[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4320
17. Wahlperiode 21. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink, Garrelt Duin, Hubertus
Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4081 –
Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Europäischen Union
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngste Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise haben die bestehenden
Mechanismen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der Europäischen
Union (EU) auf die Probe gestellt und die Stabilität des Euroraums gefährdet.
In den Krisen haben die Europäische Union und die Mitgliedstaaten
koordiniert und entschlossen gehandelt: Dank der bestehenden Instrumente und
Verfahren der Koordinierung konnte die Europäische Union ihre Anstrengungen
zur konjunkturellen Wiederbelebung bündeln und den Krisen die Stirn bieten,
wie es kein Mitgliedstaat allein vermocht hätte. Die Krisen offenbarten jedoch
auch einerseits die Schwachstellen und die Störanfälligkeit der europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion und andererseits die gegenseitige
Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Volkswirtschaften, insbesondere
innerhalb des Euroraums.
Die Europäische Union steht in den kommenden Jahren vor großen
Herausforderungen: Die öffentlichen Finanzen müssen konsolidiert werden, während
gleichzeitig ein höheres nachhaltiges Wachstum erreicht werden muss. Um
das Wachstumspotenzial der EU und die Tragfähigkeit unserer Sozialmodelle
zu stützen, müssen bei der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen
Prioritäten gesetzt und harte Entscheidungen getroffen werden. Aus den jüngsten
Krisen müssen die notwendigen Lehren und weitreichende Konsequenzen in
Bezug auf eine Neukonzeption der wirtschaftspolitischen Steuerung der
Europäischen Union gezogen werden. Dazu sind eine stärkere und frühere
politische Koordinierung, zusätzliche Präventions- und Korrekturmechanismen
sowie eine Krisenbewältigungsfazilität für die Mitgliedstaaten des Euroraums
erforderlich.
Vor diesem Hintergrund wurden im Verlauf der letzten Wochen und Monate
unterschiedliche Konzepte für eine Verstärkung der wirtschaftspolitischen
Steuerung der Europäischen Union entwickelt. Einen ersten Schritt stellte
dabei die Tagung des Europäischen Rates am 25./26. März 2010 dar, auf der die
aus den nationalen Finanzministern bestehende Arbeitsgruppe (Task Force)
„Wirtschaftspolitische Steuerung“ unter der Leitung des ständigen EU-
Ratspräsidenten Herman Van Rompuy eingerichtet wurde, um Vorschläge für eine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 17. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4320 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebessere Haushaltsdisziplin und einen verbesserten Krisenbewältigungsrahmen
zu erarbeiten. Weiterhin verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten auf der
Tagung des Europäischen Rates am 17./18. Juni 2010 im Rahmen der
angenommenen neuen EU-Wachstumsstrategie „Europa 2020. Eine Strategie für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ zu einer Verstärkung
der wirtschaftspolitischen Koordinierung mit Überwachungsmechanismen.
Auf der Basis der Vorarbeiten der Task Force hat sich dort der Europäische
Rat auf ein erstes Bündel von Leitlinien geeinigt.
Am 29. September 2010 hat die Europäische Kommission ein aus sechs
Rechtsakten bestehendes Legislativpaket angenommen, das auf die
umfassendste Verstärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und im
Euroraum seit Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion abzielt. Eine
breitere und verbesserte Überwachung der Haushaltspolitik einschließlich einer
weitreichenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die
makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der Europäischen Union sollten in
Angriff genommen werden. Die EU-Kommission sah bezüglich der
Veränderungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vor, dass sie im Rahmen der
präventiven Komponente eine Verwarnung gegenüber einem Mitgliedstaat
aussprechen kann, wenn dieser vom vorgesehenen Anpassungspfad der
Haushaltspolitik abweicht und keine Korrekturmaßnahmen ergreift. Bei
erheblichen Abweichungen sollte auf Vorschlag der EU-Kommission eine Sanktion
in Form von verzinslichen Einlagen in Höhe von 0,2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgesprochen werden. Die korrektive Komponente
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sah die genauere Verfolgung der
Entwicklung des Schuldenstandes vor, die bei den Beschlüssen im Rahmen des
Defizitverfahrens die gleiche Relevanz besitzt wie die Entwicklung des
eigentlichen Defizits. Als Sanktion sollten bei Einleitung eines
Defizitverfahrens unverzinsliche Einlagen in Höhe von 0,2 Prozent des BIP verhängt
werden, die in eine Geldbuße umgewandelt werden kann, sollte der Mitgliedstaat
den Empfehlungen zur Korrektur des übermäßigen Defizits nicht Folge
leisten. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission gelten die Sanktionen
prinzipiell als beschlossen, wenn die EU-Kommission die Sanktionen empfiehlt und
der Rat diese nicht mit einer qualifizierten Mehrheit abgelehnt (sog.
umgekehrte Abstimmung).
Mit einer gemeinsamen Erklärung haben am 18. Oktober 2010 die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas
Sarkozy einen Vorschlag an den Europäischen Rat formuliert. In der
sogenannten Deauville-Erklärung setzten sich sowohl Deutschland als auch
Frankreich dafür ein, dass die Haushaltsüberwachung und die Verfahren zur
Koordination der Wirtschaftspolitiken gestärkt und beschleunigt werden. In Bezug
auf die präventive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes schlug
die Deauville-Erklärung vor, dass der Rat mit qualifizierter Mehrheit
beschließen kann, stufenweise Sanktionen in Form der verzinslichen Einlagen gegen
Mitgliedstaaten zu verhängen, „deren Konsolidierungspfad in besonderes
signifikanter Weise vom Anpassungspfad […] abweicht.“ Im Rahmen der
korrektiven Komponente sollte mit einem Beschluss des Rates zur Einleitung
eines Defizitverfahrens gegen einen Mitgliedstaat der Rat automatisch mit
qualifizierter Mehrheit Sanktionen beschließen können, wenn der betroffene
Mitgliedstaat keine Korrektivmaßnahmen innerhalb einer Frist von sechs
Monaten umgesetzt hat. Darüber hinaus forderten beide Seiten im Falle einer
„schwerwiegenden Verletzung der Grundprinzipien der Wirtschafts- und
Währungsunion“ die Aussetzung der Stimmrechte der betroffenen
Mitgliedstaaten, wozu eine Änderung der EU-Verträge notwendig ist.
