Deutscher Bundestag Drucksache 20/14210
20. Wahlperiode 12.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/13972 –
Mittelabfluss der Smart-Cities-Modellprojekte
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zukunft europäischer Kommunen ist smart. Die Nutzung moderner
Kommunikations- und Informationssysteme haben das Potential, die
Bürgerbeteiligung zu erhöhen, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit zu fördern,
Verwaltungsprozesse effizienter und transparenter zu gestalten und die kommunale
Daseinsvorsorge zu sichern.
Die Bundesregierung stellt seit 2019 rund 820 Mio. Euro für die Förderung
von insgesamt 73 Modellprojekten Smart Cities (MPSC) zur Verfügung. Aus
mannigfaltigen Gründen werden die Fördermittel von den Projektträgern sehr
zögerlich abgerufen, sodass in den vergangenen Jahren immer größere
Ausgabereste entstanden sind. Laut Förderrichtlinie können die geförderten
Kommunen alle sechs Monate Mittel für angefallene Kosten bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) abrufen. Dies nehmen jedoch nicht alle Kommunen, so
deren Angaben gegenüber den Fragestellern, im in der individuellen Kosten-
und Finanzierungsplanung vorgesehenen Umfang in Anspruch, weil es immer
wieder zu Verzögerungen bei den Ausgaben kommt. Der Bundesrechnungshof
hat in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
im September 2023 angeregt, den Förderbedarf zu ermitteln und zu begründen
sowie die Höhe der Ansätze danach auszurichten. Dabei spiegelt der
stockende Mittelabfluss keinesfalls einen mangelnden Bedarf wider. Die MPSCs
stehen, wie aus den Kommunen an die Fragesteller herangetragen wird, vor
unterschiedlichen Herausforderungen wie Personalengpässen, langen
Freigabeprozessen, fehlenden Standards und sich widersprechenden
Beratungsstrukturen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Förderung „Modellprojekte Smart Cities“ wurde ein innovatives
Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, übertragbare (digitale) Lösungen
für die Breite der kommunalen Landschaft zu entwickeln.
Unter den 73 geförderten Modellprojekten finden sich Großstädte wie Leipzig
oder Köln, mittelgroße Städte wie Bamberg oder Jena und Kleinstädte und
Landgemeinden (wie Linz am Rhein oder Fuchstal, Apfeldorf und Unterdie-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 12. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ßem) sowie Landkreise (wie Kusel, St. Wendel oder Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg).
Trotz unterschiedlicher regionaler Voraussetzungen stehen Kommunen vor
ähnlichen Herausforderungen: Gefragt sind digitale Instrumente zum Umgang mit
dem Klimawandel, Verbesserung von Mobilitätsangeboten in urbanen und
ländlichen Räumen oder die Aufwertung der Innenstädte durch neue digitale
Angebote. Gleichzeitig geht es um die notwendige technische Infrastruktur für
die Smart City – zum Beispiel um den Aufbau urbaner Datenplattformen. Dazu
kommen methodische Fragen, wie etwa zur Messung von Wirkungen einzelner
Maßnahmen oder zur Steuerung von Transformations- und
Innovationsprozessen in Kommunen. Die Teams in den Modellprojekten arbeiten daran mit
hohem Engagement und werden von der Koordinierungs- und Transferstelle
Smart Cities (KTS) als fachlichem Projektträger vielfältig unterstützt. Diese
Unterstützungsleistungen werden anhand der von den Modellprojekten
gemeldeten Bedarfe ständig weiterentwickelt und ergänzt.
Die Modellprojekte Smart Cities leisten auch einen Beitrag zu digitaler
Souveränität und resilienteren Kommunen. Durch das im Programm verankerte
„Open-Source-Gebot“ sind die entwickelten Lösungen unabhängig von
bestimmten Anbietern und können auch von anderen Kommunen genutzt werden.
Schließlich gilt es, bedarfsgerechte Lösungen für alle Kommunen in
Deutschland abzuleiten und das Netzwerk der Modellprojekte Smart Cities zu einem
selbstlernenden System in ganz Deutschland auszubauen.
1. Welche Ursachen hat die Bundesregierung für den stockenden
Mittelabfluss identifiziert?
Das durch die Modellprojekte Smart Cities in den jeweiligen Zeiträumen
abgerufene Mittelvolumen hat sich in den vergangenen Jahren jeweils erhöht.
Fördervolumen
in
T Euro
Abrufvolumen im jeweiligen Halbjahr (in T Euro)
1.
Halbjahr 2021
2.
Halbjahr 2021
1.
Halbjahr 2022
2.
Halbjahr 2022
1.
Halbjahr 2023
2.
Halbjahr 2023
1.
Halbjahr 2024
2. Halbjahr
2024 (bis
30.11.)
691 010 2 444 4 208 10 961 23 785 13 051 38 447 26 273 26 863
Laut Förderrichtlinie können die geförderten Kommunen alle sechs Monate
Mittel für angefallene Kosten bei der KfW abrufen. Die Gründe für nicht in
Anspruch genommene Mittel sind vielfältig.
Die letzte Evaluation ergab, dass 25 Prozent der in den Modellprojekten
geschaffenen Stellen aufgrund des Fachkräftemangels nicht besetzt werden
können. Teilweise fehlt auch das Verwaltungspersonal, um Abrufe für angefallene
Kosten zu bearbeiten. Grundsätzlich haben nicht besetzte Stellen besonderes
Verzögerungspotenzial, da nicht nur die eigentlichen Personalmittel nicht
abfließen, sondern auch die Bearbeitung, Konkretisierung, Vergabe und Abnahme
von Dienst- und Lieferleistungen nicht bearbeitet werden können.
Neben Engpässen bei den Personalkapazitäten und Personal-Fluktuationen, die
die in den Modellprojekten Verantwortlichen nennen und die die Bearbeitung
der Modellprojekte und damit der Mittelabflüsse verzögern, wird auch die
Komplexität von Vergabeverfahren immer wieder als Grund benannt (siehe
Antwort zu Frage 31). Neu hinzu gekommen sind in den jüngeren Monitoring-
Erhebungen – entsprechend des breiten Eintretens der Modellprojekte in die
Umsetzungsphase – noch Klärungsbedarfe hinsichtlich der IT-Umsetzung.
Schließlich wirken auch die damaligen Verzögerungen der Corona-Pandemie
nach.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren
ergriffen, um den Mittelabfluss zu verbessern?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Koordinierungs-
und Transferstelle Smart Cities (KTS) haben insbesondere die Prüfung auf
Förderfähigkeit von Strategien und Maßnahmen beschleunigt und den
Wissenstransfer gestärkt.
