Deutscher Bundestag Drucksache 20/14595
20. Wahlperiode 21.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Christine
Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14166 –
Hybride Angriffe und Desinformation im Vorfeld der Bundestagswahl
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Zeiten zunehmender internationaler Spannungen sind hybride Angriffe und
Desinformation für autoritäre Staaten ein Mittel, um Druck auf demokratische
Staaten auszuüben und gezielt auf die öffentlichen Debatten in liberalen
Demokratien Einfluss zu nehmen. Die verwendeten Mittel reichen hierbei von
Desinformation auf Social Media (vgl.
www.bertelsmann-stiftung.de/de/them
en/aktuelle-meldungen/2024/februar/grosse-mehrheit-erkennt-in-desinformati
on-eine-gefahr-fuer-demokratie-und-zusammenhalt, letzter Abruf: 25.
November 2024) über Sabotage an kritischer Infrastruktur (vgl.
www.zdf.de/nachrich
ten/politik/ausland/ostsee-finnland-schweden-litauen-unterseekabel-100.html,
letzter Abruf 25. November 2024) bis zu Spionage (vgl.
www.tagesschau.de/i
nvestigativ/ndr-wdr/drohnen-spionage-sabotage-100.html, letzter Abruf:
25. November 2024). Ausländische Staaten nehmen auch ganz direkt Einfluss
auf die politische Willensbildung, indem sie beispielsweise deutsche Politiker
oder deren Mitarbeiter anwerben (vgl.
www.tagesschau.de/investigativ/wdr/sp
ionage-china-deutschland-100.html, letzter Abruf 25. November 2024) oder
anderweitig in die politische Willensbildung in Deutschland eingreifen. Auch
ausländisch beeinflusste Institutionen dienen dabei immer häufiger als
Eintrittstor für fremde Mächte (vgl.
www.deutschlandfunk.de/ditib-ankaras-einflu
ss-auf-deutschen-moscheeverband-100.html, letzter Abruf 25. November
2024). Zunehmend setzt sich das Konzept der „Foreign Information
Manipulation and Interference“ (FIMI) durch und meint gezielte Aktivitäten
ausländischer Akteure, die darauf abzielen, durch Manipulation und gezielte
Desinformation das öffentliche Meinungsbild, demokratische Prozesse oder die
gesellschaftliche Stabilität in anderen Staaten zu beeinflussen (vgl.
www.eeas.europ
a.eu/eeas/tackling-disinformation-foreign-information-manipulation-interferen
ce_en; letzter Abruf: 28. November 2024). Die Gefahr hybrider
Einflussnahme besteht insbesondere mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl am
23. Februar 2025 (vgl.
www.tagesspiegel.de/politik/naturlich-hat-das-auswirk
ungen-bnd-chef-kahl-warnt-vor-einflussversuchen-moskaus-auf-bundestagswa
hl-12782207.html; letzter Abruf: 28.11.2024).
Die Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere für die hybriden Aktivitäten
der Russischen Föderation ein wichtiges und gleichzeitig leichtes Ziel. Das
Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages hat in
seiner Öffentlichen Bewertung vom 13. März 2024 festgestellt, dass Deutsch-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 21. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
land im Mittelpunkt russischer Einflussoperationen steht. Russland versuche
aktiv und erfolgreich, auf verschiedenen Ebenen illegitim auf Politik,
Wirtschaft und Gesellschaft einzuwirken. Dabei werde die Tragweite der
Bedrohung weder von allen politisch Verantwortlichen noch in der Gesellschaft in
Deutschland insgesamt erkannt. Der Instrumentenkasten hybrider Angriffe
reicht von umfangreichen Desinformationskampagnen in Medien, sozialen
Netzwerken und auf Plattformen, massiver Propaganda über Hack- and Leak-
Operationen, Spionage und Cyberangriffe, gezielte Instrumentalisierung und
Förderung von Migration, Wahlbeeinflussung und Beeinflussung der
politischen Willensbildung bis hin zur – auch finanziellen – Unterstützung
extremistischer Gruppierungen. Ziele der Angriffe seien Destabilisierung,
Verunsicherung und gesellschaftliche Spaltung (vgl. Öffentliche Bewertung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 des
Kontrollgremiumgesetzes vom 13. März 2024 – Russische Einflussnahme in Deutschland,
Bundestagsdrucksache 20/10655).
Anders als FIMI und Desinformationen, die ihre Wirkung oft erst schleichend
entfalten und sich erst im Laufe der Zeit materialisieren, führen hybride
Angriffe auch zu ganz konkreten und unmittelbaren Schäden in Deutschland.
Deutsche Unternehmen und staatliche Einrichtungen sind konstant Ziel von
Cyberattacken. Alleine der Schaden für die deutsche Wirtschaft betrug 2023
einen dreistelligen Milliardenbetrag (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/
kurzmeldungen/DE/2024/2024-08-28-studie-bitkom.html#:~:text=Aktuell%20
sind%20Cyberattacken%20f%C3%BCr,betrug%20der%20Schaden%20durch
%20Cybercrime., letzter Abruf 25. November 2024). Daneben kommt es aber
immer häufiger auch zu Sabotage, Spionage und ganz konkreten Angriffen auf
kritische Infrastruktur, sei es bei Seekabeln oder im Logistikbereich. Die
Dreistigkeit der Täter wächst, während es den deutschen Sicherheitsbehörden
schwerfällt, die Täter dingfest zu machen. So waren es beispielsweise
dänische Marineschiffe, die einen chinesischen Frachter festsetzten, der im großen
Umfang Unterseekabel beschädigt hatte, während die deutsche Bundespolizei
erst verspätet ausrückte (vgl.
www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpomm
ern/Moegliche-Kabel-Sabotage-in-Ostsee-Bundespolizei-schickt-Schiff,kabels
abotage100.html, letzter Abruf 25. November 2024).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Verständnis der Bundesregierung bezeichnet der Begriff „Hybrider
Angriff“ das gegnerische Agieren anderer Staaten unterhalb der Schwelle eines
direkten Angriffs. Die jeweiligen Angriffsformen stellen die Instrumente
hybrider Bedrohungen dar und können verschleiert erfolgen, um eine unmittelbare
Zuordnung zu erschweren. Hybride Bedrohungen können daher vielfältige
Formen, wie Sabotageakte, gezielte Desinformation, Cyberangriffe, Anschläge und
Attentate, aber auch den Einsatz konventioneller militärischer Mittel
annehmen. Die Bundesregierung macht sich die Einschätzungen der
Fragenstellerinnen und Fragensteller nicht zu eigen.