Schließlich hat der Europäische Rat auf seiner Tagung am 28./29. Oktober
2010 den Abschlussbericht der von Herman Van Rompuy geleiteten Task
Force vom 18. Oktober 2010 gebilligt, auf dessen Grundlage die
Finanzdisziplin gestärkt, die Überwachung der Wirtschaftspolitik ausgeweitet und die
wirtschaftspolitische Koordinierung intensiviert werden sollen. Daneben sah
der Bericht die Schaffung eines soliden Rahmens für das Krisenmanagement
sowie die Stärkung der Institutionen im Hinblick auf eine wirksame
wirtschaftspolitische Steuerung vor. Im Kontext der Reform des Stabilitäts- und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4320Wachstumspaktes empfahl die Task Force, die haushaltspolitische
Überwachung zu verstärken und ein größeres Gewicht auf die Einhaltung der EU-
Haushaltsvorschriften zu legen. Die Vorschläge der Task Force galten dem
Ziel, „den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) besser und kohärenter
umzusetzen, um eine solide Grundlage für die Gewährleistung dauerhafter
haushaltspolitischer Stabilität in der gesamten EU zu schaffen.“ Ein verstärktes
Augenmerk wird im Bericht auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen gerichtet, weshalb die Wechselwirkung zwischen Schuldenstand und
Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates stärker berücksichtigt werden soll.
Sowohl bei der präventiven als auch bei der korrektiven Komponente des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes sollen die nationalen Haushaltspolitiken an das
Erreichen der mittelfristigen Ziele bzw. einer stetigen und nachhaltigen
Rückführung der Schuldenquote angepasst werden. Der Abschlussbericht sieht ein
breites Spektrum von Sanktionen und Maßnahmen vor, die politisch bzw. auf
das Ansehen zielend oder finanzieller Art sein können. Als finanzielle
Sanktionen werden durch die Task Force bei der präventiven Komponente
verzinsliche Einlagen für Eurostaaten vorgeschlagen, falls die betreffenden Staaten
innerhalb von höchstens fünf Monaten nach der Frühwarnung der EU-
Kommission und der Empfehlung des Rates keine angemessenen Maßnahmen
ergreifen. In Bezug auf die korrektive Komponente soll bei Eurostaaten, denen
bereits nach der präventiven Komponente eine verzinsliche Einlage auferlegt
wurde und gegen die ein Defizitverfahren eingeleitet wurde, die verzinsliche
Einlage in eine unverzinsliche Einlage umgewandelt werden. Bei Eurostaaten,
denen nach der präventiven Komponente keine verzinsliche Einlage auferlegt
wurde soll der Rat auf Vorschlag der EU-Kommission eine Empfehlung
annehmen, in der eine Frist für das Ergreifen wirksamer Maßnahmen gesetzt
wird. Erfolgen innerhalb der gesetzten Frist keine angemessenen Maßnahmen,
wird eine Geldbuße gegen den Eurostaat verhängt. Die Task Force hat –
analog zu den Empfehlungen der Europäischen Kommission – vorgeschlagen, die
Beschlussfassung über die finanziellen Sanktionen stärker zu automatisieren.
Die Beschlüsse über die vorgeschlagenen neuen Durchsetzungsmaßnahmen
sollen auf der Basis einer Empfehlung der EU-Kommission angenommen
werden, sofern der Rat nicht binnen einer bestimmten Frist mit einer
qualifizierten Mehrheit etwas anderes beschließt (sog. umgekehrte Mehrheit). Die
Vorschläge der Task Force waren nicht vollkommen deckungsgleich mit den
Vorschlägen der Europäischen Kommission und müssen im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens in Einklang gebracht werden. Der von der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Staatspräsident Nicolas Sarkozy im
Rahmen der Deauville-Erklärung vorgeschlagene Entzug des Stimmrechts für
Haushaltsdefizitsünder als politische Sanktion wurde hingegen durch den
Europäischen Rat mehrheitlich nicht akzeptiert. Im Hinblick auf ein
institutionalisiertes Krisenmanagement hat sich der Europäische Rat grundsätzlich auf
die Errichtung eines ständigen Krisenmechanismus für den Fall der
Überschuldung eines Mitgliedstaates verständigt, der im Zuge einer begrenzten
Vertragsänderung ab dem Jahr 2013 greifen soll. Die konkrete Ausgestaltung
des Krisenmechanismus sowie die jeweiligen Kompetenzen müssen jedoch
noch weiter beraten werden.
Der Europäische Rat wies zudem ausdrücklich darauf hin, dass Artikel 125
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (sog.
No-Bailout-Klausel) unangetastet bleibe.
1. Hält es die Bundesregierung für ein erstrebenswertes Ziel, eine
europäische Wirtschaftspolitik aus einem Guss zu konzipieren, die für alle
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. für die Eurostaaten verbindlich
ist?
2. Welche langfristigen Vorstellungen hat die Bundesregierung von einer
europäischen Wirtschaftsregierung?
3. Hält die Bundesregierung die Schaffung einer einheitlichen politischen
Autorität, die legitimiert ist, wirtschaftspolitische Entscheidungen im Ge-
Drucksache 17/4320 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesamtinteresse zu treffen – vergleichbar der Europäischen Zentralbank für
geldpolitische Entscheidungen – für notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, eine europäische
Wirtschaftsregierung rechtlich und demokratisch zu legitimieren?
