Deutscher Bundestag Drucksache 20/14183
20. Wahlperiode 06.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Caren Lay, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13866 –
Werkswohnungen – Standortfaktor Wohnen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Werkswohnungen haben eine lange Tradition in Deutschland. Siedlungen für
Arbeiterinnen und Arbeiter entstanden und prägen noch heute das Bild vieler
Städte. Damals war die Wohnsituation ähnlich wie heute ein dringendes
Handlungsfeld (
www.fesv.de/index.php/ueberuns.html). Mittlerweile befinden sich
viele dieser Wohnungen allerdings in der Hand diverser Immobilienfonds.
Denn ganze kommunale Wohnungsunternehmen, Eisenbahnerwohnungen und
viele Siedlungen für Arbeiterinnen und Arbeiter wurden privatisiert. Mit der
zunehmenden Wohnungskrise des 21. Jahrhunderts erfahren die
Werkswohnungen eine gewisse Renaissance (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/werkswo
hnungen-wohnen-beim-chef-1.4938849).
Diese Krise ist schon seit vielen Jahren bekannt, wurde nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller trotz etlicher Warnungen von
Interessengemeinschaften oder Die Linke allerdings viel zu selten ernstgenommen (s. u. a.
igbau.de/Bund-muss-Notbremse-ziehen-Deutschland-braucht-ein-Konjunktur
programm-Wohnen.html oder Bundestagsdrucksachen 20/12105, 20/12109,
20/8569 und 20/6714).
Mitunter aus diesen Gründen suchen immer mehr Unternehmen und
Kommunen verstärkt nach Wegen, wie sie bei der Suche nach und Bindung von
Fachkräften durch zusätzliche Leistungen attraktiver werden können. Eine
Möglichkeit davon ist, den Beschäftigten verbilligten oder gar unentgeltlich
Wohnraum zu überlassen. Neue Beschäftigte entgehen damit beispielsweise einer
lästigen Wohnungssuche, gerade in Zeiten von Wohnungsknappheit. Auch
können hiermit etwaige Hürden für ausländische Fachkräfte gesenkt werden.
Damit wird Wohnen zum Standortfaktor. Denn der Mangel an Fachkräften ist
untrennbar mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum verbunden.
Werkswohnungen können dabei entstehen, indem Firmen oder Kommunen
Wohnungen auf eigenen Grundstücken bauen, bei Immobilienfirmen
Wohnungen anmieten oder Belegungsrechte bei Wohnungsbaufirmen erwerben. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller wollen sich mit der Kleinen Anfrage ein
Bild davon machen, welche Rolle Wohnungsformen wie Werkswohnungen
spielen und inwiefern sie einen positiven Beitrag zur aktuellen Situation auf
dem angespannten Wohnungsmarkt leisten können und somit als weitere
Chance zur Entlastung zu verstehen sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 5. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bezahlbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung für die zügige Einstellung von
Azubis und Fachkräften. Insbesondere die Bereitstellung von
Mitarbeiterwohnungen kann eine entscheidende Rolle bei der Suche nach und Bindung von
Beschäftigten an Unternehmen spielen. Die Bundesregierung hat die Förderung
für bezahlbaren Wohnraum deutlich und zielgerichtet ausgeweitet. Dazu zählen
insbesondere der soziale Wohnungsbau, das Sonderprogramm Junges Wohnen
für Auszubildende und Studierende, die Förderung des Klimafreundlichen
Neubaus auch im Niedrigpreissegment, die Wohneigentumsförderung für Familien
und die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen. Die
Bundesregierung hat sich zudem dafür eingesetzt, auch das traditionsreiche Segment des
Wohnens für Beschäftigte und Auszubildende/Studierende zu stärken und
auszubauen.
Die lange Tradition des Werkswohnungsbaus wurde aufgrund von
unternehmerisch-strategischen Entscheidungen in den 1980er-Jahren des 20. Jahrhunderts
vielerorts unterbrochen. Heute zeigt sich, dass Unternehmen, die ein
kontinuierliches Engagement im Wohnungsmarkt für die eigenen Beschäftigten
verfolgen, durchaus Vorteile bei der Fachkräftegewinnung haben.
Mit dem Forschungsprojekt „Wohnen für Mitarbeitende – Eine
Bestandsaufnahme“ im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) liegen erstmals vertiefte Erkenntnisse über Bedeutung,
Verteilung und Potentiale des Mitarbeiterwohnens vor. Die Studie zeigt, dass
80 Prozent der Unternehmen noch keine Unterstützung anbieten.
Ziel des BMWSB ist es, den Informationsaustausch zu stärken, über gute
Beispiele und erfolgreiche Strategien und Kooperationen zu informieren und auf
diesem Weg Unternehmen anzusprechen und neue Projekte zu initiieren.
1. Welche Formen der Wohnungsüberlassung an Beschäftigte existieren
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden mit einer Vielzahl an Möglichkeiten
unterstützen, die weit über den klassischen Werkswohnungsbau hinausgehen.
Die Unternehmen müssen dabei nicht unbedingt selbst als Bauherren,
Eigentümer und Vermieter auftreten. Sie können Belegungsrechte erwerben, in
Kooperation mit Partnern aus der Immobilienbranche Wohnraum zur Verfügung
stellen oder niedrigschwellige Unterstützung (zum Beispiel Tauschbörsen)
leisten.
