[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4375
17. Wahlperiode 05. 01. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 3. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Garrelt Duin,
Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4088 –
Zukunft des Maritimen Bündnisses für Ausbildung und Beschäftigung
in der deutschen Seeschifffahrt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland ist einer der größten und erfolgreichsten Schifffahrtsstandorte
weltweit. Mit dem Maritimen Bündnis haben die Sozialpartner – Bund, Länder
und die maritime Wirtschaft – im Jahre 2003 einen Zukunftspakt zur Stärkung
des Schifffahrtsstandortes Deutschland und zur Sicherung des maritimen
Knowhows vereinbart. Denn die Ausbildung qualifizierter deutscher Seeleute
und die Schaffung qualitativ hochwertiger Berufsperspektiven ist für die
internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche von großer Bedeutung.
Neben den auf internationaler Ebene angestoßenen Initiativen wie dem 2006
geschlossenen internationalen Seearbeitsübereinkommen sind so auch die
Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene deutlich verbessert worden, um die
richtigen Weichen für eine positive Entwicklung des Seeschifffahrtsstandortes zu
stellen. Um die Branche gezielt zu fördern, hat der Bund – nach der Einführung
des Tonnagesteuersystems im Jahre 1999 – Zusagen zur Senkung der
Lohnnebenkosten für den Betrieb deutscher Handelsschiffe im internationalen
Verkehr gemacht. Im Gegenzug haben sich die Reeder verpflichtet, einer
weiteren Ausflaggung deutscher Schiffe entgegenzuwirken und damit einen Verlust
von seemännischen Arbeitsplätzen in Deutschland zu verhindern. Länder und
Wirtschaft haben sich zudem verpflichtet, die Ausbildungsanstrengungen zu
verstärken.
Mit der Halbierung der Fördermittel für die Seeschifffahrt im Bundeshaushalt
für das Jahr 2011 hat die Bundesregierung diese Verabredungen nun jedoch
infrage gestellt. Die Aussage des Maritimen Koordinators, die Bundesregierung
bestehe nicht mehr darauf, dass die deutschen Reeder bis Ende 2010 mindestens
600 Handelsschiffe unter deutsche Flagge führen, bestätigt diesen neuen Kurs.
Mit Blick auf die 7. Nationale Maritime Konferenz, die im Mai 2011 in
Wilhelmshaven stattfinden soll, stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung an den
Verabredungen des Maritimen Bündnisses weiter festhält und welche Initiativen
sie unternimmt, um die Bündnisanstrengungen zu verstärken.
1. Wie hat sich der Bestand der deutschen Handelsschiffsflotte seit dem Jahr
1999 entwickelt?
Der Bestand der deutschen Handelsflotte hat sich seit 1999 wie folgt entwickelt:
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
2. Wie hoch ist die Zahl der in deutschen Schiffsregistern eingetragenen
Handelsschiffe im internationalen Verkehr, und welche Höhe hat das
Tonnagevolumen, das deutsche Reeder derzeit vom Standort Deutschland aus
disponieren (bitte in Bruttoregistertonnen angeben)?
Derzeit sind in deutschen Schiffsregistern eingetragen (Stand: 31. Oktober 2010):
– 566 Schiffe (deutscher Flagge) mit BRZ 15 136 251 und
– 2 993 Schiffe (befristet unter fremder Flagge) mit BRZ 63 611 924.
3. Wie viele Schiffe sind seit der Verabredung des Maritimen Bündnisses im
Jahre 2003 wieder unter deutsche Flagge gebracht worden, und wie viele
sind in diesem Zeitraum ausgeflaggt worden?
Das Maritime Bündnis hat sich 2004 auf einen sogenannten Monitoring-
Schiffsbestand geeinigt. Dieser zeigt die Anzahl der unter deutscher Flagge im
internationalen Verkehr tätigen Handelsschiffe und hat sich wie folgt entwickelt:
Quelle: PricewaterhouseCoopers
Jahr Anzahl Schiffe Bruttoraumzahl (BRZ)
1998 847 8 099 060
1999 717 6 536 187
2000 689 6 501 760
2001 605 6 189 882
2002 549 6 093 002
2003 482 5 777 846
2004 508 7 577 176
2005 603 11 474 711
2006 574 11 248 027
2007 546 12 693 344
2008 645 15 806 170
2009 624 15 230 995
31. 10. 2010 566 15 136 251
Jahr Anzahl Schiffe Bruttoraumzahl (BRZ)
31. 12. 2003 300 5,7 Mio.
31. 12. 2004 333 7,4 Mio.
31. 12. 2005 434 11,4 Mio.
31. 12. 2006 408 11,1 Mio.
31. 12. 2007 409 12,6 Mio.
31. 12. 2008 508 15,6 Mio.
31. 12. 2009 477 14,9 Mio.
31. 10. 2010 439 14,8 Mio.
4. Wie hat sich die in deutsche Schiffsregister eingetragene
Handelsschiffsflotte entwickelt, die befristet eine fremde Flagge führt?
Der Bestand der befristet unter fremder Flagge fahrenden Handelsflotte hat sich
seit 1999 wie folgt entwickelt:
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
5. Welche Ursachen liegen aus Sicht der Bundesregierung dem Trend zur
Ausflaggung deutscher Handelsschiffe zugrunde?