Die Fragen 1 bis 4 werden wie folgt beantwortet:
Die Vorschriften des Vertrags von Lissabon verpflichten die Mitgliedstaaten,
ihre Wirtschaftspolitiken in verantwortungsvoller Zusammenarbeit zu
koordinieren, belassen ihnen aber die Hauptverantwortung für die Wirtschaftspolitik.
Die Verfahren zielen darauf ab, an das Verantwortungsbewusstsein der Staaten
für sich und Europa zu appellieren und sie zu stärken. Auch die
Bundesregierung hat sich immer klar zum Subsidiaritätsprinzip und zur
Eigenverantwortung bekannt. Ein zentralisierter Ansatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Dies
sehen auch die anderen Mitgliedstaaten der EU mehrheitlich so.
5. Wie bewertet die Bundesregierung das von der EU-Kommission
vorgeschlagene Dreisäulenkonzept für die Verstärkung der
wirtschaftspolitischen Koordinierung?
Die Frage 5 wird zusammen mit den Fragen 18 und 19 beantwortet.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-französische Erklärung
vom 18. Oktober 2010 (sog. Deauville-Erklärung) im Hinblick auf die
Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rates am 28./29. Oktober 2010?
Die gemeinsame deutsch-französische Erklärung im Vorfeld des Europäischen
Rates am 28./29.Oktober 2010 hat die gemeinsame Willensbildung im
Europäischen Rat gefördert und zu Beschlüssen zur Stärkung der Stabilität des Euro-
Gebietes geführt. Die Staats- und Regierungschefs haben den Bericht der
Arbeitsgruppe unter Leitung von Herman van Rompuy, der – wie in der
deutschfranzösischen Erklärung gefordert – eine Stärkung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts empfiehlt, gebilligt. Sie kamen außerdem überein, einen dauerhaften
Krisenbewältigungsmechanismus der Mitgliedstaaten zur Wahrung der
Finanzstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet einzurichten, um akute
Gefährdungen der Finanzstabilität der Euro-Zone auch in Zukunft abwenden zu
können. Der Europäische Rat unterstützte auch das Anliegen der Bundesregierung,
eine begrenzte Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) vorzunehmen, um für den Krisenbewältigungsmechanismus
eine sichere rechtliche Grundlage zu schaffen. Zudem beauftragte der
Europäische Rat die Kommission, in enger Abstimmung mit dem Präsidenten des
Europäischen Rats Vorbereitungsarbeiten zu den allgemeinen Merkmalen des
Krisenbewältigungsmechanismus durchzuführen. Dieser Mechanismus soll die
Rolle der Anleihe- und vergleichbarer Gläubiger berücksichtigen, um zu
vermeiden, dass künftige Risiken ausschließlich durch die öffentlichen Haushalte
übernommen werden müssen. Auch diese Beschlüsse entsprechen den
Forderungen der deutsch-französischen Erklärung.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Europäischen Rat gebilligten
Sanktionsmaßnahmenkatalog zur Erreichung des Ziels einer besseren
haushaltspolitischen Überwachung?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4320Die Bundesregierung begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
von Ende Oktober. Der Europäische Rat billigte den Abschlussbericht der Van-
Rompuy-Arbeitsgruppe. Er stellte fest, dass die Umsetzung der Empfehlungen
das Regelwerk für die haushalts- und wirtschaftspolitische Überwachung und
die wirtschaftlichen Grundlagen der Eurozone signifikant verbessern werde.
Um die haushaltspolitische Disziplin zu stärken, bedarf es, insbesondere
innerhalb der Eurozone, der Einführung von Sanktionen im präventiven Arm der
haushaltspolitischen Überwachung, beschleunigter Abläufe und verschärfter
Sanktionen im korrektiven Arm.
8. Wie schätzt die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen Rates
ein, zur Einhaltung der Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
verstärkt Sanktionsmaßnahmen wie verzinsliche Einlagen bei verfehlter
Haushaltspolitik bereits präventiv im Vorfeld von möglichen
Fehlentwicklungen einzusetzen?
Die Bundesregierung befürwortet, dass Verstöße gegen den Stabilitäts- und
Wachstumspakt künftig früher sanktioniert werden sollen. Die Vorschläge der
Van-Rompuy-Arbeitsgruppe sehen ähnlich wie der Legislativvorschlag der
Europäischen Kommission vor, dass im so genannten präventiven Arm ein
neuer Sanktionsmechanismus für die Mitglieder der Eurozone eingeführt wird.
Der präventive Arm verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer tragfähigen
Finanzpolitik mit einem nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einem Überschuss
in konjunkturellen Normallagen.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, Sanktionen gegenüber Mitgliedern der Eurozone,
wenn der Rat nach Frühwarnung innerhalb von sechs Monaten feststellt, dass
sie keine geeigneten Korrekturmaßnahmen eingeleitet haben und nach wie vor
deutlich vom mittelfristigen Haushaltsziel abweichen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgesehene Möglichkeit der
Verhängung von Geldbußen bezüglich der korrektiven Komponente des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes gerade für hochdefizitäre Mitgliedstaaten,
die gravierend von den Kriterien abweichen?
Verschärfte und beschleunigte Sanktionen im Stabilitäts- und Wachstumspakt
sollen die Haushaltsdisziplin in Europa stärken. Eine glaubhafte Androhung
von Sanktionen soll insbesondere die Mitglieder der Eurozone dazu bringen,
dauerhaft ihre Finanz- und Haushaltspolitik tragfähig und nachhaltig
auszurichten. Ein auf der Grundlage der Beschlüsse der Van-Rompuy-Arbeitsgruppe
reformierter Stabilitäts- und Wachstumspakt soll im Vorfeld von Sanktionen
seine Kraft entwickeln. Das Reformziel ist erreicht, wenn der korrektive Arm
nicht angewendet werden muss, weil Fehlverhalten bereits im präventiven Arm
berichtigt wird.
10. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das vorgesehene Prinzip der
umgekehrten qualifizierten Mehrheit im Rahmen des sog.
Quasiautomatismus der Sanktionierung in der präventiven und korrektiven
Komponente ein effektives Instrument zur Erreichung der angestrebten Ziele ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befürwortet den Beschluss der Van-Rompuy-
Arbeitsgruppe, über Sanktionen innerhalb der Eurozone „quasi-automatisch“ zu
entscheiden: Soweit nach den Verträgen zulässig, sollen Sanktionen künftig auto-
Drucksache 17/4320 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodematisch verhängt werden, sofern der Rat in der Zusammensetzung der
Eurozone diese nicht binnen einer bestimmten Frist ablehnt (sog. umgekehrte
Mehrheit). Eine explizite Zustimmung ist nicht mehr notwendig. Die „Quasi-
Automatik“ stärkt die Regelbindung der finanzpolitischen Überwachung und
unterstreicht glaubhaft, dass haushaltspolitisches Fehlverhalten bestraft wird.
11. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die vorgesehene Regel der
umgekehrten qualifizierten Mehrheit oder die in der sog. Deauville-
Erklärung vertretene übliche Regel der qualifizierten Mehrheit für die
Beschlussfassung von Sanktionsmaßnahmen durch den Europäischen Rat
das geeignetere Instrument zur Erreichung der angestrebten Ziele des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes dar?
Die Absätze der „Deauville-Erklärung“ zur Entscheidung über Sanktionen im
Stabilitäts- und Wachstumspakt sind in den Abschlussbericht der Van-Rompuy-
Arbeitsgruppe eingeflossen. Ziel ist es, dass Sanktionen künftig früher und
schneller zur Anwendung kommen. Das von der Arbeitsgruppe vorgezeichnete
Zusammenwirken wird nachfolgend anhand des Sanktionsmechanismus im
korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts exemplarisch dargestellt.
Stellt der Rat künftig mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der
Europäischen Kommission fest, dass das Mitglied der Eurozone beispielsweise sechs
Monate nach Eröffnung des Defizitverfahrens keine geeigneten Maßnahmen
zur Korrektur des übermäßigen Defizits umgesetzt hat (Artikel 126 Absatz 8
AEUV), so soll die Europäische Kommission bereits unmittelbar anschließend
an diese Entscheidung einen Vorschlag für eine Geldbuße vorlegen, über die
der Rat (es nehmen nur die Mitglieder der Eurozone teil) mit umgekehrter
Mehrheit entscheidet. Kommt der Rat danach zu dem Schluss, dass der
Mitgliedstaat seinen Empfehlungen weiterhin nicht Folge leistet (Artikel 126
Absatz 9 AEUV), so wird eine Geldbuße im Einklang mit den geltenden
Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unter Einbeziehung einer von
der Höhe des Defizits abhängenden variablen Komponente verhängt.
Gemessen am bestehenden Verfahren resultiert aus der Verständigung der Van-
Rompuy-Arbeitsgruppe ein deutlicher Zeitgewinn. Denn eine Geldbuße kann
jetzt schon verhängt werden, wenn der Rat erstmalig feststellt, dass der
betroffene Mitgliedstaat keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat. Im bestehenden
Verfahren wurden bislang noch keine Mitgliedstaaten mit Sanktionen belegt,
obwohl einige Staaten bereits sehr lange im Defizitverfahren sind. Dies wird
sich künftig ändern.
12. Hält die Bundesregierung an dem in der sog. Deauville-Erklärung
erklärten Ziel fest, die Haushaltsdefizitsünder mit der Aussetzung der
Stimmrechte zu sanktionieren?
Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer
entsprechenden Änderung der Verträge ein, und was versteht die
Bundesregierung unter einer „schwerwiegenden Verletzung der Grundprinzipien
der Wirtschafts- und Währungsunion“, die in der sog. Deauville-
Erklärung als Voraussetzung für den Stimmenentzug genannt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Ende Oktober stellte der Europäische Rat fest, dass er auf seiner Tagung im
Dezember zunächst eine endgültige Entscheidung über die Grundzüge eines
permanenten Krisenbewältigungsmechanismus und eine begrenzte
Vertragsänderung treffen wird, so dass etwaige Änderungen spätestens Mitte 2013
ratifiziert werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4320Anschließend beabsichtigt der Präsident des Europäischen Rates – im
Benehmen mit den Mitgliedstaaten – die Frage des Rechts der Eurozonen-Mitglieder
auf Teilnahme an den Beschlussfassungsverfahren mit Bezug zur Eurozone im
Falle einer permanenten Gefährdung der Stabilität des gesamten Euro-
Währungsgebiets zu prüfen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, dass die
Mitgliedstaaten des Eurowährungsgebiets, insbesondere die Bundesrepublik
Deutschland, ihre nationalen Schuldenquoten an die Maastricht-
Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts mittelfristig anpassen
können?
Die Bundesregierung unterstützt den Kommissionsvorschlag, künftig auch
dann Defizitverfahren einleiten oder beibehalten zu können, wenn kein Defizit
von über 3 Prozent des BIP vorliegt, aber der Schuldenstand oberhalb von
60 Prozent des BIP liegt und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands
zum BIP nicht hinreichend rückläufig ist. Die Bundesregierung erwartet, dass
von dieser neuen Regelung direkt und von anderen Regelungen, wie z. B. der
von der Kommission vorgeschlagene Stärkung des präventiven Arms beim
Stabilitäts- und Wachstumspakt, ein erhöhter Druck ausgehen wird, der zu einer
stärkeren Reduzierung des Schuldenstandes in den Mitgliedstaaten führt.
