Deutscher Bundestag Drucksache 20/15006
20. Wahlperiode 17.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14546 –
Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis und Reichsbürger/
Selbstverwalter sowie Waffenfunde in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis oder Reichsbürgern, wie
einige aktuelle Beispiele belegen: Am 1. Februar 2024 wurde anlässlich einer
Durchsuchungsmaßnahme nach einem anonymen Hinweis bei einem
mutmaßlichen Rechtsextremisten in Fuldatal/Hessen ein Waffenarsenal aus mehr als
u. a. 20 Lang- und Kurzwaffen, Munition und NS-Devotionalien (NS =
Nationalsozialismus) sichergestellt (
www.hessenschau.de/panorama/fuldatal-waffe
n-flak-munition-und-ns-devotionalien-sichergestellt-v1,waffen-beschlagnahm
t-fuldatal-100.html). Am 18. April 2024 durchsuchte die Polizei wegen eines
möglichen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz durch einen
51-jähriger „Reichsbürger“ und Sportschützen Wohnungen und
Geschäftsräume in Berlin und Brandenburg. Die Beamtinnen und Beamten
beschlagnahmen u. a. Hieb- und Stichwaffen sowie Waffenteile (
www.berlin.de/generalsta
atsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.143897
1.php). Am 18. Juni 2024 stoßen Ermittlerinnen und Ermittler in einem
Waldstück auf ein Waffendepot eines 27-jährigen Neonazis, der sich bereits vor
Gericht verantworten muss. Der Kampfmittelräumdienst findet eine
Maschinenpistole sowie verschiedene Bomben, darunter eine Fliegerbombe, und sprengt
sie kontrolliert. Der Beschuldigte wollte laut Anklage damit „ihm unliebsame
Personengruppen“ töten (
www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/z
wischen-frankfurt-und-bad-vilbel-munitionslager-eines-mutmasslich-rechtsext
remen-entdeckt-19804741.html). Bei der Einlasskontrolle zum
Landesparteitag der sächsischen AfD am 30. November 2024 werden im Rucksack eines
73-jährigen AfD-Mitglieds eine Pistole Kaliber 22 und Munition aufgefunden
und sichergestellt (
www.bild.de/regional/sachsen/sachsen-afd-mitglied-73-ko
mmt-mit-pistole-zum-parteitag-674dbad2828905125f8ff9f4?t_ref=https%3A
%2F%2F
www.google.com%2F). Anlässlich der Ermittlungsmaßnahmen
gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Sächsische Separatisten“
wurden am 5. November 2024 u. a. legale und illegale Schusswaffen,
Munition und Sprengmittel sichergestellt. Teils verfügten die Beschuldigten über
waffenrechtliche Erlaubnisse (Plenarprotokoll 20/199, S. 127 f.). Die
Aufzählung ließe sich fortsetzen. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat,
Nancy Faeser, betonte selbst anlässlich der Vorstellung eines Maßnahmenpa-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 17. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ketes gegen Rechtsextremismus, die Notwendigkeit der konsequenten
Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern (vgl. u. a.
www.spiegel.de/politik/
deutschland/nancy-faeser-stellt-massnahmenpaket-gegen-rechtsextremismus-v
or-a-9666bae7-dea9-4bc1-9142-9158502e64a9). Allerdings konnte die
Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zuletzt keine aktuelleren Zahlen
vorlegen (siehe Bundestagsdrucksachen 20/5521, 20/10843 oder 20/12076).
Auch ist nicht bekannt, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus
dem Evaluierungsbericht zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz vom
30. August 2023 für die Umsetzung ihrer Vorhaben im Hinblick auf die
konsequente Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern gezogen hatte. Deshalb
ist der Informationsstand der Behörden und dessen Aktualität über das reale
Gefahrenpotenzial von wesentlicher Bedeutung.