In der Untersuchung aus dem Jahr 2000 „Beitrag des Bundes zum maritimen
Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung – Optionen und Wirkungen der
Senkung der Lohnnebenkosten- und Ausbildungskosten an Bord deutscher
Handelsschiffe“ wird festgestellt, dass die Ausflaggung von Handelsschiffen
deutscher Reedereien nahezu ausschließlich auf die Höhe der Personalkosten
zurückzuführen ist. Andere Faktoren wie Einsatzgebiet des Handelsschiffes,
Auflagen der Geschäftspartner, reedereispezifische Gegebenheiten etc. nehmen
auf die Entscheidung eines Reeders ebenfalls Einfluss, allerdings mit geringerer
Relevanz.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in 2011 hierzu eine neuere Untersuchung in
Auftrag zu geben.
6. Welche Bereiche der Schifffahrt sind von der Ausflaggung besonders
betroffen?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
7. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungs- und Arbeitsplätze auf Seeschiffen
unter deutscher Flagge und bei Landbetrieben der Seeschifffahrt in
Deutschland mit den Maßnahmen des Maritimen Bündnisses entwickelt?
Jahr Anzahl Schiffe Bruttoraumzahl (BRZ)
31. 12. 1998 632 4 853 347
31. 12. 1999 735 6 758 510
31. 12. 2000 890 9 293 525
31. 12. 2001 1 075 12 331 999
31. 12. 2002 1 203 14 832 634
31. 12. 2003 1 469 19 526 034
31. 12. 2004 1 592 23 496 365
31. 12. 2005 1 751 29 661 075
31. 12. 2006 2 202 41 390 639
31. 12. 2007 2 523 49 430 518
31. 12. 2008 2 627 52 329 428
31. 12. 2009 2 823 58 033 173
31. 10. 2010 2 993 63 611 924
Die Entwicklung des deutschen Bordpersonals auf Schiffen unter deutscher
Flagge seit 2003 stellt sich wie folgt dar:
Quelle: Bis einschließlich 2006 Seeberufsgenossenschaft, Hamburg. Ab 2007 Knappschaft-Bahn-See
Die Werte von 2007 und 2008 ff. können durch den Wechsel der Datenerhebung
von der See-Berufsgenossenschaft auf die Knappschaft-Bahn-See nicht
miteinander verglichen werden. Die Berechnungsgrundlagen sind ähnlich, aber nicht
identisch, da die Seeleute nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, sich über die
Knappschaft-Bahn-See zu versichern.
Die Anzahl der Landbeschäftigten ist in der folgenden Übersicht für die Jahre ab
Ende 1998 (= Anfang 1999) bis Ende 2009 zusammengefasst:
Quelle: See-Berufsgenossenschaft, PricewaterhouseCoopers
Hinsichtlich der Anzahl der Ausbildungsplätze wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
1 Zum 1. Januar 2008 erfolgte der Zusammenschluss der See-Krankenkasse mit der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ab diesem Zeitpunkt werden Daten zu den Landbeschäftigten
nicht mehr ermittelt, so dass für die Jahre 2008 und 2009 auf Schätzungen zurückgegriffen wurde.
Jahr Anzahl
2003 5 835
2004 5 861
2005 6 540
2006 6 712
2007 6 903
2008 6 593
2009 6 531
30. 6. 2010 7 307
Die Entwicklung der Landbeschäftigten in den deutschen Schifffahrts- und
Maklerunternehmen von Ende 1998 bis Ende 20091
Stand Anzahl der Beschäftigten
31. 12. 1998 16 837
31. 12. 1999 15 902
31. 12. 2000 16 328
31. 12. 2001 17 178
31. 12. 2002 17 179
31. 12. 2003 18 054
31. 12. 2004 18 867
31. 12. 2005 19 728
31. 12. 2006 20 863
31. 12. 2007 21 348
31. 12. 2008 21 800 bis 22 200
31. 12. 2009 21 600 bis 22 300
8. Wie hat sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen deutschen Seeleuten
und Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten entwickelt,
die auf deutschen Schiffen ihren Dienst versehen?
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Quelle: Knappschaft-Bahn-See
Die Zahlen unterscheiden sich zur Antwort der Frage 7, weil dort auf die
Beschäftigung auf Schiffen unter deutscher Flagge abgestellt wird.
9. Wie stellt sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen deutschen und
ausländischen Seeleuten dar, die auf Schiffen, die befristet eine fremde Flagge
führen, ihren Dienst versehen?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
10. Wie viele europäische Seeleute haben den vorgeschriebenen
Rechtslehrgang für Kapitäne auf Schiffen unter deutscher Flagge absolviert, der
Teil der Vereinbarungen zur Öffnung der Schiffsbesetzungsverordnung ist?
Ausweislich der an Unionsbürger erteilten Anerkennungsvermerke für den
Dienst als Kapitän auf Schiffen unter der Bundesflagge (außer
Fischereifahrzeuge) haben insgesamt 350 Kapitäne den Seerechtslehrgang absolviert.
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
11. Wie haben sich die Zahl der ausbildenden Seeschifffahrtsunternehmen in
Deutschland sowie die Ausbildungsquote in diesem Bereich entwickelt,
und in welchen seemännischen Ausbildungswegen wird ausgebildet?
Die nachfolgende Tabelle enthält die Schiffsmechaniker ausbildenden
deutschen Seeschifffahrtsunternehmen (ohne Behörden), die Anzahl der für die
Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker anerkannten Schiffe dieser
Seeschifffahrtsunternehmen und die theoretisch zur Verfügung stehenden
Ausbildungsplätze (zwei Ausbildungsplätze pro anerkanntem Ausbildungsschiff). Unter
Berücksichtigung der jeweils bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse (Zeile 5)
berechnet sich die Ausbildungsquote (Zeile 6).