Darüber hinaus ist darauf hingewiesen, dass anders als in der Vorbemerkung
der Fragestellerinnen und Fragensteller dargestellt unmittelbar nach Kenntnis
von der Beschädigung des Unterseekabels C-Lion 1 zwei Einsatzschiffe der
Bundespolizei entsandt wurden, um die Schadenstelle zu dokumentieren und
den Frachter YI PENG 3 im Kattegat zu überwachen.
1. Wie erfasst die Bundesregierung hybride Angriffe auf Deutschland oder
deutsche Infrastruktur, und welche Kriterien legt die Bundesregierung
bei dieser Erfassung zugrunde?
2. Wie viele hybride Angriffe auf Deutschland oder deutsche Infrastruktur
hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich festgestellt,
welche Entwicklungen sind bei diesen Zahlen aus Sicht der
Bundesregierung zu beobachten, und wie erklärt sich die Bundesregierung einen
eventuellen Anstieg hybrider Angriffe in den letzten Jahren?
3. Welche Akteure führen hybride Angriffe auf Deutschland oder deutsche
Infrastruktur aus, wie stellt die Bundesregierung diese Akteure fest,
welche Konzepte zur Identifizierung von Urhebern solcher Angriffe hat
die Bundesregierung entwickelt, und wie wendet sie diese an?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistiken bezüglich hybrider Bedrohungen
gegen Deutschland oder deutsche Infrastruktur gerichtete hybride Aktivitäten.
Aktuelle Fälle werden im laufenden Austausch unter den zuständigen Ressorts
und Stellen in der wöchentlich stattfindenden Task Force gegen Desinformation
und weitere hybride Bedrohungen besprochen.
Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872
verwiesen.
Die Fälle werden anhand der individuellen Ausprägungen einer möglichen
hybriden Bedrohung phänomenologisch den zuständigen Stellen zugeordnet.
Zudem besteht ein Austausch der Bundesregierung mit ausländischen Partnern,
auch in der EU und in der NATO, welcher zu einem besseren Lageverständnis
zur hybriden Bedrohungslage beiträgt. Bezüglich der Akteure, die hybride
Angriffe auf Deutschland oder deutsche Infrastruktur führen, wird auf die
jährlichen Verfassungsschutzberichte verwiesen.
4. Welcher Schaden entsteht nach Kenntnis der Bundesregierung durch
hybride Angriffe jährlich in Deutschland (bitte jährlich seit 2010
aufschlüsseln), und wie erklärt sich die Bundesregierung die
Kostenentwicklung dieser Angriffe?
5. Welche Schadensereignisse stechen aus Sicht der Bundesregierung durch
ihre besonders hohen Kosten insoweit heraus?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistiken über die Kosten, die durch hybride
Bedrohungen verursacht werden.
6. Wie viele Cyberangriffe auf deutsche Unternehmen, staatliche
Einrichtungen und Infrastruktur hat es seit 2021 jeweils jährlich gegeben,
welche Schäden haben diese Angriffe jeweils jährlich verursacht, und
welchen Anteil haben dabei die Angriffe staatlicher Akteure nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Die Bundesregierung führt keine entsprechenden umfassenden Statistiken zur
Beantwortung dieser Fragen. Mit Bezug zu einzelnen Phänomen- bzw.
Bezugsbereichen können die folgenden Angaben gemacht werden:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Frage nach Cyberangriffen
auf die „staatliche […] Infrastruktur“ die „Kritische Infrastruktur“ („KRITIS“)
gemeint ist. Im Bereich der Kritischen Infrastruktur erfasst das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Meldungen von KRITIS-
Betreibern über Cybersicherheitsvorfälle. Die KRITIS-Betreiber sind gemäß § 8b
Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) verpflichtet, dort näher bestimmte Cybersicherheitsvorfälle
unverzüglich dem BSI zu melden.
Seit 2021 hat es folgende Meldungen von KRITIS-Betreibern zu
Cybersicherheitsvorfällen gemäß § 8b Absatz 4 BSIG gegeben:
2021 2022 2023 2024
385 475 537 769
Es ist bei den Meldungen zu berücksichtigen, dass nicht hinter jeder
Vorfallsmeldung notwendigerweise ein Cyberangriff steht. Nicht in jedem Fall ließ sich
abschließend durch den Betreiber aufklären, ob dem Cybersicherheitsvorfall
ein Angriff oder eine andersartige Ursache zu Grunde lag. Entsprechend ist
auch unbekannt, welchen Anteil etwaige staatliche Akteure an den
Cybersicherheitsvorfällen bei KRITIS-Betreibern tragen.
Die in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Straftaten im Bereich
Cybercrime, welche sich generell auf Geschädigte in Deutschland beziehen,
lagen für das Jahr 2021 bei 146 363, 2022 bei 136 865 und 2023 bei 134 407.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesen Zahlen diejenigen Fälle, bei denen
zwar Schäden in Deutschland verursacht werden, aber der Aufenthaltsort des
Täters/der Täterin bzw. der Täter im Ausland liegt oder unbekannt ist
(sogenannte „Auslandstaten“), nicht berücksichtigt sind.
Die Auslandstaten im Bereich Cybercrime werden im Rahmen der PKS seit
2020 erfasst. Nach gemeinsamer Evaluation und Abstimmung mit den
Bundesländern ist eine erstmalige Ausweisung der absoluten Zahlen der Straftaten im
Bereich Cybercrime zum Berichtsjahr 2024 vorgesehen. Zum aktuellen
Zeitpunkt kann lediglich die prozentuale Steigerung seit 2020 angegeben werden.
Im Jahr 2021 wurde eine Steigerung der Auslandstaten bei Cybercrime um
34 Prozent festgestellt, 2022 um 8 Prozent und 2023 um 28 Prozent. Als
Größenreferenz gilt, dass die Auslandstaten bei Cybercrime in den Jahren 2022 und
2023 die der Inlandstaten überstiegen.
Gemäß einer für das Jahr 2023 beim Bundeskriminalamt und den
Landeskriminalämtern durchgeführten Fallerhebung haben bundesweit über 800
Unternehmen und Institutionen Ransomware-Fälle zur Anzeige gebracht. Für die
vorherigen Jahre liegen der Bundesregierung keine vergleichbaren Statistiken vor.