Im April 2023 wurde die Prüfung, Entscheidung und Dokumentation der
Förderfähigkeit von Strategien und Maßnahmen operativ weitgehend auf die KTS
delegiert, und das Ministerium hat sich auf die steuernde und strategische
Rolle, die unter anderem regelmäßige Abstimmungen mit der KTS beinhaltet,
fokussiert. So konnte die Reaktionszeit für das fachliche Votum auf
Förderfähigkeit eingereichter Strategien und Maßnahmen von mehreren Monaten auf in
der Regel unter vier Wochen, häufig sogar weniger reduziert werden. Die
bereits 2023 gelungene Reduktion der Prüfdauer konnte im Jahr 2024 stabilisiert
und weiter reduziert werden.
Das Programm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) ist ein relativ „junges“
Förderprogramm, bei dem die kommunale Praxis nicht auf einen etablierten
Wissens- und Erfahrungsschatz zurückgreifen kann. Dementsprechend hatte die
KTS von Anfang an den Auftrag, einen Wissenstransfer zwischen den
Modellprojekten aufzubauen. Hierzu werden unter anderem zwei Mal jährlich
Kongresse der Modellprojekte durchgeführt. Zu wichtigen Themen arbeiten die
Modellprojekte in sogenannten Arbeits- und Entwicklungsgemeinschaften
(AEG's) zusammen.
Speziell zu Fragen der Förderfähigkeit von Strategien und
Umsetzungsmaßnahmen wurden bereits im September 2022 zwei Orientierungshilfen sowie eine
Arbeitshilfe (Maßnahmen-Template) vorgestellt. Auch die neun Referentinnen
und Referenten zur Betreuung der Modellprojekte sowie zusätzlich die
Fachbegleitung der KTS unterstützen die MPSC. Die in den Jahren 2021 und 2022
unregelmäßig durchgeführten Fragestunden mit KfW und KTS sowie dem
BMWSB werden seit März 2023 quartalsweise als Sprechstunde angeboten.
Auch im Jahr 2024 hat die KTS den Wissenstransfer zwischen den
Modellprojekten weitergeführt und weiterentwickelt. Die bestehenden Angebote wurden
bedarfsgerecht weiterentwickelt und inhaltlich ergänzt. Insbesondere wurden in
Form von sogenannten FAQ's Unterstützungsangebote zu rechtlichen und IT-
strategischen Fragen bei der Vorbereitung, Vergabe und Umsetzung von Smart-
City-Maßnahmen eingeführt.
Mit nun elf (im Vorjahr sieben) veröffentlichten Studien und Kurzexpertisen
hat die KTS die empirischen Wissensgrundlagen verbreitert. Zwei weitere
Studien befinden sich kurz vor der Veröffentlichung. Darin wurden Themen wie
Resilienz, Urbane Datenplattformen, Digitale Zwillinge, Kooperationen,
Räumliche Wirkungen, Open Source, Organisationsmodelle behandelt und
Wissen an die Fachöffentlichkeit weitergegeben.
Mit dem Wissensportal Smart City Dialog (
www.smart -c i ty-dia log.de),
inklusive eines Blogs und Newsletters stellt die KTS weitere digitale
Instrumente für die Vernetzung, den Wissenstransfer und die Kommunikation zur
Verfügung und unterstützt damit den Wissens- und Erfahrungsaustausch
zwischen den MPSC und der Fachöffentlichkeit. Neben einer öffentlich
zugänglichen Datenbank zu den über 650 Maßnahmen der MPSC veröffentlicht
die KTS seit Herbst 2024 eine Auswahl kuratierter, praxiserprobter Lösungen
der MPSC, die von anderen Kommunen übernommen werden können
(derzeit 17,
www.smart-city-dialog.de/wissensspeicher/smart-city-loesungen).
Auch eine Roadmap zur Verstetigung und Skalierung wurde erarbeitet
(
https://skalierung.smart-city-dialog.de). Der Wissenstransfer sowie die
Kooperation und Nutzung von Synergien zwischen den MPSC und anderen
Kommunen konnten deutlich gestärkt werden. Nach den von den Modellprojekten bis
Juni 2024 gemachten Angaben:
• haben nicht geförderte Kommunen bisher 46 Mal Lösungen von
Modellprojekten übertragen,
• bestehen 41 Entwicklungsgemeinschaften, an denen nicht geförderte
Kommunen mitwirken,
• und 224 Mal haben nicht geförderte Kommunen sich am Vorgehen oder
einer Lösung eines Modellprojektes Smart Cities als Vorbild orientiert.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Modellprojekte erst in den Jahren 2022
und 2023 in der Breite in die Umsetzungsphase eingestiegen sind und viele
Lösungen noch erarbeitet werden. Zudem können die Modellprojekte nur über
Übertragungsfälle berichten, die sie kennen, da es zum Beispiel einen
persönlichen Kontakt gab.
3. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Abfluss der
Mittel zu beschleunigen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Das BMWSB und die KTS werden den Wissenstransfer und die
Unterstützungsleistungen für die Modellprojekte Smart Cities bedarfsgerecht
weiterentwickeln.
4. Wie hat sich die Bearbeitungszeit von Förderanträgen in den letzten zwei
Jahren entwickelt?
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die Bearbeitungszeit für die
Bewertung der Förderfähigkeit neuer beziehungsweise geänderter Maßnahmen
abzielt, und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Aus welchen Gründen hat sie zu- bzw. abgenommen?
Die Bearbeitungszeiten wurden aufgrund der in der Antwort zu Frage 2
dargestellten Maßnahmen reduziert.
6. Welche Verwendung finden nicht abgerufene Mittel am Ende der
Förderperiode?
Nicht in Anspruch genommene Mittel werden in Abgang gestellt und fließen
dem Gesamthaushalt zu. Sofern die Mittel gebunden sind und erst im
nachfolgenden Haushaltsjahr verausgabt werden, werden bedarfsgerecht Ausgabereste
gebildet.
7. Plant die Bundesregierung eine kostenneutrale Verlängerung des
Förderzeitraums für MPSCs, die aufgrund von langwierigen Freigabeprozessen,
Fachkräftemangel und ähnlichen Herausforderungen in zeitlichen Verzug
geraten?
Solche Verlängerungen wären zwar kosten-, aber nicht haushaltsneutral. Diese
Entscheidung obliegt dem zukünftigen Haushaltsgesetzgeber.
