[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4574
17. Wahlperiode 25. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Christine Buchholz,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4318 –
Zerstörung von Beduinendörfern im Negev
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Etwa die Hälfte der 170 000 Beduinen in Israel lebt in 46 Dörfern in der
Negev-Wüste, im Süden Israels. Die meisten dieser Dörfer sind vom israelischen
Staat nicht anerkannt und werden von der israelischen Regierung als „illegal“
bezeichnet. Daher wird die Infrastruktur in diesen Dörfern vom Staat nicht
ausgebaut, was dazu führt, dass wesentliche Dienstleistungen in den
Bereichen Wasser- und Stromversorgung, Abwasser, öffentlicher Verkehr, Bildung
und Gesundheit fehlen. Beduinen dieser Dörfer leben daher unter Dritte-Welt-
Bedingungen in einem Erste-Welt-Staat, so die israelische Vereinigung für
Bürgerrechte in Israel.
Während die israelische Regierung jüdischen Staatsbürgern, insbesondere
Neueinwanderinnen/Neueinwanderern, Anreize gewährt, in der Negev-Wüste
anzusiedeln, ist sie bestrebt, die Beduinen aus dem Negev in sieben neue
Sammelstädte umzusiedeln. Diese Politik negiert die Bedürfnisse der beduinischen
Bevölkerung und ihr Recht auf ihr Land, ihre Kultur und ihre traditionelle
Lebensweise. Auch das Menschenrechtskomitee des Zivilpakts der Vereinten
Nationen hat sich in seinen abschließenden Bemerkungen zur Umsetzung des
Zivilpakts in Israel am 29. Juli 2010 mit Sorge zu der gewaltsamen Räumung
von Beduinendörfern im Negev geäußert und von der israelischen Regierung
gefordert, das Recht der Beduinen auf das Land ihrer Vorfahren und auf
staatliche Infrastruktur sowie ihre traditionellen landwirtschaftlichen
Lebensgrundlagen anzuerkennen. Auch Human Rights Watch beklagt diese
demographische Politik für die Negev-Wüste als „systematisch diskriminierend“.
Die Beduinen in den „nicht anerkannten“ Dörfern leben in ständiger Angst vor
Räumung und Zerstörung. Israelische Menschenrechtsorganisationen fürchten
eine neue Welle der Zerstörung dieser Dörfer. Das Beduinendorf Al-Arakib,
wenige Kilometer nördlich von Beersheba, wurde am 27. Juli 2010 durch
Angriffe auf Wohn- und Arbeitsunterkünfte, Stallungen, Felder und Olivenhaine
der 300 Bewohner weitgehend zerstört. Die Bewohner begannen umgehend
mit den Wiederaufbauarbeiten. Am 6. August 2010 fiel das Dorf einer zweiten
Zerstörung zum Opfer. Dabei wurden die Bewohner misshandelt und zum Teil
festgenommen. Auch das Knesset Mitglied, Taleb Al-Sana, ein israelischer Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4574 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRechtsanwalt beduinischer Herkunft, der gegen den Abriss des Dorfes
protestiert hatte, wurde so misshandelt, dass er in ein Krankenhaus eingewiesen
werden musste. Mehrere Menschenrechtsaktivistinnen/-aktivisten wurden
misshandelt, da sie sich mit den Dorfbewohnerinnen/-bewohnern solidarisiert
hatten. Wie die meisten „nicht anerkannten“ Dörfer, führt das Dorf Al-Arakib
einen Rechtsstreit mit der israelischen Regierung um das Eigentumsrecht des
Gebietes um Al-Arakib, der zum Zeitpunkt der Zerstörung noch nicht
entschieden war. Insgesamt wurde das Dorf bislang (Stand: 29. November 2010)
siebenmal zerstört. Israelische und palästinensische
Menschenrechtsorganisationen hatten sich am 3. Oktober 2010 an die israelische Regierung gewandt,
mit der Bitte, die aggressive Vertreibungspolitik zu beenden und stattdessen
eine politische Lösung zu finden, die die verfassungsmäßigen Rechte der
Beduinen, insbesondere die Rechte auf Würde, Gleichheit und Eigentum, achtet.
Amnesty International appellierte im November 2010 an die internationale
Gemeinschaft, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, um eine
weitere Zerstörung von Al-Arakib zu verhindern und die israelische Regierung
dazu zu bewegen, die beduinischen Dörfer und ihre rechtlichen Ansprüche
anzuerkennen.