Im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes werden Wohnungen über
privatrechtliche Mietverhältnisse überlassen. Darüber hinaus können
Beschäftigten des Bundes aus dienstlichen Gründen Dienstwohnungen unter bestimmten
Voraussetzungen in einem öffentlich-rechtlichen Überlassungsverhältnis
zugewiesen werden.
2. Was versteht die Bundesregierung unter den in Frage 1 aufgeführten
Formen der Wohnungsüberlassung beziehungsweise was versteht sie unter
normaler, allgemeiner beziehungsweise funktionsgebundener
Werkswohnung, Werkmietwohnung beziehungsweise (mietfreier) Dienstwohnung?
3. Welche rechtlichen Grundlagen wurden für die in den Fragen 1 und 2
genannten Wohnungstypen geschaffen?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen Wohnraum, der mit
Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet ist
(Werksmietwohnung), und Wohnraum, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses
überlassen ist (Werksdienstwohnung).
Bei einer Wohnungsüberlassung an Beschäftigte sind verschiedene Formen zu
unterscheiden, die auch hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten
unterschiedlich geregelt sind. Um eine Dienstwohnung oder Werkmietwohnung handelt es
sich dann, wenn das Bestehen eines Dienst-, Arbeits-, oder
Ausbildungsverhältnisses die Geschäftsgrundlage für den Abschluss dieses Mietvertrages war. Es
besteht keine Notwendigkeit, dass der Vermieter auch der Arbeitgeber ist.
Allerdings muss der Vermieter in einer rechtlichen Beziehung zum Arbeitgeber
stehen oder mit dem Arbeitgeber durch ein Belegungsrecht oder einen so
genannten Werkförderungsvertrag verbunden sein. Bei einem Werkmietvertrag
bestehen immer zwei getrennte Verträge: der Arbeits- oder Dienstvertrag und
der Mietvertrag für die Werkswohnung.
Davon zu unterscheiden ist eine Werkdienstwohnung, die zum Beispiel
Personen mit bestimmten Funktionen, zum Beispiel Hausmeister oder Pförtner, im
Rahmen des Dienstverhältnisses überlassen wird. Deren Dienstverhältnis
erfordert in der Regel eine Überlassung von Wohnraum, der in unmittelbarer
Beziehung oder Nähe zur Arbeitsstätte steht. Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn
zwischen den Vertragsparteien ein Dienstvertrag im Sinne von §§ 611 ff. BGB
besteht. Rechtsgrund für die Überlassung der Wohnung ist kein Mietvertrag,
sondern der Dienstvertrag. Typisch für die Werkdienstwohnung ist eine mit
dem Dienstverpflichteten vereinbarte Benutzungspflicht. Die §§ 576, 576a
BGB enthalten Sondervorschriften zu Werkmietwohnungen sowie § 576b BGB
eine Bestimmung zu Werkdienstwohnungen.
Gegenstand der Wohnungsfürsorge des Bundes ist es, seinen Beschäftigten am
Dienstort oder in dessen Einzugsbereich angemessenen, bezahlbaren und bei
Bedarf barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnraum zur Verfügung
zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für wirtschaftsstarke Regionen und
Großstädte mit angespannter Wohnungsmarktsituation. Es handelt sich dabei
um eine freiwillige Leistung des Bundes. Ein Rechtsanspruch auf die
Versorgung mit Wohnraum besteht nicht.
Dienstwohnungen sind nach § 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über
die Bundesdienstwohnungen (Dienstwohnungsvorschriften – DWV) vom
31. Januar 2023 (GMBl 2023 Nummer 31, S. 642) solche Wohnungen oder
einzelne Wohnräume, die Beamtinnen oder Beamten als Inhaberinnen oder
Inhabern bestimmter Dienstposten unter ausdrücklicher Bezeichnung als
Dienstwohnung ohne Abschluss eines Mietvertrages aus dienstlichen Gründen nach
Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften zugewiesen werden.
Die Wohnungsfürsorge des Bundes ist in den „Allgemeinen Grundsätzen der
Wohnungsfürsorge des Bundes“ verankert.
§ 72 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes ermächtigt die Dienstvorgesetzten,
Beschäftigten des Bundes aus dienstlichen Gründen eine bestimmte
Dienstwohnung im Dienstgebäude zuzuweisen. Einzelheiten zur
Dienstwohnungsvergütung finden sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die
Bundesdienstwohnungen (Dienstwohnungsvorschriften – DWV) vom 31. Januar 2023
(GMBl 2023 Nummer 31, S. 642) den gemäß § 10 des
Bundesbesoldungsgesetzes i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 10 des
Bundesbesoldungsgesetzes über die Festsetzung der höDWV vom 1. Dezember 1977
(GMBl. S. 736) i. d. F. der ÄndVV vom 30. Oktober 1979.
4. Welche Vor- beziehungsweise Nachteile sieht die Bundesregierung nach
ihrer Kenntnis in derlei Wohnungstypen
a) für Unternehmen,
b) für Beschäftigte,
Unternehmen können sich mit der Bereitstellung von Wohnungen Vorteile bei
der Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften schaffen. Dies hat damit
letztlich auch Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg von
Unternehmen. Mit einem Wohnungsangebot können sowohl inländische
Fachkräftepotenziale aus anderen Regionen als auch ausländische Fachkräfte
gewonnen werden. Daneben bindet der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden stärker
an ein Unternehmen und vermeidet Fluktuation.
