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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz
(insgesamt 104 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
21.02.2025
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
27.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1488005.02.2025
Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14880
20. Wahlperiode 05.02.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Wirtschaftspolitik der vergangenen drei Jahre wurde durch die von der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gewählte Bundesregierung verantwortet. Schnell wurde deutlich, dass die
Bundesregierung auf einen neuen Ansatz setzt. Der Jahreswirtschaftsbericht 2022
machte deutlich, dass die Soziale zur Sozial-ökologischen Marktwirtschaft
weiterentwickelt werden sollte (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirts
chaft/jahreswirtschaftsbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Im
Rahmen dessen wurden neue Kriterien in den Jahreswirtschaftsbericht
aufgenommen, die neben dem wirtschaftspolitischen Ziel des Wachstums stehen
sollen.
Um diese „Weiterentwicklung“ der Sozialen Marktwirtschaft vorzunehmen,
setzte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
auf eine transformative Angebotspolitik. Dazu soll der Staat eine gestaltende
Rolle einnehmen. Für die theoretische Fundierung dieses neuen
wirtschaftspolitischen Ansatzes berief er sich gern auf die Ökonomin Mariana Mazzucato, die
gern industriepolitische Erfolge in das Narrativ eines erfolgreich agierenden
Staates stellt (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/mariana-mazzucato-
habecks-lieblingsoekonomin-18224903.html). Den Fragestellern nach sollte so
versucht werden, den Fokus auf einzelne durch Subvention erzielte Erfolge zu
lenken, um wirtschaftspolitische Misserfolge auszublenden.
In dem Glauben an große industriepolitische Erfolge könnte sich wohl auch der
Bundeswirtschaftsminister in den letzten Jahren gewähnt haben. Die Milliarden
bzw. Millionensubventionen für Intel, Wolfspeed und Northvolt sollten die
Kernprojekte der transformativen Angebotspolitik sein. In den letzten Monaten
mussten die Fragesteller zusehen, wie jedes dieser Projekte jedenfalls vorerst
gestoppt wurde (www.capital.de/wirtschaft-politik/intel---northvolt-auf-der-kip
pe--was-ist-mit-den-anderen-projekten--35278338.html) – teilweise mit
unklaren Folgen für die vom Staat eingesetzten Steuergelder. Der geplante Anstieg
der Finanzhilfen von 150 Prozent zwischen 2021 und 2024 (www.bundesfinanz
ministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/29-subven
tionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3) lässt die politische Strategie
dahinter klar hervortreten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK)
veranschlagte zuletzt mit 35 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13778) mit
Abstand am meisten; das Siebenfache der Finanzhilfen des darauffolgenden
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die
Subventionspolitik wurde daraufhin vom Bundesrechnungshof kritisiert (www.bundesrechnung
shof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/subventionspolitische-leitli
nien-bmwk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2) und durch die Fraktion
der CDU/CSU hinterfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13778). Gegeben
dieser wirtschaftspolitischen Linie ist es nur folgerichtig, dass der
Bundeswirtschaftsminister nicht müde wurde, immer mehr Geld für seine Subventionen
einzufordern und dafür die verfassungsrechtlich geschützte Schuldenbremse
wiederholt infrage zu stellen (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/habe
ck-deutschlandfonds-wirtschaft-milliarden-100.html).
Getrieben von der Idee des gestaltenden Staates, weitete der
Bundeswirtschaftsminister den Einflussbereich auf die Wirtschaft immer weiter aus. Nach
Auffassung von Beobachtern und der Fragesteller wird, anstatt klare
Rahmenbedingungen zu setzen, innerhalb derer unternehmerisches Handeln stattfindet, an
vielen Stellen das unternehmerische Risiko übernommen und werden
Handlungen kontrolliert. Die Eigendynamik der Wirtschaft sollte politischen Prozessen
unterworfen werden (www.ludwig-erhard.de/habeck-laeuft-mit-seiner-industrie
politik-in-die-falsche-richtung/). In der Folge eines solchen Dirigismus entsteht
vor allem sehr viel mehr Bürokratie. So konstatierte auch der
Normenkontrollrat einen Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwandes (in Summe für
Wirtschaft, Verwaltung und Bürger) um ca. 136 Prozent (auf 26 Mrd. Euro) unter
der Verantwortung der Bundesregierung (Jahresbericht 2024 des
Normenkontrollrats, www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Downloads/
DE/Jahresberichte/2024-jahresbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die
zunehmenden Sorgen von Mittelständlern, die mangelnde Nachvollziehbarkeit
der Regeln und die Auflagen für die Unternehmensgründung hat die Fraktion
der CDU/CSU deshalb hinterfragt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Parlamentari
sche-Anfragen/2024/05/20-11287.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Ein
Abbau der Bürokratie wurde nach Auffassung der Fragesteller durch das
BMWK nur marginal mit vorangetrieben. Der Beitrag des BMWK zum
Entlastungsvolumen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) war sehr gering
und wird bei den genannten Ressorts unter „Sonstige“ aufgeführt (Jahresbericht
2024 des Normenkontrollrats). In bewusster Abgrenzung zum BEG IV hat das
BMWK medienwirksam auf das Instrument der Praxis-Checks gesetzt, mit dem
insbesondere bereits bestehende Regelungen im eigenen Geschäftsbereich
gemeinsam mit den Rechtsanwendern auf Vereinfachungen und Digitalisierung
durchleuchtet wurden. Ein tatsächlicher Bürokratierückbau wurde nach Ansicht
der Fragesteller nicht angegangen.
Durch den Aufwuchs der Bürokratie kam den nachgeordneten Behörden eine
stärkere Rolle zu. Mit dem Ausbau ging nach der Einordnung von Beobachtern
eine Politisierung einher (www.cicero.de/innenpolitik/bundesnetzagentur-kernk
raft-ausschuss-graichen-zombie-akw). Damit wird den Fragestellern nach eine
klare politische Strategie verfolgt: Der Ausbau nachgeordneter Behörden und
Ämter („Agencification“) geht einher mit der Ausgliederung politischer
Entscheidungen und Festlegung innerhalb von Institutionen (z. B. Umbenennung
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA). Der schnelle
Aufwuchs an neuen Regeln konnte von den Behörden oftmals kaum bewältigt
werden. Es entstanden nach Angaben von Unternehmensvertretern
Flaschenhälse, die Unternehmen in ihrer Wirtschaftstätigkeit einschränkten und in der
Konsequenz unsere Wirtschaft Wohlstand kosteten (www.handelsblatt.com/unt
ernehmen/mittelstand/familienunternehmer/maschinenbau-trumpf-verliert-auftr
aege-und-schimpft-auf-habecks-ministerium/29467882.html). Der entstehende
Reputationsschaden könnte dabei häufig schlimmer als der monetäre sein.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung laut den Fragestellern den
Leistungswillen in diesem Land unterminiert. Die Arbeitsproduktivität pro Kopf ging im
Jahr 2024 um 0,4 Prozent zurück (www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenz
en/2025/bip2024/statement-bip.pdf?__blob=publicationFile). Die
zweithöchsten Steuersätze unter den OECD-Ländern (OECD = Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) lassen nach Meinung der
Fragesteller den Arbeitseinsatz schrumpfen und erste Förderprogramme wurden auf
Identitätskriterien zugeschnitten, sodass nicht mehr die Leistung, sondern die
Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe ausschlaggebend für die
Förderung ist (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/2023101
9-bundesregierung-stockt-zukunftsfonds-auf.html). Regulierungen wie das
Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fördern nach vertretener Auffassung den
Degrowth-Gedanken und damit weniger Leistung der gesamten Wirtschaft
(www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2024/heft/8/beitrag/das-energieeffizienzg
esetz-ueberfl-uessig-marktwidrig-und-schaedlich.html). Denn die starren
Vorgaben für die Energieeffizienz können realistisch nur mit einer
Schrumpfung der Wirtschaft erreicht werden (www.ifo.de/publikationen/2023/ifo-standp
unkt/das-energieeffizienzgesetz-ein-wachstumskiller). Schließlich hat das
Bürgergeld den Leistungsgedanken in der Gesellschaft auf den Kopf gestellt.
Denn die großzügigen Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes haben nach
Ansicht der Fragesteller die Anreize zur Arbeitsaufnahme so weit reduziert,
dass nicht nur die Kosten für den Sozialstaat aus dem Ruder laufen, sondern
auch die Leistung unterminiert wurde.
Im Glauben an einen „gestaltenden Staat“ war es naheliegend, dass der
Bundeswirtschaftsminister versucht, vermeintlich moralische Standards in den
Wirtschaftsprozess zu etablieren (www.welt.de/wirtschaft/plus247787848/Deutsch
e-Klima-Moral-Genickschlag-fuer-den-Mittelstand-Habecks-Neuregelung-bedr
oht-die-Wirtschaft.html). Im Rahmen einer „wertegeleiteten
Außenwirtschaftspolitik“ wurde die Wirtschaft mit neuen Auflagen oder Sektorleitlinien für den
Export konfrontiert und auch nach Auffassung der Fragesteller verunsichert.
Mit gut gemeinten Kriterien und Vorgaben soll eine Wirtschaft in „gut“ und
„böse“ getrennt werden. Dabei sind die realen Folgen häufig nicht
berücksichtigt. Eine von Wirtschaftsvertretern beklagte Überforderung insbesondere für
den Mittelstand schadet der hiesigen Wirtschaft. Der Abbruch von
Lieferbeziehungen mit Handelspartnern kann darüber hinaus ein „entwicklungspolitisches
Eigentor“ sein (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/li
eferkettengesetz-der-staat-macht-es-sich-zu-einfach--109508).
Nach Auffassung der Fragesteller zeigt sich, dass die Vorstellung, der Staat
wüsste besser als die Unternehmen in unserem Land, wo und in welche
Technologien Investitionen vorgenommen werden sollten, auf ganzer Linie
gescheitert ist. Der staatsgläubige Ansatz der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung,
mit immer höheren Subventionen und immer kleinteiligerer Regulierung, hat
sich in der Praxis nicht bewährt.
Die Konsequenzen des eingeschlagenen Weges wird die deutsche Wirtschaft
weiterhin spüren. Im Jahr 2024 verzeichnet Deutschland wie im Jahr zuvor eine
Rezession. Zwei Jahre in einer Folge schrumpfte das deutsche
Bruttoinlandsprodukt (BIP) bisher nur einmal in der Nachkriegszeit (www.welt.de/wirtschaf
t/plus253716442/Doppelte-Rezession-Deutschland-steckt-in-einer-historische
n-Krise.html). Die historisch schlechte Lage zeigt sich in den Insolvenzzahlen.
Sie erreichen einen zehnjährigen Höchststand und liegen für das Jahr 2024 bei
16,8 Prozent über denen desJahres 2023 (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemit
teilungen/2025/01/PD25_010_52411.html). Dort, wo die Insolvenz verhindert
werden kann, zeigen die deutlich gestiegene Kurzarbeit (www.tagesschau.de/wi
rtschaft/arbeitsmarkt/kurzarbeit-jobs-industrie-100.html), die ausbleibenden
Aufträge und in der Folge die geringe Kapazitätsauslastung (www.manager-ma
gazin.de/unternehmen/industrie/warnung-vor-deindustrialisierung-stimmung-i
m-maschinenbau-in-deutschland-kippt-a-9ea59c01-1c07-453c-a872-d6bdcb32
330f) die Tiefe der Krise. Inzwischen sind die Auswirkungen auch auf dem
Arbeitsmarkt spürbar. Der alarmierende Stellenabbau betrifft führende deutsche
Unternehmen (insm.de/aktuelles/publikationen/alamierender-stellenabbau-in-de
utschland). Im kommenden Jahr will jedes vierte Unternehmen Stellen abbauen
(www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-groemling-vier-von-zehn-
unternehmen-wollen-2025-stellen-abbauen.html). Die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung der vergangenen Jahre macht die strukturelle Krise offensichtlich.
Wäre der Trend der Wirtschaftsentwicklung von 2014 bis 2019 fortgeschrieben
worden, wären wir nach Informationen der Fragesteller heute ca. 10 Prozent
wohlhabender. In der Realität wuchs DeutschlandsVolkswirtschaft in diesem
Zeitraum um nur 0,2 Prozent. Inzwischen ist das pro-Kopf-BIP in der größten
europäischen Volkswirtschaft fast auf dem gleichen Niveau wie das vom
ärmsten US-Bundesstaat Mississippi (de.euronews.com/business/2025/01/04/pro-ko
pf-bip-im-vergleich-der-armste-us-bundesstaat-liegt-fast-gleichauf-mit-
derbrd). Der Wohlstandsverlust in Deutschland ist real und wurde durch die
politischen Entscheidungen der jetzigen Bundesregierung nicht aufgehalten. Sie hat
vielmehr den Staat ins Zentrum gerückt. Die gestiegenen Konsumausgaben des
Staates um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr unterstreichen diesen
Weg. In der gleichen Zeit sanken die nichtstaatlichen Ausrüstungsinvestitionen
um 6,5 Prozent sowie die nichtstaatlichen Bauinvestitionen um 4,3 Prozent
(www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2025/bip2024/statement-bip.pd
f?__blob=publicationFile). Das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP versprochene Ziel eines
„Jahrzehnts der Zukunftsinvestitionen“ scheint nicht für die Wirtschaft zu
gelten. Und auch bei der versprochenen Schaffung von nachhaltigem Wohlstand
hat die Bundesregierung den Fragestellern nach versagt (www.spd.de/fileadmi
n/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung aufgrund der neuen 33 Ziele im
Jahreswirtschaftsbericht 2025 einen Zielkonflikt, wenn ja, wie wird dieser
Zielkonflikt administrativ und politisch gelöst, und wenn nein, glaubt die
Bundesregierung, alle 33 Ziele in gleichem Maße anstreben zu können?
2. Wie wägt die Bundesregierung zwischen den unterschiedlichen Zielen
des Jahreswirtschaftsberichts ab, und gibt es eine Zielehierarchie?
3. Geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass eine
schrumpfende Wirtschaft notwendig ist zur Erreichung der Klimaziele, und wenn
nein, muss durch Vorgaben festgelegt werden, welche Bereiche noch
wachsen dürfen?
4. Sieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz weiterhin den
Markt allein als Resultat von Regeln (www.handelsblatt.com/politik/deu
tschland/max-weber-preis-was-gruenen-chef-robert-habeck-am-kapitalis
mus-auszusetzen-hat/26969604.html), und wenn ja, welche
Implikationen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz aus diesem
Top-down-Ansatz für seine Wirtschaftspolitik?
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Wachstum zwangsläufig zur
Ausbeutung von Natur und Mensch führt, und wenn ja, wie erklären sich
für die Bundesregierung die globalen Fortschritte im Kampf gegen
Hunger, geringere Armut, für bessere Gesundheitsversorgung, höhere
Lebenserwartung und weniger CO2-Ausstoß je Dollar BIP?
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Unternehmen zum
Klimaschutz strenge Vorgaben brauchen, die sie dazu zwingen ihre
unternehmerischen Entscheidungen anzupassen, und wenn ja, wie erklärt sich für
die Bundesregierung, dass sich seit Jahrzehnten der CO2-Ausstoß relativ
zum Bruttoinlandsprodukt verbessert hat (www.ifo.de/DocDL/ifosd_201
3_07_5.pdf)?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Ansicht, dass Märkte
bottom-up entstehen und einen grundlegenden Mechanismus
beschreiben, der die Informationen von unzähligen Interaktionen abbildet?
8. Warum verfolgt die Bundesregierung strikte technologische Vorgaben
für die Gesellschaft, die nach Ansicht der Fragesteller als
Bevormundung verstanden werden können (beispielsweise CO2-Flottengrenzwerte,
Heizungsgesetz; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/habeck-v
erbot-oel-gas-heizung-100.html), und wie beurteilt die Bundesregierung
technologieoffene Regulierungen, die Vorgaben auf ein Minimum
reduzieren?
9. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Interventionen des
Staates Ungleichgewichte in der Wirtschaft auslösen können, und wie
beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Folgen einer
Intervention erneut eine staatliche Handlung nach sich ziehen können
(sogenannte Interventionsspirale)?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Partizipationswettbewerb, der
durch übermäßige Interventionen des Staates zunimmt, und wie
begegnet die Bundesregierung Wirtschaftsakteuren, die infolge der
Interventionen auf „rent-seeking“ beim Staat aus sind?
11. Welche Implikationen sieht die Bundesregierung durch die Umstellung
auf eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft, ist diese Systemumstellung
aus Sicht der Bundesregierung abgeschlossen, und wird diese als
erfolgreich bewertet?
12. Wie viele Insolvenzen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt in dieser Wahlperiode?
13. Hat der Bundeswirtschaftsminister seine Skepsis gegenüber dem
Marktmechanismus überdacht (www.thepioneer.de/originals/others/articles/di
e-denkfehler-seiner-wirtschaftsphilosophie)?
14. Hat der Bundeswirtschaftsminister seine nach Ansicht der Fragesteller
zum Ausdruck gebrachte Skepsis gegenüber dem Kapitalismus
überdacht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/max-weber-preis-
wasgruenen-chef-robert-habeck-am-kapitalismus-auszusetzen-hat/2696960
4.html)?
15. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Subventionen um ca.
136 Prozent in den letzten drei Jahren, und warum verfügt das BMWK
mit 36 Mrd. Euro über die meiste Finanzhilfe, die dem Siebenfachen des
nächsten Ressorts, dem BMDV, entspricht?
16. Haben bei den Subventionen und Förderprogrammen der letzten drei
Jahre die CO2-Vermeidungskosten, die damit einhergehen, eine Rolle
gespielt, und wenn ja, welche CO2-Vermeidung wurde je Euro
Fördermittel erreicht?
17. Erfolgt bei neuen Förderprogrammen die Antragstellung als
vollintegrierte digitale Version, und wenn nein, warum wurde diese massive
Erleichterung bisher nicht eingeführt?
18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutschen
Unternehmen hierzulande noch wettbewerbsfähig Geld verdienen können, ohne
dass der Staat diese direkt subventioniert, und wenn ja, wie begründet
die Bundesregierung, dass 20 der 25 größten deutschen Konzerne von
Subventionen profitieren (www.merkur.de/wirtschaft/ampel-zahlt-millia
rden-subventionen-an-grosskonzerne-die-es-nicht-brauchen-zr-9350352
0.html)?
19. Welche Rolle spielen die noch nicht durchgeführten Subventionsprojekte
der Bundesregierung bei der Überarbeitung des Konzepts eines
„gestaltenden Staates“ (www.rnd.de/politik/robert-habeck-in-neuem-buch-mac
ht-ist-in-meinem-milieu-immer-noch-ein-verpontes-wort-PTVIBW3FH
RBSLNXKJCKNLTPAQY.html; bitte alle Projekte auflisten, die trotz
Subventionszusagen bisher nicht umgesetzt werden)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die durch eine Verdopplung der
Finanzhilfen in den letzten drei Jahren gesetzten Anreize für einen
stärkeren Partizipationswettbewerb (www.tagesschau.de/wirtschaft/subvention
en-wirtschaft-100.html)?
21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bereits heute
hohen Zinslasten für den Staatshaushalt von 10 Euro pro 100 Euro
Steuereinnahmen (www.iwkoeln.de/studien/tobias-hentze-zinslasten-und-rea
ler-einnahmenrueckgang-setzen-regierung-unter-druck.html), sind aus
Sicht der Bundesregierung angesichts dieser hohen Zinszahlungen
weitere Schulden die Lösung für die strukturellen Probleme in Deutschland
sind, und wenn ja, warum?
22. Wie lässt sich die europäische Vorgabe des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes, dass Deutschland zukünftig die Schuldenquote um 0,5
Prozentpunkte senken muss, mit Forderung der Bundesregierung nach einer
Lockerung der Schuldenbremse vereinbaren (www.tagesschau.de/wirtschaf
t/finanzen/stabilitaets-und-wachstumspakt-eu-schuldenregeln-100.html)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell hohen Netto-
Kapitalabflüsse von 253 Mrd. Euro in den Jahren 2021 und 2022, und wird es
weiterhin als ein „positives Zeichen“ gesehen, dass Unternehmen im
Ausland investieren, wie es der Bundeskanzler nach Kenntnis der
Fragesteller im Frühjahr 2024 einordnete?
24. Wie viele mit der elften Novelle des Gesetzes für
Wettbewerbsbeschränkungen erstmalig eingeführten Ex-ante-Prüfungen wurden durchgeführt?
25. Wie viele Prüfungen für die Entflechtung marktbeherrschender
Unternehmen (nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen –
GWB) wurden vorgenommen?
26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbandsklagen
infolge des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes entwickelt?
27. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zu den laufenden Investments
des Zukunftsfonds, wie viele Investments sind profitabel, und wie viel
privates Kapitel konnte bereits mobilisiert werden?
28. Hält die Bundesregierung weiterhin fixe Energieeinsparziele für ein
geeignetes Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz (u. a. EnEfG), und
wenn ja, warum sind diese trotz Emissions- und
Energiemarktregulierung notwendig?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Unternehmen besser beurteilen können, ob eine Einsparung (kosten)effizient
möglich ist oder gravierende Nachteile nach sich zieht, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht sie
daraus, und wenn nein, warum nicht?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung konkret der
Erfüllungsaufwand, der mit dem Energieeffizienzgesetz auf die Unternehmen
zukommt, und wie sind fixe Einsparziele mit dem Ziel des Bürokratie- und
Regulierungsabbaus vereinbar?
31. Wieso stellt das Energieeffizienzgesetz nicht auf die
Energieproduktivität, also das reale BIP je Terawattstunde (TWh) Energieverbrauch, ab?
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
BMWK die Bundesländer, die das im November 2023 in Kraft getretene
Energieeffizienzgesetz vor erhebliche Herausforderungen stellte, bei der
Umsetzung allein lässt, wenn nein, welche Unterstützungen der
Bundesländer sind erfolgt, und warum hat das BMWK nach Kenntnis der
Fragesteller deren Fragenkatalog zur Auslegung des Gesetzes bis heute nicht
beantwortet?
33. Wie ist der Stand der derzeit laufenden Verhandlungen des BMWK mit
der Europäischen Kommission hinsichtlich des Konzepts für eine
Kraftwerksstrategie und des Entwurfs des Kraftwerkssicherheitsgesetzes?
