[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4762
17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Mechthild Rawert,
Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/4568 –
Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit
entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rund 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung und rund 15 000 Kinder in
Deutschland sind dem Robert Koch-Institut zufolge von entzündlich-
rheumatischen Erkrankungen betroffen. Allein an rheumatoider Arthritis sind in
Deutschland etwa 800 000 Menschen erkrankt. Anders als beispielsweise bei
Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen erschließt sich die Bedeutung
entzündlich-rheumatischer Erkrankungen – obwohl nicht heilbar – weniger aus
dem Sterberisiko (obwohl auch dieses vorwiegend durch kardiovaskuläre
Erkrankungen erhöht ist) als aus schwerwiegenden Beeinträchtigungen der
Lebensqualität der Betroffenen, die von der Einschränkung oder dem Verlust der
Erwerbsfähigkeit bis zur Pflegebedürftigkeit führen können.
Spezialisten für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit
entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sind Rheumatologinnen und
Rheumatologen. Sie haben die Aufgabe, die Diagnose zu stellen oder zu überprüfen, die
medikamentöse Behandlung mit so genannten Basistherapeutika einzuleiten
und in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Sie arbeiten eng mit den
Hausärzten der rheumakranken Patientinnen und Patienten zusammen, die die
Basisversorgung auch bei diesen Erkrankungen leisten. Schwere
Verlaufsformen sollten ganz in der Hand von Rheumatologinnen und Rheumatologen
verbleiben.
Nach Angaben des Deutschen Rheumaforschungszentrums wird nur jeder
zweite Patient bzw. Patientin an einen Rheumatologen oder eine
Rheumatologin überwiesen. Auch nach Aussagen des Robert Koch-Instituts bestehen bei
der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit entzündlich-
rheumatischen Erkrankungen Versorgungslücken. So kommt der erste Kontakt mit
einem Rheumatologen/einer Rheumatologin nach den Daten der
rheumatologischen Kerndokumentation relativ spät im Krankheitsverlauf zustande. Bei
Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis findet eine solche
Konsultation im Mittel erst 1,1 Jahre nach Beginn der Beschwerden statt.
Dabei stellen gerade bei der rheumatoiden Arthritis die ersten drei bis sechs
Monate der Erkrankung ein „therapeutisches Fenster“ dar, innerhalb dessen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 10. Februar
2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4762 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Krankheitsprozess gestoppt oder nachhaltig verändert werden kann.
Neueste Daten belegen, dass eine Behandlung innerhalb der ersten sechs Monate
nach Auftreten der ersten Symptome bei der Hälfte der Patienten eine
Remission der Krankheit (temporäres oder dauerhaftes Nachlassen von
Krankheitssymptomen) herbeiführen kann. Frühe Diagnose und Therapieeinleitung mit
einem Basistherapeutikum sind damit von entscheidender Bedeutung für das
weitere Schicksal der Betroffenen.
Das Robert Koch-Institut wie die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie
e. V. führen die späte Vorstellung beim Rheumatologen auf die zu geringe
Anzahl an Rheumatologinnen und Rheumatologen in Deutschland zurück.
Laut Arztregister der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren Ende 2006
426 vertragsärztlich tätige und 153 ermächtigte internistische
Rheumatologinnen und Rheumatologen an der ambulanten Versorgung beteiligt. In einem
Memorandum der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e. V. wird der
Mindestbedarf an internistischen Rheumatologinnen und Rheumatologen für
ganz Deutschland auf 1 350 geschätzt.
Das Europäische Parlament hat in einer „Erklärung zu rheumatischen
Erkrankungen“ die EU-Kommission und den Rat aufgefordert, „den rheumatischen
Erkrankungen in Anbetracht ihrer hohen sozialen und wirtschaftlichen Kosten
größere Bedeutung beizumessen“ sowie „den Mitgliedsländern nahe zu legen,
nationale Programme zur Bekämpfung rheumatischer Krankheiten
einzuführen und die Durchführung dieser Programme zu fördern“.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Erkrankungen des Haltungs- und Bewegungsapparates (muskuloskelettale
Erkrankungen), zu denen auch rheumatische Erkrankungen zählen, haben eine
große Bedeutung für die Krankheitshäufigkeit (Morbidität), hingegen eine
geringere Bedeutung für die Sterblichkeit (Mortalität).
Man unterscheidet häufig vier übergreifende Gruppen rheumatischer
Krankheiten:
● entzündlich-rheumatische Gelenkerkrankungen (z. B. rheumatoide Arthritis,
ankylosierende Spondylitis (früher: Morbus Bechterew), Lupus
erythematodes),
● degenerative Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen (z. B. Arthrose der
Knie und Hüfte)
● Weichteilrheumatismus (z. B. Fibromyalgie),
● Stoffwechselerkrankungen mit rheumatischen Beschwerden (z. B. Gicht;
häufig wird auch die Osteoporose hierunter gefasst).
Exakte Angaben über die Zahl von Rheuma betroffener Menschen sind
aufgrund der vielfältigen Erscheinungs- und Verlaufsformen sowie der zum Teil
relativen Seltenheit einzelner Krankheitsbilder nur schwer zu ermitteln. Der
Hauptanteil dürfte mit schätzungsweise 5 Millionen Betroffenen auf die Gruppe
der an Gelenkarthrosen (insbesondere Knie, Hüfte) Leidenden entfallen.
Bei den entzündlich-rheumatischen Erkrankungen handelt es sich um eine
zahlenmäßig kleinere Gruppe von unterschiedlichen Krankheiten des
Immunsystems. Allen entzündlich-rheumatischen Krankheiten ist gemeinsam, dass sie
nur selten spontan ausheilen und daher einer dauerhaften Behandlung bedürfen.
In vielen Fällen verlaufen diese Erkrankungen chronisch progredient, so dass
die Betroffenen eine Verschlechterung ihrer Lebensqualität erleben. Auch
gehen entzündlich-rheumatische Erkrankungen in der Regel mit Schmerzen an
Gelenken und Bewegungseinschränkungen einher und können zudem innere
Organe, z. B. Herz, Niere, in Mitleidenschaft ziehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4762Zu den entzündlich-rheumatischen Krankheiten des Erwachsenenalters gehören
mehr als 100 verschiedene, darunter auch seltene, Krankheitsbilder.
Es werden drei große Gruppen entzündlich-rheumatischer Krankheiten
unterschieden:
● die entzündlichen Gelenkerkrankungen mit der rheumatoiden Arthritis (RA)
als wichtigster Einzeldiagnose,
● die entzündlichen Erkrankungen der Wirbelsäule und einzelner Gelenke
(Spondyloarthritiden) mit der ankylosierenden Spondylitis als typischer
Krankheit sowie
● die Gruppe der entzündlich-rheumatischen Erkrankungen der Gefäße und
des Bindegewebes (Vaskulitiden und Kollagenosen) mit dem systemischen
Lupus erythematodes (SLE) als häufigster Einzeldiagnose.
Die Ursachen der meisten entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind bis
heute nicht abschließend geklärt. Es gilt jedoch als gesichert, dass komplexe
genetische, immunologische und hormonelle Prozesse mit Umweltfaktoren
(z. B. Infektionen, Rauchen) zusammenwirken.
Von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sind laut Angaben des Robert
Koch-Instituts circa 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland
betroffen. An einer rheumatoiden Arthritis – als häufigstem Erscheinungsbild
einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung – sind zwischen 0,5 und
0,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung erkrankt. Schätzungsweise 15 000
Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden an einer juvenilen
idiopathischen (ungeklärte Ursache) Arthritis.
Aufgrund der Vielfältigkeit der Beschwerden, Symptome und Verläufe von
entzündlich-rheumatischen Erkrankungen ist die Frühdiagnostik, das Stellen einer
genauen Diagnose und die zeitnahe Einleitung einer adäquaten Therapie eine
große Herausforderung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Je früher
eine entzündlich-rheumatische Erkrankung entdeckt und behandelt wird, um so
höher sind die Chancen, den Verlauf der Erkrankung zu mildern oder
anzuhalten.
Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von 2004 bis 2007
das Projekt „Gute Versorgung von Anfang an“ der Deutschen Rheuma-Liga
Bundesverband e. V. gefördert. Ziele des Projektes waren zum einen,
Hausärztinnen und Hausärzte für die Gelenkschwellung als Leitsymptom von
Rheuma und damit für eine frühzeitige Diagnosestellung stärker zu
sensibilisieren und zugleich die Kommunikation zwischen Ärztin oder Arzt und
Betroffenen zu verbessern, zum anderen die Zusammenarbeit zwischen Hausärztin
oder -arzt und Rheumatologin oder Rheumatologen zu optimieren und somit
die Zeit bis zum Beginn einer fachärztlichen Behandlung zu verkürzen. Der
Erfolg des Projektes zeigte sich darin, dass sich der Zeitraum bis zur
fachärztlichen Behandlung eines Rheumabetroffenen von 1,6 Jahren auf 1,1 Jahre
verkürzte. Das im Rahmen des Projektes entwickelte Schulungsmodul
„Gelenkschwellung“ wurde im Jahr 2005 durch das Institut für hausärztliche
Fortbildung zertifiziert und findet seither Anwendung in der Praxis.
