4,8
1 Ende September 2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4321Der Weltmarktanteil der deutschen Schiffbauindustrie, gemessen an der Groß
Tonnage, entwickelte sich in den vergangenen zehn Jahren wie folgt:
Weltmarktanteil der deutschen Schiffbauindustrie
Quelle: Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM)
4. Wie viele Beschäftigte verzeichnet die deutsche Schiffbauindustrie, und
wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze in diesem Sektor seit dem Jahr 2000
entwickelt?
Beschäftigte im deutschen Schiffbau2
Quelle: Statistisches Bundesamt und Statistische Landesämter
Jahr
Weltmarktanteil nach
gt in %
2001 3,1
2002 3,7
2003 2,5
2004 2,4
2005 2,6
2006 2,4
2007 2,4
2008 2,0
2009 1,0
Jahr
Zahl der Beschäftigten
im Dezember
2000 25 583
2001 26 464
2002 25 660
2003 24 521
2004 23 315
2005 22 889
2006 21 008
2007 21 877
2008 23 637
2009 21 975
20103 18 700
2 Einschränkung des Berichtskreises ab 2006 auf Betriebe ab 50 Beschäftigte (bisher 20 Beschäftigte)
3 Ende September 2010
Drucksache 17/4321 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Schiffbaubetriebe in Deutschland mussten im Zuge der
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise seit 2008 Insolvenz anmelden, und wie viele
Beschäftigte waren davon betroffen?
Im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise seit 2008 mussten sechs
Schiffbauunternehmen mit sieben Betrieben Insolvenz anmelden. Davon waren
3 400 Beschäftigte betroffen. Einige dieser Werften bestehen mit stark
verringertem Personal fort.
6. Wie hat sich die Zahl der Neuaufträge für die deutsche Werftindustrie in
den vergangenen zehn Jahren im Verhältnis zur Gesamtflotte deutscher
Reeder entwickelt, und wie unterteilen sich die neuen Bestellungen in
Schiffstypen?
In der Anlage 1 sind die Neubauablieferungen deutscher Werften unterteilt
nach Schiffstypen für die letzten zehn Jahre aufgelistet. Die höchste Zahl an
Ablieferungen waren 84 Schiffe, davon 54 Containerschiffe, im Jahr 2008. Die
Entwicklung der Neubauablieferungen war in den vergangenen Jahren bis zum
Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt von hohen Anteilen an
Containerschiffen, die überwiegend von deutschen Bestellern geordert wurden.
Den Höhepunkt erreichte diese Entwicklung in den Jahren 2005 bis 2008, in
denen bis zu 70 Prozent der Ablieferungen deutscher Werften auf
Containerschiffe entfielen. Vergleichbar aufgeteilte Daten für die Zahl der
Neubauaufträge liegen nicht vor.
In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Schiffe der deutschen Reeder
auf 3 548 Schiffe fast verdoppelt. Gemessen an der Bruttoraumzahl (BRZ)
entspricht dies fast einer Vervierfachung auf 76 281 BRZ. Die Entwicklung wird
in nachfolgender Tabelle 4 dargestellt:
Schiffsbestand deutscher Reeder
Quelle: BSH und VDR
Jahr Schiffe 1000 BRZ
2000 1 850 19 924
2001 2 010 23 039
2002 2 110 26 584
2003 2 230 29 726
2004 2 397 33 975
2005 2 575 40 879
2006 2 729 49 946
2007 3 011 58 751
2008 3 220 65 899
2009 3 371 71 003
2010 3 548 76 281
4 jeweils zum 1. Januar; Quelle: BSH und VDR
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/43217. Wie stellt sich die Auslastung der deutschen Schiffbaubetriebe in diesem
Zeitraum dar?
Der Bundesregierung liegen die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen
genauen Informationen nicht vor. Jedoch waren die Kapazitäten der deutschen
Werften in der letzten Boomphase bis zum Beginn der Wirtschafts- und
Finanzkrise aufgrund gefüllter Auftragsbücher ausgelastet.