1. Von wie vielen Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und
wie vielen Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2024 bzw.
b) per 1. Januar 2025
über eine waffenrechtliche Erlaubnis und bzw. oder über Waffen
verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 besaßen 1 039 Rechtsextremisten, 393
Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie
37 Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ waffenrechtliche Erlaubnisse.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs/Spektrums zugerechnet wurden. Sie stellen eine
Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2024 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Bezüglich der darüber hinaus in der Fragestellung erbetenen Informationen
wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
2. Bei wie vielen der in Frage 1a erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte
nach Bundesländern sowie Stand der waffenrechtlichen Überprüfungen
auflisten)?
3. Bei wie vielen der in Frage 1b erfragten Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet worden (bitte
nach Bundesländern sowie Stand der waffenrechtlichen Überprüfungen
auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Im Erhebungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden 157
Rechtsextremisten, 202 Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ sowie 17 Personen des Spektrums „Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch
diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa
einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig
zurückgegeben.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine
Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
Zahlen für das Erhebungsjahr 2024 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
4. Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen waren
a) per 1. Januar 2024 bzw.
b) per 1. Januar 2025
im Nationalen Waffenregister jeweils auf Rechtsextremisten,
Reichsbürger/Selbstverwalter sowie Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ registriert?
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren im Nationalen Waffenregister 2 212
erlaubnispflichtige Schusswaffen auf Rechtsextremisten, 1 606
erlaubnispflichtige Schusswaffen auf Personen des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ sowie 116 erlaubnispflichtige Schusswaffen auf Personen des
Spektrums „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
registriert. Zahlen für das Jahr 2024 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
Alle hier genannten Zahlen umfassen Personen, die im Erhebungszeitraum
nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen dem Personenpotential des
abgefragten Phänomenbereichs zugerechnet wurden. Sie stellen eine
Zusammenfassung der in den Ländern erhobenen Informationen dar.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung
illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Rechtsextremisten,
Reichsbürgern/Selbstverwaltern und wie vielen Personen aus dem
Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
oder in von Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und wie
vielen Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ genutzten Objekten und Fahrzeugen in den
Jahren 2023 und 2024, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2022 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle,
Bundesland, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung,
einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der
Behörden, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und bzw. oder
Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und
129 a des Strafgesetzbuchs [StGB] aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen
und illegalen Waffen durch Rechtsextremisten, Reichsbürger/
Selbstverwalter und wie viele Personen aus dem Phänomenbereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2023 und
2024 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich
Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) sowie PMK-nicht
zuzuordnen, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2022 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland,
Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen,
einschließlich der Ergebnisse etwaiger Sonderauswertungen der Behörden,
sowie Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129 a StGB
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Eine automatisierte statistische Auswertung des „Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) nach der
Anzahl der festgestellten oder eingesetzten Waffen ist nicht möglich. Bei der
Angabe von Waffenfunden und Stückzahlen im Rahmen von
Durchsuchungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine Pflichtangabe im KPMD-PMK. Des
Weiteren wird im KPMD-PMK weder zwischen „legalen“ und „illegalen“
Waffen noch nach „Sicherstellung“ und „Einsatz“ automatisiert unterschieden.
Für das Jahr 2023 führte das Bundeskriminalamt (BKA) eine
Sonderauswertung zu den Obertatmitteln „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ sowie „Spreng-
und Brandmittel“ im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität
-rechts“ (PMK -rechts-) durch. Die dieser Sonderauswertung
zugrundeliegenden Fallzahlen wurden auf der Basis des Tatmittelkatalogs erhoben und
getrennt betrachtet. Zur detaillierten Darstellung relevanter Teilaspekte, die nicht
mittels automatisierter Abfrage generiert werden können (tatsächlicher Einsatz
des Tatmittels, Angriffsziel, detaillierte Betrachtung bestimmter Untertatmittel),
erfolgte eine händische Auswertung der im Rahmen des Meldedienstes
erfassten Sachverhalte.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 548 Delikte mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet (Stichtag: 31. Januar 2024). In 47 Prozent
der Fälle (260) handelte es sich um Gewaltdelikte. In Relation zum
Gesamtstraftatenaufkommen PMK -rechts- betrug der Anteil der Delikte mit
Waffenbezug in diesem Jahr 1,9 Prozent (2022: 2 Prozent).
