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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
(insgesamt 101 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
30.01.2025
Antwortdauer
42 Tage
Aktualisiert
06.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1431719.12.2024
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14317
20. Wahlperiode 19.12.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Cem Özdemir im Bereich
Ernährung und Landwirtschaft
Am 8. Dezember 2024 hat sich zum dritten Mal die Wahl der von SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gestellten Bundesregierung gejährt. Im
politischen Verantwortungsbereich des Bundesministers für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir gab es zahlreiche politische Ankündigungen. Die
Bilanz von Bundesminister Cem Özdemir fällt nach Aussagen von zahlreichen
Presseberichten äußerst bescheiden aus (www.tagesschau.de/inland/innenpoliti
k/landwirtschaftsminister-oezdemir-100.html, Cem Özdemir vermied Konflikte
mit den Landwirten – und schadete der Sache – Meinung – SZ.de, Ende der
Ampel-Agrarpolitik lässt Landwirte im Aus | agrarheute.com sowie
Agrarminister Cem Özdemir über seine Amtszeit und die Kandidatur als
Ministerpräsident in Baden-Württemberg).
Nach Ansicht der Fragesteller ist die Amtszeit von Cem Özdemir in erster
Linie eng verbunden mit der Streichung des Agrardiesels für die Landwirtinnen
und Landwirte, dem Ausbau von unnötiger Bürokratie und einer deutlichen
Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und
Forstwirtschaft.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um wie viel Prozent sind die Lebensmittelpreise in Deutschland seit
dem 9. Dezember 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung
angestiegen?
a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung von Bundesminister Cem
Özdemir auf Zeit-Online vom 14. Januar 2022 (www.zeit.de/politik/
deutschland/2022-01/cem-oezdemir-lebensmittelpreise-gesunde-erna
ehrung-landwirtschaftsminister), wonach die niedrigen Preise für
Lebensmittel, insbesondere Fleisch, so wörtlich „einfach eine
Sauerei“ seien?
b) Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den in den letzten drei Jahren gestiegenen Lebensmittelpreisen?
c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel um zwei Prozentpunkte
von 7 auf 5 Prozent zu senken (www.tagesspiegel.de/politik/spd-wil
l-lebensmittelpreise-vergunstigen-scholz-mehrwertsteuer-vorschlag-s
tosst-grosstenteils-auf-zuspruch-12887329.html), und wenn nein,
warum nicht?
2. War das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
oder waren Behörden im Geschäftsbereich des BMEL mitberatend an
der Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) beteiligt, ab dem Jahr
2025 Joghurtbecher als „To-Go“-Produkt einzustufen (www.wochenblat
t-dlv.de/politik/neuer-uba-streich-sonderabgabe-joghurt-koennte-milchpr
eise-senken-578227#:~:text=Ab%20dem%20kommenden%20Jahr%20s
ollen,Diese%20wurde%20k%C3%BCrzlich%20ver%C3%B6ffentlicht),
und wenn nein, hat das UBA diese Einstufung selbstständig
vorgenommen?
3. Plant die Bundesregierung, diese Entscheidung des UBA wieder
zurückzunehmen, um die Lebensmittel- und Molkereiwirtschaft von der damit
verbundenen Sonderabgabe zu entlasten und damit die
Endverbraucherpreise für Joghurtprodukte zu senken, und wenn nein, warum nicht?
4. Liegen dem BMEL konkrete Daten und Zahlen vor, wie die
Bundesregierung die Landwirtschaft in Deutschland in der laufenden
Legislaturperiode von Bürokratie entlastet bzw. belastet hat?
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht,
die durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung von der
Landwirtschaft zu verzeichnende steuerliche Mehrbelastung finanziell
zu kompensieren, und war die Bundesregierung in diesem Bemühen
erfolgreich?
6. Wie verhält sich Bundesregierung zu der Feststellung, dass laut dem
empirisch fundierten Index der Landwirtschaftlichen Rentenbank, dem sog.
Agrarbarometer Rentenbank, die aktuell hohen „negativen
Zukunftserwartungen eines beträchtlichen Teils der Landwirte und die schlechte
Bewertung der aktuellen Situation sich in einer weiter sinkenden
Investitionsbereitschaft“ widerspiegele (siehe Rentenbank-Agrarbarometer lässt
weiterhin rückläufige Investitionsbereitschaft erkennen – Rentenbank)?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der im Agrarbarometer
befragten Landwirtinnen und Landwirte, dass „Agrarpolitik, Bürokratie
sowie hohe Betriebsmittelpreise“ als negative Beurteilung der aktuellen
Lage angeführt werden (Quelle: siehe Frage 2)?
8. Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab dem Jahr 2026 auf die Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau (bitte einzeln
nach Wirtschaftszweigen angeben), so wie es vonseiten der Fraktion der
SPD aktuell gefordert wird (siehe Bundestagswahl 2025: SPD will
15 Euro Mindestlohn – auch in der Landwirtschaft)?
9. Wie viele und welche Bund-Länder-Gruppen gibt es aktuell im BMEL,
und mit welchen Themen sind diese betraut (bitte einzeln auflisten und
Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der Ergebnisse
tabellarisch auflisten)?
a) Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser
Arbeitsgruppen?
b) Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser
Arbeitsgruppen?
10. Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen
zusammen und tagen gemeinsam, und wie viele Arbeitsstunden fallen im
Einzelnen an?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen
möglichst effizient arbeiten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass
es zu praxisnahen und bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der
Arbeitsgruppen kommt und alle Interessen angemessen berücksichtigt
werden?
12. Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu
rechnen, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, und sind diese
öffentlich zugänglich, und wenn nein, warum nicht, und welche Initiativen
oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der vergangenen Ergebnisse
der 20. Wahlperiode ins Leben gerufen?
13. Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine
politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, Verordnungen etc.) zur Folge?
14. Wie wird entschieden, ob eine Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft
eingerichtet wird?
15. Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder-
Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden im BMEL verändert?
16. Welche weiteren ähnlichen Formate der Zusammenarbeit zwischen
BMEL, Ländern und Kommunen gibt es?
17. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigte umfassende Tierhaltungskennzeichnung lediglich in einem
stark beschränkten Segment eingeführt wurde?
18. Wie plant das BMEL, die Auswirkungen der geplanten Ausweitung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung
auf kleine und mittlere Unternehmen zu minimieren, insbesondere
hinsichtlich der Bürokratie und der Kosten (vgl. www.rnd.de/politik/
fleischlogo-fuer-restaurants-warum-es-bald-zur-pflicht-werden-koennte-DE7N
YP6BNBJSNJKJTCO523SXIE.html)?
19. Wie rechtfertigt und begründet die Bundesregierung, dass
Schweinefleisch, das von im Ausland betäubungslos kastrierten und im Inland
gemästeten Ferkeln stammt, eine Kennzeichnung mit hochwertigen
Haltungsformen erhalten darf, obwohl die betäubungslose Kastration von
Ferkeln für inländische Erzeuger verboten und strafbar ist?
20. Wie hat die noch amtierende Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt die
dauerhafte Finanzierung von Investitionen in mehr Tierwohl beim
Stallumbau sichergestellt, und wird das dabei Erreichte der Zielsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP gerecht (S. 43: „Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer
getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen
zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe
ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel
bürokratisch zu belasten?“)
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umbau der
landwirtschaftlichen Tierhaltung (Stallumbau) mit dem Ziel, dabei für mehr
Tierwohl zu sorgen, seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, und wird das Ergebnis der Zielsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gerecht
(siehe S. 43 „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die
Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen.“)?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit Amtsantritt der
noch amtierenden Bundesregierung entwickelt?
23. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen in
mehr Tierwohl durch den Stallumbau langfristig finanziell abzusichern,
und welches Finanzierungsmodell favorisiert
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hierbei aktuell – den von ihm entwickelten
„Tierwohlcent“ oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische
Produkte (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240410-
zkl.html)?
24. Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf tierische Produkte (vgl. BMEL – Aktuelles – Özdemir zum
ZKL-Vorschlag [ZKL = Zukunftskommission Landwirtschaft] zur
Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung) zur Finanzierung von mehr
Tierwohl vereinbar mit der Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz,
den Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel auf 5 Prozent abzusenken
(vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-schlaegt-senkung-der-mehr
wertsteuer-auf-lebensmittel-vor-a-dd53a039-461d-4d89-a9b4-465a2616
0c1b)?
25. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dem
drastischen Anstieg der Preise auf Nahrungsmittel (seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung plus ca. 30 Prozent; vgl. www.destatis.de/
DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/kpre520.html#25
0160) entgegengewirkt?
26. Sieht die Bundesregierung in der Ausweitung der landwirtschaftlichen
Produktion von Lebensmitteln gemäß dem Prinzip von Angebot und
Nachfrage eine Möglichkeit, dem Preisanstieg bei Lebensmitteln
entgegenzuwirken, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie
seit ihrem Amtsantritt versucht, diese Erkenntnis in praktische
Ergebnisse umzusetzen?
27. Ist aus der Tatsache, dass der bereits im Februar 2023 von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Entwurf für ein Gesetz
zum Verbot der Werbung für bestimmte Lebensmittel weder vom
Kabinett beschlossen noch ins parlamentarische Verfahren eingebracht
wurde, zu schließen, dass das Vorhaben von der Bundesregierung verworfen
wurde, und wenn ja, welche Gründe führt die Bundesregierung hierfür
auf?
28. Hat die Bundesregierung Gespräche bezüglich der Erarbeitung des
Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) mit dem
Normenkontrollrat geführt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
29. Hat die Bundesregierung Verbände und bzw. oder andere
Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung des KLWG beteiligt, wenn ja,
welche, und wann, und wenn nein, warum nicht?
30. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Politik, wenn sie
auf der einen Seite Cannabis legalisiert, während sie auf der anderen
Seite Werbung für bestimmte Lebensmittel als ungesund für Kinder
verbieten möchte, und wenn nein, warum nicht?
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Absatzmenge
und der Umsatz von Bio-Produkten im Verlauf der Jahre von 2021 bis
2023 (nach Menge und Gewicht) entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Zahlen?
32. Wie hoch schätzt das BMEL die gesamten Kosten für die Umsetzung der
Bio-Strategie für jedes einzelne Jahr von 2023 bis 2030 ein?
33. Wie viele Betriebe und Kantinen (nach Monat auflisten) haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Bio-AHV-
Verordnung (AHV = Außer-Haus-Verpflegung) am 5. Oktober 2023 mit
den Bio-AHV-Kennzeichen des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (je nach Stufe in Bronze, Silber und Gold auflisten)
zertifizieren lassen, und ist eine Evaluation geplant?
34. Bei welchem prozentualen Anteil Bio-Forschung im Bereich Ernährung
und Landwirtschaft hat Deutschland derzeit erreicht, angesichts der
Äußerung von Bundeminister Cem Özdemir, 30 Prozent der Mittel für
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in diesem Bereich für den Bio-
Sektor zur Verfügung zu stellen?
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Regions- und
standortspezifische[n] Umstellungskonzepte“ weiterzuentwickeln, und
wenn ja, mit welchem Erfolg?
36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte „Biologische und
genetische Vielfalt in der Agrarlandschaft sowie der Nutzpflanzen und
-tiere“ zu fördern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten
„Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen der Bio-
Wertschöpfungskette“ nutzbar zu machen, und wenn ja, mit welchem
Erfolg?
38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um den in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Auf- und
Ausbau regionaler und ökologischer Verarbeitungs- und
Vermarktungskapazitäten“ zu unterstützen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
39. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte Erhöhung des
„Anteil[s] von Bio-Lebensmitteln in Kantinen der Bundesverwaltung und in
anderen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung“ zu
forcieren, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
40. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, Unternehmen den
Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu
erleichtern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Beratung für
umstellungsinteressierte Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“ zu
stärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Bildung zu
Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln entlang der
Wertschöpfungskette“ zu verstärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
43. Hat das BMEL gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der
Digitalisierung in der Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages im Bundeskabinett behandelt, und wenn ja, welche (bitte nach
Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie Begründung auflisten)?
44. Welche Projekte und Empfehlungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der „International Platform for Digital Food and
Agriculture“ bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO), die aus dem Konzept der Bundesregierung zur
Errichtung eines Internationalen Digitalrats hervorgegangen ist, seit der
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angestoßen oder etabliert,
welchen konkreten Beitrag hat die Bundesregierung dabei geleistet
(finanziell sowie inhaltlich), und wie bewertet die Bundesregierung die
Arbeit der Plattform?
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft ergriffen,
um den Austausch von Wissen und Technologien zwischen Deutschland
und anderen Ländern zu fördern?
46. Inwiefern hat sich das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung an internationalen Initiativen, die sich mit dem Thema
Ernährungssicherheit befassen, beteiligt (bitte konkrete Beteiligungen
einzeln auflisten)?
47. Welche finanziellen Mittel hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um
Landwirtschaftsprojekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu
unterstützen, und welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert?
48. Wurden die vom BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geförderten
Landwirtschaftsprojekte evaluiert, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
49. Welche spezifischen Trends und Entwicklungen hat die Bundesregierung
seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung in den
Agrarmärkten beobachtet, und wie haben diese die Exportstrategien der
Bundesregierung in diesem Bereich beeinflusst?
50. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung ergriffen, um die Exporte deutscher Agrarprodukte
zu steigern, und welche Erfolge konnten dabei erzielt werden?
51. Inwiefern hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung an neuen Handelsabkommen gearbeitet, um den
Zugang zu internationalen Märkten für deutsche Agrarprodukte zu
verbessern?
52. Wie hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung Nachhaltigkeitsaspekte in die Agrarpolitik integriert, und welche
Auswirkungen hatte und hat dies auf die Wettbewerbsfähigkeit und die
Exportmöglichkeiten?
53. Welche Strategien verfolgt das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung, um auf plötzliche Marktveränderungen oder
Krisen (z. B. durch geopolitische Ereignisse oder Pandemien) zu
reagieren und die Stabilität der Agrarmärkte zu gewährleisten?
54. Welche Programme oder Initiativen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, um Landwirte bei der Anpassung an sich
verändernde Marktbedingungen und bei der Erschließung neuer Exportmärkte
zu unterstützen?
55. Wie bewertet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von
Lebensmittelverschwendung, und welche konkreten Erfolge konnten bisher erzielt
werden?
56. Warum konnte das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft bei den Ressortabstimmungen der verschiedenen
Referentenentwürfe zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes keine Einigung
erzielen?
57. Warum sind Referentenentwürfe zur Novellierung des
Bundeswaldgesetzes bereits vor der Länder- und Verbändeanhörung in die Öffentlichkeit
gelangt?
58. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Anpassung der
Wälder an den Klimawandel gefördert, und in welcher Höhe wurden die
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils verwendet?
59. Was wurde beim klimaangepassten Waldumbau bisher erreicht, und
welche Maßnahmen hält die Bundesregierung künftig für erforderlich?
60. Warum hat die Bundesregierung den Waldklimafonds auslaufen lassen,
und wie sollen künftig die für die Anpassung unserer Wälder an den
Klimawandel notwendige Forschungsarbeit sowie der Wissenstransfer in
die Praxis finanziert werden?
61. Wie viele Hektar Wald wurden infolge von Natur- und
Klimaschutzmaßnahmen in dieser Wahlperiode stillgelegt oder in der Nutzung
eingeschränkt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
die Holzversorgung in Deutschland sicherzustellen?
62. Gibt die Bundesregierung der ökologischen Waldfunktion Vorrang
gegenüber anderen Waldfunktionen, und wenn ja, warum?
63. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die nachhaltige
Waldbewirtschaftung für den langfristigen Erhalt unserer Wälder und
der Wertschöpfung im ländlichen Raum?
64. Welche konkreten Auswirkungen hat die Holzbauinitiative der
Bundesregierung auf die Bauwirtschaft, die CO2-Einsparung im Gebäudesektor
und die Linderung der Wohnungsnot in Deutschland?
65. Warum hat die Bundesregierung die enormen Bürokratielasten, die durch
die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) für die
deutsche Forst- und Holzwirtschaft entstehen, während der Beratung der
Verordnung im Rat und vor ihrer Verabschiedung nicht erkannt und
verhindert?
66. Warum hat sich die Bundesregierung gegen die vom Europäischen
Parlament vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der EUDR –
insbesondere der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ – ausgesprochen, die
zum Ziel hatten, die Bürokratie für Länder ohne Entwaldungsrisiko
abzumildern, und wie ist das vereinbar mit dem Ziel des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den Bürokratieabbau
voranzubringen?
67. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die Umsetzung der
EUDR zu Preissteigerungen bei den von der EUDR betroffenen
Produkten und Produktgruppen führen könnte (vgl. www.topagrar.com/markt/n
ews/futtermittelindustrie-warnt-vor-hohen-kosten-durch-eu-entwaldungs
verordnung-20007133.html?upgrade=true)?
68. Welche konkreten positiven Fortschritte im Bereich des
Pflanzenschutzes (Einsatz, Verfügbarkeit, Schließen von Lückenindikationen,
Entwicklung) wurden seit Amtsantritt des Bundesministers Cem Özdemir
gemacht?
69. Welche Anstrengungen zur Förderung der Entwicklung von neuen
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wurden seitens des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung unternommen, und wie bewertet der
Bundesminister Cem Özdemir diese?
70. Wie hat sich die Situation rund um die Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung
entwickelt, und wie bewertet der Bundesminister Cem Özdemir diese
Entwicklung?
71. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft unter der Führung von Bundesminister Cem
Özdemir umgesetzt, um den deutschen Weinbau zu stärken, und welche
Maßnahmen wurden nur geplant, aber nicht umgesetzt?
72. Wie wurden die Auszahlungsmodalitäten der von der EU bereitgestellten
Hilfsgelder für die von den Spätfrösten betroffenen Weinbaubetriebe
gestaltet?
a) Bewertet die Bundesregierung diese Auszahlungsmodalitäten als
ausreichend praxisnah und bürokratiearm?
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebe, die über eine
Versicherung (z. B. die Mehrgefahrenversicherung) schon
Unterstützungszahlungen erhalten haben, ebenso unterstützt wie die Betriebe,
die nicht versichert waren, und wie bewertet dies die
Bundesregierung?
73. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung für den deutschen Gartenbau umgesetzt, um dieser
Branche konkret zu helfen, und wie bewertet die Bundesregierung die
Wirkung dieser Maßnahmen?
74. Hat sich das BMEL konkret bei den anderen zuständigen Ressorts dafür
eingesetzt, dass der deutsche Unterglas-Gartenbau von den Energieaudit-
Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (§§ 8, 9) ausgenommen wird oder
anderweitige Ausnahmeregelungen in diesem Punkt erlassen werden,
wenn nein, wieso nicht, und wenn ja, wieso konnte hier kein Erfolg
errungen werden?
75. Hat das BMEL immer ausreichend gut darauf geachtet, bei Änderungen
der nationalen Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
nicht andere Förderprogramme der Bundesländer in ihrer Wirksamkeit
zu beschneiden oder gar zu konterkarieren, und wurden diese
Änderungen ausreichend gut mit den Bundesländern abgestimmt?
76. Wie begründet Bundesminister Cem Özdemir die „Übererfüllung“ der
Vorgaben, die Deutschland aufgrund von EU-Gesetzen und EU-
Verordnungen umsetzen musste, und hat die Bundesregierung aus Sicht
des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministers die daraus entstandenen
Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft ausreichend
kompensiert (www.agrarheute.com/politik/landwirte-muessen-buerokratieab
bau-warten-620883)?
77. Welche konkreten administrativen und finanziellen Auswirkungen hat
nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngste unterjährige Anpassung
des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte für
landwirtschaftliche Betriebe?
78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes in der Umsatzsteuer zu minimieren?
79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Anpassung des
Pauschalsteuersatzes zu kurzfristig kommuniziert wurde, wodurch
Betriebe und Steuerberater vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt wurden?
80. Wie hat sich die Nutzung der Möglichkeit zur Umsatzsteuer-
Pauschalierung in den letzten Jahren entwickelt (bitte die Anzahl der
Betriebe und die durchschnittlich pauschalierte Umsatzsteuer jährlich
darstellen)?
81. Welche technischen und organisatorischen Anpassungen mussten
landwirtschaftliche Betriebe und Steuerberater infolge der unterjährigen
Anpassung des Pauschalsteuersatzes vornehmen, und wie bewertet die
Bundesregierung den Aufwand hierfür?
82. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes angesichts der Kritik, dass diese Maßnahme für
Landwirte weder planungssicher noch praxistauglich sei?
83. Warum wurde die Tarifglättung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes –
EStG) erst nach langen Diskussionen und massiven Forderungen der
landwirtschaftlichen Verbände von der Bundesregierung wieder
eingeführt, obwohl sie seit Jahren als wichtiges Instrument zur finanziellen
Stabilisierung von landwirtschaftlichen Betrieben gilt?
84. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Tarifglättung
allein nicht ausreicht, um die Risiken von Preisschwankungen und
Ertragsverlusten in der Landwirtschaft ausreichend zu adressieren?
85. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit der Einführung der Tarifglättung
steuerliche Entlastungen erfahren, und wie setzt sich diese Summe
zusammen (bitte nach Betriebsgrößen und Regionen aufschlüsseln)?
86. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von
landwirtschaftlichen Verbänden, die Tarifglättung weiter zu optimieren, beispielsweise
durch die Ausweitung der Berechnungsgrundlagen oder eine
Entfristung?
87. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität der Tarifglättung als
Instrument, um wirtschaftliche Unsicherheiten in der Landwirtschaft
auszugleichen, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Staaten?
88. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Tarifglättung mit anderen steuerlichen Regelungen zu kombinieren, um ein
umfassenderes Instrumentarium zur finanziellen Stabilität von
Landwirten zu schaffen?
89. Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, die steuerfreie
Risikoausgleichsrücklage nicht in das Steuerrecht aufzunehmen, obwohl sie
den Landwirten ein besseres finanzielles Risikomanagement ermöglicht
hätte?
90. Welche Rückmeldungen von landwirtschaftlichen Betrieben oder
Verbänden sind der Bundesregierung bekannt, die auf die Dringlichkeit
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hinweisen?
91. Warum hat sich Bundesminister Cem Özdemir für die Abschaffung der
Agrardiesel-Steuerentlastung ausgesprochen, obwohl landwirtschaftliche
Betriebe darauf angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im
europäischen Vergleich zu sichern?
92. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch die
Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung ein Wettbewerbsnachteil für
deutsche Landwirte gegenüber Landwirten in anderen EU-Staaten entstanden
ist?
93. Sieht die Bundesregierung die Agrardiesel-Steuerentlastung als
„klimaschädliche Subvention“, und wenn ja, auf welchen konkreten
Berechnungen oder Einschätzungen basiert diese Bewertung?
94. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen dazu vor, wie viel CO2
durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung eingespart
werden könnte?
95. Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt keine Verbrauchsstiftung zugunsten des Tierschutzes und der
Tierheime eingeführt, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag eingefordert
hatte (Bundeshaushalt: Bundesregierung lässt Tierheime im Stich –
Deutscher Tierschutzbund e. V.), und welche Gespräche hat das BMEL
seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 mit anderen
Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Tierschutzverbänden geführt?
96. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang anderer EU-Staaten mit
dem Wolf, insbesondere im Hinblick auf erfolgreiche Strategien zum
Schutz der Weidetiere?
97. Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben der Bundesregierung für
Forschungsprojekte zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung seit
Amtsantritt von Bundesminister Cem Özdemir, und welche konkreten
Ergebnisse wurden dabei erzielt?
98. Wird sich die Bundesregierung nach der Herabstufung des Schutzstatus
für den Wolf in der Berner Konvention nunmehr auch auf EU-Ebene für
eine rasche Änderung der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-Habitat)
mit dem Ziel einsetzen, den europäischen Grauwolf von deren
Anhang IV in Anhang V zu überführen?
99. Wie viele Weidetierhalter haben seit Amtsantritt von Bundesminister
Cem Özdemir ihre Tierhaltung aufgegeben, und in wie vielen dieser
Fälle waren Rissereignisse durch Wölfe als Grund aufgeführt?
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die bisherigen
Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren unzureichend sind, um eine
langfristige Perspektive für die betroffenen Betriebe zu schaffen?
101. Welche, über den Wolf hinausgehenden, Maßnahmen hat die
Bundesregierung getroffen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in
Deutschland zu sichern (bitte einzeln auflisten)?
Berlin, den 18. Dezember 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1483530.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14317 - 101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Cem Özdemir im Bereich Ernährung und Landwirtschaft
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14835
20. Wahlperiode 30.01.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14317 –
101 Fragen zu den Ankündigungen von Bundesminister Cem Özdemir im Bereich
Ernährung und Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. Dezember 2024 hat sich zum dritten Mal die Wahl der von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gestellten Bundesregierung gejährt.
Im politischen Verantwortungsbereich des Bundesministers für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir gab es zahlreiche politische Ankündigungen.
Die Bilanz von Bundesminister Cem Özdemir fällt nach Aussagen von
zahlreichen Presseberichten äußerst bescheiden aus (www.tagesschau.de/inland/in
nenpolitik/landwirtschaftsminister-oezdemir-100.html, Cem Özdemir vermied
Konflikte mit den Landwirten – und schadete der Sache – Meinung – SZ.de,
Ende der Ampel-Agrarpolitik lässt Landwirte im Aus | agrarheute.com sowie
Agrarminister Cem Özdemir über seine Amtszeit und die Kandidatur als
Ministerpräsident in Baden-Württemberg).
Nach Ansicht der Fragesteller ist die Amtszeit von Cem Özdemir in erster
Linie eng verbunden mit der Streichung des Agrardiesels für die Landwirtinnen
und Landwirte, dem Ausbau von unnötiger Bürokratie und einer deutlichen
Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und
Forstwirtschaft.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich für ein zukunftsfähiges Agrar- und
Ernährungssystem in Deutschland. Die vielen Veränderungen und krisenhaften
Entwicklungen – von Kriegen und Konflikten über Klimawandel, Artensterben,
Veränderungen in den globalen Lieferketten u. v. m. – machen auch vor dem
Agrar- und Ernährungsbereich nicht Halt und verlangen einen Wandel hin zu
einer zukunfts- und krisenfesteren Landwirtschaft.
Die Bundesregierung konnte trotz enger finanzieller Spielräume die
Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben sichern und zahlreiche Verbesserungen auf
den Weg bringen. Sie hat die politischen Rahmenbedingungen gesetzt, damit
sich die gesamte Landwirtschaft in ihrer Vielfalt an den Zielen Klima-,
Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Ernährungssicherung ausrichten,
auskömmliche Einkommen erzielen und Wertschöpfungsimpulse im ländlichen Raum
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
setzen kann. Dazu gehört auch, Landwirtinnen und Landwirte von unnötiger
Bürokratie zu entlasten, Planungs- und Investitionssicherheit für Betriebe zu
stärken, die Einhaltung wichtiger Umwelt-, Tier- und Klimaschutzstandards
einfacher zu machen und, Betriebe bei der Anpassung an die Folgen der
Klimakrise zu unterstützen.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass als Instrument der
parlamentarischen Kontrolle Kleine Anfragen dazu dienen, von der
Bundesregierung Informationen über bestimmte Bereiche (§ 104 Absatz 1 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT)) innerhalb von grundsätzlich
vierzehn Tagen (vgl. § 104 Absatz 2 GO-BT) zu erlangen. Die
Informationswünsche dieser Kleinen Anfrage beziehen sich jedoch inhaltlich auf eine
erhebliche Anzahl von Vorhaben. Zudem werden mit der vorliegenden Kleinen
Anfrage 101 Einzelfragen gestellt. Diese können aufgrund der notwendigen
Recherchen und Abstimmungen in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
vorgesehenen Zeit nicht ausreichend beantwortet werden. Dafür war es
notwendig, dass die Bundesregierung eine Fristverlängerung zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage beantragt hat, die jedoch von den Fragestellerinnen und
Fragestellern mit einer Fristeinrede nur eingeschränkt gewährt wurde. Dennoch
wurde die Beantwortung unter Berücksichtigung dieser Einschränkung mit
größtmöglicher Sorgfalt und Genauigkeit vorgenommen.
1. Um wie viel Prozent sind die Lebensmittelpreise in Deutschland seit
dem 9. Dezember 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung
angestiegen?
In der Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die
Ukraine waren erhebliche Verwerfungen auf den Agrarmärkten zu beobachten.
Steigende Energiepreise, die angespannte Lage auf den Rohstoffmärkten sowie
unterbrochene Lieferketten haben auch für die Agrar- und
Ernährungswirtschaft deutliche Kostensteigerungen ergeben. Diese fanden auf allen Stufen der
Wertschöpfungskette statt. Die stark gestiegenen Produktionskosten resultieren
in einer Anpassung der Preise für Nahrungsmittel. Von Dezember 2021 bis
Dezember 2024 sind die Lebensmittelpreise um 28,4 Prozent angestiegen. Im Jahr
2024 waren Lebensmittel keine Preistreiber mehr. So lag die Teuerungsrate von
Lebensmitteln in fast allen Monaten unterhalb der allgemeinen Inflationsrate.
Lediglich im Januar 2024 und im Oktober 2024 lag die Teuerungsrate von
Lebensmitteln leicht über der allgemeinen Inflation. Nach den hohen
Preissteigerungen der Jahre 2022 und 2023 liegen die Lebensmittelpreise jedoch
weiterhin auf einem hohen Niveau.
a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung von Bundesminister Cem
Özdemir auf Zeit-Online vom 14. Januar 2022 (www.zeit.de/politik/de
utschland/2022-01/cem-oezdemir-lebensmittelpreise-gesunde-ernaehr
ung-landwirtschaftsminister), wonach die niedrigen Preise für
Lebensmittel, insbesondere Fleisch, so wörtlich „einfach eine Sauerei“ seien?
Hochwertige Produkte verdienen Wertschätzung, die sich nicht nur in Worten
ausdrückt. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass Landwirtinnen und
Landwirte von ihrem Einkommen auskömmlich leben können. Sie setzt sich für
eine in die Zukunft gerichtete Landwirtschaft ein, um den Herausforderungen
des Klimawandels und des Artensterbens zu begegnen und zugleich
Landwirtinnen und Landwirten eine ökonomisch tragfähige Perspektive in vielfältigen
betrieblichen Strukturen zu bieten und die Versorgung der Bevölkerung mit
Lebensmitteln zu sichern.
Der Bundesregierung ist die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Tierhaltung
ein wichtiges Anliegen. Für die Weiterentwicklung der Tierhaltung stellt sie der
Landwirtschaft eine Milliarde Euro zusätzlicher finanzieller Unterstützung zur
Verfügung. Um sicherzustellen, dass Landwirtinnen und Landwirte letztlich
von höheren Verkaufspreisen durch höhere Haltungsstandards in der
Tierproduktion profitieren können, muss die Wertschöpfung entlang der gesamten
Lebensmittelkette in den Blick genommen werden, darauf hat Bundesminister
Cem Özdemir zu Recht hingewiesen.
b) Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den in den letzten drei Jahren gestiegenen Lebensmittelpreisen?
Die Bundesregierung beobachtet die Preisentwicklungen bei Lebensmitteln
genau und setzt sich für den Erhalt eines fairen Wettbewerbs entlang der
Lebensmittellieferkette ein.
Die Verbesserung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der
Wertschöpfungskette und damit eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation ist
ein wichtiges politisches Anliegen.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass Haushalte mit geringem Einkommen im
Falle von Preissteigerungen bei Lebensmitteln überproportional belastet
werden, da diese einen höheren Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel
aufwenden müssen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 mehrere
Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der hohen
Preissteigerung für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Ein wichtiger Bestandteil
waren die drei großen Entlastungspakete, die Privathaushalten und Unternehmen
zugutekommen. Auch von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
profitieren viele Menschen. In den sozialen Mindestsicherungssystemen wird die
aktuelle Preis- und Lohnentwicklung im Rahmen der regelmäßigen
Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigt und sichert damit fortlaufend die
Sicherung des existenznotwendigen Lebensunterhaltes. Der
Fortschreibungsmechanismus wurde zudem durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Januar 2023
weiterentwickelt, wodurch die Kaufkraft auch in Zeiten hoher Preissteigerungsraten
gesichert bleibt. Das hat zu einer deutlichen Erhöhung der Regelbedarfsstufen
in den sozialen Mindestsicherungssystemen in den Jahren 2023 und 2024
geführt.
c) Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel um zwei Prozentpunkte
von 7 auf 5 Prozent zu senken (www.tagesspiegel.de/politik/spd-will-l
ebensmittelpreise-vergunstigen-scholz-mehrwertsteuer-vorschlag-stos
st-grosstenteils-auf-zuspruch-12887329.html), und wenn nein, warum
nicht?
In der Bundesregierung gibt es keine abgestimmte Position zu Änderungen des
Umsatzsteuersatzes für Lebensmittel.
2. War das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) oder waren Behörden im Geschäftsbereich des BMEL
mitberatend an der Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA) beteiligt,
ab dem Jahr 2025 Joghurtbecher als „To-Go“-Produkt einzustufen
(www.wochenblatt-dlv.de/politik/neuer-uba-streich-sonderabgabe-jogh
urt-koennte-milchpreise-senken-578227#:~:text=Ab%20dem%20komm
enden%20Jahr%20sollen,Diese%20wurde%20k%C3%BCrzlich%20ver
%C3%B6ffentlicht), und wenn nein, hat das UBA diese Einstufung
selbstständig vorgenommen?
Nach § 22 Absatz 1 und 2 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG)
stellt das Umweltbundesamt (UBA) auf Antrag eines Herstellers oder
Bevollmächtigten oder nach pflichtgemäßem Ermessen fest, ob ein Produkt ein
Einwegkunststoffprodukt nach § 3 Nummer 1 und 2 EWKFondsG ist, welcher
Produktart das Einwegkunststoffprodukt zuzuordnen ist und ob der Antragsteller
Hersteller ist. Der gesetzliche Entscheidungsprozess sieht eine Beteiligung vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie von
Behörden im Geschäftsbereich des BMEL nicht vor. Wirtschaftliche Interessen
werden während der Einordnungsverfahren nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer
1 und 2 EWKFondsG durch die Beteiligung der Einwegkunststoffkommission
vertreten, in der u. a. sechs Herstellervertreter Mitglieder sind. Die
Empfehlungen der Einwegkunststoffkommission sind nicht bindend für das UBA. Das
UBA hat die Einordnung entsprechend des geschilderten Verfahrens
vorgenommen. Die Entscheidung des UBA und die Empfehlung der
Einwegkunststoffkommission sind unter https://www.einwegkunststofffonds.de/de/veroeffentlich
ungen?path=produktarten abrufbar.
3. Plant die Bundesregierung, diese Entscheidung des UBA wieder
zurückzunehmen, um die Lebensmittel- und Molkereiwirtschaft von der
damit verbundenen Sonderabgabe zu entlasten und damit die
Endverbraucherpreise für Joghurtprodukte zu senken, und wenn nein, warum
nicht?
Einordnungsentscheidungen liegen in der Zuständigkeit des UBA. Sollte ein
Hersteller der Annahme sein, die Einordnungsentscheidung sei nicht
zutreffend, steht der Rechtsweg offen. Da es sich bei der Einordnungsentscheidung
des UBA um einen Verwaltungsakt handelt, kann binnen eines Monats ab
Bekanntgabe Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde eingelegt werden,
sofern eine falsche Entscheidung vermutet wird. Der Widerspruch hat keine
aufschiebende Wirkung.
Hinsichtlich der Endverbraucherpreise wird davon ausgegangen, dass die
Fruchtjoghurtbecher-Entscheidung des UBA vom 13. September 2024 keine
spürbaren Auswirkungen auf die Verbraucherpreise hat. Das durchschnittliche
Gewicht von Joghurtbechern mit einem Fassungsvermögen von 250 Gramm
beträgt 3,5 Gramm. Bei einer Einordnung als Lebensmittelverpackung im
Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes betrüge der Abgabesatz 0,177 Euro
pro Kilogramm.
4. Liegen dem BMEL konkrete Daten und Zahlen vor, wie die
Bundesregierung die Landwirtschaft in Deutschland in der laufenden
Legislaturperiode von Bürokratie entlastet bzw. belastet hat?
Der Abbau unnötiger Bürokratie und die bürokratiearme Ausgestaltung von
Regulierungen sind eine fortwährende Aufgabe der Bundesregierung. Zudem
hat das BMEL unter der Leitung von Herrn Bundesminister Cem Özdemir in
dieser Legislaturperiode eine umfassende Initiative zum Bürokratieabbau
gestartet. Der aktuelle Arbeitsfortschritt wird auf der Homepage des BMEL unter
https://www.bmel.de/DE/themen/buerokratieabbau/buerokratieabbau.html
veröffentlicht und fortlaufend unter Angabe des aktuellen Verfahrensstandes
aktualisiert. Wegen der föderalen Zuständigkeitsverflechtung gibt es darüber
hinaus einen auf Dauer angelegten Prozess mit der Agrarministerkonferenz
zum Bürokratieabbau.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der
Bürokratiekostenindex von 2012 (Indexwert 100) für den Wirtschaftsabschnitt „A - Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei“ bis zum dritten Quartal 2024 bis auf einen Wert von
rund 158 Indexpunkten entwickelt. Damit ist er nahezu unverändert gegenüber
dem Beginn der 20. Legislaturperiode. Die zeitliche Entwicklung kann der
Anlage 1 zu Frage 4* entnommen werden.
Dabei noch nicht berücksichtigt sind nach dem dritten Quartal 2024 umgesetzte
Vorhaben zum Bürokratieabbau, z. B. die Änderungen der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung. Damit wurden ab dem Antragsjahr 2025 Vereinfachungen für
eine praxisgerechtere und zielgerichtetere EU-Agrarförderung erreicht, die zu
einer spürbaren Entlastung durch Verringerung des bürokratischen Aufwands
führen.
5. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht,
die durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung von der
Landwirtschaft zu verzeichnende steuerliche Mehrbelastung finanziell
zu kompensieren, und war die Bundesregierung in diesem Bemühen
erfolgreich?
91. Warum hat sich Bundesminister Cem Özdemir für die Abschaffung der
Agrardiesel-Steuerentlastung ausgesprochen, obwohl
landwirtschaftliche Betriebe darauf angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im
europäischen Vergleich zu sichern?
Die Fragen 5 und 91 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist nicht zutreffend, dass Bundesminister Cem Özdemir sich für eine
Abschaffung der Agrardieselentlastung eingesetzt habe. Er hat auf die besonderen
Belastungen der Landwirtschaft hingewiesen.
Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in
Deutschland und der EU ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Dies
steht im Einklang mit einer Stärkung der Nachhaltigkeit mit ihren drei
Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales. Zur Stärkung von Resilienz und
Nachhaltigkeit in Agrar- und Ernährungssystemen werden zahlreiche
Maßnahmen durch die Bundesregierung umgesetzt, die zugleich die
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte
stärken.
Im Rahmen der Beratungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung in Folge
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023
haben die Spitzen der Koalition entschieden, Haushaltsmittel unter anderem
durch den Abbau von Subventionen zu generieren. Bundesminister Cem
Özdemir hat sich für Änderungen an diesem Haushaltskompromiss eingesetzt,
um eine überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft
abzuwenden. Die ursprüngliche Entscheidung wurde durch die Verständigung der
Koalitionsspitzen vom 4. Januar 2024 dahingehend konkretisiert, dass die Kfz-Steu-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14835 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
erbefreiung für die Landwirtschaft erhalten bleibt und die
Agrardieselentlastung stufenweise zurückgeführt wird.
Des Weiteren haben sich die Fraktionen der Ampelkoalition im Jahr 2024 auf
ein Agrarpaket geeinigt, das die Land- und Forstwirtschaft entlastet. Das
Agrarpaket umfasst Änderungen im Steuerrecht (Verlängerung der Tarifermäßigung
für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG), Änderungen in
der Ausgestaltung von Lieferketten (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-
Gesetz – AgrarOLkG) sowie Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-
Regelungen im Rahmen der GAP. Das Paket sorgt für Entlastung und
Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe. Es stärkt die Position der
Landwirtinnen und Landwirte in Lebensmittellieferkette, indem noch deutlicher
gegen unlautere Handelspraktiken vorgegangen wird.
Zudem hat die Bundesregierung für weitere Entlastungen und Vereinfachungen
vor allem im Rahmen der GAP gesorgt. Land- und Forstwirtinnen und -wirte
können zudem von Entlastungen des Wachstumschancengesetzes und des
Steuerfortentwicklungsgesetzes profitieren.
6. Wie verhält sich Bundesregierung zu der Feststellung, dass laut dem
empirisch fundierten Index der Landwirtschaftlichen Rentenbank, dem
sog. Agrarbarometer Rentenbank, die aktuell hohen „negativen
Zukunftserwartungen eines beträchtlichen Teils der Landwirte und die
schlechte Bewertung der aktuellen Situation sich in einer weiter
sinkenden Investitionsbereitschaft“ widerspiegele (siehe Rentenbank-
Agrarbarometer lässt weiterhin rückläufige Investitionsbereitschaft erkennen –
Rentenbank)?
Die Bundesregierung bietet verlässliche und zielgenaue Förderoptionen für
Landwirtinnen und Landwirte an, damit sie ihre Betriebe zukunftsfest
aufstellen können.
Mit dem im Jahr 2024 gestarteten Bundesprogramm zur Förderung des
Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt die Bundesregierung
beispielsweise Betriebe, die sich auf den Weg machen, ihre Ställe umzubauen.
Eine investive Förderung von besonders tiergerechten Neu- und Umbauten und
eine Förderung der laufenden Mehrkosten, die durch eine besonders
tiergerechte Wirtschaftsweise entstehen können, bilden die festen Säulen dieses
Programms. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Gruppe Die Linke „Umbau der Tierhaltung“ auf Bundestagdrucksache
20/12507 wird verwiesen.
Bei Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Umwelt-
und Klimaschutzes bzw. für mehr Tierwohl unterstützen der Bund und die
Länder die landwirtschaftlichen Unternehmen zudem über das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Für das Jahr 2025 ist geplant, nach
Auslaufen des Investitions- und Zukunftsprogramms Landwirtschaft die
Förderung von bestimmten Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zum
Umwelt- und Klimaschutz beitragen, wieder über das AFP anzubieten.
Um stets gute Rahmenbedingungen für die Investitionstätigkeit der
landwirtschaftlichen Betriebe zu setzen, werden die Fördermaßnahmen fortlaufend
geprüft und weiterentwickelt.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der im Agrarbarometer
befragten Landwirtinnen und Landwirte, dass „Agrarpolitik, Bürokratie
sowie hohe Betriebsmittelpreise“ als negative Beurteilung der aktuellen
Lage angeführt werden (Quelle: siehe Frage 2)?
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte, wie
sie im Agrarbarometer geäußert wurden, ernst. Die angesprochenen Themen
wie „Agrarpolitik, Bürokratie und hohe Betriebsmittelpreise“ gehören dabei zu
den zentralen Herausforderungen, die auch auf politischer Ebene immer wieder
thematisiert werden. In Bezug auf die Agrarpolitik setzt sich die
Bundesregierung für eine zukunftsfeste und faire Landwirtschaftspolitik ein, die sowohl den
Erhalt natürlicher Ressourcen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft berücksichtigt. Es werden kontinuierlich Maßnahmen ergriffen, um
bürokratische Hürden abzubauen und die landwirtschaftlichen Betriebe zu
entlasten.
Die wirtschaftliche Lage landwirtschaftlicher Betriebe insgesamt hat sich die
letzten fünf ausgewerteten Jahre positiv entwickelt.
2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022 2022/2023
Gewinn pro Unternehmen (in Euro) 54 530 63 867 55 769 81 935 113 927
Veränderung zum Vorjahr -17 Prozent 17 Prozent -13 Prozent 47 Prozent 39 Prozent
Quelle: BMEL-Testbetriebsnetz
8. Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ab dem Jahr 2026 auf die Land-,
Forst- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau (bitte einzeln
nach Wirtschaftszweigen angeben), so wie es vonseiten der Fraktion
der SPD aktuell gefordert wird (siehe Bundestagswahl 2025: SPD will
15 Euro Mindestlohn – auch in der Landwirtschaft)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 20 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Forderungen von Bundeskanzler
Olaf Scholz zur Mindestlohnanhebung auf 15 Euro und Auswirkungen auf die
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft“ auf Bundestagdrucksache 20/12051
verwiesen.
