Deutscher Bundestag Drucksache 20/15018
20. Wahlperiode 18.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch,
Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14881 –
Tierversuche in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tierversuche gelten als hocheffektive Forschungsmethode, gewissermaßen mit
„Goldstandard“, insbesondere in der biomedizinischen Forschung. Nach einer
Forsa-Umfrage 2017 fordern 52 Prozent der Deutschen einen Stopp von
Tierversuchen in der Medikamentenforschung (
www.aerzte-gegen-tierversuch
e.de/images/themen/statistiken/umfragen/umfrage_2017.pdf). 71 Prozent der
Deutschen fordern außerdem ein Verbot „schlimmster Tierversuche“ in
Deutschland (ebd.). Schwerbelastende Tierversuche sind aber weiterhin
erlaubt. Auch die geplante und letztendlich nicht beschlossene Novellierung des
Tierschutzgesetzes hätte daran nichts geändert. Die Studien zeigen aber, dass
eine stärkere Erforschung und Förderung von Alternativmethoden im Sinne
des 3R-Prinzips (Refine, Reduce, Replace), und dabei insbesondere von
tierversuchsfreien Methoden (Replace), im Interesse der Bevölkerung ist. Das
kann auch den Forschungsstandort Deutschland stärken.
Die wissenschaftliche Forschung ist zu erheblichen Teilen von der
Finanzierung durch den Bund und die Länder abhängig. Dies gilt auch für
konventionelle tierversuchsbehaftete Forschung und für Tierversuchsalternativen. Die
Bundesregierung will die konventionelle tierversuchsbehaftete Forschung
reduzieren und Alternativen fördern (Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-20
21-2025.pdf, S. 44). Damit sich nachhaltig etwas verändert, muss sich diese
Strategie in den jeweiligen Finanzhaushalten wiederfinden. Es ist
anzunehmen, dass ein wesentlicher Teil dabei zur Finanzierung aktueller
Forschungsvorhaben aus Steuergeldern generiert wird. Um das Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
einzuhalten, wäre nach Ansicht der Fragestellenden eine drastische
Umschichtung der Gelder hin zur Förderung von Tierversuchsalternativen notwendig
gewesen. Daher liegt es im politischen und gesamtgesellschaftlichen Interesse,
zu erfahren, wie sich die Steuergelder auf die jeweiligen Projekte aufteilen.
Zudem sollte nachvollziehbar sein, wie sich bei der Finanzierung der
Forschungsvorhaben die Umsetzung des Koalitionsvertrages (Förderung von
Alternativmethoden zum Tierversuch) widerspiegelt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 18. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Institute bundesweit führen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit Tierversuche durch?
Für die Durchführung der tierschutzrechtlichen Vorgaben sind die Behörden der
Länder zuständig. Dies betrifft auch die Erteilung der Erlaubnis für die
Verwendung, Züchtung und/oder Haltung von Versuchstieren sowie die Kontrolle der
betreffenden Institute und Einrichtungen. Der Bundesregierung liegen daher zu
einzelnen Instituten bzw. Versuchstiereinrichtungen oder zu deren Aktivitäten
keine Informationen vor.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass Tierversuche nur unter sehr strengen
Voraussetzungen genehmigt werden (§ 7a des Tierschutzgesetzes). Vor ihrer
Genehmigung ist zu prüfen, ob der angestrebte wissenschaftliche Zweck nicht
durch alternative Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Die
Genehmigung obliegt den zuständigen Behörden der Länder.
2. Wie viele tierversuchsbehaftete Projekte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für 2024 und 2025 genehmigt?
Für die Durchführung der tierschutzrechtlichen Vorschriften sind die Behörden
der Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen keine konkreten
Informationen zu einzelnen Tierversuchsvorhaben vor.
Jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens ist eine
Zusammenfassung des Vorhabens beizufügen, die innerhalb von drei Monaten nach
Genehmigung des Vorhabens von der Genehmigungsbehörde an das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) übermittelt wird. Diese
Projektzusammenfassungen werden vom BfR innerhalb von zwölf Monaten nach Übermittlung in
der Datenbank AnimalTestInfo (
www.animaltestinfo.de) veröffentlicht. Mit
Hilfe der Suchmaske kann diese Datenbank nach verschiedenen Stichworten
bzw. Kriterien (z. B. Jahr der Veröffentlichung) durchsucht werden.
