Deutscher Bundestag Drucksache 20/14473
20. Wahlperiode 30.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14116 –
Zuordnung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität seit 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die für das Jahr 2023 veröffentlichte Statistik der erfassten Straftaten der
Politisch motivierten Kriminalität (PMK-Straftaten) (
www.bmi.bund.de/SharedDo
cs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2024/pmk2023-factsheets.
pdf?__blob=publicationFile&v=3) umfasste insgesamt 60 028 Delikte, was
einen Anstieg von 1,89 Prozent zum Vorjahr bedeutete (2022: 58 916 PMK-
Straftaten, Anstieg gegenüber 2021: 7,03 Prozent) und eine nahezu
Verdopplung im Zehnjahresvergleich (2014: 32 700). Es handele sich demnach um den
höchsten Stand seit Einführung des Meldedienstes 2001. Mit Ausnahme des
Rückgangs von Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seien
die Fallzahlen in allen sonstigen Bereichen angestiegen. Die „mit Abstand
höchsten Zahlen“ gibt es im Bereich politisch rechts motivierter Taten (www.
bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/05/bka-pmk-2023-p
m.html). Damit gab es schon zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg der PMK-
rechts-Straftaten um 23,2 Prozent (2023: 28 945; 2022: 23 493) und im
Zehnjahresvergleich sogar um 41,2 Prozent (2014: 17 020). Auch bei den
Gewaltstraftaten der PMK-rechts (2023: 1 270) gab es einen Anstieg von 8,55
Prozent gegenüber 2022 (1 170).
Im Phänomenbereich PMK-sonstige Zuordnung gab es gegenüber 2022 einen
Rückgang von 30,74 Prozent, bei den Gewaltstraftaten gar um 50,62 Prozent.
Dies ist nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf
oben erwähnten „Rückgang des Protestgeschehens im Zusammenhang mit den
Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie“ zurückzuführen (ebd.). Es
stellt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller allerdings die
Frage, ob hierbei auch eine veränderte Zuordnung von Straftaten zu den
Bereichen PMK-rechts bzw. PMK-sonstige Zuordnung möglicherweise eine Rolle
gespielt haben könnte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7594).
Zugleich zeigen vorläufige Daten für die ersten drei Quartale 2024 erneut
einen starken Anstieg der Straftaten im Bereich PMK-sonstige Zuordnung und
machen im Abfragezeitraum den zweitgrößten Anteil der PMK-Straftaten aus
(Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/13511).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 30. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Beantwortung genannten Fallzahlen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) aus dem
laufenden Jahr 2024 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/
Änderungsmeldungen teilweise noch deutlichen Veränderungen unterworfen.
1. Welche Kriterien spielen für die Zuordnung von Straftaten zur PMK-
Kategorie „sonstige Zuordnung“ bzw. „rechts“ eine Rolle, und welche
Straftaten werden welchem Bereich zugeordnet?
2. Haben sich die Kriterien für die Zuordnung von Straftaten der PMK-
Kategorien „sonstige Zuordnung“ sowie „rechts“ gegenüber dem PMK-
Bericht von 2022 verändert?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Wesentlichen werden in dem jeweiligen Phänomenbereich die
ideologischen Hintergründe und Ursachen abgebildet.
Politisch motivierte Fälle werden dem jeweiligen Phänomenbereich
zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des
Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung
(z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen
Orientierung zuzuordnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder
Abschaffung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
(Extremismus) zum Ziel haben muss.
Für die polizeiliche Sachbearbeitung können unter anderem folgende
Anhaltspunkte bei der Zuordnung des jeweiligen politisch motivierten Falls zu einem
der fünf Phänomenbereiche der PMK berücksichtigt werden:
Einstellung des Täters
Hierbei können Einlassungen des Täters zur Tat, Erkenntnisse aus
strafprozessualen Maßnahmen, Aussagen von Zeugen, polizeiliche und
nachrichtendienstliche Erkenntnisse zum Täter und zu möglicherweise zuvor verübten Straftaten
sowie Erkenntnisse der Justiz eine Zuordnung ermöglichen.
