Deutscher Bundestag Drucksache 20/14938
20. Wahlperiode 10.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Heidt, Gyde Jensen, Michael
Georg Link (Heilbronn) und der Fraktion der FDP
– Drucksache 20/14592 –
Transnationale Repressionen durch die Regierung der Volksrepublik China
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medien und Nichtregierungsorganisationen berichten wiederholt über
sogenannte transnationale Repressionen in Deutschland. Transnationale
Repressionen reichen von Überwachung und Spionage, Cyberangriffen und Online-
Schikanen über Desinformation, Bedrohung und Einschüchterung bis hin zu
körperlichen Angriffen, Entführungen, Attentaten und Mord. Eine große
Anzahl ausländischer – zumeist autoritärer – Staaten nutzt transnationale
Repressionen, um Regierungskritiker außerhalb ihrer eigenen Grenzen zu verfolgen
und mundtot zu machen. Transnationale Repressionen gehen dabei auch mit
dem Missbrauch internationaler Amtshilfen einher, beispielsweise durch
internationale Haftbefehlsgesuche (Red Notice) oder die Anforderung gezielter
Informationen über den Betroffenen (Blue Notice).
Transnationale Repressionen stellen einen gravierenden Eingriff in die
staatliche Souveränität der Bundesrepublik Deutschland dar und bedrohen die
Menschenrechte und die nationale Sicherheit auch in Deutschland. Auch die
Volksrepublik China versucht auf verschiedene Weise, Einfluss auf
Regierungskritiker in Deutschland zu nehmen und sie mundtot zu machen. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz stellt fest, dass oppositionelle Gruppen und
Einzelpersonen Ziele von chinesischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten
in Deutschland sind (Verfassungsschutzbericht 2023, S. 318). Teilnehmende
an Demonstrationen in Deutschland gegen die Regierung der Volksrepublik
China oder an Solidaritätsbekundungen mit Taiwan, Hongkong oder Xinjiang
berichten regelmäßig von Einschüchterungsversuchen und davon, dass
Protestteilnehmende fotografiert werden. Mehrere Teilnehmende einer
chinakritischen Demonstration anlässlich des Besuchs des chinesischen
Premierministers Li Qiang im Jahr 2023 berichteten, dass ihre Angehörigen in China wegen
ihrer „anti-chinesischen Aktivitäten“ bedroht wurden (
www.tagesspiegel.de/p
olitik/spionage-vor-dem-kanzleramt-wie-china-regimegegner-in-deutschland-
mundtot-macht-10255030.html). Im Mai 2024 hat ein ehemaliger Spion der
Volksrepublik China die Methoden des Staates, Regimegegner im Ausland zu
verfolgen, offengelegt. Er habe unter anderem Dissidenten getarnt ausspioniert
(
www.rnd.de/politik/china-ex-spion-beschreibt-die-machenschaften-von-der-s
taats-geheimpolizei-5HWXTYURBVDSLH362ZEDV5R73A.html). Auch
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 10. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
erzwungene Rückführungen von chinesischstämmigen Personen nach China
aus Deutschland sollen stattgefunden haben (safeguarddefenders.com/en/blog/
new-report-chasing-fox-hunt). Angehörige des chinesischen Militärs oder der
Sicherheitsbehörden werden auch außerhalb Chinas ausgebildet. Auch die
Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit mit der Volksrepublik
China im Bereich der militärischen Sicherheit kooperiert (
www.dw.com/de/a
mnesty-bundeswehr-muss-kooperation-mit-chinas-armee-beenden/a-5128
3821).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Fragen 29, 33, 34 und 37 in offener Form nicht
erfolgen kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Im Einzelnen kann die Beantwortung der
Frage 29 nur in Teilen offen erfolgen. Eine ganzheitlich zur Veröffentlichung
bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse
auf Fähigkeiten und Planungen der Polizeien des Bundes und der Länder
zulassen und einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich machen.
Weiterhin kann die Beantwortung der Fragen 33, 34 und 37 abweichend von dem
Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit gänzlich nicht offen erfolgen. Eine
offene Beantwortung hätte zur Folge, dass die gemachten Angaben frei verfügbar
wären, dies würde sensitive Detailinformationen über die Zusammenarbeit mit
den Streitkräften der Volksrepublik China einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis zugänglich machen. Ein Grundsatz bilateraler militärischer Kooperation
ist, dass Informationen über bilaterale Zusammenarbeit gegenüber Dritten nicht
offengelegt werden. Die entsprechenden Informationen sind daher in der als
„VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage einsehbar.
1. Welche Formen der transnationalen Repressionen aus China in
Deutschland oder international mit Deutschlandbezug sind der Bundesregierung
über den Informationsstand der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/32565 und des Verfassungsschutzberichtes
hinaus bekannt?
Über die bereits der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32565 und dem
Verfassungsschutzbericht (zuletzt 2023 ab S. 308 bzw. S. 318 ff.) zu entnehmenden
Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/11508 verwiesen.
2. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung sowohl allgemein als
auch im besonderen Bezug zur Volksrepublik China, um transnationale
Repressionen zu bekämpfen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Betroffene von
transnationalen Repressionen diese Maßnahmen als hilfreich empfinden?
b) Gibt es eine zentrale Stelle der Bundesregierung, die Berichte über
Aktivitäten im Bereich transnationaler Repressionen sammelt,
evaluiert und Trends analysiert?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Bekämpfung strafbarer Aktivitäten ausländischer Staaten zum Nachteil in
Deutschland lebender deutscher und ausländischer Staatsangehöriger werden
durch die Strafverfolgungsbehörden bzw. Polizeien des Bundes und der Länder
im Rahmen der bestehenden Gefahrenabwehr- und
Strafverfolgungsbefugnissen und der jeweiligen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit alle rechtlich
zulässigen Maßnahmen ergriffen. Straftaten (allgemeinkriminell als auch politisch
motiviert) werden dem Bundeskriminalamt (BKA) über festgelegte Meldewege
übermittelt (für politisch motivierte Straftaten handelt es sich um den
Kriminalpolizeilichen Meldedienst-Politisch motivierte Kriminalität – KPMD-PMK).
Diese Meldungen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der
Polizeilichen Kriminalstatistik Staatsschutz (PKS-S) aufbereitet und jährlich
veröffentlicht. Dies umfasst auch Straftaten, die auf mögliche „Transnationale
Repression“ zurückzuführen sind. Eine gesonderte Auswertung/ein Lagebild zu
der Thematik „Transnationale Repression“ wird beim BKA nicht erstellt.