34. Welche Regelungen aus dem Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
beruhen auf einer zwingenden Vorgabe der Europäischen Kommission?
35. Hält die Bundesregierung angesichts des geringen Spielraumes in der
deutschen Stromerzeugung, insbesondere angesichts der jüngsten
Dunkelflauten, den Kohleausstieg 2030 noch für möglich, und wenn ja,
welche steuerbaren Kapazitäten sollten über die geplanten direkten
Ausschreibungen hinaus noch gebaut bzw. angereizt werden?
36. Zu welchen Preisen wird Deutschland in Zukunft Energie haben, ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass dies ausreichen wird, um unsere
Industrie am Standort zu halten, und wenn nein, welche
Wohlfahrtsverluste ist sie bereit, in Kauf zu nehmen?
37. Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine Prüfung der Reaktivierung
der im Rückbau befindlichen Atomkraftwerke nicht vornehmen zu
können, obwohl viele Länder die friedliche Nutzung der Kernenergie weiter
vorantreiben, wenn ja, warum, und teilt die Bundesregierung die
Auffassung der Fragesteller, dass das Unterbleiben einer solchen Prüfung dem
Standort und der Energieverfügbarkeit für die Wirtschaftsakteure
schadet?
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Produktionsbetriebe für
energieintensive Grundstoffe wie Aluminium und
Grundstoffchemikalien mit der notwendigen konstanten und wettbewerbsfähigen
Energiezufuhr versorgt werden?
39. Mit welchen gesetzlichen Maßnahmen wurde die im Koalitionsvertrag
versprochene Erleichterung der heimischen Rohstoffgewinnung für
Baurohstoffe (vor allem Sand und Kies, gebrochene Natursteine, Kalk- und
Mergelsteine) sowie verschiedene Industrieminerale (insbesondere
Steinsalz, Kalisalze, Quarzsand bzw. Quarzkies und Flussspat)
umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
40. Teilt die Bundesregierung die von Experten vertretene These, dass
Deutschland auch nach 2030 substanzielle Energiekostennachteile
gegenüber anderen Industriestandorten haben wird (dezernatzukunft.org/im
plikationen-langfristiger-energie-kostenunterschiede-fuer-energie-intensi
ve-industrien-und-den-wirtschaftsstandort-deutschland/), wenn nein,
warum nicht, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und
welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
energieintensive Produktion auch in Zukunft in Deutschland zu ermöglichen?`
41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand, der mit der Einführung des Heizungsgesetzes für die Verwaltung
und Wirtschaft entstanden ist?
42. Wie viele Wärmepumpen wurden im Laufe der Wahlperiode in
Liegenschaften des BMWK eingebaut (im Vergleich zum Gesamtbestand)?
43. Welchen Einfluss haben die von der Bundesregierung eingeführten
Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien auf die deutsche Wirtschaft, und
wie haben sich die Exportgarantien seither entwickelt (bitte nach Größe
der Unternehmen und nach Branchen aufschlüsseln)?
44. Wie stark sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
Unternehmen gestiegen, um sich an den neuen Sektorleitlinien auszurichten,
und hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Unternehmen bei ihren
Exportgeschäften in „gute“ und „schlechte“ Wirtschaftstätigkeiten zu
trennen?
45. Warum hat die Bundesregierung mit einer Wachstumsinitiative bis weit
in das Jahr 2024 gewartet?
46. Teilt die Bundesregierung die von Beobachtern vertretene These, dass
ihre einzige ernstzunehmende wirtschaftspolitische Initiative verpufft ist
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/ampel-wachstumsinitiat
ive-ist-verpufft-scheitern-mit-ansage-110214392.html), wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht sie
daraus, und wenn nein, warum nicht?
47. Welche Relevanz hat laut BMWK die Höhe der Sozialabgaben auf die
Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, und hatte
die Erhöhung der Beitragssätze zum 1. Januar 2025 Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit?
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Entlastungen durch die kalte Progression sowie durch höhere
Sozialversicherungsbeiträge konterkariert werden, sodass ein Großteil der Bürger
und Bürgerinnen netto nicht bessergestellt wird (www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/steuern-und-abgaben-so-zehren-steigende-sozialbeitr
aege-steuerentlastung-auf/100080367.html), wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht sie daraus, und
wenn nein, warum nicht?
49. Hat sich das BMWK, auch gegenüber den anderen Ressorts, positioniert,
um den Anstieg der Lohnnebenkosten auf über 42,3 Prozent des
Bruttolohnes zu verhindern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
50. Welche konkreten inhaltlichen Vorschläge hat das BMWK nach der
Ankündigung zur Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) des Bundeswirtschaftsministers den übrigen beteiligten Häusern,
insbesondere dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
und dem Bundeskanzleramt, zur Entlastung der vom LkSG betroffenen
Unternehmen unterbreitet (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtsch
aft/robert-habeck-will-lieferkettengesetz-ueberraschend-aussetzen-19771
561.html)?
51. Wie deckt sich die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretäin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner,
dass das BMWK viel entbürokratisiert habe, mit den Erkenntnissen des
Normenkontrollrats, wonach die Bürokratiebelastungen allein für
Unternehmen in der Legislaturperiode um 10 Mrd. Euro gestiegen seien
(9. Januar 2025 in der „FAZ“)?
52. Wie hoch ist das Entlastungsvolumen, das im Wege der Praxis-Checks
des BMWK in der 20. Wahlperiode erzielt werden konnte?
53. Wie weit sind Planungen innerhalb des BMWK vorangeschritten, über
die bisherigen Ex-post-Praxis-Checks hinaus entsprechende Abfragen
auch ex ante, also in laufende Gesetzgebungsverfahren im eigenen
Geschäftsbereich, zu integrieren, und für welche Gesetzgebungsverfahren
des BMWK wurden bereits Ex-ante-Praxis-Checks durchgeführt?
54. Wie konkret hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck seine
Ankündigung, die „Kettensäge“ bei den Berichtspflichten anzusetzen,
umgesetzt (table.media/esg/news/berichtspflichten-robert-habeck-will-kette
nsaege-anwerfen/), und wie viele Berichtspflichten konnten durch die
Bundesregierung initiiert auf EU-Ebene abgeschafft werden?
55. Auf welche Weise wurden für Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung zuständige Referate und Abteilungen im BMWK in
Gesetzgebungsverfahren eingebunden, um den Aufbau unnötiger bürokratischer
Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern?
56. Wie bewertet das BMWK die Effizienz der bisherigen Förderprogramme
für Handwerk und Mittelstand?
57. Wie hat sich das BMWK innerhalb der Bundesregierung in Fragen der
steigenden Standortkosten an deutschen Flughäfen positioniert (www.zd
f.de/nachrichten/wirtschaft/flughafen-fluege-luftverkehr-steuern-gebuehr
en-standortkosten-preise-tickets-100.html), und hat sich das BMWK für
geringere Kosten eingesetzt, die in ihrer Konsequenz für die
Konnektivität die Standortattraktivität für Unternehmen und Fachkräfte deutlich
erhöhen könnten?
58. Wie viele Unternehmensansiedelungen gab es in den letzten drei Jahren
in Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
59. Wie schätzt die Bundesregierungen die Standortbedingungen für den
Gründungsstandort Deutschland ein, und wie erklärt sich die
Bundesregierung die laut einem DIHK-Report (DIHK = Deutsche Industrie-
und Handelskammer) schlechten Gründungsbedingungen am Standort
Deutschland (www.dihk.de/resource/blob/120958/a3383295dbf7ebef66e
5ba1dd6c91797/dihk-report-unternehmensgruendung-2024-data.pdf)?
60. Welche konkreten Erfolge konnten bei der Stärkung des Open-Source-
Ökosystems durch die bisherigen Förderungen im Rahmen des
Sovereign Tech Fund (STF) erreicht werden (www.bmwk.de/Redaktion/DE/P
ressemitteilungen/2024/11/20241104-sovereign-tech-fund.html)?
61. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zu der im
Impulspapier „Update für die Wirtschaft – Impuls für eine
Modernisierungsagenda“ angekündigten „effizienteren und einheitlicheren“
Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, und wie soll die genannte
Vermeidung von Doppelregulierung erreicht werden (www.bmwk.de/Redak
tion/DE/Downloads/P-R/Pressemitteilungen/impulspapier-update-fuer-di
e-wirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
62. Wie viel der eingeplanten 5 Mrd. Euro Haushaltsmittel wurden in den
Jahren von 2022 bis 2024 im Rahmen der KI-Strategie (KI = Künstliche
Intelligenz) der Bundesregierung ausgeschöpft, und wie viele
Haushaltsmittel sind über das Auflaufen der KI-Strategie in diesem Jahr hinaus
gebunden?
63. Aus welchem Teil des Haushalts werden die möglichen Strafzahlungen
an die EU-Kommission bestritten, die wegen einer Verzögerung bei der
nationalen Umsetzung des AI-Acts (AI = artificial intelligence) drohen
könnten?
64. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der
Legislaturperiode bei Unternehmen für die Umsetzung von
verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften, z. B. Einführung von
Schriftformerfordernissen oder neuer Informationspflichten, entstanden, und rechtfertigt
aus Sicht des BMWK die dadurch erreichte Anhebung des
Verbraucherschutzniveaus die entstandenen Kosten und den bürokratischen
Mehraufwand für Unternehmen?
65. Wie stark sind die Ressourcen der Marktüberwachung in den letzten drei
Jahren angestiegen (bitte in allen Kosten und in Vollzeitäquivalenten
angeben)?
66. Wie stark sind die Ressourcen für das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrollen in den letzten drei Jahren angestiegen (bitte in allen
Kosten und in Vollzeitäquivalenten angeben)?
67. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten beim BAFA über die
vergangenen drei Jahre entwickelt?
68. Welche Ursachen für die Verzögerungen in der Exportkontrolle wurden
im Geschäftsbereich des BMWK, insbesondere beim BAFA, ermittelt,
und sind die Verfahrensverzögerungen in der Exportkontrolle
zwischenzeitlich vollständig und dauerhaft ausgeräumt?
69. Wie stellen sich die Verfahrensdauern in der Exportkontrolle im
Vergleich der letzten fünf Jahre dar (bitte pro Jahr aufführen)?
70. Welche Maßnahmen wurden im Geschäftsbereich des BMWK ergriffen,
um eine Wiederholung des Antragstaus in der Exportkontrolle künftig zu
vermeiden?
71. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten bei der
Bundesnetzagentur über die vergangenen drei Jahre entwickelt?
72. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten bei der Deutschen
Akkreditierungsstelle über die vergangenen drei Jahre entwickelt?
73. Welche Fristenkontrollen gibt es innerhalb der Verfahren der Deutschen
Akkreditierungsstelle, und wie werden die Fristen gegenüber
Stakeholdern kommuniziert?
74. Wie hoch werden die Kosten für eine durchschnittliche Akkreditierung
angesetzt, und werden dabei die Opportunitätskosten der Stakeholder
während der Zeit der Entscheidung der Deutschen Akkreditierungsstelle
berücksichtigt?
75. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die den Fragestellern
zur Kenntnis gelangten Beschwerden der Wirtschaft hinsichtlich
mangelnder Kommunikation und Erreichbarkeit und fehlender
Einspruchsmöglichkeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13097)
entgegenzukommen?
76. Wie hat sich die Bundesregierung bei der EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive –
CSRD) im EU-Rat positioniert, und wurde die deutliche Kritik der
Bundesländer gerade mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit aufgegriffen
(vgl. Bundesratsdrucksache 548/21(B))?
77. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Eingriff in die
unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die CSRD und deren verbindliche
Vorgaben an die Unternehmensstrategie gerechtfertigt, und sieht die
Bundesregierung einen Widerspruch zu Artikel 12 des Grundgesetzes
(GG) und Artikel 16 der Europäischen Grundrechte-Charta?
78. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der CSRD sein, und wie bewertet die Bundesregierung den
Kosten-Nutzen-Vergleich der Regulierung?
79. Wie hat sich die Bundesregierung bei der EU-Richtlinie über
Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Blick auf Nachhaltigkeit (Corporate
Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) im EU-Rat positioniert?
80. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass der Abbruch von
Geschäftsbeziehungen infolge der CSDDD kontraproduktiv für die
Menschenrechtssituation vor Ort sein kann, weil dadurch der wirtschaftliche
Erfolg einer Region ins Stocken gerät?
81. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der CSDDD auf allen Ebenen und unter Berücksichtigung eines
„Trickle-Down-Effekts“ sein?
82. Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller
bestehende Unbestimmtheit der gesetzlichen Anforderungen, deren
moralischer Gehalt trotzdem mit materiellen Haftungsrisiken verbunden ist?
83. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der EU-Taxonomie sein?
84. Wie hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im
Europäischen Rat zur EU-Ökodesign-Verordnung positioniert?
85. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der EU-Ökodesign-Verordnung sein?
86. Wie bewertet die Bundesregierung die über 600 ausstehenden
Delegierten Rechtsakte (table.media/europe/analyse/green-deal-900-umsetzungsa
kte-stehen-aus-industrie-warnt-vor-tsunami/), die im Rahmen des Green
Deal in den nächsten Jahren auf die deutsche Wirtschaft zukommen?
87. Wie positioniert sich das BMWK gegenüber dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) und der EU-Kommission bei der geplanten Regulierung von
Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS; englisch per- and
polyfluoroalkyl substances)?
88. Warum hat die Bundesregierung bei mehreren Gesetzen durch
„Goldplating“ europarechtliche Vorgaben über das notwendige Maß
hinausgehend umgesetzt und somit die Bürokratielast für deutsche
Unternehmen erhöht?
89. Welche Forderungen vertritt die Bundesregierung zur europäischen
Gesetzgebung für den Automobilsektor in der EU, und mit welcher
Ratsmehrheit möchte die Bundesregierung diese durchsetzen?
90. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass „Robert Habeck den
Markt [für Elektroautos] zerstört hat“ (www.merkur.de/wirtschaft/elektr
oauto-foerderung-autopapst-teilt-gegen-habeck-aus-grossbritannien-als-
vorbild-zr-93506036.html), und wenn nein, warum wird das von der
Bundesregierung verfolgte, im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von
15 Millionen Elektroautos im Jahre 2030 nach einer Studie wohl nicht
erreicht?
91. Wie hat sich die Bundesregierung in der entsprechenden EU-Ratssitzung
bezüglich der Strafzahlungen für Automobilhersteller wegen verfehlter
CO2-Grenzwerte positioniert?
92. Wieso hat die Bundesregierung ihr Ziel für den Bau von jährlich 400 000
neuen Wohnungen verfehlt (www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/wenige
r-neue-wohnungen-deutschland-100.html)?
93. Wieso hat die Bundesregierung ihre Ziele für 500 000 neu installierte
Wärmepumpen pro Jahr verfehlt (www.tagesschau.de/wirtschaft/waerme
pumpen-offensive-101.html)?
94. Wieso scheint das Ziel von 15 Millionen Elektroautos auf den Straßen in
Deutschland bis 2030 nach einer Studie nicht erreicht zu werden (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/verkehr-bundesregierung-droht-zie
l-um-sechs-millionen-e-autos-zu-verfehlen/100055624.html)?
95. Setzt die Bundesregierung bewusst unrealistische Ziele, und wenn nein,
worauf wird das Verfehlen der in den Fragen 92 bis 94 genannten
messbaren Ziele zurückgeführt?
96. Wie hoch waren die Aufwendungen des BMWK für externe
Dienstleistungstätigkeiten in dieser Wahlperiode (bitte einzeln nach Thema,
Auftragnehmer, Volumen aufführen)?
97. Welche Mittel hat das BMWK externen Institutionen im Wege der
Zuwendung zukommen lassen (bitte einzeln nach Thema, Empfänger,
Volumen aufführen)?
98. Wurden ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger sowie sogenannte
Aktivisten aus folgenden Institutionen in dieser Wahlperiode in den höheren
Dienst in Bundesministerien sowie Bundesbehörden eingestellt, und
wenn ja, wie viele (bitte einzeln aufführen)
a) Animal Peace,
b) Animal Rights Watch,
c) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft,
d) Bioland sowie Bioland Bundesverband,
e) Naturland,
f) Vier Pfoten,
g) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
h) Deutsche Umwelthilfe (DUH),
i) Deutscher Naturschutzring,
j) Demeter,
k) Foodwatch,
l) Greenpeace,
m) Naturschutzbund (NABU),
n) PETA,
o) Soko Tierschutz,
p) World Wide Fund for Nature (WWF),
q) Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW),
r) Germanwatch,
s) Agora Energiewende,
t) Agora Verkehrswende,
u) Agora Industrie,
v) Öko-Institut e. V.?
99. Wie viele Gespräche auf Leitungsebene gab es mit Vertretern der in
Frage 98 aufgeführten Organisationen (bitte einzeln nach Organisation
aufführen)?
100. Welche Werbekampagnen hat das BMWK in dieser Wahlperiode
beauftragt (bitte einzeln nach Thema, Kosten, Zeitraum, beauftragtem
Unternehmen aufführen)?
101. Welche Vertreter von Unternehmen und anderen Organisationen haben
Delegationsreisen des Bundeswirtschaftsministers begleitet (bitte einzeln
nach Reise, Unternehmen, Zeitraum aufführen)?
102. Welche Initiativen hat die Bundesregierung konkret unternommen, um
neue EU-Handelsabkommen zu initiieren, zu beschleunigen oder
abzuschließen, wie oft war der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz im EU-Ministerrat anwesend, und welche Initiativen hat er dort
konkret eingebracht?
103. Wie bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Zölle der neuen US-
Administration vor?
104. Wie viele Reisen unternahm der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz in den letzten drei Jahren innerhalb von Deutschland (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 22. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1503421.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14880 - Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/15034
20. Wahlperiode 21.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14880 –
Fragen zur Amtszeit des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Wirtschaftspolitik der vergangenen drei Jahre wurde durch die von der
Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
gewählte Bundesregierung verantwortet. Schnell wurde deutlich, dass die
Bundesregierung auf einen neuen Ansatz setzt. Der Jahreswirtschaftsbericht
2022 machte deutlich, dass die Soziale zur Sozial-ökologischen
Marktwirtschaft weiterentwickelt werden sollte (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikati
onen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2022.pdf?__blob=publicationFile
&v=1). Im Rahmen dessen wurden neue Kriterien in den
Jahreswirtschaftsbericht aufgenommen, die neben dem wirtschaftspolitischen Ziel des Wachstums
stehen sollen.
Um diese „Weiterentwicklung“ der Sozialen Marktwirtschaft vorzunehmen,
setzte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck
auf eine transformative Angebotspolitik. Dazu soll der Staat eine gestaltende
Rolle einnehmen. Für die theoretische Fundierung dieses neuen
wirtschaftspolitischen Ansatzes berief er sich gern auf die Ökonomin Mariana Mazzucato,
die gern industriepolitische Erfolge in das Narrativ eines erfolgreich
agierenden Staates stellt (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/mariana-mazz
ucato-habecks-lieblingsoekonomin-18224903.html). Den Fragestellern nach
sollte so versucht werden, den Fokus auf einzelne durch Subvention erzielte
Erfolge zu lenken, um wirtschaftspolitische Misserfolge auszublenden.
In dem Glauben an große industriepolitische Erfolge könnte sich wohl auch
der Bundeswirtschaftsminister in den letzten Jahren gewähnt haben. Die
Milliarden bzw. Millionensubventionen für Intel, Wolfspeed und Northvolt sollten
die Kernprojekte der transformativen Angebotspolitik sein. In den letzten
Monaten mussten die Fragesteller zusehen, wie jedes dieser Projekte jedenfalls
vorerst gestoppt wurde (www.capital.de/wirtschaft-politik/intel---northvolt-au
f-der-kippe--was-ist-mit-den-anderen-projekten--35278338.html) – teilweise
mit unklaren Folgen für die vom Staat eingesetzten Steuergelder. Der geplante
Anstieg der Finanzhilfen von 150 Prozent zwischen 2021 und 2024 (www.bun
desfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/
29-subventionsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3) lässt die politische
Strategie dahinter klar hervortreten. Das Bundeswirtschaftsministerium
(BMWK) veranschlagte zuletzt mit 35 Mrd. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache
20/13778) mit Abstand am meisten; das Siebenfache der Finanzhilfen des
darauffolgenden Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 20. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Subventionspolitik wurde daraufhin vom Bundesrechnungshof kritisiert
(www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/sub
ventionspolitische-leitlinien-bmwk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
und durch die Fraktion der CDU/CSU hinterfragt (vgl. Bundestagsdrucksache
20/13778). Gegeben dieser wirtschaftspolitischen Linie ist es nur folgerichtig,
dass der Bundeswirtschaftsminister nicht müde wurde, immer mehr Geld für
seine Subventionen einzufordern und dafür die verfassungsrechtlich
geschützte Schuldenbremse wiederholt infrage zu stellen (www.zdf.de/nachrichten/poli
tik/deutschland/habeck-deutschlandfonds-wirtschaft-milliarden-100.html).
Getrieben von der Idee des gestaltenden Staates, weitete der
Bundeswirtschaftsminister den Einflussbereich auf die Wirtschaft immer weiter aus. Nach
Auffassung von Beobachtern und der Fragesteller wird, anstatt klare
Rahmenbedingungen zu setzen, innerhalb derer unternehmerisches Handeln
stattfindet, an vielen Stellen das unternehmerische Risiko übernommen und werden
Handlungen kontrolliert. Die Eigendynamik der Wirtschaft sollte politischen
Prozessen unterworfen werden (www.ludwig-erhard.de/habeck-laeuft-mit-sein
er-industriepolitik-in-die-falsche-richtung/). In der Folge eines solchen
Dirigismus entsteht vor allem sehr viel mehr Bürokratie. So konstatierte auch der
Normenkontrollrat einen Anstieg des laufenden Erfüllungsaufwandes (in
Summe für Wirtschaft, Verwaltung und Bürger) um ca. 136 Prozent (auf
26 Mrd. Euro) unter der Verantwortung der Bundesregierung (Jahresbericht
2024 des Normenkontrollrats, www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/S
haredDocs/Downloads/DE/Jahresberichte/2024-jahresbericht.pdf?__blob=pub
licationFile&v=3). Die zunehmenden Sorgen von Mittelständlern, die
mangelnde Nachvollziehbarkeit der Regeln und die Auflagen für die
Unternehmensgründung hat die Fraktion der CDU/CSU deshalb hinterfragt (www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2024/05/20-11287.pdf?__blo
b=publicationFile&v=6). Ein Abbau der Bürokratie wurde nach Auffassung
der Fragesteller durch das BMWK nur marginal mit vorangetrieben. Der
Beitrag des BMWK zum Entlastungsvolumen des
Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) war sehr gering und wird bei den genannten Ressorts unter
„Sonstige“ aufgeführt (Jahresbericht 2024 des Normenkontrollrats). In
bewusster Abgrenzung zum BEG IV hat das BMWK medienwirksam auf das
Instrument der Praxis-Checks gesetzt, mit dem insbesondere bereits
bestehende Regelungen im eigenen Geschäftsbereich gemeinsam mit den
Rechtsanwendern auf Vereinfachungen und Digitalisierung durchleuchtet wurden. Ein
tatsächlicher Bürokratierückbau wurde nach Ansicht der Fragesteller nicht
angegangen.