8. Inwiefern berücksichtigt eine Förderzusage die inflationsbedingten
Kostensteigerungen zwischen Förderantrag und Förderzusage?
Die Modellprojekte Smart Cities haben für die Strategie- und die
Umsetzungsphase je eine Gesamtzusage mit einem Fördervolumen erhalten. Innerhalb
dieses Fördervolumens können sie unter Beachtung der Regelungen des KfW-
Merkblattes 436 für die jeweilige Staffel Kostenpositionen anpassen. Darüber
hinaus finden inflationsbedingte Kostensteigerungen zwischen Förderantrag
und Förderzusage üblicherweise keine Berücksichtigung.
9. Welche Standardtools stellt die Koordinierungs- und Transferstelle
(KTS) den Modellprojekten von der Antragstellung bis zur
Wirkungsmessung zur Verfügung (bitte die Tools einzeln aufzählen)?
Die Unterstützungsbedarfe der verschiedenen Modellprojekte sind vielfältig.
Die Modellprojekte haben neben der KTS auch die Möglichkeit, aus den
Fördermitteln individuelle Unterstützung zu beauftragen. Die Koordinierungs- und
Transferstelle hat die Aufgabe, übergreifende Bedarfe abzudecken, die
letztendlich auch nicht geförderte Kommunen nutzen, und stellt den Modellprojekten
vielfältige individuelle und allgemeine Unterstützungsleistungen zur
Verfügung. Dazu gehören:
• kontinuierliche Begleitung durch die Referentinnen und Referenten des
Projektbüros der KTS;
• individuelle fachliche Unterstützung und Beratung bei der Qualifizierung
von Maßnahmen, unter anderem mit Modulen zu Wirkungsmessung,
Urbanen Digitalen Zwillingen, Urbanen Datenplattformen, Datenstrategien,
Verstetigung und Umsetzung und (in Vorbereitung) Geschäfts- und
Betreibermodelle;
• der Wissenstransfer zwischen den Modellprojekten, insbesondere durch den
Aufbau und die Betreuung der Wissens- und Vernetzungsplattform Smart
City Dialog und
• regelmäßige Veranstaltungen und Formate, die Wissenstransfer,
Kooperationen und Vernetzung fördern;
• Fachpublikationen, Arbeitshilfen, Leitfäden zu Open Source, zu rechtlichen
Fragen (insbesondere Vergabe, Betreibermodelle, Datenschutz), eine
Mustervereinbarung für gemeinsame interkommunale Vergaben, mehrere
Arbeiten über Organisations- und Betreibermodelle sowie eine interaktive
Roadmap zur Verstetigung von Maßnahmen (in Vorbereitung);
• Aufbau und Betreuung von sieben Arbeits- und
Entwicklungsgemeinschaften inklusive verschiedener Themengruppen zu wichtigen Themen und
Umsetzungsmaßnahmen.
10. Aus welchen Gründen waren, wie von Kommunen an die Fragesteller
herangetragen worden ist, die umfangreichen Maßnahme-Steckbriefe
(zum Teil bis zu 13 Seiten) zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen für
bereits durch einen Förderbescheid beschiedene Projekte und der damit
verbundene Eingriff in das eigenverantwortliche Handeln der
Kommunen notwendig, der nach Einschätzung der Fragesteller zu Abwarte-
Effekten führte, obwohl für die entsprechende Kommune bereits ein
Förderbescheid vorlag?
11. Aus welchen Gründen werden, wie ebenfalls von Kommunen an die
Fragesteller herangetragen worden ist, noch nach erfolgter Förderzusage
Förderauflagen ergänzt (z. B. Einführung einer Open-Source-Vorgabe)
oder geändert (z. B. die Änderung von Vorlagen für Maßnahme-
Steckbriefe)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Im Sommer 2022 waren die ersten sechs Strategien auf ihre Übereinstimmung
mit den in der Förderrichtlinie (dem KfW-Merkblatt 436) genannten Kriterien
geprüft worden.
Einige dieser ersten Strategien und darin enthaltenen Maßnahmen deuteten
darauf hin, dass zentrale Aussagen der Förderrichtlinie nicht ausreichend im
Bewusstsein einiger Projektteams in den Modellkommunen waren. Insbesondere
wurde deutlich, dass manche Projektteams die Modellprojekte Smart Cities als
reines Digitalisierungsprogramm verstanden, sodass Maßnahmen zur
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, der Digitalisierung der Verwaltung (zum
Beispiel Digitale Aktenregister) oder der Digitalisierung des Bildungswesens (zum
Beispiel IT-Netzwerke und PC-Ausstattung für Schulen) aus Mitteln der
Modellprojekte finanziert werden sollten. Die stadtentwicklungspolitische
Perspektive der Förderrichtlinie und ihre städtebaulichen Ziele waren nicht oder
sehr unzureichend berücksichtigt.
Zudem wurde deutlich, dass Modellhaftigkeit und Übertragbarkeit – also der
Mehrwert der umzusetzenden Maßnahmen für andere Kommunen – nicht im
ausreichenden Maße bewusst waren. Manche Modellprojekte forderten
Konkretisierungen dieser Begriffe und des Open-Source-Gebotes, das bereits von
Beginn an in der Förderrichtlinie enthalten war:
„Die Kommunen verpflichten sich am Erfahrungsaustausch innerhalb der
Modellprojekte und darüber hinaus […] mit zu wirken. […] . Dazu gehören u. a.:
• […] Veröffentlichung von aus Mitteln der Modellprojekte Smart Cities
beauftragten Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software
inklusive nachvollziehbarer Dokumentation auf einer noch festzulegenden
Website. […] .“ (KfW-Merkblatt 436, Stand 3.2019, S. 3).
Darauf hat das BMWSB im Sommer 2022 reagiert. Es handelte sich dabei nicht
um neue Förderauflagen, sondern um – aufgrund der Nachfragen –
erforderliche Präzisierungen.
BMWSB, KTS und KfW erarbeiteten Arbeitshilfen zur Auslegung der
Förderrichtlinie hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Strategien und die
Maßnahmen sowie ein Standard-Template für die Darstellung der einzureichenden
Maßnahmen (den „Maßnahmen-Steckbrief“). In den Arbeitshilfen werden aus
den KfW-Merkblättern 436 die zentralen Kriterien, anhand derer die
Förderfähigkeit der Strategien und Maßnahmen bewertet werden, abgeleitet und
erläutert. So wird dort unter anderem auch der Begriff der Modellhaftigkeit erläutert.