Umstände der Tat
Hierbei sind insbesondere zu folgenden Punkten Ableitungen für eine
Zuordnung möglich:
• Erkenntnisse zum Angriffsziel der Tat (Person, Institution, Ort, Sache,
Veranstaltung)
• angegriffene Person (ihr[e] zugeschriebene oder tatsächliche politische
Haltung, Einstellung und/oder Engagement, Nationalität, ethnische
Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, sozialer Status, physische und/oder
psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuelle Orientierung und/
oder geschlechtliche Identität, äußeres Erscheinungsbild)
• Tatbegehung (Hinterlassen von Symbolen, Botschaften,
Selbstbezichtigungen)
• Beobachtungen von Zeugen/Opfern/Geschädigten zum Tatgeschehen
(Angaben zum äußeren Erscheinungsbild von [nicht ermittelten]
Tatverdächtigen, zur Sprache oder verbalen Äußerungen bei der Tat, verwendeten
Symbolen etc.)
• aktuelle/historische politische und gesellschaftliche Bezugsereignisse.
Verständige Betrachtung
Diese Formulierung fokussiert auf die kriminalistische Erfahrung und
Erkenntnisse zur Ausprägung der PMK unter Würdigung des konkreten Einzelfalls.
Grundsätzlich kann jedes Delikt, welches als politisch motiviert bewertet wird,
allen Phänomenbereichen zugeordnet werden.
Die Definition PMK -rechts- wurde seit dem Jahr 2022 nicht verändert. Diese
lautet:
„Politisch motivierter Kriminalität -rechts- werden Straftaten zugeordnet, wenn
in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach
Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne
dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel
haben muss. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die
Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.
Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem
Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder
teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Diese politisch motivierten
Straftaten sind in der Regel als rechtsextremistisch zu qualifizieren.“
Der Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- wurde zum 1. Januar 2023
(bezogen auf die Tatzeit) inhaltsgleich in PMK -sonstige Zuordnung- umbenannt.
Die Definition wurde sprachlich angepasst und zur Verdeutlichung um drei
Anstriche ergänzt:
„Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet
werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK -links-,
PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse
Ideologiesubsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen.
Hierunter sind zu fassen:
• Echte Staatsschutzdelikte, die ohne explizite politische Motivation
begangen werden
• Fälle, bei denen unter Berücksichtigung des Einzelfalls kein anderer
Phänomenbereich einschlägig ist
• Fälle, bei denen die Erkenntnislage den Rückschluss auf einen der
vorgenannten Phänomenbereiche nicht zulässt“.
Bei den „echten Staatsschutzdelikten“ handelt es sich um die §§ 80 bis 83, 84
bis 86a, 87 bis 91, 94 bis 100a, 102 bis 104a, 105 bis 108a, 109 bis 109h, 129a,
129b, 234a und 241a des Strafgesetzbuches (StGB).
3. Worauf führt die Bundesregierung den Anstieg von Straftaten der PMK-
Kategorien „sonstige Zuordnung“ in den vorläufigen Zahlen für die
ersten drei Quartale 2024 (Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache
20/13511) zurück (vgl.
www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilunge
n/DE/2024/05/bka-pmk-2023-pm.html)?
Das Jahr 2024 ist ein sogenanntes Superwahljahr. Neben der Europawahl
fanden im September in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Landtagswahlen
sowie in neun Bundesländern Kommunalwahlen statt. Es kann festgestellt
werden, dass die Wahlen maßgeblich für die signifikante Steigerung der gesamten
Fallzahlen im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- verantwortlich
sind.
Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- mit
dem Themenfeld „Innen- und Sicherheitspolitik“ ist deutlich gestiegen.
Schwerpunkt bildeten hier die Unterthemenfelder „Europawahlen“ und
„Kommunalwahlen“. Eine steigende Tendenz bei den Fallzahlen war sowohl für
Sachbeschädigungen und Beleidigungen als auch für Propagandadelikte
festzustellen. Ein herausragender Anstieg wurde im Deliktsbereich Diebstahl im
Zusammenhang mit „Wahlen“ (Diebstahl von Wahlplakaten) im Phänomenbereich
PMK -sonstige Zuordnung- verzeichnet.
4. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 auf Gewaltdelikte (bitte
soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere
Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 16 678 Delikte im Bereich PMK -sonstige
Zuordnung- verzeichnet. Hiervon waren 794 Gewaltdelikte. In Tabelle 1 werden
die einzelnen Delikte, inklusive der Gewaltdelikte, für das Jahr 2023
dargestellt.
