Deutscher Bundestag Drucksache 20/14572
20. Wahlperiode 10.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Bubendorfer-Licht, Manuel
Höferlin, Konstantin Kuhle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14364 –
Bevölkerungsschutz in der Zeitenwende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundeskanzler Olaf Scholz hat nach der Eskalation des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am
27. Februar 2022 von einer „Zeitenwende“ mit Blick auf die Sicherheitslage
in Deutschland und Europa gesprochen. Vor dem Hintergrund dieser
Zeitenwende und angesichts anderer möglicher Katastrophen-, Krisen- und
Notfallsituationen wie etwa weiteren Pandemien und Extremwetterereignissen stellt
sich die Frage, wie der deutsche Bevölkerungsschutz reformiert werden muss.
Die staatliche Vorsorge und Reaktion mit Blick auf Katastrophen-, Krisen-
und Notfallsituationen ist in der Bundesrepublik Deutschland föderal
organisiert und gliedert sich in die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.
Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Folgen
von Naturkatastrophen, Unfällen oder anderen Großschadensereignissen zu
verhindern oder zu verringern. Ziel des Katastrophenschutzes ist es, die
Bevölkerung zu schützen, die Einsatzkräfte zu koordinieren und die Infrastruktur
nach einer Katastrophe schnell wiederherzustellen.
Zivilschutz hingegen bezieht sich auf Maßnahmen, die darauf abzielen, die
Bevölkerung vor Gefahren durch Kriege, bewaffnete Angriffe oder
großflächige Krisen zu schützen. Dazu gehören sowohl präventive als auch reaktive
nichtmilitärische und nichtpolizeiliche Maßnahmen, um das Überleben der
Zivilbevölkerung in extremen Bedrohungslagen zu sichern. Der Bund hat
dabei die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Zivilschutz,
während die Länder für den Katastrophenschutz zuständig sind. Der Bund ist im
Rahmen der Katastrophenhilfe sowie der etablierten Zusammenarbeit mit den
Ländern, etwa im Hinblick auf das Integrierte Gefahrenabwehrsystem, im
gesamten Bevölkerungsschutz aktiv (Bundestagsdrucksache WD
(Wissenschaftliche Dienste) 3 – 423/07: Zur Kompetenz des Bundes für den
Bevölkerungsschutz;
www.bundestag.de/resource/blob/412762/e2918de45dab4107d5b0d5e
06012159a/WD-3-423-07-pdf-data.pdf).
Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet
heute jedoch nicht mehr statt und erscheint den Fragestellern auch mit Blick
auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland angesichts der
geopolitischen Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 10. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes stellt der Bund den Ländern
Mittel zur Verfügung, die diese in ihre diesbezügliche Arbeit integrieren.
Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder
durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie
durch die Möglichkeiten weiterer Teile des öffentlichen Dienstes der
Bundesrepublik Deutschland wie Bundespolizei oder Bundeswehr.
Das aktuelle föderale System hat sich in den allermeisten Szenarien auf
kleiner und kommunaler Ebene bewährt. Der Grundsatz lokaler Verantwortung
kommt jedoch dann an seine schmerzlichen Grenzen, wenn nicht zwischen
einem Schadensereignis von nur lokaler oder regionaler und einem
Großschadensereignis von nationaler Tragweite unterschieden wird. Diese musste man
während der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 tragischerweise klar feststellen.
Bei polizeilichen Großschadensereignissen zieht das Bundeskriminalamt die
Einsatzbewältigung an sich und koordiniert das Vorgehen. Eine vergleichbare
Vorgehensweise ist auch für den Bevölkerungsschutz ratsam. Die föderale
Struktur des Bevölkerungsschutzes führt zu komplexen
Koordinationsmechanismen, die in Krisensituationen Zeit und Effizienz kosten können. So zeigt
sich insbesondere am Beispiel des Bundeskriminalamts und des Bundesamts
für Verfassungsschutz, dass durch eine Zentralstellenfunktion aus Artikel 87
Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) heraus ein auf die Zusammenarbeit
gerichtetes Weisungsrecht gegenüber den Landesbehörden eingeräumt werden
kann (Bundestagsdrucksache WD 3-3000-082/22: Zentralstellen nach Artikel
87 Absatz 1 Satz 2 GG und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe;
www.bundestag.de/resource/blob/902120/7fb654dc7d82b0ab73
0b50ebeae9b710/WD-3-082-22-pdf-data.pdf). Durch eine Aufnahme des
Bevölkerungsschutzes in Artikel 87 Absatz 1 Satz 2 GG würde man somit
eine effizientere überregionale Krisenbewältigung ermöglichen.
1. Welche Maßnahmen wurden in Sachen Aufstellung eines Ressourcen-
und Meldekataster im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) bislang ergriffen?
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird
eine Übersicht der vom Bund den Ländern zur Ergänzung der Vorhaltungen für
den Katastrophenschutz zum Zwecke des Zivilschutzes bereitgestellten
Ausstattung gepflegt. Diese Übersicht umfasst Ausstattung für die
Zivilschutzaufgabenbereiche „Brandschutz“, „Sanitätswesen“, „Schutz vor chemischen,
biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahrenlagen“ und „Betreuung“.
Ferner werden beim BBK auch die gemäß § 23 des Gesetzes über den Zivilschutz
und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) den Ländern durch den Bund
für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall
ergänzend bereitgestellten Sanitätsmaterialpakete in einer Übersicht erfasst.
Das BBK erarbeitet gemeinsam mit den Ländern das Fähigkeitsmanagement
von Bund und Ländern (FäM) im Rahmen Bund/Länder offenen Arbeitsgruppe
des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile
Verteidigung (AFKzV). Das FäM beschreibt modularisierte Fähigkeiten für
einen länderübergreifenden Einsatz und hat ein einheitliches Verständnis der
definierten Fähigkeiten zum Ziel. Mit diesem gemeinsamen Verständnis
können Einheiten der Länder einer bestimmten Fähigkeit zugeordnet werden. Ein
Register dieser Einheiten wird im Rahmen des FäM nicht entwickelt.
Gemäß § 16 ZSKG unterstützt das BBK die Länder bei der Vermittlung von
Engpassressourcen und nutzt hierbei das zwischen Bund und Ländern
abgestimmte Verfahren zur länderübergreifenden Hilfe mit dem Gemeinsamen
Melde- und Lagezentrums (GMLZ) des BBK.
2. Welche Leistungen erbringen weitere Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden sowie weitere bundeseigene Einrichtungen im Hinblick auf
den Zivil- und Katastrophenschutz (bitte jeweils pro weiteren
Bundesministerien und Organisationseinheiten aufschlüsseln)?