14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur
Rückführung der Schuldenquote, ohne dass die fragile wirtschaftliche Erholung
gefährdet wird?
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die
Konsolidierungsanstrengungen ein, um einen jährlichen Schuldenabbau um 0,5 Prozentpunkte bzw.
1 Prozentpunkt zu erreichen?
16. Welche haushaltspolitischen Prioritäten beabsichtigt die Bundesregierung
bei ihren Anstrengungen zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen,
insbesondere im wirtschaftspolitischen Bereich, zu setzen?
Die Fragen 14 bis 16 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Die auf internationaler Ebene gemachten Erfahrungen belegen, dass in Zeiten
sehr hoher Staatsverschuldung eine entschlossene und glaubwürdige
Haushaltskonsolidierung ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördert.
Im Bundeshaushalt 2011 und im Finanzplan bis 2014 spiegelt sich die
wachstumsfreundliche Strategie der Bundesregierung wider, konsequent aus den
Maßnahmen zur Krisenbewältigung auszusteigen und auf einen nachhaltigen
Konsolidierungskurs einzuschwenken.
Die Konsolidierungspolitik der Bundesregierung setzt auf eine strikte
Ausgabendisziplin, verbunden mit einer konsequenten Zukunftsorientierung.
Dementsprechend werden etwa die Ausgaben für Bildung und Forschung im
Zeitraum 2010 bis 2013 allein durch den Bund um zusätzlich 12 Mrd. Euro erhöht,
die Mittelverstärkung wurde auch für das Jahr 2014 fortgeschrieben.
Durch die Umsetzung der zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlichen
Konsolidierungsmaßnahmen, die die Bundesregierung in ihrem Zukunftspaket
festgelegt und mit dem Bundeshaushalt 2011 und dem Haushaltsbegleitgesetz
2011 auf den Weg gebracht hat, wird die Neuverschuldung am Ende des
Finanzplanungszeitraumes rd. 24,1 Mrd. Euro betragen und kann gegenüber der
im Jahr 2010 somit mehr als halbiert werden. Damit leistet der Bund einen we-
Drucksache 17/4320 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesentlichen Beitrag, um die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im
Hinblick auf die Defizitquote zu erfüllen.
Nach den gegenwärtigen Berechnungen wird im Jahr 2011 eine Defizitquote
von rund 3 Prozent erwartet. Es erscheint möglich, bereits 2011 die 3-Prozent-
Defizitgrenze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wieder einhalten zu
können. Dies wäre zwei Jahre früher als vom ECOFIN-Rat im Rahmen des
Defizitverfahrens gefordert.
Mit dem Konsolidierungspfad leistet der Bund seinen Beitrag zur
mittelfristigen Rückführung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote. Zwar steigt diese
2011 noch einmal an (gemäß aktueller Projektion der Bundesregierung von
75 Prozent des BIP im laufenden Jahr auf 77 Prozent des BIP). Mit weiter
sinkenden Defiziten bei gleichzeitigem Wirtschaftswachstum wird im weiteren
Verlauf aber auch die Schuldenquote wieder zurückgehen. Um einen Rückgang
der Schuldenstandsquote um 0,5 Prozentpunkte (1 Prozentpunkt) erreichen zu
können, dürfte – auf Basis der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Projektion der
Bundesregierung – im kommenden Jahr das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit
rein rechnerisch –1,7 Prozent des BIP (–1,2 Prozent des BIP) betragen.
17. Sieht die Bundesregierung durch die vorgesehenen neuen Regelungen
des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Möglichkeiten eingeschränkt,
im Falle einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen
Entwicklung eine antizyklische Finanzpolitik zu betreiben?
Wenn ja, inwieweit?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die vorgesehene Schärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sieht
– im Einklang mit den Vorgaben der deutschen Schuldenbremse – insbesondere
eine Stärkung des präventiven Arms vor. Das Erreichen des Mittelfristziels und
damit eines strukturell nahezu ausgeglichenen Hauhalts wird verbindlicher.
Dies lässt zu, dass die automatischen Stabilisatoren im Abschwung und im
Aufschwung wirken können, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte
zu gefährden. Insgesamt lässt Artikel 126 AEUV genügend Flexibilität, um bei
schlechter konjunktureller Lage geeignete Maßnahmen treffen zu können.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluss des Europäischen
Rates, die Überwachung auf die makroökonomischen und strukturellen
Ungleichgewichte auszudehnen?
19. Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Bundesregierung der
vorgesehene neue Mechanismus zur makroökonomischen Überwachung
auf die Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland haben?
Die Fragen 5, 18 und 19 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, die
wirtschaftspolitische Steuerung in der EU zu reformieren und auf drei Säulen zu
stellen: ein neues Verfahren zur Überwachung der makroökonomischen
Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit, einen gestärkten Stabilitäts- und
Wachstumspakt und die Schaffung eines Krisenbewältigungsmechanismus. Die
Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass zu diesem Zweck
ein eigenes Verfahren zur Überwachung der makroökonomischen
Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen wird. Strukturelle
Fehlentwicklungen müssen frühzeitig und auf Problemfälle fokussiert angesprochen
und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Mitgliedstaaten mit nicht
nachhaltigen makroökonomischen Entwicklungen, wie z. B. Schwächen in der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4320Wettbewerbsfähigkeit, sollten Korrekturmaßnahmen ergreifen, damit die
Stabilität der Europäischen Union, insbesondere des Euroraums, sichergestellt wird.
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung wird in Übereinstimmung mit den
Zielen dieses Verfahrens weiterhin darauf ausgerichtet sein, die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie Stabilität und Wachstum in der EU zu
stärken.