Eine frühzeitige Diagnose der Erkrankung und eng verzahnte, interdisziplinäre
Abläufe zwischen ambulanter haus- und fachärztlicher Behandlung und
stationärer Versorgung sowie Rehabilitation sind wesentliche Elemente für eine
qualitativ hochwertige Versorgung von Menschen mit entzündlich-rheumatischen
Erkrankungen. In diesem Sinne haben sich seit 1992 mit anfänglicher
finanzieller Unterstützung durch das BMG 30 „Regionale Kooperative Rheumazentren“
erfolgreich entwickelt. Die Rheumazentren gruppieren sich um eine
Universitätsklinik und fassen rheumatologische und kinderrheumatologische Kranken-
Drucksache 17/4762 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehäuser, Rehabilitationskliniken und niedergelassene Rheumatologen der
Region zusammen. Sie sind Ansprechpartner und Anlaufstelle für die
Rheumakranken und kooperieren eng mit Hausärzten, Internisten, Orthopäden,
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychologen und Selbsthilfegruppen. Ziel dieses
Netzwerks, das von der Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Kooperativen
Rheumazentren innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie
(DGRh) getragen wird, ist eine bundesweite gute Versorgung Rheumakranker.
Die Diagnose- und Therapieempfehlungen der DGRh werden dabei von den
Rheumazentren als Instrument der Qualitätssicherung breit eingesetzt. Ferner
liefern 20 Rheumazentren Daten für die bundesweite Kerndokumentation von
erwachsenen Rheumapatienten.
Diese Kerndokumentation ermöglicht es, die Krankheitslast und Folgen
entzündlich-rheumatischer Erkrankungen sowie Aspekte der Versorgung abzubilden.
Damit ist sie u. a. von großem Wert für die Qualitätssicherung der
rheumatologischen Versorgung und die Planung von Versorgungsangeboten. Die
Kerndokumentation wurde von 1993 bis 1999 durch das BMG im Rahmen des
Programms zum Aufbau regionaler Rheumazentren und von 1999 bis 2007 vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des
Programms „Kompetenznetze in der Medizin“ gefördert. Das Kompetenznetz
Rheuma ist seit 2004 als Arbeitsgemeinschaft in die DGRh integriert und
repräsentiert die Forschungsaktivitäten der Fachgesellschaft.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren auf den Gebieten der Prävention,
Versorgung und Forschung weitere übergreifende und zum Teil gezielte
Anstrengungen unternommen, um die Versorgungssituation von Patientinnen und
Patienten mit chronisch entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu
verbessern.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
Prävention, die Diagnostik und die Therapie rheumatischer Erkrankungen zu
verbessern und so Erkrankungen so früh wie möglich zu erkennen,
Krankheitsfolgen und Folgekrankheiten zu verhindern oder zu mindern und den
Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Rheuma-Patienten zu fördern?
2. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode ergreifen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund der komplexen und zum Teil nicht abschließend geklärten Ursachen,
die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zugrunde liegen, sind die
Möglichkeiten eines primärpräventiven Ansatzes begrenzt. Bekannt ist, dass
Nikotingenuss ein Risikofaktor für einige entzündliche Gelenkerkrankungen ist.
Daher sind alle Maßnahmen, die verhindern, dass Menschen mit dem Rauchen
beginnen bzw. die sie bei der Tabakentwöhnung unterstützen, auch für Menschen
mit einer Disposition für entzündlich-rheumatische Erkrankungen von
Bedeutung. Vor allem bei der Verhinderung des Einstiegs in das Rauchen waren
während der letzten Jahre in Deutschland deutliche Fortschritte zu verzeichnen.
Nach den neuesten Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
hat die Zahl der Raucherinnen und Raucher im Alter von 12 bis 17 Jahren einen
absoluten Tiefstand erreicht. Sie lag 2008 bei 15 Prozent der weiblichen und
16 Prozent der männlichen Jugendlichen, für 2010 ist nach aktuellen
Befragungen ein weiterer Rückgang auf 12 Prozent bzw. 14 Prozent zu verzeichnen.
Ausreichende körperliche Bewegung und sportliche Aktivität können den
Verlauf rheumatischer Erkrankungen positiv beeinflussen. Der Nationale Aktions-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4762plan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und
damit zusammenhängende Krankheiten IN FORM soll allgemein das
Bewegungs- und Ernährungsverhalten verbessern und einen gesunden Lebensstil
fördern. Einzelne Risikofaktoren oder Krankheiten werden jedoch nicht in den
Mittelpunkt gestellt, sondern vielmehr eine nationale Strategie zur
Unterstützung gesundheitsförderlicher Alltagsstrukturen beschrieben. Damit können
verschiedene – chronische – Krankheiten vermieden bzw. hinaus gezögert
werden. Der Aktionsplan hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2020.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf
präventive Leistungen sowie die erforderliche Diagnostik und Therapie von
Erkrankungen. Dies gilt selbstverständlich auch für Patientinnen und Patienten mit
rheumatischen Erkrankungen.
Der Anspruch auf Krankenbehandlung besteht, wenn diese notwendig ist, um
eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB V). Bei der Ausgestaltung der Krankenbehandlung ist den
besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung
zu tragen (§ 2a SGB V).
Sofern durch eine rheumatische Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der
Versicherten bedroht oder bereits beeinträchtigt ist, erhalten sie vom zuständigen
Träger der Rentenversicherung die erforderlichen Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie die sie
ergänzenden unterhaltssichernden Leistungen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu
verbessern oder wieder herzustellen (vgl. § 9 SGB VI). Die Versicherten haben
einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen der
Krankenversicherung (§§ 23, 40 SGB V), sofern die Träger der
Rentenversicherung nicht zuständig sind. Rehabilitationssport und Funktionstraining
werden als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sowohl von der Renten- als
auch von der Krankenversicherung erbracht (§ 43 Absatz 1 SGB V und § 28
SGB VI i. V. m. § 44 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX). Zu den
Vereinbarungspartnern der auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
beschlossenen und zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen geänderten
„Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ gehört
neben den Rehabilitationsträgern (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung)
auch die Deutsche Rheuma-Liga. Die Probleme und Bedürfnisse von
Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung werden in der
„Rahmenvereinbarung“ in besonderer Weise berücksichtigt.
Krankenkassen erbringen wirksame und effiziente
Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 SGB V). Die gesetzlichen
Regelungen gewährleisten, dass die Krankenkassen die Kosten für notwendige
Heil- und Hilfsmittel sowie für Arzneimittel zur Behandlung rheumatischer
Erkrankungen übernehmen. Es gibt keine Budgetbegrenzungen für Arzneimittel.
Auch die Kosten für medizinisch notwendige und zweckmäßige
Spezialpräparate werden übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind, und können als
Praxisbesonderheit anerkannt werden.
Die gesundheitspolitischen Reformen der Bundesregierung hatten und haben
das Ziel sicherzustellen, dass auch künftig alle Menschen – insbesondere
chronisch kranke Menschen – eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung
auf dem aktuellen Stand des Fortschritts zu finanzierbaren Bedingungen
erhalten.
Mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur nachhaltigen und
sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung werden
die Finanzierbarkeit und die solidarische Absicherung auf dem bewährt hohen
Drucksache 17/4762 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLeistungsniveau gefestigt. Durch eine gemeinsame Anstrengung von Beitrags-
und Steuerzahlern sowie Leistungserbringern wird 2011 ein Milliardendefizit
in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Auch dauerhaft wird das
System stabilisiert – durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen
Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen
Sozialausgleich, finanziert über Steuermittel. Damit werden erstmals alle
Einkommensarten, vor allem auch höhere Einkommen, in die Solidarität einbezogen. Auch
die weiteren in dieser Legislaturperiode geplanten Reformen dienen dem Ziel,
eine flächendeckende, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in ganz
Deutschland zu sichern.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung bei
entzündlich-rheumatischen Erkrankungen entstehen?
Der Bundesregierung liegen über die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch
Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung bei entzündlich-rheumatischen
Erkrankungen entstehen, keine Erkenntnisse vor.
Ausführungen zu den Krankheitskosten und -folgen finden sich im
Themenheft 49 „Entzündlich-rheumatische Erkrankungen“ des Robert Koch-Instituts
im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.