Durch den Aufwuchs der Bürokratie kam den nachgeordneten Behörden eine
stärkere Rolle zu. Mit dem Ausbau ging nach der Einordnung von
Beobachtern eine Politisierung einher (www.cicero.de/innenpolitik/
bundesnetzagenturkernkraft-ausschuss-graichen-zombie-akw). Damit wird den Fragestellern
nach eine klare politische Strategie verfolgt: Der Ausbau nachgeordneter
Behörden und Ämter („Agencification“) geht einher mit der Ausgliederung
politischer Entscheidungen und Festlegung innerhalb von Institutionen (z. B.
Umbenennung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA).
Der schnelle Aufwuchs an neuen Regeln konnte von den Behörden oftmals
kaum bewältigt werden. Es entstanden nach Angaben von
Unternehmensvertretern Flaschenhälse, die Unternehmen in ihrer Wirtschaftstätigkeit
einschränkten und in der Konsequenz unsere Wirtschaft Wohlstand kosteten
(www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/masch
inenbau-trumpf-verliert-auftraege-und-schimpft-auf-habecks-ministerium/294
6 7 8 8 2 .html). Der entstehende Reputationsschaden könnte dabei häufig
schlimmer als der monetäre sein.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung laut den Fragestellern den
Leistungswillen in diesem Land unterminiert. Die Arbeitsproduktivität pro Kopf ging im
Jahr 2024 um 0,4 Prozent zurück (www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferen
zen/2025/bip2024/statement-bip.pdf?__blob=publicationFile). Die
zweithöchsten Steuersätze unter den OECD-Ländern (OECD = Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) lassen nach Meinung der
Fragesteller den Arbeitseinsatz schrumpfen und erste Förderprogramme
wurden auf Identitätskriterien zugeschnitten, sodass nicht mehr die Leistung,
sondern die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Gruppe ausschlaggebend für
die Förderung ist (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/10/
20231019-bundesregierung-stockt-zukunftsfonds-auf.html). Regulierungen
wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fördern nach vertretener Auffassung
den Degrowth-Gedanken und damit weniger Leistung der gesamten
Wirtschaft (www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2024/heft/8/beitrag/das-energieef
fizienzgesetz-ueberfl-uessig-marktwidrig-und-schaedlich.html). Denn die
starren Vorgaben für die Energieeffizienz können realistisch nur mit einer
Schrumpfung der Wirtschaft erreicht werden (www.ifo.de/publikationen/2023/
ifo-standpunkt/das-energieeffizienzgesetz-ein-wachstumskiller). Schließlich
hat das Bürgergeld den Leistungsgedanken in der Gesellschaft auf den Kopf
gestellt. Denn die großzügigen Leistungen im Rahmen des Bürgergeldes
haben nach Ansicht der Fragesteller die Anreize zur Arbeitsaufnahme so weit
reduziert, dass nicht nur die Kosten für den Sozialstaat aus dem Ruder laufen,
sondern auch die Leistung unterminiert wurde.
Im Glauben an einen „gestaltenden Staat“ war es naheliegend, dass der
Bundeswirtschaftsminister versucht, vermeintlich moralische Standards in den
Wirtschaftsprozess zu etablieren (www.welt.de/wirtschaft/plus247787848/Deu
tsche-Klima-Moral-Genickschlag-fuer-den-Mittelstand-Habecks-Neuregelun
g-bedroht-die-Wirtschaft.html). Im Rahmen einer „wertegeleiteten
Außenwirtschaftspolitik“ wurde die Wirtschaft mit neuen Auflagen oder Sektorleitlinien
für den Export konfrontiert und auch nach Auffassung der Fragesteller
verunsichert. Mit gut gemeinten Kriterien und Vorgaben soll eine Wirtschaft in
„gut“ und „böse“ getrennt werden. Dabei sind die realen Folgen häufig nicht
berücksichtigt. Eine von Wirtschaftsvertretern beklagte Überforderung
insbesondere für den Mittelstand schadet der hiesigen Wirtschaft. Der Abbruch von
Lieferbeziehungen mit Handelspartnern kann darüber hinaus ein
„entwicklungspolitisches Eigentor“ sein (www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuell
e-informationen/lieferkettengesetz-der-staat-macht-es-sich-zu-einfach--10
9508).
Nach Auffassung der Fragesteller zeigt sich, dass die Vorstellung, der Staat
wüsste besser als die Unternehmen in unserem Land, wo und in welche
Technologien Investitionen vorgenommen werden sollten, auf ganzer Linie
gescheitert ist. Der staatsgläubige Ansatz der Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung, mit immer höheren Subventionen und immer kleinteiligerer
Regulierung, hat sich in der Praxis nicht bewährt.
Die Konsequenzen des eingeschlagenen Weges wird die deutsche Wirtschaft
weiterhin spüren. Im Jahr 2024 verzeichnet Deutschland wie im Jahr zuvor
eine Rezession. Zwei Jahre in einer Folge schrumpfte das deutsche
Bruttoinlandsprodukt (BIP) bisher nur einmal in der Nachkriegszeit (www.welt.de/wir
tschaft/plus253716442/Doppelte-Rezession-Deutschland-steckt-in-einer-histor
ischen-Krise.html). Die historisch schlechte Lage zeigt sich in den
Insolvenzzahlen. Sie erreichen einen zehnjährigen Höchststand und liegen für das Jahr
2024 bei 16,8 Prozent über denen desJahres 2023 (www.destatis.de/DE/Press
e/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_010_52411.html). Dort, wo die Insolvenz
verhindert werden kann, zeigen die deutlich gestiegene Kurzarbeit (www.tage
sschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/kurzarbeit-jobs-industrie-100.html), die
ausbleibenden Aufträge und in der Folge die geringe Kapazitätsauslastung
(www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/warnung-vor-deindustriali
sierung-stimmung-im-maschinenbau-in-deutschland-kippt-a-9ea59c01-1c07-4
53c-a872-d6bdcb32330f) die Tiefe der Krise. Inzwischen sind die
Auswirkungen auch auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Der alarmierende Stellenabbau
betrifft führende deutsche Unternehmen (insm.de/aktuelles/publikationen/alamie
render-stellenabbau-in-deutschland). Im kommenden Jahr will jedes vierte
Unternehmen Stellen abbauen (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/mi
chael-groemling-vier-von-zehn-unternehmen-wollen-2025-stellen-abbaue
n.html). Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre macht
die strukturelle Krise offensichtlich. Wäre der Trend der
Wirtschaftsentwicklung von 2014 bis 2019 fortgeschrieben worden, wären wir nach
Informationen der Fragesteller heute ca. 10 Prozent wohlhabender. In der Realität wuchs
DeutschlandsVolkswirtschaft in diesem Zeitraum um nur 0,2 Prozent.
Inzwischen ist das pro-Kopf-BIP in der größten europäischen Volkswirtschaft fast
auf dem gleichen Niveau wie das vom ärmsten US-Bundesstaat Mississippi (d
e.euronews.com/business/2025/01/04/pro-kopf-bip-im-vergleich-der-armste-u
s-bundesstaat-liegt-fast-gleichauf-mit-der-brd). Der Wohlstandsverlust in
Deutschland ist real und wurde durch die politischen Entscheidungen der
jetzigen Bundesregierung nicht aufgehalten. Sie hat vielmehr den Staat ins
Zentrum gerückt. Die gestiegenen Konsumausgaben des Staates um 2,6 Prozent
im Vergleich zum Vorjahr unterstreichen diesen Weg. In der gleichen Zeit
sanken die nichtstaatlichen Ausrüstungsinvestitionen um 6,5 Prozent sowie die
nichtstaatlichen Bauinvestitionen um 4,3 Prozent (www.destatis.de/DE/Press
e/Pressekonferenzen/2025/bip2024/statement-bip.pdf?__blob=publication
File). Das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP versprochene Ziel eines „Jahrzehnts
der Zukunftsinvestitionen“ scheint nicht für die Wirtschaft zu gelten. Und
auch bei der versprochenen Schaffung von nachhaltigem Wohlstand hat die
Bundesregierung den Fragestellern nach versagt (www.spd.de/fileadmin/Doku
mente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat trotz des
vorzeitigen Endes der Legislaturperiode und der Maßnahmen zur Bewältigung
der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sein
umfangreiches Arbeitsprogramm konsequent abgearbeitet.
Zu Beginn dieser Legislaturperiode im Herbst 2021 war Deutschland denkbar
schlecht auf die bevorstehenden Krisen und Umbrüche vorbereitet. Dies wurde
jedoch von günstigen äußeren Umständen, wie einer lange andauernden
Nullzinsphase der EZB, der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften im
Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2011 in den Arbeitsmarkt,
kurzfristig günstigen Gasimporten aus Russland, die auf einer fatalen Abhängigkeit
beruhten und die deutsche Volkswirtschaft in schwieriges Fahrwasser brachten,
sowie einer hohen Nachfrage nach deutschen Maschinen und Autos,
insbesondere aus China, überdeckt.
Mit dem Wegfall dieser günstigen Umstände traten die strukturellen
Herausforderungen für die wirtschaftliche Entwicklung verstärkt in den Fokus. Hierzu
zählen:
– der seit langem absehbare demografische Wandel, der bereits bestehende
Fachkräfteengpässe weiter verstärkt,
– ein über viele Jahre entstandener immenser öffentlicher Investitionsstau bei
Digitalisierung, Infrastruktur und Verteidigung,
– eine auch wg. europäischen Berichtspflichten teils übermäßige Bürokratie
und zu langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren,
– eine einseitige Abhängigkeit von Russland im Bereich der
Energieversorgung und ein zu zögerlicher Ausbau des erneuerbaren Energieangebots
sowie der notwendigen Netzinfrastruktur,
– die Bedrohung der multilateralen Handelsordnung, von der Deutschland
aufgrund seiner traditionell exportorientierten Volkswirtschaft besonders
betroffen ist.
Das Potenzialwachstum der deutschen Wirtschaft liegt aktuell nur noch im
Bereich von 0,4 bis 0,6 Prozent. Darin spiegelt sich auch, dass Deutschland an
Wettbewerbsfähigkeit auch in Sektoren, in denen es über Jahrzehnte
Wettbewerbsvorteile hatte, eingebüßt hat.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung seit Beginn dieser
Legislaturperiode verstärkt auf umfassende und gezielte angebotspolitische Reformen
gesetzt, um die strukturellen Herausforderungen anzugehen und das
Wachstumspotenzial systematisch zu stärken (vgl. Jahreswirtschaftsbericht – JWB) 2024,
JWB 2025 sowie die Inhalte der Wachstumsinitiative). Dabei hat die
Bundesregierung darauf geachtet, dass die Maßnahmen konsistent sind mit den
Anforderungen einer beschleunigten Dekarbonisierung. Kern einer solchen
Angebotspolitik sind nicht – wie die Fragesteller suggerieren –
Ansiedlungssubventionen für einzelne Unternehmen, die aus Gründen der wirtschaftlichen
Sicherheit sowie aus industriepolitischen Abwägungen gerechtfertigt sein können,
sondern unter anderem eine effiziente Ausweitung des Angebots an
erneuerbaren Energien in Verbindung mit der Bepreisung von CO2-Emissionen (vgl.
JWB 25, Tz 9).
So hat die Bundesregierung das Thema Bürokratieabbau einschließlich der
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung in den vergangenen Jahren stark
priorisiert und zahlreiche Weichenstellungen vorgenommen. Wesentlich zum
Bürokratieabbau haben das Gebäudetyp E-Gesetz (jährliche Entlastung für die
Wirtschaft von rund 8,1 Mrd. Euro) sowie das Meseberger Entlastungspaket
(rund 3,5 Mrd. Euro) beigetragen. Teil dieses Paketes sind u. a. das
Wachstumschancengesetz (rund 1,4 Mrd. Euro), das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
BEG IV; rund 910 Mio. Euro) sowie die Bürokratieentlastungsverordnung
(BEV; rund 420 Mio. Euro). Im Rahmen des BEG IV hat das BMWK alle in
seiner Zuständigkeit liegenden Informationspflichten systematisch auf
Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten, unnötige Schriftformerfordernisse und
sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung überprüft.
Mit dem „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung“ trägt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern dazu bei, die
Rahmenbedingungen zu verbessern. Der Pakt beschleunigt Vorhaben beim
Ausbau erneuerbarer Energien, bei der Digitalisierung sowie bei Industrie- und
Verkehrsprojekten.
Punktuelle Änderungen in einzelnen Gesetzen reichen jedoch nicht aus, um
spürbare Entlastungen von Bürokratielasten zu erzielen. Denn in der Regel
werden nicht einzelne gesetzliche Regelungen als bürokratische Belastung
wahrgenommen, sondern die Vielzahl und insbesondere das mitunter komplexe
Zusammenspiel der rechtlichen Vorgaben sowie deren Vollzug. Daher ist es
notwendig, dass alle Regulierungsebenen zum Bürokratieabbau beitragen. Seit
2015 können laut Normenkontrollrat über 70 Prozent der laufenden
Belastungen für die Wirtschaft auf die Umsetzung von EU-Richtlinien zurückgeführt
werden. Zugleich gehen nur rund 20 Prozent der laufenden Entlastungen auf
die Umsetzung von EU-Richtlinien zurück.
Daher setzt das BMWK beim Bürokratieabbau auf Praxischecks und hat diese
erfolgreich pilotiert. Dabei werden in engem Austausch mit betroffenen
Unternehmen und der Verwaltung Hemmnisse und Lösungsansätze für einzelne
Fallkonstellationen und Investitionsvorhaben identifiziert. Dabei steht die
Perspektive der Anwenderinnen und Anwender und die Praxistauglichkeit im
Vordergrund. Das BMWK hat mit dem Instrument bisher sehr gute Erfahrungen
gemacht. Das Verfahren wurde mit dem Praxischeck „Errichtung und Betrieb von
Photovoltaik-Anlagen“ erfolgreich pilotiert; der Großteil der identifizierten
Hemmnisse ist bereits aus dem Weg geräumt, unter anderem im Solarpaket. Im
Sinne einer transformativen Angebotspolitik wurden bürokratische Hürden und
Hemmnisse für beschleunigte Investitionen prioritär vorangetrieben in
Bereichen, die für eine beschleunigte Dekarbonisierung von besonderer Bedeutung
sind.
Diese Entwicklung wird auch von unabhängiger Seite begrüßt: Der Nationale
Normenkontrollrat stellt in seinem aktuellen Jahresbericht fest, dass die
Praxischecks zu bemerkenswerten Ergebnissen führen und hat deren flächendeckende
Einführung durch die Wachstumsinitiative begrüßt.
Um das Arbeitsangebot trotz der Auswirkungen der demografischen
Entwicklung zu stabilisieren oder sogar auszuweiten, hat die Bundesregierung
Reformen zur besseren Nutzung des Erwerbspersonenpotenzials umgesetzt oder in
die Wege geleitet. Sie investiert in den Ausbau und die Qualität der
Kindertagesbetreuung, auch um das Erwerbspotenzial von Müttern besser zu
erschließen. Außerdem hat die Bundesregierung mit der Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung umfassende Maßnahmen für eine beschleunigte und
bürokratieärmere qualifizierte Einwanderung umgesetzt. Vorläufige Zahlen zeigen,
dass die Antragsbearbeitung von Visa zu Erwerbszwecken im ersten Jahr nach
Inkrafttreten der ersten Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts um
über 11 Prozent auf rund 200 000 angestiegen ist. Gleichzeitig wurden
zahlreiche Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von bereits Zugewanderten
abgebaut. Dies dürfte dazu beigetragen haben, dass die Erwerbstätigkeit im
Durchschnitt des vergangenen Jahres mit rund 46 Millionen Personen einen
Höchststand (Anstieg um rund 800 000 Personen ggü. 2021) erreichte.
Im Zuge der durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten Energiekrise
2022/2023 ist es in einem gesamtgesellschaftlichen Kraftakt gelungen, die
Energieversorgung über alle Energieträger hinweg zu stabilisieren und sich von
der starken Abhängigkeit von russischen Energieimporten zu lösen. Auch dank
der Maßnahmen der Bundesregierung, wie z. B. den federführend im BMWK
erarbeiteten, temporär eingeführten Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen,
konnten die unmittelbaren Krisenfolgen abgemildert werden. Der von vielen
Beobachtern prognostizierte massive Einbruch der Wirtschaft infolge der
Einstellung der Gaslieferungen durch Russland blieb aus. Jenseits dieser akuten
Stabilisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung die Grundlagen für eine
deutlich stärkere Dynamik beim Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der
Netzinfrastruktur gelegt und zügig eine Infrastruktur für Flüssigerdgas
aufgebaut. So wurden verschiedene Energiegesetze strukturell novelliert und
Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
umgesetzt, um so den Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Netzinfrastruktur zu
beschleunigen.
Diese Maßnahmen haben sich bereits jetzt ausgezahlt und werden sich
weiterhin positiv auswirken: In den beiden vergangenen Jahren kam es zu einem
Rekord beim Ausbau und den Genehmigungen erneuerbarer Energien (EE). Im
Jahr 2023 konnte erstmals mehr als die Hälfte des hiesigen Strombedarfs durch
erneuerbare Energien abgedeckt werden. Dies hat sich im Jahr 2024 infolge des
kontinuierlichen Zubaus an EE-Anlagen stabilisiert. So wurde im Jahr 2023 mit
über 37 Mrd. Euro ein Rekordniveau bei Investitionen in den Ausbau von
Erneuerbaren erreicht (das 2,5-fache des Niveaus des Jahres 2021). Die
Bundesregierung hat dabei die Geschwindigkeit des Netzausbaus deutlich erhöht. Im
letzten Jahr wurden ca. 1700 km an neuen Trassen genehmigt, während es noch
2021 nur rund 300 km waren. Auch der Ausbau bei Photovoltaik hat sich
deutlich beschleunigt: die installierte Leistung stieg von rund 60 GW in 2021 auf 98
GW Ende 2024.
Parallel dazu haben sich die Preise für Strom wieder deutlich reduziert. So lag
der durchschnittliche Strompreis für Neuabschlüsse von kleinen bis mittleren
Industriebetrieben im Jahr 2024 durch Abschaffung der EEG-Umlage bei 16,99
Cent pro Kilowattstunde – so günstig wie seit 2017 nicht mehr. Hierzu haben
auch die Maßnahmen der Bundesregierung beigetragen, wie die Finanzierung
der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt, das Strompreispaket und die
Beschlüsse aus der Wachstumsinitiative. Auch für Privathaushalte haben sich die
Strompreise normalisiert und auch sie profitieren unter anderem von der
Übernahme der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt (durchschnittlich 50 Euro
für jeden Bürger). Aktuell sind die Preise nahezu wieder auf dem
Vorkrisenniveau und neue Stromverträge können für unter 30 Cent pro Kilowattstunde
abgeschlossen werden. Im Mineralölbereich (Benzin, Diesel, Heizöl) sind die
Endverbraucherpreise ebenfalls wieder deutlich gesunken, haben jedoch das
Niveau von 2020 noch nicht wieder erreicht. Mit Blick auf die Energiepreise
bestehen allerdings auch weiterhin Herausforderungen.
Gleichzeitig hat das BMWK in dieser Legislaturperiode unter anderem die
Grundlagen für den Hochlauf von wasserstoffbasierten
Wertschöpfungsprozessen gelegt. Mittels grüner Leitmärkte lässt sich ferner die Nachfrage nach
grünen Grundstoffen, Produkten und Technologien stärken; diese sorgen dafür,
dass es sich für Anbieter lohnt, die Produktion in bestimmten Bereichen
hochzufahren.
Ebenso ist es gelungen, bestehende Abhängigkeiten im Bereich von
Schlüsseltechnologien wie Wasserstoff, Batteriezellfertigung, Mikroelektronik, digitale
Technologien und Biotechnologie zu reduzieren. Hier wurden in den letzten
Jahren teils auch durch Mitwirkung der Bundesregierung große Investitionen in
Deutschland getätigt, die die Resilienz des Standorts erhöhen. Einen wichtigen
Beitrag hierzu leistet auch die weitere Diversifikation der
Außenhandelsbeziehungen. Neue Abkommen wie jenes mit den Mercosur-Staaten wurden
ausverhandelt oder sind bereits in Kraft getreten (Neuseeland).
Die übergreifenden Rahmenbedingungen für Investitionen wurden
insbesondere durch attraktivere Abschreibungsbedingungen, weitergehende Möglichkeiten
zur Verlustverrechnung sowie eine mehrfach erheblich ausgeweitete steuerliche
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben verbessert. Einen
Schwerpunkt der Aktivitäten von Bundesregierung und insb. BMWK nimmt
die Stärkung des Umfelds für Start-ups ein. Im Sommer 2022 hat die
Bundesregierung erstmals eine umfassende Start-up-Strategie vorgelegt. Von den ca.
130 Maßnahmen sind inzwischen über 80 Prozent umgesetzt. Das
Gründungsklima für Start-ups hat sich im Jahr 2024 spürbar verbessert: Es wurden rund
elf Prozent mehr Start-ups gegründet als noch im Jahr zuvor. Mit dem
Zukunftsfonds und der WIN-Initiative („Wachstums- und Innovationskapital für
Deutschland“) sollen das Ökosystem für Wagniskapital gestärkt und somit der
Zugang zu Kapital für innovative Start-ups erleichtert werden.
