Deutscher Bundestag Drucksache 20/13691
20. Wahlperiode 06.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Sahra Wagenknecht,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/13496 –
Zusätzliche Aufgaben für die Bundespolizei im Rahmen der
Binnengrenzkontrollen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy
Faeser werden seit 16. September 2024 temporäre Binnengrenzkontrollen an
allen deutschen Landgrenzen durchgeführt.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich der
Bundespolizei, Andreas Roßkopf, bezweifelt die längerfristige Umsetzbarkeit der
Kontrollen. Wörtlich stellte er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland
(RND) fest: „Die Bundespolizei ist bis Montagfrüh damit beschäftigt, Kräfte
zusammenzuziehen. […] Das ist noch nicht zu Ende gestrickt und hängt auch
damit zusammen, dass die Ankündigung der Ministerin überraschend kam.“
(Quelle:
www.n-tv.de/politik/Bundespolizei-befuerchtet-Uberlastung-durch-G
renzkontrollen-article25227005.html).
In diesem Zusammenhang teilte er mit, dass die Bundespolizei schon jetzt bei
jüngeren Kollegen eine Kündigungsrate von über 25 Prozent hinzunehmen
habe.
Die Bundespolizei als Grenzbehörde bewältigt mit den Binnengrenzkontrollen
zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz seit 16. Oktober 2023 sowie
den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft
bereits zusätzliche Herausforderungen. Es ist offensichtlich, dass ein Mehr an
Aufgaben eine Priorisierung beim Personaleinsatz und eine besondere
Belastung der Dienstkräfte nach sich zieht.
Im aktuellen Haushaltsentwurf ist dieser ungeplante Aufgabenzuwachs nicht
berücksichtigt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Schengen-Binnengrenzen lageabhängig und
mit Augenmaß durch. Vor dem Hintergrund der integrativen
Aufgabenwahrnehmung und mit Blick auf die lageangepasste und daher in Bezug auf Umfang
und Intensität dynamische sowie flexible Durchführung der Kontrollen inner-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 6. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
halb der Bundespolizei ist eine Differenzierung mit Blick auf den tatsächlichen
Personaleinsatz ausschließlich für die grenzpolizeiliche
Aufgabenwahrnehmung nicht möglich. Insofern können auch keine trennscharfen Angaben zu
Kosten und Aufwänden für den Einsatz im Rahmen der Grenzkontrollen
gemacht werden.
1. Welche konkreten personellen Verschiebungen wurden bei der
Bundespolizei anlässlich der seitens der Bundesinnenministerin Nancy Faeser
angeordneten Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg,
Belgien, den Niederlanden und Dänemark ab Montag, 16. September
2024 vorgenommen (bitte tabellarisch mit Stärken auflisten)?
2. In welchen Bereichen wurden Kräfte abgezogen, und warum wurden
genau diese Bereiche entpriorisiert?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundespolizei ist durch die bundesweite vorübergehende
Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen an nunmehr allen Landbinnengrenzen als
Gesamtorganisation gefordert. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz zur
Deckung des Personalbedarfs. Hierzu werden die regional betroffenen
Bundespolizeidienststellen mit grenzpolizeilichen Aufgaben mit Kräften der Mobilen
Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ), sogenannten Alarmzügen (u. a.
auch des Bundespolizeipräsidiums) sowie insbesondere Einsatzkräften der
Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Sofern Einsatzkräfte aus nicht
unmittelbar betroffenen Dienststellen im Rahmen der vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eingesetzt werden, geschieht dies nicht zu Lasten
der sonstigen gesetzlichen Aufgaben der Bundespolizei, insbesondere an
Flughäfen und Bahnhöfen. Der Einsatz dieser Kräfte erfolgt flexibel und
lageorientiert. Eine genaue Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht
möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
3. Wie haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2024 folgende Zahlenwerte
entwickelt (bitte nach Jahren aufstellen):
a) Bewerberzahlen zu Einstellungszahlen, getrennt nach mittlerem und
gehobenem Dienst,
Auf die nachfolgenden tabellarischen Übersichten wird verwiesen.
