Deutscher Bundestag Drucksache 20/15015
20. Wahlperiode 18.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14683 –
Fragen zur sportpolitischen Bilanz der Bundesministerin des Innern und für
Heimat Nancy Faeser
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das bevorstehende Ende der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages soll
zum Anlass genommen werden, um die Bundesregierung nach ihrer
sportpolitischen Bilanz zu fragen. Für die Sportpolitik der Bundesregierung ist auch in
der aktuellen Wahlperiode innerhalb der Bundesregierung das
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) federführend zuständig.
In ihrem Koalitionsvertrag (
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf) hatten SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP die Umsetzung umfangreicher Maßnahmen in der
Sportpolitik geplant:
Dazu gehörten insbesondere:
– Erarbeitung eines „Entwicklungsplans Sport“,
– Ausweitung der Offensive für Investitionen in Sportstätten von
Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit
und Inklusion unter besonderer Berücksichtigung von Schwimmbädern,
– Berücksichtigung des besonderen Bedarfs des Behindertensports bei der
Sportförderung,
– Anknüpfung der Sportförderung des Bundes an die Einhaltung von
Förderrichtlinien mit Zielvorgaben, Vorgaben zu Transparenz, Good
Governance und die Qualifikation von Leistungssportpersonal,
– Schaffung einer unabhängigen Instanz zur Mittelvergabe und eines
Transparenzportals,
– Evaluierung und Entwicklung des Potenzialanalysesystems (PotAS) mit
dem Ziel stärkerer Effektivität und der Entbürokratisierung,
– Stärkung der Mitwirkungsrechte der Athleten durch die dauerhafte
Finanzierung von „Athleten Deutschland“,
– Unterstützung des Aufbaues eines unabhängigen Zentrums für „Safe
Sport“ zur Verbesserung des Kampfs gegen Gewalt im Sport,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 18. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Stärkung der Dopingprävention, Verbesserung der internationalen
Zusammenarbeit und Aufarbeitung der Dopingvergangenheit Deutschlands mit
Forschungsprojekten,
– Weiterentwicklung des „nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“,
– Reform der Datei „Gewalttäter Sport“,
– Stärkung der „Koordinierungsstelle Fanprojekte“,
– Unterstützung der Bewerbungen für Sportgroßveranstaltungen aus
Deutschland wie Olympische Spiele und Paralympics,
– Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung der Special Olympic
World Games.
Da fast alle der genannten Projekte nicht umgesetzt sind, ist es erforderlich,
die näheren Umstände dieses nach Auffassung der Fragesteller präzedenzlosen
Scheiterns zu untersuchen.
1. Welchen Verfahrensstand weist die Erarbeitung des „Entwicklungsplans
Sport“ auf?
a) Wer hat den ersten Entwurf erarbeitet?
b) Mit welchen Personen bzw. Organisationen wurde der Entwurf
abgestimmt (bitte einzeln nennen)?
c) Wie viele Besprechungen wurden zur Erarbeitung des Plans
durchgeführt?
2. Ist es zutreffend, dass der Entwicklungsplan Sport gescheitert ist, wie
Medien berichten (
www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/dosb-
kritisiertbundesregierung-nach-scheitern-des-sportentwicklungsplans-1952865
1.html)?
3. Wenn Frage 2 mit ja beantwortet wird, welche Schlussfolgerungen hat
die Bundesregierung aus dem Scheitern gezogen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Erarbeitung eines Entwicklungsplans Sport hatte das BMI einen breiten
Konsultationsprozess in der Bundesregierung, mit den Ländern, den
kommunalen Spitzenverbänden, dem organisierten Sport, der Wissenschaft und der
Zivilgesellschaft initiiert. Über das Gesamtergebnis konnte noch kein Konsens mit
den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem organisierten Sport
erreicht werden. Das BMI und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
legten dann am 1. November 2024 den Entwicklungsplan Bewegung und Sport
des Bundes vor (siehe dazu auch:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteil
ungen/DE/2024/11/entwicklungsplan-sport.html bzw.
www.bundesgesundheits
ministerium.de/presse/pressemitteilungen/sport-und-bewegung-staerken-pm-0
1-11-2024.html). Dieser besteht in einem ersten Teil aus Leitsätzen, die die
unterschiedlichen Ziele der Sportpolitik beschreiben. In einem zweiten Teil
werden Maßnahmen der Bundesressorts dargestellt, die aktuell bestehen bzw.
geplant sind.
Über die dort aufgeführten Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes hinaus
versteht sich der Entwicklungsplan Sport als fortlaufender Prozess mit einem
breiten Ansatz, der unter Einbeziehung der Länder, der Kommunen und des
organisierten Sports alle Akteure und Politikbereiche erfassen soll, die das
Querschnittsthema Bewegung und Sport betreffen. Den Ländern und den Verbänden
des organisierten Sports wurde der Entwicklungsplan Bewegung und Sport des
Bundes in der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister am
7./8. November 2024 vorgestellt.
An den Abstimmungen zum Entwicklungsplan Bewegung und Sport des
Bundes waren neben dem BMI und dem BMG auch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie die Beauftragte
für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) beteiligt. Neben regelmäßigen
Treffen auf Arbeitsebene mit dem BMG (wöchentlich von August bis
November 2024) erfolgte die Beteiligung der weiteren Ressorts in mehreren
Durchgängen im Umlaufverfahren. Darüber hinaus gab es bilaterale, themenbezogene
Abstimmungen mit einzelnen Vertretern der Ressorts.
4. Durch welche Schritte hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
angekündigte „Ausweitung der Offensive für Investitionen in
Sportstätten in Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit,
Barrierefreiheit und Inklusion unter besonderer Berücksichtigung von
Schwimmbädern“ vorangebracht?
