Deutscher Bundestag Drucksache 20/13859
20. Wahlperiode 18.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13567 –
Drohende Beendigung des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sollen die Mittel für humanitäre
Aufnahmen und Resettlement von zuvor 70,5 Mio. auf nur noch 8,9 Mio. Euro um
fast 90 Prozent gekürzt werden (Bundestagsdrucksache 20/12400). Das vor
zwei Jahren ins Leben gerufene Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für
Afghanistan, das aus diesem Topf finanziert wird, steht damit nach Einschätzung der
Fragestellenden faktisch vor dem Aus. Zwar betonten Sprecherinnen und
Sprecher des Auswärtigen Amts, das BAP solle wie angekündigt bis zum
Ende der Legislatur umgesetzt werden, man sei dazu im Gespräch mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (
www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-17-juli-2024-2299668).
Allerdings gehen die Fragestellenden wie viele Nichtregierungsorganisationen
davon aus, dass das Programm nicht weitergeführt werden kann, wenn es keine
Finanzierung gibt.
Ursprünglich hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, mit dem BAP
monatlich bis zu 1 000 Personen aus Afghanistan aufzunehmen. Bislang sind
allerdings gerade einmal 540 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland
eingereist (Stand Mitte Juli 2024, Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 20/12327). In einem Appell fordern acht zivilgesellschaftliche
Organisationen, darunter das International Rescue Committee, Kabul Luftbrücke und
die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für
Flüchtlinge und Folteropfer, die Bundesregierung auf, das BAP weiter zu finanzieren
und es bis Ende der Legislatur umzusetzen. „Ein vorzeitiger und ungeordneter
Abbruch dieses elementaren Aufnahmeprogramms wird bedeuten, dass
besonders gefährdete Menschen in Afghanistan zurückgelassen werden“, so die
Verfasserinnen des Appells (
www.rescue.org/de/pressemitteilung/zwei-jahre-bun
desaufnahmeprogramm-afghanistan). Die Fragestellenden teilen die Kritik
und schließen sich der Forderung an.
Unklar ist derzeit, was im Falle der Einstellung des Programms mit den
Personen geschehen soll, die sich in unterschiedlichen Stadien des
Aufnahmeprozesses befinden. Das Auswärtige Amt bestätigte in einem Schreiben an das
International Rescue Committee vom 18. Oktober 2024, das den
Fragestellenden vorliegt, man sei sich in der Bundesregierung einig, „dass
selbstverständlich alle Aufnahmezusagen, die im Bundesaufnahmeprogramm bereits erteilt
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 18. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
worden sind, auch eingehalten werden sollen“. Das gelte auch dann, wenn die
Ausreise erst im kommenden Jahr erfolgen könne. Seit April bis Ende
September 2024 wurden im Rahmen des BAP Aufnahmezusagen für knapp 1 500
Personen ausgesprochen (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im
Bundesministerium des Innern und für Heimat Mahmut Özdemir auf die
Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagsdrucksache 20/13175).
Eine weitere Gruppe von Afghaninnen und Afghanen wurde bereits von
Stellen der Bundesregierung vorausgewählt und kontaktiert, hat aber noch keine
Aufnahmezusage erhalten; nach Angaben in dem genannten Appell handelt es
sich dabei um rund 17 000 Personen. Sollte das Bundesaufnahmeprogramm
eingestellt werden, würden sie ohne jede Perspektive sich selbst überlassen
(
www.rescue.org/de/pressemitteilung/zwei-jahre-bundesaufnahmeprogramm-a
fghanistan). Diese Afghaninnen und Afghanen informiert die
Bundesregierung nur auf explizite Nachfrage darüber, dass die Fallbearbeitung momentan
ausgesetzt ist und keine neuen Aufnahmezusagen erklärt werden. Die
Bundesregierung spricht selbst von einer „anlassbezogenen Kommunikation“
(Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir auf die
Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache
20/13175). Eine Vielzahl weiterer Menschen hat sich in den letzten zwei
Jahren um eine Aufnahme im Rahmen des BAP beworben, ohne bislang
vorausgewählt worden zu sein. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Mitte April 2024
lagen der von der Bundesregierung geförderten Koordinierungsstelle knapp
45 000 Fälle vor. Darin seien aber laut Bundesregierung auch Dubletten und
„unplausible Fälle“ enthalten (Bundestagsdrucksache 20/11282).