Mittlerer Polizeivollzugsdienst (mPVD)
Einstellungsjahr Bewerbende Einstellungszahl
2019 12 904* 2 528
2020 15 605 3 471
2021 19 144 3 117
2022 12 892 2 086
2023 11 583 1 948
2024 9 844 1 731
* Für das Einstellungsjahr 2019 kann nur eine Gesamtzahl genannt werden. Hier wurde nicht nach
mPVD und gPVD aufgeschlüsselt.
Gehobener Polizeivollzugsdienst (gPVD)
Einstellungsjahr Bewerbende Einstellungszahl
2019 * 498
2020 6 658 493
2021 7 823 657
2022 5 376 435
2023 4 627 414
2024 4 669 338
* Für das Einstellungsjahr 2019 kann nur eine Gesamtzahl genannt werden. Hier wurde nicht nach
mPVD und gPVD aufgeschlüsselt.
b) Quote der aufgrund Nichtbestehens der Ausbildung entlassenen
Dienstkräfte, getrennt nach mittlerem und gehobenem Dienst,
Auf die nachfolgenden tabellarischen Übersichten wird verwiesen.
Mittlerer Polizeivollzugsdienst (mPVD)
Einstellung Einstellungszahl Nichtbestehen Quote
Mrz 2019 759 63 8,30 Prozent
Sep 2019 1 769 111 6,27 Prozent
Mrz 2020 759 57 7,51 Prozent
Sep 2020 2 242 158 7,05 Prozent
Dez 2020 470 38 8,09 Prozent
Mrz 2021 750 83 11,07 Prozent
Sep 2021 2 115 242 11,44 Prozent
Dez 2021 252 22 8,73 Prozent
Mrz 2022 783 94 12,01 Prozent
Sep 2022 1 303 142 10,90 Prozent
Mrz 2023 614 78 12,70 Prozent
Sep 2023 1 334 0 *
Mrz 2024 452 0 *
Sep 2024 1 279 0 *
* Ausbildung bisher noch nicht abgeschlossen.
Gehobener Polizeivollzugsdienst (gPVD)
Einstellung Einstellungszahl Nichtbestehen Quote
Sep 2019 498 24 4,82 Prozent
Sep 2020 493 25 5,07 Prozent
Sep 2021 657 49 7,45 Prozent
Sep 2022 435 25 5,75 Prozent
Sep 2023 414 0 *
Sep 2024 338 0 *
* Ausbildung bisher noch nicht abgeschlossen.
c) Quote der Kündigungen durch Dienstkräfte in den ersten fünf Jahren
nach erfolgreich bestandener Ausbildung und Übernahme in den
regulären Dienst, getrennt nach mittlerem und gehobenem Dienst,
Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird verwiesen. Aufgrund von
Speicherfristen können die Daten nur für die Jahre ab 2021 zur Verfügung
gestellt werden. Anschließend erfolgt nur noch die Speicherung von Rumpfdaten,
anhand derer keine Detailrecherche mehr möglich ist.
Ein Zuordnung der Laufbahnabsolventinnen und -absolventen zu den
jeweiligen Ausbildungsjahrgängen ist retrograd aufgrund der Datenbasis nicht
möglich. Es sind daher absolute Zahlen angegeben.
Kalenderjahr mPVD gPVD
2021 - *
2022 64 8
2023 99 15
2024 99 23
* Keine Angabe wegen möglicher personenbezogener Rückverfolgbarkeit aufgrund geringer
Fallzahl.
d) Eintritte in den Ruhestand, getrennt nach mittlerem und gehobenem
Dienst,
Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird verwiesen.
Kalenderjahr gPVD mPVD Gesamt
2019 352 308 660
2020 360 292 652
2021 393 338 731
2022 391 364 755
2023 409 350 759
2024* 307 293 600
* Stichtag 1. Oktober 2024
e) Gesamtzahl der Dienstkräfte, unterteilt nach Bundespolizeidirektionen
und dem Direktionsbereich Bundespolizei See?