Darüber hinaus arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laufend
und unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen
Mittel an der Aufklärung und Abwehr von Repressionsaktivitäten
fremdstaatlicher Akteure gegen in Deutschland lebende Dissidenten, auch solcher des
chinesischen Staates gegen Kritikerinnen und Kritiker der chinesischen Regierung.
Betroffene von transnationaler Repression können sich über den Hinweiskanal
des BfV direkt an das BfV wenden (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/ku
rzmeldungen/DE/2024/2024-05-29-hinweistelefon.html). Gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zählt zu den
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder die
Sammlung und Auswertung von Informationen über sicherheitsgefährdende
oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des BVerfSchG für eine
fremde Macht. Hierunter fällt u. a. auch die Aufklärung, Abwehr und Analyse
transnationaler Repressionsaktivitäten fremder Staaten sowie die
Präventionsarbeit in diesem Bereich. Um in der Öffentlichkeit und Politik ein Bewusstsein
für das entsprechende Vorgehen zu schaffen und (potentiell) betroffene
Personen zu sensibilisieren, ist das BfV bestrebt, Erkenntnisse hierzu möglichst nicht
eingestuft zu verwerten. Das Auswärtige Amt spricht Fälle transnationaler
Repression regelmäßig auf verschiedenen Ebenen bei den ausübenden Staaten an,
so auch gegenüber der Volksrepublik China, um diesen den Einfluss ihres
Handelns auf die bilateralen Beziehungen deutlich zu machen. Die
Bundesregierung steht zudem mit internationalen Partnern zum verbesserten Schutz vor und
Reaktionsmöglichkeiten auf transnationale Repression im Austausch.
Nichtregierungsorganisationen bzw. Interessenverbände der Diaspora
wertschätzen grundsätzlich die Maßnahmen der Bundesregierung. Die Resonanz
von konkret Betroffenen auf die Maßnahmen hängt vom Einzelfall ab. Über die
oben aufgeführten Behörden hinaus existiert keine zentrale Stelle der
Bundesregierung im Sinne der Fragestellung.
3. Welche Art des Austausches führt die Bundesregierung mit Betroffenen
von transnationalen Repressionen sowohl allgemein als auch im
besonderen Bezug zur Volksrepublik China?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit (potentiell) Betroffenen von
transnationaler Repression auf unterschiedlichen Ebenen aus, sowohl im
Zusammenhang mit konkreten Einzelfällen als auch allgemein zur Analyse von
Veränderungen und Trends im entsprechenden Vorgehen fremdstaatlicher
Akteure (z. B. der Volksrepublik China). Wie in der China-Strategie der
Bundesregierung festgehalten, sucht die Bundesregierung auch den Austausch mit der
chinesischen Diaspora, mit von Repressionen Betroffenen und ihren
Interessensvertretungen sowie weiteren Menschenrechtsorganisationen (S. 25).
4. Steht die Bundesregierung im Austausch mit der „Koalition gegen
Transnationale Repression“ (
www.tibet-initiative.de/gegen-
einschuechterungund-bedrohung-11-organisationen-gruenden-koalition-gegen-transnation
ale-repression-in-deutschland/)?
Die Bundesregierung steht im Austausch mit der Koalition gegen
Transnationale Repression.
5. Welche Unterstützungsangebote gibt es für Betroffene von
transnationalen Repressionen?
7. Welche Möglichkeiten bietet die Bundesregierung den Betroffenen von
digitalen transnationalen Repressionen, eine Beratung oder Schulungen
zu grundlegenden Fragen digitaler Sicherheit wahrzunehmen?
Die Fragen 5 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht in Deutschland lebenden Betroffenen von
transnationaler Repression als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein entsprechend
konkretes Angebot nebst Erreichbarkeit findet sich u. a. auf der Webseite des BfV
(Hinweistelefon und Kontaktformular). Zusätzlich werden durch die Polizeien
der Länder bei Vorliegen von Erkenntnissen über mögliche Aktivitäten
staatlicher Stellen zum Nachteil in Deutschland aufhältiger Staatsangehöriger im
Einzelfall Sensibilisierungsgespräche geführt. Dabei wird den Betroffenen in
der Regel auch eine Erreichbarkeit von Ansprechpartnern der Polizei an die
Hand gegeben. Grundsätzlich besteht für Betroffene jederzeit die Möglichkeit,
sowohl mit jeder örtlichen Polizei als auch mit dem BKA Kontakt
aufzunehmen. Das Auswärtige Amt hat den Austausch mit Betroffenen sowie sie
vertretenden Nichtregierungsorganisationen seit Verabschiedung der China-Strategie
verstärkt.
6. Wie geht die Bundesregierung mit Auslieferungsersuchen und
internationalen Haftbefehlsgesuchen autoritärer Staaten um, insbesondere im
Hinblick auf die Vermeidung von transnationalen Repressionen?
a) Wie viele Auslieferungsersuchen haben die folgenden Staaten in den
vergangenen zehn Jahren an Deutschland gerichtet: Volksrepublik
China, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Iran, Türkei, Belarus
und Aserbaidschan (bitte jeweils nach Jahr, ersuchendem Staat und
Straftatbestand aufschlüsseln)?
b) Wie viele der in Frage 6a genannten Auslieferungsersuchen wurden
von den zuständigen Behörden genehmigt (bitte nach ersuchendem
Staat, Jahr und Straftatbestand aufschlüsseln)?
c) Wie viele der in Frage 6a genannten Auslieferungsersuchen wurden
von den zuständigen Behörden abgelehnt (bitte nach ersuchendem
Staat, Jahr und den wesentlichen Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zahl der Auslieferungsersuchen, die von anderen Staaten in den Jahren
2003 bis 2022 an die Bundesrepublik Deutschland gestellt wurden, welche
Straftatbestände diesen Auslieferungsersuchen zugrunde lagen und in wie
vielen dieser Fälle eine Auslieferung bewilligt bzw. abgelehnt wurde, lässt sich
den auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz öffentlich einsehbaren
Auslieferungsstatistiken entnehmen (vgl.
www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justiz
statistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument43936). Die
Auslieferungsstatistiken für 2023 und 2024 sind noch nicht erstellt. Eine händische
Auswertung der Daten war innerhalb der Antwortfrist nicht in einem
zumutbaren Aufwand möglich und hätte allenfalls vorläufigen, nicht validen Charakter.
d) In wie vielen der in Frage 6a genannten Auslieferungsersuchen
handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um mögliche Fälle
transnationaler Repression, bei denen eine politische Motivation oder
ein Missbrauch des Auslieferungsmechanismus vermutet wurde?