4. Wie viele internistische Fachärztinnen und -ärzte mit der Facharzt/
Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie praktizieren in den Planungskreisen der
einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen?
In wie vielen Planungsbereichen wird das Verhältnis von mindestens
einem internistischen Rheumatologen auf 50 000 erwachsene Einwohner
erreicht?
Zur Beantwortung der ersten Teilfrage ist eine tabellarische Übersicht mit
Angaben des Bundesarztregisters (Arztdaten zum 31. Dezember 2009) sowie des
Statistischen Bundesamtes (Einwohnerdaten zum 31. Dezember 2009) als
Anlage 1 beigefügt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der
Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Sachsen-Anhalt die Gebietsreformen der
Jahre 2007 und 2008 bereits berücksichtigt sind. Die aus diesen Reformen sich
ableitenden Änderungen der Zuschnitte der Planungsbereiche in Sachsen und
Sachsen-Anhalt sind zwar noch nicht in die Bedarfsplanungs-Richtlinie
übernommen worden, die Auswertung der Rheumatologen-Daten aus dem
Bundesarztregister zum Stichtag 31. Dezember 2009 lässt jedoch keine eindeutige
Zuordnung auf den Gebietsstand vor dem Jahr 2009 zu.
Zur zweiten Teilfrage ist mitzuteilen, dass zum 31. Dezember 2009 bundesweit
in neun Planungsbereichen ein Verhältnis von mindestens einem fachärztlich
tätigen internistischen Rheumatologen zu je 50 000 erwachsenen Einwohnern
erreicht wurde. Die Auflistung der neun ermittelten Planungsbereiche ist als
Anlage 2 beigefügt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/47625. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen der Deutschen
Gesellschaft für Rheumatologie e. V. und der Deutschen Rheuma-Liga e. V.,
wonach für eine bedarfsgerechte Versorgung das erwähnte Verhältnis von
mindestens einem internistischen Rheumatologen auf 50 000 erwachsene
Einwohner erforderlich sei?
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, damit künftig
der Gemeinsame Bundesausschuss für die Rheumatologen eigene, von der
Inneren Medizin unabhängige Bedarfszahlen festlegt?
Welche alternativen Maßnahmen plant die Bundesregierung?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Grundlage der gesetzlichen
Vorgaben in seiner Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen für den
allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung
festgelegt. Aus diesen ergibt sich in jedem Planungsbereich für jede Arztgruppe
ein Versorgungsgrad. Wird ein bestimmtes Verhältnis von Ärztinnen/Ärzten je
Einwohner in einem Gebiet (Planungsbereich) überschritten, wird dieses
Gebiet für neue Zulassungen gesperrt. Die Richtlinie lässt die Besetzung
zusätzlicher Vertragsarztsitze allerdings ausnahmsweise dann zu, wenn dies zur
Versorgung der Versicherten notwendig ist (sog. Sonderbedarfszulassung). Die
Entscheidung hierüber treffen die jeweiligen Zulassungsausschüsse.
Nach aktuellen Informationen des Bundesarztregisters nahmen zum Stichtag
31. Dezember 2009 an der vertragsärztlichen Versorgung bundesweit 645
internistische Rheumatologinnen und Rheumatologen teil. Darunter nahm im
Vergleich zum Vorjahr die Zahl der niedergelassenen internistischen
Rheumatologinnen und Rheumatologen um rd. 5 Prozent auf 492 zu.
Es ist Aufgabe des G-BA zu beurteilen, ob und inwieweit die Forderung der
Deutschen Rheuma-Liga, eine von den Internisten unabhängige
Bedarfsplanung für Rheumatologen vorzunehmen, um so gezielt neue
Zulassungsmöglichkeiten für rheumatologisch qualifizierte Internisten zu schaffen, für eine
bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten notwendig und sachgerecht ist.
Dieser hat die rechtlichen Möglichkeiten, die bedarfsplanungsrechtlichen
Arztgruppen neu zu bestimmen. Im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung
der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird dieses Anliegen bereits in den Gremien
des G-BA diskutiert. Ob ergänzend hierzu gesetzlicher Änderungsbedarf
besteht, um die ärztliche Versorgung von Menschen mit rheumatischen
Erkrankungen sicherzustellen, wird im Rahmen des für 2011 anstehenden
Reformgesetzes diskutiert werden.
Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass Patientinnen und Patienten mit
rheumatischen Erkrankungen auch von an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowie von
orthopädischen Rheumatologen versorgt werden. Nach aktuellen Informationen des
Bundesarztregisters nahmen zum Stichtag 31. Dezember 2009 an der
vertragsärztlichen Versorgung bundesweit 578 orthopädische Rheumatologinnen und
Rheumatologen sowie rund 13 000 Internistinnen und Internisten ohne
Schwerpunktbezeichnung (haus- und fachärztlich) teil. Leider liegen hinsichtlich der
letztgenannten Arztgruppe keine näheren Informationen darüber vor, wie viele
davon auch an Rheuma erkrankte Versicherte behandeln.
Drucksache 17/4762 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Universitätskliniken haben derzeit einen eigenständigen
Lehrstuhl für Rheumatologie?
In Deutschland haben fünf Universitätskliniken einen eigenständigen Lehrstuhl
für Rheumatologie (C4- bzw. W3-Professuren): Berlin, Düsseldorf, Erlangen,
Gießen und Lübeck.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausbildungskapazitäten an
Universitäten und den Stellenwert der Rheumatologie in der medizinischen
Ausbildung?
9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemeinsam
mit den zuständigen Bundesländern eine Verbesserung der Situation zu
erreichen?
Für die Durchführung der Ausbildung einschließlich der zur Verfügung
gestellten Kapazitäten sind in Deutschland die Länder zuständig. Insofern ist die
Frage nach den Ausbildungskapazitäten an Universitäten an die Länder zu
richten.
Krankheiten des rheumatischen Formenkreises sind Prüfungsstoff des
schriftlichen Teils des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (vgl. § 29 Absatz 3
Satz 2 i. V. m. Anlage 15 der Approbationsordnung für Ärzte). Sie nehmen
damit einen angemessenen Stellenwert in der medizinischen Ausbildung ein.
Darüber hinaus kann die Rheumatologie als Wahlfach für die Zulassung zum
Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewählt werden.
10. Welche rheumatologischen Weiterbildungsangebote sind der
Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Kapazitäten?
An rheumatologischen Weiterbildungsangeboten gibt es die Weiterbildung zum/
zur Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie (Rheumatologe/
Rheumatologin) sowie die Zusatzweiterbildungen „Kinder-Rheumatologie“
und „Orthopädische Rheumatologie“. Die Weiterbildung fällt in die
ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Weiterbildungskapazitäten entziehen sich daher
einer Beurteilung durch die Bundesregierung.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, ähnlich wie z. B. in
Großbritannien oder den Niederlanden, u. a. zur Kontrolle der
Krankheitsaktivität rheumatisch geschultes nichtärztliches Personal in die
Patientenbetreuung zu integrieren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Notwendigkeit
des Einsatzes speziell geschulten nichtärztlichen Personals belegen. Darüber
hinaus ist die Integration nichtärztlichen Personals in die Patientenbetreuung
nur bei entsprechender Fortbildung dieses Personals möglich. Für die
Fortbildung sind die Länder zuständig. Insofern ist diese Frage an die Länder zu
richten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 hingewiesen (Projekt „Rheuma-
Lotse“).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/476212. Welche Forschungsprojekte im Bereich rheumatisch-entzündlicher
Erkrankungen unterstützt die Bundesregierung in welchem Umfang?