Von den 548 erfassten Delikten kam es in 422 Fällen zum Einsatz von Waffen
oder zur Bedrohung mit einer oder mehreren Waffen, die in 342 Fällen gegen
Personen und in 120 Fällen gegen Sachen gerichtet waren. In 51 Fällen wurden
Waffen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen oder anlässlich von
Kontrollen aufgefunden. Bei 24 Sachverhalten konnte keine Zuordnung zu einer der
oben aufgeführten Kategorien getroffen werden. Bei einigen Sachverhalten
wurden Waffen/gefährliche Werkzeuge sowohl eingesetzt als auch im Rahmen
einer Durchsuchung oder Kontrolle aufgefunden. Zusätzlich wurden diese zum
Teil gleichzeitig sowohl gegen Personen als auch Sachen eingesetzt. Ein
Aufsummieren der Zahlen ist daher nicht möglich.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Dekowaffe 2
Faustfeuerwaffe 11
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 28
Hieb- und Stichwaffe 140
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 6
Langwaffe 5
Munition/Munitionsteil 16
Reizstoffsprühgerät 44
Schlaggegenstand/-waffe 103
Softair-/Paintballwaffe 4
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 51
Waffe/Gefährliches Werkzeug 10
Wurfgeschoss 173
Unter dem Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ wurden für 2023
(Stichtag: 31. Januar 2024) elf Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet.
Für das Jahr 2024 liegt noch keine Sonderauswertung vor.
Für das Jahr 2024 wurden mit Abfragedatum: 3. Februar 2025 (Stichtag:
31. Dezember 2024) bisher 539 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ im Phänomenbereich PMK-rechts gemeldet, davon zwei im
Unterthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Dekowaffe 6
Faustfeuerwaffe 7
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 11
Hieb- und Stichwaffe 150
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 2
Langwaffe 3
Munition/Munitionsteil 3
Reizstoffsprühgerät 35
Schlaggegenstand/-waffe 113
Softair-/Paintballwaffe 6
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 64
Waffe/Gefährliches Werkzeug 8
Wurfgeschoss 161
Für den Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- liegt keine
Sonderauswertung vor, so dass keine Unterscheidung nach Einsatz und/oder
Durchsuchung möglich ist.
Insgesamt wurden für den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- 350 Fälle
im Jahr 2023 (Stichtag: 31. Januar 2024) mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 22 mit dem Unterthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Wurfgeschoss 173
Hieb- und Stichwaffe 64
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 31
Reizstoffsprühgerät 27
Schlaggegenstand/-waffe 27
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 13
Waffe/Gefährliches Werkzeug 9
Faustfeuerwaffe 7
Langwaffe 7
Munition/Munitionsteil 7
Softair-/Paintballwaffe 4
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 2
Dekowaffe 1
Im Jahr 2024 (Stichtag: 31. Dezember 2024) wurden für den Phänomenbereich
-sonstige Zuordnung- insgesamt 353 Fälle mit dem Obertatmittel „Waffe/
Gefährliches Werkzeug“ gemeldet, davon 15 mit dem Unterthemenfeld
„Reichsbürger/Selbstverwalter“.
Folgende Tabelle bildet die Anzahl an Delikten nach Art der festgestellten
Untertatmittel, die dem Obertatmittel „Waffe/Gefährliches Werkzeug“ zuzuordnen
sind, ab. Da zu einer Straftat mehrere verschiedene Tatmittel erfasst sein
können, ist eine sogenannte Mehrfachnennung bei den Untertatmitteln möglich.