Eine statistische Erfassung der Ablehnungsgründe bei Auslieferungsersuchen
findet nicht statt. Eine weitergehende Beantwortung würde eine händische
Auswertung erfordern und ist mit zumutbarem Aufwand innerhalb der gesetzten
Frist nicht möglich.
e) Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass Auslieferungsersuchen autoritärer Staaten nicht für transnationale
Repressionen missbraucht werden?
i) Welche Verfahren und Prüfkriterien wendet die Bundesregierung an,
um politische Motive oder transnationale Repressionen bei
Auslieferungsersuchen und internationalen Haftbefehlsgesuchen autoritärer
Staaten zu erkennen?
Die Fragen 6e und 6i werden gemeinsam beantwortet.
Bei jedem eingehenden Auslieferungsersuchen wird geprüft, ob mögliche
rechtliche Gründe für die Ablehnung vorliegen. Das Bundesamt für Justiz und
das Auswärtige Amt entscheiden dabei über die außenpolitisch determinierte
Bewilligung eines Ersuchens, die unabhängigen Oberlandesgerichte über
dessen Zulässigkeit.
Die Auslieferung ist unzulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme
bestehen, dass die verfolgte Person im Fall ihrer Auslieferung wegen ihrer
Religion oder ihrer politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder dass ihre
Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde (§ 6 Absatz 2 des
Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Artikel 3 des
Europäischen Auslieferungsübereinkommens). Die Prüfung erfolgt im gerichtlichen
Auslieferungsverfahren umfassend und eigenständig. Dabei werden
Informationen zur allgemeinen Situation im ersuchenden Staat und zur individuellen
Situation der verfolgten Person, zum Beispiel aus den Akten eines
Asylverfahrens, genutzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6g verwiesen.
f) Wie viele internationale Haftbefehlsgesuche (Red Notices) wurden in
den vergangenen zehn Jahren von den in Frage 6a genannten Staaten
an Deutschland oder deutsche Behörden gestellt (bitte nach Jahr und
ersuchendem Staat aufschlüsseln)?
h) Wie viele sogenannte Blue Notices (Anfragen nach Informationen
über gesuchte Personen) haben die in Frage 6a genannten Staaten an
Deutschland oder deutsche Behörden gestellt (bitte nach Jahr und
ersuchendem Staat aufschlüsseln)?
Die Fragen 6f und 6h werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Einzelheiten des Fahndungsverkehrs äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht. Denn die Information, wie intensiv von einem Staat
international gefahndet wird, könnte mutmaßlichen Straftätern auf der Flucht eine
Risikoabschätzung für eine eigene Festnahme und Auslieferung erlauben und
daher kontraproduktiv für eine ordnungsgemäße grenzüberschreitende
Strafverfolgung sein. Aus der Information, wie Deutschland mit Fahndungs- und
Auslieferungsersuchen eines anderen Staates umgeht, könnten gesuchte Straftäter
schließen, inwiefern Deutschland ein sicherer Hafen für sie sein oder
umgekehrt ein erhöhtes Ergreifungs- und Auslieferungsrisiko bestehen könnte. Auch
dies könnte eine ordnungsgemäße grenzüberschreitende Strafverfolgung
erschweren. Zudem könnte die Veröffentlichung der Anzahl der
Fahndungsersuchen eines anderen Staates ohne dessen Zustimmung den Rechtshilfeverkehr in
Strafsachen mit diesem Staat belasten. Gerade bei der Zusammenarbeit in
Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte
Vertraulichkeit des Verfahrens ein schützenswertes Gut. Das Interesse Deutschlands an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in
Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit
Verfassungsrang. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen,
tritt hier deshalb, nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange, das
Informationsinteresse des Parlaments hinter diesem berechtigten Interesse zurück.
g) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bei Red Notices der in
Frage 6a genannten Staaten Maßnahmen ergriffen, um einen
möglichen Missbrauch zu verhindern (bitte nach Jahr und ersuchendem
Staat aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6f verwiesen. Im Übrigen gibt es eine
mehrstufige Prüfung, die dem Missbrauch der Interpolfahndungssysteme vorbeugen
soll: In Artikel 3 der INTERPOL-Statuten ist der sogenannte Grundsatz der
Neutralität verankert, der INTERPOL eine Betätigung oder Mitwirkung in
Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder
rassistischen Charakters ausdrücklich untersagt. Gemäß Artikel 2 der Statuten hat IN-
TERPOL eine möglichst umfassende gegenseitige Unterstützung aller
kriminalpolizeilichen Behörden im Rahmen der in den einzelnen Ländern geltenden
Gesetze und im Geiste der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“
sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Das Generalsekretariat bei INTERPOL
hat eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen, um einen Missbrauch der
Fahndungsinstrumente zu verhindern. Grundsätzlich sind der Umsetzung
internationaler Fahndungsersuchen vielfältige Prüfmechanismen vorgeschaltet. Einerseits
seitens des INTERPOL Generalsekretariats (IPSG) selbst: INTERPOL prüft
sämtliche Fahndungsersuchen, ob diese mit den Statuten und den „Rules on the
Processing of Data“ (RPD) in Einklang stehen. Gemäß Artikel 86 der RPD
prüft das IPSG jedes internationale Fahndungszirkular zur Festnahme einer
Person zum Zwecke der Auslieferung (sog. Rotecke) auf Konformität mit den
INTERPOL-Statuten. Zuständig für diese Kontrollfunktion ist das „Office of
Legal Affairs“ (OLA) bei IPSG in Lyon. Das IPSG hat zudem technische
Vorkehrungen getroffen, um einzelne Fahndungen identifizieren zu können, die
einen politischen Hintergrund aufweisen könnten, und solche Ersuchen im
Weiteren einer intensiven Prüfung durch das OLA zuzuführen. Diese technischen
Vorkehrungen bestehen in einer automatisierten Suche nach bestimmten
Begriffen in Fahndungsersuchen. Ferner ist gemäß Artikel 36 der Statuten als
unabhängiges Gremium die Datenschutzkontrollkommission, die sogenannte
„Commission for the Control of INTERPOL's Files“ (CCF), eingerichtet worden, die
auf der Grundlage der sogenannten „Rules relating to the Control of
Information and Access to INTERPOL's Files“ (RCI) sicherstellt, dass die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch INTERPOL in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen erfolgt. Erst nach dieser Validierung erfolgt eine Freigabe des
Datensatzes in der INTERPOL-Fahndungsdatenbank, mit der Folge, dass die
Fahndung dort für die Nationalen Zentralbüros (NZB) der Mitgliedstaaten, in
denen gefahndet werden soll, sichtbar ist. Ergänzend zu den Prüfmechanismen
im IPSG sind die NZB gemäß den INTERPOL-Regularien dazu verpflichtet,
dem IPSG alle Fakten und Informationen zu übermitteln, die Anlass zu Zweifel
geben, dass eine Fahndungsausschreibung den Vorschriften entspricht. Zudem
erfolgen verschiedene Prüfungen durch die ersuchten NZB im Rahmen ihrer
nationalen Gesetzgebung. Ausländische INTERPOL-Fahndungsersuchen, die
sich an Deutschland richten, gehen im BKA ein. Das BKA überprüft jedes
einzelne Fahndungsersuchen – unabhängig vom Herkunftsstaat – in seiner
Funktion als NZB der Bundesrepublik Deutschland für INTERPOL gemäß § 3
Absatz 1 des BKA-Gesetzes. Demnach kann das BKA ausländische
Festnahmeersuchen dann national umsetzen, wenn auf Grund des ausländischen
Fahndungsersuchens die Anordnung von Auslieferungs- oder Überstellungshaft durch ein
deutsches Gericht als zulässig erscheint. Der Ablauf dieser Prüfung ist
gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nach § 33 des BKA-Gesetzes. Im Rahmen der
Prüfung hat das BKA in Fällen, denen besondere Bedeutung in politischer,
tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung zukommt, zuvor die Bewilligung des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ)/Bundesamtes für Justiz (BfJ) und des
Auswärtigen Amts (AA) einzuholen (§ 33 Absatz 3 BKAG in Verbindung mit
Nummer 13 der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in
strafrechtlichen Angelegenheiten [RiVASt]). Die nationale Umsetzung des ausländischen
Fahndungsersuchens erfolgt dann durch Einstellung der Fahndung in das
deutsche Informationssystem der Polizei (INPOL). Auf diese Verbunddatei kann
von allen Länder- und Bundespolizeien in Deutschland zugegriffen werden.