Die fachlichen und beihilferechtlichen Prüfvorgänge wurden erläutert. Parallel
wurde das bereits in der Förderrichtlinie hinterlegte Open-Source-Gebot
konkretisiert. Die bereits im Rahmen der Bewerbungsverfahren erarbeitete Liste
mit Antworten auf vielfältige Fragen (die aus kommunikativen Gründen als
„Frequently asked Questions“ FAQ bezeichnet wurde) wurde ergänzt und
aktualisiert.
Diese Unterlagen wurden am 11. August 2022, die Konkretisierung des Open-
Source-Gebotes am 29. September 2022 von der KfW an alle Modellprojekte
versendet und in ihrem Informationsportal dauerhaft hinterlegt.
Bezüglich des Open-Source-Gebotes wurde beschlossen, die in der
Förderrichtlinie angekündigte spätere Festlegung der Plattform, auf der der entstehende
Code zu veröffentlichen ist, auf die Open-Source-Plattform der öffentlichen
Verwaltung Open CoDE (
www.opencode.de) festzulegen. Die Konkretisierung
des Open-Source-Gebotes wurde durch Übergangsregelungen für
unterschiedliche Vergabeverfahren ergänzt. Open CoDE wurde durch die Länder Baden-
Württemberg und Nordrhein-Westfalen und das Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) initiiert.
Mit der Festlegung auf Open CoDE als Plattform ist gleichzeitig sichergestellt,
dass die Modellprojekte Open-Source-Lizenzen nutzen beziehungsweise mit
ihren Dienstleistern vereinbaren, die seitens Open CoDE geprüft und für die
Nutzung durch die öffentliche Hand als geeignet bewertet wurden. Gleichzeitig
ermöglicht dies, die Liste der zulässigen Lizenzen weiterzuentwickeln, in dem
die Prüfung weiterer Lizenzen bei Open CoDE beantragt wird.
Die Arbeitshilfen, die beihilferechtlichen Kriterien und die Konkretisierung des
Open-Source-Gebotes wurden den Modellprojekten in einem geschlossenen
Side-Event des 21. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik am
14. September 2022 ausführlich vorgestellt, erläutert, und es wurden Fragen
beantwortet.
12. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bereits genehmigte Projekte
von den Änderungen in den Förderauflagen auszunehmen, um deren
Umsetzung nicht unnötig zu verzögern, und wenn nein, warum nicht?
Die in der der Antwort zu den Fragen 10 und 11 ausgeführten
Konkretisierungen erfolgten auf Grund vermehrter Nachfragen der Fördernehmer zu diesen
Themen. Die vorgenommenen Konkretisierungen sind keine Änderungen der
Förderregularien, sondern spezifizieren diese.
Das BMWSB hat den Kommunen zugesagt, dass Maßnahmen, die von Anfang
an unverändert durchgeführt werden sollen, in der Regel auch förderfähig sind.
Das BMWSB behält sich jedoch vor, Maßnahmen dann nicht zu fördern, wenn
keinerlei Finanzierungskompetenz des Bundes erkennbar ist oder Maßnahmen
aus anderen vorrangigen Systemen finanziert werden können. Zudem behält
sich das BMWSB vor, Qualifizierungsbedarfe für solche Maßnahme zu
formulieren.
Häufig werden Maßnahmen durch die Modellkommunen geändert,
weiterentwickelt und konkretisiert. Dabei verschieben sich des Öfteren auch deren
inhaltliche Schwerpunkte. Auch dann kann eine neue Beurteilung der
Förderfähigkeit erforderlich werden.
13. Welche Maßnahmen sind in dem seit dem 12. Juni 2024 veröffentlichten
Stufenplan Smarte Städte und Regionen verankert, um den Mittelabfluss
zu erhöhen?
Der Stufenplan Smarte Städte und Regionen zielt auf die Skalierung der in und
von den Modellprojekten erarbeiteten Erkenntnisse und entwickelten Lösungen
ab. Maßnahmen zur Erhöhung des Mittelabflusses sind nicht Teil des
Stufenplans (siehe Antwort zu Frage 14).
14. Welche einzelnen Stufen des Stufenplans Smarte Städte und Regionen
plant die Bundesregierung, bis zum Ende der Wahlperiode noch
umzusetzen?
Der Stufenplan Smarte Städte und Regionen enthält zwei vorrangige
Umsetzungsmaßnahmen: Die Bereitstellung eines offenen Marktplatzes für Smart-
City-Anwendungen und den Aufbau eines Kompetenzzentrums für
Kommunen, das bestehende Angebote des Bundes und der Länder integriert,
koordiniert und allen Kommunen zugänglich macht. An beiden Maßnahmen wird seit
dem Beschluss des Stufenplans im Juni 2024 gearbeitet.
Die Digitalministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung am 18. Oktober
2024 die fachpolitische Verantwortung für die Umsetzung auf Länderseite
übernommen. Der Marktplatz ist in ersten Ausbaustufen mit der durch das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Lösung des
Marktplatzes Deutschland digital bereits online und wird weiter entlang des
Profils im Stufenplan ergänzt. Perspektivisch wird eine Integration mit dem
„Marktplatz der Zukunft“ des IT-Planungsrates angestrebt. Fachliche
Vorarbeiten zur Ausgestaltung eines Kompetenzzentrums haben begonnen und werden
in der Folge mit den Ländern beraten.
15. In welcher Weise werden der Smart-Cities-Marktplatz und das
Kompetenzzentrum Smarte Städte und Regionen als Teil des Stufenplans den
Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen in den Kommunen unterstützen
(bitte Maßnahmen einzeln aufzählen)?
Gemäß des vom Beirat beschlossenen Stufenplanes Smarte Städte und
Regionen sind für die Unterstützungsleistungen des Kompetenzzentrums drei
Ausbaustufen vorgesehen (siehe
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/We
bs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/pm-kurzmeldung/smart-cities-Stufenplan.
pdf?__blob=publicationFile&v=5, S. 25 ff.).
Die Umsetzung der Ausbaustufen oder einzelner Leistungsumfänge ist
Gegenstand weiterer Gespräche mit den Ländern.
16. Wird das Kompetenzzentrum Kommunen bei beihilferechtlichen
Fragestellungen beraten, wenn ja, durch welche Maßnahmen, und wenn nein,
warum nicht?
Es ist vorstellbar, dass das Kompetenzzentrum Informationen von allgemeinem
Interesse zu beihilferechtlichen Fragen smarter Städte und Regionen aufbereitet
und für alle Kommunen bereitstellt. Eine Einzelfallberatung erscheint vor dem
Hintergrund aller Kommunen als Kundenkreis und eines zum Teil
hochspezialisierten Beratungsfeldes allerdings nicht realistisch.
