Deutscher Bundestag Drucksache 20/14489
20. Wahlperiode 02.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Fabian Griewel, Pascal
Kober, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14230 –
Konsequente Stärkung des ländlichen Raums
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. November 2024 stellte die Bundesregierung den Vierten Bericht zur
Entwicklung ländlicher Räume vor (
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilu
ngen/DE/2024/129-4-bericht-le.html). Ländliche Räume seien in Deutschland
von großer Bedeutung: 90 Prozent der Fläche Deutschlands sind ländlich
geprägt, und die Hälfte der Bevölkerung ist dort beheimatet. Nach Ansicht der
Fragesteller sind die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die
konsequente Stärkung des ländlichen Raums zentrale Ziele der
Raumentwicklungspolitik.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat den Vierten Bericht zur Entwicklung ländlicher
Räume am 13. November 2024 im Kabinett beschlossen. Die Politik für die
ländlichen Räume diente zwei übergeordneten Zielen, zum einen einer ökologisch,
ökonomisch und sozial nachhaltigen Entwicklung, zum anderen der
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Kapitel C). Der Ausschuss für
Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag hat sich bereits am 4.
Dezember 2024 mit dem Bericht befasst. „Im Landwirtschaftsausschuss herrschte
die Meinung bei allen Fraktionen und Gruppen vor, dass die ländlichen Räume
in Deutschland weiter gestärkt werden müssten. […] Die Abgeordneten der
Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wiesen die Kritik [
Versprechungen nicht eingehalten und während der Regierungszeit der Ampel zu
wenig umgesetzt zu haben] zurück. Es sei auch der erfolgreichen Arbeit der
Bundesregierung zu verdanken, dass der ländliche Raum vor allem für jüngere
Menschen und Familien attraktiver geworden sei.“ (
www.bundestag.de/presse/
hib/kurzmeldungen-1032822).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 2. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche spezifischen Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seiner Federführung ergriffen, um
den ländlichen Raum zu stärken und die gleichwertigen
Lebensverhältnisse zu fördern?
In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für
eine nachhaltige, leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete
und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Hochwasser- und
Küstenschutz sowie für vitale ländliche Räume. Ein bedeutender Teil der Mittel
fließt in den GAK-Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE).
Dieser ist das wichtigste Förderinstrument des Bundes für die ländlichen
Räume und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Das Maßnahmenbündel umfasst die Dorfentwicklung,
Infrastrukturmaßnahmen und Gestaltung außerhalb des Dorfes,
Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen. Den konkreten Maßnahmen vorgelagert werden auch Planungsinstrumente
gefördert, die die strategisch-planerischen Grundlagen für die ländliche
Entwicklung schaffen. Hinzu kommt die Förderung eines Regionalmanagements,
insbesondere zur Umsetzung von Entwicklungskonzepten. Zudem wird die
Umsetzung von Kleinprojekten der Menschen vor Ort mit dem Regionalbudget
unterstützt, das seit diesem Jahr unbefristet im GAK-Rahmenplan für eine
Umsetzung durch die Länder zur Verfügung steht.
Zusätzlich leistet das BMEL auch über das Bundesprogramm Ländliche
Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) einen Beitrag zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Herausragende
Ideen und zukunftsweisende Lösungen für Herausforderungen in ländlichen
Regionen werden erprobt, unterstützt, systematisch ausgewertet und die
Erkenntnisse daraus bekannt gemacht. Ziel des BULEplus ist es, bundesweit
Impulse für die ländliche Entwicklung zu geben und über praxisnahes, für alle
relevanten Ebenen zielgruppengerecht aufbereitetes Wissen nachhaltige
Wirkungen zu erreichen. Erkenntnisse aus dem BULEplus fließen in die weitere
Politikgestaltung ein und dienen der Optimierung der Regelförderinstrumente.
Ergänzend wird auf die EU-Förderung der ländlichen Entwicklung
hingewiesen. Näheres zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch das BMEL
findet sich im Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der
ländlichen Räume, Kapitel E.4.2 (Bundestagsdrucksache 20/13790).
2. Welche nichtmonetären Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt,
um den ländlichen Raum zu stärken und die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse voranzutreiben?