Vorbemerkung
Der Bund hat nach Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Artikel 80a Absatz 1
und 3 des Grundgesetzes (GG) eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für
den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungs-, Spannungs-, Zustimmungs-
und Bündnisfall. Soweit der Bund für seine Aufgaben in der zivilen
Verteidigung und der Notfallvorsorge eigene Ressourcen vorhält, kann er hiermit im
Inland subsidiär und aus den bestehenden Strukturen heraus nach Maßgabe des
Artikels 35 GG Amts- und Katastrophenhilfe zugunsten der Länder leisten.
Gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Bundes im Zivil- und
Katastrophenschutz ist das ZSKG. Die Länder einschließlich der Gemeinden und
Gemeindeverbände handeln in Auftragsverwaltung.
Für alle Ressorts gleichermaßen gilt die Verpflichtung, Vorkehrungen zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu treffen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Das BMWK nimmt gemeinsam mit den Behörden seines Geschäftsbereichs die
gesetzlichen Zuständigkeiten zur Aufrechterhaltung der Versorgung von
Bevölkerung, Wirtschaft und Streitkräften mit Gütern und Leistungen der
gewerblichen Wirtschaft wahr.
Dazu zählt insbesondere die Versorgung mit Energie. Die Zuständigkeiten
ergeben sich aus dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSiG) sowie der
nachgelagerten Verordnungen.
Kommt es zu einer Lage, die es erfordert, dass die Bundesregierung auf der
Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) eine unmittelbare
Gefährdung oder Störung der Strom- oder Gasversorgung durch Rechtsverordnung
feststellt, kommen die Vorschriften des EnSiG sowie der Elektrizitäts- oder
Gassicherungsverordnung zur Anwendung, um die Deckung des
lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Allgemein
Das BMF und die Zollverwaltung haben im Rahmen der Zivilen Verteidigung
u. a. die Aufgabe, die Steuereinnahmen des Bundes zu sichern und leisten
somit mittelbar einen Beitrag zum Erhalt der Funktionsfähigkeit von lebens- und
verteidigungswichtigen Einrichtungen und Anlagen.
Bundeszollverwaltung
Die Bundeszollverwaltung als Teil der Bundesfinanzverwaltung ist in
Krisensituationen primär auf die Sicherung der Einnahmen des Staates fokussiert und
hat ihr internes Notfall- und Krisenmanagement entsprechend ausgerichtet.
Insbesondere durch die Einrichtung eines dauerhaft einsatzbereiten Krisenstabes
und auch die Umsetzung der zivilen Alarmplanung sowie des Business
Continuity Managements ist die Zollverwaltung resilient. Präventive und auch
reaktive nicht-militärische und nicht-polizeiliche Maßnahmen, die das Überleben
der Zivilbevölkerung in extremen Bedrohungslagen zu sichern vermögen,
können daher zumindest für die Sicherung der Liquidität des Staates und somit
mittelbar auch der Sicherheit der Bevölkerung bejaht werden.
Durch bereits hergestellte enge Beziehungen zur Bundeswehr kann bei Bedarf
auch im Rahmen der Amtshilfe ein Beitrag zum Katastrophenschutz und zum
Zivilschutz geleistet werden.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Für die Verwaltung und Bewirtschaftung öffentlicher Schutzräume sind gemäß
§ 7 Absatz 1 ZSKG grundsätzlich die Kommunen zuständig
(Bundesauftragsverwaltung). Notwendige Sachkosten werden durch den Bund (BImA im
Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – BMI) erstattet.
Die Anmeldung benötigter Haushaltsmittel (HHM) beim Bund erfolgt durch
die Kommunen über das jeweilige Bundesland. Der Bund weist nach Prüfung
die anerkannten HHM dem Land zur Weiterleitung an die Kommunen zu.
Betrieb und Funktionserhaltung der Schutzräume wurden infolge der
Friedensdividende im Jahr 2007 eingestellt. Seither werden nur noch unabwendbare
Bewirtschaftungskosten, in der Regel Stromkosten sowie Gebühren für Abwasser
oder Niederschlagswasser, erstattet. Hinzu kommen Kosten der
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, der Erhaltung der Bausubstanz des Schutzraumes
sowie der Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger Folgeschäden.
Auswärtiges Amt (AA)
Das AA leistet gemäß § 6 des Konsulargesetzes für deutsche Staatsangehörige
im Ausland Hilfe und Schutz in Katastrophenfällen, in dem es die
erforderlichen Maßnahmen trifft.
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Im Geschäftsbereich des BMVg können, bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen für Hilfeleistungen im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, alle
geeigneten und zu diesem Zeitpunkt frei verfügbaren Kräfte bzw. Mittel der
Bundeswehr, einschließlich der Kräfte der Reserve, herangezogen werden.
Grundvoraussetzung für die Hilfeleistung ist, dass in Fällen regionaler
Gefährdung (regionaler Katastrophennotstand) das betroffene Bundesland die Hilfe
der Bundeswehr anfordert, in Fällen überregionaler Gefährdung (überregionaler
Katastrophennotstand) die Bundesregierung diesen Einsatz beschließt und das
BMVg eine entsprechende Weisung erteilt. In Fällen der Amtshilfe muss ein
entsprechendes Ersuchen einer Behörde vorliegen.
Die Unterstützung anderer staatlicher Stellen im Rahmen von Hilfeleistungen
durch die Bundeswehr erfolgt hierbei nach dem Subsidiaritätsprinzip.
Darüber hinaus kann die Bundeswehr in bestimmten Notfällen Soforthilfe im
Rahmen der zu diesem Zeitpunkt vor Ort verfügbaren Ressourcen subsidiär so
lange leisten, bis zivile Einrichtungen und Organisationen zur Durchführung
einer ausreichenden Hilfe einsatzbereit sind und die Ablösung erfolgt ist.
Die Bundeswehr nimmt regelmäßig an der Beübung von Verfahren,
Alarmierungen und Abläufen von Hilfeleistungen durch zivile Behörden teil und bringt
sich mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Personal und Material ein.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Das BMEL ist für das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)
zuständig. Das ESVG enthält Instrumente, um im Falle einer Versorgungskrise
in die privatwirtschaftliche Lebensmittelwertschöpfungskette eingreifen zu
können und so eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Das
ESVG gilt sowohl im Verteidigungsfall als auch im Katastrophenfall. Es wird
von den Ländern im Auftrag des Bundes vollzogen, soweit es Zwecken der
Verteidigung dient. Ansonsten vollziehen die Länder es als eigene
Angelegenheit.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV)
Das BMUV hat nach § 106 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes für den Fall
eines radiologischen Notfalls das Radiologische Lagezentrum des Bundes
(RLZ-Bund) eingerichtet und wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben des
RLZ-Bund vom Bundesamt für Strahlenschutz, vom Bundesamt für die
Sicherheit der nuklearen Entsorgung, von der Gesellschaft für Anlagen- und
Reaktorsicherheit und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
unterstützt.