Die Antwort ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, da die
Kenntnisnahme aufgeschlüsselter Strukturdaten zur Personalstärke durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder
nachteilig sein könnte. Bei einem Bekanntwerden wären Rückschlüsse auf
regional verfügbares Personal möglich, die genutzt werden könnten Polizeikräfte
zu binden und dadurch die Handlungsfähigkeit der Bundespolizei zu
beeinträchtigen.
Die Antwort wird daher als nicht zur Veröffentlichung in einer
Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.*
4. Wie viele Dienstkräfte der Bundespolizei werden in den Jahren von 2025
bis 2030 in den regulären Ruhestand gehen (bitte getrennt nach
mittlerem und gehobenem Dienst angeben)?
Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird verwiesen.
Kalenderjahr mPVD gPVD Gesamt
2025 406 505 911
2026 376 490 866
2027 365 450 815
2028 337 503 840
2029 418 618 1 036
2030 434 722 1 156
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Welche konkreten Möglichkeiten eines Wechsels zwischen
Bundespolizeidirektionen und ebenso einzelnen Dienstorten bestehen
a) allgemein
Neben Einzelfällen werden freie Dienstposten (behördenübergreifend) einmal
jährlich ausgeschrieben. Darüber hinaus werden Aufstiegsverfahren angeboten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eigeninitiativ die Dienstpostentauschbörse
zu nutzen.
b) für Dienstkräfte in den ersten fünf Jahren nach Ende der Ausbildung?
Grundsätzlich bestehen für diese Dienstkräfte die gleichen
personalwirtschaftlichen Möglichkeiten wie in der Antwort zu Frage 5a dargestellt. In der
Erstverwendung nach Beendigung der Ausbildung ist für diese aber grundsätzlich eine
Stehzeit von drei Jahren vorgesehen.
6. Bestehen vorrangige Kriterien für einen priorisierten Wechsel des
Dienstortes, wie beispielsweise Heirat, Elternschaft, Pflege von
Familienangehörigen, Wechsel des Arbeitsortes des Partners?
Der Bundespolizei ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders
wichtig. Familiäre Belange finden daher in angemessener Abwägung mit den
dienstlichen Belangen sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Eignung,
Befähigung und fachlichen Leistung Berücksichtigung. Die Bundespolizei ist nach
Audit „berufundfamilie“ zertifiziert.
7. Ist ein (gleichwertiger) Tauschpartner für eine zeitnahe Umsetzung
(innerhalb eines Jahres) Voraussetzung, und ist ein Tausch auch
laufbahnübergreifend möglich?
Nein, die Möglichkeit des auf eigene Initiative angestrebten Tausches (siehe
Antwort zu Frage 5a) bleibt hiervon unberührt. Ein laufbahnübergreifender
Tausch ist grundsätzlich nicht möglich.
8. Wie viele Dienstkräfte verfolgen aktuell einen Wechsel des Dienstortes?
Mit Stand 28. Oktober 2024 sind 1 279 Tauschgesuche von Angehörigen des
Polizeivollzugsdienstes in der Dienstpostentauschbörse gelistet.
9. Welche Auswirkungen auf die Aufstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten – auch auf die Möglichkeiten zur Erhöhung der Verwendungsbreite,
für Praktika und den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst –
hätte eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen an allen
deutschen Landgrenzen?
Die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach der
Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) und ist in zeitlicher Hinsicht
nur vorübergehend zulässig. Eine Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen im
Rahmen des Schengener Grenzkodexes an allen deutschen Landgrenzen hätte
grundsätzlich keine Auswirkungen auf die in der Frage genannten Aufstiegs-
und Entwicklungsmöglichkeiten. Unabhängig von den unterschiedlichen
Einsatzanlässen und Abwesenheiten vom Wohnort können die Dienstkräfte alle
angebotenen Karrieremöglichkeiten wahrnehmen. Darüber hinaus werden die
Einsätze langfristig geplant, sodass die Abwesenheiten bekannt sind und der
sich anschließende dienstfreie Zeitraum für die Vorbereitung eines möglichen
Auswahlverfahrens zum Aufstieg verwendet werden kann.