Es wird auf den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der
ländlichen Räume, Kapitel D und E, verwiesen, in denen ausführlich über die
Breite der Maßnahmen der Bundesregierung in den verschiedenen
Schwerpunkten und Handlungsfeldern berichtet wird. Des Weiteren enthält der
Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung, Kapitel V.B,
(Bundestagsdrucksache 20/12270) Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse
jenseits des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen
(GFS). Eine besondere Rolle spielt dabei der im Jahr 2019 eingeführte
Gleichwertigkeits-Check (GL-Check) bei der Bundesgesetzgebung, dessen Leitfaden
unter
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/them
en/heimat-integration/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/gleichwertigkeits-chec
k.pdf entnommen werden kann. Durch diesen wird insgesamt ein stärkerer
Fokus auf gleichwertige Lebensverhältnisse auch in ländlichen Räumen gelegt.
Das Prüfergebnis des GL-Checks wird in Fällen von Auswirkungen im
Gesetzentwurf und dort im Allgemeinen Teil der Begründung grundsätzlich unter
„VI. 6. Weitere Gesetzesfolgen“ abgebildet und kurz erläutert.
3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung zur weiteren
Steigerung der wirtschaftlichen Resilienz in ländlichen Räumen?
Die Bundesregierung setzt durch vielfältige Ansätze Impulse, um die regionale
Wirtschaft in ländlichen Räumen Deutschlands zu unterstützen. Umfangreiche
Informationen zu den Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung ländlicher
Wirtschafts- und Innovationsräume finden sich im Vierten Bericht der
Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume, Kapitel E 2.
Das im Jahr 2020 eingerichtete „Gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen“ (GFS) bündelt Programme des Bundes beziehungsweise
des Bundes und der Länder im Bereich der Regionalförderung unter einem
gemeinsamen Dach. Der Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung gibt
u. a. Aufschluss über die regionale Verteilung der Mittel der Programme im
GFS.
Ein zentrales Instrument ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Aus Mitteln der GRW
wurden in den letzten zehn Jahren (2014 bis 2023) rund 9 Mrd. Euro für Vorhaben
in strukturschwachen ländlichen Räumen bereitgestellt und so Investitionen im
Umfang von mehr als 40 Mrd. Euro angestoßen. Mit der umfassenden GRW-
Reform 2022 verfolgen Bund und Länder mit diesem Programm drei
nebeneinanderstehende Hauptziele in den strukturschwachen Fördergebieten:
1. Standortnachteile ausgleichen,
2. Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen und
3. Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen
Wirtschaft beschleunigen.
Umfassende Informationen zur GRW sind unter dem Link
www.bmwk.de/Red
aktion/DE/Dossier/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtsch
aftsstruktur.html einsehbar.
Darüber hinaus fokussiert sich die GAK im Förderbereich 1 „ILE“ auf den
Erhalt von Versorgungsstrukturen in ländlichen Regionen und damit auf die
Rahmenbedingungen für attraktive ländliche Regionen. Seitens der Länder können
Förderoptionen für Kleinstunternehmen und Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen angeboten werden.
4. Welche Maßnahmen hat das BMEL ergriffen, um die
Fachkräftesicherung im ländlichen Raum zu fördern und somit mittelständischen
Unternehmen sowie Handwerksbetrieben eine langfristig stabile
wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten?
5. Wie plant das BMEL, Fachkräfte gezielt für die Stärkung ländlicher
Räume zu gewinnen und deren Integration durch maßgeschneiderte
Programme zu fördern?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Herbst 2022 bildet mit ihren
fünf Handlungsfeldern
1) zeitgemäße Ausbildung,
2) gezielte Weiterbildung,
3) Erhöhung der Erwerbsbeteiligung,
4) bessere Arbeitsqualität und Arbeitskultur sowie
5) moderne Einwanderungspolitik
die Grundlage für alle Aktivitäten der Bundesregierung im Zusammenhang mit
der Fachkräftesicherung.
Zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Fachkräftesicherung in ländlichen
Räumen tragen die Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
über den Einzelplan 10 des BMEL bei. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Über die Fachkräftesicherung im Zusammenhang mit der Entwicklung
ländlicher Räume wird im Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung
der ländlichen Räume, Kapitel E.2.1, berichtet. In diesem Bericht wird unter
anderem auch auf die o. g. Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (zum Beispiel
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung) sowie die Integration von Geflüchteten und
ausländischen Fachkräften (zum Beispiel Förderprogramm „Passgenaue Besetzung
und Willkommenslotsen“) eingegangen.
