Deutscher Bundestag Drucksache 20/14474
20. Wahlperiode 30.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14038 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis – Herbst 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Im Frühjahr 2024 gab es bundesweit
insgesamt 799 offene Haftbefehle gegen 606 Rechtsextremisten (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/12428). 153 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 146
Personen wegen Gewaltdelikten gesucht. Ein Auslieferungshaftbefehl wurde von
ausländischen Behörden beantragt. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit
mehreren Jahren gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht
erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese
Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es
gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich
Haftbefehle erledigen. Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12428 an, es seien zuvor binnen sechs
Monaten 348 Haftbefehle „vollstreckt“ worden oder hätten sich anderweitig
erledigt. Zum Erhebungsstichtag am 29. September 2023 waren nach Angaben
der Bundesregierung aber 776 nationale und 4 internationale offene
Haftbefehle notiert, die 597 Personen betrafen (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11105). Demnach stieg die Zahl
der offenen Haftbefehle trotz der genannten „Erledigungen“ letztlich weiter
an. Da zudem die Zahl der (vorläufig) registrierten politisch motivierten
Straftaten im Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts in
den ersten drei Quartalen 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2023 um
fast 60 Prozent auf 25 108 Straftaten angewachsen ist, muss mit einer
zunehmenden Zahl von Strafverfahren und etwaig Haftbefehlen im
Phänomenbereich PMK-rechts gerechnet werden (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 30. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2024 bestanden bundesweit insgesamt
730 offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 555
Personen, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Hinzu kommt ein
Haftbefehl einer ausländischen Behörde zwecks Auslieferung.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
27 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 162 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden. Hierzu
gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und
rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt. Vor allem bei Gewaltdelikten werden die
gesuchten Personen einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung
neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen März 2024 und September 2024 insgesamt
374 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet
werden, vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (z. B. durch
Zahlung einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit
Nachdruck und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Erhebungsstichtag am 30.
September 2024 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 30. September 2024 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in
Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und
dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem
Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 30. September 2024 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) 730 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im
Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Die nationalen Fahndungen richteten sich gegen
insgesamt 555 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-
Deliktes vor (bitte Mehrfachnennungen angeben)?
Zum Stichtag 30. September 2024 bestand zu insgesamt 146 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen zehn dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines
politisch motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 136 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 19 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 25
dieser 136 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 730 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 589 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 113 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung (StPO): 24 Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung: vier Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 103 Personen, die sich gemäß Mitteilung
der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 28 die
deutsche Staatsbürgerschaft. Eine Person kann mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Gemäß der Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich die o. g.
Personen zum Erhebungsstichtag in den folgenden Ländern auf:
Polen: 22 Personen
Österreich: neun Personen
Schweiz: sechs Personen
Frankreich: fünf Personen
Italien: fünf Personen
Rumänien: fünf Personen
Paraguay: vier Personen
Türkei: drei Personen
Georgien: drei Personen
Litauen: drei Personen
Russland: drei Personen
Ukraine: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Belgien: zwei Personen
Bosnien und Herzegowina: zwei Personen
Marokko: zwei Personen
Großbritannien: zwei Personen
Libyen: zwei Personen
USA: zwei Personen
Niederlande: eine Person
Griechenland: eine Person
Südamerika: eine Person
Afghanistan: eine Person
Pakistan: eine Person
Syrien: eine Person
Somalia: eine Person
Irak: eine Person
Indien: eine Person
Nigeria: eine Person
Mongolei: eine Person
Malaysia: eine Person
Lettland: eine Person
Schottland: eine Person
Senegal: eine Person
Spanien: eine Person
Tunesien: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags, wird
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind zum Erhebungsstichtag am 30.
September 2024 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert
worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich
derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 730 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie folgt
bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 156 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 574 Fahndungen.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 136 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 419 Personen
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
30. September 2024 im zentralen Informationssystem des BKA INPOL-Z und
im Schengener Informationssystem (SIS) verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z
bzw. das SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls
durch die zuständige Justizbehörde handeln muss.
Jahr der
Einstellung des HB
in INPOL-Z
bzw. SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
30. September
2024)
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Delikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde liegt
alle Jahre 730 162 156 27
2013 1 0 1 0
2014 0 0 0 0
2015 0 0 0 0
2016 2 0 1 0
2017 3 1 1 0
2018 10 2 1 0
2019 11 1 5 0
2020 17 2 6 0
2021 68 24 17 6
2022 84 17 19 3
2023 177 48 35 9
2024 357 67 70 9
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen, bei der untenstehenden Auswertung, ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des HB
in INPOL-Z (ohne SIS)
Personen (Stichtag:
30. September 2024)
davon Personen
mit PHW „gewalttätig“
alle Jahre 555 146
2013 1 0
2014 0 0
2015 0 0
2016 2 1
2017 3 1
2018 9 3
2019 10 2
2020 14 3
2021 51 12
2022 64 15
2023 130 34
2024 271 75
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an.
Von den o. g. per Haftbefehl gesuchten Personen im Phänomenbereich PMK
-rechts- haben 40 bei der Bundeswehr Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 29. März 2024 bis zum
30. September 2024 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2024 wurden 62 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 28. März 2024 bis 30. September 2024 wurden insgesamt 106 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet, die aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet
wurden. Es handelte sich sowohl um Personen mit neuen Haftbefehlen (44) als
auch um Personen mit Haftbefehlen, die seit mehr als einem halben Jahr nicht
vollstreckt wurden (62). Bei den in der Antwort zu Frage 6 genannten 62
Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht
vollstreckt wurde, lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde
(Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten [Prioritäten]
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.).
• Priorität 1: keine Haftbefehle
• Priorität 2: 22 Haftbefehle
• Priorität 3: 40 Haftbefehle
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 28. März 2024 wurde das Personenpotenzial
„Offene Haftbefehle“ in insgesamt neun Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 35 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 29. März 2024 bis zum 30.
September 2024 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
374 von 799 der zum Stichtag 28. März 2024 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 30. September 2024
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt oder etwa wegen
Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein darüber hinausgehender Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht
angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den
Polizeibehörden der Länder. Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle
grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts versehen sind)?
Alle 555 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 30. September 2024 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 423 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 227 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 146 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: neun Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 19 Personen.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Drei der 136 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Zwei der 25 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in
der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Die Fragen 9c und 9d werden gemeinsam beantwortet.
Zum Stichtag wurden drei Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurde, aufgrund eines europäischen bzw. internationalen Haftbefehls
gesucht.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag einen offenen
Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht wird) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den
Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 227 Personen mit dem sogenannten
EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe muss eine
entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten
begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 BKAG) und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
12. Wie viele mit Haftbefehl, mit Fahndungsersuchen, als Gefährder oder in
ähnlicher Weise gesuchte Rechtsextremisten aus dem europäischen
Ausland befanden sich in den Jahren 2023 sowie 2024 bis zum
Erhebungsstichtag am 30. September 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
Zum Stichtag 30. September 2024 lagen drei internationale Fahndungen von
ausländischen Behörden (SIS/Interpol) zu drei Personen, die dem
Phänomenbereich PMK ‑rechts- zugeordnet wird, vor. Es ist nicht bekannt in welchen
Staaten sich die Personen zum Stichtag aufhielten.
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