Deutscher Bundestag Drucksache 20/14095
20. Wahlperiode 04.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13861 –
Todesfälle im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen seit 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Polizeiliche Einsatzmaßnahmen münden in manchen Situationen im Einsatz
von Mitteln des unmittelbaren Zwangs und in seltenen Extremfällen im Tod
des polizeilichen Gegenübers. Der Fokus der Öffentlichkeit liegt hier
besonders auf dem polizeilichen Einsatz von Schusswaffen, aber auch zunächst
nichtletalen Einsatzmitteln wie Reizgasen und Distanz-Elektroimpulsgeräten
(„Taser“). Einerseits, weil der Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei
medial eine besondere Aufmerksamkeit erfährt. Andererseits ist das Interesse,
auch an konkreten Einzelfragen zu derlei Einsatzgeschehen auch deshalb so
dringlich, weil es sich beim Schusswaffeneinsatz durch die Polizei um eine
der extremsten Formen legaler staatlicher Gewaltanwendung handelt.
Im Jahr 2024 sind laut einer Auswertung der Deutschen Presse-Agentur
bereits 17 Menschen durch Schusswaffengebrauch während polizeilicher
Einsätze ums Leben gekommen. Dies sei die höchste Zahl seit 25 Jahren (
www.tage
sspiegel.de/gesellschaft/panorama/gewerkschaft-fordert-bundesweit-taser-
furbeamte-zahl-der-todlichen-polizeischusse-nimmt-2024-deutlich-zu-1260880
7.html). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verweist in diesem
Zusammenhang auf eine gestiegene Gewaltkriminalität und fordert einen bundesweiten
Einsatz von Tasern (ebd.).
Auch ungeachtet der Konjunkturen medialer Aufmerksamkeit sind Behörden
und der Gesetzgeber grundsätzlich gehalten, sich der Debatte um die
Konsequenzen staatlicher Gewaltanwendung zu stellen. Denn ungeachtet der
konkret handelnden Personen im Einzelfall obliegt es Gesetzgebern,
Bundesministerien und Behörden, die Rechtsgrundlagen, das Straf- und
Disziplinarrecht, die Einsatzregeln, Aus- und Fortbildung, das Einsatz- und
Schusstraining so zu gestalten, dass die Grenzen eines Einsatzes und die möglichen
Konsequenzen einer fehlerhaften oder rechtswidrigen Anwendung von
Einsatzmitteln allen Beamtinnen und Beamten klar sind.
In Dortmund und darüber hinaus machte 2022 der Fall des minderjährigen
Mouhamed Lamine Dramé Schlagzeilen, der letztlich durch mehrere Schüsse
aus der Maschinenpistole eines Polizisten getötet wurde, obwohl bereits
verschiedene andere Einsatzmittel angewandt worden waren. Inzwischen wurde
bekannt, dass zwischen dem Einsatz eines Tasers und dem ersten Schuss aus
der eingesetzten Maschinenpistole lediglich ein zeitlicher Abstand von
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
4. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
0,717 Sekunden bestanden habe (
www.ruhrnachrichten.de/dortmund/tasereins
atz-und-pistolen-schuss-fast-gleichzeitig-ermittlung-zum-fall-mouhamed-d-w
1809772-2000672696/). Beteiligte Polizisten wurden inzwischen u. a. wegen
Totschlags angeklagt (
www.nd-aktuell.de/artikel/1175318.polizeigewalt-mouh
amed-lamine-drame-rassistische-taeter-opfer-umkehr.html). Diesen Fall und
499 weitere Fälle sogenannter polizeilicher Todesschüsse seit 1976 hat die
Zeitschrift „cilip“ gesammelt und dokumentiert (polizeischuesse.cilip.de/).
Aus der Dokumentation sind Tendenzen beim tödlichen Einsatz von
Schusswaffen und Distanz-Elektroimpulsgeräten ablesbar, wie etwa die deutliche
Zunahme von Opfern des Schusswaffeneinsatzes, die sich in einer psychischen
Ausnahmesituation befanden. Fälle, die eher der klassischen Vorstellung des
Schusswechsels zwischen Polizeikräften und fliehenden Straftätern
entsprechen, sind hingegen selten geworden.
1. Wie viele Todesfälle von Personen, die nicht den jeweils beteiligten
Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher
Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und
Anlass der polizeilichen Maßnahme, beteiligten
Bundespolizeidirektionen und, soweit bekannt, Todesursache aufschlüsseln)?