6. Welche Bevölkerungsentwicklungen prognostiziert die Bundesregierung
für Gemeinden und Städte unterschiedlicher Größenordnungen (unter
10 000 Einwohner, 10 000 bis 50 000 Einwohner, 50 000 bis 100 000
Einwohner, über 100 000 Einwohner) bis zum Jahr 2050?
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat nach der
Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 seine regionale
Bevölkerungsprognose für das Jahr 2045 neu berechnet und am 5. Dezember 2024
seine aktualisierte Bevölkerungsprognose 2045 vorgelegt, die unter
https://table
au.bsh.de/t/bbr/views/Raumordnungsprognose2045/Titel?%3Aembed=y&%3A
isGuestRedirectFromVizportal=y eingesehen werden kann. Sie bezieht sich auf
die kreisfreien Städte und Landkreise sowie verschiedene Raumgliederungen.
Eine Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2050 für die erfragten
Größenordnungen von Gemeinden und Städten liegt der Bundesregierung nicht vor.
7. Gibt es spezifische Pläne der Bundesregierung, um die demografische
Entwicklung im Ehrenamt anzugehen und eine nachhaltige und resiliente
Ehrenamtsstruktur zu gewährleisten?
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Wandels im
Engagement stehen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der Herausforderung,
Engagierte zu gewinnen und längerfristig zu binden. Der Bundesregierung ist
es daher ein Anliegen, Engagementmöglichkeiten noch sichtbarer zu machen
und Engagierte durch Beratung, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote in
ihrem Engagement noch besser zu unterstützen. In diesem Zusammenhang
sieht es die Bundesregierung auch als ihre Aufgabe an, die hohe Bedeutung
freiwilligen Engagements für das demokratische, soziale und lebendige
Gemeinwesen noch sichtbarer zu machen und freiwilliges Engagement
anzuerkennen und zu würdigen. Der Bundesregierung ist es daher ein zentrales Anliegen,
einen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden Anerkennungskultur – ideell
und materiell – zu leisten, der der Vielgestaltigkeit des Engagements gerecht
wird und dabei sowohl traditionelle als auch neue oder bisher weniger bekannte
Formen des Engagements miteinbezieht. Um die Entfaltung freiwilligen
Engagements zu unterstützen, ist es aus Sicht der Bundesregierung von großer
Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern
und die besonderen Belange freiwilligen Engagements frühzeitig und stetig zu
berücksichtigen. Hindernissen und Verunsicherungen im Alltag der
Engagierten möchte die Bundesregierung durch engagementfreundliche Gestaltung von
Verwaltungsanforderungen begegnen, sowohl durch den Abbau bürokratischer
Hürden als auch durch die unterstützende Begleitung und Beratung freiwillig
Engagierter bei der Bewältigung administrativer Anforderungen.
Förderbedingungen und -verfahren sollen möglichst engagementfreundlich gestaltet und
neue Förderansätze erprobt werden. Im Übrigen können die Ausführungen zu
den strukturellen Herausforderungen für freiwilliges Engagement in der
Engagementstrategie des Bundes, Kapitel 6.3, unter
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/p
ublikationen/engagementstrategie-des-bundes-251454 eingesehen werden.
8. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMEL ergriffen, um
ehrenamtliche Strukturen zu stärken, die gesellschaftliche und wirtschaftliche
Stabilität im ländlichen Raum sichern?
Dem ehrenamtlichen Engagement kommt für die Sicherung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen eine große Bedeutung zu.
Ein wesentliches Instrument des Bundes zur Stärkung ehrenamtlicher
Strukturen in ländlichen Räumen ist die Deutsche Stiftung für Engagement und
Ehrenamt (DSEE), deren gesetzlicher Auftrag die Stärkung und Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts, insbesondere in
strukturschwachen und ländlichen Räumen, ist.
Das BMEL finanziert die DSEE paritätisch mit dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat mit insgesamt 30 Mio. Euro jährlich und setzt sich in der
Begleitung der Arbeit der Stiftung im Stiftungsrat und darüber hinaus dafür ein,
dass die Aktivitäten der DSEE zur Stärkung der Engagements in ländlichen
Räumen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag weiter priorisiert bleiben. Wie
in der Engagementstrategie des Bundes dargelegt, sollen dazu insbesondere die
Austausch- und Wissenstransferformate ausgebaut, das Service- und
Beratungsangebot weiterentwickelt und auch die Zusammenarbeit zwischen Bund,
Ländern, Kommunen, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft weiter verbessert
und gestärkt werden.