Tabelle 1
Deliktskategorie Summe
Tötungsdelikte 3
Tötungsdelikte vollendet 0
Tötungsdelikte Versuch 3
Körperverletzungen 487
Brandstiftungen 12
Sprengstoffdelikte 4
Landfriedensbruch 16
Gef. Eingriff 39
Freiheitsberaubung 1
Raub 12
Erpressung 99
Widerstandsdelikte 121
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 794
Sachbeschädigungen 2 871
Nötigung/Bedrohung 1 074
Propagandadelikte 2 456
Störung der Totenruhe 7
Volksverhetzung 1 189
Verst gg. VersG 1 823
Verst gg. WaffG 22
Andere Straftaten 6 442
Gesamtsumme 16 678
Die Beauskunftung der nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen über die mit
den Ländern vereinbarten Zahlen und die bereits abgeschlossenen
Jahresfallzahlen hinaus obliegt den Ländern.
5. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 an?
Die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK -sonstige
Zuordnung- nach Altersgruppen für das Jahr 2023 mit Stichtag 31. Januar 2024
werden in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3
Altersgruppe Anzahl Tatverdächtige
bis 13 Jahre 5
14 bis 17 Jahre 64
18 bis 20 Jahre 54
21 bis 24 Jahre 59
25 bis 30 Jahre 83
über 30 Jahre 415
gesamt 680
6. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 werden den sogenannten
Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?
Eigenschaften von Tatverdächtigen, wie beispielsweise die Zuordnung zu einer
Gruppierung (z. B. Reichsbürger), werden in der Fallzahlenanwendung des
Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erfasst. Es wird auf die Zuständigkeit der
Länder verwiesen.
Alternativ werden die Fallzahlen mit Nennung des Unterthemenfeldes
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ genannt:
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 146 Gewaltdelikte der PMK -sonstige
Zuordnung- im Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ gemeldet. Diesen
sind 152 Tatverdächtige zugeordnet.
Ob es sich bei den Tatverdächtigen um sogenannte Reichsbürger/
Selbstverwalter handelt, kann seitens der Bundesregierung nicht beantwortet werden; dies
obliegt den die Straftaten erfassenden Ländern.
7. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November
2024) auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und
sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die
Bundesländer?
Im Jahr 2024 wurden zum Stichtag 30. November 2024 insgesamt 18 640
Delikte im Bereich PMK -sonstige Zuordnung- verzeichnet. Bei 633 Delikten
handelte es sich um Gewaltdelikte. In Tabelle 4 werden die einzelnen Delikte,
inklusive der Gewaltdelikte, für das Jahr 2024 dargestellt.
Tabelle 4
Deliktskategorie Summe
Tötungsdelikte 1
Tötungsdelikte vollendet 1
Tötungsdelikte Versuch 0
Körperverletzungen 385
Brandstiftungen 13
Sprengstoffdelikte 1
Deliktskategorie Summe
Landfriedensbruch 26
Gef. Eingriff 47
Freiheitsberaubung 1
Raub 6
Erpressung 47
Widerstandsdelikte 106
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 633
Sachbeschädigungen 7 507
Nötigung/Bedrohung 856
Propagandadelikte 2 325
Störung der Totenruhe 5
Volksverhetzung 904
Verst gg. VersG 874
Verst gg. WaffG 4
Andere Straftaten 5 532
Gesamtsumme 18 640
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt für diese vorläufigen Zahlen nicht.
Die Beauskunftung der nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen über die mit
den Ländern vereinbarten Zahlen und die bereits abgeschlossenen
Jahresfallzahlen hinaus obliegt den Ländern. Auf die Vorläufigkeit der Fallzahlen gemäß
der Vorbemerkung der Bundesregierung wird hingewiesen.
8. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30.
November 2024) an?
Die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK -sonstige
Zuordnung- für das Jahr 2024 mit Stichtag 30. November 2024 nach Altersgruppen
werden in Tabelle 5 dargestellt.
Tabelle 5
Altersgruppe Anzahl Tatverdächtiger
bis 13 Jahre 5
14 bis 17 Jahre 50
18 bis 20 Jahre 49
21 bis 24 Jahre 42
25 bis 30 Jahre 65
über 30 Jahre 305
gesamt 517
9. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024)
werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?