Quelle: Berufsbildungsstelle, Bremen
31. 12. 2008 31. 12. 2009 30. 09. 2010
Deutsche 6 970 7 375 8 243
EU-Seeleute 1 432 1 547 1 453
Drittstaaten 6 358 5 955 5 779
2006 2007 2008 2009 1. 12. 2010
Anzahl 7 32 119 114 78
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 (1. 12.)
Reedereien 64 60 80 86 86 90 90 82
anerkannte Schiffe 278 353 448 477 507 572 598 564
Ausbildungsplätze 566 706 896 954 1 014 1 144 1 196 1 128
Ausbildungsverhältnisse 405 499 650 775 894 887 837 755
Quote (in Prozent) 72 71 72 81 88 78 70 69
Für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer oder technischer
Offiziersassistent liegen keine vergleichbaren Angaben vor, weil die zur
Ausbildung eingesetzten Schiffe keiner Anerkennung bedürfen. Dies gilt auch für die
nach dem Recht der Länder durchgeführte praktische Ausbildung und
Seefahrtzeit während der Praxissemester und die schulrechtlichen Praktika.
Die nachstehende Tabelle gibt die Anzahl der nautischen und technischen
Offiziersassistenten an, die im Bezugsjahr ihre praktische Ausbildung und
Seefahrtzeit begonnen haben.
Quelle: Berufsbildungsstelle, Bremen
12. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze auf Schiffen entwickelt, die
von deutschen Reedern unter fremder Flagge eingesetzt werden, und wird
die Bundesregierung die Möglichkeit der Ausbildung auch auf
ausgeflaggten Schiffen im Rahmen der Schiffsbesetzungsverordnung fortsetzen?
Die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker kann gemäß § 4 der
Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung auch auf Schiffen unter fremder Flagge
erfolgen. Änderungen der bestehenden Rechtslage sind derzeit nicht beabsichtigt.
Quelle: Berufsbildungsstelle
Es liegen keine Angaben darüber vor, wie viel Auszubildende zum
Schiffsmechaniker auf Schiffen unter fremder Flagge fahren. In den
Berufsausbildungsverträgen werden als Ausbildungsort regelmäßig die anerkannten Schiffe der
ausbildenden Reederei unabhängig von der Flagge vereinbart.
Für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit der Offiziersassistenten sowie
der nach Landesrecht ausgebildeten Praxissemesterstudenten und Fachschüler
liegen keine Angaben im Hinblick auf die Flaggenführung der eingesetzten
Schiffe vor.
13. Sind die zugesagten Ausbildungskapazitäten bzw. die finanziellen Beiträge
zur Ausbildung deutscher Seeleute durch die Küstenländer und die
Seeschifffahrtsunternehmen zur Verfügung gestellt worden, und wenn nicht,
wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Zusagen im
Rahmen des Maritimen Bündnisses eingehalten werden?
Die Küstenländer haben ihre Ausbildungskapazitäten in dem zugesagten Maße
erhöht. Hamburg und der Verband Deutscher Reeder haben hierbei finanzielle
Unterstützung gewährt. Die Küstenländer haben auf der Sechsten Nationalen
Maritimen Konferenz am 29./30. März 2009 in Rostock zugesagt, gemeinsam
dafür Sorge zu tragen, die Ausbildungskapazitäten zu erhalten und – wenn
notwendig – eine kurzfristige Anpassung realisieren zu können. Für die
Bundesregierung besteht keine Veranlassung, die Einhaltung der Zusagen in Frage zu
stellen.
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
(1. 12.)
nautische OA 13 23 70 63 54 94 62 51
technische OA 6 14 27 36 18 28 49 44
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 (1. 12.)
Anerkannte Ausbildungsschiffe
unter fremder Flagge
17 42 89 110 128 138 145 146
14. Wie viele Studenten sind derzeit an den Seefahrtschulen in Deutschland
eingeschrieben, und wie hat sich die Zahl der Absolventen mit den
Maßnahmen des Maritimen Bündnisses entwickelt?
Der Bundesregierung liegen im Hinblick auf die Zahl der eingeschriebenen
Schüler und Studenten an den seefahrtbezogenen Fach- und Fachhochschulen
keine Angaben vor. Die Wirkungen der Maßnahmen des Maritimen Bündnisses
lassen sich anhand der neu erteilten Befähigungszeugnisse zum Nautischen
Wachoffizier und zum Technischen Wachoffizier erkennen.
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg
15. Wie viele nautische Studienplätze stehen an den Fachhochschulen und
Fachschulen zur Verfügung, und wie hat sich ihre Zahl mit den
Maßnahmen des Maritimen Bündnisses entwickelt?
Die nachstehende Tabelle zeigt die Kapazitätsentwicklung der
seefahrtbezogenen Studien- und Ausbildungsgänge Nautik an (Bewerber um
Befähigungszeugnisse gemäß STCW-Übereinkommen, ohne nationale Fahrt).
Quelle: Ständige Arbeitsgemeinschaft der Küstenländer für das Seefahrtbildungswesen (StAK)
16. Von welchem Bedarf an Auszubildenden pro Jahr geht die Bundesregierung
nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Altersstruktur der derzeit
beschäftigten Seeleute aus, und in welchen Bereichen besteht dieser Bedarf?
Im Einzelnen liegen der Bundesregierung keine Angaben darüber vor, in
welcher Höhe und in welchen Bereichen Bedarf an Auszubildenden besteht.
Lediglich im Rahmen des Maritimen Bündnisses haben die Sozialpartner mehrfach
erklärt, insbesondere im Bereich der Schiffsbetriebstechnik bestünde ein
erhöhter Bedarf an Nachwuchskräften.