Mit dem BULEplus fördert das BMEL modellhafte Ansätze, um zu
gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen. Themen waren und
sind unter anderem die Gestaltung sozialer Orte, regionale Wertschöpfung,
Daseinsvorsorge, Mobilität, digitale Transformation, Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement, Kultur und verstärkt auch die Transformation hin zu mehr
Klimaschutz und einer Energiewende. Unabhängig von der Themensetzung
werden zahlreiche Projekte dabei unter maßgeblicher Mitwirkung von
ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren umgesetzt und stärken somit zugleich
Engagementstrukturen, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
9. Wie bewertet die Bundesregierung den Unterschied in der
Wertschöpfung pro Einwohner zwischen städtischen und ländlichen Räumen, wobei
im städtischen Raum laut dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) die Wertschöpfung um 12 000 Euro höher liegt (siehe
shop.freiheit.org/#!/Publikation/1446, S. 11)?
Die in der zitierten Publikation ausgewiesenen Daten (BBSR, 2023) beziehen
sich auf die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das
Jahr 2020. Aktuell liegen die Ergebnisse für das Jahr 2022 vor, auf die an dieser
Stelle Bezug genommen wird.
Im Jahr 2022 betrug die Differenz des Bruttoinlandsprodukts (BIP) je
Einwohner zwischen ländlichen und städtischen Räumen rund 13 300 Euro
beziehungsweise 26,4 Prozent. Gemäß der Typisierung ländlicher Räume des
Thünen-Instituts (TI) auf Basis von Kreisregionen belief sich die Differenz des BIP
je Einwohner zwischen ländlichen und nicht-ländlichen Räumen sogar auf rund
19 100 Euro beziehungsweise 33,4 Prozent. Auf die nachfolgende Tabelle 1
wird verwiesen. Die Aussagekraft der Daten kann durch die Nutzung eines
Einzeljahres eingeschränkt sein, etwa aufgrund temporärer beziehungsweise
konjunktureller Sondereffekte. Bei der Auswertung und Interpretation der
Wirtschaftsindikatoren ist insbesondere für die Jahre 2020/2021 der Einbruch
aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten. Längere Zeitreihen und teilräumliche
Differenzierungen sind zum Beispiel dem Thünen-Landatlas unter
https://atlas.t
huenen.de/atlanten/landatlas zu entnehmen.
Die beobachtbaren regionalen Disparitäten sind ohne weitere
Kontextinformationen einer fachlichen und politischen Bewertung nicht zugänglich. Regionale
Unterschiede im BIP je Einwohner können etwa auf die Verteilung der Wohn-
und Arbeitsstandorte, demografische Entwicklungen (Altersstruktur, Binnen-
und Außenwanderungen), Arbeitsvolumen und Qualifikationsniveau, die
Branchen-, Sektoral- und Betriebsgrößenstruktur oder das regionale Preisniveau
zurückzuführen sein. So ist beispielsweise im Jahr 2022 der Beschäftigtenanteil
von Großbetrieben in ländlichen Regionen um etwa ein Drittel geringer
(25 Prozent vs. 38 Prozent) als in nicht-ländlichen Regionen. Die Verwendung
des Indikators „BIP je Einwohner“ hat zum Beispiel zur Folge, dass die
Wertschöpfung der Beschäftigten mit Arbeitsort im städtischen Raum, deren
Wohnort jedoch im ländlichen Raum liegt, allein dem städtischen Raum zugeordnet
wird. Dieser Effekt schlägt sich besonders ausgeprägt bei großen Standorten
der Industrieunternehmen der Automobilbranche (zum Beispiel Wolfsburg und
Ingolstadt) oder der Chemie- und Pharmabranche (Ludwigshafen, Leverkusen)
nieder. Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Räumen werden so
überzeichnet. Schlussfolgerungen zum regionalen Wohlstandsniveau lassen
sich daraus nicht unmittelbar ableiten. Die Ausprägung der beobachtbaren
Disparitäten ist neben dem gewählten inhaltlichen Indikator auch von der
räumlichen und zeitlichen Bezugsgröße abhängig.