Alle diese Maßnahmen tragen dazu bei, den deutschen Wirtschaftsstandort
nachhaltig zu stärken.
Auf diesen Reformen gilt es aufzubauen. Wirtschafts- und Finanzpolitik sind
daher künftig doppelt gefordert: Einerseits gilt es, strukturelle Reformen
konsequent fortzusetzen und andererseits gleichzeitig das Vertrauen der
Wirtschaftsakteure zu stärken. Dabei sind die Bereiche unternehmerischer Investitionen
und Innovationen sowie Forschung und Entwicklung von besonderer
Bedeutung für die mittelfristigen Wachstumsaussichten. Beispiele für mögliche
Impulse zur Stärkung der Investitionstätigkeit wären weitere Verbesserungen im
Sinne eines innovationsfreundlichen steuerlichen Umfeldes oder die
Einführung einer unbürokratischen und unkomplizierten Investitionsprämie. Die
Bundesregierung hat die öffentlichen Investitionen im Bundeshaushalt gestärkt,
angesichts der bestehenden Bedarfe ist jedoch ein weiterer Hochlauf in den
kommenden Jahren erforderlich. Hierfür ist eine verstärkte Priorisierung innerhalb
der bestehenden Spielräume angezeigt. Darüberhinausgehende Spielräume für
Zukunftsausgaben könnten durch eine moderate und stabilitätsorientierte
Reform der Schuldenbremse geschaffen werden. Die Bundesregierung schließt
sich den Erörterungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an, nach denen die Einführung einer
Übergangsphase in den Jahren unmittelbar nach Anwendung der Ausnahmeklausel der
Schuldenbremse sowie eine Anhebung der Regelgrenze für die strukturelle
Nettokreditaufnahme des Bundes mit dem Ziel der langfristigen Tragfähigkeit
der Staatsfinanzen vereinbar wäre.
Durch eine Rekalibrierung der fiskalischen Ausrichtung können wir den
strukturellen Reformen den nötigen Rückenwind geben, damit diese schneller
wirken. Hier sollten etwa die nicht umgesetzten Maßnahmen aus der
Wachstumsinitiative zur Ausweitung des Arbeitsangebots umgesetzt werden. Es gilt,
positive Anreize für zusätzliche Erwerbstätigkeit und -umfänge gerade bei Frauen
zu setzen. Hierfür muss sich Mehrarbeit sichtbar lohnen und es braucht eine
flächendeckende Verfügbarkeit von guten und verlässlichen KiTa-Plätzen.
Zudem gilt es angesichts der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump, die
europäischen Potenziale besser zur Geltung zu bringen. Dies bedeutet die
Absenkung EU-bedingter Bürokratielasten insb. für KMU, den Abbau von
Binnenmarkthemmnissen und die Vertiefung der Kapitalmarktunion.
Bei alledem ist ganz klar: Fortschreitender Klimawandel und irreversible
Umweltveränderungen bedrohen die Grundlagen wirtschaftlicher Wertschöpfung.
Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass die Treibhausgasemissionen schneller
zurückgehen als bislang: Bei anhaltenden Fortschritten liegt das
Gesamtminderungsziel des Bundes-Klimaschutzgesetztes von mindestens 65 Prozent bis
2030 erstmals in Reichweite. Die Entkopplung von Emissionen und
Wertschöpfung hat sich weiter beschleunigt: Die Treibhausgas-Emissionen pro eine
Million BIP sind in zwei Jahren um 34 Tonnen gesunken.
1. Sieht die Bundesregierung aufgrund der neuen 33 Ziele im
Jahreswirtschaftsbericht 2025 einen Zielkonflikt, wenn ja, wie wird dieser
Zielkonflikt administrativ und politisch gelöst, und wenn nein, glaubt die
Bundesregierung, alle 33 Ziele in gleichem Maße anstreben zu können?
2. Wie wägt die Bundesregierung zwischen den unterschiedlichen Zielen
des Jahreswirtschaftsberichts ab, und gibt es eine Zielehierarchie?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem JWB 2022 verfolgt die Bundesregierung mit dem Kapitel zur
Wohlfahrtsmessung einen systematischen Ansatz, um neben dem
Wirtschaftswachstum ergänzende Dimensionen der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt in den
Blick zu nehmen. Mittlerweile umfasst das Indikatorenset 36 Indikatoren in
vier thematischen Bereichen. Dabei gibt das Indikatorenset selbst keine
konkreten Zielwerte für die Politik der Bundesregierung vor. Ebenso werden die
betrachteten Aspekte explizit nicht in eine Zielhierarchie gebracht bzw. eine
Priorisierung vorgenommen. Vielmehr soll die Wohlfahrtsindikatorik Hinweise
darauf geben, in welchen Bereichen sich Deutschland gegenwärtig auf einem
ökonomisch und ökologisch nachhaltigen, sozial ausgewogenen und
zukunftsfähigen Wachstumspfad befindet und an welchen Stellen zusätzliche
Anstrengungen notwendig sind.
3. Geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass eine
schrumpfende Wirtschaft notwendig ist zur Erreichung der Klimaziele, und wenn
nein, muss durch Vorgaben festgelegt werden, welche Bereiche noch
wachsen dürfen?
Beide Fragen sind mit „nein“ zu beantworten.
4. Sieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz weiterhin den
Markt allein als Resultat von Regeln (www.handelsblatt.com/politik/de
utschland/max-weber-preis-was-gruenen-chef-robert-habeck-am-kapital
ismus-auszusetzen-hat/26969604.html), und wenn ja, welche
Implikationen zieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz aus
diesem Top-down-Ansatz für seine Wirtschaftspolitik?
13. Hat der Bundeswirtschaftsminister seine Skepsis gegenüber dem
Marktmechanismus überdacht (www.thepioneer.de/originals/others/arti
cles/die-denkfehler-seiner-wirtschaftsphilosophie)?
14. Hat der Bundeswirtschaftsminister seine nach Ansicht der Fragesteller
zum Ausdruck gebrachte Skepsis gegenüber dem Kapitalismus
überdacht (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/max-weber-preis-wa
s-gruenen-chef-robert-habeck-am-kapitalismus-auszusetzen-hat/269696
04.html)?
Die Fragen 4, 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Der Bundeswirtschaftsminister hat seine Ansichten zu Marktwirtschaft und
Kapitalismus nicht geändert. Der Marktmechanismus ist die Grundlage für
ökonomische Effizienz und das Finden neuer Lösungen. Es gibt aber verschiedene
Gründe für Marktversagen (Externalitäten, unvollständige Konkurrenz,
öffentliche Güter, Informationsasymmetrien), die dazu führen können, dass der
Marktmechanismus allein nicht zu einem effizienten Ergebnis führt. Um dieses
Marktversagen zu verhindern, braucht es einen geeigneten
Regulierungsrahmen. Die Bedeutung des Regulierungsrahmens war bereits den Gründervätern
der Sozialen Marktwirtschaft bewusst, weshalb der Schutz des Wettbewerbs
und Verhinderung wirtschaftlicher Machtkonzentration Kernbestandteile der
Sozialen Marktwirtschaft sind.
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Wachstum zwangsläufig zur
Ausbeutung von Natur und Mensch führt, und wenn ja, wie erklären
sich für die Bundesregierung die globalen Fortschritte im Kampf gegen
Hunger, geringere Armut, für bessere Gesundheitsversorgung, höhere
Lebenserwartung und weniger CO2-Ausstoß je Dollar BIP?
Nein.
6. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Unternehmen zum
Klimaschutz strenge Vorgaben brauchen, die sie dazu zwingen ihre
unternehmerischen Entscheidungen anzupassen, und wenn ja, wie erklärt sich
für die Bundesregierung, dass sich seit Jahrzehnten der CO2-Ausstoß
relativ zum Bruttoinlandsprodukt verbessert hat (www.ifo.de/DocDL/if
osd_2013_07_5.pdf)?
Deutschland hat sich national, europäisch und international dazu verpflichtet
Nettotreibhausgasneutralität zu erreichen. Hierfür müssen die
Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), vorbehaltlich eines sehr geringen Anteils von
Restemissionen, vollständig auf „Null“ sinken. Die sehr erfreuliche
Entwicklung der THG-Emissionen gemessen am BIP (siehe Antwort zu Frage 11) ist
vor diesem Hintergrund kein ausreichender Maßstab zur Bewertung der
klimapolitischen Fortschritte. Die Projektionen der
Treibhausgasemissionsentwicklung in Deutschland zeigen, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen noch nicht
ausreichen, um das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Aktuelle Studien zeigen zudem deutlich, dass die volkswirtschaftlichen Kosten
des sich verschärfenden Klimawandels die zur Erreichung der globalen
Klimaziele notwendigen Investitionsvolumina massiv übersteigen. Die High Level
Expert Group der UN-Klimarahmenkonvention etwa schätzt die mit
ambitionierter Klimaschutzpolitik global vermiedenen Klimawandelkosten und Vorteile,
die mit Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels einhergehen (Ko-
Benefits) bereits bis 2030 fast dreimal höher als die ermittelten Investitionskosten
in Klimaschutz (www.lse.ac.uk/granthaminstitute/wp-content/uploads/2024/11/
Raising-ambition-and-accelerating-delivery-of-climate-finance_Third-IHLEG-r
eport.pdf). Die vermiedenen fossilen Kosten sind hierbei noch nicht
berücksichtigt. Die jährlichen Klimawandelkosten steigen ohne ambitionierte
Klimaschutzpolitik insbesondere nach 2030 zudem immer weiter. Sachgerechte und
effektive Klimaschutzmaßnahmen für eine Erreichung der Klimaziele sind
notwendig und zahlen sich volkswirtschaftlich aus.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Ansicht, dass Märkte
bottom-up entstehen und einen grundlegenden Mechanismus
beschreiben, der die Informationen von unzähligen Interaktionen abbildet?
Die Bundesregierung teilt grundsätzlich diese Ansicht.
8. Warum verfolgt die Bundesregierung strikte technologische Vorgaben
für die Gesellschaft, die nach Ansicht der Fragesteller als
Bevormundung verstanden werden können (beispielsweise CO2-
Flottengrenzwerte, Heizungsgesetz; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/habec
k-verbot-oel-gas-heizung-100.html), und wie beurteilt die
Bundesregierung technologieoffene Regulierungen, die Vorgaben auf ein Minimum
reduzieren?
Die Bundesregierung entwirft Gesetze, die im Rahmen des parlamentarischen
Verfahrens von Bundestag und Bundesrat beschlossen und anschließend
umgesetzt werden. Regulierungen, die Vorgaben auf ein Minimum reduzieren,
entsprechen dabei dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sowohl beim Umstieg auf
klimafreundliche Mobilität als auch auf klimafreundliche Heizungen verfolgt
die Bundesregierung den Weg der Technologieoffenheit.
9. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Interventionen des
Staates Ungleichgewichte in der Wirtschaft auslösen können, und wie
beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Folgen einer
Intervention erneut eine staatliche Handlung nach sich ziehen können
(sogenannte Interventionsspirale)?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Partizipationswettbewerb, der
durch übermäßige Interventionen des Staates zunimmt, und wie
begegnet die Bundesregierung Wirtschaftsakteuren, die infolge der
Interventionen auf „rent-seeking“ beim Staat aus sind?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Deutschland ist als Soziale Marktwirtschaft organisiert, die auf einem
demokratischen, sozialen Rechtsstaat sowie einem wettbewerblichen Ordnungsrahmen
für marktwirtschaftliche Prozesse basiert. Dieser Ordnungsrahmen ermöglicht
eine dezentrale Koordinierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, wirkt dem
Entstehen von überzogener Marktmacht entgegen und beugt Machtmissbrauch vor.
Staatliche Interventionen – im Einklang unter anderem mit den strengen
europäischen Beihilferechtsvorgaben – erfolgen dabei nur in solchen Fällen, in
denen der Marktmechanismus aufgrund von Marktversagen oder nicht
internalisierten externen Effekten nicht von alleine zu einem effizienten Ergebnis
führt. Damit werden Gefahren der in den beiden Fragen angesprochenen
adversen Effekte staatlicher Interventionen minimiert.
11. Welche Implikationen sieht die Bundesregierung durch die Umstellung
auf eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft, ist diese
Systemumstellung aus Sicht der Bundesregierung abgeschlossen, und wird diese als
erfolgreich bewertet?
Die Soziale Marktwirtschaft ist seit über 75 Jahren Grundlage unserer
freiheitlichen, offenen und solidarischen Gesellschaft. Ihre zentrale Idee besteht darin,
die wirtschaftliche Freiheit im Rahmen eines funktionierenden Wettbewerbs zu
schützen und als Grundlage für breiten Wohlstand und sozialen Fortschritt zu
nutzen. Hiervon ausgehend, handelt es sich bei der Sozial-ökologischen
Marktwirtschaft nicht um eine Systemumstellung, sondern eine zeitgemäße
Umsetzung der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, die Wachstum, sozialen
Zusammenhalt und die Wahrung ökologischer Grenzen miteinander verbindet, um
die Grundlagen der Marktwirtschaft, der Freiheit und des Wohlstands selbst zu
sichern. Hierfür hat die Bundesregierung erfolgreich Weichen gestellt und in
dieser Legislaturperiode bereits wichtige Meilensteine erreicht. So hat sich die
Entkopplung von Treibhausgas (THG)-Emissionen und ökonomischer
Wertschöpfung beschleunigt und das Klimaschutzziel einer Reduktion der (THG)-
Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 ist erstmals in
Reichweite (vgl. JWB 2025, S. 25 www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikatione
n/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile&
v=60).
12. Wie viele Insolvenzen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
insgesamt in dieser Wahlperiode?
Die Daten zu Unternehmensinsolvenzen sowie weiteren Insolvenzen sind auf
der Internetseite des Statistischen Bundesamtes öffentlich zugänglich unter:
www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52411/details.
Im Zeitraum von November 2021 (erste konstituierende Sitzung des 20.
Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021) bis Oktober 2024 (letzte verfügbare
Daten, Stand: 10. Februar 2025) wurden demnach insgesamt 52 893
Unternehmensinsolvenzen beantragt. In den drei Vor-Corona-Jahren 2016 bis 2019
wurden insgesamt 79 662 Unternehmensinsolvenzen beantragt.
15. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Subventionen um ca.
136 Prozent in den letzten drei Jahren, und warum verfügt das BMWK
mit 36 Mrd. Euro über die meiste Finanzhilfe, die dem Siebenfachen
des nächsten Ressorts, dem BMDV, entspricht?
Der zitierte Anstieg der Finanzhilfen im Berichtszeitraum des 29.
Subventionsberichts ist aufgrund von Diskrepanzen zwischen Soll- und Ist-Ausgaben nicht
richtig, da für abgeschlossene Haushaltsjahre tatsächliche Ausgaben (Ist-
Zahlen) angegeben werden, während für laufende und geplante Haushaltsjahre auf
Basis von Haushaltsvoranschlägen (Soll-Zahlen) berichtet wird. Das
veranschlagte Volumen für Finanzhilfen betrug für das Jahr 2023 45,2 Mrd. Euro,
verausgabt wurden davon 26,8 Mrd. Euro. Für 2024 wurden 48,7 Mrd. Euro
(Soll) veranschlagt, von denen 34,8 Mrd. Euro (Ist-Zahlen) verausgabt wurden.
Der Aufwuchs des Subventionsvolumens in den letzten drei Jahren war
insbesondere durch Transformationsaufgaben im Hinblick auf die Erreichung der
digitalen und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung geprägt und fiel damit
zu einem wesentlichen Teil in den Kompetenzbereich des BMWK. So wiesen
im Jahr 2023 81 der 138 Finanzhilfen mit einem verausgabten Finanzvolumen
von insgesamt 23 Mrd. Euro (veranschlagt: 39 Mrd. Euro) einen positiven
Bezug zu den in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Umwelt- und
Klimaschutzzielen auf.
Darüber hinaus war die Subventionspolitik der vergangenen Jahre durch
gezielte finanzielle Unterstützung zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen
Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geprägt. Ein Großteil dieser
Hilfen ist inzwischen ausgelaufen.
16. Haben bei den Subventionen und Förderprogrammen der letzten drei
Jahre die CO2-Vermeidungskosten, die damit einhergehen, eine Rolle
gespielt, und wenn ja, welche CO2-Vermeidung wurde je Euro
Fördermittel erreicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14691 wird
verwiesen.
17. Erfolgt bei neuen Förderprogrammen die Antragstellung als
vollintegrierte digitale Version, und wenn nein, warum wurde diese massive
Erleichterung bisher nicht eingeführt?
Die Antragstellung bei Förderprogrammen des BMWK erfolgt grundsätzlich
digital, zum Beispiel über das Antragsmodul easy-Online oder über
Webanwendungen. Im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt
BMWK außerdem die Förderzentrale Deutschland, die zukünftig als zentrales
Antragsportal genutzt werden wird. 2023 ist durch eine Änderung der
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung das Schriftformerfordernis
entfallen und damit ein wesentliches Hemmnis für medien-bruchfreie Antrags-
und Förderverfahren.
18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutschen
Unternehmen hierzulande noch wettbewerbsfähig Geld verdienen können, ohne
dass der Staat diese direkt subventioniert, und wenn ja, wie begründet
die Bundesregierung, dass 20 der 25 größten deutschen Konzerne von
Subventionen profitieren (www.merkur.de/wirtschaft/ampel-zahlt-milli
arden-subventionen-an-grosskonzerne-die-es-nicht-brauchen-zr-935035
20.html)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die durch eine Verdopplung der
Finanzhilfen in den letzten drei Jahren gesetzten Anreize für einen
stärkeren Partizipationswettbewerb (www.tagesschau.de/wirtschaft/subventio
nen-wirtschaft-100.html)?
Die Fragen 18 und 20 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass deutsche Unternehmen
grundsätzlich ohne staatliche Subventionierung wettbewerbsfähig wirtschaften
können. Dennoch können gezielte staatliche Fördermaßnahmen für die
Unterstützung von Transformationsprozessen oder zum Ausgleich internationaler
Wettbewerbsverzerrungen, also zur Herstellung einer Wettbewerbsgleichheit
(level playing field) notwendig sein.
Die Bundesregierung ist sich der gesamtwirtschaftlichen Risiken bewusst, die
mit einer langfristigen Subventionierung verbunden sein können. Daher
unterliegen Finanzhilfen einem besonderen Rechtfertigungsdruck (nicht zuletzt im
Rahmen des strikten und wettbewerbsorientierten europäischen
Beihilferegimes) und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle, um Fehlanreize zu vermeiden
und sicherzustellen, dass Subventionen nicht zu einer Verdrängung
marktwirtschaftlich tragfähiger Unternehmen führen.
Hinsichtlich des in der Frage angegebenen Anstiegs der Finanzhilfen in den
letzten drei Jahren wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Welche Rolle spielen die noch nicht durchgeführten
Subventionsprojekte der Bundesregierung bei der Überarbeitung des Konzepts eines
„gestaltenden Staates“ (www.rnd.de/politik/robert-habeck-in-neuem-
buchmacht-ist-in-meinem-milieu-immer-noch-ein-verpontes-wort-PTVIBW
3FHRBSLNXKJCKNLTPAQY.html; bitte alle Projekte auflisten, die
trotz Subventionszusagen bisher nicht umgesetzt werden)?
Der Stand der Umsetzung von „Subventionsprojekten“ wird im Ressortbereich
des BMWK nicht zentral erfasst. Sofern Subventionen im Rahmen des
Zuwendungsrechts gewährt wurden und entsprechende Bescheide Bestandskraft
erlangt haben, gelten für die Umsetzung der Projekte die entsprechenden
zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Die zweckentsprechende Mittelverwendung wird
im laufenden zuwendungsrechtlichen Monitoring und innerhalb der
Verwendungsnachweisprüfung überwacht.
21. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bereits heute
hohen Zinslasten für den Staatshaushalt von 10 Euro pro 100 Euro
Steuereinnahmen (www.iwkoeln.de/studien/tobias-hentze-zinslasten-un
d-realer-einnahmenrueckgang-setzen-regierung-unter-druck.html), sind
aus Sicht der Bundesregierung angesichts dieser hohen Zinszahlungen
weitere Schulden die Lösung für die strukturellen Probleme in
Deutschland sind, und wenn ja, warum?
Die Zins-Steuerquote ist in den Jahren 2021 bis 2023 gestiegen, liegt im
historischen Vergleich aber immer noch deutlich unter der Zins-Steuerquote der
Jahre 2000 bis 2014. Im Jahr 2024 belief sich die Zins-Steuerquote auf
9,13 Prozent und sank damit im Vergleich zur Zins-Steuerquote von 10,57
Prozent im Jahr 2023. Die stark schwankenden Zinsausgaben in den Jahren 2019
bis 2024 sind nicht allein auf die höheren Kreditaufnahmevolumina und den
Renditeanstieg ab Ende des Jahres 2021 zurückzuführen, sondern wesentlich
auch auf die bis Ende 2024 bestehende Buchungspraxis: Der Bund buchte
Agien und Disagien bei Verkauf von Bundeswertpapieren im Rahmen der
kameralen Haushaltssystematik im Jahr des Verkaufs.
Um ökonomisch nicht sachgerechte Auswirkungen von Agien und Disagien zu
korrigieren, hat die Bundesregierung die Veranschlagung und Buchung von
Zinsausgaben mit dem Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von
Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme ab 2025 auf eine
periodengerechte Methode umgestellt.
Wie die erforderlichen Investitionsbedarfe in den kommenden Jahren finanziert
werden, hängt von den Prioritäten der künftigen Bundesregierung ab.
22. Wie lässt sich die europäische Vorgabe des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes, dass Deutschland zukünftig die Schuldenquote um 0,5
Prozentpunkte senken muss, mit Forderung der Bundesregierung nach einer
Lockerung der Schuldenbremse vereinbaren (www.tagesschau.de/wirts
chaft/finanzen/stabilitaets-und-wachstumspakt-eu-schuldenregeln-10
0.html)?