Zu Fallzahlen anderer Cyber-Angriffsarten können seitens der Bundesregierung
mangels entsprechender Statistiken keine Aussagen getroffen werden.
Die oben genannten Erhebungen im Rahmen der PKS beleuchten
ausschließlich das polizeiliche Hellfeld, also die polizeilich bekannt gewordene
Kriminalität. Im Bereich der Cyberkriminalität ist das Dunkelfeld im Vergleich zu
anderen Phänomenbereichen überdurchschnittlich ausgeprägt. Eine Studie des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. (KFN) schätzte dieses
Dunkelfeld zuletzt auf bis zu 91,5 Prozent.
Anhand der geführten polizeilichen Statistiken und der dem BSI von den
KRITIS-Betreibern gemeldeten Daten zu Cybersicherheitsvorfällen können
keine belastbaren Aussagen zu Schäden, die Cyberangriffe verursachten,
getroffen werden.
Eine differenzierte Aussage zum Anteil der Cyberangriffe durch staatliche
Akteure in Bezug auf die oben gemachten Angaben zu Cyberangriffen und
Straftaten im Bereich Cybercrime ist auf Grundlage der seitens der Bundesregierung
geführten Statistiken nicht möglich.
In Bezug auf den Fragegegenstand Cyberangriffe auf staatliche Einrichtungen
kann eine Beantwortung durch die Bundesregierung nicht offen erfolgen. Die
darin enthaltenen Informationen zu IT-Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang
mit Cyberangriffen auf deutsche Bundesbehörden sind schützenswert, weil sie
potenziellen Angreifern (staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren) eine
Einschätzung über die IT-Sicherheitslage der deutschen Bundesbehörden
ermöglichen würden oder zumindest geeignet wären, mit weiteren Informationen eine
solche Einschätzung zu erlangen. Es handelt sich daher um Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können. Daher ist der
entsprechende Antwortteil als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
7. Wie plant die Bundesregierung, hybriden Angriffen mit Bezug zur
Bundestagswahl zu begegnen?
Zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen führen die
zuständigen Behörden im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten und nach
Maßgabe der gesetzlichen Befugnisse eine Vielzahl an Maßnahmen der
Prävention, Detektion und Reaktion durch.
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf an einem Lagebild zur hybriden
Gefährdungslage Deutschlands, und auf welche Art und Weise unterrichtet
die Bundesregierung die Bevölkerung, Länder und Kommunen sowie
Unternehmen über mögliche Gefährdungen und die richtige
Verhaltensweise zum Schutz vor hybriden Angriffen?
Die Bundesregierung prüft laufend und in Abhängigkeit eines Ereignisses
geeignete Berichtsformen und stellt mehrsprachig umfangreiche
Informationsmaterialien zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema „Desinformation
als hybride Bedrohung“ und spezifisch zum Thema „Schutz der
Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation“ bereit.
Diese sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) veröffentlicht und unter diesen Links abrufbar:
www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/desinformation/artikel-desinformation-hybr
ide-bedrohung.html sowie
www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/de
sinformation-bei-bt-wahl/desinfo-bei-bt-wahl-artikel.html.
Die Länder und ihre Kommunen werden über die Bund-Länder-offene
Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (BLoAG Hybrid) in der Struktur der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) sowie über den
Verfassungsschutzverbund über Gefährdungslagen und Verhaltensweisen zum
Schutz vor hybriden Bedrohungen unterrichtet. Die BLoAG Hybrid hat
Empfehlungen zur Sensibilisierung im Umgang mit hybriden Bedrohungen
einschließlich Desinformation erarbeitet. Sie sind auf der Internetseite des BMI
veröffentlicht und unter diesem Link abrufbar:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/
downloads/DE/publikationen/themen/heimat-integration/wehrhafte-demokrati
e/BMI24013.html.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
9. Bei wie vielen und welchen untergesetzlichen Normen sieht die
Bundesregierung Anpassungsbedarf im Rahmen der Nationalen
Sicherheitsstrategie, und inwieweit wurden Punkte der Nationalen Sicherheitsstrategie
in Bezug auf hybride Angriffe bereits umgesetzt?
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber hybriden
Bedrohungen, die in der Nationalen Sicherheitsstrategie aufgeführt sind, ergeben sich
u. a. aus dem Kapitel „Resilient: Die Sicherung unserer Werte durch innere
Stärke“ (S. 46 ff. der Nationalen Sicherheitsstrategie). Zudem dienen diverse
sicherheitspolitische Maßnahmen auch der Steigerung der Widerstandsfähigkeit
gegen hybride Bedrohungen.
Die Bundesregierung nutzt die bestehenden Mechanismen und Strukturen zur
besseren Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen in EU, NATO und G7
und entwickelt diese laufend fort.
10. Wie organisiert die Bundesregierung den Informationsaustausch der
verschiedenen beteiligten Behörden bei der Erkennung und Abwehr
hybrider Angriffe, welche Behörden stehen hierbei im Austausch, welche
Austauschformate gibt es, wie oft findet der Austausch statt, und wie
viele Fälle werden hierbei jeweils besprochen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 22 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880
verwiesen.
11. Welche Rolle spielen insoweit die gemeinsamen Zentren des Bundes und
der Länder (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ),
Gemeinsames Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum (GETZ),
Gemeinsames Internetzentrum (GIZ), Nationales Cyber-Abwehrzentrum
(NCAZ) und andere)?
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame
Extremismus und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sind die
Kommunikationsplattform für Polizei und Nachrichtendienste auf Bundes- und Länderebene
zur Bekämpfung des Rechts-, Links- und auslandsbezogenen Extremismus und
Terrorismus sowie der Spionageabwehr einschließlich proliferationsrelevanter
Aspekte.
Im Bereich der Informationssicherheit, insbesondere hinsichtlich
Cybersachverhalten mit gesamtstaatlicher Relevanz, besteht ein ständiger und intensiver
Austausch zwischen den zuständigen Behörden auf verschiedenen Ebenen. Das
Nationale Cyber-Abwehrzentrum, eine Kooperations-, Kommunikations- und
Koordinationsplattform von deutschen (Sicherheits-)Behörden und weiteren
Einrichtungen unterschiedlicher Ressorts, dient in diesem Zusammenhang als
Plattform, auf der die beteiligten Behörden Informationen im Rahmen ihrer
jeweiligen gesetzlichen Befugnisse schnell austauschen und gegebenenfalls
Schutz-, Gefahrenabwehr- oder Strafverfolgungsmaßnahmen koordinieren
können.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den illegalen
Überflügen mit Drohnen über deutsche Bundeswehrstandorte und die
Militäreinrichtungen befreundeter ausländischer Staaten in Deutschland
entgegenzuwirken, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um die Urheber dieser Überflüge zu ermitteln?