Als Maß für die Arbeitsproduktivität hat sich das BIP je Erwerbstätigen
beziehungsweise je Erwerbstätigenstunde etabliert. Damit wird unter anderem
berücksichtigt, dass der Teilzeitanteil regional variiert und insbesondere in
Westdeutschland im Zeitverlauf gestiegen ist. Bei Verwendung dieser Bezugsgröße
halbieren sich die Unterschiede der Wirtschaftsleistung zwischen ländlichen
und städtischen Räumen auf 12,3 beziehungsweise 12,4 Prozent. Der
durchschnittliche Produktivitätszuwachs war in den ländlichen Räumen in den Jahren
2019 bis 2022 gemäß Thünen-Typologie zudem mehr als dreimal so hoch wie
in den urbanen Räumen (real +3,9 Prozent beziehungsweise +1,1 Prozent). Der
Anteil der arbeitslosen Erwerbspersonen ist in ländlichen Regionen seit
mindestens dem Jahr 2005 niedriger als in den urbanen Regionen. Im Jahr 2023 lag
die Arbeitslosenquote in ländlichen Räumen im Mittel bei unter 5 Prozent, in
urbanen Regionen bei 7 Prozent. Die künftige (regional-)wirtschaftliche
Entwicklung hängt unter anderem von der Fachkräfteverfügbarkeit ab. Ein
Rückgang der Bruttowertschöpfung ist im Zeitraum 2019 bis 2022 unter anderem in
Regionen Baden-Württembergs, Südniedersachsens und des Saarlands zu
beobachten. Zuwächse zeigen sich hingegen vor allem in Teilen Schleswig-
Holsteins, Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs, Bayerns und im nördlichen
Niedersachsen (vgl.
www.thuenen.de/media/institute/wi/Fotos_und_Grafiken/Z
ahlen_und_Fakten/ZuF_3_2024_final.pdf).
Die regionale Wertschöpfung verbleibt nicht allein am Entstehungsort, sondern
wird unter anderem durch das Steuer- und Transfersystem sowie
Finanzausgleichsmechanismen verteilt. Das verfügbare Einkommen je Einwohner bietet
umfassendere Informationen zum regionalen Wohlstand, da es wie die
Einwohnerzahl am Wohnort der Personen gemessen wird und den Betrag
widerspiegelt, der den privaten Haushalten durchschnittlich tatsächlich für Konsum und
Sparen verbleibt. Hinsichtlich des verfügbaren Einkommens sind die
Unterschiede zwischen beiden Raumkategorien nahezu nivelliert (-2,1 Prozent). In
Abgrenzung der Thünen-Typologie wiesen ländliche Räume im Jahr 2022 im
Durchschnitt sogar ein geringfügig höheres verfügbares Pro-Kopf-Einkommen
auf als nicht-ländliche Räume (0,8 Prozent). In eine nähere Betrachtung wären
zudem – sofern möglich – regionale Preisunterschiede, insbesondere Wohn-
und Energiekosten, einzubeziehen. Wohnorte in ländlichen Räumen sind im
Regelfall mit höheren Mobilitätskosten verbunden, was sich neben längeren
Pendeldistanzen (44 km/Tag in ländlichen Räumen, 37 km/Tag in Metropolen)
auch in der Pkw-Besitzquote (600 Pkw/1 000 Einwohner in ländlichen
Räumen, 380 Pkw/1 000 Einwohner in Metropolen) widerspiegelt (abrufbar unter
www.mobilitaet-in-deutschland.de/archive/pdf/MiD2017_Ergebnisbericht.pdf).
Tabelle 1: Bruttoinlandsprodukt und verfügbares Einkommen in räumlicher
Differenzierung (2022)
Raumkategorie Bruttoinlandsprodukt (2022) verfügbares Einkommen
in Euro
je Einwohner
in Euro je
Erwerbstätigen
in Euro je
Erwerbstätigenstunde
Euro je Einwohner
ländlich (BBSR) 37 140 77 247 57,3 25 458
städtisch (BBSR) 50 489 88 045 65,4 26 002
Differenz ländlich/
städtisch
-26,4 % -12,3 % -12,4 % -2,1 %
ländlich (TI) 38 009 78 349 58,3 25 923
nicht-ländlich (TI) 57 084 91 856 68,0 25 707
Differenz ländlich/
nicht-ländlich
-33,4 % -14,7 % -14,2 % 0,8 %
Deutschland insg. 46 264 85 025 63,1 25 830
Quelle: Thünen-Institut, Datenbasis: VGRdL, Statistisches Bundesamt, Statistische Ämter der Länder (2024).
