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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Lichte der sogenannten Fördermittelaffäre
(insgesamt 135 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
29.11.2024
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
05.12.2024
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1356931.10.2024
Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Lichte der sogenannten Fördermittelaffäre
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13569
20. Wahlperiode 31.10.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung
und Forschung im Lichte der sogenannten Fördermittelaffäre
„Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die
ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine
Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch
die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde sind diesen
Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden. Die
ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde zur
Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter
anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit)
sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren
sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem
noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. […] Zu den aktenrelevanten
Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig
davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegeben[en]falls sind
relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw.
auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein
papierbasiertes System existiert (Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10084).
Die Bundesregierung verpflichtet sich ergänzend zu ihrer Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 2 der Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in
Bundesministerin (RegR) wie folgt zur Transparenz des Verwaltungshandelns:
„Die Geschäftstätigkeit der Verwaltung folgt dem Grundsatz der Schriftlichkeit.
Sie besteht im Erstellen, Versenden, Empfangen und Registrieren von
Dokumenten (Aktenbildung) und wird durch die Aktenführung unterstützt. Die
Aktenführung sichert ein nachvollziehbares transparentes Verwaltungshandeln und
ist Voraussetzung für eine sachgerechte Archivierung.“
Die in § 3 RegR vorgenommenen Begriffsbestimmungen umfassen u. a. den
Begriff Schriftgut („Alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes erstellten
oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des
Informationsträgers und der Form der Aufzeichnung.“), Dokument („Einzelnes Schriftstück,
papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet, Fax, E-Mail,
Datenbank und andere Dateien. Hierzu gehören auch alle ergänzenden Angaben
(z. B. Metainformationen), die zum Verständnis der Informationen notwendig
sind.“) und Akte („Geordnete Zusammenstellung von Dokumenten mit
eigenem Aktenzeichen und eigener Inhaltsbezeichnung.“). Bei den bisher von dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Reaktion auf
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) veröffentlichten bzw.
bereitgestellten Unterlagen handelt es sich demnach um Dokumente.
In § 4 RegR ist der Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit wie folgt
verankert:
(1) Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut haben
– die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und
Bearbeitungszusammenhangs,
– die Behandlung der Sache ohne Verzögerung,
– die Aufbewahrung der Dokumente entsprechend ihrem
Bearbeitungswert zu gewährleisten.
(2) Die Einheitlichkeit des Bearbeitens der Geschäftsvorfälle und Verwaltens
von Schriftgut ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu
sichern.
(3) Dokumente dürfen aus der Akte nicht entfernt, bei Nutzung elektronischer
Vorgangsbearbeitung nicht gelöscht werden. Elektronisch gespeicherte
Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder des
Verfassers gelöscht oder verändert werden.
Ferner ist eine ordnungsgemäße Vorlagen- und Aktenführung eine
grundlegende Voraussetzung, um Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes
sachgemäß zu beantworten. Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich
auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt
(Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird
nicht verlangt (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-gover
nment/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-node.html). Nur
bei vollständiger, wahrheitsgemäßer und nachvollziehbarer Aktenführung
können Bundesbehörden diesem gesetzlichen Anspruch gerecht werden. Bei
Defiziten der Aktenführung droht der Anspruch eines Jedermann auf
Informationszugang ins Leere zu laufen.
Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung der sog. Fördermittelaffäre (siehe auch
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12377) rücken jedoch aus Sicht der Fragesteller zunehmend die unter
der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger
etablierten Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) in den Fokus. Dies umfasst u. a. die
Kommunikation der Bundesministerin mit ihrem engsten Umfeld über den Messenger-
Dienst Wire. Am 10. Juli 2024 berichtete „DER SPIEGEL“ erstmals über
Inhalte etwaiger interner Chats. Die Pressestelle des BMBF hat hierzu wie folgt
Stellung bezogen:
„Eine angebliche persönliche Kommunikation kommentieren wir nicht. Im
Übrigen weisen wir darauf hin, dass sie nicht im Widerspruch zur bisherigen
Sachverhaltsdarstellung stünde“ (www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffaere-
internechats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-neuem-
staatssekretaera-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23).
Am 9. September 2024 meldete sich die von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring wie folgt zu Wort:
„Kaum noch jemand aus Wissenschaft und Fachpresse glaub[t], dass ich einen
förderrechtlichen Prüfauftrag erteilt hätte. Nun versteht selbst das
Verwaltungsgericht Minden die Pressemitteilung des BMBF so, dass ich es nicht war. […]
Ich habe mich immer nur mit der Frage beschäftigt, ob der offene Brief das
Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt und ob die Wissenschaftsfreiheit
auch durch politische Aktivisten eingeschränkt werden kann. Ich habe auch nie
etwas anderes gesagt. Dass es durch mein Handeln zu einem sogenannten
‚Missverständnis‘ gekommen ist, schließe ich aus. […]
Der Spiegel habe in einem Bericht die Frage aufgeworfen, „wie freiwillig
meine E-Mail vom 14.06.2024 an alle Mitarbeiter des BMBF erfolgte, und
meint: ‚Daran darf man Zweifel haben‘.“ Sie dürfe sich zum Zustandekommen
dieser E-Mail zwar nicht äußern, betont Döring: „Jedoch bin ich meiner Pflicht
zur ordnungsgemäßen Aktenführung nachgekommen, habe den Vorgang
dokumentiert und dem BMBF alle zur Verfügung stehenden Unterlagen übergeben.
Das schließt die betreffenden Wire-Chat-Verläufe ein. Wire benutze ich privat
nicht.“ (www.jmwiarda.de/https-www.jmwiarda.de-2024-09-09-sabine-doerin
g-selbst-die-mindener-richter-verstehen-die-pressemitteilung-des-bmbf-so-das
s-ich-es-nicht-war/).
In der am 10. September 2024 stattgefundenen Sondersitzung des
Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bezog
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger wie folgt persönlich Stellung:
„Jeder Amtsträger hat das Recht auf auch private Kommunikation. Sollte sich
daraus etwas dienstlich ableiten, dann wird das veraktet. Veraktet wird, was
entscheidungsrelevant in einem Ministerium ist. Und genauso handeln wir
auch. Kommunikation findet auf ganz verschiedenen Wegen statt. Manchmal
sogar in einer Kaffeeküche. Aber sie findet auf ganz verschiedenen Wegen
statt. Aber das Relevante wird verschriftlicht und veraktet.“ (www.bundesta
g.de/mediathek?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW
9pZD03NjE0NzMy&mod=mediathek, Minute 1:33:32).