Aktuell wurden im Rahmen der Schiffbauumfrage 2010 der IG Metall Küste
deutsche Schiffbaubetriebe nach ihrer Auslastung befragt. 24 Werften machten
hierzu Angaben. Von diesen waren 2010 zwölf Werften zu 100 Prozent, acht
Werften zwischen 50 und 99 Prozent ausgelastet. Vier Werften wiesen eine
Auslastung bis zu 50 Prozent auf.
8. Wie stellt sich die Schiffsfinanzierung bei den Bestellungen deutscher
Reeder bei deutschen und ausländischen Werften nach Eigen- und
Fremdkapital dar (bitte nach Schiffstypen angeben), und wie hoch ist der
Anteil der Bankbürgschaften an der Auftragsfinanzierung?
9. Wie stellt sich der Anteil der Fremdkapitalfinanzierung nach Bauzeit-
und Bauendfinanzierung dar?
10. Wie hoch ist der Anteil von Schiffbauprojekten, die im Rahmen der
Fremdkapitalfinanzierung von deutschen Reedern an ausländische
Werften vergeben wurden?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen
Informationen von Unternehmen bzw. Banken nicht vor.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Banken in
Deutschland im Geschäftsfeld der Schiffsfinanzierung aktiv sind, und wie hoch
die Zahl derer ist, die sich aufgrund der finanzmarktinduzierten
Wirtschaftskrise aus diesem Marktsegment zurückgezogen haben?
In Deutschland sind über zehn Banken in der Schiffsfinanzierung tätig. Alle
diese Banken sind nach Informationen der Bundesregierung weiterhin in der
Schiffsfinanzierung aktiv.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich das
Kreditvolumen für die Schiffsfinanzierung in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt hat?
Aufgrund des Booms in der Schifffahrt bis zur Wirtschafts- und Finanzkrise ist
der Darlehensbestand der wichtigsten Schiffsfinanzierenden Banken in den
letzten zehn Jahren erheblich angestiegen. Im Jahr 2009 betrug der
Darlehensbestand 106,3 Mrd. Euro und war damit fast identisch mit dem Wert für 2008
(106,9 Mrd. Euro). Im Jahr 2007 belief sich der Darlehensbestand noch auf
93 Mrd. Euro [Quelle: HANSA International Maritime Journal – 2010 – Nr. 11].
Drucksache 17/4321 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Anträge auf Unterstützungsmaßnahmen des KfW-
Sonderprogramms und des Bürgschaftsprogramms im Rahmen des
Wirtschaftsfonds Deutschland sind von den Unternehmen der maritimen Wirtschaft
eingereicht worden, und wie hoch ist die Zahl der Bewilligungen?
14. Welches Volumen umfassen die bewilligten Hilfen seit 2008, und wie
unterteilt sich dieses in Maßnahmen aus dem KfW-Sonderprogramm und
dem Bürgschaftsprogramm im Rahmen des Wirtschaftsfonds
Deutschland?
15. Wie teilen sich die vergebenen Mittel nach den Bereichen Schiffbau und
Schifffahrt auf?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Bis Ende Oktober 2010 beantragten insgesamt 163 Unternehmen des maritimen
Sektors Mittel in Höhe von rund 4 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsfonds
Deutschland. Im Bereich Schifffahrt wurden bis Ende Oktober insgesamt 59 Anträge mit
einem Volumen in Höhe von 615,55 Mio. Euro und im Bereich Schiffbau 29
Anträge mit einem Volumen von 671,95 Mio. Euro bewilligt. Die Aufteilung der
Anträge und Bewilligungen auf Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm und auf
Bürgschaften können folgender Tabelle entnommen werden:
Schiffkredite und Bürgschaften für Branche „See- und Küstenschifffahrt“ zum
31. Oktober 2010
Schiffkredite und Bürgschaften für Branche „Schiffs- und Bootsbau“ zum
31. Oktober 2010
16. Wie lange dauerte im Durchschnitt die Bearbeitung der Anträge?
Die Bearbeitungszeiten der oben genannten Anträge einschließlich der ggf.
einzuschaltenden Gremien waren stark schwankend und abhängig von der
Komplexität der einzelnen Fälle und der Verfügbarkeit der erforderlichen Unterlagen.