17. Durch welche Maßnahmen macht das Kompetenzzentrum
Digitalisierungswissen in Kommunen als Voraussetzung für eine zukunftsgerichtete
Daseinsvorsorge breit verfügbar, wie es in der Ausschussdrucksache
20(24)302 angekündigt ist?
a) Wird das Kompetenzzentrum zertifizierte Weiterbildungen anbieten?
b) Welche digitalen Ressourcen wird das Kompetenzzentrum zur
Verfügung stellen?
c) Wie trägt das Kompetenzzentrum dazu bei, die Kommunen zu
befähigen, sich selbstständig durch den dauerhaften Aufbau eigener
Fachexpertise und untereinander in Digitalisierungsfragen zu helfen?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Weitere Ausdifferenzierungen
sind in den Beratungen mit den Ländern zu klären und einem detaillierten
Umsetzungskonzept vorbehalten.
18. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den Sozialpartnern über einen
Eckwertevorschlag für die Einleitung eines Ordnungsverfahrens für die
Aus- und Weiterbildung von Smart-City-Fachkräften geführt, wenn ja,
wann, mit wem, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum
nicht?
Voraussetzung für die Einleitung eines Neuordnungsverfahrens, an welchem
Bundesressorts, Länder und Sozialpartner im Konsensprinzip mitwirken, ist ein
gemeinsamer Antrag und Eckwertevorschlag der Sozialpartner. Die Initiative
für die Schaffung eines dualen Ausbildungsberufes geht dabei grundsätzlich
von den zuständigen Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer aus. Aktuell liegt kein Antrag der Sozialpartner auf Einleitung eines
Neuordnungsverfahrens für eine Aus- oder Weiterbildung für Smart-City-
Fachkräfte vor.
In den zahlreichen vom BMWSB geführten Gesprächen mit und über Smart
Cities wurde die Einführung eines Ausbildungsberufes Smart-City-Fachkraft
bisher von keinem Gesprächspartner als Lösungsbeitrag zur Stärkung
kommunaler Handlungsfähigkeit eingebracht (für Details zum
Qualifizierungsprogramm „Smart City Manager“ siehe Antwort zu Frage 20).
19. Inwiefern profitieren die Personalabteilungen der Kommunen,
kommunaler Zusammenschlüsse bzw. Zweckverbände und kommunaler
Eigenbetriebe als Träger von MPSCs von den gewonnenen Erkenntnissen der
interministeriellen Arbeitsgruppe Personal in der digitalen Verwaltung
(AG PersDiV) zu den Themenbereichen Fachkräftegewinnung und
Personalentwicklung?
Die interministerielle Arbeitsgruppe „Personal in der digitalen Verwaltung“
(AG PersDiV) besteht aus den Personalexpertinnen und -experten der obersten
Bundesbehörden unter Federführung des BMI. Ihr Ziel ist es, strategische
Handlungsempfehlungen zur ressortübergreifenden Personalgewinnung und
-entwicklung zu entwickeln. Die Empfehlungen und Ergebnisse der AG
PersDiV werden vorrangig auf Bundesebene geteilt. Die wesentlichen
Ergebnisse und Erarbeitungen sowie das Netzwerk der Personalprofis wären jedoch
auch gut für Kommunen nutzbar.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Wissenstransfer aus den MPSCs zu den nicht geförderten Kommunen zu
beschleunigen, da bislang lediglich 300 von 11 000 nicht geförderten Kommunen
digitale Lösungen, die in Modellprojekten entwickelt wurden, als
Angebote der KTS nutzen (
www.smart-city-dialog.de/veranstaltungen/4-mps
c-kongress-leipzig)?
In der zitierten Quelle wird berichtet, dass 300 nicht geförderte Kommunen
Wissenstransfer-Angebote der KTS wahrgenommen haben. Dies gab den Stand
vom ersten Quartal 2024 wieder. Laut Stand drittes Quartal 2024 ist die Zahl
der erreichten nicht geförderten Kommunen auf 388 gestiegen.
Die KTS fördert den Wissenstransfer und den Austausch zwischen den
Modellprojekten Smart Cities und nicht geförderten Kommunen durch vielfältige,
zielgruppenorientierte Veranstaltungs- und Wissenstransferformate. Dazu gehören:
• die sechs Mal jährlich bundesweit stattfindenden Regionalkonferenzen,
• verschiedene Wissenstransferformate wie Peer-Learnings,
Themenwerkstätten, die von der KTS unter dem Titel „Start Smart“ angeboten werden,
exklusiv für nicht als Modellprojekte Smart Cities geförderte Kommunen,
• das monatliche Chief Digital Officer-Forum, in dem Praktikerinnen und
Praktiker konkrete Fallbeispiele vorstellen.
Im Mai 2024 hat die KTS das Qualifizierungsprogramm „Smart City Manager“
eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein virtuelles, kostenfreies
Weiterbildungsangebot für Mitarbeitende in Kommunen. Ziel des
Qualifizierungsprogramms ist es, grundlegende Kompetenzen zum Management von Smart-City-
Projekten zu erwerben und bereits vorhandene Erfahrungen zu erweitern.
Derzeit läuft der dritte Durchgang, der vierte beginnt im Januar 2025.
Nach der Pilotierung des Qualifizierungsprogramms werden derzeit weitere
Module vorbereitet und Schulungsinhalte aktualisiert.
Auf digitaler Ebene bietet die KTS mit der Wissens- und Vernetzungsplattform
Smart City Dialog (
www.smart-city-dialog.de) ein Portal, auf dem alle
interessierten Kommunen und Akteure das Wissen, die Angebote und Ressourcen der
KTS finden und nachnutzen können. Neben den Publikationen und
Dokumentationen gehören dazu zum Beispiel regelmäßige News- und Blogbeiträge,
Newsletter, eine Sammlung kuratierter Smart-City-Lösungen, eine Datenbank
aller Maßnahmen sowie eine Datenbank zur Skalierung von Lösungen oder ein
Dashboard, in dem Kommunen Netzwerke und Themen der Modellprojekte
Smart Cities recherchieren können.