5. Wie ist dieses Ziel mit der von der Bundesregierung unterlassenen
Fortschreibung des Investitionspakts Sportstätten (kommunal.de/sportstaetten
foerderung-investitionspakt-aus-kritik) in Einklang zu bringen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
In der 20. Legislaturperiode wurden neue Programmmittel für das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend
und Kultur“ (SJK) in Höhe von insgesamt rund 645 Mio. Euro bereitgestellt;
rund 85 Prozent der geförderten Maßnahmen sind Sportstätten. In zwei
Förderrunden wurden über 200 kommunale Projekte für eine Förderung ausgewählt.
In den jeweiligen Projektaufrufen wurde vorgegeben, dass die zu fördernden
Projekte zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude
beitragen und hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer
deutlichen Absenkung von Treibhausgas-Emissionen genügen müssen. Daher
kamen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des
Gebäudeenergiegesetzes in Betracht. Von dieser Vorgabe wurden Freibäder
ausgenommen. Bei Freibädern werden insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer
möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise zur Steigerung
des Anteils erneuerbarer Energien gefördert. In den Projektaufrufen wurde
zudem gefordert, dass die Projekte vorbildhaft hinsichtlich der Barrierefreiheit
sein sollen; Projektanträge müssen von der für die Belange von Menschen mit
Behinderungen zuständigen Person in der antragstellenden Kommune
mitgetragen werden.
Für den Investitionspakt Sportstätten standen im Jahr 2022 noch einmal
110 Mio. Euro Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. In der
hierzu mit den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung 2022 wurde
vorgegeben, dass bei allen Maßnahmen Belange des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung sowie der Barrierefreiheit zu berücksichtigen sind.
Damit hat der Bund in den drei Jahren 2022 bis 2024 – auch ohne Fortführung
des Investitionspakts Sportstätten ab 2023 – mit insgesamt 755 Mio. Euro für
diese beiden Programme erhebliche Mittel zur Unterstützung der Kommunen
zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus können Sportstätten aus nicht sportstättenspezifischen
Programmen wie der Städtebauförderung und dem im März 2023 gestarteten
Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert werden.
6. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag angekündigte Berücksichtigung des besonderen Bedarfs des
Behindertensports bei der Sportförderung umgesetzt?
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderungen stehen
verschiedene Förderinstrumente zur besseren Vereinbarkeit von Spitzensport und
beruflicher Entwicklung und zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs zur
Verfügung. Die Förderung des Spitzensports der Menschen mit Behinderungen ist
für die Bundesregierung ein sport- und gesellschaftspolitisch bedeutsames
Vorhaben und wurde in den vergangenen Jahren weiter kontinuierlich ausgebaut.
Das BMI unterstützt den paralympischen Sport und die Arbeit des Deutschen
Behindertensportverbands (DBS) in vielfältiger Weise – von der jährlichen
Sportjahresplanung, Förderung des Leistungssportpersonals bis hin zur
Entsendung der Deutschen Mannschaft zu den Paralympischen Spielen. Die
Entsendung des Team D Paralympics zu den Paralympischen Sommerspielen 2024 in
Paris unterstützte die Bundesregierung mit insgesamt rund 2,3 Mio. Euro. Seit
2023 wird das Projekt Exzellenzcluster Ausdauer (ECA) Freiburg mit
insgesamt bis zu 900 000 Euro im gesamten Projektzeitraum von 2023 bis 2026
gefördert.
Der Leistungs- und Spitzensport des Deutschen Gehörlosen-Sportverbands
(DG-SV) wird mit rund 800 000 Euro im Jahr (Personal und
Trainingsmaßnahmen) gefördert. Die Professionalisierung des Leistungs- und Spitzensports der
Gehörlosen ist in der 20. Legislaturperiode durch eine weitere Konzentration
der BMI-Förderung auf perspektivreiche Sportarten und kooperative
Trainingsmaßnahmen mit den Bundessportfachverbänden und dem DBS
weiterentwickelt worden. Die Teilnahme der Deutschen Gehörlosen-Nationalmannschaft
bei den Sommer-Deaflympics 2025 in Tokio/Japan wird mit ca. 1,4 Mio. Euro
gefördert.
Mit dem Förderinstrument Duale Karriere – Individualförderung erhalten
Athletinnen und Athleten mit Behinderungen eine finanzielle Unterstützung von
bis zu 1 500 Euro monatlich. Bis Juni 2022 betrug die individuelle Förderung
noch bis zu 1 250 Euro monatlich. Für dieses Förderinstrument stehen im
Haushalt des BMI insgesamt 616 000 Euro jährlich zur Verfügung.
Das BMI hat zudem einige Förderinstrumente geschaffen, die mit Hilfe der
Stiftung Deutsche Sporthilfe umgesetzt und mit insgesamt ca. 11 Mio. Euro
Bundesmitteln gefördert werden. Dazu gehört das im Jahr 2022 erarbeitete
Förderinstrument „Duale Karriere – Berufsqualifikation“. Die Athletinnen und
Athleten können dadurch eine finanzielle Unterstützung von bis zu 1 250 Euro
erhalten. Im Jahr 2024 konnten damit ca. 60 Athletinnen und Athleten mit
Behinderungen gefördert werden. Ab 1. Januar 2025 können berufstätige
paralympische und deaflympische Athletinnen und Athleten im Zeitraum zentraler
Maßnahmen der Jahresplanung eine finanzielle Unterstützung erhalten
(105 Euro Pauschale pro Tag/20 Tage pro Athlet und Jahr), um sich auf ihren
Sport und die den Sport flankierenden Maßnahmen konzentrieren können.