9. Wie viele und welche Bund-Länder-Gruppen gibt es aktuell im BMEL,
und mit welchen Themen sind diese betraut (bitte einzeln auflisten und
Gegenstand der Prüfung und Frist zur Präsentation der Ergebnisse
tabellarisch auflisten)?
a) Welche genauen Tätigkeiten umfasst die Arbeit dieser
Arbeitsgruppen?
b) Welchem Land obliegt jeweils die Federführung für welche dieser
Arbeitsgruppen?
10. Wie oft kommen die temporären und ständigen Arbeitsgruppen
zusammen und tagen gemeinsam, und wie viele Arbeitsstunden fallen im
Einzelnen an?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeitsgruppen
möglichst effizient arbeiten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass
es zu praxisnahen und bürgerfreundlichen Ergebnissen innerhalb der
Arbeitsgruppen kommt und alle Interessen angemessen berücksichtigt
werden?
12. Bis wann ist mit den Ergebnissen der temporären Arbeitsgruppen zu
rechnen, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht, und sind diese
öffentlich zugänglich, und wenn nein, warum nicht, und welche
Initiativen oder Gesetzesänderungen wurden auf Basis der vergangenen
Ergebnisse der 20. Wahlperiode ins Leben gerufen?
13. Wie viele Arbeitsgruppen bleiben ohne Ergebnis oder hatten keine
politischen Initiativen (Gesetzentwürfe, Verordnungen etc.) zur Folge?
14. Wie wird entschieden, ob eine Arbeitsgruppe temporär oder dauerhaft
eingerichtet wird?
15. Wie haben sich die Anzahl und Thematik der Bund-Länder-
Arbeitsgruppen in den letzten Legislaturperioden im BMEL verändert?
Die Fragen 9 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ziel des BMEL ist es, staatliche Aufgaben effizient, wirtschaftlich,
bürgerfreundlich und in hoher Qualität zu erfüllen.
Bund-Länder-Arbeitsgruppen können beispielsweise auf Grundlage einer
Rechtsgrundlage und/oder auf Beschluss der Amtschefkonferenz (ACK) oder
der Agrarministerkonferenz (AMK) eingerichtet werden. Diese umfassen in der
Regel nähere Vorgaben zum konkreten Arbeitsauftrag, zur dauerhaften oder
temporären Einrichtung und zu möglichen Berichtspflichten. Weitere
(informelle) Bund-Länder-Arbeitsgruppen bestehen innerhalb der Fachebenen von
Bund und Ländern in Abhängigkeit gegebener Erfordernisse. Der Auftrag der
jeweiligen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird klar und eindeutig, z. B. durch das
auftragsgebende Gremium, gefasst. Eine Bund-Länder-Koordinierung findet
sowohl themenübergreifend als auch in Abhängigkeit zu den einzelnen
Fachthemen dezentral in einer Vielzahl von Formaten und unterschiedlichen
Zielrichtungen statt. Eine genaue Auflistung aller Bund-Länder-Arbeitsgruppen
einschließlich der angefallenen Arbeitsstunden ist daher nicht möglich. In der
beigefügten Anlage 2* sind wesentliche Bund-Länder-Arbeitsgruppen auf
Leitungsebene sowie von der AMK, Umweltministerkonferenz und
Verbraucherschutzministerkonferenz oder auf Rechtsgrundlage einberufene Bund-Länder-
Arbeitsgruppen in Zuständigkeit des BMEL aufgeführt. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Welche weiteren ähnlichen Formate der Zusammenarbeit zwischen
BMEL, Ländern und Kommunen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl an Formen der Zusammenarbeit und Möglichkeiten der
formellen und informellen Verwaltungskooperation, bei der unterschiedliche
staatliche Ebenen ihre Ressourcen und Kompetenzen bündeln, um z. B.
bestimmte Aufgaben effizienter zu erfüllen. Diese Kooperation ist wichtig, um
die föderalen Strukturen Deutschlands effektiv zu gestalten und die Interessen
aller Beteiligten frühzeitig zu berücksichtigen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14835 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigte umfassende Tierhaltungskennzeichnung lediglich in einem
stark beschränkten Segment eingeführt wurde?
Mit der Einführung einer staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung
sowie den weiteren Bausteinen zum Umbau der Tierhaltung im Bau- und
Immissionsrecht sowie der ambitionierten Förderung der Weiterentwicklung der
Tierhaltung im Rahmen eines Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung
hat die Bundesregierung ein jahrelang vernachlässigtes Thema angepackt und
damit erhebliche Fortschritte für den Erhalt einer zukunftsfesten
landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland erreicht.
Die Einführung einer staatlich verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung ist mit
komplexen Fragestellungen verbunden. Um diesen Fragestellungen
interessengerecht begegnen zu können, erfolgt die Einführung der verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung – wie bereits im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
angelegt – schrittweise.
18. Wie plant das BMEL, die Auswirkungen der geplanten Ausweitung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung
auf kleine und mittlere Unternehmen zu minimieren, insbesondere
hinsichtlich der Bürokratie und der Kosten (vgl. www.rnd.de/politik/fleisc
h-logo-fuer-restaurants-warum-es-bald-zur-pflicht-werden-koennte-DE
7NYP6BNBJSNJKJTCO523SXIE.html)?
Im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) sind bislang kaum bzw. keine
Informationen zur Haltungsform der Tiere vorhanden, von denen das Fleisch
stammt. Die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die AHV würde
daher einen großen Mehrwert, insbesondere für Verbraucherinnen und
Verbraucher, darstellen. Auch für Tierhalterinnen und Tierhalter wäre diese
Erweiterung ein Mehrwert, weil dann auch bei diesen Absatzwegen ihre Leistungen für
mehr Tierschutz sichtbar würden. Bei der Erarbeitung entsprechender
Regelungen wird den Belangen betroffener Unternehmen Rechnung getragen, um
die Kennzeichnung wirtschaftlich praktikabel und leicht verständlich sowie nur
mit notwendigem bürokratischem Aufwand zu gestalten.
19. Wie rechtfertigt und begründet die Bundesregierung, dass
Schweinefleisch, das von im Ausland betäubungslos kastrierten und im Inland
gemästeten Ferkeln stammt, eine Kennzeichnung mit hochwertigen
Haltungsformen erhalten darf, obwohl die betäubungslose Kastration
von Ferkeln für inländische Erzeuger verboten und strafbar ist?
Die Tierhaltungskennzeichnung ist für frisches Schweinefleisch verpflichtend,
das in Deutschland produziert wird. Ausländisches Schweinefleisch kann
freiwillig gekennzeichnet werden. Eine verpflichtende Kennzeichnung ist hier aus
europarechtlichen Gründen nicht möglich. Maßgeblich für die Bestimmung der
Haltungsform ist die Mastphase, die im Vergleich zur Frühphase der Haltung,
in der die Kastration der männlichen Ferkel durchgeführt wird, den größten Teil
des Lebenszyklus der Schweine darstellt.
Die Bundesregierung hat zudem im Rahmen des EU-rechtlich zulässigen, die
Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen-
und Geflügelfleisch ausgeweitet und setzt sich auf EU-Ebene für eine
umfassende Ausweitung der Herkunftskennzeichnung ein. Verbraucherinnen und
Verbraucher können so erkennen, wo das Fleisch herkommt.
20. Wie hat die noch amtierende Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt
die dauerhafte Finanzierung von Investitionen in mehr Tierwohl beim
Stallumbau sichergestellt, und wird das dabei Erreichte der Zielsetzung
des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP gerecht (S. 43: „Dafür streben wir an, ein durch
Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen
Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher
Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den
Handel bürokratisch zu belasten?“)
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umbau der
landwirtschaftlichen Tierhaltung (Stallumbau) mit dem Ziel, dabei für mehr
Tierwohl zu sorgen, seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, und wird das Ergebnis der Zielsetzung des
Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gerecht (siehe S. 43 „Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die
Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen.“)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die seit vielen Jahren erforderliche, jedoch vernachlässigte zukunftsfeste
Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland wurde in
dieser Legislaturperiode begonnen. Ein Beispiel dafür ist der erfolgreiche Start
des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung mit der am 1. März 2024 in
Kraft getretenen Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis
2030 – Investive Vorhaben“ und mit der am 1. April 2024 in Kraft getretenen
Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende
Mehrkosten“.
Für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Tierhaltung stellt die
Bundesregierung der Landwirtschaft 1 Mrd. Euro zusätzlicher finanzieller Unterstützung
zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der AfD „Mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer bei
Fleischprodukten“ auf Bundestagdrucksache 20/12583 verwiesen.
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit Amtsantritt
der noch amtierenden Bundesregierung entwickelt?
Zur Landwirtschaftszählung 2020 wurden 168 833 Betriebe mit Tierhaltung
und zur Agrarstrukturerhebung 2023 161 730 Betriebe mit Tierhaltung erfasst.
Dies entspricht einem Rückgang von 4,2 Prozent. Die Abnahme der
Tierhaltungen hat sich gegenüber dem Zeitraum zwischen den Erhebungen von 2016 und
2020 (- 8,8 Prozent) damit verlangsamt.
23. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, Investitionen in
mehr Tierwohl durch den Stallumbau langfristig finanziell abzusichern,
und welches Finanzierungsmodell favorisiert
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hierbei aktuell – den von ihm entwickelten
„Tierwohlcent“ oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf tierische
Produkte (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240
410-zkl.html)?
24. Wie ist aus der Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer auf tierische Produkte (vgl. BMEL – Aktuelles – Özdemir
zum ZKL-Vorschlag [ZKL = Zukunftskommission Landwirtschaft] zur
Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung) zur Finanzierung von mehr
Tierwohl vereinbar mit der Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz,
den Mehrwertsteuersatz auf Nahrungsmittel auf 5 Prozent abzusenken
(vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/olaf-scholz-schlaegt-senkung-der-mehr
wertsteuer-auf-lebensmittel-vor-a-dd53a039-461d-4d89-a9b4-465a261
60c1b)?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD „Mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Fleischprodukten“ auf
Bundestagdrucksache 20/12583 wird verwiesen.
25. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dem
drastischen Anstieg der Preise auf Nahrungsmittel (seit Amtsantritt der
noch amtierenden Bundesregierung plus ca. 30 Prozent; vgl. www.desta
tis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/kpre520.ht
ml#250160) entgegengewirkt?
Wie auch schon in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, gibt es unterschiedliche
Gründe für die Entwicklung der Lebensmittelpreise seit Ende des Jahres 2021.
Hier sind höhere Rohstoffpreise, gestiegene Energie- und Transportkosten,
weltweite Veränderungen der Ernährungsgewohnheiten sowie der Einfluss von
Wetter und Klima zu nennen. Diese Faktoren können nicht alle von der
Bundesregierung beeinflusst werden. Die Bundesregierung hat aber mit
Entlastungspaketen und Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiemärkte einen
wichtigen Beitrag geleistet, um hier wirksame Effekte zu erzielen (vgl. auch die
Antwort zu Frage 1b).
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung darauf, dass sich in der sozialen
Marktwirtschaft Preise durch Angebot und Nachfrage bilden. Ebenso sind
wettbewerbliche Strukturen auf Märkten essenziell. Daher hat die Bundesregierung
und auch das Bundeskartellamt die Entwicklung des Wettbewerbs in der
Lebensmittellieferkette stetig im Blick.
26. Sieht die Bundesregierung in der Ausweitung der landwirtschaftlichen
Produktion von Lebensmitteln gemäß dem Prinzip von Angebot und
Nachfrage eine Möglichkeit, dem Preisanstieg bei Lebensmitteln
entgegenzuwirken, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen hat sie
seit ihrem Amtsantritt versucht, diese Erkenntnis in praktische
Ergebnisse umzusetzen?
Grundsätzlich erfolgt die Preisbildung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und
Lebensmittel am Markt und stellt einen Ausgleich zwischen Angebot und
Nachfrage her. Preisänderungen sind wichtige Signale an die Erzeugerinnen
und Erzeuger und an die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der starke Preisanstieg der jüngeren Vergangenheit war im Wesentlichen durch
exogene Schocks (insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine) verursacht. Die Situation auf den internationalen Märkten für
Agrarrohstoffe, Energie und Vorleistungen hat sich zwischenzeitlich beruhigt und seit
Anfang des Jahres 2024 sank die Inflation auch in Deutschland wieder unter
drei Prozent. Bei Lebensmitteln liegt die Teuerungsrate insgesamt ebenfalls
wieder auf relativ niedrigem Niveau unterhalb der allgemeinen Inflationsrate.
Dies zeigt, dass die Märkte in Deutschland auf Preissignale in der Breite
reagieren.
Bei einzelnen Produktgruppen kann sich jedoch ein gemischtes Bild ergeben.
Die Lebensmittelmärkte in Deutschland zeichnen sich durch komplexe
Strukturen aus. Insbesondere bei stark verarbeiteten Lebensmitteln fällt der Anteil der
Verkaufserlöse der Landwirtschaft an den Verbraucherausgaben in der Regel
gering aus. Preisänderungen in anderen Bereichen der Lebensmittelkette fallen
entsprechend stärker ins Gewicht.
Das BMEL beobachtet das Marktgeschehen und die Preise für Lebensmittel
engmaschig.
27. Ist aus der Tatsache, dass der bereits im Februar 2023 von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgestellte Entwurf für ein Gesetz
zum Verbot der Werbung für bestimmte Lebensmittel weder vom
Kabinett beschlossen noch ins parlamentarische Verfahren eingebracht
wurde, zu schließen, dass das Vorhaben von der Bundesregierung
verworfen wurde, und wenn ja, welche Gründe führt die Bundesregierung
hierfür auf?
Das BMEL hat zur Umsetzung des Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf für
Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung vorgelegt. Dabei konnte es auf
Unterstützung aus Gesellschaft und Wissenschaft zählen. Ziel der
Bundesregierung war eine pragmatische und zielführende Lösung, um Kinder effektiv zu
schützen. Ein politisches Einvernehmen zu dem Vorhaben konnte noch nicht
erreicht werden.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Kinder, die Medien nutzen, täglich im
Schnitt 15 Werbespots für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder
Salzgehalt sehen, und rund 15 Prozent der Drei- bis Siebzehnjährigen in Deutschland
übergewichtig, darunter knapp 6 Prozent adipös, sind, wird auch die kommende
Bundesregierung die Fragen diskutieren müssen, wie diesen Problemen
begegnet werden kann.
28. Hat die Bundesregierung Gespräche bezüglich der Erarbeitung des
Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) mit dem Normenkontrollrat
geführt, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Der Normenkontrollrat wurde im Rahmen der Einleitung der
Ressortabstimmung beteiligt. Auf Fachebene wurden Gespräche geführt, um eine
ordnungsgemäße Beteiligung vor Kabinettbeschluss zu gewährleisten.
29. Hat die Bundesregierung Verbände und bzw. oder andere
Interessenvertreter an der bisherigen Ausarbeitung des KLWG beteiligt, wenn ja,
welche, und wann, und wenn nein, warum nicht?
Das BMEL stand in regelmäßigem Austausch mit Interessenvertreterinnen und
-vertretern sowie Verbänden aus Wirtschaft und Gesellschaft. Die formale
Beteiligung der Verbände war – wie üblich – nach der Einigung im Ressortkreis
im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung vorgesehen.
30. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Politik, wenn sie
auf der einen Seite Cannabis legalisiert, während sie auf der anderen
Seite Werbung für bestimmte Lebensmittel als ungesund für Kinder
verbieten möchte, und wenn nein, warum nicht?
Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich kein Widerspruch. Auch das
Konsumcannabisgesetz (KCanG) dient dem Gesundheits- und Jugendschutz, indem
u. a. die erhöhten gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums
für Kinder und Jugendliche durch intensivierte Prävention und Möglichkeiten
zur Frühintervention adressiert werden. Für Cannabis gilt bereits ein
allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot. Zudem bleibt der Umgang mit Cannabis für
Minderjährige weiterhin verboten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Ankündigungen des Bundesministers für
Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zum landwirtschaftlichen Anbau
von Hanf“ auf Bundestagdrucksache 20/12683 verwiesen.
31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Absatzmenge
und der Umsatz von Bio-Produkten im Verlauf der Jahre von 2021 bis
2023 (nach Menge und Gewicht) entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Zahlen?
Der Jahresumsatz von Bio-Produkten ist trotz der multiplen Krisen (u. a.
russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine) und der daraus folgenden
Preisentwicklung im genannten Zeitraum von 15,87 auf 16,08 Mrd. Euro gestiegen. Die
Einkaufsmenge bzw. die Absatzmenge blieben im Jahr 2023 in etwa auf
Vorjahresniveau. Eine Trendwende hin zu einer Stabilisierung der Nachfrage und
des Umsatzes ist seit Mai 2023 zu erkennen.
Der Umsatz von Bio-Produkten ist im Jahr 2023 um 5 Prozent gewachsen, auf
die nachfolgende Tabelle wird verwiesen. Dieser Zuwachs wurde, bei
gleichbleibenden Absatzmengen durch Preissteigerungen erzielt, die bei Bio-
Produkten geringer ausgefallen sind als bei konventionellen Produkten. Im Jahr 2022
ist der Umsatz mit Bio-Produkten um 3,5 Prozent zurückgegangen. Dies ist auf
die hohe Inflation zurückzuführen.
Umsätze von Bio-Produkten in Deutschland, ohne Außer-Haus-Verzehr
(Umsatz in Milliarden Euro)
2021 2022 2023
Umsätze Wachstum Umsätze Wachstum Umsätze Wachstum
Naturkostfachgeschäfte1
3,58 -3,3 Prozent 3,14 -12,3 Prozent 3,15 0,2 Prozent
Lebensmitteleinzelhandel2
9,75 9,1 Prozent 10,9 3,2 Prozent 10,82 7,2 Prozent
Sonstige3 2,54 7,4 Prozent 2,07 -18,2 Prozent 2,11 1,8 Prozent
Insgesamt 15,87 5,8 Prozent 15,31 -3,5 Prozent 16,08 5 Prozent
1 einschließlich Hofläden, die netto Waren im Wert von mind. 51.500 EUR zukaufen
2 einschließlich Drogeriemärkte
3 Bäckereien, Metzgereien, Obst-Gemüse-Fachgeschäfte, Wochenmärkte, Ab-Hof-Verkauf, Abo-Kisten, Versandhandel, Tankstellen,
Reformhäuser
Quelle: AMI; Arbeitskreis Biomarkt, 2024
Laut dem Statistischen Bundesamtes liegt die Inflationsrate im Dezember 2024
mit 2,6 Prozent leicht über dem Zielbereich der Europäischen Zentralbank. Der
Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln liegt bei 2 Prozent. Durch diese Zahlen und
die positive Umsatzentwicklung im Jahr 2023 kommt die Bundesregierung zu
einer positiven Einschätzung des Biomarkts in Deutschland.
32. Wie hoch schätzt das BMEL die gesamten Kosten für die Umsetzung
der Bio-Strategie für jedes einzelne Jahr von 2023 bis 2030 ein?
Das BMEL kann hierzu derzeit keine belastbare Aussage treffen, da zahlreiche
Maßnahmen zunächst noch entwickelt werden müssen bzw. in der Umsetzung
sind.
33. Wie viele Betriebe und Kantinen (nach Monat auflisten) haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Bio-
AHV-Verordnung (AHV = Außer-Haus-Verpflegung) am 5. Oktober
2023 mit den Bio-AHV-Kennzeichen des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (je nach Stufe in Bronze, Silber und Gold
auflisten) zertifizieren lassen, und ist eine Evaluation geplant?
Die genaue Zahl ist nicht quantifizierbar, da die Betriebe lediglich an die
zuständigen Behörden der Länder melden und kein bundesweites
Dokumentationsregister besteht.
34. Bei welchem prozentualen Anteil Bio-Forschung im Bereich Ernährung
und Landwirtschaft hat Deutschland derzeit erreicht, angesichts der
Äußerung von Bundeminister Cem Özdemir, 30 Prozent der Mittel für
Forschungs- und Innovationsmaßnahmen in diesem Bereich für den
Bio-Sektor zur Verfügung zu stellen?
Die hierzu notwendigen Daten werden derzeit erfasst und aufbereitet. Es
wurden Kriterien erarbeitet, mit denen Forschungsvorhaben der
Ressortforschungseinrichtungen dem BMEL-Forschungsplan, Forschungsbereich 2.1. „Ausbau
ökologische Land- und Lebensmittewirtschaft“ zugeordnet werden können. Im
Mai 2024 wurde mit der nachträglichen Anwendung der Kriterien für Vorhaben
ab dem Jahr 2022 eine Baseline festgelegt, anhand der die Entwicklung
aufgezeigt werden kann.
Analog dazu wird im Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) und in
anderen Programmtiteln eine Zuordnung der Projekte zum Forschungsbereich
2.1 des BMEL-Forschungsplans vorgenommen.
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Regions- und
standortspezifische[n] Umstellungskonzepte“ weiterzuentwickeln, und
wenn ja, mit welchem Erfolg?
Die genannten Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit vielen
Beteiligten, u. a. aus den Ländern und den dort für Beratung zuständigen
Organisationen. Das BMEL hat die entsprechenden Abstimmungsprozesse gestartet.
Dies wurde u. a. sowohl mit den zuständigen Länderreferentinnen und -
referenten thematisiert als auch im Kreis der für die Öko-Beratung zuständigen
Organisationen.
36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte „Biologische und
genetische Vielfalt in der Agrarlandschaft sowie der Nutzpflanzen und
-tiere“ zu fördern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Ein wichtiger Meilenstein für die Förderung der Agrobiodiversität wurde mit
der „Nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen für Ernährung,
Landwirtschaft, Forst und Fischerei“ erreicht, die das BMEL im März 2024 vorgelegt
hat. Diese richtet sich insbesondere an Entscheidungsträger auf Bundes- und
Länderebene, die durch politische Rahmensetzungen, Förderbewilligung sowie
Ressourcen- und Budgetverteilungen dazu beitragen können, genetische
Ressourcen langfristig zu schützen, nachhaltig zu nutzen und die Zusammenarbeit
auf diesem Gebiet zu fördern. Die Strategie richtet sich auch an private
Akteure, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Landwirtinnen und Landwirte.
Das Förderangebot in der GAK zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen
Ressourcen in der Landwirtschaft wurde für den Rahmenplan 2025 bis 2028
ebenfalls verbessert.