Neben weiteren Aufgaben nach § 106 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes
erstellt das RLZ-Bund das radiologische Lagebild bei überregionalen Notfällen
und stellt dies den zuständigen Behörden zur Berücksichtigung bei deren
Entscheidung über Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das BMG nimmt im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes eine
zentrale Rolle im Bereich der Gesundheitsvorsorge, des Infektionsschutzes und der
Gesundheitssicherheit ein. Die Aufgaben des BMG und seines nachgeordneten
Bereichs umfassen sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen, die zum
Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen (insbesondere biologischen)
Gefahren beitragen. Das BMG ist für die Entwicklung und Umsetzung von
Rechtsgrundlagen, Konzepten, Strukturen und Übungen zu Fragen des
gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes sowie zum Schutz
kritischer Infrastrukturen im Gesundheitswesen zuständig. Ein besonderes
Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung eines Gesundheitssicherstellungs- und
-vorsorgegesetzes, der Konzeptionierung einer Nationalen Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS) und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit im
Unterstützungsverbund CBRN (UVB CBRN).
Im Geschäftsbereich des BMG übernimmt das Robert Koch-Institut (RKI)
Aufgaben in der Infektionsüberwachung und -prävention und ist für den UVB
CBRN sowie Krisenkommunikation, Meldepflichten und Diagnostik bei
epidemiologischen Krisen zuständig. Die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) ist primär für die Risikokommunikation und Aufklärung im
Sinne des Infektionsschutzes zuständig. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt
Informationen, Empfehlungen und Beratung in Bezug auf Vorbeugung,
Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren
Krankheiten bereit. Zudem kommt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) die Risikobewertung von Medizinprodukten und
Arzneimitteln sowie die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln zu.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist für die Zulassung und Sicherheit von
Impfstoffen, Sera, Antitoxinen und Blutprodukten verantwortlich.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Das BMDV nimmt zusammen mit den Behörden seines Geschäftsbereichs die
gesetzlichen Zuständigkeiten zur Aufrechterhaltung der Versorgung von
Bevölkerung, Wirtschaft und Streitkräften im Rahmen der Vorsorge- und
Sicherstellungsgesetze wahr (nach Bundesleistungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz,
Verkehrsleistungsgesetz). In diesem Zusammenhang verpflichtet das BMDV
die Deutsche Bahn AG im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel regelmäßig zur Erbringung von nicht nachholbaren Leistungen der zivilen
Notfallvorsorge und zivilen Verteidigung im Eisenbahnsektor durch
Verpflichtungsbescheid.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Im Mittelpunkt der Raumordnung steht der Katastrophenschutz im Sinne einer
Krisenvorsorge und -bewältigung, wobei entsprechende Strategien auch dem
Zivilschutz zugutekommen. Dazu hat das zuständige Bundesministerium einen
einschlägigen Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz erlassen, welcher
der Sicherung der Siedlungsentwicklung sowie der kritischen Infrastrukturen
dient. Die anderen zahlreichen Aktivitäten auf der Ebene von Modell- und
Förderprojekten generieren vielfältige Ansätze zur planerischen, organisatorischen
und technischen Bewältigung von Krisen und Katastrophen.
Damit leisten sie einen Beitrag zum Austausch zwischen Regionen und
Akteuren und somit zur Verbreitung und Weiterentwicklung der Ergebnisse, nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der Resilienzstrategie des Bundes.
Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel“
Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel" werden Maßnahmen zur Ertüchtigung von Grün- und
Freiräumen im Hinblick auf eine klimaresiliente Entwicklung in Städten und
Gemeinden gefördert. Hierzu zählen Maßnahmen, die die Vitalität des Stadtgrüns im
Klimawandel und die Leistungen der Pflanzen für die Klimaanpassung der
Städte und Gemeinden (insbesondere Verschattung und Verdunstung)
verbessern (z. B. klimaangepasste Arten, Bewässerungsmanagement,
Baumpflanzungen, Erhöhung Grünvolumen). Weiterhin werden auch Maßnahmen gefördert,
die eine gezielte Weiterentwicklung der grün-blauen Infrastruktur mit dem Ziel
einer wassersensiblen Stadtentwicklung als naturbasierte Lösung der
Klimaanpassung verfolgen (insbesondere Schaffung von Retentionsräumen,
Entsiegelung und Begrünung von Plätzen, Straßenräumen). Diese Maßnahmen tragen
dazu bei, die negativen Folgen von Extremwetterereignissen (z. B. Hitzewellen,
Überflutungen) für die Bevölkerung und die Stadtstrukturen zu verringern. Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat seit 2020 insgesamt
576 Mio. Euro für die Förderung kommunaler Maßnahmen in rund 350
Projekten beschlossen, diese sind durch die vom Haushaltsausschuss beschlossenen
Projekte (1. bis 4. Tranche) bereits belegt.
Projektbezogene Aktivitäten: Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes als
Grundsätze der Raumordnung
Allgemeines
Das BMWSB ist innerhalb der Bundesregierung unter anderem für die
Raumordnung zuständig, welche den gesetzlichen Auftrag hat, die einzelnen originär
zuständigen Fachpolitiken durch Koordinierung gegenläufiger
Nutzungsinteressen an den Raum zu unterstützen. In diesem Rahmen sind in § 2 Absatz 2
des Raumordnungsgesetzes des Bundes („Grundsätze der Raumordnung“) auch
Aspekte des Zivil- und Katastrophenschutzes geregelt (Schutz kritischer
Infrastrukturen, vorbeugender Hochwasserschutz, Klimaschutz, Zivilschutz). Die
Ausführung des Gesetzes bzw. der Raumordnung obliegt grundsätzlich den
Ländern. In diesem Zuge sind auch die gesetzlichen Grundsätze der
Raumordnung in den Raumordnungsplänen der Länder und Regionen zu konkretisieren.
Darüber hinaus hat das für die Raumordnung zuständige Bundesministerium
am 1. September 2021 einen „Raumordnungsplan für den länderübergreifenden
Hochwasserschutz“ in Kraft gesetzt.
Modellvorhaben Resiliente Regionen
Ziel des Modellvorhabens „Resiliente Regionen“ ist, dass die geförderten
Regionen einschneidenden Ereignissen mit einer proaktiven Risikovorsorge
besser begegnen, indem sie die Auswirkungen eines Ereignisses im besten Fall
vermeiden oder in seiner Wirkung auf die Bevölkerung und den Raum
vermindern. Mithilfe flexibler und leistungsfähiger Organisationsstrukturen sollen sich
die Regionen schnell erholen, anpassen und somit ihre Resilienz stärken.
