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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

17.03.2026

Aktualisiert

27.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/431325.02.2026

Nutzung von Liegenschaften und Verkehrswegen der Bundeswehr in Hessen

der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Violetta Bock, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die allgemeine Aufrüstung und Modernisierung der Bundeswehr haben weitreichende Auswirkungen für die Bundesländer und deren Kommunen. Die Bundeswehr plant, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf mindestens 255 000 anzuheben. Dafür werden verpflichtende Musterungen junger Männer eingeführt, für die auch in den jeweiligen Bundesländern Musterungskapazitäten aufgebaut werden müssen, entweder durch Ausbau, Neuerwerb oder durch Reaktivierung bestehender Liegenschaften. Außerdem erfordert der Truppenaufwuchs zwangsläufig auch den Ausbau von Unterbringungsmöglichkeiten.

Am 27. Oktober 2025 teilte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit, dass mit einem Moratorium die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung ausgesetzt wurde (www.bmvg.de/de/presse/moratorium-konversion-liegenschaften-6035758). Die betroffenen Liegenschaften werden der sogenannten strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr zugeführt. Nach Angaben der Bundeswehr liegen von den 187 derzeit betroffenen Liegenschaften 14 in Hessen. Dazu gehören auch Liegenschaften, die bereits zivil genutzt werden, wie z. B. die ehemalige Underwood Kaserne in Hanau (www.op-online.de/region/hanau/underwood-kaserne-in-hanau-steht-wieder-auf-bundeswehr-liste-94011740.html#google_vignette), oder wo bereits Bebauungspläne für eine zivile Nutzung genehmigt worden sind, wie z. B. beim Giesheimer Airfield (www.fr.de/rhein-main/darmstadt/darmstadt-und-griesheim-planen-bebauung-des-airfield-gelaendes-94021951.html). Außerdem grenzen einige dieser Liegenschaften, wie z. B. das Weinberg-Areal in Wetzlar, an Naturschutzgebiete, sodass sich im Fall einer Reaktivierung die Frage nach den Auswirkungen auf diese Naturschutzgebiete stellt.

Die Bundeswehr verfolgt außerdem einen grundlegenden Ausbau des militärischen Verkehrswegenetzes. Nach Angaben der Bundeswehr ist Deutschland die „operative Drehscheibe“ in Europa und wahrscheinliches Aufmarschgebiet für die NATO und muss deswegen auch entsprechende Verkehrsinfrastruktur aufbauen (www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/if-3-25-drehscheibe-deutschland-5960654). Ende Juni 2025 schloss die Bundeswehr mit der Autobahn GmbH eine Vereinbarung für Militärtransporte, die auch für die hessischen Autobahnabschnitte gilt. Damit sollen Großraum- und Schwertransporte erleichtert werden (www.autobahn.de/presse/mitteilung/drehscheibedeutschland-bundeswehr-schliesst-neue-vereinbarung-fuer-militaerschwertransporte-mit-der-autobahn-gmbh). Außerdem werden Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und den Bundesländern geschlossen. Am 21. August 2025 unterzeichneten auch das Landeskommando Hessen, das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) eine Vereinbarung zur effizienten Regelung des militärischen Verkehrs auf den Straßen des Landes Hessen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass zukünftig Anmeldeverfahren für militärische Bewegungen vereinfacht werden und Straßentransporte nur noch angekündigt und nicht mehr gesondert genehmigt werden müssen. Deutschland hat sich zudem bereit erklärt, im Rahmen der NATO gemeinsam mit den Niederlanden und Polen einen Musterkorridor für Truppenverlegungen auszubauen (www.bmvg.de/de/aktuelles/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066). Das betrifft sowohl den Schienenverkehr als auch Autobahnen und weitere Straßen des Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Flankiert wird der Ausbau der Verkehrswege für die militärische Nutzung durch das EU Military Mobility 2.0 bzw. die Connecting Europe Facility.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche Liegenschaften der Bundeswehr wurden Stand 31. Dezember 2025 von der Bundeswehr nicht aktiv genutzt, und wer ist jeweils für die Verwaltung der Liegenschaften zuständig (bitte jeweils die genaue Adresse, die Fläche und seit wann diese jeweils nicht mehr genutzt wurden angeben)?

2

Welche dieser Liegenschaften sollen 2026 a) erneut hinsichtlich einer Reaktivierung bzw. Nutzung geprüft werden, und für welche Zwecke, b) wieder reaktiviert werden, und für welche Zwecke, c) verkauft oder einer anderweitigen zivilen Nutzung zugeführt werden?

3

Welche Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen sind von dem Moratorium von Ende Oktober 2025 betroffen (bitte jeweils auch die jeweilige Fläche angeben)?

4

Welche jährlichen Kosten fallen für den Bund durch die Nichtnutzung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften an?

5

Welche Gespräche und Verhandlungen wurden 2025 mit welchen hessischen Behörden, Kommunen und Ministerien im Vorfeld des Moratoriums über die geplante Inklusion der Liegenschaften in das Moratorium geführt?

6

Wann wird das BMVg das nächste Mal die Aufrechterhaltung des Moratoriums von Oktober 2025 überprüfen, und welche anderen Behörden werden in den Konsultationsprozess eingebunden?