Die Vorgaben des reformierten SWP, die unter anderem Anforderungen an eine
sinkende öffentliche Schuldenquote beinhalten, beziehen sich auf das
Wachstum der gesamtstaatlichen Nettoausgaben gemäß dem Europäischen System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Die für Bund und Länder
jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der Schuldenregel des
Grundgesetzes basiert dagegen auf der Finanz- und Kassenstatistik. Zudem beziehen sich
die Vorgaben des reformierten SWP auf den Gesamtstaat, während sich die
Schuldenregel des Grundgesetzes auf Bund und Länder mit unterschiedlichen
Vorgaben bezieht. Daher unterscheiden sich die nationalen Vorgaben für den
Bundeshaushalt sowohl hinsichtlich des Wirkungskreises als auch der
methodischen bzw. definitorischen Eigenschaften deutlich von den Anforderungen des
reformierten SWP. Gleichzeitig ergeben sich aus den Eigenschaften der EU-
Fiskalregeln weitere methodische Unterschiede , denn der aus
Schuldentragfähigeitsanalysen abgeleitete Nettoausgabenpfad hängt von den aktuellen
Annahmen zur makroökonomischen und fiskalischen Situation ab.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell hohen Netto-
Kapitalabflüsse von 253 Mrd. Euro in den Jahren 2021 und 2022, und wird es
weiterhin als ein „positives Zeichen“ gesehen, dass Unternehmen im
Ausland investieren, wie es der Bundeskanzler nach Kenntnis der
Fragesteller im Frühjahr 2024 einordnete?
Nettokapitalexporte (Direktinvestitionen, Investitionen in Wertpapiere und
Anleihen, etc.) sind das Gegenstück zum deutschen Leistungsbilanzüberschuss,
der auf hoher Wettbewerbsfähigkeit basiert. Ausländische Direktinvestitionen
deutscher Unternehmen dienen vor allem strategischen Verflechtungen bei
Wertschöpfungsketten (Zulieferern, Kunden, Konkurrenten), zur
Diversifizierung z. B. von Absatz- und Bezugsketten, zur Markterschließung, Sicherung
von Rohstoffen, usw.
Der Saldo der Kapitalbilanz (Kapitalabflüsse aus Deutschland minus
Kapitalzuflüsse nach Deutschland) lag laut aktuellen Zahlungsbilanzdaten der
Bundesbank 2022 bei 199,4 Mrd. Euro und 2021 bei 206,8 Mrd. Euro (www.bundesba
nk.de/resource/blob/805274/66c8f55e647e873020c47a4b883518d4/472B63F0
73F071307366337C94F8C870/iv-kapitalbilanz-data.pdf ). Im Durchschnitt der
vorangegangenen zehn Jahre (2011 bis 2020) lag der jährliche Netto-
Kapitalexport Deutschlands im Durchschnitt bei 206,7 Mrd. Euro und damit in ähnlicher
Größenordnung.
Gleichwohl muss die Bundesregierung das Investitionsklima in Deutschland im
Blick behalten. Im Jahreswirtschaftsbericht 2025 werden die zentralen
Handlungsfelder auf den Seiten 29 ff. dargelegt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publi
kationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile
&v=60).
24. Wie viele mit der elften Novelle des Gesetzes für
Wettbewerbsbeschränkungen erstmalig eingeführten Ex-ante-Prüfungen wurden
durchgeführt?
Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
wurde keine neue „ex-ante-Prüfung“ eingeführt, sondern vielmehr die
Kompetenzen des Bundeskartellamts nach der – bereits im GWB geregelten –
Sektoruntersuchung wurden erweitert. Das Bundeskartellamt ist nunmehr befugt, bei
Vorliegen einer erheblichen und fortwährenden Störung des Wettbewerbs
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen (§ 32f GWB). Bisher hat das Bundeskartellamt
noch nicht von seinen neuen Kompetenzen Gebrauch gemacht. Allerdings hat
es in seinem am 19. Februar veröffentlichten Abschlussbericht zu der im April
2022 eingeleiteten Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel
angekündigt, die Nutzung des Instruments nach § 32f GWB prüfen zu wollen
und in Aussicht gestellt, in einem weiteren Verfahren erstmalig von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
25. Wie viele Prüfungen für die Entflechtung marktbeherrschender
Unternehmen (nach § 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen –
GWB) wurden vorgenommen?
Sofern mit der Frage auf die dem Bundeskartellamt in § 32f Absatz 4 GWB
eingeräumte Möglichkeit abgestellt wird, marktbeherrschende Unternehmen
unter bestimmten engen Voraussetzungen zu verpflichten, Unternehmensanteile
zu veräußern, gilt wie bereits bei Frage 24 ausgeführt, dass das
Bundeskartellamt bisher noch nicht von seinen neuen Kompetenzen Gebrauch gemacht hat.
26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbandsklagen
infolge des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes entwickelt?
Rechtshängige Verbandsklagen sind gemäß § 44 des
Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes in dem beim Bundesamt für Justiz geführten
Verbandsklageregister (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Verbandskla
geregisterMusterfeststellungsklagenregis-ter/Verbandsklagenregister/Verbands
klagen/Verbandsklagen_node.html) öffentlich bekannt zu machen. Seit
Inkrafttreten des Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes am 13. Oktober 2023
wurden dort bisher sieben neue Verbandsklagen erfasst.
27. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zu den laufenden Investments
des Zukunftsfonds, wie viele Investments sind profitabel, und wie viel
privates Kapitel konnte bereits mobilisiert werden?
Unter dem von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ergriffenen
Maßnahmenbündel „Zukunftsfonds“ werden innovative Gründerinnen und Gründer mittels
Wagniskapital gefördert. Das Maßnahmenbündel „Zukunftsfonds“ befindet
sich in der frühen Investitionsphase und investiert planmäßig, pari-passu mit
privaten Investoren, in das deutsche und europäische Venture-Capital-
Ökosystem. Unter anderem konnten bei dem 1 Mrd. Euro schweren Wachstumsfonds
Deutschland bereits mehr als 600 Mio. Euro privates Kapital mobilisiert
werden. Investments im Wagniskapitalbereich können typischerweise erst nach
längerer Zeit (etwa ein Jahrzehnt und mehr) belastbar berechnet und bewertet
werden. Deshalb ist es aus Sicht der Bundesregierung gegenwärtig zu früh für
eine Bilanz zur Profitabilität laufender Investments und der Mobilisierung
privaten Kapitals.
28. Hält die Bundesregierung weiterhin fixe Energieeinsparziele für ein
geeignetes Mittel zur Steigerung der Energieeffizienz (u. a. EnEfG), und
wenn ja, warum sind diese trotz Emissions- und
Energiemarktregulierung notwendig?
Ja. Die in § 4 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) festgelegten Ziele dienen
der, für alle Mitgliedstaaten verpflichtenden, Umsetzung der novellierten EU-
Energieeffizienzrichtlinie (EED) und greifen daher auf die in der EED
festgelegte Zielmatrix zurück, welche in Artikel 4 EED nicht auf die
Energieproduktivität, sondern auf den Energieverbrauch im Jahr 2030 referenziert.
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Unternehmen besser beurteilen können, ob eine Einsparung (kosten)effizient
möglich ist oder gravierende Nachteile nach sich zieht, wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht sie
daraus, und wenn nein, warum nicht?
Ja, die Bundesregierung hat daher unter anderem § 9 EnEfG auf die Erstellung
und Veröffentlichung von Maßnahmenplänen ausgerichtet, um den
Unternehmen Flexibilität und unternehmerische Freiheit im Hinblick auf die
Entscheidung über spezifische Energieeffizienz-Investitionen zu geben.
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung konkret der
Erfüllungsaufwand, der mit dem Energieeffizienzgesetz auf die
Unternehmen zukommt, und wie sind fixe Einsparziele mit dem Ziel des
Bürokratie- und Regulierungsabbaus vereinbar?
Bezüglich des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft wird auf die Darstellung
unter dem Gliederungspunkt E.2 auf Bundestagsdrucksache 20/7632
verwiesen.
Aus den in § 4 EnEfG festgelegten Zielen entstehen keine zusätzlichen
Belastungen für Unternehmen, da diese hierdurch nicht konkret verpflichtet werden.
31. Wieso stellt das Energieeffizienzgesetz nicht auf die
Energieproduktivität, also das reale BIP je Terawattstunde (TWh) Energieverbrauch, ab?
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das
BMWK die Bundesländer, die das im November 2023 in Kraft
getretene Energieeffizienzgesetz vor erhebliche Herausforderungen stellte, bei
der Umsetzung allein lässt, wenn nein, welche Unterstützungen der
Bundesländer sind erfolgt, und warum hat das BMWK nach Kenntnis
der Fragesteller deren Fragenkatalog zur Auslegung des Gesetzes bis
heute nicht beantwortet?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht. Das BMWK
ist regelmäßig in Kontakt mit Vertretern der Bundesländer zur Umsetzung des
EnEfG.
33. Wie ist der Stand der derzeit laufenden Verhandlungen des BMWK mit
der Europäischen Kommission hinsichtlich des Konzepts für eine
Kraftwerksstrategie und des Entwurfs des
Kraftwerkssicherheitsgesetzes?
Die Bundesregierung hatte sich mit der Europäischen Kommission auf das am
11. September 2024 zur öffentlichen Konsultation gestellte Konzept für eine
Kraftwerksstrategie verständigt. Nach der Konsultation sollten die Ergebnisse
der Konsultation ausgewertet werden und als Grundlage für weitere Gespräche
mit der Europäischen Kommission dienen. Hierzu kam es aufgrund der
vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr. Über die Fortsetzung der Verhandlungen und
das Weiterverfolgen der Kraftwerksstrategie wird die neue Bundesregierung
entscheiden.
34. Welche Regelungen aus dem Entwurf des
Kraftwerkssicherheitsgesetzes beruhen auf einer zwingenden Vorgabe der Europäischen
Kommission?
Das öffentlich konsultierte Konzept der Kraftwerksstrategie war das Ergebnis
einer Gesamteinigung mit der Europäischen Kommission.
35. Hält die Bundesregierung angesichts des geringen Spielraumes in der
deutschen Stromerzeugung, insbesondere angesichts der jüngsten
Dunkelflauten, den Kohleausstieg 2030 noch für möglich, und wenn ja,
welche steuerbaren Kapazitäten sollten über die geplanten direkten
Ausschreibungen hinaus noch gebaut bzw. angereizt werden?
Die Bundesnetzagentur führt fortlaufend ein Monitoring der
Versorgungssicherheit in Deutschland durch. Der 2023 von der Bundesnetzagentur vorgelegte und
veröffentlichte „Versorgungssicherheitsbericht Strom“ sieht die
Stromversorgung im Berichtszeitraum von 2025 bis 2031 auf hohem Niveau gewährleistet.
Die Analysen berücksichtigen auch Dunkelflauten, das heißt Situationen mit
hoher Last und geringer Einspeisung aus erneuerbaren Energien. Zusätzlich
stehen dem System Reservekapazitäten zur Verfügung, um die Absicherung
auch in sehr seltenen und außergewöhnlichen Situationen zu gewährleisten.
Der Versorgungssicherheitsbericht Strom berechnet die Versorgungssicherheit
unter anderem unter Annahme einer Beendigung der Kohleverstromung bis
2030. Dies ist eine konservative Annahme, weil Kohle gemäß dem
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz noch bis einschließlich des Jahres 2038 zur
Stromerzeugung genutzt werden darf. Gleichwohl geht das BMWK davon aus,
dass aus wirtschaftlichen Gründen eine vorzeitige Stilllegung von vielen
Kohlekraftwerken und ein vorzeitiger marktlicher Kohleausstieg erfolgen könnte.
Dies ist jedoch eine unternehmerische Entscheidung der Kraftwerksbetreiber.
Das BMWK hat im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem mit
Stakeholdern diskutiert, ob oder wie das Strommarktdesign weiterentwickelt
werden muss, um das hohe Versorgungssicherheitsniveau auch in Zukunft zu
gewährleisten. Auf Basis dieser Diskussionen hat das BMWK in seinem
Grundsatzpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ unter anderem empfohlen,
einen Kapazitätsmarkt mit einer zentralen und einer dezentralen Komponente
einzuführen. Die Entscheidung hierüber obliegt der neuen Bundesregierung. Da
die Ausarbeitung, die europäische Genehmigung und die nationale Umsetzung
eines Kapazitätsmechanismus mehrere Jahre in Anspruch nehmen, sieht es das
BMWK als sinnvoll an, in einem gesonderten und vorgezogenen Schritt neue
steuerbare Kapazitäten und insbesondere Kraftwerke auszuschreiben. Der
Kapazitätsmechanismus wird im Anschluss sicherstellen, dass auch zukünftig alle
notwendigen Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
bereitgehalten werden, und zielt dabei gemäß den EU-Vorgaben auf einen effizienten
Technologiemix ab, der auch Speicher und flexible Lasten enthält.
36. Zu welchen Preisen wird Deutschland in Zukunft Energie haben, ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass dies ausreichen wird, um unsere
Industrie am Standort zu halten, und wenn nein, welche
Wohlfahrtsverluste ist sie bereit, in Kauf zu nehmen?
40. Teilt die Bundesregierung die von Experten vertretene These, dass
Deutschland auch nach 2030 substanzielle Energiekostennachteile
gegenüber anderen Industriestandorten haben wird (dezernatzukunft.org/i
mplikationen-langfristiger-energie-kostenunterschiede-fuer-energie-inte
nsive-industrien-und-den-wirtschaftsstandort-deutschland/), wenn nein,
warum nicht, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und
welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um
energieintensive Produktion auch in Zukunft in Deutschland zu ermöglichen?
Die Fragen 36 und 40 werden gemeinsam beantwortet.
Die energieintensive Industrieproduktion ist auf eine sichere Energieversorgung
zu international wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen. Die Bundesregierung
hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um sowohl die Breite der Industrie, als
auch die besonders energieintensiven Unternehmen weiterhin signifikant zu
entlasten. Sie unterstützt damit die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
insgesamt. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem in erster Stufe die
Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs für das Produzierende Gewerbe bis
Ende 2023 (Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs) sowie in zweiter
Stufe die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige
Mindestmaß für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für 2024 und 2025
(Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024). Weiterhin zählen dazu die Fortführung
und Ausweitung der Strompreiskompensation für besonders energieintensive
Produktionsprozesse und die Abschaffung der EEG-Umlage. Vorgesehen war,
die von der Bundesregierung am 17. Juli 2024 im Kabinett beschlossene
Entfristung der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe im Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und
Energiesteuerrecht umzusetzen. Das Regelungsvorhaben fand jedoch keine
Mehrheit im Deutschen Bundestag. Die Bundesregierung setzt sich bei der
Europäischen Kommission dafür ein, zusätzliche Entlastungsmaßnahmen oder
gezielte Subventionen rechtlich zu ermöglichen. Zudem fordert die
Bundesregierung die Europäischen Kommission auf, dass mit der
Strompreiskompensation weitere Bereiche der Wirtschaft entlastet werden können.
37. Ist die Bundesregierung der Auffassung, eine Prüfung der
Reaktivierung der im Rückbau befindlichen Atomkraftwerke nicht vornehmen zu
können, obwohl viele Länder die friedliche Nutzung der Kernenergie
weiter vorantreiben, wenn ja, warum, und teilt die Bundesregierung die
Auffassung der Fragesteller, dass das Unterbleiben einer solchen
Prüfung dem Standort und der Energieverfügbarkeit für die
Wirtschaftsakteure schadet?
Am 14. Dezember 2001 hat der Deutsche Bundestag mit Gesetzesbeschluss die
Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von
Elektrizität festgelegt. Die beinhaltet auch, dass keine Genehmigungen für Errichtung
und Betrieb von neuen Kernkraftwerken erfolgen dürfen (siehe § 7 Absatz 1
Satz 2 des Atomgesetzes). Nach den Gesetzesbeschlüssen des Deutschen
Bundestages vom 30. Juni 2011 und vom 4. Dezember 2022 sind zwischenzeitlich
sukzessive alle deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet worden. Am 15. April
2023 wurde der Leistungsbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke gemäß dem
Atomgesetz eingestellt. Damit endete in Deutschland die Kernkraftnutzung zur
Stromerzeugung. Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach deren endgültiger
Abschaltung nach dem Atomgesetz verpflichtet, die Anlagen unverzüglich
stillzulegen und abzubauen.
Bezüglich der Versorgungssicherheit am Strommarkt wird auf die Frage 35
verwiesen. Die dort genannten Versorgungssicherheitsanalysen berücksichtigen
auch den Ausstieg aus der Kernenergienutzung in Deutschland.
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Produktionsbetriebe für
energieintensive Grundstoffe wie Aluminium und
Grundstoffchemikalien mit der notwendigen konstanten und wettbewerbsfähigen
Energiezufuhr versorgt werden?
Eine sichere und günstige Energieversorgung der energieintensiven Industrie
am Standort Deutschland erfordert den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien,
eine stabile und ausreichende Strom- und Wasserstoffinfrastruktur, fortlaufende
Energieeffizienzsteigerungen, die Diversifizierung der Energiequellen sowie
gezielte Entlastungen und Förderprogramme für Unternehmen. Dabei müssen
die erneuerbaren Energien der Industrie zu international wettbewerbsfähigen
Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat hinsichtlich der
genannten Aspekte bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die
Energieversorgung der Industrie zukunftssicher und planbar zu gestalten: Die
Versorgungssicherheit der Industriekunden im deutschen Strom- und Gasnetz ist
weiterhin auf einem hohen Niveau gewährleistet. Deutschland hat seine
Energieimporte seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
erfolgreich diversifiziert und sich aus der einseitigen Abhängigkeit von russischen
Energieimporten gelöst. Die Bundesregierung setzt den Aufbau von Importterminals
für Flüssigerdgas fort und schafft damit die Voraussetzungen für eine
krisenfeste und diversifizierte Gasversorgung auch in den nächsten Jahren. Der
Stromnetzausbau wurde durch zahlreiche Maßnahmen beschleunigt. Über das
Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)
erhalten Unternehmen Investitionszuschüsse zur Verbesserung der Energieeffizienz
ihrer Anlagen und Prozesse. Die Bundesregierung entlastet bei den
Stromkosten die Breite des Verarbeitenden Gewerbes langfristig durch das
Strompreispaket und dessen teilweise Verstetigung durch die Wachstumsinitiative. Zudem
wurde die EEG-Umlage in den Bundeshaushalt übernommen. Die Senkung der
Stromkosten im Hinblick auf die Netzentgelte wurde ebenfalls in der
Wachstumsinitiative bereits adressiert.
39. Mit welchen gesetzlichen Maßnahmen wurde die im Koalitionsvertrag
versprochene Erleichterung der heimischen Rohstoffgewinnung für
Baurohstoffe (vor allem Sand und Kies, gebrochene Natursteine, Kalk-
und Mergelsteine) sowie verschiedene Industrieminerale (insbesondere
Steinsalz, Kalisalze, Quarzsand bzw. Quarzkies und Flussspat)
umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
Baurohstoffe fallen in der Regel unter das Abgrabungsrecht der Länder und
nicht unter das Bergrecht des Bundes.
Im Bereich des Bergrechts des Bundes wurde durch Änderungen im BEG IV
ermöglicht, dass Antragsverfahren bei den Bergämtern künftig digital
durchgeführt werden können. Die Bergämter können dadurch das digitale Verfahren
anwenden. Außerdem wurde im BEG IV klargestellt, dass oberflächennahe
Geothermie bis 400 Meter Tiefe grundsätzlich nicht dem Bergrecht unterliegt. In
der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher
Vorhaben wurde eine Gesetzeslücke zu Wasserstoffspeichern geschlossen, indem
festgelegt wurde, wann bei Wasserstoffspeichern
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen sind.
Eine darüberhinausgehende umfassende Modernisierung des Bergrechts
erfolgte in der verkürzten Legislaturperiode nicht.
41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand, der mit der Einführung des Heizungsgesetzes für die Verwaltung
und Wirtschaft entstanden ist?
Die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hatte im Jahr 2023 für die
Wirtschaft eine Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands von knapp 2,9 Mrd.
Euro und für die Verwaltung in Höhe von 377 Mio. Euro zur Folge. Diesen
Belastungen steht aber auch ein wirtschaftlicher Nutzen gegenüber, denn durch
die Befolgung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ergeben sich
erhebliche Einsparungen bei den Betriebskosten über die Lebensdauer der betroffenen
Anlagen. Die Einsparungen der in einem Jahr eingebauten Anlagen belaufen
sich über ihre Lebensdauer für die Wirtschaft auf knapp 9,78 Mrd. Euro und für
die Verwaltung auf 990 Mio. Euro.
Daneben wurde mit der 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine EU-
rechtliche Pflicht zur Ausrüstung von großen Nichtwohngebäuden mit Technik zur
Gebäudeautomation umgesetzt, die einen einmaligen Erfüllungsaufwand von
13,2 Mrd. Euro für die Wirtschaft und 1,3 Mrd. Euro für die Verwaltung zu
Folge hat. Dem steht aber ein wirtschaftlicher Nutzen in Form von
Einsparungen bei den Betriebskosten über die Lebensdauer der betroffenen Anlagen in
Höhe von 36,78 Mrd. Euro für die Wirtschaft und 3,678 Mrd. Euro für die
Verwaltung gegenüber.
42. Wie viele Wärmepumpen wurden im Laufe der Wahlperiode in
Liegenschaften des BMWK eingebaut (im Vergleich zum Gesamtbestand)?
Das BMWK wird an seinen Dienstsitzen in Berlin und Bonn klimafreundlich
durch Fernwärme versorgt. Insofern bestand und besteht kein Bedürfnis, die
Wärmeversorgung anzupassen.
43. Welchen Einfluss haben die von der Bundesregierung eingeführten
Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien auf die deutsche Wirtschaft, und
wie haben sich die Exportgarantien seither entwickelt (bitte nach Größe
der Unternehmen und nach Branchen aufschlüsseln)?
Die Einführung der klimapolitischen Sektorleitlinien lässt sich nicht von der
Vielzahl anderer volkswirtschaftlicher, marktwirtschaftlicher und sonstiger
Faktoren isolieren, die darauf Einfluss haben (können), wie sich die deutsche
Wirtschaft seit Inkrafttreten der Leitlinien entwickelt hat.