Für die Arbeitnehmenden sind Aspekte wie der Zugang zu Wohnraum und
gegebenenfalls geringere Wohnkosten oder auch die Nähe zur Arbeitsstätte ein
Anreiz.
c) für Kommunen,
Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten profitieren Kommunen von
zusätzlichen Wohnungsangeboten durch Unternehmen. Unternehmen, die
Wohnungen für ihre Beschäftigten bauen oder bauen lassen, tragen nicht nur zur
Ausweitung des lokalen und regionalen Wohnungsangebotes bei, sondern
sichern auch die demografische Entwicklung durch Zuzug von Familien.
Öffentliche Unternehmen und solche mit öffentlicher Beteiligung sind darüber
hinaus Vorreiter und gute Partner der Kommunen.
d) für Bauunternehmen?
Viele Unternehmen verfügen über Kapital, Grundstücke und Immobilien, die
im Rahmen von Umwidmung und Umwandlung für den
Mitarbeiterwohnungsbau aktiviert werden können.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zwei
vorliegenden Berichtsjahren die Mietbelastungsquote entwickelt (bitte
zwischen insgesamt und für Einkommen unter 1 500 Euro sowie unter
2 500 Euro differenzieren)?
Daten zur Mietbelastungsquote stehen aus dem Zusatzprogramm Wohnen des
Mikrozensus zur Verfügung. Dieser wird alle vier Jahre erhoben, so dass hier
die Mietbelastungsquoten für die Jahre 2018 und 2022 aufgeführt sind. Die
Klassenabgrenzung zum Einkommen ermöglicht keine Differenzierung unter
2 500 Euro. Zudem wurde der Klassenzuschnitt zwischen den
Erhebungszeiträumen leicht angepasst.
Mietbelastungsquote (Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen) 2018
Hauptmieterhaushalte insgesamt 27,2 Prozent
Nach Einkommen:
unter 1 500 Euro: 38,4 Prozent
1 500 bis unter 2 000 Euro 27,3 Prozent
2 000 bis unter 3 200 Euro 22,2 Prozent
Quelle: Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2018
Mietbelastungsquote (Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen) 2022
Hauptmieterhaushalte insgesamt 27,9 Prozent
Nach Einkommen:
unter 1 500 Euro: 44,7 Prozent
1 500 bis unter 2 000 Euro 28,9 Prozent
2 000 bis unter 3 000 Euro 23,8 Prozent
Quelle: Zusatzprogramm Wohnen des Mikrozensus 2022
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 in den zehn
größten Ballungsgebieten Deutschlands die Anzahl der Beschäftigten
sowie offener Stellen im öffentlichen Dienst und die entsprechende
Leerstandsquote und Angebotsmiete entwickelt?
Der Wohnungsfürsorge des Bundes liegen keine Angaben zur Entwicklung in
den zehn größten Ballungsräumen hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten,
offener Stellen im öffentlichen Dienst, der offiziellen Leerstandsquote sowie
der Angebotsmieten seit 2014 vor. Die Standorte Berlin, München, Stuttgart,
Frankfurt/Main, Köln (und Bonn), Hamburg und Düsseldorf erfahren im
Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes besondere Beachtung, da hier
entsprechend hohe Bedarfe an Wohnungen der Wohnungsfürsorge für die
verschiedenen Ressorts des Bundes bestehen.
Die Daten zu den Leerstandsquoten und zu den Angebotsmieten im Internet
inserierter Wohnungen liegen auf der Ebene der kreisfreien Städte und
Landkreise vor. Die folgenden Tabellen zeigen die Werte für die zehn größten
deutschen Städte.
Leerstandsquoten in den zehn größten Städten 2011 und 2022
Städte 2011 2022
Anteil leerstehender Wohnungen an Wohnungen
in Gebäuden mit Wohnraum in Prozent
Berlin, Stadt 3,6 2,0
Bremen, Stadt 3,0 3,3
Dortmund, Stadt 4,0 3,3
Düsseldorf, Stadt 2,9 3,0
Frankfurt am Main, Stadt 2,7 3,2
Hamburg, Freie und Hansestadt 1,6 2,0
Köln, Stadt 2,5 2,5
Leipzig, Stadt 12,3 5,4
München, Landeshauptstadt 2,1 2,7
Stuttgart, Stadtkreis 3,8 3,6
Anmerkungen: Die Leerstandsquoten beziehen sich auf Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. Privat genutzte Ferien- und
Freizeitwohnungen sind ausgenommen. Die aus den Regionaldaten berechneten Aggregatwerte können aufgrund des Anonymisierungsverfahrens der
Statistischen Ämter geringfügig von den veröffentlichten Werten abweichen. Die Ergebnisse für das Jahr 2011 wurden durch die
Statistischen Ämter mit einem anderen Anonymisierungsverfahren aufbereitet. Die Statistischen Ämter haben bisher noch nicht die Ergebnisse
des Jahres 2011 nach dem Anonymisierungsverfahren des Zensus 2022 veröffentlicht. Daher können leichte Abweichungen zwischen den
Ergebnissen bestehen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung. Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Zensus 2011 und Zensus 2022 –
Gebäude- und Wohnungszählung.
Der Bundesregierung liegt keine repräsentative amtliche Statistik zu den
Angebotsmieten (Mietpreise, zu denen Wohnungen aktuell auf dem Wohnungsmarkt
angeboten werden) vor.
