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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

"Jungadler" - Verdacht der Fortführung der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.02.2026

Aktualisiert

17.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/407811.02.2026

„Jungadler“ – Verdacht der Fortführung der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“

der Abgeordneten Marlene Schönberger, Marcel Emmerich, Schahina Gambir, Dr. Irene Mihalic, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Denise Loop, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Verbot des rechtsextremen Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ (HDJ) im Jahr 2009 ging das Bundesministerium des Innern gegen eine Gruppierung vor, die Kinder und Jugendliche systematisch im Sinne einer nationalsozialistischen Ideologie indoktrinierte und in wesensverwandter Weise an die Hitlerjugend anknüpfte (www.bverwg.de/010910U6A4.09.0; www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/2007/Neonazistische-HDJ-verboten,hdjverbot108.html). § 8 des Vereinsgesetzes untersagt ausdrücklich die Gründung von Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen verbotener Vereine.

Durch Medienrecherchen wurde im Februar 2025 erstmals öffentlich über die Existenz einer rechtsextremen Organisation mit dem Namen „Jungadler“ berichtet. Nach den veröffentlichten Recherchen besteht der Verdacht, dass es sich bei „Jungadler“ um eine klandestine Nachfolge- oder Ersatzorganisation der verbotenen HDJ handeln könnte. Den Berichten zufolge sollen personelle, organisatorische und ideologische Kontinuitäten bestehen, darunter die Nutzung ähnlicher Schulungsinhalte, Symbole, Begrifflichkeiten sowie eine gezielte Ansprache von Kindern und Jugendlichen aus ehemals im HDJ-Milieu aktiven Familien betrieben werden (www.zeit.de/2025/08/heimattreue-deutsche-jugend-oberstaatsanwalt-brandenburg-ermittlung-neonazis).

Die vorliegenden Recherchen deuten zudem auf bundesweite Aktivitäten der Organisation „Jungadler” hin, darunter Ferienlager, Fahrten und Schulungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern. Gleichzeitig wird berichtet, dass die Organisation konspirativ agiere, auf öffentliche Selbstdarstellung verzichte und ihre Aktivitäten gezielt abschirme (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/rechtsextremer-jugendbund-jungadler-ermittlungen-struktur-hitlerjugend).

Aufmerksamkeit erlangte der Vorgang durch öffentlich gewordene Ermittlungen gegen einen Brandenburger Oberstaatsanwalt wegen des Verdachts, eine rechtsextreme Ersatzorganisation der HDJ unterstützt oder fortgeführt zu haben (www.zeit.de/2025/08/heimattreue-deutsche-jugend-oberstaatsanwalt-brandenburg-ermittlung-neonazis). Darüber hinaus weisen Medienberichte auf personelle und familiäre Überschneidungen zwischen dem Umfeld von „Jungadler“ und Akteurinnen und Akteuren der Alternative für Deutschland (AfD) hin (www.zeit.de/gesellschaft/2025-06/rechtsextremer-jugendbund-jungadler-ermittlungen-struktur-hitlerjugend; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2025-07/ns-jugendbund-jungadler-afd-peter-felser). In diesem Zusammenhang stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach möglichen Verbindungen zur ehemaligen AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie zur aktuellen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.

Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an den Erkenntnissen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden zu Struktur, Aktivitäten, Reichweite, Ideologie und Vernetzung der Organisation „Jungadler“, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, mögliche Verstöße gegen das Vereinsrecht sowie waffenrechtliche Aspekte. Ebenso von Bedeutung ist, in welchem Umfang ein Informations- und Erkenntnisaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden stattfindet und welche Konsequenzen die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten prüft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu Struktur, interner Organisation und Arbeitsweise von „Jungadler“, insbesondere zu regionalen Gliederungen, Ferienlagern, Fahrten und Schulungsformaten?

2

Seit wann liegen der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden Erkenntnisse zur Existenz, Bezeichnung und Aktivität der Organisation „Jungadler“ vor, und bestanden bereits Erkenntnisse vor der ersten Medienberichterstattung im Februar 2025, und wenn ja, welche?

3

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, organisatorischen und ideologischen Kontinuitäten zwischen der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ und „Jungadler“?

