Deutscher Bundestag Drucksache 20/14468
20. Wahlperiode 30.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/13986 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Personen im Bereich Politisch
motivierte Kriminalität mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ – Herbst
2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Personen aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“, die per
Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich weiterhin im dreistelligen Bereich auf
zuletzt fast gleichbleibendem Niveau. So lagen zum Erhebungsstichtag
30. September 2022 insgesamt 212 offene nationale Haftbefehle gegen 155
Personen vor, die den Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden. Von diesen 155 Personen
wurden wiederum 43 Personen dem Phänomenbereich PMK-rechts und 118
Personen dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung (bis zum 31.
Dezember 2022: PMK-nicht zuzuordnen) zugeordnet. Sechs Personen, bei denen
der Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ bestand, wurden dabei in beiden
Phänomenbereichen aufgeführt (vgl. die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 20/5183). Im Vergleich dazu lagen zum Erhebungsstichtag vom
29. September 2023 insgesamt 244 offene nationale Haftbefehle gegen 179
Personen mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ vor. Hiervon
wurden zum Erhebungsstichtag 26 Personen dem Phänomenbereich PMK-rechts
und 153 Personen dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung
zugeordnet (vgl. die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/10863). 117
der im Herbst 2023 bestehenden Haftbefehle wurden bis zum 28. März 2024
vollstreckt oder anderweitig erledigt. Ausweislich der Antwort der
Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12431 lagen zu
diesem Erhebungsstichtag nunmehr insgesamt 231 offene nationale
Haftbefehle gegen 182 Personen mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“
vor. Dem Phänomenbereich PMK-rechts wurden 23 der 182 Beschuldigten
und dem Phänomenbereich-Sonstige Zuordnung 159 Beschuldigte zugeordnet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch Moti-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 27. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen sind und als Verdächtige oder
Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2024 bestanden bundesweit insgesamt
254 offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 189 Personen, die
einen Ermittlungshinweis (EHW) „Reichsbürger/Selbstverwalter“ in INPOL-Z
aufweisen.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
20 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 77
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politischer Motivation, wie beispielsweise
Nötigung (§ 240 des Strafgesetzbuches – StGB), Urkundenfälschung (§ 267
StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Die
übrigen Haftbefehle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität ohne politische
Motivation zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2024 und September 2024 insgesamt
93 Haftbefehle zu Personen, die durch ihren EHW der Reichsbürger/
Selbstverwalter-Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere
Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei
die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
Personenpotenzial, welches mit dem Hinweis „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ gekennzeichnet ist, wird z. B. im Phänomenbereich der PMK -rechts- oder
im Phänomenbereich der PMK -sonstige Zuordnung- eingestuft, da es sich um
keinen eigenständigen Phänomenbereich handelt.
1. Gegen wie viele Personen, die den Phänomenbereichen der PMK mit
dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden, lagen
zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 wie viele nicht
vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 30. September 2024 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) 254 Fahndungen zu 189 Personen vor, die aufgrund ihres EHW
der Reichsbürger/Selbstverwalter-Szene zugeordnet wurden.
a) Wie viele dieser Personen werden dem Phänomenbereich PMK-rechts
zugeordnet?
Zum Stichtag 30. September 2024 waren 27 der 189 Personen dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen.
b) Wie viele dieser Personen werden dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugeordnet?
Zum Stichtag 30. September 2024 waren 162 der 189 Personen dem
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zuzuordnen.
c) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 30. September 2024 bestand zu insgesamt 69 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen acht dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle, unter anderem
wegen politisch motivierter Delikte, vor.
d) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 43 Personen mindestens ein
offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen drei dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 20
dieser 43 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
e) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 254 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 217 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 37 Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 22 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 20 die
deutsche Staatsbürgerschaft (dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Person mehrere
Staatsbürgerschaften haben kann).
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern auf:
Schweiz: drei Personen
Ungarn: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Spanien: zwei Personen
Österreich: zwei Personen
Zypern: zwei Personen
Georgien: eine Person
Schweden: eine Person
Griechenland: eine Person
Thailand: eine Person
Frankreich: eine Person
Paraguay: eine Person
Tschechien: eine Person
Nicaragua: eine Person
Costa Rica: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Personen, die den Phänomenbereichen der PMK
mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden,
sind zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 (bitte getrennt
darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden (bitte auslieferndes
Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in Auslieferungshaft
(bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Insofern
wird auch auf die Antwort zu den Fragen 2a und 2b verwiesen.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 254 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 46 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 208 Fahndungen.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 43 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 146 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2024 in INPOL‑Z verzeichneten Fahndungsnotierungen zu
offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit
einem EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden, aufgeschlüsselt
nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen
Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr
der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z nicht zwingend um das Jahr der
Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln
muss.
Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
30. September
2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt zugrunde
liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
Alle Jahre 254 77 46 20
2019 3 0 0 0
2020 4 2 1 0
2021 14 3 2 1
Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
30. September
2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt zugrunde
liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
2022 32 12 13 3
2023 72 18 13 5
2024 129 42 17 11
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
den verschiedenen Phänomenbereichen der PMK zugeordnet wurden und über
einen EHW „Reichsbürger“ verfügen, zu entnehmen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen
können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen
ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische
Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des HB
in INPOL-Z
Personen (Stichtag:
30. September 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 189 24
2019 3 1
2020 3 1
2021 10 3
2022 26 3
2023 58 8
2024 89 8
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an.
Insgesamt acht der o. g. per Haftbefehl gesuchten Personen mit dem Hinweis
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ haben bei der Bundeswehr Wehrdienst
geleistet. Vier dieser Personen werden dem Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität“ (PMK) -rechts- und vier von ihnen dem Phänomenbereich PMK
-sonstige Zuordnung- zugeordnet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 29. März 2024 bis zum
30. September 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 28. März 2024 wurden elf Personen, bei denen
der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, im
Rahmen des GETZ thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 29. März 2024 bis 30. September 2024 wurden insgesamt 13 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ betrachtet. Bei den 13
besprochenen Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse den
Phänomenbereichen der PMK mit dem Ermittlungshinweis (EHW) „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ zugeordnet wurden, handelte es sich sowohl um Personen mit neuen
Haftbefehlen (zwei) als auch um Personen mit Haftbefehlen, die seit mehr als
einem halben Jahr nicht vollstreckt wurden (elf). Bei den in der Antwort zu
Frage 6 genannten elf Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem
halben Jahr nicht vollstreckt wurde, lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten
(Prioritäten) zugrunde. (Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu
berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen
Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die
betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten
Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen
würden.).
• Priorität 1: 0 Haftbefehle
• Priorität 2: 5 Haftbefehle
• Priorität 3: 6 Haftbefehle.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in der
Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 28. März 2024 wurde das Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ in insgesamt sechs Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 33 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 29. März 2024 bis zum 30.
September 2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
93 von 231 der zum Stichtag 28. März 2024 in INPOL-Z eingestellten
Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen mit einem EHW „Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden, konnten
bis zum 30. September 2024 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig
erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa wegen
Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe gegeben sind, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert. Ein diesbezüglicher
Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ bzw. GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen,
die den Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ zugerechnet werden, gespeichert (bitte auch angeben,
wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-
rechts bzw. PMK-sonstige Zuordnung)?
Alle 189 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit einem EHW
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden und zum Stichtag einen
offenen Haftbefehl aufwiesen, waren zum Stichtag 30. September 2024 in
INPOL‑Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort
abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 92 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 24 Personen
• EHW „PMK-S“ in INPOL-Z: 21 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 24 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: zwei Personen
• Gewalttäterdatei „sonstige Zuordnung“: eine Person
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): vier Personen.
a) Wie viele jener Personen, die den Phänomenbereichen der PMK mit
dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet und die
wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst?
Keine der 43 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen mit einem EHW
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ versehen wurden und wegen eines
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
b) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
c) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Die Fragen 9b und 9c werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Auswertung nach vergebenen EHW somit auch hinsichtlich
Reichsbürgern/Selbstverwaltern handelt es sich um eine personenbezogene Auswertung,
die gemäß den Vorgaben der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Offene
Haftbefehle II“ die Fahndungen ausländischer Behörden (SIS/Interpol) nicht
berücksichtigt.
d) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Personen, die den Phänomenbereichen der PMK mit
dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet werden (bzw.
der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch
motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht
werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden
bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den Antworten zu Frage 1c
zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 189 Personen mit
dem sogenannten Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ in INPOL-Z
gespeichert. Für die Vergabe muss eine entsprechende Prognose der
sachbearbeitenden Dienststelle, dass die Person zukünftig politisch motivierte Straftaten
begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Personen, die den
Phänomenbereichen der PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ zugerechnet werden, und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden
mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten –
BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch ist eine
Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in
ähnlicher Weise gesuchte Personen, die den Phänomenbereichen der
PMK mit dem Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet
werden, aus dem europäischen Ausland befanden sich in den Jahren 2023
sowie 2024 bis zum Erhebungsstichtag am 30. September 2024 nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort zu den Fragen 9b und 9c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333