Nicht zuletzt haben neue Veröffentlichungen Zweifel an der Richtigkeit der von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dargestellten Verwaltungspraxis
aufkommen lassen (www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-watzinger-fdp-bundesmini
sterin-bmbf-bundesregierung). Am 14. September 2024 berichtete das ARD-
Hauptstadtstudio von einer am 13. September 2024 um 10.39 Uhr verschickten
E-Mail von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring, in der ein von ihr
angefertigter Ergebnisvermerk samt Wire-Kommunikation zur Veraktung
entscheidungsrelevanter Vorgänge übermittelt wurde (www.tagesschau.de/inland/i
nnenpolitik/stark-watzinger-chats-100.html). Mit Blick auf die am 14. Juni
2024 im Namen von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring verschickte
E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF, in der die
mittlerweile entlassene Staatssekretärin die Verantwortung für eine durch ein
angebliches Missverständnis beauftragte förderrechtliche Prüfung übernommen hatte,
konstatierte die „FAZ“: „Die umfangreiche Wire-Kommunikation belegt, dass
die Mail auf Weisung der Ministerin verschickt wurde.“ (www.faz.net/aktuell/p
olitik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-watzinger-1998465
7.html). Ferner hielt die „FAZ“ fest:
„Die nun durchgestochenen Chat-Verläufe legen nahe, dass die Wire-
Kommunikation keineswegs privat oder nicht dienstlich war und ist und dass
Döring wohl bewusst zum Sündenbock für die förderrechtliche Prüfung
gemacht werden sollte, weil ihr Rauswurf feststand. Außerdem lassen die Chats
Zweifel an der Behauptung aufkommen, dass die Ministerin angesichts dieser
Gespräche und des internen Drucks, den offenbar der Leiter der
Leitungsabteilung auf BMBF-Mitarbeiter ausübte, erst am 11. Juni von der förderrechtlichen
Prüfung erfuhr.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wofür wird Wire im BMBF eingesetzt?
2. Seit wann wird Wire im BMBF verwendet?
3. Welche Arbeitseinheiten im BMBF verwenden Wire?
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF nutzen dienstlich
Wire?
5. Ist die Annahme der Fragesteller zutreffend, dass die Version „Wire
Bund“ im BMBF verwendet wird, und wenn nein, welche Version bzw.
Versionen von Wire findet bzw. finden im BMBF Verwendung?
6. Ist die Annahme der Fragesteller zutreffend, dass bei Verwendung der
Version „Wire Bund“ sämtliche Kommunikation als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dies auch ersichtlich wird, und wenn
nein, warum nicht?
7. Was konkret ist „Wire Bund“?
8. Welche jährlichen Kosten sind dem BMBF in den Jahren 2022, 2023
und 2024 für Betrieb und Nutzung der Wire-Infrastruktur entstanden?
9. Wie definiert das BMBF private Kommunikation?
10. Wie definiert das BMBF „persönliche Kommunikation“?
11. Wie definiert das BMBF dienstliche Kommunikation?
12. Wie grenzt das BMBF private Kommunikation und „persönliche
Kommunikation“ von dienstlicher Kommunikation ab?
13. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige Bundesministerium des Innern und
für Heimat (BMI) mit Blick auf die Veraktungspraxis grundsätzlich
„private Kommunikation“?
14. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige Bundesministerium des Innern und
für Heimat mit Blick auf die Veraktungspraxis grundsätzlich
„persönliche Kommunikation“?
15. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige BMI mit Blick auf die
Veraktungspraxis grundsätzlich „dienstliche Kommunikation“?
16. Wie grenzt das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige BMI mit Blick auf die
Veraktungspraxis „private Kommunikation“ von „dienstlicher Kommunikation“ ab?
17. Wer entscheidet in einer obersten Bundesbehörde, was veraktet werden
muss?
18. Kann aus Sicht des BMBF eine elektronische Kommunikation, an der
ausschließlich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF teilnehmen
und in der auch über dienstliche Angelegenheiten kommuniziert wird
(siehe u. a. www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffaere-interne-chats-zeig
en-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-neuem-staatssekretaer-a-88
6722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23), rein privat sein, wenn ja,
warum, und wenn nein, was folgt daraus?
19. Welche jährlichen Kosten sind anderen obersten Bundesbehörden in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 für Betrieb und Nutzung der Wire-
Infrastruktur entstanden (bitte entlang der Jahre je Ressort auflisten)?
20. Gibt es in der Bundesregierung Regeln oder Richtlinien für die Nutzung
von Wire oder vergleichbaren Messenger-Diensten, wenn ja, welche, wo
sind diese festgehalten, und wenn nein, warum nicht?
21. Gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF Regeln oder
Richtlinien, die den Gebrauch der dienstlichen Wire-Infrastruktur auf
privaten Geräten regelt, wenn ja, welche, wo sind diese schriftlich
verankert, und wenn nein, warum nicht?
22. Ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF dienstlich gestattet,
auf einer privaten Wire-Version zu dienstlichen Belangen zu
kommunizieren, wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse
gewährleistet, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte ausgeleitet
werden könnten, und wenn nein, warum nicht?
23. Ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF dienstlich gestattet,
auf Wire (Bund) privat zu kommunizieren?
24. Ist es zutreffend, dass Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger Wire,
wie in der Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung ausgeführt, auf ihrem privaten
Handy nutzt (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoi
d=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE0Nz
My&mod=mediathek, Minute 54:41)?
a) Wenn ja, handelt es sich dabei um die „Wire Bund“-Version oder
welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
25. Wenn Frage 24 bejaht wird, ergibt sich aus der privaten Nutzung der
dienstlichen Wire-Infrastruktur für Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger ein geldwerter Vorteil, wenn ja, wie wird dieser versteuert,
und wenn nein, warum nicht?
26. Wäre es zulässig, dass Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger auf
ihrem privaten Handy auch dienstliche Kommunikation über den Dienst
Wire vornimmt?
a) Wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse gewährleistet,
insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte
ausgeleitet werden könnten?
b) Wenn nein, warum nicht
27. Dürfen Bundesminister auf ihren privaten Endgeräten zu sensiblen
dienstlichen Belangen kommunizieren?
a) Wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse gewährleistet,
insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte
ausgeleitet werden könnten?
b) Wenn nein, warum nicht?
28. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger durch Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von denen beauftragte
Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, und wie
wird dieser versteuert?
29. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von beamteten
Staatssekretären oder Parlamentarischen Staatssekretären durch
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von
denen beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten
Vorteil dar, und wie wird dieser versteuert?
30. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitungsabteilung durch Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von denen
beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, und
wie wird dieser versteuert?
31. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Abteilungsleitungen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF,
anderer Behörden oder von denen beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt
das einen geldwerten Vorteil dar, und wie wird dieser versteuert?
32. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. über ihr
Diensthandy an der Kommunikation in der mutmaßlichen Wire-Gruppe
„BMBF-Kommunikation“ und der mutmaßlichen Wire-Gruppe „F-
Runde BMBF“ beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
33. Wie oft wurden seit Dezember 2021 aktenrelevante Passagen aus der
Wire-Kommunikation der Hausleitung veraktet (bitte tabellarisch
inklusive Aktenzeichen auflisten)?
34. Kann eine Wire-Gruppe rein privat sein, wenn Mitglieder der Gruppe
öffentlich bekunden, den Messenger-Dienst Wire privat nicht zu nutzen
(Zitat von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring: „Wire benutze
ich privat nicht“; www.jmwiarda.de/https-www.jmwiarda.de-2024-09-0
9-sabine-doering-selbst-die-mindener-richter-verstehen-die-pressemitteil
ung-des-bmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/), wenn ja, warum, wer definiert
das, und wenn nein, was folgt daraus?