Gefördert werden können ca. 95 Athletinnen und Athleten. Schließlich können
auch Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderungen im Rahmen der
„Unmittelbaren Athletenförderung“ eine Förderung zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes erhalten. Die finanzielle Unterstützung beträgt 800 bzw. 700 Euro im
Monat. Das Förderinstrument „Athletenversorgung“ zielt auf den Aufbau einer
Altersversorgung für Bundeskaderathletinnen und -athleten ab, um die
Nachteile auszugleichen, die dadurch entstehen, dass sich der Eintritt in das
Berufsleben und damit der Beginn des Aufbaus einer Altersvorsorge durch eine
intensive Sportkarriere verzögert. Den Athletinnen und Athleten kann dabei ein
Zuschuss in Höhe von 250 Euro monatlich gewährt werden.
Im Sommer 2023 hat Deutschland die Special Olympics World Games
(SOWG) ausgerichtet. Die SOWG wurden von Bund und Land Berlin als
paritätischen Zuwendungsgebern gefördert. Für die Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung der SOWG wurden seitens des Bundes für die Jahre 2019
bis 2024 Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 48,5 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt.
Mit der erstmaligen und direkten Einbeziehung von Para-Sportarten in das
Wettbewerbsprogramm der im Jahr 2025 stattfindenden Winter und Summer
World University Games (WUG) ist ein wegweisender Schritt für die Inklusion
im internationalen Hochschulsport gelungen. Das seit den 1980er-Jahren aktive
Engagement des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands (adh) für
Inklusion im Hochschulsport hat damit einen erfolgreichen Höhepunkt erreicht.
Im Herbst 2024 konnten mit zusätzlicher Förderung des BMI erste spezifische
und inklusive Trainings- und Teambuildingmaßnahmen der studierenden
Leistungs- und Spitzensportler in den Wintersportarten durchgeführt werden.
An den WUG Turin 2025 haben von den insgesamt 52 Nationen 13 Nationen,
darunter Deutschland, ein inklusives Team entsendet. Durch Aufstockung der
Entsendekosten durch das BMI konnte der adh erstmals das deutsche Team
„StuDi“, eine inklusive Deutsche Studierenden-Nationalmannschaft, zur WUG
nach Turin entsenden. Von den insgesamt 54 deutschen Athletinnen und
Athleten des „StuDi“ waren neun Para-Sportlerinnen und Para-Sportler. Bei den
Heim-Weltspielen der Studierenden in der Region Rhein-Ruhr 2025 im
Sommer wird dieser inklusive Weg mit dem Ziel einer dauerhaften
Implementierung weiterbeschritten. Aus diesem Grund fördert das BMI die Entsendung
des „StuDi“ mit rund 1,3 Mio. Euro.
7. Wie haben sich diese Maßnahmen bereits auf den Behindertensport
positiv ausgewirkt (bitte konkrete und aussagekräftige Beispiele nennen)?
Die in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Instrumente werden gut
angenommen und wirken sich positiv auf die Athletinnen und Athleten mit
Behinderungen aus. Bei den Paralympischen Sommerspielen in Paris 2024 haben von
insgesamt 143 Athletinnen und Athleten 32, die eine individuelle Duale-Karriere-
Förderung erhalten, und 28, die eine Duale-Karriere-Berufsqualifikation-
Förderung erhalten, teilgenommen. Insgesamt haben von diesen Athletinnen und
Athleten 9 Gold-, 13 Silber-, und 16 Bronzemedaillen gewonnen (inbegriffen
ist eine Mannschaftsmedaille Bronze, einfach gewertet). Die Sommer-
Deaflympics finden erst im November dieses Jahres in Tokio/Japan statt.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zahl an
speziell geschulten Trainern und Übungsleitern im Bereich des
Behindertensports zu erhöhen?
Im paralympischen Sport erfolgte in den Jahren 2021 bis 2024 eine
umfangreiche Förderung des hauptamtlichen Leistungssportssportpersonals des DBS und
der Bundessportfachverbände mit paralympischen Sportarten i. H. v. rund vier
Mio. Euro jährlich (2021: 3,9 Mio. Euro, 2022: 3,9 Mio. Euro, 2023: 3,9 Mio.
Euro, 2024: 4,2 Mio. Euro). Zudem wurde im paralympischen Sport weiteres
Leistungssportpersonal auf Honorarbasis i. H. v. 585 000 Euro jährlich
gefördert. Die für einen erfolgreichen Spitzensport der Menschen mit Behinderungen
erforderlichen Personalentscheidungen unterliegen grundsätzlich den
Entscheidungsprozessen innerhalb der Sportverbände.
DG-SV und adh haben keine vom Bund finanzierten Bundestrainer. Die
Tätigkeit der jeweiligen Bundestrainer erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Die
Akquise erfolgt durch den Verband. BMI unterstützt ggf. bei der Mitfinanzierung
von Lehrgängen bei der Qualifikation.
Die Sportförderung für Special Olympics Deutschland (SOD) wurde in den
letzten Jahren von jährlich 280 000 Euro (2018) auf 2 Mio. Euro (2024) erhöht.
SOD hatte dadurch die Möglichkeit, insgesamt acht Bundestrainerinnen und
Bundestrainer, zwei Referentinnen und drei Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter einzustellen.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen im Sport zu
erhöhen?
Die Bundesregierung hat, wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, die SOWG
2023 als sportliches wie soziales Leuchtturmprojekt gefördert. Die
Sportgroßveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
ermöglichte zugleich die aktive Einbindung dieser Personengruppe in die
Vorbereitung und Umsetzung der inklusiven Sportveranstaltung. Beispielsweise wurden
insgesamt 370 Volunteers mit einer Behinderung eingesetzt und haben damit
Inklusion im Ehrenamt gelebt. 65 Menschen mit geistiger Behinderung waren
in sogenannten Tandem-Teams, bestehend aus zwei Volunteers mit und ohne
geistige Behinderung, im Einsatz. Als Duo arbeiteten sie eng zusammen und
erfüllten Aufgaben rund um die Veranstaltung gemeinsam.