Aktuelle und künftige Krisen sollen auch als Möglichkeitsfenster angesehen werden,
um grundlegende Anpassungsprozesse in den Regionen anzustoßen. Dazu gilt
es vorab, resiliente Organisationsstrukturen zu schaffen, welche diese Krisen
auffangen und die benötigten raumwirksamen Prozesse umsetzen können. Im
Rahmen der Förderinitiative sollen die Modellvorhaben daher folgende vier
Bausteine erarbeiten:
• Erstellung regionaler Risikoanalysen
• Entwicklung von regionalen raumbezogenen Konzepten und Strategien zur
Vermeidung, Reduzierung von und Anpassung an Risiken einschließlich
planerischer Ansätze
• Maßnahmen zur Risikokommunikation und Etablierung eines
Risikodialoges unter Berücksichtigung bestehender bzw. in Neu-Strukturierung
befindlicher Prozesse
• Aufbau geeigneter Strukturen zur Bewältigung externer und interner Krisen
im Sinne einer Resilienz-Governance mit agilen Verwaltungsstrukturen, um
auf neue Krisen besser reagieren zu können oder die Etablierung weiterer,
resilienzfördernder Elemente in der Region.
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Krisenfeste Raum- und
Infrastrukturen durch zentralörtliche Konzepte“
Das „MORO“ untersuchte von 2021 bis 2024 unter Beteiligung von
Modellregionen, wie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und grundlegende
Infrastrukturen auch in verschiedenen Krisensituationen (Naturkatastrophen wie
Hochwasser, Pandemien, Störfälle, Finanzkrisen) flächendeckend aufrechterhalten
werden können. Ziel dabei ist es, die Resilienz, d. h. die Robustheit, Anpassungs-
und Wandlungsfähigkeit wichtiger räumlicher Funktionen zu erhöhen. Im
Einzelnen wurden in den Modellregionen folgende Themen bearbeitet:
• Modellregion Gardelegen:
Inter- und intragemeindliche Kooperation bei der Sicherung der
Daseinsvorsorge mit Fokus auf dispers verteilte Verwaltungsstandorte in der
Großgemeinde.
• Modellregion Crimmitschau:
Großflächiger Stromausfall (Blackout) und Auswirkungen auf die
Funktionsfähigkeit der Standortcluster/Standorte.
• Modellregion Nordeifel:
Intergemeindliche Kooperation bei der Sicherung der Daseinsvorsorge (v. a.
Trink- und Brauchwasserversorgung) und Gefahrenabwehr.
• Modellregion Eiderstedt:
Evakuierung im Krisenfall unter besonderer Berücksichtigung des
Fluchtverhaltens von Touristen und Touristinnen.
• Modellregion Rüsselsheim:
Untersuchung von Kaskadeneffekten bei der Unterbrechung der
Stromversorgung aufgrund verschiedener Krisenereignisse und Auswirkungen auf
Funktionsfähigkeit der Standortcluster/Standorte (z. B. Rechenzentrum).
In Zusammenarbeit mit dem BBK wurde die Kritikalität von zentralörtlichen
Angeboten und für deren Betrieb notwendigen Voraussetzungsinfrastrukturen
erörtert und Strategien für die Erhöhung deren Widerstands- bzw.
Anpassungsfähigkeit in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht entwickelt.
Die raumplanerischen Aspekte betreffen insbesondere die raumrelevante
Sicherung der zugehörigen Einrichtungen und Infrastrukturen (z. B. Eindeichung)
bzw. deren Erweiterung (z. B. Talsperren), die redundanten standörtlichen
Vorhaltung (Ausweichzentren) sowie die bessere Erreichbarkeit der
entsprechenden Angebote im Normal- sowie Krisenfall. Dies entspricht nicht zuletzt der
Vorsorgefunktion der Raumordnung, um entsprechende Katastrophen und
Krisen bzw. Versorgungsdefizite in ihren Wirkungen abzumildern.
Förderprogramm Smart Cities
Das von der Bundesregierung eingerichtete Expertengremium der Nationalen
Dialogplattform Smart Cities (
www.smart-city-dialog.de/programme-und-proje
kte/nationale-dialogplattform-smart-cities) hat im Jahr 2023 zu Fragen
kommunaler Resilienz und der Digitalisierung gearbeitet und Leitlinien vorgelegt
(
www.smart-city-dialog.de/system/files/media/1246/1698741706/leitlinien-ent
wicklung-resilienter-staedte-lf-dl.pdf).
Im Rahmen des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities werden
Maßnahmen zu unterschiedlichen Aspekten kommunaler Resilienzsteigerung
gefördert.
Diese sind in der Maßnahmendatenbank des Förderprogramms (
www.smart-cit
y-dialog.de/programme-und-projekte/modellprojekte-smart-cities) u. a. unter
den kommunalen Handlungsfeldern „Resilienz“, „Katastrophenschutz und
-vorsorge“, „Klimaschutz und Klimaanpassung“ und „Sicherheit“
recherchierbar.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF fördert mit dem Rahmenprogramm der Bundesregierung
„Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer
resilienten Gesellschaft“ mit ca. 60 Mio. Euro jährlich Projekte in der
Forschung und Entwicklung (FuE-Projekte), um innovative Lösungen für den
Bevölkerungsschutz in Deutschland verfügbar zu machen (
www.sifo.de/sifo/de/pr
ogramm/programm_node.html).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesagentur für
Arbeit (BA)
Das BMAS ist in der Bundesregierung federführend für das
Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) zuständig. Das ASG ermöglicht allein im Verteidigungsfall
sowie im Spannungs- oder im sogenannten Zustimmungsfall (Artikel 80a
Absatz 1 GG) für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
Zivilbevölkerung Maßnahmen zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen in im ASG
abschließend aufgezählten Branchen und Tätigkeitsbereichen. Zu diesen
möglichen Maßnahmen zählen:
– Das Recht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen kann im Einzelfall
eingeschränkt werden. Eine Kündigung ist dann von der vorherigen
Zustimmung abhängig.
– Wehrpflichtige können in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden.
– Frauen zwischen 18 und 55 Jahren können für das zivile Sanitäts- oder
Heilwesen sowie in ortsfesten militärischen Lazarettorganisationen in ein
Arbeitsverhältnis verpflichtet werden.
Das ASG wird grundsätzlich durch die BA bzw. von den Agenturen für Arbeit
durchgeführt.
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die BKM hat unter anderem Zuständigkeiten im Kontext der Maßnahmen zum
Schutz von schriftlichem Kulturgut durch das Bundesarchiv sowie mit Blick
auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Rahmen der
Bundessicherungsverfilmung des BBK.
BMI
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 bis 19 verwiesen.