35. Kann das BMBF die Echtheit der vom „SPIEGEL“ und von der „FAZ“
veröffentlichten Wire-Chats von Mitarbeitern des BMBF, insbesondere
das Zitat von Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und
Forschung Roland Philippi [„Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch
eine Art informelle, „freiwillige“ und selbst auferlegte Antisemitismus-
Klausel für unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten
etabliert (bspw so einen Aufruf nicht zu unterzeichnen wg Sorge um die
Förderung), hätte ich jetzt ad hoc nix dagegen (…)“] und das Zitat des
Leiters der Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung [„Der
Leiter der Kommunikation (…) schrieb, es gehe „denen nicht um
Wissenschaftsfreiheit, sondern um eine politische bis radikale Haltung, die
wir bekämpfen“.“] bestätigen (www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffaer
e-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-
neuemstaatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23; www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-stark-wat
zinger-19984657.html)?
a) Wenn ja, wie sind die Zitate mit dem für Bundesbeamte geltenden
Neutralitäts- und Mäßigungsgebot (www.bundestag.de/resource/blo
b/650184/57e48f43ca79df7039003aff9850f8c9/WD-6-045-19-pdf-d
ata.pdf) vereinbar?
b) Wenn nein, warum nicht?
36. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „BMBF –
Kommunikation“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
37. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Kommunikation“
vorgenommen?
38. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“?
39. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“?
40. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Kommunikation“ vertreten?
41. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ über die
„Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
42. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum,
und wenn nein, warum nicht?
43. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit Mai 2024 Nachrichten
im Rahmen der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ gelöscht
wurden?
44. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
45. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“, die die
Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
46. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „F-Runde
BMBF“, und wenn ja, seit wann gibt oder gab es die Gruppe?
47. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
48. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „F-Runde BMBF“ vorgenommen?
49. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „F-Runde
BMBF“?
50. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“?
51. Wenn ja, gibt es oder ggf. gab es Mitglieder in der Wire-Gruppe „F-
Runde BMBF“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind?
52. Wenn ja, schließt das BMBF aus, dass seit Mai 2024 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ gelöscht wurden?
53. Wenn ja, ist in der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert wenn ja, seit wann, und warum?
54. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
55. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Forschung & Innovation“, und wenn ja, seit wann gibt es die
Gruppe?
56. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Forschung & Innovation“
vorgenommen?
57. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Forschung & Innovation“?
58. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF – Forschung
& Innovation“?
59. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Forschung & Innovation“ vertreten?
60. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Forschung & Innovation“
über die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-
Version?
61. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Forschung & Innovation“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn
ja, warum?
62. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Forschung & Innovation“,
die die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber
in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
63. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Bildung“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
64. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Bildung“ vorgenommen?
65. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Bildung“?
66. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“?
67. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Bildung“ vertreten?
68. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
69. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“,
die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
70. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
71. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Ausland“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
72. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Ausland“ vorgenommen?
73. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Ausland“?
74. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF – Ausland“?
75. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Ausland“ vertreten?
76. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Ausland“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
77. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Ausland“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
78. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Ausland“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
79. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „BMBF –
Orient“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
80. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Orient“ vorgenommen?
81. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Orient“?
82. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF – Orient“?
83. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Orient“ vertreten?
84. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
85. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“,
die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
86. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ gelöscht wurden?
87. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
88. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
89. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„Situation Room Startchancen“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
90. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „Situation Room Startchancen“
vorgenommen?
91. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „Situation
Room Startchancen“?
92. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „Situation Room
Startchancen“?
93. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„Situation Room Startchancen“ vertreten?
94. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“ über die
„Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
95. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „Situation Room
Startchancen“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja,
warum?
96. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“ gelöscht
wurden, und wenn nein, warum nicht?
97. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
98. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“, die
die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
99. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen
„DP2“, wenn ja, steht der Name „DP2“ für den DigitalPakt 2, und seit
wann gibt es die Gruppe?
100. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „DP2“ vorgenommen?
101. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „DP2“?
102. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „DP2“?
103. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„DP2“ vertreten?
104. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „DP2“ über die „Wire (Bund)“-Version
gehostet oder über eine private Wire-Version?
105. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „DP2“, die nicht
Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
106. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „DP2“ gelöscht wurden, und wenn nein,
warum nicht?
107. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „DP2“ die Selbstlöschfunktion
aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
108. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „DP2“, die die Wire-Chats in diesem
Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis gesetzt, dass es
sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private Kommunikation
handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
109. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen „200 €
Einmalzahlung“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
110. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „200 € Einmalzahlung“
vorgenommen?
111. Wenn ja, wer sind bzw. wer waren die Administratoren der Wire-Gruppe
„200 € Einmalzahlung“?
112. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat oder hatte die Wire-Gruppe „200 €
Einmalzahlung“?
113. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind oder waren in der
Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ vertreten?
114. Wenn ja, wird bzw. wurde die Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ über
die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-
Version?
115. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „200 €
Einmalzahlung“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
116. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ gelöscht wurden, und
wenn nein, warum nicht?
117. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum, und wenn nein,
warum nicht?
118. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“, die die
Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
119. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen
„Digitale Vernetzungsinfrastruktur“, und wenn ja, seit wann gibt es die
Gruppe?
120. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird die
Auswahl der Mitglieder der Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“
vorgenommen?
121. Wenn ja, wer sind bzw. wer waren die Administratoren der Wire-Gruppe
„Digitale Vernetzungsinfrastruktur“?
122. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat oder hatte die Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“?
123. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind oder waren in der
Wire-Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“ vertreten?
124. Wenn ja, wird bzw. wurde die Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“ über die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private
Wire-Version?
125. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
126. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“,
die die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber
in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
127. Wird im BMBF die webbasierte Zusammenarbeits- und
Wissensmanagement-Software Confluence genutzt?
128. Welche Ressorts in der Bundesregierung nutzen Confluence?
129. Wenn Frage 127 bejaht wird, welche Arbeitseinheiten nutzen
Confluence im BMBF?
130. Wenn Frage 127 bejaht wird, nutzt die Leitungsebene (Hausleitung und
Leitungsabteilung) im BMBF Confluence?
131. Wenn ja, wie nutzen Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger sowie
die Leitungsabteilung des BMBF Confluence?
132. Wenn Frage 127 bejaht wird, wie stellt das BMBF bei der Nutzung von
Confluence sicher, dass Änderungen an Dokumenten nachvollziehbar
sowie den jeweiligen Urhebern personen- und funktionsbezogen
zugeordnet werden können?
133. Wenn Frage 127 bejaht wird, wie stellt das BMBF die ordnungsgemäße
Veraktung der Bearbeitungsverläufe (u. a. textliche Veränderungen an
Dokumenten) im Rahmen der Nutzung von Confluence sicher?
134. Nutzt das Bundeskanzleramt Wire, und wenn ja, welche Version?
135. Nutzt der Bundeskanzler Olaf Scholz Wire, und wenn ja, dienstlich oder
für persönliche Kommunikation?
