Deutscher Bundestag Drucksache 20/14430
20. Wahlperiode 23.12.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14149 –
Kapitalbedarf der kommunalen Versorgungsunternehmen zur Erfüllung der
Energiewende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Energiewende ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik, die
maßgeblich zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beitragen soll. Die
Energiewende beinhaltet den umfassenden Umbau des Energiesystems hin zu
erneuerbaren Energien, energieeffizienteren Technologien und einer
nachhaltigen Infrastruktur. Das Erreichen dieser ambitionierten Ziele ist entscheidend,
um die nationalen und internationalen Klimaschutzziele einzuhalten und somit
den Beitrag Deutschlands zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs zu
leisten. Gleichzeitig gilt es, für den Wirtschaftsstandort Deutschland die
Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten – und dies bei wettbewerbsfähigen
Energiepreisen.
Zur Erfüllung der Ziele der Energiewende werden Investitionen in enormer
Höhe erforderlich sein. Eine Schätzung des Bundesverbands der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW;
www.bdew.de/media/original_images/2024/04/24/f
ortschrittsmonitor_2024_zCu1QX7.pdf, S. 7) und Ernst & Young (EY)
zufolge müssen in Deutschland bis 2030 bis zu 721 Mrd. Euro und bis 2035 bis zu
1,2 Bill. Euro investiert werden. Diese Investitionen müssen in den Ausbau
erneuerbarer Energien, die Modernisierung der Netzinfrastruktur, die
Digitalisierung und weitere Schlüsselbereiche fließen, um die gesetzten Klimaziele
fristgerecht zu erreichen. Etwa die Hälfte des Investitionsbedarfs ist für den
Ausbau der Stromerzeugung nötig.
Kommunale Versorgungsunternehmen spielen in diesem
Transformationsprozess eine zentrale Rolle. Sie sind für die regionale Energie- und
Wärmeversorgung zuständig und tragen wesentlich zur Umsetzung der Energiewende auf
lokaler Ebene bei. Ihre Verantwortung umfasst den Ausbau erneuerbarer
Energiequellen, die Bereitstellung effizienter Strom- und Wärmenetze sowie die
Förderung von Innovationen und nachhaltigen Projekten in den Kommunen.
Allerdings stehen angesichts der kapitalintensiven Aufgaben viele kommunale
Versorgungsunternehmen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen.
Die herkömmlichen Wege der Finanzierung der immensen Investitionen sind
aber oftmals nicht ausreichend (
www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/e
nergie-stadtwerke-kaempfen-um-ihre-klima-plaene/100042361.html). Die
Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist oftmals begrenzt, weshalb sie
zunehmend auf Fremdfinanzierungen angewiesen sind, um die notwendigen, aber
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 23. Dezember 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zugleich enorm großen Investitionen zu tätigen. Viele Stadtwerke weisen
jedoch „im Verhältnis zu ihrer Ertragskraft einen Verschuldungsgrad oberhalb
der bankenregulatorisch üblichen Grenzwerte“ (
https://bankenverband.de/unte
rnehmensfinanzierung/finanzierung-der-energiewende-voraussetzungen-fuer-d
en-einsatz-privaten/) auf. Die klassische Aufnahme weiteren Fremdkapitals ist
für diese Stadtwerke nur sehr begrenzt möglich und infolgedessen ist die
Finanzierung von notwendigen Großprojekten aufgrund nicht ausreichender
Kapitalausstattung schwierig.
Geeignete Maßnahmen für das Erreichen der Energiewendeziele und für den
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sind
von enormer Bedeutung (
https://bankenverband.de/unternehmensfinanzierun
g/finanzierung-der-energiewende-voraussetzungen-fuer-den-einsatz-priva
ten/). Daher muss die Bundesregierung die kommunalen
Versorgungsunternehmen für die notwendige Transformation befähigen, beispielsweise indem
sie einen attraktiven Investitionsrahmen und geeignete Rahmenbedingungen
herstellt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem diskutiert, inwiefern
Instrumente wie etwa ein Energiewende-Fonds (
www.bdew.de/media/docume
nts/Kapital_fur_die_Energiewende_2.pdf, S. 11) zur Stärkung der finanziellen
Basis kommunaler Versorgungsunternehmen beitragen könnten.