Untertatmittel Delikte nach Untertatmittel
Dekowaffe 1
Faustfeuerwaffe 2
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe 10
Hieb- und Stichwaffe 65
Kriegswaffe/Wesentliches Teil 1
Langwaffe 1
Munition/Munitionsteil 6
Reizstoffsprühgerät 27
Schlaggegenstand/-waffe 37
Softair-/Paintballwaffe 1
Sonstige Waffe/Gefährliches Werkzeug 52
Waffe/Gefährliches Werkzeug 4
Wurfgeschoss 157
Eine Zuordnung der Tatverdächtigen zu Personen aus dem Bereich
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist dem BKA nicht möglich,
da der genannte Bereich im KPMD-PMK nicht abgebildet wird.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die
fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, so dass eine
Beantwortung für den dortigen Bereich mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
Beantwortung wäre die händische Sichtung des gesamten Aktenbestandes
erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung beim GBA für
einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. Zu Erkenntnissen für das
nachgefragte Jahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5
der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/10843 mit der Aktualisierung verwiesen, dass in den dort letztgenannten
Verfahren nunmehr sämtliche Oberlandesgerichte das Hauptverfahren in
vollem Umfang eröffnet haben und die Hauptverhandlungen andauern. Zu
Erkenntnissen für das nachgefragte Jahr 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 25 der Abgeordneten Martina Renner auf
Plenarprotokoll 20/199 verwiesen mit der Ergänzung, dass es sich um mehrere
Sicherstellungen in Sachsen handelt und die Ermittlungen in diesem wegen
Tatvorwürfen nach § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) geführten Verfahren
andauern.
7. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie
viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2024 bzw.
b) per 1. Januar 2025
über eine Waffenherstellungserlaubnis gemäß den §§ 21 bzw. 26 des
Waffengesetzes (WaffG) verfügten, hat die Bundesregierung Kenntnis
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie
viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2024 bzw.
b) per 1. Januar 2025
über eine Waffenhandelserlaubnis gemäß § 21 WaffG verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis, und wie viele davon handeln auch mit
sogenannten „Militaria“-Artikeln (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
9. Über wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger/Selbstverwalter und wie
viele Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“, die
a) per 1. Januar 2024 bzw.
b) per 1. Januar 2025
über eine Schießstättenerlaubnis gemäß § 27 WaffG verfügen, hat die
Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in
den Fragen 7 bis 9 genannten waffenrechtlichen Erlaubnisse seit 2023
widerrufen bzw. wurde der Widerruf eingeleitet (bitte nach Art der
Erlaubnis und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von
Rechtsextremisten, Reichsbürgern/Selbstverwaltern und wie vielen
Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates“ mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren
2023 und 2024 im In- und Ausland, und zu welchen Nachmeldungen ist
es in diesem Zusammenhang für 2022 gekommen (bitte nach Gesamtzahl
der Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten
Waffen und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen
beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129 a StGB
auflisten)?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 sind 22
Fallkomplexe bekannt geworden, in denen rechtsextremistische Personen einzelne
oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen abgehalten haben. In
etwa der Hälfte der Fallkomplexe fanden die Schießübungen in Deutschland
statt.
Zur Einordnung und Bewertung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/7052 und bezüglich der Aufschlüsselung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/12267 verwiesen.
Zu einem Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird
zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des
Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/13787
verwiesen.
Eine weitergehende Beantwortung für den Bereich des GBA würde eine
händische Auswertung des gesamten dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit
zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 6 verwiesen.
12. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen
Geflüchtete bzw. Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2023 und 2024
ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter
verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem
Zusammenhang für 2022 gekommen (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe,
Tatort, Bundesland auflisten)?
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“:
Seit dem 1. Januar 2019 besteht zum KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher
Angriffszielkatalog. Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge werden seither
unter diesem Angriffsziel abgebildet. In der nachstehenden Tabelle werden
Straftaten aufgelistet, die dem Unterangriffsziel „Asylbewerber/Flüchtlinge“
zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der Untertatmittel
„Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“, „Kriegswaffe/
Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“, „Dekowaffe“ eingetragen
worden ist (Abfragedatum: 20. Januar 2025). Die Auflistung kann auch Fälle
beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen gekommen ist. Beispielhaft
hierfür sind das ausschließliche Mitführen von Waffen oder das Auffinden von
Waffen im Zuge von polizeilichen Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist nicht
möglich.