Berlin, den 23. Oktober 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1398929.11.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13569 - Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung und Forschung im Lichte der sogenannten Fördermittelaffäre
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13989
20. Wahlperiode 29.11.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13569 –
Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für Bildung
und Forschung im Lichte der sogenannten Fördermittelaffäre
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Jegliches Verwaltungshandeln ist dem Grundsatz der ordnungsgemäßen
Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht. Nur durch die
ordnungsgemäße Aktenführung wird ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine
Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine
Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet. Alle Beschäftigten einer Behörde
sind diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen
gebunden. Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt die Pflicht der Behörde
zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar. Das Prinzip der
Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und
Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip
der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu
dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als
führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet. […] Zu den
aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen
Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Gegeben[en]falls sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate
oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende
Akte noch ein papierbasiertes System existiert (Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/10084).
Die Bundesregierung verpflichtet sich ergänzend zu ihrer Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in § 2 der Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in
Bundesministerin (RegR) wie folgt zur Transparenz des Verwaltungshandelns:
„Die Geschäftstätigkeit der Verwaltung folgt dem Grundsatz der
Schriftlichkeit. Sie besteht im Erstellen, Versenden, Empfangen und Registrieren von
Dokumenten (Aktenbildung) und wird durch die Aktenführung unterstützt.
Die Aktenführung sichert ein nachvollziehbares transparentes
Verwaltungshandeln und ist Voraussetzung für eine sachgerechte Archivierung.“
Die in § 3 RegR vorgenommenen Begriffsbestimmungen umfassen u. a. den
Begriff Schriftgut („Alle bei der Erfüllung von Aufgaben des Bundes
erstellten oder empfangenen Dokumente, unabhängig von der Art des Informations-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 28. November 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
trägers und der Form der Aufzeichnung.“), Dokument („Einzelnes
Schriftstück, papiergebunden oder elektronisch erstellt und verwaltet, Fax, E-Mail,
Datenbank und andere Dateien. Hierzu gehören auch alle ergänzenden
Angaben (z. B. Metainformationen), die zum Verständnis der Informationen
notwendig sind.“) und Akte („Geordnete Zusammenstellung von Dokumenten
mit eigenem Aktenzeichen und eigener Inhaltsbezeichnung.“). Bei den bisher
von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Reaktion
auf Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) veröffentlichten
bzw. bereitgestellten Unterlagen handelt es sich demnach um Dokumente.
In § 4 RegR ist der Grundsatz der Vollständigkeit und Einheitlichkeit wie folgt
verankert:
(1) Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut haben
– die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und
Bearbeitungszusammenhangs,
– die Behandlung der Sache ohne Verzögerung,
– die Aufbewahrung der Dokumente entsprechend ihrem
Bearbeitungswert zu gewährleisten.
(2) Die Einheitlichkeit des Bearbeitens der Geschäftsvorfälle und Verwaltens
von Schriftgut ist durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu
sichern.
(3) Dokumente dürfen aus der Akte nicht entfernt, bei Nutzung
elektronischer Vorgangsbearbeitung nicht gelöscht werden. Elektronisch
gespeicherte Informationen dürfen nur nach Beteiligung der Verfasserin oder
des Verfassers gelöscht oder verändert werden.
Ferner ist eine ordnungsgemäße Vorlagen- und Aktenführung eine
grundlegende Voraussetzung, um Anfragen auf Basis des
Informationsfreiheitsgesetzes sachgemäß zu beantworten. Der Anspruch auf Informationszugang richtet
sich auf Auskunft oder Akteneinsicht in der Behörde. Jeder ist
anspruchsberechtigt (Jedermannrecht). Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder
tatsächlich – wird nicht verlangt (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltun
g/open-government/informationsfreiheitsgesetz/informationsfreiheitsgesetz-no
de.html). Nur bei vollständiger, wahrheitsgemäßer und nachvollziehbarer
Aktenführung können Bundesbehörden diesem gesetzlichen Anspruch gerecht
werden. Bei Defiziten der Aktenführung droht der Anspruch eines Jedermann
auf Informationszugang ins Leere zu laufen.
Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung der sog. Fördermittelaffäre (siehe auch
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12377) rücken jedoch aus Sicht der Fragesteller zunehmend die unter
der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger
etablierten Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) in den Fokus. Dies umfasst u. a. die
Kommunikation der Bundesministerin mit ihrem engsten Umfeld über den Messenger-
Dienst Wire. Am 10. Juli 2024 berichtete „DER SPIEGEL“ erstmals über
Inhalte etwaiger interner Chats. Die Pressestelle des BMBF hat hierzu wie folgt
Stellung bezogen:
„Eine angebliche persönliche Kommunikation kommentieren wir nicht. Im
Übrigen weisen wir darauf hin, dass sie nicht im Widerspruch zur bisherigen
Sachverhaltsdarstellung stünde“ (www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffaere-in
terne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-neuem-staatssekr
etaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23).
Am 9. September 2024 meldete sich die von Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretärin a. D.
Dr. Sabine Döring wie folgt zu Wort:
„Kaum noch jemand aus Wissenschaft und Fachpresse glaub[t], dass ich einen
förderrechtlichen Prüfauftrag erteilt hätte. Nun versteht selbst das
Verwaltungsgericht Minden die Pressemitteilung des BMBF so, dass ich es nicht war.
[…]
Ich habe mich immer nur mit der Frage beschäftigt, ob der offene Brief das
Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt und ob die Wissenschaftsfreiheit
auch durch politische Aktivisten eingeschränkt werden kann. Ich habe auch
nie etwas anderes gesagt. Dass es durch mein Handeln zu einem sogenannten
‚Missverständnis‘ gekommen ist, schließe ich aus. […]
Der Spiegel habe in einem Bericht die Frage aufgeworfen, „wie freiwillig
meine E-Mail vom 14.06.2024 an alle Mitarbeiter des BMBF erfolgte, und
meint: ‚Daran darf man Zweifel haben‘.“ Sie dürfe sich zum
Zustandekommen dieser E-Mail zwar nicht äußern, betont Döring: „Jedoch bin ich meiner
Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung nachgekommen, habe den
Vorgang dokumentiert und dem BMBF alle zur Verfügung stehenden Unterlagen
übergeben. Das schließt die betreffenden Wire-Chat-Verläufe ein. Wire
benutze ich privat nicht.“ (www.jmwiarda.de/https-www.jmwiarda.de-2024-09-09-s
abine-doering-selbst-die-mindener-richter-verstehen-die-pressemitteilung-
desbmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/).
In der am 10. September 2024 stattgefundenen Sondersitzung des
Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bezog
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger wie folgt persönlich Stellung:
„Jeder Amtsträger hat das Recht auf auch private Kommunikation. Sollte sich
daraus etwas dienstlich ableiten, dann wird das veraktet. Veraktet wird, was
entscheidungsrelevant in einem Ministerium ist. Und genauso handeln wir
auch. Kommunikation findet auf ganz verschiedenen Wegen statt. Manchmal
sogar in einer Kaffeeküche. Aber sie findet auf ganz verschiedenen Wegen
statt. Aber das Relevante wird verschriftlicht und veraktet.“ (www.bundesta
g.de/mediathek?videoid=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZ
W9pZD03NjE0NzMy&mod=mediathek, Minute 1:33:32).
