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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Extremismus in Kunst, Kultur und Medien
(insgesamt 43 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
03.12.2024
Antwortdauer
42 Tage
Aktualisiert
11.12.2024
ThemenInnere Sicherheit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1348222.10.2024
Extremismus in Kunst, Kultur und Medien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13482
20. Wahlperiode 22.10.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Extremismus in Kunst, Kultur und Medien
Der Verfassungsschutzbericht 2023 listet eine Vielzahl an unterschiedlichen
extremistischen Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung
auf (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/
sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Es ist
bekannt, dass die Verbreitung extremistischer und verfassungsfeindlicher
Gesinnungen insbesondere durch mediale Darstellungen, künstlerische
Erzeugnisse sowie in den sozialen Netzwerken befördert werden können (vgl.
beispielsweise www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/5415
11/tiktok-und-rechtsextremismus/, www.kas.de/de/web/extremismus/linksextre
mismus/kommunikation, https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-
35564-7_15). Die künstlerische Chiffrierung extremistischer Ansichten, eine
niedrigschwellige Erreichbarkeit solcher Angebote, insbesondere über digitale
Verbreitungswege, sowie eine zunehmende Vernetzung der handelnden Akteure
erschweren zudem eine kritische Einordnung (vgl. https://link.springer.com/cha
pter/10.1007/978-3-531-93281-1_16). In Zeiten zunehmender
gesellschaftlicher Spannungen stellt sich nach Ansicht der Fragesteller deshalb die Frage
nach der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit staatlich-finanzieller Unterstützung
solcher Akteure umso dringlicher. In diesem Zusammenhang betonte auch die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth,
dass aus ihrer Sicht Kulturförderung aufs Engste mit der Stärkung unserer
Demokratie zusammenhänge (vgl. www.kulturstaatsministerin.de/SharedDocs/Sta
ndardartikel/DE/2023/12/2023-12-08-zwei-jahre-im-amt.html). Angemessene
Wachsamkeit und das Herstellen einer Öffentlichkeit sind deshalb für einen
pluralen Diskurs entscheidend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter linksextremistische
Inhalte oder haben eine linksextremistische Ausrichtung (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
2. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse verbreiten nach
Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden sowie
der Landesverfassungsschutzämter linksextremistische Inhalte oder haben
eine linksextremistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
3. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter rechtsextremistische
Inhalte oder haben eine rechtsextremistische Ausrichtung (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
4. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter
rechtsextremistische Inhalte oder haben eine rechtsextremistische Ausrichtung (bitte
einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
5. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter islamistische Inhalte
oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
6. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter islamistische
Inhalte oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
7. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
dienen nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter der Verbreitung von
auslandsbezogenem Extremismus (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
8. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen dienen nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter der Verbreitung von
auslandsbezogenem Extremismus (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
9. In welchen periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen oder
Publikationen werden nach Kenntnis Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter Inhalte der sog.
Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet, und welche periodisch
erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen ordnet die Bundesregierung den
sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
10. In welchen unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnissen oder
Publikationen werden nach Kenntnis Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter Inhalte der sog.
Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet, und welche unregelmäßig
erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen ordnet die
Bundesregierung den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
11. Welche periodisch oder unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse
und Publikationen kann die Bundesregierung einer sonstigen
extremistischen Ausrichtung zuordnen (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte
einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
12. In welchen der oben erfragten Presse- und Druckerzeugnisse werden nach
Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig antisemitische und
antiisraelische Inhalte publiziert (bitte einzeln auflisten)?
13. Welche Internetplattformen sowie dazugehörige Social-Media-Kanäle
stuft die Bundesregierung als linksextremistisch, rechtsextremistisch oder
islamistisch ein, welche rechnet sie dem auslandsbezogenen Extremismus,
den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder sonstigen
extremistischen Bestrebungen zu (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Internetplattformen sowie die
dazugehörigen Social-Media-Kanäle nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Abrufzahlen und Reichweite haben diese Internetplattformen
sowie die dazugehörigen Social-Media-Kanäle nach Kenntnis der
Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden sowie der
Landesverfassungsschutzämter (bitte einzeln auflisten)?
14. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
linksextremistischen Inhalten oder haben eine linksextremistische
Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell;, und wenn ja, bitte einzeln
mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und welche
dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
15. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
rechtsextremistischen Inhalten oder haben eine rechtsextremistische
Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell), und wenn ja, bitte einzeln
mit der genauen Höhe auflisten?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und welche
dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
16. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
islamistischen Inhalten oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte
einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte einzeln
mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und welche
dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
17. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä., die
inhaltlich den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet werden
können (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte einzeln
mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche (Buch-)Veröffentlichungen, die den sog. Reichsbürgern und
Selbstverwaltern zugeordnet werden können, haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und welche dieser
Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als antisemitisch (bitte
einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, an denen (Buch-)Veröffentlichungen, die den sog.
Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet werden können, verbreiten
werden (bitte einzeln auflisten)?
18. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä., deren
Inhalte einer sonstigen extremistischen Ausrichtung (insbesondere dem
auslandsbezogenen Extremismus) zugeordnet werden können (bitte
einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte einzeln
mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche (Buch-)Veröffentlichungen hat die Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren erfasst, die einer sonstigen extremistischen
Ausrichtung zugeordnet werden können, und welche dieser
Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als antisemitisch (bitte einzeln
auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die (Buch-)Veröffentlichungen, die einer sonstigen
extremistischen Ausrichtung zugeordnet werden können, verbreiten (und wenn
ja, bitte auflisten)?
19. Welche Tonträgerunternehmen veröffentlichen nach Kenntnis der
Bundesregierung Musik mit linksextremistischen, rechtsextremistischen oder
islamistischen Inhalten sowie solche mit Inhalten, die dem
auslandsbezogenen Extremismus, den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder
sonstigen extremistischen Bestrebungen zugeordnet werden können (bitte
einzeln auflisten)?
a) Welche Vertriebs- und Verbreitungswege haben die
Tonträgerunternehmen (bitte einzeln auflisten)?
b) Haben diese Tonträgerunternehmen in den vergangenen fünf Jahren
eine Förderung durch öffentliche Stellen erhalten (projektbezogen
sowie institutionell; und welche ihrer Veröffentlichungen wertet die
Bundesregierung als antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
20. Welche seit 2021 in Deutschland veröffentlichten Filme, Bücher oder
Broschüren stuft die Bundesregierung als linksextremistisch,
rechtsextremistisch oder islamistisch ein, welche rechnet sie dem auslandsbezogenen
Extremismus, den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder sonstigen
extremistischen Bestrebungen zu (bitte einzeln mit Erscheinungsverlag
auflisten)?
21. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf Musikstreamingplattformen wie
Spotify, Musik abrufbar ist, die rechtsextremistisch, antisemitisch oder
gewaltverherrlichend ist (vgl. u. a. www.spiegel.de/kultur/faschistische-playl
ists-wie-spotify-bei-rechtsextremen-inhalten-versagt-a-bf9fb581-81b4-4e2
b-be4d-d7a5d3ce57fe, www.stern.de/gesellschaft/spotify-und-co---verfass
ungsschutz-kritisiert-rechtsextreme-musik-9301180.html, www.zeit.de/ku
ltur/musik/2023-12/rap-rechtsextremismus-proto-mkd-nds-album/seite-3),
und wenn ja, welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Streamingplattform
Spotify der Podcast des als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften
„Instituts für Staatspolitik“ (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/
kurzmeldungen/DE/2023/2023-04-26-ifs-ein-prozent.html), „Kanal
Schnellroda“, abrufbar ist (vgl. https://open.spotify.com/show/5oJj22l
BKrEwOyn4lUl5qE), und wenn ja, welche Schlüsse für ihr eigenes
Handeln zieht sie daraus?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche indizierte Alben und
Musiktitel bei Spotify abrufbar sind, und wenn ja, welche Schlüsse für
ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?
c) Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen, um den Jugendschutz
auf allen Plattformen, Spotify, YouTube und TikTok eingeschlossen,
zu gewährleisten, und wenn ja, welche?
d) Setzt sich die Bundesregierung für die Offenlegung von Algorithmen
ein, die extremistische Inhalte vorschlagen oder Playlists hinzufügen,
wenn ja, auf welchen Wegen tut sie dies, und wenn nein, weshalb
nicht?
e) Fanden zu dem Thema „Verbreitung extremistischer audiovisueller
Medien“ Gespräche mit den jeweiligen Plattformbetreibern seit 2021
statt, und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die sog. Neue Rechte systematisch
an der Umdeutung und Vereinnahmung des klassischen Literaturkanons
arbeitet (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wie-die-neue-
rechtedie-literatur-fuer-ihren-zweck-zurueckerobern-will-19505961.html, www.
zeit.de/2024/06/neue-rechte-literatur-afd-maximilian-krah-martin-sellner/
komplettansicht und Pfahl-Traughber, Armin: Intellektuelle
Rechtsextremisten. Das Gefahrenpotenzial der Neuen Rechten), und wenn ja, wie
bewertet sie dies?
23. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
rechtsextreme Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit 2021
statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen
zugutegekommen (projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der rechtsextremistischen Szene
ausgeht, und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
24. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
linksextreme Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit 2021
statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen
zugutegekommen (projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der linksextremistischen Szene
ausgeht, und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
25. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
islamistische Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit 2021
statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen
zugutegekommen (projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der islamistischen Szene ausgeht,
und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
26. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
Musikszene, die einem sonstigen extremistischen Phänomenbereich
zuzuordnen ist?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit 2021
statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen
zugutegekommen (projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der Gruppe eines sonstigen
extremistischen Phänomenbereichs ausgeht, und welche Maßnahmen
ergreift sie dagegen?
i) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
27. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
rechtsextremer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur, über
die auf Bundestagsdrucksache 20/12934 aufgeführten Maßnahmen
hinaus?
28. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
linksextremer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur?
29. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
islamistischer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur?
30. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
sonstiger extremistischer Ideologien und deren Auswirkungen auf die
Kultur?
31. Welche Bildungsprogramme unterstützt die Bundesregierung, um die
Resilienz der Kulturszene gegen extremistische Angriffe zu stärken (bitte
einzeln und mit Höhe der Kosten auflisten)?
32. Wie bewertet die Bundesregierung das antisemitische,
gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Potenzial im Hip-Hop sowie Gangsta- und
Battle-Rap in Deutschland (vgl. u. a. www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erz
iehungswissenschaft/zpi/projekte/antisemitismus-gangsta-rap/, www.ande
rs-denken.info/orientieren/antisemitismus-im-deutschsprachigen-
gangstarap, www.faz.net/aktuell/feuilleton/pop/sexismus-in-der-deutschen-hip-ho
p-szene-rap-und-vorurteil-17407168.html, www.bpb.de/themen/antisemiti
smus/dossier-antisemitismus/285539/antisemitismus-im-deutschsprachige
n-rap-und-pop/), und welche Programme im Bereich der Bildungsarbeit
unterstützt die Bundesregierung im Kontext dieses Themenbereichs (vgl.
https://taz.de/Antisemitismus-im-Deutschrap/!6003969/)?
33. Was ist das Ergebnis, der von der BKM angekündigten Überprüfung, ob
durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen im Rahmen von
„Neustart Kultur“ jugendgefährdende, gewaltverherrlichende,
verfassungsfeindliche oder strafbare Inhalte gefördert wurden (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/6927)?
a) Bei welchen der vom Deutschlandfunk (DLF) als potenziell
rechtsextremistisch identifizierten Buchveröffentlichungen (vgl. www.deutschl
andfunkkultur.de/kulturmilliarde-neustart-kultur-literatur-100.html)
wurde eine Überprüfung der Förderung durchgeführt?
b) Was ist der aktuelle Sachstand bei der Rückforderung im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung „Kulturkampf um das Volk“ (vgl. www.
nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verlag-soll-z
uschuss-zurueckzahlen-ld.1835872)?
34. Welche weiteren Bücher verbreiten, nach Einschätzung des Bundesamtes
für Verfassungsschutz, verfassungsfeindliche Inhalte (bitte einzeln
auflisten)?
35. Wurden einzelne dieser Publikationen durch Förderungen staatlicherseits
unterstützt, und wenn ja, wurde diese Förderung zurückgefordert?
36. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie Künstler, die die antisemitische
BDS-Kampagne (BDS = Boykott, Deinvestition und Sanktionen)
unterstützen, z. B. im Rahmen der Biennale von Venedig (vgl. ANGA [Art Not
Genocide Alliance], https://anga.live/), durch Stipendien, Ausstellungen
o. Ä. fördert (z. B. Eddie Peake, Haus der Kulturen der Welt [HKW] und
Fußball-EM-Begleitprogramm), und wenn ja, wie verträgt sich das mit der
Aussage der BKM, wonach „Der Kampf gegen jede Form von
Antisemitismus sowie die Förderung und der Schutz jüdischen Lebens in
Deutschland“ eine „herausragende Bedeutung“ für die BKM habe, und weiter,
„Die BKM steht dazu in engem und regelmäßigem Austausch mit allen
von ihr geförderten Einrichtungen, so dass dies auch in der Auswahl der
Letztempfänger von Bundesmitteln Berücksichtigung findet“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/10353)?
37. Welche Veränderungen im Umgang mit Künstlern, die die antisemitische
BDS-Kampagne unterstützen, ergeben sich für die BKM aus der
Einstufung der BDS-Bewegung als „extremistischer Verdachtsfall“ durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (vgl. S. 286: www.bmi.bund.de/Shared
Docs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI2401
8.pdf?__blob=publicationFile&v=10)?
38. Welche Veränderungen ihrer Förderpraxis von Künstlern und
Kulturschaffenden nimmt die BKM infolge der Einstufung der BDS-Bewegung
als „extremistischer Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz vor, und wenn sie keine vornimmt, wieso nicht?
39. Welche Kultur- und Medienschaffenden sowie Vereine und Institutionen
hat die Bundesregierung seit 2021 direkt oder indirekt gefördert, die die
BDS-Bewegung oder ihre Ziele unterstützen (bitte auch internationale
Förderungen miteinbeziehen sowie einzeln, unter Angabe der Höhe und
Art der Förderung auflisten)?
40. Welche Förderungen hat die BKM seit 2021, aufgrund nachträglich
gewonnener Erkenntnisse über extremistische Positionen oder
verfassungsfeindliche Handlungen, widerrufen und zurückgefordert (bitte einzeln mit
der jeweiligen Höhe auflisten)?
41. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Extremismus
in den Bereichen Kultur und Medien entgegenzuwirken (bitte einzeln und
nach Phänomenbereich auflisten), und welche finanziellen Ressourcen
wurden für diese Bemühungen aufgewendet?
42. Welche Mittel erscheinen der Bundesregierung als geeignet, um präventiv
die Förderung extremistischer und verfassungsfeindlicher Inhalte durch
Steuergelder zu verhindern, und welche dieser Maßnahmen wendet die
Bundesregierung an?
Berlin, den 14. Oktober 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1408903.12.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13482 - Extremismus in Kunst, Kultur und Medien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14089
20. Wahlperiode 03.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13482 –
Extremismus in Kunst, Kultur und Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Verfassungsschutzbericht 2023 listet eine Vielzahl an unterschiedlichen
extremistischen Bedrohungen für die freiheitliche demokratische
Grundordnung auf (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th
emen/sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicationFile&v=10). Es
ist bekannt, dass die Verbreitung extremistischer und verfassungsfeindlicher
Gesinnungen insbesondere durch mediale Darstellungen, künstlerische
Erzeugnisse sowie in den sozialen Netzwerken befördert werden können (vgl.
beispielsweise www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremis
mus/541511/tiktok-und-rechtsextremismus/, www.kas.de/de/web/extremismu
s/linksextremismus/kommunikation, https://link.springer.com/chapter/10.100
7/978-3-658-35564-7_15). Die künstlerische Chiffrierung extremistischer
Ansichten, eine niedrigschwellige Erreichbarkeit solcher Angebote, insbesondere
über digitale Verbreitungswege, sowie eine zunehmende Vernetzung der
handelnden Akteure erschweren zudem eine kritische Einordnung (vgl. https://lin
k.springer.com/chapter/10.1007/978-3-531-93281-1_16). In Zeiten
zunehmender gesellschaftlicher Spannungen stellt sich nach Ansicht der Fragesteller
deshalb die Frage nach der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit staatlich-
finanzieller Unterstützung solcher Akteure umso dringlicher. In diesem
Zusammenhang betonte auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) Claudia Roth, dass aus ihrer Sicht Kulturförderung aufs Engste mit
der Stärkung unserer Demokratie zusammenhänge (vgl. www.kulturstaatsmini
sterin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/2023/12/2023-12-08-zwei-jahre-im-
amt.html). Angemessene Wachsamkeit und das Herstellen einer Öffentlichkeit
sind deshalb für einen pluralen Diskurs entscheidend.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Ansicht der Bundesregierung verbietet sich eine pauschalisierende
Gleichsetzung von Kunst und Kultur mit medialen Darstellungen und den
sozialen Netzwerken im Kontext der Verbreitung verfassungsfeindlicher
Gesinnungen. Kunstfreiheit genießt grundrechtlichen Schutz (Artikel 5 Absatz 3 des
Grundgesetzes – GG) und kann nur durch verfassungsimmanente Schranken
beschränkt werden. Generalisierende Aussagen, die nahelegen, dass Kunst der
Verbreitung verfassungsfeindlicher, extremistischer Gesinnungen Vorschub
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 3. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
leistet, stellen eine pauschalisierende Vorverurteilung von Künstlerinnen und
Künstlern dar.
Nach Überzeugung der Bundesregierung stärkt der Schutz der Kunstfreiheit
unsere Demokratie. Versuche der Einflussnahmen seitens politischer oder
zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise durch Vereinnahmung für eigene
Ideologien oder Gesinnungen, sind entschieden abzulehnen.
Bei den nachfolgenden bzw. angefügten Auflistungen und Nennungen handelt
es sich, aus den im jeweiligen Beantwortungskontext dargelegten Gründen, um
keine abschließende Aufzählung aller verfassungsschutzrelevanten
Beobachtungsobjekte mit entsprechenden Publikationen/Medien (vgl. Anlage 1*).
Maßgeblich insoweit ist der Verfassungsschutzbericht 2023, der über die
wesentlichen zu verzeichnenden verfassungsschutzrelevanten Entwicklungen und
deren Bewertung unterrichtet.
1. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter linksextremistische
Inhalte oder haben eine linksextremistische Ausrichtung (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
2. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse verbreiten nach
Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden sowie
der Landesverfassungsschutzämter linksextremistische Inhalte oder
haben eine linksextremistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
7. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
dienen nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter der Verbreitung von
auslandsbezogenem Extremismus (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14089 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen dienen nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter der Verbreitung von
auslandsbezogenem Extremismus (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
14. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
linksextremistischen Inhalten oder haben eine linksextremistische
Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell;, und wenn ja, bitte
einzeln mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und
welche dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
Die Fragen 1 bis 2c, 7 bis 8c und 14, 14a bis 14c werden gemeinsam
beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten im Rahmen ihrer gesetzlichen
Zuständigkeit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung. Teile der Beobachtungsobjekte veröffentlichen auch Publikationen und
Presseerzeugnisse im Sinne der Fragestellungen. Die Presseerzeugnisse bzw.
Publikationen der Beobachtungsobjekte im Bereich des Linksextremismus (ab
S. 163) und des auslandbezogenen Extremismus (ab S. 247) sind im
Verfassungsschutzbericht 2023 benannt.
Im auslandsbezogenen Extremismus verbreitet die Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) mittels ihres umfangreichen Medienapparats ihre Ideologie und
Propaganda, mit der sie ihre Anhängerschaft und darüber hinaus die
kurdischstämmige Bevölkerung in Deutschland in ihrem Sinne zu beeinflussen und zu
mobilisieren versucht. Von besonderer Bedeutung ist dabei die in Neu-Isenburg
herausgegebene PKK-Tageszeitung „Yeni Özgür Politika“ (YÖP). Mit der in den
Niederlanden verlegten, monatlich erscheinenden PKK-Zeitung „Serxwebûn“
wird PKK-Kadern die ideologische Ausrichtung vermittelt; zudem gibt es auch
Jugendzeitschriften wie die „Sterka Ciwan“. Die seit 1998 in Deutschland
einem Organisationsverbot unterliegende „Revolutionäre
Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) agiert hierzulande ausschließlich unter
Tarnbezeichnungen. Diese ermöglichen es der DHKP-C, mittels vermeintlich legaler
Strukturen öffentlich zu agieren und über die eigene Anhängerschaft hinaus Personen
anzusprechen. Neben zahlreichen Büchern und Broschüren nutzt die DHKP-C
u. a. das Parteiorgan „Halk Okulu“ zur Verbreitung von Ideologie und
Propaganda.