Am 15. Januar 2025 hat die Bundesregierung Regelungsvorschläge zur
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, mit dem die Bundeswehr bei
einem drohenden besonders schweren Unglücksfall die Befugnis erhalten soll,
illegal fliegende Drohnen abzuwehren. Voraussetzung ist, dass die für die
Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu
nicht in der Lage sind und entsprechende Unterstützung anfordern. Der
Gesetzentwurf soll durch die Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag
eingebracht werden.
Die Bundeswehr baut ihre vorhandenen Fähigkeiten zur Detektion und Abwehr
von unbemannten kleinen Luftfahrzeugen kontinuierlich weiter aus. Die
Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den weiteren zuständigen Behörden,
insbesondere der Länder, wird laufend überprüft und optimiert.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Sicherheit von Transportwegen in Deutschland und von bzw. nach Deutschland
zu gewährleisten, welche Gefahr geht aus Sicht der Bundesregierung
insoweit von Angriffen auf Transportwege auf dem Land-, Luft- und
Seeweg jeweils aus, und welche Arten von Angriffen sind hierbei
wahrscheinlich, und wie können diese jeweils verhindert werden?
Weltweite Konflikte und Krisen können sich gefährdungserhöhend auf die
Transportwege in Deutschland und von bzw. nach Deutschland auswirken.
Mögliche Bedrohungsszenarien reichen von Sabotage über Cyberangriffe auf
IT-Systeme bis hin zu Angriffen auf Kritische Infrastrukturen. Insbesondere
maritime kritische Infrastrukturen sind dabei von einer grundsätzlich hohen
Verletzlichkeit gekennzeichnet.
Im Bereich der Schiene können folgende prioritäre Maßnahmen der Deutschen
Bahn AG (DB AG) exemplarisch genannt werden: Aufbau zusätzlicher
Redundanzen, stetiges Durchführen von Risikoanalysen in Abstimmung mit den
Sicherheitsbehörden, Intensivierung des Streckenschutzes, Einsatz von
Videotechnik an unbesetzten Stellwerken im Rahmen der unternehmerischen
Sicherheitsvorsorge sowie Beantragung eines Forschungsprojektes über das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Testierung von
Außensensorik an einem Zug in Kombination mit der Infrastruktur zum Erkennen
bahnbetriebsgefährdender Unregelmäßigkeiten im und am Fahrweg.
Im Bereich der Luftfahrt wird die Sicherheit des Luftverkehrs maßgeblich
durch verbindliche Vorgaben der Europäischen Union gewährleistet,
insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008 über
gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Diese enthält
Vorgaben zum Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen und
wird ergänzt durch europäische Durchführungsbestimmungen. Mitgliedstaaten
haben außerdem die Möglichkeit, aufgrund von Risikobewertungen strengere
Maßnahmen zu ergreifen.
Im Logistiksektor stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV) u. a. sicher, dass in Krisensituationen über Risiken und geplante oder
ergriffene Gegenmaßnahmen – auch im Falle von Angriffen auf Transportwege
– schnell informiert wird.
Im Bereich der Schifffahrt finden zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf
Schiffen und in Hafenanlagen die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 725/2004
vom 31. März 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.
Die Luft- und Seewege außerhalb des nationalen Hoheitsbereichs bieten
mannigfaltige Angriffsmöglichkeiten für ausländische Akteure. Diese reichen von
niederschwelligen Sabotageakten, über Cyberangriffe auf IT-Systeme bis hin
zur gezielten Zerstörung von kritischen Infrastrukturen. Die Bundesregierung
arbeitet eng mit ihren Alliierten und Partnern zusammen, um die Resilienz
gegen und Abschreckung von hybriden Bedrohungen – auch außerhalb des
eigenen nationalen Hoheitsbereiches – zu erhöhen. Im Rahmen der NATO
wurden unter anderem Strukturen und Prozesse zur Verbesserung des Schutzes
Kritischer Unterwasser-Infrastruktur aufgestellt.
Die Polizeien von Bund und Ländern treffen nach eigener Lagebeurteilung
erforderliche polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen ihrer
jeweiligen Zuständigkeiten.
14. Inwiefern erfasst die Bundesregierung gezielte Desinformation
ausländischer staatlicher Akteure in Deutschland oder im deutschsprachigen
Internet, welche Kriterien legt die Bundesregierung dieser Erfassung
zugrunde, und welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um
relevante Fälle von Desinformation zu identifizieren, auf die eine
koordinierte Erwiderung erfolgen muss?
15. Wie viele Fälle gezielter Desinformation ausländischer staatlicher
Akteure in Deutschland oder im deutschsprachigen Internet hat die
Bundesregierung seit dem Jahr 2010 jeweils jährlich festgestellt, welche
Entwicklungen sind bei diesen Zahlen aus Sicht der Bundesregierung zu
beobachten, und wie erklärt sich die Bundesregierung einen eventuellen
Anstieg von Desinformation in den letzten Jahren?
16. Welche ausländischen staatlichen oder staatsnahen Akteure verbreiten
Desinformation in Deutschland oder im deutschsprachigen Internet, wie
stellt die Bundesregierung diese Akteure fest, welche Konzepte zur
Identifizierung von Urhebern solcher Verbreitung hat die Bundesregierung
entwickelt, und wie wendet sie diese an?
Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12872
sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen.
17. Wie arbeitet die Bundesregierung mit Betreibern von Social-Media-
Plattformen zusammen, um Desinformationskampagnen und hybride
Angriffe frühzeitig zu erkennen und effektiv einzudämmen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880
verwiesen.
Im Vorfeld der Bundestagswahl führt das BMI mit den Betreibern großer
sozialer Netzwerke Gespräche zum Schutz der Bundestagswahl vor ausländischer
Manipulation und Einflussnahme im Informationsraum.
Das Auswärtige Amt führt anlassbezogen Gespräche mit Vertretern von
Plattformen. Im Fokus stehen dabei u. a. die Auswirkungen auf Partnerstaaten,
insbesondere kleinere Staaten, deren Sprachen weniger Moderation erfahren.