Erfolgt im Weiteren auf Grund einer Fahndungsausschreibung in INPOL eine
Festnahme des Gesuchten in Deutschland, überprüft das zuständige deutsche
Gericht, ob der Gesuchte in (vorläufige) Auslieferungshaft genommen werden
kann. Die Dauer der vorläufigen Festnahme beläuft sich bis auf das Ende des
Tages, welcher auf den Tag der Festnahme folgt (§ 22 Absatz 1 IRG). Innerhalb
dieses Zeitraumes muss die Person einem zuständigen Richter vorgeführt
werden, der auf Grundlage der vorliegenden Red Notice/Red Diffusion die weitere
Auslieferungshaft anordnet. Im dem sich anschließenden justiziellen
Auslieferungsverfahren entscheidet das zuständige Oberlandesgericht (OLG) auf
Vorlage der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft (GStA) über die
Auslieferungsfähigkeit des/der Gesuchten und prüft u. a. eventuelle Hinderungsgründe. Wird
justizseitig die Auslieferung bewilligt, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an
das ersuchende NZB, um die Überstellungsmodalitäten abzuklären. Die
dargestellten Regularien und die in den letzten Jahren stetig verfeinerten
Prüfmechanismen stellen aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichendes
Instrumentarium zur Vermeidung von zu Unrecht gestellten Personenfahndungsersuchen dar.
Den beteiligten Behörden ist hierbei bewusst, dass nicht alle 196 Mitglieder
von INTERPOL weltweit einen mit Deutschland vergleichbaren
rechtsstaatlichen Standard aufweisen. Die systembedingte Möglichkeit des politischen
Missbrauchs von Fahndungen durch andere Staaten wird daher auf allen
Ebenen der nationalen Prüfung auch in der täglichen Sachbearbeitung sehr
genau berücksichtigt. So hat das BKA seit 2014 in verschiedenen Absprachen mit
den beteiligten Behörden (BMJ/BfJ, AA) die Prüfungsintensität hinsichtlich
entsprechender Fahndungsersuchen erhöht. Weitere Befassungen zu dieser
Thematik finden in regelmäßigen Zyklen oder anlassbezogen statt.
8. Ist die Bundesregierung in einem Austausch mit digitalen Plattformen,
um gezielte Drohungen, Hetze und Diffamierung in sozialen Medien
gegen Regimekritiker zu unterbinden?
Die Bundesregierung steht sowohl auf Leitungs- als auch auf Arbeitsebene in
einem regelmäßigen Austausch mit digitalen Plattformen. Hier werden die
bessere Bekämpfung und Vermeidung von strafbaren Inhalten und Desinformation
in unterschiedlichen Ausprägungen erörtert.
9. Welche Maßnahmen zur Integration und zum Schutz chinesischer
Staatsangehöriger, die in Deutschland leben, unternimmt die Bundesregierung?
Die wesentlichen Integrationsmaßnahmen des Bundes (wie Integrationskurse,
Migrationsberatung, Integration durch Sport etc.) differenzieren hinsichtlich
ihrer Zielgruppenregelungen nicht nach der Staatsangehörigkeit von
zugewanderten Personen. Integrationsmaßnahmen des Bundes sind vielmehr an den
Grundsätzen einer „Integration von Anfang an“ ausgerichtet. Sofern dem BKA
oder den Polizeien der Länder Erkenntnisse über eine konkrete Gefährdung von
in Deutschland lebenden (chinesischen) Staatangehörigen, die von
(chinesischen) staatlichen oder staatlich kontrollierten Stellen ausgeht, bekannt werden,
werden durch die zuständigen Landeskriminalämter erforderliche
Schutzmaßnahmen geprüft und bei Bedarf umgesetzt.
10. Ist der Bundesregierung der in der Studie „Fox Hunt“ der
Menschenrechtsorganisation Safeguard Defenders dargestellte Fall über eine
erzwungene Rückführung in die Volksrepublik China aus Deutschland
(safeguarddefenders.com/en/blog/new-report-chasing-fox-hunt, S. 44) im
Jahr 2019 bekannt, und welche weiteren Informationen liegen der
Bundesregierung zu diesem Fall vor?
Der Bundesregierung ist das zitierte Dokument bekannt, darüber hinaus liegen
ihr keine Informationen vor.
11. Sind der Bundesregierung (weitere) Fälle erzwungener Rückführungen
aus Deutschland nach China bekannt (bitte inklusive Datum, Ort, und
wenn bekannt, Motiv der Rückführung auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung mögliche erzwungene
Rückführungen durch China aus Deutschland von chinesischstämmigen
Personen im Zusammenhang mit international angelegten
Rückführungsmaßnahmen der Volksrepublik China, zum Beispiel der sogenannten
Operation Fox Hunt (apnews.com/article/china-repatriation-operation-fo
x-hunt-trial-new-york-01f96f6952e772efb5814c12316922dc), und wenn
ja, wie viele?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
13. Welche Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Durchführung transnationaler Repressionen durch die Volksrepublik
China verantwortlich?