Bekannt sind lediglich von privaten Anbietern wie der IDN ImmoDaten GmbH
zusammengestellten Daten, die sich hilfsweise auf öffentlich verfügbare
Internet-Angebotsmieten beziehen und damit nur einen sehr spezifischen und damit
nicht repräsentativen Teil der Angebotsmieten im Sinne der Fragestellung
betreffen. Es handelt sich um eine Auswertung der im Internet veröffentlichten
Wohnungsinserate von Immobilienplattformen und Zeitungen, bezogen auf
dortige Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen mit 40
bis 100 Quadratmeter Wohnfläche, mit mittlerer Wohnungsausstattung in
mittlerer bis guter Wohnlage. Damit bilden diese Zahlen nur das Angebot ab, das
Wohnungssuchende auf diesen Kanälen vorfinden. Gerade Wohnungen, die
über Wartelisten, eigene Plattformen der Unternehmen oder durch Makler
angeboten bzw. vergeben werden, sind darin regelmäßig nicht enthalten. Damit ist
nicht das gesamte Wohnungsangebot abgedeckt. Gerade Wohnungen im
günstigeren Segment können hier unterrepräsentiert sein.
Die im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) aufbereiteten Daten beziehen sich daher
nur auf die sogenannten Internet-Angebotsmieten, die jedoch im Sinne der
Fragestellungen nicht repräsentativ sind und damit nur einen Teil der erfragten
Angebotsmieten abbilden.
7. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Qualifikationsniveau der Beschäftigten zusammen, die allgemeinen beziehungsweise in
bundeseigenen Werkswohnungen wohnen?
Angaben zum Qualifikationsniveau der Beschäftigten, denen im Rahmen der
Wohnungsfürsorge des Bundes eine bundeseigene Wohnung zugewiesen
wurde, hält die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht vor.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vor- und
Nachteile von Werkswohnungen sowie aktuelle Entwicklungen in diesem
Bereich?
Die Wohnungsfürsorge versorgt die Beschäftigten des Bundes mit
angemessenem und dienstortnahem Wohnraum. Damit werden die Funktionsfähigkeit der
verschiedenen Einrichtungen des Bundes unterstützt und Personalmaßnahmen
der Ressorts flankiert. Außerdem steigert die Wohnungsfürsorge die
Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber.
9. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung
Werkswohnungen wie Azubi- oder Schwesternwohnheime aus Sicht der
Wirtschaftsförderung und im Sinne eines Standortfaktors zur Gewinnung von
Fachkräften oder Auszubildenden für Betriebe und Unternehmen?
Im Rahmen der BBSR-Forschungsprojekte „Wohnraumversorgung und
Wohnraumbedarfe Studierender und Auszubildender“ und „Bestandsaufnahme des
Wohnungsbaus für Mitarbeitende zur Fachkräftesicherung in der
Bundesrepublik Deutschland“ wurden unter anderem Gespräche mit Expertinnen und
Experten sowie Workshops durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass
insbesondere bei der Gewinnung von Azubis, aber auch von Mitarbeitenden allgemein, ein
entsprechendes Wohnungsangebot ein Standortfaktor sein kann und zur
Fachkräftegewinnung beiträgt. So wurde im Rahmen der Bestandserhebung
ermittelt, dass etwa 46 Prozent der Unternehmen angeben, dass die Wohnangebote
für Mitarbeitende die Gewinnung und Bindung von Fachkräften (deutlich)
vereinfacht.
10. Welchen Beitrag kann nach Kenntnis und Auffassung der
Bundesregierung der Bau von Werkswohnungen bei der Linderung des angespannten
Wohnungsmarktes leisten (bitte begründen)?
Eine Ausweitung des Wohnungsbestands in Deutschland erfolgt dann, wenn
eine Wohnung entweder durch das Unternehmen selbst (gegebenenfalls über
ein Tochterunternehmen) gebaut oder ein Neubau oder Belegungsrechte in
einem Neubau erworben wurden. Gerade in der aktuellen Marktphase kann die
Nachfrage der Arbeitgeber wichtige Impulse zur Stimulierung des Neubaus
geben. Im Rahmen von direkten Unterstützungsmaßnahmen, die Unternehmen
ihren Mitarbeitenden anbieten, sind nach einer Studie des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln etwa 161 000 Wohnungen neu entstanden.
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl von Werkswohnung
insgesamt entwickelt (bitte Jahreswerte ausweisen und nach insgesamt,
Werkswohnungstyp, Ost und West und Bundesländern differenzieren)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl von
Werkswohnungen in öffentlicher Hand entwickelt (bitte Jahreswerte ausweisen und
nach insgesamt, Werkswohnungstyp, Ost und West und Bundesländern
differenzieren)?
Zum Bestand und der Entwicklung von Werkswohnungen im Bereich der
Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung keine Informationen
vor. Hinsichtlich der Wohnungen der Wohnungsfürsorge wird auf die Antwort
zu Frage 13 verwiesen.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl von
Werkswohnungen des Bundes entwickelt (bitte Jahreswerte ausweisen und nach
insgesamt, Werkswohnungstyp, Ost und West und Bundesländern
differenzieren)?
Bestandszahlen der der Wohnungsfürsorge des Bundes unterliegenden
Wohnungen vor dem Jahr 2014 liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im Jahr 2014 standen folgende Wohnungen für die Zwecke der
Wohnungsfürsorge des Bundes zur Verfügung.