Eigenschaften von Tatverdächtigen, wie beispielsweise die Zuordnung zu einer
Gruppierung (z. B. Reichsbürger) werden in der Fallzahlenanwendung des
BKA nicht erfasst. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Alternativ werden die Fallzahlen mit Nennung des Unterthemenfeldes
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ genannt.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 98 Gewaltdelikte der PMK -sonstige
Zuordnung- im Unterthemenfeld Reichsbürger/Selbstverwalter gemeldet. Diesen sind
104 Tatverdächtige zugeordnet. Ob es sich bei den Tatverdächtigen um
sogenannte „Reichsbürger/Selbstverwalter“ handelt, kann seitens der
Bundesregierung nicht beantwortet werden; dies obliegt den die Straftaten erfassenden
Ländern.
10. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2023 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?
Für das Jahr 2023 wurden mit Stichtag 31. Januar 2024 13 Personen in den
Unterthemenfeldern „Amts- und Mandatsträger“ im Phänomenbereich PMK
-sonstige Zuordnung- als Opfer von Gewaltdelikten registriert.
11. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind oder waren
Amts- und Mandatsträger?
Für das Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 acht Personen in
den Unterthemenfeldern „Amts- und Mandatsträger“ als Opfer von
Gewaltdelikten registriert.
12. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2023 sind Mitglieder von politischen Parteien und
Organisationen, und wenn ja, welcher?
Für das Jahr 2023 wurden 13 Personen in den Unterthemenfeldern
„Parteirepräsentanten/Parteimitglieder“ als Opfer von Gewaltdelikten registriert. Eine
Aufschlüsselung nach Parteizugehörigkeit des Opfers ist automatisiert nicht
möglich, da die Parteizugehörigkeit für den Sachverhalt erfasst wird, aber nicht für
das Opfer. Bei dem Opfer einer Straftat muss es sich nicht zwangsläufig um das
Ziel des Täters handeln.
13. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind Mitglieder
von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?
Für das Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 sieben Personen in
den Unterthemenfeldern „Parteirepräsentanten/Parteimitglieder“ als Opfer von
Gewaltdelikten registriert. Eine Aufschlüsselung nach Parteizugehörigkeit ist
nicht möglich, siehe die Antwort zu Frage 12.
14. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2023 geleistet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
15. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November
2024) geleistet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
16. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 auf Gewaltdelikte (bitte soweit
möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere
Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 28 945 Delikte im Bereich PMK -rechts-
verzeichnet. Hiervon waren 1 270 Gewaltdelikte. In Tabelle 6 werden die
einzelnen Delikte, inklusive der Gewaltdelikte für das Jahr 2023 dargestellt.
Tabelle 6
Deliktskategorie Summe
Tötungsdelikte 4
Tötungsdelikte vollendet 0
Tötungsdelikte Versuch 4
Körperverletzungen 1 123
Brandstiftungen 17
Sprengstoffdelikte 2
Landfriedensbruch 2
Gef. Eingriff 14
Freiheitsberaubung 0
Raub 12
Erpressung 4
Widerstandsdelikte 92
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 1 270
Sachbeschädigungen 984
Nötigung/Bedrohung 598
Propagandadelikte 16 698
Störung der Totenruhe 14
Volksverhetzung 5 367
Verst gg. VersG 108
Verst gg. WaffG 27
Andere Straftaten 3 879
Gesamtsumme 28 945
Die Beauskunftung der nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen über die mit
den Ländern vereinbarten Zahlen und die bereits abgeschlossenen
Jahresfallzahlen hinaus obliegt den Ländern.
17. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 an?
Die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK -rechts- für das Jahr
2023 mit Stichtag 31. Januar 2024 nach Altersgruppen werden in Tabelle 8
dargestellt.
Tabelle 8
Altersgruppe Anzahl Tatverdächtiger
bis 13 Jahre 7
14 bis 17 Jahre 119
18 bis 20 Jahre 79
21 bis 24 Jahre 87
25 bis 30 Jahre 122
über 30 Jahre 760
gesamt 1 174
18. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) auf
Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige
Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Im Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 insgesamt 33 963
Delikte im Bereich PMK -rechts- verzeichnet. Hiervon waren 1 136 Gewaltdelikte.
In Tabelle 9 werden die einzelnen Delikte inklusive der Gewaltdelikte für das
Jahr 2024 dargestellt.