Auf dem Gebiet von Al-Arakib soll nun, wenn es nach dem Willen der
israelischen Regierung geht, ein Wald entstehen. Er ist Teil des vom Jüdischen
Nationalfonds e. V. (JNF) betriebenen Aufforstungsprojekts im Negev. Ihm
wurde das Land übertragen obschon vor Gericht die Besitzverhältnisse nicht
entschieden sind. Der Staat kontrolliert in Israel 93 Prozent des Landes. Das
Land gehört entweder direkt dem Staat oder quasi-staatlichen Körperschaften,
zu denen auch der JNF zählt. Verwaltet wird das vom Staat kontrollierte Land
von der staatlichen Körperschaft Israel Land Administration (ILA). Der JNF
besitzt direkt 13 Prozent des Landes, hat aber über seine Mitgliedschaft im
ILA de facto Einfluss auf die 93 Prozent des vom Staat kontrollierten Landes.
Darüber hinaus ist der JNF das einzige Organ in Israel, das befugt ist,
Aufforstungsarbeiten im ganzen Land durchzuführen. Der Großteil des JNF-Landes
gehörte früher palästinensischen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen, die in
der Zeit zwischen 1949 und 1953 nach dem Absentees Property Law enteignet
worden waren. Das Mandat des JNF ist explizit, Land nur an jüdische
Bürgerinnen/Bürger und Neueinwandererinnen/Neueinwanderer zu vergeben. Nach
dem am 3. August 2009 verabschiedeten Israel Land Administration Law
droht die weitere Enteignung palästinensischen Lands, insbesondere für die
beduinische Bevölkerung des Negev: Etwa 50 000 bis 60 000 dunams (1
Dunam entspricht 1000 qm) Land werden vom JNF an den Staat übertragen,
hauptsächlich in den Städten. Im Gegenzug erhält der JNF Land im Negev
und Galiläa, um es für jüdische Siedlungen und Erholungsbereiche für
jüdische Bürgerinnen/Bürger zu erschließen und dafür die „nicht anerkannten“
Beduinendörfer zu zerstören. Nach Aussagen von Adalah – The Legal
Center for Arab Minority Rights in Israel, ist für palästinensische Bürgerinnen/
Bürger in Israel etwa 80 Prozent des Landes aufgrund ihrer ethnischen
Zugehörigkeit für Kauf oder Pacht gesperrt.
Auch aus ökologischen Gründen steht die „Begrünungspolitik“ des JNF im
Negev unter Kritik von Umweltexperten. Im Gegensatz zur beduinischen
Bevölkerung, die das Land entsprechend der klimatischen Bedingungen nutzt,
pflanze der JNF in erster Linie nicht einheimische Pflanzen an, die viel mehr
Wasser benötigten und ernsthafte und unwiderrufliche Schäden an Natur und
Umwelt hervorriefen. Von den verheerenden Waldbränden im Carmel nahe
der Stadt Haifa zu Beginn des Monats Dezember 2010 waren vor allem die
vom JNF gepflanzten Parks aus leicht brennbaren Pinienwäldern betroffen.
Experten des Mount Carmel Research Center an der Universität Haifa warnen
davor, neue Bäume zu pflanzen, um die natürliche Regeneration des
Ökosystems zu ermöglichen und eine erneute Brandgefahr zu minimieren. Vertreter
des JNF hingegen haben bereits 1 Mio. US-Dollar mobilisiert, um die Fläche
schnellstmöglich wieder zu bepflanzen. Dazu erklärte Omri Gal, Sprecher der
Israel Nature and Parks Authority, die die Carmel-Region verwaltet, dass das
Ziel seiner Behörde der Naturschutz sei, während der JNF eine politische
Agenda verfolge. Auch die 2003 vom israelischen Gerichtshof gestoppte
Politik, die Dorfbewohner durch Sprühen von Chemikalien auf Felder, aber auch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4574auf Dörfer, zu vertreiben, steht in krassem Widerspruch zu einer ökologischen
Zielsetzung. Am 3. März 2010 erklärte der israelische
Landwirtschaftsminister öffentlich in der Knesset, dass primäres Ziel der Aufforstung im Negev die
Inbesitznahme des Landes sei und dass die Bäume später vielleicht wieder
ausgerissen würden.