Die genannten Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit vielen
Beteiligten, u. a. aus den Ländern und der Branche. Das BMEL hat die
entsprechenden Abstimmungsprozesse gestartet.
37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigten
„Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen der Bio-
Wertschöpfungskette“ nutzbar zu machen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Die genannten Maßnahmen erfordern eine enge Abstimmung mit vielen
Beteiligten, u. a. aus den Ländern, dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) und der Branche. Das BMEL hat die entsprechenden
Abstimmungsprozesse gestartet.
38. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um den in der Bio-Strategie 2030 angekündigten „Auf- und
Ausbau regionaler und ökologischer Verarbeitungs- und
Vermarktungskapazitäten“ zu unterstützen, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Über die Bekanntmachung Nr. 28/21/31 über die Durchführung von
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich „Regionale Bio-
Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖL werden seit dem Jahr 2023 insgesamt
20 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von
9,7 Mio. Euro gefördert. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt nach
Abschluss der Vorhaben.
Über die „Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten“ (RIWERT)
(BAnz AT 06. August 2019 B1) im BÖL wurden bislang 48 konkrete Vorhaben
zur Entwicklung von regionalen Wertschöpfungsketten, verteilt über das
gesamte Bundesgebiet gestartet.
Ebenfalls im Rahmen des BÖL wurden 2024 zur Umsetzung der Maßnahme 14
der Bio-Strategie 2030 des BMEL die Ausschreibungen für ein bundesweites
Praxis-Netzwerk Bio-Verarbeitung veröffentlicht. Zielsetzung des Netzwerks
ist es, die Leistungen von Bio-Verarbeitungs- und Handwerksunternehmen für
eine zukunftsfähige regionale Wertschöpfung herauszustellen und gegenüber
Bürgerinnen und Bürger zu kommunizieren und bestehende Bio-Verarbeitungs-
und Handwerksunternehmen zu stärken.
Im Jahr 2024 wurde darüber hinaus die BÖL-Maßnahme „Bio verarbeiten“ mit
acht Losen ausgeschrieben. Es geht um praxisorientierte Veranstaltungen zur
Stärkung der ökologischen Lebensmittelverarbeitung für Personen des
Lebensmittelhandwerks, der AHV und der verarbeitenden Ernährungswirtschaft.
Sowie für Personen, die Interesse haben, in einen dieser Bereiche einzusteigen.
Im Rahmen des Bundesprogramms für Ländliche Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung (BULEplus) erfolgt eine Förderung von 35 modellhaften
Vorhaben zur Initialisierung innovativer Projektideen zur Verarbeitung und
Vermarktung regionaler Lebensmittel, darunter auch Vorhaben zu Verarbeitungs-
und Vermarktungsstrukturen für ökologische Lebensmittel (Bekanntmachung
Nr. 01/23/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer
Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“). Am
4. November 2024 wurde weiterhin eine BULEplus-Bekanntmachung
veröffentlicht, die auf die Förderung der Umsetzung von Projekten zum Aufbau
von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel abzielt
(Bekanntmachung Nr. 03/2024/42 über die Durchführung von Modell- und
Demonstrationsvorhaben „RegioKost - Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale
Lebensmittel“). Auch hier ist mit Skizzen zu rechnen, die sich mit
ökologischen Wertschöpfungsketten befassen. Eine Auswertung der Maßnahmen
erfolgt nach Abschluss der geförderten Vorhaben.
Alle genannten Maßnahmen tragen zum genannten Ziel bei.
39. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um die in der Bio-Strategie 2030 angekündigte Erhöhung des
„Anteil[s] von Bio-Lebensmitteln in Kantinen der Bundesverwaltung
und in anderen öffentlichen Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung“ zu forcieren, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Mit der Aktualisierung der Kantinenrichtlinien im Juni 2023 wurde für die
Kantinen des Bundes die Vorgabe eingeführt, dass der Bio-Anteil im
Speiseangebot (ohne Getränke) auf mindestens 30 Prozent des monetären
Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz erhöht werden soll. Seit dem Jahr
2021 konnte eine Steigerung um mehr als 5 Prozent erreicht werden. So bietet
derzeit bereits jede vierte Kantine einen Bio-Anteil von mindestens 20 Prozent
an.
Das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern und für
Heimat (BMI) hat sich im Rahmen der Ausschreibungen zu
Kantinenkonzessionen an der Kantinenrichtlinie sowie dem Maßnahmenprogramm
Nachhaltigkeit der Bundesregierung orientiert. Im Einzelnen wurden in mehreren
Verfahren Nachhaltigkeitsanforderungen zu Bio-Lebensmitteln veröffentlicht. In den
Verfahren wurde in der Leistungsbeschreibung als Ausführungsbedingung
aufgeführt, dass der Bio-Anteil im Speiseangebot ab dem 1. Januar 2025 auf
mindestens 20 Prozent erhöht wird. Erfahrungen zeigen, dass Bietende die
geforderten Prozentzahlen an- bzw. überbieten konnten.
Im Jahr 2024 hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und
Schule (NQZ) im Rahmen seiner Web-Seminarreihen „Beschaffung von
Schulverpflegung“ und „Beschaffung von Kitaverpflegung“ gemeinsam mit der
Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung (KNB) des BeschA die
Zielsetzungen der Bundesregierung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung
(Bio-AHVV) sowie der Bio-Strategie 2030 ausführlich an die Teilnehmenden
(Schul- und Kitaträger) kommuniziert und berät im Rahmen der Web-Seminare
zur konkreten Umsetzung von Speiseplänen mit erhöhtem Bio-Anteil in
Schulen und Kitas.
Das BMEL plant neben den bereits bestehenden erfolgreichen Schulungs- und
Beratungsförderangeboten wie der Initiative „BioBitte – Mehr Bio in
öffentlichen Küchen“, der Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen
der AHV zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
und den Neuerungen der Bio-AHVV (siehe hierzu die Antworten zu den
Fragen 40 und 41) auch eine weitere Unterstützungsmöglichkeit für die Kantinen
der Bundesverwaltung, um den Anteil an Bio-Lebensmitteln in diesen
Einrichtungen weiter zu erhöhen. Auch im Modellregionenwettbewerb
„Ernährungswende in der Region“ ist das Erreichen von mindestens 30 Prozent Bio-
Lebensmitteln in der AHV (insbesondere in der öffentlichen Beschaffung) und damit
verbunden der Ausbau des Ökolandbaus in der jeweiligen Modellregion eines
von mehreren Förderzielen. Informationen über die bisher bewilligten Projekte
sind unter https://www.ernaehrungswende-in-der-region.de/ zusammengestellt.
40. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, Unternehmen den
Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung zu
erleichtern, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Mit der Veröffentlichung der Bio-AHVV im Jahr 2023 wurden nationale
Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Zudem
kann der Bio-Anteil nun durch ein dreistufiges Bio-AHV-Logo in Bronze,
Silber und Gold ausgezeichnet werden. Durch die Bio-AHVV verringert sich
beispielsweise der Dokumentationsaufwand der Küchen in der Bio-Außer-Haus-
Verpflegung. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine Zahlen zur Anzahl der
Unternehmen mit Bio-AHV-Zertifikat vor.
Zur Unterstützung der Umsetzung in den Unternehmen wurde ein Leitfaden
„Mehr Bio mit Kennzeichnung in der AHV“ erstellt und den Unternehmen zur
Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde ein Tool zur Berechnung des Bio-Anteils
nach der Bio-AHVV entwickelt. Dieses ist frei zugänglich und insbesondere
für Unternehmen ohne Warenwirtschaftssystem eine Erleichterung.
Ebenso werden etablierte Beratungsangebote über das BÖL wie „BioBitte“
oder „Bio kann jeder“ weitergeführt.
Zu den Maßnahmen im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs
„Ernährungswende in der Region“ wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Beratung für
umstellungsinteressierte Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung“
zu stärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Mit der „Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-
Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen
Landbaus (RIBE)“ fördert das BMEL die Beratung von AHV-Unternehmen,
die mit Bio starten oder den Bio-Anteil erhöhen wollen. Im Jahr 2024 haben
bislang 27 Unternehmen mit 45 Verpflegungsstellen in elf Ländern eine
Beratung in Anspruch genommen. Aufgrund der Informationsoffensive zu diesem
Thema in die Branche hinein, ist für die folgenden Jahre mit einem deutlichen
Zuwachs zu rechnen.
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
umgesetzt, um wie in der Bio-Strategie 2030 angekündigt, die „Bildung zu
Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln entlang der
Wertschöpfungskette“ zu verstärken, und wenn ja, mit welchem Erfolg?
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen der BÖL Maßnahme „Bio-Verarbeiten“ zu
sieben verschiedenen Verarbeitungsbereichen die Planung und Durchführung
von Praxis-Workshops ausgeschrieben. Ziel ist die Stärkung der ökologischen
Lebensmittelverarbeitung durch praxisorientierte Weiterbildungsangebote. Die
Workshops starten im Jahr 2025.
Ebenfalls im Jahr 2024 wurde eine „Bedarfsanalyse: Bio in der
Berufsausbildung der Lebensmittelverarbeitung und -vermarktung“ im Rahmen des BÖL
durchgeführt. Die Ergebnisse und daraus abzuleitende Maßnahmen werden nun
gemeinsam mit dem zuständigen BMWK erörtert.
Über die BÖL-Richtlinie zur „Förderung von Projekten zur Information von
Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur
Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden
pädagogischen Angeboten (RIGE)“ wurden bislang 24 Projekte bundesweit gestartet.
Die Förderung richtet sich vorrangig an Gebietskörperschaften, um über
regionale Bio-Lebensmittel zu informieren. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet
und verlängert.
43. Hat das BMEL gesetzgeberische Aktivitäten im Bereich der
Digitalisierung in der Landwirtschaft in der 20. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages im Bundeskabinett behandelt, und wenn ja, welche (bitte nach
Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie Begründung auflisten)?
Es wurden in der 20. Legislaturperiode keine Gesetze, die ausschließlich den
Bereich der Digitalisierung in der Landwirtschaft betreffen, im Bundeskabinett
behandelt. Digitalisierung wird aber selbstredend bei den Gesetzentwürfen des
BMEL mitgedacht u. a. mit Blick auf Effizienz und Bürokratieabbau.
Das BMEL war an einer Reihe von Gesetzesinitiativen beteiligt, die auf EU-
Ebene und auch national Digitalthemen behandeln und direkt oder indirekt die
Digitalisierung in der Landwirtschaft betreffen.
44. Welche Projekte und Empfehlungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der „International Platform for Digital Food and
Agriculture“ bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO), die aus dem Konzept der Bundesregierung zur
Errichtung eines Internationalen Digitalrats hervorgegangen ist, seit der
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angestoßen oder etabliert,
welchen konkreten Beitrag hat die Bundesregierung dabei geleistet
(finanziell sowie inhaltlich), und wie bewertet die Bundesregierung die
Arbeit der Plattform?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bislang keine Projekte und
Empfehlungen von der „International Platform for Digital Food and Agriculture“
bei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) angestoßen und etabliert. Die Bundesregierung unterstützte die FAO im
Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2021 im Rahmen eines
Projekts des Bilateralen Treuhandfonds des BMEL zur Erarbeitung eines
Konzeptes für die Errichtung des Digitalrates in Höhe von 500 000 Euro. Die Terms
of Reference der Plattform wurden im Jahr 2021 von den FAO-Mitgliedstaaten
angenommen und sehen eine Beteiligung von mindestens 27 FAO-
Mitgliedstaaten vor. Laut Auskunft der FAO ist diese Mindestzahl noch nicht erreicht.
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung im Bereich der Landwirtschaft ergriffen,
um den Austausch von Wissen und Technologien zwischen
Deutschland und anderen Ländern zu fördern?
Die Projekte der bilateralen Zusammenarbeit (Bilaterales
Kooperationsprogramm, Verwaltungspartnerschaften) haben das gemeinsame Ziel, den
Austausch von Wissen und Technologie zwischen Deutschland und den
Partnerländern zu stärken. Gleiches gilt für Delegationsreisen, an denen Vertreterinnen
und Vertreter des BMEL-Geschäftsbereichs regelmäßig beteiligt worden sind.
Im Rahmen des EU-CAP-Networks findet ein europäischer Austausch zu allen
relevanten landwirtschaftlichen Themen statt, an dem sich Deutschland intensiv
beteiligt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 47 verwiesen.
46. Inwiefern hat sich das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung an internationalen Initiativen, die sich mit dem Thema
Ernährungssicherheit befassen, beteiligt (bitte konkrete Beteiligungen
einzeln auflisten)?
Im Juni 2023 ist das BMEL gemeinsam mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Agrarökologie-Koalition
(„Agroecology Coalition“) beigetreten. Zentrales Ziel der Agrarökologie-
Koalition ist die Umstellung der Landwirtschaft auf nachhaltige und damit
dauerhaft die Ernährung sichernde Anbaumethoden durch Politik, Wissensaustausch
und die Bereitstellung finanzieller Ressourcen. Besonders betont wird hierbei
die ökologische Landwirtschaft. Die Bundesregierung treibt dies in
Deutschland und Europa voran und unterstützt zugleich Partnerländer weltweit dabei,
einen agrarökologischen Ansatz zu verfolgen.
Mit Projektförderungen hat das BMEL die „Emergency Response Pläne“ der
FAO zum Wiederaufbau nach dem Erdbeben in der Türkei sowie zur
Unterstützung der Ukraine zur Bewältigung der Folgen des Angriffskrieges Russlands
beteiligt.
Das BMEL beteiligte sich auch an Initiativen mit internationalem Charakter im
Rahmen der folgenden Projekte des Bilateralen Kooperationsprogramms
(BKP):
– Regionale EU-Entwaldungsverordnungs-Konferenz der Consurländer
Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay im März 2024 im Rahmen des
Deutsch-Argentinischen Fachdialogs (BMEL-Anteil 193 113,20 Euro
brutto)
– Unterstützung des internationalen Seminars vom National Council for Food
Security and Nutrition mit dem Titel „Die Beseitigung des Hungers und die
Reform der Global Governance: Notwendige Dialoge und Konvergenzen“
des G20-Sozialgipfels (Social Summit) in Rio de Janeiro im November
2024 im Rahmen des Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialogs
(BMEL-Anteil 117 839,75 Euro brutto)
– Fachkonferenz Agrarökologie und Ökolandbau in Marokko unter Einbezug
von Fachkräften aus Sambia, Uruguay, Kolumbien, Thailand und
Deutschland im Rahmen des Deutsch-Marokkanischen Fachdialogs im November
2024 (BMEL-Anteil 98 996,10 Euro brutto)
– Balkan Food Summit mit den sechs Westbalkan-Staaten (Albanien,
Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nord-Mazedonien und Serbien) im
Juni 2023 im Rahmen des Agrarpolitischen Dialogs Westbalkan (BMEL-
Anteil 55 332 Euro brutto)
– African Youth and Agribusiness Konferenz mit der Afrikanischen Union
und Beteiligung an UNIDO-World Without Hunger Conference im
November 2024 Rahmen des Agrarpolitischen Dialogs AU (BMEL-Anteil
315 240,52 Euro brutto)
47. Welche finanziellen Mittel hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um
Landwirtschaftsprojekte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu
unterstützen, und welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert?
An folgenden Projekten des Bilateralen Treuhandfonds (BTF) mit der FAO hat
sich das BMEL im erfragten Zeitraum beteiligt:
– Increasing Export Capacity at Izmail Port Phytosanitary and Veterinary
Laboratories Border Facility in Ukraine through Raising Testing and
Certification Capacity for Crop and Livestock Commodities to International
Standards; 2,5 Mio. Euro brutto
– Emergency livelihood and energy assistance for vulnerable farmers and
small/medium-scale agro-processing industries in newly accessible and
other conflict-affected areas of Ukraine; 9,0 Mio. Euro brutto
– Emergency livelihood and energy assistance for vulnerable farmers and
small/medium-scale agro-processing industries in newly accessible and
other conflict-affected areas of Ukraine; Aufstockung um 0,9 Mio. Euro
brutto
– Promoting inclusivity for improved local tenure governance; 1,6 Mio. Euro
brutto
– Scaling up capacities for responsible governance of water tenure in support
of food security, climate resilience and social inclusion (ScaleWat);
2,3 Mio. Euro brutto
– Supporting the establishment of the Food and Agriculture for Sustainable
Transformation (FAST) Partnership (FAST partnership); 1,0 Mio. Euro
brutto
– Increasing awareness and use of CFS policy outcomes on the ground;
0,5 Mio. Euro brutto
– Rebuilding rural communities through cooperative movement; 1,0 Mio.
Euro brutto
– Agri-Accelerator 2.0 for Responsible Agricultural Investment; 1,6 Mio.
Euro brutto
– GLEAM-X: a web application to support the sustainable transformation
towards low carbon livestock; 1,7 Mio. Euro brutto
– Enhance capacities for soil health development and production of nutritious
food; 1,5 Mio. Euro brutto
– Empowering youth for responsible agrifood systems transformation;
0,4 Mio. Euro brutto
– Promoting Multistakeholder Platforms in support to CFS policy products
updatke; 0,4 Mio. Euro brutto
– Transforming city region food systems by reducing food loss and waste in
local food production and supply systems; 1,5 Mio. Euro brutto
– Legislating for the right to adequate food; 0,4 Mio. Euro brutto
– Towards Establishing the Global Partnership on Bioeconomy for
Sustainable Food and Agriculture (GP-BSFA); 0,4 Mio. Euro brutto
– Emergency assistance for spring crop production in southern part of
Ukraine; 0,9 Mio. Euro brutto
An folgenden Projekten des Bilateralen Kooperationsprogramm (BKP) hat sich
das BMEL im erfragten Zeitraum beteiligt:
– Agrarpolitischer Dialog (APD) zwischen der Afrikanischen Union und
Deutschland zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen in Afrika;
3 810 382,00 Euro brutto
– Fachdialog zur Qualitätssicherung pflanzlicher Erzeugnisse
landwirtschaftlicher Urproduktion in Ägypten; 227 315,00 Euro brutto
– Establishing a Geoinformation Centre for the Western Balkans at the
Agricultural University of Tirana; 280 535,00 Euro brutto
– Transformationsdialog zu den Themen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
und EU-Verordnung gegen Entwaldung in Argentinien; 118 226,00 Euro
brutto
– Beitrag zur Förderung der nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktivität
in Äthiopien; 2 950 000,00 Euro brutto
– Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, 2. Phase;
2 217 836,00 Euro brutto
– Zukunft gestalten: Gerechte und agrarökologische Transformation der
Ernährungssysteme in der semiariden Region des Nordosten Brasiliens;
600 000,00 Euro brutto
– Innovationsdialog zur Einführung des Wasserlinsenanbaus zur ökologischen
und pflanzenbasierten Proteingewinnung in Brasilien; 138 316,00 Euro
brutto
– DCZ-Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum, 3. Phase; 2 564 212,00 Euro
brutto
– Deutsch-Chinesisches Kooperationsprojekt zur Weiterentwicklung der
Tierzucht in China, 3. Phase; 1 667 576,00 Euro brutto
– Aufbau Agrobiodiversitätsnetzwerk zu klimaresilienten
Ernährungssystemen und innovativer Förderung ländlicher Regionen in China;
214 469,00 Euro brutto
– Transformation durch Menschenrechte; Ein Kompetenz-Hub für das Recht
auf Nahrung; 584 790,00 Euro brutto
– Accelerating Climate-Resilient Agriculture in Telangana, India through
Data Driven Agro-Ecological Test Hubs in Indien; 516 591,00 Euro brutto
– Internationaler Austausch zur Ausweitung von Hirse für
Ernährungssicherung und Agrobiodiversität in Indien; 45 997,00 Euro brutto
– Steigerung betrieblicher Fachkompetenzen zur nachhaltigen Entwicklung
der Milchproduktion in Kasachstan, 2. Phase; 2 144 987,00 Euro brutto
– Deutsch-Kasachischer Agrarpolitischer Dialog (APD); 1 917 188,00 Euro
brutto
– Deutsch-Kolumbianisches Trainings- und Demonstrationsprojekt für
Agrarökologie inkl. Wissenschaftskomponente; 2 629 944,00 Euro brutto
– Deutsch-Marokkanischer Fachdialog Agrar und Forst (DIAF), 2. Phase;
2 852 966,00 Euro brutto
– Regionale Konferenz, 2 Fachinformationsfahrten Marokko; 50 962,00 Euro
brutto
– Deutsch-Moldauischer Agrarpolitischer Dialog (APD); 1 835 218,00 Euro
brutto
– Deutsch-moldauische Verwaltungspartnerschaft im Bereich Veterinärwesen
und Lebensmittelsicherheit; 381 641,00 Euro brutto
– Deutsch-Mongolisches Kooperationsprojekt Nachhaltige Landwirtschaft
(Fachdialog), 4. Phase; 1 477 658,00 Euro brutto
– Deutsch-Neuseeländischer Fachdialog Klima und Landwirtschaft;
1 201 870,00 Euro brutto
– Green Futures: Capacity and Cooperation for Transforming Agriculture in
Zambia and South Africa; 408 745,00 Euro brutto
– Catalysing food system transformation through smallholder group
empowerment: A multi-country approach towards capacity development to
promote and mainstream agro ecological production and healthier diets in
different BMEL target countries, Tansania und Indien; 598 947,00 Euro
brutto
– Deutsch-Thailändisches Kooperationsprojekt zur Stärkung der
Nachhaltigkeit von Agrarsystemen durch Innovationsnetzwerke, 2. Phase;
1 834 980,00 Euro brutto
– Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft zur Stärkung von Frauen
und jungen Fachkräften in landwirtschaftlichen Genossenschaften;
1 651 827,00 Euro brutto
– Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD), 6. Phase, einschl.
German Food Bridge und Fachdialog Boden; 5 243 888,40 Euro brutto
– Deutsch-Ukrainischer Fachdialog zur nachhaltigen Entwicklung des Obst-
und Gemüsesektors; 4 850 000,00 Euro brutto
– Deutsch-Uruguayischer Fachdialog Agrar inkl. Wissenschaftskomponente;
2 015 744,00 Euro brutto
– Deutsch-Usbekischer Fachdialog für eine nachhaltige und klimaresiliente
Landwirtschaft. Komponente für klimaresiliente Saatgut- und
Futterproduktion; 1 933 100,00 Euro brutto
– Organic spice production to trigger diversification and sustainable land use
in Cao Bang, Vietnam; 591 626,00 Euro brutto
– Balkan Food Summit „Importance of Agrobiodiversity and Food Systems
Transformation“; 45 757,00 Euro brutto
48. Wurden die vom BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit geförderten
Landwirtschaftsprojekte evaluiert, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen?