1. Welche Relevanz misst die Bundesregierung der Finanzausstattung der
kommunalen Versorgungsunternehmen bei der Erfüllung der
Defossilisierungsziele bei, und weshalb?
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
dazu verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität (Netto-Treibhausgasneutralität) zu
erreichen. Die kommunalen Versorgungsunternehmen sind wichtige Akteure,
um den dafür erforderlichen Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien
voranzubringen. Damit ist ein erheblicher Investitionsbedarf verbunden, den
die Unternehmen nur mit einer adäquaten Finanzausstattung bewältigen können
(siehe auch die Antwort zu den Fragen 3, 8 bis 15).
2. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Finanzausstattung der
kommunalen Versorgungsunternehmen sowie die Rahmenbedingungen
für die zur Erreichung der Energiewendeziele notwendige Finanzierung
von Investitionen?
Die Bundesregierung führt keine Erhebung zur Finanzausstattung kommunaler
Versorgungsunternehmen durch. Eine übergreifende Bewertung ist hier auch
nur bedingt zielführend, da diese je nach betriebswirtschaftlicher Lage des
jeweiligen Unternehmens sowie der Gegebenheiten vor Ort stark variieren kann.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat gemeinsam mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC am 27. Juni 2024 eine Umfrage zur
Finanzierung der Transformation zur Klimaneutralität veröffentlicht (
www.pwc.de/de/e
nergiewirtschaft/pwc-studie-investitonsbedarf-kommunale-unternehmen.pdf).
3. Worin liegt aus Sicht der Bundesregierung für die kommunalen
Versorgungsunternehmen, insbesondere bei kleinen und mittelgroßen
kommunalen Energieunternehmen, die größte Herausforderung bei dem
Erreichen der Energiewendeziele?
Zum Erreichen der Energiewendeziele in Deutschland sind deutlich höhere
Investitionen als bisher erforderlich (siehe auch die Antwort zu den Fragen 8
bis 15). Insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien ist kapitalintensiv
und bedarf der Entwicklung der benötigten Infrastrukturen. Auch kommunale
Versorgungsunternehmen können bei der Finanzierung dieser Projekte an die
Grenzen ihrer Verschuldungsfähigkeit stoßen und stehen vor der
Herausforderung, neue Finanzierungsquellen und dabei insbesondere privates
risikotragendes Finanzierungskapital zu erschließen. Dafür schaffen Bundesregierung und
Regulierungsbehörden förderliche Rahmenbedingungen für Investitionen, die
das Vertrauen der Investoren in die Strategie der Energiewende und des
Energieinfrastrukturausbaus stärken, und – wo erforderlich – begleitende
Förderungen und Finanzierungsinstrumente.
4. Welche spezifischen Unterschiede im Hinblick auf das Erreichen der
Energiewendeziele liegen aus Sicht der Bundesregierung bei kleinen,
mittelgroßen und großen kommunalen Versorgungsunternehmen vor?
5. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung bei einem bestimmten Teil
der kommunalen Versorgungsunternehmen, die sich nach Region, Größe
des Unternehmens, Größe des Versorgungsgebietes, angebotenem
Produkt unterschieden, besonderer Bedarf nach finanzieller Unterstützung
für Energiewendeprojekte?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Landschaft der kommunalen Unternehmen in Deutschland zeichnet sich
durch eine große Vielfalt aus – unter anderem bei der Rechtsform, dem
Aufgabenzuschnitt und der Größe. Mit Blick auf die Finanzierungssituation ist von
besonderer Bedeutung, dass kleinere Unternehmen bislang oft keinen Zugang
zum Kapitalmarkt haben und sich bei der Außenfinanzierung oft auf lokal
ansässige Banken beschränkt haben. Demgegenüber steht größeren
Versorgungsunternehmen dank der Erfahrungen mit Kapitalmarktfinanzierung eine breitere
Palette an Finanzierungslösungen zur Verfügung.
6. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit dem Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) und dem BDEW zu den
Herausforderungen bei dem Erreichen der Energiewendeziele und der dafür nötigen
Finanzausstattung, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befindet
sich in einem regelmäßigen Austausch mit dem Bundesverband der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem VKU über die Herausforderungen bei
der Finanzierung von Energiewende-Projekten. Bei dem konstruktiven
Austausch spielt auch die von den Verbänden in die Diskussion eingebrachte Idee
eines „Energiewende-Fonds“ eine wichtige Rolle.
7. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, dass
kommunale Versorgungsunternehmen sich künftig „zunehmend als
privatwirtschaftlich agierende Unternehmen werden aufstellen müssen“
(
https://bankenverband.de/unternehmensfinanzierung/finanzierung-der-e
nergiewende-voraussetzungen-fuer-den-einsatz-privaten/), und warum ist
die Bundesregierung dieser Ansicht?
Die Bundesregierung achtet die kommunale Selbstverwaltung und die
eigenverantwortliche Organisation der Geschäftstätigkeit von kommunalen
Versorgungsunternehmen als konstitutives Merkmal unseres Staatsaufbaus, wie es im
Grundgesetz festgelegt ist. Sie hat eine Vielfalt kommunaler
Aufgabenwahrnehmung und kommunaler Unternehmensstrukturen hervorgebracht. Daher
können keine allgemeingültigen Aussagen getätigt werden. Richtig ist
allerdings, dass Unternehmen, die zusätzliches privates Kapital anziehen wollen, die
Anforderungen ihrer künftigen Kapitalgeber beachten müssen. Dies kann auch
bedeuten, dass sich Unternehmen mit Blick auf ihre Finanzierungspartner und
deren Erfordernisse neu aufstellen müssen.
8. Welche Schätzungen hat die Bundesregierung bezüglich des
Kapitalbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen im Rahmen der
Energiewende bis 2030?
9. Welche Schätzungen hat die Bundesregierung bezüglich des
Kapitalbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen im Rahmen der
Energiewende bis 2035?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BDEW, dass bis
2030 Investitionen in Höhe von 721 Mrd. Euro und bis 2035 von
1,2 Bill. Euro notwendig sind, um die Ziele der Energiewende zu
erreichen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzlage der kommunalen
Versorgungsunternehmen im Hinblick auf die im Rahmen der Energiewende
nötigen Maßnahmen zum Erreichen der Defossilisierungsziele, und
welche Unterschiede bei der Finanzlage der kommunalen
Versorgungsunternehmen zwischen urbanen und ländlichen Regionen sowie
strukturstarken und strukturschwachen Regionen kann die Bundesregierung
ausmachen?
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen
Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2030 nötigen Investitionen
in die Transformation im Hinblick auf die Energiewende selbst zu
tragen?
13. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen
Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2035 nötigen Investitionen
in die Transformierung im Hinblick auf die Energiewende selbst zu
tragen?
14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunalen
Versorgungsunternehmen in der Lage sind, die bis 2040 nötigen Investitionen
in die Transformierung im Hinblick auf die Energiewende selbst zu
tragen?
Die Fragen 8 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine eigenen Schätzungen des Kapitalbedarfs
kommunaler Versorgungsunternehmen durch, beobachtet aber natürlich die
Entwicklung der für die Energiewende relevanten Akteure und deren
Finanzierungsbedingungen. In diesem Zuge werden auch Studien und Analysen Dritter
wie z. B. die „Klimapfade“-Studie im Auftrag des Bundesverbands der
Deutschen Industrie (BDI) oder die „Green Finance“-Studie der KfW analysiert, die
versuchen, den Investitionsbedarf für die Transformation finanziell
abzuschätzen. Die vorliegenden Studien eint, dass sie für das Erreichen der
Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 deutlich erhöhte Investitionsbedarfe feststellen,
was auch den Aufgabenbereich der kommunalen Versorgungsunternehmen
betrifft. In diese Studienlandschaft fügt sich auch der „Fortschrittsmonitor
Energiewende 2024“ von BDEW sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst
and Young (EY) ein, nach dem bis 2030 Investitionen in Höhe von 721 Mrd.