Dieses Konzept der Tandem-Teams wurde nachhaltig auf andere
Sportgroßveranstaltungen übertragen (z. B. UEFA EURO 2024, World University Games
2025) und soll künftig zu einem Standard werden.
Die von BMFSFJ, BMEL und BMI drittelparitätisch finanzierte Deutsche
Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) fördert Strukturen ehrenamtlichen
und bürgerschaftlichen Engagements sowie digitale und soziale Innovationen,
u. a. auch im Sport. Die Arbeit der DSEE kommt allen Ehrenamtlichen und
Engagierten zugute und stärkt damit auch das ehrenamtliche Engagement von
Menschen mit Behinderungen.
Das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen im Sport hat
die DSEE in den Jahren 2021 bis 2024 dabei in 54 Projekten i. H. v. insgesamt
rund 930 000 Euro gefördert.
10. Wie erklärt die Bundesregierung die nach Auffassung der Fragesteller
ungewöhnlich lange Zeitspanne von knapp drei Jahren zwischen der
Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, der die Schaffung einer
unabhängigen Instanz zur Mittelvergabe postulierte, und der Verabschiedung des
Gesetzentwurfs durch das Kabinett am 6. November 2024?
11. Weshalb lag zwischen der ersten (1. März 2024) und der zweiten
(12. August 2024) Versendung des Gesetzentwurfs an die Länder und
Verbände ein nach Auffassung der Fragesteller außergewöhnlich langer
Zeitraum von knapp sechs Monaten?
Vorbemerkung:
Eine Versendung des Entwurfs an die Länder und Verbände erfolgte erstmals
am 14. August 2024.
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Erarbeitung des Gesetzentwurfs ist ein intensiver Prozess zur
Spitzensportreform vorangegangen, an dem u. a. der organisierte Sport und die Länder
beteiligt waren. Zentraler Bestandteil des Spitzensportreformprozesses ist eine
Bund-Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft sowie zahlreiche fachliche
Arbeitsgemeinschaften. In mehr als 100 Sitzungen aller Gremien, Arbeitsgruppen,
Unterarbeitsgruppen und Expertenrunden haben Bund, Länder und organisierter
Sport gemeinsam Ideen für eine Weiterentwicklung der Spitzensportreform
erarbeitet. Ergebnisse dieses Prozesses waren das Grobkonzept für den Spitzen-
und Leistungssport „Neue Wege gehen“ vom 21. November 2022, das neue
Leitlinien für eine moderne und transparente Förderung umreißt. Darauf
aufbauend wurde das „Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der
Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland“ vom 29. September
2023 geeint, das auf 68 Seiten die Maßnahmen für die künftige
Spitzensportförderung in Deutschland präzisiert. Ein Kernelement des Feinkonzepts ist das
gemeinsame Verständnis über die Ausgestaltung der unabhängigen
Mittelvergabeinstanz, um die deutsche Spitzensportförderung zukunftsfest zu gestalten.
Parallel hierzu wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inklusive einer
Rechtsformanalyse durchgeführt, wie es vor einer möglichen Ausgliederung
von Staatsaufgaben nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
notwendig ist.
Auf dieser Grundlage hat das BMI seit September 2023 das Sportfördergesetz
entworfen, mit dem ein Gesamtsystem der Sportförderung auf Bundesebene
geschaffen werden sollte. Der Entwurf des Sportfördergesetzes bedurfte einer
umfassenden Abstimmung im Ressortkreis. Insbesondere die Abstimmung von
weitreichenden Entbürokratisierungsmaßnahmen und Ausnahmen von der
Bundeshaushaltsordnung haben nach dem 1. März 2024 einen Diskurs im
Ressortkreis erfordert. Eine Länder- und Verbändeanhörung konnte erstmals am
14. August 2024 – nach Aufhebung eines entsprechenden Widerspruchs aus
dem Ressortkreis – erfolgen.
Auch im Rahmen der obligatorischen Länder- und Verbändebeteiligung hat
sich die Bundesregierung bemüht, einer Vielzahl von Beteiligten mit ihren
Interessen Gehör zu verschaffen. Mit dem anschließenden Kabinettbeschluss zum
Sportfördergesetz am 6. November 2024 wurde ein wesentlicher Meilenstein
auf dem Weg zum Erlass des Gesetzes sowie zur Gründung der unabhängigen
Mittelvergabeinstanz erreicht.
12. Wie häufig hat die Bundesregierung Abstimmungsrunden mit den
Ländern und Verbänden zur Erstellung und Beratung des Gesetzentwurfs
durchgeführt (bitte nach konkreten Daten und Personen aufschlüsseln)?
Den Gesetzentwurf hat das federführende BMI auf Grundlage des von der
Bund-Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft geeinten Feinkonzepts erstellt und am
1. März 2024 erstmals in die Ressortabstimmung gegeben. Bezüglich des
Prozesses zur Erstellung dieses Feinkonzepts wird im Übrigen auf die Antwort zu
den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Nach Einleitung der Ressortabstimmung und Bekanntwerden des
Gesetzentwurfs am 1. März 2024 war dieser Gegenstand von Diskussionen – auch im
Rahmen der Bund-Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft. An den Sitzungen der
Bund-Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft sowie ihrer vielzähligen
Unterarbeitsgruppen haben Referatsleitungen, Referentinnen oder Referenten der jeweils
zuständigen Referate der Abteilung Sport sowie auf politischer Ebene die
Abteilungsleitung Sport oder die zuständige Staatssekretärin teilgenommen.