Im Linksextremismus wirbt die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) für die
Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach
klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis. Sie ist das bedeutendste und
auflagenstärkste Medium im Linksextremismus mit einer Druckauflage von
23 100 Exemplaren (samstags 29 000 Exemplare, Stand: 2024). Die jW ist
mehr als ein Informationsmedium. Sie wirkt als politischer Faktor und schafft
Reichweite durch Aktivitäten wie zum Beispiel die Durchführung der
alljährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz. Einzelne Redaktionsmitglieder und einige
der Stamm- und Gastautorinnen und -autoren sind dem linksextremistischen
Spektrum zuzurechnen. Die jW bekennt sich nicht ausdrücklich zur
Gewaltfreiheit. Vielmehr bietet sie immer wieder eine öffentliche Plattform für Personen
und Organisationen, die politisch motivierte Straftaten befürworten.
Darüber hinaus veröffentlichte auch „Ende Gelände“ (Verdachtsfall) mit dem
im März 2022 erschienenen Buch „We shut shit down“ sowie der Schrift
„Überall Polizei, nirgendwo Sicherheit – Kritik der Polizei“ im August 2022
erstmals zwei Texte, die grundsätzliche Diskussionsprozesse und Standpunkte
abbilden. Ausgehend von einer antikapitalistischen Grundhaltung werden darin
klare Aussagen zum Verhältnis von wirtschaftlicher und politischer Ordnung
aus Sicht der Autoren getätigt. Zusätzlich zur Überwindung der
„kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ fordert „Ende Gelände“ in „Kritik der Polizei“
eine vollständige Abschaffung der Polizei. Auch weitere Exekutivorgane
(„Behörden“) und die Judikative („Gerichte“) werden in den Forderungen von
„Ende Gelände“ miteinbezogen.
Detaillierte Erkenntnisse zur Finanzierung, Auflage, Reichweite und zu den
Vertriebswegen liegen in der Regel nicht vor. Gleichwohl werden im
Bedarfsfall Ermittlungen zur Finanzierung und zum Vertrieb betroffener Medien
geprüft. Im Bereich der Organisationen, die nach Einflussnahme im politischen
Raum streben, sind Finanzermittlungen besonderes Auskunftsverlangen im
Sinne des § 8a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Solche sind zur Aufklärung von Vermögen und
Finanzierungswegen nicht immer anwendbar. Bei Online-Publikationen, die von
Betreibern im Ausland bereitgestellt werden, ist eine Aufklärung durch eigene
Ermittlungen beispielsweise nicht möglich.
Der Verlag „Graswurzelrevolution“ hat 2022 und 2023 den von der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausgelobten Deutschen
Verlagspreis, jeweils in Höhe von 24 000 Euro, erhalten.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Die Fragestellungen sind jeweils derart weit gefasst, dass allein eine
händische Suche zielführend wäre. Die Klärung der Fragen würde die Sichtung
eines immensen Aktenbestandes des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
erforderlich machen.
Aus der Anzahl an Treffern im Nachrichtendienstlichen Informationssystem
(NADIS) ergibt sich, dass eine weiterreichende Beantwortung der Fragen
wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre,
nicht erfolgen kann. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil des Zweiten Senats
vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da die Fragen keinen Zeitraum definieren
und uneingeschränkt sämtliche Formen von Publikationen umfassen, wäre zur
Klärung der Fragen die Sichtung eines immensen Aktenbestandes erforderlich.
Zum konkreten Umfang der zu sichtenden Daten ergibt sich, dass eine
Recherche zu vom Verfassungsschutzverbund im NADIS gespeicherten Publikationen
– wovon auch Zeitungen und Zeitschriften, mithin Medien, umfasst sind – im
Bereich Linksextremismus und auslandsbezogener Extremismus insgesamt
8 358 Treffer ergibt. Zur vollumfänglichen und detaillierten Beantwortung der
Kleinen Anfrage müssten sämtliche Treffer gesichtet werden. Dies gilt
gleichermaßen für Informationen, deren Nachrichtengeber das BfV selbst ist, wie
auch für Informationen, deren Nachrichtengeber ein Landesamt für
Verfassungsschutz ist. Denn andernfalls wäre eine Bewertung der gespeicherten
Informationen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nicht möglich. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass es sich bei NADIS nicht um ein Statistik- oder
Analyse-Tool handelt. Vielmehr müssen die gespeicherten Informationen
individuell durch Mitarbeitende analysiert werden. Wenn für die Sichtung jedes
einzelnen der genannten 8 358 Treffer durchschnittlich ein Zeitansatz von fünf
Minuten angesetzt wird, ergibt sich ein Gesamtzeitaufwand von 41 790
Minuten, mithin 696,5 Stunden, nur für die Sichtung der Treffer bei NADIS. Die
Bewältigung dieser Aufgabe würde 17 Mitarbeitende mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 41 Stunden jeweils eine gesamte Arbeitswoche binden.
Zusätzlich wäre für die gewonnenen Informationen zu prüfen, ob eine offene
Weitergabe aus Geheimhaltungsgründen bzw. generell im Einzelfall
ausscheidet. Eine komplette Auflistung der nicht öffentlich berichteten Publikationen
würde einen umfassenden Einblick in den Daten- und Bearbeitungsstand des
BfV bedeuten und damit einer Ausforschung gleichkommen, welche die
weitere Bearbeitung gefährden würde. Eine solche Auflistung könnte allenfalls
eingestuft erfolgen. Angedacht werden könnte eine Veröffentlichung der Anzahl
der vom BfV gespeicherten Publikationen, ggf. mit einer Aufschlüsselung nach
Phänomenbereichen. Da an einigen Vorgängen mehrere Stellen und
Nachrichtengeber – andere Abteilungen des BfV, Landesämter für Verfassungsschutz,
möglicherweise auch ausländische Nachrichtendienste oder weitere externe
Stellen – beteiligt sein können, müsste über die händische Sichtung hinaus ggf.
auch eine Freigabe der Erkenntnisse erwirkt werden.
Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente demnach einen
unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen.
3. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter rechtsextremistische
Inhalte oder haben eine rechtsextremistische Ausrichtung (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
4. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter
rechtsextremistische Inhalte oder haben eine rechtsextremistische Ausrichtung (bitte
einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
15. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
rechtsextremistischen Inhalten oder haben eine rechtsextremistische
Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell), und wenn ja, bitte
einzeln mit der genauen Höhe auflisten?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und
welche dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
Die Fragen 3 bis 4c und 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten im Rahmen ihrer gesetzlichen
Zuständigkeit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung. Teile dieser Beobachtungsobjekte veröffentlichen auch Publikationen
und Presseerzeugnisse im Sinne der Fragestellungen. Eine Auswahl an
Publikationen/Medien können sowohl auf der Homepage des BfV (hier:
Öffentlichkeitsarbeit unter der Rubrik „Publikationen“ wie z. B. Informationsbroschüre
„Antisemitismus im Rechtsextremismus“, S. 96) als auch dem
Verfassungsschutzbericht 2023 (für den Phänomenbereich Rechtsextremismus, S. 120 bis
130; 142) entnommen werden.
Rechtsextremistische Parteien
Mehrere Verlage, die direkt oder indirekt einer rechtsextremistischen Partei
zuzuordnen sind, verbreiten periodisch erscheinende sowie auch
Einzelpublikationen mit rechtsextremistischem Inhalt.
Die „Deutsche Stimme Verlags GmbH“ vertreibt die sogenannte „Deutsche
Stimme“. Die Veröffentlichungen erscheinen monatlich oder als
Doppelausgabe jeden zweiten Monat. Neben der eigenen Zeitschrift bietet der Verlag eine
Vielzahl von Fremdpublikationen mit rechtsextremistischem Einschlag, Inhalt
und/oder Ausrichtung, Tonträgern und Merchandise an. Der Vertrieb findet
online, durch Abonnements und durch den Verkauf bei Szeneveranstaltungen
statt. Darüber hinaus dienen Werbeanzeigen und Spenden der Finanzierung.
Der Verlag ist an die rechtsextremistische Partei „Die Heimat“ (vormals: NPD)
sowohl organisatorisch/wirtschaftlich als auch personell angebunden. Die
„Deutsche Stimme“ dient der Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie und
als Sprachrohr der Partei „Die Heimat“.
Die „SVM Sächsische Versand und Medien UG“ publiziert zweimonatlich das
Magazin „Aufgewacht“. Der Vertrieb des Magazins erfolgt über den
Onlineshop „Sachsenversand“, der der Partei „Freie Sachsen“ zuzurechnen ist.
Zusätzlich ist der Abschluss eines Abonnements und auch der Erwerb bei
Szeneveranstaltungen möglich. Das Magazin finanziert sich zusätzlich durch
Werbeanzeigen und Spenden. Mithilfe des Magazins gelingt es der Partei, ihre
Ideologie und Narrative kontinuierlich zu transportieren und die eigene
rechtsextremistische Weltsicht in der Anhängerschaft zu festigen.
Im „Materialvertrieb“ der Partei „Der III. Weg“ wird die unregelmäßig
erscheinende „Nationalrevolutionäre Schriftenreihe“ vertrieben. Zusätzlich sind
Einzelpublikationen von Mitgliedern der Partei erhältlich. Die Partei verzichtet in
ihren Veröffentlichungen grundsätzlich auf ein Impressum, die Angabe eines
Autors und eines Verlags. Der Vertrieb findet online statt und beschränkt sich
lediglich auf Eigenpublikationen. Alle dort veröffentlichten Publikationen
dienen der Festigung eines rechtsextremistischen Weltbildes und der parteieigenen
Programmatik.
Rechtsextremistische Musikszene
In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen erscheinen sogenannte
„Fanzines“, die sich explizit mit rechtsextremistischer Musik befassen. Der Begriff
„Fanzine“ setzt sich aus den Worten „Fan“ und „Magazin“ zusammen (ein von
Fans für Fans gemachtes Magazin) und bezeichnet in der Regel subkulturelle
Publikationen. In der rechtsextremistischen Szene informieren diese
Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige
Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in
Interviews die Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres
Gedankengutes. Durch die zunehmende Nutzung des Internets hat diese Art der
szeneinternen Informationsweitergabe jedoch an Bedeutung verloren.
Neue Rechte
Die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ vertreibt verschiedene
Publikationen mit rechtsextremistischem Inhalt und Ausrichtung. Eines ihrer
Hauptprodukte ist die seit Gründung herausgegebene Monatszeitschrift „COM-
PACT-Magazin für Souveränität“, welche eigenen Angaben zufolge eine
Auflage von 40 000 Exemplaren pro Monat haben soll.
Neben der Monatszeitschrift werden noch die zwei regelmäßig erscheinenden
Formate „COMPACT Spezial“ (erscheint vierteljährlich) und „COMPACT
Geschichte“ (erscheint dreimal im Jahr) von „COMPACT“ herausgegeben. Die
ebenfalls eigens publizierten Printmagazine bzw. Formate „COMPACT
Edition“ und „COMPACT Aktuell“ erscheinen unregelmäßig. Angaben zur Auflage
dieser Printmagazine sind nicht bekannt.
Hinsichtlich ihrer Finanzierung generiert die „COMPACT-Magazin GmbH“
Einnahmen über den Erlös ihrer Produkte (Eigenpublikationen,
Fremdpublikationen, DVDs, Hörbücher und Merchandise-Artikel), über das Schalten von
Werbeanzeigen (in den einzelnen Printmagazinen und auf ihrer Website, in
Videos und über YouTube selbst), über Mitgliedsbeiträge im „COMPACT-Club“,
durch finanzielle Beteiligungen Dritter an Gewinn und Verlust von
„COMPACT“ (stille Gesellschafter) sowie insbesondere aufgrund der hohen
Spendenbereitschaft ihrer Konsumenten und Kunden. Sämtliche Einnahmen
werden schließlich auch zur Finanzierung und Refinanzierung der zuvor
genannten und von „COMPACT“ publizierten Printmagazine verwendet.
Vertrieben werden die Printmagazine über einen Eigenvertrieb (Online-Shop,
schriftliche und telefonische Einzelbestellungen, abgeschlossene Abonnements)
und über Dritte (Auslage in Kiosken, Supermärkten sowie über Kooperationen
mit weiteren rechtsextremistischen oder unter dem Verdacht des
Rechtsextremismus stehenden Organisationen, Gruppierungen und Akteuren). Über den
Online-Shop der „COMPACT-Magazin GmbH“ werden auch
Fremdpublikationen anderer rechtsextremistischer oder unter dem Verdacht des
Rechtsextremismus stehenden Verlage oder Einzelpersonen sowie Fremdpublikationen mit
rechtsextremistischem Einschlag, Inhalt und/oder Ausrichtung angeboten.
Die sechsmal im Jahr erscheinende Zeitschrift „Sezession“ wird vom
inzwischen aufgelösten und neustrukturierten „Institut für Staatspolitik“ (IfS)
herausgegeben. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wird die Zeitschrift
vorrangig durch Abonnements finanziert; nach Eigenangaben zeichnet die Zeitschrift
„Sezession“ rund 4 000 Abonnements (Stand: Mai 2024). Über die genaue
Auflagenhöhe liegen keine Erkenntnisse vor. Der Vertrieb der Zeitschrift
„Sezession“ erfolgt vorrangig durch den Verlag „Antaios“, welcher eng mit dem
aufgelösten und neustrukturierten IfS verbunden ist.
Zum heterogenen Programm des Verlags „Antaios“ gehören Publikationen, die
zu einem gewichtigen Teil rechtsextremistische Inhalte aufweisen. Im Zuge der
durch das BfV im Juni 2024 vorgenommenen Einstufung des Verlags „Antaios“
zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung waren in diesem
Zusammenhang insbesondere Teile der Inhalte folgender, im Verlag „Antaios“
erschienenen Publikationen von besonderer Relevanz:
• Revolte gegen den Großen Austausch, 4. Auflage, Verlag „Antaios“,
Schnellroda 2022.
• Regime Change von rechts. Eine strategische Skizze, Verlag „Antaios“,
Schnellroda 2023.
• Bevölkerungsaustausch und Great Reset. Eine Justierung, Verlag „Antaios“,
Schnellroda 2022.
• Volkstod – Volksauferstehung. 28 Briefe aus Wien und Peking, Verlag
„Antaios“, Schnellroda 2021.
• Tödliche Torheit. Der Krieg in der Ukraine und das Desaster der deutschen
Politik, Verlag „Antaios“, Schnellroda 2022.
• Remigration. Ein Vorschlag, Verlag „Antaios“, Schnellroda 2024.
• Im Tal der scheuen Wölfe. Tag- und Nachtstücke, Verlag „Antaios“,
Schnellroda 2023.
• Der deutsche Donner. Deutschlands Kampf mit sich und der Welt – 1796
bis 1946, Verlag „Antaios“, Schnellroda 2022.
Die Publikationen des Verlags „Antaios“ werden insbesondere durch einen
verlagseigenen Direktvertrieb verbreitet.
Die rechtsextremistische „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD)
veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen ein eigenes Magazin. In den vergangenen
fünf Jahren erschien dieses insgesamt drei Mal. Die jüngste Ausgabe „identitär.
DAS MAGAZIN UNSERER BEWEGUNG“ – deklariert als Ausgabe 02/2023
aus Dezember 2023 – wurde ab April 2024 über die Online-Präsenzen der IBD
beworben. Der Vertrieb des Magazins erfolgt über den der IBD zurechenbaren
Onlineshop „Phalanx Europa“. Inhaltlich gliedert sich das Magazin in die
Kategorien „Aktionismus“, „Theorie“ und „Kultur“. Die Herausgabe des eigenen
Magazins dient der IBD nicht zuletzt als Transportmittel zur Verbreitung von
ideologisierten Narrativen wie das eines „Großen Austauschs“ bzw.
„Bevölkerungsaustauschs“.
Der rechtsextremistische Verein „Ein Prozent e. V.“ hat in der jüngeren
Vergangenheit Publikationen und Broschüren mit rechtsextremistischen Inhalten und
Ausrichtung veröffentlicht. Er veröffentlichte im Jahr 2019 in erweiterter
zweiter Auflage die Studie „Asylfakten. Wer kommt, der bleibt!“. Diese Ausgabe
wird auch weiterhin durch „Ein Prozent“ vertrieben. Über seinen Online-
Versand werden auch Fremdpublikationen anderer rechtsextremistischer oder unter
dem Verdacht des Rechtsextremismus stehenden Verlage oder Einzelpersonen
sowie Fremdpublikationen mit rechtsextremistischem Einschlag, Inhalt und/
oder Ausrichtung angeboten.
„Alternative für Deutschland“ (AfD; Verdachtsfall)
Sowohl die AfD (Verdachtsfall) und in deutlich geringerem Umfang auch die
erwiesen extremistische Bestrebung „Junge Alternative für Deutschland“ (JA)
veröffentlichen im Rahmen ihrer politische Arbeit Flyer, Faltblätter und
Positionspapiere. Diese enthalten allerdings nicht zwangsläufig auch extremistische
Inhalte.
Die JA veröffentlichte ihr offizielles Magazin „Patria“ ursprünglich periodisch
einmal pro Quartal. Die letzte Ausgabe ist nach hiesiger Kenntnis im Herbst
2022 erschienen, sodass seitdem nicht mehr von einem regelmäßigen
Erscheinen gesprochen werden kann. Die letzten Ausgaben der „Patria“ hatten einen
Verkaufspreis von 4,50 Euro. In den Ausgaben der „Patria“ waren außerdem
einzelne Anzeigen von AfD-Politikern und Akteuren des neurechten Spektrums
enthalten. Laut der letzten Eigenangabe aus dem Jahr 2020 erschien die
„Patria“ zum damaligen Zeitpunkt mit einer Auflage von 1 000 Exemplaren. Für
Fördermitglieder der JA sowie JA-Vollmitglieder ab der Mitgliedsstufe „Silber“
(mit erhöhtem Mitgliederbeitrag) ist der Bezug der „Patria“ in der
Mitgliedschaft enthalten. Zur Reichweite der Publikation liegen keine weiteren
Erkenntnisse vor.
Die „Patria“ wurde früher über den JA-eigenen „Patria-Laden“ vertrieben und
konnte dort auch abonniert werden; mitunter lag sie bei Veranstaltungen/
Infoständen u. Ä. aus und wurde dort entweder verkauft oder gratis ausgegeben.
Sonstiger Rechtsextremismus
Zur Agitation diverser weiterer rechtsextremistischer Organisationen und
Vereine gehört die regelmäßige Herausgabe von organisationseigenen
Publikationen. Diese dienen insbesondere der Information der Leser über die Aktivitäten
der Gruppierungen, der Verbreitung der eigenen Ideologie, aber zum Teil auch
der Werbung neuer Interessenten. Die Publikationen richten sich in erster Linie
an die Mitglieder und Unterstützer. Nicht selten wird aber auch zur weiteren
Verbreitung der Publikation bspw. in der Nachbarschaft oder im
Bekanntenkreis aufgerufen.
Finanziert werden die Publikationen maßgeblich durch Mitgliedsbeiträge der
Vereine und anfallende Bezugskosten sowie durch Spenden. Der Druck erfolgt
zumeist über externe Unternehmen. Der eigentliche (postalische) Versand
hingegen wird nicht externalisiert und erfolgt für gewöhnlich über ausgewählte
Mitglieder der Gruppierungen. Reichweite und Auflagenzahl ist u. a. abhängig
von der Mitgliederzahl, den Inhalten, der Relevanz der Gruppierungen im
rechtsextremistischen Spektrum und nicht zuletzt vom Engagement der
involvierten Mitglieder.
Exemplarisch kann die rechtsextremistische Organisation „Die
Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer
Lebensgestaltung e. V.“ (AG-GGG) genannt werden, die am 27. September 2023 unter
anderem wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung durch
eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus von der
Bundesinnenministerin verboten wurde.