Sowohl die aus dem BTF geförderten und von der FAO umgesetzten Projekte
als auch alle BKP-Projekte werden standardmäßig (mit Ausnahmen) externen
und internen Evaluierungen nach OECD DAC-Kriterien unterzogen. Die
Ergebnisse sind sehr differenziert und größtenteils positiv ausgefallen. Alle
evaluierten Projekte wurden als erfolgreich eingeschätzt. Kritikpunkte aus
Evaluierungen werden mit der FAO und den übrigen projektdurchführenden
Organisationen besprochen und zur Verbesserung zukünftiger Projekte genutzt.
49. Welche spezifischen Trends und Entwicklungen hat die
Bundesregierung seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung in den
Agrarmärkten beobachtet, und wie haben diese die Exportstrategien der
Bundesregierung in diesem Bereich beeinflusst?
Anhaltende und auch in Folge von Kriegen und Konflikten zunehmende Krisen
(z. B. extreme Preissteigerungen in Folge des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine, Extremwetterereignisse im Zusammenhang mit dem
Klimawandel, gestörte Lieferketten im Zuge der Covid-19-Pandemie) haben die
Bedeutung des internationalen Agrarhandels und den Wert offener und
funktionierender Agrarmärkte, aber auch die Bedeutung gut funktionierender regionaler und
lokaler Liefer- und Versorgungsketten, Kreisläufe und Wertschöpfung erneut
sehr deutlich gemacht.
Insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 haben sich die Agrarmärkte äußerst
dynamisch entwickelt. Diese Entwicklungen haben gezeigt, wie wichtig eine
diversifizierte und resiliente Export-/Handelsstrategie der Unternehmen ist. Das
BMEL unterstützt die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei
deren Umsetzung spezifischer Maßnahmen, beispielsweise durch bewährte
Fördermaßnahmen und fachliche Arbeiten zur Marktöffnung.
50. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung ergriffen, um die Exporte deutscher
Agrarprodukte zu steigern, und welche Erfolge konnten dabei erzielt werden?
Neben den stetig laufenden Arbeiten zur Marktöffnung wurden im Rahmen des
Agrarexportförderprogramms des BMEL im Zeitraum Dezember 2021 bis
2024 im Durchschnitt ca. 20 laufende Zuwendungen pro Jahr gefördert. Im
gleichen Zeitraum wurden 36 Unternehmerreisen und 18 Behördenreisen
ausländischer Behörden in Deutschland gefördert. Als Grundlagen für eine
Einschätzung des spezifischen Handelsumfelds und der Marktgegebenheiten für
bestimmte Produkte in einem Exportzielland wurden für die Agrar- und
Ernährungswirtschaft 59 Marktstudien beauftragt, gefördert und bereitgestellt sowie
acht weitere Projekte mit der Wirtschaft durchgeführt. Jährlich wurde zudem
der Außenwirtschaftstag bzw. das Außenwirtschaftsseminar organisiert und
durchgeführt. Inwieweit die wirtschaftsseitig beantragten Fördermaßnahmen zu
konkreten Steigerungen des Exportvolumens deutscher Agrarprodukte führen,
liegt in der Verantwortung und dem unternehmerischen Geschick der einzelnen
Unternehmen.
Daneben wurde die Wirtschaft in Reisen der Leitung des BMEL einbezogen.
So wurde unter anderem Bundesminister Özdemir auf seiner Reise nach
Sambia und Äthiopien im November 2024 von einer umfangreichen
Wirtschaftsdelegation begleitet. Aus dieser Reise ist u. a. eine Wirtschaftsinitiative
hervorgegangen, um die Zusammenarbeit mit Sambia zu verstetigen.
Zur (Wieder-) Eröffnung von Drittlandsmärkten konnten Sperren in Bezug auf
die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE), die afrikanische Schweinepest
(ASP) und die Geflügelpest (HPAI) aufgehoben werden. Ebenfalls ließen sich
bereits Ausnahmen für den Export von spezifischen Waren nach dem
erstmaligen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland seit 1988 erreichen.
51. Inwiefern hat die Bundesregierung seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung an neuen Handelsabkommen gearbeitet, um den
Zugang zu internationalen Märkten für deutsche Agrarprodukte zu
verbessern?
Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, gemeinsam als EU
neue Handelsabkommen abzuschließen (insbesondere in Nord- und
Lateinamerika sowie in der Region Indo-Pazifik). Zuletzt hat sich die Bundesregierung
mit der Wachstumsinitiative vom 17. Juli 2024 (Ziffer 11) zu einer
ambitionierten Freihandelsagenda bekannt, um die handelspolitische Offenheit der EU zu
stärken und so zur Diversifizierung ihrer Handelsströme beizutragen.
Handelsabkommen tragen maßgeblich dazu bei, die Märkte für Agrarprodukte und
Lebensmittel zu öffnen, nachhaltige Regeln in der Landwirtschaft zu
vereinbaren und sowohl tarifäre als auch nicht-tarifäre Handelshemmnisse abzubauen.
Erfolgreich abgeschlossen werden konnten die Verhandlungen mit Neuseeland
(Abkommen in Kraft seit 1. Mai 2024), Kenia (Abkommen in Kraft seit 1. Juli
2024), Chile (modernisiertes Interim-Handelsabkommen tritt am 1. Februar
2025 in Kraft) sowie MERCOSUR (politische Einigung am 6. Dezember 2024)
und Mexiko (politische Einigung über Modernisierung am 17. Januar 2024).
52. Wie hat das BMEL seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung Nachhaltigkeitsaspekte in die Agrarpolitik integriert, und welche
Auswirkungen hatte und hat dies auf die Wettbewerbsfähigkeit und die
Exportmöglichkeiten?
Der Erhalt und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion in
Deutschland und in der EU ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Dies steht im Einklang mit einer Stärkung der Nachhaltigkeit mit ihren drei
Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales. Leitlinie ist dabei insbesondere
die Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen. Weitere Vereinbarungen
der Bundesregierung sind dem „Transformationsbericht der Bundesregierung
zu nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystemen – Herausforderungen und
Wege der Transformation“, der am 5. Juni 2024 vom Bundeskabinett
verabschiedet wurde (Bundestagdrucksache 20/11725 vom 6. Juni 2024), zu
entnehmen.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges
und zukunftsfestes Agrar- und Ernährungssystem zu gestalten. Nachhaltig und
zukunftsfest ist ein System
– das dauerhaft die Grundlage für eine gesunde und angemessene Ernährung
sichert,
– in dem die Bäuerinnen und Bauern ökonomisch tragfähig wirtschaften
können und
– das die Umwelt, die Tiere und das Klima schützt.
Zur Stärkung von Resilienz und Nachhaltigkeit in Agrar- und
Ernährungssystemen wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die zugleich die
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Landwirtinnen und
Landwirte stärken. Beispielsweise zielt die zukunftsfähige Weiterentwicklung der
Tierhaltung darauf ab, klima- und tierschutzgerechte Standards zu fördern,
während spezielle Förderprogramme den Betrieben wirtschaftliche
Perspektiven bieten. Im „Transformationsbericht der Bundesregierung zu nachhaltigen
Agrar- und Ernährungssystemen – Herausforderungen und Wege der
Transformation“ finden sich ebenfalls zentrale Nachhaltigkeitsmaßnahmen
(Bundestagdrucksache 20/11725 vom 6. Juni 2024).
Die Maßnahmen im Einzelnen und zusammen integrieren und stärken
unterschiedliche Nachhaltigkeitsziele.
53. Welche Strategien verfolgt das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung, um auf plötzliche Marktveränderungen oder
Krisen (z. B. durch geopolitische Ereignisse oder Pandemien) zu
reagieren und die Stabilität der Agrarmärkte zu gewährleisten?
Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Folgen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Marktentwicklungen
und Unsicherheiten haben gezeigt, wie wichtig freier und regelbasierter Handel
sowie offener Warenverkehr innerhalb der europäischen Gemeinschaft ist. Dies
gilt für den gemeinsamen Markt in Europa und zugleich für den Handel mit
anderen Ländern außerhalb der EU.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen (sog. KRITIS-Dachgesetz) abgestimmt.
Im Gesetzentwurf ist die Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen im
Sektor Ernährung vorgesehen. Die Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die
auf nationalen und betreiberseitigen Risikoanalysen und Risikobewertungen
basieren, um ihre Resilienz zu stärken.
Im Falle einer Versorgungskrise enthält das Ernährungssicherstellungs- und
-vorsorgegesetz (ESVG) staatliche Eingriffsinstrumente, die helfen können,
eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
54. Welche Programme oder Initiativen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch amtierenden
Bundesregierung entwickelt, um Landwirte bei der Anpassung an sich
verändernde Marktbedingungen und bei der Erschließung neuer
Exportmärkte zu unterstützen?
Das BMEL unterstützt die Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
bei deren Umsetzung spezifischer Maßnahmen durch bewährte
Fördermaßnahmen im Rahmen seines Agrarförderprogramms und erforderliche fachliche
Arbeiten zur Marktöffnung.
Die Vorschläge und Anträge aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind
dabei Teil ihrer unternehmerischen Strategien, haben konkrete Märkte zum Inhalt
und sind so Richtschnur der konkreten Fördermaßnahmen des BMEL.
55. Wie bewertet das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung von
Lebensmittelverschwendung, und welche konkreten Erfolge konnten bisher erzielt
werden?
Im Juni 2023 hat das BMEL gemeinsam mit 14 Unternehmen des
Lebensmittelgroß- und Einzelhandels den „Pakt gegen Lebensmittel-verschwendung“
geschlossen. Die Vereinbarung legt verbindliche Ziele und konkrete
Reduzierungsmaßnahmen fest, die sofort, schnell und umfassend wirken – auch
außerhalb des Handels in andere Sektoren hinein. Der Pakt zeigt Wirkung: Der erste
„Ergebnisbericht zum Monitoring 2023“ zu seiner Umsetzung zeigt, dass viele
Betriebe bereits im ersten Jahr ihre Lebensmittelabfälle deutlich verringern
konnten – insgesamt um 24 Prozent. Die Unternehmen haben sich mit der
Unterzeichnung des Pakts verpflichtet, Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2025 um
30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Eine weitere zentrale
Verpflichtung ist, Kooperationen zur Weitergabe von noch verzehrfähigen
Lebensmitteln einzugehen. Diese „Spendenpflicht“ gilt vorrangig an soziale
Einrichtungen wie die Tafeln. Damit wird die Weitergabe noch verzehrfähiger
Lebensmittel erheblich ausgebaut. Für den Sektor AHV wurde eine
Kompetenzstelle eingerichtet, an der sich bislang 262 Betriebe beteiligen. Die
Initiative „Zu gut für die Tonne!“ wurde überarbeitet und ist im Sommer 2024 mit
neuen Motiven und Maßnahmen gestartet.
Mit der Ernährungsstrategie „Gutes Essen für Deutschland“ verfolgt die
Bundesregierung auch die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, insbesondere das
SDG 12.3. Die Lebensmittelabfälle in Deutschland sollen gemeinsam mit allen
Akteuren bis zum Jahr 2030 in allen Sektoren halbiert und die
Lebensmittelverluste reduziert werden. Mit dieser Zielsetzung wurde die „Nationale Strategie
zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ weiterentwickelt sowie
prozessbegleitend evaluiert.
Wesentliches Ergebnis dieser Prozessevaluation ist, dass durch die genannte
Strategie entscheidende Akteure vernetzt und initiale Effekte zur Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung erzielt werden konnten. Durch die gewählte
Gremienstruktur konnten Akteure verschiedener Ebenen und Bereiche sowie
die unterschiedlichen Sektoren der Lebensmittelversorgungskette verknüpft
werden, mit dem Ziel, die Datengrundlagen zu verbessern und sowohl
Herausforderungen als auch effektive und effiziente Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen und -verlusten zu identifizieren. Das BMEL schließt sich
dieser Bewertung an und wird diese in die kontinuierliche Weiterentwicklung
der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“
einfließen lassen.
56. Warum konnte das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft bei den Ressortabstimmungen der verschiedenen
Referentenentwürfe zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes keine Einigung
erzielen?
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/4-gesetz-aend-bundeswald
gesetz.html
57. Warum sind Referentenentwürfe zur Novellierung des
Bundeswaldgesetzes bereits vor der Länder- und Verbändeanhörung in die
Öffentlichkeit gelangt?
Die Fragen 56 und 57 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der Verkürzung der Legislaturperiode konnte keine Einigung mehr
zum Gesetzesvorhaben der Novellierung des Bundeswaldgesetzes erzielt
werden.
Abgeschlossen werden konnte die Länder- und Verbändeanhörung. Die
Stellungnahmen der Verbände sind auf der Webseite unter https://www.bmel.de/Sh
aredDocs/Gesetzestexte/DE/4-gesetz-aend-bundeswaldgesetz.html
veröffentlicht. Sie zeichnen ein umfassendes Bild von der Vielfalt und auch der
Unterschiedlichkeit der gesellschaftlichen Interessen und teilweise auch der
gegenläufigen Erwartungen an den Wald und die Forstpolitik.
58. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Anpassung der
Wälder an den Klimawandel gefördert, und in welcher Höhe wurden
die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils verwendet?
Im Jahr 2023 hat der Bund rund 270 Mio. Euro Bundesmittel über mehrere
Programme für Waldfördermaßnahmen verausgabt. Diese Größenordnung
dürfte auch im Jahr 2024 erreicht worden sein. Hierzu liegen die abschließenden
Zahlen allerdings noch nicht vor.
Für die Anpassung von Wald- und Forstwirtschaft an den Klimawandel hat die
Bundesregierung nachfolgende Förderinstrumente zur Verfügung gestellt:
– Mit dem Waldklimafonds (WKF) unterstützen das BMEL und das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) gemeinsam seit dem Jahr 2013 Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben sowie die Vernetzung von Wissenschaft und Praxis zu den
Themen Klimaschutz im Wald und Anpassung der Wälder an den
Klimawandel. Der Titelansatz belief sich in den Jahren 2021 und 2022 auf je
30 Mio. Euro und im Jahr 2023 auf 27 Mio. Euro. Die Mittelbindung und
vor allem der Mittelabfluss konnten deutlich von 75 Prozent im Jahr 2021
auf 95 Prozent im Jahr 2024 erhöht werden. Aufgrund der angespannten
Haushaltslage wurde der WKF im Zuge der Haushaltsaufstellung ab dem
Jahr 2024 auslaufend gestellt. Demzufolge können nur noch laufende
Vorhaben zu Ende finanziert werden. Dafür standen im Jahr 2024 ca. 21 Mio.
Euro, im Jahr 2025 stehen circa 11 Mio. Euro, im Jahr 2026 ca. 4 Mio. Euro
und im Jahr 2027 circa 2 Mio. Euro zur Verfügung. Eine bereits im Jahr
2023 abgestimmte neue WKF-Förderrichtlinie konnte aufgrund von
erforderlichen Haushaltseinsparungen nicht mehr veröffentlicht werden.
– Um wichtige Forschungsvorhaben zum Thema „Anpassung der Wälder an
den Klimawandel“ nach dem Auslaufen des WKF weiterhin zu
unterstützen, wurden im WKF eingereichte Projektvorschläge auf Fördermöglichkeit
im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltig erneuerbare Ressourcen
(FPNR) geprüft. So konnten im Jahr 2024 insgesamt 40 Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel mit
einem Gesamtfördervolumen von ca. 15 Mio. Euro im FPNR bewilligt
werden.
– Mit dem Ende des Jahres 2022 gestarteten Förderprogramm
„Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) hat das BMEL im November 2022
erstmals eine langfristige Förderung eröffnet, mit der zusätzliche Klimaschutz-
und Biodiversitätsleistungen im Wald finanziert und honoriert werden.
Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende, die sich über zehn
beziehungsweise 20 Jahre verpflichten, 11 beziehungsweise 12 Kriterien
des klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Seit dem 1. Januar
2024 wird das KWM aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
(ANK) vom BMUV finanziert und in gemeinsamer Federführung mit dem
BMEL umgesetzt. Insgesamt konnten bereits knapp 9 000 Anträge bewilligt
werden. Das entspricht einer geförderten Waldfläche von aktuell rund
1,6 Millionen Hektar, somit konnten über 21 Prozent des Privat- und
Kommunalwaldes in Deutschland erreicht werden. Im Jahr 2024 wurden
Zuwendungen von 134,5 Mio. Euro ausgezahlt. Das Programm wird im Jahr 2025
fortgeführt.
– Die aktuelle jährliche Mittelbindung liegt bei 136,6 Mio. Euro pro Jahr.
Aufgrund der begrenzt verfügbaren Mittel im ANK haben sich BMEL und
BMUV im Oktober 2024 auf einen Antragsstopp bis auf Weiteres
verständigt. Neue Förderanträge sind demnach bis auf Weiteres nicht mehr
möglich, ebenso konnten die im Jahr 2024 bereits eingegangenen Erstanträge
nicht mehr bewilligt werden.
– Zur Beschleunigung des Waldumbaus, zur besseren Anpassung der Wälder
an den Klimawandel und zur Wiederherstellung bereits geschädigter
Flächen als naturnahe und klimaresiliente Mischwälder wurden in der aktuellen
Legislaturperiode Bundesmittel im Rahmen der GAK für Waldmaßnahmen
im Förderbereich 5A „Naturnahe Waldbewirtschaftung“ Maßnahme 2.0
„Waldumbau“ und dem Förderbereich 5F „Förderung von Maßnahmen zur
Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im
Wald“ Maßnahme 3.0 „Wiederaufforstung“ bereitgestellt. Die nachfolgende
Tabelle stellt die Entwicklung dieser GAK-Förderung dar:
Jahr Maßnahme Anzahl der Förderfälle Höhe der öffentlichen
Ausgaben in Millionen Euro
insgesamt *)
2021 Waldumbau 15 510 54,638
Wiederaufforstung 11 605 34,939
2022 Waldumbau 12 020 44,521
Wiederaufforstung 15 614 55,650
2023 Waldumbau 8 777 38,028
Wiederaufforstung 20 832 63,287
*) die Höhe der öffentlichen Ausgaben umfasst die GAK-Bundes- und Landesmittel, mit GAK verbundene EU-Mittel, zusätzliche
nationale Mittel (Land, Kommune etc.) und mit zusätzlichen nationalen Mitteln verbundene EU-Mittel.
Quelle: GAK-Berichterstattung 2021 bis 2023
– Seit dem Jahr 2024 werden die Mittel für die Maßnahmen Waldumbau und
Wiederaufforstung aus dem ANK aus Mitteln des Klima- und
Transformationsfonds (KTF) im Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 686 31
bereitgestellt. Hierfür standen im Jahr 2024 Bundesmittel in Höhe von 125 Mio.
Euro zur Verfügung. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum
Wirtschaftsplan des KTF sollen für das Jahr 2025 Bundesmittel in Höhe von
90 Mio. Euro für Waldumbau und Wiederaufforstung zur Verfügung gestellt
werden.
59. Was wurde beim klimaangepassten Waldumbau bisher erreicht, und
welche Maßnahmen hält die Bundesregierung künftig für erforderlich?
Die Maßnahmen zum klimaangepassten Waldumbau konzentrieren sich zum
einen auf die Wiederbewaldung von geschädigten Flächen hin zu klimastabilen
Mischwäldern und den Umbau von Reinbeständen und nicht klimatoleranten
Beständen und zum anderen auf die wirtschaftlich tragfähige klimaangepasste
Bewirtschaftung bestehender Wälder.
Waldumbau und Wiederbewaldung nach Schadereignissen werden von der
Bundesregierung über die GAK gemeinsam mit den Ländern gefördert. Hierzu
wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. In den Jahren 2019 bis 2023*
konnten über die Förderung der GAK über 52 000 Hektar Wald umgebaut und
wiederaufgeforstet werden.** Hinzu kommen Flächen, die von den Ländern
oder auch Waldbesitzenden mit eigenen Mitteln umgebaut oder wieder
aufgeforstet wurden. Daten zu diesen zusätzlichen Flächen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur zeigen: die
Strukturvielfalt hat sich erhöht, die Baumarten-Anteile haben sich in Richtung
Laubbäume verschoben. Eine Verstetigung bzw. in Teilen auch Beschleunigung
der Transformation von Wäldern zu klimastabilen Mischwäldern ist aufgrund
der voranschreitenden Klimakrise zwingend geboten. Mit dem Beschluss des
* Die GAK Berichterstattung für das Jahr 2024 liegt noch nicht vor.
** Weitere Details in der GAK-Berichterstattung https://bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und
-des-kuestenschutzes
Bundeskabinetts zum Wirtschaftsplan des KTF sollen für das Jahr 2025
Bundesmittel in Höhe von 90 Mio. Euro für Waldumbau und Wiederaufforstung zur
Verfügung gestellt werden. Auch zukünftig sollen für diese beiden wichtigen
Maßnahmen Mittel zuverlässig bereitgestellt werden.
Ergänzend hierzu hat das BMEL mit dem im November 2022 gestarteten
Förderprogramm „KWM“ erstmals eine langfristige Förderung eröffnet, mit der
zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen im Wald finanziert und
honoriert werden. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. Die
Mittelbereitstellung für dieses Programm sowie für das neue BMUV
Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement-PLUS gilt es zu verstetigen, um
den teilnehmenden Waldbesitzenden eine verlässliche Perspektive für diese
längerfristige Aufgabe der Waldanpassung zu bieten, oder je nach Haushaltslage
aufzustocken, um noch weitere Waldbesitzende bei der Anpassung ihrer
Wälder über diese etablierten und bewährten Programme zu unterstützen.
60. Warum hat die Bundesregierung den Waldklimafonds auslaufen lassen,
und wie sollen künftig die für die Anpassung unserer Wälder an den
Klimawandel notwendige Forschungsarbeit sowie der Wissenstransfer
in die Praxis finanziert werden?
Der Waldklimafonds wird aus dem KTF finanziert. Die Entscheidung, dass der
WKF im Zuge des Haushalts 2024 und ff. auslaufend gestellt und die neue
geplante WKF-Richtlinie aufgrund der fehlenden Mittel nicht mehr veröffentlicht
wurde, war allein auf die schwierige Haushaltslage und die damit verbundenen
Entscheidungen und Priorisierungen zurückzuführen.