Das BMI hat den im Rahmen der Ressortabstimmung überarbeiteten Entwurf
am 14. August 2024 erstmals in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.
Anschließend ist das BMI mit dem DOSB und anderen Verbänden sowie mit
den Ländern in den Austausch getreten. Mit dem Dachverband des deutschen
Sports, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) wurden – auch
außerhalb der Gremien der Bund-Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft – flankierend
bilaterale Gespräche geführt.
Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter überhaupt Gegenstand
parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt einer namentlichen Nennung im
vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu, sodass darauf
verwiesen wird, dass die Gespräche sowohl auf Referats- als auch Abteilungs- und
Leitungsebene geführt wurden.
13. Welche Bemühungen wurden zur Schaffung des Transparenzportals
unternommen?
Wie im Regierungsentwurf zum Sportfördergesetz beschrieben, sollte es eine
der Aufgaben der Spitzensport-Agentur sein, das Transparenzportal zu
errichten. Eine entsprechende Vorarbeit hierzu wurde in den Strukturen der Bund-
Länder-Sport-Arbeitsgemeinschaft geleistet.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das Ziel zu
erreichen, das Potenzialanalysesystem mit dem Ziel stärkerer Effektivität
und Entbürokratisierung zu evaluieren und zu entwickeln?
a) Wie lautet der aktuelle Sach- und Verfahrensstand?
Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet.
Die PotAS-Systematik wurde in den letzten Jahren kontinuierlich
weiterentwickelt. Dies betrifft die neue, datenorientierte, objektive und transparente
Potenzialanalyse (Hauptattribut 4 der PotAS-Analyse), die Überarbeitung der
Analyse der Strukturattribute bis zum Herauslösen der Strukturattribute. Durch das
Herauslösen der Strukturmerkmale aus der PotAS-Systematik wird der
Arbeitsaufwand der Verbände künftig deutlich reduziert. Die Zielstellung der PotAS-
Analyse wird dadurch geschärft, indem einerseits zurückblickend Erfolge
bewertet werden und andererseits vorausblickend Potenziale. Der bürokratische
Aufwand für die Verbände reduziert sich damit auf ein Minimum, da sie nur
noch eine Liste mit den Namen von Athletinnen und Athleten für die
Berechnung der Potenzialanalyse einreichen müssen. Im Rahmen der derzeitigen
Spitzensportreform wird geprüft, wie die Strukturmerkmale künftig analysiert
werden. Die verbleibenden Bewertungsvorgänge in den Hauptattributen 1 bis 4 der
PotAS-Analyse und die dafür notwendigen Grundlagen in den
Evaluationsbereichen sportliche Erfolge und Potenziale werden durch die PotAS-
Geschäftsstelle und Kommission weiterentwickelt.
b) Welche Gespräche hat die Bundesregierung für die Erreichung dieser
Ziele geführt (bitte auch die Teilnehmer benennen)?
Das BMI befindet sich im regelmäßigen Austausch mit dem DOSB und der
PotAS-Kommission. In den Arbeitsgruppen der Spitzensportreform findet
zusätzlich ein Austausch zwischen BMI, DOSB, PotAS, Athleten Deutschland
und den Bundessportfachverbänden zu spezifischen Fragestellungen der
PotAS-Analyse statt.
c) Wann greifen die von der Bundesregierung angekündigten
Veränderungen?
Die Veränderungen in der PotAS-Systematik haben direkten Einfluss auf die
nächste Förderentscheidung zum olympischen Wintersportzyklus 2027 bis
2030.
d) Wie ist die Evaluierung der angestrebten Reform ausgestaltet?
Schon jetzt hat sich PotAS im Sinne eines selbstlernenden Systems immer
weiterentwickelt. Nach zwei bewerteten olympischen Sommer- und
Wintersportzyklen wird es auch künftig Anpassungen geben, um die Ziele des Projekts
bestmöglich zu erreichen. Ein Ansatzpunkt könnte darin liegen, die
Potenzialberechnungen in der Säule „Kaderpotenzial“ zukünftig nicht nur alle vier Jahre,
sondern jährlich durchzuführen, um die Unschärfen bedingt durch langfristige
Prognosen zu reduzieren.
15. Ist die vollständige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten
Unterstützung des Aufbaues eines „unabhängigen Zentrums für Safe
Sport“ erfolgt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wurden alle strittigen Rechtsfragen geklärt?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Wann ist das Projekt vollständig abgeschlossen, und wann kann die
Tätigkeit des Zentrums aufgenommen werden?
Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
Der Aufbau eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport (ZfSS) wurde seit
2022 unter Federführung des BMI in weiten Teilen vorbereitet. Das Zentrum
soll gemäß der im Stakeholderprozess erarbeiteten Roadmap etappenweise
realisiert werden. Es konnten zentrale rechtliche Vorfragen aus dem
Stakeholderprozess, etwa zur Ausgestaltung eines Safe-Sport-Codes, zur Rechtsform des
ZfSS sowie zur Implementierung der Regularien des ZfSS in der Breite geklärt
werden. Darüber hinaus wurde als erster Baustein auf dem Weg zu zentralen
und unabhängigen Strukturen für Safe Sport im Juli 2023 bereits die
Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport e. V. für Betroffene sexualisierter, psychischer
und physischer Gewalt im Sport in Berlin eröffnet. Sie bietet Betroffenen
rasche Hilfe in Form juristischer und psychologischer Erstberatung. Die
unabhängige Ansprechstelle wird gemeinsam vom Bund und den Ländern
finanziert.
Die zentralen Grundlagen für die Einrichtung des ZfSS wurden erarbeitet.