Im Jahr 2024 wurden demnach vom BfR Projektzusammenfassungen für
insgesamt 2 126 genehmigte Tierversuchsvorhaben veröffentlicht. Im Jahr 2025
wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 13. Februar 2025) Zusammenfassungen
für insgesamt 177 Tierversuchsvorhaben veröffentlicht. Die Laufzeit, die für
jedes Versuchsvorhaben individuell beantragt bzw. genehmigt wird, kann den
jeweiligen Projektzusammenfassungen in der genannten Datenbank entnommen
werden.
3. Welche tierversuchsbehafteten Projekte werden durch Fördermittel des
Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder gefördert
(bitte Forschungsvorhaben, Institut und Schweregrad im Sinne des § 31
Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Tierschutz-Versuchstierverordnung
(TierSchVersV) nennen)?
4. Wie viele Fördermittel des Bundes sowie nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder fließen, aufgeschlüsselt nach Projekten in dem
jeweiligen Bereich, in „Replace“ (tierfreie Alternativen), „Reduce“
(Reduktion der Tierzahl) sowie „Refine“ (Verbesserung der Bedingungen für
die Tiere)?
5. Von wem wird in den in Frage 4 genannten Projekten die Bewertung des
Projektes als „Replace“, „Reduce“ oder „Refine“ nach welchen
Maßstäben vorgenommen?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Darstellung der Fördermittel des Bundes, die für die Forschung unter
Verwendung von Tieren sowie für Versuchsvorhaben im Bereich der sogenannten
3R (Vermeidung von Tierversuchen (Replace), Reduzierung von Tierversuchen
(Reduce), Verbesserung des Wohlergehens der betroffenen Tiere (Refine)) zur
Verfügung gestellt werden, ist nicht möglich. Es wird nicht gesondert erhoben,
welcher Anteil der Ausgaben für Tierversuchsvorhaben bzw. Versuchsvorhaben
ohne Tiere zur Verfügung gestellt wird. Ebenso erfolgt keine explizite
Differenzierung der Vorhaben in die Bereiche bzw. Kategorien Reduce, Replace und
Refine. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
Über Fördermittel der Länder, mit denen entsprechende Versuchsvorhaben
gefördert werden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
6. Wird auch der Bau neuer oder die Erweiterung bzw. Erneuerung
bestehender Forschungseinrichtungen durch Mittel des Bundes sowie nach
Kenntnis der Bundesregierung der Länder finanziert, in denen
Tierversuche durchgeführt werden, und wenn ja,
a) welche Bauvorhaben finden an welchen Instituten statt,
b) welche dieser Bauvorhaben sind für Projekte in den Bereichen
„Replace“, „Reduce“ und „Refine“ vorgesehen, und
wenn nein, warum nicht?
7. Werden im Rahmen von Tierversuchsalternativen der Bau neuer oder die
Erweiterung bzw. Erneuerung bestehender Forschungseinrichtungen
durch Mittel des Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der
Länder finanziert?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bau neuer oder die Erweiterung bestehender Forschungseinrichtungen, in
denen Tierversuche, Alternativmethoden zum Tierversuch oder andere
Vorhaben im Bereich der sogenannten 3R durchgeführt werden, wird unter anderem
auch mit Mitteln des Bundes gefördert. Neben Einrichtungen der
Ressortforschung werden auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unterstützt.
Einige Beispiele sind die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren, die Leibniz-Gemeinschaft oder die Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften.
Die Bundesregierung führt jedoch keine Übersicht über Haushaltsmittel, mit
denen der Bau neuer oder die Erweiterung bestehender
Forschungseinrichtungen finanziert werden, in denen Tierversuche, Alternativmethoden zum
Tierversuch oder andere Projekte im Bereich der sogenannten 3R durchgeführt
werden.
Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen. Es sind
alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die
sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die erfragten
Informationen werden innerhalb der Bundesregierung nicht statistisch erfasst,
ausgewertet und es besteht kein eigenes Berichtswesen. Es besteht weder eine
rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
nachträglich zu rekonstruieren und Dokumentationen darüber nachträglich zu
erstellen oder zu pflegen. Die erbetenen Daten können daher insoweit grundsätzlich
nicht ermittelt werden.
Im Hinblick auf die Finanzierung entsprechender Maßnahmen durch die
Länder hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
8. Wie viele Projekte mit Tierversuchsalternativen wurden und werden seit
2020 bis zum aktuellen Haushalt 2024 mit welchen Finanzmitteln des
Bundes sowie nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder gefördert?