Das Gebiet von Al-Arakib soll nun dem „Wald der Botschafter“ zugeschlagen
werden, der zum Aufforstungsprojekt im Lahav-Gebiet gehört. Zu diesem
Aufforstungsprojekt gehört auch der „Wald der deutschen Länder“, der ein
Symbol der Freundschaft zwischen Deutschland und Israel sein soll. Der JNF
wirbt für die Waldprojekte in Deutschland um Spenden. Da der JNF als
gemeinnütziger Verein registriert ist, können Spenden von der Steuer abgesetzt
werden. Deutsche Politiker, Kirchengemeinden sowie Städte und Gemeinden
unterstützen mit ihren Spenden die Aufforstungsprojekte im Lahav-Gebiet
und somit die Vertreibung der Bewohnerinnen/Bewohner von Al-Arakib.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verfolgt die Menschenrechtssituation auch im Nahen
Osten aufmerksam. Sie interveniert – wo geboten – regelmäßig, sowohl bilateral
als auch im Rahmen der EU-Menschenrechtsarbeit, und unterstützt die Arbeit
von Nichtregierungsorganisationen in der Region auf vielfältige Weise.
Die Vorfälle um das Dorf Al-Arakib sind der Bundesregierung bekannt. Die
Deutsche Botschaft Tel Aviv hat in den vergangenen Monaten den Fall des
Dorfes und die Lage der Beduinen im Negev insgesamt aufmerksam verfolgt.
Die besondere Lebensweise der Beduinen beruht auf althergebrachter Tradition
und gerät häufig in ein Spannungsverhältnis mit einem modernen Staatswesen.
Ähnliches ist in vielen Ländern der Region zu verzeichnen.
Landfragen sind vor dem Hintergrund der Geschichte des Zionismus und der
Entstehung des Staates Israel bis heute von besonderer Komplexität. Der Erfolg
der zionistischen Idee „einer Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“
beruht auf Landerwerb durch jüdische Gruppen und Organisationen.
2007 hat der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung erlassen, die den
Jewish National Fund (JNF) darauf verpflichtet, auch Nichtjuden Land zur
Verfügung zu stellen. In strittigen Landfragen steht allen Bürgern des Staates Israel
der Weg zu den Gerichten offen.
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über anhängige
Strafverfahren gegen die an der Zerstörung am 27. Juli 2010 beteiligten 1300
Polizisten vor, von denen sich viele nicht ausgewiesen und ihre Gesichter
vermummt hatten?
Über anhängige Strafverfahren gegen die an der ersten Zerstörung am 27. Juli
2010 Beteiligten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. War nach Auffassung der Bundesregierung die während der Zerstörung am
27. Juli 2010 durchgeführte Beschlagnahme von Eigentum verschuldeter
Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner durch die Finanzbehörde rechtmäßig?
Nach Rechtsauffassung der israelischen Behörden beruhte die Zerstörung Al-
Arakibs auf vollstreckbaren Abrissverfügungen. Die darüber hinausgehende
Beschlagnahme von Eigentum durch die Finanzbehörde fand ebenfalls auf
Grundlage richterlicher Entscheidungen statt.
Drucksache 17/4574 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu weiteren
geplanten Aktionen gegen Al-Arakib vor?
b) Hat die Bundesregierung sich in bilateralen Gesprächen mit der
israelischen Regierung für die offizielle Anerkennung des Dorfes und die
Verhinderung seiner Zerstörung eingesetzt?
c) Wenn nein, warum nicht?
4. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Angriffe auf
Solidaritätskundgebungen mit den Bewohnerinnen/Bewohnern von Al-
Arakib und Protestveranstaltungen gegen die Zerstörung von Al-Arakib
vor?
b) Waren die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit der
Protestierenden nach Auffassung der Bundesregierung hierbei hinreichend
geschützt?
5. a) Hat die Bundesregierung sich vor Ort entsprechend der Leitlinien der
Europäischen Union betreffend den Richtlinien zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern für die Menschenrechtsaktivistinnen/-
aktivisten und Parlamentarierinnen/Parlamentarier eingesetzt, die versuchten,
die Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner zu schützen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Konkrete Erkenntnisse über weitere geplante Aktionen gegen das Dorf liegen
der Bundesregierung nicht vor. Von weiteren Zerstörungen aufgrund der
weiterhin gültigen Abrissverfügungen ist auszugehen. Zugleich sind die Bewohner
entschlossen, das Dorf immer wieder aufzubauen und seine Anerkennung zu
erreichen.
Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hat in den vergangenen Monaten den Fall des
Dorfes Al-Arakib intensiv verfolgt. Mitarbeiter haben Al-Arakib seit August
2010 wiederholt besucht. Seither steht die Botschaft in kontinuierlichem
Kontakt mit mehreren Nichtregierungsorganisationen, die sich für Al-Arakib und
andere nicht anerkannte Beduinendörfer im Negev insgesamt einsetzen.
Im Herbst 2010 suchten Vertreter der Deutschen Botschaft umgehend das
Gespräch mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, die bei
Solidaritätskundgebungen in Gewahrsam genommen worden waren. Auch den bei
der zweiten Räumung Al-Arakibs verletzten Abgeordneten der Knesset, Talab
El-Sana (Demokratische Arabische Partei), haben Mitarbeiter der Botschaft zu
einem ausführlichen Gespräch getroffen.
Weiteres Element des Dialogs sind die von der EU-Vertretung initiierten
Gesprächsrunden mit Betroffenen und Menschenrechtsverteidigern aus dem
Negev, an der Vertreter der Botschaft teilgenommen haben.
Gegenüber dem Israelischen Außenministerium hat die Botschaft den Fall
hochrangig angesprochen und ihre Sorge zum Ausdruck gebracht.
Das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist in Israel anders als in
den meisten Staaten der Region verbürgt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/45746. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der
beduinischen Bevölkerung von Al-Arakib im israelischen Rechtssystem
ihre Rechte auf ihr Land geltend zu machen
a) de jure und
b) de facto?
Als israelischen Staatsbürgern steht den Beduinen Israels der Weg zu den
Gerichten offen. Eine Vielzahl engagierter Nichtregierungsorganisationen bieten
Unterstützung und Rechtsberatung an.
Es gibt zwei Arten von Rechtsstreitigkeiten:
– Zum einen die bereits abgeschlossenen Verfahren zu den Zerstörungen der
Dörfer. Diese wurden vom Obersten Gerichtshof als rechtmäßig angesehen,
da es sich um nach israelischem Rechtsverständnis illegale Dörfer handelt.
– Zum anderen die bisher ungelösten Rechtsstreitigkeiten um das Eigentum an
Grund und Boden.
Laut Angaben von Nichtregierungsorganisationen sind derzeit ca. 3 200 Klagen
anhängig, bei denen es um die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken
gehe. Vor allem seit 2004 antworte die „Israeli Land Authority“ (ILA) auf die
Klagen der Beduinen mit eigenen Gegenklagen.
Bisher ergangene Urteile fallen in der Regel zugunsten der ILA aus. Dies liege
in erster Linie daran, dass die Beduinen große Schwierigkeiten haben, ihr
Eigentum durch offizielle Urkunden zu beweisen.
7. a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung bezüglich
der seit 2003 in den „nicht anerkannten“ Dörfern zerstörten Häuser vor?
b) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Kompensation der Dorfbewohnerinnen/Dorfbewohner im Falle von
Häuserzerstörungen vor?
Es ist der Bundesregierung bekannt, dass es seit 2003 wiederholt zu
Räumungen von nicht anerkannten Dörfern und zu Hauszerstörungen gekommen ist.
Die Nichtregierungsorganisation „Negev Coexistence Forum“ veröffentlichte
im Dezember 2010 folgende Zahlen für die letzten Jahre: 2003 157 Häuser, 2004
bis 2007 etwa 150 bis 170, 2008 225, 2009 254 und 2010 etwa 700 Häuser.
Nichtregierungsorganisationen verweisen auf ihrer Ansicht nach unzureichende
Entschädigungen. Zudem sei Voraussetzung für Entschädigung, dass die
Familien in die von der Regierung geplanten Städte zögen und auf weitere Ansprüche
bezüglich des Landes verzichteten.
Die israelische Regierung unterstreicht, dass Entschädigungen für Familien, die
Umsiedlungsangebote annehmen, ohne Prüfung der Eigentumsansprüche und
finanziellen Verhältnisse erfolgen. Der Umfang der Entschädigungen sei
außergewöhnlich hoch und übertreffe den Wert der ursprünglichen Unterkünfte
häufig um ein Vielfaches.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verletzung der im internationalen
Recht verbrieften Menschenrechte der beduinischen Bevölkerung aus den
„nicht anerkannten“ Dörfern im Negev auf Gleichbehandlung,
angemessenes Wohnen, sauberes Trinkwasser, Gesundheit und Ausbildung?