1. Wie viele Auswahlrunden haben bisher im Rahmen des BAP
stattgefunden (bitte einzeln mit Datum auflisten), wie viele Hauptpersonen und wie
viele Familienangehörige (bitte differenzieren) wurden dabei jeweils
vorausgewählt?
Mit Stand vom 4. November 2024 fanden bisher 18 Auswahlrunden statt.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Güterabwägung zu
der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage aus
Gründen des Staatswohls weiterhin nicht in offener Form erfolgen kann. Die
teilweise Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf die fortgesetzte Funktionsfähigkeit und Umsetzung
des Verfahrens erforderlich. Das Bekanntwerden der Informationen könnte
insbesondere zur Einflussnahme von Unbefugten auf den Auswahlvorgang genutzt
werden. Die Offenlegung dieser Informationen ist damit geeignet, den
Auswahlprozess nachteilig zu beeinflussen. Die von der Bundesregierung
durchgeführten Auswahlrunden sind wesentlich für die Umsetzung und fortgesetzte
Funktionsfähigkeit des Programms. Nach der Verschlusssachenanweisung
(VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
kann, entsprechend einzustufen. Die einzelnen Informationen zu den bisherigen
Auswahlrunden sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8322
verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2. Wie viele Aufnahmezusagen (Aufnahmebescheide) gab es bislang im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten
aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen
differenzieren)?
Die Angaben zu den Aufnahmezusagen im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP AFG) können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden (Stand: 31. Oktober 2024).
Monat Gesamt davon Aufnahmezusagen
Hauptpersonen
davon Aufnahmezusagen
Begleitpersonen
Mai 2023 122 67 55
Juni 2023 125 34 91
Juli 2023 97 24 73
August 2023 68 23 45
September 2023 133 47 86
Oktober 2023 155 48 107
November 2023 82 25 57
Dezember 2023 194 60 134
Januar 2024 134 44 90
Februar 2024 216 74 142
März 2024 296 76 220
April 2024 630 159 471
Mai 2024 376 103 273
Juni 2024 364 111 253
Juli 2024 63 19 44
Gesamt 3 055 914 2 141
3. Wie viele Einreisen gab es bislang im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Hauptpersonen
und Familienangehörigen differenzieren)?
Die Angaben zu den Einreisen im Rahmen des BAP AFG können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 8. November 2024).
Monat Gesamt davon Einreisen
Hauptpersonen
davon Einreisen
Begleitpersonen
September 2023 12 5 7
Oktober 2023 6 3 3
November 2023 29 10 19
Dezember 2023 47 18 29
Januar 2024 6 5 1
Februar 2024 142 49 93
März 2024 100 41 59
April 2024 57 24 33
Mai 2024 93 28 65
Juni 2024 41 15 26
Juli 2024 67 26 41
August 2024 48 15 33
September 2024 34 10 24
Oktober 2024 0 0 0
November 2024 52 17 35
Gesamt 734 266 468
4. Wie viele Personen (bitte zwischen Hauptpersonen und
Familienangehörigen differenzieren) mit Aufnahmebescheid über das
Bundesaufnahmeprogramm befinden sich derzeit in Obhut der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Islamabad?
a) Wie viel Zeit verbringen diese Menschen im Schnitt zwischen dem
Ankommen in Pakistan, dem Durchlaufen des Sicherheitsinterviews
und der Ausreise nach Deutschland?
b) Was ist der Bundesregierung über Personen mit Aufnahmebescheid
bekannt, die sich nicht in Obhut der GIZ GmbH in Islamabad
befinden, um wie viele Personen handelt es sich (bitte notfalls ungefähre
Angaben machen), und wo befinden sie sich nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Schätzungsweise befinden sich derzeit 500 Personen aus dem BAP AFG mit
einer Aufnahmezusage noch in Afghanistan. Weitere etwa 1 900 Personen mit
Aufnahmezusage befinden sich in Pakistan und erhalten dort Unterstützung
durch die Bundesregierung während der Dauer des Ausreiseverfahrens in
Pakistan. Ein von der Bundesregierung beauftragter Dienstleister stellt eine
Unterkunft inklusive Versorgung zur Verfügung. Bei Bedarf steht medizinische und
psychosoziale Versorgung ebenfalls zur Verfügung. Eine Unterstützung in
Afghanistan ist aufgrund der Lage in Afghanistan durch die Bundesregierung
nicht möglich.