20. Inwieweit erachtet es die Bundesregierung als notwendig, die nationalen
Lohn-, Sozial und Steuerpolitiken auf europäischer Ebene zu
koordinieren, um eine Verzerrung der Wettbewerbsfähigkeit und große
Ungleichgewichte im innereuropäischen Handel mit einseitigen Gewinnern und
Verlierern zu vermeiden?
Die Bundesregierung unterstützt den Abbau von Hindernissen, die die
Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes beeinträchtigen. So befürwortet sie
beispielsweise die weitgehende Harmonisierung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage
in der EU. Im Rahmen der direkten Steuern unterstützt die Bundesregierung die
Koordinierungsarbeiten innerhalb der EU, die zur Verhinderung von
Doppelbesteuerungen, Doppelnichtbesteuerungen und des steuerschädlichen
Wettbewerbs führen. Generell gilt es jedoch, einen funktionierenden Wettbewerb
zwischen den einzelnen Nationalstaaten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund
erachtet es die Bundesregierung als nicht notwendig und auch nicht sinnvoll,
nationale Steuerpolitiken zu koordinieren.
Fragen der Lohnpolitik in Europa fallen in den Zuständigkeitsbereich der
Tarifpartner. Es ist den Tarifpartnern überlassen, inwieweit sie ihre tarifpolitischen
Ziele in Sachen Entgelt und Arbeitsbedingungen auf europäischer Ebene
koordinieren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Tarifvertragsparteien
auf nationaler und europäischer Ebene ihre gesamtwirtschaftliche
Verantwortung wahrnehmen. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit auf dem Feld der Sozialpolitik können die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union leisten, indem sie ihre sozialen Sicherungssysteme in
Übereinstimmung mit den im Rahmen der EU 2020 Strategie verabredeten
Grundsätzen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips weiterentwickeln. Die Offene
Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz leistet hierzu einen
unterstützenden Beitrag. Eine stärkere Koordinierung der Sozialpolitik wäre aus
Sicht der Bundesregierung kein geeignetes Instrument, um auf
makroökonomische Ungleichgewichte in Europa zu reagieren.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass anhaltende und enorme
makroökonomische Ungleichgewichte und Differenzen in der nationalen
Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der Eurostaaten, die Anfälligkeit der
europäischen Wirtschaft erhöhen und das Funktionieren der
Währungsunion beeinträchtigen können?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung konkreten Handlungsbedarf, die
deutsche Exportorientierung zu dämpfen?
Wenn nein, warum nicht?
Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit und Versäumnisse bei
Strukturreformen können – wie sich gezeigt hat – ein Risiko für die Stabilität insbesondere
des Euroraums darstellen. Die Bundesregierung unterstützt daher das neue
Verfahren zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte und der
Wettbewerbsfähigkeit. Sie ist der Auffassung, dass in erster Linie die Staaten mit
Schwächen in der Wettbewerbsfähigkeit in der Pflicht sind, Reformen zügig
umzusetzen.
Drucksache 17/4320 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Exporterfolge der deutschen Wirtschaft beruhen auf ihrer hohen
Wettbewerbsfähigkeit und der weltweiten Nachfrage nach Gütern, die in Deutschland
erstellt werden. Sie trägt zur Wirtschaftskraft in der EU und zur Überwindung
der Krise insgesamt bei. Es besteht kein Anlass, sie zu dämpfen.
22. Welche konkreten politischen Maßnahmen plant die Bundesregierung
hinsichtlich der Steigerung der Binnennachfrage und des
Wachstumspotenzials, die von Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen
erwartet werden?
Falls sie keine konkreten politischen Maßnahmen plant, warum nicht?
Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, den Aufschwung zu
festigen und das Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft zu stärken. Um
dies zu realisieren, gilt es, das Umfeld für private Investitionen weiter zu
verbessern, administrative Belastungen zu vermeiden und wenn möglich
zurückzuführen, die positive Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung zu
stabilisieren und die Bedingungen für den Wettbewerb weiter zu verbessern. Sie hat
eine Reihe von Strukturreformen auf den Weg gebracht, die gleichzeitig dazu
beitragen, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren und das
Wachstumspotenzial zu erhalten. Hierzu gehört das Zukunftspaket. Die Bereiche Bildung
und Forschung sind für das langfristige Wachstumspotential von zentraler
Bedeutung und werden von Einsparungen ausgenommen. Bis 2013 sind 12 Mrd.
Euro an zusätzlichen Investitionen jeweils hälftig in Bildung und Forschung
vorgesehen. Mit den Maßnahmen der Initiative „Gründerland Deutschland“
werden die Voraussetzungen für nachhaltige Unternehmensgründungen
deutlich verbessert. Um das Umfeld für Unternehmen und Neugründungen weiter
zu stärken, wurden im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
allein auf Bundes- und Landesebene über 350 Gesetze und Verordnungen
angepasst und damit Erleichterungen für Dienstleister geschaffen. Wichtige
wirtschaftspolitische Impulse hinsichtlich einer weiteren Liberalisierung des
Dienstleistungssektors sind bereits umgesetzt bzw. in Arbeit. In vielen
Dienstleistungsbereichen wurden bereits strikte Zulassungsvoraussetzungen reduziert
oder abgeschafft und wettbewerbliche Strukturen etabliert.
Diese wachstums- und stabilitätsorientierte Politik der Bundesregierung stärkt
die Binnennachfrage. Im Jahr 2010 trägt diese in Deutschland voraussichtlich
mit mehr als zwei Dritteln bzw. im Jahr 2011 noch deutlich stärker zum
Wachstum bei. Die Beschäftigung hat den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung
erreicht. Dies führt zu höheren Arbeitseinkommen und stützt die
binnenwirtschaftliche Erholung. Gleichzeitig verläuft die Teuerung moderat.