Geschäftsbereichsbehörden des BMI
BBK
Das BBK nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des
Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser
Gesetze übertragen werden oder mit deren Durchführung es vom BMI oder mit
dessen Zustimmung von anderen fachlich zuständigen obersten
Bundesbehörden beauftragt wird, soweit keine andere Zuständigkeit durch Gesetz oder auf
Grund eines Gesetzes festgelegt ist (§ 2 des Gesetzes über die Errichtung des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBKG).
Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der Etablierung von Vorbereitungs- und
Vorsorgemaßnahmen im Bereich des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe.
Der Aufgabenkreis umfasst beispielsweise die Steigerung der
gesellschaftlichen Resilienz, der Ausbau der Warnung der Bevölkerung oder die
Verbesserung des Krisenmanagements. Darüber hinaus liegen die Schwerpunkte u. a. in
der ergänzenden Ausstattung, in der Risiko- und Datenanalyse, in der
Ausbildung, in der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen
Akteuren in den Bereichen wie gesundheitlicher Bevölkerungsschutz, Wirtschaft und
Energie, KRITIS, zivil-militärischer Zusammenarbeit (ZMZ) oder
Kulturgutschutz.
Konkret zählt zu den zivilschutzbezogenen Aufgaben unter anderem
• Beschaffung von Einsatzfahrzeugen
• die Bereitstellung von CBRN-Ausstattung
• Bundesreserve CBRN-PSA
• systematische Analyse der Kommunikation in sozialen Medien zur
Anfertigung Psychosozialer Lagebilder in Krisen und Katastrophen (#SOSMAP)
• Weiterführung der Analytischen Task Force (ATF)
• Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts „Psychosoziales
Krisenmanagement“.
Darüber hinaus liegt die Federführung in der Umsetzung des KRITIS-
Dachgesetzes und der Zivilen Alarmplanung (ZAPl) sowie der MeldeRL, der Aufbau
der mobilen Betreuungsmodule sowie die Stärkung und Förderung des
ehrenamtlichen Engagements sowie der Aufbau des Gemeinsamen
Kompetenzzentrums für den Bevölkerungsschutz (GeKoB) beim BBK.
Zudem unterhält das BBK das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von
Bund und Ländern (GMLZ) als Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz,
in dem neben dem Lagemanagement auch das Ressourcenmanagement
stattfindet und die Nationale Kontaktstelle für 50 Informations- und Warnverfahren
angesiedelt ist.
Im Namen des Bundes nimmt das BBK den gesetzlichen Auftrag zur Warnung
im Zivilschutzfall wahr. Hierzu betreibt es die Nationale Warnzentrale sowie
mehrere Zivilschutz-Verbindungsstellen. Zudem ist das BBK für die
konzeptionelle Entwicklung der Warnung zuständig. Es entwickelt Grundlagen für die
Erledigung des Warnauftrags und arbeitet hierfür mit den zuständigen
Dienststellen der Länder, der Bundesressorts und der Anrainerstaaten, der NATO
sowie beauftragten Dienstleistern zusammen. So koordiniert und entwickelt das
BBK den Betrieb des Modularen Warnsystems (MoWaS) und der als
Warnmittel daran angeschlossenen Warn-App NINA.
Im Umsetzungsplan der deutschen Resilienzstrategie haben alle Ressorts
ausgewählte Maßnahmen aufgeführt, die zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Katastrophen beitragen. Einzelne Beiträge/Leistungen des BBK lassen sich im
Detail diesem Dokument entnehmen:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/download
s/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/BMI24017-umsetzungsplan-r
esilienz.pdf?__blob=publicationFile&v=3.
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Die THW ist die zentrale operative Zivilschutzorganisation des Bundes, welche
maßgeblich vom Engagement der rund 88 000 ehrenamtlichen THW-
Einsatzkräfte getragen wird. Vor dem Hintergrund aktuell gestiegener
Herausforderungen (Stichwort „Zeitenwende“) werden derzeit insbesondere Maßnahmen im
Sinne einer umfassenden Steigerung der Zivilschutztüchtigkeit des THW
priorisiert und umgesetzt. Der Fokus liegt dabei u. a. auf der Anpassung, dem
Ausbau und der steten Weiterentwicklung von spezifischer Aus- und Fortbildung
im THW. Als weiteres wichtiges Feld ist exemplarisch die Stärkung der
Logistik-Unterstützungsfähigkeiten des THW zu nennen. Ferner verfolgt das THW
beispielsweise mit der Einrichtung eines THW-internen Digitalisierungs- und
IT-Dienstleistungszentrums (DITZ) eine konsequente Umsetzung einer Reihe
von aktuell gebotenen Modernisierungsvorhaben. Darüber hinaus bringt sich
das THW durch intensive Mitarbeit in Facharbeitsgemeinschaften und -gremien
zu einschlägigen Thematiken des Zivil- und Katastrophenschutzes ein und trägt
so auch zur Weiterentwicklung eines modernen Zivilschutzes bei. Konkrete
Beispiele für das breit gefächerte Aufgaben- und Fähigkeitenprofil des THW
können dem beigefügten Link entnommen werden:
www.thw.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Presse/Publikationen/anfordererbroschuere.pdf?__blob=publicati
onFile&v=2.
Bundespolizei
Die Bundespolizei unterstützt die Länder im Rahmen der Amtshilfe beim
Katastrophenschutz personell und materiell, beispielhaft bei der Hochwasser- und
Brandbekämpfung auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG i. V. m. § 11 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG).
Die materielle Unterstützung kann – je nach Unterstützungsbedarf – mit
Führungs- und Einsatzmitteln wie Polizeihubschraubern, Wasserwerfern und
sonstiger Führungs- und Einsatzmittel (FEM) gemäß technischer und taktischer
Verfügbarkeit erfolgen.
Des Weiteren stellt der Bund den Ländern – 18 – Zivilhubschrauber für den
Luftrettungsdienst an zwölf Stationen in der Verantwortlichkeit des BBK zur
Verfügung und betreibt diese durch Piloten der Bundespolizei.
Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt die Länder bei der Identifizierung
von Toten durch die Identifizierungskommission (IDKO).
3. Inwiefern ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe in die zivil-militärische Zusammenarbeit und Gesamtverteidigung
in welchem Umfang und Maße eingebunden (bitte detailliert auch in
Bezug auf den Operationsplan Deutschland aufschlüsseln)?
Um die Zusammenarbeit zwischen Akteuren mit Aufgaben der zivilen und
militärischen Verteidigung stetig zu verbessern, werden Verfahren und
Kommunikationswege weiter institutionalisiert, sowohl national als auch mit Bezug zu
EU und NATO. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Prozess zur
Ausgestaltung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU), in den das
BBK als für die zivile Verteidigung zuständige Fachbehörde eingebunden ist.