Nachmeldung für das Jahr 2022:
PHB* Tatzeit Land Tatort Waffe
Rechts 30.08.2022 BW Gondelsheim Dekowaffe (Schwert)
Auflistung für die Jahre 2023 und 2024:
PHB* Tatzeit Land Tatort Waffe
Sonstige Zuordnung 02.01.2023 NI Wolfsburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 24.01.2023 NI Apen Faustfeuerwaffe
Rechts 29.01.2023 HE Bad Soden-
Salmünster
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 30.03.2023 NW Velbert Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 13.04.2023 SN Chemnitz Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 21.05.2023 ST Merseburg Softair-/Paintballwaffe
Rechts 29.06.2023 NW Mülheim Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 09.07.2023 BW Oberkirch Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Ausländische Ideologie 20.07.2023 BW Böblingen Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 18.08.2023 TH Altenburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 22.09.2023 TH Mühlhausen Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 22.03.2024 BW Sigmaringen Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 01.05.2024 BB Teltow Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Ausländische Ideologie 24.05.2024 BW Deckenpfronn Softair-/Paintballwaffe
Rechts 26.05.2024 MV Rostock Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 11.06.2024 SN Annaberg-
Buchholz
Dekowaffe
Rechts 22.06.2024 BY Mühldorf Faustfeuerwaffe
Ausländische Ideologie 30.07.2024 SH Bad Segeberg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Sonstige Zuordnung 14.11.2024 BE Berlin Faustfeuerwaffe
* Phänomenbereich (PHB)
Angriffsziel „Asylunterkunft“:
In der nachstehenden Tabelle wurden Straftaten aufgelistet, die dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ zugeordnet werden und bei denen mindestens eines der
Untertatmittel „Faustfeuerwaffe“, „Softair-/Paintballwaffe“, „Langwaffe“,
„Kriegswaffe/Wesentlicher Teil“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe“,
„Dekowaffe“ eingetragen worden ist (Abfragedatum 2. Februar 2025). Die Auflistung
kann auch Fälle beinhalten, bei denen es zu keinen „aktiven“ Angriffen
gekommen ist. Beispielhaft hierfür sind das ausschließliche Mitführen von Waffen
oder das Auffinden von Waffen im Zuge von polizeilichen
Kontrollmaßnahmen.
Eine Unterscheidung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist nicht
möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Fälle wurden teilweise sowohl mit dem
Angriffsziel „Asylunterkunft“ als auch mit dem Angriffsziel „Asylbewerber/
Flüchtling“ gemeldet und sind deshalb teilweise in der Tabelle oben zum
Angriffsziel „Asylbewerber/Flüchtling ebenfalls enthalten.
PHB* Tatzeit Land Tatort Waffe
Sonstige Zuordnung 02.01.2023 NI Wolfsburg Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 29.01.2023 HE Bad Soden-
Salmünster
Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 09.07.2023 BW Oberkirch Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Rechts 12.08.2023 TH Ellrich Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Ausländische Ideologie 07.06.2024 NW Erkrath Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
Sonstige Zuordnung 14.11.2024 BE Berlin Faustfeuerwaffe
Rechts 18.11.2024 BW Waldkirch Gas-, Luft-, Schreckschusswaffe
* Phänomenbereich (PHB)
13. In wie vielen Fällen stellten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizeibehörden der Länder und des Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des
Zolls in den Jahren 2023 und 2024 Schusswaffen bzw. Waffenteile sicher
(bitte nach Jahren und Zusammenhang der Waffenfeststellung wie in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
18/12314 auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine vollständigen statistischen Daten im Sinne
der Fragestellung vor.
Durch den Zoll wurden in den Jahren 2023 und 2024 folgende Mengen an
Schusswaffen sichergestellt (die Zahlen enthalten auch Sicherstellungen von
gleichgestellten Waffen: Druckluft-, Gas-, CO2-, Softairwaffen).
„Scharfe“ Schusswaffen Gleichgestellte Waffen nach dem Waffenrecht Waffenteile
2023 376 406 1 324
2024 222 399 213
Zu Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird auf die
Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung für
den Bereich des GBA würde eine händische Auswertung des gesamten
dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Zur Begründung wird ebenfalls auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
14. In wie vielen Fällen stellten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizeibehörden der Länder und des Bundes in den Jahren 2023 und 2024
verborgene Schusswaffendepots fest (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und
Art der aufgefundenen Waffen aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, auf welche
Weise ist innerhalb der deutschen Polizei sichergestellt, dass sich
Polizeibehörden nach dem Fund eines Waffendepots Informationen zu anderen
Fällen solcher Waffendepots, typische Modi Operandi, mutmaßliche
Täterstrukturen etc. beschaffen können?