Bundesland Anzahl der Wohnungen der Wohnungsfürsorge des Bundes
Baden-Württemberg 6 156
Bayern 8 271
Berlin 7 839
Brandenburg 2 713
Bremen 408
Hamburg 693
Bundesland Anzahl der Wohnungen der Wohnungsfürsorge des Bundes
Hessen 4 643
Mecklenburg-Vorpommern 4 174
Niedersachsen 8 228
Nordrhein-Westfalen 9 914
Rheinland-Pfalz 5 119
Saarland 693
Sachsen 2 740
Sachsen-Anhalt 1 081
Schleswig-Holstein 2 610
Thüringen 1 985
Gesamt 67 267
Im Jahr 2023 standen folgende Wohnungen für die Zwecke der
Wohnungsfürsorge des Bundes zur Verfügung:
Bundesland Anzahl der Wohnungen der Wohnungsfürsorge des Bundes
Baden-Württemberg 5 641
Bayern 8 455
Berlin 8 923
Brandenburg 2 761
Bremen 186
Hamburg 574
Hessen 5 381
Mecklenburg-Vorpommern 3 840
Niedersachsen 7 520
Nordrhein-Westfalen 8 709
Rheinland-Pfalz 3 175
Saarland 611
Sachsen 2 540
Sachsen-Anhalt 729
Schleswig-Holstein 1 330
Thüringen 1 648
Gesamt 62 023
14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl der Krankenhäuser
mit angegliederten Schwesternwohnheimen entwickelt (bitte Jahreswerte
ausweisen und nach insgesamt, Ost und West und Bundesländern
differenzieren)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl von Azubi-
beziehungsweise Lehrlingswohnheimen entwickelt (bitte Jahreswerte
ausweisen und nach insgesamt, Ost und West und Bundesländern
differenzieren)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl der
Baugenehmigungen sowie Baufertigstellung neuer Wohngebäude nach Bauherren
entwickelt (bitte Jahreswerte ausweisen und nach insgesamt, Gebäude und
Wohnungen sowie Ost und West und Bundesländern differenzieren)?
Auf die als Anlage* beigefügten Tabellen wird verwiesen. Für die Jahre 1964
und 1974 liegen keine entsprechenden Informationen vor. Für weitere regionale
Differenzierungen wird auf das Statistische Bundesamt verwiesen.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1964,
1974, 1984, 1994, 2004 sowie seit 2014 die Anzahl werksbezogener
Wohnungsbaugenossenschaften entwickelt (bitte Jahreswerte ausweisen
und nach insgesamt, Ost und West und Bundesländern differenzieren)?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
18. Plant die Bundesregierung, den Erhalt der geschichtsträchtigen Historie
des Werkswohnungsbaus sowie der werksbezogenen
Wohnungsbaugenossenschaften zu fördern, und
a) wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Mit dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus werden seit 2014
herausragende städtebauliche Vorhaben unterstützt. So wurden unter anderem
die Anpassung von Gebäuden an heutige Bedarfe am Beispiel von zwei
Musterhäusern sowie die Umgestaltung von Außenanlagen und Teilen des
öffentlichen Raums in der Gießener Werkssiedlung „Gummiinsel“ mit rund 1,7 Mio.
Euro in die Förderung aufgenommen. Bestehende Wohngebäude sind schon
jetzt in verschiedenen Programmen förderfähig. Es wird dazu auf die Antwort
zu Frage 27 verwiesen.
19. Welche Anzahl und welcher Anteil ehemaliger Werkswohnungen
befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Besitz von
Immobilienfonds?
Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Wie viele bundeseigene Werkswohnungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2014 veräußert (bitte Jahreswerte ausweisen und
zwischen insgesamt, denen, die veräußert haben, und an wen verkauft
wurde differenzieren)?
Seit dem Jahr 2014 sind aus dem Wohnungsbestand der BImA nur noch wenige
Wohnungen verkauft worden, an denen regelmäßig aufgrund der Ortslage kein
Wohnungsfürsorgebedarf mehr bestanden hat. In seltenen Ausnahmefällen
wurden bei den Kaufverträgen Wohnungsbelegungsrechte vereinbart.
Entsprechende Daten und detailliertere Aufschlüsselungen konnten in der Kürze der Zeit
nicht ermittelt und zusammengestellt werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14183 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
21. Welche Kauf- oder Verkaufspläne von Werkswohnungen bundeseigener
Unternehmen oder Behörden laufen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die der Wohnungsfürsorge des Bundes unterliegenden Wohnungen werden
wegen der hohen Nachfrage der Beschäftigten des Bundes nach angemessenem
und bezahlbarem Wohnraum für diese Zwecke im Bestand gehalten.
Zu den unmittelbaren Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) sind keine
Kauf- oder Verkaufspläne bekannt.
22. Wie viele und welche Bauvorhaben von Werkswohnungen
bundeseigener Unternehmen oder Behörden laufen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die BImA errichtet neue Wohnungen im Rahmen der Wohnraumoffensive des
Bundes. Die Informationen hierzu sind öffentlich einsehbar und unter
folgendem Link zu finden:
https://wohnraumoffensive.bundesimmobilien.de/
Zu den unmittelbaren Bundesunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) sind keine
Bauvorhaben zu Werkswohnungen bekannt.
23. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Ansiedlungen von Großunternehmen auf den dortigen Wohnungsmarkt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine empirischen Informationen vor.