Die KTS stellt ihre Wissenstransferangebote auf zahlreichen Konferenzen mit
stark kommunalem Bezug vor. Dazu gehörten das Forum der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement vom 27. bis 29. September 2023
in Hamburg und zahlreiche Veranstaltungen der Länder und anderer Akteure
wie die „EDIH-Roadshow Smarte Regionen“ des sächsischen
Staatsministeriums für Regionalentwicklung am 25. März 2024 in Hartha, am 8. August
2024 in Meissen und am 10. September 2024 im Vogtland, das Netzwerktreffen
der Digitalagentur Thüringen am 7. Juni 2024 und dem Zukunftsforum
Thüringen am 12. September 2024 in Ilmenau, die Civicon der Civitas Connect e. V.
am 29. August 2024 in Wuppertal, die Konferenz für Ländliche Entwicklung
und Engagement des Landes Schleswig-Holstein am 26. September 2024 in
Silberstedt, der „Demografiedialog – eine Bilanz für die Zukunft“ der
Zukunftswerkstatt Kommunen am 7. November 2024 in Berlin, die „Konferenz
digitale Städte und Regionen“ des Digitalministeriums Hessen am 18.
November 2024 in Marburg sowie die Abschlussveranstaltung Bayern Innovativ des
Freistaats Bayern am 26. November 2024 in München.
Ein weiterer Baustein zur Verstärkung der Reichweite ist der Ausbau von
Kooperationen mit Akteuren auf Landesebene, um die regionalen Kommunen und
Strukturen mit den Angeboten der KTS zu erreichen und gemeinsame
Ressourcen und Synergien nutzen zu können.
21. In welcher Form und in welchem Umfang wird das Kompetenzzentrum
auf die Kapazitäten und Wissensstände der Kommunen aufbauen?
Bereits heute bestehen im Rahmen der Modellprojekte eine Vielzahl sehr
unterschiedlicher Angebote, die Kommunen unterschiedlicher Größe und
Wissensstände abholen (siehe Antworten zu den Fragen 2, 20, 29, 30, 32 und 33). Diese
Angebote sollen in ein Kompetenzzentrum übernommen und mit weiteren
Angeboten der Länder und der Kommunen erweitert werden.
22. Welche bereits in den Ländern bestehenden Kompetenzzentren werden in
die Konzeptualisierung eines bundesweit agierenden
Kompetenzzentrums eingebunden?
Diese Frage ist Gegenstand weiterer Erörterungen mit den Ländern.
23. Wie wird verhindert, dass durch das Kompetenzzentrum
Doppelstrukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene entstehen?
Doppelstrukturen werden verhindert, indem Transparenz über die bestehenden
Angebote hergestellt wird (siehe auch Antwort zu Frage 15) und die Beteiligten
aus Bund, Ländern und Kommunen auf dieser Basis über den Ausbauumfang
des Kompetenzzentrums bedarfs- und finanzbezogen beraten.
24. Warum war es der Bundesregierung nicht möglich, eine
Konzeptionierung des Kompetenzzentrums bereits in den Stufenplan zu integrieren?
Der Stufenplan wurde von einem Beirat und einer Arbeitsgruppe erstellt, in
dem Vertreter von Bund, fünf Ländern, einigen Kommunen, Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft exemplarisch vertreten waren. Dabei
wurden die Leitplanken eines Konzeptes beschrieben.
Zu einer tatsächlichen Umsetzung und Ausgestaltung müssen Bund, Länder
und Kommunen im Rahmen ihrer grundgesetzlichen Zuständigkeiten
zusammenwirken. Da die Konzeptionierung Auswirkungen auf die Finanzierung hat,
kann ein abschließendes Konzept erst in Beratungen mit allen interessierten
Ländern erstellt werden.
25. Plant die Bundesregierung eine Anschubfinanzierung für
Transferprojekte, die sich aus den Modellprojekten ergeben?
Die Entscheidung über weitere Förderungen im Bereich Smart Cities ist dem
Haushaltsgesetzgeber vorbehalten.
26. Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weder in der Person der
Bundesbauministerin noch eines Vertreters der Leitungsebene (Staatssekretär,
Abteilungsleitung oder Unterabteilungsleitung) am Podium der Smart
Country Convention „Der Smart City Stufenplan als Gamechanger?“ am
16. Oktober 2024 teilgenommen?
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kaiser hat das BMWSB auf der Smart
Country Convention vertreten und eine Keynote zu den Themen
Modellprojekte Smart Cities, Stufenplan Smarte Städte und Regionen sowie zu BIM
Deutschland und dem digitalen Bauantrag gehalten. Darüber hinaus hat Frau
PSt Kaiser den Messestand des BMWSB besucht sowie einen Messerundgang
mit Gesprächen an den Ständen der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Hessen und Baden-Württemberg durchgeführt. Eine weitere Teilnahme auf
Leitungsebene war zeitlich leider kurzfristig nicht möglich.
27. In welcher Form und Größenordnung wird sich die zwischen IT-
Wirtschaft (verhandelt durch den Bitkom e. V.) und dem Bundesministerium
des Innern und für Heimat (BMI) verhandelte EVB-IT-
Rahmenvereinbarung (EVB-IT = Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung
von IT-Leistungen) nach Schätzung des BMWSB auf den Mittelabfluss
in MPSCs auswirken?
Das BMWSB geht davon aus, dass die Rahmenvereinbarung und die im Zuge
ihrer Aktualisierung bereit gestellten Arbeitshilfen auch den Kommunen eine
einfachere und rechtssichere Vergabe entsprechender Beschaffungsgegenstände
ermöglichen. Inwiefern sich diese auf die Mittelabflüsse auswirken werden,
bleibt angesichts vielfältiger Einflussfaktoren aber spekulativ.
28. Welche Unterschiede bestehen im Mittelabfluss zwischen den noch
ungenutzten Mitteln von in Städten angesiedelten und im ländlichen Raum
aktiven MPSCs, und worin bestehen die Ursachen für die Unterschiede?
Es sind diesbezüglich keine systematischen Unterschiede zu erkennen.
29. Werden Projekte mit Bildungscharakter oder Gesundheitsfokus,
beispielsweise telemedizinische Ansätze in Smart-City-Lösungen, kritisch
gesehen bzw. nicht bewilligt, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?
In den Modellprojekten Smart Cities werden auch Maßnahmen gefördert, die
Zugang (auch real Vor-Ort) und Kompetenzen zu digitalen Werkzeugen bieten.
Auch Maßnahmen, die Informationen über und erleichterten Zugang zu
Gesundheits- und Pflegediensten bieten, werden gefördert.