Das Volumen der neu übernommenen Exportkreditgarantien lag für das Jahr
2024 bei ca. 17,2 Mrd. Euro gegenüber ca. 18,4 Mrd. Euro im Jahr 2023,
während die Anzahl der Deckungen im gleichen Zeitraum um ca. 2,3 Prozent
gestiegen ist. Der Anteil von KMU (Unternehmen mit maximal 499
Beschäftigten) an den unterstützten Exporteuren blieb in 2024 (77,3 Prozent) gegenüber
2023 (78,9 Prozent) nahezu unverändert.
Die nachfolgende Tabelle beschreibt, wie sich im Bereich der Einzel- und
Sammeldeckungen das Deckungsvolumen (gerundet in Mio. Euro) im Jahr 2024
gegenüber 2023 verändert hat (Differenzen in der Summe können aus Rundungen
resultieren). Auf Jahressicht ist die Aussagekraft wegen einzelnen
großvolumigen Vorhaben eingeschränkt.
Sektor 2023 2024
Transport / Infrastruktur 4.484 6.818
Verarbeitende Industrie 1.305 1.524
Energie 3.403 1.303
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 963 985
Chemie 2.038 503
Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 131 363
Öl- und Gasverarbeitung 248 46
Bergbau, inkl. Verarbeitung 87 5
Dienstleistungen 3 4
Sammeldeckungen
(nicht nach Sektoren differenzierbar)
5.720 5,620
Summe 18.383 17.170
Die Sektorleitlinien wurden zum 1. November 2023 eingeführt. Ein Vergleich
der Zahlen für die Jahre 2023 und 2024 ist insofern – also hinsichtlich der
Sektorleitlinien – nur bedingt aussagekräftig.
44. Wie stark sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der
Unternehmen gestiegen, um sich an den neuen Sektorleitlinien
auszurichten, und hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Unternehmen bei
ihren Exportgeschäften in „gute“ und „schlechte“ Wirtschaftstätigkeiten
zu trennen?
Mit der Klimastrategie für die Garantieinstrumente der
Außenwirtschaftsförderung bringt die Bundesregierung diese in Einklang mit dem 1,5-Grad-Pfad des
Pariser Klimaschutzabkommens. Die Sektorleitlinien ermöglichen für
Transformationsprojekte der grünen Kategorie Deckungserleichterungen. Damit werden
deutsche Exporte von innovativen und klimafreundlichen Technologien gezielt
gefördert.
Die Sektorleitlinien enthalten keine Anforderungen, die deutsche Unternehmen
zur Einleitung von kostenverursachenden Maßnahmen verpflichten.
45. Warum hat die Bundesregierung mit einer Wachstumsinitiative bis weit
in das Jahr 2024 gewartet?
46. Teilt die Bundesregierung die von Beobachtern vertretene These, dass
ihre einzige ernstzunehmende wirtschaftspolitische Initiative verpufft
ist (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/ampel-wachstumsin
itiative-ist-verpufft-scheitern-mit-ansage-110214392.html), wenn ja,
welche Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht
sie daraus, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 45 und 46 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hatte enorme Folgen
für die deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung hat hier schnell und
entschlossen reagiert und mit einem wirtschaftlichen Abwehrschirm aus vielen
Maßnahmen wie bspw. den Strom- und Gaspreisbremsen die unmittelbaren
Auswirkungen auf die Wirtschaft erfolgreich abgemildert. Nach der
Bewältigung der unmittelbaren Krisenfolgen hat die Bundesregierung im Sommer
2024 mit der Wachstumsinitiative ein umfassendes Maßnahmenpaket
verabschiedet. Mit der Wachstumsinitiative sollten der deutschen Wirtschaft zeitnah
zusätzliche Impulse für eine neue wirtschaftliche Dynamik gegeben werden
und der Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit
nachhaltig gestärkt werden. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen konnten die
Maßnahmen der Wachstumsinitiative nicht vollumfänglich umgesetzt werden.
Dennoch ist es gelungen, zentrale Maßnahmen der Wachstumsinitiative zu
verabschieden. Dazu gehören etwa der Ausgleich der kalten Progression, die
Ausweitung der Strompreiskompensation, Maßnahmen zur Flexibilisierung von
Biogasanlagen sowie Beschlüsse für Bürokratieabbau beim Wohnungsbau.
47. Welche Relevanz hat laut BMWK die Höhe der Sozialabgaben auf die
Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, und hatte
die Erhöhung der Beitragssätze zum 1. Januar 2025 Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit?
49. Hat sich das BMWK, auch gegenüber den anderen Ressorts,
positioniert, um den Anstieg der Lohnnebenkosten auf über 42,3 Prozent des
Bruttolohnes zu verhindern, wenn ja, wie, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 47 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Die Relevanz und der Einfluss hoher Sozialabgaben auf die
Standortattraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland aus Sicht der Bundesregierung kann
dem JWB 2025 entnommen werden (vgl. Tz. 8 und Tz. 64 ff.). Die
Auffassungen der Ressorts werden bei den regierungsinternen Abstimmungen
berücksichtigt.
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Entlastungen durch die kalte Progression sowie durch höhere
Sozialversicherungsbeiträge konterkariert werden, sodass ein Großteil der Bürger
und Bürgerinnen netto nicht bessergestellt wird (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/steuern-und-abgaben-so-zehren-steigende-soz
ialbeitraege-steuerentlastung-auf/100080367.html), wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für die Bewertung ihrer Maßnahmen zieht sie
daraus, und wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich haben die Steuererhebung zur Finanzierung von allgemeinen
Staatsaufgaben und das Sozialversicherungsprinzip unterschiedliche Absichten
und Verteilungswirkungen und lassen sich deshalb nicht miteinander
vergleichen. In den Sozialversicherungssystemen stehen den Beitragszahlungen
bestimmte Gegenleistungen gegenüber. Dies ist bei der Steuererhebung nicht der
Fall. Ab 2025 sind zur Finanzierung der Leistungen der Sozialversicherungen
Anpassungen der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung und
sozialen Pflegeversicherung notwendig geworden.
Bei der Erhebung der Einkommensteuer wird das Ziel verfolgt, die progressive
Wirkung des Tarifs (also höhere Steuersätze bei höheren Einkommen)
grundsätzlich nur bei realen, inflationsbereinigten Einkommenserhöhungen greifen
zu lassen. Auf Einkommenserhöhungen zum Ausgleich der gestiegenen Preise
soll jedoch keine Steuersatzerhöhung (Steuerprogression) folgen. Um die
preisbedingte „kalte“ Progression auszuschalten, wird der Einkommensteuertarif
regelmäßig angepasst. Ohne diesen Ausgleich der kalten Progression käme es
selbst bei inflationsausgleichenden Lohnerhöhungen zu Steuersatzerhöhungen.
Die regelmäßigen Steuertarifanpassungen zum Ausgleich der kalten
Progression dienen also nicht zur Absenkung der Steuerbelastung, sondern zur
Vermeidung von Mehrbelastungen. Der Ausgleich der kalten Progression zur
Vermeidung von Mehrbelastungen kann daher auch keine Beitragssatzerhöhungen in
der Sozialversicherung ausgleichen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die notwendigen
Anpassungen im Einkommensteuertarif 2025/2026 zum Ausgleich der kalten
Progression vorgenommen.
50. Welche konkreten inhaltlichen Vorschläge hat das BMWK nach der
Ankündigung zur Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) des Bundeswirtschaftsministers den übrigen beteiligten
Häusern, insbesondere dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und dem Bundeskanzleramt, zur Entlastung der vom LkSG
betroffenen Unternehmen unterbreitet (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
mehr-wirtschaft/robert-habeck-will-lieferkettengesetz-ueberraschend-au
ssetzen-19771561.html)?
54. Wie konkret hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck seine
Ankündigung, die „Kettensäge“ bei den Berichtspflichten anzusetzen,
umgesetzt (table.media/esg/news/berichtspflichten-robert-habeck-will-k
ettensaege-anwerfen/), und wie viele Berichtspflichten konnten durch
die Bundesregierung initiiert auf EU-Ebene abgeschafft werden?
Die Fragen 50 und 54 werden gemeinsam beantwortet.
Insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit sind die europäischen
Berichtspflichten sehr umfangreich und müssen aus Sicht der Bundesregierung deutlich
reduziert werden. Die EU-Kommission wird mit dem angekündigten ersten
Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit in Kürze einen Legislativvorschlag
vorlegen, der insbesondere dem Bürokratieabbau bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen soll. Die EU-Kommission greift damit ein Anliegen auf, für das
sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit besonderem
Nachdruck eingesetzt hat. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Habeck hat sich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz
Dr. Wissing, dem Bundesminister der Finanzen Dr. Kukies und dem
Bundesminister für Arbeit und Soziales Heil mit Schreiben vom 17. Dezember 2024
und 14. Februar 2025 an die Europäische Kommission gewandt und konkrete
Vorschläge zur Reduktion des Inhalts der Nachhaltigkeitsberichterstattung
unterbreitet. Auch der Bundeskanzler hat in seinem Schreiben an
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vom 2. Januar 2025 auf diese Vorschläge
verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung ist zu begrüßen, wenn die EU-
Kommission mit ihrem Omnibus-Paket in Kürze Maßnahmen zum Bürokratieabbau
vorschlagen wird. Die Vorschläge müssen geeignet sein, wirkungsvoll und
ambitioniert Bürokratielasten abzubauen, dafür wird sich die Bundesregierung
einsetzen.
51. Wie deckt sich die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretäin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner,
dass das BMWK viel entbürokratisiert habe, mit den Erkenntnissen des
Normenkontrollrats, wonach die Bürokratiebelastungen allein für
Unternehmen in der Legislaturperiode um 10 Mrd. Euro gestiegen seien
(9. Januar 2025 in der „FAZ“)?
Für das BMWK verweist der Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner
auf die zahlreichen Vereinfachungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des
BMWK. Dazu zählen unter anderem die Durchführung von Praxischecks sowie
weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen: unter anderem die Vereinfachung
und Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, Vereinfachungen
für Smart-Meter-Gateways oder auch die Vereinfachungen und Beschleunigung
bei der Rüstungsexportkontrolle. Die vom Normenkontrollrat ausgewerteten
Daten sind öffentlich verfügbar (www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/
DE/weniger-buerokratie-und-besseres-recht/kostenfolgen/kostenfolgen_nod
e.html).
52. Wie hoch ist das Entlastungsvolumen, das im Wege der Praxis-Checks
des BMWK in der 20. Wahlperiode erzielt werden konnte?
Das Entlastungsvolumen, das im Wege der Praxischecks erzielt wurde, wurde
nicht quantifiziert.
53. Wie weit sind Planungen innerhalb des BMWK vorangeschritten, über
die bisherigen Ex-post-Praxis-Checks hinaus entsprechende Abfragen
auch ex ante, also in laufende Gesetzgebungsverfahren im eigenen
Geschäftsbereich, zu integrieren, und für welche Gesetzgebungsverfahren
des BMWK wurden bereits Ex-ante-Praxis-Checks durchgeführt?
Aus Sicht des BMWK können Praxischecks grundsätzlich auch zum Einsatz
kommen, wenn neue Regelungen entstehen (Ex-ante-Praxischecks). Dabei
sollen konkrete Prozesse, die neu geschaffen oder durch eine Novelle geändert
werden, Schritt für Schritt gemeinsam mit den Betroffenen durchgegangen
werden. Mit dem Ex-ante-Praxischeck zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
wurde Anfang 2024 als Pilotprojekt erstmals ein Gesetzgebungsverfahren im
BMWK begleitet. Dabei wurden die folgenden drei Prozesse aus dem EDL-G
überprüft: Der Prozess zur Zulassung als Energieauditorin/Energieauditor, der
Prozess zum Erhalt der Zulassung (Fortbildungspflicht) sowie der Prozess zur
Durchführung des Energieaudits. Die Ergebnisse dieses Ex-ante-Praxischecks
können auf der Homepage des BMWK eingesehen werden (www.bmwk.de/Re
daktion/DE/Downloads/Energie/20240618-ergebnispapier-edlg-praxischeck.pd
f?__blob=publicationFile&v=4). Im Übrigen fließen die Ergebnisse aus
Expost-Praxischecks in der Regel in spätere Regelungsvorhaben ein. Darüber
hinaus werden im Rahmen der Gesetzesvorbereitung teilweise umfassende
Konsultationsverfahren durchgeführt, wie beispielsweise bei der Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um ex-ante Rückmeldungen aus der
Praxis zur Gesetzgebung einzuholen.
55. Auf welche Weise wurden für Bürokratieabbau und bessere
Rechtsetzung zuständige Referate und Abteilungen im BMWK in
Gesetzgebungsverfahren eingebunden, um den Aufbau unnötiger bürokratischer
Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern?
Den Aufbau unnötiger bürokratischer Belastungen für die Wirtschaft zu
verhindern ist Ziel und Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Grundsätzlich wird
in allen Ressorts bei der Erarbeitung von Regelungsvorhaben auf eine
bürokratiearme Ausgestaltung geachtet. Bei Regelungsvorhaben im
Zuständigkeitsbereich des BMWK sind die zuständigen Fachreferate aufgefordert, das für
Bürokratieabbau und Bessere Rechtssetzung zuständige Referat einzubinden. Bei
Regelungsvorhaben anderer Ressorts werden die Interessen der Wirtschaft im
Rahmen der Ressortabstimmung eingebracht.
56. Wie bewertet das BMWK die Effizienz der bisherigen
Förderprogramme für Handwerk und Mittelstand?
Das BMWK führt bei jeder seiner finanzwirksamen Maßnahmen und damit
auch bei allen Förderprogrammen für Handwerk und Mittelstand nach den
Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch. Teil der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Nutzen und Kosten,
einschließlich Folgekosten, und zum Vollzugsaufwand durch die administrierende
Stelle.
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit werden etwa für Förderkreditprogramme
des European Recovery Programme (ERP) auch durch das Durchleitprinzip
sichergestellt, nach dem ein Kredit nur unter Einbezug einer privatwirtschaftlich
agierenden Bank vergeben wird. Die regulatorisch vorgegebene
Kreditrisikoprüfung bedingt, dass nur wirtschaftlich tragfähige Unternehmen mit
entsprechend geringem Kreditrisiko finanziert werden. Die regelmäßig hohe
Nachfrage nach ERP-Förderkrediten ist aus Sicht des BMWK zudem Beleg für die
förderpolitische Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
57. Wie hat sich das BMWK innerhalb der Bundesregierung in Fragen der
steigenden Standortkosten an deutschen Flughäfen positioniert (www.z
df.de/nachrichten/wirtschaft/flughafen-fluege-luftverkehr-steuern-gebu
ehren-standortkosten-preise-tickets-100.html), und hat sich das BMWK
für geringere Kosten eingesetzt, die in ihrer Konsequenz für die
Konnektivität die Standortattraktivität für Unternehmen und Fachkräfte
deutlich erhöhen könnten?
In der Frage der Standortkosten der Flughäfen in Deutschland beobachtet das
BMWK fortwährend das Marktgeschehen und die Entwicklung des
Luftverkehrsstandortes Deutschland. Das BMWK ist in dieser Frage sowohl auf
Leitungs- als auch Fachebene in regelmäßigem Austausch mit der Branche.
Die Standortkosten an deutschen Flughäfen setzen sich im Wesentlichen aus
den Luftsicherheitsgebühren (Federführung des Bundesministerium des Innern
und für Heimat – BMI), der Luftverkehrsteuer (Federführung des
Bundesministeriums der Finanzen – BMF) und den Flugsicherungsgebühren (Federführung
des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr – BMDV) zusammen. Die
Bestimmung dieser Kosten liegt ausschließlich in der Verantwortung der
Ressorts BMI, BMDV und BMF.
Bei der im Februar 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der
Luftsicherheitsgebührenverordnung hat das BMWK gemäß § 17a Absatz 4 des
Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) dem Vorschlag des BMI zur Verschiebung
der Gebührenanhebungen zur Luftsicherheitsgebühr nach Nummer 2 der
Anlage zu § 1 der LuSiGebV um jeweils ein Jahr zugestimmt.
Im Rahmen von laufenden Abstimmungen im Ressortkreis weist das
BMWK grundsätzlich darauf hin, dass wettbewerbsrechtliche Fragen des
Luftverkehrsstandortes in Europa zu berücksichtigen sind. So setzen sich das
BMWK und die Bundesregierung auf europäischer Ebene weiterhin für die
Einführung einer harmonisierten Luftverkehrsabgabe auf europäischer Ebene
ein, wie sie in Deutschland erhoben wird. Ziel ist, Wettbewerbsgleichheit oder
ein level playing field im europäischen Standortwettbewerb.
58. Wie viele Unternehmensansiedelungen gab es in den letzten drei Jahren
in Deutschland (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Im Jahr 2022 sind rund 252 500 der knapp 3,2 Millionen Unternehmen in
Deutschland neu gegründet worden. Damit waren 8 Prozent der Unternehmen
Neugründungen. Im Jahr 2021 lag die Zahl der Unternehmensgründungen bei
245 476 und die Gründungsrate, der Anteil der in einem Jahr gegründeten
Unternehmen am gesamten Unternehmensbestand desselben Jahres, bei 7,8
Prozent. Gegenüber dem Jahr 2021 nahm die Zahl der Neugründungen 2022 damit
um 2,7 Prozent zu. 2020 lag die Zahl der Unternehmensgründungen bei
219 476, die Gründungsrate bei 7 Prozent (Quelle. Statistisches Bundesamt,
Unternehmensgründungen und -schließungen: Deutschland, Jahre,
Wirtschaftszweige, Tabelle 52111 – 0010). Zahlen zu den Jahren 2023 und 2024 liegen
noch nicht vor. Zahlen zu den Bundesländern sind nicht bekannt.
Die Daten beruhen auf der europäisch abgestimmten Methodik der
Unternehmensdemografie. Hierbei werden die Werte für echte
Unternehmensgründungen und -schließungen von wirtschaftlich aktiven Unternehmen auf Basis des
statistischen Unternehmensregisters ermittelt. Unternehmen, die aufgrund eines
demografischen Ereignisses, wie beispielsweise Abspaltungen, Übernahmen,
Vorgänger-Nachfolger, entstanden sind, zählen nicht dazu.
59. Wie schätzt die Bundesregierungen die Standortbedingungen für den
Gründungsstandort Deutschland ein, und wie erklärt sich die
Bundesregierung die laut einem DIHK-Report (DIHK = Deutsche Industrie-
und Handelskammer) schlechten Gründungsbedingungen am Standort
Deutschland (www.dihk.de/resource/blob/120958/a3383295dbf7ebef66
e5ba1dd6c91797/dihk-report-unternehmensgruendung-2024-data.pdf)?
Die Bundesregierung teilt die angesprochene Einschätzung nicht. Eine
Erklärung für den relativ kontinuierlichen Rückgang der Gründungszahlen seit
Beginn des Jahrtausends ist gemäß dem KfW-Gründungsmonitor die positive
Entwicklung des Arbeitsmarktes im selben Zeitraum. Ein dynamisches
Gründungsgeschehen ist für die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands von erheblicher Bedeutung. Daher unterstützt die
Bundesregierung Neu- und Nachfolgegründungen mit zahlreichen Angeboten und
Maßnahmen, um die Rahmenbedingungen in Deutschland weiter zu verbessern.
So wurde z. B. im November 2024 zum Beispiel der Förderkredit Gründung
und Nachfolge des ERP neu ins Leben gerufen, der insbesondere Gründungen,
Nachfolgeregelungen oder Festigungen von Unternehmen in Deutschland
fördert. Das Programm wird in Kooperation zwischen der KfW und den
Bürgschaftsbanken durchgeführt. Der von der KfW bereitgestellte
Durchleitungskredit an die Hausbank ist mit einer hundertprozentigen Garantie einer
Bürgschaftsbank abgesichert. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 500 000 Euro pro
Antragsteller. Es werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert.
Zu den Unterstützungsmaßnahmen zählen auch nicht-finanzielle Angebote. So
steht z. B. mit dem Existenzgründungsportal des BMWK ein umfangreiches
Informationsangebot zur Verfügung, und die Finanzierungs- und Förderberatung
des BMWK (Hotline) bietet individuelle Unterstützung bei der Suche nach
geeigneten Finanzierungsangeboten und Förderprogrammen (www.existenzgruen
dungsportal.de/Navigation/DE/Home/home.html).
Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Nordrhein-
Westfalen und Baden-Württemberg sowie dem Statistischen Bundesamt einen
Praxischeck zu Neu- und Nachfolgegründungen durchgeführt, um in der Praxis
bürokratische Hürden im Gründungsprozess zu identifizieren und zusammen
mit Gründenden und Verwaltungsstellen Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die Ergebnisse sind seit Dezember 2024 auf der Website des BMWK
einsehbar: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ergebnispapier-im-praxischec
k-einfacher-gruenden.html
60. Welche konkreten Erfolge konnten bei der Stärkung des Open-Source-
Ökosystems durch die bisherigen Förderungen im Rahmen des
Sovereign Tech Fund (STF) erreicht werden (www.bmwk.de/Redaktion/DE/
Pressemitteilungen/2024/11/20241104-sovereign-tech-fund.html)?
Die Sovereign Tech Agency hat seit Oktober 2022 nacheinander drei gezielte
Instrumente zur Stärkung des Open-Source-Ökosystems und damit der
digitalen Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland
und Europa aufgebaut. Der Sovereign Tech Fund hat Aufträge mit einem
Gesamtvolumen von rund 23,5 Mio. Euro an 60 Projekte für kritische Open-
Source-Schlüsseltechnologien erteilt, die für Resilienz und Performanz digitaler
Infrastrukturen und für die darauf angewiesenen Akteure aus Wirtschaft und
Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind. Durch das Bug-Bounty-
Programm und weitere Maßnahmen des Sovereign Tech Resilience Programms
wurden über 70 sicherheitskritische Schwachstellen in Open-Source-Software-
Komponenten behoben und die Widerstandsfähigkeit wichtiger
Infrastrukturkomponenten erhöht. Zudem hat die Sovereign Tech Agency sechs IT-
Expert*innen aus einem breiten Bewerberpool für das kürzlich gestartete
Sovereign Tech Fellowship ausgewählt.