Eine Erhebung von Todesfällen bzw. Verletzungen im Zusammenhang mit
polizeilichen Maßnahmen erfolgt in der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES) im Zuge der statistischen Erhebung zum polizeilichen
Schusswaffengebrauch und bei der Erhebung von Informationen zu Angriffen gegen
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei. Weitere statistische Daten hält die
Bundespolizei nicht vor.
Gemäß PES ist seit 1. Januar 2023 eine Person in Folge eines polizeilichen
Schusswaffengebrauchs im Zuge der Abwehr eines Angriffs auf Beamtinnen
oder Beamte der Bundespolizei zu Tode gekommen. Dieser polizeiliche
Schusswaffengebrauch erfolgte im Jahr 2024 in Lauf an der Pegnitz in Bayern
im Zuge einer polizeilichen Kontrollmaßnahme.
2. Wie viele Todesfälle von Personen, die den jeweils beteiligten
Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher
Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und
Anlass der polizeilichen Maßnahme, beteiligten Bundespolizeidirektionen
und, soweit bekannt, Todesursache aufschlüsseln)?
Gemäß PES sind seit 1. Januar 2023 keine Beamtinnen oder Beamte der
Bundespolizei zu Tode gekommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
3. Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die nicht den jeweils
beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich
polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei außerhalb von
Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der
polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?
Statistische Daten zu Angriffen auf Beamtinnen oder Beamte der
Bundespolizei und deren Angreifer liegen zum jetzigen Zeitpunkt bis einschließlich
September 2024 vor.
Vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 wurden gemäß PES 582 Personen,
welche außerhalb von Versammlungsgeschehnissen Beamtinnen oder Beamte
der Bundespolizei angegriffen haben, im Rahmen dieses Angriffs verletzt. Die
erbetenen Aufschlüsselungen sind in Anlage 1 dargestellt.*
4. Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die den jeweils beteiligten
Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher
Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei außerhalb von
Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen
Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?
Vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 wurden gemäß PES 1 355
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bei der Abwehr eines Angriffs außerhalb
von Versammlungsgeschehnissen verletzt. Die erbetenen Aufschlüsselungen
sind in Anlage 2 dargestellt:*
5. Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die nicht den jeweils
beteiligten Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich
polizeilicher Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei anlässlich von
Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der
polizeilichen Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?
Vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 wurden gemäß PES 14 Personen,
welche anlässlich von Versammlungsgeschehnissen Beamtinnen oder Beamte
der Bundespolizei angegriffen haben, im Rahmen dieses Angriffs verletzt. Die
erbetenen Aufschlüsselungen sind in den nachfolgenden Übersichten
dargestellt.
Verletzte Angreifer anlässlich von Versammlungsgeschehnissen
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 13 1
Maßnahme (Mehrfachnennungen möglich)
Kontrolle 2
Identitätsfeststellung 1 1
Platzverweis 1 1
Gewahrsam- und
Festnahme
1 1
Durchsuchung 1
Begleitung von
Fans/
Veranstaltungsteilnehmern
1
Räumung 1
Gefährderansprache 1
Verletzte Angreifer anlässlich von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Berlin 2
Gießen 10
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14095 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Verletzte Angreifer anlässlich von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Hochneukirch 1
Essen 1
6. Wie viele Fälle der Verletzung von Personen, die den jeweils beteiligten
Sicherheitsbehörden angehörten, während oder anlässlich polizeilicher
Maßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei anlässlich von
Versammlungsgeschehnissen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Anlass der polizeilichen
Maßnahme, Bundespolizeidirektionen und Privatperson bzw.
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufschlüsseln)?
Vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 wurden gemäß PES 29
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei bei der Abwehr eines Angriffs außerhalb
von Versammlungsgeschehnissen verletzt. Die erbetenen Aufschlüsselungen
sind in den nachfolgenden Übersichten dargestellt.