Euro und bis 2035 von 1,2 Bill. Euro notwendig sein werden. Nach Angaben
von BDEW und VKU sind viele Energieunternehmen dabei auf die
Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals angewiesen, um die berechneten
Investitionsbedarfe perspektivisch decken zu können.
Die Bundesregierung ist in regelmäßigem Austausch mit betroffenen
Unternehmen, der Kapitalmarktseite als möglichen Finanzierungspartner sowie
Verbänden über die Finanzierungsherausforderungen. Dabei zeigte sich, dass sich
bislang für geplante Projekte jeweils eine Finanzierungslösung gefunden hat, dass
aber Akteure teilweise mit Sorge auf die künftigen Herausforderungen bei der
Finanzierung schauen. Die daraus resultierenden Finanzierungsbedarfe müssen
seitens der kommunalen Versorgungsunternehmen noch dargelegt werden.
15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kommunale
Versorgungsunternehmen zukünftig verstärkt auf Gewinnausschüttungen verzichten
und thesaurierte Gewinne zur Finanzierung der notwendigen
Energiewendeprojekte nutzen werden (
www.bdew.de/media/documents/Kapital_
fur_die_Energiewende_2.pdf, S. 13), und welche Schlüsse leitet die
Bundesregierung daraus ab, insbesondere für Kommunen mit Besitz von
Anteilen der Versorgungsunternehmen?
16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass kommunale
Versorgungsunternehmen zukünftig verstärkt von kommunalen Anteilseignern
Einlagen zur Finanzierung der notwendigen Energiewendeprojekte einfordern
werden, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden
Belastungen für die Kommunen?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist es eine unternehmerische Entscheidung des
jeweiligen kommunalen Versorgungsunternehmens, welches
Finanzierungsinstrument es für die Umsetzung von Energiewendeprojekten wählt. Je nach
betriebswirtschaftlicher Lage des kommunalen Unternehmens und den
Gegebenheiten vor Ort kann es hier zu unterschiedlichen Einschätzungen
kommen.
Im Austausch mit Akteuren der Finanzwirtschaft wurde allerdings deutlich,
dass ein Zielkonflikt zwischen den Investitionserfordernissen der kommunalen
Versorgungsunternehmen und der Finanzierung von anderweitigen öffentlichen
Kommunalaufgaben durch kommunale Versorgungsunternehmen entstehen
kann. Vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung, der
eigenverantwortlichen Organisation der Geschäftstätigkeit von kommunalen
Versorgungsunternehmen und der Vielfalt dieser Unternehmen (siehe auch die
Antwort zu Frage 7) gibt die Bundesregierung keine Empfehlungen für die
Ausgestaltung der Finanzierung der kommunalen Versorgungsunternehmen ab.
17. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass kommunale Versorgungsunternehmen den Kapitalbedarf für die
notwendigen Investitionen in die Energiewende decken können?
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere die
Eigenkapitalbasis kommunaler Versorgungsunternehmen zu stärken?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung gestaltet die wirtschafts- und energiepolitischen
Rahmenbedingungen für Investitionen. Zudem kommt der Bundesnetzagentur als
unabhängiger Regulierungsbehörde eine zentrale Aufgabe dabei zu, diesen Rahmen
so auszugestalten, dass Investitionen hinreichend attraktiv für Investoren sind
und ausreichend Kapital für die Finanzierung der notwendigen Investitionen in
die Energiewende zur Verfügung steht. Zugleich hat sie dafür zu sorgen, dass
die entstehenden Entgelte nicht über das erforderliche Maß steigen.
Wie in der Antwort zu den Fragen 8 bis 14 ausgeführt, steht die
Bundesregierung dazu in einem intensiven Austausch mit den Verbänden der
Energiewirtschaft und der kommunalen Unternehmen.