Eine Übersicht über die Förderung der Bundesregierung im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Thema „Alternativmethoden zum
Tierversuch“, der Richtlinie „Innovative Toxikologie zur Reduzierung von
Tierversuchen (e:ToP)“ und der trinationalen Förderinitiative „InnoSysTox-Moving –
Innovative Systemtoxikologie als Alternative zum Tierversuch – Hin zur
Anwendung“ ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle: Übersicht über die Förderung der Bundesregierung im Bereich der
Alternativmethoden zum Tierversuch
Anzahl der Projekte
und Förderbetrag
Jahr
2020 2021 2022 2023 2024
Anzahl der Projekte 98 92 100 98 109
Betrag (in Euro) 5 600 000 7 400 000 8 200 000 7 800 000 7 200 000
Zusätzlich werden in themenoffenen Bekanntmachungen des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Vorhaben gefördert, die Elemente
von Alternativmethoden zum Tierversuch enthalten. Es wird jedoch nicht
gesondert erhoben, wie viele Vorhaben und mit welchem Anteil der
Zuwendungen diese gefördert werden.
Zudem hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Zeitraum von
2020 bis 2024 aus Bundesmitteln insgesamt rund 5 804 000 Euro in Vorhaben
investiert, die sich mit Alternativmethoden zum Tierversuch befassen.
Über Fördermittel der Länder, mit denen entsprechende Vorhaben gefördert
werden, hat die Bundesregierung keine Kenntnis.
9. Wie viele Versuchstiere werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit jeweils in Hochschulen sowie in bio-medizinischen Industrien
bundesweit verwendet, und welche Tendenz gibt es im Vergleich mit den
vergangenen Jahren?
10. Wie viele sogenannte Überschusstiere werden nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich an Hochschulen sowie in bio-medizinischen
Industrien bundesweit getötet, und welche Tendenz gibt es im Vergleich mit
den vergangenen Jahren?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den zuständigen
Behörden in den Ländern. Die Anzahl der verwendeten Versuchstiere sowie der
sogenannten überzähligen Versuchstiere wird von den nach Landesrecht
zuständigen Behörden entsprechend der Versuchstiermeldeverordnung nach Art und
Herkunft der Tiere sowie Zweck, Art und Schweregrad der Tierversuche an das
BfR übermittelt. Die Meldungen erfolgen dabei in anonymisierter Form.
Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben über die Verwendung oder
Tötung von Tieren in einzelnen Versuchstiereinrichtungen – wie beispielsweise
der Hochschulen oder der biomedizinischen Industrie – vor. Vor diesem
Hintergrund lassen sich auch keine Aussagen zu möglichen Tendenzen im Vergleich
mit vergangenen Jahren treffen.
Die entsprechenden Zahlen und Daten der jährlichen Versuchstiermeldungen
sind unter folgendem Link abrufbar:
www.bf3r.de/de/erfassung_von_versuchsti
erzahlen_in_deutschland-310435.html.
11. Welche finanziellen oder anderen Möglichkeiten stellt der Bund den
Hochschulen für tierversuchsbehaftete Forschung und Bildung und
welche für Forschung und Bildung mit Tierversuchsalternativen zur
Verfügung?
a) Wie viel Prozent der Fördersumme stammt jeweils aus öffentlichen
und aus privaten Mitteln?
b) Welche Mittel kommen jeweils aus dem Bundes- und nach Kenntnis
der Bundesregierung dem Landeshaushalt (bitte mit Zuordnung der
jeweiligen Mittel zu den Projekten der konventionellen
tierversuchsbehafteten Forschung sowie der Forschung mit
Tierversuchsalternativen [bitte aufteilen in „Reduce“, „Refine“ und „Replace“] angeben)?
c) Woher stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die übrigen
Mittel, und wie werden diese verteilt?
d) Sollte die Bundesregierung bisher nicht erheben, welche Mittel in die
tierversuchsbehaftete und welche in die tierfreie Forschung gehen
und die derzeitige Verteilung der, vor allem öffentlichen, Mittel nicht
darstellen können, welche Maßnahmen zur Datenerhebung sind
zukünftig geplant, und wie begründet die Bundesregierung den
Umstand, dass sie die Verteilung öffentlicher Gelder in dem Bereich
nicht transparent macht?
Die Fragen 11 bis 11d werden gemeinsam beantwortet.