Die positive Leistungsbilanz ist das Ergebnis von Marktprozessen. Sie wird
nicht staatlich gesteuert. Aus Leistungsbilanzüberschüssen allein
wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf abzuleiten, hält die Bundesregierung nicht für
gerechtfertigt.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluss, für den
Überwachungsmechanismus einen aussagekräftigen Satz von Indikatoren
festzulegen, um die Entstehung von Ungleichgewichten in einem Frühstadium
zu erkennen und auf deren Grundlage den betreffenden Mitgliedstaaten
vorbeugende oder korrektive Maßnahmen zu empfehlen?
24. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich
eines noch auszugestaltenden Satzes von Indikatoren?
Wenn sie keine konkreten Vorstellungen hat, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4320Die Fragen 23 und 24 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung befürwortet einen solchen Satz von Indikatoren. Er kann
dazu beitragen, dass strukturelle Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und
aufgegriffen werden. Die Indikatoren können eine Entscheidung darüber
stützen, ob eine eingehende Prüfung eines Landes für notwendig erachtet wird.
Diese Prüfung muss eine detaillierte ökonomische Analyse und Bewertung der
wirtschaftlichen Lage, der spezifischen Strukturen und der Perspektiven eines
Landes umfassen. Die Bundesregierung legt besonderen Wert darauf, dass erst
auf der Basis einer solchen umfassenden Analyse und Bewertung
Empfehlungen ausgesprochen werden. Über die konkrete Ausgestaltung des
Indikatorensatzes wird derzeit auf EU-Ebene beraten. Es wird darauf ankommen, sich auf
eine begrenzte Anzahl aussagekräftiger, verfügbarer und messbarer Indikatoren
zu konzentrieren. Zugleich sollten die Indikatoren die realwirtschaftliche
Situation und die Finanzlage ausreichend abbilden.
25. Hält die Bundesregierung die vorgesehene qualifizierte Mehrheit für die
Beschlussfassung des Rates über Sanktionen gemäß Artikel 136 AEUV
für ein effektives Instrument zur Erreichung der angestrebten Ziele?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt das vorgesehene Verfahren für die
Beschlussfassung über Sanktionen nach dem Prinzip der „umgekehrten Mehrheit“,
soweit dies nach den Verträgen zulässig ist. Dadurch wird ein Quasi-
Automatismus geschaffen, der die Verfahren bindender und somit effektiver macht.
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss, den
Überwachungszyklus für die Haushalts- und Strukturpolitik in ein „europäisches
Semester“ einzubinden?
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission, dass die
Erstellung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme und der nationalen
Reformprogramme in der ersten Jahreshälfte – und nicht wie derzeit
üblich Ende des Jahres – eine wirksamere Überwachung und Korrektur von
Unstimmigkeiten und Ungleichgewichten ermöglichen würde, da
wichtige Haushaltsentscheidungen auf nationaler Ebene sich noch in der
Vorbereitungsphase befinden?
Die Fragen 26 und 28 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Das Europäische Semester kann zu einer besseren zeitlichen Abstimmung der
Verfahren auf EU-Ebene und der nationalen Verfahren führen und damit die
wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU effizienter machen.
Empfehlungen können zu einem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem sie noch in die
Haushaltsplanungen und die Prioritätensetzung der nationalen
Wirtschaftspolitik einbezogen werden können. Die Bundesregierung unterstützt dieses
Verfahren.
27. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die
Beurteilung der haushaltspolitischen Maßnahmen durch die Europäische
Union auf das parlamentarische Budgetrecht haben?
Das Budgetrecht des Bundestages ändert sich aufgrund der vorgesehenen
Beurteilung der haushaltspolitischen Maßnahmen durch die Europäische Union
nicht. Die Beurteilung der haushaltspolitischen Maßnahmen durch die Europäi-
Drucksache 17/4320 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesche Union ermöglicht es dem Parlament, diese Einschätzung bei der
Ausübung seines Budgetrechts zu berücksichtigen.
29. Worin sollen nach Meinung der Bundesregierung die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem bestehenden Eurorettungsschirm und dem
zukünftigen Krisenmechanismus bestehen?
30. Welche konkreten Vorschläge und Konzepte hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Schaffung eines Krisenbewältigungsrahmens für das
Eurowährungsgebiet?
Falls sie keine Vorschläge und Konzepte hat, warum nicht?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet:
Der bestehende Euro-Rettungsschirm ist zeitlich befristet und läuft im Juni
2013 aus. Er soll durch einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus
abgelöst werden, der – neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung
der Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Überwachung
makroökonomischer Ungleichgewichte und der Wettbewerbsfähigkeit – die Stabilität der
Europäischen Währungsunion langfristig sichert.
Die Staaten der Eurogruppe und die EU-Kommission haben sich am 28.
November 2010 auf die Grundzüge eines künftigen dauerhaften Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) verständigt. Der neue Mechanismus besteht in
einem transparenten und regelbasierten Verfahren, das allen Beteiligten
Klarheit über die einzelnen Verfahrensschritte gibt, Anleihe- und vergleichbare
Gläubiger einbezieht, die ökonomisch richtigen Anreize setzt und damit
gleichzeitig präventiv wirkt.
Basis des künftigen Mechanismus ist eine gründliche Analyse der
Schuldentragfähigkeit des Landes durch EU-Kommission und IWF, in Zusammenarbeit
mit der EZB. In dieser Analyse muss festgestellt werden, ob ein Land
grundsätzlich solvent ist und nur kurzfristig Liquidität benötigt, oder aber ob es
überschuldet ist. Die Privatgläubiger sollen in beiden Fällen in die
Stabilisierungsanstrengungen einbezogen werden. Bei einer drohenden Insolvenz wird es eine
verpflichtende Einbeziehung der Gläubiger geben.
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der neue Mechanismus
zügig umgesetzt wird.