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Nautischer Wachoffizier 155 178 153 185 232 282 322
Technischer Wachoffizier 83 77 66 73 73 90 111
Standort bis 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10
Hochschulen
Bremen 67 67 107 107 120
Flensburg 15 15 NC 40 40 40
Elsfleth 51 74 NC 90 90 89
Leer 59 62 NC 88 88 78
Warnemünde 54 51 NC 80 NC 80 85
Hochschulen gesamt 246 269 405 405 412
Fachschulen
Flensburg 40 35 35 35 44
Cuxhaven 30 60 60 60 60
Leer 25 25 25 30 30
Warnemünde 31 44 35 35 35
Fachschulen gesamt 126 164 155 160 169
17. Welche Fördermittel hat der Bund seit 1995 für die
Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt zur Verfügung gestellt, und wird die
Bundesregierung diese in entsprechender Höhe beibehalten?
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Quelle: PricewaterhouseCoopers
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Ausbildungsplatzförderung auch in den
kommenden Jahren fortzusetzen.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der Auszubildenden in
der Seeschifffahrt seit 2003 in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse übernommen worden sind?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
19. Wie haben sich die von den Arbeitgebern zu entrichtenden
Lohnnebenkosten für den Betrieb deutscher Handelsschiffe im internationalen Verkehr
seit 2001 entwickelt?
Informationen zur Entwicklung der von Arbeitgebern entrichteten
Lohnnebenkosten für den Betrieb deutscher Handelsschiffe im internationalen Verkehr
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Entwicklung der Anzahl der im Rahmen der Finanzbeiträge in den Jahren
1995 bis 2009 geförderten Ausbildungsplätze
Jahr Anzahl der geförderten
Ausbildungsplätze
Förderbetrag in DM
bzw. EURO
Entwicklung vor den Lübeck-Absprachen
1995 77 rund 13 600 DM
1996 95 rund 17 900 DM
1997 107 rund 17 900 DM
1998 96 rund 17 900 DM
1999 140 rund 17 900 DM
2000 80 rund 17 900 DM
2001 120 25 500 Euro
2002 122 25 500 Euro
2003 113 25 500 Euro
Entwicklung nach den Lübeck-Absprachen
2004 132 25 500 Euro
2005 177 25 500 Euro
2006 245 25 500 Euro
2007 250 25 500 Euro
2008 305 25 500 Euro
2009 292 25 500 Euro
20. Welchen finanziellen Umfang hatten die Zuschüsse des Bundes zur
Senkung der Lohnnebenkosten für Seeleute auf den unter Bundesflagge
betriebenen und im internationalen Verkehr eingesetzten Schiffen insgesamt,
und welche Summe ist dafür seit 2001 jeweils im Bundeshaushalt
bereitgestellt worden?
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Bundeshaushalt Einzelplan 12 02
Titel 683 01 aufgeführt.
21. Wird die Bundesregierung an der Anwendung der im Einvernehmen mit
den Sozialpartnern vereinbarten zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen
zur Schiffsbesetzungsverordnung festhalten?
Ja.
22. Wie stellen sich die Rückflüsse von Steuern und Sozialabgaben an den
Staat und die Sozialversicherungsträger, die die aufgewendeten
Haushaltsmittel übersteigen, nach den Maßnahmen des Maritimen Bündnisses dar?
Aktuelle Untersuchungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein Gutachten
zum Thema „Die wirtschaftlichen und strukturellen Wirkungen der Lübeck-
Absprachen im Rahmen des Maritimen Bündnisses unter Berücksichtigung
mittelfristiger Politik Optionen“ kommt in 2004 zu dem Ergebnis, dass unter
Zugrundelegung bestimmter Annahmen die Rückflüsse von Steuern und
Sozialabgaben die Mindereinnahmen und die direkten Zuschüsse übersteigen können.
Empirische Ergebnisse liegen allerdings nicht vor.
23. Welche Auswirkungen hatte die schwierige konjunkturelle Entwicklung in
den Jahren 2009 und 2010 auf die Entwicklung der deutschen Handelsflotte
und den Bestand von Bord- und Landarbeitsplätzen für deutsche Seeleute?
Hinsichtlich der Entwicklung der Handelsflotte und der Bordarbeitsplätze
deutscher Seeleute wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 4 und 8 verwiesen.
Informationen zur Entwicklung der Landarbeitsplätze für deutsche Seeleute liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Jahr Finanzbeitrag an die
Seeschifffahrt in Mio. Euro
Zuschüsse zur Senkung der
Lohnnebenkosten in Mio. Euro
2001 4,1 1,0
2002 41,1 38,0
2003 30,9 28,0
2004 44,9 41,5
2005 51,8 47,3
2006 56,7 50,5
2007 57,0 50,6
2008 57,1 49,4
2009 57,1 49,7
2010 57,2 (Soll) rund 52,2
2011 28,7 (Soll)
24. In welchem Umfang wurde das Instrument der Kurzarbeit für die
Qualifizierung von Beschäftigten durch die Reedereien genutzt?
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst im Rahmen der Förderstatistik
die geförderte Qualifizierung während Kurzarbeit. Hierbei kann für die mit
Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Qualifizierung während
Kurzarbeit eine Differenzierung nach Wirtschaftszweigen vorgenommen
werden. Für die Förderung nach § 77 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(Förderung der beruflichen Weiterbildung) ist derzeit noch keine
Unterscheidung nach Wirtschaftszweigen möglich. Die folgenden Angaben beziehen sich
auf die Wirtschaftszweige 501 bis 504 „Personen und Güterbeförderung in der
See- und Küstenschifffahrt sowie in der Binnenschifffahrt“ (Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2008).