Eine pauschale Bearbeitungsdauer lässt sich nicht ermitteln, da dies vom
Einzelfall abhängt. Zuletzt betrug die Aufenthaltsdauer im Rahmen des
Ausreiseverfahrens in Pakistan ca. 4,4 Monate. Die o. g. Anzahl an Personen befindet
sich hierbei in unterschiedlichen Verfahrensschritten im Ausreiseprozess, nicht
ausschließlich im Prozessschritt der Sicherheitsüberprüfungen.
5. Wie viele Personen (bitte zwischen Hauptpersonen und
Familienangehörigen differenzieren) wurden für eine Aufnahme im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms vorausgewählt und von Stellen der
Bundesregierung kontaktiert, wo befinden sich diese Personen derzeit nach Kenntnis
der Bundesregierung, und wie viele sind bereits insbesondere nach
Pakistan oder Iran ausgereist?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wann
diese Personen zum ersten Mal durch das BAP-Sekretariat
kontaktiert wurden, wie lange sie also bereits darauf warten, dass der
Aufnahmeprozess weitergeführt wird (bitte die längste, kürzeste und die
durchschnittliche Wartezeit angeben und notfalls ungefähre
Einschätzungen machen)?
b) Wie viele dieser Afghaninnen und Afghanen hat die
Bundesregierung „anlassbezogen“ darüber informiert, dass aktuell keine weiteren
Aufnahmezusagen erklärt werden (gegebenenfalls bitte zumindest
ungefähre Einschätzungen machen)?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Umfassende Statistiken im Sinne der Fragestellungen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Hinsichtlich der Statistiken zu vorausgewählten Personen wird
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Eine ungefähre Bearbeitungsdauer für das gesamte Verfahren oder einzelne
Verfahrensschritte wird statistisch nicht nachgehalten, da dies vom Einzelfall
abhängt. Die Prüfschritte hin zu einer Entscheidung zur Erklärung einer
Aufnahme können je nach Komplexität des Falles mehrere Monate in Anspruch
nehmen.
Kontaktaufnahmen mit den Betroffenen erfolgen bedarfsabhängig in
unterschiedlichen Verfahrensschritten und teilweise auch mehrfach. Diese werden
statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus informiert die Bundesregierung über
Änderungen oder Aktuelles im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
über unterschiedliche Kommunikationskanäle, wie z. B. über die
Koordinierungsstelle und in Terminen mit den meldeberechtigten Stellen der
Zivilgesellschaft sowie auf der Webseite zum Bundesaufnahmeprogramm für
Afghanistan. Dies erfolgt anlassbezogen und situationsabhängig.
6. Ist für Afghaninnen und Afghanen, die vorausgewählt und durch das
BAP-Sekretariat kontaktiert wurden und in der Hoffnung auf baldige
Aufnahme in Deutschland Afghanistan bereits verlassen und dort
womöglich ihr gesamtes Gut verkauft haben, nun aber absehbar keine
Aufnahmezusage mehr erhalten werden, eine (vorübergehende)
Unterstützung vorgesehen, wenn ja, wie sieht diese aus, und wenn nein, warum
nicht?