15. In wie vielen Fällen stellten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizeibehörden der Länder und des Bundes bzw. die Kontrolleinheiten des
Zolls in den Jahren 2023 und 2024 illegale Waffentransporte fest (bitte
nach Datum, Ort, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zur Zahl verborgener Schusswaffendepots sowie
zur Zahl illegaler Waffentransporte keine statistischen Daten vor.
Zum Teilaspekt der Frage 14, auf welche Weise innerhalb der deutschen Polizei
sichergestellt ist, dass sich die Polizeibehörden nach dem Fund eines
Waffendepots Informationen zu anderen Fällen solcher Waffendepots, zu typischen Modi
Operandi, zu mutmaßlichen Täterstrukturen etc. beschaffen, wird auf die
Nutzung der operativen Komponente des „Polizeilichen Informations- und
Analyseverbund“ (PIAV) verwiesen. Diese hat zum Ziel, anhand der Analyse von
ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten u. a. Tat-Tat- und Tat-Täter-
Zusammenhänge zu erkennen. Im Falle des Fundes eines Waffendepots sind die
entsprechenden Falldaten im PIAV bereitzustellen.
16. In wie vielen und welchen der in den Fragen 13 bis 15 aufgelisteten Fälle
verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über waffenrechtliche Erlaubnisse (bitte nach Datum, Ort
und Art der waffenrechtlichen Erlaubnisse aufschlüsseln)?
17. In wie vielen und welchen der in den Fragen 13 bis 15 aufgelisteten Fälle
wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder ein
Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet (bitte nach Datum,
Ort, Art der waffenrechtlichen Erlaubnisse und Verfahrensstand
aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Zu Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird für das
nachgefragte Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6639
verwiesen.
Zu Erkenntnissen für das nachgefragte Jahr 2024 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 26 der Abgeordneten Martina
Renner auf Plenarprotokoll 20/199 und auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Edgar Naujok auf
Bundestagsdrucksache 20/13973 verwiesen.
Eine weitergehende Beantwortung für den Bereich des GBA würde eine
händische Auswertung des gesamten dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit
zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 6 verwiesen.
18. In wie vielen der in den Fragen 13 bis 15 aufgelisteten Fälle handelte es
sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den festgestellten
Schusswaffen um solche im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (bitte nach
Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
In dem in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 genannten laufenden
Ermittlungsverfahren des GBA dauern die kriminaltechnischen Untersuchungen noch an,
weshalb eine Einordnung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht möglich ist.
Weitere Angaben zu Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA
können nicht erfolgen; eine Beantwortung würde eine händische Auswertung
des gesamten dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem
Aufwand nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 5
und 6 verwiesen.
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 13 wurden vom Zollkriminalamt die
nachfolgenden Angaben erfasst.
Kriegswaffen
2023 19
2024 161
Eine Aufschlüsselung nach Datum, Ort, Herkunft, Anzahl und Art der Waffen
ist systembedingt nicht möglich.
19. In wie vielen der in den Fragen 13 bis 15 aufgelisteten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine abschließenden statistischen Daten
vor. Zu Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird auf die
Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung
für den Bereich des GBA würde eine händische Auswertung des gesamten
dortigen Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand nicht
möglich. Zur Begründung wird ebenfalls auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
20. In wie vielen Fällen stellte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizei in den Jahren 2023 und 2024 Sprengstoff sicher (bitte nach Datum,
Ort, Menge und Art des Sprengstoffs [gewerblicher, militärischer
Sprengstoff, Selbstlaborate] aufschlüsseln)?
Das vom BKA geführte Tatmitteldatenzentrum „National Bomb Data Center“
(NBDC) verzeichnete für den angefragten Zeitraum neun
Sicherstellungsereignisse, die im Tatmitteldienst (TMD) erfasst wurden.