Für die Durchführung transnationaler Repression gegen in Deutschland lebende
Kritikerinnen und Kritiker der chinesischen Regierung sind Teile der
chinesischen Sicherheitsbehörden verantwortlich, insbesondere das chinesische
Ministerium für Staatssicherheit (MSS) sowie das Ministerium für Öffentliche
Sicherheit (MÖS).
14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Volksrepublik
China Einfluss auf Veranstaltungen in Deutschland oder in anderen
Ländern der Europäischen Union (EU) genommen hat, um eine Teilnahme
von Regierungskritikern oder Personen aus Taiwan, Hongkong bzw.
Uigurenregionen zu verhindern?
a) Wenn ja, war dies auch bei Veranstaltungen der Fall, an denen
Vertreter der Bundesregierung teilgenommen haben?
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung, wenn derartige Vorfälle
bekannt werden?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Ein bekanntes Beispiel im Sinne der Fragestellung ist die im Oktober 2021 von
den Konfuzius Instituten der Universität Duisburg-Essen und der Leibniz-
Universität geplante virtuelle Lesung des Buches „Xi Jinping – der mächtigste
Mann der Welt“, die laut Aussage des Verlages zunächst aufgrund von Druck
der Tongji-Universität Shanghai und des Generalkonsuls Chinas in Düsseldorf
abgesagt wurde (später jedoch in anderem Format stattfand). Nach Kenntnis
der Bundesregierung war keine Teilnahme von Vertretern der damaligen
Bundesregierung geplant. Die Bundesregierung analysiert Fälle der (versuchten)
illegitimen Einflussnahme und reagiert je nach Einzelfall. Dies kann u. a. die
Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sowie vertrauliche und öffentliche
Ansprachen beinhalten.
15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen in Deutschland das
chinesische Antisezessionsgesetz gegen Taiwaner angewendet wurde?
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf das chinesische
Antisezessionsgesetz, verabschiedet im Jahr 2005, bezieht. Laut Kenntnis der
Bundesregierung wurde das Gesetz bisher nicht gegen Taiwaner in Deutschland
angewendet. Die Bundesregierung wendet sich gegen jegliche Versuche der
chinesischen und anderer Regierungen, nationale Gesetzgebung extraterritorial
anzuwenden. Dabei ist sie sich der Sorgen in der deutschen Zivilgesellschaft und im
parlamentarischen Raum über die potenziellen Auswirkungen des genannten
Gesetzes bewusst und bietet betroffenen Personen Beratung an.
16. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren vor, dass deutsche Staatsangehörige an Flughäfen in
China festgesetzt und zu ihren politischen Aktivitäten in Deutschland
verhört wurden?
a) Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verhören zu
wiederkehrenden Mustern in den Fragestellungen durch die
Behörden der Volksrepublik China?
b) Wie reagiert die Bundesregierung im Falle des Bekanntwerdens
solcher Verhöre?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erfährt insbesondere dann von Fällen, in denen deutsche
Staatsangehörige an Flughäfen in China festgesetzt und zu ihren politischen
Aktivitäten in Deutschland verhört werden, wenn sie von den Betroffenen
darüber informiert wird. Hierzu sind der Bundesregierung Einzelfälle bekannt. Die
Bundesregierung nimmt zudem Berichte internationaler Partner und aus
unabhängiger Berichterstattung zur Kenntnis.
17. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Volksrepublik
China in China lebende Familienangehörige oder Freunde zwingt, in
Deutschland lebende Exilanten durch Telefonanrufe unter Druck zu
setzen und diese so an chinakritischen Äußerungen zu hindern?
a) Wenn ja, wie weit verbreitet sind solche Anrufe als Druckmittel?
b) Wenn ja, ist es hierbei ein gängiges Verfahren, Dissidenten durch
Familienangehörige zur Spionage für die Volksrepublik China
aufzufordern?
18. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen die in China
lebenden Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Exilanten von
den chinesischen Behörden wegen ihrer Aktivitäten in Deutschland unter
Druck gesetzt worden sind, wenn ja, wie viele, und welche?
Die Fragen 17 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Einzelne in Deutschland lebende Exilanten werden mitunter von
Mitarbeitenden des chinesischen Sicherheitsapparates aus der Volksrepublik China heraus
telefonisch kontaktiert und durch Inaussichtstellung von Vorteilen für in China
verbliebene Angehörige oder unter Anwendung von Druckmitteln zur Mitarbeit
bei der Beschaffung von Informationen aus ihrem Umfeld gedrängt. Bei
Weigerung droht China unter Umständen repressive Maßnahmen gegen die in China
verbleibenden Angehörigen an. Betroffene werden in diesem Zusammenhang
oftmals direkt über Rufnummern ihrer Verwandten in China und in deren
Beisein kontaktiert. In einzelnen Fällen wurden Personen zudem aufgefordert, ihre
telefonische Erreichbarkeit und Meldeadresse in Deutschland laufend
mitzuteilen, sich hierzulande nicht politisch gegen die Kommunistische Partei Chinas
zu engagieren und außerdem unverzüglich nach China zurückzukehren.
19. Wie viele staatlichen oder staatsnahen chinesischen Akteuren
zugeschriebene Hacking- und „Überwachungsaktivitäten“ gegenüber in
Deutschland lebenden Tibetern, Uiguren, Hongkongern, Falun-Gong-Anhängern
sowie Exil-Chinesen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die
Fallzahl nach Gruppen und Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung steht mit Betroffenen sowie sie vertretenden
Organisationen in engem Austausch und nimmt die bekannten Einzelfälle sehr ernst.
Konkrete Zuschreibungen sind bei illegalen Aktivitäten im Cyberraum besonders
schwierig. Eine statistische Erfassung von staatlichen oder staatsnahen
chinesischen Akteuren zugeschriebenen Hacking- und „Überwachungsaktivitäten“ den
genannten Personengruppen gegenüber findet nicht statt.
20. Hat das im Jahr 2023 erlassene sogenannte Chinesische
Sicherheitsgesetz für Hongkong aus Sicht der Bundesregierung den
Handlungsspielraum von chinesisch- oder hongkongstämmigen Personen in Deutschland
beeinflusst?
21. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das im Jahr 2023 erlassene
sogenannte Chinesische Sicherheitsgesetz für Hongkong in Verbindung
mit regierungskritischen Handlungen, die in Deutschland stattgefunden
haben, bereits eingesetzt?
22. Hat das im Jahr 2023 erlassene sogenannte chinesische Anti-
Spionagegesetz aus Sicht der Bundesregierung den Handlungsspielraum von
chinesischstämmigen Personen in Deutschland beeinflusst?
23. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das im Jahr 2023 erlassene
sogenannte chinesische Anti-Spionagegesetz in Verbindung mit
Handlungen, die in Deutschland stattgefunden haben, bereits eingesetzt?
Die Fragen 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Jegliche Versuche der chinesischen Regierung, die eigene
Sicherheitsgesetzgebung extraterritorial anzuwenden, ist für die Bundesregierung inakzeptabel. Es
gibt Berichte, dass die genannten Gesetze sowohl bei in China aktiven
deutschen Staatsangehörigen und bei mit Deutschland in Verbindung stehenden
Personen als auch bei Personen in Deutschland mit Verbindung zu China zu
Verunsicherung und teilweise zu Selbstzensur führen. Konkrete Einzelfälle der
Anwendung der genannten Gesetze im Sinne der Fragestellung sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
24. Wie viele sogenannte Übersee-Polizeistationen der Volksrepublik China
sind aktuell in Deutschland aktiv?
Die chinesischen Übersee-Polizeistationen (ÜPS) waren Bestandteil eines in
den vergangenen Jahren aufgebauten extraterritorialen Netzwerkes des
chinesischen Staates. Es gibt keine Belege dafür, dass die ÜPS in dieser Form
weiterhin in Deutschland aktiv sind.
a) Um welche Stationen (Name, Ort) handelt es sich hierbei?
Die Bundesregierung konnte in der Vergangenheit zwei in Deutschland aktive
ÜPS identifizieren:
1) Die überregionale „ÜPS Deutschland“ mit Ansprechpartnern für Berlin,
Hamburg, Süddeutschland/München, „West-Mitteldeutschland“ und
„Westdeutschland“;
2) die regionale „ÜPS Frankfurt am Main“ mit einem Ansprechpartner.
b) Welche Aktivitäten lassen sich durch diese Stationen feststellen, und
welche deutschen Behörden oder Akteure haben die Verantwortung,
diese Aktivitäten zu unterbinden?
Die ÜPS sollten eine „bequeme Durchführung von Polizeiarbeit im Ausland“
ermöglichen. Offizielle chinesische Webseiten nannten folgende Aufgaben und
Dienstleistungen der ÜPS:
– Unterstützung bei polizeilichen und behördlichen Angelegenheiten (Ein-/
Ausreise, Heirat, Meldewesen, Urkunden etc.)
– Vermittlung bei Konflikten zwischen Auslandschinesen;
– Unterstützung bei der Festnahme und Übergabe von mutmaßlichen
Straftätern;
– Propagierung ideologischer und politischer Leitlinien, wobei die
verantwortlichen Gemeindeführer als „Propagandisten“ fungieren sollen;
– Sammeln von Informationen über Mitglieder der Diaspora, einschließlich
von Meinungsbildern.
c) Genießt das Personal dieser Stationen diplomatische Immunität?
Nein, bei den ÜPS handelte es sich meist um informelle Außenposten lokaler
chinesischer Polizeieinheiten.
d) Welche Maßnahmen, wann und durch welche Behörden wurden
ergriffen, um die umgehende Handlungsunfähigkeit oder Schließung dieser
Stationen zu erwirken?
Die Bundesregierung hat erstmals Ende 2021 umfangreiche Ermittlungen
eingeleitet. Zudem wurden weitere Bedarfsträger im In- und Ausland für die
Existenz und (vermeintlichen) Aufgaben der ÜPS sensibilisiert.
e) In welcher Form und wann hat die Bundesregierung die Aktivitäten
der genannten Einrichtungen gegenüber Vertretern der Volksrepublik
China thematisiert?
Die Bundesregierung hat dieses Thema gegenüber der chinesischen Seite
mehrfach und mit der gebotenen Deutlichkeit auf verschiedenen Ebenen
angesprochen. Unter anderem hat die Bundesregierung von der chinesischen Seite am
3. November 2022 per Verbalnote die Schließung von Einrichtungen im Sinne
der Fragestellung gefordert, die nicht im Einklang mit den Wiener
Übereinkommen über diplomatische und über konsularische Beziehungen stehen.
f) Sind der Bundesregierung solche Stationen auch in anderen EU-
Mitgliedstaaten bekannt, und wenn ja, in welchen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Überseepolizeistationen auch in
anderen EU-Mitgliedstaaten, u. a. in Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den
Niederlanden, Österreich, Schweden, Spanien, Portugal, der Slowakei,
Tschechien und Ungarn bekannt.
g) Sind der Bundesregierung solche Stationen in den sechs Staaten des
Westbalkans bekannt, und wenn ja, in welchen?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über eine Überseepolizeistation in Serbien.
25. Sind der Bundesregierung Fälle von Bedrohungen von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages, deutschen Mitgliedern des Europäischen
Parlamentes sowie Angehörigen deutscher Forschungseinrichtungen durch
China in den letzten fünf Jahren bekannt, und wenn ja, wie viele?
Die chinesische Regierung reagiert regelmäßig heftig und droht unverhohlen
mit Konsequenzen, wenn sich deutsche Entscheidungsträger in – aus Sicht der
chinesischen Führung – „innere Angelegenheiten“ der Volksrepublik
„einmischen“. Der Bundesregierung sind einzelne Fälle im Sinne der Fragestellung
bekannt. Sie steht in engem Austausch mit den Betroffenen und gestaltet auch
vor dem Hintergrund dieser Fälle die bilateralen Beziehungen. Eine
quantitative Erhebung dieser Fälle findet seitens der Bundesregierung nicht statt.
Prominentes Beispiel sind die am 22. März 2021 vom chinesischen
Außenministerium verkündeten Sanktionen gegen zehn Individuen und vier Institutionen in
Europa, die u. a. das ehemalige Mitglied des Europäischen Parlaments
Reinhard Bütikofer, das Mitglied des Europäischen Parlaments Michael Gahler
sowie das in Berlin ansässige und vom Auswärtigen Amt geförderte Mercator
Institut für Chinastudien betreffen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
26. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Mitgliedern des Deutschen
Bundestages seit 2015 ein Visum oder die Einreise in die Volksrepublik
China verweigert, und wenn ja, wie vielen?
Mitglieder des Deutschen Bundestages verwenden bei offiziellen Reisen
diplomatische Pässe und sind somit bei der Einreise nach China von der
Visumspflicht befreit. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle interessierten
Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments nach
China reisen können und Einreiseverweigerungen gegen einzelne
Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgehoben werden.
27. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn
Jahren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern von Mitgliedern des
Deutschen Bundestages nachrichtendienstliche Aktivitäten im Auftrag der
Volksrepublik China vorgeworfen, und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Die Bundesregierung bearbeitet entsprechende Hinweise auf mögliche
nachrichtendienstliche Verstrickungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
deutschen Mandatstragenden, u. a. gesteuert durch Nachrichtendienste der
Volksrepublik China.