Die vom BMBF derzeit unterstützten Forschungsprojekte im Bereich
rheumatisch-entzündliche Erkrankungen in den Förderschwerpunkten
„Forschungsverbünde zu muskuloskelettalen Erkrankungen“, „Klinische Studien“,
„Langzeituntersuchungen“, „Molekulare Diagnostik“ und „Forschungsverbünde zu
Seltenen Erkrankungen“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Liste der im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung geförderten, laufenden
Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen:
Fördermaßnahme
Förderkennzeichen
Institution Projekttitel Laufzeit
Fördermittel
[Euro]
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1004A Deutsches Rheuma-
Forschungszentrum
Berlin (DRFZ)
ImmunoPain –
Neuro-Immun-
Interaktion im
Schmerzgeschehen
01.06.2010
bis
31.05.2013
296 204
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1004B Friedrich-Schiller-
Universität Jena –
Medizinische Fakultät und
Universitätsklinikum –
Institut für Physiologie
ImmunoPain –
Neuro-Immun-
Interaktion im
Schmerzgeschehen
01.06.2010
bis
31.05.2013
748 831
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1004C Charité –
Universitätsmedizin Berlin –
Campus Benjamin
Franklin – Klinik
für Anästhesiologie
und operative
Intensivmedizin
ImmunoPain –
Neuro-Immun-
Interaktion im
Schmerzgeschehen
01.06.2010
bis
31.05.2013
385 311
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1004D Universität
Regensburg –
Orthopädische Klinik –
Abt. Experimentelle
Orthopädie
ImmunoPain –
Neuro-Immun-
Interaktion im
Schmerzgeschehen
01.06.2010
bis
31.05.2013
298 762
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1004E Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-
Nürnberg –
Universitätsklinikum –
Medizinische Klinik III
mit Poliklinik und
Institut für Klinische
Immunologie
ImmunoPain –
Neuro-Immun-
Interaktion im
Schmerzgeschehen
01.06.2010
bis
31.05.2013
418 903
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008A Universität Leipzig –
Klinik und Poliklinik
für Gastroenterologie
und Rheumatologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.07.2010 352 260
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008B Deutsches Rheuma-
Forschungszentrum
Berlin (DRFZ)
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.10.2010 315 815
Drucksache 17/4762 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMuskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008C Universitätsklinikum
Jena – Institut für
Klinische Immunologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 234 592
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008D Westfälische Wilhelms-
Universität Münster –
Universitätsklinikum –
Innere Medizin D –
Abt. Nieren-,
Hochdruckkrankheiten
und Rheumatologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 230 625
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008E Ruprecht-Karls-
Universität Heidelberg –
Medizinische Fakultät
und
Universitätsklinikum Heidelberg –
Medizinische Klinik –
Innere Medizin V –
Hämatologie,
Onkologie und
Rheumatologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 273 876
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008F Universität zu Lübeck
– Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein –
Campus Lübeck –
Klinik für
Dermatologie, Allergologie
und Venerologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 171 652
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008G Justus-Liebig-
Universität Gießen – FB 11 –
Medizin und
Universitätsklinikum – Innere
Medizin –
Rheumatologie
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 283 622
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1008H Klinikum der
Universität München –
Campus Großhadern –
Medizinische Klinik
und Poliklinik I
Die Prägung des
pathogenen Gedächtnisses
rheumatischer
Entzündungen (IMPAM)
01.09.2010 234 035
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1009A Charité -
Universitätsmedizin Berlin –
Campus Charité Mitte –
Medizinische Klinik
mit Schwerpunkt
Rheumatologie und
Klinische Immunologie
Biomarker und
Bildgebung zur Diagnose
und Stratifizierung der
Rheumatoiden
Arthritis und
Spondylarthrithis“ (ArthroMark)
01.09.2010 1 600 648
Fördermaßnahme
Förderkennzeichen
Institution Projekttitel Laufzeit
Fördermittel
[Euro]
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4762Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1009B Klinikum der
Universität München –
Campus Innenstadt –
Medizinische Klinik –
Rheumaeinheit
Biomarker und
Bildgebung zur Diagnose
und Stratifizierung der
Rheumatoiden
Arthritis und
Spondylarthrithis“ (ArthroMark)
01.09.2010 615 804
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1009C Johann Wolfgang
Goethe-Universität
Frankfurt am Main
– Klinikum – Zentrum
für Innere Medizin
Biomarker und
Bildgebung zur Diagnose
und Stratifizierung der
Rheumatoiden
Arthritis und
Spondylarthrithis“ (ArthroMark)
01.09.2010 362 828
Muskuloskelettale
Erkrankungen
01EC1009D Universitätsklinikum
Düsseldorf – Klinik
für Endokrinologie,
Diabetologie und
Rheumatologie
Biomarker und
Bildgebung zur Diagnose
und Stratifizierung der
Rheumatoiden
Arthritis und
Spondylarthrithis“ (ArthroMark)
01.09.2010 179 049
Klinische Studien 01KG0602 Charité –
Universitätsmedizin
Berlin
Induktionstherapie mit
Adalimumab und
Methotrexat bei
Patienten mit
rheumatoider Arthritis
01.11.2006
bis
30.04.2011
1 072 398
Klinische Studien 01KG0706 Eberhard-Karls-
Universität Tübingen
Interferon-alpha2a
versus Cyclosporin A
zur Behandlung des
schweren okulären M.
Behcet. Eine
randomisierte einfach
verblindete, nationale
Multizenterstudie
01.08.2007
bis
31.07.2012
1 473 014
Klinische Studien 01KG0801 Charité –
Universitätsmedizin
Berlin
Einfluss von nicht-
steroidalen
Antirheumatika (NSAR) auf die
Röntgenprogression
bei ankylosierender
Spondylitis
01.03.2008
bis
31.08.2011
1 378 116
Langzeituntersuchungen
Verbundprojekt
01ER0812
01ER0813
01ER0828
Deutsches Rheuma-
Forschungszentrum
Berlin (DRFZ)
Frühkohorte juvenile
idiopathische Arthritis
01.09.2009
bis
31.08.2015
2 505 375
Seltene
Erkrankungen
01GM0906 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-Net); Teilprojekt
8b München
01.09.2009
bis
31.08.2012
53 951
Fördermaßnahme
Förderkennzeichen
Institution Projekttitel Laufzeit
Fördermittel
[Euro]
Drucksache 17/4762 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeltene
Erkrankungen
01GM08100 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-NET);
Teilprojekt 1, 5, 7,
Koordination
01.03.2009
bis
29.02.2012
933 480
Seltene
Erkrankungen
01GM08101 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-NET);
Teilprojekt 2:
Inflammatorische Caspasen
01.03.2009
bis
29.02.2012
117 134
Seltene
Erkrankungen
01GM08102 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-NET);
Teilprojekt 3: Analyse
von NF-kappaB
mediierten
Regulationsmechanismen der
Interleukin-1beta Sekretion
01.03.2009
bis
29.02.2012
111 144
Seltene
Erkrankungen
01GM08103 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-NET);
Teilprojekt 4:
Molekulare Biologie
unkonventioneller
Sekretionsprozesse
01.03.2009
bis
29.02.2012
110 388
Seltene
Erkrankungen
01GM08104 Verbundprojekt:
Netzwerk
Autoinflammatorische
Syndrome bei Kindern
und Jugendlichen
(AID-NET);
Teilprojekt 6: Register
für
autoinflammatorische Erkrankungen
im Kindesalter
01.03.2009
bis
29.02.2012
247 769
Fördermaßnahme
Förderkennzeichen
Institution Projekttitel Laufzeit
Fördermittel
[Euro]
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/476213. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um insbesondere die
Versorgungsforschung und die Erforschung rheumatischer Erkrankungen
von Kindern und Jugendlichen zu verbessern?
Derzeit fördert das BMBF in den Förderschwerpunkten „Forschungsverbünde
zu Seltenen Erkrankungen“ und „Langzeituntersuchungen“ zwei
Verbundprojekte, die die Erforschung rheumatischer Erkrankungen von Kindern und
Jugendlichen im weiteren Sinne zum Ziel haben. Diese Projekte sind in der
obigen Tabelle markiert.
Die Bekanntmachung von Förderrichtlinien, die spezifisch
Versorgungsforschung und Forschung bei rheumatischen Erkrankungen im Kindes- und
Jugendalter adressieren, ist derzeit im Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung der Bundesregierung nicht geplant. Im Förderschwerpunkt „Studien
in der Versorgungsforschung“ soll eine zweite Förderrunde bekannt gemacht
werden. In ihrem Rahmen können auch Fördermittel für Versorgungsforschung
zu entzündlich-rheumatischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
beantragt werden.
Molekulare
Diagnostik
01ES0904 Charité –
Universitätsmedizin
Berlin – Campus
Charité Mitte –
Medizinische Klinik
mit Schwerpunkt
Rheumatologie und
Klinische Immunologie
Verbund Predict-Bio:
Entwicklung eines
Custom-Array-Tests
für Patienten mit
rheumatischer Arthritis
zur Prognose des
Therapieerfolges mit
anti-TNF-Biologica.
Klinisches Projekt
(TP 1): CD11c als
Prädiktionsmarker und
Prüfung weiterer
Biomarker
Technologisches
Projekt (TP2a):
Entwicklung der
Biomarkerplattform
01.05.2010
bis
30.04.2013
659 864
Molekulare
Diagnostik
01ES0905 febit biomed GmbH,
Heidelberg
Verbund Predict-Bio:
Entwicklung eines
Custom-Array-Tests
für Patienten mit
rheumatischer Arthritis
zur Prognose des
Therapieerfolges mit
anti-TNF-Biologica.