Eine Darstellung der Mittel, die im Bundeshaushalt für die Durchführung von
tierversuchsbehafteter Forschung und Bildung zur Verfügung gestellt wurden
bzw. werden, ist nicht möglich. Die Kosten für Vorhaben, in denen Tiere
verwendet werden, oder der Anteil der durch Tierversuche verursachten Kosten
innerhalb eines Vorhabens werden nicht gesondert erfasst. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
Die Erhebung der erfragten detaillierten Informationen wird auch aufgrund der
Komplexität der Daten bzw. der Datenerhebung auch zukünftig nicht möglich
sein. Zumal die genannte Förderung nicht nur auf Bundesebene, sondern auch
auf Landesebene erfolgt bzw. in den Händen diverser nationaler und
internationaler Forschungsförderer liegt. Auf die betreffenden Daten hat die
Bundesregierung keinen Zugriff.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die
Finanzierung der Hochschulen bei den Ländern liegt. Die Hochschulen können sich auf
Förderungen des Bundes zu Alternativmethoden bewerben. Für das
Fördervolumen hierzu wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der
tierversuchsbehafteten Projekte und der Projekte mit
Tierversuchsalternativen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorgaben obliegt den zuständigen
Behörden in den Ländern. Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben über
einzelne Versuchsvorhaben oder über die Anwendung bestimmter Methoden
(z. B. Alternativmethoden zu Tierversuchen) in Versuchsvorhaben vor. Vor
diesem Hintergrund lassen sich keine Aussagen über die Entwicklung der
Verteilung entsprechender Vorhaben in den letzten zehn Jahren treffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
13. Inwieweit hat die Umsetzung des Koalitionsvertrages (Förderung von
Alternativmethoden zum Tierversuch) die Verteilung der Fördersummen
auf tierversuchsbehaftete Projekte und auf Projekte mit
Tierversuchsalternativen beeinflusst?
Eine Darstellung der Mittel, die laut Bundeshaushalt speziell für die Forschung
unter Verwendung von Tieren bzw. ohne Tiere zur Verfügung standen bzw.
stehen, ist nicht möglich. Es wird nicht gesondert erhoben, welcher Anteil der
Ausgaben für tierversuchsfreie bzw. Forschung mit Tieren zur Verfügung
gestellt wird. Zudem liegen der Bundesregierung auch zu einzelnen
Versuchsvorhaben oder über die Anwendung bestimmter Methoden (z. B. Einsatz von
Tieren, Verwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen) keine
Informationen vor. Daher kann die Bundesregierung nicht bewerten, ob bzw. inwieweit
sich die Verteilung der Fördersummen für die Forschung unter Verwendung
von Tieren im Vergleich zur Forschung ohne Tiere in den letzten Jahren
verändert hat.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
14. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, damit die
Antragstellenden vermehrt die Förderung von Projekten mit
Tierversuchsalternativen beantragen?
Die Bundesregierung hat mit der Gründung des Deutschen Zentrums zum
Schutz von Versuchstieren (Bf3R) einen wichtigen Schritt in Richtung der
Förderung der Entwicklung und Anwendung von Alternativmethoden gemacht.
Das Bf3R forscht selbst im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch,
koordiniert aber auch bundesweite Aktivitäten, um die Entwicklung von
Alternativmethoden voranzutreiben. Das Bf3R regt mit seiner Präsenz, diversen
Aktivitäten sowie dem wissenschaftlichen Dialog national und weltweit
Forschungsaktivitäten an und bewirbt aktiv mit Hilfe diverser
Kommunikationsstrategien die Bf3R-Forschungsförderung.
Mit ihrer finanziellen Beteiligung an der Stiftung zur Förderung der
Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von
Tierversuchen (set) fokussiert die Bundesregierung zudem die Entwicklung von 3R-
Methoden im wissenschaftlichen und industriellen Bereich.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung eine Neukonzeptionierung des
Tierschutzforschungspreises auf den Weg gebracht. Ab 2025 wird dieser Preis in
drei neuen Preiskategorien vergeben. Zudem wurde das Preisgeld erheblich
aufgestockt, so dass im Jahr 2025 erstmals eine Gesamtsumme von
220 000 Euro vergeben werden kann.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass aufgrund von
fehlenden Forschungs- und Bildungsmöglichkeiten mit und zu
Tierversuchsalternativen vermehrt Forschende ins Ausland abwandern?