31. Hält die Bundesregierung die Beteiligung von internationalen
Organisationen an einem künftigen Krisenbewältigungsmechanismus,
insbesondere die Beteiligung des Internationalen Währungsfonds, für
zweckmäßig?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Abstimmung der gemeinsamen Position, die in der Erklärung
der Eurogruppe vom 28. November 2010 zum Ausdruck gekommen ist, hat die
Bundesregierung auch ihre Überlegungen bezüglich der Maßnahmen
eingebracht, die im Falle der Insolvenz eines Staaten in Erwägung gezogen werden
könnten, um die Situation zu bewältigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/432032. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Insolvenzrecht für
Staaten im Rahmen eines künftigen Krisenmanagements sinnvoll ist?
Wenn ja, hat die Bundesregierung konkrete Vorschläge für die
Ausgestaltung eines solchen Insolvenzrechts?
Im Vorfeld der von der Eurogruppe im November 2010 getroffenen Festlegungen
zum künftigen Krisenbewältigungsmechanismus hat die Bundesregierung ihre
Überlegungen zu einem Staatsinsolvenzverfahren eingebracht. Die
diesbezüglichen Überlegungen der Bundesregierung sind in die gefundenen Eckpunkte für
einen permanenten Krisenbewältigungsmechanismus eingeflossen.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer drohenden
Insolvenz eines EU-Mitgliedstaates?
Derzeit sieht die Bundesregierung diese Möglichkeit nicht.
34. Was versteht die Bundesregierung konkret unter der im Kontext des
Krisenmechanismus vorgesehenen „angemessene[n] Beteiligung privater
Gläubiger“, die in der sog. Deauville-Erklärung vorgeschlagen wurde?
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für eine Beteiligung von Anleihe-
und vergleichbaren Gläubigern in einem künftigen
Krisenbewältigungsmechanismus eingesetzt und dafür bei den europäischen Partnern sehr intensiv
geworben. Bei der Umsetzung des Vorschlags ging es darum, eine Regelung zu finden,
die den berechtigten Interessen der Steuerzahler gerecht wird und gleichzeitig
die fragile Lage an den Finanzmärkten nicht weiter destabilisiert. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die von den Staaten der Eurogruppe und
der Kommission am 28. November 2010 gefundene Einigung der derzeitigen
Situation angemessen ist.
35. Hat die Bundesregierung im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates
am 28./29. Oktober 2010 die sog. No-Bailout-Klausel des Artikels 125
AEUV evaluiert, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates
vom 28./29. Oktober 2010 mit der so genannten No-Bail-Out-Klausel des
Artikels 125 AEUV auseinandergesetzt und auf eine Lösung hingewirkt, die keine
Abänderung dieser Bestimmung erfordert.
36. Welche Pläne bzw. Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der
Nutzung oder Errichtung öffentlicher Institutionen oder Gremien, die auf
Empfehlung der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspolitische Steuerung“ die
unabhängigen Analysen, Bewertungen und Prognosen zur nationalen
Haushaltspolitik erstellen sollen?
Falls sie keine Pläne oder Vorstellungen hat, warum nicht?
Die Van-Rompuy-Arbeitsgruppe empfiehlt die Nutzung oder Einrichtung
öffentlicher Institutionen oder Gremien, die unabhängige Analysen, Bewertungen
und Prognosen zur innerstaatlichen Haushaltspolitik erstellen, um die
haushaltspolitische Steuerung zu verstärken. Deutschland entspricht dieser
Empfehlung bereits. So wird etwa die für die Aufstellung des Bundeshaushalts sehr
wichtige Steuerschätzung von einem den gesamten fachlichen Sachverstand
umfassenden Arbeitskreis erstellt. Diesem gehören neben dem federführenden
Bundesministerium der Finanzen das Bundesministerium für Wirtschaft und
Drucksache 17/4320 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTechnologie, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische
Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und
die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die
Zusammensetzung sichert die Unabhängigkeit dieses Gremiums. Zu nennen ist zudem der
gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrates zur Analyse der
gesamtwirtschaftlichen Lage und Erstellung von Prognosen. In den regelmäßigen
Gutachten setzt sich der Sachverständigenrat auch immer vertieft mit der aktuellen
Haushaltspolitik der Bundesregierung auseinander. Auch die inhaltlich
unabhängigen wissenschaftlichen Beiräte der großen Ressorts erstellen regelmäßig
Gutachten. Nicht zuletzt gibt es ein großes Angebot unabhängiger
gesamtwirtschaftlicher Prognosen etwa durch die Wirtschaftsforschungsinstitute, aber
auch durch internationale Institutionen wie die EU, die OECD oder den IWF.
37. Teilt die Bundesregierung die von der Arbeitsgruppe
„Wirtschaftspolitische Steuerung“ vertretene Ansicht, dass es für die Glaubwürdigkeit des
neuen Rahmens von entscheidender Bedeutung sei, die Rolle und die
Unabhängigkeit der EU-Kommission im Bereich der haushalts- und
wirtschaftspolitischen Steuerung zu stärken?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Rollenverhältnis
zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Rat und dem Rat
bezüglich der wirtschaftspolitischen Steuerung, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die sog. Deauville-Erklärung sich dafür ausspricht, dass „die
Aufgaben der verschiedenen EU-Organe und das institutionelle
Gleichgewicht respektiert werden müssen“?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat sich in der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspolitische
Steuerung“ u. a. dafür ausgesprochen, dass Empfehlungen der EU-Kommission im
Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts höheres Gewicht erhalten. Sie
teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass die Rolle und Unabhängigkeit der
EU-Kommission in der wirtschaftspolitischen Koordinierung zu stärken sind.
So wird z. B. die Verhängung von Sanktionen stärker automatisiert. Das
institutionelle Gleichgewicht bleibt mit den neuen Verfahren gewahrt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]