Technologisches
Projekt (TP 2b):
Entwicklung der
analytischen Biomarker-
Plattform, Anpassung
auf Vollblutproben und
Validierung des
diagnostischen Tests
01.05.2010
bis
30.04.2013
123 053
Fördermaßnahme
Förderkennzeichen
Institution Projekttitel Laufzeit
Fördermittel
[Euro]
Drucksache 17/4762 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSeit 2007 fördert das BMG das Projekt „Bedarfsgerechte Führung von chronisch
Rheumakranken durch Versorgungsangebote im Gesundheitssystem – Rheuma-
Lotse“ der Deutschen Rheuma-Liga mit bisher 169 260 Euro. In dem Projekt
will die Deutsche Rheuma-Liga ein von ihr erarbeitetes Konzept erproben, wie
die Begleitung und Unterstützung von Menschen mit schwerwiegenden
rheumatischen Erkrankungen verbessert werden kann. Ziel des bis 2012 angelegten
Projektes ist es, die Unterstützung von chronisch Rheumakranken und ihre
Orientierung in dem zum Teil, insbesondere im ambulanten Bereich schwer zu
durchschauenden Versorgungssystem mittels qualifizierter Beraterinnen und
Berater zu verbessern. Das Projekt sieht den, von einer Evaluation begleiteten,
modellhaften Einsatz von drei Rheuma-Lotsen in drei Regionen vor (Leipzig,
Heilbronn, Wuppertal). Hierbei übernimmt ein Lotse bundesweite Aufgaben für
seltene rheumatische Erkrankungen. Die Finanzierung der Rheuma-Lotsen wird
von den Krankenkassen Barmer GEK, AOK und DAK sichergestellt.
14. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den
Informationsstand in der Bevölkerung, aber auch bei den Allgemeinärztinnen und -
ärzten (im Sinne einer verbesserten Frühdiagnostik) zu verbessern?
Die Möglichkeiten für Allgemeinärztinnen und -ärzte, sich über
entzündlichrheumatische Erkrankungen zu informieren, sind gut. Wie bereits in der Antwort
zu Frage 8 ausgeführt, sind nach der Approbationsordnung für Ärzte
Krankheiten des rheumatischen Formenkreises Inhalt der medizinischen Ausbildung
jeder Ärztin und jedes Arztes. Abgesehen von den in der Antwort zu Frage 10
genannten Weiterbildungen beinhaltet zudem die fachärztliche Weiterbildung
für Innere Medizin die Erkennung und Behandlung rheumatischer
Erkrankungen einschließlich entzündlich-rheumatischer Systemerkrankungen.
Möglichkeiten zur Verbesserung des Informationsstandes bestehen im Rahmen der Aus-,
Fort- und Weiterbildung. Patientinnen und Patienten haben vor allem durch
Selbsthilfeorganisationen, wie beispielsweise die Deutsche Rheuma-Liga, die
Möglichkeit, aktuelle Informationsmaterialien über Therapie und Diagnostik
rheumatischer Erkrankungen abzurufen.
Daneben stellen Leitlinien den aktuell gültigen Stand des medizinischen
Wissens nach den Grundlagen der Evidenzbasierung dar und bieten Ärztinnen und
Ärzten bei der Behandlung eine wichtige Orientierung.
Für Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis gibt es verschiedene
Leitlinien, wie beispielsweise zur frühen Rheumatoiden Arthritis oder zu dem
Fibromyalgiesyndrom. Sogenannte Patientenleitlinien sind
Begleitinformationen speziell für Patientinnen und Patienten, die wissenschaftliche Leitlinien
ergänzen und Informationen darüber geben, welchen Nutzen welche Behandlung
hat. Sie sind in einer für Patientinnen und Patienten verständlichen Sprache
geschrieben und können den Betroffenen helfen, sich aktiv am
Behandlungsprozess zu beteiligen. Die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher
Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) stellt auf ihrer Internetseite die derzeit in
Deutschland verabschiedeten medizinischen Leitlinien zur Verfügung.
Daneben stellt insbesondere auch das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hochwertige Patienteninformationen auf
dem aktuellen Stand der Wissenschaft über diagnostische Maßnahmen,
medizinische Behandlungen und den Nutzen von Arzneimitteln zur Verfügung. So
sind bereits diverse Informationen über die Rheumatoide Arthritis sowie
einzusetzende Medikamente verfügbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/476215. Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen, Patientenschulungen als
verpflichtende Leistungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
vorzusehen?
Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 SGB V können die Krankenkassen als
ergänzende Leistungen zur Rehabilitation wirksame und effiziente
Patientenschulungsmaßnahmen für chronisch Kranke erbringen, wenn zuletzt die
Krankenkasse Krankenbehandlung geleistet hat oder leistet. Angehörige und ständige
Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen
Gründen erforderlich ist. Das den Krankenkassen eingeräumte Ermessen bezieht
sich nicht darauf, ob die Leistung gewährt wird, sondern auf die Ausgestaltung
der Leistung. Die Bundesregierung sieht deshalb derzeit keinen weiteren
Regelungsbedarf.
Die Bundesregierung sieht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
die Förderung von Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatung vor. Seit
dem 1. Januar 2011 wird diese bislang als Modellprojekt angebotene
Patientenberatung zur Regelleistung. Damit werden neutrale und verlässliche
Informations- und Beratungsangebote für Patientinnen und Patienten sowie
Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt. Dies sorgt für mehr Transparenz im
Gesundheitswesen und stärkt Patientinnen und Patienten sowie
Verbraucherinnen und Verbraucher in der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zugang von Migrantinnen und
Migranten zu Leistungen der Prävention, Diagnostik und Therapie
entzündlich-rheumatischer Erkrankungen?
17. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation von
Migrantinnen und Migranten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
fördert die Bundesregierung?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle Versicherten,
unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, vom Einkommen, vom Alter oder
vom gesundheitlichen Risiko die notwendige medizinische Versorgung auf dem
aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts. Gesetzlich krankenversicherte
Migrantinnen und Migranten haben somit denselben Anspruch auf Leistungen
der Prävention, Diagnostik und Therapie wie andere Versicherte. Erkenntnisse
über eine Unterversorgung von Patientinnen und Patienten mit
Migrationshintergrund liegen nicht vor. Mögliche sprachliche oder kulturell bedingte
Zugangsbarrieren zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von
Menschen mit Migrationshintergrund werden im Dialogforum „Gesundheit und
Pflege“ des Aktionsplans zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans
überprüft; hierbei werden Maßnahmen zu ihrer Überwindung thematisiert.
Dem auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr
2010 erstellten Forschungsbericht „Rehabilitative Versorgung und
gesundheitsbedingte Frühberentung von Personen mit Migrationshintergrund“ ist zu
entnehmen, dass die Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation bei Menschen mit Migrationshintergrund geringer ist als bei Menschen
ohne Migrationshintergrund. Als Gründe hierfür werden in erster Linie
sprachliche und kulturelle Barrieren angeführt. Die Bedürfnisse und der Bedarf von
Menschen mit Migrationshintergrund würden noch nicht in allen
Rehabilitationseinrichtungen in erforderlichem Umfang berücksichtigt. Derzeit wird
geprüft, wie die Situation verbessert werden kann.
Drucksache 17/4762 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDerzeit fördert das BMBF keine Projekte, die Forschung zur
Versorgungssituation von Migrantinnen und Migranten mit entzündlich-rheumatischen
Erkrankungen zum Inhalt haben.
18. Welche sektorübergreifenden Versorgungsmodelle von Patientinnen und
Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sind der
Bundesregierung bekannt?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
sektorübergreifende Versorgung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen zu fördern?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Leistungserbringer und
Krankenkassen die Möglichkeit, auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage besondere
Verträge zur Kooperation und zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit
abzuschließen. Insbesondere die integrierte Versorgung (§ 140a ff. SGB V) bietet
bei rheumatischen Erkrankungen die Möglichkeit, die Kooperation
verschiedener medizinischer und pflegerischer Professionen sowie die Koordination von
Leistungen über Sektorengrenzen hinweg vertraglich festzulegen. Verschiedene
Krankenkassen bieten zum Krankheitsbild „Rheuma“ integrierte
Versorgungsmodelle an. Detaillierte Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht
vor. Es ist Aufgabe der Krankenkassen und Leistungserbringer, die
gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, entsprechende Modelle zu entwickeln und in
die Praxis umzusetzen und die Versicherten hierüber zu informieren.