Deutschland nimmt im Bereich der Entwicklung von Alternativmethoden zum
Tierversuch eine weltweit führende Position ein. So verfügt Deutschland über
die höchste Anzahl an sogenannten 3R-Organisationen weltweit. Das breite
Angebot an Forschungs- und Bildungsmöglichkeiten im Bereich der
Alternativmethoden zum Tierversuch wird durch diese Organisationen kontinuierlich
erweitert.
Mit dem „Bundesnetzwerk 3R“ hat das BMBF außerdem eine
Vernetzungsinitiative der Forschung im Bereich der sogenannten 3R und deren Anwendung in
Deutschland initiiert. Im Vordergrund steht dabei der Dialog zwischen
Wissenschaft, Industrie, Politik, Verwaltung und Interessensverbänden. Damit wird
den Forschenden ein Forum geboten, das einen umfassenden Austausch über
Forschungs- und Bildungsmöglichkeiten mit und zu Alternativmethoden zum
Tierversuch bietet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen derzeit auch keine belastbaren
Informationen vor, dass Forschende aus Deutschland ins Ausland abwandern.
Vielmehr ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass im weltweiten
Vergleich gerade der führende Bereich der 3R-Forschung den Standort
Deutschland für Forschende besonders attraktiv macht.
Vor dem dargestellten Hintergrund wird die Gefahr einer Abwanderung
insgesamt als gering eingeschätzt.
16. Welche „kontinuierlichen Anstrengungen“ hat die Bunderegierung
eingeleitet, um Alternativmethoden zu fördern und die Anzahl der
eingesetzten Tiere zu reduzieren, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 20/3145 geantwortet hat: „Ein wichtiges
Vorhaben ist die Förderung von Alternativmethoden mit dem Ziel, die Zahl
der im Rahmen von Tierversuchen eingesetzten Tiere schnellstmöglich
zu reduzieren. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es aus Sicht der
Bundesregierung weiterer kontinuierlicher Anstrengungen insbesondere im
Bereich der Entwicklung geeigneter Methoden und deren Umsetzung in
der Praxis.“?
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Versuchstieren und der
Verringerung von Tierversuchen große Bedeutung bei. Daher wird das Ziel verfolgt,
Tierversuche zu reduzieren und durch alternative Ansätze zu ersetzen. Die
aktuell vorliegenden Versuchstierzahlen zeigen, dass im Jahr 2023 die Zahl der
in Deutschland verwendeten Tiere in Versuchen im Vergleich zum Vorjahr um
etwa 16 Prozent gesunken ist. Die Zahl der in Deutschland verwendeten
Versuchstiere ist somit das dritte Jahr in Folge deutlich zurückgegangen. Um
diesen Rückgang weiter voranzutreiben, plant die Bundesregierung, eine
Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vorzulegen.
Gleichzeitig wird die Erforschung von alternativen, tierversuchsfreien
Verfahren intensiv vorangetrieben, um zusätzlich Wissenschaft und Forschung zu
stärken und neuere und wirksamere Behandlungsmethoden für Mensch und Tier zu
entwickeln. So wurde beispielsweise am 6. Januar 2025 die neue
Fördermaßnahme „Validierung und Implementierung humanbasierter neuer Methoden im
regulatorischen Kontext (ValNAM)“ des BMBF veröffentlicht. Ziel der
Förderrichtlinie ist die Validierung neuer Methoden (sogenannter „New Approach
Methods“ (NAMs)) im regulatorischen Kontext, um neue tierversuchsfreie, für
den Menschen relevante Methoden (basierend auf menschlichen Zellen oder
Geweben) als OECD-Prüfrichtlinien (Richtlinien der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) einzuführen oder
qualifizierte Modelle für die Wirksamkeitsprüfung neuer Arzneimittel zu
etablieren. Mittelfristig sollen regulatorische Tierversuche reduziert und stattdessen
humanbasierte neue Methoden mit besserer Translationsrate genutzt werden.