Nicht zuletzt haben neue Veröffentlichungen Zweifel an der Richtigkeit der
von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger dargestellten
Verwaltungspraxis aufkommen lassen (www.zeit.de/2024/40/bettina-stark-watzinger-fdp-bun
desministerin-bmbf-bundesregierung). Am 14. September 2024 berichtete das
ARD-Hauptstadtstudio von einer am 13. September 2024 um 10.39 Uhr
verschickten E-Mail von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring, in der ein
von ihr angefertigter Ergebnisvermerk samt Wire-Kommunikation zur
Veraktung entscheidungsrelevanter Vorgänge übermittelt wurde (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/stark-watzinger-chats-100.html). Mit Blick auf die
am 14. Juni 2024 im Namen von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine
Döring verschickte E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BMBF, in der die mittlerweile entlassene Staatssekretärin die Verantwortung
für eine durch ein angebliches Missverständnis beauftragte förderrechtliche
Prüfung übernommen hatte, konstatierte die „FAZ“: „Die umfangreiche Wire-
Kommunikation belegt, dass die Mail auf Weisung der Ministerin verschickt
wurde.“ (www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-au
f-stark-watzinger-19984657.html). Ferner hielt die „FAZ“ fest:
„Die nun durchgestochenen Chat-Verläufe legen nahe, dass die Wire-
Kommunikation keineswegs privat oder nicht dienstlich war und ist und dass Döring
wohl bewusst zum Sündenbock für die förderrechtliche Prüfung gemacht
werden sollte, weil ihr Rauswurf feststand. Außerdem lassen die Chats Zweifel an
der Behauptung aufkommen, dass die Ministerin angesichts dieser Gespräche
und des internen Drucks, den offenbar der Leiter der Leitungsabteilung auf
BMBF-Mitarbeiter ausübte, erst am 11. Juni von der förderrechtlichen
Prüfung erfuhr.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung versteht die Intention der Fragesteller dahingehend, dass
diese sich auf die Aufklärung des Sachverhalts zu einem konkreten Vorgang
richtet, der in Verantwortung der Hausleitung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF), die vor dem 7. November 2024 amtierte,
stattfand. Der Sachverhalt der Auftragserteilung zur förderrechtlichen Prüfung der
Unterzeichner des offenen Briefs Berliner Hochschullehrer im Mai 2024 soll
aufgeklärt werden. Den Fragestellern geht es demnach um die Art und Weise
der Aktenführung bezüglich Informationen aus Chats in den
Messengerdiensten „Wire“ und „Wire Bund“ „im Lichte“ eben dieser Sache, in der Amtszeit
von Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger innerhalb der
Leitungsebene des BMBF.
Am 7. November 2024 wurde Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger
vom Bundespräsidenten aus ihrem Amt entlassen. Auch die übrigen zur Zeit
des Vorgangs verantwortlichen Mitglieder der Hausleitung sind nicht mehr im
Amt. Seit dem 7. November 2024 wird das BMBF durch Bundesminister Cem
Özdemir geführt.
Der hier gegenständliche Vorgang wird ressortintern geprüft. Zu laufenden
ressortinternen Prüfungen und Beratungen kann keine Auskunft erteilt werden.
1. Wofür wird Wire im BMBF eingesetzt?
2. Seit wann wird Wire im BMBF verwendet?
3. Welche Arbeitseinheiten im BMBF verwenden Wire?
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF nutzen dienstlich
Wire?
5. Ist die Annahme der Fragesteller zutreffend, dass die Version „Wire
Bund“ im BMBF verwendet wird, und wenn nein, welche Version bzw.
Versionen von Wire findet bzw. finden im BMBF Verwendung?
6. Ist die Annahme der Fragesteller zutreffend, dass bei Verwendung der
Version „Wire Bund“ sämtliche Kommunikation als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dies auch ersichtlich wird, und wenn
nein, warum nicht?
7. Was konkret ist „Wire Bund“?
8. Welche jährlichen Kosten sind dem BMBF in den Jahren 2022, 2023 und
2024 für Betrieb und Nutzung der Wire-Infrastruktur entstanden?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Bei „Wire Bund“ handelt es sich um einen Instant Messenger, der Ende-zu-
Ende-verschlüsselte Kommunikation (Textnachrichten, Dateiversand, Audio-
und Videotelefonie, Teilen von Bildschirminhalten) innerhalb der
Bundesverwaltung zwischen einzelnen Nutzern und in Gruppen ermöglicht. Der
Schwerpunkt der Nutzung im BMBF liegt in der Regel im Austausch von
Textnachrichten. Im BMBF wird „Wire“ seit dem Jahr 2020 verwendet, und zwar in der
Version „Wire Bund“. „Wire Bund“ steht allen Arbeitseinheiten des BMBF zur
Verfügung, es gibt im BMBF 828 „Wire Bund“ Accounts. „Wire Bund“ ist für
VS-NfD zugelassen, das bedeutet aber nicht, dass jegliche Kommunikation
auch eingestuft ist. Dem BMBF sind für die Nutzung der „Wire Bund“-
Infrastruktur keine Kosten entstanden.
9. Wie definiert das BMBF private Kommunikation?
10. Wie definiert das BMBF „persönliche Kommunikation“?
11. Wie definiert das BMBF dienstliche Kommunikation?
12. Wie grenzt das BMBF private Kommunikation und „persönliche
Kommunikation“ von dienstlicher Kommunikation ab?
13. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige Bundesministerium des Innern und
für Heimat (BMI) mit Blick auf die Veraktungspraxis grundsätzlich
„private Kommunikation“?
14. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige Bundesministerium des Innern und
für Heimat mit Blick auf die Veraktungspraxis grundsätzlich
„persönliche Kommunikation“?
15. Wie definiert das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige BMI mit Blick auf die
Veraktungspraxis grundsätzlich „dienstliche Kommunikation“?
16. Wie grenzt das in der Bundesregierung für die ordnungsgemäße
Aktenführung federführend zuständige BMI mit Blick auf die
Veraktungspraxis „private Kommunikation“ von „dienstlicher Kommunikation“ ab?
17. Wer entscheidet in einer obersten Bundesbehörde, was veraktet werden
muss?
18. Kann aus Sicht des BMBF eine elektronische Kommunikation, an der
ausschließlich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF teilnehmen
und in der auch über dienstliche Angelegenheiten kommuniziert wird
(siehe u. a. www.spiegel.de/politik/foerdergeldaffaere-interne-chats-zeig
en-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-neuem-staatssekretaer-a-88
6722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23), rein privat sein, wenn ja,
warum, und wenn nein, was folgt daraus?
Die Fragen 9 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Zu Fragen im Zusammenhang mit dienstlicher Kommunikation und deren
Archivierung hat die Bundesregierung mehrfach geantwortet, zuletzt auf die
Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. bzw. Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksachen 20/7805 und 20/12836.
Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche
und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen,
basieren im Wesentlichen auf der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sowie der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und
Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien (RegR).
Nach § 12 Absatz 2 GGO müssen Stand und Entwicklung der
Vorgangsbearbeitung jederzeit (im Rahmen der Aufbewahrungsfristen) aus den Akten
nachvollziehbar sein. Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle
entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde
erreichen oder innerhalb der Behörde kommuniziert werden. Hierzu wird auch
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12836 verwiesen. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Der Begriff dienstliche Kommunikation erfasst Kommunikation, die für
Dienstgeschäfte und zur dienstlichen Aufgabenerfüllung des BMBF
erforderlich ist. Nicht jede dienstliche Information ist eine amtliche Information im
Sinne des § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG. In der Verwaltungspraxis gibt es
vielfältige informelle oder persönliche Kommunikation, die Notwendigkeit von
Terminkoordination sowie kollegiale Ab- und Rücksprachen, die nicht
aktenrelevant sind. Diese Art informeller Abstimmungskommunikation mit Hilfe
mobiler Endgeräte darf von der Behörde grundsätzlich als typischerweise ohne
Aktenrelevanz eingeordnet werden (vgl. VG Berlin, Urteil v. 11.10.2023, Az.
VG 2 K 124/22, dort S. 7 f.). Privater Kommunikation fehlt die Relevanz für
die dienstliche Aufgabenerfüllung.
19. Welche jährlichen Kosten sind anderen obersten Bundesbehörden in den
Jahren 2022, 2023 und 2024 für Betrieb und Nutzung der Wire-
Infrastruktur entstanden (bitte entlang der Jahre je Ressort auflisten)?
„Wire Bund“ ist ein Teilprojekt der Dienstekonsolidierungsmaßnahme Social
Intranet des Bundes. Der Messengerdienst „Wire Bund“ soll allmählich ab dem
Jahr 2025 in den Wirkbetrieb überführt werden. Aktuell erfolgt die
Finanzierung zentral aus dem Budget der Dienstekonsolidierung des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Eine Kostenbeteiligung der Bundesbehörden
ist erst ab dem Haushaltsjahr 2026 geplant.
In den Jahren 2022 bis 2024 hat der Bund folgende Zahlungen an Wire Swiss
geleistet.
Jahr Kosten in Euro (brutto)
2022 3 381 149,23
2023 3 920 455,00
2024 3 570 000,00
Gesamt 10 871 604,23
20. Gibt es in der Bundesregierung Regeln oder Richtlinien für die Nutzung
von Wire oder vergleichbaren Messenger-Diensten, wenn ja, welche, wo
sind diese festgehalten, und wenn nein, warum nicht?
21. Gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMBF Regeln oder
Richtlinien, die den Gebrauch der dienstlichen Wire-Infrastruktur auf
privaten Geräten regelt, wenn ja, welche, wo sind diese schriftlich
verankert, und wenn nein, warum nicht?
22. Ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF dienstlich gestattet,
auf einer privaten Wire-Version zu dienstlichen Belangen zu
kommunizieren, wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse
gewährleistet, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte ausgeleitet
werden könnten, und wenn nein, warum nicht?
23. Ist es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF dienstlich gestattet,
auf Wire (Bund) privat zu kommunizieren?
Die Fragen 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine gesonderten Regelungen zur Nutzung von
Messenger-Diensten in Bundesministerien getroffen, die über die Richtlinie für das
Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien
(Registraturrichtlinie, RegR) hinausgehen. Hierzu wird auch auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12836 verwiesen. Die Nutzung von „Wire Bund“ ist auf
privaten Geräten nicht möglich. Hierzu wird auch auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12836 verwiesen. Die dienstliche Nutzung privater Hard-
und Software ist grundsätzlich nicht gestattet. Die private Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ist in geringfügigem Umfang
zulässig, soweit die dienstliche Aufgabenerfüllung sowie die Verfügbarkeit der
IKT für dienstliche Zwecke nicht beeinträchtigt werden.
24. Ist es zutreffend, dass Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger Wire,
wie in der Sondersitzung des Bundestagsausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung ausgeführt, auf ihrem privaten
Handy nutzt (www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen?videoi
d=7614732#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE0Nz
My&mod=mediathek, Minute 54:41)?
a) Wenn ja, handelt es sich dabei um die „Wire Bund“-Version oder
welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
25. Wenn Frage 24 bejaht wird, ergibt sich aus der privaten Nutzung der
dienstlichen Wire-Infrastruktur für Bundesministerin Bettina Stark-
Watzinger ein geldwerter Vorteil, wenn ja, wie wird dieser versteuert,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Auf privaten Endgeräten ist eine Nutzung von „Wire Bund“ technisch nicht
möglich.
26. Wäre es zulässig, dass Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger auf
ihrem privaten Handy auch dienstliche Kommunikation über den Dienst
Wire vornimmt?
a) Wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse gewährleistet,
insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte
ausgeleitet werden könnten?
b) Wenn nein, warum nicht
27. Dürfen Bundesminister auf ihren privaten Endgeräten zu sensiblen
dienstlichen Belangen kommunizieren?
a) Wenn ja, wie ist der Schutz dienstlicher Geheimnisse gewährleistet,
insbesondere in Bezug auf eine mögliche Kompromittierung des
privaten Gerätes, über das auch transportverschlüsselte Inhalte
ausgeleitet werden könnten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 26 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Da der Schutz entsprechender Informationen nur eingeschränkt gewährleistet
werden kann, ist die dienstliche Nutzung privater Hard- und Software
grundsätzlich nicht gestattet. Für dienstliche Zwecke darf grundsätzlich nur die vom
Dienstherrn zur Verfügung gestellte Hard- und Software eingesetzt werden.
Eine Ausnahme gilt für die Teilnahme an dienstlichen Telefongesprächen und
Videokonferenzen; hier können in ortsflexibler Arbeit auch private Geräte
(z. B. Mobil-/Festnetztelefone oder Notebooks/Tablets) verwendet werden,
sofern bestimmte enge Vorgaben beachtet werden (z. B., dass die Speicherung
dienstlicher Daten auf den privaten Geräten und das Versenden dienstlicher
Daten dorthin untersagt sind). Bei Telefonaten in ortsflexibler Arbeit sollen
vertrauliche dienstliche Informationen nicht kommuniziert werden. Ist dies
gleichwohl erforderlich, ist der Gesprächspartner zu sensibilisieren, dass er mit einer
ortsflexibel arbeitenden Person telefoniert. Mit Hilfe von privaten Endgeräten
darf nicht über Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanweisung
(VSA) kommuniziert werden. Der Schutz dienstlicher Geheimnisse wird
dadurch gewährleistet, dass über diese Themen nicht gesprochen werden darf,
wenn auch private Endgeräte genutzt werden.
28. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger durch Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von denen beauftragte
Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, und wie
wird dieser versteuert?
29. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von beamteten
Staatssekretären oder Parlamentarischen Staatssekretären durch
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von
denen beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten
Vorteil dar, und wie wird dieser versteuert?
30. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Leitungsabteilung durch Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeiter des BMBF, anderer Behörden oder von denen
beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt das einen geldwerten Vorteil dar, und
wie wird dieser versteuert?
31. Gibt es eine technische Betreuung der privaten Endgeräte von
Abteilungsleitungen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMBF,
anderer Behörden oder von denen beauftragte Dienstleister, wenn ja, stellt das
einen geldwerten Vorteil dar, und wie wird dieser versteuert?
Die Fragen 28 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt keine technische Betreuung privater Endgeräte durch die IT-
Administration des BMBF, dies beinhaltet sowohl die Leitungs- als auch die
Mitarbeiterebene.
32. Hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger ggf. über ihr
Diensthandy an der Kommunikation in der mutmaßlichen Wire-Gruppe
„BMBF-Kommunikation“ und der mutmaßlichen Wire-Gruppe
„F-Runde BMBF“ beteiligt, und wenn nein, warum nicht?
33. Wie oft wurden seit Dezember 2021 aktenrelevante Passagen aus der
Wire-Kommunikation der Hausleitung veraktet (bitte tabellarisch
inklusive Aktenzeichen auflisten)?
34. Kann eine Wire-Gruppe rein privat sein, wenn Mitglieder der Gruppe
öffentlich bekunden, den Messenger-Dienst Wire privat nicht zu nutzen
(Zitat von Staatssekretärin a. D. Prof. Dr. Sabine Döring: „Wire benutze
ich privat nicht“; www.jmwiarda.de/https-www.jmwiarda.de-2024-09-0
9-sabine-doering-selbst-die-mindener-richter-verstehen-die-pressemittei
lung-des-bmbf-so-dass-ich-es-nicht-war/), wenn ja, warum, wer
definiert das, und wenn nein, was folgt daraus?
35. Kann das BMBF die Echtheit der vom „SPIEGEL“ und von der „FAZ“
veröffentlichten Wire-Chats von Mitarbeitern des BMBF, insbesondere
das Zitat von Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und
Forschung Roland Philippi [„Persönliche Meinung: Wenn sich dadurch
eine Art informelle, „freiwillige“ und selbst auferlegte Antisemitismus-
Klausel für unsere Förderung bei so manchen, verwirrten Gestalten
etabliert (bspw so einen Aufruf nicht zu unterzeichnen wg Sorge um die
Förderung), hätte ich jetzt ad hoc nix dagegen (…)“] und das Zitat des
Leiters der Unterabteilung Kommunikation der Leitungsabteilung
[„Der Leiter der Kommunikation (…) schrieb, es gehe „denen nicht um
Wissenschaftsfreiheit, sondern um eine politische bis radikale Haltung,
die wir bekämpfen“.“] bestätigen (www.spiegel.de/politik/foerdergeldaf
faere-interne-chats-zeigen-seltsames-wissenschaftsverstaendnis-von-ne
uem-staatssekretaer-a-886722a1-ddb2-41b0-b45d-d1333a1a9c23;
www.faz.net/aktuell/politik/inland/geleakte-chats-erhoehen-druck-auf-s
tark-watzinger-19984657.html)?
a) Wenn ja, wie sind die Zitate mit dem für Bundesbeamte geltenden
Neutralitäts- und Mäßigungsgebot (www.bundestag.de/resource/blo
b/650184/57e48f43ca79df7039003aff9850f8c9/WD-6-045-19-pdf-
data.pdf) vereinbar?
b) Wenn nein, warum nicht?
36. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „BMBF –
Kommunikation“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
37. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Kommunikation“
vorgenommen?
38. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“?
39. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“?
40. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Kommunikation“ vertreten?
41. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ über die
„Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
42. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Kommunikation“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
43. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit Mai 2024 Nachrichten
im Rahmen der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ gelöscht
wurden?
44. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
45. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Kommunikation“, die die
Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
46. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „F-Runde
BMBF“, und wenn ja, seit wann gibt oder gab es die Gruppe?
47. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
48. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „F-Runde BMBF“
vorgenommen?
49. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „F-Runde
BMBF“?
50. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“?
51. Wenn ja, gibt es oder ggf. gab es Mitglieder in der Wire-Gruppe
„F-Runde BMBF“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind?
52. Wenn ja, schließt das BMBF aus, dass seit Mai 2024 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ gelöscht wurden?
53. Wenn ja, ist in der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert wenn ja, seit wann, und warum?
54. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „F-Runde BMBF“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant
sind?
55. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Forschung & Innovation“, und wenn ja, seit wann gibt es die
Gruppe?
56. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Forschung &
Innovation“ vorgenommen?
57. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Forschung & Innovation“?
58. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF –
Forschung & Innovation“?
59. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Forschung & Innovation“ vertreten?
60. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Forschung & Innovation“
über die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-
Version?
61. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Forschung & Innovation“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und
wenn ja, warum?
62. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Forschung &
Innovation“, die die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF
darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um
dienstliche oder private Kommunikation handelt und Teile davon
möglicherweise aktenrelevant sind?
63. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Bildung“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
64. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Bildung“
vorgenommen?
65. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Bildung“?
66. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF –
Bildung“?
67. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Bildung“ vertreten?
68. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
69. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Bildung“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
70. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Bildung“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant
sind?
71. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„BMBF – Ausland“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
72. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Ausland“
vorgenommen?
73. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Ausland“?
74. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF –
Ausland“?
75. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Ausland“ vertreten?
76. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Ausland“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
77. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF –
Ausland“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
78. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Ausland“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant
sind?
79. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe mit dem Namen „BMBF –
Orient“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
80. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „BMBF – Orient“
vorgenommen?
81. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „BMBF –
Orient“?
82. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „BMBF – Orient“?
83. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„BMBF – Orient“ vertreten?
84. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ über die „Wire
(Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-Version?
85. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“,
die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
86. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ gelöscht wurden?
87. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
88. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „BMBF – Orient“, die die Wire-
Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis
gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant
sind?
89. Gibt es oder gab es eine Wire-Gruppe im BMBF mit dem Namen
„Situation Room Startchancen“, und wenn ja, seit wann gibt es die
Gruppe?
90. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „Situation Room Startchancen“
vorgenommen?
91. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „Situation
Room Startchancen“?
92. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „Situation Room
Startchancen“?
93. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„Situation Room Startchancen“ vertreten?
94. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“ über
die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-
Version?
95. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „Situation Room
Startchancen“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja,
warum?
96. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“ gelöscht
wurden, und wenn nein, warum nicht?
97. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“
die Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
98. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „Situation Room Startchancen“, die
die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
99. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen
„DP2“, wenn ja, steht der Name „DP2“ für den DigitalPakt 2, und seit
wann gibt es die Gruppe?
100. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „DP2“ vorgenommen?
101. Wenn ja, wer sind die Administratoren der Wire-Gruppe „DP2“?
102. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat die Wire-Gruppe „DP2“?
103. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind in der Wire-Gruppe
„DP2“ vertreten?