Israel hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte ratifiziert und ist deshalb grundsätzlich zur Gewährleistung der darin
enthaltenen Rechte verpflichtet. Ob Rechtsverletzungen vorliegen, ist von den
Umständen im jeweiligen Einzelfall abhängig. Eine pauschale Bewertung ist
daher nicht möglich.
Drucksache 17/4574 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie bewertet die Bundesregierung die gezielte Wasserpolitik der
israelischen Regierung, insbesondere bezüglich der mangelhaften
Wasserversorgung der beduinischen Bevölkerung, vor allem in den „nicht
anerkannten“ Dörfern?
Die israelische Regierung stellt öffentliche Dienstleistungen nur für anerkannte
Dörfer und Städte. Nicht anerkannte Dörfer erhalten daher keine öffentliche
Strom- und Wasserversorgung, sind nicht an das Straßennetz angebunden und
müssen auch Müll- und Abwasserentsorgung selbst tragen.
10. a) Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung zur
Gesundheitsfürsorge in den „nicht anerkannten“ Dörfern im Negev vor?
b) Welche Informationen und Zahlen liegen ihr zur Kindersterblichkeit
in den „nicht anerkannten“ Dörfern vor im Vergleich zur
Kindersterblichkeitsrate unter der palästinensischen Bevölkerung in Israel und zur
jüdischen Bevölkerung in Israel?
c) Woraus erklärt sich ihrer Meinung nach die hohe
Kindersterblichkeitsrate in den „nicht anerkannten“ Dörfern?
Als entwickeltes Land verfügt Israel – bei regionalen Unterschieden innerhalb
Israels – grundsätzlich über ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, zu dem
alle Bürger Zugang haben.
Die Kindersterblichkeit bei Kindern unter einem Jahr lag nach Angaben von
Nichtregierungsorganisationen 2009 bei der jüdischen Bevölkerung Israels bei
2,8 auf 1 000 Kinder, während die Sterblichkeitsrate bei der muslimischen
Bevölkerung bei 7,2 pro 1 000 Kinder unter einem Jahr lag.
Armut, eine schlechte Infrastruktur und eine Mangel an sauberem Wasser
haben überall dort, wo sie auftreten, ungünstige Implikationen für Gesundheit,
Lebenserwartung und Kindersterblichkeit der örtlichen Bevölkerung.
11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Repräsentation und Entscheidungsbefugnisse von palästinensischen Bürgerinnen/
Bürgern in Planungsprozessen für palästinensische Städte, Dörfer und
Stadtviertel in Israel vor?
12. a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Israel Land
Administration Law vom 3. August 2009 vor, und welche Auswirkung
hat es auf die Eigentumsrechte von palästinensischen Flüchtlingen?
b) Ist nach Auffassung der Bundesregierung die fortdauernde
Enteignung von Binnenflüchtlingen und im Ausland lebenden
palästinensischen Flüchtlingen nach internationalem Recht rechtmäßig?
13. a) Hat die Bundesregierung bislang die israelische Politik, große Gebiete
im Negev aufzuforsten, dort Siedlungen und Erholungsstätten für
jüdische Bürgerinnen/Bürger zu gründen und die beduinische Bevölkerung
aus ihren Dörfern zu vertreiben, in Gesprächen mit der israelischen
Regierung hinterfragt?
b) Wenn ja, mit welchen Vorschlägen und Kritikpunkten?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Planungsprozess für Städte in Israel basiert auf der Entscheidung eines
lokalen Planungsausschusses und der nachfolgenden Genehmigung eines über-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4574geordneten regionalen Ausschusses. Von den insgesamt 84 lokalen
Ausschüssen sind sechs zuständig für arabische Dörfer und Städte. Diese setzen sich aus
Vertretern der arabischen Minderheit zusammen. Grundlage für
Planungsprozesse sind Raumordnungspläne, die von der Regierung erlassen werden.
Änderungen und Abweichungen sind beim Innenministerium zu beantragen.
Nichtregierungsorganisation beklagen, die Planung führe zu einer
Konzentration der Beduinen in Städten, was nicht ihren Wünschen und ihrer Kultur
und Lebensart entspreche. Die „Israeli Land Authority“ (ILA) gibt an, dass
Planungen grundsätzlich in enger Abstimmung mit der beduinischen Bevölkerung
erfolgten und verweist auf die Beteiligung im Rahmen der lokalen und
regionalen Planungsausschüsse.
