Deutscher Bundestag Drucksache 21/673
21. Wahlperiode 26.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt,
Heinrich Koch und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/458 –
Die Parlamentswahlen 2025 in Albanien und deren Auswirkungen auf Migration,
EU-Beitrittsverhandlungen und demokratische Standards
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 11. Mai 2025 fanden in Albanien Parlamentswahlen statt, die ersten seit
Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen (EU = Europäische Union). Die
regierende Sozialistische Partei unter Premierminister Edi Rama konnte dabei
voraussichtlich eine vierte Amtszeit sichern, was ein Novum in der jüngeren
Geschichte des Landes darstellt. Angesichts kosmetischer Reformen bleiben
laut Medienberichten zentrale strukturelle Defizite bestehen: die Kontrolle der
Kandidatenlisten durch Parteiführungen, mediale Einseitigkeit sowie die
politischen staatlichen Ressourcen. Die Bundesregierung ist nach Auffassung der
Fragesteller gefordert, in ihrer außen- und europapolitischen Positionierung
gegenüber Albanien Klarheit zu schaffen und insbesondere die Interessen
Deutschlands in der Migrations-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zu
wahren (
www.zeit.de/politik/2025-05/albanien-edi-rama-wahl; www.derstand
ard.at/story/3000000269575/albaniens-regierungschef-rama-gewinnt-zweifelh
afte-wahl-klar;
www.dw.com/de/edi-rama-gewinnt-parlamentswahl-in-albanie
n-klar/a-72527228;
www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/merz-meloni-mig
ration-asylverfahren-drittstaaten-100.html;
www.tiranatimes.com/albanian-ele
ctions-new-political-forces-challenge-albanias-political-duopoly/; uet.edu.al/ju
s-justicia/wp-content/uploads/2023/12/Exploring-the-factors-that-hinder-the-p
enetration-of-new-political-alternatives-in-the-party-system-in-Albania.pdf; eu
ronews.al/en/spak-launches-online-platform-for-reporting-electoral-crimes/;
www.voxnews.al/english/politike/zbardhet-plani-i-spak-per-zgjedhjet-mund-t
e-kallezohen-zyrtaret-me-te-l-i86981).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Albanien ist eine parlamentarische Demokratie. Die Sozialistische Partei
Albaniens hat die Parlamentswahlen in Albanien am 11. Mai 2025 gewonnen. Sie
erzielte erneut die absolute Mehrheit der 140 Parlamentssitze. Die
oppositionelle „Allianz für ein großartiges Albanien“ der Demokratischen Partei Albaniens
verlor nach jahrelanger Spaltung und Schwächung einen Großteil ihrer
Mandate. Neben der Sozialdemokratischen Partei Albaniens zogen erstmals die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kleinstparteien Nisma Shqipëria Bëhet, Mundësia und Levizja Bashkë in das
Parlament ein.
1. Hat sich die Bundesregierung zu dem Einfluss der jüngst gegründeten
politischen Bewegungen in Albanien auf die demokratische Vielfalt und
Pluralität im Land, so insbesondere vor dem Hintergrund interner
Spaltungen und begrenzter Medienpräsenz eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese (vgl.
www.tiranatimes.com/albanian-elections-ne
w-political-forces-challenge-albanias-political-duopoly/; uet.edu.al/jus-jus
ticia/wp-content/uploads/2023/12/Exploring-the-factors-that-hinder-the-pe
netration-of-new-political-alternatives-in-the-party-system-in-Albania.pdf,
S. 32;
www.tagesschau.de/ausland/europa/albanien-parlamentswahl-rama-
102.html)?
Die Bundesregierung beobachtet innenpolitische Entwicklungen in den
Gaststaaten vor allem über die jeweiligen Botschaften. Die Botschaften vor Ort sind
mit größeren und kleineren Parteien und Bewegungen im Rahmen ihrer
politischen Kontaktpflege im Gespräch. Neugründungen von Bewegungen und
Parteien können Ausdruck parteipolitischer Pluralität und einer lebendigen
Demokratie sein. Dies gilt auch für Albanien.
2. Hat sich die Bundesregierung zur Rolle der Sonderstaatsanwaltschaft
SPAK im Vorfeld der Wahlen, insbesondere hinsichtlich der
Korruptionsermittlungen gegen Regierungspolitiker, eine eigene Auffassung gebildet,
und wenn ja, erkennt sie darin einen tatsächlichen Fortschritt in der
Rechtstaatlichkeit oder eher ein symbolisches Feigenblatt zur Beruhigung
der internationalen Partner (vgl. euronews.al/en/spak-launches-online-platf
orm-for-reporting-electoral-crimes/; euronews.al/en/spak-launches-
onlineplatform-for-reporting-electoral-crimes/;
www.voxnews.al/english/politik
e/zbardhet-plani-i-spak-per-zgjedhjet-mund-te-kallezohen-zyrtaret-me-
tel-i86981)?
