Deutscher Bundestag Drucksache 20/14470
20. Wahlperiode 30.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14036 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Personen im Phänomenbereich
„sonstige Zuordnung“ der Politisch motivierten Kriminalität – Herbst 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Personen aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)-sonstige Zuordnung, die per Haftbefehl gesucht werden,
bewegt sich weiterhin im höheren dreistelligen Bereich. Im Herbst 2023 gab es
in diesem Bereich bundesweit insgesamt 621 bzw. 622 offene Haftbefehle, die
sich auf 449 Personen verteilten (vgl. die Schriftliche Frage 53 auf
Bundestagsdrucksache 20/10863; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12432). Außerdem bestand zum
Erhebungsstichtag vom 29. September 2023 zu insgesamt 110 Personen
mindestens ein offener nationaler Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag
(vgl. ebd.). Im Vergleich zum Erhebungsstichtag vom 31. März 2023 ist
demnach sogar ein minimaler Anstieg der offenen Haftbefehle im genannten
Phänomenbereich zu verzeichnen. So verteilten sich im Frühjahr 2023 noch 609
offene Haftbefehle auf 448 Personen. Keine Angaben wurden dazu gemacht,
wie vielen dieser offenen Haftbefehle ein Gewaltdelikt zugrunde lag (vgl. die
Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache: 20/8636). Von den insgesamt
621 bzw. 622 offenen Haftbefehlen konnten bis zum 28. März 2024 insgesamt
252 Haftbefehle vollstreckt oder auf andere Weise erledigt werden.
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/12432 bestanden am 28. März 2024 bundesweit insgesamt 602
offene Haftbefehle gegen 451 Personen im Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung. Das bedeutet ein fast unverändert hohes Niveau. Bei 108
Personen lagen den Haftbefehlen politisch motivierte Delikte und bei 126 Personen
lagen den Haftbefehlen ein Gewaltdelikt, teils auch mehrere und teils politisch
motivierte Gewaltdelikte zugrunde. Die Zahl der (vorläufig) registrierten
politisch motivierten Straftaten im Bereich PMK-sonstige Zuordnung ist in den
ersten drei Quartalen 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 um mehr als 60
Prozent auf 15 207 Straftaten angewachsen, was sich in der wachsenden Zahl
Strafverfahren und etwaig auch Haftbefehle niederschlagen könnte
(Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 30. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die dem Phänomenbereich der Politisch Motivierten
Kriminalität -sonstige Zuordnung- angehören und als Verdächtige oder Verurteilte von
Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2024 bestanden bundesweit insgesamt
558 offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 424
Personen, die dem Spektrum -sonstige Zuordnung- zuzurechnen sind.
Einem offenen Haftbefehl lag eine terroristische Tat (§ 129a des
Strafgesetzbuches – StGB) zugrunde, insgesamt 30 Haftbefehlen ein politisch motiviertes
Gewaltdelikt (überwiegend Körperverletzungs- und Raubdelikte sowie
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 81 weitere Haftbefehle bestanden wegen
Straftaten mit politischer Motivation, wie beispielsweise Bedrohung (§ 241
StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Die übrigen
Haftbefehle sind dem Bereich der Allgemeinkriminalität ohne politische
Motivation zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2024 und September 2024 insgesamt
252 Haftbefehle zu Personen, die dem Phänomenbereich -sonstige
Zuordnungzugeordnet werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt
haben (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die
Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet werden, lagen zum Erhebungsstichtag am 30.
September 2024 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 30. September 2024 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) 558 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- vor. Die nationalen Haftbefehle richteten sich
gegen insgesamt 424 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 30. September 2024 bestand zu insgesamt 103 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen acht dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 105 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen vier dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 30
dieser 105 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 558 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 447 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 85 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung (StPO): 24 Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung: eine Fahndung
• Haftbefehle aufgrund entsprechender Regelungen des Asyl- bzw.
Aufenthaltsgesetzes: eine Fahndung.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 81 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 31 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern auf
Österreich: acht Personen
Marokko: sieben Personen
Ungarn: fünf Personen
Schweiz: vier Personen
Türkei: vier Personen
Algerien: vier Personen
Spanien: vier Personen
USA: vier Personen
Tunesien: drei Personen
Tschechien: drei Personen
Georgien: drei Personen
Frankreich: drei Personen
Niederlande: zwei Personen
Somalia: eine Person
Libyen: eine Person
Togo: eine Person
Schweden: eine Person
Kolumbien: eine Person
Kosovo: eine Person
Nordmazedonien: eine Person
Zypern: eine Person
Senegal: eine Person
Polen: eine Person
Russland: eine Person
Iran: eine Person
Belgien: eine Person
Afghanistan: eine Person
Tansania: eine Person
Großbritannien: eine Person
Jordanien: eine Person
Thailand: eine Person
Niger: eine Person
Griechenland: eine Person
Kroatien: eine Person
Nicaragua: eine Person
Syrien: eine Person
Dominikanische Republik: eine Person
Costa Rica: eine Person
Estland: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugerechnet werden, sind zum Erhebungsstichtag am
30. September 2024 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland
ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden
sich derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 558 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): eine Fahndung
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 109 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 448 Fahndungen.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können.
Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden
Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls
statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: eine Person
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 102 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 304 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2024 in INPOL-Z und im SIS verzeichneten
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -
sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der
Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer
Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS nicht zwingend um das Jahr der
Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss.
Jahr der
Einstellung des HB
in INPOL-Z
bzw. SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
30. September
2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
alle Jahre 558 111 109 30
2013 0 0 0 0
2014 0 0 0 0
2015 2 0 1 0
2016 2 0 0 0
2017 3 0 0 0
2018 6 0 2 0
2019 20 2 6 2
2020 16 4 5 1
2021 39 5 9 1
2022 85 21 21 4
2023 144 29 22 7
2024 241 50 43 15
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, zu
entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus
verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den
betreffenden Personen ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des HB
in INPOL-Z (ohne SIS)
Personen (Stichtag:
30. September 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 424 69
2013 0 0
2014 0 0
2015 2 1
2016 2 2
2017 2 0
2018 4 0
2019 19 2
2020 11 2
2021 33 7
2022 66 10
2023 104 13
2024 181 32
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an.
Von den o. g. per Haftbefehl gesuchten Personen im Phänomenbereich PMK
-sonstige Zuordnung- haben 28 bei der Bundeswehr Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 29. März 2024 bis zum
30. September 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2024 wurden vier Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des GETZ thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 29. März 2024 bis 30. September 2024 wurden insgesamt zehn
mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ betrachtet.
Bei den zehn besprochenen Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden,
handelte es sich sowohl um Personen mit neuen Haftbefehlen (sechs) als auch um
Personen mit Haftbefehl, die seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt
wurden (vier). Bei den in der Antwort zu Frage 6 genannten vier Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt wurde,
lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde (Bei der
personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person
mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen
können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.).
• Priorität 1: 0 Haftbefehle
• Priorität 2: 1 Haftbefehl
• Priorität 3: 3 Haftbefehle
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in der
Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2024 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt sechs Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 34 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 29. März 2024 bis zum 30.
September 2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
252 von 601 der zum Stichtag 28. März 2024 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wurden, konnten bis zum 30.
September 2024 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch
Zahlung einer Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa wegen
Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe gegeben sind, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ bzw. GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ zu offenen Haftbefehlen
dienen vorrangig dem länderübergreifenden Austausch von – insbesondere
fahndungsrelevanten – Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen,
die dem Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet
werden, gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts bzw. PMK „Selbstverwalter/
Reichsbürger“ versehen sind)?
Alle 424 dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zuzuordnenden
Personen mit offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden)
waren zum Stichtag 30. September 2024 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde
liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der
Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 306 Personen
• EHW „PMKR“ in INPOL-Z: 23 Personen
• EHW „PMKS“ in INPOL-Z: 48 Personen
• EHW „REIB“ in INPOL-Z: 162 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 69 Personen
• Gewalttäterdatei „sonstige Zuordnung“: 8 Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): zwei Personen.
a) Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet und die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Keine der Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-
zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung“ zugerechnet werden, die wegen eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst?
Keine der Personen ist in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Die Fragen 9c und 9d werden gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag wurde eine Person, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige
Zuordnung- zugeordnet wurde, aufgrund eines europäischen bzw. internationalen
Haftbefehls gesucht.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies, der durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-
zugeordnet wurde.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Personen, die dem Phänomenbereich PMK-sonstige
Zuordnung zugerechnet werden (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht wird), nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung zugerechnet werden, und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- erfolgt die Erhebung seit
Definierung dieses Phänomenbereichs.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch ist eine
Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in
ähnlicher Weise gesuchte Personen, die dem Phänomenbereich PMK-
sonstige Zuordnung zugerechnet werden, aus dem europäischen Ausland
befanden sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bis zum Erhebungsstichtag
am 30. September 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
Zum Stichtag 30. September 2024 lag eine internationale Fahndung einer
ausländischen Behörde (SIS/Interpol) zu einer Person, die dem Phänomenbereich
PMK -sonstige Zuordnung- zugeordnet wird, vor. Nach hiesigen Erkenntnissen
hält sich diese Person im außereuropäischen Ausland auf.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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