10. Welcher zusätzliche (neben der aktuellen Planung) Stellenaufwuchs wäre
bei dauerhafter Aufrechterhaltung der Grenzkontrollen an allen
deutschen Landgrenzen erforderlich (bitte getrennt nach mittlerem und
gehobenem Dienst angeben)?
Ob und inwieweit diese Binnengrenzkontrollen im Rahmen des Schengener
Grenzkodex über den 15. März 2025 hinaus zu verlängern wären, wird dann im
Lichte der Lageentwicklung zu befinden sein. Daher ist gegenwärtig eine
perspektivische Ermittlung des dafür erforderlichen Personalbedarfs noch nicht
möglich.
11. Welche Führungs- und Einsatzmittel in welchem Umfang fehlen der
Bundespolizei für einen effektiven Einsatz an den Landgrenzen und im
grenznahen Raum (bitte konkret mit Zahlen auflisten)?
Im aktuellen Einsatz erfolgt die Ausstattung der Kontrollstellen neben der
Verwendung des bundespolizeieigenen Materials bei konkretem Bedarf auch mit
Hilfe von Material des Technischen Hilfswerks und der Anmietung von
Materialien am Markt.
Werden im Zuge der vorübergehend angeordneten Binnengrenzkontrollen
weitere Bedarfe der Bundespolizeidirektionen wie von Kontrollzelten, mobilen
Stromerzeugern, Beleuchtungssystemen und Containern, gemeldet, erfolgt eine
bedarfsgerechte Beschaffung unter Berücksichtigung von Möglichkeiten zum
Materialausgleich und der verfügbaren Haushaltsmittel.
12. Wie wird der gegenwärtige Ausrüstungsstand der Bundespolizei als
Grenzbehörde im direkten Vergleich mit den unmittelbar angrenzenden
Nachbarstaaten eingeschätzt, und bestehen Ausstattungsunterschiede
bzw. Defizite in den Bereichen Infrarotthermografie, mobile Geräte und
digitale Netzwerke zur Durchführung von Fahndungsmaßnahmen,
Drohnen und Kameras, Digitalfunk, Fahrzeuge, (Herzschlag-)Sensorik,
Kennzeichenerfassung und Gewahrsame?
Die Bundespolizei sichtet kontinuierlich den Markt für grenzpolizeiliche
Technologien. Marktverfügbare Technologien sind vielfältig. Die Beschaffung hängt
u. a. von den konkreten Nutzerforderungen und Einsatzkonzepten ab, so dass
sich Unterschiede in der Ausstattung im Vergleich zu unmittelbar angrenzenden
Nachbarstaaten ergeben können. Ein Austausch mit Nachbarstaaten findet statt.
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie haben sich im Zeitraum von September 2023 bis August 2024 die
aufgelaufenen Überstunden entwickelt (bitte monatlich getrennt nach
mittlerem, gehobenem und höherem Dienst sowie getrennt nach
Bundespolizeidirektionen und dem Direktionsbereich Bundespolizei See
aufstellen), und wurden im genannten Zeitraum Überstunden aktiver
Dienstkräfte durch Bezahlung abgegolten?
Die Überstunden haben sich bundesweit von 1 752 902 Überstunden
(September 2023) zu 2 274 656 Überstunden (August 2024) entwickelt. Das entspricht
einem Zuwachs in Höhe von 521 754 Überstunden. Unter dem Begriff
Überstunden sind folgende Zeitkonten innerhalb der Bundespolizei subsumiert:
Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des
Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes. Die
Darstellung der Überstundenanzahl für die Bundespolizeidirektion (BPOLD)
Frankfurt am Main (Frau) sowie eine getrennte Darstellung nach mittlerem,
gehobenem und höherem Dienst sind aus technischen Gründen nicht möglich.
Eine detaillierte Aufstellung ist den nachfolgenden tabellarischen Übersichten
zu entnehmen.