Der Bestand an Teilnehmern in ESF-geförderter Qualifizierung in den
genannten Wirtschaftszweigen belief sich im Februar 2009 auf zwölf, März 2009 auf
acht und Dezember 2009 auf 15 Personen (aus datenschutzrechtlichen Gründen
werden nur Zahlwerte über drei ausgewiesen). In 2010 wurden bisher nur im
Februar Förderfälle erfasst (zehn Teilnehmer im Bestand).
25. Welchen Beitrag haben das Maritime Bündnis und die Tonnagesteuer nach
Einschätzung der Bundesregierung für die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit des Schifffahrtsstandortes Deutschland geleistet?
26. Welche zusätzlichen Nachfrage- und Beschäftigungswirkungen wurden
aufgrund der Beziehungen der Seeschifffahrt zu anderen Zweigen des
maritimen Clusters hervorgerufen?
27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich die positiven
Entwicklungen des Schifffahrtsstandortes umkehren würden, wenn die
bestehenden Maßnahmen in Deutschland nicht beibehalten werden, und
wie begründet sie ihre Haltung?
Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die maritime Wirtschaft mit ihren zentralen Bereichen – Seeschifffahrt,
Seehäfen und Hafenhinterlandverkehr, Schiffbau und Zulieferindustrie – ist in
einem rohstoffarmen, exportorientierten Land wie Deutschland von hoher
struktureller und gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Mit ihren rund 400 000
Beschäftigten und einem Umsatzvolumen von mehr als 54 Mrd. Euro zählt sie
zu den wichtigsten und fortschrittlichsten Wirtschaftszweigen. Angesichts der
zentralen Bedeutung der maritimen Wirtschaft für Deutschland ist die Politik der
Bundesregierung stets darauf ausgerichtet, die Wettbewerbsfähigkeit des
deutschen maritimen Standortes zu stärken.
Die Einführung der Tonnagebesteuerung und die im Maritimen Bündnis
beschlossenen Maßnahmen haben mit dazu beigetragen, den Schifffahrtsstandort
Deutschland zu stärken und Beschäftigung, Wertschöpfung sowie Ausbildung
zu sichern.
In dem Gutachten „Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
maritimen Cluster“ von 2006 wird dargestellt, das einzelne Bereiche des maritimen
Clusters teilweise sehr eng miteinander vernetzt sind und erhebliche
Abhängigkeiten bestehen. Die Rahmenbedingungen der Seeschifffahrt, wie
Tonnagesteuer und Maritimes Bündnis, haben mittel- und unmittelbar auch für andere
Branchen erhebliche Bedeutung. So entfaltet insbesondere die Tonnagesteuer,
durch die das deutsche Steuerniveau in der Seeschifffahrt auf ein internationales
Niveau abgesenkt und damit harmonisiert wurde, auch in anderen Branchen
umfangreiche positive Wirkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die maritimen
Finanzdienstleister wie die Schiffskreditbanken, die Emissionshäuser etc.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die positive Entwicklung des
Schifffahrtstandortes einsetzen.
28. Treffen Medienberichte zu, wonach die Bundesregierung eine wichtige
Bedingung für die Fortdauer der günstigen Besteuerung von Gewinnen aus
der Seeschifffahrt aufgehoben hat und nicht mehr darauf besteht, bis Ende
2010 mindestens 600 Seeschiffe unter deutscher Flagge zu führen (vgl.
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 7. September 2010), und wie
begründet sie ihre Haltung?
Die Tonnagesteuer hat als ein wesentliches Element der Schifffahrtspolitik der
Bundesregierung die Stärkung des Schifffahrtsstandortes Deutschland zum Ziel.
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Tonnagesteuer nicht geändert und beabsichtigt dies auch nicht.
Auf der Fünften Nationalen Maritimen Konferenz im Dezember 2006 haben die
deutschen Reeder zugesagt, den Schiffsbestand unter deutscher Flagge bis Ende
2008 auf 500 zu erhöhen und in Aussicht gestellt, bei gleichen wirtschaftlichen
Verhältnissen diesen Bestand bis 2009/2010 auf 600 zu erhöhen. Die
Rückflaggungszusage wurde 2008 mit 508 Schiffen eingehalten. Auf der Sechsten
Nationalen Maritimen Konferenz im März 2009 hat der Verband Deutscher
Reeder (VDR) bekräftigt, an seiner Zusage festzuhalten. Dass das Ziel von
600 Schiffen unter deutscher Flagge zum Jahreswechsel nicht erreicht würde,
war angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise aus Sicht aus der
Bundesregierung nachvollziehbar. Es bleibt gemeinsames Ziel der Bündnispartner, dass
möglichst viele Schiffe die deutsche Flagge führen, um sowohl die Ausbildung
und Beschäftigung sowie maritimes Know-how am Standort zu sichern, als auch
den europarechtlichen Anforderungen der Beihilfeleitlinien zu entsprechen.
29. Wie begründet die Bundesregierung ihre Kürzungen bei den Fördermitteln
für die Seeschifffahrt im Bundeshaushalt für das Jahr 2011?
30. Mit welchen Auswirkungen auf die Ausflaggungstendenzen und den
deutschen seemännischen Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund dieser Kürzungen?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat am 7. Juli 2010 mit Blick auf ihr
Haushaltskonsolidierungsziel ein Sparpaket beschlossen, in das auch der Verkehrsetat einbezogen
war. Dabei wurde als eine Maßnahme im Einzelplan 12 die
Schifffahrtsförderung auf 28,7 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2011 reduziert. Angesichts der
notwendigen Haushaltskonsolidierung war eine Prioritätensetzung notwendig.