Im Durchschnitt betrug die Durchlaufzeit eines Kreditantrags bei der KfW
Bankengruppe rund drei Monate. Dieser Aufwand folgt aus der Komplexität der
Fälle, des beantragten Finanzierungsvolumens sowie des notwendigen
Strukturierungsaufwands, um möglichst viele Anträge genehmigen zu können.
Anzahl Volumen Anzahl Volumen
Anträge Anträge Bewilligungen Bewilligungen
Mio. € Mio. €
KfW-Sonderprogramm 106 2 086,97 47 556,25
Bürgschaften 15 1 147,06 12 59,3
Summe 121 3 234,03 59 615,55
Anzahl Volumen Anzahl Volumen
Anträge Anträge Bewilligungen Bewilligungen
Mio. € Mio. €
KfW-Sonderprogramm 12 301,39 11 203,77
Bürgschaften 30 506,54 18 468,18
Summe 42 807,93 29 671,95
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/432117. Hat die Bundesregierung die Prüfaufträge aus den Spitzengesprächen
beim Maritimen Koordinator aufgegriffen, die Verfahren im KfW-
Sonderprogramm zu beschleunigen und zu standardisieren und dabei auch
die von Banken vorgebrachten Vorschläge für Anpassungen des
Sonderprogramms zu berücksichtigen, und wenn nein, wie begründet sie dies?
Ja, die Prüfaufträge wurden aufgegriffen. Aus den Erfahrungen in der
Antragsbearbeitung und in Zusammenarbeit mit betroffenen Banken wurden Kriterien-
und Quick-Check-Listen für eine Beschleunigung und Standardisierung der
Verfahren im KfW-Sonderprogramm entwickelt. Diese wurden den Banken als
Leitplanken im Antragsverfahren zur Verfügung gestellt.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser
Unterstützungsmaßnahmen, und wie kommt sie zu dieser Bewertung?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang die
Hilfen aus dem Wirtschaftsfonds Deutschland zur Sicherung von
Arbeitsplätzen beigetragen haben?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Unterstützungsmaßnahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland haben sich
als sehr wirkungsvoll zur Überwindung der Folgen der Wirtschafts- und
Finanzkrise erwiesen. Gerade einige Werften, die eine hohe regionale Bedeutung
besitzen, konnten von dem erweiterten Bürgschaftsangebot sehr gut profitieren und
ihren Fortbestand sichern. Die Gesellschaften/Unternehmen aus der maritimen
Wirtschaft, die direkt aus dem KfW-Sonderprogramm Fördermittel bewilligt
bekommen haben, repräsentieren in Summe eine Beschäftigtenzahl von mehr
als 14 000 Arbeitnehmern. In diesem Zusammenhang kann der Beitrag zur
Sicherung von Arbeitsplätzen allerdings nicht abschließend quantifiziert
werden. Zusätzlich müssen auch positive mittelbare Beschäftigungseffekte
innerhalb von Unternehmensgruppen, bei Zulieferunternehmen und bei externen
Dienstleistern unterstellt werden.
20. Ist eine Evaluierung der Hilfsmaßnahmen und ihrer Wirkung für die
Sicherung von Betrieb und Arbeitsplätzen in der Werftindustrie durch die
Bundesregierung erfolgt, oder ist dies geplant?
Die Maßnahmen aus dem Wirtschaftsfonds Deutschland wurden in Ihrer
Gesamtheit bereits evaluiert. Im Ergebnis haben die Untersuchungen Zielrichtung
und Umsetzung der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung als richtig bestätigt.
21. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die Hilfen für die
deutschen Werften über den Wirtschaftsfonds Deutschland nach dem
31. Dezember 2010 nicht fortzuführen?
Die Einführung des Wirtschaftsfonds Deutschland stützte sich insbesondere auf
den „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen“ („Temporary Framework“) der
EU-Kommission. Es war eine gesamtwirtschaftliche Maßnahme zur
Überwindung der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise ohne
branchenspezifische Sonderregelungen. Da sich die gesamtwirtschaftliche Situation in
Deutschland und der EU insgesamt positiv entwickelt hat, wäre eine
uneingeschränkte Fortführung der Maßnahmen des Vorübergehenden
Gemeinschaftsrahmens nicht gerechtfertigt gewesen. Deshalb hat die EU-Kommission auch
entschieden, die Möglichkeit eines erhöhten Verbürgungsgrades von bis zu
90 Prozent nicht aufrechtzuerhalten – siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 28.
Drucksache 17/4321 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufschwungphase die
Werftindustrie nach einer internationalen Konjunkturkrise typischerweise
erst spät erreicht?