7

Welche weiteren Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen (über die vom Moratorium betroffenen Liegenschaften hinaus) werden Stand 1. Januar 2026 der „strategischen Liegenschaftsreserve“ zugeordnet (bitte die jeweilige Fläche angeben)?

8

Wie ist die jeweilige (mögliche) Umweltbelastung der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und inwiefern gibt es dabei besonders auffällige Liegenschaften (bitte einzeln mit den jeweiligen [möglichen] Umweltbelastungen aufführen)?

9

Bei welchen Liegenschaften der Bundeswehr in Hessen wird weiterhin die Umwandlung der militärisch genutzten Liegenschaft in eine zivile Nachnutzung weiterverfolgt (bitte auch die jeweilige Fläche angeben)?

10

Welche zivile Nutzung gibt es derzeit bei den vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen, und wie will die Bundesregierung mit der jeweils derzeitigen zivilen Nutzung umgehen?

11

Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften gab es bereits bewilligte Baupläne und bzw. oder behördliche Nutzungspläne für eine zivile Nutzung?

12

Welche Konsequenzen hat das Moratorium für die Pläne zur Errichtung eines Wohnquartiers auf dem Gelände des ehemaligen Griesheim Airfields, und welche Kosten fallen durch den Bebauungsstopp der Fläche an?

13

Für welche der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften in Hessen sind bereits konkrete Instandsetzungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Vorbereitung der Reaktivierung der Liegenschaften vom BMVg eingeleitet worden?

14

Bei welchen der vom Moratorium betroffenen Liegenschaften wäre vor einer Wiedernutzung durch die Bundeswehr die Durchführung von umweltschutzrechtlichen Prüfungen und Maßnahmen notwendig, und mit welchen Kosten dafür rechnet die Bundeswehr?

15

In welcher Form sind sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Unternehmen und Personen in den derzeitig zwischengenutzten Liegenschaften der Bundeswehr in den Prozess der Reaktivierungspläne eingebunden?

16

Inwiefern wird die Zwischennutzung der ehemaligen Underwood-Kaserne in Hanau als Unterkunft für ukrainische Geflüchtete durch das Moratorium der Bundeswehr beeinträchtigt werden, und in welcher Form wurden diesbezüglich Gespräche mit der betroffenen Kommune geführt?

17

Wie hoch ist aktuell der militärische Anteil a) des Militärstraßengrundnetzes im Hessen am Gesamtstraßennetz in Hessen (bitte in Kilometern und Prozent angeben), b) an der Nutzung des Schienenstreckennetzes in Hessen?

18

Wie viele Gelder aus dem Bundeshaushalt wurden 2025 für den Ausbau und die Instandhaltung der folgenden Verkehrswege ausgegeben, und mit welchen weiteren Ausgaben plant die Bundesregierung für den Zeitraum von 2026 bis 2029 (bitte jeweils nach Haushaltstiteln aufschlüsseln) für a) das Militärstraßengrundnetz in Hessen, b) die militärisch relevanten Autobahnabschnitte in Hessen und c) die militärisch relevanten Schienennetzabschnitte in Hessen?

19

Wie viele Zuschüsse der EU für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Military-Mobility.Programms bzw. der Connecting Europe Facility wurden für Maßnahmen in Hessen bereitgestellt?

20

Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesland Hessen und der Bundeswehr bzw. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr im Hinblick auf a) die Nutzung und die Ausgaben des MSGN und b) die Verbesserung militärischer Transporte durch Hessen?

21

Wie häufig hat sich das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich Verkehr (BLKG MM/ZV) 2025 getroffen, und welche Maßnahmen im Hinblick auf das MSGN in Hessen wurden dabei wann getroffen?

22

Von welchen Gesamtkosten für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Hessen, die in einem direkten Bezug zu der Errichtung eines Musterkorridors für die Verlegung von Rüstungsgütern und Personal zwischen den Niederlanden und Polen stehen, geht die Bundesregierung aus?

23

Welche Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Military-Mobility-Plans wurden in Hessen seit 2020 umgesetzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

24

Über welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen in Hessen verfügte die Bundeswehr Stand 1. Januar 2026 (bitte den Standort, das jeweils dort verfügbaren Personal und die monatlichen Musterungskapazitäten angeben)?

25

Welche Kapazitäten zur Durchführung von Musterungen plant das BMVg, 2026 an welchen Standorten in Hessen aufzubauen (bitte den angestrebten Personalzuwachs und die Schaffung von monatlichen Musterungskapazitäten angeben)?

26

Wie viele Standorte in Hessen plant die Bundeswehr, zur Verbesserung der Musterungskapazitäten a) neu zu erwerben (bitte die Standorte, Fläche und Musterungskapazitäten nennen), b) aus der strategischen Liegenschaftsreserve zu reaktivieren, c) an bestehenden Standorten auszubauen?

27

Von welchen Investitionen für den Um- und Neubau von Bundeswehreinrichtungen in Hessen im Zeitraum von 2026 bis 2029 geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?

Berlin, den 13. Februar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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