Richtschnur des Entscheidungsprozesses war, dass es keine wesentlichen
Abstriche bei den zentralen Zukunftsinvestitionen geben sollte.
Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt hat für die
Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Sie erwartet durch die Absenkung der
Schifffahrtsförderung keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt und den deutschen seemännischen
Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung wird diesbezügliche Entwicklungen jedoch
beobachten und gegebenenfalls Maßnahmen prüfen.
31. Stellt das Maritime Bündnis weiterhin ein Schwerpunktthema der
Schifffahrtspolitik der Bundesregierung dar, und hält sie an den bisher getroffenen
Verabredungen fest?
32. Plant die Bundesregierung, das Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung
in der deutschen Seeschifffahrt über das Jahr 2010 hinaus fortzuführen,
und wie begründet sie ihre Haltung?
33. Welche Initiativen plant die Bundesregierung dazu mit Blick auf die 7.
Nationale Maritime Konferenz im Mai 2011 in Wilhelmshaven?
Die Fragen 31 bis 33 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Maritime Bündnis trägt durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der
Bündnispartner dazu bei, die politischen und administrativen
Rahmenbedingungen in Deutschland so zu gestalten, dass die deutsche maritime Wirtschaft ihre
Führungsrolle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen international festigen
und ausbauen kann, der maritime Standort Deutschland gestärkt wird und
Beschäftigung, Wertschöpfung und Ausbildung gesichert werden.
Das Maritime Bündnis ist eine bewährte Plattform, um Schifffahrtspolitik
gemeinsam mit den Akteuren der maritimen Wirtschaft zu gestalten. Die
Bundesregierung hält an den Zielen des Bündnisses fest, wobei mit Blick auf die
nächste Nationale Maritime Konferenz eine Weiterentwicklung unter stärkerer
Fokussierung auf den gesamten maritimen Cluster auszuloten ist. Die nächste
„Nationale Maritime Konferenz“ im Mai 2011 ist ein guter Zeitpunkt für
dahingehende Verabredungen.
34. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der anhaltenden
Ausflaggung von Schiffen und den damit verbundenen Arbeitsplatzverlusten für
deutsche Seeleute entgegenzuwirken?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 33 verwiesen.
Die Bundesregierung beabsichtigt im Jahr 2011 ein Gutachten in Auftrag zu
geben, in dem unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschflaggigen
Handelsflotte untersucht werden wird.
Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, dass die befristete Ausflaggung
von Schiffen zu Arbeitsplatzverlusten deutscher Seeleute führt. Die von der
Zentralen Heuerstelle geführten Statistiken über arbeitsuchende Seeleute
erlauben einen solche Rückschluss nicht. Die Nachfrage nach qualifizierten
Seeleuten ist weiterhin hoch.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Verbands Deutscher
Reeder (VDR), Seeleute auf deutschen Schiffen von der Lohnsteuerpflicht
zu befreien, und wie begründet sie ihre Haltung?
Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur
Konsolidierung des Bundeshaushalts generell gegen Subventionserhöhungen
ausgesprochen.
36. Erwartet die Bundesregierung von der Aufhebung der Beschränkungen des
Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den neuen
Mitgliedstaaten der EU im Jahr 2011 negative Auswirkungen im Bereich der
Seeschifffahrt, und wie begründet sie ihre Haltung?
Zu den Auswirkungen der vollen Freizügigkeit liegen der Bundesregierung
keine eigenen konkreten Erkenntnisse vor. Migrationsprognosen sind im
allgemeinen schwierig und unsicher. Vermutlich wird die Zuwanderung aus den
EU-8 zwar steigen, jedoch ist kein „Ansturm“ von Beschäftigungsuchenden zu
erwarten. Hiergegen sprechen auch Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten und
Entwicklungen in der Übergangszeit (wirtschaftlicher Aufholprozess der neuen
Mitgliedstaaten; Wanderung in andere Mitgliedstaaten; Nutzung bisheriger
Zugangswege nach Deutschland). Nicht abschließend voraussagen lässt sich
jedoch, inwieweit sich die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in den
bisher bevorzugten Zielländern (Großbritannien, Irland) sowie die noch
bestehenden Lohnunterschiede auf das Wanderungsverhalten auswirken können.
Konkrete Aussagen über die Arbeitsmarktentwicklung im Bereich der
Seeschifffahrt lassen sich vor diesem Hintergrund derzeit nicht treffen. Soweit es
sich um Mitglieder der Besatzungen von Seeschiffen im internationalen Verkehr
handelt, benötigen Staatsangehörige aus den neuen Mitgliedsstaaten bereits
nach geltendem Recht keine Arbeitserlaubnis. Insofern ergeben sich zum 1. Mai
2011 keine Änderungen.
37. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass andere Schifffahrtsnationen
in Europa auf der Basis der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche
Beihilfen im Seeverkehr von 1997 die Lohnsteuern und Sozialkosten des
seefahrenden Personals auf Handelsschiffen unter nationaler Flagge durch den
Einsatz öffentlicher Mittel senken?
Die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr (2004/C
13/03) erlauben steuerliche und soziale Maßnahmen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Möglichkeit nehmen einige EU-Mitgliedstaaten in
Anspruch. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Schifffahrtsunternehmen in den
Niederlanden unter bestimmten Voraussetzungen ein höherer Lohnsteuer- und
Sozialversicherungseinbehalt gewährt wird. Allerdings ist das Steuer- und
Sozialversicherungswesen in der Europäischen Gemeinschaft nicht harmonisiert
und unterschiedlich ausgestaltet, so dass eine Vergleichbarkeit erschwert wird.