Zur Agitation des Vereins zählte die vierteljährliche Herausgabe der
vereinseigenen Publikation „Nordische Zeitung“. Der Bezug des Heftes galt – auch für
die AG-GGG selbst – als „am wenigsten verpflichtende“ Möglichkeit, mit dem
Verein in Verbindung zu bleiben. In den Heften wurden regelmäßig auch
Einladungen zu Veranstaltungen des Vereins sowie Erreichbarkeiten abgedruckt,
über die sich der geneigte Leser bei Interesse an den Verein wenden konnte.
Über die Herausgabe der „Nordischen Zeitung“ hinaus betrieb die AG-GGG
zudem auch einen eigenen Vertriebsdienst, über den insbesondere von der
AG-GGG verlegte Publikationen sowie die von der AG-GGG herausgegebene
„Nordische Zeitung“, aber auch Veröffentlichungen von Drittverlagen
beworben und vertrieben wurden. Zu den jüngsten Aktivitäten des Buchdienstes zählt
u. a. die Neuauflage eines erstmalig 1939 erschienen rassistischen Buchs
„Zwerg Hüting zeigt Heiner den Weg“ aus dem Jahr 2021.
Darüber hinaus existieren rechtsextremistische Verlage und Vertriebe, die
keiner rechtsextremistischen Organisation bzw. keinem rechtsextremistischen
Verein konkret zuzurechnen sind, sondern eigenständig gewerblich
rechtsextremistische Literatur vertreiben. Diese Verlage und Vertriebsdienste streben die
Etablierung einer rechtsextremistischen Gegenkultur in Deutschland an. Daher
propagieren und verbreiten sie – wenn auch in ganz unterschiedlichen Ausmaßen –
geschichts- und gebietsrevisionistische, antisemitische, antidemokratische
sowie migranten- und islamfeindliche Vorstellungen, die darauf abzielen,
rechtsextremistische Überzeugungen in der Leserschaft zu initiieren oder zu festigen
und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Werte der demokratischen
Ordnung in Deutschland und Europa zu untergraben.
In diesem Zusammenhang nimmt der Verlag und Vertriebsdienst „Der Schelm“
eine herausragende Bedeutung hinsichtlich des sehr umfangreichen Angebots
an antisemitischen und holocaustleugnenden Druckerzeugnissen ein. Hierzu
zählen allgemein geschichtsrevisionistische und holocaustleugnende
Sekundärliteratur sowie Druckwerke, die den Nationalsozialismus und seine Leitfiguren,
die Wehrmacht und Waffen-SS glorifizieren.
Der „Nordland Verlag“ des Rechtsextremisten Thorsten Heise (Mitglied im
Bundesvorstand der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“, ehemals NPD)
mit seinem Sitz in Fretterode ist ein weiteres Beispiel für einen Verlag und
Versandhandel, der rechtsextremistische Bücher, Tonträger und Textilien vertreibt.
Wichtigstes Produkt ist die Publikation „Volk in Bewegung & Der Reichsbote“
(ViB). Zweimonatlich werden in den ViB-Artikeln von zumeist
rechtsextremistischen Stammautoren antisemitische, gegen vermeintlich „Fremde“ gerichtete,
rassistische, revisionistische Inhalte und neonazistische Ideologeme verbreitet
sowie Sympathie für Rechtsextremisten und deren Weltanschauung zeigende
Inhalte in Beiträgen abgedruckt. Die seminarähnlichen dreitägigen Lesertreffen
der ViB finden seit einigen Jahren regelmäßig jährlich mit einer Mischung aus
Vortrags- und Kulturprogramm statt. Es nehmen in der Regel ca. 70 bis
100 Personen aus dem In- und Ausland sowie aus unterschiedlichen Spektren
des Rechtsextremismus teil. Die Vorträge werden vielfach von bekannten
rechtsextremistischen Referenten gehalten. Im Jahr 2023 hat der Verlag die
Schriften des „Verlags für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung“ des
verstorbenen Holocaustleugners Udo Walendy übernommen, insbesondere die
revisionistische Zeitschriftenreihe „Historische Tatsachen“.
Der Verlagskomplex des organisationsunabhängigen rechtsextremistischen
Verlegers Dietmar Munier ist in Martensrade ansässig und existiert seit den
1980er-Jahren. Munier hatte in der Vergangenheit mehrfach die
Veröffentlichungsrechte von Verlagen aufgekauft und frühere Veröffentlichungen Dritter
neu aufgelegt; vor allem Titel rund um das Thema Waffen-SS. Die Produkte
der verschiedenen Unternehmensteile verbreiten in unterschiedlichem Maße
geschichts- und gebietsrevisionistische, antidemokratische und
migrantenfeindliche, teilweise auch antisemitische Vorstellungen. Mit dem Verlagskomplex
wird versucht, ein breites Interessenspektrum anzusprechen. Vielfach werden
den Lesern die vermeintlich positiven Seiten der Zeit des Nationalsozialismus
(NS-Diktatur) in Bildbänden dargestellt, um ihn damit zu rehabilitieren.
Gleichzeitig wird versucht, in einer bestimmten Art und Weise an die
reichsdeutsche Vergangenheit der früheren Ostgebiete zu erinnern, um diese in
Zukunft wieder für Deutschland zurückgewinnen zu können. Ansonsten
veröffentlicht Munier in seinem „Arndt Verlag“ insbesondere geschichtsrevisionistische
Bücher. In seinem „Pour le Mérite Verlag für Militärgeschichte“ finden sich
häufig Produkte mit Bezug zur Wehrmacht und Waffen-SS, die sich jedoch
nicht mit den von Teilen dieser Organisationen verübten Kriegsverbrechen
kritisch auseinandersetzen. Es wurden u. a. folgende Publikationen neu verlegt:
„Von Leningrad bis Pommern. Die lettischen Divisionen im Kampf gegen die
Rote Armee“ (Pour le Mérite: 2024), „Tod den Deutschen. Verbrechen am
Deutschen Volk 1939–1947“ (Arndt: 2024), „Der oberste Kriegsrat 1939/1940.
Das britisch-französische Steuerungsgremium für den geplanten
Dreijahreskrieg gegen Deutschland“ (Pour le Mérite: 2024), „Vergeßt den deutschen
Osten nicht! Das Unrecht der Sieger: Ostpreußen, Schlesien, Pommern,
Ostbrandenburg, Sudentenland“ (Arndt: 2024). In der Buchreihe „Edition
Zeitgeschichte“, die inhaltlich primär der Glorifizierung der Waffen-SS und der
Verherrlichung von Kriegshandlungen zur Aufwertung militärischer Einheiten im
Nationalsozialismus dient, sind u. a. neu erschienen: „Pioniere der Waffen-SS im
Bild. Infanterie-, Sturmpioniere und Brückenbauer“ und „Artilleristen der ‚
Wiking‘. Das Panzer-Artillerie-Regiment 5 der 5. SS-Panzer Division ‚Wiking‘ im
Bild“. Das publizistische Flaggschiff des Verlegers Munier ist das seit 2009
herausgegebene rechtsextremistische Monatsmagazin „ZUERST! – Deutsches
Nachrichtenmagazin“.
Der in Dortmund ansässige „Sturmzeichen-Verlag & Versand“ fungiert in erster
Linie als Vertrieb von Büchern u. a. in den Kategorien „Nationaler
Widerstand“, „Geschichte/Weimar/NS“, „Geschichte/Zweiter Weltkrieg“. Wichtigstes
Verlagsprodukt ist die zweimonatlich erscheinende Publikation „N.S. Heute“.
Die Zeitschrift wird mit einer Auflage von 1 300 Exemplaren vertrieben,
versteht sich als Weltanschauungs- und Strategieorgan für Neonationalsozialisten
und beinhaltet Erfahrungsberichte einzelner Aktivisten, Interviews,
ideologische Abhandlungen sowie Portraits und Buchrezensionen und will zur
weltanschaulichen Schulung beitragen.
In den Verlagsprodukten des „Verlag am Wall – der hanseatische Buchhandel“
mit Sitz in Bremen finden sich geschichtsrevisionistische Inhalte. Wehrmacht
und Waffen-SS werden glorifiziert und durch individuelle Erlebnisberichte von
Kriegsteilnehmern und Zeitzeugen entlastet. Hiermit wird das Ziel verfolgt,
junge Menschen für die geschichtsrevisionistische Sicht der
„Erlebnisgeneration“ des Zweiten Weltkrieges zu gewinnen. Hierzu dienen die verlagseigene
Reihe „Soldatenbiographien“ sowie die Zeitschrift „Ein Fähnlein“.
Der „Nation & Wissen Verlag“ mit Sitz in Riesa ist ein Versandhandel für
Filme, Bücher, Bekleidung, Schmuck, Kalender und Spirituosen und weitere
Produkte, die einer rechtsextremistischen Gegenkultur Ausdruck verleihen können.
Daneben produziert er Bücher aus den Themenbereichen NS-Zeit, Waffen-SS
und Zweiter Weltkrieg in den verlagseigenen Reihen „Veteranen der Waffen-SS
berichten“ und „Veteranen der Wehrmacht berichten“.
Die rechtsextremistische Organisation „Bund für Gotterkenntnis“ (BfG)
verbreitet ihre rassistische und antisemitische Ideologie über die monatlich
erscheinende Publikation „Mensch und Maß“ sowie den angeschlossenen „Verlag
Hohe Warte“.
Der rechtsextremistischen Organisation „Thule-Seminar“ angeschlossen ist der
Verlag „Ahnenrad der Moderne“. Hier werden insbesondere die Altauflagen
von Publikationen angeboten.
In der vom Lau Verlag herausgebrachten Publikation „Kulturkampf um das
Volk – Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ sieht
das BfV bei dessen Autor Martin Wagener tatsächliche Anhaltspunkte für
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die genannte
Publikation wurde von der Bundesregierung im Rahmen des coronabedingten
Notprogramms NEUSTART KULTUR vom Börsenverein des deutschen
Buchhandles aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) gefördert. Die Förderung wurde zurückgefordert. Der Verlag
verneint den Rückerstattungsanspruch. Das Verfahren dauert derzeit weiter an.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Die Fragestellungen sind jeweils derart weit gefasst, dass allein eine
händische Suche zielführend wäre. Die Klärung der Fragen würde die Sichtung
eines immensen Aktenbestandes des BfV erforderlich machen.
Aus der Anzahl an NADIS-Treffern ergibt sich, dass eine weiterreichende
Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das BVerfG hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil des Zweiten Senats
vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da die Fragen keinen Zeitraum definieren
und uneingeschränkt sämtliche Formen von Publikationen umfassen, wäre zur
Klärung der Fragen die Sichtung eines immensen Aktenbestandes erforderlich.
Eine Recherche zu vom Verfassungsschutzverbund im NADIS gespeicherten
Publikationen – wovon auch Zeitungen und Zeitschriften, mithin Medien,
umfasst sind – im Bereich Rechtsextremismus, „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“, „Scientology“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ ergab insgesamt 46 838 Treffer. Davon entfallen auf den Bereich
Rechtsextremismus 9 497 Treffer, auf den Bereich „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ 36 443 Treffer und auf die übrigen Bereiche 968 Treffer („Scientology“
(196 Treffer) und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
(772 Treffer)). Zur vollumfänglichen und detaillierten Beantwortung der
Kleinen Anfragen müssten sämtliche Treffer gesichtet werden. Dies gilt
gleichermaßen für Informationen, deren Nachrichtengeber das BfV selbst ist, wie auch
für Informationen, deren Nachrichtengeber ein Landesamt für
Verfassungsschutz ist. Denn andernfalls wäre eine Bewertung der gespeicherten
Informationen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nicht möglich. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die in NADIS gespeicherten Informationen individuell
durch Mitarbeitende analysiert werden müssten. Wenn für die Sichtung jedes
einzelnen der genannten 46 838 Treffers durchschnittlich ein Zeitansatz von
fünf Minuten angesetzt wird, ergibt sich ein Gesamtzeitaufwand von
234 190 Minuten, mithin ca. 3 903 Stunden, nur für die Sichtung der Treffer bei
NADIS. Die Bewältigung dieser Aufgabe würde 95 Mitarbeitende mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden jeweils eine gesamte Arbeitswoche
binden. Zusätzlich wäre für die gewonnenen Informationen zu prüfen, ob eine
offene Weitergabe aus Geheimhaltungsgründen bzw. generell im Einzelfall
ausscheidet. Eine komplette Auflistung der nicht öffentlich berichteten
Publikationen würde einen umfassenden Einblick in den Daten- und Bearbeitungsstand
des BfV bedeuten und damit einer Ausforschung gleichkommen, welche die
weitere Bearbeitung gefährden würde. Eine solche Auflistung könnte allenfalls
eingestuft erfolgen. Da zudem an einigen Vorgängen mehrere Stellen und
Nachrichtengeber – andere Abteilungen des BfV, Landesämter für
Verfassungsschutz, möglicherweise auch ausländische Nachrichtendienste oder weitere,
externe Stellen – beteiligt sein können, müsste über die händische Sichtung
hinaus ggf. auch eine Freigabe der Erkenntnisse erwirkt werden. Im Ergebnis
würde eine Sichtung der Dokumente demnach einen unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand verursachen.
5. Welche periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen
verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter islamistische Inhalte
oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
6. Welche unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse oder
Publikationen verbreiten nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter islamistische
Inhalte oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
Die Fragen 5 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Täglich nutzen deutsch- und fremdsprachige Jihadisten digitale Medien, um
ihre Propaganda zu verbreiten. Dabei dominieren die global ausgerichteten
jihadistischen Gruppierungen „Islamischer Staat“ (IS) und „al-Qaida“ nach wie
vor die jihadistische Propaganda.
Der in den Vordergrund getretene Regionalableger „Islamischer Staat Provinz
Khorasan“ (ISPK) nutzt als Sprachrohr die IS-nahe Medienstelle „AL AZAIM
FOUNDATION“. Hierüber wird das monatlich und in mehreren Sprachen
erscheinende Onlinemagazin „VOICE OF KHURASAN“ publiziert. Der IS gibt
u. a. wöchentlich die arabischsprachige IS-Onlinezeitschrift „al-Naba“ heraus.
Jihadistische Internetpublikationen werden insbesondere auf einschlägigen
Plattformen wie Rocket.Chat, Server „TechHaven“ sowie auf Telegram
verbreitet.
Von den mit „al-Qaida“ affiliierten Gruppierungen haben sich „al-Shabab“ und
„Jama’at Nasr al-Islam wal Muslimin“ (JNIM) in Ost- und Westafrika
besonders rege hervorgetan. Tagesaktuelle Meldungen sowie Videos zu militärischen
Operationen beider Gruppierungen werden hauptsächlich über den
Messengerdienst Rocket.Chat oder die Plattform Chirpwire verbreitet. Auch eines der
zentralen Produkte der offiziellen Propaganda, das Onlinemagazin „Ummah
Wahida“, wird in unregelmäßigen Abständen über Rocket.Chat veröffentlicht.
„Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel“ veröffentlicht in unregelmäßigen
Abständen Online-Publikationen wie „Inspire“ und „Inspire Guide“.
Letztgenanntes Magazin dient der Motivation oder der Verherrlichung von jihadistischen
Einzeltätern, sogenannten „Einsamen Wölfen“. So widmete sich die achte
Ausgabe des „Inspire Guide“ der Messerattacke in Mannheim in 2024 und
heroisiert den Attentäter. Die Publikationen werden auf einschlägigen Plattformen
wie Rocket.Chat, Server „GNEWS“, Chirpwire sowie auf Telegram verbreitet.
Publikationen und Medien im organisationsgebundenen Islamismus umfassen
neben Zeitungen, Zeitschriften und Kalendern auch Onlinemagazine, Websites,
Nachrichtenportale und Online-Fernsehsender. Exemplarisch stehen hierfür die
monatlich erscheinenden Zeitschriften „Köklü Değişim“ und „al-Waie“, deren
Herausgeber die „Hizb ut-Tahrir“ (HuT) ist.
Als Sprachrohr der „Millî Görüş“-Bewegung bildet die formal unabhängige
türkische Tageszeitung „Millî Gazete“ ein wichtiges Bindeglied zwischen den
einzelnen Komponenten der Bewegung und trägt zur Verfestigung der
ideologischen Positionen bei. In Deutschland ist die Europa-Ausgabe der „Millî
Gazete“ erhältlich. Verantwortlich für die Herausgabe der Europa-Ausgabe der
„Millî Gazete“ ist die „Millî Verlags- und Vertriebs GmbH“ in Frankfurt am Main.
Detaillierte Erkenntnisse zur Finanzierung, Auflage, Reichweite und zu den
Vertriebswegen liegen in der Regel nicht vor. Im Bereich der islamistischen
Organisationen, die nach Einflussnahme im politischen Raum streben, sind
Finanzermittlungen besonderes Auskunftsverlangen im Sinne des § 8a Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 BVerfSchG. Solche sind zur Aufklärung von Vermögen und
Finanzierungswegen nicht immer anwendbar. Bei Online-Publikationen, die
von Betreibern im Ausland bereitgestellt werden, ist eine Aufklärung durch
eigene Ermittlungen nicht möglich. Bei Publikationen, die islamistische Inhalte
verbreiten, handelt es sich jedoch weitestgehend um Online-Publikationen,
welche meist auch aus dem Ausland verbreitet werden.
Eine Verbreitung im „klassischen“ Rahmen (wie beispielsweise über
Printmedien) erfolgt in Deutschland sehr selten. Eine Aufklärung wird durch die
Online-Verbreitung und die Herstellung im Ausland stark erschwert. Dies führt
dazu, dass Informationen über Verlage, Vereine oder sonstige Organisationen,
die in die Herstellung oder den Vertrieb dieser Erzeugnisse im Ausland
involviert sind, nur vereinzelt vorliegen.
Die Europa-Ausgabe der „Millî Gazete“ finanziert sich exemplarisch durch
Abonnements. Die Auflagenzahl der „Millî Gazete“ ist nicht veröffentlicht. Die
Europa-Ausgabe der „Millî Gazete“ wird derzeit lediglich in gedruckter Form
veröffentlicht. Digital ist sie seit einigen Monaten nicht mehr verfügbar.
Das IS Onlinemagazin „al-Naba“ wird mittlerweile neben den genannten
Plattformen ebenfalls wieder auf einer eigenen Website im Darknet veröffentlicht.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Die Fragestellungen sind jeweils derart weit gefasst, dass allein eine
händische Suche zielführend wäre. Die Klärung der Fragen würde die Sichtung
eines immensen Aktenbestandes des BfV erforderlich machen. Das BVerfG hat
in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil des BVerfG vom
7.11.2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über
die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in
Erfahrung bringen kann. Im Bereich Islamismus/islamistischer Terrorismus sind
über 2 000 Aktenstücke zu Publikationen unterschiedlichster Art in den
elektronisch geführten Aktenbestand gebucht.
Die darin enthaltenen Dokumente müssten zunächst einzeln gesichtet werden,
da eine Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht
ermöglichen würde. Ausgehend von einer Sichtungszeit von zehn Minuten pro
Aktenstück würde eine solche Maßnahme einen Arbeitsaufwand von etwa
350 Arbeitsstunden bedeuten. Der – auf der Grundlage dieser vorsichtig
geschätzten Zahlen – mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde die
Ressourcen allein in der zuständigen Abteilung Islamismus/islamistischer
Terrorismus für mehrere Monate vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum
Erliegen bringen. Nach Maßgabe der oben zitierten einschlägigen
Rechtsprechung des BVerfG ist der Aufwand zur vollständigen Beantwortung der Frage
unzumutbar. Auch eine Teilantwort kommt vorliegend nicht in Betracht, da
auch sie den dargestellten Aufwand erfordert.
9. In welchen periodisch erscheinenden Presseerzeugnissen oder
Publikationen werden nach Kenntnis Bundesregierung, der ihr nachgeordneten
Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter Inhalte der sog.
Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet, und welche periodisch
erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen ordnet die
Bundesregierung den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
10. In welchen unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnissen oder
Publikationen werden nach Kenntnis Bundesregierung, der ihr
nachgeordneten Behörden sowie der Landesverfassungsschutzämter Inhalte der sog.
Reichsbürger und Selbstverwalter verbreitet, und welche unregelmäßig
erscheinenden Presseerzeugnisse oder Publikationen ordnet die
Bundesregierung den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zu (bitte einzeln
auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
17. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä., die
inhaltlich den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet
werden können (bitte einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte
einzeln mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche (Buch-)Veröffentlichungen, die den sog. Reichsbürgern und
Selbstverwaltern zugeordnet werden können, haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und
welche dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, an denen (Buch-)Veröffentlichungen, die den sog.
Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet werden können, verbreiten
werden (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 9 bis 10c und 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten im Rahmen ihrer gesetzlichen
Zuständigkeit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung. Teile dieser Beobachtungsobjekte veröffentlichen auch Publikationen
und Presseerzeugnisse im Sinne der Fragestellungen. Eine Auswahl an
Publikationen/Medien können sowohl auf der Homepage des BfV (hier:
Öffentlichkeitsarbeit unter der Rubrik „Publikationen“ wie z. B. die
Informationsbroschüre „Reichsbürger und Selbstverwalter – Staatsfeinde, Geschäftemacher,
Verschwörungstheoretiker“) als auch dem Verfassungsschutzbericht 2023 (S. 142)
entnommen werden.
Viele Bücher von Protagonisten der Szene werden im Selbstverlag
veröffentlicht und verbreitet. Hierzu zählen unter anderen das Buch „Die BRD-GmbH“
oder „Das Deutsche Reich 1871 bis heute“. Bei dem Buch „Die BRD-GmbH“
handelt es sich um eine der bekanntesten Publikationen innerhalb der
„Reichsbürger-“ und „Selbstverwalterszene“. Die Verbreitung von
Verschwörungserzählungen und Verschwörungsmythen sind prägend für die Szene der
„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“. Entsprechende Inhalte werden aber auch in
anderen Phänomenbereichen verbreitet. Sie dienen oftmals als Fundament der
eigenen Ideologie sowie der Legitimation des jeweiligen Handelns. Sie
umfassen beispielsweise bekannte Verschwörungserzählungen wie die Leugnung des
Holocaust, die Behauptungen, der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU)
sei eine Erfindung der Nachrichtendienste oder der Anschlag auf das World
Trade Center in New York am 11. September 2001 sei von der amerikanischen
Regierung inszeniert worden. Aber auch Verschwörungserzählungen, die
Deutschland weiterhin für einen besetzten Staat halten oder die die
Souveränität als Staat absprechen, werden in Veröffentlichungen der Szene der
„Reichsbürger“ und Selbstverwalter“ verbreitet. Häufig beinhalten diese
Verschwörungserzählungen einen (offenen oder verdeckten) antisemitischer Kern,
insbesondere der Mythos einer jüdischen Weltverschwörung ist weit verbreitet.
Somit findet man in unterschiedlichen Presseerzeugnissen oder Publikationen
auch Narrative, derer sich die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“
bedient, ohne dass die Publikation selbst ausschließlich diesem
Phänomenbereich zugerechnet werden kann.
Verlage, Vereine oder sonstige Organisationen, die Bücher, Broschüren o. Ä.,
deren Inhalte den sogenannten „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“
zugeordnet werden können, werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht
gefördert.
Eine darüber hinausgehende Beantwortung der Fragen kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Die Fragestellungen sind jeweils derart weit gefasst, dass allein eine
händische Suche zielführend wäre. Die Klärung der Fragen würde die Sichtung
eines immensen Aktenbestandes des BfV erforderlich machen.
Aus der Anzahl an NADIS-Treffern ergibt sich, dass eine weiterreichende
Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das BVerfG hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil des Zweiten Senats
vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da die Fragen keinen Zeitraum definieren
und uneingeschränkt sämtliche Formen von Publikationen umfassen, wäre zur
Klärung der Fragen die Sichtung eines immensen Aktenbestandes erforderlich.
Eine Recherche zu vom Verfassungsschutzverbund im NADIS gespeicherten
Publikationen – wovon auch Zeitungen und Zeitschriften, mithin Medien,
umfasst sind – im Bereich Rechtsextremismus, „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“, „Scientology“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ ergab insgesamt 46 838 Treffer. Davon entfallen auf den Bereich
Rechtsextremismus 9 497 Treffer, auf den Bereich „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ 36 443 Treffer und auf die übrigen Bereiche 968 Treffer („Scientology“
(196 Treffer) und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
(772 Treffer)). Zur vollumfänglichen und detaillierten Beantwortung der
Kleinen Anfragen müssten sämtliche Treffer gesichtet werden. Dies gilt
gleichermaßen für Informationen, deren Nachrichtengeber das BfV selbst ist, wie auch
für Informationen, deren Nachrichtengeber ein Landesamt für
Verfassungsschutz ist. Denn andernfalls wäre eine Bewertung der gespeicherten
Informationen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nicht möglich. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die in NADIS gespeicherten Informationen individuell
durch Mitarbeitende analysiert werden müssten. Wenn für die Sichtung jedes
einzelnen der genannten 46 838 Treffer durchschnittlich ein Zeitansatz von fünf
Minuten angesetzt wird, ergibt sich ein Gesamtzeitaufwand von 234 190
Minuten, mithin ca. 3 903 Stunden, nur für die Sichtung der Treffer bei NADIS. Die
Bewältigung dieser Aufgabe würde 95 Mitarbeitende mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 41 Stunden jeweils eine gesamte Arbeitswoche binden.
Zusätzlich wäre für die gewonnenen Informationen zu prüfen, ob eine offene
Weitergabe aus Geheimhaltungsgründen bzw. generell im Einzelfall ausscheidet. Eine
komplette Auflistung der nicht öffentlich berichteten Publikationen würde
einen umfassenden Einblick in den Daten- und Bearbeitungsstand des BfV
bedeuten und damit einer Ausforschung gleichkommen, welche die weitere
Bearbeitung gefährden würde. Eine solche Auflistung könnte allenfalls eingestuft
erfolgen. Da zudem an einigen Vorgängen mehrere Stellen und
Nachrichtengeber – andere Abteilungen des BfV, Landesämter für Verfassungsschutz,
möglicherweise auch ausländische Nachrichtendienste oder weitere, externe Stellen –
beteiligt sein können, müsste über die händische Sichtung hinaus ggf. auch eine
Freigabe der Erkenntnisse erwirkt werden. Im Ergebnis würde eine Sichtung
der Dokumente demnach einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
verursachen.
11. Welche periodisch oder unregelmäßig erscheinenden Presseerzeugnisse
und Publikationen kann die Bundesregierung einer sonstigen
extremistischen Ausrichtung zuordnen (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Presseerzeugnisse oder Publikationen
(bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Auflage und welche Reichweite haben diese
Presseerzeugnisse oder Publikationen (bitte einzeln auflisten)?
c) Wie erfolgt der Vertrieb dieser Presseerzeugnisse (bitte einzeln
auflisten)?
18. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä.,
deren Inhalte einer sonstigen extremistischen Ausrichtung (insbesondere
dem auslandsbezogenen Extremismus) zugeordnet werden können (bitte
einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte
einzeln mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche (Buch-)Veröffentlichungen hat die Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren erfasst, die einer sonstigen extremistischen
Ausrichtung zugeordnet werden können, und welche dieser
Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als antisemitisch (bitte
einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die (Buch-)Veröffentlichungen, die einer sonstigen
extremistischen Ausrichtung zugeordnet werden können, verbreiten (und wenn
ja, bitte auflisten)?
Die Fragen 11 bis 11c sowie 18 bis 18c werden gemeinsam beantwortet.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten im Rahmen ihrer gesetzlichen
Zuständigkeit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung. Teile dieser Beobachtungsobjekte veröffentlichen auch Publikationen
und Presseerzeugnisse im Sinne der Fragestellungen. Eine Auswahl an
Publikationen/Medien können sowohl auf der Homepage des BfV (hier:
Öffentlichkeitsarbeit unter der Rubrik „Publikationen“ wie z. B. das „Kompendium des
BfV – Darstellung ausgewählter Arbeitsbereiche und Beobachtungsobjekte“,
S. 71 bis 76, 207 bis 209) als auch dem Verfassungsschutzbericht 2023 (S. 353
bis 354) entnommen werden. Beispielhaft und nicht abschließend werden
nachfolgende Beobachtungsobjekte mit entsprechenden Publikationen/Medien von
besonderer Bedeutung genannt:
„Scientology-Organisation“ (SO)
Die „Scientology-Organisation“ (SO) beabsichtigt, weltweit eine
„scientologische Gesellschaft“ zu errichten, die in erheblichen Teilen der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung widerspräche. Dabei beruft sie sich auf ein
Gesellschaftsbild, welches auf den Schriften des Gründers und der Leitfigur Lafayette
Ron Hubbard (1911–1986) basiert. Diese Weltanschauung wird mittlerweile
nicht nur durch diese traditionellen Schriften, sondern auch durch ein modernes
Mediensystem verbreitet, wobei neben verschiedenen Landessprachen vor
allem die englische Sprache eine starke Verwendung findet. So findet sich ein
umfangreiches Angebot an filmischen Produktionen scientologischer
Ausrichtung auf dem Streamingdienst „Scientology Network“.
Über Apps können auch verschiedene von der SO herausgegebene
Publikationen gelesen werden. Dazu gehören etwa „The Auditor“, „International
Scientology News“ (ISN Magazine), „Golden Age of Knowledge“, „Source
Magazine“ und „Freewinds Magazine“. Weiterhin erhalten nach Angaben der
Organisation alle Mitglieder das „Impact Magazine“.
Als vermeintliche Ratgeberliteratur fungieren Broschüren wie etwa „Der Weg
zum Glücklichsein“. Speziell an Kinder richtet sich der Podcast „Tierische
Abenteuer von Amandas Bauernhof“, das Buch „Fabelhafte Tiergeschichten“,
Orlando-Verlag 2021 (englischer Originaltitel: „The Happiness Fables“, 2016)
sowie die Broschüre „Wie man gute Entscheidungen trifft“.
Hinsichtlich der Finanzierung dieser Publikationen liegt eine solche durch die
Organisation selbst nahe. Zur Auflage und Reichweite der aufgeführten SO-
Publikationen liegen zum Teil nur nicht verifizierte Selbstangaben der SO vor.
So seien von „Der Weg zum Glücklichsein“ in bisher 112 Sprachen mehr als
120 Millionen Hefte verteilt worden. Die Kinderbroschüre „Wie man gute
Entscheidungen trifft“ wurde zeitweise durch die SO-Tarnorganisation „The Way
to Happiness“ an Einrichtungen und Träger, die sich mit der Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen sowie der Wertevermittlung beschäftigen, versendet.
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
Mit ihrem Wochenmagazin „Demokratischer Widerstand“ vertreibt die
„Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH“ eine regelmäßig erscheinende Publikation,
die dem Bereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
zugeordnet werden kann.
Nach eigenen Angaben finanziert der Verlag die Publikation des Blattes
maßgeblich durch Abonnements, Einzelspenden und die Aufnahme von
Werbeanzeigen. Darüber hinaus vertreiben die Produzenten der Zeitschrift spezifische
Merchandise-Artikel über ihre Internetpräsenz im Online-Versandhandel.
Nach ihrer Erstveröffentlichung am 21. April 2021 erschien die Zeitung zuletzt
in der 191. Ausgabe. Ihre Herausgeber wollen bereits mehr als 30 Millionen
Exemplare an zehntausende Einzelabonnenten verteilt haben. Seit seiner
Gründung ist das Magazin online als E-Paper kostenlos oder zahlungspflichtig als
Printversion erhältlich. Für den Vertrieb der Printversion werben die
Produzenten um Unterstützung bei der Verteilung durch Freiwillige. Nach eigenen
Angaben ist das Magazin seit August 2024 auch im Zeitschriftenhandel erhältlich.
Als Multiplikatoren extremistischer Inhalte im Bereich
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung“ treten neben der „Sodenkamp & Lenz Verlagshaus
GmbH“ verschiedene Internetplattformen wie „Apolut“ oder „Haintz.Media“ in
Erscheinung. Dabei handelt es sich um „alternative Medienplattformen“, auf
denen unter anderem Podcasts, Videos und Artikel von Privatpersonen
veröffentlicht werden. Neben der bekannten Abarbeitung an den staatlichen
Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie werden dort auch aktuelle
Themen, wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Nahost-
Konflikt, aufgegriffen. Diese Inhalte werden auf den Plattformen mit
szenetypisch antiamerikanischen, antiwestlichen und prorussischen Narrativen in
Verbindung gesetzt.
Verlage, Vereine oder sonstige Organisationen, die Bücher, Broschüren o. Ä.,
deren Inhalte einer sonstigen extremistischen Ausrichtung zugeordnet werden
können, werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht gefördert.
Eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragen kann wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Die Fragestellungen sind jeweils derart weit gefasst, dass allein eine
händische Suche zielführend wäre. Die Klärung der Fragen würde die Sichtung
eines immensen Aktenbestandes des BfV erforderlich machen.
Aus der Anzahl an NADIS-Treffern ergibt sich, dass eine weiterreichende
Beantwortung der Fragen wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen kann. Das BVerfG hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe BVerfG, Urteil des Zweiten Senats
vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rn. 249. Es sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann. Da die Fragen keinen Zeitraum definieren
und uneingeschränkt sämtliche Formen von Publikationen umfassen, wäre zur
Klärung der Fragen die Sichtung eines immensen Aktenbestandes erforderlich.
Eine Recherche zu vom Verfassungsschutzverbund im NADIS gespeicherten
Publikationen – wovon auch Zeitungen und Zeitschriften, mithin Medien,
umfasst sind – im Bereich Rechtsextremismus, „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“, „Scientology“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ ergab insgesamt 46 838 Treffer. Davon entfallen auf den Bereich
Rechtsextremismus 9 497 Treffer, auf den Bereich „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ 36 443 Treffer und auf die übrigen Bereiche 968 Treffer („Scientology“
(196 Treffer) und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
(772 Treffer)). Zur vollumfänglichen und detaillierten Beantwortung der
Kleinen Anfragen müssten sämtliche Treffer gesichtet werden. Dies gilt
gleichermaßen für Informationen, deren Nachrichtengeber das BfV selbst ist, wie auch
für Informationen, deren Nachrichtengeber ein Landesamt für
Verfassungsschutz ist. Denn andernfalls wäre eine Bewertung der gespeicherten
Informationen im Hinblick auf die Beantwortung der Fragen nicht möglich. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die in NADIS gespeicherten Informationen individuell
durch Mitarbeitende analysiert werden müssten. Wenn für die Sichtung jedes
einzelnen der genannten 46 838 Treffer durchschnittlich ein Zeitansatz von fünf
Minuten angesetzt wird, ergibt sich ein Gesamtzeitaufwand von 234 190
Minuten, mithin ca. 3 903 Stunden, nur für die Sichtung der Treffer bei NADIS. Die
Bewältigung dieser Aufgabe würde 95 Mitarbeitende mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 41 Stunden jeweils eine gesamte Arbeitswoche binden.
Zusätzlich wäre für die gewonnenen Informationen zu prüfen, ob eine offene
Weitergabe aus Geheimhaltungsgründen bzw. generell im Einzelfall ausscheidet. Eine
komplette Auflistung der nicht öffentlich berichteten Publikationen würde
einen umfassenden Einblick in den Daten- und Bearbeitungsstand des BfV
bedeuten und damit einer Ausforschung gleichkommen, welche die weitere
Bearbeitung gefährden würde. Eine solche Auflistung könnte allenfalls eingestuft
erfolgen. Da zudem an einigen Vorgängen mehrere Stellen und
Nachrichtengeber – andere Abteilungen des BfV, Landesämter für Verfassungsschutz,
möglicherweise auch ausländische Nachrichtendienste oder weitere, externe Stellen –
beteiligt sein können, müsste über die händische Sichtung hinaus ggf. auch eine
Freigabe der Erkenntnisse erwirkt werden. Im Ergebnis würde eine Sichtung
der Dokumente demnach einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand
verursachen.
12. In welchen der oben erfragten Presse- und Druckerzeugnisse werden
nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig antisemitische und
antiisraelische Inhalte publiziert (bitte einzeln auflisten)?
Antisemitismus ist ein integraler Bestandteil rechtsextremistischer und
islamistischer Ideologie, in Teilen auch Bestrebungen des auslandsbezogenen
Extremismus. Zwar variieren Bedeutung und Erscheinungsform in den jeweiligen
Phänomenbereichen, doch stellt Antisemitismus ein ideologisches
Grundmerkmal auch bei entsprechenden – analogen wie digitalen – Veröffentlichungen
innerhalb der Phänomenbereiche dar.
Auch im Phänomenbereich des Rechtsextremismus ist hinsichtlich gegen den
Staat Israel gerichteter Inhalte zwischen Positionen, die dem israelbezogenen
Antisemitismus zuzuordnen sind, und solchen, die sie sich in einem legitimen
Rahmen von Kritik an der Politik der israelischen Regierung bewegen, zu
unterscheiden.
In der islamistischen und jihadistischen Propaganda sind antisemitische bzw.
anti-israelische Inhalte konstante Narrative und finden sich dementsprechend in
unterschiedlicher Art und Weise insbesondere im Internet in den
Veröffentlichungen von Personen sowie Organisationen mit Phänomenbezug wieder.
Insbesondere im Bereich der islamistischen und jihadistischen Propaganda ist
jedoch eine abstrakte Trennung zwischen antisemitischen und anti-israelischen
Inhalten nicht möglich, da sich anti-israelische Inhalte im Phänomenbereich
immer auf die antisemitischen Grundnarrative der islamistischen Akteure
beziehen, da der Staat Israel von diesen Akteuren als jüdisches Kollektiv
verstanden wird.
Im dogmatischen Teil des Linksextremismus wiederum sind antiisraelische
bzw. antizionistische Positionen prägend. Diese basieren dabei vor allem auf
einem antiimperialistischen Weltbild.
13. Welche Internetplattformen sowie dazugehörige Social-Media-Kanäle
stuft die Bundesregierung als linksextremistisch, rechtsextremistisch
oder islamistisch ein, welche rechnet sie dem auslandsbezogenen
Extremismus, den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder sonstigen
extremistischen Bestrebungen zu (bitte einzeln auflisten)?
a) Wie finanzieren sich diese Internetplattformen sowie die
dazugehörigen Social-Media-Kanäle nach Kenntnis der Bundesregierung, der
ihr nachgeordneten Behörden sowie der
Landesverfassungsschutzämter (bitte einzeln auflisten)?
b) Welche Abrufzahlen und Reichweite haben diese Internetplattformen
sowie die dazugehörigen Social-Media-Kanäle nach Kenntnis der
Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden sowie der
Landesverfassungsschutzämter (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 13 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Es werden weder komplette Plattformen, wie z. B. Facebook. Telegram o. Ä.,
beobachtet noch wird das gesamte World Wide Web (WWW) überwacht. In
sozialen Netzwerken werden hier bekannte und als relevant eingestufte
Gruppen, Kanäle u. Ä. sowie relevante Webseiten u. Ä. im WWW beobachtet. Die
Nutzung von sozialen Netzwerken ist zumeist kostenlos, da sich diese
regelmäßig über Werbung finanzieren. Die Nutzer „bezahlen“ somit quasi mit ihren
Daten und den Reichweiten, die sie erzielen. Die Kosten für Webpräsenzen
u. Ä. sind ebenfalls grundsätzlich gering (zumeist im unteren einstelligen
Bereich pro Monat). Die Abrufzahlen und Reichweite variieren je nach Präsenz
und Zielgruppe und hängen oft auch von den jeweiligen Themen und Inhalten
ab.
Im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus zielt die PKK über das
Internet und die sozialen Medien vor allem auf jüngere Personen ab. Mit
Propagandavideos über die PKK-Guerillaeinheiten sollen neue Rekrutinnen und
Rekruten für den bewaffneten Kampf in den kurdischen Siedlungsgebieten gewonnen
werden. Täglich berichtet beispielsweise die in den Niederlanden angesiedelte
PKK-nahe Nachrichtenagentur „Firat News Agency“ (ANF) in mehreren
Sprachen. Durch das seit August 2008 bestehende Portal „Gerîla TV“ wird mit
speziellen Beiträgen der bewaffnete Kampf der Organisation verherrlicht.
Linksextremistische Organisationen und Einzelpersonen wiederum nutzen
ebenfalls aktiv soziale Medien, um effektiv und spontan zu mobilisieren. Sie
verbreiten dort ideologische Texte und „Stories“ schnell und weiträumig und
sprechen damit vor allem jüngere Nutzer gezielt an. Genutzt werden
insbesondere die gängigen Plattformen wie Facebook, Instagram und der
Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter), da auf diesen das größte Publikum erreicht
werden kann. In ihrem Sinne dürfte auch sein, dass beispielsweise „Stories“ bei
Instagram nach 24 Stunden nicht mehr abrufbar sind und extremistische Inhalte
damit einfach wieder verschwinden.