Durch die Tätigkeiten der Sovereign Tech Agency wurde zum Beispiel das
Python-Ökosystem gestärkt, das maßgeblich zu Innovationen in den Bereichen
Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen beiträgt. Zudem wurde im
Anschluss an den „Log4Shell“-Vorfall gezielt die Sicherheit dieser Technologie
gestärkt und das Risiko weiterer Sicherheitslücken signifikant verringert.
Außerdem wurde die Implementierung von Werkzeugen zur Absicherung von
Software-Lieferketten in den größten Software-Ökosystemen unterstützt, die
für Industrie, IT, Finanzen und Forschung relevant sind, darunter Java, Python
und Rust.
61. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung zu der im
Impulspapier „Update für die Wirtschaft – Impuls für eine
Modernisierungsagenda“ angekündigten „effizienteren und einheitlicheren“
Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, und wie soll die genannte
Vermeidung von Doppelregulierung erreicht werden (www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Downloads/P-R/Pressemitteilungen/impulspapier-update-f
uer-die-wirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Es geht um die einheitliche Umsetzung des bestehenden Datenschutzrechts.
Das Impulspapier „Update für die Wirtschaft – Impuls für eine
Modernisierungsagenda“ enthält mit der alleinigen Zuständigkeit für bestimmte Themen
bei einzelnen Ländern bereits einen zentralen Ansatz um das Datenschutzrecht
einheitlicher umzusetzen und es für Unternehmen einfacher zu machen, da sie
dann einen Ansprechpartner für Deutschland haben und der Fall von
unterschiedlichen Auslegungen des Rechts in verschiedenen Bundesländern
vermieden werden kann.
62. Wie viel der eingeplanten 5 Mrd. Euro Haushaltsmittel wurden in den
Jahren von 2022 bis 2024 im Rahmen der KI-Strategie (KI =
Künstliche Intelligenz) der Bundesregierung ausgeschöpft, und wie viele
Haushaltsmittel sind über das Auflaufen der KI-Strategie in diesem Jahr
hinaus gebunden?
Auf die bisherigen Antworten der Bundesregierung zu gleichlautenden Kleinen
Anfragen wird verwiesen (unter anderem auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6862, Anlage 3 zu den Jahren
2021/2022 auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12191, Anlage 3 zu den Jahren 2023/2024 und auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU zur Finanzierung digitaler Projekte auf
Bundestagsdrucksache 20/12515).
63. Aus welchem Teil des Haushalts werden die möglichen Strafzahlungen
an die EU-Kommission bestritten, die wegen einer Verzögerung bei der
nationalen Umsetzung des AI-Acts (AI = artificial intelligence) drohen
könnten?
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung nicht.
64. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
der Legislaturperiode bei Unternehmen für die Umsetzung von
verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften, z. B. Einführung von
Schriftformerfordernissen oder neuer Informationspflichten, entstanden, und
rechtfertigt aus Sicht des BMWK die dadurch erreichte Anhebung des
Verbraucherschutzniveaus die entstandenen Kosten und den bürokratischen
Mehraufwand für Unternehmen?
Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den angefragten Kosten machen,
da die Fragestellung zu unbestimmt ist. Der Begriff der
„verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften“ ist nicht hinreichend definiert.
65. Wie stark sind die Ressourcen der Marktüberwachung in den letzten
drei Jahren angestiegen (bitte in allen Kosten und in
Vollzeitäquivalenten angeben)?
Marktüberwachung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Zu deren Ausstattung liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
66. Wie stark sind die Ressourcen für das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrollen in den letzten drei Jahren angestiegen (bitte in allen
Kosten und in Vollzeitäquivalenten angeben)?
Die Entwicklung der dem BAFA zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Haushaltsmittel, insb. Ausgaben und Planstellen/Stellen) lässt sich den
entsprechenden Haushaltsplänen, hier dem Kapitel 0916 und dem dazugehörigen
Personalhaushalt, entnehmen.
67. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten beim BAFA über die
vergangenen drei Jahre entwickelt?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt für das
BMWK und andere Ressorts neben gesetzlichen Aufgaben mehr als 50
Förderprogramme und verschiedene Maßnahmen in der Wirtschafts- und
Mittelstandsförderung und Investitions- und Beratungsförderung (u. a. zu
Energieeffizienz) um. Eine pauschale Beantwortung der Frage zur Entwicklung der Zahl
der Fälle und Bearbeitungszeiten für alle Förderaufgaben des BAFA ist im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
68. Welche Ursachen für die Verzögerungen in der Exportkontrolle wurden
im Geschäftsbereich des BMWK, insbesondere beim BAFA, ermittelt,
und sind die Verfahrensverzögerungen in der Exportkontrolle
zwischenzeitlich vollständig und dauerhaft ausgeräumt?
69. Wie stellen sich die Verfahrensdauern in der Exportkontrolle im
Vergleich der letzten fünf Jahre dar (bitte pro Jahr aufführen)?
70. Welche Maßnahmen wurden im Geschäftsbereich des BMWK
ergriffen, um eine Wiederholung des Antragstaus in der Exportkontrolle
künftig zu vermeiden?
Die Fragen 68 bis 70 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen 68 bis 70 wird auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 12 des Abgeordneten Torsten Herbst auf
Bundestagsdrucksache 20/14894 verwiesen. Im Übrigen wird in Bezug auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 der Abgeordneten
Dr. Maria-Lena Weiss auf Bundestagsdrucksache 20/14451 und auf die
Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Karsten Klein auf Bundestagsdrucksache
20/13973 wie folgt ergänzt: Die Bearbeitungszeit für Exportanträge für
Rüstungsgüter gemäß Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste sowie für gelistete Dual-
Use-Güter gemäß Anhang I der Dual-Use-Verordnung und Teil I Abschnitt B
der Ausfuhrliste für alle Länder betrug im Jahr 2020: 16 Arbeitstage (AT).
71. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten bei der
Bundesnetzagentur über die vergangenen drei Jahre entwickelt?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt für das BMWK und andere Ressorts
zahlreiche gesetzliche Aufgaben um und bearbeitet eine sehr große Zahl
unterschiedlichster Fälle, die von mehrjährigen komplexen Verwaltungsverfahren
mit zahlreichen Verfahrensbeteiligten bis zur einfachen Beantwortung von
Anfragen reichen. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. In vielen
Bereichen konnten jedoch die Verfahren bei der Bundesnetzagentur in den
vergangenen Jahren beschleunigt werden, so etwa beim Ausbau der
Stromübertragungsnetze, bei Genehmigungen im Zuge der Bewältigung der Gaskrise und
bei der Planung eines Wasserstoffkernnetzes.
Eine differenzierte Beantwortung der Frage zur Entwicklung der Zahl der Fälle
und Bearbeitungszeiten bei der BNetzA war in der zur Verfügung stehenden
Zeit nicht möglich.
72. Wie haben sich die Fälle und Bearbeitungszeiten bei der Deutschen
Akkreditierungsstelle über die vergangenen drei Jahre entwickelt?
Zum Ende des Jahres 2021 hatte die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
(DAkkS) rund 4 300 Akkreditierungen in ihrem Bestand. Zum Ende des Jahres
2024 hatte die DAkkS (bei zwischenzeitlich veränderter Urkundenausstellung)
rund 6 300 Akkreditierungsurkunden in ihrem Bestand.
Die Akkreditierungen betreffen unterschiedlichste Sachbereiche und
Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung. Ferner unterscheiden sich einzelne
Verfahrensarten und der jeweilige Prüfaufwand erheblich. Die Verfahrensdauer
hängt zudem von der Mitwirkung der Antragsteller ab. Bei festgestellten
Abweichungen von den geltenden Anforderungen verlängert sich das Verfahren
entsprechend. Die Bearbeitungszeiten in den einzelnen Verfahren fallen daher
unterschiedlich aus. Durchschnittswerte wären nicht aussagekräftig (siehe dazu
bereits die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13351).
73. Welche Fristenkontrollen gibt es innerhalb der Verfahren der Deutschen
Akkreditierungsstelle, und wie werden die Fristen gegenüber
Stakeholdern kommuniziert?
Die Fristen werden durch die jeweiligen Verfahrensmanager der DAkkS
kontrolliert. Bestimmte Fristen, die für alle Verfahren gelten, sind in der Regel zur
Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17011 zur Akkreditierung von
Konformitätsbewertungsstellen bestimmt. Die Regel ist auf der DAkkS-Seite
veröffentlicht.
74. Wie hoch werden die Kosten für eine durchschnittliche Akkreditierung
angesetzt, und werden dabei die Opportunitätskosten der Stakeholder
während der Zeit der Entscheidung der Deutschen
Akkreditierungsstelle berücksichtigt?
Die Akkreditierungskosten sind in der
Akkreditierungsstellengebührenverordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3877) geregelt und werden somit als
Gebühren und Auslagen erhoben. Opportunitätskosten sind nicht
berücksichtigt.
75. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die den Fragestellern
zur Kenntnis gelangten Beschwerden der Wirtschaft hinsichtlich
mangelnder Kommunikation und Erreichbarkeit und fehlender
Einspruchsmöglichkeiten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13097)
entgegenzukommen?
In der Vorbemerkung und in den Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/13097 wurden die genannten
Kritikpunkte als solche nicht konkret genannt. Im Übrigen machte die
Bundesregierung bereits Angaben zu Widersprüchen und Klagen (Antwort zu den Fragen
19 bis 21 auf Bundestagsdrucksache 20/13351) und wies auf die Möglichkeit
des Beschwerdeverfahrens hin. Eine Beschwerde ist formlos möglich und
kostenfrei (siehe Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/13351).
76. Wie hat sich die Bundesregierung bei der EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive –
CSRD) im EU-Rat positioniert, und wurde die deutliche Kritik der
Bundesländer gerade mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit
aufgegriffen (vgl. Bundesratsdrucksache 548/21(B))?
Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen konstruktiv eingebracht
und konnte so eine Reihe von Verbesserungen in den Richtlinientext einbringen
und weitergehende Anforderungen, die eine höhere Belastung für Unternehmen
bedeutet hätten, verhindern.
Die Bundesregierung stimmt der Auffassung des Bundesrats zu, dass die
Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung verhältnismäßig sein sollen, den
Unternehmen, die sie anwenden müssen, keinen unnötigen
Verwaltungsaufwand auferlegen und bereits bestehende Standards und Rahmenwerke für die
nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung und Rechnungslegung
berücksichtigen sollen. Das Ausmaß der Berichtspflichten wird maßgeblich durch die
Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) bestimmt, die
erst am 31. Juli 2023 als delegierter Rechtsakt beschlossen wurden. Die
Bundesregierung hat den Beschluss zu den Europäischen Nachhaltigkeitsstandards
nicht unterstützt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 54 verwiesen.
77. Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Eingriff in die
unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch die CSRD und deren
verbindliche Vorgaben an die Unternehmensstrategie gerechtfertigt, und sieht die
Bundesregierung einen Widerspruch zu Artikel 12 des Grundgesetzes
(GG) und Artikel 16 der Europäischen Grundrechte-Charta?
Durch die CSRD werden keine konkreten Unternehmensstrategien vorgegeben,
sondern es wird eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für bilanzrechtlich große
sowie für bilanzrechtlich kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte
Unternehmen eingeführt. Das soll Investoren, Verbrauchern und anderen
Stakeholdern helfen, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten. Die
CSRD ist im Rahmen der Zuständigkeit der Europäischen Union im dafür
vorgesehenen legislativen Verfahren verabschiedet worden und verfolgt mit einer
erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Herstellung gleicher
Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU legitime Ziele des Unionsrechts.
Die Bundesregierung sieht darin keinen Widerspruch zu Artikel 12 des
Grundgesetzes oder Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
78. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der CSRD sein, und wie bewertet die Bundesregierung den
Kosten-Nutzen-Vergleich der Regulierung?
Der Erfüllungsaufwand der CSRD ergibt sich aus der
Gesetzesfolgenabschätzung (Regulatory Impact Assessment) der Europäischen Kommission und die
Einschätzung der Bundesregierung zum einmaligen und laufenden
Erfüllungsaufwand aus den Seiten 2 f. und 115 ff. des Regierungsentwurfs zur Umsetzung
der CSRD (BR-Drucksache 385/24). Die Bundesregierung betrachtet die
Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD als sehr
umfangreich und setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für eine
Reduzierung der Berichtspflichten ein.
79. Wie hat sich die Bundesregierung bei der EU-Richtlinie über
Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Blick auf Nachhaltigkeit (Corporate
Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) im EU-Rat
positioniert?
Die Bundesregierung hat sich stets für eine Richtlinie eingesetzt, die wirksam
ist und kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordert. Die
Bundesregierung hat im Rat die allgemeine Ausrichtung mitgetragen. Am Ende des Trilogs
hat sich die Bundesregierung im Rat enthalten.
80. Sieht die Bundesregierung Anzeichen dafür, dass der Abbruch von
Geschäftsbeziehungen infolge der CSDDD kontraproduktiv für die
Menschenrechtssituation vor Ort sein kann, weil dadurch der wirtschaftliche
Erfolg einer Region ins Stocken gerät?
Die Bundesregierung hat sich im Rat der Europäischen Union und während des
Trilogs erfolgreich dafür eingesetzt, dass die CSDDD das Prinzip „Befähigung
vor Rückzug“ enthält, die eine Verpflichtung zum überstürzten Rückzug aus
Beschaffungsmärkten und ein unnötiges Reshoring verhindert. Zudem enthält
die CSDDD eine Regelung, wonach ein Rückzug in jedem Fall nicht
notwendig ist, wenn sich die menschenrechtliche Lage im Ergebnis noch weiter
verschlechtern würde.
81. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der CSDDD auf allen Ebenen und unter Berücksichtigung eines
„Trickle-Down-Effekts“ sein?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 64 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8384 wird verwiesen.
Der darin beschriebene Aufwand bezieht sich auf den ursprünglichen
Kommissions-Entwurf, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren geändert wurde.
82. Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller
bestehende Unbestimmtheit der gesetzlichen Anforderungen, deren
moralischer Gehalt trotzdem mit materiellen Haftungsrisiken verbunden
ist?
Die CSDDD ist geprägt von einem risikobasierten Ansatz und führt konkrete
Schritte aus, die Unternehmen im Rahmen einer Bemühenspflicht zu tätigen
haben, um ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden. Eine mögliche
zivilrechtliche Haftung knüpft an diese Schritte an und setzt neben der vorsätzlich
oder fahrlässig begangenen Verletzung einer drittschützenden Pflicht einen
dadurch zurechenbar verursachten Schaden voraus. Die Bundesregierung hatte
sich während der Richtlinienverhandlungen dafür eingesetzt, dass sich die
Vorschrift über die zivilrechtliche Haftung eng an den deliktsrechtlichen
Grundsätzen des deutschen bürgerlichen Rechts orientiert und genügend Spielraum bei
der Richtlinienumsetzung lässt, diese auch zur Anwendung kommen zu lassen.
83. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der EU-Taxonomie sein?
Hinsichtlich von Schätzungen zum Erfüllungsauswand verweist die
Bundesregierung auf öffentlich zugängliche Quellen der Europäischen Kommission
(etw. ec.europa.eu/finance/docs/level-2-measures/taxonomy-regulation-delegat
ed-act-2021-2800-impact-assessment_en.pdf oder op.europa.eu/en/
publicationdetail/-/publication/8ad71b3e-0b65-11ef-a251-01aa75ed71a1/language-en).
84. Wie hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im
Europäischen Rat zur EU-Ökodesign-Verordnung positioniert?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14176.
85. Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erfüllungsaufwand der EU-Ökodesign-Verordnung sein?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Antwort zu Frage 55 der Großen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9192 sowie ferner
auf ihre Antwort zu den Fragen 2, 2a, 3 bis 3b der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache Drucksache 20/14176.
86. Wie bewertet die Bundesregierung die über 600 ausstehenden
Delegierten Rechtsakte (table.media/europe/analyse/green-deal-900-umsetzungs
akte-stehen-aus-industrie-warnt-vor-tsunami/), die im Rahmen des
Green Deal in den nächsten Jahren auf die deutsche Wirtschaft
zukommen?
Die Bundesregierung unterstützt die vollständige, wirksame und gleichzeitig
möglichst bürokratiearme Umsetzung des European Green Deal.
87. Wie positioniert sich das BMWK gegenüber dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) und der EU-Kommission bei der geplanten Regulierung von
Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS; englisch per- and
polyfluoroalkyl substances)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des
Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD „Umweltbelastungen
durch Per- und Polyfluoralkylsubstanzen“ auf Bundestagsdrucksache 20/13601
verwiesen.
88. Warum hat die Bundesregierung bei mehreren Gesetzen durch
„Goldplating“ europarechtliche Vorgaben über das notwendige Maß
hinausgehend umgesetzt und somit die Bürokratielast für deutsche
Unternehmen erhöht?
Die Bundesregierung setzt europarechtliche Vorgaben grundsätzlich 1:1 um.
Soweit im begründeten Einzelfall über eine 1:1-Umsetzung europarechtlicher
Vorgaben hinausgegangen wurde, trägt dies der technischen
Weiterentwicklung, rechtlichen Gegebenheiten, einer kohärenten Lösung bzw. dem
Klimaoder Verbraucherschutz Rechnung.
89. Welche Forderungen vertritt die Bundesregierung zur europäischen
Gesetzgebung für den Automobilsektor in der EU, und mit welcher
Ratsmehrheit möchte die Bundesregierung diese durchsetzen?
Es wird auf den Bericht zur Positionierung der Bundesregierung zum
Strategischen Dialog der EU-Kommission zur Zukunft der Automobilindustrie in
Europa verwiesen, den das BMWK am 28. Januar 2025 an den
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt hat. Aus Sicht der
Bundesregierung braucht es eine umfassende Strategie zur Stärkung der Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Unterstützung der Transformation der
Automobilindustrie in Europa. Die Bedingungen für eine Beschleunigung des
Markthochlaufs der E-Mobilität und zur Erreichung der Klimaneutralität im
Verkehrssektor müssen weiter verbessert werden. Gleichzeitig müssen die
Voraussetzungen für Investitionen in Innovationen und in für die
Automobilindustrie wichtige Zukunftstechnologien gestärkt werden. Erforderlich sind ferner
eine kohärente Digitalpolitik für den automobilen Sektor, eine Verbesserung
der Rahmenbedingungen für neue Wertschöpfungsbereiche sowie eine
Handelspolitik, die auf faire globale Wettbewerbsbedingungen und einen
diskriminierungsfreien Zugang zu Märkten in Drittländern dringt.
90. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass „Robert Habeck den
Markt [für Elektroautos] zerstört hat“ (www.merkur.de/wirtschaft/elekt
roauto-foerderung-autopapst-teilt-gegen-habeck-aus-grossbritannien-al
s-vorbild-zr-93506036.html), und wenn nein, warum wird das von der
Bundesregierung verfolgte, im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel von
15 Millionen Elektroautos im Jahre 2030 nach einer Studie wohl nicht
erreicht?
Die Aussage trifft nicht zu. Der Umweltbonus wäre regulär im Jahr 2024
ausgelaufen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten
Einsparungen in Höhe von insgesamt 60 Mrd. Euro vorgenommen werden. Deshalb
wurde das Auslaufen des seit 2016 gewährten Umweltbonus um ein halbes Jahr auf
Herbst 2023 vorgezogen. Die Bundesregierung hat über diesen Zeitraum den
Aufbau der Ladeinfrastruktur kofinanziert, ein wichtiger Faktor, um die
Attraktivität von Elektrofahrzeugen zu steigern. In diesem und in den nächsten Jahren
kommen viele neue, auch kostengünstigere Elektrofahrzeugmodelle auf den
Markt. Damit werden auch neue und breitere Käuferschichten angesprochen.
Für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität bedarf es unter anderem auch
einer weiteren Verbesserung der preislichen Attraktivität von
Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Mit der
Verschärfung der europäischen CO2-Flottenzielwerte Anfang 2025 wird allgemein ein
starker Aufwuchs beim Absatz von Elektrofahrzeugen erwartet.
91. Wie hat sich die Bundesregierung in der entsprechenden EU-
Ratssitzung bezüglich der Strafzahlungen für Automobilhersteller wegen
verfehlter CO2-Grenzwerte positioniert?
Die Bundesregierung hat betont, dass der Hochlauf der Elektromobilität weiter
vorangetrieben werden muss. Sie hat sich, wie auch große europäische
Automobilhersteller, gegen eine Abschwächung der europäischen CO2-
Emissionsnormen für neue Kraftfahrzeuge ausgesprochen. Ein Abschwächen der
Vorgaben würde die Anreize zum Hochlauf der Elektromobilität deutlich
abschwächen und diejenigen Unternehmen benachteiligen, die sich an die Vorgaben
gehalten und sich entsprechend aufgestellt haben.
Strafzahlungen wegen nicht eingehaltener Flottengrenzwerte sollen nicht die
Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen, die
jetzt in Elektromobilität, in moderne Produkte und Fahrzeuge investieren
müssen. Daher hat die Bundesregierung die Europäische Kommission um eine
Prüfung gebeten, inwieweit Flexibilität bei Strafzahlungen vorhanden ist, ohne die
Verordnung und das Ziel für die 2035er Flottengrenzwerte zu gefährden.
92. Wieso hat die Bundesregierung ihr Ziel für den Bau von jährlich
400 000 neuen Wohnungen verfehlt (www.zdf.de/nachrichten/wirtschaf
t/weniger-neue-wohnungen-deutschland-100.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen“ auf Bundestagsdrucksache 20/14964
verwiesen.
93. Wieso hat die Bundesregierung ihre Ziele für 500 000 neu installierte
Wärmepumpen pro Jahr verfehlt (www.tagesschau.de/wirtschaft/waerm
epumpen-offensive-101.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11751 verwiesen.
94. Wieso scheint das Ziel von 15 Millionen Elektroautos auf den Straßen
in Deutschland bis 2030 nach einer Studie nicht erreicht zu werden
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verkehr-bundesregierung-d
roht-ziel-um-sechs-millionen-e-autos-zu-verfehlen/100055624.html)?
Es wird auf die Antwort zur Frage 90 verwiesen.
95. Setzt die Bundesregierung bewusst unrealistische Ziele, und wenn nein,
worauf wird das Verfehlen der in den Fragen 92 bis 94 genannten
messbaren Ziele zurückgeführt?
Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 92 bis 94 wird verwiesen.