Das „Israel Land Administration Law“ vom 3. August 2009 reformierte die
Zuständigkeiten der „Israel Land Administration“ (ILA). Die ILA ist zuständig
für die Verwaltung des Landes in Staatseigentum, des „Jewish National Fund“
(JNF) und der Entwicklungsbehörde, d. h. insgesamt 93 Prozent des
Staatsgebiets. Das Gesetz von 2009 zielte laut seiner Begründung darauf ab,
Bürokratie abzubauen, Investoren anzuwerben und den freien Markt zu stärken.
Die langjährige Politik des JNF, an israelische Araber kein Land abzugeben, hat
in der Vergangenheit zu erheblichen Kontroversen in Israel geführt (nicht nur
mit der arabischen Minderheit). 2007 hat der Oberste Gerichtshof eine
einstweilige Verfügung erlassen, die den JNF darauf verpflichtet, auch Nichtjuden
Land zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug erhält er dafür vom Staat Israel
Ersatzland, damit sein Besitzstand gewahrt bleibt. Seit 2008 liegt ein
Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vor. Eine Entscheidung steht noch aus.
In einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Botschaft unterstreicht der
JNF, dass er in keiner Weise gegenüber arabischen Antragstellern diskriminiere.
Der JNF verweist ferner darauf, dass Planungsentscheidungen im Einklang mit
israelischen Gesetzen erfolgen, die gerichtlich überprüfbar sind. Ferner stehen
Erholungsstätten und Naturparks unentgeltlich allen israelischen Bürgern zur
Verfügung, nicht nur jüdischen.
Die Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen hängt von den
Umständen des Einzelfalles ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich.
14. a) Teilt die Bundesregierung die in den Abschlussbetrachtungen des UN-
Menschenrechtskomitees des Zivilpakts vom Juli 2010 zum dritten
regelmäßigen Staatenbericht Israels geäußerte Besorgnis über
fortgesetzte Häuserzerstörungen und gewaltsame Vertreibungen sowie die
Forderungen an Israel, die Rechte der Beduinen auf ihr Land und den
Erhalt ihrer Landwirtschaft zu respektieren?
b) Wenn ja, in welcher Form wirkt die Bundesregierung darauf hin, die
israelische Regierung zur Erfüllung der Forderungen zu bewegen?
c) Wenn nein, mit welcher Begründung?
15. a) Teilt die Bundesregierung die 2007 vom UN-Komitee des Committee
on the Elimination of Racial Discrimination zur Überwachung der
Implementierung der Internationalen Konvention über die Beendigung
aller Formen ethnischer Diskriminierung geäußerte Besorgnis über
israelische Verstöße gegen die Konvention sowie die Forderung des
Komitees nach Anerkennung der Siedlungs- und Landrechte der
Beduinen?
Drucksache 17/4574 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wenn ja, in welcher Form hat sie dieser Besorgnis gegenüber der
israelischen Regierung Ausdruck verliehen und die Forderung nach
Anerkennung der Rechte der Beduinen geltend gemacht?
c) Wenn nein, warum nicht?
16. a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UN-Komitees der
Convention Against Torture zur Überwachung der Implementierung
der Internationalen Konvention gegen Folter, dass es sich bei der
israelischen Politik der Häuserzerstörungen und Vertreibung um eine
Politik handelt, die in einigen Fällen grausame, unmenschliche und
entwürdigende Bestrafung beinhaltet, die die in der Konvention
verbrieften Rechte verletzen?
b) Wenn ja, in welcher Form hat die Bundesregierung auf die israelische
Regierung eingewirkt, um die Verletzung der in der Konvention
verbrieften Rechte zu unterlassen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 16 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vertragsorgane der Vereinten Nationen im Menschenrechtsbereich setzen
sich jeweils aus gewählten und unabhängigen Experten zusammen, die die
Situation in einem bestimmten Vertragsstaat auf Basis des jeweils eingereichten
Staatenberichts und ggf. von Stellungnahmen von
Nichtregierungsorganisationen evaluieren und im Ergebnis Empfehlungen aussprechen. Die VN-
Vertragsorgane sind ein zentrales Instrument der internationalen
Menschenrechtsarbeit, weil sie die Umsetzung der von den Staaten eingegangenen
völkerrechtlichen Verpflichtungen im Menschenrechtsbereich überprüfen. Die
Bundesregierung kommentiert diese Empfehlungen nicht. Grundsätzlich fordert die
Bundesregierung die an dem Verfahren der Vertragsorgane beteiligten Staaten
auf, sich mit den Empfehlungen ernsthaft auseinanderzusetzen und die jeweils
eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.