Inwiefern die Ansiedlung von Großunternehmen Einfluss auf den
Wohnungsmarkt hat, hängt von vielen Faktoren ab und dürfte sich nur für Einzelfälle
konkret beurteilen lassen.
Unternehmen, die ihre Belegschaft ausbauen, ziehen Arbeits- und Fachkräfte
an, die wiederum Wohnraum nachfragen. Gleichzeitig sind Regionen, in denen
gut ausgebildete Menschen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, attraktiv
für Unternehmen. Damit spielen Arbeitgeber eine entscheidende Rolle für die
Nachfrageseite am Wohnungsmarkt.
24. Zu welchen Konditionen vermietet der Bund beziehungsweise vermieten
bundeseigene Unternehmen sowie Behörden Werkswohnungen
beziehungsweise Wohnungen der Wohnungsüberlassung?
Die BImA vermietet ihre Wohnungen nach Maßgabe der
Haushaltsvermerke 60.4 und 60.5 bei Kapitel 6004 Titel 121 01 des Bundeshaushaltsplans.
Bezogen auf die bundeseigenen Unternehmen ergeben sich die Konditionen aus
der nachfolgenden Aufstellung.
Unternehmen Konditionen
Helmholtz-Zentrum hereon
GmbH
Wohnungen zu Vollkosten
Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung GmbH
511,50 Euro pro Monat
Forschungszentrum Jülich
GmbH
Die Vermietung erfolgt durch die Zuwendungsempfängerin zu
marktüblichen Konditionen.
Deutsche Bahn AG Die DB AG stellt Mitarbeitenden temporären, möblierten Wohnraum für
einen Zeitraum von 7 bis 24 Monaten als Werkswohnungen zur Verfügung
und tritt hier als Untervermieter auf. Diese Angebote gibt es aktuell an
sechs Standorten in Deutschland: Hamburg, Köln, Stuttgart, München,
Frankfurt am Main und Mainz. Die qm-Mietpreise bewegen sich hier,
je nach Standort und Ausstattung des Wohnraums, zwischen 18,20 Euro
bis 49,65 Euro pro qm (Preise inklusive Nebenkosten, vollmöbliert, in
Ballungsgebieten und zentralen Lagen gelegen). Weitere Wohnraumangeboten
für Mitarbeitende der DB AG werden nicht direkt durch die DB vermietet.
25. Plant die Bundesregierung, bundeseigene Unternehmen oder Behörden
bei der Errichtung oder beim Kauf von Werkswohnungen zu
unterstützen, und
a) wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Aktuell plant die Bundesregierung dies nicht. Der Bund betreibt seine
Wohnungsfürsorge über die BImA.
26. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus der
Wohnraumoffensive der Deutschen Bahn?
Entsprechende Daten konnten in der Kürze der Zeit nicht zusammengestellt
werden.
27. Wie fördert die Bundesregierung
a) den Bau von Wohnheimen für Studentinnen und Studenten,
b) die öffentliche Wohnraumversorgung,
c) den Bau anderer Werkswohnungen?
Die Bundesregierung fördert den sozialen Wohnungsbau mit Finanzhilfen in
Rekordhöhe (Programmscheibe im Jahr 2024 in Höhe von 3,15 Mrd. Euro).
Durch Kofinanzierung der Länder wird diese Summe erfahrungsgemäß mehr
als verdoppelt. Dies zeigt bereits jetzt Wirkung: Im Jahr 2023 Anstieg
geförderter Wohneinheiten um knapp 21 Prozent auf rund 50 000. Sozialer
Wohnungsbau ist damit Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger wohnungspolitischer
Rahmenbedingungen geworden. Das seit 2023 neue Programm Junges Wohnen ist
mit 500 Mio. Euro ausgestattet und fördert den Bau von Wohnheimen für
Auszubildende und Studierende.
Wenn Miet- und Belegungsbindungen an dem geförderten Wohnraum
begründet werden, können auch Arbeitgeber die Förderungen nutzen. Ein großer
Anteil der Beschäftigten liegt innerhalb der Einkommensgrenzen der Länder.
Die aktuell sehr günstigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau können
auch für den Mitarbeiterwohnungsbau genutzt werden, zum Beispiel
steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, Regelungen zum geldwerten Vorteil und
KfW-Programme mit spezifischen Zielsetzungen. Insbesondere auch die
Bundesprogramme „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN),
„Klimafreundlichen Neubau“ (KFN) und auch das geplante Programm
„Gewerbe zu Wohnen“ können Mitarbeiterwohnungsbau relevant sein.
Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert mit einem
Bundesprogramm KFW 134. Damit wird das Eigenkapital der Genossenschaften gestärkt.
Sofern Unternehmen ihre Beschäftigten oder Gewerkschaften ihre Mitglieder
bei der Gründung von Wohnungsgenossenschaften zum Beispiel
organisatorisch unterstützen, können diese von dem Programm profitieren.
28. Plant die Bundesregierung, die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten
bei der Miethöhe, der Belegung von Wohnraum oder bei drohendem
Verkauf von Wohnungsbeständen zu stärken, und
a) wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Der Betriebsrat verfügt bereits nach geltendem Recht über ein
Mitbestimmungsrecht bei Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen, die den
Arbeitnehmern mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet
werden, sowie der allgemeinen Festlegung der Nutzungsbedingungen (§ 87
Absatz 1 Nummer 9 des Betriebsverfassungsgesetzes). Zu den allgemeinen
Nutzungsbedingungen zählen nach der Rechtsprechung auch die Grundsätze
der Mietzinsbildung (BAG, Beschl. v. 28.07.1992, 1 ABR 22/92).