Mit der Einführung des § 116b SGB V hat der Gesetzgeber die Öffnung der
Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung ermöglicht und hierzu in § 116b
Absatz 3 SGB V u. a. in einem Katalog bestimmte seltene Erkrankungen sowie
Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen festgelegt, für die eine
ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser möglich ist. Die Diagnostik
und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren Verlaufsformen
rheumatologischer Erkrankungen ist bereits im Katalog seltener Erkrankungen
und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen in § 116b Absatz 3
SGB V enthalten. Der G-BA hat in einer entsprechenden Richtlinie weitere
Regelungen u. a. zur Konkretisierung der Erkrankungen und des
Behandlungsauftrags, zu zusätzlichen sächlichen und personellen Anforderungen an die
ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus, zu Überweisungserfordernissen
sowie zu einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu
treffen. Mit Beschluss vom 19. Juni 2008 zur Richtlinie „Ambulante
Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“ hat der G-BA für schwere
Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen diese Regelungen getroffen (Näheres
siehe auch unter:
www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich
/20/#695/). Der Beschluss gliedert sich in einen Teil für Erwachsene und einen
Teil für Kinder und Jugendliche, in dem Besonderheiten für diese Altersgruppe
geregelt sind. Die Anforderungen der Richtlinie fokussieren auf eine qualitativ
hochwertige spezialisierte Diagnostik und Therapie in einem interdisziplinären
Behandlungsteam, denn Patientinnen und Patienten mit einer schweren
Verlaufsform rheumatologischer Krankheiten sind erheblich in ihrer Lebensqualität
eingeschränkt, stellen besondere Herausforderungen an Diagnostik und
Therapie und profitieren von einer spezialisierten Betreuung unter Koordination
internistischer Rheumatologen bzw. von Kinderrheumatologen.
Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode wurde eine Überprüfung und
ggf. Präzisierung des Zulassungsverfahrens für die Bestimmung von
Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung bei hochspezialisierten Leistungen, selte-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4762nen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen
vereinbart. Abschließende Ergebnisse hierzu stehen noch aus.
20. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten im
Bereich der Bekämpfung rheumatischer Erkrankungen auf EU-Ebene?
Der Bundesregierung sind keine Maßnahmen der EU speziell zu rheumatischen
Erkrankungen bekannt. Gleichwohl unterstützt die Bundesregierung EU-weite
Strategien und Aktivitäten zur Bekämpfung von chronischen Erkrankungen. So
votierte Deutschland im Dezember 2010 im Gesundheitsministerrat für die
Annahme von Schlussfolgerungen mit dem Titel „Innovative Ansätze für
chronische Krankheiten im öffentlichen Gesundheitswesen und in
Gesundheitsfürsorgesystemen“. Im Rahmen dieser Schlussfolgerungen werden die
Mitgliedstaaten ersucht, einen Reflexionsprozess einzuleiten, um mögliche Wege zu
ermitteln, wie die Reaktion auf die Herausforderungen chronischer Krankheiten
und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten optimiert werden
können, und dessen Ergebnisse bis 2012 in einem Reflexionspapier
zusammenfassen. Deutschland wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen.
21. Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Europäischen
Parlamentes nachkommen, einen nationalen Aktionsplan „Rheuma“ zu erstellen
und zu implementieren?
Falls nein, warum nicht?
In der „Erklärung des Europäischen Parlaments zu rheumatischen
Erkrankungen“ (Bundesratsdrucksache 496/08) werden die Kommission und der Rat u. a.
dazu aufgefordert, eine Gemeinschaftsstrategie für rheumatische Erkrankungen
zu konzipieren und eine Empfehlung des Rates zur Früherkennung und
Behandlung rheumatischer Erkrankungen auszuarbeiten sowie den
Mitgliedstaaten nahezulegen, nationale Programme zur Bekämpfung rheumatischer
Erkrankungen einzuführen. In der Erklärung werden allerdings keine unmittelbaren
Forderungen an die Mitgliedstaaten erhoben. Die Kommission hat für Mitte
2011 eine Mitteilung zu einem Richtlinienentwurf zu „Muskel- und
Skeletterkrankungen“ angekündigt.
Drucksache 17/4762 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage 1: fachärztlich tätige Internisten mit Facharzt-/Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie
Quellen: Bundesarztregister (Arztdaten zum 31.12.2009) Statistisches Bundesamt (Einwohnerdataen zum 31.12.2007)
Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Schleswig-Holstein
Flensburg, Stadt/Schleswig-Flensburg 1,00 233.743 0,21
Kiel, Landeshauptstadt 2,00 201.909 0,50
Lübeck, Hansestadt 1,00 177.698 0,28
Neumünster, Stadt/Rendsburg-Eckernförde 1,00 283.056 0,18
Dithmarschen 0,00 110.634 0,00
Herzogtum Lauenburg 0,00 151.274 0,00
Nordfriesland 0,00 134.952 0,00
Ostholstein 0,00 171.821 0,00
Pinneberg 2,00 246.874 0,41
Plön 0,00 111.217 0,00
Segeberg 1,00 209.733 0,24
Steinburg 0,00 108.880 0,00
Stormarn 0,00 184.665 0,00
KV Hamburg
Hamburg, Freie und Hansestadt 7,50 1.497.445 0,25
KV Niedersachsen
Braunschweig, Stadt 3,00 209.313 0,72
Salzgitter, Stadt 0,00 86.875 0,00
Wolfsburg, Stadt 1,00 100.916 0,50
Gifhorn 0,00 138.402 0,00
Göttingen 2,00 218.796 0,46
Goslar 2,00 125.667 0,80
Helmstedt 0,00 79.399 0,00
Northeim 0,00 119.011 0,00
Osterode am Harz 0,00 67.279 0,00
Peine 0,00 107.855 0,00
Wolfenbüttel 0,00 102.000 0,00
Hannover, Landeshauptstadt 2,00 502.023 0,20
Hannover 5,25 440.725 0,60
Hameln-Pyrmont 2,00 130.464 0,77
Hildesheim 2,00 237.789 0,42
Holzminden 0,00 62.841 0,00
Nienburg (Weser) 0,00 100.789 0,00
Schaumburg 2,00 134.543 0,74
Celle 0,00 146.698 0,00
Cuxhaven 0,00 165.904 0,00
Harburg 1,00 197.597 0,25
Lüchow-Dannenberg 0,00 41.560 0,00
Lüneburg 1,00 143.569 0,35
Osterholz 0,00 91.248 0,00
Rotenburg (Wümme) 2,00 131.106 0,76
Soltau-Fallingborstel 0,00 114.479 0,00
Stade 0,00 158.080 0,00
Uelzen 0,00 78.835 0,00
Verden 2,50 107.698 1,16
Delmenhorst, Stadt/Diepholz 3,50 236.049 0,74
Emden, Stadt/Aurich 1,00 194.380 0,26
Oldenburg (Oldenburg), Stadt 1,00 133.679 0,37
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4762Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Niedersachsen
Osnabrück, Stadt 4,00 138.355 1,45
Wilhelmshaven, Stadt/Friesland 1,00 151.412 0,33
Ammerland 0,00 93.580 0,00
Cloppenburg 1,00 119.881 0,42