• Die Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse der Zivil-Militärischen
Zusammenarbeit ist auch Gegenstand einer Bund-Länder-offenen
Arbeitsgruppe (BLoAG ZV/ZMZ) unter Leitung des BMI, in der das BBK
vertreten ist und gemeinsam mit BMVg, Bundeswehr (Bw) und THW sowie unter
Beteiligung aller Bundesländer zusammenarbeitet. Zur Behandlung
einzelner Themenfelder wurden durch die BLoAG ZV/ZMZ Unterarbeitsgruppen
eingerichtet, in die das BBK eingebunden ist. Als Co-Chair ist das BBK an
der Leitung der UAG Recht beteiligt. Die UAGs „Schutzraumkonzept“
sowie „Risiko- und Krisenkommunikation in der Zivilen Verteidigung“
werden unmittelbar vom BBK geleitet.
• Das BBK begleitet den Prozess der Ausarbeitung des OPLAN DEU
auf Einladung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr
(TerrFüKdoBw) bzw. nunmehr Operativen Führungskommando der
Bundeswehr OpFüKdoBw in unterschiedlichen Formaten (Workshops,
Stresstest etc.).
Mit Blick auf die vierte Säule der Zivilen Verteidigung („Unterstützung der
Streitkräfte“) hält das BBK umfassende Dienstleistungen vor.
• Das BBK setzt sich für die Implementierung der Zivilen Alarmplanung ein,
um eine angemessene Reaktionsfähigkeit im Zustimmungs-, Spannungs-,
Bündnis- und Verteidigungsfall sicherzustellen und damit auch der zivilen
Maßnahmen zugunsten der Streitkräfte. Gleiches gilt für die Umsetzung der
Melderichtlinie.
• An der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
(BABZ) bildet das BBK in einem exklusiven Rahmen zu Themen der
Zivilmilitärischen Zusammenarbeit aus.
• Das BBK plant und flankiert die ergänzenden Maßnahmen der
gesundheitlichen Versorgung für den Verteidigungsfall und unterstützt dadurch auch
die Gesundheitsversorgung der Streitkräfte durch Dritte.
• Das BBK berät zum Schutz und der Identifikation Kritischer Infrastrukturen
sowie schutzbedürftiger ziviler Objekte, die Schnittmengen zu den
verteidigungswichtigen Infrastrukturen aufweisen.
• Im Zuge der Neuorganisation des BBK wurde zudem eine neue Abteilung
u. a. zur Verbesserung und Koordinierung der Risiko- und
Krisenkommunikation aufgebaut, die ebenfalls nicht isoliert und ausschließlich für den
zivilen Bereich betrachtet werden kann.
• BBK war als Geschäftsstelle eng in die Erarbeitung der von BMI und
BMVg vorgelegten und vom Bundeskabinett am 5. Juni 2024 beschlossenen
Novelle der Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung –
Gesamtverteidigungsrichtlinien (RRGV) beteiligt.
• Die Aufgaben der Warnung der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren
eines Verteidigungsfalls für den Bund werden durch das BBK
wahrgenommen und bundesweit koordiniert. Militärische Stellen sind in diesen Prozess
eingebunden.
• Die zivile Lagebilderstellung des BBK (GMLZ) dient dazu, ein
Gesamtlagebild auf Bundesebene zu erstellen.
• Zudem ergreift das BBK auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes
zum Zwecke der Wassersicherstellung Maßnahmen, die nicht nur der
Versorgung der Bevölkerung, sondern auch der Versorgung der Streitkräfte in
einem Konfliktfall dienen.
4. Gibt es einen Evaluierungsbericht oder einen Arbeitsnachweis bezogen
auf das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz von Bund
und Ländern (GeKoB), und wenn nein, plant die Bundesregierung, solch
eine Evaluation zum Erkenntnisgewinn für Bund und Länder
einzuleiten?
Eine erste Evaluierung des GeKoB ist für das Jahr 2025 geplant.
Durch das GeKoB werden seit dem Jahr 2022 fortlaufend Jahresberichte mit
den wesentlichen Informationen zu den Tätigkeiten und Arbeitsergebnissen des
GeKoB erstellt. Zudem wird regelmäßig zu aktuellen Arbeitsschwerpunkten
und Arbeitsergebnissen des GeKoB an den Lenkungskreis des GeKoB –
bestehend aus Vertretern aller Länder und des BMI – berichtet.
5. Gibt es Stresstests im Hinblick auf die Arbeits- und Funktionsfähigkeit
des GeKoB?
Ein Stresstest „für“ das GeKoB ist nicht durchgeführt worden.
Das GeKoB hat an der im Zeitraum 27. bis 28. September 2023 durchgeführten
neunten Länder- und ressortsübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX
teilgenommen, welche sich insbesondere an die obersten politisch-
administrativen Ebenen richtet, um das Zusammenwirken von Bund, Ländern,
Hilfsorganisationen, Unternehmen und weiteren Akteuren in Krisensituationen
nachhaltig zu verbessern.
Dabei wurde seitens des GeKoB zu diesem frühen Zeitpunkt bereits die interne
Krisenorganisation erprobt. Diese hat sich grundsätzlich bewährt. Erkannte
Verbesserungspotenziale wurden im Anschluss identifiziert und werden
fortlaufend überprüft und weiterentwickelt.
6. Welcher grundsätzlichen Zielsetzung unterliegt die in der
Verwaltungsvereinbarung festgelegten Mindestteilnehmerzahl von fünf Bundes- und
Landesvertretern?
Durch die Sicherstellung der Anwesenheit von jeweils fünf Bundes- und
Ländervertretern soll das Ziel des direkten Informationsaustausches sichergestellt
werden. Dadurch werden, im Gegensatz zu den nicht in Präsenz vor Ort
befindlichen Bundes- und Ländervertretern, vermeidbare Zeitverzögerungen
minimiert und eine (persönliche) Vertrauensbasis bei der Zusammenarbeit
aufgebaut. Zum Beispiel sitzen die Vertretungen aus Bund und Ländern vor Ort an
einem Tisch zusammen, erstellen regelmäßig Lagebilder und arbeiten an
Konzepten, um den Informationsaustausch und die Kooperation zwischen den
Akteuren im Bevölkerungsschutz zu verbessern.
7. Welche Anstrengung unternimmt das Bundesministerium des Innern und
für Heimat, um das sogenannte Gemeinsame Kompetenzzentrum
Bevölkerungsschutz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt von allen
Bundesländern und dem Bund fortzuentwickeln?