18. Welcher Schaden entsteht nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Desinformation jährlich (bitte jährlich seit 2010 aufschlüsseln), welche
Kosten verursachen insbesondere Gegenmaßnahmen der
Bundesregierung, und wie erklärt sich die Bundesregierung die Kostenentwicklung?
Desinformation stellt eine beträchtliche Gefahr für die Demokratie und die
freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Desinformation kann die
öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt schwächen.
Bezüglich der dadurch entstandenen Kosten wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu den Fragen 10
und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/17073.
19. Welche Desinformationsereignisse stechen aus Sicht der
Bundesregierung durch ihre besonders weitreichenden Folgen heraus, und wie plant
die Bundesregierung, solchen Ereignissen zukünftig zu begegnen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 verwiesen.
Desinformation betrifft alle Bereiche der deutschen Außen- und
Sicherheitspolitik. Hierzu gehört auch die Destabilisierung von Partnerstaaten. Das
Auswärtige Amt hat deshalb in den vergangenen Jahren sowohl die internationale
Kooperation als auch die hausinternen Analysekapazitäten ausgebaut. Dabei
werden insbesondere auch die Mitarbeitenden an deutschen
Auslandsvertretungen in der Erkennung von Desinformation und Methoden der
Informationsmanipulation geschult, um global ausländischer Desinformation
entgegenzuwirken.
Es wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13880 verwiesen.
20. Wie viele Versuche, die Verbreitung des Programms der in Deutschland
verbotenen Fernsehsender RT und Sputnik hat die Bundesregierung seit
dem Verbot festgestellt, und wie geht die Bundesregierung gegen die
Verbreitung dieser Inhalte vor?
Beiträge von RT und Sputnik werden auf für diesen Zweck eingerichtete
Internetseiten (sogenannte Spiegelseiten) und in Sozialen Medien verbreitet. Private
und staatliche Akteure nutzen hierfür eine Vielzahl von Konten auf
unterschiedlichen Plattformen. Die so erzeugten Inhalte werden geteilt, und
verbreiten sich so im Internet. Eine genaue Bezifferung ist aufgrund dieses komplexen
und dezentralen Ansatzes nicht möglich.
Gegenstand der geltenden medienspezifischen EU-Sanktionen ist das Verbot
der Verbreitung der Inhalte bestimmter russischer Medienunternehmen wie RT
und Sputnik auf allen Verbreitungswegen. Das Verbreitungsverbot wird in
Deutschland in weiten Teilen eingehalten. Verstöße gegen das genannte
Sendebzw. Verbreitungsverbot sind nach dem Außenwirtschaftsrecht strafbewehrt
und liegen damit im Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden der
Länder.
21. Plant die Bundesregierung eine Öffnung für fremdsprachige Inhalte der
Deutschen Welle auch in Deutschland, und welche Bedeutung misst die
Bundesregierung einem solchen Schritt bei der Bekämpfung von FIMI in
Deutschland bei?
Die Deutsche Welle hat einen gesetzlichen Auftrag zur Verbreitung von
Rundfunk und Telemedien für das Ausland. Die Bundesregierung plant hieran
derzeit keine Änderung.
22. Ist der von Russland hergestellte Impfstoff „Sputnik V“ seit 2020 in
Deutschland verimpft worden, und wenn ja, wie viele Dosen dieses
Impfstoffs wurden verabreicht, wird dieser Impfstoff weiterhin in
Deutschland verwendet, und wenn ja, wo und in welchem Umfang?
Der in Russland entwickelte COVID-19-Impfstoff „Sputnik V“ war in
Deutschland weder zugelassen noch verfügbar. Nach Kenntnisstand der
Bundesregierung wurde dieser Impfstoff in Deutschland nicht angewendet. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Faktion der FDP zu Sputnik V auf Bundestagsdrucksache 19/29495 verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Einflussnahme ausländischer
Akteure und Regierungen auf deutsche Parteien, hat die Bundesregierung
dahin gehend Erkenntnisse, dass eine finanzielle Einflussnahme auf
deutsche Parteien oder Politiker im Vorfeld der bevorstehenden
Bundestagswahl geplant ist oder bereits durchgeführt wird?
Grundsätzlich versuchen fremde Staaten – auch unter Einsatz nichtstaatlicher
Akteure – unter anderem auf politische Entscheidungsprozesse einzuwirken.
Hiervor wird regelmäßig gewarnt, so zum Beispiel im jährlich erscheinenden
Verfassungsschutzbericht. Bislang liegen keine konkreten Erkenntnisse zu
finanziellen Einflussnahmeversuchen ausländischer Akteure auf die
Bundestagswahl 2025 vor. Mit hybriden Aktivitäten, die darauf abzielen, die Bevölkerung
zu verunsichern und das politische System zu untergraben, ist aber zu rechnen.
Hierzu können neben Einflussnahme und Desinformation auch Cyberangriffe
und Sabotageaktivitäten zählen. Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang
mit der Wahl in Rumänien unterstreichen das Gefährdungspotential.
24. Wie erfasst die Bundesregierung Desinformation, wie bewertet sie diese
inhaltlich, und nach welchen Kriterien entscheidet sie, auf welche
Desinformation gezielt geantwortet werden muss, wie betreibt die
Bundesregierung sogenanntes Debunking, also das Entkräften falscher
Informationen, und welche nationalen Stellen des Bundes und der Länder bzw.
Kommunen stehen insoweit im Austausch?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
Die Entscheidung über ein mögliches aktives Debunking erfolgt auf Grundlage
einer Analyse der Methodik und Verbreitung der möglichen Desinformation.
Hierbei spielt auch die potentielle Wirkung der Desinformation eine
wesentliche Rolle.
Grundsätzlich gilt: Je höher das Gefährdungspotential eingestuft wird, desto
wichtiger ist es, schnell zu reagieren und entschieden gegenzusteuern. In
entsprechenden Fällen kann sich die Bundesregierung für ein sogenanntes
Debunking, also das aktive Widerlegen falscher oder irreführender Information,
entscheiden.
25. Welche technologischen Innovationen und KI-gestützten Lösungen setzt
die Bundesregierung ein, um hybride Angriffe und Desinformation
frühzeitig zu erkennen?
Die Bundesregierung prüft laufend die Einsatzmöglichkeiten innovativer
technologischer Lösungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und
Rahmenbedingungen.