Die ausgeprägte regionale Heterogenität auf Kreisebene (400
Gebietskörperschaften) und Gemeindeebene (rund 10 700 Gebietskörperschaften) wird durch
die Verwendung von nur zwei Raumkategorien nicht adäquat abgebildet.
Ökonomische Disparitäten lassen sich insbesondere zwischen
regionalwirtschaftlich strukturschwachen und strukturstarken Gebietskörperschaften beobachten;
so differenziert beispielsweise die Thünen-Typologie zusätzlich nach
sozioökonomischer Lage der Teilräume.
Umfassendere Einschätzungen zu den verschiedenen Dimensionen und
Ausprägungen regionaler Disparitäten finden sich insbesondere in folgenden
Publikationen der Bundesregierung:
• Im Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen
Räume wird in Kapitel E.2.0 differenzierter auf regionale Unterschiede in
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie in der Dynamik der
wirtschaftlichen Entwicklung eingegangen.
• Der Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung verwendet in
Kapitel II Tz. 15 ff. den Indikator BIP je Erwerbstätigen am Wohnort.
• Der Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung,
(Bundestagsdrucksache 20/10415) nutzt in Kapitel I.G das Bruttonationaleinkommen je
Einwohner und die regionale Einkommensverteilung (verfügbares Einkommen
privater Haushalte pro Person in den Kreisen) zur Wohlfahrtsmessung.
• Im Deutschlandatlas, abrufbar unter
www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Ser
vice/Kartensuche/kartensuche_node.html, werden das BIP je
Erwerbstätigen und das verfügbare Einkommen je Einwohner dargestellt.
• Im Thünen-Landatlas unter
https://karten.landatlas.de/ sind die mittleren
Bruttoeinkünfte (Median) aller Steuerpflichtigen ausgewiesen. Einkünfte
werden hier auf Grundlage der steuerrechtlichen Einkommensabgrenzung
definiert. Berücksichtigt werden die Einkommen aus Land- und
Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger
Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige
Einkünfte; jeweils auf Kreisebene. Der Landatlas zeigt zudem Zeitreihen für
die Raumtypen und Karten mit Veränderungen zu Vergleichsjahren.
10. Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung dafür, dass
die Quote der Schulabgänger mit allgemeiner Hochschulreife im Jahr
2023 im städtischen Raum bei 36,3 Prozent und im ländlichen Raum
lediglich bei 25,3 Prozent lag (laut BBSR, siehe shop.freiheit.org/#!/Publik
ation/1446, S. 23)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine abschließenden Erkenntnisse vor, da
das Schulwesen in der Zuständigkeit der Länder liegt. Das Gutachten „Region
und Bildung. Mythos Stadt – Land“ des Aktionsrats Bildung aus dem Jahr 2019
(S. 11) kommt zu folgendem Schluss: „Eine bildungsbezogene Benachteiligung
ländlicher Regionen lässt sich empirisch valide nicht belegen. Sie lässt sich
noch nicht daraus ableiten, dass im ländlichen Bereich Übergangs-, Gymnasial-
und Abiturientenquoten niedriger wären. Vielmehr werden auf dem Land die
dort zum Teil breiter vorhandenen alternativen Ausbildungs- und
Berufsmöglichkeiten, zum Beispiel im Handwerk, stärker genutzt. Und: Die elterlichen
Bildungsaspirationen sind trotz gleich großer Angebotsabdeckung auf dem
Land oftmals geringer ausgeprägt. Im Übrigen sind die Bildungsunterschiede
innerhalb einer Stadt nicht selten höher als zwischen Stadt und Land.“
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancengleichheit in der Bildung
von Kindern im städtischen und ländlichen Raum?
Chancengleichheit ist ein hohes Gut und zentrales Prinzip der Bildungspolitik
der Bundesregierung. Gleichwohl kommt das Gutachten „Region und Bildung.
Mythos Stadt – Land“ des Aktionsrats Bildung aus dem Jahr 2019 (S. 11) zu
dem Schluss, dass sich eine bildungsbezogene Benachteiligung ländlicher
Regionen empirisch valide nicht belegen lässt. Eine Beeinträchtigung der
Chancengleichheit vollzieht sich nach Bewertung der Bundesregierung entlang
anderer Dimensionen; insbesondere ist aus vielen Studien bekannt, dass der
Bildungserfolg entscheidend von der sozialen Herkunft beeinflusst wird. Dies hat
auch der Bericht der Gruppe der Autorinnen und Autoren
Bildungsberichterstattung „Bildung in Deutschland 2024“ erneut gezeigt (
www.bildungsberich
t.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2024, S. 10).