Im Bereich der Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten engagiert
sich die Bundesregierung zudem beispielsweise auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene. So existieren bei der Europäischen Arzneimittel-
Agentur (EMA) verschiedene Initiativen zur Förderung der Entwicklung von
Alternativmethoden zum Tierversuch beziehungsweise zur Reduktion von
Tierversuchen. Die 3Rs Working Party (3RsWP) ist eine gemeinsame
Arbeitsgruppe des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) und des Ausschusses für
Tierarzneimittel (CVMP). Sie berät diese Ausschüsse in allen Fragen, die den
Einsatz von Tieren bei der Prüfung von Arzneimitteln betreffen, wobei der
Schwerpunkt auf der Anwendung der 3R-Prinzipien liegt. Ferner findet in der
„Non-Clinical and New Approach Methodologies European Specialised Expert
Community” ein Austausch zwischen Expertinnen und Experten und eine
Beratung bezüglich neuer Methoden, insbesondere der Entwicklung von
Alternativmethoden zum Tierversuch, statt. In beiden Initiativen leisten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der zuständigen Bundesoberbehörden, dem Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut
(PEI), wichtige Zuarbeit und Unterstützung. Ebenso rückt auf internationaler
Ebene bei der Entwicklung der ICH (International Council for Harmonisation
of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use) Guidelines
verstärkt 3R in den Vordergrund. Auch hier sind Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesoberbehörden involviert. Auf nationaler Ebene bringen diese sich
auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien ein, die die
Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch im Fokus haben
beziehungsweise schwerpunktmäßig bearbeiten. In der Arbeit werden kontinuierlich
verschiedene Netzwerke unterstützt und ausgebaut, um insbesondere auch
einen direkten Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Arzneimittelzulassungsbehörden und den jeweiligen Entwicklerinnen und
Entwicklern alternativer Testmethoden zu gewährleisten. Ein Meilenstein ist zum
Beispiel die Streichung des Kaninchen-Pyrogentests in 57 Arzneibuchmonografien
auf Initiative u. a. des PEI und des BfArM im Juni 2024 durch die Europäische
Arzneibuchkommission.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 und 8 verwiesen.
17. Bezeichnet die Bundesregierung ihre bisherigen Anstrengungen als
ausreichend, um ihre selbstgesteckten Ziele bei Tierversuchen zu erreichen?
18. Plant die Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode noch
tierversuchsbetreffende Verordnungen zu verabschieden?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die Planung, Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen
existieren bereits detaillierte und sehr eng gefasste rechtliche Regelungen. Auf
europäischer Ebene setzt die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU den
rechtlichen Rahmen. Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Richtlinie keine neuen
strengeren nationalen Regelungen erlassen. Neue tierschutzrechtliche
Anforderungen in diesem Bereich würden zu einer Verschärfung des nationalen Rechts
führen und wären daher nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund plant die
Bundesregierung nicht, in dieser Legislatur noch Regelungen im Bereich der
Planung, Genehmigung oder Durchführung von Tierversuchen zu verabschieden.
Im Rahmen der dargestellten tierschutzrechtlichen Vorgaben arbeitet die
Bundesregierung jedoch an einem strategischen Ansatz zur Reduzierung der Zahl
der verwendeten Versuchstiere in Deutschland, mit dem die Entwicklung
geeigneter Alternativmethoden zum Tierversuch und deren Umsetzung in der Praxis
kontinuierlich vorangebracht werden sollen. Die Bundesregierung hält diesen
Ansatz für zielführend, um Tierversuche zunehmend durch alternative
Methoden zu ersetzen und die Anzahl verwendeter Versuchstiere zu reduzieren.
19. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung der
Tierversuchsreduktionsstrategie, was ist im Rahmen der Strategie bisher
geschehen, und welche Veranstaltungen, Ergebnisberichte und Maßnahmen
sind noch geplant (bitte konkrete Zeit angeben)?
Im September 2024 wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Prozess zur Erarbeitung einer
Reduktionsstrategie zu Tierversuchen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit
den relevanten Beteiligten gestartet.
Im weiteren Verlauf wurden mit Hilfe von Expertinnen und Experten,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Forschenden, Vertreterinnen und
Vertretern der Wirtschaft und Tierschutzorganisationen sowie der fachlich betroffenen
Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)) Eckpunkte
und Konzepte für eine Strategie zur Reduktion von Tierversuchen formuliert.
Diese Eckpunkte und Konzepte wurden anschließend unter Federführung des
BMEL und in Zusammenarbeit mit dem Bf3R ausgewertet, gebündelt und zu
einem Gesamtentwurf für eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen
zusammengefasst.
Derzeit läuft die Abstimmung zu diesem Entwurf innerhalb der
Bundesregierung. Als nächster Verfahrensschritt ist eine Abstimmung mit den weiteren
Beteiligten des Erarbeitungsprozesses vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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