96. Wie hoch waren die Aufwendungen des BMWK für externe
Dienstleistungstätigkeiten in dieser Wahlperiode (bitte einzeln nach Thema,
Auftragnehmer, Volumen aufführen)?
Angaben zu Vertragsverhältnissen des BMWK unterliegen teils
datenschutzrechtlichen Einschränkungen. Über das Informationsportal bund.de (www.servi
ce.bund.de/Content/DE/Ausschreibungen/Suche/Formular.html) und den
Bekanntmachungsservice öffentliche Vergabe (www.oeffentlichevergabe.de/)
können Bekanntmachungen des BMWK über vergebene Aufträge gezielt
recherchiert werden.
97. Welche Mittel hat das BMWK externen Institutionen im Wege der
Zuwendung zukommen lassen (bitte einzeln nach Thema, Empfänger,
Volumen aufführen)?
Die vorliegende Frage wird so ausgelegt, dass auf institutionelle
Zuwendungsempfänger abgestellt wird. Eine Auflistung von institutionellen
Zuwendungsempfängern, die Mittel des BMWK erhalten, ist unter folgendem Link
aufrufbar: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Ministerium/zuwendungs
empfaenger-des-bmwi.html. Die jeweilige Höhe der Mittel an die
institutionellen Zuwendungsempfänger kann dem Einzelplan 09 (Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz) entnommen werden.
98. Wurden ehemalige Mitarbeiter, Funktionsträger sowie sogenannte
Aktivisten aus folgenden Institutionen in dieser Wahlperiode in den höheren
Dienst in Bundesministerien sowie Bundesbehörden eingestellt, und
wenn ja, wie viele (bitte einzeln aufführen)
a) Animal Peace,
b) Animal Rights Watch,
c) Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft,
d) Bioland sowie Bioland Bundesverband,
e) Naturland,
f) Vier Pfoten,
g) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
h) Deutsche Umwelthilfe (DUH),
i) Deutscher Naturschutzring,
j) Demeter,
k) Foodwatch,
l) Greenpeace,
m) Naturschutzbund (NABU),
n) PETA,
o) Soko Tierschutz,
p) World Wide Fund for Nature (WWF),
q) Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW),
r) Germanwatch,
s) Agora Energiewende,
t) Agora Verkehrswende,
u) Agora Industrie,
v) Öko-Institut e. V.?
Berufliche Vortätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes werden im
BMWK nicht in den Personalverwaltungssystemen erfasst und müssen auch
nicht erfasst werden. Hinsichtlich Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND), Agora Energiewende und Öko-Institut e.V. wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 44 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6919 verwiesen.
99. Wie viele Gespräche auf Leitungsebene gab es mit Vertretern der in
Frage 98 aufgeführten Organisationen (bitte einzeln nach Organisation
aufführen)?
Die Zahl der abgefragten Gespräche sind in der nachstehenden Tabelle
aufgeführt.
Weiter gilt der folgende allgemeine Hinweis: Die Mitglieder der
Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen, naturgemäß vor allem mit Akteuren und Verbänden der Wirtschaft,
des Mittelstandes und des Handwerks. Allein im Jahr 2022 fanden
beispielsweise rund 60 Gespräche mit einem einzigen Unternehmen statt (nämlich mit
RWE, vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 11
und 12 des Abgeordneten Thomas Lutze auf Bundestagsdrucksache 20/5490).
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage
der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Weiter ist zu beachten, dass viele der hier aufgezählten Gespräche der
abgefragten Organisationen in Sammelterminen (etwa Round-Table-Gesprächen zu
bestimmten Themen) mit weiteren Teilnehmern stattgefunden haben. Da die
Zahl der Gespräche nach Organisationen aufzuschlüsseln war, zählen Termine,
an denen mehrere Organisationen gleichzeitig teilgenommen haben, jeweils als
ein Gespräch.
Organisation Gesamt
Animal Peace 0
Animal Rights Watch 0
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft 1
Bioland sowie Bioland Bundesverband 0
Naturland 0
Vier Pfoten 0
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND)
37 (darunter zahl-reiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Deutsche Umwelthilfe (DUH) 51 (darunter zahl-reiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Deutscher Naturschutzring 40 (darunter zahlreiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Demeter 1
Foodwatch 0
Organisation Gesamt
Greenpeace 39 (darunter zahlreiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Naturschutzbund (NABU) 45 (darunter zahlreiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
PETA 0
Soko Tierschutz 0
World Wide Fund for Nature (WWF) 36 (darunter zahlreiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW)
0
Germanwatch 32 (darunter zahlreiche
Teilnahmen an Round-
Table-Gesprächen)
Agora Energiewende 12
Agora Verkehrswende 4
Agora Industrie 0
Öko-Institut e.V. 4
100. Welche Werbekampagnen hat das BMWK in dieser Wahlperiode
beauftragt (bitte einzeln nach Thema, Kosten, Zeitraum, beauftragtem
Unternehmen aufführen)?
Die abgefragten Daten sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Zu den Aufwendungen für die Kampagne „Energiewechsel“: Diese soll
grundsätzlich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Themen Energiesparen,
Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbaren Energien
sensibilisieren, zum Mitmachen motivieren und breit informieren. In den Jahren 2022
und 2023 wurden zusätzliche Haushaltsmittel für die Kampagne
„Energiewechsel“ bereitgestellt. Um die drohende Energiekrise abzuwenden, war es wichtig,
dass auch alle Verbraucherinnen und Verbraucher durch Energiesparen dazu
beitragen, dass die Versorgungssicherheit über den Winter gewährleistet
werden kann.
Beauftragte Werbe-Kampagnen des BMWK in dieser Wahlperiode
(bitte einzeln aufführen nach Thema,
Kosten, Zeitraum, beauftragtes
Unternehmen)
GESAMTKOSTEN 89.188.804 Euro
Kampagnen 2021 529.632 Euro
Beauftragtes
Unternehmen
Summe brutto Laufzeit von Laufzeit
bis
Make it in Germany /
Fachkräfteeinwanderung
IW Köln / IW Medien 499.800 Euro 01.11.2021 31.12.2021
Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung
MMD / Mediaplus 25.738 Euro 01.10.2021 31.12.2021
Bioökonomie Hirschen Group 2.428 Euro 01.09.2021 30.11.2021
Digital jetzt Hirschen Group 1.666 Euro 01.09.2021 31.10.2021
Beauftragte Werbe-Kampagnen des BMWK in dieser Wahlperiode
Kampagnen 2022 40.686.252 Euro
Beauftragtes
Unternehmen
Summe brutto Laufzeit von Laufzeit
bis
#unternehmerbleiben Hirschen Group 6.545 Euro 17.06.2021 28.02.2022
Coronahilfen Hirschen Group 5.261 Euro 21.12.2021 28.01.2022
Wirtschaftsnetzwerk Afrika Hirschen Group 1.714 Euro 17.08.2022 30.11.2022
Fachkräftemangel und
Ausbildungsallianz
Hirschen Group 122.420 Euro 07.06.2022 30.11.2022
Strukturwandelfonds Hirschen Group 4.760 Euro 16.06.2022 30.11.2022
GRW (Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur)
Hirschen Group 6.962 Euro 10.10.2022 30.11.2022
Digital jetzt Hirschen Group 12.257 Euro 22.02.2022 30.11.2022
Make it in Germany /
Fachkräfteeinwanderung
IW Köln / IW Medien 2.475.200 Euro 01.01.2022 31.12.2022
Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung
MMD / Mediaplus 596.181 Euro 01.01.2022 31.12.2022
Energiewechsel-Kampagne Hirschen Group /
Mediaplus
36.409.681 Euro 01.01.2022 31.12.2022
Fachkräftesicherung Mediaplus 1.045.272 Euro 01.01.2022 31.12.2022
Kampagnen 2023 28.511.355 Euro
Beauftragtes
Unternehmen
Summe brutto Laufzeit von Laufzeit
bis
Fachkräfte-Kampagne Hirschen Group /
Mediaplus
3.158.007 Euro 12.01.2023 25.12.2023
Grüne Industrie Hirschen Group /
Mediaplus
3.347.234 Euro 27.02.2023 29.12.2023
Kultur- und Kreativwirtschaft Hirschen Group /
Mediaplus
930.646 Euro 01.02.2023 17.11.2023
Mittelstands-Kampagne Hirschen Group 35.667 Euro 01.08.2023 30.11.2023
Make it in Germany /
Fachkräfteeinwanderung
IW Köln / IW Medien 2.372.979 Euro 01.01.2023 31.12.2023
Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung
MMD / Mediaplus 217.735 Euro 01.01.2023 31.12.2023
Energiewechsel-Kampagne Hirschen Group /
Mediaplus
18.449.087 Euro 01.01.2023 31.12.2023
Kampagnen 2024 19.399.432 Euro
Beauftragtes
Unternehmen
Summe brutto Laufzeit von Laufzeit
bis
Fachkräfte-Kampagne Hirschen Group /
Mediaplus
2.147.579 Euro 01.01.2024 06.12.2024
Mittelstand Hirschen Group 155.020 Euro 09.01.2024 11.11.2024
Grüne Industrie Hirschen Group /
Mediaplus
1.544.025 Euro 17.01.2024 07.11.2024
Klimaschutzverträge Hirschen Group /
Mediaplus
816.601 Euro 13.03.2024 24.09.2024
Start-Up Hirschen Group 599.189 Euro 06.02.2024 04.12.2024
Beauftragte Werbe-Kampagnen des BMWK in dieser Wahlperiode
Klimafreundlicher Autokauf Hirschen Group 111.105 Euro 02.01.2024 31.12.2024
Corona-Hilfen Schlussabrechnung Hirschen Group /
Mediaplus
218.333 Euro 12.06.2024 04.10.2024
Mittelstand Global Hirschen Group 125.697 Euro 06.11.2024 16.12.2024
Make it in Germany /
Fachkräfteeinwanderung
IW Köln / IW Medien 2.773.855 Euro 01.01.2024 31.12.2024
Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung
MMD / Mediaplus 204.958 Euro 01.01.2024 31.12.2024
Energiewechsel-Kampagne Hirschen Group /
Mediaplus
12.860.357 Euro 01.01.2024 31.12.2024
Kultur- und Kreativwirtschaft Mediaplus 616.567 Euro 01.01.2024 31.12.2024
Kampagnen 2025 62.133 Euro
Summe brutto Laufzeit von Laufzeit
bis
Kompetenzzentrum
Fachkräftesicherung
MMD / Mediaplus 14.957 Euro 01.01.2025 31.01.2025
Grüne Industrie Mediascale 47.176 Euro 01.01.2025 31.01.2025
101. Welche Vertreter von Unternehmen und anderen Organisationen haben
Delegationsreisen des Bundeswirtschaftsministers begleitet (bitte
einzeln nach Reise, Unternehmen, Zeitraum aufführen)?
Eine Aufstellung der Teilnehmer an den Delegationsreisen von
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck ist als Anlage 1* beigefügt. Die Aufstellung
umfasst alle Mitglieder der Delegationen, die mit dem Bundesminister gereist
sind. Gegebenenfalls ist die Liste nicht vollständig, weil Mitglieder der
Delegationen auch vor Ort dazu gestoßen sein könnten. Zudem sind in der Tabelle nur
die Unternehmen/Organisationen aufgeführt, aber nicht die Namen der
Mitreisenden, da aufgrund der kurzen Frist und des Umfangs der Anfrage (alle
Delegationsreisen in dieser Legislaturperiode), die datenschutzrechtlichen Fragen
nicht geklärt werden können.
102. Welche Initiativen hat die Bundesregierung konkret unternommen, um
neue EU-Handelsabkommen zu initiieren, zu beschleunigen oder
abzuschließen, wie oft war der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz im EU-Ministerrat anwesend, und welche Initiativen hat er dort
konkret eingebracht?
Die Bundesregierung hat sich intensiv für Wohlstand und nachhaltiges
Wirtschaftswachstum im Wege einer ehrgeizigen bilateralen Handelsagenda
eingesetzt. Sie hat sich für die Stärkung des regelbasierten Freihandels auf
Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards
stark gemacht und für eine europäische Handelspolitik gegen Protektionismus
und unfaire Handelspraktiken ausgesprochen.
Damit hat die Bundesregierung im Rat unter anderem zu folgenden konkreten
Ergebnissen der EU-Handelspolitik beigetragen: Inkrafttreten des
Handelsabkommens mit Neuseeland am 1. Mai 2024, Inkrafttreten des
Handelsabkommens mit Kenia am 1. Juli 2024, Abschluss der Verhandlungen über das mo-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/15034 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
dernisierte Assoziierungsabkommen mit Chile am 13. Dezember 2023 und
Inkrafttreten des Interim-Handelsabkommens mit Chile am 1. Februar 2025,
Abschluss der Verhandlungen mit dem MERCOSUR am 06. Dezember 2024,
Abschluss der Verhandlungen mit Mexiko am 17. Januar 2024. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung die nationale Ratifizierung des Handelsabkommens mit
Kanada (CETA) angestoßen. Das deutsche Ratifizierungsgesetz trat am 20.
Januar 2023 in Kraft.
Im Rahmen seiner Teilnahme am Handelsministerrat vom 21. November 2024
warb Bundesminister Habeck vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer
Herausforderungen nachdrücklich für eine ehrgeizige bilaterale Handelsagenda,
unter anderem mit Blick auf das Abkommen mit dem Gemeinsamen Markt im
südlichen Lateinamerika (Mercado Común del Cono Sur (MERCOSUR), aber
auch perspektivisch hinsichtlich der Verhandlungen mit Indien.
103. Wie bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Zölle der neuen
US-Administration vor?
Die Bundesregierung hat sich bereits im Vorfeld der US-Wahl intensiv mit der
Europäischen Kommission zu möglichen US-Zöllen ausgetauscht. Die
Handelspolitik liegt in Zuständigkeit der Europäischen Union. Die Europäische
Kommission hat sich auf mögliche Szenarien vorbereitet und war dazu im
engen und regelmäßigen Austausch mit den EU-Mitgliedstaaten, sowohl in den
regulären Ratsformationen des Ministerrates als auch in Gesprächen unter
Amtskollegen. Im Übrigen hat sich die Bundesregierung in den vergangenen
Monaten intensiv mit Szenarien beschäftigt, die unter anderem in handels- und
wirtschaftspolitischer Hinsicht als Folge der US-Wahl entstehen können.
104. Wie viele Reisen unternahm der Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz in den letzten drei Jahren innerhalb von Deutschland (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesminister Dr. Robert Habeck trifft im Rahmen seiner
Aufgabenwahrnehmung eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen, darunter Vertreterinnen und Vertreter von ausländischen
Regierungen, Landesregierungen, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und
NGOs. Bei diesen Treffen handelt es sich einerseits um Gespräche oder
Veranstaltungen im BMWK, anderseits aber auch um auswärtige Termine, sowohl
innerhalb als auch außerhalb von Berlin. Eine klare Abgrenzung, welche der
auswärtigen Termine als „Reise“ im Sinne der Fragestellung einzustufen sind,
ist ohne weitere Angaben nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass der
Bundesminister Dr. Robert Habeck einen großen Wert auf den Austausch vor Ort mit
den Akteurinnen und Akteuren in den verschiedenen Regionen Deutschlands
legt. Entsprechend hat der Bundesminister Dr. Robert Habeck während seiner
Amtszeit jedes Bundesland im Rahmen seiner Bundesländer-Reisen besucht.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage – Nr. 20/14880
der CDU/CSU Fraktion betreffend Delegationsreisen (mit Wirtschaftsdelegation):
Bundesminister Robert Habeck in der laufenden Legislaturperiode
2022
19. – 21.03.2022 Katar/ VAE
Unternehmen/Organisation
Bayer AG
Siemens Energy A
Deutsche Bank AG
Uniper SE
EWE AG
BASF SE
SMA Solar Technology AG
Aurubis AG
VNG AG
Commerzbank AG
RWE AG
KfW
E.ON SE
thyssenkrupp Steel Europe AG
AHK Dubai - Deutsch-Emiratische Industrie- und
Handelskammer
Linde GmbH
Mühldorfer GmbH & Co. KG
Evonik Industries AG
SAP SE
SPG Steiner GmbH
TÜV NORD AG
Hydrogenious LOHC Technologies GmbH
Gasunie
11. – 14.11.2022 Singapur
Unternehmen/Organisation
DIHK e. V.
Rhenus SE & Co. KG
Merck KGaA
SAP SE
Eller + Eller Architekten GmbH
Wacker Chemie AG
DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA
Volocopter GmbH
Gebr. Knauf KG
ESTA Apparatebau GmbH & Co.KG
ANNA Technologies GmbH
Hensoldt AG
NXP Semiconductors
INROS LACKNER SE
ib vogt GmbH Rödelheimer
Giesecke+Devirent GmbH
Accumulatorenwerke HOPPECKE
Carl Zoellner & Sohn GmbH
04. – 09.12. 2022 Südafrika/ Namibia
Unternehmen/Organisation
Stiftung Klimaneutralität
Hochschule Anhalt, Präsident
DEG- Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH
Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG,
3Txpert GmbH
stashcat GmbH,
c/o secunet AG
TÜV SÜD AG, Division Industry Service
Heraeus Deutschland GmbH & Co. KG
E.ON Hydrogen GmbH
Joachim Goldbeck Holding GmbH
B. Braun SE
GeoScan GmbH
H&R GmbH & Co. KGaA
ENERTRAG SE
Deutsche ReGas GmbH&Co.KGaA
Vorhof 1
HyIron
TANIOBIS GmbH
SMA Solar Technology AG
Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES
DILO Armaturen und Anlagen GmbH
F. Laeisz GmbH
Bernard Krone Beteiligungs GmbH
Gauff
OHB System AG
ILF Beratende Ingenieure GmbH
2023
11. – 16.03.2023 Brasilien/ Kolumbien
Unternehmen/Organisation
Enpal
Bundesarchitektenkammer
envitecpro GmbH
thyssenkrupp nucera
BDI
VERBIO Vereinigte BioEnergie AG
Sunfarming Gruppe
Liberbyte GmbH
north.io GmbH
02. – 05.04.2023 Ukraine
Unternehmen/Organisation
Bayer AG
German Eastern Business
50Hertz Transmission GmbH
FIXIT TM Holding GmbH
KfW Bankengruppe
BDI
DIHK
19. – 22.07. 2023 Indien
Unternehmen/Organisation
Merck KGaA
Germany Trade & Invest
BASF SE
Next2Sun AG
DHL Group
Siemens Limited India
SAP SE
SFC Energy AG
Enpal B.V.
NXP Semiconductors Germany GmbH
KfW IPEX Bank GmbH
Schoder GmbH/DIHK
Siemens Healthineers AG
Rolls-Royce Power Systems AG
Infineon Technologies AG
Deutsche Bank AG
RENK GmbH
25. – 27.10.2023 Ankara/ Türkei
Unternehmen/Organisation
Deutscher Reiseverband
Wilo SE
BDI
BDI
H2 Global Advisory GmbH
GP Joule
Bentour Reisen
eMIS Deutschland
Uniper Global Commodities SE
DIHK
Dirkshof
H2 Energy Solutions
SunExpress
Vulcan Energie Ressourcen GmbH
PNE AG
Soliterm
thyssenkrupp AG
Nordes SE
NUMOV
Sancarbarlaz Tours
Krone Group
SPG Steiner GmbH
tütüncü consultingarchitecture
KfW Ipex Bank
DIHK
B.T. innovation GmbH
Wilms Gruppe
2024
08.-12.01.2024 Oman / Saudi Arabien / Israel
Unternehmen/Organisation
Sunfire GmbH
BAUER AG
GTAI
H2 Global Stiftung
Dornier Group GmbH
Piccoplant
Glasbau Hahn GmbH
Fraunhofer Institute for Solar Energy Systems ISE
Landwind Gruppe
VNG AG
HEH Hanseatic Energy Hub Stade
SEFE GmbH
thyssenkrupp AG
BDI
AHK Kairo
E.ON SE
Wesfälische Drahtindustrie
NOTUS Energy GmbH
DIHK
audEERING GmbH
Delivery Hero SE
Gascade Gastransport GmbH
Lilium GmbH
17.-19.04.2024 Ukraine
Unternehmen/Organisation
Bundesverband Solarwirtschaft
DIHK
BDI
Diehl Defence
Notus
Quantum Systems
Global Clearance Solutions AG
19.-24.06.2024 Südkorea / China
Unternehmen/Organisation
Brainlab AG
Max Bögl Stiftung & Co. KG
AHK
VOSS Holding GmbH + Co. KG/ VOSS Automotive GmbH
Haverkamp GmbH
Sartorius AG
BDI
Enpal
Schoder GmbH
TÜV NORD AG
SSK Asia
GeoClimaDesign AG
Bornemann Gewindetechnik GmbH & Co KG
WIBU-SYSTEMS AG
23.-26.10.2024 Delhi / Indien
Unternehmen/Organisation
Rhenus SE & Co. KG
DELO Industrie Klebstoffe GmbH & Co. KGaA
Mercedes-Benz Group AG
IBC SOLAR AG
HCLTech
Aurubis AG
SSK asia
Josef Meissner GmbH & Co KG and Ute Marita & Dr.Rolf
Meissner GmbH
SFC Energy AG
11.-13.11.2024 Lissabon / Portugal
Unternehmen/Organisation
Pina Earth
Germany Trade and Invest
Organifarms
CrewLinQ
RWTH Aachen
High-Tech Gründerfonds
Croowy GmbH
SHIT2POWER GmbH
Bundesverband Beteiligungskapital e.V.
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Cyclize GmbH
Startup-Verband
Accenture
TigerShark Science
TimeTeller GmbH
Polytives GmbH
CK Impact Capital GmbH
DeepTech & Climate Fonds
Cylib
Die Energiekoppler GmbH
01.-04.12.2024 Nairobi / Kenia
Unternehmen/Organisation
Hanseatic Connect GmbH & Co. KG
refuel.green consulting & technologies GmbH
CarMedialab GmbH
Voltfang GmbH
Greenlyte Carbon Technologies GmbH
SAP SE
Off-Grid Europe GmbH
TUI Group / TUI AG
netspice GmbH & Co. KG
SMA Altenso GmbH
Green Energy Development GED GmbH
authentic.network GmbH
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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