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Länder für das
Schulwesen zuständig sind.
12. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Auto für die
individuelle Mobilität im ländlichen Raum bei?
Der Individualverkehr mit dem Pkw ist im ländlichen Raum existenziell.
Zusätzlich braucht es vielfältige weitere bezahlbare individuelle und öffentliche
Mobilitätsangebote sowie Zugang zu einer gut entwickelten, leistungsfähigen
Verkehrsinfrastruktur. Dadurch werden die Erreichbarkeit und Teilhabe in
ländlichen Räumen und die Anbindung der Regionen gewährleistet. Einen
Überblick über die entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung finden sich im
Gleichwertigkeitsbericht 2024 der Bundesregierung sowie im Vierten Bericht
der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume.
13. Wie viele Menschen im ländlichen Raum werden laut Einschätzung der
Bundesregierung in den Jahren 2030, 2040 und 2050 auf ein eigenes
Kraftfahrzeug angewiesen sein?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Kraftfahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung pro
Einwohner in ländlichen und urbanen Räumen zugelassen?
a) Wie hoch ist der Anteil der Kraftfahrzeuge mit Verbrennermotoren in
ländlichen und urbanen Räumen?
b) Wie hoch ist der Anteil der Kraftfahrzeuge mit alternativen
Antrieben in ländlichen und urbanen Räumen?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bestand an Kraftfahrzeugen zum 1. Januar 2024 nach Antriebsarten und
Raumtypologie (RegioStaR 2) ist der Tabelle 2 zu entnehmen.
Gemeinden, die nicht mit der Raumtypologie verknüpft werden konnten, sowie
Fahrzeuge von Institutionen sind nicht in der Übersicht aufgeführt. Deshalb
können keine einwohnerbezogenen Angaben aufgeführt werden.
Tabelle 2: Bestand an Kraftfahrzeugen am 1. Januar 2024 nach Antriebsarten
und Raumtypologie
Raumtypologie
RegioStaR 2
Benzin Diesel Gas (einschl.
bivalent)
Elektro
(BEV)
Hybrid Sonstige
Stadtregion 21 417 293 10 975 286 272 099 1 028 794 2 005 780 11 627
Landregion 14 095 623 9 189 082 161 672 524 739 915 825 7 595
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen des Deutschlandtickets
für den ländlichen Raum im Vergleich zum urbanen Raum?
Durch das verbundübergreifende bundesweit gültige Nahverkehrsticket
(Deutschlandticket) wird das Tarifsystem des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) wesentlich vereinfacht und damit die Attraktivität des ÖPNV deutlich
erhöht. Dies ist ein Anreiz zur verstärkten Nutzung des ÖPNV in urbanen und
ländlichen Räumen. Das Deutschlandticket entfaltet seine Wirkung im
gesamten Bundesgebiet. Nach Angaben des Verbands Deutscher
Verkehrsunternehmen (Quelle: Evaluation zum Deutschland-Ticket – Bericht zur bundesweiten
Marktforschung – 3. Quartalsbericht 2024 – vom 2. Dezember 2024) wird es
vor allem in Metropolen mit sehr gutem ÖPNV-Angebot genutzt. Auch
Pendlerinnen und Pendler zwischen ländlichen und urbanen Räumen nutzen das
Ticket. In ländlichen Regionen besitzen etwa 10 Prozent der Bevölkerung ein
Deutschlandticket.
16. Welche auf Länderebene liegenden Maßnahmen unterstützt das BMEL,
um die Handlungsfähigkeit kleinerer Kommunen im ländlichen Raum zu
stärken, damit sie ihre lokale Entwicklung eigenständig gestalten
können?
Kommunen sind eine wichtige Zielgruppe der Maßnahmen des unter Frage 1
genannten Förderbereichs I „ILE“ der GAK. Im Fokus der ILE steht auch die
Stärkung finanzschwacher Kommunen. Diesen können für das unter Frage 1
genannte Maßnahmenspektrum der ILE um bis zu 20 Prozentpunkte höhere
Fördersätze gewährt werden, sodass deren Eigenanteil auf zehn Prozent
begrenzt werden kann. Diese Möglichkeit ist befristet bis Ende des Jahres 2025.