28. Welchen Austausch und welche Kooperationen pflegt die
Bundesregierung auf EU-Ebene und mit wertegeleiteten Partnern wie den USA, um
transnationale Repressionen zu bekämpfen?
Die Bundesregierung befindet sich mit unterschiedlichen internationalen und
europäischen Partnern im Austausch, um transnationale Repression zu
bekämpfen, sowohl in bilateralen als auch in multilateralen Formaten.
29. Inwiefern ist die Bundesregierung im Austausch mit der
Innenministerkonferenz der Länder, um das Thema „Transnationale Repressionen“ in
die Polizeiausbildung aufzunehmen?
Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) hat sich bisher nicht mit dem
Thema „Transnationale Repressionen“ in der Polizeiausbildung befasst. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die als „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.*
30. Was tut die Bunderegierung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
Strafverfolgungsbehörden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für transnationale
Repressionen zu sensibilisieren und diese im Erkennen und im Umgang mit
transnationalen Repressionen zu schulen?
32. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Polizisten der Volksrepublik
China im Rahmen von Austauschprogrammen der Bundesregierung
ausoder fortgebildet, und wenn ja, wie viele (bitte inklusive Art und Ziel des
Programmes, federführende Behörden, Zeitraum, Anzahl der
Teilnehmenden auflisten)?
Die Fragen 30 und 32 werden gemeinsam beantwortet.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Klassische Aus- und Fortbildung in Form von Lehrgängen zugunsten von
chinesischen Polizisten fanden in den vergangenen zehn Jahren nicht statt.
31. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Diplomaten oder Beamte der
Volksrepublik China im Rahmen von Austauschprogrammen der
Bundesregierung ausgebildet oder fortgebildet, und wenn ja, wie viele (bitte
inklusive Art und Ziel des Programmes, federführende Behörden,
Zeitraum, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Das Auswärtige Amt führte in den letzten zehn Jahren einen gegenseitigen
Deutsch-Chinesischen Diplomatenaustausch durch, zuletzt im November 2024.
Auch zu anderen Programmen wurden chinesische Teilnehmende eingeladen.
Ziel der Programme ist es, den Teilnehmenden Deutschlandkompetenz und
deutsche außen- und europapolitische Positionen zu vermitteln. Die reziproke
Teilnahme deutscher Jungdiplomaten an Austauschreisen nach China dient u. a.
der Förderung der China-Kompetenz.
Programm Jahr Anzahl
Deutsch-Chinesischer Diplomatenaustausch 2015 10
2017 15
2018 15
2019 15
2024 10
International Futures 2015 6
2016 6
2017 6
2018 5
2019 5
2020 4
2021 4
2022 2
2023 6
2024 4
Lehrgang für Diplomat*innen aus dem Asien-Pazifik-Diplomatenkolleg 2015 1
2016 1
2017 1
2023 1
International Diplomats Programme 2017 1
2018 1
2019 1
Internationaler Diplomatenlehrgang 2015 1
2016 1
2017 1
2018 1
2019 1
2020 1
2023 1
33. Wurden in den vergangenen zehn Jahren Militärangehörige der
Volksrepublik China im Rahmen von Austauschprogrammen der
Bundesregierung aus- oder fortgebildet, und wenn ja, wie viele (bitte inklusive Art
und Ziel des Programmes, federführende Behörden, Zeitraum, Anzahl
der Teilnehmenden auflisten)?
34. Wurden Kooperationsvorhaben zwischen der Bundeswehr und dem
chinesischen Militär und den dazugehörigen Organisationen in den
vergangenen zehn Jahren durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte inklusive Art
und Ziel des Vorhabens, beteiligte Organisationen, Zeitraum auflisten)?
37. Hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren zusammen mit
Organisationen der Volksrepublik China Seminare und Gesprächsformate
in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik durchgeführt (bitte
inklusive Art und Ziel der Veranstaltung, beteiligte Organisationen, Zeitraum
auflisten)?
Die Fragen 33, 34 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage
verwiesen.*
35. Wurden Kooperationsvorhaben zwischen der Bundespolizei und
chinesischen Polizeibehörden in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt,
und wenn ja, welche (bitte inklusive Art und Ziel des Vorhabens,
beteiligte Organisationen, Zeitraum auflisten)?
Zwischen der Bundespolizei und chinesischen Polizeibehörden wurden in den
vergangenen zehn Jahren die folgenden Kooperationsvorhaben durchgeführt.
2024
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
25.05.–01.06.2024
Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich
Internationale Groß-/
Sportveranstaltung
Einsatz chinesischer Beamter
als Beobachter bei UEFA
EURO 2024
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Polizei
28.06.–01.07.2024
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
Public Security Büro Peking und
Shanghai
13.–16.10.2024
Informations- und
Erfahrungsaustausch im
Bereich Internationale
Polizeimissionen
Expertenaustausch zum Thema
Entwicklung der UN-
Friedensmissionen
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
01.–04.12.2024
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
2023
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
18.–20.12.2023
Leitungsbesuch Austausch auf Leitungsebene Deutsche Bundespolizei,
Polizei Peking
05.09.2023
In den Jahren 2020 bis 2022 wurden aufgrund der Corona-Pandemie keine
Kooperationsmaßnahmen durchgeführt.