Praxisorientierte Waldforschung bleibt, trotz Auslaufens des WKF, weiterhin
ein wichtiges Anliegen des BMEL und des BMUV. Beide Ressorts werden sich
daher weiterhin dafür einsetzen, dass zukünftig Möglichkeiten für eine
vergleichbare Förderung seitens des Bundes geschaffen werden. Aufgrund
fehlender Mittel im vorläufigen Haushalt 2025 können für eine neue, vergleichbare
Förderrichtlinie aktuell jedoch keine neuen Perspektiven geschaffen werden.
Um dem Auslaufen des Waldklimafonds entgegenzuwirken, hat die
Bundesregierung z. B. folgende ergänzende Maßnahmen auf den Weg gebracht:
– Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert das
Vorhaben „SURVEY“. Das Vorhaben „SURVEY“ soll den
Zusammenschluss und die Vernetzung bestehender Forschungs- und
Experimentalflächen zum natürlichen Klimaschutz in Waldökosystemen stärken, es leistet
somit auch einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz.
– Unter Federführung des BMEL soll zudem aufbauend auf den
abgeschlossenen Arbeiten der Bund-Länder AG zu Wald und Holzforschung (AG
WuHF) bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) eine
„Bundesplattform Wald- und Holzforschung“ eingerichtet werden, um in
enger Zusammenarbeit mit den Ländern und waldrelevanten
Forschungsinstitutionen die Vernetzung der Wald- und Holzforschung sowie fortlaufende
Erfassung der Forschungsbedarfe weiter voranzubringen. Das dafür
erforderliche Konzept wurde den Ländern im Rahmen der letzten
Forstchefkonferenz im Oktober 2024 vorgestellt.
61. Wie viele Hektar Wald wurden infolge von Natur- und
Klimaschutzmaßnahmen in dieser Wahlperiode stillgelegt oder in der Nutzung
eingeschränkt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um die Holzversorgung in Deutschland sicherzustellen?
Die Zuständigkeit für Naturschutzmaßnahmen und damit konkret verbundene
Maßnahmen, die Nutzungseinschränkungen oder -verzicht auf Waldflächen
zum Ziel haben, liegt v. a. bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen zur
Umsetzung von den Ländern getroffenen Maßnahmen keine Angaben vor.
Im Rahmen der GAK-Waldförderung 5E „Vertragsnaturschutz im Wald“
beteiligt sich der Bund an der Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und
zur Wiederherstellung von Lebensräumen, darunter auch der Nutzungsverzicht.
Eine genaue Aussage über die aus der Nutzung genommenen Fläche lässt sich
nicht treffen, da keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Maßnahmen
vorgenommen wird.
Im Rahmen des Bundesprogramms „KWM“ beträgt die Fläche mit einer
ausgewiesenen natürlichen Waldentwicklung knapp 90 000 Hektar.
Zuwendungsempfänger über 100 Hektar sind verpflichtet, für den Verpflichtungszeitraum
von 20 Jahren fünf Prozent der förderfähigen Waldfläche einer natürlichen
Entwicklung zu überlassen. Zuwendungsempfänger unter 100 Hektar können dies
für den Erhalt einer höheren Zuwendung freiwillig umsetzen. 58 Prozent der
aktuellen Zuwendungsempfänger mit unter 100 Hektar setzen dies freiwillig
um.
Über den Wildnisfonds im Bundesnaturschutzfonds sowie über die ANK-
Fördermaßnahme „KlimaWildnis“ wurden in dieser Legislaturperiode knapp
3 000 Hektar Waldfläche gefördert.
Die Bundesregierung fördert die Holzversorgung aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung durch eine aktive Ressourcenpolitik Holz, insbesondere im Rahmen
der Charta für Holz 2.0 und des Förderprogramms „Nachhaltige erneuerbare
Ressourcen“ (FPNR). Ziel ist durch die Stärkung der ressourceneffizienten
Holzverwendung durch eine Steigerung der stofflichen Holznutzung
insbesondere von Laubholz und dem Ausbau der Kreislaufführung die Holznachfrage zu
decken.
Zudem werden etwa durch die Bundeswaldinventur, das Rohstoffmonitoring
Holz, die Einschlagsrückrechnung, die Waldentwicklungs- und
Holzaufkommensmodellierung (WEHAM), den Kennzahlenbericht Forst und Holz und den
Holzmarktbericht umfassende Datengrundlagen bereitgestellt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 58 und 59 verwiesen.
62. Gibt die Bundesregierung der ökologischen Waldfunktion Vorrang
gegenüber anderen Waldfunktionen, und wenn ja, warum?
Nein, die Bundesregierung räumt keiner Waldfunktion Vorrang ein.
Wirtschaftliche, naturschutzfachliche und soziale Zielsetzungen werden gleichrangig
verfolgt. Denn Wälder sind gleichermaßen unverzichtbar für den Klimaschutz,
wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, sorgen für
gesunde Luft, sauberes Wasser und Bodenschutz, sie geben rund 735 000
Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, Arbeit und Einkommen, sind
wichtiger Erholungsraum der Bevölkerung und liefern Holz als wertvollen
nachwachsenden Rohstoff.
63. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die nachhaltige
Waldbewirtschaftung für den langfristigen Erhalt unserer Wälder und
der Wertschöpfung im ländlichen Raum?
Einzelne Ökosystemleistungen könnten ohne aktive Waldbewirtschaftung nicht
in der gewünschten Menge und Zusammensetzung bereitgestellt werden. Auch
die zügige Anpassung der Wälder an den Klimawandel bedarf eines aktiven
Managements. Waldbewirtschaftung und Holzverwendung, aber auch der
Tourismus beispielsweise in großen Waldschutzgebieten sichern Einkommen und
Beschäftigung, insbesondere in den ländlichen Räumen. Um die vielfältigen
Funktionen der ländlichen Räume zu erhalten, um Natur-, Kultur- und
Erholungslandschaften sowie die natürlichen Ressourcen zu bewahren, verfolgt die
Bundesregierung eine Politik, die sich am Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung orientiert. Näheres zur Bedeutung nachhaltiger Waldwirtschaft für die
ländlichen Räume, zu den waldpolitischen Zielen, der Waldstrategie und der
Förderung der naturnahen Waldwirtschaft, des klimaresilienten
Waldmanagements und Innovationen in der Wald- und Holzwirtschaft, Flächenverbrauch,
Anpassung an den Klimawandel, Erholung und Tourismus kann insbesondere
im Kapitel E.3 sowie zur regionalen Wertschöpfung, der Bioökonomie und des
Ausbaus erneuerbarer Energien im Kapitel E.2.3, des „Vierten Berichts der
Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume“
(Bundestagdrucksache 20/13790 vom 14. November 2024 entnommen werden).
64. Welche konkreten Auswirkungen hat die Holzbauinitiative der
Bundesregierung auf die Bauwirtschaft, die CO2-Einsparung im Gebäudesektor
und die Linderung der Wohnungsnot in Deutschland?
Die Holzbauinitiative der Bundesregierung (HBI) zielt in erster Linie darauf ab,
den Einsatz von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen im Bauwesen
als Beitrag zum Klimaschutz und die Schonung endlicher Ressourcen zu
fördern.
Das Bauen mit Holz ist im Hinblick auf die Transformation der Bauwirtschaft
ein wichtiger Schlüssel hin zur Klimaneutralität. Die HBI hat positive
Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, indem neue Marktsegmente erschlossen und
innovative Bauverfahren unterstützt werden. Zudem kann die verstärkte
Nutzung von Holz die Nachfrage nach regionalen Ressourcen steigern und somit
lokale Wirtschaftskreisläufe stärken. Die regionale Verfügbarkeit des Baustoffs
kann zu einem geringeren Transportaufwand führen, was neben der positiven
Klimawirkung auch die Komplexität der Lieferketten reduziert. Dies kann ggf.
zukünftig vor dem Hintergrund der CO2-Bepreisung und notwendigen
Reduktion des Primärrohstoffverbrauchs die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
der Bauwirtschaft erh��hen und sich gleichzeitig vorbildhaft auf alle Materialien
und Technologien der Branche auswirken.
Holz verursacht über den gesamten Lebenszyklus weniger CO2-Emissionen als
andere Baumaterialien wie Stahl und Zement. Durch den vermehrten Einsatz
von Holz im Bauwesen, auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden, kann
daher die Ökobilanz von Gebäuden verbessert werden. Studien zeigen, dass das
Substitutionspotenzial des Holzbaus im Vergleich zu Bauweisen aus nicht
nachwachsenden Rohstoffen über 50 Prozent an Treibhausgas (THG)-
Emissionen einsparen kann*,**.
* Hafner, A., Rüter, S., Ebert, S., Schäfer, S., König, H., Cristofaro, L., Diederichs, S., Kleinhenz, M. und Krechel, M. (2017) Treibhausgasbilanzierung von
Holzgebäuden - Umsetzung neuer Anforderungen an Ökobilanzen und Ermittlung empirischer Substitutionsfaktoren (THG-Holzbau). Ruhr-Universität Bochum,
Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Projektbericht Waldklimafonds 28W-B-3-054-01. BMEL/BMUB, 153 S.
** Hafner, A., Rüter, S. (2021) Verwendung von Holz in Gebäuden als Beitrag zum Klimaschutz. Springer-Verlag GmbH Deutschland, U. Sahling (Hrsg.), Klimaschutz
und Energiewende in Deutschland, 12 S.
Modulare Holzbauweisen ermöglichen meist kürzere Bauzeiten und können
somit zur Beschleunigung von Bauprojekten beitragen und damit aktuelle
Wohnungsknappheiten schneller überwinden helfen. Zudem bieten Holzhäuser
Potentiale für eine flexible und anpassungsfähige Grundrissgestaltung, die
veränderten Wohnbedürfnissen im Lebenszyklus gerecht wird.
65. Warum hat die Bundesregierung die enormen Bürokratielasten, die
durch die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) für
die deutsche Forst- und Holzwirtschaft entstehen, während der
Beratung der Verordnung im Rat und vor ihrer Verabschiedung nicht erkannt
und verhindert?
Die Bundesregierung hat aufgrund von Verzögerung auf EU-Ebene bei
wichtigen Umsetzungselementen frühzeitig vor einem Fehlstart der EU-Verordnung
für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) gewarnt und gegenüber der
Europäischen Kommission die Verschiebung des Anwendungsstarts und die
Bereitstellung notwendiger Umsetzungselemente gefordert, um für die Wirtschaft die
Voraussetzungen zu schaffen, sich angemessen auf die Anwendung der EUDR
vorzubereiten. Gleichzeitig hat die Bundesregierung sowohl in den
Verhandlungen als auch in der gegenwärtig laufenden Umsetzung der EUDR stets auf die
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und eine praktikable und möglichst
bürokratiearme Anwendung der EUDR in der Forst- und Holzwirtschaft geachtet.
So konnten wesentliche Vereinfachungen für Länder mit niedrigem
Entwaldungsrisiko und zusätzliche Bürokratieminderungen unter anderem für die
europäische Forstwirtschaft und der Holzwertschöpfungskette erreicht werden.
Beispielsweise konnten die Anforderungen an die Forstwirtschaft auf die
Sorgfaltserklärung und damit die Bestätigung der Einhaltung der EUDR begrenzt
werden, die auf der Grundlage von Planungsdaten – im Idealfall einmal jährlich
– erfolgen kann. Von diesem vereinfachten Verfahren profitiert auch die
Holzwertschöpfungskette. Das BMEL hat eine Handreiche zur Anwendung der
EUDR in der deutschen Forstwirtschaft erarbeitet, um eine praktikable und
effiziente Anwendung der EUDR in der deutschen Forstwirtschaft zu erreichen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Welthandelsorganisationsvereinbarkeit bei Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung“ auf
Bundestagsdrucksache 20/14204 sowie die Kleine Anfrage der Fraktion FDP
„Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 20/14654
verwiesen.
66. Warum hat sich die Bundesregierung gegen die vom Europäischen
Parlament vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen der EUDR –
insbesondere der Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ –
ausgesprochen, die zum Ziel hatten, die Bürokratie für Länder ohne
Entwaldungsrisiko abzumildern, und wie ist das vereinbar mit dem Ziel des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den
Bürokratieabbau voranzubringen?
Die vom Europäischen Parlament kurz vor dem in der Verordnung
vorgesehenen Anwendungsstart geforderten Änderungen an der EUDR hätten eine
tiefgreifende inhaltliche Änderung der bereits in Kraft getretenen Verordnung
bedeutet und die angestrebte und auch von der Bundesregierung geforderte
Verschiebung des Anwendungsstarts ernsthaft gefährdet. Eine rechtliche
Bewertung der Implikation sowie eine Folgenabschätzung zu der geforderten „Null-
Risiko-Kategorie“ lagen nicht vor und hätten in der Kürze der Zeit auch nicht
erarbeitet werden können. Zudem hatte der Juristische Dienst des Rates die
Konformität einer „Null-Risiko-Kategorie“ mit den Regeln der
Welthandelsorganisation (WTO) in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund konnte der Rat den
Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments einstimmig nicht
zustimmen.
Die WTO-rechtliche Gestaltung der EUDR, einschließlich des Länder-
Benchmarkings, war im Zuge des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bereits
wiederholt Verhandlungsthema in der für die Erarbeitung der EUDR eingerichteten
Ad hoc Arbeitsgruppe des Rates. Zu den Fragen der Bundesregierung,
inwieweit Gebiete mit sehr geringem Entwaldungsrisiko und entsprechende
Jurisdiktionen für eine vereinfachte Anwendung in der EUDR verankert werden
können, legten WTO-Experten und der Juristische Dienst der Europäischen
Kommission in der Sitzung am 3. März 2022 ihre Argumentationsketten für eine
WTO-konforme Gestaltung der EUDR mündlich dar. Im Ergebnis wurden alle
WTO-rechtlich möglichen Erleichterungen in den Rechtstext aufgenommen.
Die Darstellungen der Europäischen Kommission wurden seitens des
Juristischen Dienstes des Rates bestätigt.
Zudem hat die Bundesregierung die Europäische Kommission mehrfach mit
Nachdruck aufgefordert Leilinien und FAQ zur Umsetzung der EUDR so
auszugestalten, dass eine bürokratiearme Umsetzung der Verordnung sichergestellt
ist und begrüßt die dahingehende Erklärung der Europäischen Kommission im
Zuge des Trilogverfahrens vom Dezember 2024 zur Verschiebung des
Anwendungsstarts der EUDR. Darin erklärt die Kommission, sich ebenfalls für eine
bürokratiearme Umsetzung der Verordnung einzusetzen. Die Europäische
Kommission hat dazu angekündigt, die vorliegenden FAQs und die Leitlinie zu
aktualisieren und zu konkretisieren. Zudem soll der im Jahr 2028 anstehende
Review der Verordnung auch dazu genutzt werden, eine effektive und
bürokratiearme Anwendung der Verordnung sicherzustellen.
Die Bundesregierung steht einer erneuten Prüfung weiterer Möglichkeiten zur
Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Anwendung
der EUDR, wie durch die Europäische Kommission angekündigt, offen
gegenüber und beabsichtigt, die Europäische Kommission dabei aktiv zu beraten und
sich weiterhin für Verbesserungen im Sinne einer bürokratiearmen Umsetzung
einzusetzen.
67. Wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass die Umsetzung der
EUDR zu Preissteigerungen bei den von der EUDR betroffenen
Produkten und Produktgruppen führen könnte (vgl. www.topagrar.com/ma
rkt/news/futtermittelindustrie-warnt-vor-hohen-kosten-durch-eu-entwal
dungsverordnung-20007133.html?upgrade=true)?
Inwiefern die Verordnung die Preisentwicklung der von der EUDR erfassten
Rohstoffe und Produkte grundsätzlich beeinflussen wird, kann zum jetzigen
Zeitpunkt seitens der Bundesregierung nicht abschließend eingeschätzt werden.
Die Produktpreise unterliegen grundsätzlich Preisschwankungen, bedingt durch
eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren (bspw. Qualität, Angebot und
Nachfrage, verfügbare Lagerbestände, Erträge, saisonale Schwankungen beim
Konsum). Nicht zuletzt sind, insbesondere bei Kaffee und Kakao, auch
Ertragsschwankungen von Bedeutung, die unter anderem durch den Klimawandel
verstärkt werden. Grundsätzlich hat der Produktionspreis nur einen
vergleichsweise kleinen Einfluss auf die Konsumentenpreise.
Störungen der Lieferketten verbunden mit eventuellen Preissteigerungen hätten
die Folge sein können, wenn die Verschiebung des Anwendungsstarts der
EUDR in Folge der Änderungsforderungen des Europäischen Parlaments
gescheitert und die Verordnung zum 30. Dezember 2024 anzuwenden gewesen
wäre.
68. Welche konkreten positiven Fortschritte im Bereich des
Pflanzenschutzes (Einsatz, Verfügbarkeit, Schließen von Lückenindikationen,
Entwicklung) wurden seit Amtsantritt des Bundesministers Cem Özdemir
gemacht?
Um Verbesserungen in den Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassungen zu
erreichen, wurde durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) im Auftrag der Europäischen Kommission im Jahr 2023
der „ZAPID“-Workshop ausgerichtet („Zonal Authorisation Procedure -
Improvements and Developments“, Link zum Abschlussbericht: https://food.ec.europ
a.eu/document/download/21e6b162-ac20-4d3c-aefb-a9084888f515_en?filenam
e=pesticides_auth-ppp_workshop_20231205_sum.pdf). Deutschland setzt sich
auf europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung dort entwickelter Ideen ein,
denn die Festlegung und Weiterentwicklung europaweit harmonisierter
Datenanforderungen und Bewertungsgrundsätze ist eine wesentliche Grundlage für
die einheitliche und fristgerechte Umsetzung der Zulassungsverfahren.
Auf nationaler Ebene ist es insbesondere durch Personal- und andere
Maßnahmen innerhalb der Behörden von BMEL und BMUV gelungen, die
Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Seit dem Jahr 2023 tauschen sich BMEL und
BMUV regelmäßig mit den Bewertungsbehörden über Auslegungsfragen des
Pflanzenschutzrechts aus. Diese verbesserte Kooperation auf Arbeitsebene trägt
insgesamt zu einer reibungsloseren und fristgerechteren Bearbeitung von
Zulassungsanträgen bei.
Darüber hinaus hat das BMEL nach einem breiten Beteiligungsprozess am
4. September 2024 das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vorgelegt. Mit dem
Zukunftsprogramm Pflanzenschutz verfolgt das BMEL das Ziel, die Erzeugung
sicherer und gesunder Lebensmittel und die Erzielung solider Einkommen in
Einklang zu bringen mit dem Erhalt der Artenvielfalt, fruchtbarer Böden und
sauberen Wassers. Mit den im Zukunftsprogramm Pflanzenschutz enthaltenen
Maßnahmen will das BMEL die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Betriebe dabei unterstützen, mit dem veränderten Wirkstoff- und Mittelspektrum
auszukommen und bestehende Mittel sparsamer einzusetzen – auch um
Resistenzen zu vermeiden. Dazu wurden im Zukunftsprogramm Pflanzenschutz
unter anderem Maßnahmen zu folgenden Themenfeldern verankert: Stärkung
des Integrierten Pflanzenschutzes, Verbesserung der Praxisverfügbarkeit
biologischer Pflanzenschutzverfahren, Verbesserung des Zulassungsverfahrens für
Pflanzenschutzmittel, Förderung von Forschung und Innovation sowie
Stärkung des Wissenstransfers, Förderung der Digitalisierung und moderner,
mitteleinsparender Anwendungstechnik sowie Stärkung der unabhängigen Beratung
und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten.
69. Welche Anstrengungen zur Förderung der Entwicklung von neuen
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen wurden seitens des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung unternommen, und wie bewertet der
Bundesminister Cem Özdemir diese?
70. Wie hat sich die Situation rund um die Zulassungsverfahren für
Pflanzenschutzmittel seit Amtsantritt der noch amtierenden Bundesregierung
entwickelt, und wie bewertet der Bundesminister Cem Özdemir diese
Entwicklung?
Die Fragen 69 und 70 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das BVL hat von 2022 bis 2024 im Projekt „Pflanzenschutzmittel-Zulassung
2030“ zusammen mit Expertinnen und Experten aus an der Zulassung
beteiligten Behörden, Ländern und dem Sektor Empfehlungen zur Verbesserung der
Pflanzenschutzmittelzulassung erarbeitet. Einige der Empfehlungen adressieren
die Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene.
Derzeit prüft das BMEL die Möglichkeiten der Umsetzung dieser
Empfehlungen. Außerdem wird eine Vereinfachung der Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko geprüft.
Auf EU-Ebene setzt sich Deutschland zudem dafür ein, dass eine einheitliche
und EU-weit abgestimmte Begriffsbestimmung für „Biological Control“ und/
oder vergleichbare Ansätze“ geschaffen wird. „Biological control“ ist ein
Ansatz, der als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz gilt, jedoch gibt es
bislang kein einheitliches Verständnis darüber, was der Begriff genau
beschreibt. Deutschland hat im Agrarrat am 9./10. Dezember 2024 gemeinsam
mit Dänemark ein Non-Paper mit einem diesbezüglichen Appell an die
Europäische Kommission eingebracht, welches breite Unterstützung von anderen
Mitgliedsstaaten fand.
71. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft unter der Führung von Bundesminister Cem
Özdemir umgesetzt, um den deutschen Weinbau zu stärken, und welche
Maßnahmen wurden nur geplant, aber nicht umgesetzt?
Im Weinbau wurden eine Krisendestillationsmaßnahme in den Jahren
2023/2024, die Krisenhilfe für Frostschäden 2024 und Erleichterungen bei der
Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme erteilter Pflanzgenehmigungen
in bestimmten Gebieten in den Jahren 2024/2025 umgesetzt.
Weiter geplant ist die nationale Umsetzung der Geoschutzreform auch im
Weinbereich mit einer Stärkung von Erzeugervereinigungen und eine
Überarbeitung der Wein-Überwachungsverordnung, die Winzerinnen und Winzer bei
Buchführungs- und Meldepflichten entlasten soll, sowie die Verbesserung von
Absatzfördermaßnahmen.
