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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

04.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/398304.02.2026

Antimuslimische Vorfälle im zweiten Halbjahr 2025

der Abgeordneten Lamya Kaddor, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Lukas Benner, Leon Eckert, Marcel Emmerich, Dr. Lena Gumnior, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 stellt fest, „dass Muslimfeindlichkeit kein gesellschaftliches Randphänomen darstellt, sondern in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verbreitet ist und sich seit vielen Jahren auf einem beständig hohen Niveau hält“ (vgl. www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/uem-abschlussbericht.html). Nach der Antwort der Bundesregierung vom 1. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage zu Antimuslimischen Vorfällen im ersten Halbjahr 2025 (Drucksache 21/741), stehen hier die Entwicklungen im zweiten Halbjahr im Vordergrund.

Auch die Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit CLAIM stellt in ihren 10 Forderungen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus vom 20.03.2025 (vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2025/03/20250320_forderungen_claim_amr-1.pdf?x16651) kommt zu dem Ergebnis: „Ohne eine präzise Erfassung des Ausmaßes von antimuslimischer Gewalt, Übergriffen und Diskriminierungen sind weder effektive Strafverfolgung noch Prävention möglich.“

CLAIM stellt in ihrem Zivilgesellschaftlichen Lagebild antimuslimischer Rassismus (Ausgabe 2024; vgl. www.claim-allianz.de/content/uploads/2024/06/20240620_lagebild-amr_2023_claim.pdf?x16651) einen starken Anstieg von Meldungen und Beratungsanfragen im vierten Quartal 2023 in der Folge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Dieser Angriff bot eine „Gelegenheitsstruktur“ für antisemitische und rassistische Handlungen. Insofern im anschließenden politischen Diskurs allerdings oftmals „muslimische und migrantisierte Gemeinschaften pauschal als antisemitisch beschrieben und für den Anstieg antisemitischer Vorfälle verantwortlich gemacht wurden“, war zugleich auch ein Anstieg von Diskriminierung, Feindseligkeit und Gewalt gegen muslimische und als muslimisch markierte Einzelpersonen und Gemeinschaften festzustellen. Erste Zahlen aus 2024 deuten auf einen weiteren Anstieg solcher Vorfälle hin.

Das hohe Niveau antimuslimischer Vorfälle bestätigt auch eine repräsentative Umfrage des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Zahlen, die in der aktuellen Ausgabe des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors veröffentlicht wurden, belegen, dass mehr als 60 Prozent muslimischer Frauen und mehr als 50 Prozent muslimischer Männer mindestens einmal im Monat Diskriminierung ausgesetzt sind (vgl. www.dezim-institut.de/fileadmin/user_upload/Demo_FIS/publikation_pdf/FA-6300.pdf).

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Auch in der Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) des BKA spiegelt sich dieser Anstieg wider (Vorstellung der Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität 2024; vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html). Die Einführung der gesonderten Erfassung „islamfeindlicher Straftaten“ in der Statistik der politisch motivierten Kriminalität (PMK) seit 2017 wird im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit als „wichtigen Meilenstein“ gewürdigt, dennoch gibt es weiterhin Leerstellen bei der systematischen Erfassung von Muslimfeindlichkeit

Vorbemerkung: Sollten der Bundesregierung die Zahlen für das zweite Halbjahr 2025 noch nicht vorliegen, bitten die Fragestellenden um Beantwortung der bis zum Beantwortungszeitpunkt vorliegenden Zahlen für das Jahr 2025 mit Angabe des Stichtags.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Anfragen zu Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes von sowohl antimuslimischer, als auch islamfeindlicher Diskriminierung im Sinne des AGG sind der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte differenzieren nach unmittelbarer Benachteiligung, mittelbarer Benachteiligung, Belästigung, sexuelle Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung, vgl. § 3 AGG und jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter angeben.)?

2

In welchem Umfeld fanden nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Vorfälle, die bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingingen, statt (bitte, wenn möglich, differenzieren nach Lebensbereichen)?

3

Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede und Volksverhetzung. sind der Bunderegierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (Bitte nach Straftatbeständen differenzieren und jeweils Zeitpunkt, Ort (online bzw. offline) und Anzahl Beschuldigter angeben.)?

4

Wie viele Fälle antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Sachbeschädigungs-, Gewalt- und Brandstiftungsdelikte sind der Bunderegierung im zweiten Halbjahr 2025 bekannt (bitte differenzieren nach Sachbeschädigung, einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, versuchte Tötung, Tötung, schwere Brandstiftung, besonders schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge und sonstige Gewalttaten. Bitte jeweils Zeitpunkt, Ort und Anzahl Beschuldigter sowie (bei Sachbeschädigung/ Brandstiftung) die Schadenshöhe angeben.)?

5

Bei wie vielen antimuslimisch und/ oder islamfeindlich motivierten Straftaten war im zweiten Halbjahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung der Tatort eine Moschee (bitte jeweils nach Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 ermittelt und wie viele Tatverdächtige festgenommen (bitte differenzieren gemäß der o. g. zwei strafrechtlich relevanten Kategorien (Frage 3 bis 4))?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingeleitet (bitte differenzieren gemäß der o. g. zwei strafrechtlich relevanten Kategorien (Frage 3 bis 4))?

8

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 eingestellt (bitte differenzieren gemäß der o. g. zwei strafrechtlich relevanten Kategorien (Frage 3 bis 4))?

9

Welchen Phänomenbereichen der PMK-Statistik sind nach Kenntnis der Bundesregierung die antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 zuzuordnen (bitte differenzieren gemäß der o. g. zwei strafrechtlich relevanten Kategorien (Frage 3 bis 4) und den Phänomenbereichen -links-, -rechts-, ausländische Ideologie- -religiöse Ideologie- und sonstige Zuordnung-)?

10

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung laut der HateCrime-Statistik (HCr) wegen antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Straftaten im ersten und zweiten Halbjahr 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte differenzieren gemäß der o. g. zwei strafrechtlich relevanten Kategorien (Frage 3 bis 4))?

11

Wie hat sich die Zahl der mutmaßlich antimuslimischen und/oder islamfeindlichen Straftaten im zweiten Halbjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach den Halbjahren 1.2025, 2.2024, 1.2024, 2.2023, 1.2023)?

12

In welcher Form ist antimuslimischer Rassismus und/oder Islamfeindlichkeit Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Bundes sowie Bundesbeamte (bitte differenzieren nach konkreten Behörden)?

a) Welche und wie viele Veranstaltungen bzw. Lehreinheiten fanden hierzu mit welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 statt?

b) Welche Lehrinhalte werden vermittelt?

13

Welche Strukturen des Monitorings antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle sowie für Beratung und Opferschutz von Betroffenen antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle werden in welchem Umfang im zweiten Halbjahr 2025 von der Bundesregierung unterstützt?

14

Welche Informationsmaßnahmen und -angebote für Betroffene antimuslimischer und/oder islamfeindlicher Vorfälle wurden von der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 in welchem Umfang verwirklicht?

15

Welche Tätigkeiten und Maßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus im zweiten Halbjahr 2025 sind dem Themenbereich antimuslimischer Rassismus/ und/oder Islamfeindlichkeit zuzuordnen?

16

Welche der im Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit vom 29. Juni 2023 aufgestellten Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, insbesondere im zweiten Halbjahr 2025?

Wie gedenkt die Bundesregierung die noch offenen Handlungsempfehlungen umzusetzen und für wann ist dies geplant (bitte, sofern möglich, einen Fahrplan der Maßnahmen aufstellen)?

Berlin, den 28. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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