Die linksextremistische Internetplattform „de.indymedia“ ist das wichtigste
Informations- und Propagandamedium für die linksextremistische Szene im
deutschsprachigen Raum. Ziel ist die Schaffung einer „Gegenöffentlichkeit“,
frei von vermeintlicher staatlicher Kontrolle. Die Plattform funktioniert nach
dem Prinzip des „Open-Posting“: Alle Nutzenden können anonym, in Echtzeit
und ohne vorherige Kontrolle Inhalte veröffentlichen. Verwaltet werden die
Beiträge nach Veröffentlichung von „Moderationskollektiven“. Auf „de.
indymedia“ erscheint eine Vielzahl von Beiträgen, die einen Bezug zu
linksextremistischen Straf- und Gewalttaten haben oder selbst strafrechtlich relevant sind.
So werden regelmäßig Selbstbezichtigungsschreiben und explizite
Aufforderungen zu weiteren Straftaten veröffentlicht. Auch finden über „de.indymedia“
immer wieder „Outings“ statt. In vielen Beiträgen wird auch die Notwendigkeit
eines gewaltsamen Vorgehens ausführlich dargestellt und oftmals von den
„Moderationskollektiven“ nicht entfernt. Gelöscht werden dagegen Spam-Beiträge
oder Inhalte, die mutmaßlich „unter falscher Flagge“ veröffentlicht werden –
beispielsweise von Rechtsextremisten. Durch das Nichtentfernen
linksextremistischer oder strafbarer Inhalte trotz existierender Moderation müssen sich die
Betreibenden von „de.indymedia“ diese Inhalte zurechnen lassen.
In Teilen des gewaltorientierten Linksextremismus werden neue Technologien
und das Internet als sicherheitsrelevante „Schwachstelle“ in der
Kommunikation wahrgenommen. Die Szene nutzt daher zum Schutz der eigenen Identität
und vor Strafverfolgung verschiedene „Technikkollektive“, die
Internetinfrastruktur anbieten, beispielsweise für anonymes Hosting von Websites oder die
Bereitstellung von E-Mail-Servern.
Neben „de.indymedia“ nutzen Linksextremisten verschiedene weitere
Plattformen, die sich lokal auf bestimmte Städte oder Regionen beziehen. Zu
diesen gehören „kontrapolis.info“ (Berlin), „tumulte.org“ (Bremen) oder
„knack.news“ (Leipzig). Neben Beiträgen, die sich ebenso auf „de.indymedia“
finden, gibt es hier auch exklusive Inhalte mit vor allem regional bedeutsamem
Bezug. Mit „barrikade.info“ (Schweiz) und „emrawi.org“ (Österreich) gibt es
noch zwei weitere für Linksextremisten bedeutsame deutschsprachige
Informationsportale. Links zu Beiträgen dieser und weiterer von Linksextremisten
genutzten Plattformen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden auf
„radikal. news – Nachrichten von Unten“ gebündelt. Die Website versteht sich
als „ein Netzwerk selbstorganisierter Infoseiten“ für den deutschsprachigen
Raum.
Mit der Anfang 2023 neu initiierten Kampagne „Switch off – the system of
destruction“ (kurz: „Switch off“) forcieren Linksextremisten eine Verbindung des
klassischen linksextremistischen Aktionsfelds „Antikapitalismus“ mit
klimapolitischen Themen. Im Kampagnenaufruf wird jegliches staatliche Handeln zur
Lösung der Klimakrise abgelehnt und gefordert, die Verantwortlichen für die
„Zerstörung der Natur“ und die „Infrastruktur des Kapitalismus“ anzugreifen
und die „bestehenden Verhältnisse“ zu überwinden.
Bei „Switch off“ handelt es sich um eine sogenannte Mitmachkampagne mit
dem Ziel, andere Personen zur Begehung von Straftaten im vorgegebenen
Kontext zu animieren und damit ein Gefühl der Zusammengehörigkeit zu erzeugen.
Darüber hinaus geht es darum, gewaltorientierten Linksextremisten eine Bühne
zu bereiten und die Begehung von Straftaten im „Kampf für das Klima“ als
eine wirksame Strategie in der Klimaprotestbewegung zu etablieren. So findet
sich auf der Kampagnen-Website eine Auflistung verschiedener
Energieversorger und anderer Industrieunternehmen, die angeblich in besonderem Maße für
die Klimakrise verantwortlich sein sollen. Die betroffenen Unternehmen
werden hierdurch klar ersichtlich zu Zielen für Straftaten erklärt.
Das Label „Switch off“ wurde inzwischen in zahlreichen
Selbstbezichtigungsschreiben zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen mit zum Teil
erheblichen Schadenssummen verwendet. So gibt es auf der Website eine Auflistung
von über 50 Straftaten allein in Deutschland.
Linksextremisten nutzen soziale Medien mittlerweile auch für die Herausgabe
von Podcasts, gestalten YouTube-Kanäle oder veröffentlichen ihre Inhalte bei
Audio-Streaming-Diensten. Beispiele solcher Formate mit linksextremistischen
Inhalten sind „Ende Gelände – Der Podcast“, die „Kommunisten Kneipe“, „Die
Lage der Klasse“ der trotzkistischen „Gruppe ArbeiterInnenmacht“ (GAM)
oder „99 zu Eins“ aus dem anarcho-kommunistischen Spektrum. Der seit
Januar 2021 angebotene Podcast „Übertage“ behandelt in bisher über hundert
Folgen Grundbegriffe des Anarchismus und aktuelle gesellschaftliche Themen aus
anarchistischer Sicht. Die Ersteller der Podcasts bedienen sich dabei eines
betont jugendlichen Auftritts und bringen dem Publikum komplexe anarchistische
Konzepte einfach und praxisbezogen näher, vermischt mit Beiträgen zu
popkulturellen Themen. Sie sind versiert in der Nutzung sozialer Medien und
versuchen sich als anarchistische „Influencer“. Hiermit beabsichtigen sie
offensichtlich, die Sichtbarkeit anarchistischer Ideen in breiteren, nicht extremistischen
Teilen der Gesellschaft zu fördern.
Diese Reichweite über das eigene Spektrum hinaus und damit verbunden die
Möglichkeit, die Anhängerschaft zu vergrößern, dürfte Linksextremisten
motiviert haben, relativ junge und erfolgreiche Online-Formate wie Podcasts für
ihre Zwecke zu nutzen.
Das Internet und insbesondere die sozialen Medien spielen darüber hinaus auch
eine große Rolle bei der Propagandaverbreitung islamistischer Organisationen.
Hierbei werden alle Plattformen und sozialen Medien genutzt, um eine
möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen. So sind beispielsweise die
Gruppierungen „Realität Islam“, „Generation Islam“ sowie „Muslim Interaktiv“, die eine
ideologische Nähe zu der in Deutschland seit dem Jahr 2003 mit einem
Betätigungsverbot belegten „HuT“ aufweisen, propagandistisch außerordentlich
aktiv. Insbesondere „Muslim Interaktiv“ ist mit ihrer an der Popkultur
orientierten Aufmachung und ihrem professionellen Social-Media-Auftritt vor allem für
Jugendliche attraktiv.
Die salafistische Szene propagiert das salafistische Gedankengut über
zeitgemäße Formate wie Podcasts, Videostreams oder Onlineseminare. Sogenannte
salafistische Influencer besitzen eine große Social-Media-Reichweite.
Als relevante jihadistisch zu bewertende Plattformen sind exemplarisch die IS-
bzw. „al-Qaida“-nahen Kanäle auf den Rocket.Chat-Servern „TechHaven“ und
„GNEWS“ zu nennen. Auch auf anderen Plattformen wie Telegram, Whats-
App, Chirpwire, Discord u. a. sind Kanäle jihadistischen Inhalts zu finden.
Darüber hinaus werden jihadistische Inhalte auch von Einzelnutzern über ihre
Profile auf Social-Media-Plattformen wie Instagram oder TikTok u. Ä. verbreitet.
Die Kanäle reichweitenstarker salafistischer Influencer finanzieren sich zum
Teil über die auf den Plattformen üblichen Werbeeinnahmen. Die Akteure
generieren außerdem Einnahmen über Spenden, Veranstaltungen oder Pilgerreisen
nach Saudi-Arabien. Salafistische Prediger wie Pierre Vogel und Ahmad
Armih, der als Abul Baraa bekannt ist, haben auf TikTok ca. 77 000
beziehungsweise 85 000 Follower. Der Prediger Marcel Krass erreicht auf seinem
Instagram-Kanal „marcelkrass“ sogar eine Followerzahl von etwa 150 000.
Auch für die Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts spielen neben
etablierten Social-Media-Plattformen wie „Telegram“, „TikTok“ oder „X“
(vormals Twitter) auch unkonventionellere Plattformen wie der
Mikrobloggingdienst „Gab“, die Imageboards „Kohlchan“ und „4chan“ oder das Videoportal
„BitChute“ eine bedeutende Rolle. Auch auf Gaming-Plattformen wie „Steam“
und „Discord“ finden sich entsprechende Inhalte. Websites, Blogs und
Videobeiträge rechtsextremistischer Influencer, Onlineshops und eine
unüberschaubare Zahl an Social-Media-Kanälen und -Gruppen bieten den Nutzerinnen und
Nutzern weitreichende Austauschmöglichkeiten für rechtsextremistische
Überzeugungen.
Die Anonymität und auch die einfachen, schnellen und größtenteils
ungefilterten beziehungsweise unregulierten Kommunikationsmöglichkeiten des
Internets schaffen einen attraktiven und vor staatlichen Eingriffen weitgehend
sicheren Raum für jede Form extremistischen Gedankenguts. Verschiedene
rechtsextremistische Organisationen sind im Internet sehr aktiv, hierzu gehört
beispielsweise die Identitäre Bewegung Deutschland e. V. (IBD), welche intensiv
soziale Medien nutzt und neben der Internetplattform „Telegram“ unter
Profilen, die vordergründig keinen Bezug zu ihr vermuten lassen, auf dem
Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) und auf „Instagram“ aktiv ist. Zudem
wird die eigene Homepage „IBD-News“ betrieben. Auch die „COMPACT-
Magazin GmbH“ bietet umfangreiche Onlineangebote wie eine eigene Website,
ein Internet-Videokanal sowie Präsenzen in den sozialen Medien zu den
Angeboten von „COMPACT“. Der Gründer und Chefredakteur des Magazins
„COMPACT“ nutzt zudem die Plattform X und hat dort ca. 20 000 Follower.
Auch der Leiter der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) ist auf X überaus
aktiv und hat dort ca. 93 000 Follower bei mehr als 49 000 eigenen Posts.
Das „Institut für Staatspolitik“ (IfS) betreibt den innerhalb der Neuen Rechten
reichweitenstarken Weblog „Sezession im Netz“. Es nutzt YouTube (ca. 9 900
Abonnenten und über 80 hochgeladenen Videos, Stand: November 2024) sowie
Podcast Kanäle wie „Kanal Schnellroda“ (auf YouTube hat der Kanal ca. 9 900
Abonnenten und über 80 hochgeladene Videos, Stand: November 2024). Das
IfS sieht sich selbst als prägender Ideen- und Impulsgeber der Neuen Rechten
und Denkfabrik und Strategieschmiede mit einem elitären Selbstverständnis.
Reichweitenstarke Internetseiten mit täglichen Postings im Rechtsextremismus
sind beispielsweise „NS Heute“, „rechtundwahrheit“ oder „PI-NEWS“. „PI-
NEWS“ bezweckt die Einflussnahme auf die politischen Diskurse zur
Verhinderung einer „vermeintlichen“ Umvolkung und Islamisierung Deutschlands.
Hier werden täglich mehrere Veröffentlichungen unter den Rubriken
„Siedlungspolitik, Kriminalität, Islam, Linke“.
Im Hinblick auf die Abrufzahlen und Reichweiten von Internetplattformen und
Social-Media-Kanälen wird darauf hingewiesen, dass diese dynamisch sind und
zudem starken Schwankungen unterworfen sein können.
Eine umfassende Beantwortung der Frage kann wegen des unzumutbaren
Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Die
Beantwortung der Frage zu extremistischen Internetplattformen, Social-Media-
Kanälen und deren Reichweite und Abrufzahlen würde die Sichtung sehr vieler
Vorgänge im Bereich des gesamten BfV erforderlich machen. Im Übrigen würde
eine derartige Liste stets (tages-)aktuellen Schwankungen unterliegen, da
relevante Profile, Kanäle und/oder Internetplattformen gelöscht, geändert, neu
registriert werden. Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 – 2 BvE
2/11–, Rn. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die
Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen
kann.
Eine weitergehende Beantwortung der Fragen in einer detaillierten Auflistung
kann aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form,
erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der
Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine detaillierte Auflistung
lässt Rückschlüsse auf die analytische Methodik, Vorgehensweise und
Aufklärungsziele im Internet zu. Dies könnte Angehörige des Phänomenbereichs in
die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit die
Erkenntnisgewinnung erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Es steht
zu befürchten, dass bei Bekanntwerden von entsprechenden Internetplattformen
und Social-Media-Kanälen relevante Nutzerprofile und/oder relevante Inhalte
gelöscht werden könnten und somit die nachrichtendienstliche
Ermittlungsarbeit ganz oder wesentlich erschwert werden könnte. Dies würde die
Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Bundesregierung
nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen Deutschlands
bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden des
Bundes, hier des BfV, sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der
Sicherheit Deutschlands folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf
nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die
betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und Werkzeuge nur noch eingeschränkt
oder gar nicht mehr eingesetzt werden können. Hieraus ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen
berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung
zurückstehen.
16. Welche Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen veröffentlichen
nach Kenntnis der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Behörden
sowie der Landesverfassungsschutzämter Bücher, Broschüren o. Ä. mit
islamistischen Inhalten oder haben eine islamistische Ausrichtung (bitte
einzeln auflisten)?
a) Haben diese Verlage, Vereine oder sonstigen Organisationen in den
vergangenen fünf Jahren eine Förderung durch öffentliche Stellen
erhalten (projektbezogen sowie institutionell; und wenn ja, bitte
einzeln mit der genauen Höhe auflisten)?
b) Welche entsprechenden (Buch-)Veröffentlichungen haben die
Bundesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden sowie die
Landesverfassungsschutzämter in den vergangenen fünf Jahren erfasst, und
welche dieser Veröffentlichungen wertet die Bundesregierung als
antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
c) Sind der Bundesregierung Buchhandlungen oder Verkaufsstellen
bekannt, die entsprechende (Buch-)Veröffentlichungen verbreiten (und
wenn ja, bitte auflisten)?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Salafistische Inhalte werden typischerweise über klassische einschlägige Werke
wie die von Ibn Taimiya, Ahmad Ibn Hanbal oder Ibn al-Dschauzi rezipiert.
Als Beispiel für eine Flugblattaktion (Erstellung und Verteilung von
Broschüren) kann das von Pierre Vogel initiierte Projekt „Was danach?“ genannt
werden.
Verlage, Vereine oder sonstige Organisationen, die Bücher, Broschüren o. Ä.
mit islamistischen Inhalten veröffentlichen oder eine islamistische Ausrichtung
aufweisen, werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht gefördert.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im
Sinne der Frage vor.
19. Welche Tonträgerunternehmen veröffentlichen nach Kenntnis der
Bundesregierung Musik mit linksextremistischen, rechtsextremistischen oder
islamistischen Inhalten sowie solche mit Inhalten, die dem
auslandsbezogenen Extremismus, den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder
sonstigen extremistischen Bestrebungen zugeordnet werden können
(bitte einzeln auflisten)?
a) Welche Vertriebs- und Verbreitungswege haben die
Tonträgerunternehmen (bitte einzeln auflisten)?
b) Haben diese Tonträgerunternehmen in den vergangenen fünf Jahren
eine Förderung durch öffentliche Stellen erhalten (projektbezogen
sowie institutionell; und welche ihrer Veröffentlichungen wertet die
Bundesregierung als antisemitisch (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Medienstellen jihadistischer Organisationen veröffentlichten insbesondere in
der Vergangenheit zahlreiche Lieder (sogenannte Nashids), die nach wie vor in
der jihadistischen (Unterstützer-)Szene beliebt sind und einen großen
Verbreitungsgrad besitzen. Allerdings existieren für diese Art von Musik keine
Tonträger im Sinne der Anfrage, da sie unkommerziell und digital/online verbreitet
werden.
Zwar werden Tonträger mit rechtsextremistischer Musik vereinzelt auch im
stationären Handel, d. h. über „Szeneläden“, vertrieben, weit überwiegend findet
der Vertrieb aber über „Szeneonlineshops“ statt, wobei einige dieser Webshops
mittels bestimmter Zugangshindernisse einen Zugang zu gewissen Teilen ihres
Angebots, etwa zu indizierten Musikstücken, erst ab 18 Jahren ermöglichen.
Einen weiteren Vertriebskanal generieren rechtsextremistische (Musik-)
Veranstaltungen, bei denen am Rande auch rechtsextremistische Tonträger vertrieben
werden. Eine Verbreitung rechtsextremistischer Musik findet darüber hinaus
auf Download- und Streamingplattformen statt, wobei hier sowohl einschlägige
„Szeneplattformen“ sowie „Mainstreamplattformen“ eine Rolle spielen.
Tonträgerunternehmen, die Musik mit linksextremistischen,
rechtsextremistischen oder islamistischen Inhalten sowie solche mit Inhalten, die dem
auslandsbezogenen Extremismus, den sogenannten „Reichsbürgern“ und
„Selbstverwaltern oder sonstigen extremistischen Bestrebungen veröffentlichen, werden von
der Bundesregierung nicht gefördert.
Darüber hinaus kann die Bundesregierung – nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsrechts aus Gründen des Staatswohls nicht, auch
nicht in eingestufter Form, erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen
und Aufklärungsprofile der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im
Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind.
Eine detaillierte Auflistung der Tonträgerunternehmen, die Musik mit
extremistischen Inhalten veröffentlichen, lässt Rückschlüsse auf die analytische
Methodik, Vorgehensweise und Aufklärungsziele zu. Dies könnte Angehörige des
Phänomenbereichs in die Lage versetzen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und
somit die Erkenntnisgewinnung erschweren oder in Einzelfällen sogar
unmöglich machen. Es steht zu befürchten, dass bei Bekanntwerden von
entsprechenden Tonträgerunternehmen relevante Daten und/oder relevante Inhalte gelöscht
oder verschleiert werden könnten und somit die nachrichtendienstliche
Ermittlungsarbeit ganz oder wesentlich erschwert werden könnte. Dies würde die
Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der
Bundesregierung nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen
Deutschlands bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit Deutschlands folgt, dass auch eine Auskunft
nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende
Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet.
Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem
Bekanntwerden die betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und
Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zurückstehen.
20. Welche seit 2021 in Deutschland veröffentlichten Filme, Bücher oder
Broschüren stuft die Bundesregierung als linksextremistisch,
rechtsextremistisch oder islamistisch ein, welche rechnet sie dem
auslandsbezogenen Extremismus, den sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern oder
sonstigen extremistischen Bestrebungen zu (bitte einzeln mit
Erscheinungsverlag auflisten)?
Über allgemein veröffentlichte Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor, da hierzu keine systematische
Erfassung von Daten erfolgt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den vorangegangenen Fragen verwiesen.
21. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf Musikstreamingplattformen
wie Spotify, Musik abrufbar ist, die rechtsextremistisch, antisemitisch
oder gewaltverherrlichend ist (vgl. u. a. www.spiegel.de/kultur/faschistis
che-playlists-wie-spotify-bei-rechtsextremen-inhalten-versagt-a-bf9fb58
1-81b4-4e2b-be4d-d7a5d3ce57fe, www.stern.de/gesellschaft/spotify-un
d-co---verfassungsschutz-kritisiert-rechtsextreme-musik-9301180.html,
www.zeit.de/kultur/musik/2023-12/rap-rechtsextremismus-proto-mkd-nd
s-album/seite-3), und wenn ja, welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln
zieht sie daraus?