Verletzte PVB der Bundespolizei anlässlich von
Versammlungsgeschehnissen
nach zuständiger BPOLD
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 21 8
davon nach Bundespolizeidirektion
Hannover 1
Stuttgart 1
Sankt Augustin 1
Bundesland 19 7
Verletzte PVB der Bundespolizei anlässlich von
Versammlungsgeschehnissen
nach Stammdienststelle der PVB (BPOLD)
2023 Jan - Sep 2024
davon nach Bundespolizeidirektion
Bundesbereitschaftspolizei Fuldatal 20 8
Bundespolizeiakademie 1
Maßnahme (Mehrfachnennungen möglich)
Kontrolle 1
Identitätsfeststellung 4 1
Platzverweis 14 8
Gewahrsam- und
Festnahme
4 1
Durchsuchung 2 1
Sicherstellung/
Beschlagnahme
1
Begleitung von
Fans/
Veranstaltungsteilnehmern
8
Räumung 15
Absperrung 11
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Bremen 4
Gießen 1
Hamburg 1
Leipzig 7
Lützerath 7
Stuttgart 1
Essen 8
7. In wie vielen Fällen haben Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
seit dem 1. Januar 2023 im Dienst von Schusswaffen Gebrauch gemacht
(bitte nach Jahren, Schussabgaben gegen Personen, Tiere, Sachen, als
Warnschuss oder unbeabsichtigt sowie nach Bundespolizeidirektionen
aufschlüsseln)?
Vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2024 wurde gemäß PES in insgesamt
202 Fällen eine Schussabgabe durch Beamtinnen und Beamte der
Bundespolizei verzeichnet. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind in den nachfolgenden
Übersichten dargestellt.
Anzahl abgegebener Schüsse gegen Tiere/Sachen durch die Bundespolizei
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 103 75
nach Bundespolizeidirektion
Berlin 9 13
Bad Bramstedt 19 17
Frankfurt 1
Hannover 2 3
Koblenz 20 11
München 22 9
Pirna 22 19
Stuttgart 3
Sankt Augustin 5 3
Anzahl sonstiger abgegebener Schüsse durch die Bundespolizei
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 12 3
nach Bundespolizeidirektion
Berlin 2
Frankfurt 1
Koblenz 1
München 1 1
Pirna 2
Direktionsbereich
BPOL See
1
Anzahl sonstiger abgegebener Schüsse durch die Bundespolizei
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 12 3
nach Bundespolizeidirektion
Direktion 11 1
Bundesbereitschaftspolizei 2
Bundespolizeikademie 2
Unter dem Anlass „Sonstige“ werden unbeabsichtigte Schussabgaben und
Schussabgaben, welche noch nicht klassifiziert sind, subsummiert.
Im Rahmen der 202 Fälle des Schusswaffeneinsatzes gaben Beamtinnen und
Beamte der Bundespolizei neun Schüsse im Zusammenhang mit Personen ab.
Die erbetenen Aufschlüsselungen sind in der nachfolgenden Übersicht
dargestellt.
Anzahl abgegebener Schüsse gegen Personen durch die Bundespolizei
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 3 6
davon
Warnschüsse 1 3
Gegen Sachen (z. B. Kfz) 1 1
Gegen Personen 1 2
nach Bundespolizeidirektion
Berlin 1 2
Koblenz 1 1
München 1 3
8. In wie vielen Fällen haben Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
seit dem 1. Januar 2023 im Dienst von Distanz-Elektroimpulsgeräten
(Tasern) Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren, Schussabgaben gegen
Personen oder Tiere sowie nach Bundespolizeidirektionen
aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2023 löste die Bundespolizei Distanzelektroimpulsgeräte
(DEIG) in insgesamt neun Fällen gegen Personen aus. Davon entfielen fünf
Fälle auf das Jahr 2023 und vier Fälle auf das Jahr 2024. Ein Gebrauch gegen
Tiere erfolgte nicht.
Einsatz gegen Personen 2023 2024
BPOLD KO 4 2
BPOLD B 1 2
a) Wie viele dieser Geräte sind derzeit in der Erprobung oder im
Erprobungseinsatz?
Aktuell sind bei der Bundespolizei im Rahmen der Erprobung 56 DEIG im
Bestand.
b) Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich der Einsatz derzeit, und geht
die Bundesregierung von der Notwendigkeit einer eigenen
Rechtsgrundlage für den Fall aus, dass Distanz-Elektroimpulsgeräte
dauerhaft und flächendeckend als Einsatzmittel der Bundespolizei genutzt
werden sollen?
Grundlage für die Anwenderprobung in der Bundespolizei ist die
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern und für Heimat über die
Zulassung von Distanzelektroimpulsgeräten bei der Bundespolizei vom 12. Juli 2022
in Verbindung mit dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung
öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Im Übrigen
wird auf Bundestagsdrucksache 20/12950 verwiesen.
c) Wird beim Erprobungseinsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten
durch die Bundespolizei von der technischen Möglichkeit Gebrauch
gemacht, unmittelbar mit dem Aktivieren des Distanz-
Elektroimpulsgerätes auch die Body-Cam des Polizeivollzugsbeamten bzw. der
Polizeivollzugsbeamtin zu aktivieren?
