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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der "Antifa Ost" auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.03.2026

Aktualisiert

31.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/425124.02.2026

Mögliche Auswirkungen der US-Terrorlistung der „Antifa Ost“ auf das deutsche Finanzsystem und die staatliche Förderpraxis

der Abgeordneten Torben Braga, Kay Gottschalk, Christian Douglas, Rainer Groß, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Christian Reck, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 13. November 2025 stufte das US-Außenministerium die deutsche Gruppe „Antifa Ost“ (auch bekannt als „Antifa East“ oder „Hammerbande“) sowie drei weitere europäische militante antifaschistische Gruppierungen als Specially Designated Global Terrorists (SDGT) ein und kündigte an, sie ab dem 20. November 2025 zusätzlich als Foreign Terrorist Organizations (FTO) zu designieren (vgl. Pressemitteilung des US Department of State und Federal Register; www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/11/designations-of-antifa-ost-and-three-other-violent-antifa-groups). Die damit verbundenen Maßnahmen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) verbieten US-Personen und -Unternehmen jegliche Transaktionen mit den betroffenen Gruppen und zwingen auch internationale Finanzinstitute zu strengen Compliance-Maßnahmen, um gravierende Sanktionsverstöße und den Ausschluss vom globalen Finanzsystem zu vermeiden.

In Deutschland zeitigten diese US-Designationen sehr rasch konkrete Folgen: Ende Dezember 2025 kündigten zahlreichen Presseberichten (vgl. etwa www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/goettingen-banken-kuendigen-konten-der-roten-hilfe,rotehilfe-112.html) zufolge sowohl die GLS Gemeinschaftsbank als auch die Sparkasse Göttingen der Roten Hilfe e. V. sämtliche Konten. Die Rote Hilfe e. V. wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation mit ca. 19 000 Mitgliedern eingestuft, gilt als eine der zentralen Säulen des deutschen Linksextremismus und unterstützt linksextremistische Straftäter vor allem durch finanzielle und politische Hilfe (u. a. Übernahme von Prozesskosten). Ähnliche Kontokündigungen trafen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und den Anarchisten Black Cross Dresden (vgl. https://taz.de/Kontokuendigung-linker-Organisationen/!6143651/).

Bemerkenswert ist in den Augen der Fragesteller, dass die GLS Bank die Rote Hilfe zuvor gezielt nach Verbindungen zur „Antifa Ost“ befragt haben soll – ein deutlicher Hinweis auf eine akute und risikobewusste Neubewertung entsprechender Geschäftsbeziehungen.

Als Reaktion darauf gründete sich Anfang Januar 2026 das Netzwerk „Debanking stoppen“, das einen offenen Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der GLS Bank veröffentlichte. Dieser Brief, der die Rücknahme der Kündigungen fordert, wurde bis zum 11. Januar 2026 von 246 Organisationen, 2 731 Genossenschaftsmitgliedern der GLS Bank, 2 307 weiteren GLS-Kunden sowie 2 561 weiteren Einzelpersonen unterzeichnet (insgesamt über 7 599 Unterstützer; vgl. https://debankingstoppen.de/offener-brief/ und https://debankingstoppen.de/offener-brief-oeffentlich-unterschreibende-einzelpersonen/). Die breite Solidarisierung – insbesondere von Genossenschaftsmitgliedern – mit der Roten Hilfe wirft die Frage auf, inwieweit die GLS Bank eine zentrale Rolle im Finanzkreislauf dieses linksextremen Spektrums einnimmt und ob dies mit den Vorgaben zur Verhinderung von Terrorismus- und Extremismusfinanzierung vereinbar ist.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der unmittelbaren extraterritorialen Wirkung US-amerikanischer Sanktionen ergeben sich für die Fragesteller Fragen zur Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus- und Extremismusfinanzierung (insbesondere Geldwäschegesetz, EU-Sanktionsverordnungen) sowie zu möglichen systemischen Risiken für die Integrität und Stabilität des deutschen Finanzplatzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einstufung der Gruppe „Antifa Ost“ als Specially Designated Global Terrorist und Foreign Terrorist Organization durch die USA?

2

Welche eigenen Bewertungen liegen der Bundesregierung zu Struktur, Aktivitäten und internationaler Vernetzung der „Antifa Ost“ ggf. vor?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der US-Behörden hinsichtlich der Gewalt- und Terrorismusrelevanz dieser Gruppierung, und wenn ja, inwieweit?

4

Hat die Bundesregierung gegenüber den US-Behörden Klarstellungen zu Reichweite und Kriterien der Designation erbeten, insbesondere im Hinblick auf deutsche Unterstützerstrukturen?