26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaft und Medien in die Erkennung und
Bekämpfung von hybriden Angriffen und Desinformation einzubinden, und
welche Kooperationen existieren hierzu?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Arbeit zivilgesellschaftlicher
Organisationen und der Wissenschaft zum Umgang mit hybriden Bedrohungen
einschließlich Desinformation von großer Bedeutung. Die Bundesregierung
arbeitet im Bereich des Umgangs mit hybriden Bedrohungen einschließlich
Desinformation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Wissenschaft
zusammen. Unter anderem hat das BMI mit der Bertelsmann Stiftung im
Projekt „Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie“ kooperiert,
dabei wurden auch weitere zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche
Organisationen durch die Bertelsmann Stiftung einbezogen. Darüber hinaus hat das
BMI im Jahr 2024 das Projekt „Jahr der Nachricht 2024“gefördert. Das Projekt
der UseTheNews gGmbH hat zur Stärkung der Medien- und
Nachrichtenkompetenz sowie der gesellschaftlichen Resilienz gegen Desinformation
beigetragen.
Zudem ist die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) als
fördermittelgebende Institution in diesem Feld aktiv. Die bpb kooperiert seit 2023 mit der
„Allianz für Nachrichtenkompetenz im digitalen Zeitalter #UseTheNews“, bei
der das Hauptaugenmerk auf der Stärkung junger Menschen im Umgang mit
Medien und speziell Nachrichten liegt. Teil der Initiative sind „Newscamps“,
die erstmals 2024 mit großem Erfolg durchgeführt wurden und 2025 fortgesetzt
werden. Die „Newscamps“ bringen Vertreterinnen und Vertreter der
Medienlandschaft, zivilgesellschaftliche Initiativen und junge Zielgruppen zusammen,
um an einem gemeinsamen Verständnis eines zeitgemäßen Journalismus zu
arbeiten und Resilienzen gegenüber Desinformation und verwandten
Phänomenen auszubilden.
In Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten Berlin-Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen bietet die bpb den „Newstest“ an. Dieser ermöglicht es
Nutzerinnen und Nutzern, selbst zu überprüfen, wie informations- und
nachrichtenkompetent sie sind und sich zielgerichtet weiterzubilden. Der
„Newstest“ stärkt so die Medienkompetenz der Nutzenden und verringert ihre
Anfälligkeit für Manipulationen der demokratischen Öffentlichkeit.
Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die gesamte Ukraine
hat die BpB ihre politischen Bildungsmaßnahmen über russische und pro-
russische Desinformation intensiviert. Sie bietet und fördert regelmäßig Projekte mit
wissenschaftlich fundierten Informationen zum Angriffskrieg Russlands gegen
die Ukraine, die Desinformationsnarrative dekonstruieren. Dabei bindet sie
zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Organisationen ein. Sie veranstaltet
jährlich in Kooperation mit nationalen und internationalen
Partnerorganisationen Fachkonferenzen zu nationalen und transnationalen Formen von
Desinformation und hybrider Kriegsführung für MultiplikatorInnen in der politischen
Bildungsarbeit, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen. In Kooperation mit
dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) wurde ein
Onlinevideo-Glossar erstellt, das ausgewogene Fachinformationen bietet, die über
Ukraine-bezogene Desinformationserzählungen aufklären. Im Rahmen einer
Kooperation mit der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch werden
Unterrichtsmaterialien für den Schulunterricht entwickelt. Die Themenhefte bieten
Informationen und Material, um das Reflexionsvermögen von Lernenden auch
gegenüber Desinformationsaktivitäten und -erzählungen zu stärken.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde bis einschließlich 2024
das Projekt „Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Hass im Netz“ gefördert. Ziel
des Projekts war es, Debattenströme im Netz nachzuzeichnen, Zivilgesellschaft
und Wissenschaft im Themenfeld enger zusammenführen und die Arbeit der
Zivilgesellschaft im Themenfeld auf eine evidenzbasierte Basis zu stellen.
Erfolgreiche Ansätze dieses Projektes werden ab 2025 im Kooperationsverbund
gegen Hass im Netz und Desinformation (Arbeitstitel) im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fortgeführt.
Das BMBF fördert aktuell 15 Forschungsprojekte, die die Erkennung und
Bekämpfung von Desinformation zum Gegenstand haben. Die Forschung erfolgt
zumeist im Verbund mehrerer Akteure. Das BMBF hat im Juli 2024 die
Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation
erkennen und abwehren“ veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, die Forschung,
Entwicklung und Innovationskraft im Bereich des Erkennens und Abwehrens
von Desinformation nachhaltig zu stärken sowie effektive Lösungen für den
Umgang mit Desinformationskampagnen und digitaler Manipulation
voranzubringen.
Im Rahmen des aktuellen Programms der Bundesregierung „Forschung für die
zivile Sicherheit“ des BMBF wird das Thema „Hybride Bedrohungen“ als
eigenes Handlungsfeld adressiert.
Im Rahmen des globalen Einsatzes für Demokratie und Stärkung
gesellschaftlicher Resilienz fördert das Auswärtige Amt weltweit zivilgesellschaftliche
Projekte. Ziel ist es, die Zivilgesellschaft in den betreffenden Ländern für das
Thema Desinformation zu sensibilisieren, die Widerstandsfähigkeit gegen
Desinformation zu erhöhen und freien, faktenbasierten Journalismus zu stärken.
Im Rahmen des Förderprogramms zum Schutz und zur strukturellen Stärkung
journalistischer Arbeit fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien (BKM) seit 2021 Modellprojekte, die die strukturellen
Bedingungen journalistischer Arbeit stärken und zum Schutz des eigenständigen und
unabhängigen Journalismus beitragen. Hierüber wird mittelbar in einzelnen
Projekten zivilgesellschaftlicher Akteure die Erkennung und Bekämpfung von
Desinformationen gefördert. Die BKM fördert zudem
Medienkompetenzprojekte, wie beispielsweise im Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2026 das
Projekt „fragFINN erklärt Kindern KI“ des Projektträgers fragFINN e. V.
Von April 2020 bis September 2025 wird aus den Verstärkungsmitteln zur
Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung das Projekt „Künstliche
Intelligenz gegen Desinformation (KID)“ der Deutschen Welle gefördert. Dazu
gehört die Entwicklung dezidierter KI-Module der „Digitalen Forensik“ zur
Verbesserung der (teil)automatisierten Identifizierung von Manipulationen („Fake
News“) an Text, Audio, Fotos und Videos in den (Sozialen) Medien und der
Erkennung konzertierter Desinformationskampagnen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 12
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13542
verwiesen.