Eine Unterstützung vor Erteilung der Aufnahmezusage ist im Rahmen des BAP
AFG nicht vorgesehen. Der Erteilung einer Aufnahmezusage geht ein
umfassendes Prüfverfahren voraus, über das u. a. auf der Website der
Bundesregierung unter
www.bundesaufnahmeprogrammafghanistan.de/bundesaufnahme-d
e/bundesaufnahmeprogramm-faq/-/2544640 informiert wird. Im Falle einer
Erteilung einer Aufnahmezusage informiert der Dienstleister die betroffenen
Personen über diese Entscheidung und informiert auch über das weitere
Vorgehen bei der Ausreise. Es wird dabei auch darauf hingewiesen, dass
Afghaninnen und Afghanen, die ohne vorherige Absprache mit dem Dienstleister aus
Afghanistan ausreisen, in der Regel während des Transitaufenthalts in Pakistan
nicht durch den Dienstleister unterstützt werden.
7. Wie häufig ist es nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung
vorgekommen, dass bei queeren Afghaninnen und Afghanen eine
Aufnahmezusage für das BAP im weiteren Verlauf wieder aufgehoben
wurde, und was waren die Gründe dafür (notfalls bitte zumindest typische
oder häufige Gründe nennen)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
queere Afghaninnen und Afghanen, die in der Hoffnung, in Deutschland
mithilfe des Bundesaufnahmeprogramms Schutz zu finden, nach
Pakistan ausgereist sind, nur um dort festzustellen, dass sie doch nicht
aufgenommen werden und nunmehr in Islamabad festsitzen, in einer
verzweifelten Lage sind (bitte begründen), und welche
Unterstützungsmöglichkeiten sind für solche Fälle vorgesehen?
Im Rahmen des BAP AFG wurden bisher keine Aufnahmezusagen widerrufen
oder zurückgenommen.
8. Welche Zahlen oder zumindest Einschätzungen liegen der
Bundesregierung dazu vor, in wie vielen Fällen der Menschenrechtsliste gegebene
Aufnahmezusagen wieder zurückgenommen wurden, und was waren die
Gründe hierfür (bitte zumindest ungefähre Einschätzungen zu den
wichtigsten Gründen machen)?
Erhalten diese Menschen eine inhaltliche Begründung für die
Rücknahme, und wenn nein, warum nicht, auch vor dem Hintergrund, dass in
vielen dieser Fälle die Betroffenen mutmaßlich all ihr Hab und Gut in
Afghanistan aufgegeben haben dürften in der Erwartung einer rettenden
Aufnahme (bitte ausführen)?
Wie viele Personen der Menschenrechtsliste befinden sich derzeit in
Obhut der GIZ GmbH (Unterbringung in Pakistan), wie viele mussten ihre
Unterkunft infolge der Rücknahme einer Aufnahmezusage wieder
verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen und, soweit möglich,
nach Monaten differenzieren)?
Die Frage nach Fällen der Menschenrechtsliste wird dahingehend verstanden,
dass Aufnahmen besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen gemäß
§ 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gemeint sind, und daher
ebenfalls im Hinblick auf das Überbrückungsprogramm beantwortet. Anders als bei
Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG handelt es sich bei Aufnahmen, die im
Rahmen der Menschenrechtsliste oder des Überbrückungsprogramms nach
§ 22 Satz 2 AufenthG zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik
Deutschland erklärt werden, nicht um Verwaltungsakte. Die Aufhebung von
Aufnahmeerklärungen bedarf daher keiner Begründung.
Die Aufnahme von besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen erfolgt
nach § 22 Satz 2 AufenthG „zur Wahrung politischer Interessen der
Bundesrepublik Deutschland“. Das politische Interesse Deutschlands an der Aufnahme
ergibt sich u. a. aus der Gefährdung der Person aufgrund ihres Engagements für
grundlegende deutsche Interessen und Werte. Die Rücknahme einer
Aufnahmeerklärung wird z. B. dann geprüft, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass
die Person im konkreten Einzelfall kein Interesse an einer Ausreise hat, etwa
weil ein dauerhafter Aufenthalt in einem anderen sicheren Drittstaat gefunden
wurde oder weil es mangels fortdauernder Gefährdung keinen Bedarf mehr an
einer Aufnahme in Deutschland gibt. Jede positive Aufnahmeentscheidung
erfolgt zudem unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Verfahren keine
sicherheitsrelevanten Erkenntnisse ergeben, die einer Aufnahme entgegenstehen, und
das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird. So kann es in jeder Phase der
Prüfung zu einer Aufhebung einer Aufnahmeerklärung und damit einem
Ausschluss aus dem Verfahren kommen, wenn sich entsprechende Erkenntnisse
ergeben.