Koordiniert durch das BMI wurde eine Satzung für das als eingetragener Verein zu
gründende ZfSS erstellt. Des Weiteren wurde eine Verfahrensordnung
entworfen, die eng verwoben und im Zusammenspiel mit dem im Dezember 2024
vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nach aufwendiger
sportinterner Abstimmung verabschiedeten, einheitlichen sportinternen Safe-Sport-Code,
unabhängige Untersuchungen durch das künftige ZfSS ermöglicht.
Die organisatorische Gründung des Zentrums und die daran anknüpfende
Startphase waren Anfang des Jahres 2025 geplant. Dafür waren auch Mittel im
1. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorgesehen. Unter den
Prämissen der vorläufigen Haushaltsführung wird derzeit in Abstimmung mit dem
BMF geprüft, ob eine Gründung des ZfSS erfolgen kann.
16. Inwieweit hat die Bundesregierung die Dopingprävention, deren
Stärkung neben der Aufarbeitung der Dopingvergangenheit Deutschlands mit
Forschungsprojekten ein Vorhaben des Koalitionsvertrages war, gestärkt?
Die Bundesregierung fördert die Umsetzung von
Dopingpräventionsmaßnahmen durch die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur als Kompetenzzentrum
für sauberen Sport in Deutschland.
In dem nachhaltigen Netzwerkansatz GEMEINSAM GEGEN DOPING (GGD)
findet eine Sensibilisierung, Information, Wertevermittlung und Aufklärung
statt. Ziel ist es, über GEMEINSAM GEGEN DOPING die
Nachwuchssportlerinnen und -sportler als primäre Zielgruppe frühzeitig zu erreichen.
Im GGD-Netzwerk werden verhältnis- und verhaltenspräventive Ansätze
zusammengeführt. Mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen und Angebote werden
insbesondere Nachwuchssportlerinnen und -sportler, aber auch Trainerinnen
und Trainer, Eltern, Anti-Doping-Beauftragte, Lehrerinnen und Lehrer sowie
Betreuerinnen und Betreuer für die Anti-Doping-Thematik sensibilisiert,
informiert und vor den Gefahren der Leistungsmanipulation geschützt. Auf einer
speziell für die Präventionsarbeit angelegten Webseite werden relevante
Informationen zur Anti-Doping-Thematik gebündelt und zielgruppengerecht zur
Verfügung gestellt (siehe
www.gemeinsam-gegen-doping.de). Den Kern der
präventiven Angebote von GEMEINSAM GEGEN DOPING bilden das e-
Learning (
www.gemeinsam-gegen-doping.de/...), die Schulungsveranstaltungen
und Workshops sowie der Infostand (
https://community.gemeinsam-gegen-dopi
ng.de/...).
a) Welche Forschungsvorhaben wurden initiiert?
In der laufenden Legislaturperiode werden die folgenden Forschungsprojekte
mit Bezug zur Dopingprävention bzw. einem thematisch verwandten Bezug zur
Dopingprävention gefördert:
• Integrität im Sport: Forschungsstand zur Prävention von
Integritätsphänomenen im Sport und Herausforderungen in der praktischen Umsetzung
(Dr. Felix Otto, Universität Tübingen); Laufzeit: Mai 2024 bis April 2025.
• Spitzensportler und Medien: eine Analyse zur Wahrnehmung und
Bewertung der Dopingberichterstattung und die subjektiv empfundene körperliche
und mentale Leistungsfähigkeit (Prof. Dr. Michael Schaffrath, TU
München); Laufzeit: Juni 2024 bis November 2025.
• Schmerzmittelprävention im weiblichen Nachwuchsleistungssport (Prof.
Dr. Dirk Büsch, Universität Oldenburg); Laufzeit: Juli 2024 bis Juni 2026.
Whistleblowing über Doping im Sport – Soziale Bedingungen und
generative Mechanismen (Prof. Dr. Felix Kühnle, TU Darmstadt); Laufzeit: August
2022 bis März 2025.
b) Zu welchen Ergebnissen haben diese Vorhaben geführt?
In der laufenden Legislaturperiode wurden die folgenden Forschungsprojekte
mit Bezug zur Dopingprävention bzw. einem thematisch verwandten Bezug zur
Dopingprävention gefördert – für diese Projekte werden zudem Verweise auf
wesentliche Ergebnisse des jeweiligen Projekts ausgewiesen:
• Neue Herausforderungen im Bereich der Dopingprävention –
Rechtspraktische Antworten auf Fragestellungen durch den WADC2021 sowie ISfE
2021 (Prof. Dr. Martin Nolte, Gesellschaft für Verantwortung und Integrität
im Sport GbR); Laufzeit: April 2024 bis Dezember 2024. Der
Abschlussbericht ist in der Erstellung und wird mit Frist zum 31. März 2025 vorgelegt.
• Figurationen des Schmerzmitteleinsatzes im Spitzenhandball –
Regulierungsmuster und Interdependenzgeflechte (Prof. Dr. Ansgar Thiel/
Dr. Jannika John, Universität Tübingen); Laufzeit: April 2021 bis März
2024. Ausgewählte Ergebnisse finden sich unter:
www.bisp.de/SharedDocs/
Kurzmeldungen/DE/Nachrichten/2024/Schmerzmitteleinsatz_im_Handbal
l.html. Weiterführende Projektinformationen finden sich unter:
www.bisp-s
urf.de/Record/PR020201200280.
17. Zu welchem Ergebnis führte die Weiterentwicklung des „Nationalen
Konzepts Sport und Sicherheit“, die laut Bundesregierung ein Ziel des
Koalitionsvertrages war?
a) Wer war in die Weiterentwicklung eingebunden?
Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet.