27. Wann nimmt die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer
Informationsmanipulation (ZEAM) ihre Arbeit voraussichtlich auf, hat die ZEAM
bereits konkrete Fälle von Desinformation bearbeitet, welche Kapazität
für die Bearbeitung von Desinformation wird die ZEAM wann
voraussichtlich haben, und wie viele Fälle von Desinformation kann diese
Stelle voraussichtlich bearbeiten?
29. Mit welchen Institutionen des Bundes und der Länder soll die ZEAM in
Austausch treten, und wie wird der Prozess zur Analyse und Information
bezüglich Desinformation bei der ZEAM aussehen?
Die Fragen 27 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Zum 1. Juni 2024 hat im BMI eine Projektgruppe zum Aufbau einer „Zentralen
Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ (ZEAM) ihre
Arbeit aufgenommen. Die ZEAM soll künftig die zentrale Stelle zur Erkennung
ausländischer Informationsmanipulation sein. Ziel ist es, die freiheitliche
demokratische Grundordnung und damit insbesondere politische
Entscheidungsprozesse wie Wahlen vor manipulativer und versteckter Einflussnahme durch
fremde Staaten zu schützen.
28. Welche Mechanismen nutzt die Bundesregierung, um die Wirksamkeit
ihrer Maßnahmen gegen hybride Angriffe und Desinformation zu
evaluieren und auf Basis dieser Erkenntnisse Strategien anzupassen?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage kontinuierlich und steht mit allen
relevanten Akteuren in einem engen Austausch, um eventuell notwendige
Anpassungen von Maßnahmen gegen hybride Angriffe und Desinformation
frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen. Hierzu gehört auch die Förderung von
Forschung und der Austausch mit internationalen Partnern, der Wissenschaft
und der Zivilgesellschaft. Das Auswärtige Amt tauscht sich in multilateralen
Foren, im Rahmen von EU und NATO sowie in bilateralen Konsultationen mit
Partnerstaaten aus.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die deutsche Resilienz gegen
ausländische Einflussnahme, welche Bedeutung kommt hierbei der Prävention
in beispielsweise türkisch- oder russischstämmigen Communitys in
Deutschland zu, und welche Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung, um migrantische Communitys vor illegitimer Einflussnahme aus
dem Ausland, insbesondere aus den Herkunftsstaaten, zu schützen?
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Resilienz gegen ausländische
Einflussnahme ständig zu verbessern. Dabei sind Formate, die gemeinsam mit
benannten Bevölkerungsgruppen entwickelt werden, aus Sicht der Bundesregierung
von besonderer Bedeutung. Diese können bedarfs- und phänomengerecht für
die jeweils spezifische Zielgruppe entwickelt werden. Die Zusammenarbeit ist
zudem wichtige Grundlage, um ausländische Desinformationskampagnen
frühzeitig zu erkennen und damit die Resilienz der Gesellschaft in Deutschland
insgesamt deutlich zu stärken.
Darüber hinaus kommt Angeboten der politischen Medienbildung eine
besondere Bedeutung zu, um Kompetenzen zum kritischen und mündigen Umgang
insbesondere mit digitalen Angeboten und Plattformen zu fördern.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
31. Welche Bedeutung haben hierbei aus Sicht der Bundesregierung religiöse
Einrichtungen und Organisationen, und welche Maßnahmen unternimmt
die Bundesregierung, um den ausländischen Einfluss auf religiöse
Organisationen zu begrenzen?
Auf der Grundlage des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts unterhalten
Religionsgemeinschaften in Deutschland vielfältige Beziehungen ins Ausland.
Umgekehrt üben religiöse Autoritäten, die ihren Sitz im Ausland haben,
Einfluss auf ihnen zugehörige Religionsgemeinschaften in Deutschland aus.
Transnationale Beziehungen sind insbesondere für Religionsgemeinschaften,
die sich als Teil von weltweit verbreiteten Religionen verstehen, üblich und
verfassungsrechtlich geschützt.
Die Bundesregierung verfolgt integrationspolitisch das Ziel, dass
Religionsgemeinschaften, deren religiöse Autoritäten ihren Sitz im Ausland haben, sich
eigenständig und unabhängig von möglicher illegitimer Einflussnahme aus dem
Ausland organisieren. So ist es ein Ziel der Deutschen Islam Konferenz (DIK),
dass islamische religiöse Gemeinschaften in Deutschland ihr religiöses
Personal selbst und auf Deutsch ausbilden. Aus Mitteln der DIK werden hierzu
Projekte der Ausbildung religiösen Personals islamischer Gemeinden gefördert.
Um die Ausbildung in Deutschland auch strukturell zu befördern, hat die DIK
im November 2025 eine Handreichung der Anerkennung der Berufe und
Ausbildungsgänge religiösen Personals islamischer Gemeinden publiziert (vgl.
www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/2411
18-dik-handreichung-2024.html).
Ergänzend haben sich das BMI, die türkische Religionsbehörde Diyanet und
die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) im
Dezember 2023 auf eine schrittweise Beendigung der Entsendung staatlich
bediensteter islamischer Religionsbeauftragter aus der Türkei nach Deutschland
geeinigt. Im Rahmen einer gemeinsamen Ausbildungsinitiative sollen pro Jahr
100 islamische Religionsbeauftragte, die als Vorbeter und Prediger in
Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB)
tätig werden sollen, in Deutschland ausgebildet und die Entsendung aus der
Türkei schrittweise in gleicher Stärke reduziert werden (vgl.
www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/12/imam-ausbildung.html#:~:text=
Das%20Bundesinnenministerium%2C%20die%20t%C3%BCrkische%20Religi
onsbeh%C3%B6rde,der%20T%C3%BCrkei%20nach%20Deutschland%20geei
nigt). Auf dieser Grundlage wird derzeit und gefördert aus Mitteln der DIK ein
neuer Ausbildungsgang konzipiert.
32. Welche Strategien anderer EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von
hybriden Angriffen und Desinformation hat die Bundesregierung im
Rahmen einer Best-Practice-Auswertung ausgewertet, und um welche
Mitgliedstaaten handelt es sich insoweit?
Die Bundesregierung beobachtet die Ansätze von Partnerstaaten zum Umgang
mit hybriden Bedrohungen und steht mit diesen im Austausch.