Eine Möglichkeit zur automatischen Aktivierung der Bodycam bei
Aktivschaltung des DEIG besteht aufgrund der derzeit in der Bundespolizei verwendeten
Geräte nicht.
d) Erachtet die Bundesregierung den Einsatz von Tasern grundsätzlich als
geeignetes Einsatzmittel gegen widerstandleistende Störer, und welche
Anwendungshinweise erhalten die Beamten von Bundesbehörden
angesichts der umfassenden Auflistung von Risikogruppen in den
Anwendungshinweisen der Herstellerfirma AXON (my.axon.com/sfc/ser
vlet.shepherd/document/download/069f3000006M8cOAAS?operation
Context=S1)?
Die Bundespolizei erachtet DEIG grundsätzlich als geeignetes Einsatzmittel.
Die von der Herstellerfirma bereit gestellten Handlungsanweisungen für den
Umgang mit DEIG werden im gebotenen Umfang beachtet und umgesetzt. Die
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern und für Heimat über
die Zulassung von Distanzelektroimpulsgeräten bei der Bundespolizei vom
12. Juli 2022 sowie die entsprechende Dienstanweisung, das Aus- und
Fortbildungskonzept und das Einsatzkonzept regeln die Anwendung von DEIG im
Kontroll- und Streifendienst der Bundespolizei.
9. In welcher Weise und in welchem jährlichen zeitlichen Umfang werden
Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei durch gesonderte
Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen auf den Umgang mit Personen, die
psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem
Zustand sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder
darauf reagieren zu können, vorbereitet bzw. bisherige
Einsatzgeschehnisse nachbereitet?
Einsätze, bei denen die Bundespolizei als polizeiliches Gegenüber Menschen in
psychischen Ausnahmesituationen antrifft, stellen in jedem Einzelfall
besondere Herausforderungen an die eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und
Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei. Um bestmöglich auf solche Einsätze
vorzubereiten, wird der Umgang mit verschiedenen Personengruppen (u. a.
auch mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen) in der Aus- und
Fortbildung thematisiert und trainiert. Erfahrungen aus Einsatzgeschehnissen
fließen grundsätzlich in die Fortentwicklung der Aus- und Fortbildung ein.
Derzeit werden vom Sozialwissenschaftlichen Dienst (SWD) der Bundespolizei
bedarfsbezogene, dienststelleninterne Fortbildungs- oder Trainingsmaßnahmen
vorbereitet. Diese berücksichtigen entsprechende Situationen in Vorbereitung
auf den Umgang mit Personen, die psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger
Weise nicht in einem Zustand sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen
wahrnehmen oder darauf reagieren zu können. Dabei handelt es sich um
Fortbildungsangebote der im Regionalbereich der jeweiligen Behörden tätigen
SWD, die dem jeweiligen Bedarf entsprechend entwickelt und durchgeführt
werden und daher inhaltlich wie zeitlich differenzieren. Einsatznachbereitende
Maßnahmen für diese Fallkonstellation werden anlass- und bedarfsbezogen vor
allem im Rahmen Psychosozialer Notfallversorgung (PSNV) oder
Führungskräfteberatung in Form von Gruppen- oder Einzelgesprächen nach Bedarf
angeboten. Aussagen zu zeitlichen Gesamtumfängen für diesen Beratungsanlass
können nicht getroffen werden, da psychosoziale Nachsorgemaßnahmen für
unterschiedliche Anlässe zur Verfügung gestellt und aus Datenschutzgründen
nicht anlassbezogen differenziert werden.
10. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher
Bundespolizeidirektionen haben
Bezüglich der in der Antwort zu Frage 9 beschriebenen bedarfsbezogenen,
dienststelleninternen SWD-Fortbildungsangebote wurden für die
Bundespolizeidirektion Stuttgart 210 Teilnehmende im Gesamtzeitraum geschult.
a) im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden 150 Teilnehmende
geschult.
b) seit dem 1. Januar 2024
eine Fortbildung oder ein Training zum Umgang mit Personen, die
psychisch gestört, verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem Zustand
sind, um polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf
reagieren zu können, in Anspruch genommen?