Darüber hinaus können Maßnahmen, die aus einem Programm der
Stadtentwicklung gefördert werden, dann nicht mitfinanziert werden, wenn sie
eindeutig in der Finanzierungsverantwortung der Länder (Bildung im Allgemeinen
inklusive der Finanzierungsverantwortung der Schulträger) stehen oder es für sie
spezifische vorrangige Finanzierungssysteme (etwa das Gesundheitswesen)
gibt.
30. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von den MPSCs
entwickelten Lösungen zur sozialen Inklusion beitragen und auch für
Bevölkerungsgruppen, die bislang weniger Berührungspunkte mit digitalen
Werkzeugen hatten, nutzbringend sind?
Im Rahmen der Strategieprüfungen wurde sichergestellt, dass die Smart City
Charta berücksichtigt wurde. Hierzu zählt auch die „Gewährleistung
umfassender und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben
durch barrierefreie digitale und analoge Angebote“. Im KfW-Merkblatt für das
Programm Modellprojekte Smart Cities ist diese Anforderung wie folgt
formuliert:
„Die zu erarbeitenden Strategien beachten die Leitlinien und
Handlungsempfehlungen der Smart City Charta. Insbesondere sind die fach- und
sektorübergreifenden Wirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung und deren
Wirkung im Raum zu behandeln. Dabei sind auch besonders Fragen nach dem
Betrieb und Unterhalt der kommunalen Daseinsvorsorge und der
Gewährleistung umfassender und selbstbestimmter Teilhabe aller Menschen am
gesellschaftlichen Leben durch barrierefreie digitale und analoge Angebote und
kommunale Datengovernance zu behandeln.“ (hier: Merkblatt Staffel 3).
Beispiele für konkrete Maßnahmen können durch Recherche in der öffentlich
einsehbaren Maßnahmendatenbank (
www.smart-city-dialog.de/wissensspeiche
r/massnahmen) eingesehen werden.
31. Plant die Bundesregierung zeitnah eine Vereinfachung des
Vergaberechts, vor dem Hintergrund, dass die derzeitigen Regelungen nach
Ansicht der Fragesteller eine Vergabe an Start ups oder andere innovative
Kleinunternehmen kaum umsetzbar machen, wenn ja, wann, und in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat am 27. November 2024 den Entwurf eines Gesetzes
zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz)
beschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur Vereinfachung des
Vergaberechts wie auch weiteren Maßnahmen, die die Chancen von Start-ups
und innovativen Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich
verbessern. Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig gekennzeichnet
und wird dem Bundestag am 18. Dezember 2024 zugeleitet.
32. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei Smart-Cities-
Initiativen zu Interoperabilität und Standardisierung zu kommen, und
welche konkreten Anreize haben Kommunen, um ihre neuen Lösungen
mit offenen Standards und Schnittstellen zu entwickeln?
Die öffentliche Hand hat im Bereich der IT-Standards im Wesentlichen durch
den IT-Planungsrat und die Standards der Geodateninfrastruktur Deutschlands
die Möglichkeit, selbst Festlegungen über IT-Standards für die öffentliche
Verwaltung zu treffen. Darüber hinaus liegt die Normungsarbeit bei
Organisationen wie DIN und DKE (für den elektrotechnischen Bereich) beziehungsweise
auf internationaler Ebene der World Standards Cooperation, bestehend aus ISO
(der Internationalen Organisation für Normung), ITU (der Internationalen
Fernmeldeunion) und IES (der Internationalen Elektrotechnischen Kommission).
Sie organisieren und steuern im Austausch interessierter Beteiligter (meist
Anbieter, Nachfrager und andere fachliche Expertinnen und Experten, zum
Beispiel aus der Wissenschaft und der Wirtschaft) die Prozesse der
Standardisierung. Diese Prozesse stellen sicher, dass die Standards dem Stand der Technik
entsprechen und mit internationalen Standards übereinstimmen.
Erstmals in ihrer Geschichte haben DIN und DKE einen gemeinsamen Ort für
Austausch geschaffen, das „Smart Cities Standards Forum“ (SCSF). Es wird
gemeinsam von einem Vertreter einer deutschen Kommune und der Wirtschaft
geleitet. Das SCSF analysiert und koordiniert laufende Normungs- und
Standardisierungsaktivitäten, identifiziert Handlungsfelder und initiiert daraus neue
Standardisierungsprojekte. Die dort geleistete Normungs- und
Standardisierungsarbeit sorgt für Interoperabilität, Datensicherheit und Skalierbarkeit –
auch im europäischen Maßstab.
Für die Gestaltung smarter Städte und Regionen liegt eine Vielzahl an
Standards und Normen in verschiedenen Handlungsfeldern und in unterschiedlicher
Verantwortung vor.
Weitere Normen entstehen zurzeit auch unter Beteiligung von Akteuren aus
dem Programm Modellprojekte Smart Cities. Zwei Beispiele:
• Die als Modellprojekt Smart Cities geförderten Städte Hamburg, Leipzig
und München wirkten neben einer Reihe von weiteren Modellprojekten an
der Erarbeitung einer neuen DIN SPEC 91607 zu „Urbanen Digitalen
Zwillingen“ mit.
• An der DIN SPEC 91357 „Datenmodelle und Protokolle in offenen urbanen
Plattformen“ wirkt maßgeblich einer der KTS-Konsortialpartner
(Fraunhofer IESE) mit. Auch einige Modellprojekte Smart Cities sind involviert
(Köln, Haßfurt, Jena, Leipzig).
Entsprechend betonte auch der Beirat in seinem Beschluss des Stufenplans
Smarte Städte und Regionen die Wichtigkeit der Orientierung, auf welche
bestehenden Standards und Normen bei der Entwicklung von Lösungen für die
Gestaltung von smarten Städten und Regionen zurückgegriffen werden kann. In
den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern und Kommunen zur
Umsetzung des Stufenplanes wird zu klären sein, ob diese Aufgabe von bereits
bestehenden Gremien übernommen werden kann oder ob das Erfordernis besteht, sie
etwa durch das Kompetenzzentrum zu übernehmen.
33. Auf welche der folgenden wichtigen Ziele kommunaler Politik zahlen
die laufenden MPSCs besonders ein (bitte tabellarisch nach Projekten
und Zielen – Schaffung von Wohnraum, Verbesserung des öffentlichen
Nahverkehrs, Klimaschutz im Gebäudesektor, Klimaschutz im
Verkehrssektor, Verbesserung der Investitionsrahmenbedingungen für Industrie
und Gewerbe, Verminderung von Bürokratielasten für Bürger und
Unternehmen, Entlastung der lokalen Verwaltung, Verbesserung des Angebots
von Kitas, Schulen und Berufsschulen, Verbesserung der
Haushaltssituation der Kommune bzw. Stadt – auflisten)?