Ja, diese Umstände sind der Bundesregierung bekannt. In Formaten der
politischen Bildung wird dafür sensibilisiert, dass rechtsextremistische Inhalte
mitunter auf offenen, niedrigschwelligen Kanälen zugänglich sind.
a) Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf der Streamingplattform
Spotify der Podcast des als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften
„Instituts für Staatspolitik“ (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/
kurzmeldungen/DE/2023/2023-04-26-ifs-ein-prozent.html), „Kanal
Schnellroda“, abrufbar ist (vgl. https://open.spotify.com/show/5oJj22l
BKrEwOyn4lUl5qE), und wenn ja, welche Schlüsse für ihr eigenes
Handeln zieht sie daraus?
Der Podcast „Am Rande der Gesellschaft“, verantwortet von dem aufgelösten
und neustrukturierten „Institut für Staatspolitik“ (IfS), ist über diverse
Plattformen abrufbar, u. a. über den Anbieter Spotify.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass zahlreiche indizierte Alben und
Musiktitel bei Spotify abrufbar sind, und wenn ja, welche Schlüsse für
ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?
Die Durchsetzung der Rechtsfolgen der Indizierung in den Telemedien obliegt
den Landesmedienanstalten auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-
Staatsvertrags der Länder (JMStV).
c) Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen, um den Jugendschutz
auf allen Plattformen, Spotify, YouTube und TikTok eingeschlossen,
zu gewährleisten, und wenn ja, welche?
Neue Einträge in den öffentlichen Listenteil der Liste jugendgefährdender
Medien (Indizierungen) werden durch die Bundeszentrale für Kinder- und
Jugendmedienschutz (BzKJ) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die BzKJ
veröffentlicht den öffentlichen Teil der Liste jugendgefährdender Medien zudem in
ihrer Fachzeitschrift „BzKJAKTUELL“, so dass Plattformanbieter leicht davon
Kenntnis erlangen können, welche Medien in diese aufgenommen (indiziert)
wurden. Die Durchsetzung der Rechtsfolgen der Indizierung im Bereich der
Telemedien obliegt den Landesmedienanstalten auf der Grundlage des JMStV.
Zudem überwacht die bei der BzKJ eingerichtete Stelle für die Durchsetzung
von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) die Einhaltung zentraler
Pflichten für Anbieter digitaler Dienste zur Verwirklichung eines strukturellen
Schutzes für Kinder- und Jugendliche bei der Nutzung digitaler Medien. Hierzu
gehört die auf europäischer Ebene verankerte Pflicht für Online-Plattformen,
die für Minderjährige zugänglich sind, geeignete und verhältnismäßige
Maßnahmen zu ergreifen, um für ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und
Schutz für Minderjährige innerhalb ihres Dienstes zu sorgen (Artikel 28
Absatz 1 des Digital Services Act – DSA). Online-Plattformen allerdings, die eine
durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven
Nutzern haben, werden von der Europäischen Kommission reguliert und in eine
öffentlich geführte Liste aufgenommen. Die in der Fragestellung genannten
Anbieter sind zum Teil bereits Bestandteil dieser Liste (vgl. https://digital-strate
gy.ec.europa.eu/en/policies/list-designated-vlops-and-vloses).
Neben dieser auf strukturelle Vorsorgemaßnahmen gerichteten Pflicht
überwacht die KidD die sich ebenfalls aus dem DSA ergebende Pflicht für
Vermittlungsdienste, die sich in erster Linie an Minderjährige richten oder
überwiegend von diesen genutzt werden, die Bedingungen und jegliche
Einschränkungen für die Nutzung des Dienstes so zu erläutern, dass Minderjährige sie
verstehen können (Artikel 14 Absatz 3 DSA). Schließlich sind Anbieter von Film-
und Spielplattformen nach § 14a des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dazu
verpflichtet, alle Inhalte mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen zu
versehen. Auch dies fügt sich in das System eines strukturellen Kinder- und
Jugendmedienschutzes ein und unterliegt der Aufsicht der KidD.
d) Setzt sich die Bundesregierung für die Offenlegung von Algorithmen
ein, die extremistische Inhalte vorschlagen oder Playlists hinzufügen,
wenn ja, auf welchen Wegen tut sie dies, und wenn nein, weshalb
nicht?
Die o. g. Informationen in Bezug auf Spotify u. a. Streamingplattformen sind
öffentlich bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Streamingplattformen
die Einhaltung ihrer Veröffentlichungsrichtlinien mit technischen Mitteln und
Hilfe von Personal weiter verbessern werden. Strafrechtliche relevante Inhalte
sollten sowohl den Streamingplattformen als auch den
Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden. Es wird von den Streamingplattformen erwartet, dass
diese gemeldeten Inhalte konsequenter prüfen und entfernen und so auch mehr
ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung nachkommen. Für eine
Verpflichtung zur Offenlegung der Algorithmen sieht die Bundesregierung keine
rechtliche Grundlage und hinreichende Veranlassung. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass die Plattformen die Algorithmen dahingehend weiterentwickeln
werden, dass eine Verbreitung von Inhalten, die nicht ihren internen Richtlinien
entsprechen, signifikant reduziert bzw. ausgeschlossen wird.
Seitens der Bundesregierung sind keine direkten Gespräche mit den
Plattformbetreibern seit 2021 zu diesem Thema bekannt.
e) Fanden zu dem Thema „Verbreitung extremistischer audiovisueller
Medien“ Gespräche mit den jeweiligen Plattformbetreibern seit 2021
statt, und wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)?
Am 8. November 2023 fand ein Treffen des TikTok CEO, Shou Zi Chew, mit
dem Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, statt.
Die Anbieter Google, Meta und Snap sowie Microsoft wurden an den
Veranstaltungen der ZUKUNFTSWERKSTATT der BzKJ im Themenschwerpunkt
„Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ beteiligt. Am 27. Januar 2023 nahmen
dabei knapp 150 Expertinnen und Experten an der Auftaktveranstaltung „Ich
mach' da nicht mehr mit. Wahrung der Demokratiefähigkeit als Aufgabe des
Kinder- und Jugendmedienschutzes“ teil. In der Folgeveranstaltung
„Demokratiefähigkeit gemeinsam schützen. Anbieterdialog zu Vorsorgemaßnahmen im
Bereich ‚Gefährdung der Demokratiefähigkeit online‘“ wurden am 16. Juni
2023 im direkten Austausch mit den Online-Diensten Snap, Meta und Google
sowie interdisziplinären Expertinnen und Experten bisherige
Vorsorgemaßnahmen der Anbieter vorgestellt, zielorientiert diskutiert und Ansätze zur
Weiterentwicklung besprochen. Am 10. Oktober 2024 kamen im Rahmen eines von
der BzKJ organisierten Online-Austausches „Demokratiefähigkeit online
gemeinsam schützen und stärken“ Vertreterinnen von YouTube/Google und
Microsoft, interdisziplinäre Expertinnen und Experten sowie ein jugendliches
Beiratsmitglied der BzKJ zusammen. Im Fokus des Roundtable standen die
Möglichkeiten und Herausforderungen zur Ausgestaltung von anbieterseitigen
Vorsorgemaßnahmen, auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und
Algorithmen-basierter Empfehlungssysteme, um junge Menschen bei der Bildung
ihrer Demokratiefähigkeit zu unterstützen.
22. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die sog. Neue Rechte systematisch
an der Umdeutung und Vereinnahmung des klassischen Literaturkanons
arbeitet (vgl. www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/wie-die-neue-recht
e-die-literatur-fuer-ihren-zweck-zurueckerobern-will-19505961.html,
www.zeit.de/2024/06/neue-rechte-literatur-afd-maximilian-krah-martin-s
e l lner /komplet tans icht und Pfahl-Traughber, Armin: Intellektuelle
Rechtsextremisten. Das Gefahrenpotenzial der Neuen Rechten), und
wenn ja, wie bewertet sie dies?
Der Bundesregierung ist die politikwissenschaftliche Extremismusforschung zu
dieser Thematik bekannt. Die wissenschaftliche Diskussion wird von der
Bundesregierung nicht bewertet.
Die Neue Rechte versucht, als informelles Netzwerk mit unterschiedlichen
Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in
Gesellschaft und Politik durchzusetzen. Ihr Vorgehen ist darauf ausgerichtet, eine
„Erosion der Abgrenzung“ zwischen rechtsextremistischen Kräften und der
demokratischen Mitte der Gesellschaft voranzutreiben, um verfassungsfeindliche
Positionen in die Breite tragen zu können.
Auch wenn Akteure der Neuen Rechten über keine einheitliche oder
geschlossene Ideologie verfügen, eint sie das Ziel einer „Kulturrevolution von rechts“.
Dafür greifen sie Themen wie Identität, Heimat, Volk, Tradition und Recht auf,
legen diese aber unter den Prämissen des klassischen Rechtsextremismus aus
und befördern dadurch die Vorstellung einer Ungleichheit der Menschen sowie
die Überlegenheit der eigenen Ethnie. Akteure der Neuen Rechten agieren
insbesondere im vorpolitischen Raum und versuchen sich durch ein elitäres und
auf Seriosität bedachtes Auftreten einen intellektuellen Anstrich zu geben.
Ihr Ziel, den vorpolitischen Raum zu erobern und extremistische Inhalte und
Forderungen in den gesellschaftlichen Diskurs einzuspeisen und mehrheitsfähig
zu machen, basiert auf den Ideen des italienischen Kommunisten und bis heute
wirkmächtigen Philosophen Antonio Gramsci zur kulturellen Hegemonie. Weil
nach Gramsci insbesondere die Medien über die öffentliche Meinung den
Denk- und Handlungsspielraum der Politik prägen, versuchen Akteure der
Neuen Rechten, das Spektrum der öffentlich vertretbaren Meinungen und Ideen
nach rechts zu verschieben, um in der Folge die Autorität zum Herrschen zu
erlangen; die kulturelle Hegemonie gehe einer künftigen Machtübernahme
voraus.
Nicht alle ideologischen Grundannahmen der Neuen Rechten haben eine
Verfassungsschutzrelevanz. Diese ist dann gegeben, wenn Akteure einen
ethnischabstammungsmäßig definierten Volksbegriff verwenden oder andere
Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen Menschenwürde, Demokratie- und
Rechtsstaatsprinzip bieten, beispielsweise wenn sie sich antisemitisch und
geschichtsrevisionistisch äußern oder die Unterordnung des Individuums unter die Idee
einer nationalen Gemeinschaft und eine Homogenisierung der Bevölkerung
fordern. Als Strategie zur Verbreitung und Etablierung eines solchen
Demokratieverständnisses streben Akteure der Neuen Rechten die Dominanz in
gesellschaftlichen und politischen Diskursen an. Dabei geht es ihnen darum, die
Normen und Regeln des demokratischen Verfassungsstaates zu delegitimieren und
dafür eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Nur so ist in ihren Augen die o. g.
„Kulturrevolution von rechts“ möglich, die nichts weniger meint als einen
fundamentalen Umbau der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
23. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
rechtsextreme Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Musik hat in der rechtsextremistischen Szene nach wie vor eine große
Bedeutung. Sie wirkt als verbindendes und identitätsstiftendes Element. Die Szene
nutzt u. a. fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, islamfeindliche,
homophobe, den Nationalsozialismus verherrlichende, den Holocaust leugnende
und/oder verschwörungstheoretische Liedtexte, um ihre Ideologie zu
verbreiten. Liedtexte enthalten zum Teil auch Gewaltverherrlichungen, Gewaltaufrufe
und Drohungen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung ließen sich in den
vergangenen Jahren durchschnittlich ca. 60 Solo-Interpreten sowie 150 bis
160 Musikgruppen der rechtsextremistischen Musikszene zurechnen.
Weitergehende Erkenntnisse können aus den zu Frage 19 ausgeführten Gründen
nicht mitgeteilt werden.
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit 2021
statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 23c und 23d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13557 verwiesen.
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen zugutegekommen
(projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
Akteuren aus Musikszenen extremistischer Phänomenbereiche kam und kommt
seitens der Bundesregierung keine öffentliche Förderung zugute. Förderanträge
werden im Einzelfall geprüft, um eine Förderung von extremistischen Inhalten
auszuschließen. Zum Beispiel sind beim Festivalförderfond solche
Musikfestivals von der Förderung ausgeschlossen, die verfassungsfeindliche,
gesetzeswidrige oder strafbare Inhalte verbreiten sowie jugendgefährdende
Schwerpunkte in ihrer inhaltlichen Programmplanung setzen. Das gilt auch für
Musikfestivals, welche menschenverachtende Inhalte oder
Ungleichwertigkeitsideologien verbreiten oder diesen eine Bühne bieten.
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
Die Fragen 23f und 23g werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich wird in der Musikwissenschaft sowie in der Forschung zu
Extremismus davon ausgegangen, dass Musik mit extremistischen Texten eine
Kovariable in Radikalisierungsprozessen sein kann. Gerade in der Frühphase der
Radikalisierung stehen für viele Jugendliche und Heranwachsende Erlebnisfaktor
und Event-Charakter von Musikveranstaltungen im Vordergrund. Musik wird
im Radikalisierungskontext gezielt als niederschwelliges Medium eingesetzt,
um Jugendliche anzusprechen, die vor allem in ihrer Gemeinschafts- und
Zugehörigkeitserfahrung sowie in der Festigung ihres In- und Outgroup-Denkens
eine Bestätigung erlangen. Jugendaffin vermittelte Medieninhalte können
hierbei Prozesse wie die Übernahme von politischen Ideologien begünstigen,
initiieren oder als Katalysatoren bestärken. Die transportierten Weltbilder und
Verhaltensweisen können von Jugendlichen als erstrebenswert und
handlungsleitend wahrgenommen werden, während sie eine sozialethische Desorientierung
im Hinblick auf antipluralistische und antidemokratische Einstellungen
bewirken und eine Gefährdung für die Entwicklung hin zu einer eigenständigen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit darstellen können. Dabei kann jedoch
nicht von einer pauschalen Gefährdung aller Jugendlichen ausgegangen
werden. Die Wirkung von Medieninhalten ist – entsprechend der Orientierung am
gefährdungsgeneigten Jugendlichen – abhängig vom multikausalen
Zusammenspiel biologischer, psychologischer und kognitiver Faktoren. So sind für die
Wahrnehmung, Interpretation und Wirkung von medialen Inhalten persönliche
und situative Faktoren sowie die eigene politische Einstellung von Relevanz.
Eine erhöhte Gefährdungsneigung für medial vermittelte extremistische Inhalte
(unabhängig der Couleur) wird u. a. durch soziale Erfahrungen wie
Ausgrenzung, Deprivation, Diskriminierung, durch Persönlichkeitsfaktoren wie
Risikobereitschaft, Gewaltakzeptanz und Autoritarismus sowie bei hoher Identitäts-
und Orientierungssuche, geringer Medien- und Politikkompetenz bzw. Bildung
und bei Peerkontakt in die entsprechende Szene postuliert.
Rechtsextremistische Musik hat eine hohe Bedeutung für die
rechtsextremistische Szene. Sie ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil der rechtsextremistischen
„Erlebniswelt“ und erfüllt vielfältige Funktionen. Der gemeinsame Konsum
rechtsextremistischer Musik und der Besuch von Musikveranstaltungen stärkt
das Zusammengehörigkeitsgefühl und wirkt damit für die Szene stabilisierend.
Zudem werden rechtsextremistische Ideologiefragmente und Feindbilder
sowohl offen als auch unterschwellig über Liedtexte transportiert. Dadurch
können bereits vorhandene Einstellungen gefestigt (ideologische Affirmation) oder
bis dahin unpolitische Personen ideologisiert werden. Hierbei werden auch
antisemitische Narrative in jeglicher Spielart rechtsextremistischer Musik, von
National Socialist Black Metal (NSBM) über „klassischen“ Rechtsrock bis hin
zu Rap verbreitet.
Die Teilnahme an szeneinternen Musikveranstaltungen stellt – insbesondere für
aktionsorientierte Angehörige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene –
einen wichtigen Teil der rechtsextremistischen „Erlebniskultur“ dar.
Rechtsextremisten sehen darin eine Möglichkeit, ihre Ideologie in einer zumeist
geschlossenen Gemeinschaft auszuleben. Generell spielen beim Besuch von
Konzerten hoher Alkoholkonsum und eine zur Schau gestellte Gewaltbereitschaft
eine wichtige Rolle.
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der rechtsextremistischen Szene
ausgeht, und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
Ein von der extremistischen Musikszene ausgehendes konkretes
Bedrohungspotential für den Kultur- und Medienbereich wird aktuell nicht gesehen.
Davon abgesehen fördert die Bundesregierung die gemäß Artikel 5 Absatz 1
GG geschützte Freiheit von Kunst und Kultur durch eine Vielzahl von
Maßnahmen. Dazu gehören z. B. die Unterstützung und Sensibilisierung der
geförderten Kultureinrichtungen, die Förderung von Projekten für kulturelle Vielfalt,
Gleichstellung, Diversität, Partizipation und Stärkung demokratischer
Strukturen bspw. gegen Rechtsextremismus.
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 23a bis 23h verwiesen.
24. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
linksextreme Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit
2021 statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
Die Fragen 24 bis 24d, 24f und 24g werden gemeinsam beantwortet.
Extremisten mit unterschiedlicher ideologischer Ausrichtung nutzen
verschiedene Methoden zur Verbreitung ihrer politischen Überzeugungen. Eine der von
Extremisten genutzten Möglichkeit ist der Einsatz von Musik, um
extremistische Standpunkte sowohl innerhalb der eigenen Szene zu verbreiten als auch
außenstehende Personen zu erreichen. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9441 verwiesen.
Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung vermitteln einzelne
linksextremistische Musiker in ihren Texten auch linksextremistische Inhalte. Ausmaß
und Einflussgrad sind jedoch nicht vergleichbar mit der rechtsextremistischen
Szene.
Im auslandsbezogenen Extremismus ist die der DHKP-C zuzurechnende
Musikgruppe „Grup Yorum“ ein wichtiges Propagandainstrument, über deren
Konzerte die Organisation ihre Ideologie verbreitet, Nachwuchs rekrutiert und
Gelder generiert. Die türkische Musikgruppe ist integraler Bestandteil der
Propagandaaktivitäten der DHKP-C in Deutschland. Konzerte und sonstige Auftritte
dienen der Verbreitung von Ideologie und Propagandathemen der DHKP-C
weit über die eigene Anhängerschaft hinaus, was zur Rekrutierung neuer, vor
allem jugendlicher Mitglieder genutzt wird. Nahezu jedes Jahr finden oft
mehrere Konzertveranstaltungen mit „Grup Yorum“ in Deutschland statt – mit
Besucherzahlen häufig im drei- bis teilweise auch unteren vierstelligen Bereich.
Für die Mehrzahl der Konzerte wurden durch die örtlichen Behörden
beschränkende Auflagen hinsichtlich bestimmter Liedtitel mit gewaltverherrlichenden
Inhalten, dem Zeigen von Symbolen der DHKP-C, dem Tragen
uniformgleicher Kleidung oder der Verbreitung propagandistischer Materialien mit
Werbung für die DHKP-C erlassen. Trotz der Auflagen und der im Vergleich zur
Vergangenheit geringeren Besucherzahlen wurde die Durchführung der
Konzerte von der DHKP-C als Erfolg gewertet. Tatsächlich handelt es sich bei
„Grup Yorum“ um eines der wichtigsten Propagandamittel der DHKP-C, auf
deren Einnahmen (Konzerttickets, Spendengelder, Verkauf von Tonträgern und
Merchandising) und Reichweite sie stark angewiesen ist.
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen zugutegekommen
(projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23e verwiesen.
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der linksextremistischen Szene
ausgeht, und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23h verwiesen.
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 24a bis 24h verwiesen.
25. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
islamistische Musikszene?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit
2021 statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
Die Fragen 25 bis 25d werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt in Deutschland keine islamistische Musikszene im Sinne der
Fragestellung. Es gibt Hinweise zu Einzelpersonen, die nahelegen, dass diese in die
Erstellung der in Frage 19 erwähnten Nashids involviert sind, jedoch gibt es keine
islamistischen Musikgruppen und keine islamistischen Musikveranstaltungen
im Sinne der Fragestellung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen zugutegekommen
(projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23e verwiesen.
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 23f und 23g verwiesen.
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der islamistischen Szene ausgeht,
und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23h verwiesen.
i) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 25a bis 25h verwiesen.