Seit 1. Januar 2024 wurden 60 Teilnehmer geschult.
11. Welche Handlungsanweisungen erhalten die Beamtinnen und Beamten
der Bundespolizei für den Umgang mit Personen, die psychisch gestört,
verwirrt oder in sonstiger Weise nicht in einem Zustand sind, um
polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren zu
können?
Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sind dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verpflichtet und angewiesen, vor polizeilichen Maßnahmen,
soweit möglich, eine Adressatenanalyse durchzuführen. Im Übrigen wird auf
das Fortbildungsangebot im Sinne der Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Welche Einsatz- und Distanzmittel stehen den Beamtinnen und Beamten
der Bundespolizei an welchen Einsatzorten bzw.
Bundespolizeidirektionen seit dem 1. Januar 2024 zur Verfügung, um Störer, die sich in einer
psychischen Ausnahmesituation befinden, auf Distanz zu halten?
Gesonderte Einsatz- und Distanzmittel für den Einsatz ausschließlich für die
angesprochene Personengruppe gibt es in der Bundespolizei nicht.
Seite 1 von 5
Anlage 1 KA 20/13861
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 344 238
Maßnahme (Mehrfachnennungen möglich)
Kontrolle 113 88
Identitätsfeststellung 237 176
Platzverweis 58 41
Gewahrsam- und Festnahme 151 116
Durchsuchung 136 98
Sicherstellung/Beschlagnahme 23 17
ED-Behandlung 14 11
Rückführungen 9 9
Begleitung von Fans/
Veranstaltungsteilnehmern 3 4
Räumung 4 1
Absperrung 10 3
Sicherung 2 1
Körperliche Untersuchung 7 6
Verbringen einer Person 78 72
Gefährderansprache 26 22
Schutz privater Rechte 18 14
Blutentnahme/Drogentest 58 53
Sonstige Einsatzmaßnahme 16 8
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Aachen 1 1
Angermünde 1
Aschaffenburg 1 1
Augsburg 3 3
Backnang 1
Bad Bentheim 1
Bad Breienwalde OT
Hohenwutzen 1
Bad Dürkheim 1
Bad Kreuznach 1 1
Bad Reichenhall 1
Baden-Baden 1 1
Bamberg 1
Basel 1 1
Beratzhausen 1
Berg 1
Berlin 2 15
Bielefeld 1
Bietigheim-Bissingen 1
Seite 2 von 5
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Bochum 3 1
Bonn 1
Brandenburg an der Havel 1
Braunschweig 1 2
Bremen 6 3
Bremerhaven 2
Burkau 1
Chemnitz 1 1
Cottbus 2 5
Darmstadt 2
Degernbach 1
Denzlingen 1
Dortmund 12 1
Dresden 3 2
Duisburg 1 2
Düsseldorf 14 11
Eberswalde 1
Efringen-Kirchen 1
Elmshorn 2 1
Eltville 1
Erfurt 9 4
Essen 11 6
Finsterwalde 1
Flensburg 1
Frankfurt am Main 27 23
Freiburg im Breisgau 3 2
Freilassing 4
Friedberg 1
Friedrichshafen 1 2
Fulda 4
Fürstenwalde 1
Gelsenkirchen 1
Gera 1
Gießen 1
Görlitz 2 2
Göttingen 1 1
Großrosseln 1
Hagen 2
Haiming 1
Halle (Saale) 4 2
Hamburg 18 8
Hamm 1 1
Hannover 14 8
Heidelberg 2
Heringsdorf 1
Herne 1
Seite 3 von 5
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Hohenleuben 1
Horrem 1
Idstein 1
Ingolstadt 1 1
Kaiserslautern 2
Karlsruhe 2 1
Kassel 2
Kassel-Wilhelmshöhe 1
Kehl 3 2
Kempten (Allgäu) 1 1
Kiefersfelden 1
Kiel 3 1
Klettgau 1
Koblenz 1 1
Köln 9 7
Konstanz 2