17. a) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung die Diskriminierung
gegen palästinensische Bürgerinnen/Bürger durch den JNF als
quasistaatliche Körperschaft und die vom JNF mitgestaltete Vertreibung der
beduinischen Bevölkerung im Negev durch die israelische Regierung,
einen Verstoß gegen das internationale Recht dar?
b) Können nach Auffassung der Bundesregierung trotz eines Verstoßes
gegen die internationalen Menschenrechtskonventionen die
Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit für den JNF bejaht werden?
Bestimmungen aus völkerrechtlichen Verträgen verpflichten die jeweiligen
Vertragsstaaten. Dies gilt auch für Menschenrechtsinstrumente wie
beispielsweise den Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte vom
19. Dezember 1966. Nach den völkergewohnheitsrechtlichen Grundsätzen über
die Staatenverantwortlichkeit ist Staaten in erster Linie das Handeln ihrer
Organe zuzurechnen. Im Übrigen stellt nicht jede Ungleichbehandlung eine nach
Maßgabe der Menschenrechte verbotene Diskriminierung dar. Vor diesem
Hintergrund ist eine pauschalisierende völkerrechtliche Bewertung der Situation
der Beduinen im Negev nicht möglich.
Zur Gemeinnützigkeit wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 22 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/457418. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Ziel der
Völkerverständigung zu vereinen, dass deutsche Politikerinnen/Politiker, Städte
und Gemeinden ein Projekt unterstützen, dessen Ziel die Vertreibung der
beduinischen Bevölkerung aus dem Negev ist?
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich keine Projekte, deren Ziel die
Vertreibung bestimmter Bevölkerungsgruppen sein könnte.
Das Areal des „Waldes der deutschen Länder“ betreffend sind keinerlei
Verfahren zu ggf. ungeklärten Eigentumsfragen anhängig.
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 bis 16 wird verwiesen.
19. Welche Informationen und Zahlen liegen der Bundesregierung über die
Unterstützung des vom JNF betriebenen Aufforstungsprojekts im Lahav-
Gebiet durch Spenden deutscher Politikerinnen/Politiker,
Kirchengemeinden, Städte und Landkreise vor?
Durch Spenden aus Deutschland wurden im „Wald der deutschen Länder“ um
die Wüstenstadt Be’er Scheva seit 1991 über 420 000 Bäume gepflanzt.
Initiator und Schirmherr zu Beginn der 90er-Jahre war Johannes Rau.
Das Projekt „Wald der deutschen Länder“ steht unter der Schirmherrschaft
mehrerer amtierender und ehemaliger Ministerpräsidenten, darunter Kurt Beck
(Rheinland-Pfalz), Hans Eichel (ehem. Ministerpräsident von Hessen),
Dr. Bernhard Vogel (ehem. Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und
Thüringen), sowie des ehemaligen Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard
Diepgen. Auch zahlreiche Oberbürgermeister, unter anderem Jens Beutel
(Mainz), Petra Roth (Frankfurt), Manfred Ruge (Erfurt) und Peter Schönlein
(Nürnberg) haben sich engagiert. Zahlreiche Landkreise und Städte haben
Haine und Wälder im „Wald der deutschen Länder“ angepflanzt.
Steuerlich relevante Spenden Einzelner werden statistisch nicht getrennt nach
den jeweiligen Empfängern erfasst. Ob und ggf. in welchem Umfang
Steuerpflichtige an den JNF gespendet haben, ist der Bundesregierung somit nicht
bekannt. Im Übrigen stände einer personenbezogenen Bekanntgabe das
Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (AO) entgegen.
20. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass trotz der in der
Eingangsbemerkung beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der
ökologischen Schäden, der JNF die „Förderung der Allgemeinheit“ als
Kriterium der Gemeinnützigkeit entsprechend § 52 Absatz 2 Satz 1 der
Abgabenordnung (AO) erfüllt,
a) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 13, wonach die Förderung
der Allgemeinheit gegeben ist bei der „(…) Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens“ (Antwort bitte mit Begründung),
b) in Bezug auf § 52 Absatz 2 Satz 2 Nummer 15, wonach die Förderung
der Allgemeinheit gegeben ist im Falle der „(…) Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit“ (Antwort bitte mit Begründung)?