Weitergehende gesetzliche Maßnahmen sind nicht geplant.
29. Plant die Bundesregierung, Unternehmen bei der Errichtung von
Werkswohnung zu unterstützen, und
a) wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. Bund und Länder bieten schon
jetzt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die auch von Unternehmen für
Werkswohnungen genutzt werden können. Zudem gibt es steuerrechtliche Anreize.
30. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die insbesondere die Errichtung
von Wohnungen für Beschäftigte mit geringem oder mittlerem
Einkommen zur Folge haben, und
a) wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 27 und 29 verwiesen. Eine besondere
Rolle spielen die Programme des sozialen Wohnungsbaus der Länder, die für
Bauprojekte für niedrigere Einkommensgruppen gezielte Förderungen
anbieten.
31. Plant die Bundesregierung, Großunternehmen bei der Ansiedlung in die
Pflicht zu nehmen, Wohnraum für ihre Beschäftigten zu errichten, und
a) wenn ja, wie, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Gemeinden haben bereits die Möglichkeit, etwa die Aufstellung eines
Bebauungsplans für ein Ansiedlungsvorhaben oder die Veräußerung von
gemeindeeignen Grundstücken von dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
abhängig zu machen, in dem sich der Vorhabenträger zur Schaffung von
Wohnraum für die Beschäftigten verpflichtet.
Die Kommunen gestalten dies im Rahmen ihrer Planungshoheit.
32. Plant die Bundesregierung Regelungen, die die Mieterinnen und Mieter
von Werkswohnungen vor Wohnungsverlust durch veränderte
Lebensbedingungen wie Renteneintritt oder Arbeitslosigkeit schützen würden, und
a) wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan,
b) wenn nein, warum nicht?
Derzeit sind keine Änderungen im Sinne der Fragestellung geplant.
Die derzeit geltenden Regelungen stellen einen ausgewogenen
Interessenausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Rückgabe von
Werkwohnungen bei Beendigung des Arbeits- beziehungsweise Dienstverhältnisses
und dem Mieter an dem Verbleib in seiner Mietwohnung dar.
Baugenehmigungen von Wohngebäuden nach Art des Bauherren in Deutschland
Anlagen: Tabellen zu Frage 16
Baugenehmigungen von Wohngebäuden (Neubau) nach Art der Bauherren
Deutschland früheres Bundesgebiet
neue Länder und Berlin-
Ost
Bauherr Jahr
Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
Wohngebäude insgesamt 1984 135 869 306 923
davon: Öffentliche Bauherren 294 1 505
Unternehmen 36 682 130 935
Private Haushalte 98 428 171 573
Organisationen ohne Erwerbszweck 465 2 910
Wohngebäude insgesamt 1994 242 772 624 839 197 422 514 306 45 350 110 533
davon: Öffentliche Bauherren 791 4 201 505 2 876 286 1 325
Unternehmen 52 024 271 878 40 573 213 495 11 451 58 383
Private Haushalte 189 382 344 846 155 983 294 979 33 399 49 867
Organisationen ohne Erwerbszweck 575 3 914 361 2 956 214 958
Wohngebäude insgesamt 2004 100 127 158 603 133 249 203 076 27 062 33 302
davon: Öffentliche Bauherren 231 972 345 856 51 106
Unternehmen 22 629 60 660 30 547 70 947 2 965 5 679
Private Haushalte 77 010 95 485 102 110 129 663 23 997 27 290
Organisationen ohne Erwerbszweck 257 1 486 247 1 610 49 227
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung BMWSB
Deutschland früheres Bundesgebiet Neue Länder und Berlin
Bauherren von
Wohngebäuden Berichtsjahr
Bautätigkeiten Bautätigkeiten Bautätigkeiten
Errichtung neuer Gebäude Errichtung neuer Gebäude Errichtung neuer Gebäude
Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
Öffentliche Bauherren 2014 395 4 265 233 2 228 162 2 037
2015 590 7 585 399 4 752 191 2 833
2016 1 249 19 170 1 001 13 367 248 5 803
2017 794 10 831 554 6 385 240 4 446
2018 719 9 412 493 5 666 226 3 746
2019 787 11 490 516 5 120 271 6 370
2020 585 10 504 387 5 975 198 4 529
2021 724 10 361 466 6 103 258 4 258
2022 703 12 559 456 6 348 247 6 211
2023 706 10 942 476 5 940 230 5 002
Unternehmen 2014 23 985 116 723 20 727 93 871 3 258 22 852
2015 24 762 121 738 21 539 96705 3 223 25 033
2016 26 527 150 554 23 146 122 230 3 381 28 324
2017 24 697 146 157 21 045 112 601 3 652 33 556
2018 25 784 153 937 22 463 122 866 3 321 31 071
2019 26 389 157 754 22 769 127 337 3 620 30 417
2020 25 741 156 338 22 296 126 330 3 445 30 008
2021 25 237 152 955 21 485 122 339 3 752 30 616
2022 24 683 147 712 21 112 121 040 3 571 26 672
2023 18 106 117 757 15 204 94 988 2 902 22 769
Private Haushalte 2014 86 890 121 171 71 370 101 774 15 520 19 397
2015 95 047 134 544 78 323 113 502 16 724 21 042
2016 96 965 142 317 79 540 120 179 17 425 22 138
2017 93 154 138 352 76 084 115 802 17 070 22 550
2018 90 933 133 678 73 872 112 156 17 061 21 522
2019 91 845 136 406 75 270 115 315 16 575 21 091
2020 97 948 149 012 80 629 126 349 17 319 22 663
2021 103 020 161 387 85 468 138 887 17 552 22 500
2022 84 880 140 704 69 348 119 818 15 532 20 886
2023 48 792 81 114 40 204 69 735 8 588 11 379
Organis.ohne
Erwerbszweck 2014 340 3 865 . . . .