Köthen 1
Krefeld 1
Kronach 1
Lambsheim 1
Landau 1
Landshut 1
Langenfeld 1
Langenhagen 1
Laufen 1
Lehrte 1
Leinfelden-Echterdingen 1
Leipzig 4 3
Limburg an der Lahn 1
Lörrach 2
Lübeck 1
Ludwigsburg 1
Lüneburg 1
Magdeburg 2 6
Mainz 4 2
Mannheim 3 6
Marburg an der Lahn 1
Mönchengladbach 5
Mühldorf am Inn 1
München 9 5
Münster 1 2
Neumünster 1 1
Neunkirchen 1
Niebüll 1
Nieder-Roden 1
Nohra 1
Seite 4 von 5
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Nürnberg 6 2
Oberhausen 4 3
Offenburg 2 2
Oldenburg 3
Osnabrück 2 3
Paderborn 1 1
Pasewalk 1
Perl 1
Pirna 2
Plauen 1
Pocking 1
Pomellen 1
Potsdam 2
Randowtal 1
Recklinghausen 1
Regensburg 1
Rosenheim 1 2
Rostock 4
Rudolstadt 1
Saalfeld (Saale) 2
Saarbrücken 2 3
Schönefeld 2 3
Schwandorf 1
Schwedt (Oder) 1
Siegen 1
Singen (Hohentwiel) 3 2
Soest 1
Steinfurt-Borghorst 1
Stendal 2
Stollberg/Erzgebige 1
Stralsund 1
Straubing 1
Stuttgart 17 5
Suhl 1
Sundhagen 1
Tübingen 2
Uelzen 1
Ulm 2 4
Vechta 1
Viersen 2
Waldshut-Tiengen 3
Warendorf 1
Warnemünde 1
Weil am Rhein 1 2
Weilheim 1
Werder (Havel) 1
Seite 5 von 5
Verletzte Angreifer außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Willstätt-Legelshurst 1
Wuppertal 3 1
Zwickau 1
Seite 1 von 6
Anlage 2 KA 20/13861
Verletzte PVB der Bundespolizei außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
nach zuständiger BPOLD
2023 Jan - Sep 2024
Gesamt 772 583
davon nach Bundespolizeidirektion
Bad Bramstedt 31 24
Berlin 72 65
Flughafen Frankfurt/Main 41 31
Hannover 100 56
Koblenz 80 55
München 94 92
Pirna 69 39
Sankt Augustin 134 116
Stuttgart 116 70
Bundeskriminalamt 2
Bundesland 33 35
Verletzte PVB der Bundespolizei außerhalb von Versammlungsgeschehnissen
nach Stammdienststelle der PVB (BPOLD)
2023 Jan - Sep 2024
davon nach Bundespolizeidirektion
Bad Bramstedt 22 21
Berlin 70 63
Flughafen Frankfurt/Main 46 39
Hannover 94 57
Koblenz 78 59
München 82 89
Pirna 52 33
Sankt Augustin 136 120
Stuttgart 91 62
Bundesbereitschaftspolizei
Fuldatal 71 24
Bundespolizeiakademie 30 15
Bundespolizeipräsidium 1
Maßnahme (Mehrfachnennungen
möglich) 2023 Jan - Sep 2024
Kontrolle 232 217
Identitätsfeststellung 505 412
Platzverweis 113 88
Gewahrsam- und Festnahme 380 302
Durchsuchung 260 233
Sicherstellung/Beschlagnahme 60 38
Seite 2 von 6
Maßnahme (Mehrfachnennungen
möglich) 2023 Jan - Sep 2024
ED-Behandlung 49 47
Rückführungen 25 35
Begleitung von Fans/
Veranstaltungsteilnehmern 6 11
Räumung 11 2
Absperrung 13 4
Sicherung 12 4
Körperliche Untersuchung 21 15
Verbringen einer Person 195 193
Gefährderansprache 60 42
Schutz privater Rechte 42 22
Blutentnahme/Drogentest 109 113
Sonstige Einsatzmaßnahme 38 34
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Aachen 2
Accra 1
Altheide 2
Aschaffenburg 2 4
Augsburg 4 7
Backnang 2 1
Bad Dürkheim 2
Bad Freinwalde 1
Bad Gottleuba- Berggießhübel 2
Bad Kreuznach 1
Bad Schandau 3
Baden-Baden 3
Bagdad 1
Bamberg 1
Banjul 1
Basel 11 3
Bayreuth 1
Beratzhausen 1
Berg 1
Berlin 5 46