Derzeit betreut der Dienstleister der Bundesregierung in Pakistan ca. 120
Personen der Menschenrechtsliste und ca. 1 300 Personen des
Überbrückungsprogramms. Die Anzahl von Personen, die nach Erlöschen ihrer
Aufnahmeerklärung ihre von dem Dienstleister der Bundesregierung zur Verfügung gestellte
Unterkunft verlassen haben, wird statistisch nicht erhoben.
9. Wie viele Sicherheitsüberprüfungen von Hauptpersonen und
Familienangehörigen (bitte differenzieren) sind seit April 2023 in der deutschen
Botschaft in Islamabad durchgeführt worden (bitte nach Monaten
aufschlüsseln und die Personen mit Aufnahmezusage im BAP gesondert
aufführen), wie viele minderjährige Personen wurden dabei angehört,
und in wie vielen Fällen geschah dies ohne Begleitung durch einen
Beistand, Elternteil oder Anwalt?
Die Anzahl der Sicherheitsinterviews können der folgenden Tabelle
entnommen werden (Stand: 4. November 2024).
Monat Hauptpersonen + Begleitpersonen
aus AFG-Aufnahmelinien
insgesamt
davon aus BAP AFG
(Hauptpersonen +
Begleitpersonen)
Interviews mit
Minderjährigen
April 2023 0 0 0
Mai 2023 0 0 0
Juni 2023 3 + 11 0 0
Juli 2023 37 + 28 0 1
August 2023 109 + 200 0 12
September 2023 104 + 164 9 + 11 18
Oktober 2023 117 + 215 6 + 3 23
November 2023 148 + 199 28 + 29 21
Dezember 2023 94 + 159 21 +20 17
Januar 2024 168 + 270 38 + 38 34
Februar 2024 139 + 194 45 + 30 24
März 2024 107 + 137 39 + 20 17
April 2024 43 + 78 13 + 16 7
Mai 2024 77 + 100 25 + 26 9
Juni 2024 33 + 36 20 + 9 3
Juli 2024 56 + 67 25 + 19 8
August 2024 94 + 162 42 + 52 20
September 2024 119 + 141 77 + 81 11
Oktober 2024 46 + 51 29 + 29 4
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung Statistiken im Sinne der
Fragestellung nicht vor. Mit Minderjährigen werden Sicherheitsinterviews grundsätzlich
nur ab Erreichen des 16. Lebensjahrs durchgeführt.
10. Wie viele Visa wurden seit April 2023 an Afghaninnen und Afghanen
mit Aufnahmezusage (Aufnahmebescheid) für das BAP im Rahmen der
Menschenrechtsliste oder des Ortskräfteverfahrens ausgestellt (bitte
zwischen Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Monaten
differenzieren und Personen mit Aufnahmezusage für das BAP gesondert
aufführen)?
Die Angaben zu den erteilten Visa können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden (Stand: 31. Oktober 2024). Eine Differenzierung zwischen
Hauptpersonen und Familienangehörigen erfolgt nicht.
Monat Bundesaufnahmeprogramm Menschenrechtsliste und
Überbrückungsprogramm
Ortskräfteverfahren
Juli 2023 0 91 18
August 2023 0 35 3
September 2023 23 469 118
Oktober 2023 16 416 53
November 2023 66 526 67
Monat Bundesaufnahmeprogramm Menschenrechtsliste und
Überbrückungsprogramm
Ortskräfteverfahren
Dezember 2023 17 377 32
Januar 2024 44 403 10
Februar 2024 173 406 0
März 2024 116 413 0
April 2024 53 145 2
Mai 2024 43 238 0
Juni 2024 80 126 0
Juli 2024 31 137 0
August 2024 113 267 3
September 2024 16 20 0
Oktober 2024 81 166 6
11. Stimmt die von einer Beratungsstelle an die Fragestellenden
herangetragene Beobachtung, dass seit Ende August 2024 kein Charter mit
Menschen, die über das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen werden,
aus Pakistan in Deutschland angekommen sei, während Menschen, die
über die Menschenrechtsliste und das Ortskräfteverfahren aufgenommen
werden, weiterhin ankämen, wenn ja, woran liegt das, und wird
stattdessen auf Linienflüge zurückgegriffen oder gibt es einen Einreisestopp für
das Bundesaufnahmeprogramm (bitte erläutern)?