5

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der extraterritorialen Wirkung US-amerikanischer Terrorismus- und Sanktionsregelungen auf deutsche Akteure?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über Kontokündigungen deutscher Kreditinstitute gegenüber Organisationen aus dem linksextremistischen Spektrum seit November 2025?

7

Standen diese Maßnahmen (vgl. Frage 6) nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der US-Designation der „Antifa Ost“, und wenn ja, inwieweit?

8

Welche Angaben haben betroffene Kreditinstitute gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Gründen dieser Kontokündigungen gemacht?

9

Welche aufsichtsrechtlichen Prüfungen hat die BaFin in diesem Zusammenhang ggf. eingeleitet oder abgeschlossen (vgl. Frage 8)?

10

Welche Risiken für die Integrität und Reputation des deutschen Finanzplatzes sieht die Bundesregierung ggf. durch mögliche Verstöße gegen internationale Sanktions- und Compliance-Vorgaben?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Geschäftsbeziehungen der GLS Bank zu Organisationen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft werden, und wenn ja, welche?

12

Welche geldwäsche- und terrorismusfinanzierungsrechtlichen Prüfungen hat die BaFin bei der GLS Bank seit 2020 ggf. durchgeführt?

13

Wurden dabei Transaktionen zugunsten der Roten Hilfe e. V. oder vergleichbarer Organisationen untersucht, und wenn ja, inwieweit?

14

Plant die BaFin vor dem Hintergrund der US-Designation eine vertiefte Sonderprüfung der GLS Bank, und wenn nein, warum nicht?

15

Welche Sanktionen sieht die Bundesregierung bei festgestellten Verstößen gegen geldwäsche- oder sanktionsrechtliche Vorgaben vor?

16

Welche Erkenntnisse liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz ggf. zu finanziellen oder personellen Verbindungen zwischen der Roten Hilfe e. V. und der „Antifa Ost“ vor?

17

Seit wann wird die Rote Hilfe e. V. vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation geführt?

18

Welche Rolle spielt die Rote Hilfe e. V. nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im linksextremistischen Unterstützungsnetzwerk?

19

Welche Kooperationen bestehen zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und US-Behörden (z. B. Office of Foreign Assets Control [OFAC], Federal Bureau of Investigation [FBI]) im Bereich Extremismusfinanzierung, und welche konkreten Erkenntnisse wurden seit November 2025 im Rahmen dieser Zusammenarbeit gewonnen?

20

Welche Hinweise liegen der Bundesregierung ggf. auf Umgehungsstrategien linksextremistischer Akteure über Drittkonten, Kryptowährungen oder Spendenplattformen vor?

21

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Crowdfunding- und Online-Spendenplattformen bei der Finanzierung linksextremistischer Strukturen?

22

Welche Prüfungen wurden hierzu (vgl. Frage 21) von der BaFin oder von anderen Stellen zwischen 2020 und 2025 ggf. durchgeführt?

23

Welche Defizite sieht die Bundesregierung ggf. bei der Überwachung digitaler Finanzierungswege extremistischer Akteure?

24

Welche Bundesmittel erhielten die in der Anlage (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) aufgeführten Vereine und Organisationen, wie beispielsweise die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN‑BdA) oder Robin Wood e. V. – Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt, die den offenen Brief zur Unterstützung der Roten Hilfe e. V. unterzeichnet haben, ggf. seit 2020 (bitte nach Ressort, Kapitel, Titel, Förderprogramm, Förderhöhe, Förderzweck und Förderzeitraum in maschinenlesbarer Form aufschlüsseln)?

25

Welche Extremismus- und Verfassungstreueprüfungen wurden im Rahmen dieser möglichen Förderungen (vgl. Frage 24) ggf. durchgeführt?

26

In welchen Fällen wurden ggf. Verwendungsnachweise auf eine Unterstützung extremistischer Aktivitäten geprüft (vgl. Frage 24)?

a) Wurden aufgrund extremistischer Bezüge Förderungen ganz oder teilweise zurückgefordert oder widerrufen, und wenn ja, welche?

b) Wurde in Fällen trotz bekannter Extremismusbezüge weiter gefördert, wenn ja, in welchen, und mit welcher Begründung?

27

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der US-Terrorlistung der „Antifa Ost“ für die deutsche Extremismus- und Förderpolitik?

28

Plant die Bundesregierung Anpassungen der gesetzlichen oder administrativen Rahmenbedingungen zur Verhinderung extremistischer Finanzierung, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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