Die Gründung der Sonderstaatsanwaltschaft SPAK war ein wesentliches
Ergebnis der tiefgreifenden Justizreform in Albanien, welche die Bundesregierung
nachdrücklich unterstützt hat. Die Sonderstaatsanwaltschaft spielt mit ihrem
entschlossenen Vorgehen gegen Korruption und die organisierte Kriminalität
eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Albanien,
welche aus Sicht der Bundesregierung wesentlich für den weiteren Fortschritt
des Landes im EU-Beitrittsprozess ist.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Manipulationen im Wahlprozess vor, etwa durch Stimmenkauf, Missbrauch
öffentlicher Gelder oder Einflussnahme durch parteinahe Netzwerke im In-
und Ausland (vgl. europerightnow.eu/de/politics/elections-in-albania-
firstarrest-for-vote-buying-occurs-in-lushnje/)?
Die Bundesregierung hat die vorläufigen Feststellungen der Beobachtermission
des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der
OSZE, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung der
OSZE und des Europarats zur Kenntnis genommen, denen zufolge die Wahlen
zwar weitgehend friedlich, kompetitiv und gut organisiert gewesen seien. Die
Regierungspartei habe jedoch einen unlauteren Vorteil durch den Missbrauch
öffentlicher Ressourcen besessen. Der vorläufige ODIHR-Bericht stellt eine
Reihe von erfassten Vorwürfen der Einflussnahme auf Wahlentscheidungen
insbesondere Angestellter im öffentlichen Dienst fest. Die Wahlbeobachtung habe
eine häufig fehlende Anwendung der vorgeschriebenen Wahlprozeduren
aufgezeigt. Es sei zudem eine Reihe von Zwischenfällen, insbesondere der
Einschüchterung und von Transparenzmängeln bei der Stimmenauszählung,
beobachtet worden.
Der Abschlussbericht der ODIHR-Beobachtermission liegt noch nicht vor. Die
Bundesregierung setzt sich seit längerem für Verbesserungen der Wahlintegrität
in Albanien ein, unter anderem im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses, durch
Entsendung von Wahlbeobachterinnen und -beobachtern oder durch Förderung
von Projekten zivilgesellschaftlicher oder internationaler Organisationen.
Die weitere Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen und wurde daher
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie wird als Anlage 1* im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von
den Berechtigten eingesehen werden.
4. Prüft die Bundesregierung vor dem Hintergrund der politischen
Entwicklungen nach den jüngsten Parlamentswahlen in Albanien die Möglichkeit,
mit der Republik Albanien ein bilaterales Migrationsabkommen nach dem
Vorbild des zwischen Italien und Albanien geschlossenen Abkommens
(vgl.
www.tagesspiegel.de/politik/asylpolitik-nach-italienischem-vorbild-t
augt-das-albanien-modell-fur-deutschland-13712035.html) zur
Auslagerung von Asylverfahren oder zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich
Rückführung und bzw. oder Grenzschutz zu vereinbaren, und wenn ja,
inwieweit (vgl.
www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/merz-meloni-migrat
ion-asylverfahren-drittstaaten-100.html)?
Zu den verschiedenen Modellen zur Durchführung von Asylverfahren in
Drittstaaten (Drittstaatenmodelle), einschließlich des von Italien mit Albanien
vereinbarten Modells (sogenanntes Albanien-Modell), ist im Hinblick auf deren
rechtliche und praktische Umsetzbarkeit ein Abschlussbericht unter folgendem
Link abrufbar:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th
emen/migration/BMI25052-abschlussbericht-asylverfahren-drittstaaten.pdf?__
blob=publicationFile&v=6.
Derzeit ist mit Albanien weder die Umsetzung eines Drittstaatenmodells noch
der Abschluss von Abkommen zur verstärkten Zusammenarbeit beim
Grenzschutz oder im Bereich der Rückführung in Planung.
Grundsätzlich ist die Bundesregierung offen für die Umsetzung von
Drittstaatenmodellen unter Wahrung der völker-, unions- und verfassungsrechtlich
vorgegebenen Schutzgarantien. Dementsprechend bringt sich die Bundesregierung
auch in die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Änderung der rechtlichen
Anforderungen an das Konzept des sicheren Drittstaats unter der als Teil des neuen
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Mitte des Jahres 2026
anwendbaren Asylverfahrensverordnung ein. Sie setzt sich dabei insbesondere für
die Streichung des sogenannten Verbindungselements als Voraussetzung für die
Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats nach der
Asylverfahrensverordnung ein.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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