4

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob es sich bei „Jungadler“ um eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ im Sinne des § 8 des Vereinsgesetzes handeln könnte?

5

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu bundesweiten Aktivitäten von „Jungadler“ (bitte nach Bundesländern und den Jahren seit 2018 aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zur Mitgliederzahl und Altersstruktur von „Jungadler“ (bitte etwaige Mindest- oder Höchstschätzungen benennen)?

7

In welchen Bundesländern ist bzw. war die Organisation nach Kenntnis der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden besonders stark vertreten?

8

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden darüber, ob und welche Kinder und Jugendlichen von der Organisation „Jungadler“ als Zielgruppe angesprochen werden oder wurden, und über welche Plattformen, sozialen Netzwerke oder sonstigen Kommunikations- und Anwerbekanäle diese Ansprache und Anwerbung erfolgte bzw. erfolgt?

9

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Minderjährige (bitte nach Altersgruppen 0 bis 13 Jahre und 14 bis 17 Jahre aufschlüsseln) in Aktivitäten der Organisation „Jungadler“ eingebunden sind oder waren, insbesondere durch die Teilnahme an Ferienlagern, Fahrten und Schulungsmaßnahmen?

10

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, familiären, ideologischen, finanziellen und organisatorischen Verbindungen zwischen „Jungadler“ und der Alternative für Deutschland?

11

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zu möglichen personellen, familiären, ideologischen, finanziellen und organisatorischen Verbindungen zwischen „Jungadler“ und der 2025 aufgelösten Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie der aktuellen Jugendorganisation „Generation Deutschland“ der Alternative für Deutschland?

12

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über mögliche personelle, familiäre, ideologische, finanzielle und organisatorische Verbindungen von „Jungadler“ zu rechtsextremistischen und teils rechtsterroristischen Jugendgruppen, darunter insbesondere „Deutsche Jugend Voran“, „Der Störtrupp“, „Letzte Verteidigungswelle“, „Strukt/Strukt_ger/Strukt18“, „Deutsche Rechte Heimat/ Deutsche Patrioten“, „Junge Nationalisten“ sowie „Jung und Stark“ (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?

13

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden über mögliche personelle, familiäre, ideologische, finanzielle und organisatorische Verbindungen von „Jungadler“ zu weiteren extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppierungen, darunter insbesondere zur „Identitären Bewegung“, zu der „Anastasia-Bewegung“, zu den „Sächsischen Separatisten“, zu „Die Heimat“, zu „Lukreta“, zu den Netzwerken „Blood & Honour“ und „Brothers of Honour“, zu rechtsextremistischen Burschenschaften, Organisationen der „Reichsbürger“-Szene sowie zu weiteren vom Bundesamt oder den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen aufschlüsseln)?

14

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zur möglichen Verbreitung von antisemitischen Inhalten innerhalb der Organisation „Jungadler“, einschließlich möglicher Formen der Relativierung, Infragestellung oder Leugnung der Shoa?

15

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob der Organisation „Jungadler“ Immobilien, Grundstücke oder sonstige Liegenschaften zuzurechnen sind oder von ihr regelmäßig genutzt werden, einschließlich wiederkehrender Veranstaltungsorte, Zeltplätze oder Schulungsstätten (bitte nach Anzahl, Art und Bundesländern aufschlüsseln)?

16

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden zur Finanzierung von „Jungadler“, insbesondere zu Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sachleistungen oder sonstigen Zuwendungen?

17

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob „Jungadler“ oder ihr zurechenbare Personen wirtschaftliche Strukturen betreiben und inwiefern diese zur Finanzierung von „Jungadler“ genutzt werden?

18

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Personen, die „Jungadler“ zugerechnet werden, über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, und wie viele solcher Erlaubnisse wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?

19

Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden dazu, ob und wie viele Personen, die „Jungadler“ zugerechnet werden, über sprengstoffrechtliche Erlaubnisse verfügen, und wie viele solcher Erlaubnisse wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt, zurückgenommen oder widerrufen?

20

In welchem Umfang fand ein Informations- und Erkenntnisaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden zu „Jungadler“ statt, prüft die Bundesregierung Konsequenzen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, und wenn ja, welche?

Berlin, den 28. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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