Berlin Charlottenburg 1
Bielefeld 3 4
Bochum 5 6
Bonn 2
Brandenburg an der Havel 2
Brandenburg/Havel 1
Braunschweig 2 2
Bremen 18 1
Bremerhaven 1
Bunde 1
Seite 3 von 6
Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Burkau 1
Casablanca 1
Chemnitz 5 1
Cottbus 2 3
Darmstadt 2
Degernbach 1
Denzlingen 1
Dortmund 29 14
Dresden 8 4
Duisburg 4 2
Düsseldorf 27 23
Ebersbach-Neugersdorf 1
Eberswalde 1 1
Efringen-Kirchen 4 1
Elmshorn 6 1
Emmendingen 2
Erding 1
Erfurt 11 13
Eschweiler 2
Essen 11 11
Frankenberg/Sachsen 1
Frankfurt (Oder) 1
Frankfurt am Main 6 46
Frankfurt-Hahn 2
Freiburg im Breisgau 8
Freilassing 7
Freising 1
Freyung 2
Friedberg 1
Friedrichshafen 2 2
Fulda 4
Fürstenfeldbruck 1
Fürstenwalde 3
Garmisch-Partenkirchen 1
Geisenhausen 1
Gelsenkirchen 1 5
Gießen 3 5
Görlitz 7
Göttingen 2 1
Greven 1
Großrosseln / Nassweiler 2 1
Hagen 1 3
Haiming 1
Halle (Saale) 9 7
Hamburg 4 24
Hamm 5 7
Hannover 29 13
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Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Hanshagen 1
Hanweiler 3
Harrislee 1
Heidelberg 3 1
Heringsdorf 1
Herne 2
Hildesheim 1
Hof (Saale) 1 3
Holzwickede 2
Homburg 1
Horrem 1
Hugstetten 1
Idstein 2
Iffezheim 1
Ingelheim am Rhein 1
Ingolstadt 1 3
Itzehoe 1 1
Kaiserslautern 1
Karlsruhe 4 11
Kassel 2 5
Kehl 5 3
Kempen 1 1
Kempten 1 1
Kiefersfelden 1
Kiel 8 3
Klettgau 1
Kleve 1
Koblenz 1 6
Köln 2 23
Konstanz 2 2
Köthen 2
Kronach 1
Lahnstein 1
Landau in der Pfalz 1 1
Landshut 3 1
Langenfeld 1
Lauf 1
Leer 1
Lehrte 1
Leimen 1
Leinfelden-Echterdingen 2
Leipzig 8 3
Leverkusen 2
Limburg an der Lahn 2
Lindau (Bodensee) 1
Lörrach 2 1
Lübeck 1 1
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Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Magdeburg 1 4
Mainz 7 8
Mannheim 8 1
Marburg 1
Mittenwald 1
Mönchengladbach 3 2
München 29 34
Münster 6 1
Neuenburg 1
Neumünster 5 1
Neunkirchen 1
Neuss 3
Niebüll 1
Nieder-Roden 2
Nohra 1
Nordhausen 2
Nordhorn 1
Nürnberg 16 14
Oberhausen 5 1
Oberursel 1
Ochenbruck 2
Offenbach am Main 1
Offenburg 12 5
Oldenburg 3 4
Osnabrück 3 4
Paderborn 3 2
Paris 2
Passau 2
Perl 1
Plauen 1
Pocking 3
Potsdam 2
Prüm 2
Rastatt 1
Recklinghausen 2
Regensburg 5 3
Rheinfelden 1
Rheinmünster 2
Riesa 1
Rosenheim 4 8
Rostock 9 3
Ruhstorf an der Rott 1
Rüsselsheim 1
Saarbrücken 15 9
Schönefeld 14 12
Schwandorf 2
Schwetzingen 2
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Angriffsort 2023 Jan - Sep 2024
Siegburg 1
Siegen 2
Singen (Hohentwiel) 2
Soest 2
Steinfurt-Borghorst 1
Stendal 2 1
Straubing 1
Stuttgart 33 16
Suhl 2
Sundhagen 1
Teltow 2
Traunstein 1
Trier 2
Troisdorf 1
Tübingen 3
Uelzen 6
Ulm 3 4
Vechta 2
Viersen 2
Villingen-Schwenningen 1
Waldshut-Tiengen 2
Wanne Eickel 1
Warendorf 1
Waßmannsdorf 2
Weil am Rhein 2
Werder (Havel) 3
Wiesbaden 1
Willstätt-Legelshurst 1
Wincheringen 1
Winhöring 2
Wulsdorf 1
Wuppertal 1 3
Würzburg 4 4
Wüstenfelde 2
Zittau 1
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ISSN 0722-8333