Emsland 0,00 247.045 0,00
Grafschaft Bentheim 1,00 106.843 0,47
Leer 1,00 131.346 0,38
Oldenburg 0,00 100.596 0,00
Osnabrück 1,00 284.643 0,18
Vechta 0,00 104.455 0,00
Wesermarsch 0,00 74.533 0,00
Wittmund 0,00 46.449 0,00
KV Bremen
Bremen, Stadt 4,00 463.515 0,43
Bremerhaven, Stadt 0,00 95.880 0,00
KV Nordrhein
Düsseldorf, Stadt 3,00 493.797 0,30
Duisburg, Stadt 0,00 410.660 0,00
Essen, Stadt 3,00 489.341 0,31
Krefeld, Stadt 1,00 196.448 0,25
Mönchengladbach, Stadt 4,00 213.482 0,94
Mülheim an der Ruhr, Stadt 1,00 142.009 0,35
Oberhausen, Stadt 0,00 179.688 0,00
Remscheid, Stadt 1,00 92.926 0,54
Solingen, Stadt 0,00 133.608 0,00
Wuppertal, Stadt 1,00 296.217 0,17
Kleve 0,00 249.189 0,00
Mettmann 1,00 415.574 0,12
Rheinkreis Neuss 2,00 364.328 0,27
Viersen 0,00 245.741 0,00
Wesel 1,00 389.850 0,13
Aachen, Stadt 2,00 221.573 0,45
Bonn, Stadt 4,00 262.882 0,76
Köln, Stadt 4,00 838.196 0,24
Leverkusen, Stadt 2,00 133.559 0,75
Aachen 1,00 251.441 0,20
Düren 0,00 219.796 0,00
Rhein-Erft-Kreis 0,00 380.992 0,00
Euskirchen 0,00 155.962 0,00
Heinsberg 1,00 206.369 0,24
Oberbergischer Kreis 1,00 230.038 0,22
Rheinisch-Bergischer Kreis 0,00 226.127 0,00
Rhein-Sieg-Kreis 1,00 483.755 0,10
Drucksache 17/4762 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePlanungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Westfalen-Lippe
Bottrop, Stadt 0,00 98.104 0,00
Gelsenkirchen, Stadt 1,00 218.373 0,23
Münster, Stadt 4,00 229.236 0,87
Borken 2,00 289.727 0,35
Coesfeld 1,00 175.179 0,29
Recklinghausen 2,00 527.457 0,19
Steinfurt 1,00 352.274 0,14
Warendorf 1,00 224.189 0,22
Bielefeld, Stadt 2,00 268.089 0,37
Gütersloh 0,00 281.694 0,00
Herford 0,00 204.870 0,00
Höxter 0,00 121.563 0,00
Lippe 2,00 287.186 0,35
Minden-Lübbecke 1,00 256.938 0,19
Paderborn 1,00 238.345 0,21
Bochum, Stadt 1,00 324.721 0,15
Dortmund, Stadt 3,00 489.725 0,31
Hagen, Stadt 1,00 159.044 0,31
Hamm, Stadt 2,00 148.602 0,67
Herne, Stadt 1,00 140.703 0,36
Ennepe-Ruhr-Kreis 1,00 282.032 0,18
Hochsauerlandkreis 1,00 220.362 0,23
Märkischer Kreis 1,00 358.091 0,14
Olpe 0,00 112.699 0,00
Siegen-Wittgenstein 1,00 236.733 0,21
Soest 2,00 247.921 0,40
Unna 1,00 343.491 0,15
KV Hessen
Darmstadt, Stadt 1,00 119.745 0,42
Frankfurt am Main, Stadt 4,50 558.225 0,40
Offenbach am Main, Stadt 2,00 97.184 1,03
Wiesbaden, Landeshauptstadt 3,00 229.857 0,65
Bergstraße 1,00 217.845 0,23
Darmstadt-Dieburg 0,00 236.535 0,00
Groß-Gerau 0,00 207.603 0,00
Hochtaunuskreis 1,00 185.102 0,27
Main-Kinzig-Kreis 1,00 335.539 0,15
Main-Taunus-Kreis 2,00 185.182 0,54
Odenwaldkreis 0,00 80.928 0,00
Offenbach 0,25 278.237 0,04
Rheingau-Taunus-Kreis 2,00 151.673 0,66
Wetteraukreis 0,00 244.504 0,00
Gießen 2,00 212.532 0,47
Lahn-Dill-Kreis 0,00 210.367 0,00
Limburg-Weilburg 1,00 140.782 0,36
Marburg-Biedenkopf 2,00 208.748 0,48
Vogelsbergkreis 0,00 94.197 0,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4762Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Hessen
Kassel, Stadt 2,00 163.500 0,61
Fulda 1,00 176.169 0,28
Hersfeld-Rotenburg 0,00 103.894 0,00
Kassel 0,00 199.135 0,00
Schwalm-Eder-Kreis 0,00 153.846 0,00
Waldeck-Frankenberg 0,00 135.537 0,00
Werra-Meißner-Kreis 0,00 89.643 0,00
KV Rheinland-Pfalz
Koblenz, Stadt 2,00 89.525 1,12
Ahrweiler 2,00 106.240 0,94
Altenkirchen (Westerwald) 0,00 109.281 0,00
Bad Kreuznach 1,00 129.456 0,39
Birkenfeld 1,00 71.512 0,70
Cochem-Zell 0,00 53.087 0,00
Mayen-Koblenz 0,00 174.530 0,00
Neuwied 0,00 148.834 0,00
Rhein-Hunsrück-Kreis 0,00 84.974 0,00
Rhein-Lahn-Kreis 0,00 104.185 0,00
Westerwaldkreis 0,00 162.793 0,00
Trier, Stadt/Trier-Saarburg 2,00 203.363 0,49
Bernkastel-Wittlich 1,00 92.352 0,54
Bitburg-Prüm 1,00 77.116 0,65
Daun 0,00 50.897 0,00
Frankenthal (Pfalz), St./Speyer, St./Rhein-Pfalz-Kreis 0,00 204.631 0,00
Kaiserslautern, Stadt 1,00 82.874 0,60
Landau in der Pfalz, Stadt/Südliche Weinstraße 0,00 126.381 0,00
Ludwigshafen am Rhein, Stadt 1,00 135.564 0,37
Mainz, Stadt 3,00 168.782 0,89
Neustadt an der Weinstraße, Stadt/Bad Dürkheim 1,00 155.541 0,32
Pirmasens, Stadt/Zweibrücken, Stadt/Südwestpfalz 0,00 148.490 0,00
Worms, Stadt/Alzey-Worms 0,00 169.430 0,00
Donnersbergkreis 0,00 63.116 0,00
Germersheim 0,00 102.135 0,00
Kaiserslautern 0,00 87.669 0,00
Kusel 0,00 61.853 0,00
Mainz-Bingen 1,00 163.978 0,30
Drucksache 17/4762 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePlanungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Baden-Württemberg
Stuttgart, Landeshauptstadt 4,00 507.583 0,39
Böblingen 0,00 301.896 0,00
Esslingen 0,00 419.973 0,00
Göppingen 0,00 207.951 0,00
Ludwigsburg 3,00 418.295 0,36
Rems-Murr-Kreis 0,00 338.374 0,00
Heilbronn, Stadt 0,00 100.544 0,00
Heilbronn 1,00 264.197 0,19
Hohenlohekreis 1,00 88.065 0,57
Schwäbisch Hall 0,00 150.880 0,00
Main-Tauber-Kreis 0,00 110.310 0,00
Heidenheim 0,00 108.532 0,00
Ostalbkreis 0,00 252.218 0,00
Baden-Baden, Stadt/Rastatt 1,00 233.314 0,21
Karlsruhe, Stadt 3,00 245.616 0,61
Karlsruhe 3,00 352.188 0,43
Heidelberg, Stadt 2,00 125.968 0,79
Mannheim, Universitätsstadt 2,00 261.330 0,38
Neckar-Odenwald-Kreis 0,00 121.308 0,00
Rhein-Neckar-Kreis 2,00 439.884 0,23
Pforzheim, Stadt 1,00 98.705 0,51
Calw 0,00 128.386 0,00
Enzkreis 1,00 156.982 0,32
Freudenstadt 0,00 98.043 0,00
Freiburg im Breisgau, Stadt 4,00 186.271 1,07
Breisgau-Hochschwarzwald 1,00 202.131 0,25
Emmendingen 0,00 127.399 0,00
Ortenaukreis 1,00 337.346 0,15
Rottweil 0,00 113.205 0,00
Schwarzwald-Baar-Kreis 1,00 170.964 0,29
Tuttlingen 0,00 108.007 0,00
Konstanz 0,00 227.880 0,00
Lörrach 0,00 180.353 0,00
Waldshut 0,00 134.446 0,00
Reutlingen 2,00 228.279 0,44
Tübingen 1,00 177.257 0,28
Zollernalbkreis 0,00 155.549 0,00
Ulm, Universitätsstadt 2,00 101.505 0,99
Alb-Donau-Kreis 1,00 150.787 0,33
Biberach 1,00 149.372 0,33
Bodenseekreis 2,00 168.586 0,59
Ravensburg 1,00 221.028 0,23
Sigmaringen 1,00 105.294 0,47
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4762Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Bayerns
Ingolstadt, Stadt 2,00 101.270 0,99
München, Landeshauptstadt 6,00 1.118.679 0,27
Rosenheim, Stadt/Rosenheim 3,00 250.289 0,60
Altötting 0,00 88.619 0,00
Berchtesgadener Land 0,00 85.150 0,00
Bad Tölz-Wolfratshausen 1,00 98.225 0,51
Dachau 0,00 109.789 0,00
Ebersberg 0,00 101.240 0,00
Eichstätt 0,00 98.623 0,00
Erding 1,00 98.752 0,51
Freising 0,00 132.456 0,00
Fürstenfeldbruck 0,00 164.673 0,00
Garmisch-Partenkirchen 1,00 72.140 0,69
Landsberg a. Lech 0,00 90.035 0,00
Miesbach 1,00 78.260 0,64
Mühldorf a. Inn 0,00 89.311 0,00