Trotz der grundgesetzlichen Finanzverantwortung der Länder für ihre
Kommunen hat der Bund aktuell und in den vergangenen Jahren zahlreiche
Maßnahmen ergriffen, um die Finanzlage der Kommunen zu stärken und die negativen
Folgewirkungen der auftretenden Krisen abzudämpfen. Mit welchen
Maßnahmen die Bundesregierung die Kommunen unterstützt, um die kommunalen
Haushalte zu entlasten, kann dem Vierten Regierungsbericht zur Entwicklung
ländlicher Räume im Kapitel E 4.1 entnommen werden.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
des Berichts der Zukunftskommission Landwirtschaft aus dem
November 2024, dass „[um] die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den
ländlichen Räumen zu erreichen, […] verstärkte Anstrengungen
notwendig“ seien und hier „vor allem die Lebenssituation der jungen Menschen
in den Blick“ genommen werden sollte (
www.bmel.de/SharedDocs/Dow
nloads/DE/_Landwirtschaft/zukunft-landwirtschaft-bericht-2024.pdf?__b
lob=publicationFile&v=6, S. 11)?
a) Welche Konsequenzen für das eigene politische Handeln zieht die
Bundesregierung aus dieser Aussage?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Lebenssituation von jungen Menschen im ländlichen Raum zu verbessern?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Bleibe- und Rückkehrperspektiven für junge Menschen sind von
entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit und Entwicklung ländlicher Regionen.
Es ist Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich junge Menschen in ländlichen Regionen entfalten
können. Dazu gehören attraktive Ausbildungsmöglichkeiten und gute
Perspektiven in der Arbeitswelt.
Damit junge Menschen dauerhaft in ländlichen Räumen bleiben, kommt es
zudem darauf an, dass sie sich mit ihrer Region identifizieren und aktiv die
ländliche Gemeinschaft mitgestalten können. Deshalb werden bei der
Ausgestaltung von Maßnahmen die besonderen Lebensumstände und Bedürfnisse von
jungen Menschen so gut wie möglich berücksichtigt. Zusätzlich werden mit
dem Jugend-Check die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre
Auswirkungen auf junge Menschen zwischen zwölf und 27 Jahren geprüft.
Die aktive Einbindung junger Menschen in die Gestaltung der
Lebensverhältnisse vor Ort stärkt ihre Bindung an ländliche Regionen. Hierzu gibt es viele
vorbildhafte Ansätze auf kommunaler Ebene. Die Bundesregierung hat
ressortübergreifend die Jugendbeteiligung in der Politikberatung gestärkt, jugendliche
Interessen bewusst in politische Prozesse eingebunden und in einem breit
angelegten Dialogprozess zum Nationalen Aktionsplan für Kinder- und
Jugendbeteiligung unter Beteiligung junger Menschen Handlungsempfehlungen zur
Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung entwickelt. Die
Jugendbeteiligungsstrategie des BMEL wurde von der Zukunftskommission
Landwirtschaft (ZKL) positiv hervorgehoben und ihre Fortführung empfohlen.
Auf S. 8 des in der Frage zitierten ZKL-Berichts wird verwiesen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von
landwirtschaftlicher Produktion sowie der vor- und nachgelagerten Betriebe auf die
Wirtschaftsleistung im ländlichen Raum?
Der primäre Sektor der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei trägt einen Anteil
von weniger als einem Prozent zur Bruttowertschöpfung der deutschen
Volkswirtschaft bei. Ein geringer Anteil des Primärsektors an Wirtschaftsleistung
und der Zahl der Erwerbstätigen ist jedoch für entwickelte Volkswirtschaften
normal. Zusammen mit vor- und nachgelagerten Bereichen liegt der Anteil der
Lebensmittelversorgungskette an der Bruttowertschöpfung und an den
Erwerbstätigen jedoch deutlich höher (Agrarpolitischer Bericht der
Bundesregierung 2023, abrufbar unter
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschue
ren/agrarbericht-2023.html, S. 36). Unabhängig vom Anteil der
Bruttowertschöpfung ist auch zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft eine elementare
Grundversorgung gewährleistet und Ernährung sichert.
Für vitale ländliche Räume ist der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zu
Wirtschaft und Beschäftigung weiterhin von Bedeutung. Darüber hinaus
erbringen Land- und Forstwirtschaft neben der Erzeugung von Lebensmitteln
wichtige Leistungen unter anderem für die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft
und der Biodiversität sowie zunehmend auch in der Erzeugung von
erneuerbaren Energien.
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