Grundsätzlich ja.
23. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die deutschen Werften
vor dem Hintergrund der weiterhin schwierigen konjunkturellen Lage
auch in Zukunft Unterstützung benötigen, und wenn ja, mit welchen
konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die deutschen
Werften zu unterstützen?
24. Mit welchen Instrumenten beabsichtigt die Bundesregierung zukünftig
insbesondere die Finanzierungsmodalitäten für deutsche Werftbetriebe zu
verbessern?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird mit Ausnahme des Wirtschaftsfonds Deutschland
alle Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Werften fortführen. Dazu
gehören neben den Exportkreditgarantien und den CIRR-Zinsausgleichsgarantien
zum Beispiel die Innovationsförderung sowie das FuE-Programm „Schifffahrt
und Meerestechnik für das 21. Jahrhundert“. Im Finanzierungsbereich werden
wie in der Vergangenheit die Schiffsbau-Landesbürgschaften, die 80 Prozent
der Risiken der finanzierenden Banken verbürgen können, von zentraler
Bedeutung sein.
25. Liegen die Ergebnisse der in den Spitzengesprächen beim Maritimen
Koordinator der Bundesregierung verabredeten Prüfung vor, wie die
Spielräume der Instrumentarien der Schiffsfinanzierung vollständig
ausgeschöpft werden können, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung
daraus?
Es hat sich gezeigt, dass Bund und Länder ihre haushaltsrechtlichen,
wettbewerbsrechtlichen und internationalen Spielräume bereits umfassend nutzen.
Der maritime Sektor hat vom Wirtschaftsfonds Deutschland weit
überdurchschnittlich profitiert. Die Bundesregierung begleitet die Exportaktivitäten der
deutschen Werften flexibel und in großem Umfang mit staatlichen
Exportkreditgarantien sowie CIRR-Zinsausgleichsgarantien, wobei die Vorgaben des
OECD-Konsensus für staatlich unterstützte Exportkredite eingehalten werden.
Auf diese Weise ermöglicht es die Bundesregierung den Werften zu gleichen
Bedingungen auf den Weltmärkten zu konkurrieren.
26. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Vorschläge zur Neujustierung dieser Instrumentarien, welche die Fraktion
der CDU/CSU am 8. November 2010 vorgelegt hat, und sieht sie einen
Widerspruch zu Aussagen des Bundesministers für Wirtschaft und
Technologie, die erhöhte Bürgschaftsquote von 90 Prozent nicht beibehalten
zu wollen?
Die Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden grundsätzlich
begrüßt. Wie in der Antwort zu Frage 21 dargelegt, ist aufgrund der Entscheidung
der EU-Kommission vom 1. Dezember 2010 eine Beibehaltung einer erhöhten
Bürgschaftsquote von 90 Prozent weder für die Gesamtwirtschaft noch für
einzelne Branchen möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/432127. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, befristet bis Ende 2012
die Möglichkeit einer 90-prozentigen Haftungsfreistellung bzw. eine
Risikoabdeckung bei Schiffbaubürgschaften von 90 Prozent zu erhalten
(gegebenenfalls unter Risikoteilung zwischen Bund und Ländern)?
Siehe Antwort zu Frage 21.
28. Hat sich die Bundesregierung in den Konsultationen zum Entwurf der
Europäischen Kommission für eine Verlängerung des sog. „Temporary
Framework“ eingesetzt, und wie bewertet sie den Entwurf der
Europäischen Kommission, der eine Fortführung der gegenwärtigen Regelung
für ein Jahr bei gleichzeitiger deutlicher Reduzierung des Umfangs
vorsieht?