Monat BPOLP BPOLD 11 BPOLD BBS BPOLD H BPOLD STA BPOLD S BPOLD KO
Sep 23 101 519 140 903 122 349 98 843 125 758 76 271 85 471
Okt 23 100 946 140 142 132 316 111 765 134 303 77 871 91 199
Nov 23 105 050 143 089 127 825 110 911 144 712 85 744 93 256
Dez 23 108 399 143 479 137 714 135 501 182 353 109 314 112 410
Jan 24 107 537 141 065 125 391 127 515 166 141 95 984 106 119
Feb 24 108 591 138 131 118 835 124 637 165 725 83 113 114 605
Mrz 24 91 036 134 272 133 148 146 959 180 693 88 229 125 775
Apr 24 90 854 145 831 128 678 149 129 179 723 85 764 124 037
Mai 24 89 058 149 696 134 239 165 170 225 036 104 294 140 792
Jun 24 110 486 170 668 152 208 186 744 280 358 127 077 159 648
Jul 24 136 266 177 115 140 776 161 690 263 575 104 071 146 683
Aug 24 128 279 180 803 134 675 154 658 231 314 85 114 131 853
Monat BPOLD M BPOLD PIR BPOLD B BPOLD BP BPOLAK Gesamtsumme
Sep 23 138 546 109 532 91 405 475 817 186 388 1 752 802
Okt 23 148 858 127 419 111 904 465 079 181 456 1 823 257
Nov 23 144 419 125 320 88 581 543 935 206 405 1 919 247
Dez 23 167 011 145 174 124 547 554 635 191 821 2 112 360
Jan 24 150 879 140 647 107 936 522 695 213 082 2 004 990
Feb 24 140 818 131 720 87 416 513 953 172 493 1 900 035
Mrz 24 154 438 142 873 110 344 507 726 176 713 1 992 207
Apr 24 143 151 125 971 100 769 544 785 149 656 1 968 347
Mai 24 164 713 138 522 127 735 597 056 157 931 2 194 241
Jun 24 187 793 154 529 148 651 699 521 136 898 2 514 582
Jul 24 194 710 132 146 126 093 686 270 206 790 2 476 184
Aug 24 177 625 117 397 108 761 607 228 216 949 2 274 656
(Abkürzungen: BPOLP = Bundespolizeipräsidium, BBS = Bad Bramstedt, H = Hannover, STA = Sankt Augustin, S = Stuttgart, KO =
Koblenz, M = München, PIR = Pirna, B = Berlin, BP = Bereitschaftspolizei, BPOLAK = Bundespolizeiakademie)
Die Überstunden im Direktionsbereich Bundespolizei See der
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt haben sich von 52 636 Überstunden (September 2023)
zu 46 711 Überstunden (August 2024) entwickelt. Das entspricht einem
Rückgang in Höhe von 5 925 Überstunden. Auf die nachfolgende tabellarische
Übersicht wird verwiesen.
Dienststelle Sep 23 Aug 24 Differenz
Bundespolizeiinspektion See Cuxhaven 19 220 19 194 -26
Bundespolizeiinspektion See Neustadt in Holstein 15 472 14 808 -664
Bundespolizeiinspektion See Warnemünde 17 944 12 710 -5 234
Summe Bundespolizei See 52 636 46 711 -5 925
Im Betrachtungszeitraum (September 2023 bis August 2024) haben sich die
Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei Mehrarbeitsstunden nach § 88 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) in Höhe von 741 182,94 Euro auszahlen lassen.
Die genaue Aufstellung ist der nachfolgenden detaillierten Übersicht zu
entnehmen.
Monat Mehrarbeitsstunden Auszahlungen in Euro
Sep 23 4 391 106 637,60 Euro
Okt 23 3 777 94 183,98 Euro
Nov 23 2 372 54 888,35 Euro
Dez 23 1 783 41 951,50 Euro
Jan 24 597 13 421,98 Euro
Feb 24 532 16 262,71 Euro
Mrz 24 1 496 36 025,11 Euro
Apr 24 5 682 137 088,17 Euro
Mai 24 4 509 107 639,01 Euro
Jun 24 2 344 54 380,53 Euro
Jul 24 1 643 41 926,17 Euro
Aug 24 1 628 36 777,83 Euro
Summe: 741 182,94 Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333