Datum Ort Land Menge/Bezeichnung Art des Sprengstoffes
(gewerblicher oder militärischer
Sprengstoff oder Selbstlaborate)
14.02.2023 98527 Suhl TH Schachtel
Schwarzpulversätze
Gewerblich
24.03.2023 30952 Ronneberg NI Unbekannt Selbstlaborat
28.06.2023 15711 Königs-
Wusterhausen, Zossen,
Mellensee
BB 5 000 g Gewerblich
Unbekannt Gewerblich
Datum Ort Land Menge/Bezeichnung Art des Sprengstoffes
(gewerblicher oder militärischer
Sprengstoff oder Selbstlaborate)
28.05.2023 28876 Oyten NI Reste von Effektladung,
Pyrotechnik
Gewerblich, Selbstlaborat
17.10.2023 70736 Fellbach BW 1 kg Schwarzpulver Selbstlaborat
31.01.2024 64342 Seeheim-
Jugenheim
HE 100 g TATP Selbstlaborat
28.03.2024 38440 Wolfsburg NI Angabe zu Menge und Art
liegen nicht vor
Selbstlaborat
06.04.2024 06132 Halle / Saale ST Angabe zu Menge und Art
liegen nicht vor
Selbstlaborat
10.04.2024 85250 Arnsberg NW 25 kg Raketentreibstoff auf
Ammoniumnitratbasis
Selbstlaborat
Hierzu ist anzumerken, dass im TMD nach Inkrafttreten neuer
Erfassungsrichtlinien im Jahr 2021 lediglich auswertbare Tatmittelerkenntnisse erfasst sind.
Zudem melden nicht alle Bundesländer in gleichem Maße entsprechende
Tatmittel an das BKA. Demnach bildet der TMD keinen statistischen Überblick
über die Sicherstellung aller explosionsgefährlichen Stoffe ab, da dies nicht
Ziel des TMD ist und diese Erkenntnisse aus dem PIAV erhoben werden
können. Zum 1. Januar 2025 wurde die Erfassung von Ereignissen im TMD
eingestellt.
Zu Verfahren aus der Strafverfolgungszuständigkeit des GBA wird für das
nachgefragte Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der
Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/10843
verwiesen.
Zu Erkenntnissen für das nachgefragte Jahr 2024 wird weiterhin auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 25 der Abgeordneten
Martina Renner auf Plenarprotokoll 20/199 verwiesen. Eine weitergehende
Beantwortung würde eine händische Auswertung des gesamten dortigen
Aktenbestandes erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Zur
Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
21. In wie vielen Fällen stellte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizei in den Jahren 2023 und 2024 verborgene Sprengstoffdepots fest (bitte
nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
Das „National Bomb Data Center“ (NBDC) verzeichnete einen Vorgang.
Datum Ort Land Menge/Bezeichnung
Februar 2024, genaues Datum
hier nicht bekannt
Waldstück bei Marburg HE 4 Handgranaten (Typ M26 (USA)
Sprengstoff (TNT)
22. In wie vielen Fällen stellte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Polizei in den Jahren 2023 und 2024 illegale Sprengstofftransporte fest (bitte
nach Datum, Ort, Menge und Art des Sprengstoffs aufschlüsseln)?
Hierzu liegen im TMD keine Ereignisse vor.
23. In wie vielen und welchen der in den Fragen 20 Bis 22 aufgelisteten
Fälle verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen bzw.
letzten Besitzer über sprengstoffrechtliche Erlaubnisse (bitte nach
Datum, Ort und Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse
aufschlüsseln)?
24. In wie vielen und welchen der in den Fragen 20 Bis 22 aufgelisteten
Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seither eine Prüfung oder
ein Entzug der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet (bitte nach
Datum, Ort, Art der sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse und
Verfahrensstand aufschlüsseln)?
25. In wie vielen der in den Fragen 20 Bis 22 aufgelisteten Fälle wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung ein politischer Hintergrund festgestellt
und bzw. oder eine Zuordnung in die Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität vorgenommen (bitte nach Datum, Ort,
Phänomenbereich PMK sowie Anzahl und Art der Waffen aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
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