2019
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Informationsaustausch Austausch zur Einschätzung
der jeweiligen nationalen
Bedrohungslage durch
Terrorismus, Drogen- und
Menschenhandel sowohl in Deutschland
und in China
Deutsches
Bundesministerium des Innern und für
Heimat, chinesisches
Ministerium für Öffentliche
Sicherheit
05.06.2019
Informationsaustausch
Bahnpolizei
Vorstellung bundespolizeilicher
Aufgabenwahrnehmung
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Railway Police
College
04.–05.07.2019
Informationsaustausch
Luftsicherheit
Erfahrungsaustausch zu
Luftsicherheitstechnik und
Luftsicherheitskontrollprozessen und
der Bewältigung von
Großveranstaltungen mit
Flughafenbezug
Deutsche Bundespolizei,
chinesische CAAC
(Luftfahrtbehörde)
02.–03.12.2019
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
04.–08.11.2019
Delegationsbesuch Gemeinsame Absichtserklärung
über die Intensivierung der
Zusammenarbeit bei der
Aufgabenwahrnehmung im Bereich
der Ein- und Ausreise bei
Grenzkontrollen
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Abteilung für die
Verwaltung der Aus- und
Einreise im Ministerium für
Öffentliche Sicherheit
16.–20.11.2019
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
17.–22.11.2019
Informationsaustausch
Dokumenten-/
Urkundensicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Public Security
Büro
25.–28.11.2019
2019
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Leitungsbesuch Erfahrungsaustausch über
internationale Zusammenarbeit
Deutsche Bundespolizei,
Generaldirektor der
chinesischen Luftsicherheitsbehörde
CAAC
02.12.2019
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Gegenseitiger Austausch von
Trainer-/Expertise zum
Thema Internationaler polizeilicher
Friedensmissionen (IPM)
Deutsche Bundespolizei,
Polizeiakademie Langfang
02.–06.12.2019
2018
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Expertenaustausch zu
Inhalten der nautischen
Ausbildung
Kompetenzsteigerung in der
polizeilichen
Aufgabenwahrnehmung auf See
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Küstenwache
07.–10.05.2018
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Luftsicherheit
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität sowie
der Prävention und
Bekämpfung irregulärer Migration
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Grenzpolizei und
Küstenwache
23.–27.07.2018
Informations- und
Erfahrungsaustausch zu
grenzpolizeilicher
Aufgabenwahrnehmung auf See
Kompetenzsteigerung in der
polizeilichen
Aufgabenwahrnehmung auf See
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Grenzpolizei
22.–24.06.2018
Erfahrungsaustausch von
Urkundenexperten
Expertenaustausch zu
Entwicklungen im Bereich der
Urkundenkriminalität
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Peking
09.–14.12.2018
Delegationsbesuch Informations- und
Erfahrungsaustausch Experten
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Grenzpolizei
17.09.2018
Erfahrungsaustausch
Flughafenpartnerschaft
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Schanghai
21.–26.10.2018
Symposium on
Major international Sport
Events Security
Informations- und
Erfahrungsaustausch Experten
Deutsche Bundespolizei,
Vizeminister im chinesischen
Ministerium für öffentliche
Sicherheit, Wang Xiaohong
25.–26.10.2018
Erfahrungsaustausch
Flughafenpartnerschaft
Gegenseitiger Austausch über
lokalspezifische Phänomene im
Bereich der Grenzkontrollen,
der Urkundenkriminalität
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Peking
03.–09.12.2018
2017
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Erfahrungsaustausch
Flugdienst
Eintägiger Informations- und
Erfahrungsaustausch der
Fliegerstaffel der Bundespolizei mit
einer sechs-köpfigen Delegation
der chinesischen Fliegerstaffel
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Fliegerstaffel
06.–07.07.2017
Erfahrungsaustausch im
Bereich der
Dokumenten- und
Urkundensicherheit
Expertenaustausch zu
fachlichen und technischen
Entwicklungen im Bereich der
Dokumenten- und
Urkundensicherheit sowie neuer
Herausforderungen in der Bekämpfung der
Urkundenkriminalität im
asiatischen Raum.
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Grenzpolizei
30.10.–03.11.2017
2016
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Leitungsbesuch Informations- und
Erfahrungsaustausch auf
Behördenleiterebene
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches Ministerium für
Öffentliche Sicherheit
13.04.2016
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Erfahrungsaustausch im Bereich
der Bewältigung der
grenzpolizeilichen Kontrolle an
internationalen Großflughäfen
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Peking
03.–08.07.2016
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Informations- und
Erfahrungsaustausch im Bereich maritimer
Aufgaben
Deutsche Bundespolizei,
chinesische Küstenwache
22.–23.09.2016
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Informations- und
Erfahrungsaustausch im Bereich der
Dokumenten- und
Urkundenprüfstellen
Deutsche Bundespolizei,
chinesisches
Urkundenprüfzentrum
27.–28.10.2016
Erfahrungsaustausch zgl.
Hospitation auf
Arbeitsebene im Bereich der
Urkundenprüfstellen
Einweisung in das
Urkundenlabor der Hauptinspektion Peking
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Peking
21.–25.11.2016
Erfahrungsaustausch
Flughafenpartnerschaft
Expertenaustausch zu
fachlichen und technischen
Entwicklungen im Bereich der
Dokumenten- und
Urkundensicherheit sowie neuer
Herausforderungen in der Bekämpfung der
Urkundenkriminalität im
asiatischen Raum
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Schanghai
07.–10.11.2016
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Informations- und
Erfahrungsaustausch im Bereich Aus- und
Fortbildung insbesondere
Ausbildung der Urkundenfachkräfte
Deutsche Bundespolizei,
General Station of Exit and
Entry Frontier Inspection,
Peking
10.–11.11.2016
2015
Art Ziel Beteiligte Organisationen Zeitraum
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Einweisung in die Aufgaben
und Organisation der
Bundespolizei
Deutsche Bundespolizei,
Rechtsamt beim Staatsrat der
VR China
17.08.2015
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Expertenaustausch zu
Entwicklungen im Bereich der
Urkundenkriminalität
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektionen Peking
und Schanghai
24.–28.08.2015
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Expertenaustausch zu
Entwicklungen im Bereich der
Urkundenkriminalität
Deutsche Bundespolizei, Exit
and Entry Frontier Inspection
Shanghai
25.–30.10.2015
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Expertenaustausch zum Thema
Luftsicherheit
Deutsche Bundespolizei,
Hauptinspektion Peking
15.–18.10.2015
Informations- und
Erfahrungsaustausch
Expertenaustausch zur
Gefahrenabwehr auf Flughäfen/
Bahnhöfen
Deutsche Bundespolizei,
Polizei in Nanjing
14.12.2015
Darüber hinaus steht der Verbindungsbeamte der Bundespolizei in China in
regelmäßigem Austausch mit den chinesischen Behörden.
36. Wurden weitere Kooperationsvorhaben oder Austauschformate im
Bereich der inneren und äußeren Sicherheit zwischen deutschen Behörden
und Organisationen, die der Volksrepublik China angehören, in den
vergangenen zehn Jahren durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte inklusive
Art und Ziel des Vorhabens, beteiligte Organisationen, Zeitraum
auflisten)?
Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind solche
Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und
Auskünfte bergen die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die
unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit
mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche
Bekanntgabe von Informationen zu Einzelheiten der Kontakthaltung zu
bestimmten ausländischen Partnerdiensten sowie zu deren Leistungsfähigkeit und
Ausrichtung und die damit einhergehende mögliche Kenntnisnahme durch
Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle
Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit ausländischen
Nachrichtendiensten haben.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit
der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde auch
folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit
letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die
Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1
Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die
Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und
Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten
Inhalte beschreiben die Beziehungen des Bundesnachrichtendienstes so detailliert,
dass sich daraus unmittelbar oder mittelbar Rückwirkungen auf die
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten ergeben könnten. Eine
Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten
Sachverhaltes zu verstehen.
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ISSN 0722-8333