München 2,00 258.925 0,39
Neuburg-Schrobenhausen 1,00 72.985 0,69
Pfaffenhofen a.d. Ilm 0,00 93.329 0,00
Starnberg 1,00 105.787 0,47
Traunstein 1,00 139.013 0,36
Weilheim-Schongau 1,00 105.349 0,47
Landshut, Stadt/Landshut 0,00 171.324 0,00
Passau, Stadt/Passau 1,00 197.486 0,25
Straubing, Stadt/Straubing-Bogen 0,00 116.166 0,00
Deggendorf 1,00 96.017 0,52
Freyung-Grafenau 0,00 65.319 0,00
Kelheim 0,00 90.395 0,00
Regen 1,00 66.010 0,76
Rottal-Inn 0,00 96.101 0,00
Dingolfing-Landau 0,00 73.901 0,00
Amberg, Stadt/Amberg-Sulzbach 1,00 123.605 0,40
Regensburg, Stadt 3,00 113.401 1,32
Weiden i,d, Opf., Stadt/Neustadt a.d. Waldnaab 1,00 114.982 0,43
Cham 0,00 105.860 0,00
Neumarkt i.d. Opf. 0,00 102.399 0,00
Regensburg 0,00 147.186 0,00
Schwandorf 0,00 117.217 0,00
Tirschenreuth 0,00 62.481 0,00
Bamberg, Stadt/Bamberg 1,00 175.744 0,28
Bayreuth, Stadt/Bayreuth 2,00 150.442 0,66
Coburg, Stadt/Coburg 0,00 108.757 0,00
Hof, Stadt/Hof 0,00 126.239 0,00
Forchheim 1,00 91.362 0,55
Kronach 0,00 60.181 0,00
Kulmbach 0,00 63.093 0,00
Lichtenfels 1,00 56.874 0,88
Wunsiedel i. Fichtelgebirge 1,00 66.791 0,75
Drucksache 17/4762 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePlanungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Bayerns
Ansbach, Stadt/Ansbach 0,00 179.195 0,00
Erlangen, Stadt 4,00 87.830 2,28
Fürth, Stadt 0,00 94.412 0,00
Nürnberg, Stadt 2,00 427.858 0,23
Schwabach, Stadt/Roth 0,00 132.988 0,00
Erlangen-Höchstadt 0,00 105.917 0,00
Fürth 0,00 94.590 0,00
Nürnberger Land 0,00 137.761 0,00
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 1,00 79.776 0,63
Weißenburg-Gunzenhausen 0,00 75.543 0,00
Aschaffenburg, Stadt/Aschaffenburg 1,00 198.408 0,25
Schweinfurt, Stadt/Schweinfurt 0,00 138.182 0,00
Würzburg, Stadt 2,00 118.812 0,84
Bad Kissingen 0,00 87.435 0,00
Rhön-Grabfeld 0,00 68.476 0,00
Haßberge 0,00 69.897 0,00
Kitzingen 0,00 72.173 0,00
Miltenberg 0,00 104.799 0,00
Main-Spessart 1,00 106.197 0,47
Würzburg 0,00 130.873 0,00
Augsburg, Stadt 2,00 221.072 0,45
Kaufbeuren, Stadt/Ostallgäu 0,00 141.934 0,00
Kempten (Allgäu), Stadt/Oberallgäu 2,00 173.236 0,58
Memmingen, Stadt/Unterallgäu 0,00 141.721 0,00
Aichach-Friedberg 1,00 102.181 0,49
Augsburg 1,00 193.521 0,26
Dillingen a.d. Donau 0,00 75.158 0,00
Günzburg 0,00 97.305 0,00
Neu-Ulm 0,00 133.253 0,00
Lindau (Bodensee) 0,00 64.951 0,00
Donau-Ries 0,00 104.143 0,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4762Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Saarland
Stadtverband Saarbrücken 1,00 284.709 0,18
Merzig-Wadern 0,00 87.379 0,00
Neunkirchen 1,00 118.992 0,42
Saarlouis 1,00 173.711 0,29
Saarpfalz-Kreis 0,00 127.747 0,00
Sankt Wendel 0,00 77.252 0,00
KV Berlin
Berlin, Bundeshauptstadt 17,00 2.921.874 0,29
KV Brandenburg
Brandenburg an der Havel, Stadt/Potsdam-Mittelmark 2,00 237.785 0,42
Cottbus, Stadt 1,00 90.851 0,55
Frankfurt (Oder), Stadt/Oder-Spree 0,50 218.032 0,11
Potsdam, Stadt 2,00 129.632 0,77
Barnim 0,75 153.572 0,24
Dahme-Spreewald 1,00 139.426 0,36
Elbe-Elster 1,00 102.659 0,49
Havelland 0,00 130.883 0,00
Märkisch-Oderland 0,50 165.677 0,15
Oberhavel 0,00 171.578 0,00
Oberspreewald-Lausitz 0,00 112.000 0,00
Ostprignitz-Ruppin 1,00 91.835 0,54
Prignitz 0,00 75.044 0,00
Spree-Neiße 0,00 116.355 0,00
Teltow-Fläming 1,00 138.680 0,36
Uckermark 0,00 117.216 0,00
Drucksache 17/4762 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePlanungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Mecklenburg-Vorpommern
Greifswald, Hansestadt/Ostvorpommern 0,00 140.970 0,00
Neubrandenburg, Stadt/Mecklenburg-Strelitz 1,00 128.396 0,39
Rostock, Hansestadt 1,00 177.065 0,28
Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg 1,00 224.105 0,22
Stralsund, Hansestadt/Nordvorpommern 0,00 145.781 0,00
Bad Doberan 1,00 101.480 0,49
Demmin 0,00 72.004 0,00
Güstrow 0,00 88.100 0,00
Ludwigslust 0,00 107.587 0,00
Müritz 0,50 57.359 0,44
Parchim 0,00 86.196 0,00
Rügen 0,00 60.880 0,00
Uecker-Randow 0,00 65.564 0,00
KV Sachsen
Chemnitz, Stadt 3,00 216165 0,69
Erzgebirgskreis 0,00 331803 0,00
Mittelsachsen 2,00 295747 0,34
Vogtlandkreis 1,00 222050 0,23
Zwickau 1,00 308111 0,16
Dresden, Stadt 5,00 441041 0,57
Bautzen 3,00 288159 0,52
Görlitz 0,00 251011 0,00
Meißen 0,00 224438 0,00
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1,00 222565 0,22
Leipzig, Stadt 5,00 447664 0,56
Leipzig 1,00 237678 0,21
Nordsachsen 0,00 185399 0,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/4762Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
KV Sachsen-Anhalt
Dessau-Roßlau, Stadt/Anhalt-Bitterfeld 2,00 241690 0,41
Halle (Saale), Stadt 5,00 204276 1,22
Magdeburg, Landeshauptstadt 3,00 202351 0,74
Altmarkkreis Salzwedel 1,00 79711 0,63
Börde 1,00 159940 0,31
Burgenlandkreis 0,00 177090 0,00
Harz 1,00 209852 0,24
Jerichower Land 1,00 86450 0,58
Mansfeld-Südharz 0,00 138710 0,00
Saalekreis 0,00 177581 0,00
Salzlandkreis 0,00 191575 0,00
Stendal 0,00 109484 0,00
Wittenberg 0,00 125170 0,00
KV Thüringen
Erfurt, Stadt 2,00 176.177 0,57
Gera, Stadt 1,00 90.114 0,55
Jena, Stadt 0,00 89.859 0,00
Suhl, Stadt/Schmalkalden-Meiningen 0,00 153.950 0,00
Weimar, Stadt/Weimarer Land 0,00 130.350 0,00
Eisenach, Stadt/Wartburgkreis 1,00 154.870 0,32
Eichsfeld 0,00 91.326 0,00
Nordhausen 0,00 79.750 0,00
Unstrut-Hainich-Kreis 0,00 95.513 0,00
Kyffhäuserkreis 0,00 74.261 0,00
Gotha 0,00 122.363 0,00
Sömmerda 0,00 64.932 0,00
Hildburghausen 0,00 60.348 0,00
Ilm-Kreis 1,00 100.140 0,50
Sonneberg 0,00 54.776 0,00
Saalfeld-Rudolstadt 1,00 106.991 0,47
Saale-Holzland-Kreis 2,00 77.174 1,30
Saale-Orla-Kreis 0,00 79.021 0,00
Greiz 0,00 98.745 0,00
Altenburger Land 0,00 90.980 0,00
Drucksache 17/4762 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage 2: Planungsbereiche mit einem Verhältnis von mindestens einem Rheumatologen zu 50 000
erwachsenen Einwohnern
Quellen: Bundesarztregister (Arztdaten zum 31.12.2009) Statistisches Bundesamt (Einwohnerdataen zum 31.12.2007)
Planungsbereich
fachärztlich tätige
Internisten mit
Facharzt-
/
Schwerpunktbezeichnung
Rheumatologie
Einwohner
ab 18
Jahren
Rheumatologen
je 50.000
Einwohner ab
18 Jahren
Erlangen, Stadt 4,00 87.830 2,28
Osnabrück, Stadt 4,00 138.355 1,45
Regensburg, Stadt 3,00 113.401 1,32
Saale-Holzland-Kreis 2,00 77.174 1,30
Halle (Saale), Stadt 5,00 204276 1,22
Verden 2,50 107.698 1,16
Koblenz, Stadt 2,00 89.525 1,12
Freiburg im Breisgau, Stadt 4,00 186.271 1,07
Offenbach am Main, Stadt 2,00 97.184 1,03Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]