In der 34. Sitzung des „Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit“ (NASS)
am 29. Oktober 2024 wurde mit der Arbeit an der Fortentwicklung des
„Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ (NKSS) begonnen. Ziel ist es, dass unter
anderem die Förderung von Fußballfanprojekten, die neusten Erkenntnisse aus
der UEFA EURO 2024, aktuelle Entwicklungen im Bereich der Störer-
Phänomene (u. a. Pyrotechnik) und die im Spitzengespräch „Gewalt im Fußball“ am
18. Oktober 2024 mit Vertretern des Deutschen Fußball Bundes, der Deutschen
Fußball Liga, der Länder und des Bundes vereinbarten Maßnahmen und
festgestellten Handlungsbedarfe Eingang im NKSS finden.
b) Welche Reformbemühungen hat die Bundesregierung mit Blick auf
die Datei „Gewalttäter Sport“ generell unternommen?
Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Bundeskriminalamtgesetzes hat das BMI einen Vorschlag für die Umsetzung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 1. Oktober 2024 – Az. 1160/19), für die
vorsorgende Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im
Informationsverbund, in die Kabinettabstimmung gegeben. Diese Regelungen
sollen für den gesamten Informationsverbund gelten. Der Gesetzentwurf wurde
vom Kabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen und am Folgetag den
Fraktionen des Bundestages als Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus erfolgt eine Befassung in der Gremienstruktur der IMK.
18. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den aktuell
verfassungswidrigen Zustand zu beheben, den das
Bundesverfassungsgericht mit Urteil (Az. 1 BvR 1160/19) vom 1. Oktober 2024 hinsichtlich
der zentralen Befugnisnormen für die Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten im BKA-Gesetz (BKA = Bundeskriminalamt)
festgestellt hat (
www.deutschlandfunk.de/daten-polizei-bundesverfassun
gsgericht-stephanie-dilba-100.html#:~:text=In%20der%20Datei%20%E2
%80%9EGewaltt%C3%A4ter%20Sport,und%20es%20werden%20imme
r%20mehr)?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2024
(Az. 1 BvR 1160/19) unter anderem festgestellt, dass die rechtsstaatliche
Ausgestaltung der Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener
Daten von Beschuldigten im Informationsverbund nicht mit der Verfassung
vereinbar ist. Daraufhin hat das BMI einen Gesetzentwurf zur Anpassung der im
Bundeskriminalamtgesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben erarbeitet.
Dieser wurde am 11. Dezember 2024 im Kabinett beschlossen und am Folgetag
den Fraktionen des Deutschen Bundestages als Formulierungshilfe für einen
aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zur
Verfügung gestellt.
19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die vom
Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen (
www.bundestag.de/resource/blob/1024
564/e14b04a8e5254a94794eba87b2d24c40/241016_bmi_bericht_bka_ge
setz.pdf) bis zum Juli 2025 vorgenommen werden?
Im Hinblick auf die kurze Frist und die anstehenden Neuwahlen sollten die
Gesetzentwürfe aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden.
Deshalb wurden die Gesetzentwürfe als Formulierungshilfen am 9. Dezember
2024 an die Bundestagsfraktionen übersandt.
20. Warum hat das Bundeskabinett, nachdem sich die Bundesregierung für
Bewerbungen aus Deutschland für Sportgroßveranstaltungen wie die
Olympischen Spiele und die Paralympics im Koalitionsvertrag
ausgesprochen hatte, erst am 24. Juli 2024 die Unterstützung einer deutschen
Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele beschlossen, wo
die Unterzeichnung des „Memorandum of Understanding“ bereits im
Rahmen der DOSB-Mitgliederversammlung (DSOB = Deutscher
Olympischer Sportbund) am 2. Dezember 2023 vorgesehen war?
Der Strategieprozesses zur deutschen Olympiabewerbung, der vom Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) initiiert und in festen Formaten gesteuert
wurde, ist darauf gerichtet, ein national breit akzeptiertes und international
maximal erfolgreiches Bewerbungskonzept zu entwickeln.
Zur politischen Verankerung des gemeinsamen Ansatzes wurde im Format
einer Arbeitsgruppe von DOSB, BMI, den interessierten Ländern eine
„Gemeinsame Erklärung zu einer Deutschen Bewerbung um Olympische und
Paralympische Spiele“ zur Unterzeichnung der beteiligten politischen Partner
inklusive des Bundes und des DOSB ausgearbeitet (sogenanntes Memorandum of
Understanding – MoU). Dieses wurde bis zum 2. Dezember 2023 von allen
Partnern – mit Ausnahme des Bundes – unterschrieben. Der Bundesregierung
war die bis dahin geplante Unterzeichnung des abgestimmten MoU im
November 2023 aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur
Schuldenbremse bis zur Klärung der Auswirkungen auf die Haushaltslage vorerst nicht
möglich, weshalb die Zeichnung zeitlich verschoben werden musste (vgl.
hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 61 des
Abgeordneten Stephan Mayer auf Bundestagsdrucksache 20/11712).
Die öffentlichkeitswirksame Unterzeichnung des MoU von
Bundesinnenministerin Faeser erfolgte schließlich bei den Olympischen und Paralympischen
Spielen in Paris am 2. August 2024. Ihr ging die politische Entscheidung
voraus, die Unterstützung der gesamten Bundesregierung erstmals im Rahmen
eines Kabinettbeschlusses einzuholen, der am 24. Juli 2024 und damit
unmittelbar vor dem Beginn der Olympischen Sommerspiele in Paris gefasst wurde.
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie
zur Unterstützung einer erfolgreichen Bewerbung aus Deutschland?