Die Bundesregierung steht zum Schutz vor Desinformation in engem
Austausch mit EU-Partnern. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Horizontal
Working Party on Enhancing Resilience and Countering Hybrid Threats (HWP
ERCHT). Zudem besteht eine enge Kooperation im Rahmen des EU-Rapid-
Alert-Systems sowie im Weimar alert scheme mit Polen und Frankreich. Das
Auswärtige Amt hat wiederholt Konsultationen mit europäischen Partnern
geführt, bei denen der Austausch über Strategien zur Bekämpfung von
Desinformation und anderen hybriden Bedrohungen ein wichtiges Element war. Zuletzt
fanden solche Konsultationen z. B. mit den drei baltischen Staaten im
Dezember 2024 in Riga statt.
33. Welche Maßnahmen dieser Staaten zur Bekämpfung von hybriden
Angriffen und Desinformation sind aus Sicht der Bundesregierung auf
Deutschland übertragbar und würden einen Mehrwert bei der Abwehr
solcher Angriffe ergeben, und wie bewertet die Bundesregierung
insbesondere
a) die französische Beobachtungsstelle für digitale Einflussnahme aus
dem Ausland „Viginum“,
b) die schwedische Behörde für psychologische Verteidigung,
c) die schwedische Initiative, die Zivilbevölkerung auch durch
Flugblätter über Zivil- und Katastrophenschutz aufzuklären,
d) das finnische Programm zur Schaffung und zum Erhalt von
Schutzräumen für große Teile der Zivilbevölkerung,
e) die Strategie der Königlich Dänischen Marine zur Festsetzung von
Schiffen, die im Verdacht stehen, Unterseekabel in der Ostsee
beschädigt zu haben,
f) das niederländische Programm „Mediawijsheid“
(Medienkompetenz), durch welches die Medienkompetenz in Schulen und
Kindergärten gefördert wird,
g) die in Polen eingerichtete Task Force zur strategischen
Kommunikation „Departament Komunikacji Strategicznej i Przeciwdziałania
Dezinformacji Międzynarodowej“ zur Bekämpfung internationaler
Desinformation?
Die Bundesregierung begrüßt Bemühungen ihrer EU-Partner und NATO-
Alliierten, hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation wirksam zu
begegnen. Eine Bewertung der Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten durch die
Bundesregierung erfolgt nicht.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Strategie der britischen
Nachrichtendienste und des britischen Verteidigungsministeriums, durch
sogenannte strategic declassification Fake News und Desinformation
entgegenzuwirken und insbesondere mit Blick auf die Ukraine faktenbasierte
Informationen zu veröffentlichen, plant die Bundesregierung
vergleichbare Informationskampagnen?
Die Bundesregierung steht in engem und laufendem Austausch mit EU-
Partnern und NATO-Alliierten zur Entwicklung eigener und gemeinsamer
Maßnahmen. Die Bundesregierung bewertet keine Maßnahmen anderer Staaten. Die
öffentliche Kommunikation und das Teilen faktenbasierter Informationen ist
grundsätzlich Handlungsgrundlage für die politische Kommunikation. Dabei
kann auch „strategic declassification“ Anwendung finden.
35. Welche Erkenntnisse hinsichtlich ausländischer Einflussnahme hat die
Bundesregierung aus den letzten beiden US-Präsidentschaftswahlen und
der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag gezogen, welche
Angriffsmuster hat die Bundesregierung hierbei identifiziert, und welche Akteure
stecken hinter den festgestellten Angriffen?
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 gab es Versuche Russlands, indirekt
Einfluss auf die Wahl auszuüben. Russland verbreitete insbesondere
Desinformation und Propaganda. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12872 verwiesen.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit der US-Regierung zu
ausländischer Einflussnahme im Rahmen von Wahlen. Darüber hinaus wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14469 verwiesen.
36. Mit welcher Art von Beeinflussung und ausländischer Einflussnahme auf
die kommende Wahl zum Deutschen Bundestag rechnet die
Bundesregierung, welches Konzept zur Verhinderung dieser Einflussnahme verfolgt
die Bundesregierung, und welche Maßnahmen hat sie insoweit bereits
getroffen bzw. wird diese bis zum Wahltermin noch treffen?
Zentrale politische Ereignisse wie die Durchführung von Wahlen können stets
Zielscheibe von unzulässiger Einflussnahme fremder Staaten werden, die so
ihre strategischen Ziele verfolgen wollen. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass entsprechende Einflussmaßnahmen im Kontext der Bundestagswahl 2025
für manche Staaten als Handlungsoptionen infrage kommen. Einzukalkulieren
sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie
Spionage und Sabotage.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um der Gefahr
durch sogenannte Deepfakes und andere KI-generierte Inhalte im Vorfeld
der kommenden Wahl zum Deutschen Bundestag zu begegnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Prebunking und KI-bezogene Medienkompetenztrainings stellen aus Sicht der
Bundesregierung sinnvolle Maßnahmen im Sinne der Prävention, des Aufbaus
von gesamtstaatlicher und gesellschaftlicher Resilienz sowie der
Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Erkennung von sowie im Umgang mit KI-Inhalten
dar. In diesem Sinne hat die bpb im Rahmen des „Aktionsplan gegen
Rechtsextremismus“ explizit Projekte in die Förderung aufgenommen, die
Desinformation auf Plattformen in sozialen Netzwerken mit Prebunking und Digital-
Streetwork-Konzepten begegnen.
Zudem hat die bpb Anfang Dezember 2024 das an Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren gerichtete Online-Dossier „Wenn der Schein trügt – Deepfakes und
die politische Realität“ zum Thema KI und Deepfakes veröffentlicht. Das
Online-Dossier macht auf die hinter Deepfakes stehenden Mechanismen und
Funktionsweisen aufmerksam, informiert über Einsatzfelder von KI und
Deepfakes und sensibilisiert für Potenziale und Gefahren für die Demokratie. Das
Angebot qualifiziert Lehrkräfte und Fachkräfte der Sozialen Arbeit und
politischen Bildung für die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu
dem Themen- und Handlungsfeld. Ende Januar 2025 veröffentlicht die bpb
Unterrichtmaterialien zu Deepfakes und Wahlen, die Lehrkräften eine vertiefte
Auseinandersetzung im Schulunterricht mit den Gefahren von Deepfakes im
Kontext von Wahlen ermöglichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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