26. Gibt es, nach Einschätzung der Bundesregierung, in Deutschland eine
Musikszene, die einem sonstigen extremistischen Phänomenbereich
zuzuordnen ist?
a) Wenn ja, wie viele Personen umfasst diese?
b) Wenn ja, welche Musikgruppen sind ihr zuzurechnen?
c) Wenn ja, wie viele Veranstaltungen fanden in ihrem Umfeld seit
2021 statt?
d) Wenn ja, welche Veranstaltungsorte wurden seit 2021 durch sie
genutzt (bitte einzeln auflisten)?
e) Wenn ja, ist einzelnen oder mehreren ihrer Mitglieder in den
vergangenen fünf Jahren Förderung durch öffentliche Stellen
zugutegekommen (projektbezogen sowie institutionell; bitte einzeln auflisten)?
f) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das (politische)
Radikalisierungspotenzial, dass von der Musik oder von entsprechenden
Veranstaltungen ausgeht?
g) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung das Gewaltpotenzial
dieser Szene, und welche Rolle spielt Antisemitismus für diese?
h) Wie bewertet die Bundesregierung das Bedrohungspotenzial für den
Kultur- und Medienbereich, das von der Gruppe eines sonstigen
extremistischen Phänomenbereichs ausgeht, und welche Maßnahmen
ergreift sie dagegen?
i) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
Die Fragen 26 bis 26i werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
27. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
rechtsextremer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur, über
die auf Bundestagsdrucksache 20/12934 aufgeführten Maßnahmen
hinaus?
28. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
linksextremer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur?
29. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
islamistischer Ideologien und deren Auswirkungen auf die Kultur?
30. Welche Initiativen gibt es seitens der Bundesregierung zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Kulturschaffenden über die Gefahren
sonstiger extremistischer Ideologien und deren Auswirkungen auf die
Kultur?
Die Fragen 27 bis 30 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit im
Rahmen des jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichtes sowie das BfV über
adressatenorientierte Informationsbroschüren gemäß § 16 BVerfSchG. Es wird
insoweit auf den jährlichen Verfassungsschutzbericht sowie die entsprechenden
Broschüren verwiesen. Darüber hinaus sensibilisiert die Bundesregierung die
Öffentlichkeit im Rahmen von zahlreichen Projekten. Mit seinem
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich weit über 700 Projekte und ein
Vielfaches an Einzelmaßnahmen auf kommunaler, regionaler und
überregionaler Ebene in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges,
gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Dabei werden auch
Maßnahmen gefördert, die sich an Kunst- und Kulturschaffende richten. Die
Schwerpunktsetzung sehr vieler Einzelprojekte und ganzer Programmbereiche ist
phänomenübergreifend ausgerichtet.
Seit 2014 analysiert das Bundeskriminalamt (BKA) das heterogene
Extremismuspräventionsangebot in Deutschland, um es im Spiegel der Politisch
motivierten Kriminalität zu betrachten und daraus praktische, polizeiliche und
politische Maßnahmen ableiten zu können. Unter dem Titel
„Extremismuspräventionsatlas“ (EPA) wurde im Jahr 2018 mit einer fortlaufenden Datenerhebung
begonnen. Derzeit sind dort etwa 480 Medienkompetenz fördernde Maßnahmen,
welche das Arbeitsfeld Rechtsextremismus adressieren, 317 Linksextremismus,
402 Islamismus und 134 sonstigen Extremismus hinterlegt.
Im März 2024 hat die BKM zudem gemeinsam mit den Ländern und den
kommunalen Spitzenverbänden die Erklärung „Freiheit und Respekt in Kunst und
Kultur – Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere
menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“ verabschiedet. Sie
enthält im Hinblick auf Förderungen, Fortbildungen und die Stärkung der
Eigenverantwortung von Kultureinrichtungen klare Handlungsempfehlungen, um
Antisemitismus, Rassismus und allen anderen Formen von
Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegenzutreten.
Die BKM hat regelmäßige Treffen mit allen bundesgeförderten Kunst- und
Kultureinrichtungen einberufen, um sie für antidemokratische Bestrebungen zu
sensibilisieren, sie in die Verantwortung zu nehmen und zu informieren. Dabei
geht es insbesondere auch um Sicherheitsfragen, Vernetzung sowie die
Erarbeitung von Verhaltensrichtlinien (codes of conduct). Derartige Richtlinien sind
eine wichtige Maßnahme, um für die unterschiedlichsten Formen von
Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren und
Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Viele Einrichtungen haben das bereits umgesetzt oder
erarbeiten derzeit entsprechende Verhaltensrichtlinien gegen Antisemitismus
und andere Formen von Diskriminierung.
Die BKM hat außerdem Kunst- und Kulturschaffende sowie Vertreterinnen und
Vertreter von Bündnissen und Initiativen, die Bedrohungen und Übergriffen aus
der rechtsextremen Szene ausgesetzt waren und sind, mehrfach intern und
vertraulich zu Gesprächsrunden eingeladen, um Austausch und Vernetzung zu
fördern sowie Hilfestellungen zu vermitteln.
Weiterhin fördert die BKM zu dieser Thematik verschiedene Projekte, so u. a.
das Projekt „Antisemitismus als Kulturtechnik“ der „Amadeu Antonio
Stiftung“ zur Sensibilisierung gegen Antisemitismus im Kulturbereich sowie ein
Projekt der Bildungsstätte Anne Frank über das Angebot von
antisemitismuskritischen Fortbildungen und Beratungen für Kunst- und Kultureinrichtungen.
Als Reaktion auf den Mord an Dr. Walter Lübcke sowie die Anschläge von
Halle und Hanau hat die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode einen
Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
eingerichtet. Unter Einbeziehung der Länder, der Zivilgesellschaft und der
Wissenschaft hat der Kabinettausschuss einen 89 Punkte umfassenden
Maßnahmenkatalog vorgelegt, der Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus
querschnittlich bekämpfen soll.
Im Mai 2024 hat das Bundeskabinett der 20. Legislaturperiode zudem die
Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus" beschlossen.
Damit legt die Bundesregierung angesichts der aktuellen Bedrohungen eine
umfassende, gemeinsame Haltung zum Schutz der wehrhaften Demokratie vor.
Kern ist, die Demokratie von innen heraus zu stärken, demokratiegefährdenden
Entwicklungen noch effektiver zu begegnen und dadurch auch
Kulturinstitutionen und Kulturschaffende zu schützen.
Schließlich hält die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) Artikel und
vertiefende Auseinandersetzungen zu den verschiedenen Phänomenbereichen
bereit, die auch geeignet sind, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und von
Kulturschaffenden beizutragen.
31. Welche Bildungsprogramme unterstützt die Bundesregierung, um die
Resilienz der Kulturszene gegen extremistische Angriffe zu stärken (bitte
einzeln und mit Höhe der Kosten auflisten)?
32. Wie bewertet die Bundesregierung das antisemitische,
gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Potenzial im Hip-Hop sowie Gangsta- und
Battle-Rap in Deutschland (vgl. u. a. www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/er
ziehungswissenschaft/zpi/projekte/antisemitismus-gangsta-rap/, www.an
ders-denken.info/orientieren/antisemitismus-im-deutschsprachigen-gangs
ta-rap, www.faz.net/aktuell/feuilleton/pop/sexismus-in-der-deutschen-hi
p-hop-szene-rap-und-vorurteil-17407168.html, www.bpb.de/themen/anti
semitismus/dossier-antisemitismus/285539/antisemitismus-im-deutschsp
rachigen-rap-und-pop/), und welche Programme im Bereich der
Bildungsarbeit unterstützt die Bundesregierung im Kontext dieses
Themenbereichs (vgl. https://taz.de/Antisemitismus-im-Deutschrap/!6003969/)?
Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
Das antisemitische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Potential im
deutschen Hip-Hop und besonders im Gangsta- und Battle-Rap wird seit Jahren
kontrovers diskutiert. Es ist unbestreitbar vorhanden und hängt stark von den
Künstlern und ihrer Absicht ab.
Gangsta- und Battle-Rap verwenden zwar häufig eine Sprache, die bewusst
provokant ist und gesellschaftliche Normen in Frage stellt. Das Genre spielt mit
Tabubrücken und greift gesellschaftliche Spannungen auf, was teils als
Authentizitätsmerkmal gesehen wird. Viele Hörer erkennen die Differenz zwischen
Kunstfigur und Realität – ein erhöhtes Risiko wird allerdings bei jungen Hörern
gesehen, die möglicherweise noch nicht hinreichend differenzieren können. Ein
Risiko besteht, dass problematische Inhalte/Verhaltensweisen als normal bzw.
sozial akzeptabel wahrgenommen werden und möglicherweise zu einer
Verrohung des Diskurses oder gar einer Abstumpfung gegenüber Gewalt beitragen.
Im deutschen Hip-Hop/Rap gibt es immer wieder Vorfälle, bei denen
antisemitische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Inhalte eine Rolle spielen.
Es gibt aber auch viele Künstler, die dieses durchaus komplexe Genre bspw. als
Ausdrucksform für soziale Kritik, ohne antisemitische, sexistische oder
gewaltverherrlichende Ausdrucksweisen, nutzen.
Mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte künstlerische Freiheit gilt es, dem
Genre die notwendigen Freiheiten zu gewähren und gleichzeitig Grenzen gegen
diskriminierende Inhalte zu setzen – idealerweise auf Basis von breiten
öffentlichen Diskursen bei gegebenen Anlass bzw. bei strafrechtlich relevanten
Inhalten auch durch die zuständigen Behörden. Das gilt ebenfalls für andere Genres.
Die genannten Musikgenres finden inzwischen auch in Teilen der
rechtsextremistischen Szene Anhänger. So wurde 2019 dieser Entwicklung folgend das
Label- und Musikerkollektiv „Neuer Deutscher Standard“ (NDS) gegründet,
welches nach Einschätzung des BfV im Bereich rechtsextremistische Rapmusik
eine übergeordnete Rolle spielt. NDS platziert regelmäßig rechtsextremistische
Inhalte in der deutschen Rapszene mit zum Teil beachtlichen Klickzahlen. Der
hieran gemessen erfolgreichste Musiktitel von Musikern des Labels NDS auf
der Plattform YouTube erreichte bereits über 800 000 Klicks.
Die Inhalte, die beim Label „NDS“ auffällig populär sind, können dem Bereich
der Agitation gegen Migration bzw. „Überfremdung“ zugeordnet werden,
wobei teilweise auch antisemitische Narrative verwendet werden. Zudem spielen
gewaltverherrlichende Aspekte zunehmend eine Rolle, in dem Musiker des
Labels immer häufiger ihre „Kampfbereitschaft“ demonstrieren. So wurde das der
rechtsextremistischen Kampfsportszene zuzuordnende Phänomen der
sogenannten Active Clubs im Rahmen eines aktuellen Musikstücks des Labels
sowie in dem dazugehörigen Video aufgegriffen.
Die Bundesregierung fördert mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
außerschulische Projekte der kulturellen Bildung. „Kultur macht stark“ arbeitet
mit einem weiten Kulturbegriff, der jugend- und subkulturelle
Ausdrucksformen einschließt. Dementsprechend werden in „Kultur macht stark“ auch
musikpädagogische Projekte gefördert, die sich mit Hip-Hop und Rap-Musik
auseinandersetzen. Im Zentrum der Projekte steht die aktive kreative Betätigung
der Kinder und Jugendlichen. Daneben kann auch eine kritische
Auseinandersetzung mit problematischen Inhalten eine Rolle spielen.
Musikpädagogische Bildungsangebote zu den hier abgefragten
Themenbereichen werden in „Kultur macht stark“ vor allem durch den „Bundesverband
Popularmusik e. V.“ im Rahmen des Konzepts „POP TO GO – unterwegs im
Leben“ umgesetzt. Einzelne Projekte sensibilisieren die Teilnehmenden für diese
Thematik und geben ihnen explizit die Möglichkeit, gewaltverherrlichende,
frauenfeindliche oder rassistische Inhalte in Hip-Hop und Rap altersgerecht zu
reflektieren und zu verarbeiten.
33. Was ist das Ergebnis, der von der BKM angekündigten Überprüfung, ob
durch die Gewährung von Druckkostenzuschüssen im Rahmen von
„Neustart Kultur“ jugendgefährdende, gewaltverherrlichende,
verfassungsfeindliche oder strafbare Inhalte gefördert wurden (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/6927)?
a) Bei welchen der vom Deutschlandfunk (DLF) als potenziell
rechtsextremistisch identifizierten Buchveröffentlichungen (vgl. www.deut
schlandfunkkultur.de/kulturmilliarde-neustart-kultur-literatur-10
0.html) wurde eine Überprüfung der Förderung durchgeführt?
b) Was ist der aktuelle Sachstand bei der Rückforderung im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung „Kulturkampf um das Volk“ (vgl.
www.nzz.ch/feuilleton/verfassungsschutz-ruegt-wagener-buch-verla
g-soll-zuschuss-zurueckzahlen-ld.1835872)?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels hat nach der Berichterstattung
des Deutschlandfunks (DLF) zu „Neustart Kultur“ sämtliche Förderungen
überprüft.
Bezüglich der Rückforderungen in Frage 33b wird auf die Antwort zu
Frage 15a verwiesen.
34. Welche weiteren Bücher verbreiten, nach Einschätzung des Bundesamtes
für Verfassungsschutz, verfassungsfeindliche Inhalte (bitte einzeln
auflisten)?
Es wird auf die Antwort zu den vorangegangenen Fragen verwiesen.
35. Wurden einzelne dieser Publikationen durch Förderungen staatlicherseits
unterstützt, und wenn ja, wurde diese Förderung zurückgefordert?
Es wird hinsichtlich der Publikation „Kulturkampf um das Volk – Der
Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ des Autors Martin
Wagener auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 4c und 15 bis 15c verwiesen.
36. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie Künstler, die die antisemitische
BDS-Kampagne (BDS = Boykott, Deinvestition und Sanktionen)
unterstützen, z. B. im Rahmen der Biennale von Venedig (vgl. ANGA [Art
Not Genocide Alliance], https://anga.live/), durch Stipendien,
Ausstellungen o. Ä. fördert (z. B. Eddie Peake, Haus der Kulturen der Welt
[HKW] und Fußball-EM-Begleitprogramm), und wenn ja, wie verträgt
sich das mit der Aussage der BKM, wonach „Der Kampf gegen jede
Form von Antisemitismus sowie die Förderung und der Schutz jüdischen
Lebens in Deutschland“ eine „herausragende Bedeutung“ für die BKM
habe, und weiter, „Die BKM steht dazu in engem und regelmäßigem
Austausch mit allen von ihr geförderten Einrichtungen, so dass dies auch
in der Auswahl der Letztempfänger von Bundesmitteln Berücksichtigung
findet“ (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10353)?
Im Allgemeinen ist bekannt, dass eine weitere Bewegung, die über
israelfeindliche Positionen und entsprechende Aussagen der ihr zuzurechnenden
Strukturen und Anhängerschaft Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus
aufweist, „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ (BDS) ist. Das BfV
bearbeitet BDS als extremistischen Verdachtsfall.
Mit ihrer internationalen Kampagne fordert BDS einen totalen wirtschaftlichen
Boykott, den Abzug von Investitionskapital sowie das Verhängen von
Sanktionen gegen den Staat Israel. BDS ist keine homogene Vereinigung, Partei oder
Organisation, sondern eine Bewegung, der sich unterschiedliche Gruppen und
Personen zugehörig fühlen und die vielfach im Internet und den sozialen
Medien agieren und agitieren (vgl. Verfassungsschutzbericht 2023, S. 286).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 37 bis 39 verwiesen.
37. Welche Veränderungen im Umgang mit Künstlern, die die antisemitische
BDS-Kampagne unterstützen, ergeben sich für die BKM aus der
Einstufung der BDS-Bewegung als „extremistischer Verdachtsfall“ durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz (vgl. S. 286: www.bmi.bund.de/Share
dDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI240
18.pdf?__blob=publicationFile&v=10)?
38. Welche Veränderungen ihrer Förderpraxis von Künstlern und
Kulturschaffenden nimmt die BKM infolge der Einstufung der BDS-Bewegung
als „extremistischer Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz vor, und wenn sie keine vornimmt, wieso nicht?
39. Welche Kultur- und Medienschaffenden sowie Vereine und Institutionen
hat die Bundesregierung seit 2021 direkt oder indirekt gefördert, die die
BDS-Bewegung oder ihre Ziele unterstützen (bitte auch internationale
Förderungen miteinbeziehen sowie einzeln, unter Angabe der Höhe und
Art der Förderung auflisten)?
Die Fragen 37 bis 39 werden gemeinsam beantwortet.
Dem Haushaltsgesetz 2024 wurde ein neuer § 8a zu Sorgfalts- und
Prüfpflichten des Bundes hinzugefügt, nach dem Leistungen des Bundes nicht zur
Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden dürfen und nicht an
Empfänger gewährt werden dürfen, die terroristische Vereinigungen sind oder
terroristische Vereinigungen unterstützen. Die Ressorts müssen bei der Gewährung
von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung
dieser Vorgabe verpflichtet sind. Die BKM setzt diese Vorschrift durch
Aufnahme einer entsprechenden Auflage in den Zuwendungsbescheiden um.
Als Zuwendungsgeber ist BKM zudem für den Bund in Aufsichtsgremien
(Stiftungsrat, Verwaltungsrat etc.) von bundesbedeutsamen Kultureinrichtungen
vertreten. Diese sind in der inhaltlichen Ausgestaltung der Programme,
Publikationen und Ausstellungen im Sinne der verfassungsrechtlich garantierten
Kunstfreiheit frei. Über Förderanträge für künstlerische Projekte entscheiden in
der Regel unabhängige Jurys, um unzulässige politische Einflussnahme zu
vermeiden.
40. Welche Förderungen hat die BKM seit 2021, aufgrund nachträglich
gewonnener Erkenntnisse über extremistische Positionen oder
verfassungsfeindliche Handlungen, widerrufen und zurückgefordert (bitte einzeln
mit der jeweiligen Höhe auflisten)?
Hinsichtlich des „Lau Verlags“ wird auf die Antwort zu den Fragen 3, 4, 15 bis
15c und Teilfragen verwiesen. Die Rückforderung betrifft die volle
Fördersumme in Höhe von 7 500 Euro.
41. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Extremismus
in den Bereichen Kultur und Medien entgegenzuwirken (bitte einzeln
und nach Phänomenbereich auflisten), und welche finanziellen
Ressourcen wurden für diese Bemühungen aufgewendet?
Die Bundesregierung unternimmt in ihren verschiedenen Geschäftsbereichen
eine Vielzahl von Maßnahmen, um Extremismus im Bereich Kultur und
Medien entgegenzuwirken.
Sofern davon ausgegangen wird, dass es sich um jugendgefährdende Medien
gemäß § 18 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) handelt, regt das BfV
gegenüber der BzKJ die Indizierung von Tonträgern an. Dies betrifft
insbesondere Medien, die verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Rassenhass
anreizen, Menschengruppen diskriminieren oder beispielsweise den
Nationalsozialismus verherrlichen. Die Indizierung hat eine Reihe von Rechtsfolgen, die sich
nach dem Jugendschutzgesetz bzw. nach dem Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag richten.
Außerdem unternimmt die BpB aktuell folgende Maßnahmen, um Extremismus
in den Bereichen Kultur und Medien entgegenzuwirken (vgl. Anlage 2*).
Im Sinne der Fragestellung werden laufende durch die BpB selbst umgesetzte
Maßnahmen aufgeführt, die auch das benannte Themenfeld „Extremismus in
den Bereichen Kultur und Medien“ adressieren. Zahlreiche Maßnahmen der
BpB im Themenfeld verfolgen einen phänomenübergreifenden Ansatz. Daher
werden ergänzend Maßnahmen zusätzlich der Kategorie
„phänomenübergreifend“ zugeordnet. Die für die Umsetzung einzelner Maßnahmen
aufgewendeten finanziellen Ressourcen umfassen insbesondere bei überjährigen
Maßnahmen sowohl bereits verausgabte Mittel für 2024 als auch geplante Mittel für
2024 und 2025. Bei Einzelmaßnahmen, die Teil eines umfangreicheren
Produkts sind (bspw. Dossiers), werden die finanziellen Ressourcen für das
gesamte Produkt angeführt, wenn konkrete Angaben zu den Einzelmaßnahmen nicht
im Rahmen der für die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zur Verfügung
stehenden Zeit recherchiert werden konnten.