Das GeKoB ist eine gemeinsam von Bund und Ländern eingerichtete und
getragenen Informations- und Kommunikationsplattform, die vor allem den
schnellen und pragmatischen bund-länder-übergreifenden
Informationsaustausch in zwischen Bund und Ländern abgestimmten Themenfeldern des
Bevölkerungsschutzes gewährleisten soll. Ebenso werden im GeKoB gemeinsam
Projekte betrieben, die besonders innovativ sind bzw. herausragende
Optimierungspotentiale bieten, wie z. B. die initiale Bereitstellung und sukzessive
Fortentwicklung des Spezialressourcenregisters sowie die Entwicklung und der
Betrieb eines ebenenübergreifend nutzbaren Fachverfahrens „Digitales Lagebild“
für den Bevölkerungsschutz. Die strategische Steuerung des GeKoB übt ein
Lenkungskreis aus, der aus Vertretungen der Innenministerien der Länder sowie
des BMI (jeweils Abteilungsleiterebene) besteht. Entscheidungen im Gremium
werden einvernehmlich getroffen.
Der Bund hat bereits zu einem frühen Zeitpunkt fünf Experten in das GeKoB
entsandt. Neben dem BMI stellen das BBK, das THW und die Bundespolizei
(BPOL) sowie die Bw Vertretungen bzw. Verbindungspersonen. Zudem stellt
ausschließlich das BBK das Personal für die Geschäftsstelle bereit. Das BMI
stellt zweijährig alternierend den Vorsitz bzw. den stellv. Vorsitz des
Lenkungskreises und trägt darüber hinaus 50 Prozent der im GeKoB anfallenden Kosten.
8. Erwägt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Hinblick
auf das erhöhte Gefahrenrisiko durch die Klimaerwärmung die
Notwendigkeit grundsätzlicher struktureller Reformen, um das Ziel eines
effizienteren Katastrophen- und Zivilschutzes zu gewährleisten?
Das BMI nimmt die sich verändernde Risikolandschaft im Zuge der globalen
Erderwärmung sehr ernst. Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen
Resilienzstrategie sowie der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
sowie des Klimaanpassungsgesetzes forciert das BMI die ressortübergreifende
Zusammenarbeit, um in den bereits bestehenden Strukturen Synergien
voranzutreiben und damit die Effizienz des Katastrophen- und Zivilschutzes zu
erhöhen.
9. Welche Auswertungen der tagtäglichen Arbeit des GeKoB liegen der
Bundesregierung vor?
Das BMI steht im intensiven Austausch mit den Bundesvertretungen im
GeKoB, um die aktuellen Arbeitsergebnisse der unterschiedlichen AG und PG
und Entwicklungen im GeKoB frühzeitig zu erhalten. Darüber hinaus nehmen
Bundesvertretungen an der wöchentlichen Lagebesprechung zum
Gemeinsamen Lagebild Bevölkerungsschutz, den zweimal wöchentlich durchgeführten
Jour Fixe des GeKoB und der wöchentlichen Besprechungen zwischen dem
Vorsitz des Lenkungskreises mit der Leitung GeKoB teil. Dadurch ist
sichergestellt, dass der Bundesregierung die erforderlichen Informationen über das
GeKoB zur Verfügung stehen.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Arbeitsweise des GeKoB?
Die Rahmenbedingungen sind geschaffen, die Vertretungen entsandt, die
begonnenen Arbeiten werden fortgesetzt und die Weichen für die
Fortentwicklung sind gestellt. Das GeKoB befindet sich nun im Wirkbetrieb. Das Konstrukt
einer Kooperationsplattform als institutionalisierte Informations- und
Kommunikationsdrehscheibe (ohne Entscheidungsbefugnisse) hat sich bewährt.
11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aktuell sechs Bundes- und
Landesvertreter im GeKoB ausreichend sind, um die proklamierte
ebenen- und ressortübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern?
Aktuell sind jeweils fünf Bundes- und Ländervertreter in Präsenz im GeKoB
vorgesehen. Zur Zielsetzung dieser Ausrichtung wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
a) Sind bereits Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Deutscher
Städtetag und Deutscher Landkreistag sowie der Hilfsorganisationen
und der Feuerwehren aktuell im GeKoB angesiedelt oder in Planung?
b) Falls bereits angesiedelt oder in Planung, welche Intention liegt der
Maßnahme zugrunde, dass die vorab genannten Organisationen nur
fallweise und nicht ständig angesiedelt sein sollen („DFV direkt“:
Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz ist auf gutem
Weg – Feuerwehrverband;
www.feuerwehrverband.de/dfv-direkt-gem
einsames-kompetenzzentrum-bevoelkerungsschutz-ist-auf-
gutemweg/)?
Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet.
Bund und Länder haben sich gemeinsam mit den Vertretern der kommunalen
Spitzenverbände sowie der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren (hier
Deutscher Feuerwehrverband – DFV) darauf geeinigt, dass diese ständig im
GeKoB als „weitere Beteiligte“ eingebunden sind. Sie arbeiten je nach
thematischer Betroffenheit in unterschiedlicher Intensität mit, um deren Fachexpertise
in die Arbeit des GeKoB einzubringen.
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die unteren
Katastrophenschutzbehörden der kommunalen Ebene als erfahrene Praktiker nicht
dauerhaft und täglich im GeKoB angesiedelt sein sollten, wenn ja,
warum, und wenn nein, wie sieht die weitere Planung in dieser Frage
aus?
Die Beteiligung der unteren Katastrophenschutzbehörden erfolgt im GeKoB
über die in den Länderinnenministerien fest benannten Vertreter. Somit ist die
für das GeKoB beabsichtigte dauerhafte und tägliche Nutzung des
Erfahrungsschatzes der unteren Katastrophenschutzbehörden der kommunalen Ebene als
erfahrene Praktiker sichergestellt. Hierzu dient auch die Einbindung der
kommunalen Spitzenverbände.
12. Inwiefern evaluiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat
die Ergebnisse und Empfehlungen des GeKoB auf Umsetzung
gemeinsam mit den Ländern, wenn ja, bitte aufschlüsseln, und wenn nein,
warum nicht?
Die Ergebnisse des GeKoB werden in den regelmäßig durchgeführten
Sitzungen des Lenkungskreises GeKoB bewertet. Somit wird bereits im Vorfeld
der Herausgabe von Ergebnissen eine gemeinsame Prüfung von Bund und
Ländern sichergestellt.
13. Welche konkreten Bedrohungsszenarien und damit auch Konsequenzen
in Sachen Zivilschutz einerseits und Anforderungen in der
Gesamtverteidigung andererseits erwartet und zieht das Bundesministerium des Innern
und für Heimat in den nächsten fünf bis zehn Jahren für die
Bundesrepublik Deutschland?
Deutschlands Sicherheit ist untrennbar mit der seiner europäischen und
transatlantischen Partner verbunden. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat
sich die Bedrohungslage verändert. Deutschland und Europa sind stärker als
bisher gefordert, Verantwortung für die eigene Sicherheit zu übernehmen und
als starke, verlässliche Akteure im engen Zusammenspiel mit den
internationalen Partnern zu handeln.