21. Ist nach Meinung der Bundesregierung trotz der in der
Eingangsbemerkung beschriebenen Vertreibungen und Diskriminierungen sowie der
ökologischen Schäden die Steuerbegünstigung bei Spenden für
Aufforstungsprojekte des JNF nach § 51 AO gegeben, wonach
a) entsprechend § 51 Absatz 2 AO die Tätigkeit der Körperschaft auch
zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen
können sollte (Antwort bitte mit Begründung),
Drucksache 17/4574 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) entsprechend § 51 Absatz 3 AO die Körperschaft nach ihrer Satzung
dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt
(Antwort bitte mit Begründung)?
22. Wann wurde die Feststellung der Gemeinnützigkeit des JNF in
Deutschland das letzte Mal vom Finanzamt Düsseldorf-Altstadt überprüft, und
wie wurde dabei die Tatsache bewertet, dass der JNF als quasi-staatliche
Körperschaft in seiner Satzung explizit gegen nichtjüdische Bürger
diskriminiert und an der Vertreibung der Beduinen aus dem Negev beteiligt
ist, was nach Auffassung der Vereinten Nationen gegen das internationale
Recht verstößt?
Die Fragen 20 bis 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragestellung, ob der JNF in Deutschland entsprechend den in den §§ 51 ff.
AO genannten Voraussetzungen als spendenempfangsberechtigte sogenannte
gemeinnützige Einrichtung anzuerkennen ist, betrifft eine steuerliche
Angelegenheit. Denn beim sog. Gemeinnützigkeitsrecht handelt es sich um die
Beschreibung der Voraussetzungen, unter denen Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes
Steuervergünstigungen erhalten können. Für die Anwendung der Steuergesetze
im Einzelfall sind die Landesfinanzbehörden zuständig. Der Bundesregierung
sind dementsprechend regelmäßig keine steuerlichen Angelegenheiten
einzelner Steuerpflichtiger bekannt. Soweit dies ausnahmsweise doch der Fall sein
sollte, steht einer Offenbarung dieser Verhältnisse das Steuergeheimnis nach
§ 30 AO entgegen.
Allgemein gilt, dass Spenden nur dann steuerlich relevant sind, wenn sie u. a.
zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO
(gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke) an eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
(EU) oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anwendung findet, oder an eine nach § 5
Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) steuerbefreite
(„gemeinnützige“) Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung
geleistet werden. Entsprechendes gilt für Zuwendungen an eine in einem
anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR belegene Körperschaft,
Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 KStG
i. V. m. § 5 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz KStG steuerbefreit
(„gemeinnützig“) wäre, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde. Zu den
Voraussetzungen der sog. Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehört u. a., dass die
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach ihrer Satzung
und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des
§ 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der
Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt (vgl. § 51 Absatz 3 AO). Werden die
steuerbegünstigten Zwecke im Ausland verwirklicht, setzt die sog.
Anerkennung der Gemeinnützigkeit zudem voraus, dass natürliche Personen gefördert
werden, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
haben, oder dass die Tätigkeit der Körperschaft, Personenvereinigung oder
Vermögensmasse neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch
zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen kann
(vgl. § 51 Absatz 2 AO).“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/457423. Welche Informationen und kritischen Stellungnahmen liegen der
Bundesregierung über die ökologische Nachhaltigkeit des „Waldes der deutschen
Länder“ vor?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur ökologischen
Nachhaltigkeit des „Waldes der deutschen Länder“ vor. Der JNF verweist
darauf, dass Prinzipien der Nachhaltigkeit grundsätzlich in allen seinen Projekten
berücksichtigt werden.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen Stellungnahmen
von israelischen Umweltexperten auf der einen und JNF auf der anderen
Seite bezüglich der Wiederbepflanzung des Carmel-Gebiets nach den
Waldbränden Anfang Dezember 2010?
Der JNF beabsichtigt nach eigenen Angaben in der näheren Zukunft nicht,
Pflanzungen in den Waldbrandgebieten des Carmel vorzunehmen und setzt
stattdessen auf eine natürliche Regeneration der Flächen.
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ISSN 0722-8333]