Das Programm Modellprojekte Smart Cities zielt darauf ab, die Möglichkeiten
der Digitalisierung für die Stadtentwicklung zu nutzen. Die einzelnen
Maßnahmen in den Projekten vor Ort umfassen eine große Vielfalt, da die geförderten
Kommunen selbst über ihre Maßnahmen entschieden haben. Wenngleich sich
dadurch ein breites Themenspektrum ergibt, stehen stadtentwicklungspolitische
Fragestellungen im Fokus. Die in der Frage genannten kommunalpolitischen
Ziele sind daher nicht deckungsgleich mit den durch das Programm definierten
Zielstellungen und geförderten Inhalten. Mitunter erlauben auch föderale
Zuständigkeiten keine Befassung mit einzelnen hier genannten Zielen der
Kommunalpolitik (mehr dazu unten). Andererseits haben Digitalisierung und
Stadtentwicklung als Querschnittsdisziplinen in vielerlei Hinsicht Effekte für die
Ziele einer effizienteren, resilienteren, flexibleren und lebenswerteren Stadt und
Region und unterstützen somit indirekt auch verschiedene der genannten
kommunalpolitischen Ziele. Welche dies im Einzelfall sind, lässt sich nur am
konkreten Projekt in einer Einzelfallbetrachtung ermitteln. Nachfolgend eine
exemplarische Liste von Projekten zu den in der Fragestellung genannten
kommunalpolitischen Zielen. Für weitere wird auf die Maßnahmendatenbank der
Modellprojekte (
www.smart-city-dialog.de/wissensspeicher/massnahmen)
verwiesen.
Kommunalpolitische
Ziele (gemäß Frage)
Antwort Beispiele (Auswahl)
Schaffung von
Wohnraum
Maßnahmen aus dem Programm tragen
zur Schaffung von Bauland und Baurecht
bei.
Modellprojekt Halle: Digitaler Zwilling
Hal-Plan u. a. für schnellere
Identifikation von Bauflächen und potenziellen
Geschossflächen
Modellprojekt Hamburg/Leipzig/
München. DiPAS Digitales
Beteiligungsportal für Planungsverfahren und
Auswertung von Stellungnahmen
Modellprojekt Kirchheim bei München:
Überführung planungsrechtlicher
Grundlagen in maschinenlesbares
dreidimensionales Datenmodell zur Beschleunigung
des Baugenehmigungsverfahrens
Verbesserung des
öffentlichen Nahverkehrs
47 Maßnahmen befassen sich mit der
Verbesserung des öffentlichen
Personennahverkehrs. 21 dieser Maßnahmen
befassen sich hierbei mit Sharing- und On-
Demand-Mobilitätsangeboten
Modellprojekt Eifelkreis Bitburg-Prüm:
Mobilitätslabor
Modellprojekt Zwönitz: ERZmobil –
Innovativer Bedarfsverkehr zur
Optimierung des ÖPNV im ländlichen Raum
Klimaschutz im
Gebäudesektor
59 Maßnahmen befassen sich mit der
energetischen Erneuerung von
Quartieren
Modellprojekt Regensburg: Digitaler
Energie-Zwilling
Modellprojekt Dresden: Energieautarkes
Wohnquartier
Modellprojekt Osnabrück: Analyse und
Steuerung Energieverbraucher/
-erzeuger/-speicher in Quartieren
Klimaschutz im
Verkehrssektor
23 Maßnahmen befassen sich mit der
Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs und 21 Maßnahmen befassen
sich mit Sharing- und On-Demand-
Angeboten, unter anderem, um den
Material- und Energieeinsatz für die Deckung
von Mobilitätsbedarfen zu reduzieren.
34 Maßnahmen befassen sich mit
Aspekten der Attraktivitätssteigerung für den
städtischen Radverkehr (unter anderem
Radverkehrsbeschleunigung,
Fahrradparken) und tragen damit ebenfalls zu
Klimaschutz im Verkehr bei.
siehe oben
Modellprojekt Hannover: Smarter.Rad
2.0
Modellprojekt Osnabrück:
Fahrradfreundliches Osnabrück“ –
Weiterentwicklung des OpenBikeSensor
Verbesserung der
Investitionsrahmenbedingungen für Industrie und
Gewerbe
103 Maßnahmen befassen sich mit
der Verbesserung der (regionalen)
Wirtschaftsstruktur (Einzelhandel, Logistik,
Industrie- und Gewerbegebiete)
Modellprojekt Bochum: BOTechnologies
Modellprojekte Osnabrück und
Modellprojekte Lemgo/Kalletal: Smart Logistik
Modellprojekte St. Wendel: Smarte
digitale Dorfmitte
Kommunalpolitische
Ziele (gemäß Frage)
Antwort Beispiele (Auswahl)
Verminderung von
Bürokratielasten für Bürger
und Unternehmen
–
Entlastung der lokalen
Verwaltung
Inhärenter Teil des Programms: Es wird
an Lösungen gearbeitet, die
verwaltungstechnische Effizienz durch
technologiegestützte Abläufe speziell im Bereich
der Stadtplanung, Stadtentwicklung und
beim Betrieb des Systems Stadt schaffen.
Insofern sind ALLE Projekte mit diesem
Aspekt befasst.
Modellprojekte Gelsenkirchen: UrbanKI
– Entwicklung von KI-Anwendungen für
kommunale Aufgaben im Umfeld der
Stadtentwicklung.
Modellprojekt Wolfsburg: Playground-
Manager
Diverse Modellprojekte: Urbane
Datenplattformen
Verbesserung des
Angebots von Kitas, Schulen
und Berufsschulen
In Bezug auf die Standortplanung der
genannten Einrichtungen können von
digitalen Zwillingen Beschleunigungseffekte
erwartet werden. Die Ausgestaltung der
Angebote in den Kitas, Schulen und
Berufsschulen liegen jedoch nicht in der
Zuständigkeit des Bundes, sondern der
Länder.
Verbesserung der
Haushaltssituation der
Kommune bzw. Stadt
Inhärenter Teil des Programms: Es wird
an Lösungen gearbeitet, die die
Effizient des Verwaltungshandelns durch
technologiegestützte Abläufe speziell im
Bereich der Stadtplanung, Stadtentwicklung
und beim Betrieb des Systems Stadt
schaffen.
Synergetisches Ziel zu „Entlastung der
lokalen Verwaltung“
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333