19. Ist die Einführung eines „Energiewende-Fonds“, wie von VKU, BDEW
und Deloitte vorgeschlagen (
www.bdew.de/media/documents/Kapital_fu
r_die_Energiewende_2.pdf), aus Sicht der Bundesregierung eine
geeignete Maßnahme, um sicherzustellen, dass der Kapitalbedarf kommunaler
Versorgungsunternehmen für die notwendigen Investitionen in die
Energiewende gedeckt werden kann?
20. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Schaffung eines
Energiewende-Fonds für kommunale Versorgungsunternehmen?
21. Welche Nachteile sieht die Bundesregierung in der Schaffung eines
Energiewende-Fonds für kommunale Versorgungsunternehmen?
22. Welche rechtlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung bei der
Einführung eines Energiewende-Fonds speziell für kommunale
Versorgungsunternehmen?
23. Welche Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung sieht die
Bundesregierung bei der Einführung eines Energiewende-Fonds insbesondere
für kommunale Versorgungsunternehmen?
24. Wie schätzt die Bundesregierung die langfristigen Auswirkungen eines
Energiewende-Fonds auf die finanzielle Stabilität kommunaler
Versorgungsunternehmen ein?
25. Wie könnte ein solcher Fonds dazu beitragen, die private
Kapitalbeteiligung an der Energiewende zu erhöhen, und welche Rolle könnte die
öffentliche Hand dabei spielen?
26. Inwiefern könnten bestehende Förder- und Finanzierungslösungen durch
einen solchen Fonds ersetzt oder ergänzt werden, ohne dass es zu
ineffizienten Doppelstrukturen kommt?
Die Fragen 19 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Den von VKU, BDEW und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte
vorgelegten Debattenbeitrag begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich, da er
innovative Wege aufzeigt, um die Attraktivität von Energiewendeinvestitionen für
private Kapitalgeber zu erhöhen. Die Autoren haben mit ihrem Vorschlag für
einen „Energiewende-Fonds“ einen groben Rahmen skizziert, nicht eine
detailliert ausgearbeitete und unmittelbar umsetzbare Maßnahme. So sind
beispielsweise Anwendungsbereich, Zugangskriterien, Fondsmanagement oder auch
begleitende staatliche Maßnahmen im Papier noch nicht definiert. Vielmehr
zeigen VKU, BDEW und Deloitte eine Vielzahl an Möglichkeiten auf, wie ein
solcher Fonds konzipiert werden könnte. Eine Bewertung der Vor- und Nachteile
des Ansatzes sowie dessen langfristige Auswirkungen auf die finanzielle
Stabilität kommunaler Versorgungsunternehmen setzt daher zunächst eine deutliche
Konkretisierung der Grundidee voraus.
Die rechtlichen Herausforderungen hängen ebenfalls von der konkreten
Ausgestaltung des Konzepts ab, wobei insbesondere beihilferechtliche und
finanzverfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sein werden.
Der Vorschlag der Verbände lässt offen, wie genau eine mögliche staatliche
Flankierung des „Energiewende-Fonds“ zur Verbesserung des Risiko-Rendite-
Profils des Fonds-Portfolios erfolgt und nennt hierfür beispielhaft Garantien
des Bundes und der Länder. Nach der Konzeption des Finanzverfassungsrechts
sind die Länder primär dafür verantwortlich, den Kommunen eine für ihre
Aufgaben adäquate Finanzausstattung zukommen zu lassen. Eine Garantie des
Bundes müsste daher beispielsweise berücksichtigen, dass eine Finanzierung
kommunaler Aufgaben wirksam ausgeschlossen ist. Die beihilferechtlichen
Voraussetzungen hängen von der genauen Ausgestaltung des Fonds ab und
wären zu gegebener Zeit zu prüfen.
27. Welche anderen Instrumente sind aus Sicht der Bundesregierung zur
Deckung des enormen Kapitalbedarfs der kommunalen
Versorgungsunternehmen zur Tätigung der notwendigen Investitionen in die Energiewende
geeignet, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung den
Instrumenten jeweils für das Erreichen der vorgenannten Ziele bei?
28. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
kommunalen Versorgungsunternehmen bei der Finanzierung der
Energiewende auch über das Jahr 2035 hinaus zu unterstützen?
Die Fragen 27 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Kommunalen Unternehmen stehen unterschiedliche Instrumente zur
Verfügung, um die Finanzierung von Energiewendeprojekten sicherzustellen, unter
anderem die Innenfinanzierung, Kapitalerhöhungen, finanzielle
Bürgerbeteiligung, Bankdarlehen, projektbasierte Kooperations- und Beteiligungsmodelle
sowie Fördermittel. Je nach betriebswirtschaftlicher Lage des kommunalen
Unternehmens und den Gegebenheiten vor Ort kann es hier zu unterschiedlichen
Einschätzungen kommen, welches Instrument geeignet ist. Seitens des Bundes
gibt es verschiedene Förderprogramme, die die Investitionen in
Energiewendeprojekte unterstützen. Diese werden regelmäßig überprüft und
weiterentwickelt.
29. Welche regulatorischen Hindernisse identifiziert die Bundesregierung,
die Investitionen in und von kommunalen Versorgungsunternehmen
erschweren oder zurückhalten, und wie beabsichtigt sie, diese abzubauen
oder die betreffende Rechtslage zu ändern (bitte nach konkretem
regulatorischen Hindernis und spezifischen Maßnahmen der Bundesregierung
für das jeweilige Hindernis aufschlüsseln)?
Auf Energieversorgungsnetze in kommunalem Eigentum oder mit kommunaler
Beteiligung finden die allgemeinen Vorgaben der Regulierung Anwendung;
aktuell unter anderem die Vorgaben der Anreizregulierungs- und der
Stromnetzentgeltverordnung. Die in diesem Bereich allein und unabhängig
zuständige Bundesnetzagentur überarbeitet aktuell den Regulierungsrahmen. Im
Rahmen dieses Prozesses findet auch eine Überprüfung der Regelungen statt.
Für unregulierte Versorgungsnetze, also insbesondere die Fernwärme, sind
Anpassungen des Rechtsrahmens notwendig, um sicherzustellen, dass
Wärmepreise die Änderungen der Versorgungsstruktur abbilden, die durch zunehmende
Dekarbonisierung erfolgen und die notwendigen Investitionen refinanzieren,
ohne die Kunden übermäßig zu belasten. Hier sind insbesondere Reformen der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
und der Wärmelieferverordnung geplant.
30. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Bündelung von Einzelkrediten
von kommunalen Versorgungsunternehmen und Weiterreichung in Form
von Kapitalmarktinstrumenten, beispielsweise durch Verbriefungen oder
Schuldscheine, ein geeignetes alternatives Mittel zur (teilweisen)
Deckung des Finanzbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen?
Bündelungen könnten grundsätzlich geeignet sein, wären aber nur unter
bestimmten, im jeweiligen Einzelfall zu prüfenden Rahmenbedingungen sinnvoll,
beispielsweise wenn die Zinsen für einen Kredit höher wären als die Bedienung
der Verbriefungsanleihen oder wenn nicht ausreichend Kredite zu günstigen
Konditionen zur Verfügung stehen und eine angemessene Risikobewertung der
Emission solcher Kapitalmarktinstrumente durch das jeweilige kommunale
Versorgungsunternehmen möglich ist.
31. Zieht die Bundesregierung die Einführung einer abgesenkten
Kapitalertragsteuer für Gewinne aus Investitionen in kommunale
Energiewendeprojekte in Erwägung, und weshalb ist die Bundesregierung dieser
Ansicht?
In Anbetracht der aktuellen politischen Konstellation haben die
Koalitionsfraktionen es nicht mehr allein in der Hand, ob und in welchem Umfang
steuerpolitische Anliegen angegangen werden können. Von daher wird von etwaigen
Festlegungen hinsichtlich dieser Fragestellung Abstand genommen.
32. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass die Einführung
von „Superabschreibungen“ für Investitionen in den Klimaschutz (www.
spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-
2025.pdf, S. 130) sinnvoll ist, wenn ja, werden und in welcher Form
werden kommunale Versorgungsunternehmen davon profitieren können, und
weshalb ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
33. Zieht die Bundesregierung die Einführung von Ausnahmeklauseln für
institutionelle Investoren, wenn diese Investitionen in kommunale
Energiewendeprojekte tätigen, in Erwägung, und weshalb ist die
Bundesregierung dieser Ansicht?
Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, den Standort Deutschland auch
durch das Anreizen von Investitionen attraktiver zu gestalten. Die im
Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehene Einführung einer steuerlichen
Investitionsförderung in Form einer Klimaschutz-Investitionsprämie
(„Superabschreibung“) zur Unterstützung der Transformation und Modernisierung der
Wirtschaft ist jedoch im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz
am länderseitigen Widerstand gescheitert. Inwieweit in Zukunft andere
parlamentarische Mehrheiten für die Einführung steuerlicher Anreizprogramme
bestehen, bleibt abzuwarten.
34. Befürwortet die Bundesregierung Erleichterungen für Berichtspflichten
der kommunalen Versorgungsunternehmen herbeizuführen oder sich auf
europäischer Ebene hierfür einzusetzen – beispielsweise in Form von
Standardisierungen bei der ESG-Berichterstattung (ESG =
Environmental, Social and Governance) und bei der Begrenzung der Einführung von
Reportingpflichten auf steuerungsrelevante Indikatoren –, und weshalb
ist die Bundesregierung dieser Ansicht?
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt sich die
Bundesregierung bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass die sehr
umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) deutlich reduziert
werden. In Umsetzung der nationalen Wachstumsinitiative haben Bundesminister
Dr. Wissing, Bundesminister Dr. Kukies, Bundesminister Dr. Habeck und
Bundesminister Heil ein gemeinsames Schreiben mit konkreten Vorschlägen zur
Entlastung von Unternehmen an die neue Europäische Kommission versandt.
Soweit kommunale Versorgungsunternehmen dem Anwendungsbereich der
CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung unterfallen, sind sie von den
Entlastungsvorschlägen – etwa der Forderung nach einer deutlichen Reduktion der
Datenpunkte in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) –
erfasst.
35. Erwägt die Bundesregierung die Anwendung staatlicher Bürgschaften
und Garantien zur Sicherung von Projekten finanziell limitierter
Energieunternehmen und zur Absicherung kreditfinanzierter
Energiewendeprojekte?
36. Erwägt die Bundesregierung die stärkere Einbeziehung von
Förderbanken bei der Finanzierung von Energiewendeprojekten der kommunalen
Versorgungsunternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich steht gewerblichen Unternehmen für die Besicherung von
Krediten ein großes Angebot im dreigliedrigen Bürgschaftssystem zur Verfügung,
wenn sie ein tragfähiges Konzept aufweisen, ihnen aber bankübliche
Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen.
Für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. Euro stehen in allen Bundesländern zudem
Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um
Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und
mittelständische Unternehmen abzusichern. Den darüber hinaus gehenden
Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren
Bürgschaftsprogrammen ab. In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-
Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20 Mio. Euro das
Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur
Verfügung. Gefördert werden dabei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Sustainable
Finance-Beirats der Bundesregierung nach einem vermehrten Einsatz von
Infrastrukturdachgesellschaften (mit oder ohne öffentliche Beteiligung)
oder kooperativen Partnerschaftsmodellen (
https://sustainable-finance-be
irat.de/wp-content/uploads/2023/12/SFB_Nachhaltige-Infrastruktur_Tran
sformationsfinanzierung.pdf) bei der Finanzierung nachhaltiger
Infrastrukturprojekte auf kommunaler Ebene hinsichtlich Umsetzbarkeit und
Wirkung?
Die Bundesregierung nimmt die Empfehlung des Sustainable Finance-Beirats,
Infrastrukturdachgesellschaften und kooperative Partnerschaftsmodelle zur
Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturprojekten auf kommunaler Ebene
verstärkt einzusetzen, mit Interesse zur Kenntnis.
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