Auch die BKM wirkt Extremismus im Bereich von Kultur und Medien
entgegen. Sie fördert im Rahmen geltenden Rechts Kunst und Kultur nach
künstlerisch-qualitativen Kriterien. Gefördert werden aber auch Maßnahmen der
kulturpolitischen und erinnerungskulturellen Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die
der Stärkung des Demokratiebewusstseins und der Prävention von
extremistischem Gedankengut dienen. Die von BKM institutionell geförderten Museen
und Gedenkstätten leisten mit ihren Projekten wertvolle Arbeit. Ergänzend ist
es das Ziel des Bundesprogramms „Jugend erinnert“ im Rahmen der beiden
Förderlinien zur Aufarbeitung des NS-Terrors und der Diktatur der
Sozialistischen Einheitspartei (SED), gerade bei jungen Menschen das Bewusstsein für
demokratische Grundwerte zu fördern sowie sie zu ermutigen, sich gegen
Extremismus und für den Schutz der Würde aller Menschen einzusetzen. Auch
weitere Projektförderungen dienen der Stärkung demokratischer Werte und
Resilienz gegen extremistische Vereinnahmungen. Beispielsweise fördert die
aus dem Haushalt der BKM finanzierte Stiftung Orte der deutschen
Demokratiegeschichte eine umfangreiche Veranstaltungsreihe des PEN Berlin in
Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit dem Titel „Das wird man ja wohl noch
sagen dürfen – Meinungsfreiheit und Demokratie“, die auch in den Medien auf
große Resonanz stieß.
Die BKM hat zudem Kultureinrichtungen dazu ermutigt, sich
Verhaltensrichtlinien (codes of conduct) zu geben, um Haltung gegen Antisemitismus,
Rassismus und weitere Angriffe auf die Menschenwürde zu zeigen und um das
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14089 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Selbstverständnis der Kultureinrichtung als Hort der Kunstfreiheit
widerzuspiegeln. Viele Einrichtungen haben dies bereits umgesetzt oder erarbeiteten derzeit
entsprechende Richtlinien
Außerdem hat die BKM eine Gesprächsreihe mit jüdischen und israelischen
Kulturschaffenden sowie Vertreter*innen jüdischer Gemeinden in mehreren
deutschen Städten initiiert und organisiert.
Kulturstaatsministerin Roth hat nach dem Terrorangriff vom 7. Oktober 2023
mehrfach zu Treffen mit von der BKM geförderten Kunst-, Kultur und
Gedenkeinrichtungen eingeladen, um über die Auswirkungen der jüngsten Eskalation
des Nahost-Konflikts auf die Arbeit der Einrichtungen zu beraten. Ziel ist es
unter anderem, die antisemitismuskritische Sensibilisierung zu stärken,
Sicherheitskonzepte vorzustellen und über die aktuelle Situation in Israel zu
informieren.
Die BKM hat zudem ein Leistungsangebot erarbeitet für
antisemitismuskritische Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für den Kulturbereich, das
den Zuwendungsempfängern zur Verfügung gestellt wird. Zugleich stärkt die
BKM die deutsch-israelischen Beziehungen in der historischen Bildungsarbeit,
indem sie Yad Vashem bei einer Machbarkeitsstudie für ein Bildungszentrum in
Deutschland unterstützt. Es wäre das erste Bildungszentrum von Yad Vashem
außerhalb Israels. Die Beauftragte der BKM für Extremismus- und
Antisemitismusprävention war und ist bei all diesen Vorhaben beratend, begleitend und
organisatorisch tätig.
Die von der BKM geförderten Einrichtungen werden zudem ermutigt und darin
bestärkt, gerade in der aktuellen Situation israelische Künstler und
Künstlerinnen nach Deutschland einzuladen, auch um dem in Israel weit verbreiteten
Gefühl der internationalen Isolation und um aktiv der Boykott-Bewegung
entgegenzuwirken.
Ebenfalls werden aus den Haushaltmitteln des Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus
verschiedene Projekte gefördert, wie z. B. „Reclaim Kunstfreiheit.
Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur“ des Instituts für Neue Soziale Plastik e. V.,
welches u. a. antisemitismuskritische Künstlerinnen und Künstler sowie im
Kulturbereich tätige Personen unterstützt und stärkt.
Der EPA des BKA dient zum einen als Informationsangebot für Rat suchende
Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Akteurinnen und Akteure im Bereich
der Extremismusprävention. Zum anderen fungiert der EPA als
Erhebungsinstrument zum Zweck der Präventionsforschung am BKA, auch, um das
geplante fortlaufende Monitoring der Extremismuspräventionslandschaft, welches ein
Arbeitspaket des BKA im BMBF – und BMI – geförderten Verbundprojekt
MOTRA (Monitoring- und Transferplattform Radikalisierung) darstellt, zu
realisieren.
Derzeit wird der EPA einer zeitaufwändigen Umbaumaßnahme unterzogen,
weshalb die hier berichteten Daten sich auf das Jahr 2021 beziehen. Zu jenem
Zeitpunkt waren von den insgesamt 2 291 Projekten in der EPA-Datenbank
588 Projekte erfasst, die das Thema Medienkompetenz adressierten.
Aus der Analyse der eingepflegten Angebote zum Thema Medienkompetenz
geht hervor, dass der größte Teil den Arbeitsfeldern Rechtsextremismus bzw.
Extremismus allgemein zugeordnet wird. Über alle Arbeitsfelder hinweg
beträgt der Anteil der Angebote, die von staatlicher Seite getragen werden,
zwischen rund 12 Prozent und 24 Prozent. Bezüglich der Angebotsarten wird
lediglich in der Kategorie „Infomaterial“ der Großteil der Angebote staatlich
getragen (rund 57 Prozent); bei den Angeboten, die der Wissensvermittlung,
Aufklärung oder Sensibilisierung dienen sollen, sind es rund 8 Prozent. Von den
Angeboten, die sich an die Allgemeinbevölkerung wenden bzw. einer
Radikalisierung im Vorfeld entgegenwirken sollen, liegt in rund 26 Prozent eine
staatliche Trägerschaft vor; bei den insgesamt weniger häufiger angebotenen
selektiven und indizierten Präventionsmaßnahmen sind es etwas über 40 Prozent.
Die merkmalsbezogenen absoluten Häufigkeiten und deren Verteilung
zwischen staatlich und zivilgesellschaftlich getragenen Angeboten können der
beigefügten (vgl. Anlage 3*) entnommen werden.
Eine Vielzahl an Extremismuspräventionsangeboten soll die Medienkompetenz
fördern und die Allgemeinbevölkerung sensibilisieren. Während die
Auswertung verdeutlicht, dass der Großteil der Trägerschaft durch
zivilgesellschaftliche Einrichtungen abgedeckt wird, können zur Finanzierung keine konkreten
Angaben gemacht werden. Dass die Projekte bisher überwiegend durch eine
manuelle Internetrecherche – insbesondere über die Fördermittelgeber –
identifiziert wurden, lässt darauf schließen, dass die meisten Projekte aus
öffentlichen Mitteln größerer „Fördertöpfe“ (Länder und Bund) finanziert wurden.
Um auch zur Finanzierung in Zukunft reliablere Informationen zur Verfügung
stellen zu können, wird der EPA derzeit neu aufgesetzt. Nach der
Überarbeitung können die Daten zu Präventionsangeboten über ein Selbstmeldesystem
von Anbietenden von Präventionsmaßnahmen selbst eingegeben werden,
sodass auch kommunale Projekte mehr Beachtung finden und die bundesweite
Präventionslandschaft insgesamt reliabler abgebildet werden kann. Eine
gezielte Frage zur Finanzierung der jeweiligen Projekte ist im Erfassungssystem
vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 27 und 30 verwiesen.
42. Welche Mittel erscheinen der Bundesregierung als geeignet, um
präventiv die Förderung extremistischer und verfassungsfeindlicher Inhalte
durch Steuergelder zu verhindern, und welche dieser Maßnahmen
wendet die Bundesregierung an?
Die Bundesregierung setzt eine Reihe von Maßnahmen um, um die Förderung
extremistischer und verfassungsfeindlicher Inhalte zu verhindern.
Dazu zählen in der Modellförderung durch die BpB neben der umfangreichen
Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen unter anderem die Prüfung der
fachlichen Qualifikation der antragstellenden Institutionen, die fachliche
Begleitung von Projekten auch nach der Bewilligung sowie die Prüfung der
zweckentsprechenden Verwendung der bewilligten Mittel. In allen
Zuwendungsbescheiden der Modellförderung weist die BpB zusätzlich darauf hin,
dass ein Begleitschreiben durch die Zuwendungsempfänger angefordert werden
kann, das Ausführungen zur Vermeidung missbräuchlicher Inanspruchnahme
staatlicher Leistungen enthält.
In der Richtlinienförderung der BpB ist ein Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung Voraussetzung für die Anerkennung als
Bildungsträger (gemäß Nummer 1 der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB). Dem wird durch eine
umfangreiche Prüfung der eingereichten Unterlagen des Antrags auf Anerkennung
Rechnung getragen, zu der u. a. die Prüfung der fachlichen Qualifikation der
antragstellenden Institutionen zählt. Darüber hinaus enthalten alle
Jahreszuwendungsbescheide folgenden Passus, der für alle geförderten Veranstaltungen gilt:
„Politische Bildung trägt dazu bei, Werte wie Demokratie und Pluralismus im
Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Bewusstsein der
Bevölkerung zu festigen.“ Alle zur Förderung beantragten Veranstaltungen wer-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14089 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
den dahingehend geprüft, ob die Fördervoraussetzungen der Richtlinie
eingehalten werden, und alle bewilligten Veranstaltungen werden hinsichtlich der
zweckentsprechenden Verwendung der bewilligten Mittel geprüft. Schließlich
wird die Bildungsarbeit der anerkannten Träger im inhaltlichen, pädagogischen
und organisatorischen Bereich regelmäßig durch Tagungsbetreuungen
überprüft.
Beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ haben die geförderten
Zuwendungsempfänger eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche
demokratische Grundordnung, die in einem Begleitschreiben als Bestandteil des
Zuwendungsbescheids dargelegt ist. Darin werden alle Zuwendungsempfänger
darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die
Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist.
Zusätzlich wird u. a. klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen
bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
betätigen, nicht mit der Durchführung eines Projekts bzw. der inhaltlichen
Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen. Jeder
Verstoß hiergegen eröffnet die rechtliche Möglichkeit, Fördermittel, die an
extremistische Organisationen geflossen sind, zurückzufordern. In allen solchen
Fällen muss eine Rückforderung erfolgen.
Hinsichtlich der Maßnahmen der BKM im Sinne dieser Frage wird zudem auf
die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
BT-Drucksache 20/13482
Anlage 1
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Halbinsel“ (AQAH)
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Arabischen
Halbinsel“ (AQAH)
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Hizbullah“ (TH)
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TV Furkan „Furkan
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Furkan Nesli
Dergisi - Öncü
Neslin Sesi
„Furkan
Gemeinschaft“
Zeitschrift
Seite 12 von 14
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Hedschra-
Kalender
„Kalifatsstaat“ Kalender, jährlich
Islamismus/islami
stischer
Terrorismus
al-Fadschr „Islamisches
Zentrum Hamburg
e.V.“ (IZH)
Zeitschrift,
vierteljährlich
Islamismus/islami
stischer
Terrorismus
SALAM!
Zeitschrift für
junge Muslime
„Islamisches
Zentrum Hamburg
e.V.“ (IZH)
Zeitschrift,
vierteljährlich
Internet
Phänomenbereich Internetplattform zugehöriger
Social-Media-
Kanal
Zugehörige Organisation
Delegitimierung Apolut
Delegitimierung Haintz.Media
Auslandsbezogener
Extremismus
Halkinsesi TV
„Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C)
Linksextremismus World Socialist Website
Sozialistischen Gleichheitspartei, deutsche Sektion des
„Internationa-len Komitees der Vierten Internationale
Linksextremismus de.indymedia
Linksextremismus Switch off
Linksextremismus kontrapolis.info
Linksextremismus tumulte.org
Linksextremismus knack.news
Linksextremismus barrikade.info
Linksextremismus emrawi.org
Seite 13 von 14
Linksextremismus radikal.news – Nachrichten von
Unten“
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
kalifat.com
„Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
khilafah.com
„Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
hizb.org.uk
„Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
hizb-ut-tahrir.info
„Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
Realität Islam „Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
Generation Islam „Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
Muslim Interaktiv „Hizb ut-Tahrir“ (HuT)
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
Furkan Haber
„Furkan Gemeinschaft“
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
seriat.net
„Kalifatsstaat“
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
hakkhaber.com
„Kalifatsstaat“
Islamismus/islamistischer
Terrorismus
ikhwanpress.com
„Muslimbruderschaft“ (MB)
Musik
Phänomenbereich Bezeichnung Zugehörige Organisation
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Auslandsbezogener
Extremismus
Musikgruppe „Grup
Yorum“
„Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C)
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Anlage 2 zu Frage 42 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU
BT-Drucksache 20/13482
Phänomenbereich: Rechtsextremismus
Bezeichnung Maßnahme Eingesetzte bzw. geplante
Haushaltsmittel in Euro
Dossier Rechtsextremismus 64.500
TikTok-Kanal zum Thema
Rechtsextremismus
293.480
Masterclass Game-Entwicklung:
Rechtsextremismus erkennen,
Menschenfeindlichkeit entgegentreten
400.000
InfoPool Rechtsextremismus 638.950,62
Handbuch Gaming &
Rechtsextremismus (BpB-
Schriftenreihe)
85.000
Die rechtsextreme Musikszene.
Entwicklung und gegenwärtige
Herausforderungen (BpB-Schriftenreihe)
60.000
Historisch-kritische Edition von NS-
Propagandafilmen (Reihe Zeitbild)
314.759,90
Phänomenbereich: Linksextremismus
Bezeichnung Maßnahme Eingesetzte bzw. geplante
Haushaltsmittel in Euro
Entwicklung eines Games für die
politische Bildung zum Projekt „Lernort
Landshut“
495.200
Landshut (Reihe Zeitbild) 184.580,90
Phänomenbereich: Islamismus
Bezeichnung Maßnahme Eingesetzte bzw. geplante
Haushaltsmittel in €
#WirImIslam (TikTok-Videoreihe zum
Thema Islamismusprävention)
100.000
Monitoring der Extremismus-Peripherie
auf TikTok und YouTube
100.000
Themenblätter im Unterricht: Islamismus 20.000
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Infodienst Radikalisierungsprävention 515.391
Fachtagung Islamismus 255.000
Masterclass Islamismusprävention 95.000
Phänomenübergreifend
Bezeichnung Maßnahme Eingesetzte bzw. geplante
Haushaltsmittel in Euro
Dossier Antisemitismus 60.000
Extreme Wege: Radikalisierung junger
Menschen im Film (SchulKinoWochen
2024)
8.200
Workshop Extremistische Gewalt
(Lokaljournalistenprogramm)
2.000
Digitale Zivilcourage – Analoger
Austausch
40.000
Thema im Unterricht: Medien für
Einsteiger
50.000
Workshops im Rahmen des
Jugendengagementkongresses 2024
270.000
Besucherprogramm der BpB 34.331,40
Medienvertrauen in Deutschland (BpB-
Schriftenreihe)
72.867,66
Fernsehen in Deutschland (BpB-
Schriftenreihe)
41.993,67
Demokratie in Gefahr? (Heft und
Podcast, Aus Politik und Zeitgeschichte
(APuZ))
28.000
Antisemitismus (Heft, APuZ) 23.428,42
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Anlage 3 zu Frage 42 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU
BT-Drucksache 20/13482
Häufigkeitsverteilungen der Merkmale staatlicher und zivilgesellschaftlich getragener
Extremismuspräventionsangebote zum Thema Medienkompetenz im Vergleich.
Die Merkmalskategorien, anhand derer die im „Extremismuspräventionsatlas“ EPA
erfassten Angebote beschrieben werden, können mehrfach vergeben werden. Das
bedeutet, dass Projekte beispielsweise sowohl der Kategorie „Arbeitsfeld
Rechtsextremismus“ und gleichzeitig „Arbeitsfeld Linksextremismus“ und auch
weiteren Arbeitsfeldern zugeordnet sein können. Dasselbe gilt für die Zielgruppe(n),
Angebotsart(en) und Präventionsart. Die Merkmale Trägerschaft (staatlich oder
zivilgesellschaftlich) und Reichweite (lokal, landesweit, bundesweit) wurden hingegen
trennscharf erfasst.
Trägerschaft Staatlich 153 26,02%
Zivilgesellschaftlich 435 73,98%
Angebote gesamt 588
Arbeitsfeld
Rechtsextremismus Staatlich 114 23,75%
Zivilgesellschaftlich 366 76,25%
Gesamt 480
Linksextremismus Staatlich 37 11,67%
Zivilgesellschaftlich 280 88,33%
Gesamt 317
Islamismus/ Salafismus Staatlich 77 19,15%
Zivilgesellschaftlich 325 80,85%
Gesamt 402
Extremismus allgemein Staatlich 88 18,84%
Zivilgesellschaftlich 379 81,16%
Gesamt 467
Sonstige
Extremismusarten
Staatlich 31 23,13%
Zivilgesellschaftlich 103 76,87%
Gesamt 134
Zielgruppe
Kinder (7-13) Staatlich 26 46,43%
Zivilgesellschaftlich 30 53,57%
Gesamt 56
Jugendliche (14-17) Staatlich 119 23,38%
Zivilgesellschaftlich 390 76,62%
Gesamt 509
Erwachsene (ab 18) Staatlich 92 55,42%
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Zivilgesellschaftlich 74 44,58%
Gesamt 166
Angehörige/ Freunde/
Bekannte
Staatlich 70 70,71%
Zivilgesellschaftlich 29 29,29%
Gesamt 99
Zielgruppe Fachpersonal
Erziehung/ Bildung/
außerschulische
Jugendarbeit
Staatlich 121 24,80%
Zivilgesellschaftlich 367 75,20%
Gesamt 488
Religiöse Gemeinschaft Staatlich 102 23,78%
Zivilgesellschaftlich 327 76,22%
Gesamt 429
Kommunale Verwaltung Staatlich 90 66,18%
Zivilgesellschaftlich 46 33,82%
Gesamt 136
Sicherheit/ Justiz Staatlich 81 79,41%
Zivilgesellschaftlich 21 20,59%
Gesamt 102
Hilfsorganisationen/
Wohlfahrtspflege
Staatlich 102 23,83%
Zivilgesellschaftlich 326 76,17%
Gesamt 428
Sportvereine/-verbände Staatlich 102 68,46%
Zivilgesellschaftlich 47 31,54%
Gesamt 149
Angebotsart
Ausstiegshilfe Staatlich 0,00%
Zivilgesellschaftlich 8 100,00%
Gesamt 8
Opferhilfe Staatlich 2 28,57%
Zivilgesellschaftlich 5 71,43%
Gesamt 7
Infomaterial Staatlich 97 56,73%
Zivilgesellschaftlich 74 43,27%
Gesamt 171
interaktiv online Staatlich 6 18,18%
Zivilgesellschaftlich 27 81,82%
Gesamt 33
Beratung Staatlich 40 11,02%
Zivilgesellschaftlich 323 88,98%
Gesamt 363
Vernetzung Staatlich 43 11,62%
Zivilgesellschaftlich 327 88,38%
Gesamt 370
Seite 3 von 3
Fortbildung Staatlich 21 5,61%
Zivilgesellschaftlich 353 94,39%
Gesamt 374
Wissensvermittlung/
Aufklärung/
Sensibilisierung
Staatlich 34 8,40%
Zivilgesellschaftlich 371 91,60%
Gesamt 405
Präventionsart
universell Staatlich 147 25,88%
Zivilgesellschaftlich 421 74,12%
Gesamt 568
selektiv Staatlich 71 41,52%
Zivilgesellschaftlich 100 58,48%
Gesamt 171
indiziert Staatlich 48 42,86%
Zivilgesellschaftlich 64 57,14%
Gesamt 112
Evaluation
veröffentlicht
Staatlich 1 0,34%
Zivilgesellschaftlich 291 99,66%
Gesamt 292
Reichweite Staatlich
Staatlich lokal 34 9,86%
Staatlich
landesweit
32 35,16%
Staatlich
bundesweit
87 57,24%
Staatlich gesamt 153 26,02%
Zivilgesellschaftlich
Zivilges. lokal 311 90,14%
Zivilges.
landesweit
59 64,84%
Zivilges.
bundesweit
65 42,76%
Zivilges. gesamt 435 73,98%
Gesamt
Lokal gesamt 345
Landesweit
gesamt
91
Bundesweit
gesamt
152
Gesamt 588
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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