Die Bundesregierung hat den Strategieprozess des DOSB zur deutschen
Olympiabewerbung begleitend unterstützt und hält den nationalen Ansatz, der auf
breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz für richtig. Kernfunktion der
Bundesregierung ist, die Bundesinteressen in die konzeptionell-strategische
Vorarbeit zur Ausarbeitung der Ausrichtungsszenarien mit einzuflechten,
ausgerichtet an dem Ziel, ein tragfähiges, der Nationalen Strategie
Sportgroßveranstaltung entsprechendes Bewerbungskonzept zu entwickeln.
Neben der Begleitung des MoU-Prozesses und der sich anschließenden
Zuwendung an den DOSB hat das federführende BMI, den sportfachlichen
Strategieprozess als stetiger Partner des DOSB konstruktiv beratend begleitet und
(bundes-)politische – insbesondere finanzielle –, aber auch rechtliche
Fragestellungen als Mitgestalter einer nationalen Legacy mit betrachtet.
Die künftigen Maßnahmen und Schritte im Jahr 2025 bestimmen sich in
Abhängigkeit des Fahrplans des DOSB. In Übereinstimmung mit seiner neuen
Roadmap 3.0 hat der DOSB auf seiner Mitgliederversammlung (MV) am
7. Dezember 2024 beschlossen, im Jahr 2025 in den „Continuous Dialogue“
mit dem IOC einzutreten (siehe Beschluss der Mitgliederversammlung des
DOSB 2024). Bis spätestens Mai 2025 sollen die beteiligten Städte und
Regionen die bislang grob skizzierten Ausrichtungsmodelle konzeptionell verfeinern.
Nach den Plänen des DOSB sollen nach Vorlage der Länderkonzepte weitere
Stakeholder eingebunden und frühestens im Sommer 2025 eine Empfehlung für
eine Entscheidung auf der nächsten Mitgliederversammlung Ende 2025
ausgesprochen werden.
Kernanliegen der Bundesregierung bleibt es, die unter den Partnern
vereinbarten Prämissen der Bewerbung in ein tragfähiges Ausrichtungskonzept
einfließen zu lassen. Dazu zählt, mithilfe der Olympischen und Paralympischen
Spiele in Deutschland Mehrwerte nicht nur für den Sport, sondern für das ganze
Land zu schaffen sowie mit Ressourcen in jedweder Hinsicht nachhaltig
umzugehen.
b) Wie oft und in welchem Rahmen hatte bzw. hat die Bundesregierung
Kontakt zu potenziellen deutschen Bewerberstädten?
Aufgrund des nationalen Bewerbungsansatzes und im Rahmen der festgelegten
Formate des Strategieprozesses (Lenkungskreis, Arbeitsgruppe) insbesondere
im Vorfeld rund um die Abstimmung des MoU befand sich die
Bundesregierung fortwährend im Austausch mit den interessierten Städten und Regionen.
An den bilateralen Gesprächen des DOSB mit den politischen Spitzen der
interessierten Städte und Regionen nimmt das BMI in der Regel nicht teil.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den „Special
Olympics World Games“ 2023 mit Blick auf die Sportpolitik für
Menschen mit Behinderungen insbesondere mit Blick auf
Die SWOG Berlin 2023 waren die weltweit größte inklusive
Sportveranstaltung. Sie haben das Bewusstsein der Menschen für die Belange von Menschen
mit Behinderungen geschärft. Die nachhaltigen Programme der Weltspiele
sollen sportliche und gesellschaftliche Impulse für den inklusiven Alltag setzen.
Ziel der Bundesregierung ist es, dass möglichst viele Menschen mit
Behinderungen die Chance erhalten, aktiv Sport zu treiben und auch barrierefrei an
Sportveranstaltungen im Sinne von Artikel 30 Absatz 5 der UN-
Behindertenrechtskonvention teilnehmen zu können.
a) eine angemessene finanzielle Förderung des „Teams Special Olympics
Deutschland“,
SOD hat zur weiteren Professionalisierung insgesamt acht Bundestrainer/-
innen, zwei Referentinnen und drei Sachbearbeiter/-innen eingestellt, die
sicherstellen sollen, dass die zukünftigen Handlungsfelder bedient werden können.
Damit das möglich ist, hat BMI mit der Unterstützung des Deutschen
Bundestages sukzessive die Sportförderung für SOD in den letzten Jahren von jährlich
280 000 Euro (2018) auf 2 Mio. Euro (2024) erhöht. Die Verstetigung dieser
Strukturen ist sehr wichtig, um den (inklusiven) Sport von Menschen mit
geistiger und mehrfacher Behinderung in Deutschland zu stärken.
b) eine Berücksichtigung im Entwicklungsplan Sport,
Das für die Inklusion im und durch den Sport zuständige Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Bewegung und Sport von Menschen
mit Behinderungen. Das Thema Behinderung und Sport wurde im
Entwicklungsplan mitberücksichtigt. Die Behindertensportverbände waren in allen
eingerichteten Arbeitsgruppen mit eingebunden.
c) Bewusstseinsbildung, um Menschen mit geistigen, aber auch allen
anderen Behinderungen verstärkt an den Sport heranzuführen?
Sportdeutschland ist ohne SOD nicht mehr vorstellbar. Es ist gelungen, durch
die SOWG ein Netzwerk zu bilden, das in die Fläche hineinwirkt. Durch das
sogenannte Host Town Program und die Kampagne #ZusammenInklusiv wurde
ein deutschlandweites Netzwerk aus 230 Kommunen aufgebaut, durch das
langfristige Projekte für mehr Teilhabe und Inklusion auf kommunaler Ebene
umgesetzt werden. Das Programm war und ist die bisher größte
Inklusionsbewegung in Deutschland und das Kernelement des Nachhaltigkeitskonzeptes der
SOWG.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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