Tabelle 9
Deliktskategorie Summe
Tötungsdelikte 5
Tötungsdelikte vollendet 0
Tötungsdelikte Versuch 5
Körperverletzungen 988
Brandstiftungen 17
Sprengstoffdelikte 3
Landfriedensbruch 2
Gef. Eingriff 9
Freiheitsberaubung 1
Raub 15
Erpressung 9
Widerstandsdelikte 87
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 1 136
Sachbeschädigungen 1 942
Nötigung/Bedrohung 608
Propagandadelikte 21 311
Störung der Totenruhe 5
Volksverhetzung 5 097
Verst gg. VersG 124
Verst gg. WaffG 14
Andere Straftaten 3 726
Gesamtsumme 33 963
Eine Aufschlüsselung nach Ländern erfolgt für diese vorläufigen Zahlen nicht.
Die Beauskunftung der nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen über die mit
den Ländern vereinbarten Zahlen und die bereits abgeschlossenen
Jahresfallzahlen hinaus obliegt den Ländern. Auf die Vorläufigkeit der Fallzahlen gemäß
der Vorbemerkung der Bundesregierung wird hingewiesen.
19. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024)
an?
In Tabelle 10 werden die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK
-rechts- für das Jahr 2024 mit Stichtag 30. November 2024 nach Altersgruppen
dargestellt.
Tabelle 10
Altersgruppe Anzahl Tatverdächtiger
bis 13 Jahre 6
14 bis 17 Jahre 144
18 bis 20 Jahre 84
21 bis 24 Jahre 69
25 bis 30 Jahre 100
über 30 Jahre 638
gesamt 1 041
20. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2023 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw.
Selbstverwaltern zugerechnet?
Eigenschaften von Tatverdächtigen, wie beispielsweise die Zuordnung zu einer
Gruppierung (z. B. Reichsbürger), werden in der Fallzahlenanwendung des
BKA nicht erfasst. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Alternativ werden die Fallzahlen mit Nennung des Unterthemenfeldes
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ genannt.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 13 Gewaltdelikte der PMK -rechts- im
Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ gemeldet. Diesen sind 13
Tatverdächtige zugeordnet. Ob es sich bei den Tatverdächtigen um sogenannte
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ handelt, kann seitens der Bundesregierung
nicht beantwortet werden; dies obliegt den die Straftaten erfassenden Ländern.
21. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) werden den
sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?
Eigenschaften von Tatverdächtigen wie beispielsweise die Zuordnung zu einer
Gruppierung (z. B. Reichsbürger) werden in der Fallzahlenanwendung des
BKA nicht erfasst. Es wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Alternativ werden die Fallzahlen mit Nennung des Unterthemenfeldes
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ genannt.
Im Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 insgesamt neun
Gewaltdelikte im Phänomenbereich PMK -rechts- dem Unterthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet. Diesen sind zehn Tatverdächtige zugeordnet.
Ob es sich bei den Tatverdächtigen um sogenannte „Reichsbürger/
Selbstverwalter“ handelt, kann seitens der Bundesregierung nicht beantwortet werden;
dies obliegt den die Straftaten erfassenden Ländern.
22. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2023 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?
Für das Jahr 2023 wurde mit Stichtag 31. Januar 2024 eine Person im
Unterthemenfeldern „Amts- und Mandatsträger“ als Opfer von Gewaltdelikten
registriert.
23. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind oder waren Amts- und
Mandatsträger?
Für das Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 vier Personen in
den Unterthemenfeldern „Amts- und Mandatsträger“ als Opfer von
Gewaltdelikten registriert.
24. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2023 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen,
und wenn ja, welcher?
Für das Jahr 2023 wurden mit Stichtag 31. Januar 2024 vier Personen im
Phänomenbereich PMK -rechts- in den Unterthemenfeldern „Parteirepräsentanten/
Parteimitglieder“ als Opfer von Gewaltdelikten registriert. Eine
Aufschlüsselung nach Parteizugehörigkeit ist nicht möglich, siehe die Antwort zu Frage 12.
25. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024) sind Mitglieder von politischen
Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?
Für das Jahr 2024 wurden mit Stichtag 30. November 2024 sieben Personen im
Bereich PMK -rechts- in den Unterthemenfeldern „Parteirepräsentanten/
Parteimitglieder“ als Opfer von Gewaltdelikten registriert. Eine Aufschlüsselung
nach Parteizugehörigkeit ist nicht möglich, siehe die Antwort zu Frage 12.
26. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2023 geleistet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
27. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2024 (Stichtag: 30. November 2024)
geleistet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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