Die Bundesregierung hat sich an der Konsultation zu den Vorschlägen der
Europäischen Kommission vom 4. Oktober 2010 zur Verlängerung des
„Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens“ („Temporary Framework“) beteiligt.
Dabei wurde der Ansatz der Kommission, die beihilferechtlichen
Fördermöglichkeiten um ein Jahr zu verlängern, gleichzeitig aber den Umfang deutlich zu
reduzieren, grundsätzlich begrüßt. Der Ansatz entspricht der auf EU-Ebene
gemeinsam beschlossenen Strategie eines graduellen Ausstiegs aus den
Konjunkturmaßnahmen. Er trägt der in vielen Mitgliedstaaten seit dem Höhepunkt
der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich verbesserten wirtschaftlichen Lage
Rechnung. Die Kommission hat am 1. Dezember 2010 im Wesentlichen
unverändert die genannten Vorschläge angenommen, die Regelungen werden zum
1. Januar 2011 wirksam.
Mit Blick auf die gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hatte die
Bundesregierung bereits seit längerem ein Auslaufen des „Wirtschaftsfonds
Deutschland“ zum Jahresende beschlossen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den erhöhten Hermes-
Avalrahmen von 300 Mio. Euro für Exportgeschäfte im zivilen wie im
Marineschiffbau beizubehalten und ein vergleichbares Instrument für
inländische Aufträge zu schaffen?
Im Rahmen des Konjunkturpakets II Anfang 2009 wurde bei den Avalgarantien
– als einem der Produkte der Exportkreditgarantien des Bundes – die zulässige
Obligogrenze pro Exporteur von 80 Mio. Euro auf 300 Mio. Euro erhöht. Da
die bisher geltende Obligogrenze nur in sehr wenigen Fällen überschritten
wurde, hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) zwischenzeitlich die
Regelgrenze wieder auf 80 Mio. Euro zurückgeführt. Diese kann aber in begründeten
Einzelfällen überschritten werden.
Für inländische Aufträge stehen die Inlandsbürgschaften, d. h., die Schiffsbau-
Landesbürgschaften zur Verfügung.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Festzinssystems
„CIRR“ für den deutschen Schiffbausektor, und wird sie sich dafür
einsetzen, das CIRR-Gewährleistungsinstrument in seiner bisherigen
Ausgestaltung beizubehalten?
Die Bundesregierung wird den CIRR-Zinsausgleichsmechanismus fortführen.
Das mit dem OECD-Konsensus in Einklang stehende Förderinstrument wird
sehr stark nachgefragt und unterstützt damit wirksam deutsche Werften im
internationalen Wettbewerb.
Drucksache 17/4321 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Investitionsanreize zum
Beispiel im Bereich der Steuerpolitik den Bau von Schiffen in
Deutschland zu fördern, und sind ihr ähnliche Anreizsysteme aus anderen EU-
Ländern oder zugunsten anderer Industriebereiche bekannt?
Es wird berichtet, dass in einigen Ländern der EU ein Tax Lease System
existiert, das angeblich auch Vorteile für den jeweiligen nationalen Schiffbau haben
soll. In Spanien können nach vorliegenden Kenntnissen Reedereien ein Tax
Lease System nutzen, wobei nach bisherigen Informationen keine Bindung an
den Kauf von Schiffen im Inland besteht. Zudem ist das Tax Lease System dort
in mehreren Wirtschaftsbereichen anwendbar. Die Bundesregierung lehnt
derartige Subventionen aus ordnungs- und haushaltspolitischen sowie aus
steuersystematischen Gründen ab. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wäre es
zudem nicht möglich, Fördermaßnahmen an den Kauf von Schiffen bei deutschen
Werften zu knüpfen, so dass eine zielgenaue Förderung durch dieses Instrument
nicht möglich wäre.
32. Was will die Bundesregierung unternehmen, um vor dem Hintergrund des
neu aufgelegten KfW-Sonderprogramms „Offshore-Windenergie“ die
Finanzierung und Produktion der benötigten Spezialschiffe am Standort
Deutschland sicherzustellen?