Es gibt keinen Einreisestopp für das BAP AFG. Vor dem Hintergrund
verwaltungsinterner Gründe konnte ein für Mitte September 2024 geplanter Charter
nicht durchgeführt werden. Die konkrete Planung und Durchführung weiterer
Charter sowie Verfahrensschritte im Ausreiseverfahren, wie bspw. die
Vorsprache für ein Visum und auch die Sicherheitsinterviews, finden weiterhin statt.
Es werden bei der Charterplanung sowohl Personen, die im Rahmen des BAP
AFG eine Aufnahmezusage als auch im Rahmen der sogenannten
Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms sowie des Ortskräfteverfahrens
eine Aufnahmeerklärung erhalten haben, berücksichtigt.
12. Was kann die Bundesregierung zum Stand der Evaluation des
Bundesaufnahmeprogramms mitteilen?
Die Evaluierung befindet sich derzeit in der Umsetzung. Ein Abschluss der
Evaluierung wird noch in diesem Jahr angestrebt.
13. Wie viele Personen sind aktuell in der GIZ GmbH, der
Koordinierungsstelle, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und in
den Bundesministerien (bitte differenzieren) mit der Bearbeitung des
Bundesaufnahmeprogramms beschäftigt?
In der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH sind
aktuell 46 Personen, in der Koordinierungsstelle 39 Personen und im
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind bis zu 25 Personen mit der Bearbeitung
des BAP AFG beschäftigt.
Im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sind derzeit bis zu
vier Mitarbeitende mit der Umsetzung des BAP AFG befasst. Im Auswärtigen
Amt (AA) befassen sich in der entsprechenden Arbeitseinheit derzeit bis zu
fünf Personen mit der Bearbeitung des Bundesaufnahmeprogramms.
14. Wie viele Aufnahmezusagen im Ortskräfteverfahren gab es seit dem
6. April 2023 (bitte nach Ressorts, Ortskräften bzw. Familienangehörigen
und nach Monaten differenzieren)?
Die Angaben zu den Aufnahmezusagen im Ortskräfteverfahren – differenziert
nach Hauptperson (HP), Familienangehörigen (FA) sowie den Ressorts
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), BMI, AA/Bundesnachrichtendienst
(BND) sowie Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) – können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden
(Stand: 31. Oktober 2024).
Monat BMVg BMI AA/BND BMZ
01.01.–30.06.2023 HP 4
FA 16
HP 0
FA 0
HP 1
FA 3
HP 92
FA 292
01.07.–31.12.2023 HP 9
FA 24
HP 0
FA 0
HP 1
FA 4
HP 27
FA 75
Januar 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
Februar 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
März 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 1
FA 2
April 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
Mai 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
Juni 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 1
FA 2
Juli 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
August 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
September 2024 HP 1
FA 5
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
Oktober 2024 HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 0
FA 0
HP 1
FA 1
Eine monatliche Aufschlüsselung ist für das Jahr 2023 ist nicht möglich, da der
Bundesregierung für diesen Zeitraum nur halbjährige Übersichten vorliegen.
15. Wie viele Aufnahmezusagen gab es seit dem 6. April 2023 an besonders
gefährdete Afghaninnen und Afghanen nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen
sowie nach Monaten aufschlüsseln)?
Die Angaben zu den Aufnahmeerklärungen von besonders gefährdeten
Afghaninnen und Afghanen, die im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste
und des Überbrückungsprogramms ausgesprochen wurden, können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 31. Oktober 2024).