Bundesminister Cem Özdemir hat sich in Brüssel dafür eingesetzt, dass
Kaliumphosphonat in die Liste der im ökologischen Landbau zugelassenen
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe aufgenommen wird. Ohne Kaliumphosphonat steht
dem ökologischen Weinbau kein wirksames Mittel zur Verfügung, um dem
zunehmenden Krankheitsdruck, insbesondere unter Extremwettersituationen,
sicher begegnen zu können.
Zudem hat sich BMEL im Rahmen der Hochrangigen Gruppe Wein intensiv
dafür eingesetzt, dass auf Europäischer Ebene wirksame Instrumente ergriffen
werden, um den Weinbau in der EU zu stabilisieren, u. a. durch eine
Erzeugungsbegrenzung.
72. Wie wurden die Auszahlungsmodalitäten der von der EU
bereitgestellten Hilfsgelder für die von den Spätfrösten betroffenen
Weinbaubetriebe gestaltet?
a) Bewertet die Bundesregierung diese Auszahlungsmodalitäten als
ausreichend praxisnah und bürokratiearm?
Die Fragen 72 und 72a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMEL hat sich bei der Europäischen Kommission erfolgreich dafür
eingesetzt, dass Deutschland EU-Hilfen in Höhe von 46,5 Mio. Euro aus der
Agrarreserve der Europäischen Kommission bereitgestellt wurden. Das Frostereignis
im April 2024 hat sich innerhalb Deutschlands regional sehr unterschiedlich
ausgewirkt. Während einige Länder erheblich stärker und flächendeckend
betroffen waren (Ostdeutschland), fielen die Schäden in anderen Regionen
Deutschlands deutlich heterogener aus.
Das BMEL hat intensiv mit den Ländern zusammengearbeitet, um die
„Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr
2024“ (AgrarFrostBeih2024V) schnellstmöglich vorzulegen. Das
Antragsverfahren wurde von den Ländern durchgeführt. Anträge konnten bis zum 8.
Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Das gewählte
Verfahren ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung der am stärksten vom
Frostereignis betroffenen Betriebe.
b) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebe, die über eine
Versicherung (z. B. die Mehrgefahrenversicherung) schon
Unterstützungszahlungen erhalten haben, ebenso unterstützt wie die Betriebe,
die nicht versichert waren, und wie bewertet dies die
Bundesregierung?
Die AgrarFrostBeih2024V sieht vor, dass Betriebe Frostbeihilfen erhalten
können, unabhängig davon, ob sie über eine Versicherung oder aus anderen
Quellen schon Unterstützungszahlungen erhalten haben. Zur Vermeidung von
Überkompensation ist die Höhe der Beihilfe jedoch auf die Differenz zwischen der
Höhe des bereinigten Schadens und der aus Versicherungsleistungen und
sonstigen Zahlungen aufgrund des Frosteinbruchs bestehenden Zahlungsansprüchen
festzusetzen, sofern die Summe aus Beihilfe, Versicherungsleistungen und
sonstigen Zahlungen aufgrund des Frosteinbruchs größer als die Höhe des
bereinigten Schadens wäre.
Um sicherzustellen, dass der Anreiz, Mehrgefahrenversicherungen
abzuschließen, bestehen bleibt, und um sichtbar zu machen, dass die Entscheidung für
eine Versicherung eine staatlich gewünschte Form der Risikoabsicherung ist,
sieht die AgrarFrostBeih2024V eine absolute Obergrenze des
Entschädigungssatzes von 40 Prozent vor. Durch die Obergrenze werden versicherte
Unternehmen im Regelfall insgesamt eine höhere Schadenskompensation erhalten
(Summe aus Versicherungsleistungen und – soweit der Schaden noch nicht
kompensiert ist – Beihilfe) als nicht versicherte Unternehmen (nur Beihilfe).
73. Welche Maßnahmen hat das BMEL seit Amtsantritt der noch
amtierenden Bundesregierung für den deutschen Gartenbau umgesetzt, um
dieser Branche konkret zu helfen, und wie bewertet die Bundesregierung
die Wirkung dieser Maßnahmen?
Auch der Gartenbau wurde von den Folgen des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine im Frühjahr 2022 stark getroffen, insbesondere aufgrund der
zwischenzeitlich sehr stark gestiegenen Energiepreise.
Um die Auswirkungen abzumildern, hat sich das BMEL im Laufe des Jahres
2022 erfolgreich sowohl für Krisenbeihilfen bei der Europäischen Kommission
als auch für die Bereitstellung ergänzender nationaler Krisenmittel eingesetzt.
Als Ergebnis konnten Gartenbaubetriebe mit Obst- und Gemüsebau von zwei
Krisenbeihilfen profitieren: Auf Grundlage der ersten
Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe wurden rund 36 Mio. Euro an Betriebe mit Freilandobst- und
Freilandgemüsebau ausgezahlt. Diese Krisenhilfe wurde durch eine rein
national finanzierte Maßnahme, die sog. Kleinbeihilfe, ergänzt. Hiervon profitierten
Betriebe, die die spezifischen Beihilfebedingungen der ersten
Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe nicht erfüllen konnten, beispielsweise im energieintensiven
Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion und bestimmte
Erzeugungsformen von Obst und Gemüse im Freiland. Für solche Gartenbauflächen
wurden noch einmal rund fünf Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt.
Während sich die meisten Landwirtschaftssektoren und deren Märkte im Jahr
2023 von den unmittelbaren Auswirkungen des russischen Angriffskrieges
erholen konnten, wirkten die Marktstörungen insbesondere im Obstbau fort.
Daraufhin hat das BMEL zügig mit weiteren unbürokratischen Hilfen an den
Obstbau reagiert: wiederum nach Bereitstellung von Krisenmitteln durch die
EU hat das BMEL die zweite Verordnung zur Gewährung einer
außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren (Zweite
Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe) erlassen. Dadurch konnten rund 21,3 Mio.
Euro ausgezahlt werden.
Im April 2024 führten Spätfrostereignisse in einigen Regionen Deutschlands zu
erheblichen Frostschäden während der Obstblüte. Auch diesmal setzte sich das
BMEL erfolgreich für die Bereitstellung von 46,5 Mio. Euro aus der
Agrarreserve der Europäischen Kommission ein, um frostgeschädigte Obst- und
Weinerzeugerinnen und -erzeuger zu unterstützen. Zum Verfahren wird auf die
Antwort zu Frage 72 verwiesen. Mit der zielgerichteten, unbürokratischen
Ausgestaltung von Anpassungs- und Krisenbeihilfen hat das BMEL den jeweils
betroffenen Landwirtschaftssektoren einschließlich des Gartenbaus in
Krisenzeiten helfen können.
Darüber hinaus unterstützt das BMEL mit dem „Bundesprogramm zur
Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und
Gartenbau“ Investitionen des Gartenbaus zur Senkung der CO2-Emissionen. In der
20. Legislaturperiode sind bisher 290 Projekte in Gartenbauunternehmen mit
einer Fördersumme von insgesamt 10,9 Mio. Euro bewilligt worden. Das sind
22,7 Prozent der bewilligten Fördermittel.
In den Forschungsförderprogrammen des BMEL, die über den Projektträger
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) betreut werden, sind in
der 20. Legislaturperiode 227 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie
Modellvorhaben (die Zahl umfasst alle Vorhaben mit separaten
Zuwendungsbescheiden, auch als Teil von Verbundvorhaben) mit Gartenbaubezug mit einer
Fördersumme von insgesamt rund 78,5 Mio. Euro bewilligt worden. Den
größten Anteil daran haben das Innovationsprogramm des BMEL, das
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und die Digitalisierungsstrategie. Die
überwiegende Zahl der Vorhaben befindet sich noch in der Umsetzung, sodass eine
abschließende Bewertung nicht möglich ist.
Zusätzlich wurden im Rahmen der Torfminderungsstrategie des BMEL in der
20. Legislaturperiode durch die FNR 26 Projekte im Bereich Forschung- und
Entwicklung, 20 Projekte im Bereich der Modell- und
Demonstrationsvorhaben, sieben Einzelvorhaben zur Zertifizierung für Torfersatzstoffe sowie ein
Verbundvorhaben (bestehend aus sechs Teilvorhaben) zur kulturbegleitenden
Fachinformation der Gartenbaubetriebe mit einer Gesamtsumme von rund
24,5 Mio. Euro bewilligt. Auch diese Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen
und damit nicht abschießend bewertbar. Zur Bewertung des Umsetzungsstands
der Torfminderungsstrategie, die bereits in der 19. Legislaturperiode begonnen
hatte, wird die FNR im Auftrag des BMEL eine Statustagung „Torfminderung
im Gartenbau“ im März 2025 in Berlin durchführen.
In der 20. Legislaturperiode hat das BMEL zudem an der Entwicklung einer
Zukunftsstrategie Gartenbau gearbeitet. Ein wichtiger Zwischenschritt war die
Fertigstellung eines Maßnahmenpapiers „Zukunft Gartenbau“ im Frühjahr
2024 durch Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis,
Branchenorganisationen, Verbänden und Wissenschaft. Zum aktuellen Stand des
Umsetzungsprozesses hat das BMEL eine Übersicht unter https://www.bmel.de/DE/themen/lan
dwirtschaft/pflanzenbau/gartenbau/massnahmenpapier-zukunft-gartenbau.html
veröffentlicht.
74. Hat sich das BMEL konkret bei den anderen zuständigen Ressorts dafür
eingesetzt, dass der deutsche Unterglas-Gartenbau von den
Energieaudit-Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (§§ 8, 9) ausgenommen
wird oder anderweitige Ausnahmeregelungen in diesem Punkt erlassen
werden, wenn nein, wieso nicht, und wenn ja, wieso konnte hier kein
Erfolg errungen werden?
Das BMEL hat sich dafür eingesetzt, die Vorgaben des Gesetzes zur Steigerung
der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) so anzupassen, dass Unterglas-
Gartenbau-Betriebe mit höheren Energieverbräuchen im Rahmen der EU-
rechtlichen Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive,
EED) von den Verpflichtungen zur Anwendung von
Energiemanagementsystemen ausgenommen werden. Innerhalb der Bundesregierung konnte keine
Einigkeit erzielt werden, die Schwellenwerte für die Pflicht zur Einrichtung von
Energie- oder Umweltmanagementsystemen im Gartenbau auf die nach der
EU-Rechtsetzung zulässige Schwelle anzuheben. Das BMEL wird sich
dennoch weiterhin für eine Lösung einsetzen, da aus Sicht des BMEL die
Einsparpotenziale für Unterglas-Gartenbau-Betriebe durch
Energiemanagementsysteme eingeschränkt sind.
75. Hat das BMEL immer ausreichend gut darauf geachtet, bei Änderungen
der nationalen Öko-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
nicht andere Förderprogramme der Bundesländer in ihrer Wirksamkeit
zu beschneiden oder gar zu konterkarieren, und wurden diese
Änderungen ausreichend gut mit den Bundesländern abgestimmt?
Änderungen an den bestehenden, von der Vorgängerregierung konzipierten
Öko-Regelungen dienten insbesondere einer praxisgerechteren Ausgestaltung.
Damit konnte die Akzeptanz bei den Landwirtinnen und Landwirten zur
Inanspruchnahme von Öko-Regelungen erhöht und somit Beiträge zu Umwelt- und
Klimaschutzzielen erreicht werden.
Das BMEL war und ist auf Fachebene über verschiedene Gremien im ständigen
Austausch mit den Ländern (zum Beispiel Länderreferentinnen und -referenten
sowie Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu Direktzahlungen und zum Integrierten
Verwaltungs- und Kontrollsystem, Extensivierungsreferenten). Auf politischer
Ebene gab es in den letzten Jahren neben den regulären Agrarminister- und
Amtschefkonferenzen auch mehrere Sonder-Amtschefkonferenzen, bei denen
die Länder in die Ausgestaltung der Öko-Regelungen einbezogen wurden.
Nicht zuletzt haben die Länder die Ausgestaltung der Öko-Regelungen im
Rahmen der Bundesratsverfahren im Zusammenhang mit den vorgelagerten
Sonder-Agrarministerkonferenzen mitgestaltet.
76. Wie begründet Bundesminister Cem Özdemir die „Übererfüllung“ der
Vorgaben, die Deutschland aufgrund von EU-Gesetzen und EU-
Verordnungen umsetzen musste, und hat die Bundesregierung aus Sicht des
zuständigen Bundeslandwirtschaftsministers die daraus entstandenen
Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft ausreichend
kompensiert (www.agrarheute.com/politik/landwirte-muessen-buerokra
tieabbau-warten-620883)?
Das EU-Recht ermöglicht es den Mitgliedstaaten, beim Standard 7 zum Erhalt
der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
(GLÖZ 7) neben den bestehenden Fruchtfolgeregelungen auch für die
Landwirtinnen und Landwirten alternative Regelungen zu erlassen. So können die
Mitgliedstaaten als Maßnahme gegen große Monokulturflächen für Flächen mit
einer einzigen Kultur Obergrenzen festlegen. In Abstimmung mit den Ländern
wurde bei der Umsetzung von GLÖZ 7 auf diese zusätzlichen Regelungen zum
Anbauverhältnis unter anderem deshalb verzichtet, da dies von den
Landesverwaltungen nur mit großem bürokratischen Aufwand zu bewerkstelligen
gewesen wäre. Eine „Übererfüllung“ der Vorgaben liegt damit nicht vor.
Im Übrigen sind mit dem Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionaltäten-
Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 13. November 2024 und
der Zweiten Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 16. Dezember 2024 zwischenzeitlich weitere Vereinfachungen erfolgt,
insbesondere bei den Fruchtfolgeregelungen (GLÖZ 7), den Vorgaben zur
Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie den Regelungen zum Dauergrünland
(GLÖZ 1, 2 und 9). Bei GLÖZ 8 sind die Landwirtinnen und Landwirte nicht
mehr verpflichtet, nicht-produktive Flächen wie Brachen oder
Landschaftselemente im Umfang von mindestens 4 Prozent ihrer Ackerflächen zu erbringen,
so dass sie die betreffenden Ackerflächen produktiv nutzen können. Insgesamt
ergeben sich für die Landwirtinnen und Landwirte bei der Konditionalität damit
spürbare Vereinfachungen. Um die vereinbarte höhere Biodiversitätsleistung
der GAP 2023 bis 2027 zu erreichen, sind höhere Anstrengungen an anderen
Stellen erforderlich. So hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur
Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und des GAP-Direktzahlungen-
Gesetzes vom 18. November 2024 die Einführung zweier zusätzlicher Öko-
Regelungen mit Wirkung zum Antragsjahr 2026 beschlossen.
77. Welche konkreten administrativen und finanziellen Auswirkungen hat
nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngste unterjährige Anpassung
des Umsatzsteuersatzes für pauschalierende Landwirte für
landwirtschaftliche Betriebe?
Die Anpassung des Durchschnittssatzes kann ggf. die Anpassung des in einer
Buchführungssoftware hinterlegten Durchschnittssatzes erfordern. Die
finanziellen Auswirkungen im Jahr 2024 werden als geringfügig eingeschätzt.
78. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes in der Umsatzsteuer zu minimieren?
79. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Anpassung des
Pauschalsteuersatzes zu kurzfristig kommuniziert wurde, wodurch
Betriebe und Steuerberater vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt
wurden?
Die Fragen 78 und 79 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Ansicht der Bundesregierung entsteht kein zusätzlicher Aufwand, der
sich nicht auch bei einer Anpassung des Durchschnittssatzes zum 1. Januar
2024 ergeben hätte.
Die unionsrechtlich erforderliche Anpassung des Durchschnittssatzes wurde
bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum
Wachstumschancengesetz parlamentarisch beraten. Umgesetzt wurde sie im Jahressteuergesetz
2024. Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 wurde vom
Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossen und öffentlich kommuniziert. Die
Information war damit bereits frühzeitig allgemein zugänglich, wodurch sich die
Betroffenen auf die Änderungen einstellen konnten.
80. Wie hat sich die Nutzung der Möglichkeit zur Umsatzsteuer-
Pauschalierung in den letzten Jahren entwickelt (bitte die Anzahl der Betriebe
und die durchschnittlich pauschalierte Umsatzsteuer jährlich
darstellen)?
Im Jahr 2020 gaben etwa 158 000 Betriebe im Rahmen der
Landwirtschaftszählung an, die Möglichkeit der Umsatzsteuer-Pauschalierung zu nutzen.
Hierunter sind Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe gefasst (Quelle: https://www.dest
atis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fis
cherei/Landwirtschaftliche-Betriebe/Publikationen/Downloads-Landwirtschaftl
iche-Betriebe/gewinnermittlung-umsatzbesteuerung-5411208209004.html).
Neuere agrarstatistische Daten liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor.
81. Welche technischen und organisatorischen Anpassungen mussten
landwirtschaftliche Betriebe und Steuerberater infolge der unterjährigen
Anpassung des Pauschalsteuersatzes vornehmen, und wie bewertet die
Bundesregierung den Aufwand hierfür?
Die Anpassung des Durchschnittssatzes kann ggf. die Anpassung des in einer
Buchführungssoftware hinterlegten Durchschnittssatzes erfordern.
Hinsichtlich der Aufwandsbewertung wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Dr. Oliver Vogt auf
Bundestagdrucksache 20/13047 verwiesen.
82. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die unterjährige Anpassung des
Pauschalsteuersatzes angesichts der Kritik, dass diese Maßnahme für
Landwirte weder planungssicher noch praxistauglich sei?
Die unterjährige Anpassung war erforderlich, um eine EU-rechtskonforme
Besteuerung sicherzustellen und somit das Risiko der Wiederaufnahme des nur
vorläufig beendeten Beihilfeverfahrens und das Risiko der Aufnahme eines
Vertragsverletzungsverfahrens zu verringern.
83. Warum wurde die Tarifglättung (§ 32c des Einkommensteuergesetzes –
EStG) erst nach langen Diskussionen und massiven Forderungen der
landwirtschaftlichen Verbände von der Bundesregierung wieder
eingeführt, obwohl sie seit Jahren als wichtiges Instrument zur finanziellen
Stabilisierung von landwirtschaftlichen Betrieben gilt?
85. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland seit der Einführung der
Tarifglättung steuerliche Entlastungen erfahren, und wie setzt sich diese Summe
zusammen (bitte nach Betriebsgrößen und Regionen aufschlüsseln)?
Die Fragen 83 und 85 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG wurde erstmals für den
Dreijahreszeitraum 2014 bis 2016 angewandt. In der Einkommensteuerstatistik liegen hierzu
erstmals Daten zum Ende des zweiten Dreijahreszeitraums 2019 vor, in dem
108 461 Einkommensteuerpflichtige in Höhe von insgesamt rund 134 Mio.
Euro von der Tarifermäßigung profitiert haben. Statistische Daten zum dritten
Dreijahreszeitraum bis 2022 liegen noch nicht vor.
Zudem haben die landwirtschaftlichen Betriebe wie alle Steuerpflichtigen von
allgemeinen Tarifsenkungen und anderen steuerlichen Maßnahmen profitiert.
Die sich aus den Steuergesetzen seit 2014 ergebenden Steuermindereinnahmen
und folglich Entlastungen von Steuerpflichtigen können den Finanztableaus der
jeweiligen Finanzberichte entnommen werden.
Die Finanzberichte sind abrufbar unter https://www.bundesfinanzministeriu
m.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Daten-und-Berichte/daten-und-
berichte.html.
Eine Aufteilung der dort ausgewiesenen Steuermindereinnahmen auf
verschiedene Gruppen von Steuerpflichtigen wie beispielsweise aus der Land- und
Forstwirtschaft und auf Regionen liegt nicht vor.
84. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Tarifglättung
allein nicht ausreicht, um die Risiken von Preisschwankungen und
Ertragsverlusten in der Landwirtschaft ausreichend zu adressieren?
Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sind zunächst selbst
gefordert, für ihren Betrieb ein individuelles Risikomanagement zu entwickeln
und umzusetzen und damit Risiken wie Preisschwankungen und
Ertragsverlusten zu begegnen. Sie können dafür auf vielfältige Instrumente und Maßnahmen
zurückgreifen, die Bestandteil einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft sind.
Dazu zählen beispielsweise eine angepasste Produktionsweise,
Diversifizierung, die Bildung von Rücklagen oder das Angebot von Versicherungen gegen
Wetterrisiken.
Die Bundesregierung unterstützt das Risikomanagement landwirtschaftlicher
Betriebe dabei in vielfältiger Weise: Mit den Direktzahlungen, den
Marktmaßnahmen und den speziellen Krisenmaßnahmen bietet die 1. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein Sicherheitsnetz. Die Einführung und
Inanspruchnahme von Versicherungen für die Risiken Hagel, Starkregen, Sturm,
Frost und Dürre wird mit einem ermäßigten Steuersatz unterstützt. Darüber
hinaus gibt es die Förderung investiver Maßnahmen zur Prävention (z. B.
Hagelschutznetze, Frostschutzberegnung). In der Tierproduktion gibt es die
Tierseuchenkassen. Für außergewöhnliche Witterungsschäden mit nationalem Ausmaß
kann der Bund staatliche Ad-hoc-Hilfen leisten. Die Forschungsförderung trägt
zu einer klimaangepassten Landwirtschaft bei.
Über die 2. Säule der GAP besteht zudem die Möglichkeit zur Förderung von
Mehrgefahrenversicherungen. Über das Angebot einer solchen Förderung
entscheiden alleine die Länder angesichts der Situation vor Ort.
Die Kritik, dass die Tarifermäßigung allein nicht ausreiche, um die Risiken von
Preisschwankungen und Ertragsverlusten in der Landwirtschaft ausreichend zu
adressieren, lässt diese umfassenden Angebote außer Acht.
86. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von
landwirtschaftlichen Verbänden, die Tarifglättung weiter zu optimieren, beispielsweise
durch die Ausweitung der Berechnungsgrundlagen oder eine
Entfristung?
Bund und Länder prüfen derzeit ergebnisoffen eine mögliche künftige
steuerliche Regelung zur Entlastung der Land- und Forstwirte.
87. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität der Tarifglättung als
Instrument, um wirtschaftliche Unsicherheiten in der Landwirtschaft
auszugleichen, insbesondere im Vergleich zu anderen EU-Staaten?
Auf die Antwort zu den Fragen 83 und 85 wird verwiesen. Die
Tarifermäßigung dient der Abmilderung von Gewinnschwankungen infolge des
Klimawandels und allgemein schwankender Witterungsbedingungen. Ein Vergleich der
Tarifermäßigung mit steuerlichen Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten mit
anderer Zielsetzung erfolgt nicht.
88. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Tarifglättung mit anderen steuerlichen Regelungen zu kombinieren, um
ein umfassenderes Instrumentarium zur finanziellen Stabilität von
Landwirten zu schaffen?
Auf die Antwort zu Frage 86 wird verwiesen.
89. Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, die steuerfreie
Risikoausgleichsrücklage nicht in das Steuerrecht aufzunehmen, obwohl
sie den Landwirten ein besseres finanzielles Risikomanagement
ermöglicht hätte?
Eine Risikoausgleichsrücklage wäre kein geeignetes Mittel, um den Krisen in
der Land- und Forstwirtschaft zu begegnen und die Ertragssituation zu
verbessern. Der Effekt fiele in den meisten Fällen äußerst moderat aus. Die spätere
Auflösung der Rücklage würde zu einer höheren Steuerbelastung oder zu einem
Verbrauch von Verlustnutzungspotential führen.
90. Welche Rückmeldungen von landwirtschaftlichen Betrieben oder
Verbänden sind der Bundesregierung bekannt, die auf die Dringlichkeit
einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage hinweisen?
Der Bundesregierung sind entsprechende Aussagen insbesondere des
Deutschen Bauernverbands e. V. und des Bayerischen Bauernverbands e. V.
bekannt.
92. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik, dass durch die
Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung ein Wettbewerbsnachteil für
deutsche Landwirte gegenüber Landwirten in anderen EU-Staaten
entstanden ist?
Die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich ist von einer Vielzahl
von Faktoren abhängig, so dass nicht von der Absenkung einer einzelnen
Vergünstigung auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft
insgesamt geschlossen werden kann. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 5 und 91 verwiesen.
93. Sieht die Bundesregierung die Agrardiesel-Steuerentlastung als
„klimaschädliche Subvention“, und wenn ja, auf welchen konkreten
Berechnungen oder Einschätzungen basiert diese Bewertung?
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den 29. Subventionsbericht der
Bundesregierung verabschiedet. Der Subventionsbericht beinhaltet erstmalig –
und damit zählt die Bundesrepublik weltweit zu den allerersten Ländern – im
Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen eine Einschätzung der
Klimawirkung für alle Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Bei der
Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardiesel) wurde
festgestellt, dass die Maßnahme in Konflikt steht mit der Nr. 3.a der Prinzipien
einer nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie –
erneuerbare Naturgüter und Böden nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit
nutzen und Freisetzung von Stoffen nur unter Beachtung des Vorsorgeprinzips
im Rahmen der ökologischen Grenzen der Tragfähigkeit natürlicher Systeme –
sowie den Indikatorenbereichen 3.2.a – Luftbelastung -, 7.1.a -
Ressourcenschonung – und 13.1.a - Klimaschutz – (Anlage 8 Nummer 20 des 29.
Subventionsbericht).
94. Liegen der Bundesregierung belastbare Zahlen dazu vor, wie viel CO2
durch die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung eingespart
werden könnte?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen vor, wie viel CO₂ durch
die Abschaffung der Agrardiesel-Steuerentlastung exakt eingespart wird.
95. Aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt keine Verbrauchsstiftung zugunsten des Tierschutzes und
der Tierheime eingeführt, wie sie es in ihrem Koalitionsvertrag
eingefordert hatte (Bundeshaushalt: Bundesregierung lässt Tierheime im
Stich – Deutscher Tierschutzbund e. V.), und welche Gespräche hat das
BMEL seit Amtsantritt der Bundesregierung im Dezember 2021 mit
anderen Bundesressorts, Ländern, Kommunen und Tierschutzverbänden
geführt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der
Abgeordneten Astrid Damerow auf Bundestagdrucksache 20/10233 wird verwiesen.
Das BMEL hat sich seit Amtsantritt der Bundesregierung zu dem Thema
Verbrauchsstiftung zur Unterstützung von Tierheimen mit dem Deutschen
Tierschutzbund e. V. ausgetauscht.
Die Bundestierschutzbeauftragte initiierte die Veranstaltungsserie Runder Tisch
zur Lage der Tierheime, in der wichtige Akteure in Bezug auf die nötige
Entlastung der Tierheime involviert sind. Bei der Auftaktveranstaltung wurden
Entlastungsmöglichkeiten definiert, die unabhängig von einer
Verbrauchsstiftung zu einer besseren Situation der Tierheime führen können. An der
Umsetzung dieser Maßnahmen arbeiten derzeit mehrere Arbeitsgruppen im Rahmen
der Veranstaltungsserie, die in den kommenden zwei Jahren abgeschlossen sein
wird.
96. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang anderer EU-Staaten
mit dem Wolf, insbesondere im Hinblick auf erfolgreiche Strategien
zum Schutz der Weidetiere?
Erfolgreiche Strategien im Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen
beinhalten die zumutbare und sorgfältige Umsetzung effektiver
Herdenschutzmaßnahmen. Diese Erkenntnis beruht auf den Erfahrungen von Ländern der
Alpenkonvention und wurde in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht, der unter
https://www.alpconv.org/fileadmin/user_upload/Organisation/TWB/WISO/WI
SO_Annex1_Prevention-of-damages-caused-by-large-carnivores-in-the-Alps_2
0200921.pdf abrufbar ist.
Entnahmen von Wölfen sind innerhalb der gesamten EU nur auf Basis der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) möglich. Ungeschützte
Weidetiere würden grundsätzlich auch bei einer Reduzierung der Wolfspopulation
gerissen werden. Daher kommt dem Herdenschutz eine Schlüsselrolle im Umgang
mit dem Wolf zu. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
ausreichenden Daten zu Strategien zum Schutz von Weidetieren vor dem Wolf in anderen
EU-Staaten vor.
97. Wie hoch waren die staatlichen Ausgaben der Bundesregierung für
Forschungsprojekte zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung seit
Amtsantritt von Bundesminister Cem Özdemir, und welche konkreten
Ergebnisse wurden dabei erzielt?
Die staatlichen Gesamtausgaben der Bundesregierung für Forschungsprojekte
zur Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in der laufenden
Legislaturperiode betrugen 4 389 037,24 Euro.
Veröffentlichte Projektergebnisse gibt es in dem überwiegenden Teil der
Forschungsprojekte noch nicht, weil diese entweder noch laufen oder gerade erst
endeten und deshalb noch kein Sachbericht vorliegt. Ergebnisberichte stehen
für die folgenden zwei Vorhaben zur Verfügung:
– Forschungsprojekt „Herdenschutz am Deich in der Praxis: Betriebe im
Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf
Sonderstandorten“ – Ergebnisbericht abrufbar unter https://bfn.bsz-bw.de/files/174
4/Schrift680.pdf.
– Forschungsprojekt „Herdenschutz am Steilhang in der Praxis: Betriebe im
Portrait: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf
Sonderstandorten“ – Ergebnisbericht abrufbar unter https://bfn.bsz-bw.de/frontd
oor/deliver/index/docId/1776/file/Schrift692.pdf.
Diesen Berichten können auch die wesentlichen Ergebnisse der
Forschungsprojekte entnommen werden.
98. Wird sich die Bundesregierung nach der Herabstufung des Schutzstatus
für den Wolf in der Berner Konvention nunmehr auch auf EU-Ebene
für eine rasche Änderung der FFH-Richtlinie (FFH = Fauna-Flora-
Habitat) mit dem Ziel einsetzen, den europäischen Grauwolf von deren
Anhang IV in Anhang V zu überführen?
Mit dem von der Bundesregierung unterstützten und begrüßten Beschluss der
Berner Konvention, den Schutzstatus des Wolfs auf „geschützt“ abzusenken, ist
die grundsätzliche Voraussetzung für eine Änderung des Schutzstatus auch
innerhalb der EU geschaffen worden. Die Bundesregierung erwartet, dass die
Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des
Schutzstatus vorlegen wird. Dieser wird, sobald er vorliegt, von der
Bundesregierung bewertet.
99. Wie viele Weidetierhalter haben seit Amtsantritt von Bundesminister
Cem Özdemir ihre Tierhaltung aufgegeben, und in wie vielen dieser
Fälle waren Rissereignisse durch Wölfe als Grund aufgeführt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die bisherigen
Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren unzureichend sind, um eine
langfristige Perspektive für die betroffenen Betriebe zu schaffen?
Weidetierhaltung ist für die Biodiversität und das Tierwohl von großer
Bedeutung. Die Bundesregierung unterstützt daher die Weidetierhaltung.
Wolfsrisse von Weidetieren sind eine ökonomische und emotionale Belastung
für die Tierhalterinnen und Tierhalter. Der Schutz der Weidetiere muss noch
weiter verbessert werden. Dieser besteht vorrangig aus präventiven
Herdenschutzmaßnahmen. Bund und Länder stellen im Rahmen der GAK ein
umfassendes Paket zur Unterstützung der Weidetierhaltenden für
Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe bereit, z. B. Anschaffung, Pflege und Haltung
spezieller wolfsabweisender Herdenschutzzäune und -hunde. Im Falle von
Wolfsübergriffen gehören auch Kompensationszahlungen zu diesem Paket.
Bereits jetzt gilt: wenn ein Wolf trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen Weidetiere
reißt, kann er nach geltender Rechtslage geschossen werden. Die
Bundesregierung arbeitet mit der Landwirtschaft an gemeinsamen Lösungen, die die
Weidetierhaltung sichern.
101. Welche, über den Wolf hinausgehenden, Maßnahmen hat die
Bundesregierung getroffen, um die Zukunft der Weidetierhaltung in
Deutschland zu sichern (bitte einzeln auflisten)?
Im Rahmenplan der GAK im Förderbereich 4 (Markt- und standortangepasste
sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz
und Landschaftspflege – Maßnahmen (MSUL)) ist eine Vielzahl von
Maßnahmen verankert, die von Weidetierhalterinnen und -haltern in Anspruch
genommen werden können und die ökologische Leistungen der Weidetierhaltung
unterstützen.
Hierzu zählen insbesondere die Maßnahmen:
– Förderung besonders nachhaltiger und tiergerechter Haltungsverfahren
– Sommerweidehaltung (Förderung von Milchkühen, deren Nachkommen
in der Aufzuchtphase und von Mastrindern)
– Haltung im Laufstall mit Außenauslauf und auf Stroh im Laufstall und
mit Weide (Förderung von Milchkühen, von Rindern zur Aufzucht, von
Mastrindern in Laufställen oder Schweinen in Gruppenbuchten mit
planbefestigten oder teil-perforierten Flächen und mit Weidegang)
– extensive Nutzung des Dauergrünlandes (Förderung der Betriebe, die nicht
mehr als 1,4 Raufutter fressende Großvieheinheiten (RGV) je Hektar
Hauptfutterflächen halten)
– extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (teilweise mit
zusätzlichen Anforderungen wie Beweidung durch eine bestimmte Nutztierart,
z. B. Absenkung auf nicht mehr als 1 RGV / Hektar).
Die vorgenannten Maßnahmen sind auch im Rahmen des GAP-Strategieplans
über die 2. Säule förderfähig. Die Umsetzung der GAK-Maßnahmen sowie der
2. Säule der GAP liegt in der Verantwortlichkeit der Länder, d. h. nicht jedes
Land bietet alle möglichen Maßnahmen an. Einige Länder fördern die o. g.
Maßnahmen auch außerhalb der GAK bzw. der GAP mit Landesmitteln.
Ebenso können auch die Fördermaßnahmen des Naturschutzes genutzt werden.
Im Rahmen der GAP-Umsetzung in Deutschland werden seit 2023 gekoppelte
Direktzahlungen für Mutterkühe sowie für Mutterschafe und -ziegen
angeboten. Mutterkühe und insbesondere Schafe und Ziegen werden zu erheblichen
Anteilen in Weidehaltung gehalten.
Zudem hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Öko-Regelung zur
Weidehaltung in Milchviehbetrieben zum Jahr 2026 beschlossen (siehe
Antwort zu Frage 76).
Das BMEL beabsichtigt, zur standort- und klimaangepassten, zukunftsfähigen
Grünlandwirtschaft ein Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) zu
fördern. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat hierzu im Herbst
2024 einen Förderaufruf veröffentlicht (Bekanntmachung Nr. 23/24/32).
Schwerpunkt des MuD soll die Umsetzung ökonomisch tragfähiger Konzepte
für eine abgestufte Nutzung des Grünlandes bei größtmöglicher Deckung des
betrieblichen Futterbedarfs sein. Der Fokus soll auf pflanzenbaulichen
Aspekten der Bestandsführung und -nutzung (inklusive Beweidung) liegen.
Anlage 1 zur Frage 4
Quelle: Erfüllungsaufwandsdatenbank des Statistischen Bundesamts, Statistisches Bundesamt, I24
Anlage 2 zu den Fragen 9 bis 15
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Eingesetzt vor
der 20.
Legislaturperiode (LP)
Federführung Themen Tagungsintervalle Ergebnisse/ Protokolle
Agrarministerkonferenz
(AMK)
ja jeweiliges
Vorsitzland
Agrarpolitische Themen und
Gesetzesvorhaben
grundsätzlich zweimal
jährlich
öffentlich zugänglich
https://www.agrarminister-
konferenz.de/Dokumente-Be-
schluesse.html
Amtschefkonferenz
(ACK)
ja jeweiliges
Vorsitzland
Vorbereitung der Beschlüsse
für die jeweilige AMK
grundsätzlich zweimal
jährlich vor der AMK und eine
Januar-Sitzung
öffentlich zugänglich
https://www.agrarminister-
konferenz.de/Dokumente-Be-
schluesse.html
AMK-Bund-Länder-
Begleitgremium
Bürokratieabbau
nein, eingesetzt
in 20. LP
BMEL Bürokratieabbau monatlich nicht öffentlich
Bund-Länder-Runde
AKIS (Agricultural
Knowledge and
Innovation System)
nein, eingesetzt
in 20. LP
BMEL Umsetzung Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) für den
Bereich Wissenstransfer,
Innovation Digitalisierung,
Modernisierung Sektor (bis
2027, siehe Kapitel 8 GAP-
SP)
zweimal jährlich nicht öffentlich
Bund-Länder-Runde
Agrarforschungsreferenten
ja BMEL
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung
(FISA), Agrarforschung,
strategische
Weiterentwicklungen
nach Bedarf nicht öffentlich
Monitoring von
Lebensmittelzusatzstoffen
und Aromen
ja BMEL Umsetzung der spezifizierten
Anforderungen durch
Empfehlung (EU) 2023/965
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
UMK-Bund-
Länderarbeitsgemeinschaft
Gentechnik
ja Länder im
zweijährigen Wechsel
Gentechnische Anlagen
sowie weiterer Vollzug
Gentechnikrecht
halbjährlich öffentlich zugänglich unter
https://www.lag-gentech-
nik.de/
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Eingesetzt vor
der 20.
Legislaturperiode (LP)
Federführung Themen Tagungsintervalle Ergebnisse/ Protokolle
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Food Fraud“
ja jeweiliges
Vorsitzland der
Länderarbeitsgemeinschaft
Verbraucherschutz
Lebensmittelbetrug/Food
Fraud
grundsätzlich einmal jährlich nicht öffentlich
Expertengruppe Export
des Bundes und der
Länder
ja Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)
Abgleich von Drittlandrecht
mit EU- und nationalen
Vorgaben, Austausch zu
weiteren Fragestellungen des
Exports von Lebensmitteln und
Futtermitteln in versch.
Drittländer
anlassbezogen nicht öffentlich
Unterausschuss
Überwachung „Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
(AVV) RASFF/AAC“
nein, eingesetzt
in 20. LP
BVL Erstellung einer
gemeinsamen AVV für das
Europäische Schnellwarnsystem für
Lebensmittel und
Futtermittel (RASFF) und (Verfahren
zur Amtshilfe und
Zusammenarbeit (AAC)
viertel- bis halbjährlich nicht öffentlich
Task Force
Tierseuchenbekämpfung
ja BMEL Tierseuchenbekämpfung grundsätzlich zweimal
jährlich sowie anlassbezogen
nicht öffentlich
Bund-Länder-
Besprechung der
Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter
„Marktpolitik“
ja BMEL Themen zur Vorbereitung der
AMK und andere Themen
aus dem Bereich
Marktpolitik
grundsätzlich zweimal
jährlich im Vorfeld der AMK
nicht öffentlich
Bund-Länder-Initiative
Landwirtschaftlicher
Bodenmarkt
ja BMEL Abstimmung in den
Bereichen Rechtsetzung, Vollzug,
Statistik / Transparenz,
Entwicklungen auf dem EU-
Bodenmarkt.
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Forst
(Forstchefkonferenz)
ja Land (derzeit
Rheinland-Pfalz)
alle waldpolitisch relevanten
Themen (nach Bedarf)
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Eingesetzt vor
der 20.
Legislaturperiode (LP)
Federführung Themen Tagungsintervalle Ergebnisse/ Protokolle
Bund/Länder
Arbeitsgemeinschaft Forstliches
Umweltmonitoring
ja BMEL Forstlichen
Umweltmonitoring, Vitalität der Wälder und
zu
Wirkungszusammenhängen in Waldökosystemen
zweimal jährlich nicht öffentlich
Bund/Länder
Arbeitsgemeinschaft
Bodenzustandserhebung
ja BMEL Erhebung der Bodenphysik,
Bodennährstoffe,
Bodenvegetation, Bodenchemie,
Waldbestand,
Bodenkohlenstoff
zweimal jährlich und nach
Bedarf
nicht öffentlich
Bund/Länder
Arbeitsgemeinschaft
Waldzustandserhebung
ja BMEL Erhebung des
Kronenzustands/Kronenvitalität
zweimal jährlich,
Inventurleiterschulung einmal
jährlich
nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Nachhaltige Landwirtschaft
ja Land (Nordrhein-
Westfalen)
Nachhaltige Landwirtschaft
wissensbasiert messen,
Betriebe auf diesem Weg
unterstützen und gesellschaftliches
Verständnis erhöhen
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Klimaschutz und
Klimaanpassung in Land- und
Forstwirtschaft sowie
Fischerei und
Aquakultur (BLAG ALFFA)
ja BMEL Klimaschutz und
Klimaanpassung in Land- und
Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
zweimal jährlich Protokolle: nicht öffentlich.
Produkte (z. B. Berichte): in
Teilen über die Website der
BLAG ALFFA öffentlich
zugänglich.
Bund/Länder-
Arbeitsgruppe Vereinfachte
Kostenoptionen (VKO)
nein, eingesetzt
in 20. LP
BMEL Einsatzoptionen für VKO im
Bereich der GAP investiv
zwecks Vereinfachung für
Antragsteller und
Verwaltungen
anfänglich alle drei Monate,
seit 2024 halbjährig
nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgruppe Cross
Compliance/Konditionalität
ja BMEL Umsetzung von Cross
Compliance/Konditionalität der
EU-Agrarförderung
grundsätzlich zweimal
jährlich
Protokolle nicht öffentlich;
Ergebnisse werden in Teilen
von Zahlstellen
veröffentlicht, z. B.
Informationsbroschüren
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Eingesetzt vor
der 20.
Legislaturperiode (LP)
Federführung Themen Tagungsintervalle Ergebnisse/ Protokolle
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Weiterentwicklung der GAP
ja Bund Weiterentwicklung und
nationale Umsetzung der GAP
anlassbezogen nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Gemeinwohlleistungen in der
zukünftigen GAP
ja Bund Gemeinwohlprämie und
weitere mögliche Ansätze für die
GAP ab 2028
anlassbezogen nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten
nein, eingesetzt
in 20. LP
BMEL Umsetzung der Pflicht zur
elektronischen Aufzeichnung
von Pflanzenschutz-
Anwendungsdaten gemäß
Durchführungsverordnung (EU)
2023/564 und der
Anforderungen der SAIO
anlassbezogen nicht öffentlich
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Lückenindikationen (BLAG-LÜCK)
ja jeweiliger Vorsitz
der Amtsleitungen
Pflanzenschutz
Unterstützung beim
Schließen von Bekämpfungslücken
in geringfügigen
Anwendungen bzw. in Kulturen mit
geringer Anbaufläche
(Lückenindikationen), sowie dem
Vorratsschutz durch
Bereitstellung geeigneter nicht-
chemischer und chemischer
Pflanzenschutzverfahren,
sowohl im konventionellen als
auch im ökologischen
Landbau
grundsätzlich einmal jährlich nicht öffentlich
Bund/Länder
Arbeitsgemeinschaft
„Zukunftsstrategie Gartenbau II“
nein, eingesetzt
in 20. LP
BMEL Abbau von Hemmnissen, die
die Gartenbauwirtschaft
betreffen
fortlaufend nicht öffentlich
Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Landwirtschaftliche Erzeugung
ja BMEL Themen zur Vorbereitung der
AMK und andere Themen
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
Bund-Länder-
Arbeitsgruppe
Eingesetzt vor
der 20.
Legislaturperiode (LP)
Federführung Themen Tagungsintervalle Ergebnisse/ Protokolle
aus den Bereichen der
Landwirtschaftliche Erzeugung
und der Agrarpolitik
Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaft
Nachhaltige Landentwicklung
ja wechselndes
Vorsitzland
Landentwicklung grundsätzlich zweimal
jährlich
Öffentlich zugänglich unter
www.landentwicklung.de
Bund/Länder-
Arbeitsgruppe Digitalisierung
in der Landwirtschaft
ja BMEL Digitalisierung in der
Landwirtschaft und Vernetzung
mit den entsprechenden vom
BMEL geförderten
Forschungsvorhaben
grundsätzlich zweimal
jährlich
nicht öffentlich
Planungsausschuss für
Agrarstruktur und
Küstenschutz (PLANAK)
ja BMEL Beschluss über den
Rahmenplan der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“
jährlich und anlassbezogen PLANAK-Beschluss
öffentlich zugänglich unter
https://www.bmel.de/DE/the-
men/laendliche-regionen/
foerderung-des-
laendlichenraumes/
gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-
kuestenschutz/gak-foerdergrund-
saetze.html
Haushalts- und
Koordinierungsreferenten/-
referentinnen Sitzung
(HuK)
ja BMEL Beschluss über die
Förderbereiche des Rahmenplans der
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“
grundsätzlich zweimal
jährlich und nach Bedarf
nicht öffentlich
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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