Von allen Maßnahmen zur Förderung der Offshore-Windenergie profitieren
auch Werften durch einen erhöhten Bedarf an Spezialschiffen. Entscheidend ist,
dass es deutschen Werften gelingt, Aufträge für diese Spezialschiffe zu
akquirieren. Der erste große Erfolg ist der am 8. Dezember 2010 an die Sietas-Werft
erteilte Auftrag über den Bau eines Offshore-Windanlagen-Transport- und
Installationsschiffs.
33. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über internationale
Finanzierungsstrukturen zur Förderung des nationalen Schiffbaus vor (bitte
nach Ländern aufschlüsseln), und welche Schlüsse zieht sie daraus für die
nationale Politik?
In allen wichtigen Schiffbauländern bestehen umfangreiche
Finanzierungsinstrumente sowohl zur Finanzierung von Werften (Bauzeitfinanzierung) als auch
zur Finanzierung der Besteller. Auch Deutschland bietet hier ein breites
Instrumentarium. Hierzu gehören die staatlichen Exportkreditgarantien
(Hermesdeckungen), die Länderbürgschaften für den Schiffbau oder die so genannten
CIRR-Zinsausgleichsgarantien. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise
haben viele Länder ihre Unterstützungsmaßnahmen ausgebaut. In Deutschland
wurden im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland zeitlich befristete
Verbesserungen eingeführt (KfW-Sonderprogramm, Bürgschaftsprogramm mit bis
zu 90 Prozent-Risikoübernahme).
Laut Zeitungsberichten sollen in China und Korea zweistellige Milliarden-
Programme aufgelegt worden sein, um beispielsweise die Liquidität von Werften
zu stärken oder die Stornierung von Schiffsaufträgen zu vermeiden. Offizielle
Hinweise über den tatsächlichen Umfang bzw. die Konditionen der
Maßnahmen sind so gut wie nicht erhältlich. Allerdings machen diese Staaten keinen
Hehl aus ihrer industriepolitischen Zielsetzung hinsichtlich der Stärkung ihres
nationalen Schiffbaus.
Zu den Unterstützungsmöglichkeiten anderer Staaten gehören u. a. direkte
staatliche Finanzierungen (z. B. Korea) und Absicherungen für
Wechselkursrisiken in der Angebotsphase (z. B. Frankreich, Niederlande).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4321Die Bundesregierung hat in mehreren großen Runden die Finanzierungsthematik
in der maritimen Wirtschaft mit allen Beteiligten diskutiert. Sie hat hierbei
zugesichert, die bestehenden Spielräume der Instrumentarien der Schiffsfinanzierung
zu nutzen. Hierbei sind allerdings internationale Vorgaben des OECD-
Konsensus oder das EU-Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen. Andere
Schiffbaunationen außerhalb der OECD wie z. B. China unterliegen diesen Regelungen nicht
und können insoweit z. B. längere Kreditlaufzeiten anbieten. Die
Bundesregierung strebt an, in bilateralen Kontakten und multilateralen Foren auch diese
Staaten an gemeinsame Regelungen heranzuführen, um so international gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu erreichen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbschancen für die
deutsche Werftindustrie vor dem Hintergrund der anhaltenden
Wettbewerbsverzerrungen auf dem internationalen Markt, bedingt etwa durch staatlich
geförderte strategische Investitionen und staatliche Subventionierung?
Insgesamt sind die deutschen Werften mit ihren privatwirtschaftlichen
Strukturen und innovativem Produktportfolio international grundsätzlich
wettbewerbsfähig und haben in wichtigen Segmenten des Spezialschiffbaus gute
Wettbewerbschancen. Unternehmen und Verbände weisen jedoch darauf hin, dass sie
wegen staatlich geförderter strategischer Investitionen oder staatlicher
Subventionierung in anderen Ländern mitunter einem erhöhten Wettbewerbsdruck
ausgesetzt sind.
35. Wird sich die Bundesregierung auf WTO- und OECD-Ebene für eine
Beseitigung der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen auf dem
internationalen Markt einsetzen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie
dazu?