38. Wie will die Bundesregierung den Wettbewerbsdruck durch die deutlichen
Personalkostennachteile von Handelsschiffen unter deutscher Flagge im
Vergleich zu Schiffen unter Flaggen von Staaten, in denen Steuern und
Sozialabgaben für die auf den Handelsschiffen beschäftigten Seeleute häufig
nicht erhoben werden, ausgleichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
39. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des internationalen
Seearbeitsübereinkommens zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten,
und wann wird die Bundesregierung den für 2010 angekündigten Entwurf
für ein neues Seearbeitsgesetz vorlegen, um das Übereinkommen zeitnah
zu ratifizieren?
Die Gesetzgebungsarbeiten zur Umsetzung des Internationalen
Seearbeitsübereinkommens, 2006 der IAO in nationales Recht sind in Deutschland zügig
aufgenommen worden und bereits weit vorangeschritten. Die Bundesregierung
plant, den Entwurf für ein neues Seearbeitsgesetz im Frühjahr 2011 ins Kabinett
zu bringen. Nach Abschluss des Gesetzesvorhabens wird das Verfahren zur
Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens, 2006 unverzüglich eingeleitet.
40. Wird sich die Bundesregierung für die Herstellung einheitlicher
Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union unter Ausnutzung
der Spielräume der EU-Beihilfeleitlinien einsetzen, und welche Schritte
hat sie in dieser Legislaturperiode dazu unternommen?
Die Bundesregierung setzt sich generell dafür ein, Wettbewerbsverzerrungen
und Harmonisierungsdefizite auf europäischer Ebene abzubauen und steht
hierzu im ständigen Dialog mit der EU-Kommission.
41. Wird die Bundesregierung an der Tonnagesteuer auch dann festhalten,
wenn die Reeder einer Verstärkung ihrer Ausbildungsanstrengungen für
seemännische Berufe nicht in dem verabredeten Umfang nachkommen?
Ausbildungsanstrengungen für seemännische Berufe ist keine in § 5a des
Einkommensteuergesetzes (EStG) genannte gesetzliche Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Tonnagesteuer.
42. In welchem Umfang haben die deutschen Reedereien seit ihrer Einführung
1999 von der Tonnagesteuer Gebrauch gemacht?
43. Für wie viele Schiffe ist eine Option zum Tonnagesteuersystem ausgeübt
worden?
44. Auf welche Summe beläuft sich die Steuererleichterung, die durch die
Tonnagesteuer ermöglicht worden ist?
Die Fragen 42 bis 44 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Genauere statistische Daten zum Umfang der Inanspruchnahme der
Tonnagesteuer durch deutsche Reedereien und über die Höhe des Tonnagesteuergewinns
bzw. der für die Schiffe ermittelten Gewinne nach Betriebsvermögensvergleich
gemäß § 4 Absatz 1 EStG/§ 5 EStG liegen zurzeit nicht vor. Ab dem
Veranlagungszeitraum 2011 wird im Rahmen der Geschäftsstatistik des Statistischen
Bundesamtes der anzusetzende Gewinn nach § 4 Absatz 1 oder § 5 EStG
(Betriebsvermögensvergleich) neben dem bereits erfassten Gewinn nach § 5a EStG
nachrichtlich von den Finanzämtern erfasst.
Im Rahmen der Subventionsberichterstattung berichtet die Bundesregierung
über die Steuermindereinnahmen durch die sogenannte Tonnagebesteuerung
(pauschale Gewinnermittlung bei Betrieben von Handelsschiffen im
internationalen Verkehr anhand der Schiffstonnage).
Für die Jahre 1999 bis 2010 wurden folgende Steuermindereinnahmen
(Steuererleichterung der Unternehmen) durch die Tonnagebesteuerung geschätzt:
● 1999 bis 2004: keine Bezifferung der Steuermindereinnahmen infolge des
unzureichenden Datenmaterials (nach Berechnungen des
Bundesrechnungshofes betrugen die
Steuermindereinnahmen im Prüfungsjahr 2004 rund 1 Mrd. Euro),
● 2005: 900 Mio. Euro (21. Subventionsbericht),
● 2006: 600 Mio. Euro,
● 2007: 500 Mio. Euro (22. Subventionsbericht),
● 2008: 500 Mio. Euro,
● 2009, 2010: infolge der Wirtschaftskrise ist mit Verlusten bei
zahlreichen Unternehmen zu rechnen. Eine verlässliche
Abschätzung der finanziellen Auswirkungen konnte aufgrund der
erheblichen Unsicherheiten nicht erfolgen.
Aus den geschätzten Mindereinnahmen kann nicht auf die
Höhe der etwaigen Steuermehreinnahmen aufgrund einer
Abschaffung der Tonnagebesteuerung geschlossen werden.
Bei der Quantifizierung der Abschaffung der Tonnagesteuer
müssten Verhaltensänderungen (z. B. Verlagerung von
Reedereien ins Ausland) berücksichtigt werden. Diese dürften
im Ergebnis dazu führen, dass geringere
Steuermehreinnahmen anfallen.
Die Tonnagebesteuerung wurde nach der im Herbst 2009
vorgenommenen Evaluierung durch das Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung als überzeugend bewertet, da
sie dem internationalen Standard entspricht.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Effekte des Tonnagesteuersystems
für den maritimen Standort Deutschland?