2015 372 4 098 . . . .
2016 416 4 509 350 3 848 66 661
2017 415 5 009 318 3 874 97 1 135
2018 433 5 182 337 4 528 96 654
2019 436 5 488 376 4 623 60 865
2020 322 4 508 259 3 702 63 806
2021 325 3 786 275 3 104 50 682
2022 393 3 348 248 2 266 145 1 082
2023 285 3 833 237 2 897 48 936
Quelle, Statistisches Bundesamt (Destatis), eigene Darstellung BMWSB
Baufertigstellungen von Wohngebäuden (Neubau) nach Art der Bauherren
Deutschland gesamt früheres Bundesgebiet
Neue Länder und Berlin-Ost
Jahr Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
Wohngebäude
insgesamt 1984 155 277 366 816 29 703 59 275
davon: Öffentliche Bauherren 410 1 903 210 860
Unternehmen 34 929 143 837
Private Haushalte 119 377 216 671
Organisationen ohne
Erwerbszweck 561 4 405
Wohngebäude
insgesamt 1994 212 363 501 728 182 660 442 453 29 703 59 275
davon: Öffentliche Bauherren 741 4 086 531 3 226 210 860
Unternehmen 43 109 208 818 37 630 183 007 5 479 25 811
Private Haushalte 167 997 285 804 144 113 253 871 23 884 31 933
Organisationen ohne
Erwerbszweck 516 3 020 386 2 349 130 671
Wohngebäude
insgesamt 2004 170 400 247 795 142 171 213 237 28 229 34 558
davon: Öffentliche Bauherren 489 1 196 382 984 107 212
Unternehmen 37 083 80 675 33 637 74 505 3 446 6 170
Private Haushalte 132 464 164 325 107 859 136 462 24 605 27 863
Organisationen ohne
Erwerbszweck 364 1 599 293 1 286 71 313
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung BMWSB
Baufertigstellungen von Wohngebäuden nach Art des Bauherren
Bauherr von Wohngebäuden Berichtsjahr
Bautätigkeiten Bautätigkeiten Bautätigkeiten
Errichtung neuer Gebäude in
Deutschland
Errichtung neuer Gebäude im
früheren Bundesgebiet
Errichtung neuer Gebäude,
Neue Länder und Berlin
Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
Öffentliche Bauherren 2014 344 2 817 229 2 330 115 487
2015 419 4 887 304 3 667 115 1 220
2016 766 9 659 623 7 400 143 2 259
2017 738 10 173 535 6 590 203 3 583
2018 620 8 821 469 5 406 151 3 415
2019 623 7 849 382 4 568 241 3 281
2020 579 6 882 423 3 616 156 3 266
2021 616 10 251 381 5 779 235 4 472
2022 633 9 668 346 3 212 287 6 456
2023 658 11 536 394 5 355 264 6 181
Unternehmen 2014 22 055 94 100 19 833 82 675 2 222 11 425
2015 20 830 95 177 18 618 82 287 2 212 12 890
2016 21 723 102 722 18 831 85 826 2 892 16 896
2017 22 080 110 078 19 581 91 807 2 499 18 271
2018 21 836 117 019 19 119 96 320 2 717 20 699
2019 21 972 120 890 19 090 96 671 2 882 24 219
2020 22 744 128 766 19 856 104 480 2 888 24 286
2021 22 307 124 193 19 431 102 633 2 876 21 560
2022 20 938 122 009 18 444 101 604 2 494 20 405
2023 19 252 123 474 16 746 102 588 2 506 20 886
Private Haushalte als Bauherren 2014 86 235 116 306 71 554 98 432 14 681 17 874
2015 84 025 113 455 69 437 95 520 14 588 17 935
2016 87 200 120 008 71 135 100 384 16 065 19 624
2017 86 901 121 590 72 143 103 379 14 758 18 211
2018 84 825 121 913 69 423 103 044
15
402 18 869
2019 85 129 122 675 70 037 103 900 15 092 18 775
2020 89 218 128 971 73 218 108 918 16 000 20 053
2021 79 753 118 071 65 941 100 588 13 812 17 483
2022 81 661 122 699 67 507 105 117 14 154 17 582
2023 76 665 119 234 63 326 102 233 13 339 17 001
Organis.ohne Erwerbszweck 2014 274 2 897 . . . .
2015 294 3 208 241 2 461 53 747
2016 301 3 269 243 2 696 58 573
2017 332 3 463 269 2 996 63 467
2018 300 3 585 240 2 966 60 619
2019 347 4 511 281 3 524 66 987
2020 394 4 155 321 3 431 73 724
2021 279 3 837 248 3 388 31 449
2022 293 4 418 256 3 841 37 577
2023 252 2 997 202 2 279 50 718
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024 | Stand: 26.11.2024 / 08:01:10, eigene Darstellung BMWSB
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