Erhebliche Wettbewerbsverzerrungen bestehen seit Jahrzehnten im Verhältnis
zu asiatischen Schiffbaunationen. Alle Versuche, im Rahmen der OECD die
Wiederaufnahme der im Jahre 2005 abgebrochenen Verhandlungen über ein
Schiffbauabkommen zu erreichen, scheitern derzeit an der rigiden Haltung
Koreas. Korea ist nicht bereit, das für die EU-Werften zentrale Thema
„Preisbildung bei Schiffen“ zu diskutieren. Die Bundesregierung ist weiterhin an der
Wiederaufnahme der Verhandlungen sehr interessiert. Diese macht aber nur
dann Sinn, wenn auch alle wichtigen Schiffbaunationen ernsthaft faire
Regelungen für den internationalen Wettbewerb gestalten wollen. Dies ist derzeit
nicht der Fall.
36. Wird sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission
dafür einsetzen, neue EU-Regelungen über staatliche Beihilfen für den
Schiffbau zu schaffen?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Küstenländern für eine
Verlängerung des Schiffbaubeihilferahmens ein. Um die Innovationsförderung auf
schwimmfähige und bewegliche Offshore-Strukturen ausweiten zu können,
setzt sie sich hierbei für eine entsprechende Erweiterung des
Anwendungsbereiches des Schiffbaubeihilferahmens ein.
Drucksache 17/4321 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur Stärkung der Rolle der
Europäischen Investitionsbank zugunsten der europäischen
Schiffbauindustrie durch bevorzugte Kreditbereitstellung zum Bau technologisch
hochwertiger umweltfreundlicher Schiffe?
Schiffsfinanzierungen fallen unter die Finanzierungspolitik der Europäischen
Investitionsbank (EIB) für den Verkehrsektor. Voraussetzungen für eine
Finanzierung durch die EIB sind eine Übereinstimmung mit den Förderzielen der
Bank, angemessene Auslastungsfaktoren der finanzierten Schiffe sowie die
Einhaltung hoher Umweltstandards. Gegenwärtig läuft ein öffentlicher
Konsultationsprozess der EIB zur Finanzierungspolitik im Verkehrssektor. Die
Bundesregierung wird sich in diesem Zusammenhang für eine Stärkung der Rolle
der Europäischen Investitionsbank bei der Finanzierung innovativer
Schiffsprojekte einsetzen. Vorschläge zur Anpassung der Finanzierungspolitik im
Verkehrssektor müssen in Übereinstimmung mit den Prinzipien der WTO stehen,
d. h. sie dürfen nicht den internationalen Wettbewerb verzerren.
38. Wird die Bundesregierung die Bemühungen um ein neues OECD-
Schiffbauabkommen unterstützen?
Vergleiche Antwort zu Frage 35.
39. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den am 15.
November 2010 vorgestellten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur
Erneuerung und strategischen Weiterentwicklung der deutschen marinen
Forschungsflotte?
40. Welche Veränderungen ergeben sich – angesichts der Empfehlung des
Wissenschaftsrates, zeitgerecht Ersatz für die Forschungsschiffe
„Polarstern“ und „Meteor“ zu schaffen – für den Zeitplan bei der Erneuerung
der Forschungsflotte?
41. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um das vom
Wissenschaftsrat beschriebene Potenzial für die Forschungsflotte, ein
europäisch und international einmaliges Profil und damit eine
Vorreiterrolle in der Polarforschung einnehmen zu können, tatsächlich zu
erreichen?
42. Wie sieht der weitere Zeitplan bezogen auf die anderen
Forschungsschiffe für die Meeres- und Polarforschung aus, und welche Maßnahmen
gedenkt die Bundesregierung neben der Erneuerung für eine strategische
Weiterentwicklung der Forschungsflotte zu ergreifen?
Die Fragen 39 bis 42 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wertet die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus und
wird danach ihre Entscheidungen zur Erneuerung, strategischen
Weiterentwicklung und internationalen Profilbildung der deutschen Forschungsflotte
– einschließlich eines Zeit- und Kostenplanes – treffen. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages wie erbeten einen entsprechenden Bericht zur
Gesamtschiffsstrategie zuleiten.
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