Ausgangspunkt für die militärischen und zivilen Verteidigungsplanungen ist
unsere Gefährdungsbewertung, die wir gemeinsam mit den NATO-
Bündnispartnern vorgenommen haben. In den letzten Monaten ist eine zunehmende
Eskalation der hybriden Aktivitäten Russlands gegen die EU zu beobachten.
Dabei steht auch Deutschland besonders im Fokus. Neben Desinformation und
anderen Arten der Einflussnahme im Informationsraum setzt Russland
beispielsweise auf Cyberangriffe und Sabotageaktionen. Dieses Vorgehen soll unterhalb
der Schwelle einer konventionellen militärischen Auseinandersetzung unsere
Systeme destabilisieren, Gesellschaften spalten und das Vertrauen in unsere
demokratischen Prozesse untergraben.
Auch rüstet Russland viel stärker auf, als es nur der Krieg in der Ukraine
erforderlich macht. Diese Aufrüstung könnte Russland innerhalb weniger Jahre dazu
befähigen, das NATO-Bündnisgebiet militärisch anzugreifen. Die NATO hat
daher ihre Verteidigungsplanung entsprechend angepasst. Deutschland ist
hierbei aufgrund seiner geografischen Lage als Aufmarsch- und Transitnation
besonders gefordert.
Die mit der NATO-Planung einhergehende Fokussierung auf konkrete
Anforderungen erfordert, dass im Bereich der Zivilen Verteidigung investiert werden
muss, um konkrete Fähigkeiten sicherzustellen. Etablierte, leistungsfähige und
sichere zivile Strukturen werden benötigt, um schnell und wirksam, besonders
in Kooperation mit dem BMVg und den Streitkräften, reagieren zu können.
Mit der Koordinierung der Aufgaben, die im Rahmen der Zivilen Verteidigung
auf Deutschland zukommen, hat die Innenministerkonferenz (IMK) die Bund/
Länder offene Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-Militärische-
Zusammenarbeit (BLoAG ZV/ZMZ) beauftragt. Darin bearbeiten die Innenressorts
von Bund und Ländern in enger Kooperation mit BMVg, BBK, THW und
Bundeswehr alle Säulen der Zivilen Verteidigung:
• Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
Zum Beispiel: Ausbau der Zivilen Alarmplanung und eines
flächendeckenden zivilen Melde- und Lagewesens, resiliente Kommunikation,
Vorbereitung von Maßnahmen des Objektschutzes sowie die Verbesserung der
Zusammenarbeit der Krisenstäbe in Bund und Ländern
• Zivilschutz
Zum Beispiel: Weiterer Ausbau der bundesweiten Warninfrastruktur,
Vorbereitung der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen, Selbstschutz und -Hilfe
im Bewusstsein der Bevölkerung stärker verankern, Zufluchtsräume
identifizieren, Ausbau von Dekontaminationsfähigkeiten, Beschaffung und
Schwerpunktausbau der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den
Katastrophenschutz der Länder, Erweiterung der Aus- und Fortbildung im
Bereich Zivile Verteidigung an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz
und Zivile Verteidigung (BABZ) des BBK sowie Stärkung des THW als
zentrale operative Organisation des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe
des Bundes.
• Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte
Zum Beispiel: Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zum besseren
Schutz der kritischen Infrastruktur durch das KRITIS-Dachgesetz,
Überprüfung und Erweiterung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze, Nationale
Reserven verstärken (z. B. Nationale Reserve Gesundheitsschutz – NRGS).
• Unterstützung der Streitkräfte
Die schnelle und belastbare Unterstützung der Streitkräfte setzt voraus, dass
die öffentlichen und privaten Stellen die geforderten Leistungen zeitgerecht
erbringen können. Hierzu sind insbesondere die vorgenannten Maßnahmen
in Bund und Ländern umzusetzen – weitere Maßnahmen werden folgen
müssen.
Rechtliche Grundlagen müssen im Hinblick auf die veränderte Rolle
Deutschlands neu bewertet und ggf. angepasst werden.
14. Wie viele funktionsfähige Schutzräume existieren derzeit in
Deutschland, und wie viele davon befinden sich in öffentlicher Hand?
Von ursprünglich 2 000 öffentlichen Schutzräumen in Deutschland sind derzeit
noch 579 mit rund 478 000 Schutzplätzen formal Zwecken des Zivilschutzes
gewidmet. Die noch dem Zivilschutz gewidmeten Anlagen sind jedoch weder
funktions- noch einsatzbereit.
Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene
Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das
Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume
einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.
15. Welche Fortschritte gibt es bei der Erneuerung von Sirenennetzen und
Warnsystemen?
Der Bund unterstützt die Länder seit 2021 mit Fördermitteln im Rahmen von
zwei Sirenenförderprogrammen beim Wiederaufbau der Sireneninfrastruktur.
Diese Mittel werden fortlaufend durch die Länder abgerufen. Außerdem
arbeitet das BBK an der Modernisierung und technischen Härtung der
Warninfrastruktur, insbesondere des MoWaS.
16. Wann ist mit der Umsetzung eines bundesweiten Schutzkonzeptes zu
rechnen?
Die Erarbeitung und Umsetzung eines nationalen Schutzraumkonzeptes erfolgt
in enger Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Hierfür wurde
eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes
kann derzeit noch keine finale Zeitschiene bestimmt werden.
17. Welche konkreten Reformpläne gibt es, um die Zusammenarbeit
zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bevölkerungsschutz
verbindlicher zu gestalten?
18. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus erfolgreichen
zentralisierten Katastrophenschutzmodellen anderer Länder, wie Frankreich oder
Schweden?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, das BBK durch
Änderungen im Grundgesetz zu einer echten Zentralstelle
weiterzuentwickeln?
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, den
Aufgabenbereich des BBK in das Grundgesetz aufzunehmen, um das
BBK zu einer echten Zentralstelle zu entwickeln (vergleichbar zum
BKA in Kriminalsachen)?
b) Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die
Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu erweitern, um die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder beim Bevölkerungsschutz und der
Katastrophenhilfe gesetzlich zu regeln?
Die Fragen 17 bis19b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMI und BBK prüfen kontinuierlich und sukzessive, welche Schritte
rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Art dazu beitragen können, dass
Deutschland gesamtstaatlich kontinuierlich immer besser auf die sich stets
dynamisch weiterentwickelnden Herausforderungen im Bereich des
Bevölkerungsschutzes vorbereitet ist. Dies schließt Überlegungen dazu ein, wie die
Bund-Länder-Zusammenarbeit noch effizienter erfolgen kann, was von –
insbesondere europäischen – Nachbarn gelernt werden kann und wie das BBK ggf.
noch effizienter und verbindlicher seiner Koordinierungsaufgabe nachkommen
kann.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333