Die Tonnagebesteuerung wird weltweit in ähnlicher Weise an allen wichtigen
maritimen Standorten gewährt und ist für eine exportorientiertes Land wie
Deutschland unverzichtbar. Sie zielt auf eine Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Reeder und die Sicherung des maritimen Standorts Deutschland.
Der maritime Sektor weist international seit einigen Jahren stete
Wachstumsraten auf, an denen auch der deutsche Schifffahrtsstandort partizipiert hat. Es kann
davon ausgegangen werden, dass auch die Einführung der Tonnagebesteuerung
einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Branche gehabt hat.
46. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang die Einführung der Tonnagesteuer im Bereich der Seeschifffahrt neue
Arbeitsplätze geschaffen hat?
Aktuelle Erkenntnisse über die unmittelbaren Arbeitsplatzeffekte der
Tonnagesteuer liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine in 2006 durchgeführte
Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rechnerisch mit jedem Handelsschiff, das
vom Standort Deutschland aus gemanagt wird, das Landpersonal allein in den
Reederei- und Maklerunternehmen um jährlich durchschnittlich etwa vier
Personen zugenommen hat. Hierbei sind noch nicht die Beschäftigungswirkungen
berücksichtigt, die sich für andere Bereiche des deutschen maritimen Clusters
ergeben. Unter Berücksichtigung der Multiplikatorwirkungen entstehen ca.
neun Arbeitsplätze an Land, wenn zusätzlich ein Schiff ins deutsche
Schiffsregister eingetragen und vom deutschen Schifffahrtstandort aus gemanagt wird.
Zu der Entwicklung der Anzahl der Landbeschäftigten in den deutschen
Schifffahrts- und Maklerunternehmen im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
47. Wie haben sich die Investitionen bei den deutschen Reedereien nach der
Einführung des Tonnagesteuersystems entwickelt?
Das Investitionsvolumen (Wert der an deutsche Reedereien von deutschen und
ausländischen Werften in den einzelnen Jahren gelieferten
Handelsschiffneubauten) hat sich wie folgt entwickelt:
Quelle: Verband Deutscher Reeder
1999 = 2,5 Mrd. Euro 2003 = 3,5 Mrd. Euro 2007 = 6,6 Mrd. Euro
2000 = 3,8 Mrd. Euro 2004 = 4,8 Mrd. Euro 2008 = 7,5 Mrd. Euro
2001 = 4,4 Mrd. Euro 2005 = 6,7 Mrd. Euro 2009 = 7,2 Mrd. Euro
2002 = 4,0 Mrd. Euro 2006 = 7,5 Mrd. Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
48. Wie viele Schiffe, für die die Tonnagesteuer die Finanzierungsgrundlage
ist, befinden sich derzeit im Bau?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
49. Wird die Bundesregierung die für die Besteuerung von Schiffen
wesentlichen Bedingungen langfristig definieren, um solide
Kalkulationsgrundlagen für die Reedereien zu schaffen?
Die Tonnagegewinnbesteuerung (§ 5a EStG) von Handelsschiffen im
internationalen Verkehr wurde vor mehr als zehn Jahren eingeführt und stellt seitdem
eine langfristige Kalkulationsgrundlage für die Reedereien dar. Zudem gibt es
zur Auslegung des Gesetzes als Hilfestellung ein umfangreiches BMF-
Schreiben vom 12. Juni 2002 (BStBl I S. 614) mit Änderungen vom 31. Oktober 2008
(BStBl I S. 956). Darüber hinausgehende Definitionen von
Besteuerungsbedingungen für Reedereien sind von Seiten der Bundesregierung nicht geplant.
50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, welche anderen
europäischen Länder ein Tonnagesteuersystem eingeführt haben oder dies zu tun
beabsichtigen?
Die Tonnagegewinnbesteuerung wird mittlerweile in nahezu allen wesentlichen
europäischen Schifffahrtsländern angeboten.
51. Teilt die Bundesregierung die Sorge, dass ein Schifffahrtsstandort, der dem
internationalen Standard im Besteuerungsniveau nicht entspricht, damit
rechnen muss, dass er bei der Ansiedlung von Schifffahrtsaktivitäten nicht
berücksichtigt wird und dass darüber hinaus bestehende Aktivitäten
verlagert werden?
Die Seeschifffahrt ist hoch mobil. Da das wichtigste Kapital im Seeverkehr die
Schiffe selbst sind, ist eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen anderen
Standort besonders leicht. In der Seeschifffahrt ist der Großteil der anfallenden
Kosten internationalisiert. Als einziger bedeutender Kostenfaktor wird die
Steuerbelastung an einem Standort noch national bestimmt. Im Gegensatz zu
anderen Branchen, wo die Steuerbelastung nicht der wichtigste Standortfaktor ist,
kann die Steuerbelastung in der Seeschifffahrt als standortentscheidend
bezeichnet werden.
52. Plant die Bundesregierung, die Auswirkungen von Bündnisanstrengungen
und Tonnagesteuersystem zu dokumentieren, und wenn ja, bis zu welchem
Zeitpunkt soll dies geschehen?
Die Bundesregierung ist nach den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche
Beihilfen im Seeverkehr“ vom 17. Januar 2004 gegenüber der EU-Kommission
verpflichtet, für Beihilfen, die „für eine Flotte gewährt (oder bestätigt) werden,
zu der auch unter einer anderen Flagge fahrende Schiffe gehören“, alle drei Jahre
einen Bericht zu erstellen. In ihm sind die Auswirkungen der Beihilfen zu
quantifizieren und die Ergebnisse mit den Erwartungen zu vergleichen. Die
Bundesregierung kommt dieser Verpflichtung nach.]