Monat Gesamt davon Aufnahmeerklärungen
bes. gef. Personen
(Hauptpersonen)
davon Aufnahmeerklärungen
bes. gef. Personen
(Begleitpersonen)
01.01.–30.06.2023 1 967 384 1 583
01.07.–31.12.2023 182 8 174
Januar 2024 559 100 459
Februar 2024 172 28 144
März 2024 24 1 23
April 2024 11 0 11
Mai 2024 431 69 362
Juni 2024 19 0 19
Juli 2024 4 0 4
August 2024 0 0 0
September 2024 1 0 1
Oktober 2024 0 0 0
Gesamt 3 370 590 2 780
Eine monatliche Aufschlüsselung ist für das Jahr 2023 ist nicht möglich, da der
Bundesregierung für diesen Zeitraum nur halbjährige Übersichten vorliegen.
16. Wie viele Personen mit Aufnahmezusage über die Menschenrechtsliste
oder im Ortskräfteverfahren befinden sich aktuell „in unterschiedlichen
Verfahrensschritten im Ausreiseprozess“ (Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/11282) und warten auf die Ausreise nach
Deutschland (bitte nach Programm und Ort differenzieren), und wie viele werden
von der GIZ GmbH betreut?
Hinsichtlich der Personen mit einer Aufnahmeerklärung im Rahmen der
Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms wird auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
Aktuell befinden sich 262 Personen (Ortskräfte und Familienangehörige) mit
Ressortzugehörigkeit zum BMZ in Betreuung des Dienstleisters der
Bundesregierung in Islamabad.
Der Dienstleister unterstützt 23 Ortskräfte des BMVg in Pakistan (Stand:
5. November 2024).
Es befinden sich derzeit 353 Ortskräfte des AA (einschließlich deren
Familienangehörige) und eine Ortskraft des BMI in Betreuung des Dienstleisters in
Islamabad (Stand: 11. November 2024).
17. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Wartezeiten während
des „Ausreiseprozesses“ zu verkürzen, und wenn ja, um welche
Maßnahmen handelt es sich konkret?
Ein kontinuierlicher, enger Austausch der am Ausreiseverfahren beteiligten
Behörden stellt sicher, dass die Verfahren laufend auf Anpassungsbedarf hin
geprüft werden. Wo nötig, werden Anpassungen vorgenommen, um die
Umsetzung zu optimieren.
Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die
Wartezeiten für die Ausreisenden zu verkürzen und die Ausreiseprozesse zu
beschleunigen. Hierzu gehören etwa personelle Verstärkungen, auch temporärer
Art.
18. Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher,
dass afghanische Personen mit einer Aufnahmezusage noch innerhalb
der laufenden Legislaturperiode nach Deutschland einreisen können, um
politisch und individuell gegebene Zusagen zur Aufnahme einhalten zu
können (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt unter Rückgriff auch auf europäische Mittel
sicherzustellen, allen Personen mit Aufnahmezusage, die ausreisen möchten
und die ausreisefähig sind (also z. B. über Pässe verfügen und pakistanische
Ausreiseanforderungen erfüllen), auch im Jahr 2025 die Ausreise zu
ermöglichen und die Verfahren zu Ausreisen insoweit fortzusetzen.
Ausreisen von Menschen mit einer Aufnahmeerklärung im Rahmen der
Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms sind vom Ergebnis des
laufenden parlamentarischen Haushaltsverfahrens nicht betroffen. Diese werden
regulär fortgesetzt.
19. Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
über Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen (bitte nach
Quartalen und nach den jeweiligen Landesaufnahmeprogrammen
differenzieren)?
Bislang wurden 366 Visa im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme für
afghanische Schutzsuchende, die eine Aufnahme durch ihre in Berlin, Bremen,
Hessen und Thüringen lebenden Verwandten nach § 23 Absatz 1 AufenthG
beantragt haben, erteilt (Stand: 31. Oktober 2024).
Die Anzahl der erteilten Visa, die im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme
erteilt wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand:
31. Oktober 2024).
Quartal Gesamt Berlin Bremen Hessen Thüringen
2023 0 0 0 0 0
2023 0 0 0 0 0
2023 15 0 0 5 10
2023 48 10 0 32 6
2024 23 0 0 6 2
2024 155 7 0 137 26
2024 98 9 4 76 9
2024 27 24 0 3 0
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