104. Wenn ja, wird die Wire-Gruppe „DP2“ über die „Wire (Bund)“-Version
gehostet oder über eine private Wire-Version?
105. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „DP2“, die nicht
Beschäftigte des BMBF sind, und wenn ja, warum?
106. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „DP2“ gelöscht wurden, und wenn nein,
warum nicht?
107. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „DP2“ die Selbstlöschfunktion
aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum?
108. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „DP2“, die die Wire-Chats in
diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in Kenntnis gesetzt,
dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder private
Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise aktenrelevant sind?
109. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen
„200 € Einmalzahlung“, und wenn ja, seit wann gibt es die Gruppe?
110. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „200 € Einmalzahlung“
vorgenommen?
111. Wenn ja, wer sind bzw. wer waren die Administratoren der Wire-
Gruppe „200 € Einmalzahlung“?
112. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat oder hatte die Wire-Gruppe „200 €
Einmalzahlung“?
113. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind oder waren in der
Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ vertreten?
114. Wenn ja, wird bzw. wurde die Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“
über die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine private Wire-
Version?
115. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „200 €
Einmalzahlung“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, wenn ja, warum, und
wenn nein, warum nicht?
116. Wenn ja, schließt das BMBF ggf. aus, dass seit 2022 Nachrichten im
Rahmen der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ gelöscht wurden,
und wenn nein, warum nicht?
117. Wenn ja, ist ggf. in der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“ die
Selbstlöschfunktion aktiviert, wenn ja, seit wann, und warum, und wenn nein,
warum nicht?
118. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „200 € Einmalzahlung“, die die
Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF darüber in
Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche oder
private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
119. Gibt es oder gab es im BMBF eine Wire-Gruppe mit dem Namen
„Digitale Vernetzungsinfrastruktur“, und wenn ja, seit wann gibt es die
Gruppe?
120. Wenn ja, nach welchem Kriterium bzw. nach welchen Kriterien wird
die Auswahl der Mitglieder der Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“ vorgenommen?
121. Wenn ja, wer sind bzw. wer waren die Administratoren der Wire-
Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“?
122. Wenn ja, wie viele Mitglieder hat oder hatte die Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“?
123. Wenn ja, welche Arbeitseinheiten des BMBF sind oder waren in der
Wire-Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“ vertreten?
124. Wenn ja, wird bzw. wurde die Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“ über die „Wire (Bund)“-Version gehostet oder über eine
private Wire-Version?
125. Wenn ja, gibt es ggf. Mitglieder in der Wire-Gruppe „Digitale
Vernetzungsinfrastruktur“, die nicht Beschäftigte des BMBF sind, wenn ja,
warum, und wenn nein, warum nicht?
126. Wenn ja, inwiefern hat Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger oder
haben Mitglieder der Wire-Gruppe „Digitale Vernetzungsinfrastruktur“,
die die Wire-Chats in diesem Rahmen benutzt haben, das BMBF
darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dieser Gruppe um dienstliche
oder private Kommunikation handelt und Teile davon möglicherweise
aktenrelevant sind?
Die Fragen 32 bis 126 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der Vorgang
befindet sich in der ressortinternen Prüfung.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde zum genannten Themenkomplex
keine dienstliche Kommunikation über die App „Wire (Bund)“ geführt. Die
Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Nutzung der privaten Version
der „Wire“-App durch Beschäftigte des BMBF. Die Server, auf welchen „Wire
(privat)“ betrieben wird, werden – anders als das vom ITZBund betriebene
„Wire (Bund)“ – von der Firma Wire Swiss GmbH (oder einem ihrer
Dienstleister) betrieben. Der Bund hat keinen Zugriff auf diese Server (oder über sie
verschickte oder empfangene Nachrichten). Daher kann die Bundesregierung
auf diesem Wege keine Kenntnis von einer etwaigen Nutzung des
Messengerdienstes „Wire (privat)“ durch Beschäftige des BMBF erlangen.
Nach den Nutzungsvorgaben des BMBF darf für Dienstgeschäfte und zur
dienstlichen Aufgabenerfüllung nur dienstlich bereitgestellte Hard- und
Software verwendet werden. Dienstlich bereitgestellt wird zum Austausch von
Chatnachrichten der Messenger-Dienst „Wire (Bund)“.
Hinsichtlich der Behandlung von Chats aus Messenger-Diensten wird auch auf
die Antworten der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/7805 sowie zur Kleinen Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12836 verwiesen.
127. Wird im BMBF die webbasierte Zusammenarbeits- und
Wissensmanagement-Software Confluence genutzt?
128. Welche Ressorts in der Bundesregierung nutzen Confluence?
129. Wenn Frage 127 bejaht wird, welche Arbeitseinheiten nutzen
Confluence im BMBF?
130. Wenn Frage 127 bejaht wird, nutzt die Leitungsebene (Hausleitung und
Leitungsabteilung) im BMBF Confluence?
131. Wenn ja, wie nutzen Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger sowie
die Leitungsabteilung des BMBF Confluence?
132. Wenn Frage 127 bejaht wird, wie stellt das BMBF bei der Nutzung von
Confluence sicher, dass Änderungen an Dokumenten nachvollziehbar
sowie den jeweiligen Urhebern personen- und funktionsbezogen
zugeordnet werden können?
133. Wenn Frage 127 bejaht wird, wie stellt das BMBF die ordnungsgemäße
Veraktung der Bearbeitungsverläufe (u. a. textliche Veränderungen an
Dokumenten) im Rahmen der Nutzung von Confluence sicher?
Die Fragen 127 bis 133 werden gemeinsam beantwortet.
„Confluence“ wird im BMBF und außerdem in den Ressorts des
Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des
Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Gesundheit bereitgestellt und
eingesetzt. In den Ressorts des Bundesministeriums der Justiz, des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz jedoch nur in einigen nachgeordneten Behörden.
Darüber hinaus wird teilweise von einzelnen Auftragnehmern „Confluence“ zur
Kommunikation mit ihren Kunden verwendet. Soweit Bundesbehörden in
diesem Kontext „Confluence“ nutzen, wird das hier nicht einzeln aufgeführt.
„Confluence“ steht allen Arbeitseinheiten und somit allen Mitarbeitenden zur
Verfügung, über den jeweiligen Nutzungsgrad kann keine Aussage getroffen
werden.
Die jeweiligen Änderungen an Dokumenten werden in „Confluence“ angezeigt.
Die allgemeinen Regelungen zur Aktenführung sind von den jeweiligen
Fachbereichen in den Behörden zu beachten, daher ist eine gesonderte Prüfung im
Sinne der Fragestellung weder geboten noch verpflichtend. Hierzu wird auch
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5425 verwiesen.
134. Nutzt das Bundeskanzleramt Wire, und wenn ja, welche Version?
135. Nutzt der Bundeskanzler Olaf Scholz Wire, und wenn ja, dienstlich
oder für persönliche Kommunikation?
Die Fragen 134 und 135 werden gemeinsam beantwortet.
Die Einstufung der Antworten zu den Fragen 134 und 135 als „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen und daher in der Anlage
verfasst.*
* Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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